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3149/2017

Errichtung einer City-Light-Säule im Einmündungsbereich Maarweg/Stolberger Straße

Beschlussvorlage Bezirksvertretung 10.11.2017

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 3 (Lindenthal), Sitzung am 05.02.2018, TOP 9.1.3

Anlage 1 Katasterauszug

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Anlage 2 Lageplan

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Beschlussvorlage Bezirksvertretung

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Anlage 3 Foto

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Anlage 1 Katasterauszug

347 Zeichen

Ang A

&% Stadt Köln Auszug aus dem
35 Katasteramt Liegenschaftskataster
Willy-Brandt-Platz 2
50679 Köln

Flurkarte NRW 1 : 500

Eliestück: 1806 Erstellt: 31.03.2017
Eomarkung; Müngeredcrt Zeichen: PDF
Stolberger Str., u. a., Köln

Maßstab 1 :500

Dieser Auszug Ist nach $ 5 Abs. 2 VermKatG NW In der derzeit gültigen Fassung gesetzlich geschützt.

Anlage 2 Lageplan

39 Zeichen

Cem: 77
Für: 71 at
Flursl.: A396

EI

|

Beschlussvorlage Bezirksvertretung

3271 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle 
VI/62/620/2 
 
Vorlagen-Nummer 
 3149/2017 
Freigabedatum 
  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Errichtung einer City-Light-Säule im Einmündungsbereich Maarweg/Stolberger Straße 
Beschlussorgan 
Bezirksvertretung 3 (Lindenthal) 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
Die Bezirksvertretung Lindenthal beschließt die Errichtung einer City-Light-Säule (CLS) im Bereich 
des öffentlichen Straßenlandes auf der Mittelinsel im Einmündungsbereich Maarweg/Stolberger Stra-
ße, wie in den Anlagen 1 - 3 dargestellt. 
 
 
Bezirksvertretung 3 (Lindenthal) 04.12.2017

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
 
Begründung: 
Der vom Rat beschlossene und seit dem 01.01.2015 gültige Werbenutzungsvertrag sieht die Aufstel-
lung von bis zu 300 hinterleuchteten City-Light-Säulen vor. 
 
Bei dem Standort Maarweg/Stolberger Straße handelt es sich um einen Neustandort, für dessen 
Festlegung die Bezirksvertretung gemäß I. Allgemeines § 2 Abs. 1 Nr. 6.9 Zuständigkeitsordnung 
zuständig ist.  
 
Für die Aufstellung von Werbeanlagen im öffentlichen Straßenland sind die Erteilung einer Bauge-
nehmigung und einer Sondernutzungserlaubnis erforderlich. Die erforderliche Baugenehmigung ist zu 
erteilen, wenn keine bauordnungs-, bauplanungsrechtlichen oder sonstigen öffentlich-rechtlichen Vor-
schriften entgegenstehen.  
 
Sondernutzungserlaubnisse sind Ermessensentscheidungen, wobei das Ermessen durch den Wer-
benutzungsvertrag schon insoweit gebunden wurde, dass Art und Anzahl der zulässigen Anlagen 
festgelegt und grundsätzliche stadtgestalterische Vorgaben definiert wurden. Das Stadtgebiet wurde 
darüber hinaus in hochsensible, sensible und sonstige Zonen eingeteilt, die die Zulässigkeit bestimm-
ter Anlagen in verschiedenen Bereichen regeln. Der immer konkret standortbezogen zu stellende 
Antrag kann, wenn er diesen Vorgaben entspricht, straßenrechtlich im Wesentlichen nur noch aus 
verkehrlichen Gründen abgelehnt werden. Aus gestalterischen Gründen kann eine Ablehnung nur 
dann erfolgen, wenn bezogen auf den jeweiligen Straßenzug ein nachvollziehbares Planungskonzept 
besteht oder ein gestalterisches Konzept erkennbar ist, das die Aufstellung nicht zulässt. Steht das 
beantragte Vorhaben im Einklang mit dem Werbenutzungsvertrag und stehen keine der vorgenannten 
Gründe entgegen, kann ermessensfehlerfrei nur die Erteilung der Sondernutzungserlaubnis erfolgen. 
Das bloße Empfinden, dass eine Anlage an einem bestimmten Standort störend wirkt, kann nicht zur 
Ablehnung führen. 
 
Die beantragte City-Light-Säule ist in einem aufwändigen Verfahren vom Stadtplanungsamt, dem Amt 
für Straßen und Verkehrstechnik und dem Amt für Landschaftspflege und Grünflächen positiv vorge-
prüft worden und entspricht allen Bedingungen des Werbenutzungsvertrages. 
 
Bei dem geplanten Umbau der Kreuzung in einen Kreisverkehr wird die City-Light-Säule versetzt. 
 
Im Falle einer Ablehnung muss ein rechtsmittelfähiger Bescheid erteilt werden, gegen den die Klage 
vor dem Verwaltungsgericht Köln zulässig ist. Sollte dem Standort nicht zustimmt werden, benötigt 
die Verwaltung einen entsprechenden rechtssicheren Ablehnungsgrund und bittet in diesem Falle um 
eine detaillierte Erläuterung. 
 
 
Anlagen

Anlage 3 Foto

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Beratungsverlauf (1)

05.02.2018 Bezirksvertretung 3 (Lindenthal)
TOP 9.1.3 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Orte (3)

  • Stolberger Straße
  • Willy-Brandt-Platz 2
  • Maarweg

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Details

Aktenzeichen
3149/2017
Typ
Beschlussvorlage Bezirksvertretung
Datum
10.11.2017
Erstellt
11.10.2017 10:23