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1603/2022

Wirtschaftsplan des Gürzenich-Orchester Köln | Wirtschaftsjahr 2022/23

Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss 25.05.2022

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 20.06.2022, TOP 10.34

Anlage 2_B_ WIPLAN22_23_Vermögensplan

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Ansehen

Beschlussvorlage Rat

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Anlage 4 Auszug aus dem Beschlussprotokoll Finanzausschuss 13.06.2022

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Anlage 3_C_WIPLAN22_23_Stellenübersicht

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Anlage 1_A_WIPLAN22_23_Erfolgsplan

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Ansehen

Anlage 2_B_ WIPLAN22_23_Vermögensplan

1551 Zeichen

Wirtschaftsplan 2022/2023
Gürzenich-Orchester Köln
B. Vermögensplan und Entwicklung
Wirtschaftsjahr 
2020/2021 PLAN 
in TEUR
Wirtschaftsjahr 
2021/2022 PLAN 
in TEUR
Wirtschaftsjahr 
2022/2023 PLAN 
in TEUR
Wirtschaftsjahr 
2023/2024 PLAN 
in TEUR
Wirtschaftsjahr 
2024/2025 PLAN 
in TEUR
Wirtschaftsjahr 
2025/2026 PLAN in 
TEUR
1. Mittelverwendung
1.1. Musikinstrumente 79 79 90 90 90 90
1.2. IT/Technik 0 0 30 30 30 30
1.2.  Zuführung aus Rücklagen 0 0 0 0 0 0
1.3. Betriebsergebnis 0 0 0 0 0 0
1.4. Abbau Forderungen Stadt Köln 500 500 500 500 500 500
Gesamt 579 579 620 620 620 620
2. Mittelherkunft
2.1. Abschreibungen 79 79 120 120 120 120
2.2. Entnahme aus Rücklagen 0 0 0 0 0 0
2.3. Tilgungsleistunge der Stadt Köln 500 500 500 500 500 500
Gesamt 579 579 620 620 620 620
Die Gegenüberstellung der geplanten Mittelherkunft und -verwendung führt zu einem Finanzbedarf in Höhe von 620 TEUR. Dieser wird in Höhe von 120 TEUR
aus Abschreibungswerten und in Höhe von 500 TEUR aus Tilgungsleistungen auf die langfristige Dahrlehensforderung des Orchesters gegenüber der 
Stadt Köln gedeckt.
Die Dahrlehensforderung ist im Zusammenhang mit der Ausgliederung der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung zum 1.9.2000 entstanden durch Übernahme
der Pensions- und Beihilfeverpflichtungen gegenüber früher beamteten Musikern durch entsprechende Rückstellung und Passivierung (Forderung gegen
die Stadt). Die Tilgungsleistung dient dem teilweisen Ausgleich des mit der Übernahme der Pensions- und Beihilfeverpflichtung verbundenen
Liquiditätsabflusses.
Anlage 2

Beschlussvorlage Rat

8632 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
VII/47 
47 
Vorlagen-Nummer 
 1603/2022 
Freigabedatum 
 25.05.2022 
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Wirtschaftsplan des Gürzenich-Orchester Köln | Wirtschaftsjahr 2022/23 
Beschlussorgan 
Rat 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
Der Rat stellt gemäß § 4 Betriebssatzung i.V. m. § 4 der Eigenbetriebsverordnung für das Land Nord-
rhein-Westfalen (Eig. VO) den Wirtschaftsplan der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung Gürzenich-
Orchester für das Wirtschaftsjahr 2022/2023 in der zu diesem Beschluss paraphierten Fassung mit 
einem Jahresfehlbetrag von 1.130 TEUR fest. Die mittelfristige Finanzplanung wird zur Kenntnis ge-
nommen. Daraus ergeben sich keine Ansprüche für die Gesellschaft.  
 
Die Betriebsleitung wird ermächtigt, zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben Kassenkredite bis zum 
Höchstbetrag von 0,5 Mio. EUR in Anspruch zu nehmen. 
 
 
Betriebsausschuss Gürzenich-Orchester 31.05.2022 
Finanzausschuss 13.06.2022 
Rat 20.06.2022

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
 Ja, investiv Investitionsauszahlungen         € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            % 
 Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme        € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja in Höhe des BKZ 
     % 
Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
c) bilanzielle Abschreibungen         € 
Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:       
a) Erträge          € 
b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten         € 
Einsparungen: ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
Beginn, Dauer        
 
Auswirkungen auf den Klimaschutz 
 
  Nein    
  Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung)  
  Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung)  
 
 
Begründung 
Gemäß § 12 und § 13 i.V.m. § 4 der Betriebssatzung für die eigenbetriebsähnliche Einrichtung Gür-
zenich-Orchester Köln hat die Betriebsleitung dem Rat der Stadt Köln den Wirtschaftsplan zur Fest-
stellung vorzulegen. 
Dem vorliegenden Beschlussvorschlag ist als Anlage der Wirtschaftsplan, bestehend aus dem Er-
folgsplan, dem Vermögensplan, der Stellenübersicht sowie der mehrjährigen Finanzplanung für den 
Zeitraum Wirtschaftsjahr 2022/2023 bis Wirtschaftsjahr 2026/2027 einschließlich Erläuterungen bei-
gefügt. 
 
Zusammenfassung: 
In den Spielzeiten 2022/2023 bis 2026/2027 wird von einer soliden Finanzlage trotz zu-
nächst negativer Betriebsergebnisse ausgegangen, da diese durch den Gewinnvortrag von 
6.171 TEUR ausgeglichen werden können. 
 
In der Spielzeit 2022/2023 plant das Gürzenich-Orchester Köln ein negatives Betriebsergebnis von

3 
820 TEUR (Jahresfehlbetrag 1.130 TEUR). Das Defizit resultiert aus dem zu erwartenden Minderer-
lösen aus Karteneinnahmen im Vergleich zu den Vor-Corona-Pandemie Spielzeiten und dem Einfrie-
ren des BKZ der Stadt Köln. Auch für die Spielzeit 2023/2024 werden Mindererlöse projiziert. Eine 
Rückkehr zu der Vor-Corona-Pandemie Auslastung wird erst in der Spielzeit 2024/2025 erwartet. 
Der BKZ wird in Absprache mit der Stadtkämmerin für die Spielzeiten 2022/23 und 2023/24 auf dem 
Niveau 2021/22 eingefroren, um die vorhandene überschüssige Liquidität abzuschmelzen und damit 
Verwahrentgelte zu vermeiden. Zur Deckung des zu erwartenden negativen Betriebsergebnisses der 
kommenden Wirtschaftsjahre, wird der Gewinnvortrag von 6.171 TEUR herangezogen.  
 
Eine zusätzliche Belastung erwächst aus einer vierstufigen Personalaufstockung des Gürzenich-
Orchesters beginnend in der Spielzeit 2022/2023, die 2025/2026 beendet sein wird. Sie ist notwen-
dig, um es dem Orchester zu ermöglichen, bei gleichbleibender Zahl von Konzertprogrammen und 
gleichbleibender Gastspieltätigkeit den Musterspielplan der Oper Köln nach dem Umzug in das sa-
nierte Haus am Offenbachplatz umzusetzen. Die Stellenzusetzung ist in der mittelfristigen Finanz-
planung berücksichtigt. Ab dem Wirtschaftsjahr 2024/2025 ist eine bedarfsgerechte Erhöhung des 
BKZ in die mittelfristige Finanzplanung eingestellt.  
 
 
Dieser Entwicklung liegen folgende Annahmen zugrunde: 
 
 
 Der Oper Köln steht das Gürzenich-Orchester wie bisher zur  Verfügung. Sie leistet 
dafür eine Betriebskostenerstattung von 7.050 TEUR jährlich zuzüglich partiturbeding-
ter Aushilfen und Sonderinstrumente.  
 
 Steigerung des Aufwandes für Löhne und Gehälter:  Der Personalaufwand ist in jedem 
Haushaltsjahr von den Schwankungen bei den Stellenbesetzungen abhängig. Er korreliert 
üblicherweise mit dem Aufwand für Aushilfen, da nicht besetzte Stellen aufgefangen werden 
müssen. Ab der Spielzeit 2022/2023 ist die oben genannte vierstufige Anpassung des Stel-
lenplans vorgesehen, die zu einer Zusetzung von 22,5 Stellen führt, aus dem insgesamt ein 
Finanzbedarf von 2.152 TEUR pro Wirtschaftsjahr resultiert. Der Finanzbedarf setzt sich aus 
vier Anpassungsstufen mit den jeweiligen Erhöhungen des Personalaufwands zusammen: 
 
 
o Wirtschaftsjahr 2022/2023 – 253 TEUR 
o Wirtschaftsjahr 2023/2024 – 932 TEUR 
o Wirtschaftsjahr 2024/2025 – 625 TEUR  
o Wirtschaftsjahr 2025/2026 – 342 TEUR 
 
 
 Der städtische Betriebskostenzuschuss ist in der mittelfristigen Finanzplanung wie 
folgt projiziert: 
 
o 2022/2023 12.480 TEUR 
o 2023/2024 12.480 TEUR 
o 2024/2025 15.933 TEUR 
o 2025/2026 16.820 TEUR 
o 2026/2027 17.443 TEUR 
 
Eine vollständige Deckung der Zusatzkosten für die geplante Stellenzusetzung in vier Schrit-
ten ab der Spielzeit 2022/2023 ist berücksichtigt. Das Gürzenich-Orchester setzt zur ersten 
Finanzierung der Stellenzusetzung Teile des Gewinnvortrags ein. Das Gürzenich- Orchester 
verfügt derzeit über ausreichend Mittel zur Deckung dieser Mehrbedarfe. Es erscheint aus 
Sicht des Gürzenich-Orchesters vertretbar, diese bis auf einen Sockelbetrag von 1,5 Mio. € 
abzuschmelzen.  
 
 Entsprechend den Beschlüssen des Hauptausschusses der Stadt Köln vom 26.07.2010 
sowie

4 
 
des Rats der Stadt Köln vom 08.04.2014 steigt der jährliche Betriebskostenzuschuss 
auch künftig um die Tariflohnerhöhungen.  
 
 Ab der Spielzeit 2022/2023 ist die Grundvergütungsstufe 6 für alle Musiker angesetzt. 
Um das Gürzenich -Orchester wettbewerbsfähiger aufzustellen werden neue Musiker unab-
hängig von ihren Vorbeschäftigungszeiten in der Endstufe des Tarifvertrags, Tarifstufe 6, 
eingestellt werden. 
  
Dies führt zu jährlichen Mehrkosten von ungefähr 180 TEUR, d ie aus den in der mittelfristi-
gen Finanzplanung vorgesehenen Betriebskostenzuschüssen gedeckt werden. 
 
 
 Gleichbleibende Förderung des Landes NRW:  
 
o 2022/2023 1.096 TEUR 
o 2023/2024 1.096 TEUR 
o 2024/2025 1.096 TEUR 
o 2025/2026 1.096 TEUR 
o 2026/2027 1.096 TEUR 
 
 
 Einwerben von Sponsoren und Donatoren ab 2022/2023: 
Es ist das Ziel der Betriebsleitung, für spezielle Projekte des Orchesters gezielt Sponsoren-
mittel und Spenden zu akquirieren. 
 
In den vergangenen Spielzeiten ist es der Betriebsleitung gelungen, trotz der Auswirkungen 
der Corona -Pandemie die Anzahl der Kuratoren und Mitglieder der Concert -Gesellschaft 
Köln, die Unterstützerorganisation des Gürzenich-Orchester Köln, zu halten. Dem Gürzenich-
Orchester werden für das Wirtschaftsjahr 2021/2022 circa 75 TEUR a n Spenden bereitste-
hen. Die Akquise-Bemühungen werden weiter intensiviert werden. 
 
In der vergangenen und dieser Spielzeit ist die Betriebsleitung verstärkt auf Firmen zugetre-
ten. Einige Gespräch mit potentiellen Sponsoren entwickeln sich vielversprechend. 
 
In den kommenden Spielzeiten ist eine sukzessive Erhöhung der Drittmittel intendiert, vor al-
lem um das Musikvermittlungsprofil des Gürzenich-Orchesters zu stärken und zu konsolidie-
ren. Ab der Spielzeit 2022/2023 ist ein jährlicher Deckungsbetrag von 175 TEUR angestrebt 
der zur Spielzeit 2024/2025 auf 300 TEUR jährlich steigen soll. Es handelt sich um eine 
Planzahl. 
 
Begründung der Dringlichkeit 
Die verwaltungsinterne Abstimmung konnte erst jetzt abgeschlossen werden. Der Wirtschaftsplan des 
Gürzenich-Orchester Köln ist Bestandteil des Gesamtbudgets der Stadt Köln, so dass für eine einheit-
liche Beratung mit dem Haushaltsplanaufstellungsverfahren der Stadt Köln in den jeweiligen Aus-
schüssen die Terminfolge zwingend einzuhalten ist. Das Wirtschaftsjahr des Gürzenich-Orchester 
Köln 2022/2023 beginnt am 1. September 2022. Ein beschlossener Wirtschaftsplan für diese Spielzeit 
als Grundlage für die Aktivitäten des Orchesters ist zwingend erforderlich. 
 
Anlagen 
 
Anlage1_A_Erfolgsplan 
Anlage2_B_Vermögensplan 
Anlage2_C_Stellenübersicht

Anlage 4 Auszug aus dem Beschlussprotokoll Finanzausschuss 13.06.2022

1439 Zeichen

Anlage 4 
 
 
Geschäftsführung  
Finanzausschuss  
Herr Müller (20) 
Telefon:  (0221) 221-24649  
Fax       :  (0221) 221-23902 
E-Mail:  Michael.Mueller6@stadt-koeln.de 
Datum: 14.06.2022 
Auszug 
aus dem Entwurf der Niederschrift der Sitzung des 
Finanzausschusses  vom 13.06.2022  
öffentlich 
10.33 Wirtschaftsplan des Gürzenich-Orchester Köln | Wirtschaftsjahr 
2022/23 
1603/2022 
RM Klemm bittet, die Vorlage ohne Votum in den Betriebsausschuss zu verweisen 
und wirft die Frage auf, ob die Gewährung der Grundvergütung Stufe 6 für die ausge-
schriebenen Musikerstellen eine Ausnahme darstelle. 
 
Frau Stadtkämmerin Professor Dr. Diemert erläutert, dass diese Sonderregelung der 
Konkurrenzsituation auf dem Arbeitsmarkt für Musiker geschuldet sei. 
 
Herr Englert (Geschäftsführender Direktor des Gürzenichorchesters) berichtet, dass 
die Höhe der Vergütung ein entscheidender Faktor für junge Musiker sei, sich für ein 
Orchester zu entscheiden. 
 
RM Joisten bittet wegen der grundsätzlichen Bedeutung der Thematik um eine Stel-
lungnahme im Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen/ Vergaben/ In-
ternationales. 
 
RM Petelkau bittet die wirtschaftlichen Folgen darzustellen, wenn auf die Stellenzu-
setzungen verzichtet würde. Wieviel weniger Aufführungen könnten dann stattfinden 
und wie hoch wären die Wenigererlöse. 
 
Beschluss: 
Der Finanzausschuss verweist die Vorlage ohne Votum in die nachfolgenden Gre-
mien.

Anlage 3_C_WIPLAN22_23_Stellenübersicht

524 Zeichen

Wirtschaftsplan 2022/2023
Gürzenich-Orchester Köln
C. Stellenübersicht
Stellenplanung 
2023
Stellenplanung 
2022
Stellen-
besetzung 
31.08.2021
1.Beamte 0 0 0
2.Generalmusikdirektor 1 1 1
3. Geschäftsführender Direktor 1 1 1
4. Künstlerische Angestellte 144,5 139 132,67 a)
5. Angestellte nach TVöD 10,5 10,5 9,27
6 Personalkredit 1 1 1 b)
Gesamt 157,5 152,5 144,94
Erläuterungen
a) In der Stellenplanung 2023 sind die Stellenzusetzungen berücksichtigt
b) Personalkredit über 80 TEUR für Volontäre und Werkstudenten
Anlage 3

Anlage 1_A_WIPLAN22_23_Erfolgsplan

2440 Zeichen

Wirtschaftsplan 2022/2023
Gürzenich-Orchester Köln
A. Erfolgsplan und Entwicklung
Erfolgsplan
Gewinn-und 
Verlustrechnung per 
31.08.2021 in TEUR
Wirtschaftsplan 
2021/2022 Betrag in 
TEUR
Wirtschaftsplan 
2022/2023 Betrag in 
TEUR
Wirtschaftsplan 
2023/2024 Betrag in 
TEUR2
Wirtschaftsplan 
2024/2025 Betrag in 
TEUR
Wirtschaftsplan 
2025/2026 Betrag in 
TEUR2
Wirtschaftsplan 
2026/2027 Betrag 
in TEUR
Umsatzerlöse 6.843  8.353  8.891  9.080  9.180  9.380  9.380  
a) Kartenverkauf 154  818  1.410  1.600  1.700  1.900  1.900  
b) Opernbespielung 6.599  7.435  7.381  7.380  7.380  7.380  7.380  
       Betriebskostenerstattung 6.530  7.050  7.050  7.050  7.050  7.050  7.050  
       Aushilfen/Instrumente 69  385  331  330  330  330  330  
c)Sonstige Erlöse Spielbetrieb 90  100  100  100  100  100  100  
Bestandsveränderung unfertige Produkte - -  -  -  -  -  
Sonstige Betriebliche Erträge 14.091  14.414  14.150  14.175  17.728  18.615  19.238  
   Betriebskostenzuschuss Stadt Köln 12.010  12.480  12.480  12.480  15.933  16.820  17.443  
   Betriebskostenzuschuss Land NRW 946  1.059  1.095  1.095  1.095  1.095  1.095  
   Sponsoringerträge -  175  175  200  300  300  300  
   Andere sonstige betrieblichen Erträge 1.135  700  400  400  400  400  400  
Summe Erträge 20.934  22.767  23.042  23.255  26.908  27.995  28.618  
Materialaufwand 2.360  6.379  5.965  5.809  5.832  5.855  5.880  
 Gagen für Dirigenten, Solisten, Chöre 456  1.194  1.419  1.300  1.300  1.300  1.300  
   Gagen für Aushilfen 416  1.425  1.403  1.250  1.250  1.250  1.250  
   Saalmieten 760  1.376  1.044  1.159  1.182  1.205  1.230  
   Anderer Materialaufwand 728  2.384  2.100  2.100  2.100  2.100  2.100  
Personalaufwand 13.821  15.875  16.576  18.106  19.446  20.510  21.108  
   Löhne und Gehälter 11.138  12.675  13.376  14.504  15.689  16.610  17.108  
 Soziale Abgaben, Altersvorsorge 2.683  3.200  3.200  3.602  3.757  3.900  4.000  
Abschreibungen 116  120  120  120  120  120  120  
Sonstige Betriebliche Aufwendungen 1.430  1.200  1.200  1.200  1.200  1.200  1.200  
Summe Aufwendungen 17.727  23.574  23.861  25.235  26.598  27.685  28.308  
Betriebsergebnis 3.207  807 -  820 -  1.980 -  310  310  310  
Zinserträge 2  -  -  -  -  -  -  
Zinsaufwendungen 258  300  300  300  300  300  300  
Steuern vom Aufkommen und Ertrag 2  10  10  10  10  10  10  
Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag 2.945  1.117 -  1.130 -  2.290 -  0 0 0
Anlage 1

Beratungsverlauf (3)

13.06.2022 Finanzausschuss
TOP 10.33 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: ohne Votum in nachfolgende Gremien

Zur Sitzung
14.06.2022 Betriebsausschuss Gürzenich-Orchester
TOP 3.1 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung
20.06.2022 Rat
TOP 10.34 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Orte (1)

  • Offenbachplatz

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Details

Aktenzeichen
1603/2022
Typ
Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss
Datum
25.05.2022
Erstellt
10.05.2022 17:12