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V/0295/2007

Kanalerschließung Bebauungsplan Nr. 497 "Gremmendorf Erbdrostenweg / Erich-Greffin-Weg / Loddenbach"

Vorlagen 16.04.2007

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Nächste Beratung: Ausschuss für Umweltschutz und Bauwesen, Sitzung am 22.05.2007, TOP 4.9

Beschlussvorlage

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Beschlussvorlage

2177 Zeichen

V/0295/2007 
DER OBERBÜRGERMEISTER 
Tiefbauamt 
 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
Kanalerschließung Bebauungsplan Nr. 497 "Gremmendorf Erbdrostenweg / Erich-Greffin-Weg / 
Loddenbach" 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
03.05.2007 Bezirksvertretung Münster-Südost Anhörung 
22.05.2007 Ausschuss für Umweltschutz und Bauwesen Entscheidung
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
 
Dem vom Ingenieurbüro nts / Münster aufgestellten Entwurf, dem Bau und der Übernahme der 
Kanalisationsanlagen wird zugestimmt. 
 
 
II. Kosten/Folgekosten 
 
Grundlage für den Bau der Erschließungsanlagen ist die Rechtskraft des Vorhabenbezogenen 
Bebauungsplanes Nr. 497 vom 17.11.2006 und der am 23.08.2006 abgeschlossene Städtebauli-
che Vertrag mit der Vorhabenträgerin. 
 
Entwässerungsbeiträge werden vertragsgemäß nicht erhoben. Es handelt sich um keine Beihilfe-
maßnahme. 
 
Investitionskosten fallen für die Stadt gemäß dem o.g. Vertrag nicht an. 
 
 
 
 
Begründung: 
 
Zur entwässerungstechnischen Erschließung des rd. 1,5 ha großen Wohnbaugebietes ist die Ver-
legung von Schmutz- und Regenwasserkanälen erforderlich. 
 
Der geplante Schmutzwasserkanal schließt an die vorhandene Schmutzwasserkanalisation im 
Erich-Greffin-Weg an. 
 
Vorlagen-Nr.: 
V/0295/2007 
Auskunft erteilt: 
Herr  Grimm 
Ruf: 
492 66 00 
E-Mail: 
Grimm@stadt-muenster.de  
Datum: 
16.04.2007 
Öffentliche Beschlussvorlage

- 2 - 
V/0295/2007 
Die Niederschlagsentwässerung erfolgt über einen Regenwasserkanal, der in einen offenen Re-
genwasserableiter einmündet. Dieser verläuft durch die geplante private Grünfläche weiter zum 
Loddenbachsee.    
 
Eine Versickerung von Niederschlagswasser ist aufgrund der geringdurchlässigen Bodenverhält-
nisse bei hohem Grundwasserspiegel nicht möglich.    
 
Zur Sicherung gegen Überflutung bei Starkregenereignissen wird der zu bebauende Bereich um 
bis zu 1,50 m über Ursprungsgelände aufgehöht.   
 
Die wasserrechtliche Genehmigung zur Einleitung von gesammeltem Niederschlagswasser aus 
dem Regenrückhaltebecken Loddenbachsee in den Loddenbach liegt vor. 
 
Die Vorhabenträgerin will die Baumaßnahme in 2007 durchführen.  
 
 
I.V.  
 
gez. 
 
Schultheiß 
(Stadtdirektor)

Beratungsverlauf (2)

03.05.2007 Bezirksvertretung Münster-Südost
TOP 4.4 Anhörung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
22.05.2007 Ausschuss für Umweltschutz und Bauwesen
TOP 4.9 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung

Orte (3)

  • Bebauungsplan Nr. 497 (amtlicher Umring) amtlich
  • Erich-Greffin-Weg
  • Erbdrostenweg

Bebauungsplan Nr. 497

Amtlicher Umring, Rechtskräftig – Gremmendorf - Erbdrostenweg / Erich-Greffin-Weg / Loddenbach

Planseite der Kommune

Quelle: Land NRW (Bauleitplanung), Datenlizenz Deutschland – Namensnennung – 2.0 (Lizenz)

Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.

Details

Vorlagen-Nr.
V/0295/2007
Typ
Vorlagen
Datum
16.04.2007
Erstellt
06.10.2020 14:37