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AN/0834/2020

Änderungsantrag zu TOP 6.1: "Regionalplanüberarbeitung, Modul III– Empfehlungen zur Darstellung neuer Siedlungsbereiche (ASB und GIB) als Optionen zur Weiterentwicklung der wachsenden Stadt" [2887/2019]

Gem. Änderungsantrag (CDU) 16.06.2020

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Nächste Beratung: Stadtentwicklungsausschuss, Sitzung am 16.06.2020

Gem. Änderungsantrag nach § 13 (CDU)

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Gem. Änderungsantrag nach § 13 (CDU)

3218 Zeichen

CDU-Fraktion im Rat der Stadt Köln 
Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Kölner Rat 
 
 
An den  
Vorsitzenden des Stadtentwicklungsausschusses 
Herrn  
Niklas Kienitz 
 
 
 
 
Eingang beim Amt der Oberbürgermeisterin: 16.06.2020 
 
AN/0834/2020 
 
Änderungs- bzw. Zusatzantrag gem. § 13 der Geschäftsordnung des Rates 
Gremium Datum der Sitzung 
Stadtentwicklungsausschuss 16.06.2020 
 
Änderungsantrag  zu TOP 6.1: "Regionalplanüberarbeitung, Modul III– Empfehlungen 
zur Darstellung neuer Siedlungsbereiche (ASB und GIB) als Optionen zur 
Weiterentwicklung der wachsenden Stadt"  [2887/2019] 
Sehr geehrter Herr Vorsitzender, 
 
die antragstellenden Fraktionen bitten Sie, folgenden Änderungsantrag zur Beschlussfas-
sung in die Tagesordnung der Sitzung am 16.06.2020 aufzunehmen: 
 
 
Beschluss: 
 
Die Beschlussvorlage der Verwaltung wird wie folgt ersetzt: 
 
 
1. Der Rat bekennt sich zu den Herausforderungen der wachsenden Stadt, insbesondere 
vor dem Hintergrund der Verantwortung der Stadt Köln für die Zukunft unserer Stadt und 
der Entwicklung eines gemeinsamen nachhaltigen regionalen Ansatzes.  
2. Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass die in der Vorlage benannten Flächen nach Herstellung 
der Verwaltungsmeinung aufgrund des knappen Zeitrahmens an die Bezirksregierung 
übermittelt wurden, um dort die Weiterarbeit des Planwerks zu ermöglichen. Die Bezirks-
regierung Köln hat die von der Verwaltung eingebrachten Vorschläge – bis auf wenige 
Ausnahmen – in das Plankonzept für die Umweltprüfung übernommen. 
3. Der Rat bedankt sich bei der Verwaltung für die umfassende Vorarbeit sowie bei den 
Bezirksvertretungen für die Beratungen und nimmt die Beschlüsse zur Kenntnis, um diese 
in das weitere Verfahren einfließen zu lassen. Ebenso nimmt der Rat die bereits erfolgte 
Beratung und Beschlussfassung im Regionalrat zur Kenntnis und erwartet das Ergebnis 
der umfassenden Umweltprüfung durch die Bezirksregierung. Der Rat wird sich nach der 
Umweltprüfung mit den verbliebenen Teilflächen beschäftigen und behält sich vor, im

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Rahmen des Verfahrens weitere Flächen zu benennen. Die Bezirksregierung wird gebe-
ten, die lokale Expertise der Bezirksvertretungen zu würdigen. 
4. Der Rat nimmt die von der Verwaltung benannten Flächen mit besonderer ökologischer 
Funktion zur Kenntnis. Er erwartet die Klärung der Schutzwürdigkeit im Rahmen der Um-
weltprüfung durch die Bezirksregierung und die Nicht-Berücksichtigung der jeweiligen 
Flächen im weiteren Verfahren. 
5. Der prognostizierte Flächenbedarf muss in eine regionale Gesamtstrategie eingepasst 
werden. Flächen für Wohnungsbau und Gewerbeflächen müssen in ausreichendem Maße 
zur Verfügung gestellt und langfristig entwickelt werden. Dabei sind die Ziele der Kölner 
Stadtstrategie ebenso zu beachten, wie die Belange der regionalen Partner.  Darüber hin-
aus ist auf den Ausgleich der Interessen des Umwelt-, Natur-- und Klimaschutzes, sowie 
der Belange der Klimawandelvorsorge, mit der notwendigen Bereitstellung einer umfas-
senden Infrastruktur zu achten. 
 
 
Begründung: 
Erfolgt mündlich 
 
 
Mit freundlichen Grüßen 
 
gez. Niklas Kienitz     gez. Lino Hammer    
(CDU-Fraktionsgeschäftsführer)   (GRÜNE-Fraktionsgeschäftsführer)

Beratungsverlauf (1)

16.06.2020 Stadtentwicklungsausschuss
Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
AN/0834/2020
Typ
Gem. Änderungsantrag (CDU)
Datum
16.06.2020
Erstellt
16.06.2020 14:31