Mandari Insight

0146/2023

Beantwortung einer mündlichen Anfrage aus der Sitzung des Stadtentwicklunsausschusses vom 01.12.2022 unter TOP 1.3 betreffend der Vorlagennummer 3803/2022

Beantwortung e. mündl. Anfrage (Auss.) 24.01.2023

KI-Zusammenfassung

Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.

KI-Analyse läuft...

vergangen

Was passiert gerade?

  • 📄 Dokumente werden analysiert...
  • 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
  • ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
  • ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...

Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.

Nächste Beratung: Stadtentwicklungsausschuss, Sitzung am 02.02.2023, TOP 1.5

Anlage 1- Synopse: Bestehende Gremien in Betreuung des Stadtplanungsamtes

· application/pdf

Ansehen

Beantwortung einer mündl. Anfrage Ausschuss

· application/pdf

Ansehen

Anlage 1- Synopse: Bestehende Gremien in Betreuung des Stadtplanungsamtes

5861 Zeichen

Anlage 1- Synopse: Bestehende Gremien in Betreuung des Stadtplanungsamtes Köln
                     
 Gestaltungsbeirat Köln Ständige Jury Mülheim Süd Begleitgremium Parkstadt Süd Begleitgremium Deutzer Hafen 
Zuständigkeit gemäß 
Beschluss 
(1) Behandlung von
a) Einzelbauvorhaben (wegen Standort, Umfeld, Nutzung, Größe 
     oder Stadtbildprägung von besonderer stadtgestalterischer 
     Bedeutung)
b) städtebauliche Planungsprojekte von besonderer Relevanz für 
     die Stadtgestaltung,
c)- besonders zu gestaltende Situationen, Stadträume und 
     Grünanlagen sowie besonders wichtige Wegebeziehungen
   - Verkehrsbauten von besonderer Bedeutung
   - sonstige stadtgestalterisch relevante Maßnahmen, z. B. 
     Werbeanlagen, Stadtmöblierung etc.
d)  Stellungnahmen zu gestalterischen Handlungsleitfäden der 
      Stadt Köln, z.B. zum Gestaltungshandbuch oder Leuchten-
      konzept
(2) Zuständigkeit für Vorhaben, die in einem Qualifizierungs-
     verfahren beurteilt wurden, nur dann, wenn das tatsächlich 
     eingereichte Vorhaben von dem prämierten Ergebnis 
     wesentlich abweicht. Vorhaben, die in einem projekt-
     bezogenen Beratungsgremium beurteilt werden, werden nicht 
     zusätzlich im Gestaltungsbeirat vorgestellt.
(3) Der/ Die Vorsitzende oder eine Vertretung wird in sonstigen 
      Qualifizierungsverfahren grundsätzlich als Mitglied im  
      Beurteilungsgremium eingebunden.
Berät die Stadt Köln sowie die Investoren und Vorhabenträger. 
(1)  Behandlung von
a)   Einzelbauvorhaben (wegen Standort, Umfeld,  Nutzung,
       Größe oder sonstiger Belange von stadtgestalterischer 
       Bedeutung)
b)  städtebaulichen Planungen als Weiterentwicklung und 
      Konkretisierung der städtebaulichen Leitidee aus dem 
      Werkstattverfahren "Mülheimer Süden inklusive Hafen"
c)  sonstigen stadtgestalterisch relevanten Maßnahmen
d)  gestalterisch-städtebaulichen Schnittstellen und Anbindungen 
      zwischen Quartieren im Mülheimer Süden sowie benach-
      barten Quartieren
(2) Frühzeitige Beteiligung bei der Formulierung von dem 
      "Gestaltungsleitfaden Mülheimer Süden" sowie von 
      Auslobungen/Grundlagen für die Qualifizierungsverfahren 
      bei allen Projekten. Die Mitglieder werden darüber hinaus 
      nach Erfordernis in die entsprechenden Qualifizierungs-
      verfahren durch die Stadt eingebunden.
 
Berät den StEA und die BV Rodenkirchen im Zusammenhang mit der 
inhaltlichen Weiter-entwicklung der Integrierten Planung
Das Begleitgremium berät den Stadtentwicklungsausschuss und die 
Bezirksvertretung Rodenkirchen in Fragen, die mit der Umsetzung der 
Integrierten Planung Parkstadt Süd sowie den daraus abgeleiteten 
Fachplanungen zusammenhängen.
Berät Politik, Verwaltung und moderne stadt über Fragen, die mit der 
städtebaulichen Entwicklung des Deutzer Hafens zusammenhängen 
sowie zu einzelnen Fachthemen.  
Das Gremium begleitet die Fortschreibung des städtebaulichen 
Planungskonzeptes, um die Planung stetig weiter zu qualifizieren. Es 
unterstützt die politischen Entscheider*innen, die Verwaltung sowie 
moderne stadt, berät, führt die verschiedenen Entscheidungsebenen 
zusammen und bereitet Entscheidungen vor. 
Neben dem Stadtentwicklungsausschuss und der Bezirksvertretung 
Innenstadt können in besonderen Fällen wegen des räumlichen 
Bezugs auch die Bezirksvertretung Porz, sowie in fachlich begründeten 
Fällen auch betroffenen Fachausschüsse die zu beratenden Gremien 
sein.
Legitimation Beschlussvorlage 1437/2022 Beschlussvorlage 0434/2021 Beschlussvorlage 1250/2018 Beschlussvorlage 4162/2021
Zusammensetzung Der Beirat setzt sich aus fünf stimmberechtigten Mitgliedern 
zusammen, damit viele fachliche Aspekte durch die Experten 
repräsentiert werden. Bei drei der fünf stimmberechtigten Mitglieder ist 
ein Geschäftssitz in Köln erforderlich.
stimmberechtigt:
- 6 Expert*innen (Architekten/Freiraumplaner
  /Stadtplaner)
Beratend:
- ein*e Vertreter*in des Landschaftsverbands Rheinland, Amt für   
  Denkmalpflege im Rheinland,
- der/die Beigeordnete des zuständigen Dezernates
- ein*e Vertreter*in des Stadtplanungsamtes
- ein*e Vertreter*in des Bauaufsichtsamtes
- je ein*e Vertreter*in der stimmberechtigten Fraktionen des SteA
- Bezirksbürgermeister*in Rodenkirchen
- bis zu sieben Verteter*innen der Stadtgesellschaft (von BV 
  Rodenkirchen zu benennen)
- 4 zugeladene Fachexperten*innen
- bei Bedarf je 2 Verteter*innen der betroffenen BVen Innenstadt 
  und Lindenthal
- je ein*e Vertreter*in der stimmberechtigten Fraktionen des SteA
- je ein*e Vertreter*in der stimmberechtigten Fraktionen der BV 
   Innenstadt
- die/der Beigeordnete des Dezernates Planen und Bauen,
- Vertreter*innen der Verwaltung
- Vertreter*innen der modernen stadt und der swk  
- Bei Bedarf werden themenbezogen Fachexpert*innen 
  hinzugeladen
Sitzung/Jahr siebenmal jährlich
 
viermal jährlich, bei Bedarf zusätzliche Sitzung zweimal jährlich, bei Bedarf zusätzliche Sitzung zweimal jährlich, bei Bedarf zusätzliche Sitzung
Funktionsperiode/ 
Dauer der 
Mitgliedschaft
3 bzw. 6 Jahre, Wiederberufung nicht möglich
rollierendes System für erste Periode: 2 Mitglieder für 3 Jahre, 3 
Mitglieder für 6 Jahre 
5 Jahre entsprechend der Wahlperiode des Rates, Verlängerung um 
eine weitere Wahlperiode möglich
5 Jahre entsprechend der Wahlperiode des Rates, danach wird 
Besetzung neu entschieden
5 Jahre entsprechend der Wahlperiode des Rates, danach wird 
Besetzung neu entschieden. Einmalige Wiederberufung möglich
Öffentlichkeit öffentlicher und nicht öffentlicher Teil nicht öffentlich, Protokoll öffentlich nicht öffentlich, bei Bedarf vorgeschaltete Bürgerfragestunde oder 
öffentl. Teil; Protokoll öffentlich 
nicht öffentlich, Protokoll öffentlich
kein Ausschuss im Sinne des §57 GO NRW
Beratende Gremien; Die fachliche Begleitung hat empfehlenden, keinen beschließenden Charakter

Beantwortung einer mündl. Anfrage Ausschuss

2083 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
VI/611/2 
 
Vorlagen-Nummer       24.01.2023 
 0146/2023 
Beantwortung einer mündlichen Anfrage aus einer früheren Sitzung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Stadtentwicklungsausschuss 02.02.2023 
 
Beantwortung einer mündlichen Anfrage aus der Sitzung des 
Stadtentwicklungsausschusses vom 01.12.2022 unter TOP 1.3 betreffend 
Vorlagennummer 3803/2022 
Anfrage 
 
Bezugnehmend auf die Anfragenbeantwortung unter TOP 1.3 bittet die Fraktion DIE LINKE 
die Verwaltung um eine Synopse, in der Kompetenzen von gegenwärtigen Begleitgremien 
aufgeführt werden.  
 
Antwort der Verwaltung 
 
Zur Transparenz und Übersichtlichkeit erfolgt die Synopse von Kompetenzen der Begleitgre-
mien in der beigefügten Tabelle (siehe Anlage). Darin werden Begleitgremien miteinander 
verglichen, für die das Stadtplanungsamt Köln die Geschäftsführung innehält.  
 
Begleitgremien, wie das für den Deutzer Hafen, werden regelmäßig und projektbezogen ein-
gesetzt. So wird der informelle Austausch zwischen der Politik, der Verwaltung sowie anderen 
betroffenen Zielgruppen auch für weitere städtische Großprojekte wie die Parkstadt Süd und 
den Mülheimer Hafen herangezogen. Alle in der Synopse aufgeführten Gremien sind beraten-
der und fachlich begleitender Natur; sie stellen keine entscheidenden Gremien mit Beschluss-
fassungsbefugnis dar. Die projektspezifischen Gremien dienen dem fachlich vertieften Diskurs 
und der Vorbereitung politischer Entscheidungen, während finale Beschlüsse bei den formel-
len Gremien wie Ratsausschüssen und/oder Bezirksvertretungen verbleiben.  
 
Die Einrichtung der jeweils aufgeführten Gremien wurde durch politischen Beschluss festge-
legt und orientiert sich in Bezug auf die Beteiligung der Fraktionen in der Regel am Beschluss 
des Rates aus seiner Sitzung vom 10.12.2020 unter TOP 5.6.  
Das Begleitgremium Deutzer Hafen wurde durch Beschluss des Stadtentwicklungsausschus-
ses vom 27.01.2022 (Vorlagennummer 4162/2021) legitimiert. 
 
gez. Greitemann 
 
Anlage 1- Synopse: Bestehende Gremien in Betreuung des Stadtplanungsamtes Köln

Beratungsverlauf (1)

02.02.2023 Stadtentwicklungsausschuss
TOP 1.5 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
0146/2023
Typ
Beantwortung e. mündl. Anfrage (Auss.)
Datum
24.01.2023
Erstellt
11.01.2023 17:17