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V/0248/2020/1

Markweg / Stettiner Straße: Schulwegsicherung durch vorgezogene Seitenräume

Vorlagen 25.05.2020

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung Münster-Mitte, Sitzung am 23.06.2020, TOP 4.2

Ergänzungsvorlage Beschluss

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Beschlussvorlage

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Anlage A

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Ergänzungsvorlage Beschluss

4262 Zeichen

V/0248/2020/1 
V/0248/2020/1 
 
 
Öffentliche Beschlussvorlage 
Betrifft 
 
Markweg / Stettiner Straße: Schulwegsicherung durch vorgezogene Seitenräume 
- Baubeschluss Straßenbau - 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
   26.05.2020 Bezirksvertretung Münster-Mitte Entscheidung 
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung 
 
Der vom Amt für Mobilität und Tiefbau der Stadt Münster aufgestellten Planung (Lageplan Nr. 11037 
Blatt 1(1) und der baulichen Ausführung wird zugestimmt.  
 
II. Finanzielle Auswirkungen 
 
Es wird zur Kenntnis genommen, dass für die Umsetzung der Planung Gesamtkosten in Höhe von ca. 
116.500€ entstehen. 
Darauf entfallen für die Stadt Münster anteilig (Fahrbahnarbeiten, Verbesserung der Querung der 
Stettiner Straße und Verbesserung der Querung Grawertstraße zu 100 %; Verbesserung der Que-
rung Markweg anteilig zu ca. 30 %) Baukosten in Höhe von ca. 64.500€.  
Die restlichen Kosten in Höhe von ca. 52.000 €, die für die Querung über den Markweg entstehen, 
übernimmt der Investor des Baugebietes „Baugebiet südlich Markweg, Bebauungsplan Nr. 569“. 
Die v.g. Sachentscheidung ist wie folgt zu finanzieren: 
 
 
 Nr. Bezeichnung Haush.- 
jahr 
Betrag 
€ Bemerkungen  
Produktgruppe 1201 Bereitstellung von Ve r-
kehrsflächen und –anlagen 
   
Zeile 
 13 Aufwendungen für Sach - 
und Dienstleistungen 2020 64.500  
 
 
Die zur Finanzierung erforderlichen Ermächtigungen sind im Haushaltsplan 2020 bei der o.  g Pr o-
duktgruppe veranschlagt. 
Amt für Mobilität und Tiefbau 
 
25.05.2020 
 
Ihr/e Ansprechpartner/in: 
Herr Grimm 
Telefon: 492-6600 
Grimm@stadt-muenster.de

- 2 - 
V/0248/2020/1 
 
 
 
 
 
Begründung: 
 
1. Voraussetzungen 
 
Aus der Bürgerschaft und der Politik wurden aufgrund des bestehenden Baustellenverkehrs und des 
weiteren Ausbaus des neuen Baugebietes Markweg Gefahrensituationen gemeldet. Gerade im B e-
reich der Kreuzung Markweg/Stettiner Straße queren viele Verkehrsteilnehmer, vor allem auch 
Grundschüler, diese Stelle. 
 
Ergänzt wird diese Planung um die vorgezogenen Seitenräume im Bereich Markweg / Grawer t-
straße. 
 
Mit der Firma Holz wurde am 20.03.2017 ein Durchführungsvertrag (§ 12 BauGB) geschlossen, mit 
dem die Kostenteilung des Gebietes geregelt wird. Im Verhältnis zu de n Flächen beteiligt sich die 
Stadt Münster zu ca. 30 % an den Baukosten des Gebietes. 
Für diese Planung ist ein „Ergänzungsvertrag zum städtebaulichen Vertrag zum Bebauungsplan Nr. 
569“ abgeschlossen worden.  
 
 
2. Beschreibung der Baumaßnahme 
 
Die zu querenden Fahrbahnen werden auf 5,00 m (Stettiner Straße) und 4,50 m (Markweg) durch die 
Aufweitung der Gehwege eingeengt, so dass nicht nur eine sichere Querung entsteht, sondern ebe n-
falls eine weitere Verkehrsberuhigung.  
Der vorhandene Freiburger Kegel im Einmü ndungsbereich der Stettiner Straße entfällt zugunsten 
einer sicheren Gehwegführung. 
 
Die Gehwege im Bereich der Grawertstraße werden ebenfalls entlang der derzeit vorhandenen 
Fahrbahnmarkierung (Sperrfläche) aufgeweitet, die Zufahrt zu den privaten Parkplätzen wird in 
die Planung mit einbezogen. 
 
In der Fahrbahn sind nach Abschluss der Bauarbeiten im Baugebiet Arbeiten zwischen der Grawer t-
straße und der neuen Querungsstelle geplant. 
 
Die Planung wurde im Rahmen der Ämterbeteiligung mit der Arbeitsgruppe 5 „Stadtplanung und Ver-
kehr“ der Kommission zur Förderung der Inklusion von Menschen mit Behinderungen (KIB) abg e-
stimmt, die geplanten Querungsstellen werden mit Bordsteinabsenkungen auf 3 cm ausgebaut. 
 
       
3. Ausschreibung und Bau 
 
Die Umsetzung der Maßnah me erfolgt durch den Investor voraussichtlich im Laufe des Sommers 
2020 im Rahmen des laufenden Bauauftrags. Die Verkehrsführung wird durch den Investor abg e-
stimmt.  
 
 
4. Beiträge Dritter/Zuschüsse 
 
Beiträge Dritter fallen nicht an. Zuschüsse werden nicht erwartet.

- 3 - 
V/0248/2020/1 
5. Genehmigungen/Vereinbarungen 
 
Für die Maßnahme sind keine Genehmigungen erforderlich. 
 
6. Liegenschaftliche Regelungen 
 
Es sind keine liegenschaftlichen Regelungen erforderlich 
 
Die Anwohner und Eigentümer werden entsprechend dem Serviceversprechen des Amtes für Mobili-
tät und Tiefbau frühzeitig über die Maßnahme informiert.  
 
 
I.V. 
 
 
 
Robin Denstorff 
Stadtbaurat 
 
 
 
Anlagen

Beschlussvorlage

4346 Zeichen

V/0248/2020/1 
V/0248/2020/1 
 
 
Öffentliche Beschlussvorlage 
Betrifft 
 
Markweg / Stettiner Straße: Schulwegsicherung durch vorgezogene Seitenräume 
- Baubeschluss Straßenbau - 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
   23.06.2020 Bezirksvertretung Münster-Mitte Entscheidung 
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung 
 
Der vom Amt für Mobilität und Tiefbau der Stadt Münster aufgestellten Planung (Lageplan Nr. 11037 
Blatt 1(1) und der baulichen Ausführung incl. der vorgezogenen Seitenräume im Bereich Markweg 
/ Grawertstraße wird zugestimmt.  
 
II. Finanzielle Auswirkungen 
 
Es wird zur Kenntnis genommen, dass für die Umsetzung der Planung Gesamtkosten in Höhe von ca. 
116.500€ entstehen. 
Darauf entfallen für die Stadt Münster anteilig (Fahrbahnarbeiten, Verbesserung der Querung der 
Stettiner Straße und Verbesserung der Querung Grawertstraße zu 100 %; Verbesserung der Que-
rung Markweg anteilig zu ca. 30 %) Baukosten in Höhe von ca. 64.500€.  
Die restlichen Kosten in Höhe von ca. 52.000 €, die für die Querung über den Markweg entstehen, 
übernimmt der Investor des Baugebietes „Baugebiet südlich Markweg, Bebauungsplan Nr. 569“. 
Die v.g. Sachentscheidung ist wie folgt zu finanzieren: 
 
 
 Nr. Bezeichnung Haush.- 
jahr 
Betrag 
€ Bemerkungen  
Produktgruppe 1201 Bereitstellung von Ve r-
kehrsflächen und –anlagen 
   
Zeile 
 13 Aufwendungen für Sach - 
und Dienstleistungen 2020 64.500  
 
 
Amt für Mobilität und Tiefbau 
 
25.05.2020 
 
Ihr/e Ansprechpartner/in: 
Herr Grimm 
Telefon: 492-6600 
Grimm@stadt-muenster.de

- 2 - 
V/0248/2020/1 
Die zur Finanzierung erforderlichen Ermächtigungen sind im Haushaltsplan 2020 bei der o.  g Pr o-
duktgruppe veranschlagt. 
 
 
 
 
 
 
Begründung: 
 
 
1. Voraussetzungen 
 
Aus der Bürgerschaft und der Politik wurden aufgrund des bestehenden Baustellenverkehrs und des 
weiteren Ausbaus des neuen Baugebietes Markweg Gefahrensituationen gemeldet. Gerade im B e-
reich der Kreuzung Markweg/Stettiner Straße queren viele Verkehrsteilnehmer, vor allem auch 
Grundschüler, diese Stelle. 
 
Ergänzt wird diese Planung um die vorgezogenen Seitenräume im Bereich Markweg / Grawer t-
straße. 
 
Mit der Firma Holz wurde am 20.03.2017 ein Durchführungsvertrag (§ 12 BauGB) geschlossen, mit 
dem die Kostenteilung des Gebietes geregelt wird. Im Verhältnis zu de n Flächen beteiligt sich die 
Stadt Münster zu ca. 30 % an den Baukosten des Gebietes. 
Für diese Planung ist ein „Ergänzungsvertrag zum städtebaulichen Vertrag zum Bebauungsplan Nr. 
569“ abgeschlossen worden.  
 
 
2. Beschreibung der Baumaßnahme 
 
Die zu querenden Fahrbahnen werden auf 5,00 m (Stettiner Straße) und 4,50 m (Markweg) durch die 
Aufweitung der Gehwege eingeengt, so dass nicht nur eine sichere Querung entsteht, sondern ebe n-
falls eine weitere Verkehrsberuhigung.  
Der vorhandene Freiburger Kegel im Einmündungsbereich der Stettiner Straße entfällt zugunsten 
einer sicheren Gehwegführung. 
 
Die Gehwege im Bereich der Grawertstraße werden ebenfalls entlang der derzeit vorhandenen 
Fahrbahnmarkierung (Sperrfläche) aufgeweitet, die Zufahrt zu den privaten Parkplätzen wird in 
die Planung mit einbezogen. 
 
In der Fahrbahn sind nach Abschluss der Bauarbeiten im Baugebiet Arbeiten zwischen der Grawer t-
straße und der neuen Querungsstelle geplant. 
 
Die Planung wurde im Rahmen der Ämterbeteiligung mit der Arbeitsgr uppe 5 „Stadtplanung und Ver-
kehr“ der Kommission zur Förderung der Inklusion von Menschen mit Behinderungen (KIB) abg e-
stimmt, die geplanten Querungsstellen werden mit Bordsteinabsenkungen auf 3 cm ausgebaut. 
 
       
3. Ausschreibung und Bau 
 
Die Umsetzung der  Maßnahme erfolgt durch den Investor voraussichtlich im Laufe des Sommers 
2020 im Rahmen des laufenden Bauauftrags. Die Verkehrsführung wird durch den Investor abg e-
stimmt.  
 
 
4. Beiträge Dritter/Zuschüsse

- 3 - 
V/0248/2020/1 
 
Beiträge Dritter fallen nicht an. Zuschüsse werden nicht erwartet. 
 
 
5. Genehmigungen/Vereinbarungen 
 
Für die Maßnahme sind keine Genehmigungen erforderlich. 
 
6. Liegenschaftliche Regelungen 
 
Es sind keine liegenschaftlichen Regelungen erforderlich 
 
Die Anwohner und Eigentümer werden entsprechend dem Serviceversprechen des Amtes für Mobil i-
tät und Tiefbau frühzeitig über die Maßnahme informiert.  
 
 
I.V. 
 
gez. 
 
Robin Denstorff 
Stadtbaurat 
 
 
 
Anlagen

Anlage A

1413 Zeichen

Anlage A zur V/0248/2020/1 
Kurzüberblick 
Die geplante Schulwegsicherung über den Markweg erfolgt durch vorgezogene Gehwege als 
Fahrbahneinengung. 
 
Ziele/Teilziele/Zielerreichung 
 
Mit der Vorlage wird das Ziel „umweltgerechte und wirtschaftliche Bereitstellung von sicheren so-
wie bedarfsgerechten Verkehrsflächen und -anlagen“ verfolgt. 
 
Das Teilziel lautet Förderung der Nahmobilität / Verkehrssicherheit. 
 
Nach heutigem Stand ist eine Realisierung bis zum Jahr 2030 vorgesehen. 
 
Zur Erreichung des Teilziels ist mit einem finanziellen Bedarf von 64.500 € zu kalkulieren. 
 
 
 
Finanzierung 
Produktgruppe: 1201 Bereitstellung von Verkehrsflächen und -anlagen 
Auswirkungen auf den Ergebnisplan X Ja  Nein   
Auswirkungen auf den Finanzplan  Ja X Nein   
Im beschlossenen Haushaltsplan 2020 enthalten? X Ja  Nein   
Belastungen in zukünftigen HH-Jahren?  Ja X Nein   
Bereits veranschlagt? X Ja  Nein   
 
Pflichtigkeitsgrad 
Die Maßnahme/Leistung ist  vollständig 
pflichtig 
x überwiegend 
pflichtig 
 überwiegend 
freiwillig 
 vollständig frei-
willig 
Umsetzung Auswirkungen Bebauungsplan „Baugebiet südlich Markweg, Bebauungsplan Nr. 569“ 
 
Beeinflussbarkeit der finanziellen Auswirkungen: 
Eine Reduzierung der finanziellen Auswirkungen ist nicht möglich. 
 
Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen 
(Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) 
./.

Beratungsverlauf (1)

23.06.2020 Bezirksvertretung Münster-Mitte
TOP 4.2 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung

Orte (3)

  • Stettiner Straße
  • Grawertstraße
  • Markweg

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Details

Aktenzeichen
V/0248/2020/1
Typ
Vorlagen
Datum
25.05.2020
Erstellt
06.10.2020 14:37