BV9/158/2025
Einrichtung einer Hol- und Bringzone an einer Kindertagesstätte in Itter - Beschluss der Bezirksvertretung 9 vom 16.05.2025; BV9/089/2025
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Informationsvorlage BV
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BV9/158/2025 X öffentlich nicht öffentlich Informationsvorlage Betrifft: Einrichtung einer Hol- und Bringzone an einer Kindertagesstätte in Itter - Beschluss der Bezirksvertretung 9 vom 16.05.2025; BV9/089/2025 Amt / Institut: Bezirksverwaltungsstelle 9 Beratungsfolge: Gremium Sitzungsdatum Beratungsqualität Bezirksvertretung 9 26.09.2025 Entscheidung Sachdarstellung: Wir bitten die Verwaltung um Einrichtung einer Hol-und Bringzone in Düsseldorf Itter in der Nähe der Kindertagesstätte auf der Itterstraße zwischen Am Steinebrück und Am Broichgraben. Stellungnahme der Verwaltung: Auf der Itterstraße gibt es gegenüber der Kirche/Kita -zwischen „Am Broichgraben“ und der dortigen Kurve- ein eingeschränktes Haltverbot (VZ 286 StVO), das rund um die Uhr gilt. In diesem Bereich können die Eltern selbstverständlich ihre Fahrzeuge anhalten, um ihre Kinder morgens zu bringen und nachmittags wieder abzuholen. Das Einrichten einer zeitlich begrenzten „Hol- und Bringzone“ würde letztendlich das erlaubte Parken außerhalb der Gültigkeitszeiten suggerieren, was jedoch aufgrund des Straßenquerschnittes nicht erlaubt ist.
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: zur Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- BV9/158/2025
- Typ
- Bezirksvertretung Informationsvorlage
- Datum
- 09.07.2025
- Erstellt
- 09.07.2025 08:23