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A-W/0002/2019

Ausweitung der Tempo 50-Zone auf der Roxeler Straße

Antrag an die BV West 18.01.2019

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung Münster-West, Sitzung am 09.05.2019, TOP 8.2

Originalantrag

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Stellungnahme der Verwaltung vom 03.04.2019

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Originalantrag

1328 Zeichen

CDU-Fraktion in der BV West 
CDU-Kreisverband Münster e.V. 
Mauritzstraße 4-6 • 48143 Münster 
Telefon (02 51) 4 18 42-0 
Telefax (02 51) 4 18 42-44 
post@cdu-muenster.de • www.cdu-muenster.de 
 
 
 
 
Münster, 12.01.2019 
 
An den 
Bezirksbürgermeister des Stadtbezirks Münster – West                            A-W/0002/2019 
Herrn Stephan Brinktrine 
Pantaleonplatz 7 
48161 M ü n s t e r 
 
 
 
 
Ausweitung der Tempo 50-Zone auf der Roxeler Straße 
 
Die Tempo-50-Zone auf der Roxeler Straße, die kurz hinter der Einmündung Ramertsweg 
endet, soll bis zur Einfahrt Reiterhof Klümper s (Nr. 504) erweitert werden. 
 
 
Begründung: 
Da der Beginn der Tempo 50 Zone stadteinwärts erst hinter einer Kurve beginnt, kommt es 
im Bereich der Querungshilfe am Ramertsweg , nach Aussagen der direkten Anwohner , 
immer wieder zu gefährlichen Situationen.  
 
Viele Schülerinnen und Schüler des Stein -Gymnasiums nutzen die Querungshilfe, somit 
würde auch die Schulwegsicherheit erhöht. Auch dem Reitüberweg käme eine 
Geschwindigkeitsverringerung zugute.  Außerdem würde es den direkten Anliegern eher 
ermöglichen, sich in den fließenden Verkehr einzureihen.  
 
 
 
 
 
gezeichnet: 
Peter Wolfgarten  
Thomas Bartelt 
Peter Hamann 
Christian Hinzmann 
Ingeborg Hißmann 
Thomas Lilge 
Nils Schappler 
Markus v. Diepenbroick-Grüter

Stellungnahme der Verwaltung vom 03.04.2019

2378 Zeichen

A-w/o002 [2049

32 2 7100/ BV-West 03.04.2019
Herr PivI 32 92

An die

Bezirksvertretung

j Dezementl

Ein. 88. APR. 2019

Münster-West

über }
Herrn Stadtrat Heuer &

über
33.24
Frau Remmers

Ausweitung der Tempo 50-Zone auf der Roxeler Straße :
Antrag Nr. A-W/0002/2019 der CDU-Fraktion vom 12.01.2019

Die CDU-Fraktion in der Bezirksvertretung Münster-West beantragt, die Geschwindigkeits-
begrenzung von 50 km/h, die kurz hinter der Einmündung Ramertsweg endet, bis zur Ein-
fahrt Reiterhof Klümpers zu erweitern. Begründet wird der Antrag mit gefährlichen Situatio-
nen, der Schulwegsicherheit und dem vorhandenen Reiterüberweg. Nach Eingang der Stel-
lungnahmen des Landesbetriebes Straßenbau.NRW (Straßen.NRW) und der Polizei wird wie
folgt berichtet:

Der betreffende Streckenabschnitt ist in der Unterhaltung von Straßen.NRW. Insgesamt wird
dieser Bereich als unfallunauffällig eingestuft. Seitens des Landesbetriebes und der Polizei
wird daher kein Handlungsbedarf gesehen.

Mit Blick auf die Problematik der Schulwegsicherung ist davon auszugehen, dass zur Que-
rung der Roxeler Straße die bereits im Bestand vorhandene Querungshilfe in Höhe des
Ramertsweges genutzt wird. Zur Erhöhung der Verkehrssicherheit wurde die zulässige
Höchstgeschwindigkeit an dieser Querungshilfe bereits auf 50 km/h begrenzt.

Wegen der Querung der Roxeler Straße durch Reiter sind entsprechende Verkehrszeichen
(VZ 101 Gefahrenstelle) mit Zusatzzeichen (Reiter kreuzen) aufgestellt. Mit dieser Maßnah-
me wird die Aufmerksamkeit der Kraftfahrer auf die Querungsstellen der Reiter und damit die
Verkehrssicherheit erhöht. Die Gefahrenzeichen mit dem Zusatzzeichen sind ca. 150 m vor
den beiden Querungsstellen aufgestellt.

Der beschriebene Bereich befindet sich in einer typischen Außerortslage. Die zulässige
Höchstgeschwindigkeit wurde hier bereits von 100 km/h auf 70 km/h herabgesetzt. Eine
weitere Reduzierung der Geschwindigkeit ist nach den Bestimmungen der Straßenverkehrs-
ordnung nur möglich, wo.dies aufgrund der besonderen Umstände zwingend geboten ist. Es
besteht keine auffällige Unfaillage.

Vor dem geschilderten Hintergrund ist daher auch nach übereinstimmender Auffassung von
Straßen.NRW, der Polizei und des Ordnungsamtes eine Reduzierung der Geschwindigkeit
durch die weitere Anordnung von Tempo 50 auf Strecke nicht erforderlich und auch rechtlich
nicht möglich.

AN

Beratungsverlauf (1)

09.05.2019 Bezirksvertretung Münster-West
TOP 8.2 Antrag Entscheidung

Beschluss: zur Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Orte (3)

  • Roxeler Straße
  • Mauritzstraße 4
  • Ramertsweg

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Details

Aktenzeichen
A-W/0002/2019
Typ
Antrag an die BV West
Datum
18.01.2019
Erstellt
06.10.2020 14:37