AN/1882/2021
Ausreichende Förderung von unabhängigen Erwerbslosenberatungsstellen und Arbeitslosenzentren
KI-Zusammenfassung
Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.
KI-Analyse läuft...
vergangen
Was passiert gerade?
- 📄 Dokumente werden analysiert...
- 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
- ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
- ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...
Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.
Gem. Antrag nach § 3 (Linke)
5153 Zeichen
SPD-Fraktion im Rat der Stadt Köln Fraktion DIE LINKE im Rat der Stadt Köln An die Oberbürgermeisterin Frau Henriette Reker Eingang beim Amt der Oberbürgermeisterin: 06.09.2021 AN/1882/2021 Antrag gem. § 3 der Geschäftsordnung des Rates Gremium Datum der Sitzung Rat 16.09.2021 09.11.2021 Ausreichende Förderung von unabhängigen Erwerbslosenberatungsstellen und Arbeitslosenzentren Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin Reker, die Antragsteller bitten Sie, folgenden Antrag auf die Tagesordnung der nä chs- ten Ratssitzung zu setzen. Beschluss: Der Rat der Stadt Köln tritt weiterhin dafür ein, unabhängige Erwerbslosenbe- ratungsstellen und Arbeitslosenzentren ausreichend zu fördern und zu finan- zieren. Deshalb fordert der Rat die demokratischen Fraktionen a uf, bei den jetzigen Haushaltsberatungen und Beschlussfassungen die jährlichen Haushaltsmittel zur Förderung von Erwerbslosenberatungsstellen und Arbeitslosenzentren zu erhöhen. Neben der Bereitstellung des städtischen Anteils für die „Beratungsstelle Ar- beit“ sollen Erwerbslosenberatungsstellen jährlich mit bis zu 75.000 Euro und Arbeitslosenzentren jährlich mit bis zu 25.000 Euro gefördert werden. Begründung: Ende 2020 ist die Förderung des Landes NRW für vier Erwerbslosen - beratungsstellen und sieben Arbe itslosenzentren aus Mitteln des Europäi- schen Sozialfonds ausgelaufen. - 2 - Seit dem 1.1.2021 hat das Land eine andere Förderpolitik eingeschlagen. Mit ESF-Mitteln verlangt sie nunmehr eine „Beratungsstelle Arbeit“ mit einem sehr qualifizierten Angebot, u.a. geg en prekäre Beschäftigungsverhältnisse. Diese Aufgabe nehmen drei Träger gemeinsam wahr: KALZ e.V., Vingster Treff und ABC Höhenhaus. Die Stadt trägt ebenfalls einen Teil der Kosten. Durch überplanmäßige Ausgaben konnten für 2021 die übrigen Angebote des Beratungsnetzwerks weiter finanziert werden, wenn auch insgesamt nicht be- darfsdeckend. Diese Finanzierung läuft jetzt aus. Für 2022 stehen nur noch 126.000 Euro für den kommunalen Anteil der „Bera- tungsstellen Arbeit“ und für Arbeitslosenzentren zur Verfügung . Damit können die Kosten für die bestehenden Bedarfe bei weitem nicht gedeckt werden. Ei- ne Förderung von weiterführenden Beratungsangeboten für Erwerbslose und von Erwerbslosigkeit betroffene Einwohner*innen besteht nicht. Eine intensive Beratung ist jedoch notwendig, um den Einstieg in Erwerbsarbeit zu begleiten und damit den Bezug staatlicher Transferleistungen zu beenden. Die sehr knappen Mittel würden sich bei den einzelnen Trägern noch einmal deutlich reduzieren. Die spezialisierten und erfolgreichen Angebote dieser Träger stehen vor dem Aus, wenn der Rat der Stadt Köln hier nicht eingreift. Deshalb soll die Verwaltung folgende Fördergruppen schaffen: 1. „Beratungsstelle Arbeit“ mit Erwerbslosenberatung unter den Förder- vorgaben der NRW-Landesmittel und Z ahlung eines städtischen Eigen- anteils und anteilige Übernahme des vom Land geforderten Eigenanteils der Träger aus kommunalen Mitteln. 2. Erwerbslosenberatungsstellen mit sozialraumnahen und/oder grup- penspezifischen Angeboten ausschließlich mit einer städtis chen Förde- rung von bis zu 75.000 Euro. Aktuell würden folgende Träger darunter fallen: ECho – Engagiert in Chorweiler, Frauen gegen Erwerbslosigkeit e. V., Begegnungs- und Fortbildungszentrum muslimischer Frauen e. V. 3. Arbeitslosenzentren mit bedarfsgerechter Förderung im Veedel mit städtischer Förderung bis zu 25.000 Euro. Aktuell würden folgende Trä- ger darunter fallen: Lindweiler Treff, Kellerladen e. V., Veedel e. V. Durch die Pandemie und die damit gestiegene Erwerbslosigkeit und große Verunsicherung der Menschen sind die Bedarfe deutlich gestiegen. Im Jahre 2019 gab es 5.203 Beratungen und 2020, trotz der Corona - - 3 - Lockdowns, 6.313 Beratungen von allen Trägern in Köln. Dieser Bedarf wird auch weiterhin hoch sein, kann mit der aktuell geplanten Förderung ab er nicht gedeckt werden. Gerade die Gruppe der erwerbslosen (alleinerziehenden) Frauen und Migran- tinnen und Migranten bedürfen der besonderen Aufmerksamkeit und Förde- rung. Alleinerziehend zu sein ist das größte Armutsrisiko für Frauen. Mehr als die Hälfte aller alleinerziehenden Mütter bezieht Arbeitslosengeld II. Gleiches gilt für Migrantinnen und Migranten. Ihre Erwerbslosenquote ist hoch. Sie sind häufig in prekären Arbeitsverhältnissen beschäftigt und erhalten aufstockende ALG II-Leistungen. Auch der F örderung in den Veedeln mit hohen (Lang- zeit)Erwerbslosenanteil in der Bevölkerung kommt eine besondere Bedeutung zu, weil die betroffenen Personen niederschwellige Angebote und Beratungen benötigen. Nur die Vielfalt von Angeboten ist der richtige Weg, und nicht eine Verknap- pung der Angebote. Letzteres führt zu Drehtür -Effekten, die kontraproduktiv sind, Menschen abhängen, sie in Armut und drohende Wohnungslosigkeit drängen, langfristig die Sozialsysteme belasten und den sozialen Frieden ge- fährden. Mit freundlichen Grüßen Gez Mike Homann SPD-Fraktionsgeschäftsführer Gez. Michael Weisenstein Fraktionsgeschäftsführer DIE LINKE
Anlage 1 Vorabauszug Rat 16.09.2021
730 Zeichen
Geschäftsführung Rat Frau Lange Telefon: (0221) 221-22058 Fax : (0221) 221-26570 E-Mail: maria.lange@stadt-koeln.de Datum: 17.09.2021 Auszug aus dem Entwurf der Niederschrift der 10. Sitzung des Rates vom 16.09.2021 öffentlich 3.1.2 Antrag der Fraktionen SPD und Die Linke. betreffend "Ausreichende Förderung von unabhängigen Erwerbslosenberatungsstellen und Ar- beitslosenzentren" AN/1882/2021 Mündlicher Vertagungsantrag der Faktionen Bündnis 90/Die Grünen und CDU (Verweis in die Haushaltsplanberatung) I. Abstimmung über den mündlicher Vertagungsantrag der Faktionen Bünd- nis 90/Die Grünen und CDU: Abstimmungsergebnis: Mehrheitlich gegen die Stimmen der Fraktionen SPD und Die Linke. zugestimmt.
Beratungsverlauf (2)
Beschluss: endgültig abgelehnt
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- AN/1882/2021
- Typ
- Gem. Antrag nach § 3 (Linke)
- Datum
- 20.09.2021
- Erstellt
- 06.09.2021 06:56