2414/2025
Bürgereingabe nach § 24 GO NRW - Sitzbank vor dem Haus Hohenzollernring 49 - entfernen oder versetzen, Aktenzeichen 106/25
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Von: online-formularversand@stadt-koeln.de <online-formularversand@stadt-koeln.de> Gesendet: Dienstag, 22. Juli 2025 12:34 An: 02-1/4 Geschäftsstelle Anregungen und Beschwerden <geschaeftsstelle-anregungen- beschwerden@stadt-koeln.de> Betreff: Kontakt Ausschuss für Bürgerbeteiligung, Anregungen und Beschwerden Folgende Information oder Nachricht wurde über das Online-Formular 'Kontakt Ausschuss für Bürgerbeteiligung, Anregungen und Beschwerden' am 22.07.2025 12:33:59 an Sie geschickt Anliegen: Sehr geehrte Damen und Herren, unsere (als Mieter) befindet sich im Haus Hohenzollernring 49, 50672 Köln . Direkt gegenüber (Hausnr. 48) befindet sich das MVZ – eine Methadonausgabestelle. Vor unserem Hauseingang steht eine öffentliche Sitzbank. Seit einigen Monaten wird diese zweckentfremdet und dient als Umschlagsplatz für Drogen, Konsumfläche sowie zentrale Anlaufstelle. Es wird geschrien, gestritten, geweint, Musik laut gehört, Hund bellen, usw. Die Bank wird vom frühen Morgen bis in den späten Abend hinein dafür von 15 bis 25 Personen genutzt, die sich dort wie vor bei einem Zeltlager versammeln und einrichten. Gepäck und andere Gegenstände liegen zwischen der Bank und unserem Hauseingang, wodurch der Zugang versperrt wird. Die Personen stehen unmittelbar vor der Tür und auch im Eingangsbereich. Regelmäßig wird in diesem Bereich sowie direkt vor der Tür Crack geraucht, Drogen vorbereitet und verkauft. Trotz mehrfacher Aufforderungen, die Tür freizuhalten und den Ort nicht zum Schlafen zu nutzen, zeigen sich die Personen zunehmend aggressiv, filmen und bedrohen uns , Mandanten, Kunden und Patienten . Auch Dealer (teilweise mit Hunden) mit aggressivem Verhalten versammeln sich vermehrt, und es kommen ständig neue Personen hinzu. Zwar ist allgemein bekannt, dass sich solche Zustände in Köln häufen, jedoch ist die Situation vor unserer Haustür extrem und in keinster Weise hinnehmbar. Hier kann nicht auf allgemeine Umstände verwiesen werden. Selbst vor der Methadonausgabestelle ist diese Erheblichkeit nicht gegeben und dieser Bereich wird schnell (nach der Ausgabezeit) geräumt. Die Ursache für diese Zustände liegt in der gegenüber befindlichen Methadonausgabestelle und der Tatsache, dass die einzige Sitzbank in der Umgebung direkt vor unserem Eingang steht. Wir als Hausgemeinschaft – bestehend aus Psychotherapeuten, Rechtsanwälten und Gewerbetreibenden – mussten in den letzten Monaten mehrmals wöchentlich oder mehrmals täglich das Ordnungsamt und die Polizei um Einschreiten bitten. Je nach Einsatz gehen die betroffenen Personen kurzzeitig, kehren jedoch in Minutenschnelle wieder zurück. Mehrmals täglich schwankt die Anzahl der Anwesenden zwischen drei und zwanzig Personen. Im Interesse aller – auch der Einsatzkräfte – beantragen wir daher, die Sitzbank vor dem Haus Hohenzollernring 49 zu entfernen. Eine Versetzung an eine andere Stelle auf den Ringen, beispielsweise vor der Kölner Bank oder direkt vor der Methadonstelle, wäre gegebenenfalls eine Alternative. Ferner ist hier dieser Bereich seitens der Behörde regelmäßig zu kontrollieren. Denn es handelt es sich um einen Brennpunkt an die öffentliche Sicherheit und Ordnung konkret und erheblich betroffen ist. Mandanten und Patienten werden eingeschüchtert und bedroht. Neben der Bedrohung stellt der Zustand eine geschäftsschädigende und untragbare Belastung und Störung dar. Ein umgehendes Einschreiten ist dringend erforderlich, um zu verhindern, dass der Bereich vor unserem Hauseingang sich dauerhaft zu einer Anlaufstelle auf den Ringen entwickelt. Sollte keine Abhilfe geschaffen werden, behalten wir uns vor, die Presse (z. B. Kölner Stadtanzeiger) über diese abenteuerliche Situation zu informieren. Jeden Tag müssen wir diesen Zustand ertragen – es wirkt, als würde ständig ein schlechter Film laufen, und das bereits seit mehreren Monaten. Welchen Sinn hat eine Methadonstelle, die zu den Ausgabenzeiten nicht überwacht wird und letztlich zu erhöhtem Drogenkonsum führt?! Die betroffenen Personen erwerben ihre Drogen unmittelbar danach, bereiten sie direkt vor unserer Tür vor und konsumieren sie dort. Unser Eingangsbereich darf nicht als (alleiniger ) Drogenbasar auf den Ringen missbraucht werden. Dies akzeptieren wir nicht und werden es nicht länger hinnehmen. Wir wollen uns von dieser Szene nicht länger bedrohen, einschüchtern und schädigen lassen. Es sei nochmals betont, es handelt sich nicht um die mittlerweile allgemein herrschende Drogenproblematik, sondern um den Hotspot auf den Ringen. Sollten sich die Zustände nicht binnen zwei Wochen verbessern, behalten wir uns vor, die Presse einzuschalten. Mit freundlichen Grüßen
Beschlussvorlage Bezirksvertretung
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Dezernat, Dienststelle I/02/02-1 Vorlagen-Nummer 2414/2025 Freigabedatum Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Bürgereingabe nach § 24 GO NRW - Sitzbank vor dem Haus Hohenzollernring 49 - entfernen oder versetzen, Aktenzeichen 106/25 Beschlussorgan Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) Gremium Datum Beschluss: Die Bezirksvertretung Innenstadt dankt dem Petenten für die Eingabe. Die Verwaltung wird gebeten die Sachlage zu prüfen und bei Vorliegen des geschilderten Sachverhalts die Sitzbank zu entfernen. Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) 02.09.2025 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Auswirkungen auf den Klimaschutz Nein Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung) Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung) Begründung: Aufgrund der vom Petenten geschilderten Situation (Anlage), erscheint die Entfernung der Sitzbank als die dauerhaft geeignetste Maßnahme. Laut Schilderung des Petenten, hat das wöchentliche oder mehrmals tägliche Einschreiten des Ordnungsamtes und der Polizei bisher nicht den gewünschten Erfolg gebracht. Die be- troffenen Personen kehren Minuten später nach erfolgtem Einsatz wieder zurück. Die Anzahl der Anwesenden soll zwischen drei und zwanzig Personen betragen. Das Amt für Öffentliche Ordnung hat zu der Situation an der besagten Örtlichkeit Folgendes mitgeteilt: Die Örtlichkeit ist dem Kommunalen Ordnungsdienst bekannt und wird im Rahmen eines Dau- erauftrages durch die zuständige Dienstgruppe regelmäßig bestreift. Auch die Kooperationsstreife, bestehend aus Kolleg*innen der Polizei, KVB und Kommunaler Ordnungsdienst, bestreifen diese Örtlichkeit regelmäßig durch Sonderkontrollen. Die Kolleg*innen sind dementsprechend, zusätzlich zu den Bürgerbeschwerden, auch ohne gemeldeter Beschwerden vor Ort. Die Kolleg*innen im Außendienst zeigen hier, und auch in allen umliegenden Straßen, vermehrt Präsenz, sprechen ordnungswidriges Verhalten konse- quent an und ergreifen ordnungsbehördliche Maßnahmen wie z. B. Verwarnungs- und Buß- gelder oder Platzverweise. Da auf dem Hohenzollernring in Höhe der Hausnummer 49 unter anderem die Methadonaus- gabe stattfindet, befinden sich hier besonders zu den Ausgabezeiten vermehrt konsumierende Personen vor Ort. Das Konsumieren auf öffentlichem Straßenland, fällt in den Aufgabenbe- reich der Polizei. Weitere aus dem Konsum entstehende Ordnungswidrigkeiten, wie z.B. stö- rendes Verhalten, in den des Kommunalen Ordnungsdienstes. Dies wird von den Außen- dienstkräften regelmäßig kontrolliert und bei Feststellungen umgehend gehandelt. Das Ergreifen von ordnungsbehördlichen Maßnahme ist jedoch nur möglich, wenn es eine Rechtsgrundlage dafür gibt. Somit muss z. B. ein störendes Verhalten von den Personen aus- gehen oder im Eingangsbereich von Kindergärten und Schulen Drogenkonsum (vgl. § 11 und 11a Kölner Stadtordnung) stattfinden, damit die Außendienstkräfte ordnungsbehördlich tätig werden können. Der bloße Aufenthalt der Personen stellt keine Ordnungswidrigkeit dar, wodurch ein Eingreifen des Kommunalen Ordnungsdienstes im Zweifel ein unrechtmäßiger Grundrechtseingriff darstellen kann. Beim Kommunalen Ordnungsdienst sind in der Vergangenheit Beschwerden zu dieser Örtlich- keit eingegangen und die Kolleg*innen konnten diesbezüglich tätig werden. Die beschriebene Situation, gilt besonders für den Bereich vor der Ausgabestelle sowie in Richtung Bahnhaltestelle Friesenplatz. Die gegenüberliegende Bank wird durchaus auch von den Personen genutzt und auch da gab es in der Vergangenheit Maßnahmen. Jedoch ist die Situation ausgesprochen häufiger auf der Straßenseite der Methadonausgabe. Die Personen halten sich nicht nur auf Bänken auf. Sie verweilen auch auf dem Boden oder zeitweise in Außengastronomien. 3 Sollte die Bank vor der Hausnummer 49 entfernt und an eine andere Örtlichkeit versetzt wer- den, wird diese Problematik damit vermutlich nur verschoben. Sollte die Bank entfernt werden, ist die Problematik möglicherweise zumindest für die Örtlich- keit vor Hausnummer 49 behoben bzw. das Verweilen ist dann dort evtl. unattraktiver und so- mit seltener. Anlage
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: geändert beschlossen
Zur SitzungOrte (2)
- Hohenzollernring 49
- Friesenplatz
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Details
- Aktenzeichen
- 2414/2025
- Typ
- Beschlussvorlage Bezirksvertretung
- Datum
- 18.08.2025
- Erstellt
- 30.07.2025 13:54