Beflaggung städtischer Gebäude mit der Regenbogenfahne am 17. Mai 2021
Mitteilung Ausschuss 1686/2021 vom 11.05.2021
Stand: Am 22.06.2021 in der Stadtarbeitsgemeinschaft Lesben, Schwule und Transgender beraten. Ergebnis: Kenntnis genommen.
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Mitteilung Ausschuss
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle OB/01 Vorlagen-Nummer 11.05.2021 1686/2021 Mitteilung öffentlicher Teil Gremium Datum Stadtarbeitsgemeinschaft Lesben, Schwule und Transgender 08.06.2021 Jugendhilfeausschuss 15.06.2021 Beflaggung städtischer Gebäude mit der Regenbogenfahne am 17. Mai 2021 Der Jugendhilfeausschuss hat sich in seiner Sitzung am 27. April 2021 einstimmig dafür ausgespro- chen, am 17. Mai zum internationalen Tag gegen Homo-, Bi-, Inter- und Transphobie an allen städti- schen Gebäuden in Köln die „Rainbow Flag“ zu hissen. Die Beflaggung der städtischen Dienstgebäude erfolgt nach den Regelungen des Gesetzes über das öffentliche Flaggen des Landes Nordrhein-Westfalen, der Beflaggungsverordnung NRW sowie der „Richtlinie über die Beflaggung der Dienstgebäude der Stadt Köln“. Diese Richtlinie sieht als regel- mäßigen Beflaggungstermin für das Rathaus und die Bezirksrathäuser mit der Regenbogenfahne u.a. den Christopher-Street-Day (CSD) vor. Für den 17. Mai 2021 hat die Oberbürgermeisterin bereits entschieden, am Rathaus aus besonderem Anlass i. S. d. § 1 Abs. 2 des Gesetzes über das öffentliche Flaggen die Regenbogenfahne zu set- zen. Für die Bezirksrathäuser sollen wie beim CSD die Bezirksvertretungen selbständig entscheiden, ob am 17. Mai 2021 die Regenbogenfahne gesetzt wird. Dazu wurden den Bezirksvertretungen entspre- chende Dringlichkeitsentscheidungen vorgelegt. Eine Ausweitung der Beflaggung auf die übrigen Dienstgebäude wird im Rahmen der Überarbeitung der Beflaggungsrichtlinie geprüft. gez. Reker
Beratungsverlauf
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22.06.2021 zuletzt
Stadtarbeitsgemeinschaft Lesben, Schwule und Transgender
TOP 7.1, Kenntnisnahme (Mitteilung). Ergebnis: Kenntnis genommen
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