A-W/0002/2019
Ausweitung der Tempo 50-Zone auf der Roxeler Straße
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Originalantrag
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CDU-Fraktion in der BV West CDU-Kreisverband Münster e.V. Mauritzstraße 4-6 • 48143 Münster Telefon (02 51) 4 18 42-0 Telefax (02 51) 4 18 42-44 post@cdu-muenster.de • www.cdu-muenster.de Münster, 12.01.2019 An den Bezirksbürgermeister des Stadtbezirks Münster – West A-W/0002/2019 Herrn Stephan Brinktrine Pantaleonplatz 7 48161 M ü n s t e r Ausweitung der Tempo 50-Zone auf der Roxeler Straße Die Tempo-50-Zone auf der Roxeler Straße, die kurz hinter der Einmündung Ramertsweg endet, soll bis zur Einfahrt Reiterhof Klümper s (Nr. 504) erweitert werden. Begründung: Da der Beginn der Tempo 50 Zone stadteinwärts erst hinter einer Kurve beginnt, kommt es im Bereich der Querungshilfe am Ramertsweg , nach Aussagen der direkten Anwohner , immer wieder zu gefährlichen Situationen. Viele Schülerinnen und Schüler des Stein -Gymnasiums nutzen die Querungshilfe, somit würde auch die Schulwegsicherheit erhöht. Auch dem Reitüberweg käme eine Geschwindigkeitsverringerung zugute. Außerdem würde es den direkten Anliegern eher ermöglichen, sich in den fließenden Verkehr einzureihen. gezeichnet: Peter Wolfgarten Thomas Bartelt Peter Hamann Christian Hinzmann Ingeborg Hißmann Thomas Lilge Nils Schappler Markus v. Diepenbroick-Grüter
Stellungnahme der Verwaltung vom 03.04.2019
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A-w/o002 [2049 32 2 7100/ BV-West 03.04.2019 Herr PivI 32 92 An die Bezirksvertretung j Dezementl Ein. 88. APR. 2019 Münster-West über } Herrn Stadtrat Heuer & über 33.24 Frau Remmers Ausweitung der Tempo 50-Zone auf der Roxeler Straße : Antrag Nr. A-W/0002/2019 der CDU-Fraktion vom 12.01.2019 Die CDU-Fraktion in der Bezirksvertretung Münster-West beantragt, die Geschwindigkeits- begrenzung von 50 km/h, die kurz hinter der Einmündung Ramertsweg endet, bis zur Ein- fahrt Reiterhof Klümpers zu erweitern. Begründet wird der Antrag mit gefährlichen Situatio- nen, der Schulwegsicherheit und dem vorhandenen Reiterüberweg. Nach Eingang der Stel- lungnahmen des Landesbetriebes Straßenbau.NRW (Straßen.NRW) und der Polizei wird wie folgt berichtet: Der betreffende Streckenabschnitt ist in der Unterhaltung von Straßen.NRW. Insgesamt wird dieser Bereich als unfallunauffällig eingestuft. Seitens des Landesbetriebes und der Polizei wird daher kein Handlungsbedarf gesehen. Mit Blick auf die Problematik der Schulwegsicherung ist davon auszugehen, dass zur Que- rung der Roxeler Straße die bereits im Bestand vorhandene Querungshilfe in Höhe des Ramertsweges genutzt wird. Zur Erhöhung der Verkehrssicherheit wurde die zulässige Höchstgeschwindigkeit an dieser Querungshilfe bereits auf 50 km/h begrenzt. Wegen der Querung der Roxeler Straße durch Reiter sind entsprechende Verkehrszeichen (VZ 101 Gefahrenstelle) mit Zusatzzeichen (Reiter kreuzen) aufgestellt. Mit dieser Maßnah- me wird die Aufmerksamkeit der Kraftfahrer auf die Querungsstellen der Reiter und damit die Verkehrssicherheit erhöht. Die Gefahrenzeichen mit dem Zusatzzeichen sind ca. 150 m vor den beiden Querungsstellen aufgestellt. Der beschriebene Bereich befindet sich in einer typischen Außerortslage. Die zulässige Höchstgeschwindigkeit wurde hier bereits von 100 km/h auf 70 km/h herabgesetzt. Eine weitere Reduzierung der Geschwindigkeit ist nach den Bestimmungen der Straßenverkehrs- ordnung nur möglich, wo.dies aufgrund der besonderen Umstände zwingend geboten ist. Es besteht keine auffällige Unfaillage. Vor dem geschilderten Hintergrund ist daher auch nach übereinstimmender Auffassung von Straßen.NRW, der Polizei und des Ordnungsamtes eine Reduzierung der Geschwindigkeit durch die weitere Anordnung von Tempo 50 auf Strecke nicht erforderlich und auch rechtlich nicht möglich. AN
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: zur Kenntnis genommen
Zur SitzungOrte (3)
- Roxeler Straße
- Mauritzstraße 4
- Ramertsweg
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Details
- Aktenzeichen
- A-W/0002/2019
- Typ
- Antrag an die BV West
- Datum
- 18.01.2019
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37