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AN/1882/2021

Ausreichende Förderung von unabhängigen Erwerbslosenberatungsstellen und Arbeitslosenzentren

Gem. Antrag nach § 3 (Linke) 20.09.2021

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 09.11.2021, TOP 1.1

Gem. Antrag nach § 3 (Linke)

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Anlage 1 Vorabauszug Rat 16.09.2021

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Gem. Antrag nach § 3 (Linke)

5153 Zeichen

SPD-Fraktion im Rat der Stadt Köln 
Fraktion DIE LINKE im Rat der Stadt Köln 
 
 
An die Oberbürgermeisterin 
Frau Henriette Reker 
 
 
 
Eingang beim Amt der Oberbürgermeisterin: 06.09.2021 
 
AN/1882/2021 
 
Antrag gem. § 3 der Geschäftsordnung des Rates 
Gremium Datum der Sitzung 
Rat 16.09.2021 
09.11.2021 
 
Ausreichende Förderung von unabhängigen Erwerbslosenberatungsstellen und 
Arbeitslosenzentren 
Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin Reker,  
die Antragsteller bitten Sie, folgenden Antrag auf die Tagesordnung der nä chs-
ten Ratssitzung zu setzen. 
 
Beschluss: 
Der Rat der Stadt Köln tritt weiterhin dafür ein, unabhängige Erwerbslosenbe-
ratungsstellen und Arbeitslosenzentren ausreichend zu fördern und zu finan-
zieren.  
Deshalb fordert der Rat die demokratischen Fraktionen a uf, bei den jetzigen 
Haushaltsberatungen und Beschlussfassungen die jährlichen Haushaltsmittel 
zur Förderung von Erwerbslosenberatungsstellen und Arbeitslosenzentren zu 
erhöhen. 
Neben der Bereitstellung des städtischen Anteils für die „Beratungsstelle Ar-
beit“ sollen Erwerbslosenberatungsstellen jährlich mit bis zu 75.000 Euro und 
Arbeitslosenzentren jährlich mit bis zu 25.000 Euro gefördert werden.  
 
Begründung: 
Ende 2020 ist die Förderung des Landes NRW für vier Erwerbslosen -
beratungsstellen und sieben Arbe itslosenzentren aus Mitteln des Europäi-
schen Sozialfonds ausgelaufen.

- 2 - 
 
Seit dem 1.1.2021 hat das Land eine andere Förderpolitik eingeschlagen. Mit 
ESF-Mitteln verlangt sie nunmehr eine „Beratungsstelle Arbeit“ mit einem sehr 
qualifizierten Angebot, u.a. geg en prekäre Beschäftigungsverhältnisse. Diese 
Aufgabe nehmen drei Träger gemeinsam wahr: KALZ e.V., Vingster Treff und 
ABC Höhenhaus. Die Stadt trägt ebenfalls einen Teil der Kosten.  
Durch überplanmäßige Ausgaben konnten für 2021 die übrigen Angebote des 
Beratungsnetzwerks weiter finanziert werden, wenn auch insgesamt nicht be-
darfsdeckend. Diese Finanzierung läuft jetzt aus.  
Für 2022 stehen nur noch 126.000 Euro für den kommunalen Anteil der „Bera-
tungsstellen Arbeit“ und für Arbeitslosenzentren zur Verfügung . Damit können 
die Kosten für die bestehenden Bedarfe bei weitem nicht gedeckt werden. Ei-
ne Förderung von weiterführenden Beratungsangeboten für Erwerbslose und 
von Erwerbslosigkeit betroffene Einwohner*innen besteht nicht. Eine intensive 
Beratung ist jedoch notwendig, um den Einstieg in Erwerbsarbeit zu begleiten 
und damit den Bezug staatlicher Transferleistungen zu beenden.  
Die sehr knappen Mittel würden sich bei den einzelnen Trägern noch einmal 
deutlich reduzieren. Die spezialisierten und erfolgreichen  Angebote dieser 
Träger stehen vor dem Aus, wenn der Rat der Stadt Köln hier nicht eingreift. 
Deshalb soll die Verwaltung folgende Fördergruppen schaffen:  
1. „Beratungsstelle Arbeit“ mit Erwerbslosenberatung unter den Förder-
vorgaben der NRW-Landesmittel und Z ahlung eines städtischen Eigen-
anteils und anteilige Übernahme des vom Land geforderten Eigenanteils 
der Träger aus kommunalen Mitteln.  
2. Erwerbslosenberatungsstellen mit sozialraumnahen und/oder grup-
penspezifischen Angeboten ausschließlich mit einer städtis chen Förde-
rung von bis zu 75.000 Euro. Aktuell würden folgende Träger darunter 
fallen: ECho – Engagiert in Chorweiler, Frauen gegen Erwerbslosigkeit 
e. V., Begegnungs- und Fortbildungszentrum muslimischer Frauen e. V.  
3. Arbeitslosenzentren mit bedarfsgerechter Förderung im Veedel mit 
städtischer Förderung bis zu 25.000 Euro. Aktuell würden folgende Trä-
ger darunter fallen: Lindweiler Treff, Kellerladen e. V., Veedel e. V.  
 
Durch die Pandemie und die damit gestiegene Erwerbslosigkeit und große 
Verunsicherung der Menschen sind die Bedarfe deutlich gestiegen.  
Im Jahre 2019 gab es 5.203 Beratungen und 2020, trotz der Corona -

- 3 - 
 
Lockdowns, 6.313 Beratungen von allen Trägern in Köln. Dieser Bedarf wird 
auch weiterhin hoch sein, kann mit der aktuell geplanten Förderung ab er nicht 
gedeckt werden. 
Gerade die Gruppe der erwerbslosen (alleinerziehenden) Frauen und Migran-
tinnen und Migranten bedürfen der besonderen Aufmerksamkeit und Förde-
rung.  
Alleinerziehend zu sein ist das größte Armutsrisiko für Frauen. Mehr als die 
Hälfte aller alleinerziehenden Mütter bezieht Arbeitslosengeld II. Gleiches gilt 
für Migrantinnen und Migranten. Ihre Erwerbslosenquote ist hoch. Sie sind 
häufig in prekären Arbeitsverhältnissen beschäftigt und erhalten aufstockende 
ALG II-Leistungen. Auch der F örderung in den Veedeln mit hohen (Lang-
zeit)Erwerbslosenanteil in der Bevölkerung kommt eine besondere Bedeutung 
zu, weil die betroffenen Personen niederschwellige Angebote und Beratungen 
benötigen.  
Nur die Vielfalt von Angeboten ist der richtige Weg, und  nicht eine Verknap-
pung der Angebote. Letzteres führt zu Drehtür -Effekten, die kontraproduktiv 
sind, Menschen abhängen, sie in Armut und drohende Wohnungslosigkeit 
drängen, langfristig die Sozialsysteme belasten und den sozialen Frieden ge-
fährden. 
 
Mit freundlichen Grüßen 
 
Gez 
Mike Homann 
SPD-Fraktionsgeschäftsführer 
Gez. 
Michael Weisenstein 
Fraktionsgeschäftsführer DIE LINKE

Anlage 1 Vorabauszug Rat 16.09.2021

730 Zeichen

Geschäftsführung  
Rat 
Frau Lange 
Telefon:  (0221) 221-22058  
Fax       :  (0221) 221-26570 
E-Mail:  maria.lange@stadt-koeln.de 
Datum: 17.09.2021 
Auszug 
aus dem Entwurf der Niederschrift der 10. Sitzung des Rates vom 
16.09.2021 
öffentlich 
3.1.2 Antrag der Fraktionen SPD und Die Linke. betreffend "Ausreichende 
Förderung von unabhängigen Erwerbslosenberatungsstellen und Ar-
beitslosenzentren" 
AN/1882/2021 
Mündlicher Vertagungsantrag der Faktionen Bündnis 90/Die Grünen 
und CDU (Verweis in die Haushaltsplanberatung) 
I. Abstimmung über den mündlicher Vertagungsantrag der Faktionen Bünd-
nis 90/Die Grünen und CDU: 
Abstimmungsergebnis: 
Mehrheitlich gegen die Stimmen der Fraktionen SPD und Die Linke. zugestimmt.

Beratungsverlauf (2)

04.10.2021 Finanzausschuss
TOP 4.1 Antrag / Anfrage Entscheidung

Beschluss: endgültig abgelehnt

Zur Sitzung
09.11.2021 Rat
TOP 1.1 Antrag / Anfrage Entscheidung

Beschluss: endgültig zurückgezogen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
AN/1882/2021
Typ
Gem. Antrag nach § 3 (Linke)
Datum
20.09.2021
Erstellt
06.09.2021 06:56