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2778/2018

Beantwortung der mündlichen Anfrage von Bezirksvertreterin Kaiser (CDU-Fraktion) aus der Sitzung vom 07.05.2018

Beantwortung einer mündl. Anfrage (BV) 03.09.2018

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld), Sitzung am 10.09.2018, TOP 12.23

Beantwortung e. mündl. Anfrage (BV)

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Beantwortung e. mündl. Anfrage (BV)

2322 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle 
VI/61/1 
612 rols ma 
Vorlagen-Nummer 
 2778/2018 
Freigabedatum vom 03.09.2018 
Beantwortung einer mündlichen Anfrage aus einer früheren Sitzung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld) 10.09.2018 
 
Beantwortung der mündlichen Anfrage von Bezirksvertreterin Kaiser (CDU-Fraktion) aus der 
Sitzung der Bezirksvertretung Ehrenfeld TOP 13.2 vom 07.05.2018 betreffend Auswirkungen 
Bautätigkeit Rochusplatz; Schaffung von Ersatzstellflächen für Pkw  
Text der Anfrage: 
 
Bezirksvertreterin Kaiser (CDU-Fraktion) fragt nach, inwieweit die Marktbeschicker des Rochusplat-
zes in Bickendorf aufgrund der Bautätigkeiten weiter in Gänze den Wochenmarkt abhalten dürfen. 
Sollte dies nicht der Fall sein, bittet sie um Darstellung, ob Marktbeschicker vollständig weggehen 
oder an anderen Wochenmärkten teilnehmen. 
 
Des Weiteren weist sie auf die Parksituation hin. Die Fläche sei aufgrund ihrer Beobachtungen von 
circa 100 Pkw genutzt worden. Sie fragt nach, ob die Verwaltung Planungen für Ersatzstellflächen 
habe, da die Pkw nunmehr in den umliegenden Seitenstraßen abgestellt werden. 
 
Die Verwaltung wird dies schriftlich beantworten. 
 
 
 
Stellungnahme der Verwaltung: 
 
Gemäß dem rechtskräftigen Bebauungsplan Nummer 63471/04 ist die Platzfläche als Verkehrsfläche 
mit der besonderen Zweckbestimmung "Marktplatz" festgesetzt. Oberirdische Stellplätze sind im 
Plangebiet künftig nicht zulässig. Außerdem ist grundsätzlich vorgesehen, öffentliche Stellplätze in 
zentralen Lagen des Stadtgebietes zu bewirtschaften oder Anwohnerparken auszuweisen. 
 
Der Rochusplatz soll in seiner Funktion als Stadtteilplatz den Anwohnern und Bürgern zum Aufenthalt 
dienen. Um diesem Anspruch gerecht zu werden, muss die Fläche vom Pkw-Verkehr freigehalten 
werden. 
 
In den umliegenden Straßen sind einige öffentliche Stellplätze vorhanden, die fußläufig gut erreichbar 
sind. Weiterhin besteht voraussichtlich die Möglichkeit, (kostenpflichtige) Stellplätze im Parkhaus des 
sogenannten Westcenters zu nutzen, wo auch die Kundenparkplätze für die dort angesiedelten Ge-
werbeeinheiten zur Verfügung stehen. In der Tiefgarage des Neubaus der Immobilien AG, die zurzeit 
im Bau ist, sind ebenfalls einige Stellplätze für Kunden und Besucher vorgesehen.

Beratungsverlauf (1)

10.09.2018 Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld)
TOP 12.23 Antrag / Anfrage Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
2778/2018
Typ
Beantwortung einer mündl. Anfrage (BV)
Datum
03.09.2018
Erstellt
22.08.2018 10:00