2978/2019
Beantwortung der Anfrage AN/1058/2019 der Ratsgruppe GUT aus der Sitzung des Hauptausschusses vom 05.08.2019 betr.: "Kartäuserwall 18 erhalten"
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Beantwortung einer Anfrage (Rat)
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle VI/151/1 151/1 Vorlagen-Nummer 09.09.2019 2978/2019 Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung öffentlicher Teil Gremium Datum Hauptausschuss 09.09.2019 Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) 12.09.2019 Ausschuss Kunst und Kultur 17.09.2019 Beantwortung der Anfrage AN/1058/2019 der Ratsgruppe GUT aus der Sitzung des Hauptausschusses vom 05.08.2019 betr.: "Kartäuserwall 18 erhalten" Beantwortung der Anfrage gem. § 4 der Geschäftsordnung des Rates und der Bezirksvertretungen der Stadt Köln AN/1058/2019 der Ratsgruppe GUT aus der Sitzung des Hauptausschusses vom 05.08.2019 betr.: „Kartäuserwall 18 erhalten“ Die Ratsgruppe GUT betont in ihrer Anfrage zunächst, dass private Wohnmietverhältnisse und sozio-kulturelle gewerbliche Mieterinnen und Mieter bereits seit Jahrzehnten gemeinsam das Projekt Kartäuserwall 18 bildeten und es sich dabei um ein wunderbares Modell handle. Jedoch seien die Mietverträge der sozio-kulturellen Nutzerinnen und Nutzer von der Vermieterin, der LEG Immobilien AG, zum 30.09.2019 gekündigt worden. Es müsse Ziel der Stadt Köln sein, das Objekt in seiner aktuellen Zusammensetzung zu erhalten. Vor diesem Hintergrund stellt die Ratsgruppe GUT die folgenden Fragen: 1. Gibt es eine Möglichkeit die Räume im Kartäuserwall 18, die dem Begriff sozio-Kulturelles Gewerbe zuzuordnen sind, ebenfalls durch die geplante Millieuschutzsatzung zu erfassen? Antwort der Verwaltung: Die Soziale Erhaltungssatzung gem. § 172 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 des Baugesetzbuches (BauGB) dient allein der Zusammensetzung der Wohnbevölkerung. Vorhaben, die nicht den bestehenden Wohnraum betreffen, fallen nicht in den Regelungsbereich einer Sozialen Erhal- tungssatzung. Eine Einflussnahme auf die Entwicklungen des Objekts Kartäuserwall 18 kann mit diesem Instrument somit nicht genommen werden. Soziale Erhaltungssatzungen sind ein Instrument des Besonderen Städtebaurechts und leis- ten weder einen Beitrag zum individuellen Mieterschutz noch zum Erhalt von Gewerbe. Hier ist der Bundesgesetzgeber gefragt, entsprechende Voraussetzungen und Regelungen zu schaffen. Nach Kenntnis der Verwaltung prüft die Bundesregierung derzeit, ob ein Bedarf für Maßnahmen zum Schutz von Gewerbemieterinnen und -mietern besteht und welche Maß- nahmen hierzu ggf. geeignet wären (vgl. Drucksache 19/8434 des Deutschen Bundestags). 2. Welche Vereinbarungen/Zusagen gibt es, dass das Theater der Keller zukünftig nicht in Kon- kurrenz zu den bisherigen Mieter*innen der Gewerberäume tritt? Antwort der Verwaltung: 2 Grundsätzlich hat die Verwaltung keinen Einfluss auf das Vermietungsgeschäft der privaten LEG Immobilien AG. Das Theater der Keller hat für den Umbau von Räumlichkeiten einen An- trag auf Bauzuschuss bei der Stadt Köln gestellt. Der Ausschuss Kunst und Kultur hat die Verwaltung beauftragt, diesen Antrag entsprechend der einzuhaltenden Kriterien zu bewilli- gen. Der Bauzuschuss wurde für Räume beantragt, die bereits seit Monaten von der bisheri- gen Mieterin nicht mehr genutzt werden, so dass aus Sicht der Verwaltung kein Nutzungskon- flikt vorliegt. Aus Sicht der Verwaltung ist der Fortbestand des Theaters der Keller in der Südstadt von gro- ßer Bedeutung. Gleiches gilt für die Arbeit einiger Initiativen des Kartäuserwall 18 Selbsthilfe- projekt e. V. Das Theater der Keller hat stets betont, einer Zusammenarbeit mit den übrigen Akteuren offen gegenüberzustehen. Die Verwaltung geht daher davon aus, dass eine gütliche Zusammenarbeit von Theater der Keller und dem Kartäuserwall 18 Selbsthilfeprojekt e. V. grundsätzlich möglich wäre. 3. Das Projekt Kartäuserwall 18 wurde zu Beginn auch mit Hilfe der Stadt Köln initiiert. Wer kümmert sich nun (im Sinne einer Vermittlung) auf Seiten der Stadt Köln um die Belange der Mieter*innen? Antwort der Verwaltung: Das Amt für Wohnungswesen hat lediglich die Aufgabe, von Obdachlosigkeit bedrohte Perso- nen zu unterstützen, wenn diese nicht in der Lage sind, sich selbst mit Wohnraum zu versor- gen. Eine Vermittlerrolle wird das Amt für Wohnungswesen im Fall des Kartäuserwalls 18 da- her nicht einnehmen. Sollte von den Mieterinnen und Mietern jedoch anderer Wohnraum ge- sucht werden, steht das Amt für Wohnungswesen zur Beratung bereit. 4. Am 9. Mai 2019 beschloss die Bezirksvertretung Innenstadt eine Kommission mit dem Ziel des Erhaltes des Projektes einzusetzen. Gab es schon ein Treffen mit Ergebnissen? Antwort der Verwaltung: Auf Einladung von Herrn Bezirksbürgermeister Hupke wird die erste Kommissionssitzung am 05.09.2019 stattfinden. Eingeladen wurden Vertreterinnen und Vertreter der Bezirksvertretung Innenstadt, die Intendanz sowie Mitglieder des Förderkreises des Theaters der Keller sowie Vertreterinnen und Vertreter des Kartäuserwall 18 Selbsthilfeprojekt e. V., der LEG Immobilien AG und der Verwaltung. 5. Sieht die Stadt Köln eine Möglichkeit das Objekt von der LEG zurück zu kaufen, um es dauer- haft erhalten zu können? Antwort der Verwaltung: Die LEG hat nicht die Absicht, das Gebäude zu veräußern. Unabhängig davon wäre ein Fort- bestand der bisherigen Nutzung auch bei einem Erwerb durch die Stadt Köln nicht gegeben, da die LEG mit dem Theater der Keller einen Mietvertrag geschlossen hat, der aufgrund des im Bürgerlichen Gesetzbuch verankerten Grundsatzes „Kauf bricht nicht Miete“ (§ 566 BGB) auch im Falle eines Eigentümerwechsels unverändert Bestand hätte. gez. Reker
(Vorab-)Auszug Hauptausschuss
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Geschäftsführung Hauptausschuss Frau Piszczan Telefon: (0221) 221 26014 Fax : (0221) 221 26570 E-Mail: giulia.piszczan@stadt -koeln.de Datum: 12.09.2019 Auszug aus dem Entwurf der Niederschrift der 41. Sitzung des Hauptausschusses vom 09.09.2019 öffentlich 3.2 Anfrage der Ratsgruppe GUT betreffend "Kartäuserwall 18 erhalten" AN/1058/2019 Antwort der Verwaltung vom 09.09.2019 2978/2019 Herr Zimmermann erläutert zu Punkt 5 der Beantwortung, dass bislang von der Ver- waltung immer vermittelt worden sei, dass das Theater der Keller in einen Raum um- ziehen werde, der die bisherige Nutzung nicht gefährde. Nun werde in Punkt 5 mitge- teilt, dass die bisherige Nutzung nicht fortgeführt werden könne, egal wem das Ge- bäude gehöre. Daher möchte Herr Zimmermann wissen, worin das Problem im Mietvertrag liegt, das die bisherige Nutzung komplett in Frage stellt. Herr Beigeordneter Greitemann sagt zu, diese Rückfrage nach interner Prüfung zu beantworten. Zudem bittet Frau von Bülow die Beantwortung der Anfrage und der entsprechenden Rückfrage auch dem Ausschuss für Kunst und Kultur zur Kenntnis zu geben. Der Hauptausschuss nimmt die Beantwortung zur Kenntnis.
Beratungsverlauf (3)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungBeschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungBeschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 2978/2019
- Typ
- Beantwortung einer Anfrage (Rat bzw. HA)
- Datum
- 13.09.2019
- Erstellt
- 27.08.2019 15:35