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BV9/158/2025

Einrichtung einer Hol- und Bringzone an einer Kindertagesstätte in Itter - Beschluss der Bezirksvertretung 9 vom 16.05.2025; BV9/089/2025

Bezirksvertretung Informationsvorlage 09.07.2025

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 9, Sitzung am 26.09.2025, TOP 9.2

Informationsvorlage BV

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Informationsvorlage BV

1204 Zeichen

BV9/158/2025 
 
 X  öffentlich      nicht öffentlich   
Informationsvorlage 
Betrifft: 
Einrichtung einer Hol- und Bringzone an einer Kindertagesstätte in Itter                                           
- Beschluss der Bezirksvertretung 9 vom 16.05.2025; BV9/089/2025 
Amt / Institut: 
Bezirksverwaltungsstelle 9 
Beratungsfolge: 
Gremium Sitzungsdatum Beratungsqualität 
Bezirksvertretung 9 26.09.2025 Entscheidung 
 
Sachdarstellung: 
Wir bitten die Verwaltung um Einrichtung einer Hol-und Bringzone in Düsseldorf Itter 
in der Nähe der Kindertagesstätte auf der Itterstraße zwischen Am Steinebrück und 
Am Broichgraben. 
 
 
Stellungnahme der Verwaltung:  
Auf der Itterstraße gibt es gegenüber der Kirche/Kita -zwischen „Am Broichgraben“ 
und der dortigen Kurve- ein eingeschränktes Haltverbot (VZ 286 StVO), das rund um 
die Uhr gilt. In diesem Bereich können die Eltern selbstverständlich ihre Fahrzeuge 
anhalten, um ihre Kinder morgens zu bringen und nachmittags wieder abzuholen. 
 
Das Einrichten einer zeitlich begrenzten „Hol- und Bringzone“ würde letztendlich das 
erlaubte Parken außerhalb der Gültigkeitszeiten suggerieren, was jedoch aufgrund 
des Straßenquerschnittes nicht erlaubt ist.

Beratungsverlauf (1)

26.09.2025 Bezirksvertretung 9
TOP 9.2 Kenntnisnahme Entscheidung

Beschluss: zur Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
BV9/158/2025
Typ
Bezirksvertretung Informationsvorlage
Datum
09.07.2025
Erstellt
09.07.2025 08:23