V/1078/2019
A-R/0046/2019 "Klimanotstand - Sofortmaßnahmen der Stadt Münster"
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Anlage zur Vorlage V-1078-2019 - Ratsantrag
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Antrag an den Rat Nr.: A-R/0046/2019 AfD -Ratsgruppe Münster Mitglieder Leostraße 16 B 48153 Münster Marrtin Schiller (Sprecher) Richard Frederik Mol +49(251) 60688623 martin.schiller@afd-muenster.de www. afd -muenster.de Klimanotstand – Sofortmaßnahmen der Stadt Münster AfD -Ratsgruppe im Rat der Stadt Münster Leostr. 16-B 48153 Münster Tel. (0251) 60688623 martin.schiller@afd-muenster.de Antrag an den Rat der Stadt Münster zur sofortigen Beschlussfassung Der Rat der Stadt Münster möge beschließen: 1. Die Mitarbeiter der Stadtverwaltung Münster, die Mitglieder des Rates und aller anderen politischen Gremien verzichten ab sofort auf Flüge innerhalb von Deutschland. 2. Flüge mit dem Ausland der unter Punkt 1 genannten Personengruppe sind nur noch nach Genehmigung durch den Rat der Stadt Münster erlaubt. Die Genehmigung wird nur erteilt, wenn dargelegt wird, wie das durch den Auslandsflug erzeugte CO 2 wieder neutralisiert wird. 3. Der Dienstwagen des Oberbürgermeisters (BMW 714i) wird abgeschafft. Und durch einen Renault ZOE ersetzt. 4. In allen öffentlichen Gebäuden wird ab der nächsten Heizperiode die Durchschnittstemperatur um 1 Grad Celsius abgesenkt. 5. Alle Lampen in städtischen Gebäuden werden durch LED-Lampen ersetzt. 6. In den städtischen Kantinen wird ab dem Jahr 2020 vollständig auf tierisches Fleisch verzichtet. Es werden nur noch vegetarische und vegane Gerichte angeboten. 7. Die Stadt Münster legt ein Förderprogramm für die Mitarbeiter der Stadtverwaltung auf. Mit diesem Programm wird die Anschaffung von Fahrrädern gefördert. Unter der Voraussetzung, dass der bisher genutzte PKW abgeschafft wird. Bei Personen ab 50 Jahren wird auch die Anschaffung eines E-Bike gefördert. Begründung: In Münster herrscht der Klimanotstand. Dies erfordert, dass von Seiten der Stadt Maßnahmen gegen den weiteren Anstieg der jährlichen Durchschnittstemperatur unternommen werden. Die Stadt Münster, ihre Mitarbeiter und natürlich auch den politischen Gremien kommt hierbei eine Vorbildfunktion zu. Wenn sie nicht mit gutem Beispiel vorangehen, kann nicht erwartet werden, dass die übrige Bevölkerung ihr klimaschädliches Verhalten ändert. Um den Klimatod der Menschheit abzuwenden sind drastische Maßnahmen nötig. Hier kann und darf es keine Rücksichten geben. Alles muss hinterfragt werden. Im Klimanotstand kann einzig die Abwendung des Klimatodes der Menschheit der Handlungsmaßstab sein. Denn Grundrechte und Wohlstand, gefestigte Rechtspositionen nützen dem Einzelnen nichts mehr, wenn die Menschheit durch die Folgen des Klimawandels den Klimatod stirbt. Daher sind die oben aufgeführten Maßnahmen sofort zu beschliessen und umzusetzen. Denn jede einzelne Maßnahme reduziert signifikant den Ausstoß von CO 2 in die Erdatmosphäre. Zu den Maßnahmen im Einzelnen. Inlandsflüge: produzieren zwischen 150 bis 300 kg CO 2 pro Person und geflogenen Kilometer. Das ist vor dem Hintergrund des Klimanotstandes nicht mehr verantwortbar. Auf Inlandsflüge ist daher ab sofort zu verzichten. Mit der bahn steht zudem ein gleichwertiges Transportmittel zu Verfügung. Dieses erzeugt im Schnitt nur 10% der CO 2-Emissionen bei einem Inlandsflug. Auslandsflüge: sind vor dem Hintergrund der erzeugten Umweltbelastung mit Kohlendioxid per se nicht mehr zu rechtfertigen. Natürlich kann es Situationen geben, in denen ein solcher Flug erforderlich ist. Etwa im Rahmen von Städtepartnerschaften. Auslandsflüge müssen aber eine Ausnahme bleiben. Damit das so ist, müssen sie durch den Rat genehmigt werden. Dienstwagen OB: Der Stadt Münster und dem OB kommt eine Vorbildfunktion beim Klimawandel zu. Er ist der Repräsentant der Stadt. Entsprechend muss er beim Thema Klima im herrschenden Klimanotstand vorangehen. Hierzu ist der Verzicht auf den bisherigen Dienstwagen ein probates Mittel. Mit einem Elektroauto wirbt der OB zugleich für den Klimawandel und neue mobile Antriebsformen. Temperaturabsenkung in öffentlichen Gebäuden: Ob es 21 oder 20 Grad warm ist in einem Raum fällt den Menschen kaum auf. 1 Grad weniger aber spart bis zu 6 % an Heizenergie ein. Dies bedeutet eine Reduzierung von etwa 2,50 Kg Co 2 pro m 2 im Jahr . Bei der Gesamtbürofläche der Stadt Münster wird so eine erhebliche Menge an Kohlendioxid im Jahr eingespart. LED-Lampen: Sparen über die Lebensdauer über 100 Euro pro Lampe an Strom ein. Zugleich verbrauchen sie pro Jahr und Lampe 250 kg weniger CO 2. Verzicht auf tierische Produkte: Der Verzicht auf Fleisch ist eine einschneidende Maßnahme. Aber der Klimatod der gesamten Menschheit ist viel schlimmer. Vor diesem Hintergrund ist der Verzicht auf das geliebte Steak nur eine kleine Einbuße an Lebensqualität. Denn bei einem weiteren Verzehr von tierischen Produkten stirbt die Menschheit unweigerlich aus. Fleischesser erzeugen durch ihre Form der Ernährung etwa 2 Tonnen CO 2 pro Jahr. Ein Vegetarier nur etwa 1 Tonne CO 2. Durch den Umstieg auf eine fleischlose Kost kann daher pro Jahr und Person 1 Tonne CO 2 eingespart werden. Förderprogramm Fahrrad: Ein PKW erzeugt pro Liter etwa 2,50 (Benzin) bis 3,1 kg CO 2. Jeder PKW erzeugt damit etwa 4 bis 5 Tonnen Kohlendioxid pro Jahr. Bei einer Fahrleistung von 20.000 Km im Jahr. Durch den Verzicht auf den PKW und den Umstieg auf das Rad kann eine enorme Menge an Kohlendioxid eingespart werden. Münster ist im Klimanotstand. Daher muss von Seiten der Politik und der Verwaltung umgehend gehandelt werden. Die aufgeführten Maßnahmen erfüllen diese Bedingung. Sie sind daher umgehend zu beschließen. Denn durch die Ausrufung des Klimanotstandes ist die Stadt Münster eine Selbstverpflichtung eingegangen. Die Eindämmung des anthropogenen Klimawandels besitzt Priorität und ist bei allen Entscheidungen zu beachten. (Beschlusspunkt 2 zu V/0482/2019). Daher sind sofort alle Maßnahmen umzusetzen, die von Seiten der Stadt zur Umsetzung dieses Zieles ergriffen werden können. Die Stadt Münster muss handeln und aktiv werden. Klimaschutz darf nicht nur ein Lippenbekenntnis sein. Es erfordert Taten und sofortige Aktionen. gez. Martin Schiller und Richard Mol
Beschlussvorlage
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V/1078/2019
V/1078/2019
Öffentliche Beschlussvorlage
Betrifft
A-R/0046/2019 "Klimanotstand - Sofortmaßnahmen der Stadt Münster"
Beratungsfolge
28.01.2020 Ausschuss für Umweltschutz, Klimaschutz und Bauwesen Entscheidung
Beschlussvorschlag:
I. Sachentscheidung:
Der Antrag der AfD-Ratsgruppe „Klimanotstand - Sofortmaßnahmen der Stadt Münster“ (s. Anlage)
wird nicht aufgegriffen und ist damit erledigt.
II. Finanzielle Auswirkungen
Es ergeben sich keine finanziellen Veränderungen.
Begründung
Der Rat hat den ursprünglich zur sofortigen Beschlussfassung gestellten Antrag „Klimanotstand -
Sofortmaßnahmen der Stadt Münster“ in seiner Sitzung am 03.07.2019 an den Ausschuss für U m-
weltschutz, Klimaschutz und Bauwesen verwiesen.
Die Verwaltung schlägt vor, die beabsichtigten Maßgaben des Antrags nicht aufzugreifen. Im Einze l-
nen werden dafür die folgenden Begründungen gesehen.
1. Ziffer 1 des Antrags – Verzicht auf Inlandsflüge
Dienstreisen städtischer Mitarbeiter/ -innen und ihre Finanzierung bzw. Kostenerstattung richten
sich nach dem Landesreisekostengesetz (LRKG). Die Regelungen des LRKG machen dabei ke i-
ne Vorgaben zur Art der Fortbewegung, sondern zu den erstattungsfähigen Kosten. Gleichzeitig
bestätigt die langjährige Praxis der Reisekostenabrechnung, dass Eigenbeteiligungen städtischer
Beschäftigter an Reisekosten wegen fehlender bzw. lediglich anteiliger Ers tattungsfähigkeit nach
dem LRKG absolute Ausnahmen sind. Das LRKG wirkt damit tatsächlich steuernd, daneben ist -
in Bezug auf den gesamten Mobilitätsbedarf - der Haushaltsgrundsatz der Wirtschaftlichkeit und
Sparsamkeit zu beachten.
Personal- und
Organisationsamt
06.01.2020
Ihr/e Ansprechpartner/in:
Herr Maser
Telefon: 492-1130
Maser@stadt-muenster.de
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Das LRKG gibt im Grun dsatz die Erstattungsfähigkeit für das kostengünstigste Beförderungsmi t-
tel bzw. die niedrigsten Gesamtkosten der Dienstreise vor; zuvörderst sind Dienstreisen auf das
absolut notwendige Maß zu beschränken. Abweichungen (nach oben) sind bei triftigen Gründe n
zulässig. Diese können in der Person selbst liegen, bestehen aber üblicherweise in der Dauer der
Reisezeit (inkl. möglicher Verkürzung), Vermeidung von Übernachtungen, Vermeidung der Übe r-
schreitung arbeitszeitrechtlicher Vorgaben etc..
Im Jahr 2018 stellt sich der Anteil der Flüge folgendermaßen dar:
abgerechnete Dienstreisen gesamt: 2.249
davon Inlandsflüge: 18 (0,8 %)
davon Auslandsflüge: 21 (0,9 %)
Die Inlandsflüge hatten in einem Fall Dresden, ansonsten München zum Ziel.
Davon ausgehend, dass die Flüge jeweils nach triftigen Gründen gerechtfertigt waren, fallen sie
zahlenmäßig nur gering ins Gewicht; ebenso die dadurch verursachten Emissionen.
2. Ziffer 2 des Antrags – Genehmigung von (Auslands)Flügen durch den Rat
Würde der Antrag der AfD -Ratsgruppe aufgegriffen, wird ein übliches Geschäft der laufenden
Verwaltung mit bürokratischem Aufwand aufgeladen – und mit Blick auf die Prozesskosten ve r-
teuert.
3. Ziffer 3 des Antrags – Abschaffung des Dienstwagens des Oberbürgermeisters („BMW
714i“) und Ersatz durch einen Renault ZOE
Wie bei jedem städtischen Beschäftigten hat auch für den Oberbürgermeister der Dienstherr
dessen dienstliche Mobilität sicherzustellen. Das Amt einer/ -s Oberbürgermeisters/-in ist u.a. g e-
prägt durch eine hohe Termindichte an unterschiedlichen Orten außerhalb seines Büros und i n-
nerhalb einer weiten Zeitspanne bezogen auf einen Kalendertag. Gleichzeitig wird erwartet, dass
die Funktionen als Leiter/ -in der Stadtverwaltung (Behörde) und erste/ -r Repräsentant/ -in der
Stadt erfüllt werden, indem die notwendigen Entscheidungen getroffen werden, persönliche E r-
reichbarkeit und Möglichkeiten zur Kommunikation bestehen.
Das damit verbundene Arbeitspensum lässt sich heute nicht bewältigen, wenn situationsbedingt
„Lücken“ und Zeitkoll isionen nicht mit einer individuellen Mobilitätsoption – Dienstwagen – ge-
schlossen oder gelöst werden können.
Bei der Wahl des Dienstwagens sind neben Kosten - und Nachhaltigkeitsaspekten, Mobilitätsbe-
darf (Reichweite) auch die aus den eingangs beschrieben en Prämissen sich ableitenden Anfo r-
derungen an den Arbeitsplatz des/der Oberbürgermeister/ -in im Dienstwagen zu beachten. Das
betrifft die Kommunikations- und Informationstechnik (inkl. Sicherheit) und Ergonomie.
Daraus und aus dem heute tatsächlich vorha ndenen Angebot ergibt sich die Dienstwagengröße.
Ein Kleinwagen, wie im Antrag vorgesehen, erfüllt die Anforderungen hinsichtlich Platz/ Ergon o-
mie und Reichweite nicht.
Dem Oberbürgermeister steht ein Diesel -Fahrzeug BMW 740 Ld xDrive zur Verfügung. Davor
wurden zwei Hybridfahrzeuge des gleichen Herstellers und gleicher Größenklasse/ Ausstattung
geleast.
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4. Ziffer 4 des Antrags – Absenkung der Durchschnittstemperatur in allen öffentlichen G e-
bäuden um 1 °C ab der nächsten Heizperiode
Gem. den technischen Regeln für Arbeitsstätten („Arbeitsstättenrichtlinie“) ist bei sitzenden Tätig-
keiten eine Raumtemperatur von 20 °C einzuhalten. Die Stadt Münster stellt sicher, dass die
Räumlichkeiten der öffentlichen Gebäude diesen Wert einhalten. Bei Bürogebäuden könne n die
Nutzerinnen und Nutzer über Thermostatventile weitere Anpassungen vornehmen. Die Verwa l-
tung informiert und berät dazu aber die eigenen Mitarbeiter/ -innen zum sparsamen Umgang mit
Energie und weist z.B. in Schulungen für Hausmeister/ -innen explizit darauf hin, dass die Rau m-
temperatur von 20 °C nicht überschritten werden sollte.
Bei Schulgebäuden gibt es in Klassenräumen häufig keine Thermostatventile. Dort wird mittels
Gebäudeleittechnik über einen Raumfühler sichergestellt, dass die Raumtemperatur di e 20 °C
nicht überschreitet. Durch die vorhandene Gebäudeleittechnik ist zudem sichergestellt, dass a u-
ßerhalb der Nutzungszeiten – z.B. in den Ferien, an Wochenenden oder Feiertagen, in Nach t-
stunden – je nach Anforderung eine Abschaltung oder Absenkung der Heizungsanlage erfolgt.
Hierdurch ist gewährleistet, dass außerhalb der Nutzungszeiten die benötigte Heizenergie auf ein
Minimum reduziert wird.
5. Ziffer 5 des Antrags – Ersatz aller Lampen in städtischen Gebäuden durch LED-Lampen
Das mögliche Einsparp otential bezieht sich auf Standard -Glühlampen; diese sind in städtischen
Gebäuden bereits nahezu vollständig gegen LED oder Kompaktleuchtstofflampen ausgetauscht
worden.
Pro Jahr werden heute für rund 200.000 € Leuchtmittel im Rahmen der Ersatzbeschaffung gegen
LED-Austauschleuchtmittel ersetzt. In den Jahren 2015 - 2018 wurden Förderanträge für LED -
Beleuchtung in Höhe von 1.500.633 Euro (Investitionssumme) gestellt und bewilligt.
Bei Beleuchtungsanlagen, die jünger als 10 Jahre sind, ist das Einsparpotent ial gering. Bereits
seit einigen Jahren ist der flächendeckende Umstieg auf LED bei Neubauten und geplanten B e-
leuchtungssanierungen bei der Stadt gelebte Praxis. Festgelegt ist dieses in den „Standards
Technische Gebäudeausrüstung der Stadt Münster“, die e ine technische Ergänzung zu den vom
Rat beschlossenen Gebäudeleitlinien darstellen.
6. Ziffer 6 des Antrags - Verzicht auf tierisches Fleisch in den städtischen Kantinen ab 2020
Die Kantine ist eine Sozialeinrichtung i.S.d. § 72 Abs. 2 Nr. 4 Landesperson alvertretungsgesetz
(LPVG). Änderungen in der Verwaltung - auch des Speiseplans -– sind durch den Personalrat
mitzubestimmen. Im Konfliktfall trifft die Einigungsstelle (§ 67 LPVG) die abschließende En t-
scheidung, nicht der Rat. Eine Allein-Entscheidung durch den Rat ist hier damit nicht möglich.
Heute besteht in den Betriebsstätten der städtischen Kantine Wahlfreiheit in der Kombination aus
Hauptkomponente und Beilagen. Die Beilagen bestehen regelmäßig aus Gemüse und der kohl e-
hydratreichen Beilagen („Sättigungsbeilage“: Kartoffeln, Nudeln, Reis etc.). Zwei Drittel eines Mit-
tagessens sind damit fast ausnahmslos vegetarisch oder vegan, in der Hauptkomponente gibt es
vegetarische Angebote wie Gemüsebratlinge, Topfenknödel etc.. Der externe Betreiber des Ka n-
tinenangebots im Stadthaus 1 hat regelmäßig täglich ein vegetarisches Menü im Angebot.
Im Übrigen hat der Rat im Rahmen der Beschlüsse zur global nachhaltigen Kommune u.a. fes t-
gelegt, dass die Verpflegung der Kantinen zunehmend aus biologischem Anbau, fai r, regional
und saisonal erfolgt sowie vegetarische und vegane Angebote feste Bestandteile des Speis e-
plans werden1.
1 Ziffer 7.1.3 in Anlage 2 der Vorlage V/0515/2018
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7. Ziffer 7 des Antrags – Förderprogramm für städtische Mitarbeiter/ -innen zur Beschaffung
von Fahrrädern/ E-Bike bei Abschaffung eines PKW
Wie mehrfach informiert, darf die Stadt Münster aus besoldungs - und tarifrechtlichen Mitteln kein
steuerlich gefördertes Jobrad (Leasing -Modell) anbieten. Von der stattdessen eingeräumten
Möglichkeit, zur Beschaffung eines E -Bikes einen Gehaltsvorschuss zu erhalten, haben bislang
25 Mitarbeiter/-innen Gebrauch gemacht.
Im Übrigen verweise ich zu diesem Thema auf die Vorlage V/0315/2019 „Fahrradnutzung bei Be-
schäftigten steigern – mit dem Dienstfahrrad zur Arbeit“ bzw. den zugrunde liegenden Ratsantrag
A-R/0055/2018.
In Vertretung
gez.
Wolfgang Heuer
Stadtrat
Anlagen:
Anlage A
Ratsantrag A-R/0046/2019
Anlage A
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Anlage A zur V/1078/2019
Kurzüberblick
Mit dem Ratsantrag A-R/0046/2019 Klimanotstand – Sofortmaßnahmen der Stadt Münster macht
die AfD-Ratsgruppe diverse Vorschläge zur Reduzierungen von Klimabeeinträchtigungen aus
(dienstlicher) Mobilität, Gebäudebewirtschaftung und Kantinenbetrieb. Nach Bewertung durch die
Verwaltung sollen die Vorschläge nicht aufgegriffen werden.
Ziele/Teilziele/Zielerreichung
Der Ratsantrag verfolgt das Ziel der Verringerung von CO2-Emissionen und in der Folge die Ver-
meidung des weltweiten Temperaturanstiegs.
Finanzierung
Produktgruppe: alle Teilergebnispläne Es sind (wären) alle Teilergebnispläne betroffen.
Auswirkungen auf den Ergebnisplan Ja x Nein
Auswirkungen auf den Finanzplan Ja x Nein
Im beschlossenen (Nachtrags-)Haushaltsplan 2019 enthalten? Ja x Nein teilw.
Im Entwurf des (Nachtrags-)Haushaltsplan 2020 enthalten? Ja x Nein teilw.
Belastungen in zukünftigen HH-Jahren? Ja x Nein
Bereits veranschlagt? Ja x Nein
Pflichtigkeitsgrad
Die Maßnahme/Leistung ist vollständig
pflichtig
überwiegend
pflichtig
überwiegend
freiwillig
x vollständig frei-
willig
Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen
(Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration)
Es ist der Klimaschutz betroffen.
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungOrte (1)
- Leostraße 16B
Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.
Details
- Aktenzeichen
- V/1078/2019
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 06.11.2019
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37