Wirtschaftsplan des Gürzenich-Orchester Köln | Wirtschaftsjahr 2022/23
Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss 1603/2022 vom 25.05.2022
Stand: Am 20.06.2022 im Rat ungeändert beschlossen.
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Anlage 2_B_ WIPLAN22_23_Vermögensplan
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Wirtschaftsplan 2022/2023 Gürzenich-Orchester Köln B. Vermögensplan und Entwicklung Wirtschaftsjahr 2020/2021 PLAN in TEUR Wirtschaftsjahr 2021/2022 PLAN in TEUR Wirtschaftsjahr 2022/2023 PLAN in TEUR Wirtschaftsjahr 2023/2024 PLAN in TEUR Wirtschaftsjahr 2024/2025 PLAN in TEUR Wirtschaftsjahr 2025/2026 PLAN in TEUR 1. Mittelverwendung 1.1. Musikinstrumente 79 79 90 90 90 90 1.2. IT/Technik 0 0 30 30 30 30 1.2. Zuführung aus Rücklagen 0 0 0 0 0 0 1.3. Betriebsergebnis 0 0 0 0 0 0 1.4. Abbau Forderungen Stadt Köln 500 500 500 500 500 500 Gesamt 579 579 620 620 620 620 2. Mittelherkunft 2.1. Abschreibungen 79 79 120 120 120 120 2.2. Entnahme aus Rücklagen 0 0 0 0 0 0 2.3. Tilgungsleistunge der Stadt Köln 500 500 500 500 500 500 Gesamt 579 579 620 620 620 620 Die Gegenüberstellung der geplanten Mittelherkunft und -verwendung führt zu einem Finanzbedarf in Höhe von 620 TEUR. Dieser wird in Höhe von 120 TEUR aus Abschreibungswerten und in Höhe von 500 TEUR aus Tilgungsleistungen auf die langfristige Dahrlehensforderung des Orchesters gegenüber der Stadt Köln gedeckt. Die Dahrlehensforderung ist im Zusammenhang mit der Ausgliederung der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung zum 1.9.2000 entstanden durch Übernahme der Pensions- und Beihilfeverpflichtungen gegenüber früher beamteten Musikern durch entsprechende Rückstellung und Passivierung (Forderung gegen die Stadt). Die Tilgungsleistung dient dem teilweisen Ausgleich des mit der Übernahme der Pensions- und Beihilfeverpflichtung verbundenen Liquiditätsabflusses. Anlage 2 -
Beschlussvorlage Rat
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle VII/47 47 Vorlagen-Nummer 1603/2022 Freigabedatum 25.05.2022 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Wirtschaftsplan des Gürzenich-Orchester Köln | Wirtschaftsjahr 2022/23 Beschlussorgan Rat Gremium Datum Beschluss: Der Rat stellt gemäß § 4 Betriebssatzung i.V. m. § 4 der Eigenbetriebsverordnung für das Land Nord- rhein-Westfalen (Eig. VO) den Wirtschaftsplan der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung Gürzenich- Orchester für das Wirtschaftsjahr 2022/2023 in der zu diesem Beschluss paraphierten Fassung mit einem Jahresfehlbetrag von 1.130 TEUR fest. Die mittelfristige Finanzplanung wird zur Kenntnis ge- nommen. Daraus ergeben sich keine Ansprüche für die Gesellschaft. Die Betriebsleitung wird ermächtigt, zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben Kassenkredite bis zum Höchstbetrag von 0,5 Mio. EUR in Anspruch zu nehmen. Betriebsausschuss Gürzenich-Orchester 31.05.2022 Finanzausschuss 13.06.2022 Rat 20.06.2022 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Ja, investiv Investitionsauszahlungen € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja in Höhe des BKZ % Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € c) bilanzielle Abschreibungen € Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Erträge € b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten € Einsparungen: ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € Beginn, Dauer Auswirkungen auf den Klimaschutz Nein Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung) Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung) Begründung Gemäß § 12 und § 13 i.V.m. § 4 der Betriebssatzung für die eigenbetriebsähnliche Einrichtung Gür- zenich-Orchester Köln hat die Betriebsleitung dem Rat der Stadt Köln den Wirtschaftsplan zur Fest- stellung vorzulegen. Dem vorliegenden Beschlussvorschlag ist als Anlage der Wirtschaftsplan, bestehend aus dem Er- folgsplan, dem Vermögensplan, der Stellenübersicht sowie der mehrjährigen Finanzplanung für den Zeitraum Wirtschaftsjahr 2022/2023 bis Wirtschaftsjahr 2026/2027 einschließlich Erläuterungen bei- gefügt. Zusammenfassung: In den Spielzeiten 2022/2023 bis 2026/2027 wird von einer soliden Finanzlage trotz zu- nächst negativer Betriebsergebnisse ausgegangen, da diese durch den Gewinnvortrag von 6.171 TEUR ausgeglichen werden können. In der Spielzeit 2022/2023 plant das Gürzenich-Orchester Köln ein negatives Betriebsergebnis von 3 820 TEUR (Jahresfehlbetrag 1.130 TEUR). Das Defizit resultiert aus dem zu erwartenden Minderer- lösen aus Karteneinnahmen im Vergleich zu den Vor-Corona-Pandemie Spielzeiten und dem Einfrie- ren des BKZ der Stadt Köln. Auch für die Spielzeit 2023/2024 werden Mindererlöse projiziert. Eine Rückkehr zu der Vor-Corona-Pandemie Auslastung wird erst in der Spielzeit 2024/2025 erwartet. Der BKZ wird in Absprache mit der Stadtkämmerin für die Spielzeiten 2022/23 und 2023/24 auf dem Niveau 2021/22 eingefroren, um die vorhandene überschüssige Liquidität abzuschmelzen und damit Verwahrentgelte zu vermeiden. Zur Deckung des zu erwartenden negativen Betriebsergebnisses der kommenden Wirtschaftsjahre, wird der Gewinnvortrag von 6.171 TEUR herangezogen. Eine zusätzliche Belastung erwächst aus einer vierstufigen Personalaufstockung des Gürzenich- Orchesters beginnend in der Spielzeit 2022/2023, die 2025/2026 beendet sein wird. Sie ist notwen- dig, um es dem Orchester zu ermöglichen, bei gleichbleibender Zahl von Konzertprogrammen und gleichbleibender Gastspieltätigkeit den Musterspielplan der Oper Köln nach dem Umzug in das sa- nierte Haus am Offenbachplatz umzusetzen. Die Stellenzusetzung ist in der mittelfristigen Finanz- planung berücksichtigt. Ab dem Wirtschaftsjahr 2024/2025 ist eine bedarfsgerechte Erhöhung des BKZ in die mittelfristige Finanzplanung eingestellt. Dieser Entwicklung liegen folgende Annahmen zugrunde: Der Oper Köln steht das Gürzenich-Orchester wie bisher zur Verfügung. Sie leistet dafür eine Betriebskostenerstattung von 7.050 TEUR jährlich zuzüglich partiturbeding- ter Aushilfen und Sonderinstrumente. Steigerung des Aufwandes für Löhne und Gehälter: Der Personalaufwand ist in jedem Haushaltsjahr von den Schwankungen bei den Stellenbesetzungen abhängig. Er korreliert üblicherweise mit dem Aufwand für Aushilfen, da nicht besetzte Stellen aufgefangen werden müssen. Ab der Spielzeit 2022/2023 ist die oben genannte vierstufige Anpassung des Stel- lenplans vorgesehen, die zu einer Zusetzung von 22,5 Stellen führt, aus dem insgesamt ein Finanzbedarf von 2.152 TEUR pro Wirtschaftsjahr resultiert. Der Finanzbedarf setzt sich aus vier Anpassungsstufen mit den jeweiligen Erhöhungen des Personalaufwands zusammen: o Wirtschaftsjahr 2022/2023 – 253 TEUR o Wirtschaftsjahr 2023/2024 – 932 TEUR o Wirtschaftsjahr 2024/2025 – 625 TEUR o Wirtschaftsjahr 2025/2026 – 342 TEUR Der städtische Betriebskostenzuschuss ist in der mittelfristigen Finanzplanung wie folgt projiziert: o 2022/2023 12.480 TEUR o 2023/2024 12.480 TEUR o 2024/2025 15.933 TEUR o 2025/2026 16.820 TEUR o 2026/2027 17.443 TEUR Eine vollständige Deckung der Zusatzkosten für die geplante Stellenzusetzung in vier Schrit- ten ab der Spielzeit 2022/2023 ist berücksichtigt. Das Gürzenich-Orchester setzt zur ersten Finanzierung der Stellenzusetzung Teile des Gewinnvortrags ein. Das Gürzenich- Orchester verfügt derzeit über ausreichend Mittel zur Deckung dieser Mehrbedarfe. Es erscheint aus Sicht des Gürzenich-Orchesters vertretbar, diese bis auf einen Sockelbetrag von 1,5 Mio. € abzuschmelzen. Entsprechend den Beschlüssen des Hauptausschusses der Stadt Köln vom 26.07.2010 sowie 4 des Rats der Stadt Köln vom 08.04.2014 steigt der jährliche Betriebskostenzuschuss auch künftig um die Tariflohnerhöhungen. Ab der Spielzeit 2022/2023 ist die Grundvergütungsstufe 6 für alle Musiker angesetzt. Um das Gürzenich -Orchester wettbewerbsfähiger aufzustellen werden neue Musiker unab- hängig von ihren Vorbeschäftigungszeiten in der Endstufe des Tarifvertrags, Tarifstufe 6, eingestellt werden. Dies führt zu jährlichen Mehrkosten von ungefähr 180 TEUR, d ie aus den in der mittelfristi- gen Finanzplanung vorgesehenen Betriebskostenzuschüssen gedeckt werden. Gleichbleibende Förderung des Landes NRW: o 2022/2023 1.096 TEUR o 2023/2024 1.096 TEUR o 2024/2025 1.096 TEUR o 2025/2026 1.096 TEUR o 2026/2027 1.096 TEUR Einwerben von Sponsoren und Donatoren ab 2022/2023: Es ist das Ziel der Betriebsleitung, für spezielle Projekte des Orchesters gezielt Sponsoren- mittel und Spenden zu akquirieren. In den vergangenen Spielzeiten ist es der Betriebsleitung gelungen, trotz der Auswirkungen der Corona -Pandemie die Anzahl der Kuratoren und Mitglieder der Concert -Gesellschaft Köln, die Unterstützerorganisation des Gürzenich-Orchester Köln, zu halten. Dem Gürzenich- Orchester werden für das Wirtschaftsjahr 2021/2022 circa 75 TEUR a n Spenden bereitste- hen. Die Akquise-Bemühungen werden weiter intensiviert werden. In der vergangenen und dieser Spielzeit ist die Betriebsleitung verstärkt auf Firmen zugetre- ten. Einige Gespräch mit potentiellen Sponsoren entwickeln sich vielversprechend. In den kommenden Spielzeiten ist eine sukzessive Erhöhung der Drittmittel intendiert, vor al- lem um das Musikvermittlungsprofil des Gürzenich-Orchesters zu stärken und zu konsolidie- ren. Ab der Spielzeit 2022/2023 ist ein jährlicher Deckungsbetrag von 175 TEUR angestrebt der zur Spielzeit 2024/2025 auf 300 TEUR jährlich steigen soll. Es handelt sich um eine Planzahl. Begründung der Dringlichkeit Die verwaltungsinterne Abstimmung konnte erst jetzt abgeschlossen werden. Der Wirtschaftsplan des Gürzenich-Orchester Köln ist Bestandteil des Gesamtbudgets der Stadt Köln, so dass für eine einheit- liche Beratung mit dem Haushaltsplanaufstellungsverfahren der Stadt Köln in den jeweiligen Aus- schüssen die Terminfolge zwingend einzuhalten ist. Das Wirtschaftsjahr des Gürzenich-Orchester Köln 2022/2023 beginnt am 1. September 2022. Ein beschlossener Wirtschaftsplan für diese Spielzeit als Grundlage für die Aktivitäten des Orchesters ist zwingend erforderlich. Anlagen Anlage1_A_Erfolgsplan Anlage2_B_Vermögensplan Anlage2_C_Stellenübersicht -
Anlage 4 Auszug aus dem Beschlussprotokoll Finanzausschuss 13.06.2022
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Anlage 4 Geschäftsführung Finanzausschuss Herr Müller (20) Telefon: (0221) 221-24649 Fax : (0221) 221-23902 E-Mail: Michael.Mueller6@stadt-koeln.de Datum: 14.06.2022 Auszug aus dem Entwurf der Niederschrift der Sitzung des Finanzausschusses vom 13.06.2022 öffentlich 10.33 Wirtschaftsplan des Gürzenich-Orchester Köln | Wirtschaftsjahr 2022/23 1603/2022 RM Klemm bittet, die Vorlage ohne Votum in den Betriebsausschuss zu verweisen und wirft die Frage auf, ob die Gewährung der Grundvergütung Stufe 6 für die ausge- schriebenen Musikerstellen eine Ausnahme darstelle. Frau Stadtkämmerin Professor Dr. Diemert erläutert, dass diese Sonderregelung der Konkurrenzsituation auf dem Arbeitsmarkt für Musiker geschuldet sei. Herr Englert (Geschäftsführender Direktor des Gürzenichorchesters) berichtet, dass die Höhe der Vergütung ein entscheidender Faktor für junge Musiker sei, sich für ein Orchester zu entscheiden. RM Joisten bittet wegen der grundsätzlichen Bedeutung der Thematik um eine Stel- lungnahme im Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen/ Vergaben/ In- ternationales. RM Petelkau bittet die wirtschaftlichen Folgen darzustellen, wenn auf die Stellenzu- setzungen verzichtet würde. Wieviel weniger Aufführungen könnten dann stattfinden und wie hoch wären die Wenigererlöse. Beschluss: Der Finanzausschuss verweist die Vorlage ohne Votum in die nachfolgenden Gre- mien. -
Anlage 3_C_WIPLAN22_23_Stellenübersicht
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Wirtschaftsplan 2022/2023 Gürzenich-Orchester Köln C. Stellenübersicht Stellenplanung 2023 Stellenplanung 2022 Stellen- besetzung 31.08.2021 1.Beamte 0 0 0 2.Generalmusikdirektor 1 1 1 3. Geschäftsführender Direktor 1 1 1 4. Künstlerische Angestellte 144,5 139 132,67 a) 5. Angestellte nach TVöD 10,5 10,5 9,27 6 Personalkredit 1 1 1 b) Gesamt 157,5 152,5 144,94 Erläuterungen a) In der Stellenplanung 2023 sind die Stellenzusetzungen berücksichtigt b) Personalkredit über 80 TEUR für Volontäre und Werkstudenten Anlage 3 -
Anlage 1_A_WIPLAN22_23_Erfolgsplan
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Wirtschaftsplan 2022/2023 Gürzenich-Orchester Köln A. Erfolgsplan und Entwicklung Erfolgsplan Gewinn-und Verlustrechnung per 31.08.2021 in TEUR Wirtschaftsplan 2021/2022 Betrag in TEUR Wirtschaftsplan 2022/2023 Betrag in TEUR Wirtschaftsplan 2023/2024 Betrag in TEUR2 Wirtschaftsplan 2024/2025 Betrag in TEUR Wirtschaftsplan 2025/2026 Betrag in TEUR2 Wirtschaftsplan 2026/2027 Betrag in TEUR Umsatzerlöse 6.843 8.353 8.891 9.080 9.180 9.380 9.380 a) Kartenverkauf 154 818 1.410 1.600 1.700 1.900 1.900 b) Opernbespielung 6.599 7.435 7.381 7.380 7.380 7.380 7.380 Betriebskostenerstattung 6.530 7.050 7.050 7.050 7.050 7.050 7.050 Aushilfen/Instrumente 69 385 331 330 330 330 330 c)Sonstige Erlöse Spielbetrieb 90 100 100 100 100 100 100 Bestandsveränderung unfertige Produkte - - - - - - Sonstige Betriebliche Erträge 14.091 14.414 14.150 14.175 17.728 18.615 19.238 Betriebskostenzuschuss Stadt Köln 12.010 12.480 12.480 12.480 15.933 16.820 17.443 Betriebskostenzuschuss Land NRW 946 1.059 1.095 1.095 1.095 1.095 1.095 Sponsoringerträge - 175 175 200 300 300 300 Andere sonstige betrieblichen Erträge 1.135 700 400 400 400 400 400 Summe Erträge 20.934 22.767 23.042 23.255 26.908 27.995 28.618 Materialaufwand 2.360 6.379 5.965 5.809 5.832 5.855 5.880 Gagen für Dirigenten, Solisten, Chöre 456 1.194 1.419 1.300 1.300 1.300 1.300 Gagen für Aushilfen 416 1.425 1.403 1.250 1.250 1.250 1.250 Saalmieten 760 1.376 1.044 1.159 1.182 1.205 1.230 Anderer Materialaufwand 728 2.384 2.100 2.100 2.100 2.100 2.100 Personalaufwand 13.821 15.875 16.576 18.106 19.446 20.510 21.108 Löhne und Gehälter 11.138 12.675 13.376 14.504 15.689 16.610 17.108 Soziale Abgaben, Altersvorsorge 2.683 3.200 3.200 3.602 3.757 3.900 4.000 Abschreibungen 116 120 120 120 120 120 120 Sonstige Betriebliche Aufwendungen 1.430 1.200 1.200 1.200 1.200 1.200 1.200 Summe Aufwendungen 17.727 23.574 23.861 25.235 26.598 27.685 28.308 Betriebsergebnis 3.207 807 - 820 - 1.980 - 310 310 310 Zinserträge 2 - - - - - - Zinsaufwendungen 258 300 300 300 300 300 300 Steuern vom Aufkommen und Ertrag 2 10 10 10 10 10 10 Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag 2.945 1.117 - 1.130 - 2.290 - 0 0 0 Anlage 1
Beratungsverlauf
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13.06.2022
TOP 10.33, Vorberatung (Fachausschuss). Ergebnis: ohne Votum in nachfolgende Gremien -
14.06.2022
Betriebsausschuss Gürzenich-Orchester
TOP 3.1, Vorberatung (Fachausschuss). Ergebnis: ungeändert beschlossen
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