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3852/2017

Widmung eines Teilstücks der Reinholdstraße in Köln-Grengel

Beschlussvorlage Bezirksvertretung 14.05.2018

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 7 (Porz), Sitzung am 11.06.2018, TOP 6.2

Beschlussvorlage Bezirksvertretung

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Widmungsplan

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Beschlussvorlage Bezirksvertretung

1790 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle 
VI/62/620/2 
62.30.02.7-4108-2017 
Vorlagen-Nummer 
 3852/2017 
Freigabedatum 
  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Widmung eines Teilstücks der Reinholdstraße in Köln-Grengel 
Beschlussorgan 
Bezirksvertretung 7 (Porz) 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
Die Bezirksvertretung Porz beschließt, die Stichstraße der Reinholdstraße (Gemarkung Urbach,  
Flur 17, Flurstück 573) in Höhe der Hausgrundstücke Reinholdstr. 15-19 bis zur Fußwegeverbindung 
zum Erlenweg in Köln-Grengel gemäß § 6 Straßen und Wegegesetz NRW (StrWG) als Gemein-
destraße mit der Benutzungsbeschränkung auf den Anliegerverkehr zu widmen. 
 
Bezirksvertretung 7 (Porz) 26.04.2018

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
 
Begründung: 
Bei einer Widmungsüberprüfung wurde festgestellt, dass die Stichstraße der Reinholdstraße im Be-
reich der Hausnummern 15-19 mit Ratsbeschluss vom 12.06.1980 als Gemeindestraße mit der Be-
nutzungsbeschränkung auf den Fußgängerverkehr gewidmet wurde, obwohl sich am Ende der Stich-
straße bereits seit 1963 genehmigte Garagen und Stellplätze befinden.  
 
Die Stichstraße ist bis zu dem Verbindungsweg zur Straße Erlenweg, der als öffentlicher Fußweg 
gewidmet ist, befahrbar ausgebaut. Weil die Straße nur eine Breite von 3 m hat und im öffentlichen 
Bereich keine Wendemöglichkeit besteht, erfolgt die Widmung als Gemeindestraße mit der Benut-
zungsbeschränkung auf den Anliegerverkehr. Der Erlenweg verfügt über einen eigenen Wendebe-
reich. 
 
Durch die vorgesehene Widmung wird die tatsächliche Nutzung formell legalisiert. Bei einer Erweite-
rung des Widmungsinhaltes muss die vorherige Widmung nicht aufgehoben werden. Die künftige 
Widmung wird mit erweitertem Inhalt verfügt. 
 
Anlage: Widmungsplan

Widmungsplan

487 Zeichen

VIDHUNGSPLAN

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zu widmen für den Anliegerverkehr
Herausgeber:

Amt für Liegenschaften, Vermessung und Kataster E] gewidmet als Fußweg

Die Geoinformationen sind gesetzlich geschützt und nur für den Dienstgebrauch zu verwenden. zu : hränkun
Für die Richtigkeit und Vollständigkeit sind die jeweiligen Herausgeber verantwortlich. gewidmet ohne Benutzungsbeschränkung
Diese sind auch für die Genehmigung weitergehender Nutzung zuständig.

Beratungsverlauf (1)

11.06.2018 Bezirksvertretung 7 (Porz)
TOP 6.2 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Orte (2)

  • Erlenweg
  • Reinholdstraße 15

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Details

Aktenzeichen
3852/2017
Typ
Beschlussvorlage Bezirksvertretung
Datum
14.05.2018
Erstellt
05.12.2017 17:37