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Änderung der Vorfahrtsregelung Vogelsangerstr./Goldammerweg, Vogelsang

Mitteilung BV 0951/2019 vom 15.03.2019

Stand: Am 18.03.2019 in der Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld) beraten. Ergebnis: Kenntnis genommen.

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    Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle VIII/66 Vorlagen-Nummer 0951/2019 Mitteilung öffentlicher Teil Gremium Datum Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld) 18.03.2019 Änderung der Vorfahrtsregelung Vogelsangerstr./Goldammerweg, Vogelsang hier: Beschluss aus der Sitzung der Bezirksvertretung Ehrenfeld vom 07.05.2018, TOP 8.9 Beschlusstext: „Die Bezirksvertretung Köln Ehrenfeld beauftragt die Verwaltung der Stadt Köln, zu prüfen, ob die Vorfahrtsregelung der Vogelsangerstraße an der Kreuzung Goldammerweg/Stieglitzweg aufgehoben werden und durch eine abknickende Vorfahrt von der Vogelsangerstraße nach rechts auf den Gold- ammerweg und umgekehrt vom Goldammerweg nach links auf die Vogelsangerstraße ersetzt werden kann.“ Mitteilung der Verwaltung: Die Vogelsanger Straße ist zwischen Wilhelm-Mauser-Straße und Kolkrabenweg mit einer strecken- bezogenen Geschwindigkeitsbegrenzung auf 30 Stundenkilometer ausgeschildert. Der Streckenab- schnitt ab Kolkrabenweg ist in einer Tempo 30 Zone integriert. Zudem ist im bezeichneten Strecken- abschnitt halbseitiges Gehwegparken angeordnet, um die Geschwindigkeit durch Verschmälerung der Fahrgasse zu minimieren. Die Hauptverbindungsachse Kolkrabenweg/Vogelsanger Straße ist aus Erwägungen der Verkehrsberuhigung in dem Streckenabschnitt nicht mit einer abknickenden Vor- fahrtsregelung beschildert worden. Derzeit wird in dem Knotenpunkt der Vogelsanger Straße die Vor- fahrt eingeräumt. Das bedeutet insbesondere, dass Fahrzeuge welche aus dem Kolkrabenweg kom- men ihre Geschwindigkeit beim Einfahren in die Vogelsanger Straße minimieren müssen. Eine abkni- ckende Vorfahrt in dem Bereich hätte zur Folge, dass Fahrzeuge hier in der Verkehrsverbindung Vo- gelsanger Straße in Fahrtrichtung stadteinwärts/Kolkrabenweg auf Grund der geänderten Vorfahrts- regel nicht mehr gezwungen wären abzubremsen und ihre Geschwindigkeit zu verringern. Auch ver- bessert die bestehende Regelung die Querungsbedienungen für zu Fuß Gehende des Kolkraben- wegs. Eine Änderung der Verkehrsführung zugunsten einer abknickenden Vorfahrt für die Verbindung Vogelsanger Straße/Kolkrabenweg würde das Geschwindigkeitsniveau in dem Bereich erhöhen. Von einer Veränderung der Verkehrsführung ist zu Gunsten der Verkehrssicherheit in dem Bereich abzusehen.

Beratungsverlauf

  1. 18.03.2019

    Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld)

    TOP 12.13, Kenntnisnahme (Mitteilung). Ergebnis: Kenntnis genommen

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