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0981/2023

Neubau für die Grundschule Antwerpener Straße19-29, 50672 Köln-Neustadt/-Nord - Baubeschluss

Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss 06.09.2023

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 26.10.2023, TOP 10.1

Sachstandsbericht Rat /Ausschuss

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Anlage 11 - Stellungnahme zum geänderten Beschluss der Bezirksvertretung 1

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Anlage 9 - Antwort der Verwaltung zur Anfrage in der Sitzung des ASW vom 18.09.2023

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Beschlussvorlage Rat

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Anlage 1 - Kostenberechnung nach DIN

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Anlage 2 - Einrichtungskosten

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Anlage 3 - Risikobewertung

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Anlage 6 - Lageplan

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Anlage 8 - Erläuterung zur Stellungnahme des Rechnungsprüfungsamtes

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Anlage 7 - Stellungnahme des Rechnungsprüfungsamtes

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Anlage 10 - Auszug BV 1 (Innenstadt) vom 19.10.2023

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Anlage 4 - Energiecheckliste

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Anlage 5 - Entwurfspläne

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Sachstandsbericht Rat /Ausschuss

3164 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
VI/26 
 
 
Vorlagen-Nummer 
0981/2023
Stand: 10.09.2025 
Sachstandsbericht  
Neubau für die Grundschule Antwerpener Straße19-29, 50672 Köln-Neustadt/-Nord - 
Baubeschluss 
Beschluss: 
1. Der Rat der Stadt Köln beschließt den Neubau des Schulgebäudes der Gemeinschafts-
grundschule Antwerpener Straße 19-29, 50672 Köln-Neustadt/-Nord sowie der Außenanlagen 
im Planungsgebiet des projektierten Neubaus.  
Die Kosten für die Baumaßnahme betragen nach der aktuellen Kostenberechnung inklusive 
GU-Zuschlag rund 49,3 Mio. Euro brutto. Zudem genehmigt der Rat einen projektspezifischen 
Risikozuschlag in Höhe von 10,7 Mio. Euro. Dies entspricht 25 % bezogen auf die nicht-indi-
zierten Gesamtbaukosten zuzüglich eines pauschalen Zuschlags von 10 % für nicht abseh-
bare Ereignisse. Die Gesamtbaukosten betragen demnach rund 66 Mio. Euro brutto.  
Die Maßnahme soll über ein Generalunternehmen abgewickelt werden.  
 
Die Finanzierung der Baumaßnahme erfolgt im Rahmen des Wirtschaftsplans der Gebäude-
wirtschaft der Stadt Köln. Die Refinanzierung erfolgt aus dem städtischen Haushalt nach Fer-
tigstellung der Baumaßnahme über entsprechende Mietzahlungen nach Maßgabe des dann 
jeweils gültigen Flächenverrechnungspreises.  
 
2. Der Rat beschließt die Einrichtung des Neubaus inklusive einer Einfachturnhalle für die Ge-
meinschaftsgrundschule Antwerpener Straße 19-29, 50672 Köln-Neustadt/-Nord mit Gesamt-
kosten in Höhe von rund 1,24 Mio. Euro brutto (investiver Anteil: rund 373.000 Euro, kon-
sumtiver Anteil: rund 870.000 Euro). 
 
Die konsumtiven Einrichtungskosten in Höhe von voraussichtlich rund 870.000 Euro brutto 
werden im Haushaltsjahr 2027 im Teilergebnisplan des Amtes für Schulentwicklung in der 
Produktgruppe 0301, Schulträgeraufgaben in Teilplanzeile 13, Aufwendungen für Sach- und 
Dienstleistungen finanziert. Die Finanzierung der investiven Einrichtungskosten in Höhe von 
voraussichtlich rund 373.000 Euro brutto erfolgt im Haushaltsjahr 2027 im Teilfinanzplan des 
Amtes für Schulentwicklung in der Produktgruppe 0301, Schulträgeraufgaben in Teilplanzeile 
9, Auszahlungen für Erwerb von beweglichem Anlagevermögen bei Finanzstelle 4010-0301-1-
2764 – GGS Antwerpener Str. 19-29 – Neubau. 
 
Status    in Bearbeitung 
 
    erledigt 
 
 
Stand 2024:

2 
 
Aktueller Bearbeitungsstand: 
Es finden zurzeit die Schadstoffsanierungen statt. Diese sind fast abgeschlossen, sodass im 
Anschluss mit dem oberirdischen Abbruch des Gebäudes an der Antwerpener Straße begon-
nen werden kann. 
Nächste Schritte: 
Nach dem Abschluss der Schadstoffsanierungen wird mit dem oberirdischen Abbruch des Ge-
bäudes in der Antwerpener Straße begonnen. Im Anschluss erfolgt der oberirdische Abbruch 
des Gebäudes in der Genter Straße. 
Stand 2025: 
Aktueller Bearbeitungsstand: 
Der oberirdische Rückbau des Gebäudes in der Antwerpener Straße ist abgeschlossen.  
Das Vergabeverfahren für das Generalunternehmen wird voraussichtlich Ende des Jahres be-
endet sein. 
Nächste Schritte: 
Nach erfolgreichem Vergabeverfahren erfolgt die Beauftragung des Generalunternehmens. 
Der nächste Sachstandsbericht ist geplant für den:  
10.09.2026

Anlage 11 - Stellungnahme zum geänderten Beschluss der Bezirksvertretung 1

1125 Zeichen

Anlage 11 – Stellungnahme zum geänderten Beschluss der Bezirksvertretung 
Innenstadt vom 19. Oktober 2023 
 
Die Bezirksvertretung Innenstadt hat in Ihrer Sitzung vom 19. Oktober 2023 den 
Beschlussvorschlag der Verwaltung um folgenden Passus ergänzt: 
„Die Fahrradabstellanlagen sind im öffentlichen Straßenraum unterzubringen und die 
bestehenden, vom Baukörper nicht betroffenen Bäume in vollem Umfang zu erhalten. 
Hierzu soll zeitnah auch ein OT stattfinden.“ 
 
Hierzu stellt die Verwaltung klar: 
Die Forderung, die Fahrradabstellanlagen im öffentlichen Straßenraum 
unterzubringen, widerspricht dem § 5 Anforderungen an notwendige Stellplätze und 
Fahrradabstellplätze der Satzung über die Herstellung von Stellplätzen für 
Kraftfahrzeuge und Fahrradabstellplätzen sowie der Erhebung von Ablösebeträgen 
der Stadt Köln („Stellplatzsatzung“) vom 31. Mai 2022. Die Stellplätze müssen auf 
dem Grundstück bereitgestellt werden und dürfen nicht in das öffentliche 
Straßenland. 
Die vom Baukörper und von der Verpflichtung zur Bereitstellung von Stellplätzen 
nicht betroffenen Bäume bleiben so weit wie möglich erhalten.

Anlage 9 - Antwort der Verwaltung zur Anfrage in der Sitzung des ASW vom 18.09.2023

505 Zeichen

ANLAGE 9 
 
 
Anfrage in der Sitzung des ASW vom 18.09.2023 zu Vorlage 0981/2023: 
 
Oliver Seeck (SPD) bittet die Verwaltung darzulegen, wie die gestalterische Planung 
der Sportmöglichkeiten für die Grundschulkinder im Interim aussieht. 
 
Die Verwaltung teilt dazu mit: 
Die Sicherstellung des Schulsports während der Zeit des Interims wird durch die 
Nutzung von Hallenzeiten der fußläufig erreichbaren Schulen und einer fußläufig 
erreichbaren externen Sportstätte gewährleistet. 
 
Gez. Voigtsberger

Beschlussvorlage Rat

10994 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
VI/26 
 
Vorlagen-Nummer 
 0981/2023 
Freigabedatum 
06.09.2023  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Neubau für die Grundschule Antwerpener Straße19-29, 50672 Köln-Neustadt/-Nord - 
Baubeschluss  
Beschlussorgan 
Rat 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
 
1. Der Rat der Stadt Köln beschließt den Neubau des Schulgebäudes der Gemeinschafts-
grundschule Antwerpener Straße 19-29, 50672 Köln-Neustadt/-Nord sowie der Außenanlagen 
im Planungsgebiet des projektierten Neubaus.  
Die Kosten für die Baumaßnahme betragen nach der aktuellen Kostenberechnung inklusive 
GU-Zuschlag rund 49,3 Mio. Euro brutto. Zudem genehmigt der Rat einen projektspezifischen 
Risikozuschlag in Höhe von 10,7 Mio. Euro. Dies entspricht 25 % bezogen auf die nicht-indi-
zierten Gesamtbaukosten zuzüglich eines pauschalen Zuschlags von 10 % für nicht abseh-
bare Ereignisse. Die Gesamtbaukosten betragen demnach rund 66 Mio. Euro brutto.  
Die Maßnahme soll über ein Generalunternehmen abgewickelt werden.  
 
Die Finanzierung der Baumaßnahme erfolgt im Rahmen des Wirtschaftsplans der Gebäude-
wirtschaft der Stadt Köln. Die Refinanzierung erfolgt aus dem städtischen Haushalt nach Fer-
tigstellung der Baumaßnahme über entsprechende Mietzahlungen nach Maßgabe des dann 
jeweils gültigen Flächenverrechnungspreises.  
 
2. Der Rat beschließt die Einrichtung des Neubaus inklusive einer Einfachturnhalle für die Ge-
meinschaftsgrundschule Antwerpener Straße 19-29, 50672 Köln-Neustadt/-Nord mit Gesamt-
kosten in Höhe von rund 1,24 Mio. Euro brutto (investiver Anteil: rund 373.000 Euro, kon-
sumtiver Anteil: rund 870.000 Euro). 
 
Die konsumtiven Einrichtungskosten in Höhe von voraussichtlich rund 870.000 Euro brutto 
werden im Haushaltsjahr 2027 im Teilergebnisplan des Amtes für Schulentwicklung in der 
Ausschuss Schule und Weiterbildung 18.09.2023 
Betriebsausschuss Gebäudewirtschaft 25.09.2023 
Sportausschuss 28.09.2023 
Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) 19.10.2023 
Finanzausschuss 23.10.2023 
Rat 26.10.2023

2 
Produktgruppe 0301, Schulträgeraufgaben in Teilplanzeile 13, Aufwendungen für Sach- und 
Dienstleistungen finanziert. Die Finanzierung der investiven Einrichtungskosten in Höhe von 
voraussichtlich rund 373.000 Euro brutto erfolgt im Haushaltsjahr 2027 im Teilfinanzplan des 
Amtes für Schulentwicklung in der Produktgruppe 0301, Schulträgeraufgaben in Teilplanzeile 
9, Auszahlungen für Erwerb von beweglichem Anlagevermögen bei Finanzstelle 4010-0301-1-
2764 – GGS Antwerpener Str. 19-29 – Neubau.

3 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
 Ja, investiv Investitionsauszahlungen   373.000 € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            
% 
 Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme  870.000 € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            
% 
Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: 2028 
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc. (Miete inklusive Reinigung und sonstige NK siehe Begründung 
c) bilanzielle Abschreibungen    24.867 € 
Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:       
a) Erträge          € 
b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten         € 
Einsparungen: ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
Beginn, Dauer        
 
Auswirkungen auf den Klimaschutz 
 
  Nein    
  Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung)  
  Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung)  
Die erstmalige Errichtung und der Betrieb von Schulgebäuden führen zu einem Ressourcen-
verbrauch, der eine Zunahme der CO²- Emissionen über den Lebenszyklus bewirkt. 
Durch die Beschaffung von Einrichtungsgegenständen für den Neubau ergeben sich Auswir-
kungen auf das Klima. Die Anlieferung ist nicht klimaneutral, auch können Herstellungspro-
zesse für die zur schulischen Nutzung erforderlichen Einrichtungsgegenstände nicht klima-
neutral sein. Bei elektrisch betriebenen Einrichtungsgegenständen wird bei der Ausschreibung 
und Beschaffung auf eine möglichst hohe Energieeffizienz geachtet. 
 
Begründung: 
Die Gemeinschaftsgrundschule Antwerpener Straße 19-29, Köln-Neustadt/-Nord, wird zurzeit 
als 2-zügige Schule geführt. 
Durch den Neubau kann bei Bedarf in dem Schulgebäude eine 3-zügige Grundschule betrie-
ben werden. 
Der Neubau eines entsprechenden Schulgebäudes kann am Schulstandort Antwerpener 
Straße realisiert werden. Durch den Neubau wird die gesetzliche Bereitstellungspflicht von 
Schulanlagen, Gebäuden, Einrichtungen und Lehrmitteln gemäß § 79 Schulgesetz NRW 
durch den Schulträger erfüllt. 
In der Sitzung vom 10.09.2020 hat der Rat die Planungsaufnahme (bis einschließlich Leis-

4 
tungsphase 3 HOAI) zur Errichtung eines neuen Schulgebäudes für eine 3-zügige Grund-
schule inklusive einer Hausmeisterdienstwohnung sowie einer 1-fachTurnhalle für die Ge-
meinschaftsgrundschule Antwerpener Straße 19-29, 50672 Köln-Neustadt/-Nord (Vorlagen-
Nummer 1565/2020) beschlossen.  
Entgegen der geltenden Beschlusslage, dass beim Neubau mindestens eine 2-fach Turnhalle 
vorzusehen ist, ist dies am Standort Antwerpener Straße aus Platzgründen nicht möglich. Da-
her wird eine 1-fach Turnhalle geplant, welche auch zum Betrieb der Schule ausreicht. 
Das Projekt ist hochkomplex und befindet sich im beengten innerstädtischen Bereich. 
Daher soll der Neubau der Gemeinschaftsgrundschule über ein Generalunternehmen 
abgewickelt werden. 
Die angegebenen Zeiten und der Mittelabfluss sind nur unter Bereitstellung entsprechender 
Personalressourcen realisierbar. 
Auslagerung der Schule 
Kreutzerstraße 
Während des Abbruchs und Neubaus wird die Schule in das Interimsschulgebäude an der 
Kreutzerstraße ausgelagert. Dieses Interimsschulgebäude wurde für die Auslagerung der Ge-
meinschaftsgrundschule Antwerpener Straße und später für die Auslagerung der Freien 
Schule Bernhard-Letterhaus-Straße eigens errichtet. 
Finanzierung  
Die Kosten für die Baumaßnahme betragen nach der aktuellen Kostenberechnung rund 49,3 
Mio. Euro brutto. Zudem genehmigt der Rat einen projektspezifischen Risikozuschlag in Höhe 
von 10,7 Mio. Euro. Dies entspricht 25 % bezogen auf die nicht-indizierten Gesamtbaukosten 
zuzüglich eines pauschalen Zuschlags von 10 % für nicht absehbare Ereignisse. Die Gesamt-
baukosten betragen demnach rund 66 Mio. Euro brutto. 
Die Maßnahme soll über ein Generalunternehmen abgewickelt werden.  
 
Die Finanzierung der Maßnahmen erfolgt aus dem Wirtschaftsplan der Gebäudewirtschaft der 
Stadt Köln. Die Refinanzierung aus dem städtischen Haushalt erfolgt über Mietzahlungen an 
die Gebäudewirtschaft.  
Zum 1. Januar 2015 wurde das innerstädtische Finanz- und Abrechnungssystem zwischen 
der Kernverwaltung und der Gebäudewirtschaft der Stadt Köln neu geordnet. Seit diesem 
Zeitpunkt gibt es unterschiedliche, spartenbezogene Mieten, sogenannte Flächenverrech-
nungspreise. Die Flächenverrechnungspreise basieren grundsätzlich auf den spartenspezifi-
schen Aufwendungen (nach Abzug der der jeweiligen Sparte zuzurechnenden sonstigen Er-
träge) und der auf die jeweilige Sparte beziehungsweise Untersparte entfallenden Fläche. Die 
umlagefähigen Nebenkosten werden von der Gebäudewirtschaft separat von der Miete mit 
der Nutzer*innendienststelle abgerechnet. 
Aus der Baumaßnahme ergibt sich ab dem Zeitpunkt der Inbetriebnahme für die Schulsparte 
„Grundschulen“ eine jährliche Haushaltsmehrbelastung von rund 3,2 Mio. Euro zuzüglich Ne-
benkosten (inklusive Reinigung) von rund 400.000 Euro brutto jährlich. Die jährlichen Aufwen-
dungen von insgesamt 3,6 Mio. Euro brutto werden voraussichtlich ab dem Haushaltsjahr 
2028 im Teilergebnisplan des Amtes für Schulentwicklung in der Produktgruppe 0301 Schul-
trägeraufgaben in der Teilergebnisplanzeile 16, sonstige ordentliche Aufwendungen, finan-
ziert.  
Auf Basis des derzeitigen Flächenverrechnungspreises entfällt voraussichtlich ein Anteil in 
Höhe von rund 1,8 Mio. Euro brutto (jährliche Spartenmiete inklusive Reinigungs- und Neben-
kosten) auf die Gemeinschaftsgrundschule Antwerpener Straße. Die restlichen Mehraufwen-
dungen werden im Wege entsprechend erhöhter Spartenmieten auf den übrigen Objekten der 
genannten Schulsparte abgebildet. 
An der Grundschule Antwerpener Straße 19-29 ist bereits eine Schulhausmeister*innenstelle 
vorhanden. Grundlage für die Bewertung der Schulhausmeister*innenstellen ist die tarifliche 
Reinigungsfläche. Durch den Neubau bedarf es voraussichtlich keiner Anpassung der Bewer-
tung.

5 
 
Risikozuschlag  
 
Die Projektsteuerung hat eine Bewertung der möglichen Risiken erstellt (Anlage 3) und emp-
fiehlt eine projektspezifische Risikoreserve von rund 10,7 Mio. Euro brutto.  
Die hohen Risiken sind in der Komplexität des Bauvorhabens begründet: Das Bauvorhaben 
befindet sich in innerstädtischer Lage in einer Blockrandbebauung. Der Baumschutz sowie un-
mittelbar angrenzende vier Nachbarhäuser, bei denen zum Teil Denkmalschutz zu beachten 
ist, stellen die größten Risiken dar. Hier kann es zu Verzögerungen oder zu einem temporären 
Stillstand der Baustelle kommen. Hinzu kommen übliche Risiken wie Kampfmittel, archäologi-
sche Funde und Weiteres. 
Die eigentliche „detaillierte Planung der Bauausführung“ erfolgt erst in der Ausführungspla-
nung. 
 
Einrichtungskosten  
 
Gemäß vorgenommener Schätzung wird von notwendigen Einrichtungskosten in Höhe von 
voraussichtlich 1,24 Mio. Euro für Einrichtungsbedarfe für den Standort ausgegangen. 
 
Die konsumtiven Einrichtungskosten in Höhe von voraussichtlich rund 870.000 Euro brutto 
werden im Haushaltsjahr 2027 im Teilergebnisplan des Amtes für Schulentwicklung in der 
Produktgruppe 0301, Schulträgeraufgaben in Teilplanzeile 13, Aufwendungen für Sach- und 
Dienstleistungen finanziert. Die Finanzierung der investiven Einrichtungskosten in Höhe von 
voraussichtlich rund 373.000 Euro brutto erfolgt im Haushaltsjahr 2027 im Teilfinanzplan des 
Amtes für Schulentwicklung in der Produktgruppe 0301, Schulträgeraufgaben in Teilplanzeile 
9, Auszahlungen für Erwerb von beweglichem Anlagevermögen bei Finanzstelle 4010-0301-1-
2764 – GGS Antwerpener Str. 19-29 – Neubau. 
 
Sachkosten 
 
Die Finanzierung der bilanziellen Abschreibung der investiven Einrichtungskosten in Höhe von 
rund 25.000 Euro jährlich erfolgt voraussichtlich ab 2028 im Teilergebnisplan des Amtes für 
Schulentwicklung in der Produktgruppe 0301, Schulträgeraufgaben in Teilplanzeile 14, bilanzi-
elle Abschreibungen.  
 
Dezernat IV, Bildung, Jugend und Sport wird im Rahmen des Haushaltsaufstellungsprozesses 
2025 ff. innerhalb des dann zugewiesenen Budgets die erforderlichen Mittel –gegebenenfalls 
durch Umschichtungen- vorsehen. 
 
Anlagen 
 
Anlage 1 - Kostenberechnung nach DIN 
Anlage 2 - Kostenaufstellung Einrichtungskosten 
Anlage 3 - Risikobewertung 
Anlage 4 - Energiecheckliste 
Anlage 5 - Lageplan 
Anlage 6 - Entwurfspläne 
Anlage 7 - Stellungnahme des Rechnungsprüfungsamtes  
Anlage 8 – Erläuterungen zur Stellungnahme des Rechnungsprüfungsamtes

Anlage 1 - Kostenberechnung nach DIN

3476 Zeichen

Projekt: ANT – Neubau GGS Antwerpener Straße, Köln
Inhalt: Zusammenstellung Kostenberechnung
Datum: 04.07.2023
Gesamtzusammenstellung Kostenberechnung KG 200 - 700
KGR  Leistungsbereiche  Netto  Brutto
(€ netto) (€ brutto)
200 Vorbereitende Maßnahmen
220 Öffentliche Erschließung 63.025,52 € 75.000,37 €
300 Bauwerk/Baukonstruktion (architektei mey)
310 Baugrube/Erdbau 246.250,00 € 293.037,50 €
320 Gründung, Unterbau 771.500,00 € 918.085,00 €
330 Außenwände/Vertikale Baukonstruktionen, außen 5.388.900,00 € 6.412.791,00 €
340 Innenwände/Vertikale Baukonstruktionen, innen 4.245.105,14 € 5.051.675,12 €
350 Decken / horizontal 3.344.440,00 € 3.979.883,60 €
360 Dächer 1.785.571,60 € 2.124.830,20 €
370 Infrastrukturanlagen 0,00 € 0,00 €
380 Baukonstruktive Einbauten 3.831.800,00 € 4.559.842,00 €
390 Sonstige Maßnahmen für Baukonstruktionen 3.351.564,50 € 3.988.361,76 €
SUMME 22.965.131,24 € 27.328.506,18 €
400 Technische Anlagen (Krawinkel)
410 Abwasser-, Wasser-, Gasanlagen 678.133,96 € 806.979,41 €
410 Regenentwässerung - architetkei mey 98.368,10 € 117.058,04 €
420 Wärmeversorgungsanlagen 759.772,76 € 904.129,58 €
430 Raumlufttechnische Anlagen 1.360.140,54 € 1.618.567,24 €
440 Elektrische Anlagen 1.968.185,47 € 2.342.140,71 €
450 Kommunikations-, sicherheits- und informations. 410.908,44 € 488.981,04 €
460 Förderanlagen 220.394,00 € 262.268,86 €
470 Nutzungsspezifische und verfahrenstechnische Anlagen 301.165,00 € 358.386,35 €
480 Gebäude- und Anlagenautomation 612.900,00 € 729.351,00 €
490 Sonstige Maßnahmen für technische Anlagen 195.000,00 € 232.050,00 €
490 provisorische Entwässerung Bauphase - architetkei mey 40.000,00 € 47.600,00 €
SUMME 6.644.968,27 € 7.907.512,24 €

Projekt: ANT – Neubau GGS Antwerpener Straße, Köln
Inhalt: Zusammenstellung Kostenberechnung
Datum: 04.07.2023
Gesamtzusammenstellung Kostenberechnung KG 200 - 700
500 Außenanlagen und Freiflächen (ClubL94)
510 Erdbau                   91.100,00 €                108.409,00 € 
520 Gründung, Unterbau                               -   €                              -   € 
530 Oberbau, Deckschichten                 172.110,00 €                204.810,90 € 
540 Baukonstruktionen                 150.465,00 €                179.053,35 € 
550 Technische Anlagen                   67.360,00 €                  80.158,40 € 
550 Technische Anlagen - Krawinkel                 115.602,81 €                137.567,34 € 
560 Einbauten in Außenanlagen und Freiflächen                 528.135,00 €                628.480,65 € 
570 Vegetationsflächen                   39.635,00 €                  47.165,65 € 
580 Wasserflächen                               -   €                              -   € 
590 Sonstige Maßnahmen für Außenanlagen und Freifl.                   54.000,00 €                  64.260,00 € 
SUMME 1.218.407,81 € 1.449.905,29 €
Zwischensumme KG 200-500 30.891.532,84 € 36.760.924,08 €         
600 Ausstattung und Kunstwerke
Kein Kostenansatz berücksichtigt                               -   €                              -   € 
700 Baunebenkosten
700 Baunebenkosten              4.915.000,00 €             5.848.850,00 € 
Zwischensumme KG 200-700 35.806.532,84 € 42.609.774,08 €         
Zuschläge
GU-Zuschlag (pauschal 17,5%) auf KG 300-500 5.394.988,78 €             6.420.036,65 €            
Risiken/Unvorhergesehenes (25 %) auf KG 200-700 8.951.633,21 €             10.652.443,52 €          
Gesamtsumme KG 200 - 700 + Zuschläge 50.153.154,83 € 59.682.254,25 €

Anlage 2 - Einrichtungskosten

2887 Zeichen

Anlage 02
lfd. Nr. Raumart Einrichtungsart Anzahl Kosten pro Raum Gesamtkosten
1 Unterrichtsraum inkl. Vorbereitungsklase Tische, Stühle, Schränke 13 9.000,00 € 117.000,00 €
2 Clusterforum Tische und Stühle 4 4.000,00 € 16.000,00 €
3 Mehrzweckräume Tische, Stühle, Schränke 3 8.000,00 € 24.000,00 €
4 Gruppendifferenzierung Tische, Stühle, Schränke 8 4.000,00 € 32.000,00 €
5 Tafeln für 1-4 für Klassenraum Langwandtafeln 13 1.500,00 € 19.500,00 €
6 Lehr- und Unterrichtsmittelräume Regale, Schränke 4 3.000,00 € 12.000,00 €
7 Ausstattung Küche Kombidämpfer, Kühlräume, Herde etc. 1 200.000,00 € 200.000,00 €
8 Speiseraum 210qm Tische Stühle 1 20.000,00 € 20.000,00 €
9 Aufenthaltsräume Ganztag Sofas, Mobiliar, Liegen etc. 3 15.000,00 € 45.000,00 €
10 Lagerraum Küche Regale, Schränke 1 4.000,00 € 4.000,00 €
11 Büro Caterer Arbeitsplatz 1 5.000,00 € 5.000,00 €
12 Brennofenraum Brennofen, Regale 1 12.000,00 € 12.000,00 €
13 Forum/Aula Bestuhlung, mobile Bühne, Bühnentechnik wie 
Beschallung etc.
1 100.000,00 € 100.000,00 €
14 Bibliothek/Selbstlernzentrum Tische, Stühle, Schränke, Bücherregale 1 50.000,00 € 50.000,00 €
15 Verwaltungsbereich Lehrerzimmer, div. Verwaltungsräume, 
Kopierraum, Sekretariat, Lehrerstation, 
Arztzimmer, Schulsozialarbeiter etc., Tresor
1 100.000,00 € 100.000,00 €
16 Abstellräume im Keller Stahlregale, Schränke 2 5.000,00 € 10.000,00 €
17 Sporthalle (1-fach Halle) bewegliche Geräte wie Böcke, Kästen, Matten, 
Reckstangen, Netze, Trampoline etc.
1 30.000,00 € 30.000,00 €
18 Umkleidebereich inkl. Behindertenumkleide Bänke, Kleiderhaken, Schränke, 1.Hilfe-Liege, 
etc. 
1 7.000,00 € 7.000,00 €
19 Medienwagen für Beamer 1 1.000,00 € 1.000,00 €
20 Vorhänge bzw. Lamellen für alle Räume 40 2.500,00 € 100.000,00 €
22 Vitrinen, Bilderklemmleisten, Infotafeln für Eingangsbereiche, Flure etc, Sicherheitsglas, 
Brandschutz
1 10.000,00 € 10.000,00 €
23 Streugutkisten für Schulhof 1 1.000,00 € 1.000,00 €
24 Mülltrennung für Schulhof, Brandschutz 5 1.000,00 € 5.000,00 €
Zwischensumme Einrichtung 920.500,00 €
technische Ausstattung
PC's für Bibliothek/Selbstlernzentrum feste Stationen mit Drucker 3 2.000,00 € 6.000,00 €
Touchpanels 15 6.000,00 € 90.000,00 €
ipads mit ipad-Wagen je 30 ipads mit 1 Wagen, 1 pro Zug 3 20.000,00 € 60.000,00 €
Verwaltungsbereich (Lehrerarbeitsstationen, 
Sekretariat, Schulleiter und Fachschaftleiter etc.)
PC's, Drucker etc. 8 2.000,00 € 16.000,00 €
Serverschränke  für Informatik, Verwaltung etc. 2 1.000,00 € 2.000,00 €
Telefonanlage inkl. Endgeräten 1 35.000,00 € 35.000,00 €
Zwischensumme technische Ausstattung 209.000,00 €
Summe Ausstattungskosten insgesamt 1.129.500,00 €
zzgl. 10 % Unvorhergesehenes 112.950,00 €
Gesamtsumme 1.242.450,00 €
Gesamtsumme (gerundet)
Gemeinschaftsgrundschule Antwerpener Straße 19-29, 50672 Köln, Baubeschluss
Zusammenstellung der Kosten für Einrichtung und Ausstattung
1.243.000,00 €

Anlage 3 - Risikobewertung

7294 Zeichen

Projekt: Neubau GGS Antwerpener Straße Köln 
Thema: Risikomatrix 
Stand: 05.07.2023 
A B D E F G H I J K L M N O
Lfd. Nr. Risikobereich Risiko Beschreibung des Risikos
geschätze 
Verzögerungen 
[Werktage] 
geschätzer 
Kostenaufwand 
[EUR] 
* die aufgeführten,Verzüge in 
Tagen werden nicht  auf Basis 
der Baupreisindizes als 
Mehrkosten innerhalb der 
Risikomatrix mitgeführt 
enthalten in 
Kosten-gruppe 
in EUR 
Wird 
eintreten? 
niedrig 1-10 
hoch 
Kosten- 
auswirkung 
[gewichtet] 
Termin- 
auswirkung 
[gewichtet] 
Risiko- 
kennzahl 
niedrig 1-10 
hoch 
Risiko- 
einstufung Handlungsempfehlung Verantwortlichkeit 
1 Baulogistik Erreichbarkeit der Baustelle Verdichtetes städtebauliches Umfeld, kaum eine bis keine Möglichkeit zur 
Andienung des Baufeldes über Genter/Antwerpener Straße 0                           250.000 €                     -   € 7 5,00 0,00 6,00 moderat Erreichbarkeit der Baustelle in Abstimmung mit Baulogistikplaner (Baulogistikplanung), GW, HI 
3 Baulogistik Rissbildung in umgeb. Bebauung 
Rissbildung durch erschütterungsintensive (Bau-) Maßnahmen; Annahme der 
nebenstehenden Risikoeinschätzung im Falle von Rissbildungen und deren 
Beseitigungsmaßnahmen 
10                             50.000 €                     -   € 4 2,50 2,00 4,25 moderat Frühzeitige Einbindung + Durchführung von Beweissicherungsmaßnahmen 
+ Erschütterungsschutzmaßnahmen GW, HI 
4 Baugrube Archäologische Funde 
Mögliche archäologische Funde bei Erdaushub, Prüfung durch 
Denkmalschutzbehörde, bei bedeutenderen Fünden -> lange Stillstandszeiten 
der Baustelle 
60                           100.000 €                     -   € 2 3,50 5,00 5,25 moderat Risiko nicht planbar und grundsetzlich immer eintretbar. Im konkreten Falle 
intensiver Austausch mit Denkmalschutzbehörde GW, HI, Denkmalschutz 
5 Baustellen- 
einrichtung Erdaushub 
Keine Lagerflächen für Erdaushübe vorhanden, Abtransport muss laufend 
erfolgen mit der Option, die Erdmassen ggf. auf kleinen Halden im Umfeld 
des Kliniksgeländes zu beproben und dann gezielt abzufahren; Kostenansatz 
gilt nur für unvorhergesehene Kontaminationen des Erdreichs 
0                             50.000 €                     -   € 8 2,50 0,00 5,25 moderat Risiko noch nicht konkret fassbar, durch Einbindung einer 
Baulogistikplanung kann dieses Risiko jedoch deutlich reduziert werden. GW, HI 
6 Baulärm 
Erschütterung Schall-/Vibrationsemissionen 
Hohes Aufkommen von Schall / Lärm bzw- Vibrationen möglich durch Bau- 
Großgeräte. 
Kaum Platz für das Stellen von Schallschutzwänden, insbesondere 
angrenzend an Nachbar. 
Kostenansatz gilt für den Fall, dass über die geplanten Maßnahmen 
hinausgehende notwendig werden. 
60                           325.000 €                     -   € 4 5,00 5,00 7,00 signifikant Einplanung von Schallschutzmaßnahmen, z.B. Mehrfachverglasung. GW, HI 
7 Kampfmittel - 
sondierung 
Gefahr durch Bombenfunde und 
Detektionsstörungen 
viele Medienleitungen im Baugrund, dadurch viele Störquellen zur Detektion. 
Im Verdachtsfalle sensible Bergung des jew. Blindgängers im verdichteten 
Umfeld des Kliniksgeländes + medienreichen Baugrundes
20                             75.000 €                     -   € 3 3,00 3,50 4,75 moderat 
Intensive vorherige Abstimmung der örtl. Gegebenheiten mit 
Kampfmittelräumdienst GW, HI, SAKOSTA 
9 Mediendichte Beschädigung von Medienleitungen durch allg. 
Arbeiten 
Beschädigung der Medienleitungen im Baugrund durch die allgemeine 
Bauarbeiten. Dadurch Risiko der Stilllegung einzelner Medien (Gas-/Wasser- 
/Stromleitungen, etc.) 
40                           350.000 €                     -   € 3 5,00 5,00 6,50 signifikant 
Deutliche Reduktion des Risikos durch Medienschnitte durch Traggrund die 
durch den beauftragten Vermesser des Gesamt-Kliniksgeländes erstellt 
werden. 
GW, HI, SAKOSTA 
12 Nachbarn Baugrubenverbau in direkter Nähe zum Nachbarn 
Lärm-/Vibrationsentstehung, ggf. Schädigung Wurzelwerk, Minderung 
Grundstückpreise, temporär eingeschränkte Nutzbarkeit des Grundstücks 
durch Nachbarn 
120                           500.000 €                     -   € 6 0,50 0,50 3,50 gering Direkter, permanenter Austausch mit Nachbarn zu jew. Verfahrensstand;  
Einigung mit dem Nachbarn bzgl. Grunstückstausch/-verkauf; GW; HI 
13 Nachbarn Kranführung über Nachbargrundstück 
Schwenkradius des Krans über Nachbargrundstück. Risiko des Herabfallens 
gehobener Lasten; Nutzung des Grundstücks bei eingeschränktem 
Schwenkradius des Krans durch den Nachbarn zeitlich nur eingschränkt 
möglich. 
0                           500.000 €                     -   € 8 2,00 0,00 5,00 moderat Ggf. Einrichtung besonderer sicherheitsrelevanter Schutzmaßnahmen zur 
Vermeidung von Abstürzen der Kranlasten GW, HI, GU 
14 Gesetze Änderungen der Gesetzgebung/Richtlinien Nachträgliche Planungsänderungen aufgrund neuer Vorgaben, aus denen 
sich Verzögerungen ergeben können. 40                           250.000 €                     -   € 4 2,00 5,00 5,50 moderat Frühzeitige Kenntnisnahme der Planer und gemeinsame Beratung mit BH + 
PS zur kurzfristigen Lösung der Anpassungen GW, HI, Planer 
15 Nachbarn Anlieger- und Bürgerbeschwerden Verzögerungen im Baustart sowie Störungen im Bauablauf 40                           500.000 €                     -   € 8 5,00 5,00 9,00 kritisch Frühzeitige Anwohnerinformation und Einrichtung einer Infostelle GW 
16 Planung Planungsänderungen Zeitverzüge durch Nutzerwunsch aufgrund Änderungen der Anforderungen/ 
Notwendigkeiten 60                        1.500.000 €                     -   € 5 2,00 3,00 5,00 moderat terminliche Betrachtung und ggf. Gegensteuerung im Bedarfsfall GW, HI 
17 Politik Änderungswünsche politischer Gremien Verzögerung durch Überarbeitung der Planung 40                        2.500.000 €                     -   € 5 2,00 1,50 4,25 moderat Frühzeitige Kenntnisnahme der Planer und gemeinsame Beratung mit BH + 
PS zur kurzfristigen Lösung der Anpassungen GW, HI, Planer 
18 Ausschreibung, 
Vergabe Vergabebeschwerden zeitliche Verzüge durch Rügen 
→ verlängerter Vergabeprozess bis hin zur Neuausschreibung 40                           250.000 €                     -   € 6 2,00 6,00 7,00 signifikant 
Vollumfängliche Aufbereitung der Vergabeunterlagen zum Ausschluss von 
Rügen GW, HI, Planer 
19 Ausführung Hohe Auslastung der Firmen 
Durch die hohe Auslastung der Firmen kann es dazu kommen, dass längere 
Angebotsfristen notwendig werden, wodurch sich die Gesamttermine 
verschieben können. 
90                           250.000 €                     -   € 8 4,00 3,00 7,50 signifikant Ggf. terminliche Gegensteuerung im Falle eines tatsächlichen Verzugs 
durch Dispositionsgründe GW, HI, Planer 
20 Ausführung Insolvenzen zeitliche Verzüge durch Aufhebung und Neuausschreibung 120                        1.350.000 €                     -   € 2 5,00 2,00 4,50 moderat Neuausschreibung und Anpassung Terminwesen GW, HI, Pl aner 
21 Ausführung Verspätete Materiallieferungen Verzögerungen durch nicht verfügbares Material oder verzögerte 
Lieferungen. 60                           150.000 €                     -   € 8 2,00 5,00 7,50 signifikant Ggf. Ergründen von alternativen Bezugsquellen GW, HI, Planer 
Hitzler Ingenieure / Niederlassung Köln Sechtemer Straße 5, 50968 Köln Seite 1 von 1

Anlage 6 - Lageplan

5245 Zeichen

Schnitt AA
Legende M100
48,90
Schnitt AA
Plattenbelag
groß
Plattenbelag
klein
Plattenbelag 
offenporig
Fallschutz / Baumscheibe
Rasenansaat
Stauden- / Gräserpflanzung
Bestandsbaum
Baumneupflanzung
Malus domestica
Baumfällung
Holzdeck
Fahrradanlehnbügel
Planungshöhe
Eingangspfeil
Schnittlinie
Kickboardhalterungen
Entwässerungsrinne
Hecke
fagus sylvatica
Leistungsgrenze
A
A
B
B
C
C
D D
ld 120 ld 120
WB
WB
ld 90
S
S
f
S
S
BE
ld 90
ld 90 BE
BE
BE
V
VI
V
V
V
IV
V
V
V
V
V
2 6
1 2
3 1
1 7
1 5
1 3
VI
1 4
SA
4,14
7,41
3%
A1
Q=1,27 l/s
B1
Q=2,11 l/s
C1
Q=1,93 l/s
D1
Q=2,88 l/s
E1
Q=1,34 l/s
F1
Q=0,94 l/s
G1
Q=1,93 l/s
H1
Q=4,20 l/s
I1
Q=3,93 l/s
F1
Q= 0,32 l/s
F2
Q= 0,59 l/s
F3
Q= 0,49 l/sF4
Q= 0,49 l/s
F5
Q= 0,49 l/s
F6
Q= 0,49 l/s
F7
Q= 0,49 l/sF8
Q= 0,49 l/s
F9
Q= 0,35 l/s
F10
Q= 0,3 l/s
F11
Q= 0,3 l/s
F12
Q= 0,3 l/s
F13
Q= 0,56 l/s
F14
Q= 0,51 l/s
F15
Q= 0,08 l/s
F16
Q= 0,08 l/s
F17
Q= 0,07 l/s
F18
Q= 0,42 l/s
F19
Q= 0,42 l/s
F20
Q= 0,19 l/s
F21
Q= 0,19 l/s
F22
Q= 0,19 l/s
F23
Q=  0,13l/s
F24
Q= 0,13 l/s
AB
AB
ld 120 ld 120
ld 90
S
S
f
S
Sld 90
ld 90
V
VI
V
V
V
IV
V
V
V
V
V
2 6
1 2
3 1
1 7
1 5
1 3
VI
1 4
Werkhof
Holzdeck
Fallschutz 
Forum Außenbereich
Fahrradanlehnbügel
Kickboard-
stellplätze
Entreé
Baumscheibe
Hausmeistergarten
Schulgarten
Lesegarten
49,50
Wurzelhöhe
49,36
Wurzelhöhe
49,70
Wurzelhöhe
OKF / 48,90
OKF / 48,90
OKF / 48,90
OKF / 49,35 OKF / 48,90
49,35
49,35
49,35
48,90
OKF / 48,90
OKF / 48,90
Anlieferung Küche
OKF / 48,90
OKF / 48,90
Multifunktions-
spielwand
Barrierefreier Zugang
(geneigter Weg)
Ringleuchte
Erschließungsachse
Haupteingang
Zugang 
Müllraum
48,7548,90
OKF / 48,90
OKF / 48,90
49,35
49,35
49,35
49,24
4,23
Rutsche
11,65
3,84 19,46 2,40 5,62
1,2018,79
OKF 49,35
OKF 48,90
Werkbank mit 
freier Bestuhlung
Obstbäume
Hochbeete
2,9%
Fahrradanlehnbügel
OKF / 48,90
OKF / 48,90
Schiebetor gem. Planung Hochbau
10,00
Einbringöffnung
Terrasse
48,90
48,90
48,90
48,75
48,7548,75
48,75
2,3%
2,9%
2,6%2,6% 2,6%
3,8%
2,2%
2,9%
48,78
48,90
48,90
48,90
48,82
48,82
49,24
49,35
2,7%
X
2,5%
2,3%
2,2%
2,9%
2,2%
2,3%
3,20
1,50
1,20
10,00
12,00
49,15
49,65
49,95
Handlauf
1,20
Handlauf
1,20
OKF / 48,90
49,35
9,95 6,80
Läuferzeile als 
taktiles Element
Aufmerksamkeitsstreifen
49,35
49,15
2,3%
49,35
2,9%
49,35
2,9%
2,5%
2,4%
2,3%
49,35 49,30
49,23
2,5%
49,16
2,0%
1,9%
49,35
2,4%
Handlauf
Schlitzrinne
Schlitzrinne
Schlitzrinne
2,46 1,57 0,80 1,92 1,00 33,37 1,00 8,69
Tor Tor
Staudenpflanzung
Tor/
Fluchtweg
VK Medienkanal VK Medienkanal
48,75 48,75 48,75
Ausguck
Klettergerüst
Tribüne
Spielplateau
Kletterrampe
Schaukeln
Hecke - fagus sylvatica Hecke - fagus sylvatica
M.d.
20-25
M.d.
20-25
M.d.
20-25
M.d.
20-25 M.d.
20-25
M.d.
20-25
M.d.
20-25
Stahlkante
49,35
49,30
2,1%
Stahlkante
Bauherr: Architekt Landschaftsarchitekt
Datum Planerstellung: Ersteller:
Projekt:
Darstellung:
Blattgrösse:
Der Inhalt des Plans ist urheberrechtlich geschützt. Veränderungen und Kopien bedürfen der Zustimmung des Verfassers.
Landschaftsarchitekt:Bauherr:
Haustechnik:Architekt:
Projektübersicht:
Plannummer gem. Plancodierung Stadt Köln:
2011-11-16_Projektserver_Amtl. Lageplan
Ort / Datum / Unterschrift / Stempel Ort / Datum / Unterschrift / Stempel Ort / Datum / Unterschrift / Stempel
Maßstab: Datum Vorabzug/Index: Zeichen: Vorabzug/Index:
Gebäudewirtschaft Köln 
& Amt für Schulentwicklung
Ottoplatz 1
50679 Köln
Grundschule Antwerpener Str.
30.06.2023
Architektei Mey
Ferdinand-Porsche-Str. 11
60386 Frankfurt a. M.
Krawinkel Ingenieure GmbH
Kempener Allee 168–170
47803 Krefeld
LK ISO A1 1:100 30.06.2023 LK  
Leistungsphase:
Änderung Zeichen Datum
Index
Lageplan M100
Entwurf
OKF Gebäude 48.90 NHN
21154_NB_000_AR_3_001_GR_00_001_0_P_Grundriss EGArchitekturgrundlage:
Vermessung:
 
club L94
Landschaftsarchitekten GmbH
Venloer Straße 301-303
50823 Köln
T +49 221 789 95 02 0
F +49 221 789 95 02 11
info@clubl94.de
clubl94.de
club
L 94
21154_00_000_LA_3_07_AU_01_0
A
A
B
B
C
C
D D
ld 120 ld 120
W B
W B
ld 90
S
S
S
S
B E
ld 90
ld 90 B E
B E
B E
V
V I
V
V
V
I V
V
V
VV I
V
2 8 2 6
1 2
3 1
1 7
1 5
V I
1 4
SA
4 , 1 4
7 , 4 1
3%
A 1
Q = 1 , 2 7  l/ s
B 1
Q = 2 ,1 1  l/ s
C 1
Q = 1 , 9 3  l/s
D 1
Q = 2 , 8 8  l/ s
E 1
Q = 1 , 3 4  l/s
F 1
Q = 0 ,9 4  l/ s
G 1
Q = 1 ,9 3  l/ s
H 1
Q = 4 , 2 0  l/ s
I 1
Q = 3 , 9 3  l/s
F 1
Q =  0 , 3 2  l/ s
F 2
Q =  0 , 5 9  l/ s
F 3
Q =  0 , 4 9  l/ sF 4
Q =  0 ,4 9  l/ s
F 5
Q =  0 , 4 9  l/s
F 6
Q =  0 , 4 9  l/s
F 7
Q =  0 , 4 9  l/sF 8
Q =  0 , 4 9  l/s
F 9
Q =  0 ,3 5  l/ s F 1 0
Q =  0 ,3  l/ s
F 1 1
Q =  0 ,3  l/ s F 1 2
Q =  0 , 3  l/ s
F 1 3
Q =  0 ,5 6  l/ s
F 1 4
Q =  0 ,5 1  l/s
F 1 5
Q =  0 , 0 8  l/ s
F 1 6
Q =  0 , 0 8  l/s
F 1 7
Q =  0 , 0 7  l/ s
F 1 8
Q =  0 , 4 2  l/s
F 1 9
Q =  0 ,4 2  l/s
F 2 0
Q =  0 , 1 9  l/ s F 2 1
Q =  0 , 1 9  l/ s
F 2 2
Q =  0 ,1 9  l/ s
F 2 3
Q =   0 ,1 3 l/ s
F 2 4
Q =  0 , 1 3  l/ s
AB
AB
S t a h lk a n t e
Legende
360 SchülerInnen
______________________
80 Fahrradstellplätze
  40 Kickboardstellplätze
______________________
12 zweiseitige Anlehnbügel
  8 Kickboardständer
______________________
Stellplätze ~160m²
Schulhofgröße ~1780m²
Geforderte Stellplätze 180
Geplante Stellplätze 120
Stellplatznachweis
Baumfällungen / Neupflanzungen
Baumfällungen   5 Stk.
Neupflanzungen 7 Stk.
Erhalt                  3 Stk.
Anlage 5

Anlage 8 - Erläuterung zur Stellungnahme des Rechnungsprüfungsamtes

1038 Zeichen

26 
262/14 
14 
30.08.2023 
Neubau Grundschule Antwerpener Straße 19 - 29, 50672 Köln Neustadtl-Nord _Bau­
beschluss 
Erläuterung zur Stellungnahme des Rechnungsprüfungsamtes zur Beschlussvorlage 
0981/2023 
Sehr geehrte Damen und Herren, 
die geschätzten Kostenaufwendungen der Risikobewertung (Anlage 3 der Vorlage) 
beziehen sich auf die Baukosten ohne GU-Zuschlag·. Dies entspricht 10,7 Mio.€ brut­
to. 
In der Beschlussvorlage wurden die geschätzten Kostenaufwendungen auf die Bau­
kosten inkl. GU-Zuschlag bezogen. Dies entspricht 12,3 Mio.€. 
Die Risikobewertung bildet die projektspezifischen Risiken ab, die auf Grund der 
Komplexität des Projektes zu erwarten sind .. Die Bewertung der Risiken erfolgte aus 
Erfahrungswerten. 
Mit Bezug auf die Beschlussvorlage 3631/2022/1 werden zusätzlich 10% auf die 
nicht indi�erte Gesamtsumme (KG 200-700 nebst GU-Zuschlag + projektspezifische 
Risik
/
( it veranschlagt. Die Beschlussvorlage wird entsprechend 
.
angepasst. 
Mit f� , liehen Grüßen 
nenburger 
Technisc e Betriebsleiterin

Anlage 7 - Stellungnahme des Rechnungsprüfungsamtes

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14        .08.2023 
143           
           
  
 
Dezernat VI, 
26  
 
 
 
Stellungnahme zur Beschlussvorlage 0981/2023, Stand 11.08.2023 
Neubau für die Grundschule Antwerpener Straße19-29, 50672 Köln-Neustadt/-
Nord – Baubeschluss 
RPA-Nr.: 2023/0355 
Kosten der Baumaßnahme inclusive GU-Zuschlag:  rund 49,3 Mio.€ brutto 
Risikozuschlag (25%):     rund 12,3 Mio.€ brutto 
Gesamtkosten:      rund 61,6 Mio.€ brutto 
Einrichtungskosten Schulgebäude und Turnhalle: rund 1,24 Mio.€ brutto 
 
 
Sehr geehrte Damen und Herren, 
mit der Vorlage beabsichtigt die Gebäudewirtschaft den Baubeschluss für den Neu-
bau der GGS Antwerpener Straße mit Einfachturnhalle und Hausmeisterdienstwoh-
nung zu erwirken. Der Rat der Stadt Köln hatte in seiner Sitzung am 10.09.2020 
(Vorlagen-Nr.1565/2020) die Planungsaufnahme für die erforderliche Schulerweite-
rung beschlossen. Das Bauvorhaben soll durch einen Generalunternehmer ausge-
führt werden. 
 
Auf einer Bruttogrundfläche von ca. 10.000 m² ist nach Abbruch des Altgebäudes für 
rund 360 Schulkinder ein Ersatzneubau mit Turnhalle in Stahlbeton- Massivbauweise 
mit Verblendmauerwerk geplant. Zur Durchführung externer Veranstaltungen soll der 
Aula und Mensabereich als Versammlungsstätte ausgebaut werden. Aufgrund der 
bestehenden Platzverhältnisse sind PKW-Stellplätze nicht vorgesehen. Fahrrad-Stell-
plätze wurden in der Planung berücksichtigt. 
Um die hohen energetischen Standards der Passivhausbauweise zu erreichen und 
Klimaschutzziele zu berücksichtigen, sind besonders im Bereich der Gebäudetechnik 
entsprechende technische Einbauten mit hohem Standard vorgesehen. Das Ge-
bäude soll über Fernwärme versorgt werden. 
 
Die in der Kostenberechnung aufgeführten Kosten wurden gemäß den bau- und 
technischen Baubeschreibungen auf Grundlage einer anspruchsvollen Planung mit 
hohem Qualitätsstandard ermittelt. Für die Hauptkostengruppen 300 - Baukonstruk-
tion und 400 - Technische Anlagen wurden Kosten in Höhe von rund 35,2 Mio. € 
brutto ermittelt. Somit ergibt sich bezogen auf die Bruttogrundfläche von rund 10.000 
28

- 2 - 
 
 
m² ein Preis von ca. 3.500 €/m² brutto. Die Kosten der unterschiedlichen Gebäude-
teile Schulgebäude, Turnhalle und Hausmeisterwohnung wurden in der Kostenauf-
stellung zusammengefasst. Eine Kostenbeurteilung oder ein Kostenvergleich mit be-
reits durchgeführten Grundschulneubauten ist den Unterlagen nicht beigefügt. Ein-
sparpotentiale sind zu nutzen. 
 
Anhand der zur Verfügung gestellten Unterlagen ist nicht ersichtlich oder hinreichend 
b
egründet, wie innerhalb der Risikobewertung die geschätzten Kostenaufwendungen 
sowie deren Gewichtungen im Abgleich zu dem angesetzten Risikozuschlag in Höhe 
von rund 12,3 Mio. € brutto ermittelt und bewertet wurden. Diese Vorgehensweise ist 
insgesamt nicht nachvollziehbar und kann daher derzeit nicht bestätigt werden. Den-
noch sind die ermittelten und festgestellten Risikofaktoren fortzuschreiben und recht-
zeitig in die Planung und Ausschreibung aufzunehmen. Aufgezeigte Risikofaktoren, 
wie beispielsweise Änderungswünsche politischer Gremien (siehe Anlage 3 - Risiko-
bewertung), sollten spätestens nach dem Baubeschluss kein Risiko mehr darstellen. 
 
Mit Beschluss aus dem Betriebsausschuss Gebäudewirtschaft vom 05.06.2023 unter 
TOP 6.1 Kostenentwicklung bei Bauprojekten (Vorlage: 3631/2022/1) wurde eine 
künftige Vorgehensweise zur Ermittlung der Baukosten, als Ersatz für einen pau-
schalen Risikozuschlag von 25% empfohlen und beschlossen. Inwieweit den Emp-
fehlungen bereits gefolgt und mögliche weitere Kosten, wie beispielsweise erwartete 
Preis- und Marktentwicklungen innerhalb der Kostenberechnung ermittelt oder be-
rücksichtigt wurden, kann den zur Verfügung gestellten Unterlagen nicht entnommen 
werden. 
Im Ergebnis ist der Bedarf für die Einrichtung und Ausstattung, sowie der IT-Ausstat-
tung nachvollziehbar dargestellt, so dass keine Bedenken gegen die Umsetzung be-
stehen.  
 
Mit Hinweis auf die bedingte Kostensicherheit ergeben sich anhand der Unterlagen 
keine erkennbaren Hinweise, die einer Fortführung der Maßnahme widersprechen. 
Solange für Schulgebäude der Stadt Köln keine Kostenkennwerte vorliegen, ist die 
Beurteilung der Kostenangemessenheit weiterhin nur subjektiv möglich. 
 
 
Mit freundlichen Grüßen 
 
 
 
Sven Genseke

Anlage 10 - Auszug BV 1 (Innenstadt) vom 19.10.2023

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Geschäftsführung  
Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) 
Frau Brohl 
Telefon: (0221) 221-91709 
E-Mail: Andrea.brohl@stadt-koeln.de 
Datum: 20.10.2023 
Auszug 
aus dem Beschlussprotokoll der 22. Sitzung der Bezirksvertretung 
Innenstadt vom 19.10.2023  
öffentlich 
3.7 Neubau für die Grundschule Antwerpener Straße19-29, 50672 Köln-Neu-
stadt/-Nord - Baubeschluss 
0981/2023 
 
I. Ergänzungsantrag B90/Die Grünen: 
Die Fahrradabstellanlagen sind im öffentlichen Straßenraum unterzubringen und die 
bestehenden, vom Baukörper nicht betroffenen Bäume in vollem Umfang zu erhalten. 
Hierzu soll zeitnah auch ein OT stattfinden. 
 
 
Abstimmungsergebnis zu I (Ergänzungsantrag):  
 
Einstimmig zugestimmt bei Enthaltung CDU und FDP. 
(Herr Cremer ist nicht anwesend.) 
 
II. Ergänzter Beschluss: 
 
1. Der Rat der Stadt Köln beschließt den Neubau des Schulgebäudes der Gemein-
schaftsgrundschule Antwerpener Straße 19-29, 50672 Köln-Neustadt/-Nord sowie der 
Außenanlagen im Planungsgebiet des projektierten Neubaus.  
Die Kosten für die Baumaßnahme betragen nach der aktuellen Kostenberechnung in-
klusive GU-Zuschlag rund 49,3 Mio. Euro brutto. Zudem genehmigt der Rat einen pro-
jektspezifischen Risikozuschlag in Höhe von 10,7 Mio. Euro. Dies entspricht 25 % be-
zogen auf die nicht-indizierten Gesamtbaukosten zuzüglich eines pauschalen Zu-
schlags von 10 % für nicht absehbare Ereignisse. Die Gesamtbaukosten betragen 
demnach rund 66 Mio. Euro brutto.  
Die Maßnahme soll über ein Generalunternehmen abgewickelt werden.  
 
Die Fahrradabstellanlagen sind im öffentlichen Straßenraum unterzubringen 
und die bestehenden, vom Baukörper nicht betroffenen Bäume in vollem Um-
fang zu erhalten. Hierzu soll zeitnah auch ein OT stattfinden.

Die Finanzierung der Baumaßnahme erfolgt im Rahmen des Wirtschaftsplans der Ge-
bäudewirtschaft der Stadt Köln. Die Refinanzierung erfolgt aus dem städtischen Haus-
halt nach Fertigstellung der Baumaßnahme über entsprechende Mietzahlungen nach 
Maßgabe des dann jeweils gültigen Flächenverrechnungspreises.  
 
2. Der Rat beschließt die Einrichtung des Neubaus inklusive einer Einfachturnhalle für 
die Gemeinschaftsgrundschule Antwerpener Straße 19-29, 50672 Köln-Neustadt/-
Nord mit Gesamtkosten in Höhe von rund 1,24 Mio. Euro brutto (investiver Anteil: rund 
373.000 Euro, konsumtiver Anteil: rund 870.000 Euro). 
 
Die konsumtiven Einrichtungskosten in Höhe von voraussichtlich rund 870.000 Euro 
brutto werden im Haushaltsjahr 2027 im Teilergebnisplan des Amtes für Schulentwick-
lung in der Produktgruppe 0301, Schulträgeraufgaben in Teilplanzeile 13, Aufwendun-
gen für Sach- und Dienstleistungen finanziert. Die Finanzierung der investiven Einrich-
tungskosten in Höhe von voraussichtlich rund 373.000 Euro brutto erfolgt im Haus-
haltsjahr 2027 im Teilfinanzplan des Amtes für Schulentwicklung in der Produktgruppe 
0301, Schulträgeraufgaben in Teilplanzeile 9, Auszahlungen für Erwerb von bewegli-
chem Anlagevermögen bei Finanzstelle 4010-0301-1-2764 – GGS Antwerpener Str. 
19-29 – Neubau. 
 
 
Abstimmungsergebnis zu II (ergänzte Beschlussvorlage): 
 
Einstimmig zugestimmt. 
(Herr Cremer ist nicht anwesend.)

Anlage 4 - Energiecheckliste

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Energieleitlinien Stadt Köln Anlage 4 
Energie-Checkliste l 
Projektangaben 
Bezeichnung Projekt: Neubau einer PSP-Nr: 10-21154-005 Adresse: Antwerpener Straße 19-29, 50672 Köln 
Gemeinschaftsgrundschule mit 
Einfachsporthalle 
1 NEUBAU GGS ANTWERPENER STRAßE 21154 . Antwerpener Str. 19, 50672 Köln 
I '��: 1 
Kap. Thema 
4. Hochbau
1 4.1.3 Tageslichtkonzept erarbeitet, 
Lichtumlenksysteme oder an dere 
Konzepte berücksichtigt 
.z 4.1.5 Sonnenschutz mit Hin terlüftung und 
Lichtlenkung 
� 4.2.1 Neubauten: Passivhaus-Bauweise nach 
LelUinien 
1 4.2.2 Wärmebrückennachweis und 
Konzept, gern. Leitlinien 
� 4.2.3 Gebäudedichtheit incl. Konzept und 
Nachweis, gern. Leitlinien 
§ 4.2.4 Gebäudemodernisierung: U-Werte 
nach Leitlinien 
z 4.2.4 Gebäudemodernisierung: alternativ 
Pri märenergienachweis nach GEG 
5. Heizungstechnik
l! 5.2 Ermittlung der Heizwärme-
leistung nach Rechenverfahren 
(ausführlich oder vereinfacht) 
ll 5.3 Fernwärmeversorgung möglich, 
Antwort auf Anschlussanfrage liegt 
vor 
.12 5.4 Auslegung der Systemtemperaturen 
auf max. 60°C Vorlauf 
11 5.6 Aufteilung der Heizkreise nach 
unterschiedlichen Raumtemper-
raturen und Nutzun sbereichen 
ll 5.8 Thermostatventile mit fest 
einstellbarer oberer 
Temperaturbegrenzung und 
Frostschutz 
11 5.9 Einsatz alternativer Heiztechnik mit 
Wirtschaftllchkeitsvorbetrachtung 
liegt vor 
Da 
0,ein 
0a 
Onein 
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Oneln 
Da 
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Da 
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Da 
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Da 
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Onein 
0a 
Onein 
Da 
0ne1n 
Anmerkung 
Begründung in Stichworten eintragen 
der Nachweis des sommerlichen Wärmeschutzes ist derzeit (LPH 
3) nach DIN 4108-2 Ziff. 8.3 (Sonneneintragskennwertverfahren) 
geführt; ggf. wird es in der weiteren Planung eine Simulation nach 
DIN 4108-2 Tiff. 8.4 {optionale Leistung der Bauphysik) geben; die 
Prüfung der Lichtlenkung fällt nicht in den Bereich der beauftragten 
Leistungen Bauphysik und ist wenn zwingend von der Architektur 
zu berüksichtigen 
PHPP-Berechnung derzeitiger Planungsstand {LPH 3) hält die 
Kennwerte für Haizwärmebedarf und Heizlast ein 
derzeit nur pauschale Berücksichtigung in Bilanzierung nach DIN V 
18599 (0,03 W/m2K, Kategorie B nach DIN 4108 Bbl. 2) bzw. im 
PHPP der Wert, der für die Einhaltung der Kennwerte möglich ist; 
im Zuge der weiteren Planung erfolgt ein detaillierter 
Wärmebrückennachweis auf Grundlage der Architekturdetails 
Die Leitlinien werden berücksichtigt, allerdings kein spezielles 
Konzept ersellt. Konzepterstellung in der weiteren Planung erforderlich 
l"
icht zutreffend, da Neubau 
l
nicht zutreffend, da Neubau 
DIN EN 12831-1:2017-09 (Standardverfahren)+ 
nationaler Anhang DIN/TS 12831-1:2020-04 
Fernwärmeversorgung ist möglich, Abstimmung hierzu ist erfolgt 
(s. auch Doku LPH2). Antrag "Anschlussanfrage -Fernwärme-" 
nach Kenntnis Fachplanung noch nicht gestellt. 
https://web.cdn.rheinenergie.com/cms/media/documents/marktpart 
ner/Anschlussanfraoe Fernwaerme.odf 
Für die zentrale Warmwasserbereitung Küche werden 70°C 
Vorlauf benötigt. Alle Heizflächen im Gebäude und auch die RLT­
Erhitzer werden > 60°C betrieben (s. Anlagenschema Heizung). 
Ja, Aufteilung nach Nutzungsbereichen aber keine Aufteilung nach 
unterschiedlichen Raumtemperaturen. 
Ja, siehe Erläuterungsbericht. 
Gern. Energieleitlinien: "Fernwärme aus Kraft-Wärme-Kopplung, 
wie in Köln verfügbar, ist unter Nachhaltigkeitsgesichtspunkten 
e enüber anderen Heizs stemen zu bevorzu en." 
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ANT _Energiecheckliste

Beratungsverlauf (6)

18.09.2023 Ausschuss Schule und Weiterbildung
TOP 6.1 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: ungeändert empfohlen

Zur Sitzung
25.09.2023 Betriebsausschuss Gebäudewirtschaft
TOP 7.1 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung
28.09.2023 Sportausschuss
TOP 4.3 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung
19.10.2023 Bezirksvertretung 1 (Innenstadt)
TOP 3.7 Anhörung (BV) Entscheidung

Beschluss: geändert beschlossen

Zur Sitzung
23.10.2023 Finanzausschuss
TOP 10.1 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: ohne Votum in nachfolgende Gremien

Zur Sitzung
26.10.2023 Rat
TOP 10.1 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
0981/2023
Typ
Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss
Datum
06.09.2023
Erstellt
17.03.2023 11:54