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3979/2018

Ladezone Komödienstraße Ecke Tunisstraße

Mitteilung BV 22.01.2018

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 1 (Innenstadt), Sitzung am 25.01.2018, TOP 13.10

Mitteilung BV

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Mitteilung BV

2086 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle 
VIII/66/661/1 
 
Vorlagen-Nummer 
 3979/2018 
Mitteilung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) 25.01.2018 
 
Ladezone Komödienstraße Ecke Tunisstraße 
hier: Antrag Deine Freunde in der Sitzung der Bezirksvertretung Innenstadt am 16.03.2017, 
TOP 5.1.8 
Beschluss: 
 
„Die Ladezone Komödienstraße Ecke Turiner Str. in Fahrtrichtung Stadtmuseum (vor Generali) ist so 
zu versetzen bzw. zu entfernen, so dass auch bei stehenden LKW keine gefährliche Engstelle für den 
gemeinsam einfahrenden MI- und Radverkehr entsteht. Eine geeignete Markierung zum Schutz des 
einfahrenden Radverkehrs ist auf der Fahrbahn aufzubringen.“ 
 
Mitteilung der Verwaltung: 
 
Bei der Ortsbegehung am 07.08.2017 wurde die Ist-Situation begutachtet und nach einer Lösung ge-
sucht. Die Ladezone auf der Komödienstraße befindet sich direkt im Anschluss an den Fußgänger-
überweg. Sie hat eine Länge von ca. 10 m. Im weiteren Verlauf verschmälert sich die Fahrbahn, so-
dass eine Verlegung der Ladezone in Fahrtrichtung Stadtmuseum nicht möglich ist. Ebenfalls ist es 
nicht möglich, die Ladezone auf den Gehweg zu verlegen, da die entstehende Restgehwegbreite zu 
gering wäre. 
 
Ursprünglich befand sich die Ladezone nicht an der heutigen Stelle, sondern begann erst dort, wo sie 
heute endet. Da dort die Fahrbahn und der Gehweg zu schmal sind, wurde sie nach eingehender 
Diskussion 2009 weiter nach vorne – an die heutige Position – verlegt. 
Eine erneute Verlegung der Ladezone ist aus Platzgründen nicht möglich. 
 
Auf Anfrage erhielt die Verwaltung von der Generali Deutschland AG am 14.08.2017 die Antwort, 
dass die Ladezone nicht entfallen kann, da sie derzeitig und auch zukünftig benötigt wird. Diese Aus-
sage wurde am 31.08.2017 von der Verkehrsüberwachung bestätigt. 
 
Aufgrund der dargelegten Informationen und der Tatsache, dass die Situation vor Ort seit Jahren kon-
fliktfrei funktioniert, empfiehlt die Verwaltung, die Ladezone in der heutigen, mit allen Beteiligten ab-
gestimmten Form, derzeit beizubehalten.

Beratungsverlauf (1)

25.01.2018 Bezirksvertretung 1 (Innenstadt)
TOP 13.10 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen mit erneuter Wiedervorlage

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
3979/2018
Typ
Mitteilung BV
Datum
22.01.2018
Erstellt
19.12.2017 09:16