V/0046/2026
Verkehrsversuch Wolbeck: Ergebnisse, Verstetigung, Perspektiven
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Beschlussvorlage
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V/0046/2026 V/0046/2026 Öffentliche Beschlussvorlage Betrifft Verkehrsversuch Wolbeck: Ergebnisse, Verstetigung, Perspektiven Beratungsfolge 09.06.2026 Bezirksvertretung Münster-Südost Anhörung 17.06.2026 Ausschuss für Verkehr und Mobilität Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: 1. Die Ergebnisse des Verkehrsversuchs Wolbeck werden zur Kenntnis genommen. 2. Die Verstetigung der in der Begründung aufgeführten und benannten Maßnahmen 6, 7 und 10, die im Rahmen des Verkehrsversuch Wolbeck umgesetzt und erprobt wurden, wird beschlossen. 3. Die Verwaltung wird beauftragt, die Planung der in der Begründung aufgeführten und benannten Maßnahmen 11 und 12 fortzuführen und dazu einen separaten Planungs- und Baubeschluss vor- zulegen. 4. Die Verwaltung wird beauftragt, die Entwicklung des Verkehrsaufkommens im Ortskern Wolbeck weiterhin regelmäßig zu evaluieren. Die Verwaltung berichtet den politischen Gremien regelmäßig über die Ergebnisse der Evaluation. Die Ergebnisse werden im Hinblick auf die Gestaltungsspiel- räume bei der zukünftigen Entwicklung des Ortskerns Wolbeck eingeordnet. 5. Die Ergebnisse des Verkehrsversuchs Wolbeck sind Grundlage für die verkehrsplanerische und gestalterische Entwicklung des Ortskerns von Wolbeck. Die Verwaltung greift die Impulse aus dem Verkehrsversuch bei den weiteren Planungen auf. Dies geschieht auf Grundlage hierfür notwendi- ger politischer Beschlüsse und in Abhängigkeit der zur Verfügung stehenden Personal- und Haus- haltsmittel. II. Finanzielle Auswirkungen: Es wird zur Kenntnis genommen, dass der Stadt Münster Kosten in Höhe von ca. 10.000 € entstehen. Einnahmen aus Beiträgen oder Förderungen werden nicht erwartet. Amt für Mobilität und Tiefbau 28.05.2026 Ihr/e Ansprechpartner/in: Herr Bentler Telefon: 492-6504 Bentler@stadt -muenster.de - 2 - V/0046/2026 Die v. g. Sachentscheidung ist wie folgt zu finanzieren: Teilergebnisplan Nr. Bezeichnung Haush.- jahr Betrag € Bemerkungen Produktgruppe 1201 Bereitstellung von Verkehrsflä- chen und -anlagen Zeile 13 Aufwendungen für Sach - und Dienstleistungen 2026 10.000 Die zur Finanzierung erforderlichen Ermächtigungen sind im Haushaltsplan 2026/2027 bei der o. g. Produktgruppe veranschlagt. Begründung: Im Februar 2026 endete nach zweijähriger Laufzeit der „Verkehrsversuch Wolbeck“. Grundlage des Verkehrsversuchs ist der vom Rat in der Sitzung am 14.12.2022 beschlossene fraktionsübergreifende Ratsantrag A-R/0070/2022 „Wolbeck Ortskernumgestaltung jetzt!“. Die Verwaltung wurde beauftragt, im historischen Ortskern von Wolbeck einen Verkehrsversuch zur nachhaltigen Verkehrsberuhigung durchzuführen. Ziel war es, den Ortskern im Hinblick auf seine städtebaulichen Entwicklungspotenziale vom motori- sierten Individualverkehr (MIV) zu entlasten. Gleichzeitig sollten Verkehrssicherheit und Aufenthaltsqualität für den Fuß- und Radverkehr spürbar verbessert werden. Umfassende private Baumaßnahmen im Ortskern Wolbeck (Am Steintor/Münsterstraße) sollten genutzt werden, um die Möglichkeiten einer neuen beruhigten Verkehrsführung zu erproben. Aus dem Verkehrsversuch sollen weitere Erkenntnisse für die perspektivische Umgestaltung des öffentlichen Straßenraums gewonnen werden. Der Verkehrsversuch war ursprünglich für 12 Monate geplant. Aufgrund der anhaltenden Baumaßnahmen im Ortskern wurde er während der Laufzeit auf die gesetzlich mögliche Höchstdauer von zwei Jahren verlängert. Begleitend erfolgten verschiedene Kommunikationsmaßnahmen. Die Maßnahmen und Zwischener- gebnisse wurden regelmäßig im Gestaltungsbeirat Ortsmitte Wolbeck vorgestellt und dort hinsichtlich ihrer Akzeptanz diskutiert. Der Gestaltungsbeirat ist ein informelles, überparteiliches Gremium mit beratender Funktion; seine Einschätzungen wurden der Bezirksvertretung Münster-Südost als Emp- fehlung zur Kenntnis gegeben. Die Auswertung des Verkehrsversuchs zeigt insgesamt ein klares Bild: Die erprobten Maßnahmen haben überwiegend die angestrebten Wirkungen erzielt. Vor diesem Hintergrund empfiehlt die Ver- waltung nun Maßnahmen zur Verstetigung und zeigt zugleich Handlungsperspektiven für das weitere Vorgehen auf. zu 1.: Zusammenfassung der Ergebnisse • Der Verkehrsversuch hat zu einer messbaren Entlastung des Ortskerns vom motorisierten In- dividualverkehr geführt. Gleichzeitig wurde die Ortsumgehung von den Verkehrsteilnehmen- den in zunehmendem Maße angenommen. - 3 - V/0046/2026 • Die Verkehrsbelastung im Ortskern ist zwar deutlich gesunken, wird jedoch aufgrund der en- gen Straßenquerschnitte subjektiv weiterhin als hoch wahrgenommen. Diese Diskrepanz war auch Gegenstand intensiver Diskussionen im Gestaltungsbeirat. • Die Maßnahmen des Verkehrsversuchs haben sich in Summe bewährt und werden von der Verwaltung größtenteils zur Verstetigung empfohlen (s. u.). • Die baustellenbedingte Einstreifigkeit auf der Straße Am Steintor hat aus Sicht der Verkehrs- planung positive Auswirkungen: Das Geschwindigkeitsniveau ist gesunken und der Fußver- kehr bekommt einen eigenen auskömmlichen und hinreichend geschützten Bereich. • Um den Anschluss des Bahnhofs Wolbeck an das ÖPNV-Netz zu gewährleisten, muss der Busverkehr den Abschnitt Am Steintor in beide Richtungen befahren können. Ein niveauglei- cher Ausbau scheidet aus Gründen der Verkehrssicherheit aus. • Einschränkend wirkt, dass für einige städtebaulich und verkehrlich relevante Flächen keine Verfügungsgewalt besteht. Die Handlungsmöglichkeiten beschränken sich daher auf den öf- fentlichen Raum. • Mit Abschluss des Verkehrsversuchs rückt die perspektivische Umgestaltung des Ortskerns in den Fokus. Hierfür sind weiterführende Planungen notwendig. Bestehende Planungen müs- sen ggf. an aktuelle Bedarfe angepasst werden. Aktuell sind hierfür noch keine Haushaltsmit- tel und Personalkapazitäten eingeplant. • Auf Grundlage der neuen Straßenverkehrsordnung wären weiterreichende Maßnahmen der Verkehrsberuhigung, wie beispielsweise Tempo 20 als „Verkehrsberuhigter Geschäftsbereich“ grundsätzlich denkbar. Um diese umzusetzen wären jedoch zunächst weitere verkehrslen- kende Maßnahmen im Umfeld notwendig, die im Verkehrsversuch noch nicht erprobt wurden. Ergebnisse der Verkehrszählungen Bereits im Jahr 2014 hat die Politik das Entwicklungskonzept Wolbeck-Zentrum beschlossen. Der wesentliche Teil der dort vorgeschlagenen Maßnahmen wurde zwischenzeitlich umgesetzt. Mit Blick auf die zukünftige Verkehrsführung durch und um Wolbeck wurden im Rahmen des Entwick- lungskonzeptes Prognosen für das Zieljahr 2025 erstellt, die von einer deutlichen Entlastung des Ortskerns nach Inbetriebnahme der Ortsumgehung und der Anbindung der Eschstraße ausgingen. Die Verkehrszählungen im Rahmen des Verkehrsversuchs haben ergeben, dass sich die Kfz- Verkehrsmengen den im Stadtteilentwicklungskonzept für 2025 prognostizierten Werten annähern. In Teilen, etwa in der Hofstraße, werden die Prognosewerte bereits unterschritten. - 4 - V/0046/2026 Vor der Eröffnung der Ortsumgehung fuhren täglich rund 11.600 Fahrzeuge durch den Ortskern. Mit der Freigabe der Ortsumgehung im Jahr 2014 änderte sich dies merklich. Der motorisierte Individual- verkehr ist im Ortskern im Zeitraum von 2014 bis 2023 um rund 20 Prozent auf ca. 9.200 Fahrzeuge zurückgegangen. Gleichzeitig fuhren im Jahr 2023 werktäglich bereits knapp 10.000 Kraftfahrzeuge über die Ortsumgehung. Eines der Ziele des Verkehrsversuchs war es, zu überprüfen, inwieweit sich das Verkehrsaufkommen im Ortskern mit verkehrslenkenden Maßnahmen weiter verringern lässt. Vor und während des Verkehrsversuchs wurden im Mai 2023 und im Mai 2024 jeweils umfassende Verkehrszählungen durchgeführt. Das Ergebnis war, dass das Aufkommen auf der Ortsumgehung während des Verkehrsversuchs noch einmal um 10 Prozent auf aktuell 10.800 Kraftfahrzeuge je Werktag zugenommen hat. Gleichzeitig hat der Verkehr im Ortskern merklich abgenommen. Im Baustellenbereich Am Steintor wurden im Jahr 2024 werktäglich 8.000 Kraftfahrzeuge gezählt. In der Hofstraße ist der Verkehr auf 3.100 Fahrzeuge zurückgegangen. Weitere Zählungen im Mai und Oktober 2025 haben ergeben, dass im zweiten Jahr des Verkehrsversuchs die Verkehrsbelastung - zum Teil auch wegen veränderter Verkehrsführungen aufgrund von Baustellen - noch einmal zurückgegangen ist. Aktuell wurden Am Steintor noch 7.100 Kraftfahrzeuge täglich und an der Hofstraße 2.300 Kraftfahrzeuge täglich gezählt. Damit wurden die im Stadtteilentwicklungskonzept für das Jahr 2025 unter der Maßgabe Ausbau der Eschstraße prognostizierten Werte annähernd erreicht. In Teilen, etwa in der Hofstraße, werden die Zahlen bereits unterschritten. Für den Abschnitt der Münsterstraße zwischen Hofstraße und Esch- straße gilt dies allerdings nicht. Auch hier ist die Verkehrsbelastung merklich von ursprünglich 10.500 Kraftfahrzeugen auf aktuell 6.600 Kraftfahrzeugen täglich zurückgegangen. Die Zahl liegt aber noch um rund zwei Drittel höher als der damals berechnete Wert. zu 2. und 3: Maßnahmen des Verkehrsversuchs Während des Verkehrsversuchs wurden 12 Maßnahmen getestet. Ein Sonderfall sind dabei die Baustelleneinrichtungen im Zuge der privaten Baumaßnahmen an der Drostenhofstraße und Am Steintor. Die dadurch bedingte einstreifige Verkehrsführung im Ortskern war Anlass und Auslöser für den Verkehrsversuch. Weil die Baustelleneinrichtung aber in Verantwortung der privaten Bauherren liegt, sind die damit verbundenen Elemente im engeren Sinne kein Bestandteil des von der Verwal- tung betreuten Verkehrsversuchs. Dennoch werden auch sie im Rahmen dieser Vorlage im Hinblick auf eine mögliche Verstetigung betrachtet. Sämtliche Maßnahmen im Verkehrsversuch wurden so angelegt, dass sie auf Basis der geltenden Straßenverkehrsordnung auch dauerhaft umgesetzt werden können. So sollte sichergestellt werden, dass positive Effekte verstetigt werden können. Mit Hilfe der Maßnahmen sollten • die Verkehrsbelastung gemindert • das Geschwindigkeitsniveau gesenkt • die Aufenthaltsqualität erhöht und • die Verkehrssicherheit für den Fuß- und Radverkehr erhöht werden. Im Verkehrsversuch wurden dabei die folgenden Maßnahmen umgesetzt und erprobt: - 5 - V/0046/2026 Auf Grundlage der Vorlage V/0205/2025 wurde bereits im vergangenen Jahr bereits die Verstetigung folgender Maßnahmen beschlossen und umgesetzt: • Einrichtung einer Engstelle auf der Münsterstraße am Ortseingang auf Höhe Middelerstraße sowie ein ergänzendes Stoppschild auf der Middelerstraße (1) • Querungshilfe Münsterstraße für den Fußverkehr auf Höhe des Aldi-Marktes (3) • rot eingefärbte Fahrradaufstellflächen an der Lichtsignalanlage an der Antoniuskapel- le/Münsterstraße 32 (4) Im Zuge derselben Vorlage wurde ebenfalls beschlossen, die Engstelle auf Höhe Münsterstraße 50 (2) zurückzubauen. Bewährt haben sich die Fahrbahnverschwenkungen durch Freiburger Kegel auf der Münsterstraße (5 und 6). Die Fahrbahnverschwenkung auf Höhe Münsterstraße 26b und 51/Haltestelle Wolbeck Eh- renmal (5) kann wegen des barrierefreien Ausbaus und der damit verbundenen Verlegung der orts- auswärtigen Haltestelle Wolbeck Ehrenmal (Vorlage V/0681/2025) nicht verstetigt werden. Für die Fahrbahnverschwenkung Höhe Mühlendamm (6) empfiehlt die Verwaltung die Verstetigung. Die Verengung der Einmündung Dirk-von-Merveldt-Straße (7) wurde im Verlauf des Verkehrsver- suchs Anfang 2025 eingerichtet. Hiermit wurde eine Maßnahme umgesetzt, die bereits im Stadtent- wicklungskonzept 2014 aufgeführt ist. Auch hier empfiehlt die Verwaltung die Verstetigung. Das Durchfahrtverbot für Kraftfahrzeuge auf Höhe der Dirk-von-Merveldt-Straße 43 (8) wurde wäh- rend des Verkehrsversuchs eingerichtet, um Umfahrungsverkehre zu verhindern. Hierfür wurde eine entsprechende Beschilderung vorgenommen. Während des Verkehrsversuchs hat es hinsichtlich der Umfahrungsverkehre keine Auffälligkeiten gegeben. Da zudem das Verkehrsaufkommen auf der Dirk- von-Merveldt-Straße sehr niedrig ist, kann auf eine Verstetigung des Durchfahrtverbot für Kraftfahr- zeuge verzichtet werden. Im Rahmen des Verkehrsversuchs wurde innerhalb des Ortskerns die Anwendung des Verkehrszei- chens VZ 277.1 „Verbot des Überholens von einspurigen Fahrzeugen“ erprobt (9). Die Verwaltung der Stadt Münster hat sich darauf verständigt, dieses im Jahr 2020 in die Straßenverkehrsordnung aufgenommene Verkehrszeichen in der Regel ausschließlich an unübersichtlichen Stellen einzuset- zen. Weil eine Übersichtlichkeit im Ortskern Wolbeck gegeben ist und vor dem Hintergrund, dass auf der Münsterstraße eine hohe Anzahl weiterer Verkehrszeichen die Aufmerksamkeit binden, soll die Verkehrsregelung nicht dauerhaft übernommen werden. - 6 - V/0046/2026 Auch die Engstelle an der Hofstraße, Höhe Abzweig Telgter Straße (10), hat sich aus verkehrsplane- rischer Sicht bewährt. Die Maßnahme zeigt eine deutlich messbare verkehrslenkende Wirkung zu Gunsten der Entlastung der Hofstraße. Zeitgleich mit Einrichtung dieser Engstelle ist jedoch auch zu beobachten, dass die Ausrückezeiten der Freiwilligen Feuerwehr Löschzug Wolbeck im Schnitt um 1 Minute angestiegen sind. Die Verzögerung ist vor allem auf die neue Engstelle im Hauptstraßennetz zurückzuführen und zeigt die Empfindlichkeit der Einsatzzeiten gegenüber infrastrukturellen Verände- rungen. Um eine dauerhafte Entlastung der Hofstraße zu bewirken, sollte die Einrichtung einer abkni- ckenden Vorfahrt aus Sicht der Feuerwehr geprüft werden. Die Verwaltung empfiehlt die Versteti- gung. Auch wenn die Baustelleneinrichtung nicht unmittelbar dem Verkehrsversuch zugeordnet ist, haben die Engstelle (11) und das Rechtsabbiegegebot (12) aus verkehrsplanerischer Perspektive ihren Bei- trag zur Entlastung des Ortskerns beigetragen. Die Herausnahme einer Fahrspur und die hinreichend breite Führung für den Fußverkehr bringen eine merkliche Verbesserung der Verkehrssicherheit ins- besondere für den Fußverkehr mit sich. Aufgrund der noch nicht abgeschlossenen Baumaßnahme bleibt die Engstelle über den Verkehrsversuch hinaus bestehen. Eine Verstetigung kann erst nach Abschluss der Bauarbeiten in die Wege geleitet werden. Die Verwaltung empfiehlt daher in Ergänzung der bereits beschlossenen Maßnahmen die Versteti- gung der folgenden Maßnahmen: • Fahrbahnverschwenkung mit Hilfe von Freiburger Kegeln auf der Münsterstraße in Höhe des Mühlendamms (6) • Verengung des Einmündungsbereichs Münsterstraße/Dirk-von-Merveldt-Straße (7) • Einrichtung einer Engstelle auf der Hofstraße in Richtung Telgter Straße (10) Die Verwaltung empfiehlt weiterhin die Verstetigung der folgenden Maßnahmen, wird dazu aber noch einen separaten Planungs- und Baubeschluss vorlegen • Engstelle „Am Steintor“ (11) mit Rechtsabbiegegebot aus der Hofstraße (12) zu 4.: Zählungen zur regelmäßigen Evaluierung Während der Laufzeit des Verkehrsversuchs ist es zu einem merklichen Rückgang des Verkehrsauf- kommens im Ortskern Wolbeck gekommen. Die Verwaltung wird das Verkehrsaufkommen im Orts- kern Wolbeck regelmäßig, zunächst jährlich, danach in angemessenen Intervallen, mit Hilfe von Ver- kehrszählungen evaluieren. Als Orientierung gelten dabei die Werte der Zählungen von Mai und Ok- tober 2025. Die Ergebnisse werden den zuständigen politischen Gremien zur Verfügung gestellt. zu 5.: Perspektiven und Handlungsempfehlungen Gemäß des politischen Auftrags hatte der Verkehrsversuch Wolbeck zum Ziel, durch verkehrslenkende Maßnahmen Potenziale für die städtebauliche Umgestaltung des Ortskerns zu erschließen. Im Zuge der durchgeführten Maßnahmen wurde der Verkehr merklich reduziert. Gleichwohl zeigten sich aber auch Grenzen: • Das Verkehrsaufkommen wird aufgrund der Enge des Straßenraums subjektiv immer noch als zu hoch empfunden. • Flächen, die nicht im Eigentum der Stadt Münster sind, entziehen sich dem unmittelbaren Zugriff. Sie können daher nur vorbehaltlich eines Eigentumserwerbs durch die Stadt Münster in zukünftige Planungen einbezogen werden. • Planungen für einen niveaugleichen Ausbau „von Hauswand zu Hauswand“ schließen sich bei besonderer Berücksichtigung des ÖPNV wegen der geringen Straßenquerschnitte aus. Im Hinblick auf ihre Charakteristik unterscheiden sich die Abschnitte - 7 - V/0046/2026 • Am Steintor/Münsterstraße (zwischen Hiltruper Straße und Angelbrücke) • Münsterstraße ab Angelbrücke bis Knotenpunkt Am Borggarten/Eschstraße sowie • Münsterstraße ab Knotenpunkt Am Borggarten/Eschstraße bis Middelerstraße. Bei den weiterführenden Planungen können diese Abschnitte ggf. separat umgesetzt werden. Eine besondere Betrachtung benötigen die Kreuzungsbereiche Hiltruper Straße/Am Steintor sowie Münsterstraße/Am Borggarten/Eschstraße. Bereits vorhandene Planungen – an beiden Stellen gibt es bereits Planungen für Kreisverkehre – müssen angepasst werden. Mit Blick auf die als Ergebnis des Verkehrsversuchs vorgeschlagene Engstelle Am Steintor und die Anbindung des Bahnhofs Wolbeck empfiehlt sich die Beibehaltung der Lichtsignalanlage am Knotenpunkt Hiltruper Straße/Am Steintor. Für den Knotenpunkt Münsterstraße/Am Borggarten/Eschstraße sieht der zwischenzeitlich außer Kraft gesetzte B-Plan B591 ebenfalls einen Kreisverkehr vor. Auf Grundlage der vorliegenden Ver- kehrszählungsdaten ist ein Ausbau der Eschstraße in der ursprünglichen Form aus verkehrsplaneri- scher Perspektive nicht mehr notwendig. Ein Ausbau der Eschstraße würde den historischen Orts- kern zwar weiter entlasten, gleichzeitig würde aber im Bereich Am Borggarten/Eschstraße zusätzli- cher Verkehr generiert. Die Gestaltung des Knotenpunkts Münsterstraße/Am Borggarten/Eschstraße ist daher insbesondere von der zukünftigen Funktion der Eschstraße - mit oder ohne Anbindung an die Umgehungsstraße - abhängig. Für die nächsten Schritte sind weitreichendere Planungen notwendig, die entsprechende politische Beschlüsse voraussetzen. Aktuell sind die notwendigen Ressourcen bei den Finanz- und Personal- planungen nicht berücksichtigt. In Vertretung Gez. Robin Denstorff Stadtbaurat Anlagen: Anlage 1 Ratsantrag A-R/0070/2022
Anlage 1_Ratsantrag_A-R_0070_2022
3995 Zeichen
Antrag an den Rat Nr. A-R/0070/2022
6. Dezember 2022
Ratsantrag zur sofortigen Beschlussfassung
Wolbeck Ortskernumgestaltung jetzt!
Durchführung eines einjährigen Verkehrsversuchs zur nachhaltigen Verkehrsberuhigung im
historischen Ortskern
Der Rat möge beschliessen:
Die Verwaltung wird beauftragt, folgende Maßnahmen auf Basis der Ergebnisse des
Runden Tisches in Wolbeck vom 16.11.2022 zu realisieren:
1. Im Vorfeld einer umfassenden baulichen Aufwertung des Straßenraums im
Ortskern Wolbecks (Münsterstraße/Steintor und Hofstraße) und einer neuen
beruhigten Verkehrsführung wird ein 12-monatiger Verkehrsversuch als Einstieg
in eine langfristige Lösung durchgeführt.
Dieser hat das Ziel, den heutigen motorisierten Durchgangsverkehr durch
verkehrslenkende Maßnahmen erheblich zu verlangsamen und hierdurch in der
Menge zu reduzieren. Zusätzlich sollen Verkehrssicherheit und
Aufenthaltsqualität für Fußgänger*innen und Radfahrer*innen spürbar verbessert
werden. Der ÖPNV von Stadtwerken und Regionalverkehr Münsterland wird bei
dem Verkehrsversuch in besonderer Weise berücksichtigt.
Eine Sperrung des Ortskerns sowie Einbahnstraßenregelung sind dabei
ausgeschlossen.
2. Der Verkehrsversuch (Reallabor) soll 2023 in Verbindung mit der Baustelle
Plenter durchgeführt werden, die ca. 1 Jahr dauern wird und auf der Straße
durch einen Baukran zu einer Straßenverengung führen wird.
Anlage 1 zu Vorlage V/0046/2026
3. Folgende verkehrslenkende Maßnahmen sollen realisiert werden:
- Optische Veränderung der Kreuzung Münsterstraße/Hofstraße zur
Signalisierung eines besonderen Verkehrsbereiches (z.B. durch
Aufpflasterung, Fahrbahnverengungen usw.)
- Abmarkierung und Ausweisung von Straßenfläche zugunsten von
Fußgänger*innen und Radfahrer*innen
- Prüfung der Reduzierung der heutigen zulässigen Höchstgeschwindigkeit von
30 km/h auf Tempo 20 als „Verkehrsberuhigter Geschäftsbereich“ von
Münster Straße (ab Angelbrücke) bis Steintor (Kreuzung Hiltruper Str./Höhe
alter Friedhof)
- Einrichtung von modalen Filtern an der Dirk-von-Merveldt-Straße und der
Franz-von-Waldeck-Straße zur Verhinderung von Schleichverkehren in den
Wohngebieten
- Verkehrsberuhigung bereits auf der Münsterstraße (von Kreuzung Borggarten
bis Kreisverkehr Wolbecker Windmühle) durch Fahrbahnverengungen und
dem vorzeitigen Umbau zur „Dorfstraße“, z.B. Freiburger Kegel o.a.
- Zur Lenkung des Durchgangsverkehrs Anbringen einer Beschilderung mit
Verweis auf den Verkehrsversuch und entsprechenden Einschränkungen für
den Durchgangsverkehr an allen Abzweigen zur L 585/ bereits an den
Kreisverkehren
4. Die bisherige Linienführung des ÖPNV soll im Rahmen des Verkehrsversuchs
beibehalten werden.
5. Die Bürger*innen werden über den Verkehrsversuch umfassend und stetig
informiert:
Dem Verkehrsausschuss und der BV Süd-Ost wird regelmäßig über die
Erfahrungen des Verkehrsversuches detailliert berichtet.
6. Zur Begleitung der Maßnahmen wird ein Beirat aus Verwaltung und Politik
eingerichtet.
Um die Maßnahmen des Verkehrsversuchs bei erfolgreichem Verlauf ggf.
fortzusetzen, sollten unter Beteiligung der Bürger*innen und des Runden
Tisches/ des Beirats möglichst nach Beendigung der Baustelle
Plenter/Hinkelmann und Auswertung der getesteten Maßnahmen dauerhafte
Lösungen für den Ortskern entwickelt werden. Dabei sollen auch die Ergebnisse
der Bürgerbeteiligung aus dem Jahr 2014 berücksichtigt werden.
gez. Stefan Weber Sylvia Rietenberg Lia Kirsch Tim Pasch
und Fraktion Christoph Kattentidt und Fraktion Helene Goldbeck
und Fraktion
Jörg Berens Lars Nowak Ulrich Thoden
und Fraktion und Fraktion und Fraktion
Beratungsverlauf (2)
Beschluss: von der Tagesordnung abgesetzt
Zur SitzungBeschluss: von der Tagesordnung abgesetzt
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- V/0046/2026
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 07.05.2026
- Erstellt
- 12.01.2026 18:07