0981/2023
Neubau für die Grundschule Antwerpener Straße19-29, 50672 Köln-Neustadt/-Nord - Baubeschluss
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Sachstandsbericht Rat /Ausschuss
3164 Zeichen
Dezernat, Dienststelle
VI/26
Vorlagen-Nummer
0981/2023
Stand: 10.09.2025
Sachstandsbericht
Neubau für die Grundschule Antwerpener Straße19-29, 50672 Köln-Neustadt/-Nord -
Baubeschluss
Beschluss:
1. Der Rat der Stadt Köln beschließt den Neubau des Schulgebäudes der Gemeinschafts-
grundschule Antwerpener Straße 19-29, 50672 Köln-Neustadt/-Nord sowie der Außenanlagen
im Planungsgebiet des projektierten Neubaus.
Die Kosten für die Baumaßnahme betragen nach der aktuellen Kostenberechnung inklusive
GU-Zuschlag rund 49,3 Mio. Euro brutto. Zudem genehmigt der Rat einen projektspezifischen
Risikozuschlag in Höhe von 10,7 Mio. Euro. Dies entspricht 25 % bezogen auf die nicht-indi-
zierten Gesamtbaukosten zuzüglich eines pauschalen Zuschlags von 10 % für nicht abseh-
bare Ereignisse. Die Gesamtbaukosten betragen demnach rund 66 Mio. Euro brutto.
Die Maßnahme soll über ein Generalunternehmen abgewickelt werden.
Die Finanzierung der Baumaßnahme erfolgt im Rahmen des Wirtschaftsplans der Gebäude-
wirtschaft der Stadt Köln. Die Refinanzierung erfolgt aus dem städtischen Haushalt nach Fer-
tigstellung der Baumaßnahme über entsprechende Mietzahlungen nach Maßgabe des dann
jeweils gültigen Flächenverrechnungspreises.
2. Der Rat beschließt die Einrichtung des Neubaus inklusive einer Einfachturnhalle für die Ge-
meinschaftsgrundschule Antwerpener Straße 19-29, 50672 Köln-Neustadt/-Nord mit Gesamt-
kosten in Höhe von rund 1,24 Mio. Euro brutto (investiver Anteil: rund 373.000 Euro, kon-
sumtiver Anteil: rund 870.000 Euro).
Die konsumtiven Einrichtungskosten in Höhe von voraussichtlich rund 870.000 Euro brutto
werden im Haushaltsjahr 2027 im Teilergebnisplan des Amtes für Schulentwicklung in der
Produktgruppe 0301, Schulträgeraufgaben in Teilplanzeile 13, Aufwendungen für Sach- und
Dienstleistungen finanziert. Die Finanzierung der investiven Einrichtungskosten in Höhe von
voraussichtlich rund 373.000 Euro brutto erfolgt im Haushaltsjahr 2027 im Teilfinanzplan des
Amtes für Schulentwicklung in der Produktgruppe 0301, Schulträgeraufgaben in Teilplanzeile
9, Auszahlungen für Erwerb von beweglichem Anlagevermögen bei Finanzstelle 4010-0301-1-
2764 – GGS Antwerpener Str. 19-29 – Neubau.
Status in Bearbeitung
erledigt
Stand 2024:
2
Aktueller Bearbeitungsstand:
Es finden zurzeit die Schadstoffsanierungen statt. Diese sind fast abgeschlossen, sodass im
Anschluss mit dem oberirdischen Abbruch des Gebäudes an der Antwerpener Straße begon-
nen werden kann.
Nächste Schritte:
Nach dem Abschluss der Schadstoffsanierungen wird mit dem oberirdischen Abbruch des Ge-
bäudes in der Antwerpener Straße begonnen. Im Anschluss erfolgt der oberirdische Abbruch
des Gebäudes in der Genter Straße.
Stand 2025:
Aktueller Bearbeitungsstand:
Der oberirdische Rückbau des Gebäudes in der Antwerpener Straße ist abgeschlossen.
Das Vergabeverfahren für das Generalunternehmen wird voraussichtlich Ende des Jahres be-
endet sein.
Nächste Schritte:
Nach erfolgreichem Vergabeverfahren erfolgt die Beauftragung des Generalunternehmens.
Der nächste Sachstandsbericht ist geplant für den:
10.09.2026
Anlage 11 - Stellungnahme zum geänderten Beschluss der Bezirksvertretung 1
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Anlage 11 – Stellungnahme zum geänderten Beschluss der Bezirksvertretung Innenstadt vom 19. Oktober 2023 Die Bezirksvertretung Innenstadt hat in Ihrer Sitzung vom 19. Oktober 2023 den Beschlussvorschlag der Verwaltung um folgenden Passus ergänzt: „Die Fahrradabstellanlagen sind im öffentlichen Straßenraum unterzubringen und die bestehenden, vom Baukörper nicht betroffenen Bäume in vollem Umfang zu erhalten. Hierzu soll zeitnah auch ein OT stattfinden.“ Hierzu stellt die Verwaltung klar: Die Forderung, die Fahrradabstellanlagen im öffentlichen Straßenraum unterzubringen, widerspricht dem § 5 Anforderungen an notwendige Stellplätze und Fahrradabstellplätze der Satzung über die Herstellung von Stellplätzen für Kraftfahrzeuge und Fahrradabstellplätzen sowie der Erhebung von Ablösebeträgen der Stadt Köln („Stellplatzsatzung“) vom 31. Mai 2022. Die Stellplätze müssen auf dem Grundstück bereitgestellt werden und dürfen nicht in das öffentliche Straßenland. Die vom Baukörper und von der Verpflichtung zur Bereitstellung von Stellplätzen nicht betroffenen Bäume bleiben so weit wie möglich erhalten.
Anlage 9 - Antwort der Verwaltung zur Anfrage in der Sitzung des ASW vom 18.09.2023
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ANLAGE 9 Anfrage in der Sitzung des ASW vom 18.09.2023 zu Vorlage 0981/2023: Oliver Seeck (SPD) bittet die Verwaltung darzulegen, wie die gestalterische Planung der Sportmöglichkeiten für die Grundschulkinder im Interim aussieht. Die Verwaltung teilt dazu mit: Die Sicherstellung des Schulsports während der Zeit des Interims wird durch die Nutzung von Hallenzeiten der fußläufig erreichbaren Schulen und einer fußläufig erreichbaren externen Sportstätte gewährleistet. Gez. Voigtsberger
Beschlussvorlage Rat
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Dezernat, Dienststelle VI/26 Vorlagen-Nummer 0981/2023 Freigabedatum 06.09.2023 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Neubau für die Grundschule Antwerpener Straße19-29, 50672 Köln-Neustadt/-Nord - Baubeschluss Beschlussorgan Rat Gremium Datum Beschluss: 1. Der Rat der Stadt Köln beschließt den Neubau des Schulgebäudes der Gemeinschafts- grundschule Antwerpener Straße 19-29, 50672 Köln-Neustadt/-Nord sowie der Außenanlagen im Planungsgebiet des projektierten Neubaus. Die Kosten für die Baumaßnahme betragen nach der aktuellen Kostenberechnung inklusive GU-Zuschlag rund 49,3 Mio. Euro brutto. Zudem genehmigt der Rat einen projektspezifischen Risikozuschlag in Höhe von 10,7 Mio. Euro. Dies entspricht 25 % bezogen auf die nicht-indi- zierten Gesamtbaukosten zuzüglich eines pauschalen Zuschlags von 10 % für nicht abseh- bare Ereignisse. Die Gesamtbaukosten betragen demnach rund 66 Mio. Euro brutto. Die Maßnahme soll über ein Generalunternehmen abgewickelt werden. Die Finanzierung der Baumaßnahme erfolgt im Rahmen des Wirtschaftsplans der Gebäude- wirtschaft der Stadt Köln. Die Refinanzierung erfolgt aus dem städtischen Haushalt nach Fer- tigstellung der Baumaßnahme über entsprechende Mietzahlungen nach Maßgabe des dann jeweils gültigen Flächenverrechnungspreises. 2. Der Rat beschließt die Einrichtung des Neubaus inklusive einer Einfachturnhalle für die Ge- meinschaftsgrundschule Antwerpener Straße 19-29, 50672 Köln-Neustadt/-Nord mit Gesamt- kosten in Höhe von rund 1,24 Mio. Euro brutto (investiver Anteil: rund 373.000 Euro, kon- sumtiver Anteil: rund 870.000 Euro). Die konsumtiven Einrichtungskosten in Höhe von voraussichtlich rund 870.000 Euro brutto werden im Haushaltsjahr 2027 im Teilergebnisplan des Amtes für Schulentwicklung in der Ausschuss Schule und Weiterbildung 18.09.2023 Betriebsausschuss Gebäudewirtschaft 25.09.2023 Sportausschuss 28.09.2023 Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) 19.10.2023 Finanzausschuss 23.10.2023 Rat 26.10.2023 2 Produktgruppe 0301, Schulträgeraufgaben in Teilplanzeile 13, Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen finanziert. Die Finanzierung der investiven Einrichtungskosten in Höhe von voraussichtlich rund 373.000 Euro brutto erfolgt im Haushaltsjahr 2027 im Teilfinanzplan des Amtes für Schulentwicklung in der Produktgruppe 0301, Schulträgeraufgaben in Teilplanzeile 9, Auszahlungen für Erwerb von beweglichem Anlagevermögen bei Finanzstelle 4010-0301-1- 2764 – GGS Antwerpener Str. 19-29 – Neubau. 3 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Ja, investiv Investitionsauszahlungen 373.000 € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme 870.000 € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: 2028 a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. (Miete inklusive Reinigung und sonstige NK siehe Begründung c) bilanzielle Abschreibungen 24.867 € Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Erträge € b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten € Einsparungen: ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € Beginn, Dauer Auswirkungen auf den Klimaschutz Nein Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung) Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung) Die erstmalige Errichtung und der Betrieb von Schulgebäuden führen zu einem Ressourcen- verbrauch, der eine Zunahme der CO²- Emissionen über den Lebenszyklus bewirkt. Durch die Beschaffung von Einrichtungsgegenständen für den Neubau ergeben sich Auswir- kungen auf das Klima. Die Anlieferung ist nicht klimaneutral, auch können Herstellungspro- zesse für die zur schulischen Nutzung erforderlichen Einrichtungsgegenstände nicht klima- neutral sein. Bei elektrisch betriebenen Einrichtungsgegenständen wird bei der Ausschreibung und Beschaffung auf eine möglichst hohe Energieeffizienz geachtet. Begründung: Die Gemeinschaftsgrundschule Antwerpener Straße 19-29, Köln-Neustadt/-Nord, wird zurzeit als 2-zügige Schule geführt. Durch den Neubau kann bei Bedarf in dem Schulgebäude eine 3-zügige Grundschule betrie- ben werden. Der Neubau eines entsprechenden Schulgebäudes kann am Schulstandort Antwerpener Straße realisiert werden. Durch den Neubau wird die gesetzliche Bereitstellungspflicht von Schulanlagen, Gebäuden, Einrichtungen und Lehrmitteln gemäß § 79 Schulgesetz NRW durch den Schulträger erfüllt. In der Sitzung vom 10.09.2020 hat der Rat die Planungsaufnahme (bis einschließlich Leis- 4 tungsphase 3 HOAI) zur Errichtung eines neuen Schulgebäudes für eine 3-zügige Grund- schule inklusive einer Hausmeisterdienstwohnung sowie einer 1-fachTurnhalle für die Ge- meinschaftsgrundschule Antwerpener Straße 19-29, 50672 Köln-Neustadt/-Nord (Vorlagen- Nummer 1565/2020) beschlossen. Entgegen der geltenden Beschlusslage, dass beim Neubau mindestens eine 2-fach Turnhalle vorzusehen ist, ist dies am Standort Antwerpener Straße aus Platzgründen nicht möglich. Da- her wird eine 1-fach Turnhalle geplant, welche auch zum Betrieb der Schule ausreicht. Das Projekt ist hochkomplex und befindet sich im beengten innerstädtischen Bereich. Daher soll der Neubau der Gemeinschaftsgrundschule über ein Generalunternehmen abgewickelt werden. Die angegebenen Zeiten und der Mittelabfluss sind nur unter Bereitstellung entsprechender Personalressourcen realisierbar. Auslagerung der Schule Kreutzerstraße Während des Abbruchs und Neubaus wird die Schule in das Interimsschulgebäude an der Kreutzerstraße ausgelagert. Dieses Interimsschulgebäude wurde für die Auslagerung der Ge- meinschaftsgrundschule Antwerpener Straße und später für die Auslagerung der Freien Schule Bernhard-Letterhaus-Straße eigens errichtet. Finanzierung Die Kosten für die Baumaßnahme betragen nach der aktuellen Kostenberechnung rund 49,3 Mio. Euro brutto. Zudem genehmigt der Rat einen projektspezifischen Risikozuschlag in Höhe von 10,7 Mio. Euro. Dies entspricht 25 % bezogen auf die nicht-indizierten Gesamtbaukosten zuzüglich eines pauschalen Zuschlags von 10 % für nicht absehbare Ereignisse. Die Gesamt- baukosten betragen demnach rund 66 Mio. Euro brutto. Die Maßnahme soll über ein Generalunternehmen abgewickelt werden. Die Finanzierung der Maßnahmen erfolgt aus dem Wirtschaftsplan der Gebäudewirtschaft der Stadt Köln. Die Refinanzierung aus dem städtischen Haushalt erfolgt über Mietzahlungen an die Gebäudewirtschaft. Zum 1. Januar 2015 wurde das innerstädtische Finanz- und Abrechnungssystem zwischen der Kernverwaltung und der Gebäudewirtschaft der Stadt Köln neu geordnet. Seit diesem Zeitpunkt gibt es unterschiedliche, spartenbezogene Mieten, sogenannte Flächenverrech- nungspreise. Die Flächenverrechnungspreise basieren grundsätzlich auf den spartenspezifi- schen Aufwendungen (nach Abzug der der jeweiligen Sparte zuzurechnenden sonstigen Er- träge) und der auf die jeweilige Sparte beziehungsweise Untersparte entfallenden Fläche. Die umlagefähigen Nebenkosten werden von der Gebäudewirtschaft separat von der Miete mit der Nutzer*innendienststelle abgerechnet. Aus der Baumaßnahme ergibt sich ab dem Zeitpunkt der Inbetriebnahme für die Schulsparte „Grundschulen“ eine jährliche Haushaltsmehrbelastung von rund 3,2 Mio. Euro zuzüglich Ne- benkosten (inklusive Reinigung) von rund 400.000 Euro brutto jährlich. Die jährlichen Aufwen- dungen von insgesamt 3,6 Mio. Euro brutto werden voraussichtlich ab dem Haushaltsjahr 2028 im Teilergebnisplan des Amtes für Schulentwicklung in der Produktgruppe 0301 Schul- trägeraufgaben in der Teilergebnisplanzeile 16, sonstige ordentliche Aufwendungen, finan- ziert. Auf Basis des derzeitigen Flächenverrechnungspreises entfällt voraussichtlich ein Anteil in Höhe von rund 1,8 Mio. Euro brutto (jährliche Spartenmiete inklusive Reinigungs- und Neben- kosten) auf die Gemeinschaftsgrundschule Antwerpener Straße. Die restlichen Mehraufwen- dungen werden im Wege entsprechend erhöhter Spartenmieten auf den übrigen Objekten der genannten Schulsparte abgebildet. An der Grundschule Antwerpener Straße 19-29 ist bereits eine Schulhausmeister*innenstelle vorhanden. Grundlage für die Bewertung der Schulhausmeister*innenstellen ist die tarifliche Reinigungsfläche. Durch den Neubau bedarf es voraussichtlich keiner Anpassung der Bewer- tung. 5 Risikozuschlag Die Projektsteuerung hat eine Bewertung der möglichen Risiken erstellt (Anlage 3) und emp- fiehlt eine projektspezifische Risikoreserve von rund 10,7 Mio. Euro brutto. Die hohen Risiken sind in der Komplexität des Bauvorhabens begründet: Das Bauvorhaben befindet sich in innerstädtischer Lage in einer Blockrandbebauung. Der Baumschutz sowie un- mittelbar angrenzende vier Nachbarhäuser, bei denen zum Teil Denkmalschutz zu beachten ist, stellen die größten Risiken dar. Hier kann es zu Verzögerungen oder zu einem temporären Stillstand der Baustelle kommen. Hinzu kommen übliche Risiken wie Kampfmittel, archäologi- sche Funde und Weiteres. Die eigentliche „detaillierte Planung der Bauausführung“ erfolgt erst in der Ausführungspla- nung. Einrichtungskosten Gemäß vorgenommener Schätzung wird von notwendigen Einrichtungskosten in Höhe von voraussichtlich 1,24 Mio. Euro für Einrichtungsbedarfe für den Standort ausgegangen. Die konsumtiven Einrichtungskosten in Höhe von voraussichtlich rund 870.000 Euro brutto werden im Haushaltsjahr 2027 im Teilergebnisplan des Amtes für Schulentwicklung in der Produktgruppe 0301, Schulträgeraufgaben in Teilplanzeile 13, Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen finanziert. Die Finanzierung der investiven Einrichtungskosten in Höhe von voraussichtlich rund 373.000 Euro brutto erfolgt im Haushaltsjahr 2027 im Teilfinanzplan des Amtes für Schulentwicklung in der Produktgruppe 0301, Schulträgeraufgaben in Teilplanzeile 9, Auszahlungen für Erwerb von beweglichem Anlagevermögen bei Finanzstelle 4010-0301-1- 2764 – GGS Antwerpener Str. 19-29 – Neubau. Sachkosten Die Finanzierung der bilanziellen Abschreibung der investiven Einrichtungskosten in Höhe von rund 25.000 Euro jährlich erfolgt voraussichtlich ab 2028 im Teilergebnisplan des Amtes für Schulentwicklung in der Produktgruppe 0301, Schulträgeraufgaben in Teilplanzeile 14, bilanzi- elle Abschreibungen. Dezernat IV, Bildung, Jugend und Sport wird im Rahmen des Haushaltsaufstellungsprozesses 2025 ff. innerhalb des dann zugewiesenen Budgets die erforderlichen Mittel –gegebenenfalls durch Umschichtungen- vorsehen. Anlagen Anlage 1 - Kostenberechnung nach DIN Anlage 2 - Kostenaufstellung Einrichtungskosten Anlage 3 - Risikobewertung Anlage 4 - Energiecheckliste Anlage 5 - Lageplan Anlage 6 - Entwurfspläne Anlage 7 - Stellungnahme des Rechnungsprüfungsamtes Anlage 8 – Erläuterungen zur Stellungnahme des Rechnungsprüfungsamtes
Anlage 1 - Kostenberechnung nach DIN
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Projekt: ANT – Neubau GGS Antwerpener Straße, Köln Inhalt: Zusammenstellung Kostenberechnung Datum: 04.07.2023 Gesamtzusammenstellung Kostenberechnung KG 200 - 700 KGR Leistungsbereiche Netto Brutto (€ netto) (€ brutto) 200 Vorbereitende Maßnahmen 220 Öffentliche Erschließung 63.025,52 € 75.000,37 € 300 Bauwerk/Baukonstruktion (architektei mey) 310 Baugrube/Erdbau 246.250,00 € 293.037,50 € 320 Gründung, Unterbau 771.500,00 € 918.085,00 € 330 Außenwände/Vertikale Baukonstruktionen, außen 5.388.900,00 € 6.412.791,00 € 340 Innenwände/Vertikale Baukonstruktionen, innen 4.245.105,14 € 5.051.675,12 € 350 Decken / horizontal 3.344.440,00 € 3.979.883,60 € 360 Dächer 1.785.571,60 € 2.124.830,20 € 370 Infrastrukturanlagen 0,00 € 0,00 € 380 Baukonstruktive Einbauten 3.831.800,00 € 4.559.842,00 € 390 Sonstige Maßnahmen für Baukonstruktionen 3.351.564,50 € 3.988.361,76 € SUMME 22.965.131,24 € 27.328.506,18 € 400 Technische Anlagen (Krawinkel) 410 Abwasser-, Wasser-, Gasanlagen 678.133,96 € 806.979,41 € 410 Regenentwässerung - architetkei mey 98.368,10 € 117.058,04 € 420 Wärmeversorgungsanlagen 759.772,76 € 904.129,58 € 430 Raumlufttechnische Anlagen 1.360.140,54 € 1.618.567,24 € 440 Elektrische Anlagen 1.968.185,47 € 2.342.140,71 € 450 Kommunikations-, sicherheits- und informations. 410.908,44 € 488.981,04 € 460 Förderanlagen 220.394,00 € 262.268,86 € 470 Nutzungsspezifische und verfahrenstechnische Anlagen 301.165,00 € 358.386,35 € 480 Gebäude- und Anlagenautomation 612.900,00 € 729.351,00 € 490 Sonstige Maßnahmen für technische Anlagen 195.000,00 € 232.050,00 € 490 provisorische Entwässerung Bauphase - architetkei mey 40.000,00 € 47.600,00 € SUMME 6.644.968,27 € 7.907.512,24 € Projekt: ANT – Neubau GGS Antwerpener Straße, Köln Inhalt: Zusammenstellung Kostenberechnung Datum: 04.07.2023 Gesamtzusammenstellung Kostenberechnung KG 200 - 700 500 Außenanlagen und Freiflächen (ClubL94) 510 Erdbau 91.100,00 € 108.409,00 € 520 Gründung, Unterbau - € - € 530 Oberbau, Deckschichten 172.110,00 € 204.810,90 € 540 Baukonstruktionen 150.465,00 € 179.053,35 € 550 Technische Anlagen 67.360,00 € 80.158,40 € 550 Technische Anlagen - Krawinkel 115.602,81 € 137.567,34 € 560 Einbauten in Außenanlagen und Freiflächen 528.135,00 € 628.480,65 € 570 Vegetationsflächen 39.635,00 € 47.165,65 € 580 Wasserflächen - € - € 590 Sonstige Maßnahmen für Außenanlagen und Freifl. 54.000,00 € 64.260,00 € SUMME 1.218.407,81 € 1.449.905,29 € Zwischensumme KG 200-500 30.891.532,84 € 36.760.924,08 € 600 Ausstattung und Kunstwerke Kein Kostenansatz berücksichtigt - € - € 700 Baunebenkosten 700 Baunebenkosten 4.915.000,00 € 5.848.850,00 € Zwischensumme KG 200-700 35.806.532,84 € 42.609.774,08 € Zuschläge GU-Zuschlag (pauschal 17,5%) auf KG 300-500 5.394.988,78 € 6.420.036,65 € Risiken/Unvorhergesehenes (25 %) auf KG 200-700 8.951.633,21 € 10.652.443,52 € Gesamtsumme KG 200 - 700 + Zuschläge 50.153.154,83 € 59.682.254,25 €
Anlage 2 - Einrichtungskosten
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Anlage 02 lfd. Nr. Raumart Einrichtungsart Anzahl Kosten pro Raum Gesamtkosten 1 Unterrichtsraum inkl. Vorbereitungsklase Tische, Stühle, Schränke 13 9.000,00 € 117.000,00 € 2 Clusterforum Tische und Stühle 4 4.000,00 € 16.000,00 € 3 Mehrzweckräume Tische, Stühle, Schränke 3 8.000,00 € 24.000,00 € 4 Gruppendifferenzierung Tische, Stühle, Schränke 8 4.000,00 € 32.000,00 € 5 Tafeln für 1-4 für Klassenraum Langwandtafeln 13 1.500,00 € 19.500,00 € 6 Lehr- und Unterrichtsmittelräume Regale, Schränke 4 3.000,00 € 12.000,00 € 7 Ausstattung Küche Kombidämpfer, Kühlräume, Herde etc. 1 200.000,00 € 200.000,00 € 8 Speiseraum 210qm Tische Stühle 1 20.000,00 € 20.000,00 € 9 Aufenthaltsräume Ganztag Sofas, Mobiliar, Liegen etc. 3 15.000,00 € 45.000,00 € 10 Lagerraum Küche Regale, Schränke 1 4.000,00 € 4.000,00 € 11 Büro Caterer Arbeitsplatz 1 5.000,00 € 5.000,00 € 12 Brennofenraum Brennofen, Regale 1 12.000,00 € 12.000,00 € 13 Forum/Aula Bestuhlung, mobile Bühne, Bühnentechnik wie Beschallung etc. 1 100.000,00 € 100.000,00 € 14 Bibliothek/Selbstlernzentrum Tische, Stühle, Schränke, Bücherregale 1 50.000,00 € 50.000,00 € 15 Verwaltungsbereich Lehrerzimmer, div. Verwaltungsräume, Kopierraum, Sekretariat, Lehrerstation, Arztzimmer, Schulsozialarbeiter etc., Tresor 1 100.000,00 € 100.000,00 € 16 Abstellräume im Keller Stahlregale, Schränke 2 5.000,00 € 10.000,00 € 17 Sporthalle (1-fach Halle) bewegliche Geräte wie Böcke, Kästen, Matten, Reckstangen, Netze, Trampoline etc. 1 30.000,00 € 30.000,00 € 18 Umkleidebereich inkl. Behindertenumkleide Bänke, Kleiderhaken, Schränke, 1.Hilfe-Liege, etc. 1 7.000,00 € 7.000,00 € 19 Medienwagen für Beamer 1 1.000,00 € 1.000,00 € 20 Vorhänge bzw. Lamellen für alle Räume 40 2.500,00 € 100.000,00 € 22 Vitrinen, Bilderklemmleisten, Infotafeln für Eingangsbereiche, Flure etc, Sicherheitsglas, Brandschutz 1 10.000,00 € 10.000,00 € 23 Streugutkisten für Schulhof 1 1.000,00 € 1.000,00 € 24 Mülltrennung für Schulhof, Brandschutz 5 1.000,00 € 5.000,00 € Zwischensumme Einrichtung 920.500,00 € technische Ausstattung PC's für Bibliothek/Selbstlernzentrum feste Stationen mit Drucker 3 2.000,00 € 6.000,00 € Touchpanels 15 6.000,00 € 90.000,00 € ipads mit ipad-Wagen je 30 ipads mit 1 Wagen, 1 pro Zug 3 20.000,00 € 60.000,00 € Verwaltungsbereich (Lehrerarbeitsstationen, Sekretariat, Schulleiter und Fachschaftleiter etc.) PC's, Drucker etc. 8 2.000,00 € 16.000,00 € Serverschränke für Informatik, Verwaltung etc. 2 1.000,00 € 2.000,00 € Telefonanlage inkl. Endgeräten 1 35.000,00 € 35.000,00 € Zwischensumme technische Ausstattung 209.000,00 € Summe Ausstattungskosten insgesamt 1.129.500,00 € zzgl. 10 % Unvorhergesehenes 112.950,00 € Gesamtsumme 1.242.450,00 € Gesamtsumme (gerundet) Gemeinschaftsgrundschule Antwerpener Straße 19-29, 50672 Köln, Baubeschluss Zusammenstellung der Kosten für Einrichtung und Ausstattung 1.243.000,00 €
Anlage 3 - Risikobewertung
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Projekt: Neubau GGS Antwerpener Straße Köln Thema: Risikomatrix Stand: 05.07.2023 A B D E F G H I J K L M N O Lfd. Nr. Risikobereich Risiko Beschreibung des Risikos geschätze Verzögerungen [Werktage] geschätzer Kostenaufwand [EUR] * die aufgeführten,Verzüge in Tagen werden nicht auf Basis der Baupreisindizes als Mehrkosten innerhalb der Risikomatrix mitgeführt enthalten in Kosten-gruppe in EUR Wird eintreten? niedrig 1-10 hoch Kosten- auswirkung [gewichtet] Termin- auswirkung [gewichtet] Risiko- kennzahl niedrig 1-10 hoch Risiko- einstufung Handlungsempfehlung Verantwortlichkeit 1 Baulogistik Erreichbarkeit der Baustelle Verdichtetes städtebauliches Umfeld, kaum eine bis keine Möglichkeit zur Andienung des Baufeldes über Genter/Antwerpener Straße 0 250.000 € - € 7 5,00 0,00 6,00 moderat Erreichbarkeit der Baustelle in Abstimmung mit Baulogistikplaner (Baulogistikplanung), GW, HI 3 Baulogistik Rissbildung in umgeb. Bebauung Rissbildung durch erschütterungsintensive (Bau-) Maßnahmen; Annahme der nebenstehenden Risikoeinschätzung im Falle von Rissbildungen und deren Beseitigungsmaßnahmen 10 50.000 € - € 4 2,50 2,00 4,25 moderat Frühzeitige Einbindung + Durchführung von Beweissicherungsmaßnahmen + Erschütterungsschutzmaßnahmen GW, HI 4 Baugrube Archäologische Funde Mögliche archäologische Funde bei Erdaushub, Prüfung durch Denkmalschutzbehörde, bei bedeutenderen Fünden -> lange Stillstandszeiten der Baustelle 60 100.000 € - € 2 3,50 5,00 5,25 moderat Risiko nicht planbar und grundsetzlich immer eintretbar. Im konkreten Falle intensiver Austausch mit Denkmalschutzbehörde GW, HI, Denkmalschutz 5 Baustellen- einrichtung Erdaushub Keine Lagerflächen für Erdaushübe vorhanden, Abtransport muss laufend erfolgen mit der Option, die Erdmassen ggf. auf kleinen Halden im Umfeld des Kliniksgeländes zu beproben und dann gezielt abzufahren; Kostenansatz gilt nur für unvorhergesehene Kontaminationen des Erdreichs 0 50.000 € - € 8 2,50 0,00 5,25 moderat Risiko noch nicht konkret fassbar, durch Einbindung einer Baulogistikplanung kann dieses Risiko jedoch deutlich reduziert werden. GW, HI 6 Baulärm Erschütterung Schall-/Vibrationsemissionen Hohes Aufkommen von Schall / Lärm bzw- Vibrationen möglich durch Bau- Großgeräte. Kaum Platz für das Stellen von Schallschutzwänden, insbesondere angrenzend an Nachbar. Kostenansatz gilt für den Fall, dass über die geplanten Maßnahmen hinausgehende notwendig werden. 60 325.000 € - € 4 5,00 5,00 7,00 signifikant Einplanung von Schallschutzmaßnahmen, z.B. Mehrfachverglasung. GW, HI 7 Kampfmittel - sondierung Gefahr durch Bombenfunde und Detektionsstörungen viele Medienleitungen im Baugrund, dadurch viele Störquellen zur Detektion. Im Verdachtsfalle sensible Bergung des jew. Blindgängers im verdichteten Umfeld des Kliniksgeländes + medienreichen Baugrundes 20 75.000 € - € 3 3,00 3,50 4,75 moderat Intensive vorherige Abstimmung der örtl. Gegebenheiten mit Kampfmittelräumdienst GW, HI, SAKOSTA 9 Mediendichte Beschädigung von Medienleitungen durch allg. Arbeiten Beschädigung der Medienleitungen im Baugrund durch die allgemeine Bauarbeiten. Dadurch Risiko der Stilllegung einzelner Medien (Gas-/Wasser- /Stromleitungen, etc.) 40 350.000 € - € 3 5,00 5,00 6,50 signifikant Deutliche Reduktion des Risikos durch Medienschnitte durch Traggrund die durch den beauftragten Vermesser des Gesamt-Kliniksgeländes erstellt werden. GW, HI, SAKOSTA 12 Nachbarn Baugrubenverbau in direkter Nähe zum Nachbarn Lärm-/Vibrationsentstehung, ggf. Schädigung Wurzelwerk, Minderung Grundstückpreise, temporär eingeschränkte Nutzbarkeit des Grundstücks durch Nachbarn 120 500.000 € - € 6 0,50 0,50 3,50 gering Direkter, permanenter Austausch mit Nachbarn zu jew. Verfahrensstand; Einigung mit dem Nachbarn bzgl. Grunstückstausch/-verkauf; GW; HI 13 Nachbarn Kranführung über Nachbargrundstück Schwenkradius des Krans über Nachbargrundstück. Risiko des Herabfallens gehobener Lasten; Nutzung des Grundstücks bei eingeschränktem Schwenkradius des Krans durch den Nachbarn zeitlich nur eingschränkt möglich. 0 500.000 € - € 8 2,00 0,00 5,00 moderat Ggf. Einrichtung besonderer sicherheitsrelevanter Schutzmaßnahmen zur Vermeidung von Abstürzen der Kranlasten GW, HI, GU 14 Gesetze Änderungen der Gesetzgebung/Richtlinien Nachträgliche Planungsänderungen aufgrund neuer Vorgaben, aus denen sich Verzögerungen ergeben können. 40 250.000 € - € 4 2,00 5,00 5,50 moderat Frühzeitige Kenntnisnahme der Planer und gemeinsame Beratung mit BH + PS zur kurzfristigen Lösung der Anpassungen GW, HI, Planer 15 Nachbarn Anlieger- und Bürgerbeschwerden Verzögerungen im Baustart sowie Störungen im Bauablauf 40 500.000 € - € 8 5,00 5,00 9,00 kritisch Frühzeitige Anwohnerinformation und Einrichtung einer Infostelle GW 16 Planung Planungsänderungen Zeitverzüge durch Nutzerwunsch aufgrund Änderungen der Anforderungen/ Notwendigkeiten 60 1.500.000 € - € 5 2,00 3,00 5,00 moderat terminliche Betrachtung und ggf. Gegensteuerung im Bedarfsfall GW, HI 17 Politik Änderungswünsche politischer Gremien Verzögerung durch Überarbeitung der Planung 40 2.500.000 € - € 5 2,00 1,50 4,25 moderat Frühzeitige Kenntnisnahme der Planer und gemeinsame Beratung mit BH + PS zur kurzfristigen Lösung der Anpassungen GW, HI, Planer 18 Ausschreibung, Vergabe Vergabebeschwerden zeitliche Verzüge durch Rügen → verlängerter Vergabeprozess bis hin zur Neuausschreibung 40 250.000 € - € 6 2,00 6,00 7,00 signifikant Vollumfängliche Aufbereitung der Vergabeunterlagen zum Ausschluss von Rügen GW, HI, Planer 19 Ausführung Hohe Auslastung der Firmen Durch die hohe Auslastung der Firmen kann es dazu kommen, dass längere Angebotsfristen notwendig werden, wodurch sich die Gesamttermine verschieben können. 90 250.000 € - € 8 4,00 3,00 7,50 signifikant Ggf. terminliche Gegensteuerung im Falle eines tatsächlichen Verzugs durch Dispositionsgründe GW, HI, Planer 20 Ausführung Insolvenzen zeitliche Verzüge durch Aufhebung und Neuausschreibung 120 1.350.000 € - € 2 5,00 2,00 4,50 moderat Neuausschreibung und Anpassung Terminwesen GW, HI, Pl aner 21 Ausführung Verspätete Materiallieferungen Verzögerungen durch nicht verfügbares Material oder verzögerte Lieferungen. 60 150.000 € - € 8 2,00 5,00 7,50 signifikant Ggf. Ergründen von alternativen Bezugsquellen GW, HI, Planer Hitzler Ingenieure / Niederlassung Köln Sechtemer Straße 5, 50968 Köln Seite 1 von 1
Anlage 6 - Lageplan
5245 Zeichen
Schnitt AA Legende M100 48,90 Schnitt AA Plattenbelag groß Plattenbelag klein Plattenbelag offenporig Fallschutz / Baumscheibe Rasenansaat Stauden- / Gräserpflanzung Bestandsbaum Baumneupflanzung Malus domestica Baumfällung Holzdeck Fahrradanlehnbügel Planungshöhe Eingangspfeil Schnittlinie Kickboardhalterungen Entwässerungsrinne Hecke fagus sylvatica Leistungsgrenze A A B B C C D D ld 120 ld 120 WB WB ld 90 S S f S S BE ld 90 ld 90 BE BE BE V VI V V V IV V V V V V 2 6 1 2 3 1 1 7 1 5 1 3 VI 1 4 SA 4,14 7,41 3% A1 Q=1,27 l/s B1 Q=2,11 l/s C1 Q=1,93 l/s D1 Q=2,88 l/s E1 Q=1,34 l/s F1 Q=0,94 l/s G1 Q=1,93 l/s H1 Q=4,20 l/s I1 Q=3,93 l/s F1 Q= 0,32 l/s F2 Q= 0,59 l/s F3 Q= 0,49 l/sF4 Q= 0,49 l/s F5 Q= 0,49 l/s F6 Q= 0,49 l/s F7 Q= 0,49 l/sF8 Q= 0,49 l/s F9 Q= 0,35 l/s F10 Q= 0,3 l/s F11 Q= 0,3 l/s F12 Q= 0,3 l/s F13 Q= 0,56 l/s F14 Q= 0,51 l/s F15 Q= 0,08 l/s F16 Q= 0,08 l/s F17 Q= 0,07 l/s F18 Q= 0,42 l/s F19 Q= 0,42 l/s F20 Q= 0,19 l/s F21 Q= 0,19 l/s F22 Q= 0,19 l/s F23 Q= 0,13l/s F24 Q= 0,13 l/s AB AB ld 120 ld 120 ld 90 S S f S Sld 90 ld 90 V VI V V V IV V V V V V 2 6 1 2 3 1 1 7 1 5 1 3 VI 1 4 Werkhof Holzdeck Fallschutz Forum Außenbereich Fahrradanlehnbügel Kickboard- stellplätze Entreé Baumscheibe Hausmeistergarten Schulgarten Lesegarten 49,50 Wurzelhöhe 49,36 Wurzelhöhe 49,70 Wurzelhöhe OKF / 48,90 OKF / 48,90 OKF / 48,90 OKF / 49,35 OKF / 48,90 49,35 49,35 49,35 48,90 OKF / 48,90 OKF / 48,90 Anlieferung Küche OKF / 48,90 OKF / 48,90 Multifunktions- spielwand Barrierefreier Zugang (geneigter Weg) Ringleuchte Erschließungsachse Haupteingang Zugang Müllraum 48,7548,90 OKF / 48,90 OKF / 48,90 49,35 49,35 49,35 49,24 4,23 Rutsche 11,65 3,84 19,46 2,40 5,62 1,2018,79 OKF 49,35 OKF 48,90 Werkbank mit freier Bestuhlung Obstbäume Hochbeete 2,9% Fahrradanlehnbügel OKF / 48,90 OKF / 48,90 Schiebetor gem. Planung Hochbau 10,00 Einbringöffnung Terrasse 48,90 48,90 48,90 48,75 48,7548,75 48,75 2,3% 2,9% 2,6%2,6% 2,6% 3,8% 2,2% 2,9% 48,78 48,90 48,90 48,90 48,82 48,82 49,24 49,35 2,7% X 2,5% 2,3% 2,2% 2,9% 2,2% 2,3% 3,20 1,50 1,20 10,00 12,00 49,15 49,65 49,95 Handlauf 1,20 Handlauf 1,20 OKF / 48,90 49,35 9,95 6,80 Läuferzeile als taktiles Element Aufmerksamkeitsstreifen 49,35 49,15 2,3% 49,35 2,9% 49,35 2,9% 2,5% 2,4% 2,3% 49,35 49,30 49,23 2,5% 49,16 2,0% 1,9% 49,35 2,4% Handlauf Schlitzrinne Schlitzrinne Schlitzrinne 2,46 1,57 0,80 1,92 1,00 33,37 1,00 8,69 Tor Tor Staudenpflanzung Tor/ Fluchtweg VK Medienkanal VK Medienkanal 48,75 48,75 48,75 Ausguck Klettergerüst Tribüne Spielplateau Kletterrampe Schaukeln Hecke - fagus sylvatica Hecke - fagus sylvatica M.d. 20-25 M.d. 20-25 M.d. 20-25 M.d. 20-25 M.d. 20-25 M.d. 20-25 M.d. 20-25 Stahlkante 49,35 49,30 2,1% Stahlkante Bauherr: Architekt Landschaftsarchitekt Datum Planerstellung: Ersteller: Projekt: Darstellung: Blattgrösse: Der Inhalt des Plans ist urheberrechtlich geschützt. Veränderungen und Kopien bedürfen der Zustimmung des Verfassers. Landschaftsarchitekt:Bauherr: Haustechnik:Architekt: Projektübersicht: Plannummer gem. Plancodierung Stadt Köln: 2011-11-16_Projektserver_Amtl. Lageplan Ort / Datum / Unterschrift / Stempel Ort / Datum / Unterschrift / Stempel Ort / Datum / Unterschrift / Stempel Maßstab: Datum Vorabzug/Index: Zeichen: Vorabzug/Index: Gebäudewirtschaft Köln & Amt für Schulentwicklung Ottoplatz 1 50679 Köln Grundschule Antwerpener Str. 30.06.2023 Architektei Mey Ferdinand-Porsche-Str. 11 60386 Frankfurt a. M. Krawinkel Ingenieure GmbH Kempener Allee 168–170 47803 Krefeld LK ISO A1 1:100 30.06.2023 LK Leistungsphase: Änderung Zeichen Datum Index Lageplan M100 Entwurf OKF Gebäude 48.90 NHN 21154_NB_000_AR_3_001_GR_00_001_0_P_Grundriss EGArchitekturgrundlage: Vermessung: club L94 Landschaftsarchitekten GmbH Venloer Straße 301-303 50823 Köln T +49 221 789 95 02 0 F +49 221 789 95 02 11 info@clubl94.de clubl94.de club L 94 21154_00_000_LA_3_07_AU_01_0 A A B B C C D D ld 120 ld 120 W B W B ld 90 S S S S B E ld 90 ld 90 B E B E B E V V I V V V I V V V VV I V 2 8 2 6 1 2 3 1 1 7 1 5 V I 1 4 SA 4 , 1 4 7 , 4 1 3% A 1 Q = 1 , 2 7 l/ s B 1 Q = 2 ,1 1 l/ s C 1 Q = 1 , 9 3 l/s D 1 Q = 2 , 8 8 l/ s E 1 Q = 1 , 3 4 l/s F 1 Q = 0 ,9 4 l/ s G 1 Q = 1 ,9 3 l/ s H 1 Q = 4 , 2 0 l/ s I 1 Q = 3 , 9 3 l/s F 1 Q = 0 , 3 2 l/ s F 2 Q = 0 , 5 9 l/ s F 3 Q = 0 , 4 9 l/ sF 4 Q = 0 ,4 9 l/ s F 5 Q = 0 , 4 9 l/s F 6 Q = 0 , 4 9 l/s F 7 Q = 0 , 4 9 l/sF 8 Q = 0 , 4 9 l/s F 9 Q = 0 ,3 5 l/ s F 1 0 Q = 0 ,3 l/ s F 1 1 Q = 0 ,3 l/ s F 1 2 Q = 0 , 3 l/ s F 1 3 Q = 0 ,5 6 l/ s F 1 4 Q = 0 ,5 1 l/s F 1 5 Q = 0 , 0 8 l/ s F 1 6 Q = 0 , 0 8 l/s F 1 7 Q = 0 , 0 7 l/ s F 1 8 Q = 0 , 4 2 l/s F 1 9 Q = 0 ,4 2 l/s F 2 0 Q = 0 , 1 9 l/ s F 2 1 Q = 0 , 1 9 l/ s F 2 2 Q = 0 ,1 9 l/ s F 2 3 Q = 0 ,1 3 l/ s F 2 4 Q = 0 , 1 3 l/ s AB AB S t a h lk a n t e Legende 360 SchülerInnen ______________________ 80 Fahrradstellplätze 40 Kickboardstellplätze ______________________ 12 zweiseitige Anlehnbügel 8 Kickboardständer ______________________ Stellplätze ~160m² Schulhofgröße ~1780m² Geforderte Stellplätze 180 Geplante Stellplätze 120 Stellplatznachweis Baumfällungen / Neupflanzungen Baumfällungen 5 Stk. Neupflanzungen 7 Stk. Erhalt 3 Stk. Anlage 5
Anlage 8 - Erläuterung zur Stellungnahme des Rechnungsprüfungsamtes
1038 Zeichen
26 262/14 14 30.08.2023 Neubau Grundschule Antwerpener Straße 19 - 29, 50672 Köln Neustadtl-Nord _Bau beschluss Erläuterung zur Stellungnahme des Rechnungsprüfungsamtes zur Beschlussvorlage 0981/2023 Sehr geehrte Damen und Herren, die geschätzten Kostenaufwendungen der Risikobewertung (Anlage 3 der Vorlage) beziehen sich auf die Baukosten ohne GU-Zuschlag·. Dies entspricht 10,7 Mio.€ brut to. In der Beschlussvorlage wurden die geschätzten Kostenaufwendungen auf die Bau kosten inkl. GU-Zuschlag bezogen. Dies entspricht 12,3 Mio.€. Die Risikobewertung bildet die projektspezifischen Risiken ab, die auf Grund der Komplexität des Projektes zu erwarten sind .. Die Bewertung der Risiken erfolgte aus Erfahrungswerten. Mit Bezug auf die Beschlussvorlage 3631/2022/1 werden zusätzlich 10% auf die nicht indi�erte Gesamtsumme (KG 200-700 nebst GU-Zuschlag + projektspezifische Risik / ( it veranschlagt. Die Beschlussvorlage wird entsprechend . angepasst. Mit f� , liehen Grüßen nenburger Technisc e Betriebsleiterin
Anlage 7 - Stellungnahme des Rechnungsprüfungsamtes
4323 Zeichen
/ 2
14 .08.2023
143
Dezernat VI,
26
Stellungnahme zur Beschlussvorlage 0981/2023, Stand 11.08.2023
Neubau für die Grundschule Antwerpener Straße19-29, 50672 Köln-Neustadt/-
Nord – Baubeschluss
RPA-Nr.: 2023/0355
Kosten der Baumaßnahme inclusive GU-Zuschlag: rund 49,3 Mio.€ brutto
Risikozuschlag (25%): rund 12,3 Mio.€ brutto
Gesamtkosten: rund 61,6 Mio.€ brutto
Einrichtungskosten Schulgebäude und Turnhalle: rund 1,24 Mio.€ brutto
Sehr geehrte Damen und Herren,
mit der Vorlage beabsichtigt die Gebäudewirtschaft den Baubeschluss für den Neu-
bau der GGS Antwerpener Straße mit Einfachturnhalle und Hausmeisterdienstwoh-
nung zu erwirken. Der Rat der Stadt Köln hatte in seiner Sitzung am 10.09.2020
(Vorlagen-Nr.1565/2020) die Planungsaufnahme für die erforderliche Schulerweite-
rung beschlossen. Das Bauvorhaben soll durch einen Generalunternehmer ausge-
führt werden.
Auf einer Bruttogrundfläche von ca. 10.000 m² ist nach Abbruch des Altgebäudes für
rund 360 Schulkinder ein Ersatzneubau mit Turnhalle in Stahlbeton- Massivbauweise
mit Verblendmauerwerk geplant. Zur Durchführung externer Veranstaltungen soll der
Aula und Mensabereich als Versammlungsstätte ausgebaut werden. Aufgrund der
bestehenden Platzverhältnisse sind PKW-Stellplätze nicht vorgesehen. Fahrrad-Stell-
plätze wurden in der Planung berücksichtigt.
Um die hohen energetischen Standards der Passivhausbauweise zu erreichen und
Klimaschutzziele zu berücksichtigen, sind besonders im Bereich der Gebäudetechnik
entsprechende technische Einbauten mit hohem Standard vorgesehen. Das Ge-
bäude soll über Fernwärme versorgt werden.
Die in der Kostenberechnung aufgeführten Kosten wurden gemäß den bau- und
technischen Baubeschreibungen auf Grundlage einer anspruchsvollen Planung mit
hohem Qualitätsstandard ermittelt. Für die Hauptkostengruppen 300 - Baukonstruk-
tion und 400 - Technische Anlagen wurden Kosten in Höhe von rund 35,2 Mio. €
brutto ermittelt. Somit ergibt sich bezogen auf die Bruttogrundfläche von rund 10.000
28
- 2 -
m² ein Preis von ca. 3.500 €/m² brutto. Die Kosten der unterschiedlichen Gebäude-
teile Schulgebäude, Turnhalle und Hausmeisterwohnung wurden in der Kostenauf-
stellung zusammengefasst. Eine Kostenbeurteilung oder ein Kostenvergleich mit be-
reits durchgeführten Grundschulneubauten ist den Unterlagen nicht beigefügt. Ein-
sparpotentiale sind zu nutzen.
Anhand der zur Verfügung gestellten Unterlagen ist nicht ersichtlich oder hinreichend
b
egründet, wie innerhalb der Risikobewertung die geschätzten Kostenaufwendungen
sowie deren Gewichtungen im Abgleich zu dem angesetzten Risikozuschlag in Höhe
von rund 12,3 Mio. € brutto ermittelt und bewertet wurden. Diese Vorgehensweise ist
insgesamt nicht nachvollziehbar und kann daher derzeit nicht bestätigt werden. Den-
noch sind die ermittelten und festgestellten Risikofaktoren fortzuschreiben und recht-
zeitig in die Planung und Ausschreibung aufzunehmen. Aufgezeigte Risikofaktoren,
wie beispielsweise Änderungswünsche politischer Gremien (siehe Anlage 3 - Risiko-
bewertung), sollten spätestens nach dem Baubeschluss kein Risiko mehr darstellen.
Mit Beschluss aus dem Betriebsausschuss Gebäudewirtschaft vom 05.06.2023 unter
TOP 6.1 Kostenentwicklung bei Bauprojekten (Vorlage: 3631/2022/1) wurde eine
künftige Vorgehensweise zur Ermittlung der Baukosten, als Ersatz für einen pau-
schalen Risikozuschlag von 25% empfohlen und beschlossen. Inwieweit den Emp-
fehlungen bereits gefolgt und mögliche weitere Kosten, wie beispielsweise erwartete
Preis- und Marktentwicklungen innerhalb der Kostenberechnung ermittelt oder be-
rücksichtigt wurden, kann den zur Verfügung gestellten Unterlagen nicht entnommen
werden.
Im Ergebnis ist der Bedarf für die Einrichtung und Ausstattung, sowie der IT-Ausstat-
tung nachvollziehbar dargestellt, so dass keine Bedenken gegen die Umsetzung be-
stehen.
Mit Hinweis auf die bedingte Kostensicherheit ergeben sich anhand der Unterlagen
keine erkennbaren Hinweise, die einer Fortführung der Maßnahme widersprechen.
Solange für Schulgebäude der Stadt Köln keine Kostenkennwerte vorliegen, ist die
Beurteilung der Kostenangemessenheit weiterhin nur subjektiv möglich.
Mit freundlichen Grüßen
Sven Genseke
Anlage 10 - Auszug BV 1 (Innenstadt) vom 19.10.2023
3159 Zeichen
Geschäftsführung Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) Frau Brohl Telefon: (0221) 221-91709 E-Mail: Andrea.brohl@stadt-koeln.de Datum: 20.10.2023 Auszug aus dem Beschlussprotokoll der 22. Sitzung der Bezirksvertretung Innenstadt vom 19.10.2023 öffentlich 3.7 Neubau für die Grundschule Antwerpener Straße19-29, 50672 Köln-Neu- stadt/-Nord - Baubeschluss 0981/2023 I. Ergänzungsantrag B90/Die Grünen: Die Fahrradabstellanlagen sind im öffentlichen Straßenraum unterzubringen und die bestehenden, vom Baukörper nicht betroffenen Bäume in vollem Umfang zu erhalten. Hierzu soll zeitnah auch ein OT stattfinden. Abstimmungsergebnis zu I (Ergänzungsantrag): Einstimmig zugestimmt bei Enthaltung CDU und FDP. (Herr Cremer ist nicht anwesend.) II. Ergänzter Beschluss: 1. Der Rat der Stadt Köln beschließt den Neubau des Schulgebäudes der Gemein- schaftsgrundschule Antwerpener Straße 19-29, 50672 Köln-Neustadt/-Nord sowie der Außenanlagen im Planungsgebiet des projektierten Neubaus. Die Kosten für die Baumaßnahme betragen nach der aktuellen Kostenberechnung in- klusive GU-Zuschlag rund 49,3 Mio. Euro brutto. Zudem genehmigt der Rat einen pro- jektspezifischen Risikozuschlag in Höhe von 10,7 Mio. Euro. Dies entspricht 25 % be- zogen auf die nicht-indizierten Gesamtbaukosten zuzüglich eines pauschalen Zu- schlags von 10 % für nicht absehbare Ereignisse. Die Gesamtbaukosten betragen demnach rund 66 Mio. Euro brutto. Die Maßnahme soll über ein Generalunternehmen abgewickelt werden. Die Fahrradabstellanlagen sind im öffentlichen Straßenraum unterzubringen und die bestehenden, vom Baukörper nicht betroffenen Bäume in vollem Um- fang zu erhalten. Hierzu soll zeitnah auch ein OT stattfinden. Die Finanzierung der Baumaßnahme erfolgt im Rahmen des Wirtschaftsplans der Ge- bäudewirtschaft der Stadt Köln. Die Refinanzierung erfolgt aus dem städtischen Haus- halt nach Fertigstellung der Baumaßnahme über entsprechende Mietzahlungen nach Maßgabe des dann jeweils gültigen Flächenverrechnungspreises. 2. Der Rat beschließt die Einrichtung des Neubaus inklusive einer Einfachturnhalle für die Gemeinschaftsgrundschule Antwerpener Straße 19-29, 50672 Köln-Neustadt/- Nord mit Gesamtkosten in Höhe von rund 1,24 Mio. Euro brutto (investiver Anteil: rund 373.000 Euro, konsumtiver Anteil: rund 870.000 Euro). Die konsumtiven Einrichtungskosten in Höhe von voraussichtlich rund 870.000 Euro brutto werden im Haushaltsjahr 2027 im Teilergebnisplan des Amtes für Schulentwick- lung in der Produktgruppe 0301, Schulträgeraufgaben in Teilplanzeile 13, Aufwendun- gen für Sach- und Dienstleistungen finanziert. Die Finanzierung der investiven Einrich- tungskosten in Höhe von voraussichtlich rund 373.000 Euro brutto erfolgt im Haus- haltsjahr 2027 im Teilfinanzplan des Amtes für Schulentwicklung in der Produktgruppe 0301, Schulträgeraufgaben in Teilplanzeile 9, Auszahlungen für Erwerb von bewegli- chem Anlagevermögen bei Finanzstelle 4010-0301-1-2764 – GGS Antwerpener Str. 19-29 – Neubau. Abstimmungsergebnis zu II (ergänzte Beschlussvorlage): Einstimmig zugestimmt. (Herr Cremer ist nicht anwesend.)
Anlage 4 - Energiecheckliste
3464 Zeichen
Energieleitlinien Stadt Köln Anlage 4
Energie-Checkliste l
Projektangaben
Bezeichnung Projekt: Neubau einer PSP-Nr: 10-21154-005 Adresse: Antwerpener Straße 19-29, 50672 Köln
Gemeinschaftsgrundschule mit
Einfachsporthalle
1 NEUBAU GGS ANTWERPENER STRAßE 21154 . Antwerpener Str. 19, 50672 Köln
I '��: 1
Kap. Thema
4. Hochbau
1 4.1.3 Tageslichtkonzept erarbeitet,
Lichtumlenksysteme oder an dere
Konzepte berücksichtigt
.z 4.1.5 Sonnenschutz mit Hin terlüftung und
Lichtlenkung
� 4.2.1 Neubauten: Passivhaus-Bauweise nach
LelUinien
1 4.2.2 Wärmebrückennachweis und
Konzept, gern. Leitlinien
� 4.2.3 Gebäudedichtheit incl. Konzept und
Nachweis, gern. Leitlinien
§ 4.2.4 Gebäudemodernisierung: U-Werte
nach Leitlinien
z 4.2.4 Gebäudemodernisierung: alternativ
Pri märenergienachweis nach GEG
5. Heizungstechnik
l! 5.2 Ermittlung der Heizwärme-
leistung nach Rechenverfahren
(ausführlich oder vereinfacht)
ll 5.3 Fernwärmeversorgung möglich,
Antwort auf Anschlussanfrage liegt
vor
.12 5.4 Auslegung der Systemtemperaturen
auf max. 60°C Vorlauf
11 5.6 Aufteilung der Heizkreise nach
unterschiedlichen Raumtemper-
raturen und Nutzun sbereichen
ll 5.8 Thermostatventile mit fest
einstellbarer oberer
Temperaturbegrenzung und
Frostschutz
11 5.9 Einsatz alternativer Heiztechnik mit
Wirtschaftllchkeitsvorbetrachtung
liegt vor
Da
0,ein
0a
Onein
0a
Oneln
Da
0nein
Da
0nein
Da
0nein
Da
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0a
Onein
Da
0ne1n
Da
0ne1n
0a
Onein
0a
Onein
Da
0ne1n
Anmerkung
Begründung in Stichworten eintragen
der Nachweis des sommerlichen Wärmeschutzes ist derzeit (LPH
3) nach DIN 4108-2 Ziff. 8.3 (Sonneneintragskennwertverfahren)
geführt; ggf. wird es in der weiteren Planung eine Simulation nach
DIN 4108-2 Tiff. 8.4 {optionale Leistung der Bauphysik) geben; die
Prüfung der Lichtlenkung fällt nicht in den Bereich der beauftragten
Leistungen Bauphysik und ist wenn zwingend von der Architektur
zu berüksichtigen
PHPP-Berechnung derzeitiger Planungsstand {LPH 3) hält die
Kennwerte für Haizwärmebedarf und Heizlast ein
derzeit nur pauschale Berücksichtigung in Bilanzierung nach DIN V
18599 (0,03 W/m2K, Kategorie B nach DIN 4108 Bbl. 2) bzw. im
PHPP der Wert, der für die Einhaltung der Kennwerte möglich ist;
im Zuge der weiteren Planung erfolgt ein detaillierter
Wärmebrückennachweis auf Grundlage der Architekturdetails
Die Leitlinien werden berücksichtigt, allerdings kein spezielles
Konzept ersellt. Konzepterstellung in der weiteren Planung erforderlich
l"
icht zutreffend, da Neubau
l
nicht zutreffend, da Neubau
DIN EN 12831-1:2017-09 (Standardverfahren)+
nationaler Anhang DIN/TS 12831-1:2020-04
Fernwärmeversorgung ist möglich, Abstimmung hierzu ist erfolgt
(s. auch Doku LPH2). Antrag "Anschlussanfrage -Fernwärme-"
nach Kenntnis Fachplanung noch nicht gestellt.
https://web.cdn.rheinenergie.com/cms/media/documents/marktpart
ner/Anschlussanfraoe Fernwaerme.odf
Für die zentrale Warmwasserbereitung Küche werden 70°C
Vorlauf benötigt. Alle Heizflächen im Gebäude und auch die RLT
Erhitzer werden > 60°C betrieben (s. Anlagenschema Heizung).
Ja, Aufteilung nach Nutzungsbereichen aber keine Aufteilung nach
unterschiedlichen Raumtemperaturen.
Ja, siehe Erläuterungsbericht.
Gern. Energieleitlinien: "Fernwärme aus Kraft-Wärme-Kopplung,
wie in Köln verfügbar, ist unter Nachhaltigkeitsgesichtspunkten
e enüber anderen Heizs stemen zu bevorzu en."
1 / 3
ANT _Energiecheckliste
Beratungsverlauf (6)
Beschluss: ungeändert empfohlen
Zur SitzungBeschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: geändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: ohne Votum in nachfolgende Gremien
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 0981/2023
- Typ
- Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss
- Datum
- 06.09.2023
- Erstellt
- 17.03.2023 11:54