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0573/2022

Nachfrage zur Beantwortung einer ‚Anfrage zum Bericht Nationalitäten und Sprachen in Köln‘

Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss) 22.03.2022

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Nächste Beratung: Integrationsrat, Sitzung am 22.03.2022

Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)

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Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)

9083 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
IX/15 
 
Vorlagen-Nummer 23.02.2022 
 0573/2022 
Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung  
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Integrationsrat 22.03.2022 
 
Nachfrage zur Beantwortung einer ‚Anfrage zum Bericht Nationalitäten und Sprachen in Köln‘ 
(0097/2022 - https://ratsinformation.stadt-koeln.de/vo0050.asp?__kvonr=104112 ) 
Sehr geehrter Herr Vorsitzender Keltek,  
in der o.g. Beantwortung führt die Verwaltung zu Frage 1 und auch 2 aus:  
 
„Zu den in K öln gesprochenen Sprachen kann das Amt für Stadtentwicklung und Statistik keine 
Angaben machen. Im Gegensatz zur Nationalität werden diese nicht im Melderegister hinterlegt. 
Daher gibt es keine amtlichen Informationen hierzu.“  
 
Diese Beantwortung erstaunt,  da IT NRW (Statistisches Landesamt für Information und Technik 
NRW) offensichtlich über entsprechende Informationen verfügt, und z.B. Informationen mit dem Ti-
tel „15 Prozent der Personen in Haushalten mit zwei oder mehr Personen sprechen in NRW zu 
Hause überwiegend nicht deutsch“ veröffentlicht. ( https://www.it.nrw/15-prozent-der-personen -
haushalten-mit-zwei-oder-mehr-personen -sprechen-nrw-zu-hause-ueberwiegend ) Lt. IT NRW 
stammen diese Ergebnisse aus dem des Mikrozensus und es gibt Daten, die eine Unterscheidung 
in deutsche Sprache, europäische Sprachen und nichteuropäische Sprachen erlauben.  
 
Hierzu stellen sich folgende Fra gen: 
 
1. Warum hat die Stadt Köln keinen Zugriff auf diese Daten von IT NRW, bzw. müssen nicht die 
Grunddaten zu diesem Mikrozensus von IT NRW unmittelbar aus den Kommunen und damit 
von der Stadtverwaltung Köln kommen?  
 
Antwort der Verwaltung:  
 
Der Mikrozensus ist eine gesetzlich verbindliche, repräsentative Befragung von Haushalten in 
Deutschland, die von den Statistischen Ämtern des Bundes und der Länder durchgeführt wird. Die 
rechtlichen Grundlagen sind v.a. im Gesetz zur Durchführung einer Repräsentativstatistik über die 
Bevölkerung und die Arbeitsmarktbeteiligung sowie die Wohnsituation der Haushalte (Mikrozensus-
gesetz – MZG) definiert. Befragt wird jährlich rund 1 % der Bevölkerung.  
Die Kommunen sind weder an der Erhebung beteiligt, noch an der Auswertung der Ergebnisse. Die 
Ergebnisse des Mikrozensus werden von den Statistischen Landesämtern regelmäßig veröffentlicht 
(https://www.landesdatenbank.nrw.de/link/statistikTabellen/12211#abreadcrumb) – kleinräumig aller-
dings nur bis auf Gemeindeebene. Auswertungen unterhalb der Gemeindeebene sind aufgrund der 
komplexen Methodik der Stichprobenziehung fehlerbehaftet (siehe dazu Herter-Eschweiler, Robert 
(2019): Der Mikrozensus und die Möglichkeiten seiner Regionalisierung, in: GESIS Schriftenreihe 
Band 23: Regionale Standards, Köln, S. 205-226) und werden daher nicht standardmäßig veröffent-
licht.

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2. Kann bei IT NRW nachgefragt werden welche europäischen bzw. nichteur opäischen 
Sprachen in Köln gesprochen werden und wie Stadtteilgenau diese Daten vorliegen?  
 
Antwort der Verwaltung: 
 
Die Verwaltung hat eine Sonderauswertung bei IT.NRW erfragt und am 08.Febuar die Antwort erhal-
ten, dass für die Stadt Köln aufgrund der geringeren Fallzahlen im Mikrozensus die europäischen 
bzw. nicht-europäischen Sprachen nicht näher aufgeschlüsselt werden können. Auch werden die Mik-
rozensus-Ergebnisse grundsätzlich nicht unterhalb der Ebene der Kreise und kreisfreien Städten – 
also z.B. für die Kölner Stadtteile – veröffentlicht. 
 
 
3. Werden die Sprachen der Kinder in den Kitas und Schulen statistisch erhoben und wenn 
ja, wie stellt sich die sprachliche Situation in den Kitas und Schulen auf Stadteilebene 
dar? 
 
Antwort der Verwaltung: 
 
Nein, die von den Kindern in den Kitas und Schulen gesprochen Sprachen werden nicht systematisch 
erhoben.  
 
 
 
 
In Frage 3 der vorgelegten Beantwortung wurde gefragt, wie die Stadt Köln es beabsichtige, die 
Sprachlandschaft der Kölner Stadtteile in den öffentlichen  Bildungseinrichtungen wie Kitas und 
Schulen widerzuspiegeln.  
Die Antwort der Verwaltung, dass die Frage des Integrationsrates im Gegensatz zu den neuen 
Entwicklungen in der Bildungswissenschaft stehe, ist nicht nachvollziehbar.  
Im zitierten Qualitätshan dbuch der Kölner städtischen Kitas heißt es  
„Die Sprachentwicklung aller Kinder soll nach Möglichkeit auch in den Herkunftssprachen der Kin-
der gefördert werden. … Durch ein vielfältiges sprachliches Angebot in den Herkunfts -sprachen 
und den entsprechenden Schriftsprachen stärken die Pädagoginnen und Pädagogen die Identität 
jedes einzelnen Kindes. Mehrsprachige Pädagoginnen und Pädagogen, die ihre Sprachkenntnisse 
bei Bedarf im Alltag der Kindertageseinrichtung nutzen, erleichtern die Eingewöhnung und den 
Aufbau einer Vertrauensbasis zu Kindern und Familien.  
Darin sieht der FachAK 3 keinen Widerspruch zu dem Geist der in der Anfrage gestellten Fragen, 
sondern eine deutliche Übereinstimmung - allerdings mit einer wichtigen Einschränkung. Dass die 
Förderung „nach Möglichkeit“ erfolgen sollte, wird so verstanden, dass es Strategien bedarf, diese 
Möglichkeiten zu eruieren und auszuschöpfen. Das Wissen über die Existenz von bestimmten 
Sprachgemeinschaften in einem Stadtteil wäre eine solche Strategie und würde die se versproche-
ne Förderung der Herkunftssprachen realisierbar machen und nicht als leeres Versprechen stehen 
lassen.  
Dass eine Bildungseinrichtung in einem mehrsprachigem Sozialraum auch diese Sprachen als Bil-
dungsvehikel nutzt, macht sie stark und inklusi v, nicht die Gleichstellung aller Sprachen als ein 
großes zu tolerierenden Sammelsurium, das möglichst bald, etwa nach der Eingewöhnung, in eine 
homogene Gruppenidentität münden soll.  
Durch die ernstgemeinte Einführung von den meistgesprochenen Herkunftssp rachen eines Stadt-
teils würde ein Großteil der Kinder aus diesen Sprachgemeinschaften in ihrer vollständigen Identi-
tät anerkannt und könnte ihr Recht auf Bildung ohne Sprachbarrieren genießen. Dies steht in 
keinster Weise im Widerspruch zur Wertschätzung a ller anderen schwächer repräsentierter Spra-
chen.  
Kurz gesagt: Die Einschränkung, Dinge „nach Möglichkeit“ zu tun darf nicht heißen, diese nicht zu 
tun. 
 
Daher stellen sich folgende Fragen  
 
4. Wie systematisch, verbindlich und nachvollziehbar werden die Sprac hkenntnisse der pä-
dagogischen Fachkräfte in den Herkunftssprachen in der pädagogischen Arbeit eingesetzt 
wie etwa in Singkreisen, Leseangeboten. Bildungsdokumentation oder bei Elterngesprä-
chen?

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Antwort der Verwaltung 
Mehrsprachige Pädagog*innen in den städtischen Kindertageseinrichtungen nutzen (freiwillig) täglich 
ihre eigenen Sprachressourcen. Unabhängig davon haben alle den pädagogischen Auftrag eine de-
mokratische und offene Haltung zu zeigen, in der sich eine natürliche Mehrsprachigkeit entwickeln 
kann. Durch ein vielfältiges sprachliches Angebot in den Herkunftssprachen und den entsprechenden 
Schriftsprachen stärken sie die Identität jedes einzelnen Kindes. Der Erstsprache kommt eine beson-
dere Bedeutung zu. Die Pädagog*innen sorgen dafür, dass die Sprachenvielfalt der Kinder sichtbar 
wird und ermutigen sie, in ihren Erstsprachen zu sprechen. Die städtischen Kindertageseinrichtungen 
laden Eltern ein, Geschichten und Märchen in ihrer Herkunftssprache vorzulesen und zu erläutern 
(vgl. Qualitätshandbuch Bildungsbereich Sprache S. 76ff). Sie eröffnen den Familien darüber hinaus 
Möglichkeiten der Partizipation, z. B. gemeinsam gestaltete Nachmittage, Eltern-Cafés, Portfolios, 
Fotodokumentationen, Sprechende Wände, Wandzeitungen u.v.m.. Selbstverständlich machen sie 
die individuellen Sprachentwicklungen des Kindes für die Familie transparent. Das regelmäßige Ent-
wicklungsgespräch mit den Eltern/ Erziehungsberechtigten zur Bildungsdokumentation bietet eine 
gute Gelegenheit, über das Thema Sprachbildung ins Gespräch zu kommen und gemeinsame Ziel-
setzungen zu entwickeln. Bei Sprachbarrieren nutzen die Pädagog*innen die Sprachressourcen von 
Kolleg*innen oder lassen sich von Dolmetscher*innen unterstützen. 
 
 
 
5. Werden Herkunftssprachen auch nach der Eingewöhnung weiter gepflegt und der Erst-
sprachenerwerb fortgeführt oder werden sie nur als Brücke für den deutschen Sprachen -
erwerb genutzt? 
 
 
Antwort der Verwaltung 
Die Pädagog*innen in den städtischen Kitas nutzen die Herkunftssprachen der Kinder in der 
Eingewöhnungszeit, um eine Vertrauensbasis zu Kindern und Familien aufzubauen. Bildung 
braucht Vertrauen. Genauso wissen die Pädagog*innen aber auch, dass Kinder, die ihre Fami-
liensprache(n) gut beherrschen, viel leichter, weitere Sprachen erlernen. Die Pädagog*innen 
fördern daher die Mehrsprachigkeit. Sie wertschätzen die verschiedenen Familiensprachen aller 
Kinder, geben ihnen Raum im pädagogischen Alltag und lassen sie in unterschiedlichen For-
men während der gesamten Kindergartenzeit in das Gruppengeschehen einfließen (vgl. Quali-
tätshandbuch für städtische Kindertageseinrichtungen Inklusion- Kommunikationsstruktur S. 33 
und Mehrsprachigkeit S. 77).  
 
Gez. Reker

Beratungsverlauf (1)

22.03.2022 Integrationsrat
Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

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Details

Aktenzeichen
0573/2022
Typ
Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)
Datum
22.03.2022
Erstellt
16.02.2022 12:51