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0994/2026

Bestellung der politischen Vertreter für die Jurys zur Vergabe der Förderstipendien für junge Kunst der Stadt Köln

Beschlussvorlage Ausschuss 23.04.2026

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Nächste Beratung: Ausschuss Kunst und Kultur, Sitzung am 07.05.2026, TOP 4.3

Beschlussvorlage Ausschuss

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Anlage 2_ Satzung_Förderstipendien_25022026

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Anlage 1 Öffentlichkeitsbeteiligung

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Beschlussvorlage Ausschuss

2707 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
VII/41/41/25 
 
Vorlagen-Nummer 
 0994/2026 
Freigabedatum 
23.04.2026  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Bestellung der politischen Vertreter für die Jurys zur Vergabe der Förderstipendien für 
junge Kunst der Stadt Köln  
Beschlussorgan 
Ausschuss Kunst und Kultur 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
Der Ausschuss Kunst und Kultur bestellt gemäß § 4 Abs. 1 i.V.m. 3 der am 05.02.2026 vom 
Rat beschlossenen Neufassung der Satzung zur Vergabe der Förderstipendien der Stadt Köln 
die in unten genannten Personen als Vertreter*innen der im Ausschuss Kunst und Kultur 
stimmberechtigten Fraktionen für die Dauer der Ratsperiode 2026-2030. 
 
Als stimmberechtigte Vertreter*innen des Ausschusses Kunst und Kultur des Rates werden 
bestellt: 
 
Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen:  Herr Thor Zimmermann  
CDU-Fraktion:  Herr Dr. Ralph Elster  
SPD-Fraktion:  Frau Eva Bürgermeister  
Fraktion Die Linke:  Herr Knut Scholz  
AfD-Fraktion:  Herr Christer Cremer  
Volt-Fraktion:  Frau Jasna Ibric  
FDP/KSG-Fraktion:  Herr Dr. Jan Broch 
 
Die Bestellung erfolgt für die Wahlzeit des Rates. 
 
 
Ausschuss Kunst und Kultur 07.05.2026

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
Auswirkungen auf den Klimaschutz 
 
  Nein    
  Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung)  
  Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung)  
 
 
Begründung: 
 
Als Beitrag zur Förderung der zeitgenössischen Kunst und zur freien künstlerischen Entfaltung 
von Künstler*innen vergibt die Stadt Köln jährlich vier Förderstipendien: 
 
- Friedrich-Vordemberge-Stipendium (Förderbereich Bildende Kunst) 
- Rolf-Dieter-Brinkmann-Stipendium (Förderbereich Literatur) 
- Bernd-Alois-Zimmermann-Stipendium (Förderbereich Musik) 
- Chargesheimer-Stipendium (Förderbereich Medienkunst) 
 
Die Bestellung der politischen Vertreter*innen für die Jurys zur Vergabe der Förderstipendien 
ist an die Ratsperiode gebunden. Die Kommunalwahl 2025 macht die Neubestellung der Jury-
mitglieder notwendig. Die im Ausschuss Kunst und Kultur stimmberechtigen Fraktionen ent-
senden jeweils eine Vertreterin bzw. einen Vertreter.  
Gemäß § 4 Abs. 1 i.V.m. 3 der am 05.02.2026 vom Rat beschlossenen Neufassung der Sat-
zung über die Vergabe der Förderstipendien der Stadt Köln sind vom Ausschuss Kunst und 
Kultur des Rates die politischen Vertreter*innen der Fraktionen für die Jurys zu bestellen.   
Die Bestellung der Sachverständigen für die Fachjurys wurde bereits im Ausschuss Kunst und 
Kultur am 12.03.2026 vollzogen. 
 
Anlagen 
Anlage 1 - Öffentlichkeitsbeteiligung 
Anlage 2 - Satzung über die Vergabe der Förderstipendien der Stadt Köln in der vom Rat am    
       05.02.2026 beschlossenen Neufassung

Anlage 2_ Satzung_Förderstipendien_25022026

4978 Zeichen

Satzung über die Vergabe der Förderstipendien der Stadt Köln 
vom 25. Februar 2026 
 
- ABl StK 2026, S. 81 -  
- Öffentliche Bekanntmachung vom 09. März 2026 - 
 
Der Rat der Stadt Köln hat in seiner Sitzung am 05.02.2026 aufgrund der §§ 7, 41 Abs. 1 
Satz 2 lit. f der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GV NRW S. 666) in 
der bei Erlass dieser Satzung geltenden Fassung beschlossen: 
 
§ 1 Förderstipendien 
Als Beitrag zur Förderung der zeitgenössischen Kunst und zur freien künstlerischen 
Entfaltung von Künstlerinnen und Künstlern vergibt die Stadt Köln jährlich vier 
Förderstipendien: 
- Friedrich-Vordemberge-Stipendium (Förderbereich Bildende Kunst) 
- Rolf-Dieter-Brinkmann-Stipendium (Förderbereich Literatur) 
- Bernd-Alois-Zimmermann-Stipendium (Förderbereich Musik) 
- Chargesheimer-Stipendium (Förderbereich Medienkunst) 
Die jährliche Höhe der Stipendien wird vom Rat der Stadt Köln im Rahmen des 
Haushaltsplans festgelegt. 
 
§ 2 Förderzweck 
Die Stipendien sollen zur wirtschaftlichen Unabhängigkeit und finanziellen Sicherheit der 
geförderten Künstlerinnen und Künstler beitragen, damit diese sich voll ihrer künstlerischen 
Arbeit widmen können. 
 
§ 3 Bewerbungsverfahren / Auflagen 
(1) Künstlerinnen und Künstler, die sich für ein Stipendium bewerben, müssen in Nordrhein-
Westfallen leben und arbeiten und dürfen im Zeitpunkt der Vergabe der Stipendien nicht 
älter als 35 Jahre sein. Ausnahmen von der Altersgrenze sind in begründeten 
Einzelfällen möglich. 
 
(2) Zugelassen werden nur Eigenbewerbungen. 
 
(3) Geförderte Künstlerinnen und Künstler sollen während der Dauer der Förderung ihren 
Lebensmittelpunkt in Köln nehmen. 
 
(4) Die geförderten Künstlerinnen und Künstler präsentieren die künstlerischen Ergebnisse 
aus der Zeit des Stipendiums spätestens ein Jahr nach Ablauf der Förderung in Köln der 
Öffentlichkeit.

§ 4 Jury 
(1) Über die Vergabe des jeweiligen Stipendiums (§ 1) entscheidet eine Jury, die aus je 
einer Vertreterin / einem Vertreter der im Ausschuss Kunst und Kultur des Rates der 
Stadt Köln stimmberechtigten Fraktionen und der Kulturdezernentin / dem 
Kulturdezernenten der Stadt Köln sowie jeweils vier Sachverständigen besteht. 
 
(2) Die Kulturdezernentin / der Kulturdezernent der Stadt Köln ist Vorsitzende / Vorsitzender 
der Jury. Im Falle der Verhinderung bestimmt die Jury eine Vorsitzende / einen 
Vorsitzenden aus ihrer Mitte. 
 
(3) Die Vertreterinnen / Vertreter der im Ausschuss Kunst und Kultur des Rates der Stadt 
Köln stimmberechtigten Fraktionen und die Sachverständigen werden vom Ausschuss 
Kunst und Kultur des Rates der Stadt Köln für die Dauer einer Ratsperiode bestellt. 
Nach Ablauf der Ratsperiode bleiben die Mitglieder der Jury bis zur Bestellung einer 
neuen Jury im Amt. Ersatzberufungen während der Ratsperiode erfolgen für den Rest 
der Ratsperiode. 
 
(4) Die Vertreterinnen/ Vertreter können sich durch Ratsmitglieder, die nicht Mitglieder der 
Jury sind, vertreten lassen. Die Sachverständigen können sich nicht vertreten lassen. 
 
(5) Die Mitglieder der Jury sind bei der Wahrnehmung ihrer Aufgaben unabhängig und an 
Weisungen nicht gebunden.  
 
(6) Das Amt als Jurymitglied ist ein Ehrenamt; die Sachverständigen in der Jury erhalten für 
ihre Tätigkeit eine Aufwandsentschädigung. 
 
§ 5 Beschlussfähigkeit / Beschlüsse 
(1) Die Jury ist beschlussfähig, wenn mehr als die Hälfte ihrer Mitglieder persönlich 
anwesend sind. Sie trifft ihre Entscheidungen mit der einfachen Mehrheit der 
anwesenden Mitglieder. 
 
(2) Im Einzelfall kann die Teilnahme an Sitzungen der Jury auch im Wege einer 
Videokonferenz erfolgen. Die Jury entscheidet darüber mit der Mehrheit ihrer Mitglieder. 
Die Jurymitglieder teilen ihre Entscheidung dazu der Vorsitzenden / dem Vorsitzenden in 
Textform (schriftlich, per Fax, per Email) mit. 
 
(3) Bei Stimmengleichheit entscheidet die Stimme der / des Vorsitzenden. 
 
§ 6 Auswahlverfahren 
(1) Die jeweiligen Sachverständigen in der Jury bewerten die Bewerbungen nach von ihnen 
festgelegten Kriterien, unter Berücksichtigung dieser Satzung und der städtischen 
Förderkonzepte und treffen eine Vorauswahl. Sie legen der Jury das begründete 
Ergebnis ihrer Vorauswahl und mindestens 3 Vorschläge zur Endabstimmung vor. § 5 
Abs. 1 Satz 2 gilt entsprechend. 
 
(2) Die Jury trifft ihre Entscheidung nach von ihr festgelegten Kriterien unter 
Berücksichtigung dieser Satzung und der städtischen Förderkonzepte. Die 
Entscheidungen der Jury sind zu begründen.

§ 7 Vertraulichkeit 
Die Sitzungen der Jury und der vorauswählenden Sachverständigen in der Jury sind nicht 
öffentlich. Die Sitzungsunterlagen, insbesondere die Bewerbungsunterlagen sind vertraulich 
zu behandeln und vor unbefugtem Zugriff zu schützen. 
 
 
 
§ 8 In-Kraft-Treten 
Diese Satzung tritt am Tage nach ihrer öffentlichen Bekanntmachung in Kraft. Gleichzeitig 
tritt die Satzung über die Vergabe der Förderstipendien der Stadt Köln vom 22.02.2021 
außer Kraft.

Anlage 1 Öffentlichkeitsbeteiligung

579 Zeichen

Anlage Öffentlichkeitsbeteiligung 
Die Anlage Öffentlichkeitsbeteiligung ist allen Beschlussvorlagen der Verwaltung beizufügen. Kreuzen Sie 
bitte eine der folgenden drei Varianten an und machen Sie entsprechende Angaben dazu. 
 
Eine freiwillige Öffentlichkeitsbeteiligung wird nicht vorgeschlagen. 
Warum wird keine Öffentlichkeitsbeteiligung vorgeschlagen? 
- Der Gestaltungsspielraum ist nicht ausreichend. 
Bitte begründen Sie Ihre Entscheidung (Begründung zwingend erforderlich): 
Die Benennung der Jurymitglieder erfolgt durch gewählte Mitglieder des Rates der Stadt Köln.

Beratungsverlauf (1)

07.05.2026 Ausschuss Kunst und Kultur
TOP 4.3 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: geändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
0994/2026
Typ
Beschlussvorlage Ausschuss
Datum
23.04.2026
Erstellt
07.04.2026 14:35