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2893/2017

Zahlungsmoral der Stadt Köln

Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss) 19.09.2017

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Nächste Beratung: Finanzausschuss, Sitzung am 25.09.2017

Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)

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Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)

6444 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle 
II/200 
 
Vorlagen-Nummer 19.09.2017 
 2893/2017 
Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Finanzausschuss 25.09.2017 
 
Zahlungsmoral der Stadt Köln 
Anfrage gemäß § 4 der Geschäftsordnung des Rates der Piratengruppe im Rat der Stadt Köln 
AN/1230/2017 
 
Durch eine Anfrage der Fraktion „FDP – HUT“ im Münchner Stadtrat ist vor kurzem bekannt gewo r-
den, dass die Stadt in über 20% der Fälle Zahlungen an private Stellen nicht in der gesetzlich vorg e-
schriebenen Frist von 30 Tagen veranlassen konnte. Die zugrundeliegenden Zahlen stammen aus 
dem Jahr 2014, ein aktuelleres Controlling der Geldflüsse lag nicht vor. Der Fraktionsvorsitzende, 
Michael Mattar (FDP), beklagte dies zu Recht als „schlechte Zah lungsmoral“ der Landeshauptstadt 
München. Anlässlich der Ergebnisse aus München er scheint eine Aufstellung der in Köln vorgeno m-
menen Zahlungen hinsichtlich ihrer Fristge rechtigkeit sinnvoll. Firmen, die im Auftrag der Stadt Arbe i-
ten erledigen und hierzu obendrein Ausgaben haben, sollte ein Zeitraum zwischen Rechnungsste l-
lung und Zahlung über 30 Tage nicht zuge mutet werden, nicht zuletzt, weil darunter unnötig die wir t-
schaftliche Entwicklung der Kommune leiden kann. 
 
Vor diesem Hintergrund bitten wir folgende Fragen zu beantworten: 
 
1. Wie hoch war im Durchschnitt die Dauer der Rechnungsbearbeitung gemäß der aktue llsten vor-
liegenden Zahlen, vom Tag der Rechnungsstellung bis zum Tag der erfolgten Überweisung? 
 
2. Wie hoch war der Anteil der Rechnungen mit einer Bearbeitungszeit von über 30 Tagen nach 
Rechnungsstellung und wie verteilen sich diese Vorgänge auf folgende Zahlungsempfänger: 
a) Ehrenamtler, Ehrenamtlerinnen bzw private Bürgerinnen und Bürger, 
b) Handwerksbetriebe (die bekanntlich termingerecht Lohn - und Umsatzsteuer abfüh ren 
müssen für Arbeiten, die sie erledigt, aber möglicherweise noch gar nicht bezahlt beko m-
men haben)  
c) sonstige. (Bitte schlüsseln Sie diese Positionen nach Ämtern auf.)  
 
In welcher Form unterzieht sich die Verwaltung hinsichtlich ihrer Bearbeitungsdauer von Rechnungen 
und Zahlungen einer Überprüfung und was für ein Umfang an Daten liegt aus den letzten fünf Jahren 
vor? 
 
 
Die Verwaltung teilt mit: 
 
Mit der Produktivsetzung des integrierten Zahlungsabwicklungsmoduls PSCD zum 01.01.2017 sind 
erstmals aus einem System heraus grundsätzlich derartige Datenauswertungen möglich. Grundlage 
für eine Auswertung nach Kreditorengruppen ist die seitens der Verwaltung bei der Erfassung der 
Kreditoren-Stammdaten vorgenommene Differenzierung.  
Ausgewertet wurde zur Beantwortung der Anfrage die Differenz zwischen dem Rechnungs- bzw. Be-
legdatum und dem Erfassungsdatum aller kreditorischen Belege. Hinzuzurechnen ist ein Tag für die

2 
 
Abwicklung durch die Bank. 
 
zu Frage 1: 
 
Für alle kreditorischen Belege, die in 2017 bis zum Stand 08.09.2017 erfasst wurden, ergibt sich eine 
mittlere Differenz zwischen Rechnungs- bzw. Belegdatum und dem Erfassungsdatum im Buchhal-
tungssystem von durchschnittlich 22,63 Tagen.  
 
zu Frage 2: 
 
Der Anteil aller kreditorischen Belege, die später als 30 Tage nach Rechnungs- bzw. Belegdatum im 
Buchhaltungssystem erfasst wurden beträgt 22,2 %. 
 
In der Kreditorengruppe „Sonstige“ sind alle Privatpersonen einschließlich der freiberuflich Tätigen 
zusammengefasst. Eine Unterscheidung wie in der Frage formuliert ist daher nicht möglich. Für diese 
Gruppe beträgt der Anteil der Belege, die später als 30 Tage zur Zahlungsbegleichung im Buchhal-
tungssystem erfasst wurden, 3,9 %, bezogen auf die Gesamtheit aller kreditorischen Belege. 
In der Kreditorengruppen „Firmen“ sind Handwerksbetriebe wegen des fehlenden besonderen Merk-
mals nicht isoliert auswertbar. Für diese Kreditorengruppe beträgt der Anteil 16,3 % bezogen auf alle 
kreditorischen Belege.  
Für alle übrigen Kreditoren beträgt der entsprechende Anteil 2,0 % bezogen auf alle kreditorischen 
Belege.  
Die Aufteilung der Anteile nach Ämtern ist der nachstehenden Aufstellung zu entnehmen. 
 
 
Eine systematische Überprüfung der Bearbeitungsdauer ist bislang nicht erfolgt, ist aber auch ohne 
zusätzliche technische Unterstützung nur mit besonderem Aufwand leistbar. Mit der beabsichtigten 
Implementierung einer Software zur elektronischen Rechnungsbearbeitung (siehe Vorlage 
2349/2017) wird es der Verwaltung nach entsprechender Vorbereitung künftig möglich sein, nicht nur 
die Rechnungsbearbeitung insgesamt zu beschleunigen, sondern auch die Rechnungsbearbeitung 
vom Eingang bis zur Bezahlung innerhalb eines Systems zu verfolgen. Mit dieser Implementierung 
wird dann ein regelmäßiges Controlling der Bearbeitungsdauer von Rechnungen möglich sein.

3 
 
 
Amt Anteil Private Anteil Firmen Anteil Übrige 
Amt der Oberbürgermeisterin 0,03% 0,13% 0,03% 
Bürgerämter 0,39% 0,46% 0,07% 
Zentrale Dienste 
 
1,23% 
 Amt für Personal, Organisation und In-
novation 0,10% 0,55% 0,14% 
Amt für Informationsverarbeitung 0,04% 1,55% 0,03% 
Amt für Presse und Öffentlichkeitsar-
beit 
 
0,02% 
 Amt für Stadtentwicklung und Statistik 0,01% 0,02%  
Kämmerei 0,01% 0,04% 0,03% 
Steueramt 0,01% 0,02% 0,03% 
Amt für Liegenschaften, Vermessung 
und Kataster 0,32% 0,18% 0,04% 
Rechts- und Versicherungsamt 0,25% 0,13% 0,07% 
Amt für öffentliche Ordnung 0,15% 0,22% 0,02% 
Berufsfeuerwehr Köln 0,07% 0,70% 0,10% 
Amt für Schulentwicklung 0,28% 0,73% 0,05% 
Kulturamt 0,06% 0,06% 0,03% 
Amt für Weiterbildung 0,59% 0,23% 0,38% 
Stadtbibliothek 0,01% 0,05% 0,01% 
Museen 0,16% 0,77% 0,27% 
Amt für Soziales und Senioren 0,09% 0,15% 0,04% 
Amt für Kinder, Jugend und Familie  0,68% 4,63% 0,37% 
Familienberatung und Schulpsychologi-
scher Dienst 0,01% 0,02% 0,01% 
Kinder- und Jugendpädagogische Ein-
richtung 0,03% 0,06% 0,01% 
Sportamt 0,09% 0,11% 0,01% 
Gesundheitsamt 0,06% 0,26% 0,06% 
Amt für Wohnungswesen 0,25% 1,46% 0,04% 
Umwelt- und Verbraucherschutzamt 0,01% 0,09% 0,01% 
Betriebliches Gesundheitsmanagement 0,01% 0,08% 0,02% 
Stadtplanungsamt 
 
0,02%  
Bauaufsichtsamt  0,01%  
Amt für Straßen- und Verkehrstechnik 0,01% 0,57%  
Amt für Landschaftspflege und Grünflä-
chen 0,11% 1,33% 0,03% 
Amt für Brücken, Tunnel und Stadt-
bahnbau 0,03% 0,23% 0,02% 
Amt für Wirtschaftsförderung 0,01% 0,04% 0,01% 
Dezernate 0,01% 0,05% 0,02% 
Archäologische Zone 0,01% 0,05%  
    Gesamt (22,17%) 3,91% 16,26% 2,00% 
 
Gez. Klug

Beratungsverlauf (1)

25.09.2017 Finanzausschuss
Entscheidung Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
2893/2017
Typ
Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)
Datum
19.09.2017
Erstellt
15.09.2017 15:53