0146/2023
Beantwortung einer mündlichen Anfrage aus der Sitzung des Stadtentwicklunsausschusses vom 01.12.2022 unter TOP 1.3 betreffend der Vorlagennummer 3803/2022
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Anlage 1- Synopse: Bestehende Gremien in Betreuung des Stadtplanungsamtes
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Anlage 1- Synopse: Bestehende Gremien in Betreuung des Stadtplanungsamtes Köln
Gestaltungsbeirat Köln Ständige Jury Mülheim Süd Begleitgremium Parkstadt Süd Begleitgremium Deutzer Hafen
Zuständigkeit gemäß
Beschluss
(1) Behandlung von
a) Einzelbauvorhaben (wegen Standort, Umfeld, Nutzung, Größe
oder Stadtbildprägung von besonderer stadtgestalterischer
Bedeutung)
b) städtebauliche Planungsprojekte von besonderer Relevanz für
die Stadtgestaltung,
c)- besonders zu gestaltende Situationen, Stadträume und
Grünanlagen sowie besonders wichtige Wegebeziehungen
- Verkehrsbauten von besonderer Bedeutung
- sonstige stadtgestalterisch relevante Maßnahmen, z. B.
Werbeanlagen, Stadtmöblierung etc.
d) Stellungnahmen zu gestalterischen Handlungsleitfäden der
Stadt Köln, z.B. zum Gestaltungshandbuch oder Leuchten-
konzept
(2) Zuständigkeit für Vorhaben, die in einem Qualifizierungs-
verfahren beurteilt wurden, nur dann, wenn das tatsächlich
eingereichte Vorhaben von dem prämierten Ergebnis
wesentlich abweicht. Vorhaben, die in einem projekt-
bezogenen Beratungsgremium beurteilt werden, werden nicht
zusätzlich im Gestaltungsbeirat vorgestellt.
(3) Der/ Die Vorsitzende oder eine Vertretung wird in sonstigen
Qualifizierungsverfahren grundsätzlich als Mitglied im
Beurteilungsgremium eingebunden.
Berät die Stadt Köln sowie die Investoren und Vorhabenträger.
(1) Behandlung von
a) Einzelbauvorhaben (wegen Standort, Umfeld, Nutzung,
Größe oder sonstiger Belange von stadtgestalterischer
Bedeutung)
b) städtebaulichen Planungen als Weiterentwicklung und
Konkretisierung der städtebaulichen Leitidee aus dem
Werkstattverfahren "Mülheimer Süden inklusive Hafen"
c) sonstigen stadtgestalterisch relevanten Maßnahmen
d) gestalterisch-städtebaulichen Schnittstellen und Anbindungen
zwischen Quartieren im Mülheimer Süden sowie benach-
barten Quartieren
(2) Frühzeitige Beteiligung bei der Formulierung von dem
"Gestaltungsleitfaden Mülheimer Süden" sowie von
Auslobungen/Grundlagen für die Qualifizierungsverfahren
bei allen Projekten. Die Mitglieder werden darüber hinaus
nach Erfordernis in die entsprechenden Qualifizierungs-
verfahren durch die Stadt eingebunden.
Berät den StEA und die BV Rodenkirchen im Zusammenhang mit der
inhaltlichen Weiter-entwicklung der Integrierten Planung
Das Begleitgremium berät den Stadtentwicklungsausschuss und die
Bezirksvertretung Rodenkirchen in Fragen, die mit der Umsetzung der
Integrierten Planung Parkstadt Süd sowie den daraus abgeleiteten
Fachplanungen zusammenhängen.
Berät Politik, Verwaltung und moderne stadt über Fragen, die mit der
städtebaulichen Entwicklung des Deutzer Hafens zusammenhängen
sowie zu einzelnen Fachthemen.
Das Gremium begleitet die Fortschreibung des städtebaulichen
Planungskonzeptes, um die Planung stetig weiter zu qualifizieren. Es
unterstützt die politischen Entscheider*innen, die Verwaltung sowie
moderne stadt, berät, führt die verschiedenen Entscheidungsebenen
zusammen und bereitet Entscheidungen vor.
Neben dem Stadtentwicklungsausschuss und der Bezirksvertretung
Innenstadt können in besonderen Fällen wegen des räumlichen
Bezugs auch die Bezirksvertretung Porz, sowie in fachlich begründeten
Fällen auch betroffenen Fachausschüsse die zu beratenden Gremien
sein.
Legitimation Beschlussvorlage 1437/2022 Beschlussvorlage 0434/2021 Beschlussvorlage 1250/2018 Beschlussvorlage 4162/2021
Zusammensetzung Der Beirat setzt sich aus fünf stimmberechtigten Mitgliedern
zusammen, damit viele fachliche Aspekte durch die Experten
repräsentiert werden. Bei drei der fünf stimmberechtigten Mitglieder ist
ein Geschäftssitz in Köln erforderlich.
stimmberechtigt:
- 6 Expert*innen (Architekten/Freiraumplaner
/Stadtplaner)
Beratend:
- ein*e Vertreter*in des Landschaftsverbands Rheinland, Amt für
Denkmalpflege im Rheinland,
- der/die Beigeordnete des zuständigen Dezernates
- ein*e Vertreter*in des Stadtplanungsamtes
- ein*e Vertreter*in des Bauaufsichtsamtes
- je ein*e Vertreter*in der stimmberechtigten Fraktionen des SteA
- Bezirksbürgermeister*in Rodenkirchen
- bis zu sieben Verteter*innen der Stadtgesellschaft (von BV
Rodenkirchen zu benennen)
- 4 zugeladene Fachexperten*innen
- bei Bedarf je 2 Verteter*innen der betroffenen BVen Innenstadt
und Lindenthal
- je ein*e Vertreter*in der stimmberechtigten Fraktionen des SteA
- je ein*e Vertreter*in der stimmberechtigten Fraktionen der BV
Innenstadt
- die/der Beigeordnete des Dezernates Planen und Bauen,
- Vertreter*innen der Verwaltung
- Vertreter*innen der modernen stadt und der swk
- Bei Bedarf werden themenbezogen Fachexpert*innen
hinzugeladen
Sitzung/Jahr siebenmal jährlich
viermal jährlich, bei Bedarf zusätzliche Sitzung zweimal jährlich, bei Bedarf zusätzliche Sitzung zweimal jährlich, bei Bedarf zusätzliche Sitzung
Funktionsperiode/
Dauer der
Mitgliedschaft
3 bzw. 6 Jahre, Wiederberufung nicht möglich
rollierendes System für erste Periode: 2 Mitglieder für 3 Jahre, 3
Mitglieder für 6 Jahre
5 Jahre entsprechend der Wahlperiode des Rates, Verlängerung um
eine weitere Wahlperiode möglich
5 Jahre entsprechend der Wahlperiode des Rates, danach wird
Besetzung neu entschieden
5 Jahre entsprechend der Wahlperiode des Rates, danach wird
Besetzung neu entschieden. Einmalige Wiederberufung möglich
Öffentlichkeit öffentlicher und nicht öffentlicher Teil nicht öffentlich, Protokoll öffentlich nicht öffentlich, bei Bedarf vorgeschaltete Bürgerfragestunde oder
öffentl. Teil; Protokoll öffentlich
nicht öffentlich, Protokoll öffentlich
kein Ausschuss im Sinne des §57 GO NRW
Beratende Gremien; Die fachliche Begleitung hat empfehlenden, keinen beschließenden Charakter
Beantwortung einer mündl. Anfrage Ausschuss
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Dezernat, Dienststelle VI/611/2 Vorlagen-Nummer 24.01.2023 0146/2023 Beantwortung einer mündlichen Anfrage aus einer früheren Sitzung öffentlicher Teil Gremium Datum Stadtentwicklungsausschuss 02.02.2023 Beantwortung einer mündlichen Anfrage aus der Sitzung des Stadtentwicklungsausschusses vom 01.12.2022 unter TOP 1.3 betreffend Vorlagennummer 3803/2022 Anfrage Bezugnehmend auf die Anfragenbeantwortung unter TOP 1.3 bittet die Fraktion DIE LINKE die Verwaltung um eine Synopse, in der Kompetenzen von gegenwärtigen Begleitgremien aufgeführt werden. Antwort der Verwaltung Zur Transparenz und Übersichtlichkeit erfolgt die Synopse von Kompetenzen der Begleitgre- mien in der beigefügten Tabelle (siehe Anlage). Darin werden Begleitgremien miteinander verglichen, für die das Stadtplanungsamt Köln die Geschäftsführung innehält. Begleitgremien, wie das für den Deutzer Hafen, werden regelmäßig und projektbezogen ein- gesetzt. So wird der informelle Austausch zwischen der Politik, der Verwaltung sowie anderen betroffenen Zielgruppen auch für weitere städtische Großprojekte wie die Parkstadt Süd und den Mülheimer Hafen herangezogen. Alle in der Synopse aufgeführten Gremien sind beraten- der und fachlich begleitender Natur; sie stellen keine entscheidenden Gremien mit Beschluss- fassungsbefugnis dar. Die projektspezifischen Gremien dienen dem fachlich vertieften Diskurs und der Vorbereitung politischer Entscheidungen, während finale Beschlüsse bei den formel- len Gremien wie Ratsausschüssen und/oder Bezirksvertretungen verbleiben. Die Einrichtung der jeweils aufgeführten Gremien wurde durch politischen Beschluss festge- legt und orientiert sich in Bezug auf die Beteiligung der Fraktionen in der Regel am Beschluss des Rates aus seiner Sitzung vom 10.12.2020 unter TOP 5.6. Das Begleitgremium Deutzer Hafen wurde durch Beschluss des Stadtentwicklungsausschus- ses vom 27.01.2022 (Vorlagennummer 4162/2021) legitimiert. gez. Greitemann Anlage 1- Synopse: Bestehende Gremien in Betreuung des Stadtplanungsamtes Köln
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 0146/2023
- Typ
- Beantwortung e. mündl. Anfrage (Auss.)
- Datum
- 24.01.2023
- Erstellt
- 11.01.2023 17:17