AN/2378/2021
Änderungsantrag zu TOP 3.1.7 Vierte Corona-Welle brechen: Klare Handlungsanweisungen für den Gesundheitsschutz im Freizeitbereich und zur Vermeidung eines Lockdowns ausgeben
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SPD Änderungsantrag nach § 13
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Frau Oberbürgermeisterin Henriette Reker SPD-Fraktion im Rat der Stadt Köln Rathaus, Spanischer Bau 50667 Köln fon 0221. 221 259 50 fax 0221. 221 246 57 mail fraktion@koelnspd.de web www.koelnspd.de Eingang beim Amt der Oberbürgermeisterin: 09.11.2021 AN/2378/2021 Änderungs- bzw. Zusatzantrag gem. § 13 der Geschäftsordnung des Rates Gremium Datum der Sitzung Rat 09.11.2021 Änderungsantrag zu TOP 3.1.7 Vierte Corona-Welle brechen: Klare Handlungsanweisungen für den Gesundheitsschutz im Freizeitbereich und zur Vermeidung eines Lockdowns ausgeben Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, die Antragsteller bitten Sie, folgenden Änderungsantrag in die Tagesordnung des Rates am 09.11.2021 aufzunehmen: Beschluss: Der vorliegende Dringlichkeitsantrag (AN/ 2347 / 2021) wird wie folgt ersetzt: Der Rat der Stadt Köln fordert die Stadtverwaltung auf, 1.) Regeln für den Gesundheitsschutz im öffentlichen Freizeitbereich auszugeben, damit trotz der steigenden Coronazahlen in Köln auch längerfristig nach dem 11.11., insbesondere in der Advents- und Weihnachtszeit eine weitestgehend sichere Durchführung von Veranstaltungen und Events möglich ist. Das Regelungswerk muss auch über den Termin der Sessionseröff- nung hinaus allen Beteiligten einen zuverlässigen Handlungsrahmen für öffentliche Feiern und Veranstaltungen im Karnevals - und Weihnachtsgeschehen geben. 2.) Gastronom*innen, Kulturtreibenden, Veranstalter*innen usw. soll bei der Umsetzung gehol- fen werden, um Ihnen eine verlässliche Grundlage für ihre Angebote im Sinne der Ziffer 1.) zu geben (Beratung, handouts, Flyer). 3.) Die Umsetzung und Einhaltung der Regeln soll von der Stadt mit entsprechenden Mitteln kontrolliert, überwacht und durchgesetzt werden. Begründung: - 2 - Das Robe rt-Koch-Institut meldet für die Kölner Inzidenzwerte am Freitag, den 05.11.21, den sprunghaften Anstieg auf 148,4, die Inzidenz lag am Vortag noch bei 134. Sowohl der geschäftsführende Bundesgesundheitsminister als auch der neue Ministerpräsident Nordrhein - Westfalen konstatieren schon seit Tagen: Die vierte Welle rollt! Auf diese Situation muss auch die Stadt Köln reagieren und darf nicht tatenlos zusehen, wie sich das Pandemiegeschehen wieder massiv ausbreitet. Denn am 11.11., also kommenden Donnerstag b eginnt in Köln die fünfte Jahreszeit. Es ist sehr erfreulich, dass wir dieses Jahr die Sessionseröffnung feiern können. Allerdings sind die Verunsicherung und die Gefahren groß. Das zeigt das Beispiel einer Vielzahl Kölner Gastronomiebetriebe, die sich entschlossen haben, an der Sessionseröffnung nicht teilzunehmen und ihre Türen am 11.11. zu schließen. Es geht den Betreibern um den Schutz ihrer Mitarbeitenden und ihrer Gäste, aber auch darum, dass die Hürden für das nächste Frühjahr durch verstärkte Aufla gen höher werden, wenn etwas schief geht. Zudem werden sich nach dem 11.11. viele Karnevalsveranstaltungen anschließen und die Weihnachtszeit mit ihren Weihnachtsmärkten und sonstigen Veranstaltungen liegt unmittelbar vor uns. Die Kölner*innen dürfen dah er mit Recht erwarten, dass ihnen die Stadtverwaltung einen zuverlässigen Handlungsrahmen aufzeigt. Weitere Begründung erfolgt mündlich. Begründung der Dringlichkeit: Angesichts der immer noch zu niedrigen Impfquote, der Schwierigkeiten rund um die Orga nisation der Booster-Impfungen, des Wegfalls der Maskenpflicht in Schulen, der möglichen Überlastung der Kliniken und der Verunsicherung vieler Kölner*innen sollte der Stadtrat dringend darüber beraten, welche Regeln zur Sicherstellung des Gesundheitsschut zes bei Offenhaltung des Freizeitbereiches erforderlich sind. Der Stadtgesellschaft muss klar verständlich gemacht werden, dass wir uns immer noch in der Pandemie befinden und warum deshalb eventuelle Verschärfungen und Einschränkungen, wie die U mstellung von Regeln, z. B. von 3G auf 2G, nötig sind. Es muss aber auch alles daran gesetzt werden, dass ein Lockdown oder auch ein Teil -Lockdown verhindert wird. Die Möglichkeit eines Lockdowns zumindest für U ngeimpfte hat auch Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann (CDU) am 29.10.2021 nicht ausgeschlossen. Mit freundlichen Grüßen gez. Mike Homann SPD-Fraktionsgeschäftsführer
Beratungsverlauf (1)
Details
- Aktenzeichen
- AN/2378/2021
- Typ
- SPD Änderungsantrag nach § 13
- Datum
- 09.11.2021
- Erstellt
- 09.11.2021 13:07