Mandari Insight

2414/2025

Bürgereingabe nach § 24 GO NRW - Sitzbank vor dem Haus Hohenzollernring 49 - entfernen oder versetzen, Aktenzeichen 106/25

Beschlussvorlage Bezirksvertretung 18.08.2025

KI-Zusammenfassung

Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.

KI-Analyse läuft...

vergangen

Was passiert gerade?

  • 📄 Dokumente werden analysiert...
  • 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
  • ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
  • ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...

Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.

Nächste Beratung: Bezirksvertretung 1 (Innenstadt), Sitzung am 02.09.2025, TOP 4.1

Eingabe

· application/pdf

Ansehen

Beschlussvorlage Bezirksvertretung

· application/pdf

Ansehen

Eingabe

4754 Zeichen

Von: online-formularversand@stadt-koeln.de <online-formularversand@stadt-koeln.de>  
Gesendet: Dienstag, 22. Juli 2025 12:34 
An: 02-1/4 Geschäftsstelle Anregungen und Beschwerden <geschaeftsstelle-anregungen-
beschwerden@stadt-koeln.de> 
Betreff: Kontakt Ausschuss für Bürgerbeteiligung, Anregungen und Beschwerden 
 
Folgende Information oder Nachricht wurde über das Online-Formular 'Kontakt 
Ausschuss für Bürgerbeteiligung, Anregungen und Beschwerden' am 22.07.2025 
12:33:59 an Sie geschickt 
Anliegen:  
Sehr geehrte Damen und Herren, 
 
unsere                    (als Mieter) befindet sich im Haus Hohenzollernring 49, 50672 Köln . 
Direkt gegenüber (Hausnr. 48) befindet sich das MVZ – eine Methadonausgabestelle. Vor 
unserem Hauseingang steht eine öffentliche Sitzbank. Seit einigen Monaten wird diese 
zweckentfremdet und dient als Umschlagsplatz für Drogen, Konsumfläche sowie zentrale 
Anlaufstelle. Es wird geschrien, gestritten, geweint, Musik laut gehört, Hund bellen, usw. Die 
Bank wird vom frühen Morgen bis in den späten Abend hinein dafür von 15 bis 25 Personen 
genutzt, die sich dort wie vor bei einem Zeltlager versammeln und einrichten. Gepäck und 
andere Gegenstände liegen zwischen der Bank und unserem Hauseingang, wodurch der 
Zugang versperrt wird. Die Personen stehen unmittelbar vor der Tür und auch im 
Eingangsbereich. Regelmäßig wird in diesem Bereich sowie direkt vor der Tür Crack 
geraucht, Drogen vorbereitet und verkauft. 
 
Trotz mehrfacher Aufforderungen, die Tür freizuhalten und den Ort nicht zum Schlafen zu 
nutzen, zeigen sich die Personen zunehmend aggressiv, filmen und bedrohen uns , 
Mandanten, Kunden und Patienten . Auch Dealer (teilweise mit Hunden) mit aggressivem 
Verhalten versammeln sich vermehrt, und es kommen ständig neue Personen hinzu.  
 
Zwar ist allgemein bekannt, dass sich solche Zustände in Köln häufen, jedoch ist die 
Situation vor unserer Haustür extrem und in keinster Weise hinnehmbar. Hier kann nicht auf 
allgemeine Umstände verwiesen werden. Selbst vor der Methadonausgabestelle ist diese 
Erheblichkeit nicht gegeben und dieser Bereich wird schnell (nach der Ausgabezeit) 
geräumt.  
 
Die Ursache für diese Zustände liegt in der gegenüber befindlichen Methadonausgabestelle 
und der Tatsache, dass die einzige Sitzbank in der Umgebung direkt vor unserem Eingang 
steht.  
 
Wir als Hausgemeinschaft – bestehend aus Psychotherapeuten, Rechtsanwälten und 
Gewerbetreibenden – mussten in den letzten Monaten mehrmals wöchentlich oder mehrmals 
täglich das Ordnungsamt und die Polizei um Einschreiten bitten. Je nach Einsatz gehen die 
betroffenen Personen kurzzeitig, kehren jedoch in Minutenschnelle wieder zurück. Mehrmals 
täglich schwankt die Anzahl der Anwesenden zwischen drei und zwanzig Personen. 
 
Im Interesse aller – auch der Einsatzkräfte – beantragen wir daher, die Sitzbank vor dem 
Haus Hohenzollernring 49 zu entfernen. Eine Versetzung an eine andere Stelle auf den 
Ringen, beispielsweise vor der Kölner Bank oder direkt vor der Methadonstelle, wäre 
gegebenenfalls eine Alternative. 
 
Ferner ist hier dieser Bereich seitens der Behörde regelmäßig zu kontrollieren. Denn es 
handelt es sich um einen Brennpunkt an die öffentliche Sicherheit und Ordnung konkret und 
erheblich betroffen ist.

Mandanten und Patienten werden eingeschüchtert und bedroht. Neben der Bedrohung stellt 
der Zustand eine geschäftsschädigende und untragbare Belastung und Störung dar. 
 
Ein umgehendes Einschreiten ist dringend erforderlich, um zu verhindern, dass der Bereich 
vor unserem Hauseingang sich dauerhaft zu einer Anlaufstelle auf den Ringen entwickelt.  
 
Sollte keine Abhilfe geschaffen werden, behalten wir uns vor, die Presse (z. B. Kölner 
Stadtanzeiger) über diese abenteuerliche Situation zu informieren. Jeden Tag müssen wir 
diesen Zustand ertragen – es wirkt, als würde ständig ein schlechter Film laufen, und das 
bereits seit mehreren Monaten. Welchen Sinn hat eine Methadonstelle, die zu den 
Ausgabenzeiten nicht überwacht wird und letztlich zu erhöhtem Drogenkonsum führt?! Die 
betroffenen Personen erwerben ihre Drogen unmittelbar danach, bereiten sie direkt vor 
unserer Tür vor und konsumieren sie dort. 
 
Unser Eingangsbereich darf nicht als (alleiniger ) Drogenbasar auf den Ringen missbraucht 
werden. Dies akzeptieren wir nicht und werden es nicht länger hinnehmen. Wir wollen uns 
von dieser Szene nicht länger bedrohen, einschüchtern und schädigen lassen. Es sei 
nochmals betont, es handelt sich nicht um die mittlerweile allgemein herrschende 
Drogenproblematik, sondern um den Hotspot auf den Ringen. Sollten sich die Zustände nicht 
binnen zwei Wochen verbessern, behalten wir uns vor, die Presse einzuschalten. 
 
Mit freundlichen Grüßen

Beschlussvorlage Bezirksvertretung

4197 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
I/02/02-1 
 
Vorlagen-Nummer 
 2414/2025 
Freigabedatum 
  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Bürgereingabe nach § 24 GO NRW - Sitzbank vor dem Haus Hohenzollernring 49 - 
entfernen oder versetzen, Aktenzeichen 106/25  
Beschlussorgan 
Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
Die Bezirksvertretung Innenstadt dankt dem Petenten für die Eingabe. 
 
Die Verwaltung wird gebeten die Sachlage zu prüfen und bei Vorliegen des geschilderten 
Sachverhalts die Sitzbank zu entfernen.  
 
 
Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) 02.09.2025

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
Auswirkungen auf den Klimaschutz 
 
  Nein    
  Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung)  
  Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung)  
 
 
Begründung: 
Aufgrund der vom Petenten geschilderten Situation (Anlage), erscheint die Entfernung der 
Sitzbank als die dauerhaft geeignetste Maßnahme.  
Laut Schilderung des Petenten, hat das wöchentliche oder mehrmals tägliche Einschreiten 
des Ordnungsamtes und der Polizei bisher nicht den gewünschten Erfolg gebracht. Die be-
troffenen Personen kehren Minuten später nach erfolgtem Einsatz wieder zurück. Die Anzahl 
der Anwesenden soll zwischen drei und zwanzig Personen betragen. 
 
Das Amt für Öffentliche Ordnung hat zu der Situation an der besagten Örtlichkeit Folgendes 
mitgeteilt: 
Die Örtlichkeit ist dem Kommunalen Ordnungsdienst bekannt und wird im Rahmen eines Dau-
erauftrages durch die zuständige Dienstgruppe regelmäßig bestreift. 
Auch die Kooperationsstreife, bestehend aus Kolleg*innen der Polizei, KVB und Kommunaler 
Ordnungsdienst, bestreifen diese Örtlichkeit regelmäßig durch Sonderkontrollen.  
Die Kolleg*innen sind dementsprechend, zusätzlich zu den Bürgerbeschwerden, auch ohne 
gemeldeter Beschwerden vor Ort. Die Kolleg*innen im Außendienst zeigen hier, und auch in 
allen umliegenden Straßen, vermehrt Präsenz, sprechen ordnungswidriges Verhalten konse-
quent an und ergreifen ordnungsbehördliche Maßnahmen wie z. B. Verwarnungs- und Buß-
gelder oder Platzverweise. 
 
Da auf dem Hohenzollernring in Höhe der Hausnummer 49 unter anderem die Methadonaus-
gabe stattfindet, befinden sich hier besonders zu den Ausgabezeiten vermehrt konsumierende 
Personen vor Ort. Das Konsumieren auf öffentlichem Straßenland, fällt in den Aufgabenbe-
reich der Polizei. Weitere aus dem Konsum entstehende Ordnungswidrigkeiten, wie z.B. stö-
rendes Verhalten, in den des Kommunalen Ordnungsdienstes. Dies wird von den Außen-
dienstkräften regelmäßig kontrolliert und bei Feststellungen umgehend gehandelt. 
Das Ergreifen von ordnungsbehördlichen Maßnahme ist jedoch nur möglich, wenn es eine 
Rechtsgrundlage dafür gibt. Somit muss z. B. ein störendes Verhalten von den Personen aus-
gehen oder im Eingangsbereich von Kindergärten und Schulen Drogenkonsum (vgl. § 11 und 
11a Kölner Stadtordnung) stattfinden, damit die Außendienstkräfte ordnungsbehördlich tätig 
werden können. Der bloße Aufenthalt der Personen stellt keine Ordnungswidrigkeit dar, 
wodurch ein Eingreifen des Kommunalen Ordnungsdienstes im Zweifel ein unrechtmäßiger 
Grundrechtseingriff darstellen kann.  
 
Beim Kommunalen Ordnungsdienst sind in der Vergangenheit Beschwerden zu dieser Örtlich-
keit eingegangen und die Kolleg*innen konnten diesbezüglich tätig werden. 
 
Die beschriebene Situation, gilt besonders für den Bereich vor der Ausgabestelle sowie in 
Richtung Bahnhaltestelle Friesenplatz. 
Die gegenüberliegende Bank wird durchaus auch von den Personen genutzt und auch da gab 
es in der Vergangenheit Maßnahmen. Jedoch ist die Situation ausgesprochen häufiger auf der 
Straßenseite der Methadonausgabe.  
Die Personen halten sich nicht nur auf Bänken auf. Sie verweilen auch auf dem Boden oder 
zeitweise in Außengastronomien.

3 
Sollte die Bank vor der Hausnummer 49 entfernt und an eine andere Örtlichkeit versetzt wer-
den, wird diese Problematik damit vermutlich nur verschoben.  
Sollte die Bank entfernt werden, ist die Problematik möglicherweise zumindest für die Örtlich-
keit vor Hausnummer 49 behoben bzw. das Verweilen ist dann dort evtl. unattraktiver und so-
mit seltener. 
 
 
 
 
Anlage

Beratungsverlauf (1)

02.09.2025 Bezirksvertretung 1 (Innenstadt)
TOP 4.1 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: geändert beschlossen

Zur Sitzung

Orte (2)

  • Hohenzollernring 49
  • Friesenplatz

Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.

Details

Aktenzeichen
2414/2025
Typ
Beschlussvorlage Bezirksvertretung
Datum
18.08.2025
Erstellt
30.07.2025 13:54