2778/2018
Beantwortung der mündlichen Anfrage von Bezirksvertreterin Kaiser (CDU-Fraktion) aus der Sitzung vom 07.05.2018
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Beantwortung e. mündl. Anfrage (BV)
2322 Zeichen
Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle VI/61/1 612 rols ma Vorlagen-Nummer 2778/2018 Freigabedatum vom 03.09.2018 Beantwortung einer mündlichen Anfrage aus einer früheren Sitzung öffentlicher Teil Gremium Datum Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld) 10.09.2018 Beantwortung der mündlichen Anfrage von Bezirksvertreterin Kaiser (CDU-Fraktion) aus der Sitzung der Bezirksvertretung Ehrenfeld TOP 13.2 vom 07.05.2018 betreffend Auswirkungen Bautätigkeit Rochusplatz; Schaffung von Ersatzstellflächen für Pkw Text der Anfrage: Bezirksvertreterin Kaiser (CDU-Fraktion) fragt nach, inwieweit die Marktbeschicker des Rochusplat- zes in Bickendorf aufgrund der Bautätigkeiten weiter in Gänze den Wochenmarkt abhalten dürfen. Sollte dies nicht der Fall sein, bittet sie um Darstellung, ob Marktbeschicker vollständig weggehen oder an anderen Wochenmärkten teilnehmen. Des Weiteren weist sie auf die Parksituation hin. Die Fläche sei aufgrund ihrer Beobachtungen von circa 100 Pkw genutzt worden. Sie fragt nach, ob die Verwaltung Planungen für Ersatzstellflächen habe, da die Pkw nunmehr in den umliegenden Seitenstraßen abgestellt werden. Die Verwaltung wird dies schriftlich beantworten. Stellungnahme der Verwaltung: Gemäß dem rechtskräftigen Bebauungsplan Nummer 63471/04 ist die Platzfläche als Verkehrsfläche mit der besonderen Zweckbestimmung "Marktplatz" festgesetzt. Oberirdische Stellplätze sind im Plangebiet künftig nicht zulässig. Außerdem ist grundsätzlich vorgesehen, öffentliche Stellplätze in zentralen Lagen des Stadtgebietes zu bewirtschaften oder Anwohnerparken auszuweisen. Der Rochusplatz soll in seiner Funktion als Stadtteilplatz den Anwohnern und Bürgern zum Aufenthalt dienen. Um diesem Anspruch gerecht zu werden, muss die Fläche vom Pkw-Verkehr freigehalten werden. In den umliegenden Straßen sind einige öffentliche Stellplätze vorhanden, die fußläufig gut erreichbar sind. Weiterhin besteht voraussichtlich die Möglichkeit, (kostenpflichtige) Stellplätze im Parkhaus des sogenannten Westcenters zu nutzen, wo auch die Kundenparkplätze für die dort angesiedelten Ge- werbeeinheiten zur Verfügung stehen. In der Tiefgarage des Neubaus der Immobilien AG, die zurzeit im Bau ist, sind ebenfalls einige Stellplätze für Kunden und Besucher vorgesehen.
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 2778/2018
- Typ
- Beantwortung einer mündl. Anfrage (BV)
- Datum
- 03.09.2018
- Erstellt
- 22.08.2018 10:00