0573/2022
Nachfrage zur Beantwortung einer ‚Anfrage zum Bericht Nationalitäten und Sprachen in Köln‘
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Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle IX/15 Vorlagen-Nummer 23.02.2022 0573/2022 Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung öffentlicher Teil Gremium Datum Integrationsrat 22.03.2022 Nachfrage zur Beantwortung einer ‚Anfrage zum Bericht Nationalitäten und Sprachen in Köln‘ (0097/2022 - https://ratsinformation.stadt-koeln.de/vo0050.asp?__kvonr=104112 ) Sehr geehrter Herr Vorsitzender Keltek, in der o.g. Beantwortung führt die Verwaltung zu Frage 1 und auch 2 aus: „Zu den in K öln gesprochenen Sprachen kann das Amt für Stadtentwicklung und Statistik keine Angaben machen. Im Gegensatz zur Nationalität werden diese nicht im Melderegister hinterlegt. Daher gibt es keine amtlichen Informationen hierzu.“ Diese Beantwortung erstaunt, da IT NRW (Statistisches Landesamt für Information und Technik NRW) offensichtlich über entsprechende Informationen verfügt, und z.B. Informationen mit dem Ti- tel „15 Prozent der Personen in Haushalten mit zwei oder mehr Personen sprechen in NRW zu Hause überwiegend nicht deutsch“ veröffentlicht. ( https://www.it.nrw/15-prozent-der-personen - haushalten-mit-zwei-oder-mehr-personen -sprechen-nrw-zu-hause-ueberwiegend ) Lt. IT NRW stammen diese Ergebnisse aus dem des Mikrozensus und es gibt Daten, die eine Unterscheidung in deutsche Sprache, europäische Sprachen und nichteuropäische Sprachen erlauben. Hierzu stellen sich folgende Fra gen: 1. Warum hat die Stadt Köln keinen Zugriff auf diese Daten von IT NRW, bzw. müssen nicht die Grunddaten zu diesem Mikrozensus von IT NRW unmittelbar aus den Kommunen und damit von der Stadtverwaltung Köln kommen? Antwort der Verwaltung: Der Mikrozensus ist eine gesetzlich verbindliche, repräsentative Befragung von Haushalten in Deutschland, die von den Statistischen Ämtern des Bundes und der Länder durchgeführt wird. Die rechtlichen Grundlagen sind v.a. im Gesetz zur Durchführung einer Repräsentativstatistik über die Bevölkerung und die Arbeitsmarktbeteiligung sowie die Wohnsituation der Haushalte (Mikrozensus- gesetz – MZG) definiert. Befragt wird jährlich rund 1 % der Bevölkerung. Die Kommunen sind weder an der Erhebung beteiligt, noch an der Auswertung der Ergebnisse. Die Ergebnisse des Mikrozensus werden von den Statistischen Landesämtern regelmäßig veröffentlicht (https://www.landesdatenbank.nrw.de/link/statistikTabellen/12211#abreadcrumb) – kleinräumig aller- dings nur bis auf Gemeindeebene. Auswertungen unterhalb der Gemeindeebene sind aufgrund der komplexen Methodik der Stichprobenziehung fehlerbehaftet (siehe dazu Herter-Eschweiler, Robert (2019): Der Mikrozensus und die Möglichkeiten seiner Regionalisierung, in: GESIS Schriftenreihe Band 23: Regionale Standards, Köln, S. 205-226) und werden daher nicht standardmäßig veröffent- licht. 2 2. Kann bei IT NRW nachgefragt werden welche europäischen bzw. nichteur opäischen Sprachen in Köln gesprochen werden und wie Stadtteilgenau diese Daten vorliegen? Antwort der Verwaltung: Die Verwaltung hat eine Sonderauswertung bei IT.NRW erfragt und am 08.Febuar die Antwort erhal- ten, dass für die Stadt Köln aufgrund der geringeren Fallzahlen im Mikrozensus die europäischen bzw. nicht-europäischen Sprachen nicht näher aufgeschlüsselt werden können. Auch werden die Mik- rozensus-Ergebnisse grundsätzlich nicht unterhalb der Ebene der Kreise und kreisfreien Städten – also z.B. für die Kölner Stadtteile – veröffentlicht. 3. Werden die Sprachen der Kinder in den Kitas und Schulen statistisch erhoben und wenn ja, wie stellt sich die sprachliche Situation in den Kitas und Schulen auf Stadteilebene dar? Antwort der Verwaltung: Nein, die von den Kindern in den Kitas und Schulen gesprochen Sprachen werden nicht systematisch erhoben. In Frage 3 der vorgelegten Beantwortung wurde gefragt, wie die Stadt Köln es beabsichtige, die Sprachlandschaft der Kölner Stadtteile in den öffentlichen Bildungseinrichtungen wie Kitas und Schulen widerzuspiegeln. Die Antwort der Verwaltung, dass die Frage des Integrationsrates im Gegensatz zu den neuen Entwicklungen in der Bildungswissenschaft stehe, ist nicht nachvollziehbar. Im zitierten Qualitätshan dbuch der Kölner städtischen Kitas heißt es „Die Sprachentwicklung aller Kinder soll nach Möglichkeit auch in den Herkunftssprachen der Kin- der gefördert werden. … Durch ein vielfältiges sprachliches Angebot in den Herkunfts -sprachen und den entsprechenden Schriftsprachen stärken die Pädagoginnen und Pädagogen die Identität jedes einzelnen Kindes. Mehrsprachige Pädagoginnen und Pädagogen, die ihre Sprachkenntnisse bei Bedarf im Alltag der Kindertageseinrichtung nutzen, erleichtern die Eingewöhnung und den Aufbau einer Vertrauensbasis zu Kindern und Familien. Darin sieht der FachAK 3 keinen Widerspruch zu dem Geist der in der Anfrage gestellten Fragen, sondern eine deutliche Übereinstimmung - allerdings mit einer wichtigen Einschränkung. Dass die Förderung „nach Möglichkeit“ erfolgen sollte, wird so verstanden, dass es Strategien bedarf, diese Möglichkeiten zu eruieren und auszuschöpfen. Das Wissen über die Existenz von bestimmten Sprachgemeinschaften in einem Stadtteil wäre eine solche Strategie und würde die se versproche- ne Förderung der Herkunftssprachen realisierbar machen und nicht als leeres Versprechen stehen lassen. Dass eine Bildungseinrichtung in einem mehrsprachigem Sozialraum auch diese Sprachen als Bil- dungsvehikel nutzt, macht sie stark und inklusi v, nicht die Gleichstellung aller Sprachen als ein großes zu tolerierenden Sammelsurium, das möglichst bald, etwa nach der Eingewöhnung, in eine homogene Gruppenidentität münden soll. Durch die ernstgemeinte Einführung von den meistgesprochenen Herkunftssp rachen eines Stadt- teils würde ein Großteil der Kinder aus diesen Sprachgemeinschaften in ihrer vollständigen Identi- tät anerkannt und könnte ihr Recht auf Bildung ohne Sprachbarrieren genießen. Dies steht in keinster Weise im Widerspruch zur Wertschätzung a ller anderen schwächer repräsentierter Spra- chen. Kurz gesagt: Die Einschränkung, Dinge „nach Möglichkeit“ zu tun darf nicht heißen, diese nicht zu tun. Daher stellen sich folgende Fragen 4. Wie systematisch, verbindlich und nachvollziehbar werden die Sprac hkenntnisse der pä- dagogischen Fachkräfte in den Herkunftssprachen in der pädagogischen Arbeit eingesetzt wie etwa in Singkreisen, Leseangeboten. Bildungsdokumentation oder bei Elterngesprä- chen? 3 Antwort der Verwaltung Mehrsprachige Pädagog*innen in den städtischen Kindertageseinrichtungen nutzen (freiwillig) täglich ihre eigenen Sprachressourcen. Unabhängig davon haben alle den pädagogischen Auftrag eine de- mokratische und offene Haltung zu zeigen, in der sich eine natürliche Mehrsprachigkeit entwickeln kann. Durch ein vielfältiges sprachliches Angebot in den Herkunftssprachen und den entsprechenden Schriftsprachen stärken sie die Identität jedes einzelnen Kindes. Der Erstsprache kommt eine beson- dere Bedeutung zu. Die Pädagog*innen sorgen dafür, dass die Sprachenvielfalt der Kinder sichtbar wird und ermutigen sie, in ihren Erstsprachen zu sprechen. Die städtischen Kindertageseinrichtungen laden Eltern ein, Geschichten und Märchen in ihrer Herkunftssprache vorzulesen und zu erläutern (vgl. Qualitätshandbuch Bildungsbereich Sprache S. 76ff). Sie eröffnen den Familien darüber hinaus Möglichkeiten der Partizipation, z. B. gemeinsam gestaltete Nachmittage, Eltern-Cafés, Portfolios, Fotodokumentationen, Sprechende Wände, Wandzeitungen u.v.m.. Selbstverständlich machen sie die individuellen Sprachentwicklungen des Kindes für die Familie transparent. Das regelmäßige Ent- wicklungsgespräch mit den Eltern/ Erziehungsberechtigten zur Bildungsdokumentation bietet eine gute Gelegenheit, über das Thema Sprachbildung ins Gespräch zu kommen und gemeinsame Ziel- setzungen zu entwickeln. Bei Sprachbarrieren nutzen die Pädagog*innen die Sprachressourcen von Kolleg*innen oder lassen sich von Dolmetscher*innen unterstützen. 5. Werden Herkunftssprachen auch nach der Eingewöhnung weiter gepflegt und der Erst- sprachenerwerb fortgeführt oder werden sie nur als Brücke für den deutschen Sprachen - erwerb genutzt? Antwort der Verwaltung Die Pädagog*innen in den städtischen Kitas nutzen die Herkunftssprachen der Kinder in der Eingewöhnungszeit, um eine Vertrauensbasis zu Kindern und Familien aufzubauen. Bildung braucht Vertrauen. Genauso wissen die Pädagog*innen aber auch, dass Kinder, die ihre Fami- liensprache(n) gut beherrschen, viel leichter, weitere Sprachen erlernen. Die Pädagog*innen fördern daher die Mehrsprachigkeit. Sie wertschätzen die verschiedenen Familiensprachen aller Kinder, geben ihnen Raum im pädagogischen Alltag und lassen sie in unterschiedlichen For- men während der gesamten Kindergartenzeit in das Gruppengeschehen einfließen (vgl. Quali- tätshandbuch für städtische Kindertageseinrichtungen Inklusion- Kommunikationsstruktur S. 33 und Mehrsprachigkeit S. 77). Gez. Reker
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 0573/2022
- Typ
- Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)
- Datum
- 22.03.2022
- Erstellt
- 16.02.2022 12:51