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Änderungsantrag zu TOP 6.1: "Regionalplanüberarbeitung, Modul III– Empfehlungen zur Darstellung neuer Siedlungsbereiche (ASB und GIB) als Optionen zur Weiterentwicklung der wachsenden Stadt" [2887/2019]

Gem. Änderungsantrag (CDU) AN/0834/2020 vom 16.06.2020

Stand: Am 16.06.2020 im Stadtentwicklungsausschuss ungeändert beschlossen.

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  • Gem. Änderungsantrag nach § 13 (CDU)

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    CDU-Fraktion im Rat der Stadt Köln Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Kölner Rat An den Vorsitzenden des Stadtentwicklungsausschusses Herrn Niklas Kienitz Eingang beim Amt der Oberbürgermeisterin: 16.06.2020 AN/0834/2020 Änderungs- bzw. Zusatzantrag gem. § 13 der Geschäftsordnung des Rates Gremium Datum der Sitzung Stadtentwicklungsausschuss 16.06.2020 Änderungsantrag zu TOP 6.1: "Regionalplanüberarbeitung, Modul III– Empfehlungen zur Darstellung neuer Siedlungsbereiche (ASB und GIB) als Optionen zur Weiterentwicklung der wachsenden Stadt" [2887/2019] Sehr geehrter Herr Vorsitzender, die antragstellenden Fraktionen bitten Sie, folgenden Änderungsantrag zur Beschlussfas- sung in die Tagesordnung der Sitzung am 16.06.2020 aufzunehmen: Beschluss: Die Beschlussvorlage der Verwaltung wird wie folgt ersetzt: 1. Der Rat bekennt sich zu den Herausforderungen der wachsenden Stadt, insbesondere vor dem Hintergrund der Verantwortung der Stadt Köln für die Zukunft unserer Stadt und der Entwicklung eines gemeinsamen nachhaltigen regionalen Ansatzes. 2. Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass die in der Vorlage benannten Flächen nach Herstellung der Verwaltungsmeinung aufgrund des knappen Zeitrahmens an die Bezirksregierung übermittelt wurden, um dort die Weiterarbeit des Planwerks zu ermöglichen. Die Bezirks- regierung Köln hat die von der Verwaltung eingebrachten Vorschläge – bis auf wenige Ausnahmen – in das Plankonzept für die Umweltprüfung übernommen. 3. Der Rat bedankt sich bei der Verwaltung für die umfassende Vorarbeit sowie bei den Bezirksvertretungen für die Beratungen und nimmt die Beschlüsse zur Kenntnis, um diese in das weitere Verfahren einfließen zu lassen. Ebenso nimmt der Rat die bereits erfolgte Beratung und Beschlussfassung im Regionalrat zur Kenntnis und erwartet das Ergebnis der umfassenden Umweltprüfung durch die Bezirksregierung. Der Rat wird sich nach der Umweltprüfung mit den verbliebenen Teilflächen beschäftigen und behält sich vor, im - 2 - Rahmen des Verfahrens weitere Flächen zu benennen. Die Bezirksregierung wird gebe- ten, die lokale Expertise der Bezirksvertretungen zu würdigen. 4. Der Rat nimmt die von der Verwaltung benannten Flächen mit besonderer ökologischer Funktion zur Kenntnis. Er erwartet die Klärung der Schutzwürdigkeit im Rahmen der Um- weltprüfung durch die Bezirksregierung und die Nicht-Berücksichtigung der jeweiligen Flächen im weiteren Verfahren. 5. Der prognostizierte Flächenbedarf muss in eine regionale Gesamtstrategie eingepasst werden. Flächen für Wohnungsbau und Gewerbeflächen müssen in ausreichendem Maße zur Verfügung gestellt und langfristig entwickelt werden. Dabei sind die Ziele der Kölner Stadtstrategie ebenso zu beachten, wie die Belange der regionalen Partner. Darüber hin- aus ist auf den Ausgleich der Interessen des Umwelt-, Natur-- und Klimaschutzes, sowie der Belange der Klimawandelvorsorge, mit der notwendigen Bereitstellung einer umfas- senden Infrastruktur zu achten. Begründung: Erfolgt mündlich Mit freundlichen Grüßen gez. Niklas Kienitz gez. Lino Hammer (CDU-Fraktionsgeschäftsführer) (GRÜNE-Fraktionsgeschäftsführer)

Beratungsverlauf

  1. 16.06.2020

    Stadtentwicklungsausschuss

    Entscheidung. Ergebnis: ungeändert beschlossen

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