2842/2023
Beantwortung einer schriftlichen Anfrage der FDP-Fraktion betreffend Untersagt die Stadt Bauherren in Köln Fernwärmeanschlüsse durch die Rhein-Energie AG?
KI-Zusammenfassung
Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.
KI-Analyse läuft...
vergangen
Was passiert gerade?
- 📄 Dokumente werden analysiert...
- 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
- ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
- ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...
Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.
Beantwortung einer Anfrage (Rat bzw. HauptA)
1726 Zeichen
Dezernat, Dienststelle VIII/VIII/2 Vorlagen-Nummer 07.09.2023 2842/2023 Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung öffentlicher Teil Gremium Datum Rat 07.09.2023 26.10.2023 Beantwortung einer schriftlichen Anfrage der FDP-Fraktion betreffend "Untersagt die Stadt Bauherren in Köln Fernwärmeanschlüsse durch die Rhein-Energie AG?" (AN/1549/2023) Mit Anfrage AN/1549/2023 bittet die FDP-Fraktion im Rat der Stadt Köln um Beantwortung der folgenden Fragen: 1. Ist die Aussage korrekt, dass dem Bauherrn des Siemens-Areals in Ehrenfeld der Fernwär- meanschluss mit der RheinEnergie untersagt wurde? 2. Wenn tatsächlich die Stadt den Fernwärmeanschluss untersagt hat, ist der angegebene Grund im Interview richtig oder gibt es andere Gründe? 3. Inwieweit gibt es noch weitere bedeutsame Kölner Bauprojekte, bei denen die Stadt den Fernwärmeanschluss untersagt hat bzw. droht zu untersagen? 4. Inwieweit ist diese „Politik“ der Stadt mit der RheinEnergie, für die die Untersagung hohe Umsatzeinbußen bedeutet, abgestimmt? Die Verwaltung antwortet hierzu: Der Verwaltung ist kein Vorgang bekannt, bei dem einem Vorhabenträger die Umsetzung ei- nes Fernwärmeanschlusses untersagt wurde. Die Verwaltung steht mit dem betroffenen Vor- habenträger und dem Energieversorger zu Möglichkeiten der Wärmeversorgung im konstrukti- ven Austausch. Die Fernwärme ist grundsätzlich ein zentraler Baustein der Wärmewende in Köln (vgl. 3762/2021). In der Umsetzung nicht-städtischer Neubauvorhaben sind die durch den Rat beschlossenen Leitlinien zum Klimaschutz anzuwenden. Die Fernwärmeversorgung ist eine der Möglichkeiten zur Erreichung der geforderten Standards (vgl. 4286/2021). Gez. Reker
Beratungsverlauf (1)
Details
- Aktenzeichen
- 2842/2023
- Typ
- Beantwortung einer Anfrage (Rat bzw. HA)
- Datum
- 27.09.2023
- Erstellt
- 01.09.2023 13:44