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0951/2019

Änderung der Vorfahrtsregelung Vogelsangerstr./Goldammerweg, Vogelsang

Mitteilung BV 15.03.2019

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld), Sitzung am 18.03.2019, TOP 12.13

Mitteilung BV

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Mitteilung BV

2318 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
VIII/66 
 
Vorlagen-Nummer 
 0951/2019 
Mitteilung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld) 18.03.2019 
 
Änderung der Vorfahrtsregelung Vogelsangerstr./Goldammerweg, Vogelsang 
hier: Beschluss aus der Sitzung der Bezirksvertretung Ehrenfeld vom 07.05.2018, TOP 8.9 
 Beschlusstext: 
  
„Die Bezirksvertretung Köln Ehrenfeld beauftragt die Verwaltung der Stadt Köln, zu prüfen, ob die 
Vorfahrtsregelung der Vogelsangerstraße an der Kreuzung Goldammerweg/Stieglitzweg aufgehoben 
werden und durch eine abknickende Vorfahrt von der Vogelsangerstraße nach rechts auf den Gold-
ammerweg und umgekehrt vom Goldammerweg nach links auf die Vogelsangerstraße ersetzt werden 
kann.“ 
 
Mitteilung der Verwaltung: 
 
Die Vogelsanger Straße ist zwischen Wilhelm-Mauser-Straße und Kolkrabenweg mit einer strecken-
bezogenen Geschwindigkeitsbegrenzung auf 30 Stundenkilometer ausgeschildert. Der Streckenab-
schnitt ab Kolkrabenweg ist in einer Tempo 30 Zone integriert. Zudem ist im bezeichneten Strecken-
abschnitt halbseitiges Gehwegparken angeordnet, um die Geschwindigkeit durch Verschmälerung 
der Fahrgasse zu minimieren. Die Hauptverbindungsachse Kolkrabenweg/Vogelsanger Straße ist aus 
Erwägungen der Verkehrsberuhigung in dem Streckenabschnitt nicht mit einer abknickenden Vor-
fahrtsregelung beschildert worden. Derzeit wird in dem Knotenpunkt der Vogelsanger Straße die Vor-
fahrt eingeräumt. Das bedeutet insbesondere, dass Fahrzeuge welche aus dem Kolkrabenweg kom-
men ihre Geschwindigkeit beim Einfahren in die Vogelsanger Straße minimieren müssen. Eine abkni-
ckende Vorfahrt in dem Bereich hätte zur Folge, dass Fahrzeuge hier in der Verkehrsverbindung Vo-
gelsanger Straße in Fahrtrichtung stadteinwärts/Kolkrabenweg auf Grund der geänderten Vorfahrts-
regel nicht mehr gezwungen wären abzubremsen und ihre Geschwindigkeit zu verringern. Auch ver-
bessert die bestehende Regelung die Querungsbedienungen für zu Fuß Gehende des Kolkraben-
wegs. Eine Änderung der Verkehrsführung zugunsten einer abknickenden Vorfahrt für die Verbindung 
Vogelsanger Straße/Kolkrabenweg würde das Geschwindigkeitsniveau in dem Bereich erhöhen. 
 
Von einer Veränderung der Verkehrsführung ist zu Gunsten der Verkehrssicherheit in dem Bereich 
abzusehen.

Beratungsverlauf (1)

18.03.2019 Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld)
TOP 12.13 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Orte (5)

  • Wilhelm-Mauser-Straße
  • Vogelsanger Straße
  • Goldammerweg
  • Kolkrabenweg
  • Stieglitzweg

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Details

Aktenzeichen
0951/2019
Typ
Mitteilung BV
Datum
15.03.2019
Erstellt
11.03.2019 07:54