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V/1078/2019

A-R/0046/2019 "Klimanotstand - Sofortmaßnahmen der Stadt Münster"

Vorlagen 06.11.2019

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Nächste Beratung: Ausschuss für Umweltschutz, Klimaschutz und Bauwesen, Sitzung am 25.02.2020, TOP 5.1

Anlage zur Vorlage V-1078-2019 - Ratsantrag

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Beschlussvorlage

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Anlage A

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Anlage zur Vorlage V-1078-2019 - Ratsantrag

6200 Zeichen

Antrag an den Rat Nr.: A-R/0046/2019 
 
AfD -Ratsgruppe Münster  Mitglieder    
Leostraße 16 B  
48153 Münster 
Marrtin  Schiller (Sprecher)  
Richard Frederik Mol 
  +49(251) 60688623  
 
 martin.schiller@afd-muenster.de 
www. afd -muenster.de  
 
 
Klimanotstand – Sofortmaßnahmen 
der Stadt Münster 
AfD -Ratsgruppe  
im Rat der Stadt Münster 
 
Leostr. 16-B 
 
48153 Münster 
Tel. (0251) 60688623 
martin.schiller@afd-muenster.de 
 
Antrag an den Rat der Stadt Münster zur sofortigen Beschlussfassung 
 
Der Rat der Stadt Münster möge beschließen: 
1.  Die Mitarbeiter der Stadtverwaltung Münster, die Mitglieder des Rates und aller 
anderen politischen Gremien verzichten ab sofort auf Flüge innerhalb von Deutschland. 
2.  Flüge mit dem Ausland der unter Punkt 1 genannten Personengruppe sind nur noch nach 
Genehmigung durch den Rat der Stadt Münster erlaubt. Die Genehmigung wird nur 
erteilt, wenn dargelegt wird, wie das durch den Auslandsflug erzeugte CO 2 wieder 
neutralisiert wird. 
3.  Der Dienstwagen des Oberbürgermeisters (BMW 714i) wird abgeschafft. Und durch 
einen Renault ZOE ersetzt. 
4.  In allen öffentlichen Gebäuden wird ab der nächsten Heizperiode die 
Durchschnittstemperatur um 1 Grad Celsius abgesenkt. 
5.  Alle Lampen in städtischen Gebäuden werden durch LED-Lampen ersetzt. 
6.  In den städtischen Kantinen wird ab dem Jahr 2020 vollständig auf tierisches Fleisch 
verzichtet. Es werden nur noch vegetarische und vegane Gerichte angeboten. 
7.  Die Stadt Münster legt ein Förderprogramm für die Mitarbeiter der Stadtverwaltung auf. 
Mit diesem Programm wird die Anschaffung von Fahrrädern gefördert. Unter der 
Voraussetzung, dass der bisher genutzte PKW abgeschafft wird. Bei Personen ab 50 
Jahren wird auch die Anschaffung eines E-Bike gefördert. 
 
Begründung: 
In Münster herrscht der Klimanotstand. Dies erfordert, dass von Seiten der Stadt 
Maßnahmen gegen den weiteren Anstieg der jährlichen Durchschnittstemperatur 
unternommen werden. Die Stadt Münster, ihre Mitarbeiter und natürlich auch den 
politischen Gremien kommt hierbei eine Vorbildfunktion zu. Wenn sie nicht mit gutem 
Beispiel vorangehen, kann nicht erwartet werden, dass die übrige Bevölkerung ihr 
klimaschädliches Verhalten ändert. 
Um den Klimatod der Menschheit abzuwenden sind drastische Maßnahmen nötig. Hier 
kann und darf es keine Rücksichten geben. Alles muss hinterfragt werden. Im 
Klimanotstand kann einzig die Abwendung des Klimatodes der Menschheit der 
Handlungsmaßstab sein.

Denn Grundrechte und Wohlstand, gefestigte Rechtspositionen nützen dem Einzelnen 
nichts mehr, wenn die Menschheit durch die Folgen des Klimawandels den Klimatod 
stirbt. Daher sind die oben aufgeführten Maßnahmen sofort zu beschliessen und 
umzusetzen. 
Denn jede einzelne Maßnahme reduziert signifikant den Ausstoß von CO 
2 in die 
Erdatmosphäre. Zu den Maßnahmen im Einzelnen. 
Inlandsflüge: produzieren zwischen 150 bis 300 kg CO 
2 pro Person und geflogenen 
Kilometer. Das ist vor dem Hintergrund des Klimanotstandes nicht mehr verantwortbar. 
Auf Inlandsflüge ist daher ab sofort zu verzichten. Mit der bahn steht zudem ein 
gleichwertiges Transportmittel zu Verfügung. Dieses erzeugt im Schnitt nur 10% der 
CO 2-Emissionen bei einem Inlandsflug. 
Auslandsflüge: sind vor dem Hintergrund der erzeugten Umweltbelastung mit 
Kohlendioxid per se nicht mehr zu rechtfertigen. Natürlich kann es Situationen geben, in 
denen ein solcher Flug erforderlich ist. Etwa im Rahmen von Städtepartnerschaften. 
Auslandsflüge müssen aber eine Ausnahme bleiben. Damit das so ist, müssen sie durch 
den Rat genehmigt werden. 
Dienstwagen OB: Der Stadt Münster und dem OB kommt eine Vorbildfunktion beim 
Klimawandel zu. Er ist der Repräsentant der Stadt. Entsprechend muss er beim Thema 
Klima im herrschenden Klimanotstand vorangehen. Hierzu ist der Verzicht auf den 
bisherigen Dienstwagen ein probates Mittel. Mit einem Elektroauto wirbt der OB zugleich 
für den Klimawandel und neue mobile Antriebsformen. 
Temperaturabsenkung in öffentlichen Gebäuden: Ob es 21 oder 20 Grad warm ist in 
einem Raum fällt den Menschen kaum auf. 1 Grad weniger aber spart bis zu 6 % an 
Heizenergie ein. Dies bedeutet eine Reduzierung von etwa 2,50 Kg Co 
2 pro m 2 im Jahr . 
Bei der Gesamtbürofläche der Stadt Münster wird so eine erhebliche Menge an 
Kohlendioxid im Jahr eingespart. 
LED-Lampen: Sparen über die Lebensdauer über 100 Euro pro Lampe an Strom ein. 
Zugleich verbrauchen sie pro Jahr und Lampe 250 kg weniger CO 
2. 
Verzicht auf tierische Produkte: Der Verzicht auf Fleisch ist eine einschneidende 
Maßnahme. Aber der Klimatod der gesamten Menschheit ist viel schlimmer. Vor diesem 
Hintergrund ist der Verzicht auf das geliebte Steak nur eine kleine Einbuße an 
Lebensqualität. Denn bei einem weiteren Verzehr von tierischen Produkten stirbt die 
Menschheit unweigerlich aus. 
Fleischesser erzeugen durch ihre Form der Ernährung etwa 2 Tonnen CO 
2 pro Jahr. Ein 
Vegetarier nur etwa 1 Tonne CO 2. Durch den Umstieg auf eine fleischlose Kost kann 
daher pro Jahr und Person 1 Tonne CO 2 eingespart werden. 
Förderprogramm Fahrrad: Ein PKW erzeugt pro Liter etwa 2,50 (Benzin) bis 3,1 kg CO 2. 
Jeder PKW erzeugt damit etwa 4 bis 5 Tonnen Kohlendioxid pro Jahr. Bei einer 
Fahrleistung von 20.000 Km im Jahr. 
Durch den Verzicht auf den PKW und den Umstieg auf das Rad kann eine enorme 
Menge an Kohlendioxid eingespart werden. 
Münster ist im Klimanotstand. Daher muss von Seiten der Politik und der Verwaltung 
umgehend gehandelt werden.

Die aufgeführten Maßnahmen erfüllen diese Bedingung. Sie sind daher umgehend zu 
beschließen. Denn durch die Ausrufung des Klimanotstandes ist die Stadt Münster eine 
Selbstverpflichtung eingegangen.  
Die Eindämmung des anthropogenen Klimawandels besitzt Priorität und ist bei allen 
Entscheidungen zu beachten. (Beschlusspunkt 2 zu V/0482/2019). 
Daher sind sofort alle Maßnahmen umzusetzen, die von Seiten der Stadt zur 
Umsetzung dieses Zieles ergriffen werden können.  
Die Stadt Münster muss handeln und aktiv werden. Klimaschutz darf nicht nur ein 
Lippenbekenntnis sein. Es erfordert Taten und sofortige Aktionen. 
gez. 
 
Martin Schiller und Richard Mol

Beschlussvorlage

9475 Zeichen

V/1078/2019 
V/1078/2019 
 
 
Öffentliche Beschlussvorlage 
Betrifft 
 
A-R/0046/2019 "Klimanotstand - Sofortmaßnahmen der Stadt Münster" 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
   28.01.2020 Ausschuss für Umweltschutz, Klimaschutz und Bauwesen Entscheidung 
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
 
Der Antrag der AfD-Ratsgruppe „Klimanotstand - Sofortmaßnahmen der Stadt Münster“ (s. Anlage) 
wird nicht aufgegriffen und ist damit erledigt. 
 
II. Finanzielle Auswirkungen 
 
Es ergeben sich keine finanziellen Veränderungen. 
 
 
Begründung 
 
Der Rat hat den ursprünglich zur  sofortigen  Beschlussfassung gestellten  Antrag  „Klimanotstand - 
Sofortmaßnahmen der Stadt Münster“ in seiner Sitzung am 03.07.2019 an den Ausschuss für U m-
weltschutz, Klimaschutz und Bauwesen verwiesen. 
 
Die Verwaltung schlägt vor, die beabsichtigten Maßgaben des Antrags nicht aufzugreifen. Im Einze l-
nen werden dafür die folgenden Begründungen gesehen. 
 
1. Ziffer 1 des Antrags – Verzicht auf Inlandsflüge 
 
Dienstreisen städtischer Mitarbeiter/ -innen und ihre Finanzierung bzw. Kostenerstattung richten 
sich nach dem Landesreisekostengesetz (LRKG). Die Regelungen des LRKG machen dabei ke i-
ne Vorgaben zur Art der Fortbewegung, sondern zu den erstattungsfähigen Kosten. Gleichzeitig 
bestätigt die langjährige Praxis der Reisekostenabrechnung, dass Eigenbeteiligungen städtischer 
Beschäftigter an Reisekosten wegen fehlender bzw. lediglich anteiliger Ers tattungsfähigkeit nach 
dem LRKG absolute Ausnahmen sind. Das LRKG wirkt damit tatsächlich steuernd, daneben ist - 
in Bezug auf den gesamten Mobilitätsbedarf - der Haushaltsgrundsatz der Wirtschaftlichkeit und 
Sparsamkeit zu beachten. 
 
Personal- und 
Organisationsamt 
 
06.01.2020 
 
Ihr/e Ansprechpartner/in: 
Herr Maser 
Telefon: 492-1130 
Maser@stadt-muenster.de

- 2 - 
V/1078/2019 
Das LRKG gibt im Grun dsatz die Erstattungsfähigkeit für das kostengünstigste Beförderungsmi t-
tel bzw. die niedrigsten Gesamtkosten der Dienstreise vor; zuvörderst sind Dienstreisen auf das 
absolut notwendige Maß zu beschränken. Abweichungen (nach oben) sind bei triftigen Gründe n 
zulässig. Diese können in der Person selbst liegen, bestehen aber üblicherweise in der Dauer der 
Reisezeit (inkl. möglicher Verkürzung), Vermeidung von Übernachtungen, Vermeidung der Übe r-
schreitung arbeitszeitrechtlicher Vorgaben etc..  
 
Im Jahr 2018 stellt sich der Anteil der Flüge folgendermaßen dar: 
 
abgerechnete Dienstreisen gesamt: 2.249 
 davon Inlandsflüge: 18 (0,8 %) 
 davon Auslandsflüge: 21 (0,9 %) 
 
Die Inlandsflüge hatten in einem Fall Dresden, ansonsten München zum Ziel. 
 
Davon ausgehend, dass die Flüge jeweils nach triftigen Gründen gerechtfertigt waren, fallen sie 
zahlenmäßig nur gering ins Gewicht; ebenso die dadurch verursachten Emissionen. 
 
2. Ziffer 2 des Antrags – Genehmigung von (Auslands)Flügen durch den Rat 
 
Würde der Antrag der AfD -Ratsgruppe aufgegriffen, wird ein übliches Geschäft der laufenden 
Verwaltung mit bürokratischem Aufwand aufgeladen – und mit Blick auf die Prozesskosten ve r-
teuert.  
 
3. Ziffer 3 des Antrags – Abschaffung des Dienstwagens des Oberbürgermeisters („BMW 
714i“) und Ersatz durch einen Renault ZOE 
 
Wie bei jedem städtischen Beschäftigten hat auch für den Oberbürgermeister der Dienstherr 
dessen dienstliche Mobilität sicherzustellen. Das Amt einer/ -s Oberbürgermeisters/-in ist u.a. g e-
prägt durch eine hohe Termindichte  an unterschiedlichen Orten außerhalb seines Büros und i n-
nerhalb einer weiten Zeitspanne bezogen auf einen Kalendertag. Gleichzeitig wird erwartet, dass 
die Funktionen als Leiter/ -in der Stadtverwaltung (Behörde) und erste/ -r Repräsentant/ -in der 
Stadt erfüllt werden, indem die notwendigen Entscheidungen getroffen werden, persönliche E r-
reichbarkeit und Möglichkeiten zur Kommunikation bestehen. 
 
Das damit verbundene Arbeitspensum lässt sich heute nicht bewältigen, wenn situationsbedingt 
„Lücken“ und Zeitkoll isionen nicht mit einer individuellen Mobilitätsoption – Dienstwagen – ge-
schlossen oder gelöst werden können. 
 
Bei der Wahl des Dienstwagens sind neben Kosten - und Nachhaltigkeitsaspekten, Mobilitätsbe-
darf (Reichweite) auch die aus den eingangs beschrieben en Prämissen sich ableitenden Anfo r-
derungen an den Arbeitsplatz des/der Oberbürgermeister/ -in im Dienstwagen zu beachten. Das 
betrifft die Kommunikations- und Informationstechnik (inkl. Sicherheit) und Ergonomie. 
 
Daraus und aus dem heute tatsächlich vorha ndenen Angebot ergibt sich die Dienstwagengröße. 
Ein Kleinwagen, wie im Antrag vorgesehen, erfüllt die Anforderungen hinsichtlich Platz/ Ergon o-
mie und Reichweite nicht. 
 
Dem Oberbürgermeister steht ein Diesel -Fahrzeug BMW 740 Ld xDrive zur Verfügung. Davor  
wurden zwei Hybridfahrzeuge des gleichen Herstellers und gleicher Größenklasse/ Ausstattung 
geleast.

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V/1078/2019 
4. Ziffer 4 des Antrags – Absenkung der Durchschnittstemperatur in allen öffentlichen G e-
bäuden um 1 °C ab der nächsten Heizperiode 
 
Gem. den technischen Regeln für Arbeitsstätten („Arbeitsstättenrichtlinie“) ist bei sitzenden Tätig-
keiten eine Raumtemperatur von 20 °C einzuhalten. Die Stadt Münster stellt sicher, dass die 
Räumlichkeiten der öffentlichen Gebäude diesen Wert einhalten. Bei Bürogebäuden könne n die 
Nutzerinnen und Nutzer über Thermostatventile weitere Anpassungen vornehmen. Die Verwa l-
tung informiert und berät dazu aber die eigenen Mitarbeiter/ -innen zum sparsamen Umgang mit 
Energie und weist z.B. in Schulungen für Hausmeister/ -innen explizit darauf hin, dass die Rau m-
temperatur von 20 °C nicht überschritten werden sollte. 
 
Bei Schulgebäuden gibt es in Klassenräumen häufig keine Thermostatventile. Dort wird mittels 
Gebäudeleittechnik über einen Raumfühler sichergestellt, dass die Raumtemperatur di e 20 °C 
nicht überschreitet. Durch die vorhandene Gebäudeleittechnik ist zudem sichergestellt, dass a u-
ßerhalb der Nutzungszeiten – z.B. in den Ferien, an Wochenenden oder Feiertagen, in Nach t-
stunden – je nach Anforderung eine Abschaltung oder Absenkung der  Heizungsanlage erfolgt. 
Hierdurch ist gewährleistet, dass außerhalb der Nutzungszeiten die benötigte Heizenergie auf ein 
Minimum reduziert wird. 
 
5. Ziffer 5 des Antrags – Ersatz aller Lampen in städtischen Gebäuden durch LED-Lampen 
 
Das mögliche Einsparp otential bezieht sich auf Standard -Glühlampen; diese sind in städtischen 
Gebäuden bereits nahezu vollständig gegen LED oder Kompaktleuchtstofflampen ausgetauscht 
worden. 
 
Pro Jahr werden heute für rund 200.000 € Leuchtmittel im Rahmen der Ersatzbeschaffung gegen 
LED-Austauschleuchtmittel ersetzt. In den Jahren 2015 - 2018 wurden Förderanträge für LED -
Beleuchtung in Höhe von 1.500.633 Euro (Investitionssumme) gestellt und bewilligt. 
 
Bei Beleuchtungsanlagen, die jünger als 10 Jahre sind, ist das Einsparpotent ial gering. Bereits 
seit einigen Jahren ist der flächendeckende Umstieg auf LED bei Neubauten und geplanten B e-
leuchtungssanierungen bei der Stadt gelebte Praxis. Festgelegt ist dieses in den „Standards 
Technische Gebäudeausrüstung der Stadt Münster“, die e ine technische Ergänzung zu den vom 
Rat beschlossenen Gebäudeleitlinien darstellen. 
 
6. Ziffer 6 des Antrags - Verzicht auf tierisches Fleisch in den städtischen Kantinen ab 2020 
 
Die Kantine ist eine Sozialeinrichtung i.S.d. § 72 Abs. 2 Nr. 4 Landesperson alvertretungsgesetz 
(LPVG). Änderungen in der Verwaltung - auch des Speiseplans -– sind durch den Personalrat 
mitzubestimmen. Im Konfliktfall trifft die Einigungsstelle (§ 67 LPVG) die abschließende En t-
scheidung, nicht der Rat. Eine Allein-Entscheidung durch den Rat ist hier damit nicht möglich. 
 
Heute besteht in den Betriebsstätten der städtischen Kantine Wahlfreiheit in der Kombination aus 
Hauptkomponente und Beilagen. Die Beilagen bestehen regelmäßig aus Gemüse und der kohl e-
hydratreichen Beilagen („Sättigungsbeilage“: Kartoffeln, Nudeln, Reis etc.). Zwei Drittel eines Mit-
tagessens sind damit fast ausnahmslos vegetarisch oder vegan, in der Hauptkomponente gibt es 
vegetarische Angebote wie Gemüsebratlinge, Topfenknödel etc.. Der externe Betreiber des Ka n-
tinenangebots im Stadthaus 1 hat regelmäßig täglich ein vegetarisches Menü im Angebot. 
 
Im Übrigen hat der Rat im Rahmen der Beschlüsse zur global nachhaltigen Kommune u.a. fes t-
gelegt, dass die Verpflegung der Kantinen zunehmend aus biologischem Anbau, fai r, regional 
und saisonal erfolgt sowie vegetarische und vegane Angebote feste Bestandteile des Speis e-
plans werden1. 
 
                                                
1 Ziffer 7.1.3 in Anlage 2 der Vorlage V/0515/2018

- 4 - 
V/1078/2019 
7. Ziffer 7 des Antrags – Förderprogramm für städtische Mitarbeiter/ -innen zur Beschaffung 
von Fahrrädern/ E-Bike bei Abschaffung eines PKW 
 
Wie mehrfach informiert, darf die Stadt Münster aus besoldungs - und tarifrechtlichen Mitteln kein 
steuerlich gefördertes Jobrad (Leasing -Modell) anbieten. Von der stattdessen eingeräumten 
Möglichkeit, zur Beschaffung eines E -Bikes einen Gehaltsvorschuss zu erhalten, haben bislang 
25 Mitarbeiter/-innen Gebrauch gemacht. 
 
Im Übrigen verweise ich zu diesem Thema auf die Vorlage V/0315/2019 „Fahrradnutzung bei Be-
schäftigten steigern – mit dem Dienstfahrrad zur Arbeit“ bzw. den zugrunde liegenden Ratsantrag 
A-R/0055/2018. 
 
 
In Vertretung 
 
 
gez. 
Wolfgang Heuer  
Stadtrat 
 
 
Anlagen: 
 
Anlage A 
Ratsantrag A-R/0046/2019

Anlage A

1321 Zeichen

Anlage A zur V/1078/2019 
 
Kurzüberblick 
Mit dem Ratsantrag A-R/0046/2019 Klimanotstand – Sofortmaßnahmen der Stadt Münster macht 
die AfD-Ratsgruppe diverse Vorschläge zur Reduzierungen von Klimabeeinträchtigungen aus 
(dienstlicher) Mobilität, Gebäudebewirtschaftung und Kantinenbetrieb. Nach Bewertung durch die 
Verwaltung sollen die Vorschläge nicht aufgegriffen werden. 
 
Ziele/Teilziele/Zielerreichung 
Der Ratsantrag verfolgt das Ziel der Verringerung von CO2-Emissionen und in der Folge die Ver-
meidung des weltweiten Temperaturanstiegs.  
 
Finanzierung 
Produktgruppe: alle Teilergebnispläne Es sind (wären) alle Teilergebnispläne betroffen. 
Auswirkungen auf den Ergebnisplan  Ja x Nein   
Auswirkungen auf den Finanzplan  Ja x Nein   
Im beschlossenen (Nachtrags-)Haushaltsplan 2019 enthalten?  Ja x Nein  teilw. 
Im Entwurf des (Nachtrags-)Haushaltsplan 2020 enthalten?  Ja x Nein  teilw. 
Belastungen in zukünftigen HH-Jahren?  Ja x Nein   
Bereits veranschlagt?  Ja x Nein   
           
Pflichtigkeitsgrad 
Die Maßnahme/Leistung ist  vollständig 
pflichtig 
 überwiegend 
pflichtig 
 überwiegend 
freiwillig 
x vollständig frei-
willig 
 
Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen 
(Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) 
Es ist der Klimaschutz betroffen.

Beratungsverlauf (1)

25.02.2020 Ausschuss für Umweltschutz, Klimaschutz und Bauwesen
TOP 5.1 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung

Orte (1)

  • Leostraße 16B

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Details

Aktenzeichen
V/1078/2019
Typ
Vorlagen
Datum
06.11.2019
Erstellt
06.10.2020 14:37