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Auswertung von Daten aus der E-Scooter-Nutzung
FDP/KSG Anfrage nach § 4 AN/1281/2021 vom 02.06.2021
Stand: Am 08.06.2021 im Verkehrsausschuss beraten. Ergebnis: Sache ist erledigt.
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FDP Anfrage nach § 4
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www.FDP-Koeln.de An die Oberbürgermeisterin Frau Henriette Reker An den Vorsitzenden des Verkehrsausschusses Herrn Lino Hammer Rathaus · 50667 Köln Fon 0221. 221-23830 Fax 0221. 221-23833 fdp-fraktion@stadt-koeln.de www.fdp-koeln.de Eingang beim Amt der Oberbürgermeisterin: 02.06.2021 AN/1281/2021 Anfrage gem. § 4 der Geschäftsordnung des Rates Gremium Datum der Sitzung Verkehrsausschuss 08.06.2021 Auswertung von Daten aus der E-Scooter-Nutzung Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, sehr geehrter Herr Vorsitzender, die FDP-Fraktion im Rat der Stadt Köln bittet Sie darum, folgende Anfrage auf die Tagesord- nung der kommenden Sitzung des Verkehrsausschusses am 8. Juni 2021 zu setzen. Im Juni 2019 hat die Verwaltung ein Qualitäts-Agreement für die Anbieter von Fahrrad- und E-Scooter-Verleihsystemen entwickelt. Darin verpflichten sich die Anbieter unter anderem, der Stadt verschiedene Daten über die Nutzung zur Verfügung zu stellen: a) Anzahl der angebotenen Fahrzeuge (tageweise, Durchschnitt pro Tag, insgesamt eingesetzte Fahrzeuge) b) Gesamtanzahl aller Fahrten c) zurückgelegte Gesamtkilometer d) Anzahl Fahrten pro Fahrzeug pro Tag e) Anzahl zurückgelegte Kilometer pro Fahrzeug pro Tag f) durchschnittliche Fahrdauer pro Fahrzeug pro Tag g) durchschnittliche Fahrdauer und -strecke pro Leihvorgang h) Anzahl und Örtlichkeiten der Ausbringstandorte (Karte) i) Standorte, mit den meisten bzw. wenigsten Leihvorgängen j) Standorte, an denen der Leihvorgang am häufigsten beendet wurde k) Anzahl von Sachbeschädigungen l) Anzahl von erfassten Unfällen Nach zwei Jahren ist es an der Zeit zu überprüfen, inwieweit diese Daten von der Verwaltung genutzt werden. Dazu fragt die FDP-Fraktion: FDP-Fraktion im Rat der Stadt Köln - 2 - www.FDP-Koeln.de 1. Welche Unternehmen sind ihrer Verpflichtung nachgekommen, die entsprechenden Daten zur Verfügung zu stellen und welche nicht und welche Maßnahmen hat die Stadt gegenüber den säumigen Unternehmen ergriffen? 2. Inwieweit konnten die von den Anbietern zur Verfügung gestellten Daten ausgewertet werden und welche Schlussfolgerungen hat die Stadt aus den Daten gezogen? 3. Inwiefern konnte die Stadt daraus geeignete Maßnahmen entwickeln, um insbesondere bei dem am häufigsten geäußerten Kritikpunkt des wilden Abstellens der Geräte auf Gehwe- gen für Abhilfe zu sorgen? 4. Inwiefern wirkt die Stadt auf die Anbieter ein, die Zonen für die Nutzung der Geräte in die Außenbereiche zu erweitern und inwieweit war sie dabei erfolgreich? Mit freundlichen Grüßen Gez. Ulrich Breite Dr. Christian Beese Fraktionsgeschäftsführer Verkehrspolitischer Sprecher
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