V/0295/2007
Kanalerschließung Bebauungsplan Nr. 497 "Gremmendorf Erbdrostenweg / Erich-Greffin-Weg / Loddenbach"
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Beschlussvorlage
2177 Zeichen
V/0295/2007 DER OBERBÜRGERMEISTER Tiefbauamt Betrifft Kanalerschließung Bebauungsplan Nr. 497 "Gremmendorf Erbdrostenweg / Erich-Greffin-Weg / Loddenbach" Beratungsfolge 03.05.2007 Bezirksvertretung Münster-Südost Anhörung 22.05.2007 Ausschuss für Umweltschutz und Bauwesen Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: Dem vom Ingenieurbüro nts / Münster aufgestellten Entwurf, dem Bau und der Übernahme der Kanalisationsanlagen wird zugestimmt. II. Kosten/Folgekosten Grundlage für den Bau der Erschließungsanlagen ist die Rechtskraft des Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 497 vom 17.11.2006 und der am 23.08.2006 abgeschlossene Städtebauli- che Vertrag mit der Vorhabenträgerin. Entwässerungsbeiträge werden vertragsgemäß nicht erhoben. Es handelt sich um keine Beihilfe- maßnahme. Investitionskosten fallen für die Stadt gemäß dem o.g. Vertrag nicht an. Begründung: Zur entwässerungstechnischen Erschließung des rd. 1,5 ha großen Wohnbaugebietes ist die Ver- legung von Schmutz- und Regenwasserkanälen erforderlich. Der geplante Schmutzwasserkanal schließt an die vorhandene Schmutzwasserkanalisation im Erich-Greffin-Weg an. Vorlagen-Nr.: V/0295/2007 Auskunft erteilt: Herr Grimm Ruf: 492 66 00 E-Mail: Grimm@stadt-muenster.de Datum: 16.04.2007 Öffentliche Beschlussvorlage - 2 - V/0295/2007 Die Niederschlagsentwässerung erfolgt über einen Regenwasserkanal, der in einen offenen Re- genwasserableiter einmündet. Dieser verläuft durch die geplante private Grünfläche weiter zum Loddenbachsee. Eine Versickerung von Niederschlagswasser ist aufgrund der geringdurchlässigen Bodenverhält- nisse bei hohem Grundwasserspiegel nicht möglich. Zur Sicherung gegen Überflutung bei Starkregenereignissen wird der zu bebauende Bereich um bis zu 1,50 m über Ursprungsgelände aufgehöht. Die wasserrechtliche Genehmigung zur Einleitung von gesammeltem Niederschlagswasser aus dem Regenrückhaltebecken Loddenbachsee in den Loddenbach liegt vor. Die Vorhabenträgerin will die Baumaßnahme in 2007 durchführen. I.V. gez. Schultheiß (Stadtdirektor)
Beratungsverlauf (2)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungOrte (3)
- Bebauungsplan Nr. 497 (amtlicher Umring) amtlich
- Erich-Greffin-Weg
- Erbdrostenweg
Bebauungsplan Nr. 497
Amtlicher Umring, Rechtskräftig – Gremmendorf - Erbdrostenweg / Erich-Greffin-Weg / Loddenbach
Planseite der KommuneQuelle: Land NRW (Bauleitplanung), Datenlizenz Deutschland – Namensnennung – 2.0 (Lizenz)
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Details
- Vorlagen-Nr.
- V/0295/2007
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 16.04.2007
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37