3852/2017
Widmung eines Teilstücks der Reinholdstraße in Köln-Grengel
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Beschlussvorlage Bezirksvertretung
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle VI/62/620/2 62.30.02.7-4108-2017 Vorlagen-Nummer 3852/2017 Freigabedatum Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Widmung eines Teilstücks der Reinholdstraße in Köln-Grengel Beschlussorgan Bezirksvertretung 7 (Porz) Gremium Datum Beschluss: Die Bezirksvertretung Porz beschließt, die Stichstraße der Reinholdstraße (Gemarkung Urbach, Flur 17, Flurstück 573) in Höhe der Hausgrundstücke Reinholdstr. 15-19 bis zur Fußwegeverbindung zum Erlenweg in Köln-Grengel gemäß § 6 Straßen und Wegegesetz NRW (StrWG) als Gemein- destraße mit der Benutzungsbeschränkung auf den Anliegerverkehr zu widmen. Bezirksvertretung 7 (Porz) 26.04.2018 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Begründung: Bei einer Widmungsüberprüfung wurde festgestellt, dass die Stichstraße der Reinholdstraße im Be- reich der Hausnummern 15-19 mit Ratsbeschluss vom 12.06.1980 als Gemeindestraße mit der Be- nutzungsbeschränkung auf den Fußgängerverkehr gewidmet wurde, obwohl sich am Ende der Stich- straße bereits seit 1963 genehmigte Garagen und Stellplätze befinden. Die Stichstraße ist bis zu dem Verbindungsweg zur Straße Erlenweg, der als öffentlicher Fußweg gewidmet ist, befahrbar ausgebaut. Weil die Straße nur eine Breite von 3 m hat und im öffentlichen Bereich keine Wendemöglichkeit besteht, erfolgt die Widmung als Gemeindestraße mit der Benut- zungsbeschränkung auf den Anliegerverkehr. Der Erlenweg verfügt über einen eigenen Wendebe- reich. Durch die vorgesehene Widmung wird die tatsächliche Nutzung formell legalisiert. Bei einer Erweite- rung des Widmungsinhaltes muss die vorherige Widmung nicht aufgehoben werden. Die künftige Widmung wird mit erweitertem Inhalt verfügt. Anlage: Widmungsplan
Widmungsplan
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VIDHUNGSPLAN Kancıs aan || | | | a7 05 406 | \ z © N © 3 ® (te! zu widmen für den Anliegerverkehr Herausgeber: Amt für Liegenschaften, Vermessung und Kataster E] gewidmet als Fußweg Die Geoinformationen sind gesetzlich geschützt und nur für den Dienstgebrauch zu verwenden. zu : hränkun Für die Richtigkeit und Vollständigkeit sind die jeweiligen Herausgeber verantwortlich. gewidmet ohne Benutzungsbeschränkung Diese sind auch für die Genehmigung weitergehender Nutzung zuständig.
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungOrte (2)
- Erlenweg
- Reinholdstraße 15
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Details
- Aktenzeichen
- 3852/2017
- Typ
- Beschlussvorlage Bezirksvertretung
- Datum
- 14.05.2018
- Erstellt
- 05.12.2017 17:37