V/0248/2020/1
Markweg / Stettiner Straße: Schulwegsicherung durch vorgezogene Seitenräume
KI-Zusammenfassung
Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.
KI-Analyse läuft...
vergangen
Was passiert gerade?
- 📄 Dokumente werden analysiert...
- 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
- ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
- ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...
Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.
Ergänzungsvorlage Beschluss
4262 Zeichen
V/0248/2020/1
V/0248/2020/1
Öffentliche Beschlussvorlage
Betrifft
Markweg / Stettiner Straße: Schulwegsicherung durch vorgezogene Seitenräume
- Baubeschluss Straßenbau -
Beratungsfolge
26.05.2020 Bezirksvertretung Münster-Mitte Entscheidung
Beschlussvorschlag:
I. Sachentscheidung
Der vom Amt für Mobilität und Tiefbau der Stadt Münster aufgestellten Planung (Lageplan Nr. 11037
Blatt 1(1) und der baulichen Ausführung wird zugestimmt.
II. Finanzielle Auswirkungen
Es wird zur Kenntnis genommen, dass für die Umsetzung der Planung Gesamtkosten in Höhe von ca.
116.500€ entstehen.
Darauf entfallen für die Stadt Münster anteilig (Fahrbahnarbeiten, Verbesserung der Querung der
Stettiner Straße und Verbesserung der Querung Grawertstraße zu 100 %; Verbesserung der Que-
rung Markweg anteilig zu ca. 30 %) Baukosten in Höhe von ca. 64.500€.
Die restlichen Kosten in Höhe von ca. 52.000 €, die für die Querung über den Markweg entstehen,
übernimmt der Investor des Baugebietes „Baugebiet südlich Markweg, Bebauungsplan Nr. 569“.
Die v.g. Sachentscheidung ist wie folgt zu finanzieren:
Nr. Bezeichnung Haush.-
jahr
Betrag
€ Bemerkungen
Produktgruppe 1201 Bereitstellung von Ve r-
kehrsflächen und –anlagen
Zeile
13 Aufwendungen für Sach -
und Dienstleistungen 2020 64.500
Die zur Finanzierung erforderlichen Ermächtigungen sind im Haushaltsplan 2020 bei der o. g Pr o-
duktgruppe veranschlagt.
Amt für Mobilität und Tiefbau
25.05.2020
Ihr/e Ansprechpartner/in:
Herr Grimm
Telefon: 492-6600
Grimm@stadt-muenster.de
- 2 -
V/0248/2020/1
Begründung:
1. Voraussetzungen
Aus der Bürgerschaft und der Politik wurden aufgrund des bestehenden Baustellenverkehrs und des
weiteren Ausbaus des neuen Baugebietes Markweg Gefahrensituationen gemeldet. Gerade im B e-
reich der Kreuzung Markweg/Stettiner Straße queren viele Verkehrsteilnehmer, vor allem auch
Grundschüler, diese Stelle.
Ergänzt wird diese Planung um die vorgezogenen Seitenräume im Bereich Markweg / Grawer t-
straße.
Mit der Firma Holz wurde am 20.03.2017 ein Durchführungsvertrag (§ 12 BauGB) geschlossen, mit
dem die Kostenteilung des Gebietes geregelt wird. Im Verhältnis zu de n Flächen beteiligt sich die
Stadt Münster zu ca. 30 % an den Baukosten des Gebietes.
Für diese Planung ist ein „Ergänzungsvertrag zum städtebaulichen Vertrag zum Bebauungsplan Nr.
569“ abgeschlossen worden.
2. Beschreibung der Baumaßnahme
Die zu querenden Fahrbahnen werden auf 5,00 m (Stettiner Straße) und 4,50 m (Markweg) durch die
Aufweitung der Gehwege eingeengt, so dass nicht nur eine sichere Querung entsteht, sondern ebe n-
falls eine weitere Verkehrsberuhigung.
Der vorhandene Freiburger Kegel im Einmü ndungsbereich der Stettiner Straße entfällt zugunsten
einer sicheren Gehwegführung.
Die Gehwege im Bereich der Grawertstraße werden ebenfalls entlang der derzeit vorhandenen
Fahrbahnmarkierung (Sperrfläche) aufgeweitet, die Zufahrt zu den privaten Parkplätzen wird in
die Planung mit einbezogen.
In der Fahrbahn sind nach Abschluss der Bauarbeiten im Baugebiet Arbeiten zwischen der Grawer t-
straße und der neuen Querungsstelle geplant.
Die Planung wurde im Rahmen der Ämterbeteiligung mit der Arbeitsgruppe 5 „Stadtplanung und Ver-
kehr“ der Kommission zur Förderung der Inklusion von Menschen mit Behinderungen (KIB) abg e-
stimmt, die geplanten Querungsstellen werden mit Bordsteinabsenkungen auf 3 cm ausgebaut.
3. Ausschreibung und Bau
Die Umsetzung der Maßnah me erfolgt durch den Investor voraussichtlich im Laufe des Sommers
2020 im Rahmen des laufenden Bauauftrags. Die Verkehrsführung wird durch den Investor abg e-
stimmt.
4. Beiträge Dritter/Zuschüsse
Beiträge Dritter fallen nicht an. Zuschüsse werden nicht erwartet.
- 3 -
V/0248/2020/1
5. Genehmigungen/Vereinbarungen
Für die Maßnahme sind keine Genehmigungen erforderlich.
6. Liegenschaftliche Regelungen
Es sind keine liegenschaftlichen Regelungen erforderlich
Die Anwohner und Eigentümer werden entsprechend dem Serviceversprechen des Amtes für Mobili-
tät und Tiefbau frühzeitig über die Maßnahme informiert.
I.V.
Robin Denstorff
Stadtbaurat
Anlagen
Beschlussvorlage
4346 Zeichen
V/0248/2020/1
V/0248/2020/1
Öffentliche Beschlussvorlage
Betrifft
Markweg / Stettiner Straße: Schulwegsicherung durch vorgezogene Seitenräume
- Baubeschluss Straßenbau -
Beratungsfolge
23.06.2020 Bezirksvertretung Münster-Mitte Entscheidung
Beschlussvorschlag:
I. Sachentscheidung
Der vom Amt für Mobilität und Tiefbau der Stadt Münster aufgestellten Planung (Lageplan Nr. 11037
Blatt 1(1) und der baulichen Ausführung incl. der vorgezogenen Seitenräume im Bereich Markweg
/ Grawertstraße wird zugestimmt.
II. Finanzielle Auswirkungen
Es wird zur Kenntnis genommen, dass für die Umsetzung der Planung Gesamtkosten in Höhe von ca.
116.500€ entstehen.
Darauf entfallen für die Stadt Münster anteilig (Fahrbahnarbeiten, Verbesserung der Querung der
Stettiner Straße und Verbesserung der Querung Grawertstraße zu 100 %; Verbesserung der Que-
rung Markweg anteilig zu ca. 30 %) Baukosten in Höhe von ca. 64.500€.
Die restlichen Kosten in Höhe von ca. 52.000 €, die für die Querung über den Markweg entstehen,
übernimmt der Investor des Baugebietes „Baugebiet südlich Markweg, Bebauungsplan Nr. 569“.
Die v.g. Sachentscheidung ist wie folgt zu finanzieren:
Nr. Bezeichnung Haush.-
jahr
Betrag
€ Bemerkungen
Produktgruppe 1201 Bereitstellung von Ve r-
kehrsflächen und –anlagen
Zeile
13 Aufwendungen für Sach -
und Dienstleistungen 2020 64.500
Amt für Mobilität und Tiefbau
25.05.2020
Ihr/e Ansprechpartner/in:
Herr Grimm
Telefon: 492-6600
Grimm@stadt-muenster.de
- 2 -
V/0248/2020/1
Die zur Finanzierung erforderlichen Ermächtigungen sind im Haushaltsplan 2020 bei der o. g Pr o-
duktgruppe veranschlagt.
Begründung:
1. Voraussetzungen
Aus der Bürgerschaft und der Politik wurden aufgrund des bestehenden Baustellenverkehrs und des
weiteren Ausbaus des neuen Baugebietes Markweg Gefahrensituationen gemeldet. Gerade im B e-
reich der Kreuzung Markweg/Stettiner Straße queren viele Verkehrsteilnehmer, vor allem auch
Grundschüler, diese Stelle.
Ergänzt wird diese Planung um die vorgezogenen Seitenräume im Bereich Markweg / Grawer t-
straße.
Mit der Firma Holz wurde am 20.03.2017 ein Durchführungsvertrag (§ 12 BauGB) geschlossen, mit
dem die Kostenteilung des Gebietes geregelt wird. Im Verhältnis zu de n Flächen beteiligt sich die
Stadt Münster zu ca. 30 % an den Baukosten des Gebietes.
Für diese Planung ist ein „Ergänzungsvertrag zum städtebaulichen Vertrag zum Bebauungsplan Nr.
569“ abgeschlossen worden.
2. Beschreibung der Baumaßnahme
Die zu querenden Fahrbahnen werden auf 5,00 m (Stettiner Straße) und 4,50 m (Markweg) durch die
Aufweitung der Gehwege eingeengt, so dass nicht nur eine sichere Querung entsteht, sondern ebe n-
falls eine weitere Verkehrsberuhigung.
Der vorhandene Freiburger Kegel im Einmündungsbereich der Stettiner Straße entfällt zugunsten
einer sicheren Gehwegführung.
Die Gehwege im Bereich der Grawertstraße werden ebenfalls entlang der derzeit vorhandenen
Fahrbahnmarkierung (Sperrfläche) aufgeweitet, die Zufahrt zu den privaten Parkplätzen wird in
die Planung mit einbezogen.
In der Fahrbahn sind nach Abschluss der Bauarbeiten im Baugebiet Arbeiten zwischen der Grawer t-
straße und der neuen Querungsstelle geplant.
Die Planung wurde im Rahmen der Ämterbeteiligung mit der Arbeitsgr uppe 5 „Stadtplanung und Ver-
kehr“ der Kommission zur Förderung der Inklusion von Menschen mit Behinderungen (KIB) abg e-
stimmt, die geplanten Querungsstellen werden mit Bordsteinabsenkungen auf 3 cm ausgebaut.
3. Ausschreibung und Bau
Die Umsetzung der Maßnahme erfolgt durch den Investor voraussichtlich im Laufe des Sommers
2020 im Rahmen des laufenden Bauauftrags. Die Verkehrsführung wird durch den Investor abg e-
stimmt.
4. Beiträge Dritter/Zuschüsse
- 3 -
V/0248/2020/1
Beiträge Dritter fallen nicht an. Zuschüsse werden nicht erwartet.
5. Genehmigungen/Vereinbarungen
Für die Maßnahme sind keine Genehmigungen erforderlich.
6. Liegenschaftliche Regelungen
Es sind keine liegenschaftlichen Regelungen erforderlich
Die Anwohner und Eigentümer werden entsprechend dem Serviceversprechen des Amtes für Mobil i-
tät und Tiefbau frühzeitig über die Maßnahme informiert.
I.V.
gez.
Robin Denstorff
Stadtbaurat
Anlagen
Anlage A
1413 Zeichen
Anlage A zur V/0248/2020/1 Kurzüberblick Die geplante Schulwegsicherung über den Markweg erfolgt durch vorgezogene Gehwege als Fahrbahneinengung. Ziele/Teilziele/Zielerreichung Mit der Vorlage wird das Ziel „umweltgerechte und wirtschaftliche Bereitstellung von sicheren so- wie bedarfsgerechten Verkehrsflächen und -anlagen“ verfolgt. Das Teilziel lautet Förderung der Nahmobilität / Verkehrssicherheit. Nach heutigem Stand ist eine Realisierung bis zum Jahr 2030 vorgesehen. Zur Erreichung des Teilziels ist mit einem finanziellen Bedarf von 64.500 € zu kalkulieren. Finanzierung Produktgruppe: 1201 Bereitstellung von Verkehrsflächen und -anlagen Auswirkungen auf den Ergebnisplan X Ja Nein Auswirkungen auf den Finanzplan Ja X Nein Im beschlossenen Haushaltsplan 2020 enthalten? X Ja Nein Belastungen in zukünftigen HH-Jahren? Ja X Nein Bereits veranschlagt? X Ja Nein Pflichtigkeitsgrad Die Maßnahme/Leistung ist vollständig pflichtig x überwiegend pflichtig überwiegend freiwillig vollständig frei- willig Umsetzung Auswirkungen Bebauungsplan „Baugebiet südlich Markweg, Bebauungsplan Nr. 569“ Beeinflussbarkeit der finanziellen Auswirkungen: Eine Reduzierung der finanziellen Auswirkungen ist nicht möglich. Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen (Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) ./.
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungOrte (3)
- Stettiner Straße
- Grawertstraße
- Markweg
Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.
Details
- Aktenzeichen
- V/0248/2020/1
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 25.05.2020
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37