0994/2026
Bestellung der politischen Vertreter für die Jurys zur Vergabe der Förderstipendien für junge Kunst der Stadt Köln
KI-Zusammenfassung
Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.
KI-Analyse läuft...
vergangen
Was passiert gerade?
- 📄 Dokumente werden analysiert...
- 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
- ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
- ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...
Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.
Beschlussvorlage Ausschuss
2707 Zeichen
Dezernat, Dienststelle
VII/41/41/25
Vorlagen-Nummer
0994/2026
Freigabedatum
23.04.2026
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung
Betreff
Bestellung der politischen Vertreter für die Jurys zur Vergabe der Förderstipendien für
junge Kunst der Stadt Köln
Beschlussorgan
Ausschuss Kunst und Kultur
Gremium Datum
Beschluss:
Der Ausschuss Kunst und Kultur bestellt gemäß § 4 Abs. 1 i.V.m. 3 der am 05.02.2026 vom
Rat beschlossenen Neufassung der Satzung zur Vergabe der Förderstipendien der Stadt Köln
die in unten genannten Personen als Vertreter*innen der im Ausschuss Kunst und Kultur
stimmberechtigten Fraktionen für die Dauer der Ratsperiode 2026-2030.
Als stimmberechtigte Vertreter*innen des Ausschusses Kunst und Kultur des Rates werden
bestellt:
Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen: Herr Thor Zimmermann
CDU-Fraktion: Herr Dr. Ralph Elster
SPD-Fraktion: Frau Eva Bürgermeister
Fraktion Die Linke: Herr Knut Scholz
AfD-Fraktion: Herr Christer Cremer
Volt-Fraktion: Frau Jasna Ibric
FDP/KSG-Fraktion: Herr Dr. Jan Broch
Die Bestellung erfolgt für die Wahlzeit des Rates.
Ausschuss Kunst und Kultur 07.05.2026
2
Haushaltsmäßige Auswirkungen
Nein
Auswirkungen auf den Klimaschutz
Nein
Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung)
Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung)
Begründung:
Als Beitrag zur Förderung der zeitgenössischen Kunst und zur freien künstlerischen Entfaltung
von Künstler*innen vergibt die Stadt Köln jährlich vier Förderstipendien:
- Friedrich-Vordemberge-Stipendium (Förderbereich Bildende Kunst)
- Rolf-Dieter-Brinkmann-Stipendium (Förderbereich Literatur)
- Bernd-Alois-Zimmermann-Stipendium (Förderbereich Musik)
- Chargesheimer-Stipendium (Förderbereich Medienkunst)
Die Bestellung der politischen Vertreter*innen für die Jurys zur Vergabe der Förderstipendien
ist an die Ratsperiode gebunden. Die Kommunalwahl 2025 macht die Neubestellung der Jury-
mitglieder notwendig. Die im Ausschuss Kunst und Kultur stimmberechtigen Fraktionen ent-
senden jeweils eine Vertreterin bzw. einen Vertreter.
Gemäß § 4 Abs. 1 i.V.m. 3 der am 05.02.2026 vom Rat beschlossenen Neufassung der Sat-
zung über die Vergabe der Förderstipendien der Stadt Köln sind vom Ausschuss Kunst und
Kultur des Rates die politischen Vertreter*innen der Fraktionen für die Jurys zu bestellen.
Die Bestellung der Sachverständigen für die Fachjurys wurde bereits im Ausschuss Kunst und
Kultur am 12.03.2026 vollzogen.
Anlagen
Anlage 1 - Öffentlichkeitsbeteiligung
Anlage 2 - Satzung über die Vergabe der Förderstipendien der Stadt Köln in der vom Rat am
05.02.2026 beschlossenen Neufassung
Anlage 2_ Satzung_Förderstipendien_25022026
4978 Zeichen
Satzung über die Vergabe der Förderstipendien der Stadt Köln vom 25. Februar 2026 - ABl StK 2026, S. 81 - - Öffentliche Bekanntmachung vom 09. März 2026 - Der Rat der Stadt Köln hat in seiner Sitzung am 05.02.2026 aufgrund der §§ 7, 41 Abs. 1 Satz 2 lit. f der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GV NRW S. 666) in der bei Erlass dieser Satzung geltenden Fassung beschlossen: § 1 Förderstipendien Als Beitrag zur Förderung der zeitgenössischen Kunst und zur freien künstlerischen Entfaltung von Künstlerinnen und Künstlern vergibt die Stadt Köln jährlich vier Förderstipendien: - Friedrich-Vordemberge-Stipendium (Förderbereich Bildende Kunst) - Rolf-Dieter-Brinkmann-Stipendium (Förderbereich Literatur) - Bernd-Alois-Zimmermann-Stipendium (Förderbereich Musik) - Chargesheimer-Stipendium (Förderbereich Medienkunst) Die jährliche Höhe der Stipendien wird vom Rat der Stadt Köln im Rahmen des Haushaltsplans festgelegt. § 2 Förderzweck Die Stipendien sollen zur wirtschaftlichen Unabhängigkeit und finanziellen Sicherheit der geförderten Künstlerinnen und Künstler beitragen, damit diese sich voll ihrer künstlerischen Arbeit widmen können. § 3 Bewerbungsverfahren / Auflagen (1) Künstlerinnen und Künstler, die sich für ein Stipendium bewerben, müssen in Nordrhein- Westfallen leben und arbeiten und dürfen im Zeitpunkt der Vergabe der Stipendien nicht älter als 35 Jahre sein. Ausnahmen von der Altersgrenze sind in begründeten Einzelfällen möglich. (2) Zugelassen werden nur Eigenbewerbungen. (3) Geförderte Künstlerinnen und Künstler sollen während der Dauer der Förderung ihren Lebensmittelpunkt in Köln nehmen. (4) Die geförderten Künstlerinnen und Künstler präsentieren die künstlerischen Ergebnisse aus der Zeit des Stipendiums spätestens ein Jahr nach Ablauf der Förderung in Köln der Öffentlichkeit. § 4 Jury (1) Über die Vergabe des jeweiligen Stipendiums (§ 1) entscheidet eine Jury, die aus je einer Vertreterin / einem Vertreter der im Ausschuss Kunst und Kultur des Rates der Stadt Köln stimmberechtigten Fraktionen und der Kulturdezernentin / dem Kulturdezernenten der Stadt Köln sowie jeweils vier Sachverständigen besteht. (2) Die Kulturdezernentin / der Kulturdezernent der Stadt Köln ist Vorsitzende / Vorsitzender der Jury. Im Falle der Verhinderung bestimmt die Jury eine Vorsitzende / einen Vorsitzenden aus ihrer Mitte. (3) Die Vertreterinnen / Vertreter der im Ausschuss Kunst und Kultur des Rates der Stadt Köln stimmberechtigten Fraktionen und die Sachverständigen werden vom Ausschuss Kunst und Kultur des Rates der Stadt Köln für die Dauer einer Ratsperiode bestellt. Nach Ablauf der Ratsperiode bleiben die Mitglieder der Jury bis zur Bestellung einer neuen Jury im Amt. Ersatzberufungen während der Ratsperiode erfolgen für den Rest der Ratsperiode. (4) Die Vertreterinnen/ Vertreter können sich durch Ratsmitglieder, die nicht Mitglieder der Jury sind, vertreten lassen. Die Sachverständigen können sich nicht vertreten lassen. (5) Die Mitglieder der Jury sind bei der Wahrnehmung ihrer Aufgaben unabhängig und an Weisungen nicht gebunden. (6) Das Amt als Jurymitglied ist ein Ehrenamt; die Sachverständigen in der Jury erhalten für ihre Tätigkeit eine Aufwandsentschädigung. § 5 Beschlussfähigkeit / Beschlüsse (1) Die Jury ist beschlussfähig, wenn mehr als die Hälfte ihrer Mitglieder persönlich anwesend sind. Sie trifft ihre Entscheidungen mit der einfachen Mehrheit der anwesenden Mitglieder. (2) Im Einzelfall kann die Teilnahme an Sitzungen der Jury auch im Wege einer Videokonferenz erfolgen. Die Jury entscheidet darüber mit der Mehrheit ihrer Mitglieder. Die Jurymitglieder teilen ihre Entscheidung dazu der Vorsitzenden / dem Vorsitzenden in Textform (schriftlich, per Fax, per Email) mit. (3) Bei Stimmengleichheit entscheidet die Stimme der / des Vorsitzenden. § 6 Auswahlverfahren (1) Die jeweiligen Sachverständigen in der Jury bewerten die Bewerbungen nach von ihnen festgelegten Kriterien, unter Berücksichtigung dieser Satzung und der städtischen Förderkonzepte und treffen eine Vorauswahl. Sie legen der Jury das begründete Ergebnis ihrer Vorauswahl und mindestens 3 Vorschläge zur Endabstimmung vor. § 5 Abs. 1 Satz 2 gilt entsprechend. (2) Die Jury trifft ihre Entscheidung nach von ihr festgelegten Kriterien unter Berücksichtigung dieser Satzung und der städtischen Förderkonzepte. Die Entscheidungen der Jury sind zu begründen. § 7 Vertraulichkeit Die Sitzungen der Jury und der vorauswählenden Sachverständigen in der Jury sind nicht öffentlich. Die Sitzungsunterlagen, insbesondere die Bewerbungsunterlagen sind vertraulich zu behandeln und vor unbefugtem Zugriff zu schützen. § 8 In-Kraft-Treten Diese Satzung tritt am Tage nach ihrer öffentlichen Bekanntmachung in Kraft. Gleichzeitig tritt die Satzung über die Vergabe der Förderstipendien der Stadt Köln vom 22.02.2021 außer Kraft.
Anlage 1 Öffentlichkeitsbeteiligung
579 Zeichen
Anlage Öffentlichkeitsbeteiligung Die Anlage Öffentlichkeitsbeteiligung ist allen Beschlussvorlagen der Verwaltung beizufügen. Kreuzen Sie bitte eine der folgenden drei Varianten an und machen Sie entsprechende Angaben dazu. Eine freiwillige Öffentlichkeitsbeteiligung wird nicht vorgeschlagen. Warum wird keine Öffentlichkeitsbeteiligung vorgeschlagen? - Der Gestaltungsspielraum ist nicht ausreichend. Bitte begründen Sie Ihre Entscheidung (Begründung zwingend erforderlich): Die Benennung der Jurymitglieder erfolgt durch gewählte Mitglieder des Rates der Stadt Köln.
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: geändert beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 0994/2026
- Typ
- Beschlussvorlage Ausschuss
- Datum
- 23.04.2026
- Erstellt
- 07.04.2026 14:35