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0180/2019

Bürgereingabe gem. § 24 GO, betr.: Barrierefreier Zugang zum Bildungszentrum, Ratssaal und Stadtbibliothek des Bezirksrathauses Porz, Friedrich-Ebert-Ufer 64-70, 51143 Köln

Beschlussvorlage Bezirksvertretung 20.02.2019

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 7 (Porz), Sitzung am 26.03.2019, TOP 2.1

Anlage 2 - Stellungnahme zum Eingang Bildungszentrum Porz vom 11.06.2014

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Beschlussvorlage Bezirksvertretung

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Anlage 1 - Eingabe

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Anlage 2 - Stellungnahme zum Eingang Bildungszentrum Porz vom 11.06.2014

7292 Zeichen

/ 2 
26 27.11.2014 
261/43 Herr Lersmacher 
22496 
2014_11_27 Eingang Bil-
dungszentrum Porz entspr 
BV7 vom 11.6.2014.docx
 
1. An 261- 21
Herr Wenzel
Herr Mertens
Stellungnahme zur Barrierefreiheit; 
hier Beschluss der Bezirksvertretung zum Eingang Bildungszentrum Porz 
Im Gremium BV 7 wurde am 11.06.2013 unter Vorlagenummer AN/0685/2013 folgender 
Beschluss getroffen: 
„Die Bezirksvertretung Porz bittet die Verwaltung, den Eingang zum Bildungszentrum im 
Bezirksrathaus Porz, gem. § 55 i.V. m. § 87 Abs. 1 der Landesbauordnung NRW, behin-
dertengerecht herzustellen. 
Dabei ist sicherzustellen, dass die Breite der Eingänge auch für größere Rollstühle aus-
gelegt ist und die Eingänge der Fluchtwegsituation gem. DIN entsprechen und das somit 
gleichzeitig eine Kapazitätserhöhung der Besucher des Rathauses möglich ist.“ 
Hierzu wurde ich als Gutachter für barrierefreies Bauen eingebunden eine Stellungnah-
me abzugeben, damit die erforderlichen Maßnahmen entsprechend der geltenden Re-
gelwerke berücksichtigt werden. 
Am 27.11.2014 fand hierzu ein Ortstermin statt. 
Rechtliche Beurteilung bezüglich der Anforderungen zur Gewährleistung der Bar-
rierefreiheit: 
Bauordnungsrechtliche Anforderungen entsprechend § 55 i.V.m. § 87 Abs. 1 der Lan-
desbauordnung NRW sind nicht direkt abzuleiten, sofern eine Entfluchtung für die ge-
nehmigten Nutzungen, beispielsweise Veranstaltungen im Saal gewährleistet ist. Dies 
wird vorausgesetzt, da der vorbeugende Brandschutz entsprechend der gesetzlichen 
Anforderungen wiederkehrend eingebunden ist.  
Eine Erweiterung der Nutzung wird in der Stellungnahme zur Barrierefreiheit nicht 
thematisiert. Dies hätte gegebenenfalls Auswirkungen auf die Anzahl der barriere-
freien Stellplätze, barrierefreien Sitzplätze sowie eventuell erforderliche Leitsys-
teme.  
Stellungnahme zur Barrierefreiheit:
D
as Bildungszentrum ist vom Vorplatz aus durch eine kompakte Drehtüranlage sowie 
durch 2 einflügelige Drehflügeltüren zugänglich. Die Drehtüranlage: 
scheidet für eine barrierefreie Zugänglichkeit für motorisch eingeschränkte Nutzer wie 
auch für Sehbehinderte und Blinde aus. 
Für die barrierefreie Nutzung sind  deshalb nur die  Drehflügeltüren zu berücksichtigen:

- 2 - 
 
/ 3 
 
Außenansicht   
 
Innenansicht Außentür mit Türschließer mit Gleitschiene; Empfehlung seitlich angebrachter Türtaster für Au- 
tomation   
Die geometrischen Werte: 
Werte   
erforderlich 
Werte : 
ermittelt 
Bewertung:  
Erforderliche Breite im Lich- 
ten: 90 cm 
ermittelte Breite im Lichten: 
96 cm 
Erfüllt, dies ist gegenüber 
dem erforderlichen Maß 
von 90 cm sehr großzügig. 
Erforderliche Bewegungs- 
fläche im Bereich der Tür: 
150 cm x 150 cm, sowie 50 
cm vom Bedienelement bis 
zur nächsten Wandecke: 
Wegen der sehr großzügi- 
gen Überschreitung der 
erforderlichen Fläche von 
150 cm x 150 cm wurde die 
Bewegungsfläche nicht er- 
mittelt. 
 
54 cm vom Bedienelement 
bis zur nächsten Wand- 
ecke: 
Großzügig erfüllt

- 3 - 
 
/ 4 
Bedienkraft: 
Die Bedienkraft ist mit dem vorhandenen Türschließer von GEZE mit Gleitschiene vo- 
raussichtlich barrierefrei, sofern der Türschließer auf die Türschließergröße 3 eingestellt 
ist. Eine niedrigere Einstellung der Türschließergröße auf 2 wäre zulässig, da keine 
Brandschutzanforderungen bezüglich erforderlicher Schließkräfte an die Tür gestellt 
werden und eine Türschließkraft von 30 Nm nach DIN 1154 entsprechend unterschritten 
werden kann. Ob jedoch die Tür dann bei Windsogereignissen dicht schließt ist selbst 
bei der geschützten Lage unter dem Vordach nicht absolut sicherzustellen. 
Aus diesem Grund empfiehlt es sich eine Automatisierung vorzunehmen.  
Bedienelement:  
Der vorhandene Türknauf ist für eine barrierefreie Nutzung durch ein gut greifbares Be- 
dienelement, beispielsweise durch einen vertikalen Stoßgriff zu ersetzen, dass eine Be- 
dienung auf 85 cm Höhe ermöglicht, sofern keine Automatisierung erfolgt.  
 
Eingangssituation, gut Auffindbar für Menschen ohne starke Sehbehinderung 
 
Hinweise zu einer Automatisierung:  
Sofern eine Automatisierung angedacht ist, kann dies durch einen Radarmelder oder 
durch einen Bedientaster erfolgen. Dieser ist bei seitlicher Andienung min. 50 cm seitlich 
neben der Tür oder bei frontaler Andienung min. 250 cm vor der Tür anzuordnen. Dies 
könnte in einer Höhe von 85 cm seitlich auf der Betonstütze erfolgen. Da jedoch auch 
bei Regentagen Rollstuhlnutzer die Arkaden nutzen, wäre eine Montage auf der linken 
Wandscheibe neben der Tür sehr sinnvoll. Ein Radarmelder sollte nicht berücksichtigt 
werden, sofern der Aufenthalt von Gruppen im Eingangsbereich üblich ist. Dann würde 
die Tür häufig offen stehen.  
 
Schwellen:  
Im Bereich der Tür ist eine Schwelle von ca. 1 cm, dies gilt als barrierefrei. Im Bereich 
des Materialwechsels zwischen dem Betonpflasterbelag und den Fliesen hat sich durch 
eine Absenkung eine Schwelle von fast 2 cm ergeben. Dies gilt auch als barrierefrei, es 
wird jedoch empfohlen hier den Belag mit wenig Aufwand anzugleichen, da die Schwelle 
auch für Nichtbehinderte als Stolperfalle betrachtet werden muss. 
 
Barrierefreie Zugänglichkeit für Sehbehinderte und Blinde: 
Für die Auffindbarkeit der Eingangstüren fehlt ein Leitsystem. Die Problematik über- 
schreitet jedoch sicherlich den Auftrag der Bezirksvertretung Porz. Aus diesem Grund 
wird hierauf verzichtet. Für Blinde sollte jedoch ein Bedienelement an der Tür montiert

- 4 - 
 
 
werden, so dass diese auch die Tür selbstständig nutzen können. Dies gilt auch für den 
Fall der Automatisation, da Blinde diese nicht nutzen würden. 
Für Sehbehinderte erscheint die vorhandene kontrastreiche Ausschilderung „Bildungs- 
zentrum“ über dem Eingangsbereich günstig, sofern sie nicht auf den Langstock und ein 
Leitsystem angewiesen sind. 
 
 
 
Der Auftrag der Bezirksvertretung Porz wird so verstanden, dass auf  die Erarbeitung ei- 
nes umfänglichen Leitsystems für Sehbehinderte und Blinde für das Bildungszentrum 
zur Realisierung der Barrierefreiheit nach § 55 verzichtet werden kann.  
 
Barrierefreiheit der Gegensprechanlage 
Die vorhandene Gegensprechanlage ist nach Aussage von Mitabeiterinnen des Bürger- 
amtes nicht mehr im Betrieb. Diese wäre im Falle einer Wiederinbetriebnahme nicht bar- 
rierefrei nutzbar. Sie ist wesentlich zu hoch montiert und ist auch für Sehbehinderte und 
Blinde nicht auffindbar.  
 
Resümee: 
Die vorhandene Türanlage ist bezüglich der geometrischen Anforderungen bezüglich 
Öffnungsgröße barrierefrei entsprechend der DIN 18040-1. Eine andere Nutzungsgrup- 
pe, ein typisches Beispiel ist der Krankenhausbetrieb, der den Transport von Betten be- 
nötigt, könnte erhöhte Anforderungen mit sich bringen. Hiervon ist beim Bildungszentrum 
jedoch nicht auszugehen.  
Die barrierefreie Zugänglichkeit ist dennoch nicht gegeben, da die Tür über kein ent- 
sprechendes Bedienelement verfügt und ins Schloss fällt. Eine Automatisierung ist ent- 
sprechend der DIN zu bevorzugen, jedoch nicht zwingend erforderlich, sofern die Bedi- 
enkräfte eingehalten werden können. Ich empfehle für Behinderte die Automatisation 
über Taster. Radarmelder sind nicht zu empfehlen, sofern im Vorbereich häufig Gruppen 
verweilen, die eine ungewollte Öffnung der Türen verursachen könnten. 
 
 
 
 
Martin Lersmacher

Beschlussvorlage Bezirksvertretung

2393 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
VI/26 
 
Vorlagen-Nummer 
 0180/2019 
Freigabedatum 
  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Bürgereingabe gem. § 24 GO, betr.: Barrierefreier Zugang zum Bildungszentrum, Ratssaal und 
Stadtbibliothek des Bezirksrathauses Porz, Friedrich-Ebert-Ufer 64-70, 51143 Köln 
Beschlussorgan 
Bezirksvertretung 7 (Porz) 
Gremium Datum 
 
Beschluss:  
 
Die Bezirksvertretung Porz beauftragt die Verwaltung, die vorhandenen Eingangs- und Durchgangs-
türen mit vertikalen Stoßgriffen auszustatten.  
Die Türen dürfen während der Öffnungszeiten nicht verschlossen werden, damit das Gebäude barrie-
refrei betreten werden kann und die Notausgangsfunktion gewährleistet ist. 
 
 
Bezirksvertretung 7 (Porz) 26.03.2019

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
 
Begründung: 
 
Der Petent regt an: 
„Der Ausschuss möge beschließen, dass die Verwaltung beauftragt wird unverzüglich und sofort ei-
nen Barrierefreien-Zugang zum Bildungszentrum beziehungsweise Rathaussaal und der Stadtbiblio-
thek des Bezirksrathaus Porz Friedrich-Ebert-Ufer 64 -70, 51143 Köln zu gestalten.“ 
 
Stellungnahme der Verwaltung: 
 
In einer Stellungnahme zur Eingangssituation im Bereich des Bildungszentrums Porz aus dem Jahr 
2014 kommt die Verwaltung zu dem Schluss, dass die Barrierefreiheit der vorhandenen Türen bezüg-
lich der geometrischen Anforderungen an Öffnungsgrößen gemäß DIN 18040-1 gegeben ist. Sie 
empfiehlt die Ergänzung entsprechender Bedienelemente wie zum Beispiel vertikale Stoßgriffe und 
gegebenenfalls eine zusätzliche Automatisierung. Warum diese Türen, welche auch als Notaus-
gangstüren dienen, während des Betriebes offenbar zeitweise verschlossen sind, ist nicht bekannt. 
 
Im Zusammenhang einer brandschutztechnischen Gesamtbetrachtung des Gebäudes auch in Bezug 
auf die Nutzung des großen Veranstaltungssaals wird zur Zeit ein Brandschutzkonzept entwickelt, in 
dem auch die Eingangssituation genauer untersucht wird. Sollte sich hieraus auch eine Umgestaltung 
der Eingangssituation ergeben, wird diese Maßnahme durch die Verwaltung umgesetzt. Bis zum Er-
gebnis des Brandschutzkonzeptes werden die Türen zunächst kurzfristig mit den als ausreichend 
anzusehenden Bedienelementen vertikaler Stoßgriffe versehen. 
 
Anlage 
Anlage 1 – Eingabe  
Anlage 2 - Stellungnahme zum Eingang Bildungszentrum Porz vom 11.6.2014

Anlage 1 - Eingabe

8 Zeichen

Anlage 1

Beratungsverlauf (1)

26.03.2019 Bezirksvertretung 7 (Porz)
TOP 2.1 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: geändert beschlossen

Zur Sitzung

Orte (1)

  • Friedrich-Ebert-Ufer 64

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Details

Aktenzeichen
0180/2019
Typ
Beschlussvorlage Bezirksvertretung
Datum
20.02.2019
Erstellt
15.01.2019 14:29