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2014/0486

Kennzahlenvergleich SGB XII 2013 - Benchmarking Schwerpunkte: Hilfe zum Lebensunterhalt, Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung, Hilfe zur Pflege

Magistratsvorlage 02.12.2014

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Benchmarking der mittelgroßen Großstädte der Bundesrepublik Deutschland 
Kennzahlenvergleich SGB XII 2013 
 
Benchmarking-Schwerpunkte: 
Hilfe zum Lebensunterhalt 
Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung 
Hilfe zur Pflege 
 
 
 
  
August 2014

Benchmarking der SGB XII-Leistungen der mittelgroßen Großstädte in Deutschland                                  Bericht 2013 
   2 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Impressum Impressum 
 
 
 
Consulting für Steuerung und soziale Entwicklung GmbH 
Rothenbaumchaussee 11    D-20148 Hamburg 
Tel.: 0 40 - 410 32 81    Fax:  0 40 - 41 35 01 11 
 
consens@consens-info.de 
www.consens-info.de 
 
Erstellt für: 
 
Benchmarking mittelgroßer Großstädte 
der Bundesrepublik Deutschland 
 
 
Das con_sens-Projektteam: 
 
Christina Welke 
Marc Oliver Engelbrecht 
Elisabeth Daniel 
Kirstine Hansen 
 
Titelbild: 
 
www.sxc.hu 
 
 
 
 
 
 
 
B R A U N S C H W E I G  
B R E M E R H A V E N  
C H E M N I T Z  
D A R M S T A D T  
E R L A N G E N  
H A L L E  (S A A L E )  
J E N A  
K A S S E L  
L A N D E S H A U P T S T A D T  K I E L  
O B E R H A U S E N  
L A N D E S H A U P T S T A D T  P OT S D A M  
S A L Z G I T T E R  
L U D W I G S H A F E N  A M  R H E I N

Benchmarking der SGB XII-Leistungen der mittelgroßen Großstädte in Deutschland                                Bericht 2013 
 
   3 
 
 
 
 
 
 
1. Vorbemerkungen ........................................................................................................ 5 
2. Kernaussagen .......................................................................................................... 12 
3. Kommunale Leistungen im Überblick ......................................................................... 16 
3.1. Existenzsichernde Leistungen...................................................................................... 16 
3.2. Kommunales Leistungsportfolio (ohne SGB II) ............................................................... 20 
3.3. Struktur der Personengruppen im Leistungsbezug .......................................................... 22 
4. Hilfe zum Lebensunterhalt (HLU) ............................................................................... 27 
4.1. Leistungsberechtigte .................................................................................................. 28 
4.2. Ausgaben ................................................................................................................. 33 
5. Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung (GSiAE) ........................................ 38 
5.1. Leistungsberechtigte .................................................................................................. 40 
5.2. Ausgaben ................................................................................................................. 44 
6. Hilfe zur Pflege (HzP) ............................................................................................... 47 
6.1. Leistungsberechtigte in der Hilfe zur Pflege außerhalb von Einrichtungen ......................... 54 
6.2. Leistungsberechtigte in der Hilfe zur Pflege in Einrichtungen ........................................... 62 
6.3. Ausgaben ................................................................................................................. 66 
7. Thema Zuwanderung ................................................................................................ 72 
8. Ausblick .................................................................................................................. 75 
9. Anhang.................................................................................................................... 77 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Abb. 1: Tabelle: Einwohnerentwicklung ............................................................................... 9 
Abb. 2: Tabelle: TOP-Kennzahlen 2013 ............................................................................. 15 
Abb. 3: Kennzahl 15: Transferleistungsdichte ..................................................................... 17 
Abb. 4: Tabelle: Veränderung der Transferleistungsdichte von 2012 auf 2013 in Prozent  ........ 18 
Abb. 5: Kennzahl 16: IST-Ausgaben für Leistungsberechtigte von existenzsichernden  
Leistungen .......................................................................................................... 18 
Abb. 6: Kennzahl 17 SGB II: Dichte der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten  
(am Wohnort) ...................................................................................................... 20 
Abb. 7: Ausgaben der untersuchten Leistungsbereiche pro Einwohner ................................... 21 
Inhaltsverzeichnis Inhaltsverzeichnis 
Abbildungsverzeichnis Abbildungsverzeichnis

Benchmarking der SGB XII-Leistungen der mittelgroßen Großstädte in Deutschland                                Bericht 2013 
 
   4 
Abb. 8: Tabelle: Strukturdaten im Überblick ....................................................................... 23 
Abb. 9: Kennzahl 1: Dichte der Leistungsberechtigten in der HLU a.v.E. zum Stichtag 31.12.  . 29 
Abb. 10: Kennzahl 9/10: Anteile der Zu- und Abgänge in bzw. aus der HLU a.v.E. ................... 31 
Abb. 11:   Tabelle: Anteile der Leistungsberechtigten HLU a.v.E. nach Altersklassen .................. 32 
Abb. 12: Kennzahl 14: Brutto-Ausgaben für laufende HLU a.v.E. pro Leistungsberechtigten im 
Jahresdurchschnitt ............................................................................................... 34 
Abb. 13: Tabelle: Anteil der Leistungsberechtigten HLU a.v.E. mit und ohne EU-Rente ............. 36 
Abb. 14: Tabelle: Anteil der Leistungsberechtigten GSiAE a.v.E. an allen  
Leistungsberechtigten GSiAE ................................................................................. 40 
Abb. 15: Kennzahl 25.1: Dichte der Leistungsberechtigten GSiAE a.v.E. zum Stichtag 31.12.  ... 41 
Abb. 16: Tabelle: Anteil der Leistungsberechtigten GSiAE a.v.E. nach Altersklassen .................. 42 
Abb. 17: Kennzahl 32: Durchschnittliches Rentenniveau ....................................................... 43 
Abb. 18: Kennzahl 29.1: IST-Ausgaben GSiAE a.v.E. pro Leistungsberechtigten ....................... 45 
Abb. 19: Schema: Zugänge zur Hilfe zur Pflege nach dem SGB XII ......................................... 48 
Abb. 20: Kennzahl 89.1: Anteil der pflegebedürftigen Personen mit Leistungen nach dem  
SGB XI ............................................................................................................... 52 
Abb. 21: Tabelle: Dichte der Personen mit Leistungen der HzP und dem SGB XI ...................... 52 
Abb. 22: Kennzahl 71: Dichte der Leistungsberechtigten HzP a.v.E. ....................................... 54 
Abb. 23: Kennzahl 70: Ambulante Quote HzP ...................................................................... 56 
Abb. 24: Tabelle: Dichten der Leistungsberechtigten HzP a.v.E. nach Altersklassen .................. 58 
Abb. 25: Tabelle: Dichte der Leistungsberechtigten HzP a.v.E. mit Pflegegeld nach  
Pflegestufen ........................................................................................................ 59 
Abb. 26: Tabelle: Dichte der Leistungsberechtigten HzP a.v.E. mit anderen Leistungen  
nach Pflegestufen ................................................................................................ 59 
Abb. 27: Tabelle: Anteil der Leistungsberechtigten HzP a.v.E. mit Pflegegeld nach  
Pflegestufen ........................................................................................................ 60 
Abb. 28: Tabelle: Anteil der Leistungsberechtigten HzP a.v.E. mit angemessenen Beihilfen ....... 60 
Abb. 29: Tabelle: Anteil der Leistungsberechtigten HzP a.v.E. mit Pflege durch  
Privatpersonen ..................................................................................................... 61 
Abb. 30: Kennzahl 80: Dichte der Leistungsberechtigten HzP i.E. .......................................... 62 
Abb. 31: Tabelle: Anteil der Leistungsberechtigten HzP i.E. nach Ort der Unterbringung ............ 63 
Abb. 32: Tabelle: Dichte der Leistungsberechtigten HzP i.E. nach Altersklassen ....................... 64 
Abb. 33: Tabelle: Dichte der Leistungsberechtigten HzP i.E. nach Pflegestufen ........................ 65 
Abb. 34: Kennzahl 82.2: Netto-Ausgaben HzP a.v.E. pro Leistungsberechtigten ....................... 67 
Abb. 35: Tabelle: Anteile von Pflegeversicherten und Nicht-Pflegeversicherten in der HzP a.v.E. 68 
Abb. 36: Kennzahl 85.2: Netto-Ausgaben HzP i.E. pro Leistungsberechtigten .......................... 70 
Abb. 37: Tabelle: Ansprechpartner ...................................................................................... 77 
Abb. 38: Abkürzungsverzeichnis ......................................................................................... 77

Benchmarking der SGB XII-Leistungen der mittelgroßen Großstädte in Deutschland                                Bericht 2013 
 
 
   5 
1. Vorbemerkungen 
 
Inhalte des Vergleichs 
Dieser Bericht thematisiert Daten aus dem Berichtsjahr 2013 für de n 
Benchmarkingkreis der mittelgroßen Großstädte in Deutschland  und geht dabei 
auf folgende Leistungsbereiche des SGB XII ein: 
 
 Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem 3. Kapitel SGB XII 
 Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach dem 
4. Kapitel SGB XII 
 Hilfe zur Pflege nach dem 7. Kapitel SGB XII 
 
Durch den interkommunalen Vergleich sollen aktuelle Entwicklung en in den g e-
nannten Leistungsbereichen mit Hinblick auf Leistungsberechtigtenzahlen und 
Finanzdaten veranschaulicht werden. Zur weiteren Kontextu alisierung werden 
außerdem Daten zur Einwohnerentwicklung, dem Rentenniveau und der Dichte 
der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten in Betracht gezogen. 
 
Speziell für die Analyse der Transferleistungsdichte werden zudem Daten aus dem 
SGB II hinzugezogen. Auf diese Weise lässt sich das Bild über die kommunalen 
Verantwortungsbereiche weiter vervollständigen. Zusätzlich steht ein gesonderter 
Bericht über die Leistungen nach dem SGB II zur Verfügung, in welchem die Ten-
denzen in diesem L eistungsbereich im Detail behandelt werden.  Hier finden sich 
auch Informationen zum Bildungs- und Teilhabepaket; ein Leistungsangebot, das 
seit 2011 besteht und bereits quantitativ und qualitativ im Benchmarking -Kreis 
besprochen wurde. 
 
Die Kennzahlen zu dem 6. Kapitel SGB XII, Leistungen der Eingliederungshilfe für 
Menschen mit Behinderung , werden in einer separaten Ergebniszusammen-
fassung beleuchtet. Vom komm unalen Gesamtausgabenvolumen nehm en die 
Ausgaben für diesen Leistungsbereich einen bedeutenden Te il in Anspruch. Ein 
Kennzahlenvergleich zwischen den Städten unterschiedlicher Bundesländer ist 
jedoch aufgrund der heterogenen Trägerlandschaft erschwert und führt zum B e-
darf nach einer stärker qualitativen Analyse. Im Laufe eines Benchmarking-Jahres 
werden inhaltliche Faktoren bei einem gesonderten Fachtag diskutiert. Die Resul-
tate werden in der Ergebniszusammenfassung neben relevanten Kennzahlene r-
gebnissen dargestellt. 
 
Bei den regelmäßig stattfindenden Benchmarking-Tagungen werden Fragestellun-
gen bezüglich Leistungsgewährungen und Leistungsgeschehen im SGB  XII aufge-
griffen, die für die kommunalen Träger der Sozialhilfe von steuerungsrelevanter 
Bedeutung sind. Aktuelle Anliegen können und sollen jederzeit in das Projekt ei n-
gebracht werden.  
 
Inhalte des Kenn-
zahlenvergleichs 
Separate  
Berichte 
Sonstige Inhalte

Benchmarking der SGB XII-Leistungen der mittelgroßen Großstädte in Deutschland                                Bericht 2013 
 
 
   6 
Von besonderem Interesse für die Städte war in diesem Benchmarking -Jahr die 
steigende Zahl von Asylbewerbern, Kontingentflüchtlingen und Zuwanderern i n-
nerhalb der EU. Kommunen, die für die Unterbringung der Asylbewerber zustä n-
dig sind, stehen hier vor großen Herausforderungen, da für die steigende Anzahl 
von Personen in der  Regel eine nicht ausreichende Z ahl von Unterkünften zur 
Verfügung steht und die Integration bei der erhöhten Personenzahl erschwert ist.  
 
Neben den praktischen Fr agen der Unterbringung und Integration besteht vor 
allem auch eine Belastung der kommunalen Haushalte, da Erstattungen der Lä n-
der zum ganz überwiegenden Teil nicht ausreichen, um die Ausgaben der Städte 
zu decken. Zudem kam es zu gesetzlichen Änderungen un d damit zur Anpassung 
der Regelsätze  für Leistungsberechtigte, durch die sich die ohnehin nicht vol l-
ständig gedeckten Ausgaben weiter erhöhen. Die spezifischen Landesregelu ngen 
variieren in diesem Bereich deutlich. Einzig in Bayern werden die Ausg aben der 
Kommunen für Leistungen nach dem AsylbLG mit dem Land spitz abgerec hnet, 
so dass die finanzielle Belastung hier deutlich geringer ausfällt als in anderen 
Bundesländern, in denen die Ausgaben nur zu einem je nach Bundesland unte r-
schiedlichen Prozentsatz gedeckt sind.  
 
Für die vielseitigen H erausforderungen, vor denen  die Städte stehen, wurde im 
Rahmen des Benchmarking-Projektes ein Austausch zwischen den beteili gten 
Städten und deren F achexperten zum Thema Zuwanderung  organisiert. Im Ra h-
men der Veranstaltun g konnten Empfehlungen bezüglich der Unterbringung, I n-
tegration und Bearbeitung der Leistungen erarbeitet werden. Diese sind im 
7. Kapitel des Berichtes zusammengefasst.  
 
Mitglieder des Vergleichsrings 
Die Anzahl der teilnehmenden Städte ist im Vergleich zum Vorjahr gleichbleibend. 
Allerdings hat sich die Zusammensetzung der Teilnehmerstädte verändert. Die 
Stadt Mainz ist seit dem aktuellen Projektjahr nicht mehr Mitglied im Vergleich s-
ring. Stattdessen beteiligt sich  die Stadt Halle an der Saale am Benchmarking 
der mittelgroßen Großstädte. 
 
Abweichende Strukturen in den Städten führen zu Unterschieden in den Kenn -
zahlenergebnissen, die sich auf die gebildeten Mittelwerte auswirken. Stehen 
Vorjahreswerte für eine Stadt  nicht zur Verfügung, ist der Vergleich zum Mitte l-
wert des Vorjahres eingeschränkt. In diesem Fall können die Ergebnisse der nicht 
einbezogenen Werte im Vorjahr auch für das aktuelle Jahr heraus gerechnet wer-
den, um eine vergleichbare Basis zu schaffen.  
 
Datenlage 
Die Aussagefähigkeit von Kennzahlen wird sowohl von einer teilnehmerübergre i-
fend einheitlichen Operationalisierung von Erhebungsmerkmalen als auch durch 
strukturelle Umstände bedingt. Die vorliegenden Werte sind valide, da die Daten-
qualität im Laufe der Jahre fortwährend gestiegen ist. 
Thema  
Zuwanderung 
Neue Teilnehmer-
stadt Halle an der 
Saale 
Qualität der Daten

Benchmarking der SGB XII-Leistungen der mittelgroßen Großstädte in Deutschland                                Bericht 2013 
 
 
   7 
Ein Fallbeispiel für strukturelle Einflüsse auf den Kennzahlenvergleich sind unte r-
schiedliche Erfassungsmethoden im Leistungsbereich Hilfe zur Pflege: Alle Städte 
mit Ausnahme von Jena wenden das Netto -Prinzip an. In Jena wird dagegen 
nach dem Brutto -Prinzip gearbeitet. Um trotzdem eine übergreifende Vergleic h-
barkeit zu erreichen, werden die Einnahmen von den Ausgaben in der ambula n-
ten und in der statio nären Hilfe zur Pflege subtrahiert. Diese Vorgehensweise hat 
sich seit Anfang der Teilnahme  der Stadt Jena bewährt, weshalb es sich 
empfiehlt, dies fortzuse tzen. In den Leistungsbereichen Grundsicherung im Alter 
und bei Erwerbsminderung und Hilfe zum Lebensunterhalt werden die Ausgaben 
dagegen einheitlich erfasst, so  dass die Ausgaben ohne Abzug der Einnahmen 
abgebildet werden können. 
 
In Bezug auf Einnahmen sind für die Träger der Sozialhilfe grundsätzlich weniger 
Steuerungspotenziale vorhanden, weshalb die Entwicklung von Einnahmen nicht 
explizit untersucht wird. Generell sind Veränderungen von Einnahmen häufig auf 
Einzelfälle zurückzuführen. Zudem ist eine präzise zeitliche Zuordnung der Ei n-
nahmen nur bedingt möglich. Steuerungspotenziale bestehen bei der Einko m-
mens- und Vermögensprüfung, die durch den Einsatz von spezialisierten Mitarbei-
tern verbessert werden kann. 
 
Die im Kennzahlenvergleich verwendeten Daten werden hauptsächlich von den 
örtlichen Trägern der Sozialhilfe geliefert. Je nach Trägerschaft ist darüber hinaus 
die Anfrage von Daten bei den überörtlichen Trägern erforderlich, um die Ve r-
gleichbarkeit zu erhöhen. Diese Daten liegen jedoch nicht in allen Teilnehme r-
städten vor, so dass Lücken teilweise in Kauf genommen werden müssen. Dies ist 
vor allem für die Städte Erlangen und Halle von Relevanz, in denen D aten der 
überörtlichen Träger nicht zur Verfügung stehen. In den Kapiteln zu den einzelnen 
Leistungsbereichen werden hierzu nähere Anga ben gemacht bzw. ein „n.v.“ 
(„nicht verfügbar“) ausgewiesen.  
 
Viele der generierten Kennzahlen werden mit Einwohnerdaten des aktuellen B e-
richtsjahres berechnet. Verändern sich die Einwohnerzahlen, verändern sich somit 
auch die Kennzahlen. D ie Einwohnerdaten stammen von den Einwohnermeld e-
ämtern der Teilnehmerstädte . Für Bremerhaven liegen, wie im Vorjahr, de rzeit 
keine aktuellen Einwohnerdaten vor, so  dass provisorisch Vorjahreswerte g enutzt 
werden. Kontextinformationen werden stellenweise du rch Daten aus öffen tlichen 
Statistiken ermittelt. In den betreffenden Fällen wird im Bericht darauf aufmer k-
sam gemacht. 
 
Kennzahlentypen 
Im Benchmarking wird zwischen drei Typen von Kennzahlen unterschieden:  
Erstens „Dichten“, zweitens „Anteile “ und drittens „Ausgaben pro 
Leistungsberechtigen“. 
 
Ausgaben-
berechnung in den 
Leistungsbereichen 
Einnahmen 
Daten der über- 
örtlichen Träger der 
Sozialhilfe 
Einwohnerdaten

Benchmarking der SGB XII-Leistungen der mittelgroßen Großstädte in Deutschland                                Bericht 2013 
 
 
   8 
Die Dichte bezieht eine bestimmte Merkmalsausprägung auf eine Bezugsgröße. 
Das heißt: Zwei Größenordnungen werden definiert, die zueinander im Verhältnis 
stehen. Zum Beispiel wird für die Dichte von Personen, die Hilfe zur Pflege erhal-
ten, die Anzahl der Leistungsberechtigten am 31.12. eines Jahres in s Verhältnis 
zu 1.000 Einwohnern einer Stadt gesetzt. 
 
Anteile beschreiben, auf wie viele Angehörige einer Grundgesamtheit  ein 
bestimmtes Merkmal zutriff t. Anteile werden in Prozent abgebildet und 
ermöglichen einen schnellen Eindruck über die relative Verteilung von Teilkatego-
rien. So können bspw. Quoten nach Altersgruppen für eine n bestimmten Lei s-
tungsbereich erhoben werden. 
 
Ausgaben pro Leistungsberechtigten stellen eine gesonderte Art der Kennzahl dar. 
Hier wird das Finanzvolumen veranschaulicht, das für eine Leistungsart 
aufgewendet wird. Die Fallkosten für eine Leistungsart werden berechnet, indem 
die Gesamtausgaben (kumulierte Jahressumme) d urch die Anzahl der 
Leistungsberechtigten (Stichtag zählung) geteilt werden. Generell muss dabei in 
Kauf genommen werden, dass Personen, auf die das abzubildende Merkmal im 
Laufe des Betrachtungszeitraums zutraf, am Stichtag aber nicht mehr zutrifft, 
quantitativ nicht abgebildet werden. Da die vorhandene Datenlage in den Städten 
häufig keine Darstellung der Leistungsberechtigten als kumulierte Jahressumme 
zulässt, ist der beschriebene Effekt in der Regel nicht vermeidbar. Eine Relativi e-
rung findet jedoch dadurch statt, dass der Effekt gleichermaßen bei allen Städten 
auftritt und zudem eine inhaltliche Plausibilisierung der Daten stattfindet, durch 
die inhaltliche Aspekte in die Analyse der Ergebnisse einfließen.  
 
Dies gilt für alle dargestellten Leistungsber eiche, außer der Hilfe zum Lebensun-
terhalt. Hier best eht generell eine verhältnismäßig geringe Grundgesamtheit von 
Personen im Lei stungsbezug und eine erhöhte unterjährige Fluktuation , so dass 
für diesen Bereich eine unterjährige Auswertung der Personendat en durchgeführt 
wurde und die kumulierten Ausgaben ins Verhältnis zu der durchschnittl ichen 
Anzahl der Leistungsberechtigten im Jahresverlauf gesetzt werden können. 
 
In den im Bericht dargestellten Grafiken werden für die Kennzahlenergebnisse 
Mittelwerte ausgewiesen. Sind Daten einzelner Städte nicht verfügbar, sind sie 
durch ein „n.v.“ gekennzeichnet und werden bei der Berechnung des Mittelwertes 
nicht berücksichtigt. Möglich ist auch, dass Leistungen best ehen, die nicht in 
Anspruch genommen werden. In diesen Fällen wird in der Grafik der Wert  „0,0“ 
ausgewiesen. Dieser Wert fließt in den Mittelwert ein.  
 
Bevor im Folgenden auf weitere inhaltliche Aspekte eingegangen wird, soll hier 
noch ein genereller Hinweis erfolgen: Aus Grü nden der Lesbarkeit werden Pers o-
nenbezeichnungen im vorliegenden Bericht entweder genderneutral oder in der 
männlichen Form gewählt. Sofern nicht anders angegeben, sind stets beide G e-
schlechter angesprochen. 
Dichten 
Anteile 
Ausgaben 
Mittelwert 
Genereller 
Hinweis

Benchmarking der SGB XII-Leistungen der mittelgroßen Großstädte in Deutschland                                Bericht 2013 
 
 
   9 
Einwohnerentwicklung 
Die in der folgenden Tabelle abgebildeten Daten zur Entwicklung der Einwohner 
entstammen den Melderegistern der Einwohnermeldeämter der Teilnehmerstädte  
und beziehen sich auf die Einwohner mit Hauptwohnsitz . Abgefragt wurden Da-
ten zum Stichtag 31.12.2013. Die Werte weichen unter Umständen von anderen 
Publikationen ab, wenn von diesen andere Grunddaten verwendet werden.  
 
Die nachfolgende Tabelle zeigt die Entwicklung der Einwohner im Verhältnis zu 
den Vorjahren, differenziert nach dem Merkmal Alter in drei Unterkategorien. 
 
ABB. 1: TABELLE: EINWOHNERENTWICKLUNG 
2012 2013 2011 2012
 Stadt
 Gesamteinwohnerzahl
 Veränderung Gesamteinwohnerzahl
 Veränderung 
 0 bis unter 15-jährige Einwohner 
 Veränderung 
 15 bis unter 65-jährige Einwohner
 Veränderung  
 65-jährige und ältere Einwohner
 Veränderung
 Gesamteinwohnerzahl
 Veränderung 
 0 bis unter 15-jährige Einwohner 
 Veränderung 
 15 bis unter 65-jährigen Einwohner
 Veränderung  
 65-jährige und ältere Einwohner
BS 248.424 0,68% 0,07% 0,88% 0,39% 0,79% 0,40% 1,06% 0,15%
BHV 113.137 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 0,14% -0,16% 0,07% 0,51%
C 242.177 0,32% 2,07% 0,08% 0,14% 0,36% 2,87% -0,18% 0,57%
DA 151.944 1,19% 0,56% 1,40% 0,86% 1,50% 0,56% 1,86% 0,82%
ER 107.345 0,23% -0,69% 0,28% 0,67% 1,07% 0,63% 1,23% 0,83%
HAL 232.705 0,07% 1,72% -0,26% 0,17% 0,39% 1,92% 0,01% 0,67%
J 105.282 0,70% 2,75% 0,30% 0,80% 0,44% 1,68% 0,00% 1,16%
KS 196.758 0,68% 0,05% 0,84% 0,54% 0,68% -0,19% 0,97% 0,22%
KI 240.299 0,41% 0,31% 0,32% 0,81% 0,73% -0,19% 0,86% 0,85%
LU 163.872 0,92% 1,08% 1,06% 0,32% 0,96% -0,61% 1,60% -0,02%
OB 210.354 -0,39% -0,90% -0,53% 0,38% -0,19% -1,90% -0,01% 0,26%
P 161.097 1,28% 3,34% 0,90% 1,10% 1,08% 2,92% 0,58% 1,53%
SZ 100.445 0,06% -0,41% 0,00% 0,50% -0,51% -1,71% -0,42% -0,05%
MW 174.911 0,47% 0,77% 0,40% 0,51% 0,57% 0,48% 0,59% 0,58%
Einwohnerentwicklung bei den beteiligten mittelgroßen Großstädten
2013 auf auf
 
BHV: Einwohnerzahlen zum Stichtag 31.12.2012 
 
Gesamteinwohnerzahl 
Über 2 ,2 Millionen Menschen leben insgesamt in den 13 am Kennzahlenve r-
gleich teilnehmenden mittelgroßen G roßstädten. Die meisten Einwohner, über 
200.000, haben dabei die Städte Braunschweig, Chemnitz, Kiel, und Oberhau-
sen.  
 
Die Nebeneinanderstellung mit den Werten der Vorjahre ergibt wenig signifikante 
Änderungen. Übergeordnet ist die Bevölkerung der Vergleichsstädte im Mitte lwert 
um 0, 47 % angestiegen.  Wie in den Vorjahren ist in den Städten Darmstadt 
(+1,19 %) und Potsdam (+1,28 %) das größte Bevölkerungswachstum zu ve r-
Daten der Einwoh-
ner-meldeämter 
Anstieg der Gesamt-
einwohnerzahl

Benchmarking der SGB XII-Leistungen der mittelgroßen Großstädte in Deutschland                                Bericht 2013 
 
 
   10 
zeichnen. Nur in der Stadt Oberhausen (-0,39 %) sind die Zahlen weiterhin leicht 
rückläufig. 
 
Die Einwohnerentwicklung lässt sich nicht von strukturellen Faktoren, wie der 
allgemeinen Wirtschaftslage, trennen. In ökonomisch privilegierten Städten lassen 
sich te ndenziell Zuwanderungen beobachten, während Abwande rungen durch 
individuelle Standortwechsel zu Orten mit günstigeren Aussichten für Erwerbsa r-
beit motiviert sein können. Über Jahre gewachsene lokale soziale Netzwerke kö n-
nen jedoch unter Umständen ein Gegengewicht zu dieser Entwicklung darstellen. 
 
0- bis unter 15-jährige Einwohner 
Im Vergleich zu den Vorjahren ( +0,48 % von 2011  auf 2012 ) setzt sich der 
Zuwachs der Altersgruppe der unter 15 -Jährigen mit einem Anstieg von 0,77  % 
gegenüber 2012 in verstärktem Ausmaß fort. 
 
Die Entwicklung in den jeweiligen Vergleichsstädten scheint heterogen: Wä hrend 
die Kinderzahl vor allem in Potsdam (+3,34 %), aber auch in Jena (+2,75 %) 
und Chemnitz (+2,07 %) weiterhin überproportional steigt, lassen sich in Erlan-
gen (-0,69 %), Salzgitter (-0,41 %) und Oberhausen (-0,39 %) Rückgänge fest-
stellen. Wie in den Vorja hren sind die Zahlen in der Stadt  Kassel (+0,05 %) so 
gut wie unverändert. 
 
Es sollte bei der Analyse dieser Bevölkerungsgruppe allerdings berücksichtigt 
werden, dass die absoluten Zahle n für dieses Segment der Bevölkerung verhäl t-
nismäßig niedrig sind, so  dass Veränderungen in der anteiligen Darstellung u n-
verhältnismäßig groß erscheinen können. 
 
Bei den Städten mit einem deutlichen Kinderzuwachs sind Städte aus den neuen 
Bundesländern überproportional repräsentiert. Zu Beginn der 90er Jahre kam es 
hier zu deutlichen Rückgängen der Geburtenrate, so dass sich Anstiege nun stä r-
ker auswirken.  
 
Diese regionale Tendenz mag zudem auf den strukturellen Umstand zurückzufüh-
ren sein, dass die neuen Bundesländer über signifikant mehr Betreuungsangebote 
für Krippenkinder und Kinder im Vorschulalter verfügen als die alten Bundeslä n-
der. In dieser Hinsicht kann die Familiengründung für Erwerbstätige planbarer 
erscheinen, wenn Familienleben und Berufstätig keit sich durch die Möglichkeit 
der Tagesbetreuung von Kindern nebeneinander vereinbaren lassen. 
 
15- bis unter 65-jährige Einwohner 
Auch in dieser Altersgruppe steigt die Bevölkerungszahl im Mittel leicht an 
(+0,40 %), wenn auch in geringerem  Ausmaß als i m Vorjahresvergleich 
(+0,59 %). Auch hier  sind die Entwicklungen in den Teilnehmerstädten recht 
unterschiedlich. 
Anstieg der 0- bis 
15-Jährigen

Benchmarking der SGB XII-Leistungen der mittelgroßen Großstädte in Deutschland                                Bericht 2013 
 
 
   11 
Das größte Einwohnerwachstum von 15 - bis unter 65-Jährigen haben die Städte 
Darmstadt (+1,40 %) und  Ludwigshafen (+1,06 %), gefolgt von Potsdam 
(+0,90 %), Braunschweig (+0,88 %) und Kassel (+0,84 %). Waren die Verän-
derungen in Chemnitz und Salzgitter im Vorjahr noch rückläufig, sind die We rte 
im Berichtsjahr weitgehend unverändert. Oberhausen hat in diesem Bericht sjahr 
als einzige Stadt einen Rückgang ( -0,53 %) in dieser Altersgruppe zu verzeic h-
nen. 
 
65-jährige und ältere Einwohner 
Der in den vorangestellten Altersgruppen beschriebene allgemeine leichte A nstieg 
der Bevölkerungszahl lässt sich auch für die über 65 -Jährigen beobachten 
(+0,51 %). Im Vergleich zu den anderen zwei Segmenten sind die Unterschiede 
zwischen den Städten jedoch weniger stark ausgeprägt. In keiner Stadt ist es zu 
einem Rückgang dieser Einwohnergruppe gekommen.  
 
Eine besondere Tendenz lässt sich, wie bei der Gruppe der unter 15 -Jährigen, 
seit mehreren Jahren in der Stadt Potsdam beobachten: Auch in diesem Berichts-
jahr ist die Zahl der über 65 -Jährigen mit 1,10  % gestiegen. We itere deutliche 
Anstiege gibt es in den Städten Darmstadt (+0,86 %), Kiel (+0,81 %) und Jena 
(+0,80 %). 
 
Dieser Bevölkerungsgruppe kommt im Kontext des demographischen Wandels 
eine besondere Bedeutung zu. Da sie die kommunalen Sozialleistungen besonders 
in Anspruch nimmt, muss die Bevölkerung dieser Altersklasse aus kommunalpoli-
tischen und finanzwirtschaftlichen Gesichtspunkten besonders berücksichtigt 
werden. Für die Leistungsbereiche Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsmi n-
derung (GSiAE) und Hilfe zur Pflege (HzP) nehmen sie eine bedeutende Rolle ein.  
 
 
Anstieg der 15- bis 
65-Jährigen 
Anstieg der 65-
Jährigen und älte-
ren

Benchmarking der SGB XII-Leistungen der mittelgroßen Großstädte in Deutschland                                Bericht 2013 
 
 
   12 
2. Kernaussagen 
 
Existenzsichernde Leistungen 
Neben den Leistungen der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung 
und der Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem SGB  XII zählen insbesondere die 
Leistungen nach dem SGB  II zu den existenz sichernden Leistungen, auf die der 
deutlich größte Anteil der existenzsichernden Leistungen entfällt. Im Vergleich 
zum Vorjahr ist in allen drei Leistungsbereichen eine Steigerung zu verzeichnen  
(gesamt +0,8  %), die im Le istungsbereich des SGB  II mit 0,1  % jedoch 
wesentlich geringer ausfällt als in den beiden kleineren Leistungsarten des 
SGB XII (HLU +8,7 %, GSiAE +6,5 %). Das Ergebnis der SGB II-Dichte spiegelt 
die Entwicklungen des Arbeitsmarktes wider, die in den letzte n Jahren in den 
beteiligten St ädten positiv verlief und für das aktuelle Berichtsjahr quasi eine 
Stagnation ausweist.  
 
Hilfe zum Lebensunterhalt (Drittes Kapitel SGB XII) 
Wie bereits in den Untersuchungen der Vorjahre zeigen sich für den 
Leistungsbereich der Hilfe zum L ebensunterhalt außerhalb von Einrichtungen 
unterschiedliche Entwicklungen in den mittelgroßen Großstädten. Ungleichmäßig-
keiten bestehen sowohl hinsichtlich der Höhe der Dichten sow ie der 
durchschnittlichen Fallkosten als auch in den Entwick lungen im Vergleich zum 
Vorjahr.  
 
Im Mittelwert der Städte kommt es zu einer Steigerung der Dichte in der HLU 
a.v.E. von 7,1  %. In der Mehrzahl der Städte erhöhte sich die Dichte. Dem 
gegenüber standen Reduzierungen in zwei der beteiligten Städte, die mit -16,7 % 
und -7,3 % ein Gegengewicht zu den Anstiegen in den anderen Städten bildeten.  
 
Bedeutungsvoll bei der Entwicklung der Dichte ist die Gestaltung der 
Schnittstellen zwischen den Leistungsbereichen des SGB  II und der 
existenzsichernden Leistungen nach dem SGB XII und der Intensität und Form der 
Begutachtung der Erwerbsfähigkeit.  
 
Die Ausgaben, die pro Leistungsberechtigten der HLU a.v.E. aufgewendet 
werden, erhöhen sich im Mittelwert der Städte stetig.  So kommt es auch für das 
aktuelle Berichtsjahr zu einer Steigerung, die mit 1,3  % mäßig ausfällt und sich 
aus heterogenen Entwicklungen in den Städten herleitet. In knapp der Hälfte der 
Städte reduzierten sich die Fallkosten, während sie sich in den ander en Städten 
erhöhten. In beide Richtungen kommt es dabei zu deutlichen Abweichungen im 
Vergleich zum Vorjahr. Einflussfaktoren sind hier vor allem die Kosten der 
Unterkunft und Heizung, die in Abhängigkeit zu regionalen Wohnungsmärkten 
stehen und zwischen d en Städten variieren , sowie die Struktur der Gruppe der 
Leistungsberechtigten.  
 
 
Minimale  
Steigerung der 
SGB II-Dichte 
Steigende 
 HLU-Dichte 
Steigende  
HLU-Fallkosten

Benchmarking der SGB XII-Leistungen der mittelgroßen Großstädte in Deutschland                                Bericht 2013 
 
 
   13 
Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung (Viertes Kapitel SGB XII) 
Seit 2011 werden die Ausgaben für die Grundsicherung im Alter und bei 
Erwerbsminderung schrittweise  vom Bund übernommen. Im aktuellen 
Berichtsjahr 2013 beträgt der Anteil der Ausgaben, der vom Bund übernommen 
wird, bereits 75 %. Ab 2014 wird der Bund die Ausgaben für die Leistungen zu 
100 % erstatten. Hintergrund war die steigende Belastung der kommunal en 
Haushalte durch die stetigen Anstiege sowohl hinsichtlich der Inanspruchnahme 
als auch bei den Ausgaben, die im Durchschnitt pro Leistungsberechtigten 
aufgewendet werden.  
 
Auch in der aktuellen Untersuchung ist erneut eine Steig erung der Dichte in der 
GSiAE a.v.E. zu verzeichnen, die auf Erhöhungen der Dichte in allen Städten 
zurückzuführen ist. Hintergrund für die zunehmende Inanspruchnahme ist zum 
einen der in Folge des demografi schen Wandels wachsende Anteil von älteren 
Einwohnern. Zum anderen sind nicht bedarfsdeckende Rentena nsprüche als 
Folge der zunehmenden Anzahl von unterbrochenen Erwerbsbiografien bzw. des 
langjährigen Bezugs von staatlichen Transferleistungen zu nennen, die eine 
ergänzende Hilfegewährung notwendig werde n lassen. Dabei steigt auch die 
Anzahl der Personen, die aufgrund einer vollen dauerhaften Erwerbsunfähigkeit 
betroffen sind, kontinuierlich an.  
 
Damit einher geht ein wachsendes Ausgabenvolumen, das für die Hilfeleistung 
aufzubringen ist. Auch pro Leistungsberechtigten sind Steigerungen der Ausgaben 
zu verzeichnen. Nur in einer Stadt kommt es zu einer geringen Senkung der 
Fallkosten. Auch hier ist einer der Hauptkostentreiber die Kosten der Unterkunft 
und Heizung.  
 
Hilfe zur Pflege (Siebtes Kapitel SGB XII) 
Die Entwicklungen in der Hilfe zur Pflege verlaufen innerhalb der Städte in und 
außerhalb von Einrichtungen unterschiedlich. In beiden  Bereichen ze igen sich 
teilweise deutliche Reduzierungen und Steigerungen der Dichten. Ins gesamt er-
höhten sich die Dichten im Mittelwert in und außerhalb von Einrichtungen, j e-
doch in einem vergleichsweise geringen Maße. Die Dichte der ambulanten HzP 
erhöhte sich um 0,6  %, in der stationären HzP  kommt es zu einem Anstieg von 
1,0 %. Für die Ambul ante Quote, dem Anteil der Leistungsb erechtigten der HzP, 
der ambulante Leistungen erhält an allen Leistungsberechti gten der HzP , ergibt 
sich damit eine minimale Reduzierung von 0,2 % im Mittelwert.  
 
Die fortwährende Steigerung in der HzP ist im Kontext des demografischen Wa n-
dels zu betrachten, die zu dem durch die Einkommenssituation älterer Menschen 
beeinflusst wird, die die von ihnen benötigten Pflegeleistungen nicht oder nicht 
vollständig über Pflegeleistungen und eigene Mittel finanzieren können.  
 
Im Hinblick auf den Grundsatz „ambulant vor stationär“ spielt eine wichtige Ro l-
le, wie sich die Ausgaben in beiden Bereichen entwickeln. Für beide Bereiche  
Steigende  
GSiAE-Dichte 
Steigende  
GSiAE-Fallkosten 
Steigende Dichten 
HzP a.v.E und i.E.

Benchmarking der SGB XII-Leistungen der mittelgroßen Großstädte in Deutschland                                Bericht 2013 
 
 
   14 
zeigen sich Steigerungen (HzP a.v.E. +2,5  %, HzP i.E. +2,8  %). Die Entwick-
lungen in den Städten verlaufen dabei unterschiedlich und sind vor allem von der 
Zusammensetzung der Gruppe der Leistungsberechtigten beeinflusst. Einen b e-
sonderen Einfluss auf die Kostenentwicklung in der ambulanten HzP haben ko s-
tenintensive Einze lfälle, die in das Ausgabenvol umen in den Städten i n unter-
schiedlichem Ausmaß einfließen.  
 
Insgesamt liegen die Ausgaben pr o Leistungsberechtigten in der stationären HzP 
über denen der ambulanten HzP. In den Städ ten, die eine erhöhte Anzahl von 
kostenintensiven Einzelfällen ausweisen, können die durchschnittlichen ambula n-
ten Fallkosten über denen der stationären HzP liegen.  
 
 
Steigende  
Fallkosten HzP  
a.v.E. und i.E.

Benchmarking der SGB XII-Leistungen der mittelgroßen Großstädte in Deutschland         Bericht 2013 
 
 
          15 
ABB. 2: TABELLE: TOP-KENNZAHLEN 2013 
Hilfeart Jahr
2013 1,8 2,8 1,7 3,9 1,4 3,5 1,5 5,1 2,8 1,2 2,1 1,2 1,9 2,4
2012 1,6 2,7 1,7 4,6 1,2 2,6 1,6 4,3 2,7 1,0 1,9 1,2 1,8 2,2
2013 12,1 22,5 8,0 14,7 7,0 9,1 6,5 22,4 18,9 13,0 14,0 8,0 12,0 13,0
2012 11,4 21,8 7,5 13,5 6,7 8,4 5,9 20,8 17,8 12,1 13,4 7,8 11,2 12,2
2013 0,9 2,9 1,9 1,7 0,7 üöTr 1,6 3,8 3,5 0,7 1,9 1,6 1,0 1,8
2012 1,0 3,2 1,9 1,6 0,5 üöTr 1,5 3,5 3,5 0,6 1,9 1,7 1,0 1,8
2013 4,1 5,7 2,2 1,9 üöTr üöTr 2,6 3,9 5,0 3,3 4,8 2,1 5,0 3,7
2012 4,2 5,6 n.v. 2,0 üöTr üöTr 2,5 4,1 4,4 3,5 4,6 2,1 5,1 3,7
Hilfeart Jahr
2013 4.880 5.019 3.758 8.509 4.760 2.559 5.150 6.591 6.059 4.144 4.785 4.729 6.968 5.224
2012 5.448 5.065 3.861 9.238 4.167 2.490 4.498 6.375 5.515 5.309 5.124 4.226 5.932 5.173
2013 5.440 5.087 4.645 5.943 4.998 4.998 4.739 5.407 5.840 5.383 5.013 6.107 4.949 5.273
2012 5.449 4.897 4.642 5.627 4.733 4.956 4.488 5.374 5.754 5.384 4.880 5.950 4.790 5.148
2013 5.821 7.937 4.308 10.835 4.591 üöTr 6.943 15.225 9.480 9.096 3.976 5.167 4.523 7.325
2012 5.598 7.971 4.766 11.602 4.111 üöTr 4.777 14.852 8.856 9.707 3.743 4.935 4.864 7.148
2013 7.950 8.693 4.678 9.830 üöTr üöTr 9.812 10.802 7.959 11.163 7.295 5.829 8.789 8.436
2012 7.679 8.679 n.v. 9.122 üöTr üöTr 7.794 10.751 8.847 10.377 7.615 4.998 9.009 8.205
Hilfeart
2013 8,9 14,0 6,4 32,9 6,9 8,8 7,5 33,7 16,7 5,1 10,1 5,8 13,0 13,1
2012 8,6 13,9 6,5 42,8 4,9 6,4 7,1 27,3 14,7 5,3 9,7 5,0 10,9 12,5
2013 66,1 114,7 37,3 87,4 35,2 45,7 30,7 120,9 110,2 69,9 70,2 49,1 59,4 69,0
2012 62,2 106,9 34,9 76,2 31,7 41,6 26,4 112,0 102,4 65,2 65,5 46,1 53,7 63,4
2013 5,0 23,4 8,3 18,3 3,0 üöTr 10,9 57,6 33,4 6,1 7,7 8,1 4,3 15,5
2012 5,9 25,6 9,2 18,5 2,1 üöTr 7,2 52,0 31,1 5,6 7,1 8,3 4,8 14,8
2013 32,9 49,6 10,5 18,3 üöTr üöTr 25,1 41,9 39,4 36,9 35,2 12,5 44,3 31,5
2012 32,3 48,6 n.v. 18,2 üöTr üöTr 19,6 43,8 39,0 35,9 35,2 10,4 46,3 31,0
HLU a.v.E.
 
GSiAE a.v.E.
SZ MWKS KI LU OB P
TOP-Kennzahlen 2013
D i c h t e   p r o   1 . 0 0 0   E i n w o h n e r
BS BHV C DA ER J








































JHAL








KS KI LU OB PBS BHV C DA ER MW
A u s g a b e n   p r o   E i n w o h n e r   i n   E u r o
HLU a.v.E.
Brutto
     
SZ
 
    
 GSiAE a.v.E.
Brutto
       


HzP a.v.E.
Netto
           
    HzP i.E.
Netto
   
HLU a.v.E.
Brutto
     
 
   
   GSiAE a.v.E.
Brutto
    


HzP a.v.E.
Netto
    

    
  HzP i.E.
Netto
    
OB P SZ MW

 
KI LUBS BHV C DA ER J

HAL
HAL
A u s g a b e n   p r o   L e i s t u n g s b e r e c h t i g t e n   i n   E u r o
HzP a.v.E.
HzP i.E.

KS






Benchmarking der SGB XII-Leistungen der mittelgroßen Großstädte in Deutschland                                Bericht 2013 
 
 
   16 
3. Kommunale Leistungen im Überblick 
 
Ehe die verschiedenen Leistungsbereiche des SGB XII in den nachfolgenden Kapi-
teln erläutert werden, soll an dieser Stelle zunächst ein allgemeines Belastung s-
profil über Fallzahlen und Ausgaben im aktue llen Leistungsgeschehen des 
SGB XII in den mittelgroßen Großstädten erstellt werden.  
 
Dieser Überblick wird über die Transferleistungsdichte und die Transferausgaben 
gegeben, die das Leistungsgeschehen in den existenzsichernden Leist ungen des 
SGB XII und des SGB  II widerspiegeln. Durch die Darstel lung kann die gesamte 
Belastungssituation in den teilnehmenden Städten sichtbar gemacht werden. 
Zudem sind die Leistungen nach dem SGB  II auf kommunaler Ebene von Rel e-
vanz, da von den Städten in diesem Bereich die Kosten der Unterkunft aufzuwen-
den sind, di e einen erheblichen Belastungsfaktor im Bereich der Sozialausgaben 
ausmachen. Die Dichte der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten wird als 
Kontextinformation zusätzlich dargestellt.  
 
Im Unterkapitel „Kommu nales Leistungsprofil (ohne SGB  II)“ werden die Ergeb-
nisse des Kennzahlenvergleichs im SGB  XII übergreifend dargestellt. Ausgaben 
werden pro Einwohner und Leistungsart ausgewiesen und die Struktur der Lei s-
tungsberechtigten anhand der Merkmale Geschlecht und Staatsangehörigkeit u n-
tersucht. 
 
 
3.1. Existenzsichernde Leistungen 
 
Leistungsberechtigte von existenzsichernden Leistungen 
Die im Folgenden behandelte Transferleistungsdichte bildet die Dichte der Em p-
fänger von existenzsichernden Leistungen ab, d as heißt die Anzahl von Personen 
je 1.000 Einwohner einer Stadt, die zur Sicherung des Lebensunterhalts öffentl i-
che Leistungen beziehen und nicht in einer Einrichtung leben. Der Bezug wird zur 
besseren Vergleichbarkeit der Dichten in den drei Leistungsarten auf 1.000 Ei n-
wohner jeden Alters bezogen. In den folge nden Kapiteln werden sie dagegen auf 
die Altersklassen bezogen, von denen die Leistungen auch in Anspruch geno m-
men werden können. Es werden somit unterschiedliche Ergebnisse ausgewiesen. 
 
Zu den Personen zählen Leistungsberechtigte von 
 
 Hilfe zum Lebensunterhalt außerhalb von Einrichtungen nach dem 
3. Kapitel SGB XII 
 Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung außerhalb von Ei n-
richtungen nach dem 4. Kapitel SGB XII 
 Existenzsichernden Leistungen nach dem SGB II

Benchmarking der SGB XII-Leistungen der mittelgroßen Großstädte in Deutschland                                Bericht 2013 
 
 
   17 
Grundlage für die Daten des SGB  II bilden die Daten aus der Statistik der Bu n-
desagentur für Arbeit nach einer Wartezeit von drei Monaten.  
 
ABB. 3: KENNZAHL 15: TRANSFERLEISTUNGSDICHTE 
83,4
170,7
108,2
84,6
41,9
148,6
72,2
105,9
132,4 121,0 129,0
89,3
101,4 106,8 106,7
12,1
22,5
8,0
14,7
7,0
9,1
6,5
22,4
18,9
13,0
14,0
8,0
12,0
13,0 12,2
1,8
2,8
1,7
3,9
1,4
3,5
1,5
5,1
2,8
1,2
2,1
1,2
1,9
2,4 2,2
BS BHV C DA ER HAL J KS KI LU OB P SZ MW MW Vj
KeZa 15
Dichte der Leistungsberechtigten von existenzsichernden Leistungen 
pro 1.000 EW (31.12.) im Berichtsjahr
- differenziert nach Leistungsarten -
Dichte der 
Empfänger von 
HLU a.v.E. pro 
1.000 EW 
gesamt 
Dichte der 
Emfänger von 
GSiAE a.v.E. pro 
1.000 EW
Dichte der 
Empfänger von 
SGB II pro 1.000 
EW
 
 
Die gemeinsame Darstellung der Dichten von existenzsichernden Leistungen nach 
dem SGB  XII und dem SGB  II macht das Übergewicht von Personen im Lei s-
tungsbezug nach dem SGB II deutlich. Mit 106,8 von 1.000 Einwohnern im Mit-
telwert liegt die Dic hte der SGB  II-Leistungsberechtigten klar über den Dichten 
der SGB XII-Leistungen. Die Verteilung der SGB II -Dichte gestaltet sich sehr u n-
terschiedlich. In Erlangen besteht eine Dichte von 41,9, während es in Bremer-
haven mit 170,9 mehr als das Vierfache ist. Im Vergleich zum Dezember 2012 
kommt es zu einem leichten Anstieg der SGB II-Dichte (+0,1 %), während in den 
Vorjahren eine Reduzierung der Dichte zu beobachten war. Die Entwicklu ngen 
des Arbeitsmarktes spiegeln sich darin wider. Während sich in den Vorja hren die 
Arbeitsmarktlage positiv entwickelte, ist im aktuellen Berichtsjahr eine Stagnation 
zu verzeichnen. In den einzelnen Städten verläuft diese Entwicklung unterschie d-
lich. In fünf der Städte reduzierte sich die SGB II-Dichte, am deutlichsten in Jena 
und Braunschweig. Eine Zunahme der Dichte verzeichnen vor allem die Städte 
Erlangen, Darmstadt und Oberhausen. 
 
Wesentlich größer sind die Steigerungen in den beiden Leistungen zur Existenzs i-
cherung im SGB  XII. In der HLU a.v.E. liegen die Ergebnisse der Städte im B e-
richtsjahr zwischen 1,2 Empfängern pro 1.000 Einwohner in Ludwigshafen und 
Potsdam und 3,9 Empfängern pro 1.000 Einwohner in Darmstadt. Im Vergleich 
zum Vorjahr sind die Dichten der Leistungsberechtigten um 8,7 % gestiegen.  
Steigerung der 
Transferleistungs-
dichte 
Steigerungen in 
HLU und GSiAE

Benchmarking der SGB XII-Leistungen der mittelgroßen Großstädte in Deutschland                                Bericht 2013 
 
 
   18 
In der GSiAE a.v.E. steigt die Dichte im Mittelw ert im Vergleich zum Vorjahr um 
6,5 %. In allen  beteiligten Städten kommt es zu Steigerungen. Wie die nachst e-
hende tabellarische Übersicht zeigt, ist sie mit 10,3 % in Jena am größten. 
 
ABB. 4: TABELLE: VERÄNDERUNG DER TRANSFERLEISTUNGSDICHTE VON 2012 AUF 2013 IN PROZENT 
Veränderung der Dichten der 
Leistungsberechtigten von 
existenzsichernden 
Leistungen vom Berichtsjahr 
zum Vorjahr
Jahr BS BHV C DA ER HAL J KS KI LU OB P SZ MW
Veränderung der Dichte HLU 
a.v.E. 
von 2012 
auf 2013 15,4% 1,6% 1,4% -16,7% 21,8% 34,6% -7,4% 19,1% 3,5% 22,9% 11,5% 4,0% 1,6% 8,7%
Veränderung der Dichte GSiAE 
a.v.E. 
von 2012 
auf 2013 6,4% 3,3% 6,9% 8,6% 5,1% 9,0% 10,3% 7,3% 6,0% 7,3% 4,2% 3,7% 7,0% 6,5%
Veränderung der Dichte SGB II von 2012 
auf 2013 -3,6% 1,3% -2,7% 2,5% 3,8% 0,1% -5,4% 0,6% -0,8% 2,1% 2,2% -0,3% 1,9% 0,1%
Summe der Veränderungen: HLU 
a.v.E., GSiAE a.v.E. und SGB II
von 2012 
auf 2013 -2,2% 1,5% -2,1% 2,4% 4,4% 1,1% -4,4% 2,3% 0,1% 2,7% 2,5% 0,0% 2,4% 0,8%
 
 
Ausgaben für existenzsichernde Leistungen 
Entsprechend der Transferleistungsdichte wird im Folgenden eine Übersicht über 
die Transferausgaben gegeben. Es werden die Ausgaben der existenzsiche rnden 
Leistungen pro Einwohner dargestellt. 
 
ABB. 5: KENNZAHL 16: IST-AUSGABEN FÜR LEISTUNGSBERECHTIGTE VON EXISTENZSICHERNDEN LEISTUNGEN 
213,6
376,5
233,6 223,5
95,3
318,7
168,3
242,0
326,2
254,9
291,2
225,6 207,6
244,4 239,9
66,1
114,7
37,3
87,4
35,2
45,7
30,7
120,9
110,2
69,9
70,2
49,1 59,4
69,0 63,4
8,9
14,0
6,4
32,9
6,9
8,8
7,5
33,7
16,7
5,1
10,1
5,8 13,0
13,1 12,5
0
100
200
300
400
500
600
BS BHV C DA ER HAL J KS KI LU OB P SZ MW MW Vj
KeZa 16
Ist-Ausgaben für Leistungsberechtigte von existenzsichernden Leistungen 
pro Jahr je Einwohner am 31.12. des Berichtsjahres
HLU a.v.E.
GSiAE a.v.E.
kommunale 
Ist-Ausgaben 
SGB II
Euro
 
 
Für die Ausgaben pro Einwohner ist die Entwicklung der Di chte von entscheiden-
der Bedeutung. Je mehr Leistungen in Anspruch genommen werden, desto höher 
ist auch das Ausgabenvolumen, das auf die Einwohner bezogen berechnet wird. 
Entsprechend erhöhen sich in allen drei Leistungsarten die Ausgaben pro Ei n-
wohner, jedoch nicht im selben Verhältnis.  
 
Ausgaben pro 
Einwohner 
Anstieg der Ausga-
ben pro Einwohner

Benchmarking der SGB XII-Leistungen der mittelgroßen Großstädte in Deutschland                                Bericht 2013 
 
 
   19 
Kommt es bei der Dichte im SGB  II zu einem minimalen Anstieg, erhöhten sich 
die Ausgaben pro Einwohner in diesem Bereich stärker. Hintergrund der komm u-
nalen Ausgabensteigerung im SGB  II sind vor allem steigende Ausgaben f ür die 
Kosten der Unterkunft und Heizung, die auf steigende Mieten und Nebenkosten 
zurückzuführen sind. Diese Entwicklung betrifft auch die beiden Leistungsbere i-
che des SGB XII, da die Kosten der Unterkunft und Heizung einen Bestandteil der 
Ausgaben in diesen Bereichen ausmachen. 
 
Die tatsächliche Belastung der kommunalen Haushalte wird durch die Darste l-
lung jedoch nicht abgebildet. Da die finanzielle Verantwortung für Lei stungen der 
GSiAE in 2013 zu 75 % vom Bund übernommen wird, müssen entsprechend nur 
25 % der Ausgaben von den Städten aufgewendet werden. Im kommenden B e-
richtsjahr gehen die kompletten Ausgaben für die Leistungsberechtigten der 
GSiAE auf den Bund über, so dass sich die Entlastung der Städte in diesem Lei s-
tungsbereich zunehmend ausweitet.  Allerdings erhalten die Städte keinen Au s-
gleich für das zur administrativen Umsetzung eingesetzte Personal und für B e-
triebskosten. Dies sind Ausgaben, die voll zu Lasten der örtlichen Träger der Sozi-
alhilfe gehen.  
 
Sozialversicherungspflichtig Beschäftigte 
Das Leistungsgeschehen im SGB  XII wird wesentlich von regionalen Wirtschaft s- 
und Bevölkerungsentwicklungen beeinflusst. Wirtschaftlich und regional wac h-
sende Regionen verfügen über bessere Voraussetzungen, um qualifizierte Fac h-
kräfte anzuziehen, als Regionen, die überdurchschnittlich von einem Bevölk e-
rungsrückgang oder Arbeitslosigkeit betroffen sind. Eine gute wirtschaftliche Lage 
wirkt wachstumsverstärkend, hat also einen günstigen Einfluss auf die zukünftige 
Arbeitsmarktlage und Kaufkraft in einer Stadt. Wirtschaftlich weniger bevorteilte 
Städte stehen hingegen vor der Herausforderung, Gewerbe und qualifizierte Fac h-
kräfte in einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung zu binden. 
 
Menschen, die in einem sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnis 
stehen, verfügen eher über genügend Einkommen und Vermögen, um den eig e-
nen Lebensunterhalt gegenwärtig und zukünftig ohne den Bezug von existenzs i-
chernden Leistungen zu sichern.  
 
Die Dichte der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten bildet somit einen Ko n-
textindikator, welcher in der folgenden Abbildung in einer Zeitreihe von 2009 bis 
2013 dargestellt ist. Datenquelle ist die Statistik der Bundesagentur für Arbeit. 
 
Per Definition beinhaltet die Dichte der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten 
alle Arbeiter und Angestellten einschließlich Auszubildende, die kranken-, pflege- 
und rentenversicherungspflichtig sind oder beitragspflichtig für die Arbeit slosen-
versicherung bzw. für die Beitragsanteile zu den gesetzlichen Rentenversicheru n-
gen zu entrichten sind. Nicht zu dieser Gruppe von Beschäftigen gehören B eamte 
und Selbständige. 
Finanzierung GSiAE 
durch den Bund 
Dichte der sozial-
versicherungs-
pflichtig  
Beschäftigten

Benchmarking der SGB XII-Leistungen der mittelgroßen Großstädte in Deutschland                                Bericht 2013 
 
 
   20 
ABB. 6: KENNZAHL 17 SGB II: DICHTE DER SOZIALVERSICHERUNGSPFLICHTIG BESCHÄFTIGTEN (AM WOHNORT) 
549
479
567
499
583
521
537
474
476
528
486
579
541
524
0
100
200
300
400
500
600
700
BS BHV C DA ER HAL J KS KI LU OB P SZ
KeZa 17 SGB II
Dichte der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten 
im Juni des Betrachtungsjahres
pro 1.000 EW von 15 bis unter 65 Jahren in der Zeitreihe
2009 2010 2011 2012 2013 Mittelwert 2013
 
 
In allen Städten lässt sich seit 2009 eine stetige Steigerung der Dichte der sozial-
versicherungspflichtig Beschäftigten bezogen auf 1.000 Einwohner unter 65 Ja h-
ren beobachten, auch wenn die En twicklung in den Städten unterschiedlich ve r-
läuft. Für das aktuelle Berichtsjahr entspricht die Er höhung einer Steigerung von 
0,8 %. Nur in Jena kommt es zu ein er leichten Reduzierung von 0,1  %. Chem-
nitz verzeichnet eine Stagnation.  
 
Unterdurchschnittlich ist die Dichte vor allem in den wirtschaftlich schwächeren 
Regionen der Städte Bremerhaven, Darmstadt, Kassel, Kiel und Oberhausen. 
Über dem Mittelwert liegen die Dichten vor allem in Chemnitz, Erlangen und 
Potsdam. 
 
 
3.2. Kommunales Leistungsportfolio (ohne SGB II) 
 
Der nachfolgende Abschnitt gibt einen Überblick über die Ausgaben der im 
Kennzahlenvergleich untersuchten Leistungsbereiche. Betrachtet werden die 
Ausgaben pro Einwohner für die Leistungsarten HLU a.v.E., GSiAE a.v.E., GSiAE 
i.E., HzP a.v.E. und Hz P i.E. in den Jahren 2012 und 2013. Während in den 
Bereichen HLU und GSiAE Bruttoausgaben abgebildet werden, werden im 
Bereich der HzP aufgrund der unterschiedlichen Abrechnungspraxis die 
Einnahmen in Abzug gebracht und somit Nettoausgaben betrachtet. 
Steigende Dichte

Benchmarking der SGB XII-Leistungen der mittelgroßen Großstädte in Deutschland                                Bericht 2013 
 
 
   21 
ABB. 7: AUSGABEN DER UNTERSUCHTEN LEISTUNGSBEREICHE PRO EINWOHNER 
0
50
100
150
200
250
300
12 13 12 13 12 13 12 13 12 13 12 13 12 13 12 13 12 13 12 13 12 13 12 13 12 13 12 13
BS BHV C DA ER HAL J KS KI LU OB P SZ MW 
Euro
Ausgaben für die einzelnen Leistungsarten
pro Jahr je Einwohner am 31.12. des jeweiligen Betrachtungsjahres
Netto-
Ausgaben 
HzP i.E.
Netto-
Ausgaben 
HzP a.v.E.
Brutto-
Ausgaben 
GSiAE i.E.
Brutto-
Ausgaben 
GSiAE 
a.v.E.
Brutto-
Ausgaben 
HLU a.v.E.
 
12 13 12 13 12 13 12 13 12 13 12 13 12 13
8,6 8,9 13,9 14,0 6,5 6,4 42,8 32,9 4,9 6,9 6,4 8,8 7,1 7,5
83,9 88,9 131,5 141,9 41,9 45,1 79,9 91,3 31,7 35,2 41,7 45,8 33,3 37,9
62,2 66,1 106,9 114,7 34,9 37,3 76,2 87,4 31,7 35,2 41,6 45,7 26,4 30,7
21,7 22,8 24,6 27,2 7,0 7,8 3,6 3,9 üöTr üöTr 0,1 0,1 6,9 7,2
38,2 37,9 74,3 73,0 20,8 18,8 36,7 36,6 2,1 0,6 üöTr üöTr 26,8 36,0
5,9 5,0 25,6 23,4 9,2 8,3 18,5 18,3 2,1 10,1 üöTr üöTr 7,2 10,9
32,3 32,9 48,6 49,6 11,5 10,5 18,2 18,3 üöTr üöTr üöTr üöTr 19,6 25,1
130,7 135,7 219,7 229,0 69,2 70,4 159,4 160,8 38,7 52,1 48,1 54,7 67,1 81,4Summe/Jahr/Einw.
Brutto-Ausgaben HLU a.v.E.
Brutto-Ausgaben GSiAE gesamt
Brutto-Ausgaben GSiAE a.v.E.
Brutto-Ausgaben GSiAE i.E.
Netto-Ausgaben HzP gesamt
Netto-Ausgaben HzP a.v.E.
Netto-Ausgaben HzP i.E.
HALBS JERDACBHV
 
12 13 12 13 12 13 12 13 12 13 12 13 12 13
27,3 33,7 14,7 16,7 5,3 5,1 9,7 10,1 5,0 5,8 10,9 13,0 12,5 13,1
115,5 125,0 126,3 133,7 81,9 88,9 71,1 76,0 56,7 57,9 76,2 82,0 74,7 80,7
112,0 120,9 102,4 110,2 65,2 69,9 65,5 70,2 46,1 49,1 53,7 59,4 63,4 69,0
3,5 4,1 23,9 23,5 16,7 19,0 5,6 5,8 10,6 8,8 22,6 22,6 12,2 12,7
95,8 99,5 70,2 72,9 41,5 43,0 42,4 42,9 18,7 20,7 51,1 48,6 43,2 44,2
52,0 57,6 31,1 33,4 5,6 6,1 7,1 7,7 8,3 8,1 4,8 4,3 14,8 16,1
43,8 41,9 39,0 39,4 35,9 36,9 35,2 35,2 10,4 12,5 46,3 44,3 31,0 31,5
238,6 258,2 211,1 223,2 128,6 137,0 123,1 129,0 80,5 84,4 138,3 143,6 134,0 142,4Summe/Jahr/Einw.
Brutto-Ausgaben HLU a.v.E.
Brutto-Ausgaben GSiAE gesamt
Brutto-Ausgaben GSiAE a.v.E.
Brutto-Ausgaben GSiAE i.E.
Netto-Ausgaben HzP gesamt
Netto-Ausgaben HzP a.v.E.
Netto-Ausgaben HzP i.E.
POBLUKI MW SZKS
 
 
Die Grafik gibt einen Anhaltspunkt für die Armutssituation in den einzelnen Städ-
ten und die damit einhergehende finanziell e Belastung der Komm unen. In der 
Summe haben sich die durchschnittlichen Ausgaben pro Jahr und Einwohner von 
134,0 Euro im Vorjahr auf 142,4 Euro im Berichtsjahr erhöht.  Dabei kommt es 
in allen Leistungsbereichen zu Anstiegen.  
 
Hinsichtlich der Ausgaben k önnen die Städte in mehrere Gruppen unterteilt we r-
den, die sich durch unterschiedliche finanzielle Belastungen voneinander abgre n-
zen. Die Städte Kassel und Kiel sind durch vergleichsweise hohe Ausgaben b e-
sonders belastet. Braunschweig, Darmstadt, Ludwigshafen, Oberhausen und 
Salzgitter gehören hingegen zu der Gruppe mit einer mittleren Ausgabenbela s-
tung. Zur Gruppe mit vergleichsweise geringerer Ausgabenbelastung gehören n e-
ben Erlangen die vier untersuchten Städte der neuen Bundesländer Chemnitz, 
Halle, Jena und Potsdam. Hintergrund sind hierbei die spezifischen Erwerbsbi o-
Steigende SGB XII-
Ausgaben pro 
Einwohner

Benchmarking der SGB XII-Leistungen der mittelgroßen Großstädte in Deutschland                                Bericht 2013 
 
 
   22 
grafien in der ehemaligen DDR, die zu höheren Rentenansprüchen geführt haben. 
Folglich fallen die Dichten der SGB  XII-Leistungsberechtigten und somit auch die 
Ausgaben je Einwohne r für Leis tungsbereiche des SGB  XII im Vergleich zu den 
anderen Städten niedriger aus. 
 
Die finanzielle Belastung der Kommunen wir d durch eine hohe Dichte an SGB  II-
Leistungsberechtigten verschärft. Dies ist der Fall in den Städten Kiel und Kassel, 
die ohnehin vergleichsweise hohe Ausgaben haben, aber auch in Bremerhaven, 
Halle, Ludwigshafen und Oberhausen.  
 
Erlangen weist in der Summe die geringsten Ausgaben für SGB XII-Leistungsarten 
auf. Überdies sind die Dichten und folgli ch auch die Ausgaben im Bereich SGB II 
unterdurchschnittlich. In dieser Stadt erhalten also vergleichsweise wenige Perso-
nen Leistungen nach dem SGB XII bzw. SGB II. 
 
In den Kapiteln zu den jeweiligen Leistungsbereichen werden die Ausgabenent -
wicklung sowie mögliche Einflussfaktoren noch einmal detailliert beleuchtet. 
 
 
3.3. Struktur der Personengruppen im Leistungsbezug 
 
Um ein konkreteres Bild von der Gruppe der Leistungsberechtigten  im Bezug der 
verschiedenen SGB XII-Leistungen außerhalb von Einrichtungen zu e rhalten, wird 
im Folgenden auf ihre Zusammensetzung nach den Merkmalen Geschlecht und 
Staatsangehörigkeit eingegangen. 
 
Die nachstehende Tabelle gi bt zunächst die Dichten der SGB  XII-
Leistungsberechtigten wieder. Anschließend werden die Ausprägungen der ge -
nannten Strukturmerkmale in der kommunalen Gesamtbevölkerung abgebildet. 
Schließlich wird gezeigt, wie sich die jeweiligen Leistungsbereiche nach Ge -
schlecht und Staatsangehörigkeit im Verhältnis zu m gesamten Leistungsbereich 
SGB XII zusammensetzen. 
 
Unterschiedliche 
Belastungs-
sitautionen

Benchmarking der SGB XII-Leistungen der mittelgroßen Großstädte in Deutschland                                Bericht 2013 
 
 
   23 
ABB. 8: TABELLE: STRUKTURDATEN IM ÜBERBLICK 
BS BHV C DA ER HAL J KS KI LU OB P SZ MW
Dichte HLU a.v.E. 1,8 2,8 1,7 3,9 1,4 3,5 1,5 5,1 2,8 1,2 2,1 1,2 1,9 2,4
Dichte GSiAE a.v.E. 12,1 22,5 8,0 14,7 7,0 9,1 6,5 22,4 18,9 13,0 14,0 8,0 12,0 13,0
Dichte HzP a.v.E. 0,9 2,9 1,9 1,7 0,7 n.v. 1,6 3,8 3,5 0,7 1,9 1,6 1,0 1,8
BS BHV C DA ER HAL J KS KI LU OB P SZ MW
Anteil Frauen 50,8 50,1 51,6 49,7 50,7 52,1 51,3 51,5 51,2 50,4 51,4 51,9 50,9 51,0
Anteil Frauen ab 65 
Jahre an allen EW ab 65 58,3 56,3 58,7 57,7 57,7 59,2 57,6 59,1 57,5 56,4 57,8 58,5 57,2 57,8
Anteil EW ohne dt. 
Staatsangehörigkeit 8,3 10,5 4,0 17,0 14,3 4,5 5,5 13,7 8,3 22,2 12,1 4,8 10,0 10,4
BS BHV C DA ER HAL J KS KI LU OB P SZ MW
HLU a.v.E. weiblich 50,4 49,4 44,0 50,3 49,7 45,0 40,5 44,8 49,3 50,2 46,8 46,2 54,8 47,8
GSiAE gesamt weiblich 55,1 56,6 50,3 53,2 51,7 49,7 48,8 54,1 53,3 54,6 58,0 49,3 59,9 53,4
HzP a.v.E. weiblich 62,3 55,9 57,9 59,5 58,6 n.v. 42,8 64,0 66,8 56,4 68,3 60,6 65,6 59,9
BS BHV C DA ER HAL J KS KI LU OB P SZ MW
HLU a.v.E. ohne dt. 
Staatsangehörigkeit 6,4 6,6 4,8 18,9 17,4 n.v. 2,0 10,2 9,5 18,9 12,9 6,0 14,4 10,7
GSiAE gesamt ohne dt. 
Staatsangehörigkeit 11,1 10,6 17,3 26,2 24,5 18,1 17,8 20,1 13,3 24,4 18,4 18,3 13,9 18,0
HzP gesamt ohne dt. 
Staatsangehörigkeit 2,2 4,8 12,9 14,8 27,1 n.v. 0,7 15,3 8,8 6,3 5,9 22,0 4,0 10,4
Anteile SGB XII-Empfänger nach Geschlecht
2013
2013
2013
2013 Anteile SGB XII-Empfänger nach Staatsangehörigkeit
Dichten SGB XII pro 1.000 Einwohner
Anteile an Einwohnern Gesamt
 
BHV: Die EW-Daten beziehen sich auf das Jahr 2012 
HAL: HzP in Zuständigkeit des überörtlichen Trägers der Sozialhilfe 
ER: Ergebnisse beziehen sich nur auf Leistungsberechtigte außerhalb von Einrichtungen 
 
Wie in den vorangegangenen Jahren ist die GSiAE a.v.E. in allen teilnehmenden 
Städten die am häufigsten gewährte Leistung in den untersuchten Leistungsberei-
chen des SGB  XII. Dies zeigt sich sowohl im Mittelwert von 13,0 Leistungsbe-
rechtigten pro 1.000 Einwohner als auch in den Werten der einzelnen Städte. 
 
Deutlich geringer fallen die Dichten der HLU - bzw. HzP -Leistungsberechtigten 
aus. Pro 1.000 Einwohner erhalten durchschnittlich 2, 4 Personen HLU a.v.E. 
und 1,8 Personen Leistungen der ambulanten HzP. Abweichungen zeigen sich in 
Chemnitz, Bremerhaven, Jena, Kiel und Potsdam, wo die Dichte  der Personen 
mit Leistungen der ambulanten HzP höher ist als die Dichte der Leistungsberec h-
tigten der HLU a.v.E. 
 
Insgesamt ist die Dichte der Leistungsberec htigten im Vergleich zum Vorjahr in 
der HLU a.v.E. geringfügig angestiegen (2012: 2,2 %), während in der ambulan-
ten HzP (2012: 1, 8 %) eine Stagnation zu beobachten ist. Die Dichte der Lei s-
tungsberechtigten in der GSiAE a.v.E. ist im Ve rgleich zum Vorjahr ( 2012: 
12,2 %) weiter steigend.

Benchmarking der SGB XII-Leistungen der mittelgroßen Großstädte in Deutschland                                Bericht 2013 
 
 
   24 
Strukturmerkmal Geschlecht 
Wird die Bevölkerung der abgebildeten Städte differenziert nach dem Geschlecht 
betrachtet, überwiegt der Anteil der weiblichen Bevölkerung mit 51,0 %. Ein ab-
weichendes Bild ergibt sich lediglich in Darmstadt, wo 49,3  % der Bevölkerung 
weiblich sind. Mit zunehmendem Alter der Bevölkerung steigt auch der Anteil der 
weiblichen Personen an der gleichaltrigen Gesamtbevölkerung: In der Gruppe der 
Einwohner, die 65 Jahre und älter sind, beträgt der Anteil von Frauen 57,8 %. 
 
Diese Tendenz setzt sich – obgleich in unterschiedlicher Ausprägung – auch in 
der Dichte der Personen mit GSiAE - und HzP -Leistungen fort. Der Anteil der 
weiblichen Leistungsberechtigten beträgt in der  ambulanten HzP 59,9 % und in 
der GSiAE 53,4 %. Lediglich in der HLU a.v.E. ist die Inanspruchnahme der Leis-
tung von Frau en mit 47, 8 % unterproportional im Vergleich  zum Geschlechter-
verhältnis der Gesamtbevölkerung. 
 
Dementsprechend sind im Mittelwert ca. 52, 2 % der Leistungsberechtigten  im 
Bereich HLU a.v.E. männlich. Den höchsten Anteil von Männern im Bezug von 
HLU a.v.E. verzeichnet Jena mit 59,5 %. Dagegen sind in Salzgitter mit 45,2 % 
weitaus weniger Männer im HLU-Bezug. 
 
Der durchschnittliche Anteil der Frauen in der GSiAE liegt mit 53,4 % über dem 
weiblichen Bevölkerungsanteil. Mit Ausnahme von Chemnitz, Halle, Jena und 
Potsdam zeigt sich dieses Bild auch in den einzelnen Vergleichsstädten. 
 
Wird allerdings der Anteil der Frauen ab 65 Jahren an der gleichaltrigen Bevölk e-
rung mit 57,8  % berücksichtigt, ergibt sich ein differenziertes Bild. Da sich der 
überdurchschnittliche Anteil nicht in gleicher Weise im genann ten Leistungsbe-
reich widerspiegelt, kann der Anteil von Frauen am GSiAE -Bezug als unterdurch-
schnittlich angesehen werden. 
 
Der höchste Anteil von Frauen im SGB  XII-Leistungsbezug ist in der ambulanten 
HzP feststellbar; im  Mittelwert sind 59,9 % der Leistungsberechtigten  weiblich. 
Eine deutliche Abweichung verzeichnet Jena mit einem Anteil von lediglich 
42,8 % Frauen im ambulanten HzP-Bezug. 
 
Wird der Frauenanteil in der Altersklasse der über 65 -Jährigen einbezogen, blei-
ben die Aussagen für die HzP a.v.E. im Gegensatz zur GSiAE unverändert. Auch 
im Vergleich zur Bezugsgröße der Frauen ab 65 Jahre sind überdurchschnittlich 
viele Personen mit Leistungen der HzP a.v.E. weiblich.  
 
Der übergeordnet betrachtet größere Anteil von Frauen in den Leistungsbereichen 
des SGB XII ist zum einen auf die durchschnittlich höhere Lebenserwartung von 
Frauen zurückzuführen. Ein tragender Faktor ist zudem das vergleichsweise g e-
ringere Rentenniveau. Letzteres ist dadurch bedingt, dass Frauen in V erbindung 
mit der Mutterrolle bei Familiengründungen häufiger als Männer unterbrochene 
Insgesamt  
mehr Frauen  
als Männer 
HLU a.v.E.  
mehr Männer  
als Frauen 
GSiAE 
Geschlechterver-
hältnis abhängig 
von Altersgruppe 
HzP a.v.E.  
mehr Frauen 
als Männer

Benchmarking der SGB XII-Leistungen der mittelgroßen Großstädte in Deutschland                                Bericht 2013 
 
 
   25 
Erwerbsbiographien aufweisen, Teilzeitbeschäftigungen nachgehen und ein im 
Mittel niedrigeres Vergütungsniveau erreichen. 
 
Werden die Daten im Zeitverlauf betrachtet, ist jedoch festzuhalten, dass sich das 
Geschlechterverhältnis in den verschiedenen Leistungsarten zunehmend a n-
gleicht. So ist in der HLU a.v.E., wo die Inanspruchnahme der Leistung von Frau-
en unterproportional im Vergleich zum Geschlechterverhältnis der Gesamtbevölke-
rung ist, ein Zuwachs von 1,6 % feststellbar. Dagegen ist der Anteil der weibl i-
chen Leistungsberechtigten in der ambulanten HzP gegenüber dem Vorjahr um 
1,5 % gesunken. In der GSiAE ist ein Rückgang von 2,3 % zu verzeichnen.  
 
Ursächlich hierfür s ind gesellschaftliche Entwicklungen, darunter die steigende 
Partizipation von Frauen am Arbeitsmarkt, eine wachsende Angleichung des Ve r-
gütungsniveaus sowie eine sich ändernde Rollenverteilung innerhalb der Familie. 
 
Strukturmerkmal Staatsangehörigkeit 
In den untersuchten Städten sind im Mittelwert 10,4 % der Gesamtbevölkerung 
nicht im Besitz einer deutschen Staatsangehörigkeit. Im Vergleich gestaltet sich 
der Anteil der Personen ohne deutsche Staatsangehörigkeit in den einzelnen Städ-
ten sehr unterschiedlich. Die geringsten Anteile zeigen sich in den vier Städten 
der neuen Bundesländer. Demnach leben die wenigsten Personen ohne deutsche 
Staatsangehörigkeit in Chemnitz (4,0 %) und Halle (4,5 %). Deutlich darüber 
liegen die Anteile insbe sondere in Ludwigshafen mit 22,2 % und Darmstadt mit 
17,0 %. 
 
Übergeordnet gesehen ist der Anteil der Personen ohne deutsche Staatsangeh ö-
rigkeit in allen Leistungsbereic hen des SGB  XII größer als ihr Anteil an der G e-
samtbevölkerung. Allerdings sind sowohl zwischen den Leistungsarten als auch 
im interkommunalen Vergleich deutliche Unterschiede sichtbar. 
 
In der ambulanten HLU hat sich der Anteil der Personen ohne deutsche Staats-
angehörigkeit von 11, 3 % in 2012 auf 10 ,7 % im Berichtsjahr verri ngert und 
liegt nur noch leicht über dem Anteil dieser Personengruppe an der Gesamtbevöl-
kerung. Auch in der  GSiAE ist gemäß dem bisherigen Trend  ein weiterer Rück-
gang zu verzeichnen, al lerdings liegt der Wert noch immer deu tlich über dem 
durchschnittlichen Bevölkerungsanteil der Personen ohne deutsche Staatsangehö-
rigkeit. 
 
Lag der Anteil der Personen ohne deutsche Staatsangehörigkeit mit HzP -
Leistungen in den Vorjahren noch unter dem Ant eil dieser Personen an der G e-
samtbevölkerung, ist er mittlerweile auf 10, 4 % gestiegen und entspricht damit 
dem Anteil in der Bevölkerung . Ein Hintergrund dieser Entwicklung ist die z u-
nehmende Anpassung der Pflegeanbieter an bestimmte kulturell bedingte Bedürf-
nisse der Leistungsberechtigten. 
 
Heterogene  
Verteilung 
Überdurchschnittli-
cher Leistungsbezug 
von Personen  
ohne deutsche 
Staatsangehörigkeit

Benchmarking der SGB XII-Leistungen der mittelgroßen Großstädte in Deutschland                                Bericht 2013 
 
 
   26 
In allen Leistungsbereichen sind darüber hinaus sehr große Unterschiede zw i-
schen den untersuchten Städten erkennbar. Besonders deutlich zeigt sich dies im 
Bereich der HzP. Die Spanne reicht von 0,7  % HzP-Leistungsberechtigten ohne 
deutsche Staatsangehörigkeit in Jena bis 27,1  % in Erlangen. Ein Zusamme n-
hang mit den Anteilen der Personengruppe ohne deutsche Staatsangehörigkeit an 
der Gesamtbevölkerung in den einzelnen Städten ist dabei nicht erkennbar. Stat t-
dessen kann a uch hier die unterschiedliche Spezialisierung der Pflegeangebote 
auf bestimmte kulturelle Gruppen in den Städten ursächlich sein. 
 
Ein Erklärungsansatz für den insgesamt höheren Anteil von Menschen ohne deu t-
sche Staatsangehörigkeit im SGB  XII-Leistungsbezug besteht, ähnlich wie beim 
Strukturmerkmal Geschlecht, darin, dass Personen ohne deutsche Staatsangeh ö-
rigkeit generell ein niedrigeres Erwerbseinkommen zur Verfügung steht, was zu 
geringeren Rentenansprüchen führt. 
 
Angemerkt werden soll an dieser Stelle,  dass sich die Bezeichnung „Personen 
ohne deutsche Staatsangehörigkeit“ ausschließlich auf den rechtlichen Aspekt der 
Staatsangehörigkeit bezieht. Sie ist nicht gleichzusetzen mit dem Merkmal Migr a-
tionshintergrund, da ein wesentlicher Anteil dieser Persone ngruppe, unabhängig 
von ihrem Migrationshintergrund, sich im Besitz der deutschen Staatsangehöri g-
keit befinden kann. Berücksichtigt sind in der Kategorie der Personen mit Staat s-
angehörigkeit zudem jene Personen, die eine doppelte Staatsangehörigkeit besi t-
zen. Ferner soll darauf hingewiesen werden, dass die Ausführungen zur Staatsa n-
gehörigkeit nicht nach Altersklassen unterteilt sind, während sich die Leistu ngen 
der GSiAE vorwiegend auf Personen über 65 Jahre beziehen.

Benchmarking der SGB XII-Leistungen der mittelgroßen Großstädte in Deutschland                                Bericht 2013 
 
 
   27 
4. Hilfe zum Lebensunterhalt (HLU) 
 
Leistungsart und Zielgruppe 
Die Hilfe zum Lebensunterhalt ist eine bedarfsorientierte Leistung der Sozialhilfe 
nach dem 3.  Kapitel des SGB  XII zur Sicherstellung des Existenzminimums für 
eine kleine Personengruppe, die von den beiden anderen bedeu tenden Leistungs-
arten der Grundsicherung (Grundsicherung für Arbeitssuchende nach dem SGB  II 
sowie Grundsicherung im Alter und bei E rwerbsminderung nach dem 4.  Kapitel 
SGB XII) nicht erfasst wird. Damit bildet sie eine weitere Ebene im Netz der s o-
zialen Sicherung. 
 
Zielsetzung des gesetzlichen Auftrages ist es, die Existenzsicherung im Rahmen 
der Daseinsvorsorge zu erfüllen und dabei dem Leistungsberechtigten ein Leben 
in Würde zu ermöglichen, wenn der notwendige Lebensunterhalt nicht aus eig e-
nen Mitteln bestritten werden kann. 
 
Die Leistungen der Hilfe zum Lebensunterhalt können in oder außerhalb von Ei n-
richtungen in Anspruch genommen werden. Der vorliegende Bericht bezieht sich 
in seinen Ausführungen auf den Personenkreis außerhalb von Einrichtungen. 
 
Bei Erfüllung der Anspruchsvoraussetzungen wird die Hilfe zum Lebensunterhalt 
folgenden Personen gewährt: 
 
 Personen, die das Rentenalter noch nicht erreicht haben und 
 die Rente aufgrund voller E rwerbsminderung nach §  43 Abs.  2 
SGB VI auf Zeit erhalten 
 die vorübergehend weniger als drei Stunden täglich erwerbsfähig 
sind 
 die vorgezogene Altersrente erhalten und über nicht ausreichendes 
Einkommen verfügen 
 Kinder unter 15 Jahren, die bei anderen Personen als ihren Eltern leben 
 Personen im Rentenalter ohne Anspruch auf Leistungen der GSiAE au f-
grund fahrlässig herbeigeführter Mittellosigkeit 
 
Für alle drei Personenkreise gilt, dass die Anspruchsvoraussetzungen erfüllt sind, 
wenn das eigene Einkommen und  Vermögen nicht ausreicht, um den notwend i-
gen Lebensunterhalt zu sichern und die erforderlichen Leistungen nicht von ande-
ren Personen gedeckt werden.  
 
Kommunale Ziele und Steuerungsinteresse 
Der Bezug von HLU stellt in der Praxis vor allem eine Übergangs situation zwi-
schen dem SGB  II und dem GSiAE -Bezug dar. Demzufolge ist die Fluktuation in 
diesem Leistungsbereich besonders hoch bei gleichzeitig verhältnismäßig geringen 
Fallzahlen. Die Träger der Sozialhilfe haben die Aufgabe, den Leistungsberechtig-
ten vorrangig „Hilfe zur Selbsthilfe“ zu leisten.  
Zielsetzung  
Hilfe zum Lebens-
unterhalt außerhalb 
von Einrichtungen 
Zielgruppen

Benchmarking der SGB XII-Leistungen der mittelgroßen Großstädte in Deutschland                                Bericht 2013 
 
 
   28 
Ziel ist eine Stabilisierung der psychosozialen Situation, die Verhinderung weiterer 
bzw. anderer Hilfebedarfe oder die Wiederherstellung der Erwerbsfähigkeit. Alle r-
dings können gezielte Maßnahmen  zur Aktivierung nur einen kleinen Persone n-
kreis erreichen.1 
 
Das wichtigste Steuerungsziel in Bezug auf die Gewährungsprozesse der HLU ist 
damit weiterhin die Abgrenzung zur Grundsicherung für Arbeitssuchende und im 
Alter und bei Erwerbsminderung. Dies er folgt durch Beobachtung und Steuerung 
der Zu- und Abgänge vom und in das SGB  II und die GSiAE. Von besonderer Be-
deutung ist dabei die Zusammenarbeit mit dem Rentenversicherungsträger und 
wann Personen, die vorübergehend voll erwerbsgemindert sind vom Rentenversi-
cherungsträger begutachtet werden.  Im folgenden Kapitel wird auf die Zu - und 
Abgänge gesondert eingegangen. 
 
Konkrete Steuerungsmöglichkeiten bestehen unter anderem durch: 
 
 Verbindliche Verfahrensvereinbarungen mit den Leistungsbereichen SGB II 
und GSiAE 
 Zeitnahes Veranlassen der Begutachtung der Erwerbsfähigkeit zur Übe r-
führung in die GSiAE bei dauerhafter voller Erwerbsminderung 
 Aktivierung in Richtung Arbeitsmarkt und Überführung in das SGB II 
 
Die Steuerungsrelevanz im Ges amtkontext kommunaler Aufgaben und Ausgaben 
ist eher gering. Indikatoren dafür, dass eine Kommune erfolgreicher agiert als eine 
andere, können allenfalls aus der Reduzierung der Dichte, ausdifferenziert nach 
Altersgruppen, gewonnen werden.  
 
 
4.1. Leistungsberechtigte 
 
In der nachfolgenden Grafik wird die Dichte der Leistungsberechtigten der Lei s-
tung Hilfe zum Lebensunterhalb außerhalb von Einrichtungen in einer Zeitreihe 
von fünf Jahren dargestellt. Die abgebildeten Ergebnisse weichen von denen in 
den Vorkapiteln gezeigten ab, da hier die Bezugsgröße von 1.000 Einwohnern im 
Alter bis zu 65 Jahren genutzt wird, während sich die Ergebnisse zuvor zur Ve r-
gleichbarkeit mit der Dichte anderer Leistungsbereiche auf 1.000 Einwohner j e-
den Alters beziehen. 
 
                                            
1 Im Verlauf des Benchmarking hat sich der Teilnehmenden -Kreis mit Aktivierungspr o-
grammen beschäftig t. Ergebnisse dazu wurden in Vorjahresberichten veröffentlicht, die 
unter www.consens-info.de zur Verfügung stehen (insbesondere im Benchmarking -Bericht 
2009) 
Kommunale Ziele 
Steuerungs-
möglichkeiten

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   29 
ABB. 9: KENNZAHL 1: DICHTE DER LEISTUNGSBERECHTIGTEN IN DER HLU A.V.E. ZUM STICHTAG 31.12. 
2,3
3,6
2,3
4,7
1,8
4,5
1,8
6,4
3,4
1,5
2,7
1,5
2,4
3,0
0
1
2
3
4
5
6
7
8
9
BS BHV C DA ER HAL J KS KI LU OB P SZ
KeZa 1 SGB XII
Dichte der HLU-Leistungsberechtigten a.v.E. 
jeweils am 31.12. pro 1.000 Einwohner unter 65 Jahre
2009 2010 2011 2012 2013 Mittelwert 2013
 
 
Aufgrund der insgesamt niedrigen Zahl von Leistungsberechtigten in der HLU 
a.v.E. führen bereits geringe Veränderungen der Fallz ahlen zu größeren Unte r-
schieden zwischen den Städten bzw. gegenüber dem Vorjahr. Einen besonderen 
Einfluss haben daher in diesem Leistungsbereich auch Veränderungen der 
zugrundegelegten Einwohnerzahlen.  
 
Weiteren Einfluss auf die Entwicklungen der Dichte nimmt die Vorgehensweise 
und Intensität der Begutachtungspraxis der Erwerbsfähigkeit, die in den teilne h-
menden Städten prakt iziert wird. Die Spanne der Dichte reicht im Berichtsjahr 
von 1,5 in Ludwigshafen und Potsdam bis zu 6,4 in Kassel.  
 
Seit 2009 ist im Mittelwert der Städte ein kontinuierlic her Anstieg der HLU -
Dichte zu beobachten. Die Dichte des Vorjahres (2,80) erhöhte sich für das B e-
richtsjahr 2013 um 7,1 %. Zu Steigerungen kommt es vor allem in den Städten 
Halle (+34,7 %), Ludwigshafen (+22,8 %), Erlangen (+21,9 %) und Kassel 
(+19,1 %). Reduzierungen der Dichte weisen die beiden Städte Darmstadt  
(-16,7 %) und Jena (-7,3 %) aus.  
 
Der Anstieg der Dichte in Halle steht in Verbindung mit einem erhöhten Zugang 
von Personen aus dem SGB  II. Eine volle Erwerbsminderung liegt hier insbeso n-
dere aufgrund von Alkohol - und Drogenmissbrauch vor. Zudem zeigt sich eine 
überdurchschnittliche Dichte von HLU-Leistungsberechtigten im Alter bis 15 Jah-
ren. Im Vergleich zum Vorjahr ist es in diesem Personenkreis zu eine m übe r-
durchschnittlichen Zuwachs gekommen.  
 
Geringe  
Grundgesamtheit

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   30 
Die deutliche Reduzierung der Anzahl von Leistungsberechtigten der HLU a.v.E. 
in der Stadt Darmstadt steht im Zusammenhang mit einem Projekt, welches im 
Herbst 2010 mit der Einführung eines Fa llmanagements begann. Auslöser für 
den Einstieg in das Projekt war die deutlich über dem Mittelwert liegende HLU -
Dichte. Im weiteren Verlauf des Projektes wurde ab Mitte 2011 das Verfahren zur 
Begutachtung der Erwerbsfähigkeit geändert. Seitdem wird die Er werbsfähigkeit 
von Personen nicht mehr wie zuvor üblich vom Gesundheitsamt, sondern vom 
Rentenversicherungsträger geprüft. In 2012 wurde die Sachbearbeitung nach 
dem 3. und 4. Kapitel SGB XII getrennt  
 
Die diesjährige Reduzierung der Dichte in Darmstadt ist weiterhin das Ergebnis 
des Projektes, das zwischenzeitlich organisatorisch fest in die Geschäftsverteilung 
integriert wurde. Insbesondere durch die frühzeitige Zuständigkeitsprüfung (HLU 
oder GSiAE) durch den Rententräger konnte der Rückgang erzielt werden. Parallel 
wurden weitere Konzepte erarbeitet, um Menschen mit besonderen sozialen 
Schwierigkeiten und/oder psychischen Problemen schnellstmöglich dem korrekten 
Hilfesystem zuzuordnen.  
 
In Kassel besteht eine Vereinbarung mit dem Jobcenter, nach der wechselseitig 
bei Personen ohne Rentenanspruch amtsärztliche Gutachten akzeptiert we rden. 
Dabei ist die generell hohe Dichte von den gesamtwirtschaftlichen Rahmenbedin-
gungen beeinflusst, die für den betroffenen  Personenkreis keine optimalen V o-
raussetzungen bietet. Kassel weist eine hohe Anzahl von Einzelhaushalten aus, 
die sich im Vergleich zum Vorjahr um 22  % erhöhten. Die Zahl der alleinstehe n-
den Leistungsberechtigten von ALG II-Leistungen, die befristet voll erwerbsgemin-
dert werden und damit in den SGB  XII-Bezug übergehen, steigert sich kontinuier-
lich. Die Anzahl der Personen unter 15 Jahren bleibt dagegen nahezu unverän-
dert. Ein Anstieg ist bei den Personen im erwerbsfähigen Alter, insbesond ere der 
50- bis 64-Jährigen, zu verzeichnen. 
 
Auch in Braunschweig kommt es zu einem Anstieg der HLU -Dichte. Aufgrund 
personeller Engpässe beim Gesundheitsamt konnten hier ab Mitte 2013 keine 
Untersuchungen der Erwerbsfähigkeit durchgeführt werden. Im Zuge dessen e r-
höhte sich die Anzahl der Personen im Leistungsbezug der HLU a.v.E.  
 
Das Verfahren zur Begutachtung der Erwerbsfähigkeit ist auch in den anderen 
Städten von Bedeutung für die Entwicklung der Dichte in der HLU.  
 
Die Steigerung der Dichte in d er HLU a.v.E. in Erlangen ist im Zusammenhang 
mit einem BSG-Urteil zu sehen, nach dem Personen, die Anspruch auf eine noch 
so geringe ausländische Altersrente haben, keine SGB II-Leistungen erhalten. In 
diesem Zuge wurde auch die Überprüfung von Ansprüchen auf ausländische Ren-
ten intensiviert. Da die meisten ausländischen Renten bereits vor dem deu tschen 
Rentenalter bezogen werden, kommen Betroffene, die keine SGB  II-Leistungen 
mehr erhalten, in den Bezug der HLU a.v.E. 
Beispiel Darmstadt 
Verfahren zur Be-
gutachtung der 
Erwerbsfähigkeit 
Ausländische  
Renten

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   31 
Die folgende Grafik zeigt die Zu - und Abgänge in bzw. aus der HLU a.v.E. und 
bildet damit die hohe Fluktuation im Leistungsbereich für das Berichtsjahr 2013 
ab.  
 
ABB. 10: KENNZAHL 9/10: ANTEILE DER ZU- UND ABGÄNGE IN BZW. AUS DER HLU A.V.E. 
52,9
74,1
50,2
34,8
46,5
n.v.
41,8
39,7
45,5
45,3
43,0
54,8
56,9
48,8
25,0
72,2
44,0
57,8
25,8
0,0
23,5
23,4
53,6
21,4
27,8
37,7
44,1
38,0
0
10
20
30
40
50
60
70
80
BS BHV C DA ER HAL J KS KI LU OB P SZ MW 
Prozent
KeZa 9/10 SGB XII
Anteile der Zu- und Abgänge aus der HLU a.v.E
an allen Leistungsberechtigten HLU a.v.E. im Berichtsjahr in Prozent
Anteil der Zugänge in die HLU a.v.E. an allen LB HLU a.v.E.
Anteil der Abgänge aus der HLU a.v.E. an allen LB HLU a.v.E.
 
 
Mit 48,8 % im Mittelwert sind knapp die Hälfte der Personen im Verlauf des Be-
richtsjahres in den Leistungsbezug der HLU a.v.E. gekommen. Mit 3 8,0 % liegt 
der Anteil der Abgänger aus der HLU a.v.E. darunter . Beide Werte machen die 
hohe Fluktuation in der HLU a.v.E. deutlich.  
 
Gut sichtbar sind dabei die großen Unterschiede, die zwischen den Ergebnissen 
der Städte bestehen. Die Anteile der Zugänge in die HLU a.v.E. an allen Lei s-
tungsberechtigten in der HLU a.v.E. reichen von 34,8  % in Darmstadt bis 74,1 
in Bremerhaven. Noch größer i st die Spanne bei den Anteilen der Abgä nge an 
allen Leistungsberechtigten der HLU a.v.E. Der geringste Wert liegt mit 21,4 % in 
Ludwigshafen vor. Den höchsten Wert weist  wiederum Bremerhaven mit 72,2 
aus. Im Vergleich zum Vorjahr haben sich partiell deutli che Veränderungen der 
Anteile ergeben. Teilweise geht dies auch auf eine Verbesserung der Datenl age 
zurück. 
 
Hohe Anteile stehen  neben der Gestaltung der Übergä nge und Verfahren sweisen 
zwischen den Leistungsbereichen des SGB II und SGB  XII generell auch im Z u-
sammenhang mit den wirtschaftlichen Kontextbedingungen. Eine hohe Dichte von 
Leistungsberechtigten im SGB  II, wie es in Bremerhaven der Fall ist, kann die 
Fluktuation in der HLU a.v.E. erhöhen, da die HLU als Überg angssituation zu 
Übergänge  
zwischen SGB II 
und SGB XII

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   32 
verstehen ist, bis das Gutachten über die Erwerbsfähigkeit vorliegt. Je nach E r-
gebnis des Gutachtens des Rentenversicherungsträgers bzw. des Gesundheitsa m-
tes erfolgt ein Zu - bzw. Abgang in den entsprechenden Rechtskreis. Änd erungen 
der Zu - und Abgangsquote können auch davon beei nflusst sein, wie hoch die 
Anzahl der Anfragen nach einem Gutachten ist und ob Wartezeiten in Kauf g e-
nommen werden müssen.  
 
Verfahrensregeln zwischen den beteiligten Stellen können die Übergänge b e-
schleunigen. In einigen Städten wie in Potsdam und Kassel kommen Einigungs-
stellen zum Ei nsatz, die in Streitfällen zwischen dem SGB II- und dem SGB  XII-
Leistungsträger vermitteln und den Entscheidungsprozess antreiben.  
 
In einigen Städten, wie in Darmstadt im Rahmen des durchgeführten Projektes, 
werden Mitarbeitende der Sachbearbeitung im Fallmanagement geschult. Lei s-
tungsberechtigte sollen zu Einze lmaßnahmen aktiviert werden, in dem stärker auf 
die Situation der Personen eingegangen wird. Die Aktivierungsmaßnahmen verfol-
gen dabei nicht unbedingt die Aktivierung in Richtung Arbeit smarkt, sondern sind 
vielmehr auf die Stabilisierung der Lebenslage zur Teilhabe am gesellschaf tlichen 
Leben ausgerichtet. Hierdurch sollen auch zukünf tige B edarfe möglichst gering 
gehalten werden. Nicht in allen Städten werden Aktivierungsbemühungen umg e-
setzt, da der Einsatz von zusätzlich benötigten Personalressourcen mit dem ve r-
bundenen Nutzen abzuwägen ist. Neben Darmstadt hat auch die Stadt Kassel ein 
Fallmanagement für den Personenkreis der HLU -Leistungsberechtigten eingerich-
tet.  
 
Leistungsberechtigte der HLU a.v.E. nach Altersklassen 
Neben den Aspekten Geschlecht und Staatsangehörigkeit, die bereits im Kapitel 
„Struktur der Personengruppen im Leis tungsbezug“ behandelt wurden, soll nun 
das Merkmal Alter in den Blick genommen werden. In der nachstehenden Tabelle 
werden die Anteile nach den Altersklassen unter 15 Jahren und ab 15 Jahre bis 
zum Renteneintrittsalter für das Jahr 2013 prozentual dargestellt.  
 
ABB. 11: TABELLE: ANTEILE DER LEISTUNGSBERECHTIGTEN HLU A.V.E. NACH ALTERSKLASSEN 
Definition Jahr BS BHV C DA ER HAL J KS KI LU OB P SZ
2013 13,3 9,8 20,3 17,9 12,3 27,0 14,4 10,0 16,0 19,4 12,7 20,1 13,3 15,9
2012 12,6 9,3 19,9 15,8 19,7 29,7 12,2 12,1 16,7 16,7 13,1 18,5 12,4 16,0
2013 86,3 90,2 79,7 82,1 87,7 73,0 85,6 90,0 84,0 80,6 87,3 79,9 84,6 83,9
2012 85,9 90,7 80,1 84,2 80,3 70,3 87,8 87,9 83,3 83,3 86,7 81,5 85,4 83,6
MW
Leistungsberechtigte der HLU a.v.E. differenziert nach Altersklassen / Anteile an allen
15 Jahre bis 
Renteneintritts
alter
0 bis unter 15 
Jahre


 
 
Die genannten Faktoren nehmen Einfluss auf die Personengruppe im erwerbsfähi-
gen Alter. In der Erhebung wird diese Gruppe durch die Personen im Leistungsbe-
zug der HLU a.v.E. ab 15 Jahren bis zum Renteneintrittsalter dargestellt. Ihr An-
teil liegt im Mittelwert der Städte bei 83,9 %. Im Vergleich zum Vorjahr kommt 
Einigungsstellen 
Fallmanagement 
und Aktivierung 
Altersklasse 15 
Jahre bis Renten-
eintrittsalter

Benchmarking der SGB XII-Leistungen der mittelgroßen Großstädte in Deutschland                                Bericht 2013 
 
 
   33 
es zu einer leichten Reduzierung dieses Anteils. Die Werte in den Städten reichen 
von 79,7 % in Chemnitz bis 90,2 % in Bremerhaven.  
 
Mit einem Anteil von 15,9 % ist die Gruppe der Leistungsberechtigten in der HLU 
a.v.E. im Alter von unter 15 Jahren deutlich kleiner. Die Unterschiede zw ischen 
den Städten sind vor allem durch die unterschiedliche Zuordnung der Leistung s-
berechtigten bedingt. Neben den Kindern unter 15 Jahren, die keinen A nspruch 
auf Leistungen nach dem SGB II haben, besteht der Personenkreis auch aus Ki n-
dern, die im Rahmen der V erwandtenpflege Leistungen nach dem §  27 a Abs. 4 
SGB XII erhalten.  
 
Generell kann der Leistungsanspruch dieser Personengruppe auch über das 
SGB VIII gedeckt werden. Die Gewährungspraxis in den Städten weicht hier von 
einander ab, so dass Unterschiede hierdurch zu begründen sind.  
 
Veränderungen im Vergleich zum Vorjahr sind hier auch auf die insgesamt geringe 
Grundgesamtheit zurückzuführen, stehen aber auch im Zusammenhang mit den 
Verschiebungen, die sich in der Altersklasse zwischen 15 Jahren und Rentenei n-
trittsalter ereignen und damit die Ausprägung der Anteile verändern.  
 
In einigen Städten ergeben die zwei dargestellten Anteile zusammen nicht 
100 %. Dies ist dann der Fall, wenn i m Leistungsbezug der HLU a .v.E. auch 
Personen stehen, deren Alter über dem Renteneintrittsalter liegt. Der Anteil dieser 
Altersklasse ist generell gering. In ihm werden Personen erfasst, die Leistu ngen 
der HLU a.v.E. nach §  27 Abs.  3 SGB  XII erhalten oder die die Mittellosigkeit 
selbst herbeigeführt haben und aufgrund dessen gemäß §  41 Abs. 4 SGB XII kei-
ne Leistungen der GSiAE erhalten.  
 
 
4.2. Ausgaben 
 
Das Ausgabenvolumen, das in der HLU a.v.E. aufgewendet wird, richtet sich 
nach dem, was im Einzelfall erforde rlich ist. Der Bedarf setzt sich im Wesentli-
chen aus den folgenden Komponenten zusammen: 
 
 Maßgebender Regelsatz 
 Kosten der Unterkunft und Heizung 
 Evtl. Mehrbedarf, sofern die persönlichen Voraussetzungen vorliegen 
 Beiträge der Kranken- und Pflegeversicherung  
 Einmalige Leistungen  
 Leistungen für Bildung und Teilhabe 
 
Die folgende Grafik zeigt die Ausgaben, die im Durchschnitt pro Leistungsberec h-
tigten für laufende Leistungen der HLU a.v.E. in einer Stadt pro Jahr aufgewendet 
Altersklasse  
unter 15 Jahre 
Altersklasse  
über dem Renten-
eintrittsalter 
Bestandteile der 
HLU-Ausgaben

Benchmarking der SGB XII-Leistungen der mittelgroßen Großstädte in Deutschland                                Bericht 2013 
 
 
   34 
werden. Nicht enthalten sind Ausgaben für einmalige Leistungen und Leistu ngen 
für Bildung und Teilhabe. Einnahmen wurden nicht in Abzug gebracht.  
 
Das Ausgabenvolumen wird zur Berechnung der Fallkosten  ins Verhältnis zu der 
Anzahl der Leistungsberechtigten der HLU a.v.E. gesetzt. Im Unterschied zu den 
anderen Leistungsarten wird die Anzahl der Leistungsberechtigten nicht zum 
Stichtag 31.12. herangezogen, sondern aus der Anzahl der Leistungsberechtigten 
im Jahresdurchschnitt ermittelt. Aufgrund der hohen unterjährigen Veränderungen 
können die Fallkosten hierdurch realitätsnäher ermittelt werden.  
 
ABB. 12: KENNZAHL 14: BRUTTO-AUSGABEN FÜR LAUFENDE HLU A.V.E. PRO LEISTUNGSBERECHTIGTEN IM JAHRES-
 DURCHSCHNITT 
5.225
5.165
3.793
7.878
5.752
3.167
4.956
6.848
5.927
4.838
4.972
4.724
7.224
5.224
0
1.000
2.000
3.000
4.000
5.000
6.000
7.000
8.000
9.000
10.000
BS BHV C DA ER HAL J KS KI LU OB P SZ
Euro
KeZa 14 SGB XII
Ist-Ausgaben für laufende HLU a.v.E.  
pro HLU-Leistungsberechtigten a.v.E. im Jahresdurchschnitt
pro Jahr in Euro
2011 2012 2013 Mittelwert 2013
 
C: LB im Jahresdurchschnitt aus Quartalsdaten 
 
Der Mittelwert der Ausgaben pro Leistungsberechtigten der HLU a.v.E. im Ja h-
resdurchschnitt wird für das Berichtsjahr bei 5.224 Euro ermittelt. Im Vergleich 
zum Vorjahr kommt es damit zu einem Rückgan g von 1, 3 % (Vorjahrswert : 
5.353 Euro).  
 
Die Unterschiede zwischen den Städte sind deutlich zu erkennen. Der niedrigste 
Wert wird mit 3.167 Euro in Halle ermittelt. Die höchsten Fallkosten verzeichnet 
Darmstadt mit 7.878 Euro. Aufgrund der insgesamt niedrigen Fallzahlen haben 
hier kostenintensive Einzelfälle einen besonderen Einfluss und wirken sich ste i-
gernd auf die Höhe der Ausgaben pro Leistungsberechtigten aus.  
 
Die Veränderungen im Vergleich zum Vorjah r gestalten sich unterschiedlich. Die 
deutlichsten Steigerungen verzeichnen die Städte Erlangen (+37,2 %), Halle 
Ausgaben pro LB im 
Jahresdurchschnitt 
Steigerung der 
Ausgaben pro LB in 
der HLU a.v.E.

Benchmarking der SGB XII-Leistungen der mittelgroßen Großstädte in Deutschland                                Bericht 2013 
 
 
   35 
(+18,8 %) und Salzgitter (+18,1 %). Zu Reduzierungen kommt es vor allem in 
Ludwigshafen (-13,7 %) und Darmstadt (-10,5 %). 
 
Generelle Einflussfaktoren 
Ausschlaggebend für die Höhe der durchschnittlichen Fallkosten in der HLU 
a.v.E. ist die Zusammensetzung der leistungsbeziehenden Personengruppe. Kons-
tellationen, die zu eher niedrigen Ausgaben pro Leistungsberechtigten führen, 
sind:  
 
 Leistungsberechtigte unter 15 Jahren, die in Verwandtenpflege leben. Die 
Fallkosten sind für diese Kinder verhältnismäßig gering, da im Vergleich 
zur älteren Gruppe der Leistungsberechtigten niedrigere Regelsätze g e-
währt werden und d er Anteil der Kosten der Unterkunft geringer ausfällt. 
Ein hoher Anteil dieser Leistungsberechtigten hat einen kostendämpfe n-
den Effekt.  
 Rentner unter 65 Jahren, da hier die Renten als Einkommen auf die Lei s-
tung der HLU a.v.E. angerechnet werden. In diesen  Fällen stellt die HLU 
lediglich eine ergänzende Hilfe dar. Dies betrifft bspw. Personen mit vo r-
gezogener Altersrente.  
 
Höhere Ausgaben fallen eher für den folgenden Personenkreis an: 
 
 Vorübergehend erwerbsgeminderte Personen, da diese meist nicht über 
anrechenbares Einkommen verfügen. Zu diesem Personenkreis gehören 
insbesondere Personen mit nicht dauerhaften psychischen Erkrankungen 
oder Suchterkrankungen. 
 
Weitere generelle Einflüsse auf die Ausgaben sind: 
 
 Kosten der Unterkunft: Zu einem großen Teil bestehen die Ausgaben für 
Leistungsberechtigte der HLU a.v.E. aus den Kosten für Unterkunft und 
Heizung. Das Angebot an Wohnraum und das regionale Mietniveau variie-
ren zwischen den Städten und bedingen Unterschiede in den Ergebnissen. 
Von Relevanz ist hierbei auch die Größe von  Bedarfsgemeinschaften bzw. 
der Anteil der alleinstehenden Leistungsbezieher, die einen unterschiedl i-
chen Bedarf an Wohnraum und damit ein en unterschiedlichen Bedarf an 
Miet- und Heizkosten haben.  
 Organisationsbedingte Unterschiede: Die Höhe der Fallkosten wird auch 
durch eine variierende Buchungspraxis und unterschiedliche Gestaltung 
von Verwaltungs- und Verfahrensabläufen in Verbindung mit anderen Stel-
len bei der Überna hme oder Abgabe von Fällen beeinflusst. Zum Tragen 
kommt hier die bereits angesprochene Gestaltung der Schnittstellen zu 
anderen Leistungsträgern wie die nach dem SGB II und dem SGB VIII.  
 Erhöhung der Regelsätze: Kommt es zu einer Erhöhung des Regelsatzes , 
wirkt sich diese auf die Entwicklung der Fallkosten aus. Die letzte Erh ö-
Kostengünstige 
Fallkonstellationen 
Kostenintensivere 
Fallkonstellationen 
Generelle  
Einflussfaktoren

Benchmarking der SGB XII-Leistungen der mittelgroßen Großstädte in Deutschland                                Bericht 2013 
 
 
   36 
hung erfolgte im letzten Berichtsjahr. Im Bericht sjahr 2013 wurde  eine 
weitere Erhöhung des Regelsatzes beschlossen. Diese wird jedoch erst 
zum 01.01.2014 wirksam, so dass ein weiter er Anstieg erst im nächsten 
Jahr zu erwarten ist.  
 
Hilfe zum Lebensunterhalt wird dann gewährt, wenn andere Leistungssysteme 
nicht greifen. Von Bedeutung ist daher auch, welche Ansprüche auf eine befrist e-
te Erwerbsminderungsrente (EU-Rente) bestehen. Je nach deren Höhe wird die 
HLU als ergänzende Leistung gezahlt. Die Höhe der Ausgaben pro Leistungsb e-
rechtigten ist somit auch davon beeinflusst, wie groß der Anteil derjenigen ist, die 
eine befristete EU-Rente beziehen.  
 
Die folgende tabellarische Darstellung zeigt die Anteile der Leistungsberechtigten 
in der HLU a.v.E. mit und ohne befristete EU -Rente für das Berichtsjahr in Pr o-
zent. 
 
ABB. 13: TABELLE: ANTEIL DER LEISTUNGSBERECHTIGTEN HLU A.V.E. MIT UND OHNE EU-RENTE 
Definition Jahr BS BHV C DA ER HAL J KS KI LU OB P SZ
mit befristeter 
EU-Rente 69,0 n.v. 88,2 50,2 78,7 n.v. 79,4 55,1 59,8 59,3 58,5 23,9 62,2
ohne befristete 
EU Rente 31,0 n.v. 11,8 49,8 21,3 n.v. 20,6 44,9 40,2 40,7 41,5 76,1 37,8
2013
Anteil der Leistungsberechtigten HLU a.v.E. zw. 15 und 65 Jahren 
MW
62,2
37,8
 
 
Der Anteil der Personen, der eine befristete EU -Rente erhält, an allen Leistung s-
berechtigten der HLU a.v.E.  liegt mit 62,2 % im Mittelwert über dem Anteil der 
Personen ohne eine solche Rente. Im Vergleich zum Vorjahr hat sich der Anteil 
mit befristeter EU-Rente von 54,3 % erhöht. Damit kommt es zu einer Steigerung 
von 14,5 %.  
 
Die Unterschiede zwischen den Städten sind groß. Der geringste Anteil der Lei s-
tungsberechtigten mit einer befristeten EU -Rente wird mit 23,9  % in Potsdam 
ermittelt. In Chemnitz liegt dieser Anteil dagegen bei 88,2 % und trägt damit zur 
Erklärung der verhältnismäßig geringen Ausgaben pro Fall in der Stadt bei. 
 
In den Städten mit einem höheren Anteil von Leistungsberechtigten ohne befriste-
te EU-Rente liegt eine im Vergleich höher e kommunale Belastung der Au sgaben 
für die HLU-Leistungen vor, da bei einem größeren Teil der Personen keine befris-
tete EU-Rente angerechnet werden kann. Insbesondere für Darmstadt und Kassel 
spiegelt sich dieser Effekt in den Fallkosten wider. In Darmstadt wirkt sich hier 
das bereits angesprochene Projekt in der HLU aus, bei dem in den Arbeitsa blauf 
auch die Aufforderung zur Rentenantragsstellung integriert wurde. 
 
Stadtbezogene Einflussfaktoren 
Trotz des geringen Anteils von Leist ungsberechtigten mit einer befristeten EU -
Rente zeigen sich für Potsdam Ausgaben pro Leistungsberechtigten der HLU 
Befristete EU-Rente 
Kostensenkungs 
maßnahmen

Benchmarking der SGB XII-Leistungen der mittelgroßen Großstädte in Deutschland                                Bericht 2013 
 
 
   37 
a.v.E. unterhalb des Mittelwertes. Hier werden ähnlich wie im Rechtskreis des 
SGB II seit einigen Jahren Kostensenkungsmaßnahmen betrieben. E s werden 
strikte Angemessenheitsgrenzen in Bezug auf die Kosten der Unterkunft und die 
zugehörigen Betriebskosten – insbesondere bei Nachzahlungen – beachtet.  
 
In Erlangen zeigt sich eine deutliche Erhöhung der Ausgaben pro Leistungsb e-
rechtigten der HLU a.v.E. Gegenüber dem Vorjahr beträgt der Anstieg 37,2  %. 
Die Entwicklung steht im Zusammenhang mit dem BSG-Urteil, das für Bezieher 
von ausländischen Renten de n Bezug von SGB  II-Leistungen au sschloss, und 
dem daran anknüpf enden Umsetzungsp rojekt des Jobcenters, durch das auch 
geringe ausländische Rentenansprüche in Anspruch genommen und durchgesetzt 
wurden. Dadurch kamen überwiegend Personen mit minimalen  ausländischen 
Renten in den Leistungsbezug der HLU a.v.E. Darüber hinaus  wurden kosten-
günstige Haftfälle, in denen ausschließlich die Kosten der Unterkunft zu finanzi e-
ren waren,  nicht mehr über die HLU abgewickelt.  Hier erfolgt eine sukzessive 
Umstellung der Abrechnung über Leistungen nach § 67 SGB XII.  
 
Für Salzgitter zeigt sich ein Anstieg der Ausgaben pro Leistungsberechtigten. Ur-
sächlich hierfür sind Erhöhungen der Heiz - und Betriebskosten sowie damit in 
Verbindung stehende Nachzahlungen bei Jahresabrechnungen.  
 
 
Durchführung der 
Begutachtungen

Benchmarking der SGB XII-Leistungen der mittelgroßen Großstädte in Deutschland                                Bericht 2013 
 
 
   38 
5. Grundsicherung im Alter und bei Er-
werbsminderung (GSiAE) 
 
Leistungsanspruch und Zielgruppe 
Leistungen der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung werden nach 
dem 4. Kapitel SGB XII gewährt.  
 
Zwei Personenkreise sind grundsätzlich leistungsberechtigt: 
 
 Personen, die das 18. Lebensjahr vollendet haben und im Sinne der g e-
setzlichen Rentenversicherung dauerhaft voll erwerbsgemindert sind  
 Personen, die die in §  41 Abs.  2 SGB  XII genannte Rentenaltersgrenze 
(65 Jahre plus Steigerung) erreicht haben  
 
Ein Leistungsanspruch besteht, wenn das eigene Einkommen und Vermögen 
nicht ausreicht, um eigenständig für die erforderlichen L ebenshaltungskosten 
aufzukommen. 
 
Zu den dauerhaft voll erwerbsgeminderten Personen zählen diejenigen, die außer-
stande sind, täglich länger als drei Stunden erwerbstätig zu sein. Die Festste llung 
der dauerhaften vollen Erwerbsminderung erfolgt ausschließlich durch den gesetz-
lichen Träger der Rentenversicherung und bedarf einer medizinischen Einzelfal l-
prüfung.  
 
Leistungen der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung werden in 
und außerhalb von Einrichtungen gewährt. Im Benchmarking -Kreis werden für 
beide Bereiche Daten erhoben und plausibilisiert. Der Schwerpunkt liegt auf den 
Leistungen außerhalb von Einrichtungen. Leistungen in Einrichtungen werden in 
der Regel als ergänzende Leistung zur Hilfe zur Pflege oder zur Eingliederungshilfe 
für Menschen mit Behinderung mit dem Ziel der Sicherung des Lebensunterhaltes 
gewährt, wenn eigenes  Einkommen und Vermögen nicht ausreicht, um den B e-
darf zu decken.  
 
Kommunale Ziele und Steuerungsansätze 
Die Anzahl der Leistungsberechtigten in der GSiAE wird im Wesentlichen durch 
die demograf ische Entwicklung sowie die Höhe der Renteneinkünfte bzw. das  
vorhandene Vermögen der Leistungsberech tigten beeinflusst. Neben dem anr e-
chenbaren Einkommen wird die Höhe der Ausgaben maßgeblich durch das regi o-
nale Mietniveau sowie die Ausgaben für Heiz- und Nebenkosten bestimmt.  
 
Für den Träger der Sozialleistung sind die Einflussfaktoren nicht direkt steuerbar. 
Die Höhe der Rentenansprüche, die zur Bedarfsdeckung angerechnet werden, 
steht in Anhängigkeit zum Rentenniveau, zu kontinuierlichen Erwerbsbiografien, 
dem Erwerbseinkommen sowie zu gesetzlichen Regelungen. Einen Einfluss haben 
Strukturen des Erwerbslebens, die  einem Wandel unterlieg en und einen immer 
Zielgruppen 
Schwerpunkt  
GSiAE a.v.E. 
Einflussfaktor  
Rentenniveau

Benchmarking der SGB XII-Leistungen der mittelgroßen Großstädte in Deutschland                                Bericht 2013 
 
 
   39 
größer werdenden Anteil von Menschen in Teilzeit oder geringfügige r Beschäfti-
gung führen, so dass zunehmend not wendige Rentenansprüche nicht in  ausrei-
chendem Umfang erworben werden können. 
 
Das Niveau der Mieten und der Heiz - und Nebenkosten unterliegt den Gesetzen 
der Wohnungs- und Energiemärkte, die vom Träger der Sozialleistung nicht direkt 
steuerbar sind. In der Vergangenheit zeigten sich in diesen Bereichen Preisanstie-
ge, die sich auf die Höhe der Ansprüche auf Leistungen der GSiAE auswirken.  
 
Langfristig ist mit einer Steigerung der Anzahl von Leistungsberechtigten und der 
aufzuwendenden Ausgaben zu rechnen, da Rentenansprüche zunehmend nicht 
den notwendigen Lebensunterhalt decken und zusätzliche Unterstützung benötigt 
wird. Zu dieser Entwicklung tragen oftmals unterbrochene Erwerbsbi ografien und 
eine steigende Zahl von prekären Beschäftigungsverhältnissen bei.  
 
In dieser Leistungsart ist der zentrale Ansatz die Aktivierung zur Teilhabe am L e-
ben in der Gemeinschaft, welche in unterschiedlichen Formen ausgestaltet we r-
den kann. Die Wiederherstellung der Arbeitsfähigkeit oder Aktivierung in Richtung 
Arbeitsmarkt gehört aufgrund der Zusammensetzung der Zielgruppe nicht zu den 
verfolgten Zielen bei der Gewährung der GSiAE. Relevant sind vielmehr 
niedrigschwellige Angebote oder die Förderung nachbarschaftlicher Hil fen und 
ehrenamtliches Engagement.  
 
Vor dem Hintergrund des seit 2011 teilweisen Übergangs der fiskalischen Z u-
ständigkeit an den Bund schwächt sich die Belastung der kommunalen Haushalte 
für die Finanzierung der GSiAE-Leistungen ab. Für das Berichtsjahr 2013 werden 
den Kommunen 75 % der Ausgaben erstattet, ab 2014 werden es 100 % sein.  
 
Hinsichtlich der fiskalischen Entwicklung steht die GSiAE damit nicht mehr im 
Fokus von kommunalen Steuerungsinteressen . Gleichwohl ist vor dem Hinte r-
grund stetig steigender Fallzahlen der qualitative Austausch zu Standards und 
Konzepten in Bezug auf die Ausgestaltung der Beratungs- und Unterstützungsleis-
tungen mit dem Ziel der Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft von hoh er Be-
deutung. Die Frage nach Best -Practice-Ansätzen zur Organisation der Schnittstel-
len zu anderen Hilfesystemen (bspw. niedrigschwellige Angebot e, Ehrenämter, 
Hilfe zur Pflege) oder zu Handlungsoptionen, bspw. in Bezug auf altersgerechtes 
Wohnen, sind weiterhin von Relevanz.  
 
 
 
 
 
 
 
 
Einflussfaktor  
Mietniveau 
Steigende  
Tendenzen 
Aktivierung  
zur Teilhabe 
Übergang der finan-
ziellen Verantwor-
tung an den Bund

Benchmarking der SGB XII-Leistungen der mittelgroßen Großstädte in Deutschland                                Bericht 2013 
 
 
   40 
5.1. Leistungsberechtigte 
 
Nachstehend soll ein Überblick darüber gegeben werden, wie sich die Anteile der 
Leistungsberechtigten in der GSiAE auf Personen in und außerhalb von Einric h-
tungen verteilen. Die folgende Tabelle zeigt d en Anteil des Personenkreises au-
ßerhalb von Einrichtungen für  das aktuelle Berichtsjahr und das Vorjahr in Pr o-
zent. 
 
ABB. 14: TABELLE: ANTEIL DER LEISTUNGSBERECHTIGTEN GSIAE A.V.E. AN ALLEN LEISTUNGSBERECHTIGTEN GSIAE  
Jahr BS BHV C DA ER HAL J KS KI LU OB P SZ
2013 77,2 80,7 81,9 94,9 n.v. 99,1 77,3 96,0 84,7 83,3 93,0 80,4 77,1 85,5
2012 77,0 80,8 81,7 95,2 n.v. 98,9 74,6 96,5 83,6 83,0 93,1 79,1 76,7 85,0
Anteil der Leistungsberechtigten der GSiAE a.v.E. an allen Leistungsberechtigten GSiAE in Prozent

MW
 
ER: GSiAE i.E. in Zuständigkeit des überörtlichen Trägers der Sozialhilfe 
KS, DA: GSiAE i.E. bei Personen unter 65 Jahren in Zuständigkeit des überörtlichen Trägers der Sozialhilfe, 
Zahlen hier nicht enthalten 
 
Mit 85, 5 % erhäl t der deutlich größere Anteil der Leistungsberechtigten in der 
GSiAE die Leistungen außerhalb von Einrichtungen. Zum Teil liegt die Leistungs-
gewährung in Einrichtungen nicht in  der Zuständigkeit der örtlichen Träger der 
Sozialhilfe, sondern bei den überört lichen Trägern. Mit Ausnahme der Städte Er-
langen, Kassel und Darmstadt sind die Daten unabhängig davon ermittelt wo r-
den. Durch diese Ausnahmen k ann der Anteil  der Leistungsberechtigten auße r-
halb von Einrichtungen im Mittelwert nur leicht verzerrt dargestellt werden.  
 
Entwicklung der Dichte in der GSiAE a.v.E. 
Schwerpunkt der Untersuchungen in diesem Leistungsbereich sind die Leistu n-
gen, die außerhalb von Einrichtungen gewährt werden. In der nachfolgenden Ab-
bildung wird die Anzah l der Leistungsberechtigten der GSiAE a.v.E. auf 1.000 
Einwohner im Alter ab 18 Jahren in einer Zeitreihe von 2009 bis 2013 darg e-
stellt. Die in den vorherigen Kapiteln des Berichtes aufgezeigten Dichte -
Ergebnisse für die GSiAE beziehen sich auf Einwohner j eden Alters und weichen 
insofern von der folgenden Darstellung ab.  
 
Anteil der LB  
außerhalb von 
Einrichtungen 
Dichte in der  
GSiAE a.v.E.

Benchmarking der SGB XII-Leistungen der mittelgroßen Großstädte in Deutschland                                Bericht 2013 
 
 
   41 
ABB. 15: KENNZAHL 25.1: DICHTE DER LEISTUNGSBERECHTIGTEN GSIAE A.V.E. ZUM STICHTAG 31.12. 
14,2
26,8
9,3
17,4
8,3
10,6
7,6
26,3
22,0
15,7
16,6
9,6
14,3
15,3
0
5
10
15
20
25
30
BS BHV C DA ER HAL J KS KI LU OB P SZ
KeZa 25.1 SGB XII
Dichte der Leistungsberechtigten GSiAE a.v.E.
pro 1.000 Einwohner 18 Jahre und älter am 31.12.
2009 2010 2011 2012 2013 Mittelwert 2013
 
 
Seit Jahren ist ein stetiger Anstieg der Dichte von Leistungsberechtigten in der 
GSiAE a.v.E. zu beobachten. Die steigende Tendenz ist auch für das aktuelle B e-
richtsjahr deutlich zu erkennen. In allen teilnehmenden Städten zeigt sich eine 
erneute Erhöhung der Dichte, am deutlichsten in den Städte n Jena (+10,7 %) 
und Halle (+9,4 %). Wird die Abweichung des Mittelwertes zum Vorjahr b e-
trachtet, ergibt sich eine Steigerung von 1 4,4 auf 1 5,3 bezogen auf 1.000 Ei n-
wohner im Alter ab 18 Jahren und damit ein Plus von 6, 3 %. Damit folgt die 
Entwicklung in den mittelgroßen Großstädten den bundesweiten Tendenzen.  
 
Deutliche Unterschiede bestehen zwischen den Ergebnissen der Städte. Die Wer-
te reichen von 7,6 in Jena bis zu 26,8 in Bremerhaven und verdeutlichen damit 
die unterschiedliche Situation in den Städten.  
 
In Kassel erhöhte sich die Dichte in der GSiAE a.v.E. im Vergleich zum Vo rjahr 
insgesamt um 7,1 %. Sowohl die Anzahl der Neuanträge aufgrund des Erreichens 
der Rentenaltersgrenze als auch wegen Vorl iegen der vollen dauerhaften E r-
werbsminderung erhöhte sich. In Kassel liegt traditionell eine hohe Arbeitsl osen- 
und Sozialhilfeempfängerquote vor, aus der ein unterdurchschnittliches Rentenn i-
veau resultiert. In Verbindung mit der Erhöhung von angepassten angemessenen 
Unterkunftskosten ergibt sich ein größer er Kreis von Personen, die einen ergä n-
zenden Anspruch auf Leistungen der GSiAE haben. Dies geschieht auch vor dem 
Hintergrund, dass seit 2009 keine Wohngeldanpassung mehr erfolgte.  
 
Die genannten Faktoren wirken sich auch auf die Entwicklung in d en anderen 
Städten aus. Die Zunahme der Dichte in der GSiAE a.v.E. insgesamt liegt zum 
Stetig steigende 
GSiAE-Dichte 
Ursachen

Benchmarking der SGB XII-Leistungen der mittelgroßen Großstädte in Deutschland                                Bericht 2013 
 
 
   42 
einen darin b egründet, dass infolge des demografischen Wandels der Anteil der 
älteren Einwo hner einer Stadt kontinuierlich zunimmt. Zum anderen sind nicht 
bedarfsdeckende Rentenansprüche als Folge der zunehmenden Zahl von unte r-
brochenen Erwerbsbiografien bzw. des langjährigen Bezuges von staatlichen 
Transferleistungen zu nennen, die eine ergänzende Hilfegewährung notwendig 
werden lassen. Auch die Rentenreformen führen sch rittweise zu einer Absenkung 
des Rentenniveaus, ebenso wie der stark anwachsende Niedriglohnsektor Renten 
am Existenzminimum bedingt.  
 
Folglich sind insbesondere Langzeitbezieher von SGB  II-Leistungen häufig au f-
grund zu geringer o der nicht vorhandener Rentenansprüche mit Vollendung des 
gesetzlichen Renteneintrittsalters auf Leistungen der GSiAE angewiesen.  
 
Zudem nimmt auch die Anzahl der Personen im Alter von 18 Jahren bis zum 
Renteneintrittsalter zu, die aufgrund von dauerhafter voller Erwerbsminderung aus 
dem SGB II oder der HLU in die GSiAE wechseln.  
 
Die nachstehende Tabelle gibt eine Übersicht, wie sich die Inanspruchnahme der 
GSiAE-Leistungen nach Altersklassen verteilt. Sie gibt  damit gleichzeitig Auskunft 
darüber, ob die L eistung aufgrund von Alter (65 Jahre und älter) oder  Erwerbs-
minderung (unter 65 Jahre) gewährt wird. 
 
ABB. 16: TABELLE: ANTEIL DER LEISTUNGSBERECHTIGTEN GSIAE A.V.E. NACH ALTERSKLASSEN 
Jahr Definition BS BHV C DA ER HAL J KS KI LU OB P SZ
2013 43,3 43,8 45,6 39,1 40,5 54,1 52,3 42,5 47,2 42,4 45,2 44,8 39,3 44,6
2012 42,0 44,0 46,2 39,0 39,9 54,1 49,1 42,8 46,9 41,8 46,0 39,8 38,8 43,9
2013 56,7 56,2 54,4 60,9 59,5 45,9 47,7 57,5 52,8 57,6 54,8 55,2 60,7 55,4
2012 58,0 56,0 53,8 61,0 60,1 45,9 50,9 57,2 53,1 58,2 54,0 60,2 61,2 56,1
unter 65 
Jahre
65 Jahre 
und älter
MW
Leistungsberechtigte der GSiAE a.v.E. differenziert nach Altersklassen in Prozent


 
 
Die größte Gruppe der Leistungsberechtigten wird durch die Gruppe der Personen 
im Rentenalter gebildet. Ihr Anteil beträgt 55,4 % für das Berichtsjahr 2013. Im 
Vergleich zum Vorjahr ist eine Reduzierung des Anteils bemerkbar, der die En t-
wicklung der letzten Jahre fortsetzt. Damit wird die Gruppe der Personen im Leis-
tungsbezug der GSiAE a.v.E. immer größer, die im erwerbsfähigen Alter ist und 
die Leistungen aufgrund einer vollen Erwerbsminderung erhält.  
 
Ein Anstieg der Dichte ist unabhängig von der betrac hteten Altersklasse in allen 
Städten zu finden. Einzige Ausnahme bildet Potsdam, wo sich die Dichte der 
Personen im Rentenalter reduzierte (-4,7 %).  
 
Durchschnittliches Rentenniveau 
Das für die Gewährung der GSiAE anzurechnende Einkommen stammt in der 
Regel aus den Rentenbezügen. Um sich den Strukturunterschieden zwischen den 
Städten anzunähern, wird auf Informationen der Deutschen Rentenversicherung 
Nach SGB II  
folgt GSiAE 
Von HLU  
zur GSiAE 
GSiAE nach  
Altersklassen

Benchmarking der SGB XII-Leistungen der mittelgroßen Großstädte in Deutschland                                Bericht 2013 
 
 
   43 
Bund zugegriffen, die jeweils das durchs chnittliche Rentenniveau zum 1. Juli des 
jeweiligen Berichtsjahres für die einzelnen Städte ausweist.  
 
Durch die Darstellung des durchschnittlichen Rentenniveaus ist nicht gesagt, dass 
sich die Unterschiede in der durchschnittlichen Rente, die Leistungsberechtigten 
zur Verfügung steht, ebenso verteilen. Zu bedenken ist, dass andere Formen des 
Alterseinkommens wie Pensionen, Betriebsrenten oder private Renten in der 
nachfolgenden Grafik nicht enthalten sind. Das durchschnittliche Rentenn iveau 
wird in einer Zeitreihe von 2009 bis 2013 dargestellt.  
 
ABB. 17: KENNZAHL 32: DURCHSCHNITTLICHES RENTENNIVEAU 
904
841
1.046
893
966
1.025
1.048
831
858
943
945
1.061
923
945
600
650
700
750
800
850
900
950
1.000
1.050
1.100
BS BHV C DA ER HAL J KS KI LU OB P SZ
Euro
KeZa 32 SGB XII
Durchschnittliches Rentenniveau
- lt. Deutsche Rentenversicherung Bund; T abelle: 952.00 P -
vom 01.07. des jeweiligen Betrachtungsjahres in Euro
2009 2010 2011 2012 2013 Mittelwert 2013
 
 
Insgesamt ist es zu einer Erhöhung des durchschnittlichen Rentenniveaus g e-
kommen. Der Mittelwert des Vorjahres betrug 938  Euro und erhöhte sich für das 
Berichtsjahr um 0,8 % auf 945 Euro. Die Steigerung resultiert vor allem aus den 
Anstiegen in den Städten der neuen  Bundesländer, in denen sich  ohnehin ein 
überdurchschnittliches Rentenniveau zeigt.  
 
Wie in den Vorjahren zeigen sich deutliche Rentenniveauunterschiede zwischen 
den Städten. Dort, wo ein überdurchschnittliches Rentenniveau ermittelt wird, 
zeigen sich umgekehrt vergleichsweise niedrige Dichten in der GSiAE. Dies ist bei 
der Ergebnisbetrachtung für die Städte Chemnitz, Halle, Jena und Potsdam zu 
sehen. Während der DDR -Zeit konnten in den Städten der neuen Bundesländer 
höhere Einzahlungen in die Rente nkassen erzielt werden, da Frauen hier eher 
einer Erwerbstätigkeit nachgingen als in westdeutschen Städten.  
 
Überdurch-
schnittliches  
Rentenniveau

Benchmarking der SGB XII-Leistungen der mittelgroßen Großstädte in Deutschland                                Bericht 2013 
 
 
   44 
Auch Erlangen hat eine Dichte von Leistungsberech tigten in der GSiAE, die sich 
unterhalb des Mittelwertes befindet und gleichzeitig ein überdurchschnittliches 
Rentenniveau. Hier zeigt sich der Einfluss der wirtschaftlichen Lage in einer Reg i-
on. Obwohl Erlangen eine Universitätsstadt ist und somit öffentl iche Pensionen 
im hier dargestellten Rentenniveau unberücksichtigt bleiben, wirken sich die Ar-
beitsmarktbedingungen positiv aus. Durch den Hauptverwaltungssitz der Firma 
Siemens erwerben eine Vielzahl von Personen Erwerbseinkommen und können 
höhere Einzahlungen in die Rentenkassen vornehmen.  
 
Ein niedrigeres Rentenniveau wird für die Städte ausgewiesen, die in wirtschaf t-
lich schwächeren Regionen liegen. Die durch Arbeitslosigkeit bedingten Unterbre-
chungen der Erwerbsb iografien führen zu Einschnitten bei den Rentene inzahlun-
gen und so zu einem unterdurchschnittlichen Rentenniveau. Dieses br ingt die 
Notwendigkeit der Inanspruchnahme der Grundsicherungsleistungen mit sich. Zu 
den betroffenen Städten gehören vor allem Bremerhaven, Kassel und Kiel.  
 
 
5.2. Ausgaben 
 
Die Leistungen der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung außerhalb 
von Einrichtungen bestehen im Wesentlichen aus folgenden Komponenten: 
 
 Regelsatz zur Sicherung des Lebensunterhaltes 
 Kosten der Unterkunft und Heizung 
 Beiträge der Kranken- und Pflegeversicherung 
 Mehrbedarfe 
 Einmalige Leistungen 
 
In der nachfolgenden Grafik werden die Ausgaben pro Leistungsberechtigten der 
GSiAE a.v.E. in einer Zeitreihe von 2009 bis 2013 darges tellt. Dabei handelt es 
sich um Brutto-Ausgaben – Einnahmen wurden nicht in Abzug gebracht – die als 
kumulierte Jahressumme ins Verhältnis zu den Leistungsberechtigten zum Stic h-
tag 31.12. des jeweiligen Jahres gesetzt wurden. Alle genannten Komponenten 
sind in den dargestellten Ausgaben enthalten.  
 
Unterdurch-
schnittliches  
Rentenniveau 
Bestandteile der 
GSiAE-Ausgaben

Benchmarking der SGB XII-Leistungen der mittelgroßen Großstädte in Deutschland                                Bericht 2013 
 
 
   45 
ABB. 18: KENNZAHL 29.1: IST-AUSGABEN GSIAE A.V.E. PRO LEISTUNGSBERECHTIGTEN 
5.440
5.087
4.645
5.943
4.998
4.998
4.739
5.407
5.840
5.383
5.013
6.107
4.949
5.273
0
1.000
2.000
3.000
4.000
5.000
6.000
7.000
BS BHV C DA ER HAL J KS KI LU OB P SZ
KeZa 29.1 SGB XII
IST-Ausgaben GSiAE a.v.E. 
pro LB GSiAE a.v.E. pro Jahr in Euro
2009 2010 2011 2012 2013 Mittelwert 2013
Euro
 
 
Ausgaben, die pro Leistungsberechtigten der GSiAE a.v.E. a ufgewendet werden, 
erhöhen sich seit Jahren stetig. So ist es auch für das aktuelle Berichtsjahr zu 
einer Steigerung der Fallkosten gekommen. Beliefen sich die Ausgaben pro Lei s-
tungsberechtigten im Vorjahr noch auf 5.148 Euro, beträgt der Wert im aktuellen 
Berichtsjahr bereits 5.273 Euro. Damit zeigt sich eine Steigerung von 2, 4 %. 
Einzig in Braunschweig reduzierten sich die Fallkosten (-0,2 %). In allen anderen 
Städten sind Steigerungen zu verzeichnen, die jedoch in unterschiedlichem  Maße 
ausfallen. Die höchsten Anstiege zeigen sich in Darmstadt, Erlangen und Jena; 
jeweils mit 5,6 %.  
 
Wie in den Vorjahren auch stellt sich die Verteilung der Fallko sten in der GSiAE 
a.v.E. recht homogen dar. Die Spanne der Ergebnisse reicht von 4.645  Euro in 
Chemnitz bis zu 6.107 Euro in Potsdam.  
 
Die erhöhten Fallkosten in Verbindung mit einer gesteigerten Anzahl von lei s-
tungsberechtigten Personen führt zu einem insgesamt höheren Ausgabenvolumen, 
das im Berichtsjahr 2013 zu 75 % durch den Bund finanziert wird.  
 
Da das für die Leistungsberechtigten zur Verfügung stehende Einkommen und 
Vermögen auf die Leistung der GSiAE a.v.E. angerechnet wird, zeigt sich hierin 
ein Einflussfaktor auf die Höhe der Fallkosten. Je nachdem, in welcher Höhe die-
ses Einkommen angerechnet werden kann, verändern sich die Fallkosten. In Jena 
zeigt sich, dass bei Neufällen zunehmend weniger anrechenbares Einkommen zur 
Verfügung steht und somit die Erhöhung der Ausgaben pro Leistungsberec htigten 
Steigerung der 
Ausgaben pro LB in 
der GSiAE a.v.E.

Benchmarking der SGB XII-Leistungen der mittelgroßen Großstädte in Deutschland                                Bericht 2013 
 
 
   46 
beeinflusst wird. Davon betroffen sind vor allem Leistungsberechtigte im erwerbs-
fähigen Alter.  
 
Ansatzpunkte für die Städte bestehen bezüglich der Anrechenbarkeit von Renten 
vor allem bei ausländischen Renten, die häufig nicht geltend gemacht werden. 
Durch eine Intensivierung der Geltendmachung konnten in Chemnitz und Jena 
bereits in den Vorjahren Renten angerechnet werden. Dies zeigt sich auch in den 
unterdurchschnittlichen Ausgaben pro Fall.  
 
Als weiterer Einflussfaktor auf die Entwicklung der Ausgaben pro Leistungsb e-
rechtigten der GSiAE a.v.E. ist das Mietniv eau zu nennen, das sich regional stark 
unterscheiden kann und in städtischen Gebieten in der Tendenz ste igend ist. Die 
als Bestandteil in den GSiAE -Leistungen enthaltenen Kosten der Unterkunft und 
Heizung müssen in angemessener Höhe vom Träger der Sozialhi lfe finanziert 
werden. Dazu werden von den Städten Mietobergrenzen ermittelt , deren Rech t-
mäßigkeit jedoch häufig von den Sozialgerichten angezweifelt werden.  
 
Vor allem in den Städten Darmstadt, Erlangen und Potsdam wirken sich hohe 
Mieten auf die Fallkosten in der GSiAE a.v.E. aus.

Benchmarking der SGB XII-Leistungen der mittelgroßen Großstädte in Deutschland                                Bericht 2013 
 
 
   47 
6. Hilfe zur Pflege (HzP) 
 
Zukünftige Entwicklung 
Auf Basis der 12. koordinierten Bevölkerungsvorausberechnung wurde vom St a-
tistischen Bundesamt ermittelt2, dass die Anzahl der Pflegebedürftigen durch den 
absehbaren demografischen Wandel in Deutschland in den nächsten Jahrzehnten 
erheblich ansteigen wird. Waren es im Jahr 2007 noch 2,2 Millionen Pflegeb e-
dürftige, steigt die Anzahl in der Prognose für das Jahr 2020 um 29  % auf 2,9 
Millionen Menschen an. Im Jahr 2030 soll die Pers onenzahl schon bei 3,4 Milli-
onen liegen und sich bis 2050 auf 4,5 Millionen erhöhen.  Zudem zeigt sich n e-
ben den steigenden Zahlen von Pflegebedürftigen auch ein Trend der Zunahme 
der an Demenz Erkrankten.  
 
Mittels regionalspezifischer Analysen konnte herausgestellt werden, dass die I n-
tensität und Geschwindigkeit des Einsetzens bzw. Fortsetzens jener Entwic klung 
in den verschiedenen Regionen sehr heterogen ist.  
 
Die Veränderungen der Familienstrukturen, eine zunehmende Individualisier ung 
und eine steigende Erwerbstätigkeit von Frauen spielen ebenfalls eine Rolle. Die 
heute geforderte Mobilität der Erwerbstätigen bringt es mit sich, dass berufstätige 
Kinder an anderen Orten leben und so nicht für die Unterstützung oder Pflege der 
Eltern zur Verfügung stehen.  
 
Die demografische Entwicklung in Verbindung mit der finanziellen Haushaltslage 
von Kommunen erfordert es, neue Wege zu gehen und institutionelle Rahmenb e-
dingungen anzupassen. Es besteht die Notwendigkeit, an einem Gesamtkonzept 
für die Unterstützung und Versorgung von Menschen im Alter, mit Pflegebedarf 
und mit Behinderung zu arbeiten. 
 
Zielgruppen und Verflechtungen mit dem SGB XI 
Die §§ 61 bis 66 SGB XII bilden die gesetzliche Grundlage in der Hilfe zur Pflege. 
Die Leistungen könn en unter bestimmten Voraussetzungen von Personen in A n-
spruch genommen werden, die aufgrund einer körperlichen, geistigen oder seel i-
schen Krankheit oder einer Behinderung bei gewöhnlichen und regelmäßigen Ver-
richtungen des Alltages erheblich eingeschränkt sind und der Hilfe bedürfen. Leis-
tungen der Pflegekassen nach dem SGB  XI sind dabei vorrangig. Durch sie we r-
den Versicherungsleistungen gewährt, die sich nach dem individuellen Bedarf der 
Versicherten richten, jedoch ihrer Höhe nach begrenzt sind.  Festgelegte Leis-
tungssätze können nicht überschritten werden. 
 
Reichen die von der Pflegekasse gewährten Leistungen nicht aus , um den Pflege-
bedarf zu decken, prüft der Träger der Sozialhilfe auf Antrag, ob ein ergä nzender 
                                            
2 Vgl. www.desatis.de, Publikationen: 12. Koordinierte Bevölkerungsvorausberechnung 
zum Download. 
Demografischer 
Wandel

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   48 
Leistungsanspruch besteht. Dies ist möglich , weil er – anders als die Pflegeka s-
sen – an das Bedarfsdeckungsprinzip gebunden ist. Die Leistung des Tr ägers der 
Sozialhilfe orientiert sich zwar grundsätzlich an den Leistungssätzen der Pfleg e-
kassen, ausschlaggebend für die Erbringung der Leistung ist j edoch letztlich der 
notwendige individuelle Bedarf des Pflegebedürftigen.  
 
Auch nicht pflegeversicherte Personen können anspruchsberechtigt sein. In di e-
sen Fällen wird die Hilfe in  vollem Umfang vom Träger der So zialhilfe sicherge-
stellt, sofern die Voraussetzungen für den Leistungsbezug vorliegen.  
 
Im folgenden Schema sind die Zugänge zu den Leistungen der Hilfe zur Pflege 
dargestellt.  
 
ABB. 19: SCHEMA: ZUGÄNGE ZUR HILFE ZUR PFLEGE NACH DEM SGB XII 
Personenkreise  : Pflegeversicherte n. SGB XI und Leistungsberechtigte n. SGB XII
Hinweis: Aufgeführt sind hier die gängigen Kombinationen; es kann auch vorkommen, dass Pflegeversicherte mit 
Ansprüchen ohne Bedarf sind (also nicht pflegebedürftig) und nicht im Leistungsbezug nach dem SGBXI stehen oder dass 
Pflegebedürftige die Pflegeleistungen sowohl als Selbstzahler als auch ergänzend dazu über das SGB XII finanzieren.
Pflegeversicherte mit Ansprüchen
mit  Bedarf /
mit Leistungen n. SGB XI
Pflegeversicherte ohne Ansprüche
wegen fehlender 
Leistungsvoraussetzungen
mit pflegerischem Bedarf 
Nicht Pflegeversicherte
mit pflegerischem Bedarf
Leistungsbezug
SGB XI Selbstzahler
O
D
E
R
Leistungsbezug
SGB XII 7. KapSelbstzahler
O
D
E
R
O
D
E
R
Selbstzahler
+
 
 
 
Die Leistungen der Hilfe zur Pflege basieren im Wesentlichen auf drei gesetzl i-
chen Grundlagen: 
 
 Pflegegeld nach den Pflegestufen I, II und III gemäß § 64 SGB XII, 
 „Andere Leistungen“ nach §  65 SGB  XII zur Sicherung der  häuslichen 
Pflege, bspw. Sachleistungen, notwendige Aufwendungen und angemes-
sene Beihilfen für Pflegepersonen oder 
 Leistungen für eine stationäre oder teilstationäre Einrichtung, wenn es 
nach der Besonderheit des Einzelfalles erforderlich ist, insbesondere wenn 
ambulante oder teilstationäre Leistungen nicht zumutbar sind oder nicht 
ausreichen (§ 61 Abs. 1 und 2 SGB XII). 
 
Verflechtungen 
zwischen SGB XI 
und SGB XII 
Gesetzliche  
Grundlagen

Benchmarking der SGB XII-Leistungen der mittelgroßen Großstädte in Deutschland                                Bericht 2013 
 
 
   49 
Innerhalb der ambulanten Hilfe zur Pflege sieht der Gesetzgeber unterschiedliche 
Leistungsarten vor.  
 
Eine wichtige Leistungsart ist das Pflegegeld. Für nicht pflegeversicherte Personen 
gewährt der Träger der Sozialhilfe das Pflegegeld analog zu den Leistungen nach 
dem SGB XI. Bei dieser Leistungsform pflegen überwiegend Familienang ehörige 
oder andere nahestehende Personen die Pflegebedürftigen.  
 
Eine weitere Leistungsart im SGB XI sowie im SGB XII ist die professionelle Pflege 
durch Pflegedienste. Hierbei wird die ambulante oder stationäre Pflege der Lei s-
tungsberechtigten durch einen professionellen Anbieter wahrgenommen, wenn 
aufgrund des Pflegebedarfs oder nicht vorhandener pflegebereiter Personen eine 
Pflege im privaten Umfeld nicht möglich ist.  
 
In der Folge bedeutet dies, dass je nachdem, welche Ansprüche aus Versich e-
rungsleistungen des SGB  XI abgedeckt werden, ein me hr oder weniger großer 
Bedarf verbleibt, der durch den Träger der Sozialhilfe abgedeckt werden muss, 
wenn der Leistungsberechtigte diesen nicht selbst decken kann.  
 
Vor diesem Hintergrund ist die Dichte der Leistungsberechtigten einer S tadt auch 
davon beeinflusst, inwieweit die älteren Einwohner Leistungsansprüche aus der 
gesetzlichen Pflegeversicherung erwerben konnten bzw. aus ihrem Einkommen 
und Vermögen Pflegeleistungen sel bst finanzieren können oder ggf . private Z u-
satzversicherungen haben. Dies gilt s owohl für die ambulante als auch für die 
stationäre Hilfe zur Pflege.  
 
Zielinteressen und Steuerungsmöglichkeiten 
Im Vergleich zu den anderen Leistungen des SGB  XII bestehen in der Hilfe zur 
Pflege für Kommunen größere Steuerungsmöglichkeiten. Regional un terschiedli-
che Rahmenbedingungen und Einflussmöglichkeiten durch die Angebotslan d-
schaft, freie und private Träger, der Ausbau von Beratungsleistungen wie den 
Pflegestützpunkten, Pflegekassen sowie die Verflechtungen der Finanzstrukturen 
zwischen örtlichen und überörtlichen Trägern der Sozialhilfe bestimmen jedoch 
das Leistungsgeschehen auf der institutionellen und praktischen Ebene mit.  
 
Als Hauptziel gilt das im Gesetz verankerte Prinzip „ambulant vor stationär“, wel-
ches damit im Fokus der Steuerungsbemühungen in der Hilfe zur Pflege steht.  
 
Darüber hinaus hat der Träger der Sozialhilfe im öffentlichen Interesse das Ziel, 
die Kosten bei bedarfsgerechter Versorgung so niedrig wie möglich zu halten. Eine 
ambulante Pflege ist in diese m Zusammenhang schon deshalb vorrangig in B e-
tracht zu ziehen, weil die Pflege im häuslichen Umfeld der stationären Unterbri n-
gung in einem Pflegeheim grundsätzlich sowohl fachlich als auch aus finanziellen 
Aspekten vorzuziehen ist.  
Leistungsarten 
Ambulant vor  
stationär

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   50 
Flankiert wird dies durch den in § 63 SGB XII festgelegten Vorrang der familiären, 
nachbarschaftlichen Hilfe vor der professionellen Pflege. Dabei wird ein wichtiges 
Element der Umsteuerung hin zu einer stärkeren ambulanten Versorgung durch 
das Teilziel „Sicherstellung der häusli chen Pflege“ und „Pflegegeld vor Pfleg e-
sachleistungen“ zum Ausdruck gebracht. Es soll dem Interesse der Leistungsb e-
rechtigten entsprochen werden, möglichst lange in der eigenen Häuslichkeit ve r-
weilen zu können und gleichzeitig die Kostenentwicklung für die  öffentlichen 
Haushalte dämpfen, sofern dabei eine fachlich adäquate Versorgung gewährlei s-
tet ist. 
 
Die Steuerungsziele in der Hilfe zur Pflege sind demzufolge: 
 
 Einsatz von ambulanten vor stationären Hilfen – möglichst langer Verbleib 
in der eigenen Häuslichkeit oder in alternativen Wohnformen 
 Dämpfung der Ausgaben bei bedarfsgerechter Versorgung 
 Familiäre, nachbarschaftliche Hilfen vor professioneller Pflege 
 Verlangsamte Zunahme der Pflegeleistungen durch Prävention 
 
In den vergangenen Jahren konnte die Ambulante Quote in den meisten Städten 
bereits deutlich erhöht werden. Eine ambulante Versorgung muss jedoch nicht 
immer den Zielinteressen entsprechen. Menschen mit einem hohen Pflegebedarf 
können durchaus das Interesse haben, in einem Pfle geheim versorgt zu werden, 
wenn dadurch bspw. eine Tag esstrukturierung oder der Kontakt zu anderen Pe r-
sonen ermöglicht werden. Entsprechend dem Wunsch - und Wahlrecht des Lei s-
tungsberechtigten sowie der Wirtschaftlichkeit ist daher jeweils die individue lle 
Situation zu bewerten.  
 
Steuerungsansätze in der Hilfe zur Pflege liegen für die zuständigen Träger der 
Sozialhilfe vor allem in der Bedarfsfeststellung. Die Etablierung einer Bedarfspr ü-
fung durch eine Pflegefachkraft, möglichst im Hau shalt des Pflegebedürftigen, 
kann ein differenziertes Bild des pflegerischen sowie sozialen Bedarfs und dam it 
eine bedarfsgerechte und ggf. auch kostengünstigere Pflege insbesondere mit dem 
Fokus auf ambulante Pflegesettings sicherstellen. Städte, die dies e Umstrukturie-
rung vorgenommen haben, beobachten sowohl eine erhöhte Fachlichkeit bei der 
Leistungsgewährung als auch eine Erhöhung der Ambulanten Quote sowie  eine 
überwiegend positive Kostenentwicklung. 
 
Auch kann die Zusammenführung unterschiedlicher Qua lifikationen in einem 
Fachdienst eine zentrale Anlaufstelle für pflegebedürftige Personen bieten und zu 
einer Beratung aus verschiedenen Perspektiven dienen. Mit der Einführung eines 
Hilfeplanverfahrens oder dem Fallmanagement wird angestrebt, ein auf den indi-
viduellen Bedarf ausgerichtetes Verfahren zu entwickeln, das beteiligte Personen 
mit einbezieht. Das Ziel des Fallmanagements ist eine organisierte und bedarf s-
orientierte, auf den Einzelfall zugeschnittene Hilfeleistung, in welcher der Pfleg e-
Steuerungsziele 
Bedarfsfeststellung

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   51 
bedarf für den Leistungsberechtigten abgedeckt wird. Die F allführung verläuft in 
verschiedenen Phasen: 
 
 Beratung (Fallaufnahme und Assessment) 
 Planung (Zielvereinbarung und Hilfeplanung) 
 Intervention (Durchführung und Leistungssteuerung) 
 Monitoring (Kontrolle und Optimierung) 
 Evaluation (Ergebnisbewertung und Dokumentation) 
 
Die Formulierung von Standards kann das Verfahren erleichtern und eine einhei t-
liche Behandlung bei gleichzeitig individueller Ausrichtung der Hilfeleistung fö r-
dern. Hilfreich ist auch  die Kooperation zwischen beteiligten Personen und Inst i-
tutionen, um eine zielgerichtete, gemeinsam getragene Versorgung sicherzuste l-
len. 
 
Zur Steuerung im Einzelfall gehört zudem, dass jeweils sowohl fachlich tragfähige 
als auch  wirtschaftlich angemessene Pflegesettings entwickelt werden. Dabei 
sollten niedrigschwellige Angebote, die eine Unterstützung durch Angehörige 
und/oder Nachbarn und andere soziale Netzwerke einbeziehen sowie das gebot e-
ne Maß an professioneller Pflege ggf. nur ergänzen, ermöglicht werden. 
 
Pflegestatistik nach dem SGB XI 
Um die Entwicklungen in der Hilfe zur Pflege im Kontext der Veränderungen aller 
Pflegeleistungen – mit Ausnahme der privat finanzierten Leistungen – betrachten 
zu können, werden im Folgende n die Ergebnisse der Pflegestatistik darg estellt. 
Sie basieren auf Daten des Jahres 2011. Die Pflegestatistiken werden im zwe i-
jährigen Turnus erhoben und mit einer zeitlichen Verzögerung von rund zwei Ja h-
ren publiziert. Im Weiteren folgt die Gegenüberstell ung der Dichten der Pflegebe-
dürftigen mit Leistungen nach dem SGB XI und der HzP nach dem SGB XII. 
 
Abgebildet sind Anteile der pflegebedürftigen Personen, die Leistungen nach dem 
SGB XI erhalten, differenziert nach ambulanten und stationären Leistungen sowie 
Leistungen der Pflegekassen, die ausschließlich in Form von Geldleistungen e rb-
racht werden, an allen Leistungsberechtigten nach dem SGB XI. 
 
Fallführung 
Niedrigschwellige 
Angebote 
Pflegestatitik 2011

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   52 
ABB. 20: KENNZAHL 89.1: ANTEIL DER PFLEGEBEDÜRFTIGEN PERSONEN MIT LEISTUNGEN NACH DEM SGB XI 
41,9
51,2
37,7
44,5
34,1 37,4
30,6
47,3 43,5 48,1 53,1
40,8
52,1
43,3
23,7
28,4
25,0
24,8
20,1
32,1
31,3
28,3
23,3 19,5
21,6
34,5
21,4
25,7
34,4
20,4
37,3
30,7
45,8
30,5
38,1
24,4
33,2 32,4
25,4 24,7 26,5 31,0
0
10
20
30
40
50
60
70
80
90
100
BS BHV C DA ER HAL J KS KI LU OB P SZ MW 
Prozent
KeZa 89.1 SGB XII
Anteil der pflegebedürftigen Personen mit Leistungen nach SGB XI 
differenziert nach "ambulant" und "stationär" betreut sowie nach Erhalt von Geldleistungen
Anteil der stationär 
betreuten Personen, die 
Leistungen der 
Pflegekasse nach SGB XI 
beziehen, an allen 
pflegebedürftigen 
Personen, die Leistungen 
nach SGB XI beziehen
Anteil der ambulant 
betreuten Personen, die 
Leistungen der 
Pflegekasse nach SGB XI 
beziehen, an allen 
pflegebedürftigen 
Personen, die Leistungen 
nach SGB XI beziehen
Anteil der 
pflegebedürftigen 
Personen, die Leistungen 
der Pflegekasse nach SGB 
XI ausschließlich in Form 
von Geldleistungen 
beziehen an allen 
pflegebedürftigen 
Personen, die Leistungen 
nach SGB XI beziehen
von con_sensaus der Pflegestatistik 2011 recherchiert
 
 
Den größten Anteil der Personen, die Leistungen nach dem SGB  XI erhalten, ma-
chen diejenigen aus, die ausschließlich Leistungen der Pflegekassen in Form von 
Geldleistungen erhalten. Ihr Anteil beträgt im Mittelwert der Städte 43,3  %. Zwi-
schen den Städten variieren die Anteil e zwischen 30,6 % in Jena und 52,1 % in 
Salzgitter. Dem Anteil nach folgt die Gruppe von Personen, die stationär gepflegt 
werden. Der Mittelwert beträgt 31,0 % und liegt in den Städten zwischen 20,4 % 
in Bremerhaven und 45,8 % in Erlangen. Der kleinste Anteil wird mit 25,7 % im 
Mittelwert von den Personen gebildet, die ambulante Leistungen der Pflegekassen 
erhalten. Die Spannbreite liegt hier zwischen 20,1  % in Erlangen und 34,5 % in 
Potsdam.  
 
Die folgende Tabelle zeigt die Dichten der Leistungsberechtigten nach dem 
SGB XI (Basis 2011) im Zusammenhang mit der Personengruppe, die Leistungen 
der HzP nach dem SGB XII in Anspruch nimmt (Basis 2013). Die Dichten bezie-
hen sich jeweils auf 1.000 Einwohner. In de r ambulanten Dichte sind dabei s o-
wohl Personen mit Pflegegeld als auch mit Sachleistungen enthalten.  
 
ABB. 21: TABELLE: DICHTE DER PERSONEN MIT LEISTUNGEN DER HZP UND DEM SGB XI 
BS BHV C DA ER HAL J KS KI LU OB P SZ MW 
4,1 5,7 2,2 1,9 n.v. n.v. 2,6 3,9 5,0 3,3 4,8 2,1 5,0 3,7
11,3 7,9 12,5 7,6 8,6 12,3 10,0 9,5 7,9 7,3 9,2 7,0 11,4 9,4
0,9 2,9 1,9 1,7 0,7 n.v. 1,6 3,8 3,5 0,7 1,9 1,6 1,0 1,8
21,6 31,0 21,0 17,2 10,2 28,1 16,2 29,3 15,9 15,2 27,1 21,4 31,7 22,0
Dichte der Personen mit Leistungen nach dem 7. Kap. SGB XII und SGB XI - je 1.000 Einwohner
stationär SGB XII 2013
SGB XI 2011
SGB XII 2013
SGB XI 2011ambulant*
 
Inkl. Personen mit Geldleistungen 
 
Der Vergleich zeigt eine deutlich höhere Dichte der Personen mit Leistungen nach 
dem SGB XI. Insbesondere die ambulante Dichte ist mit 22,0 um ein Vielf aches 
Größter Anteil 
Geldleistungen 
Vergleich SGB XI 
und SGB XII

Benchmarking der SGB XII-Leistungen der mittelgroßen Großstädte in Deutschland                                Bericht 2013 
 
 
   53 
höher als die Dichte der ambulanten HzP mit 1,8. Zwischen den Städten zeigen 
sich teilweise deutliche Unterschiede bei den jeweiligen Dichten.  
 
Zuständigkeiten in der Hilfe zur Pflege 
Bevor im Folgenden auf die Entwicklungen in der Hilfe zur Pflege eingegangen 
wird, soll zuvor ein Überblick über die unterschiedlichen  Regelungen bezüglich 
der Zuständigkeiten zwischen örtlichen und überörtlichen Trägern der Sozialhilfe 
in der Hilfe zur Pflege gegeben werden. Nachstehend sind die Regelungen für die 
am Benchmarking teilnehmenden Städte für die Hilfe zur Pflege aufgeführt: 
 
Hilfe zur Pflege außerhalb von Einrichtungen: 
 
 Alle Städte: zuständig ist der örtliche Träger der Sozialhilfe 
 Ausnahme Halle: zuständig ist der überörtliche Träger der Sozialhilfe 
 
Hilfe zur Pflege in Einrichtungen 
 
 Braunschweig: ab 60 Jahren örtlicher Träger der Sozialhilfe 
 Bremerhaven: örtlicher Träger der Sozialhilfe 
 Chemnitz: unter 18 Jahren und ab 65 Jahren örtlicher Träger der Sozia l-
hilfe 
 Darmstadt: ab 65 Jahren örtlicher Träger der Sozialhilfe 
 Erlangen: überörtlicher Träger der Sozialhilfe 
 Halle: überörtlicher Träger der Sozialhilfe 
 Jena: örtlicher Träger der Sozialhilfe 
 Kassel: ab 65 Jahren örtlicher Träger der Sozialhilfe 
 Kiel: örtlicher Träger der Sozialhilfe 
 Ludwigshafen: vom überörtlichen Träger per Delegation auf den örtlic hen 
Träger der Sozialhilfe übertragen 
 Oberhausen: ab 65 Jahren örtlicher Träger der Sozialhilfe 
 Potsdam: örtlicher Träger der Sozialhilfe 
 Salzgitter: ab 60 Jahren örtlicher Träger der Sozialhilfe 
 
Es zeigen sich klare Unterschiede zwischen den Zuständigkei tsregelungen in den 
Teilnehmerstädten. Damit trotzdem eine Vergleichbarkeit der Kennzahlenerge b-
nisse hergestellt werden kann, sind grundsätzlich sowohl die Daten der örtlichen 
als auch der überörtlichen Träger der Sozialhilfe heranzuziehen. Von den Städten 
werden hierfür die entsprechenden Daten bei den zuständigen überörtlichen Trä-
gern angefordert. Für die ambulante HzP liegen für die Stadt Halle die Daten des 
überörtlichen Trägers vor, so dass die Vergleichbarkeit der Daten gegeben ist. 
 
Auch in der stationären HzP wurden von den Städten Daten der überörtlichen 
Träger angefordert. Allerdings kann nicht immer eine fristgerechte bzw. umfängl i-
che Datenmeldung zugesichert werden.  
 
HzP a.v.E. 
HzP i.E. 
Auswirkungen auf 
die Kennzahlen-
ergebnisse

Benchmarking der SGB XII-Leistungen der mittelgroßen Großstädte in Deutschland                                Bericht 2013 
 
 
   54 
In Erlangen und Halle liegt die gesamte Zuständigkeit für die stationäre HzP beim 
überörtlichen Träger. Datenmeldungen liegen für beide Städte nicht vor. In den 
Städten, in denen eine geteilte Zuständigkeitsrege lung vorliegt, sind die Daten 
beider Träger enthalten. Ausnahme n bilden die beide n hessischen Städte Darm-
stadt und Kassel. Die grafischen Darstellungen und Inhalte beziehen sich nur auf 
Daten der örtlichen Träger der Sozialhilfe und sind somit untereinander vergleic h-
bar. 
 
 
6.1. Leistungsberechtigte in der Hilfe zur Pflege außer-
halb von Einrichtungen 
 
Im Folgenden wird zunächst auf die ambulante Dichte in der HzP eingegangen. 
Im Anschluss daran wird die Ambulante Quote behandelt und Merkmale der Leis-
tungsberechtigten der HzP a.v.E. beschrieben.  
 
Die nachstehende Grafik zeigt die Entwicklung der Dichte in der HzP a.v.E. bezo-
gen auf 1.000 Einwohner jeden Alters in einer Zeitreihe von 2009 bis 2013.  
 
ABB. 22: KENNZAHL 71: DICHTE DER LEISTUNGSBERECHTIGTEN HZP A.V.E. 
0,9
2,9
1,9
1,7
0,7
n.v.
1,6
3,8
3,5
0,7
1,9
1,6
1,0
1,8
0,0
0,5
1,0
1,5
2,0
2,5
3,0
3,5
4,0
BS BHV C DA ER HAL J KS KI LU OB P SZ
KeZa 71 SGB XII
Dichte der Leistungsberechtigten von HzP a.v.E.
pro 1.000 Einwohner am 31.12.
2009 2010 2011 2012 2013 Mittelwert  2013
 
HAL: HzP a.v.E. in Zuständigkeit des überörtlichen Trägers der Sozialhilfe 
 
Von 1.000 Einwohnern erhalten im Mittelwert  der mittelgroßen Großstädte 1,8 
Personen Leistungen der ambulanten HzP. Der Wert ergibt sich aus heterogenen 
Teilergebnissen, die eine große Spannbreite ausweisen. Die Dichten reichen von 
0,7 in Erlangen und Ludwigshafen bis 3,8 in Kassel. Es zeigt sich damit, wie

Benchmarking der SGB XII-Leistungen der mittelgroßen Großstädte in Deutschland                                Bericht 2013 
 
 
   55 
unterschiedlich die ambulanten Leistungen der HzP in den Städten in Anspruch 
genommen werden.  
 
Im Vergleich zum Vorjahr kommt es im Mittelwert zu e iner Steigerung der ambu-
lanten Dichte von 0,6 %. Sie ergibt sich aus unterschiedlichen Entwicklungen in 
den Städten. So kommt es vor allem in Braunschweig zu einer Reduzierung von 
18,4 %, während sich die Dichte in Erlangen um 29,3 % und in Ludwigshafen 
um 17,2 % erhöhte. Insgesamt reduzierte sich die Dichte in  fünf der beteiligten 
Städte.  
 
Aufgrund der insgesamt geringen Grundgesamtheit in der ambulanten HzP fallen 
Veränderungen prozentual stärker ins Gewicht. 
 
In Erlangen ist mit dem Plus von 29,3  % der deutlichste Anstieg der Dichte in 
der ambulanten HzP zu verzeichnen. Im Berichtsjahr siedelte sich ein neuer Pfle-
gedienst in der Stadt an, der vermehrt von ru ssischsprachigen Bürgerinnen und 
Bürgern der Stadt Erlangen in Anspr uch genommen und dort in vielen Fällen 
auch der Bedarf der zu Pflegenden erneut überprüft wurde. In einigen Fällen, die 
zuvor ausschließlich Leistungen zur hauswirtschaftlichen Versorgung im Rahmen 
der Grundsicherung bezogen, wurde darüber hinaus ein Bedar f an Grundpflege 
festgestellt, der die Anzahl der Leistungsberechtigten in der ambulanten HzP ste i-
gerte.  
 
Der Rückgang der Dichte in Braunschweig ist durch eine erhöhte Anzahl von T o-
desfällen sowie durch einen vermehrten Übergang i n die stationäre Pflege  be-
dingt. Darüber hinaus machen sich auch die Regelungen des Pflegeneuausric h-
tungsgesetzes bemerkbar, nach dem ein erhöhter Leistungsanspruch besteht, so 
dass Leistungen nach dem SGB  XII in einem geringeren Maß in Anspruch g e-
nommen werden.  
 
In Kassel zeigt sich mit einem Wert von 3,8 die höchste Dichte der ambulanten 
HzP. Im Vergleich zum Vorjahr erhöhte sich der Wert hier um 8,2 %. Auch in den 
anderen Leistungsarten HLU und GSiAE verzeichnet die Stadt deutlich übe r-
durchschnittliche Dichtewerte. Hintergründe sind hier in den bestehenden Stru k-
turen der Stadt zu finden: die Bevölkerungsstruktur mit einem wachsenden Anteil 
älterer Menschen, unterdurchschnittliche Rentenansprüche und Kassel als Ober-
zentrum, in dem eine gute Versorgungsstruktur vorliegt.  
 
Gut ausgebaute Beratungsangebote und eine Vielzahl von Ärzten und Pflegediens-
ten lassen die Stadt für pflegebedürftige Pers onen attraktiv erscheinen, so dass 
auch Menschen aus dem Umland davon profitieren. Durch die hohe Dichte in der 
GSiAE und HLU besteht auch ein gesteigerter Bedarf an Leistungen zur hauswirt-
schaftlichen Versorgung. Sobald hier ein minimaler pflegerischer Bedarf auftritt, 
werden diese Personen in die Pflegestufe 0 übergeleitet. Das vergl eichsweise ge-
Steigerung der 
Dichte HzP a.v.E. 
Spezialisierte  
Pflegedienste 
Einfluss durch  
das PNG

Benchmarking der SGB XII-Leistungen der mittelgroßen Großstädte in Deutschland                                Bericht 2013 
 
 
   56 
ringe Rentenniveau führt dazu, dass auch geringe Pflegebedarfe oft nur über die 
Inanspruchnahme von Leistungen der HzP finanziert werden können.  
 
Auch in Oberhausen wird der vergl eichsweise geringe Anstieg der Dichte in der 
HzP a.v.E. um 1,6  % mit eine r Steigerung der Personen mit Leistungen zur 
hauswirtschaftlichen Versorgung, bei denen ein Pflegebedarf festgestellt wird, in 
Verbindung gebracht.  
 
Ambulante Quote 
Die nachstehend abgebildete Ambulante Quote, der Anteil der Leistungsberechtig-
ten der ambulanten HzP an allen Leistungsberechtigten, die Leistungen der HzP 
in Anspruch nehmen, weist darauf hin, inwieweit das Ziel, ambulante Hilfen vor-
rangig vor stationären Hilfen einzusetzen, erfolgreich umgesetzt wurde und en t-
sprechende Steuerungsmaßnahmen, wie der Einsatz von Pflegefachkräften oder 
die Etablierung niedrigschwelliger Angebote, greifen.  
 
Die Grafik zeigt die Ambulante Quote in der HzP in einer Zeitreihe von 2009 bis 
2013 in Prozent. 
 
ABB. 23: KENNZAHL 70: AMBULANTE QUOTE HZP 
17,1
34,0
46,3
47,6
n.v. n.v.
38,2
49,4
41,6
16,9
30,6
42,3
15,9
34,5
0
10
20
30
40
50
60
BS BHV C DA ER HAL J KS KI LU OB P SZ
Prozent
KeZa 70 SGB XII
Ambulante Quote - Anteil der Leistungsberechtigten HzP a.v.E. 
an allen HzP-Empfängern (a.v.E. und i.E.) in Prozent
2009 2010 2011 2012 2013 Mittelwert  2013
 
ER: Zuständigkeit für HzP i.E. liegt beim überörtlichen Träger der Sozialhilfe 
HAL: Zuständigkeit für HzP liegt beim überörtlichen Träger der Sozialhilfe 
DA, KS: ohne Daten des überörtlichen Trägers der Sozialhilfe 
 
Von allen Leistungsberechtigten der HzP werden im Mittelwert der Städte 34,5 % 
ambulant gepflegt. Der Anteil der Leistungsberechtigten der ambulanten HzP 
variiert zwischen den Städten deutlich. Die Spanne der Anteile reicht von 15,9  % 
in Salzgitter bis zu 49,4  % in Kassel. Anders ausgedrückt, erhält in Salzgitter 
Hauswirtschaftliche 
Verrichtungen 
Minimale  
Reduzierung der  
Ambulanten Quote

Benchmarking der SGB XII-Leistungen der mittelgroßen Großstädte in Deutschland                                Bericht 2013 
 
 
   57 
rund jeder Sechste bis Siebte Leistungen der ambulanten HzP, während es in 
Kassel knapp jeder Zweite ist.  
 
Nach wie vor werden damit im Mittelwert mehr Leistungsberechtigte sta tionär 
gepflegt als im häuslichen Umfeld. Im Vergleich zum Vorjahr hat sich die Amb u-
lante Quote minimal um 0,2 %-Punkte reduziert. 
 
Die Entwicklungen der Ambulanten Quote korrespondieren mit den Veränderu n-
gen, die sich bei den Dichten der stationären und ambulanten HzP vollziehen. So 
reduzierte sich die Ambulante Quote in Braunschweig um 14,2 % und steigerte 
sich in Ludwigshafen um 18,8 %. Insgesamt kam es in sechs der teilnehmenden 
Städte zu Reduzierungen der Ambulanten Quote.  
 
Generellen Einfluss auf die Entwicklung der Ambulanten Quote haben regionale 
Strukturen, die in den Städten vorzufinden sind. In städtisch  geprägten Gebieten 
siedeln sich eher ambulante Pflegedienste an, da hier günstigere Bedingu ngen 
vorliegen, um die Pflege i m häuslichen Bereich umzusetzen. Beratungsang ebote 
sind ggf. stärker ausgebaut und es müssen kürze re Anfahrtswege in Kauf genom-
men werden. Vor allem in Salzgitter zeigt sich dieser Einfluss auf die Ambulante 
Quote, da die Infrastruktur hier weniger stark ausgeprägt ist als in den Vergleichs-
städten. Auch der Ausbau bzw. die zur Verfügung stehenden Plätze in stationären 
Pflegeeinrichtungen bestimmen Angebot und Nachfrage und damit die Entwic k-
lung der Ambulanten Quote, wenn bspw. durch den Ausbau von Pflegeplä tzen 
eine erhöhte Nachfrage produziert wird.  
 
Auch die Strukturen von Beratungsangeboten, die Öffentlichkeitsarbeit vor Ort 
und der Informationsstand von Betroffenen und Angehörigen über das vorhandene 
Leistungsangebot wirken sich aus. H andlungsmöglichkeiten für Kommunen b e-
stehen in der gezielten Info rmationspolitik über Leistungen und Zugangsmöglic h-
keiten. Auch der Ausbau nachbarschaftlicher und ehrenamtlicher Unterstützungs-
systeme ist in diesem Zusammenhang zu sehen. Bereits etablierte Beratungsan-
gebote wie Pflegestützpunkte oder Seniorenbüros tragen zudem zum Ausbau a m-
bulanter Pflegeleistungen bei.  
 
Um die Pflege durch Angehörige ausbauen zu können, werden Unterstützung s-
leistungen in Form von Beratung, ehrenamtli chen Helfern und Assistenzkräften 
benötigt, die zur Entlastung der Pflegenden beitragen können. Ähnlich wie bei der 
Kindererziehung werden Strukturen benötigt, um die Pflege von Angehörigen und 
die Erwerbstätigkeit miteinander vereinbaren zu können.  
 
Zunehmend ins Blickfeld gerät auch in der HzP die Sozialraumorientierung, durch 
die die in einem Sozialraum zur Verfügung stehenden Ressourcen koordiniert und 
eingesetzt werden sollen.  
 
 
Regionale  
Strukturen 
Beratungsangebote 
Unterstützungs-
systeme

Benchmarking der SGB XII-Leistungen der mittelgroßen Großstädte in Deutschland                                Bericht 2013 
 
 
   58 
Merkmale der Leistungsberechtigten HzP a.v.E. 
Im Benchmarking der mittel großen Großstädte werden zur vertieften Betrachtung 
der Kennzahlenergebnisse weitere Faktoren untersucht, die die Struktur der Lei s-
tungsberechtigten beleuchten. Hier dargestellt werden die Merkmale der Lei s-
tungsberechtigten hinsichtlich Alter, Pflegestufe und dem Anteil der Leistungsbe-
rechtigten, die ausschließlich privat gepflegt werden.  
 
Die nachstehende Tabelle zeigt die Dichten der Leistungsberechtigten nach Al-
tersstufen. Dabei wird die Anzahl der Leistungsberechtigten mit jeweils 1.000 
gleichaltrigen Einwohnern in Beziehung gesetzt. 
 
ABB. 24: TABELLE: DICHTEN DER LEISTUNGSBERECHTIGTEN HZP A.V.E. NACH ALTERSKLASSEN 
Dichten pro 1.000 
altersgleiche Einwohner Jahr BS BHV C DA ER HAL J KS KI LU OB P SZ
2013 0,4 1,4 0,8 0,6 0,3 n.v. 0,9 1,5 1,5 0,3 0,8 0,5 0,6 0,8
2012 0,5 1,7 0,9 0,6 0,3 n.v. 0,9 1,4 1,4 0,2 1,0 0,4 0,6 0,8
2013 2,2 6,7 3,4 4,9 1,7 n.v. 3,5 9,9 7,1 1,3 4,8 3,3 2,3 4,3
2012 2,6 7,4 3,0 4,7 1,6 n.v. 3,0 9,5 7,3 0,9 4,5 4,5 2,8 4,3
2013 2,9 10,8 5,5 7,9 2,6 n.v. 4,4 16,9 16,2 3,0 7,3 7,3 2,1 7,2
2012 3,7 9,3 5,8 7,9 1,6 n.v. 3,9 15,0 17,6 3,1 6,2 7,9 1,5 7,0
2013 2,2 8,6 9,6 9,7 2,7 n.v. 7,3 14,3 23,4 2,7 6,6 13,6 1,4 8,5
2012 3,2 11,5 9,9 9,1 1,4 n.v. 7,3 14,7 23,1 4,1 6,9 13,2 1,1 8,8
Leistungsberechtigte der HzP a.v.E.: Dichten nach Alter
65 bis unter 75 Jahre
75 bis unter 85 Jahre
85 Jahre und älter 



MW
unter 65 Jahre
 
HAL: Zuständigkeit für HzP liegt beim überörtlichen Träger der Sozialhilfe 
 
Aus der Übersicht wird die zunehmende Pflegebedürftigkeit im Alter deutlich. Die 
Dichte steigert sich mit Zunahme der Altersklassen. Je höher die Altersklasse 
ausfällt, desto größer werden auch die Unterschiede, die sich zwischen den E r-
gebnissen der Städte ergeben. Während die Spa nnbreite in der jüngsten Alter s-
klasse zwischen 0,3 in Erlangen und Ludwigshafen und 1,5 in Kassel und Kiel 
liegt, werden die Unterschiede in der Klasse der 85-Jährigen und Älteren deutlich 
größer. Mit 1,4 wird die geringste Dichte dieser Altersklasse in Salzgitter ermit-
telt. In Kiel beträgt sie dagegen 23,4. Damit wird deutlich, dass mit zunehme n-
dem Alter und der damit verbundenen erhöhten Pflegeb edürftigkeit nicht unb e-
dingt eine stationäre Pflege notwendig werden muss, wenn entsprechende Unte r-
stützungsleistungen vorhanden sind und genutzt werden.  
 
Weiteren Aufschluss über die Struktur der Leistungsberechtigten mit Pflegegeld 
gibt die Übersicht über die Zuordnung nach Pflegestufen. Die Reihenfolge in der 
Tabelle orientiert sich an der Größe der Dichte für Leistungsberechtigte mit Pfl e-
gegeld und einer bestimmten Pflegestufe und weist jeweils den Mittelwert sowie 
den niedrigsten und höchsten Wert aller Ergebnisse aus.  
 
Merkmal Alter 
LB HzP a.v.E. mit 
Pflegegeld nach 
Pflegestufen

Benchmarking der SGB XII-Leistungen der mittelgroßen Großstädte in Deutschland                                Bericht 2013 
 
 
   59 
ABB. 25: TABELLE: DICHTE DER LEISTUNGSBERECHTIGTEN HZP A.V.E. MIT PFLEGEGELD NACH PFLEGESTUFEN 
MW
1,33 0,38 SZ 3,02 KS
0,38 0,06 ER 1,10 KS
0,17 0,02 ER 0,46 KS
0,09 0,01 J 0,37 KS
Dichte der Leistungsberechtigten HzP a.v.E. mit Pflegegeld 
nach Pflegestufen pro 1.000 Einwohner
Pflegestufe 1
andere Leistungen
Pflegestufe 2
Pflegestufe 3
höchster WertMerkmal
Zweitgrößte Dichte
Drittgrößte Dichte
Kleinste Dichte
niedrigster Wert
Größte Dichte
 
HAL: Zuständigkeit für HzP liegt beim überörtlichen Träger der Sozialhilfe, nicht enthalten 
 
Es zeigt sich, dass die höchste Dichte bei denjenigen Leistungsberechtigten be-
steht, die andere Leistungen  erhalten. Bei der Betrachtung der Leistungsberec h-
tigten mit Pflegegeld und Pflegestufe wird die abnehmende Te ndenz mit größer 
werdender Pflegestufe deutlich. Der höheren Pflegestufe liegt ein größerer Pfleg e-
bedarf zugrunde, der die Wahr scheinlichkeit einer Inanspruchnahme von Pflege-
sachleistungen bzw. einer stationären Pflege steigert.  
 
Zu den anderen Leistungen, die nach §  65 SGB XII gewährt werden, zählen no t-
wendige Aufwendungen für Pflegepersonen sowie Pflegesachleistungen, die z u-
sätzlich zum Pflegegeld nach §  64 SGB  XII gezahlt werden. In diesem Zusa m-
menhang bedeuten andere Leistungen der ambulanten HzP die Übernahme von 
Aufwendungen, die für Leistungen entstehen, für die keine bedarfsdeckende A n-
spruchsgrundlage besteht, die jedoch unabhängig davon notwendig sind, um eine 
bedarfsgerechte Pflege zu ermöglichen. Dazu zählen auch Leistungen, die für 
Leistungsberechtigte erbracht werden, die keine Einstufung durch die Pflegeka s-
sen in eine Pflegestufe e rhalten haben und somit der sogenannten Pflegestufe 0 
angehören. Die nachstehende Tabelle gibt einen Überblick über die Verteilung.  
 
ABB. 26: TABELLE: DICHTE DER LEISTUNGSBERECHTIGTEN HZP A.V.E. MIT ANDEREN LEISTUNGEN NACH PFLEGESTU-
FEN 
MW
0,55 0,15 SZ 1,39 OB
0,35 0,07 ER 0,99 KS
0,14 0,03 ER 0,39 KS
0,08 0,01 LU 0,32 KS
Größte Dichte
höchster WertMerkmal niedrigster Wert
Kleinste Dichte Pflegestufe 3
Drittgrößte Dichte Pflegestufe 2
Pflegestufe 0
Dichte der LB HzP a.v.E. mit anderen Leistungen nach Pflegestufen pro 1.000 Einw.
Zweitgrößte Dichte Pflegestufe 1
 
HAL: Zuständigkeit für HzP liegt beim überörtlichen Träger der Sozialhilfe, nicht enthalten 
 
Leistungsberechtigte der ambulanten HzP können Pflegegeld in Anspruch ne h-
men, wenn sie die Pflege im häuslichen Umfeld von Angehörigen  oder anderen 
nahestehenden Personen durchführen lassen. Zur Optimierung der persönlichen 
Pflegesituation und entsprechend der individuellen Bedarfslage können zusätzlich 
zum Pflegegeld auch Pflegesachleistungen gewährt werden. In diesen Fällen r e-
duziert sich das Pflegegeld nach dem S GB XI anteilig um den Wert der in An-
spruch genommenen Pflegesachleistungen. Erfolgt die Leistungsgewährung über 
LB HzP a.v.E. mit 
anderen Leistungen 
LB HzP mit  
Pflegegeld

Benchmarking der SGB XII-Leistungen der mittelgroßen Großstädte in Deutschland                                Bericht 2013 
 
 
   60 
das SGB XII, liegt ein Ermessensspielraum vor, durch den das Pflegegeld um bis 
zu ein Drittel gekürzt werden kann. Dazu bestehen unterschiedliche Regelungen 
in den Städten.  
 
Der größere Teil der Leistungsberechtigten in der ambulanten HzP wird von pr o-
fessionellen Pflegediensten gepflegt. Der Anteil an allen Leistungsberechtigten der 
HzP a.v.E. beträgt im Berichtsjahr 57,7 %. Im Vergleich zum Vorjahr kam es hier 
zu einem Anstieg von 2,3 %-Punkten. Damit reduziert sich wie schon in den Vor-
jahren der Anteil derjenigen, die sich  nur durch Angehörige oder nahestehende 
Personen pflegen lassen. Damit wird deutlich, dass die B ereitschaft von Angehö-
rigen zur Pflege abnimmt und es zusätzlicher Maßnahmen bedarf, die ein solches 
Pflegearrangement unterstützen. 
 
Im interkommunalen Vergleich zeigt sich, dass die Anteile stark variieren. Die 
Spanne der Anteile von Personen, die aussch ließlich Pflegesachleistungen in A n-
spruch nehmen, reicht von 23,4 % in Bremerhaven bis zu 80,3 % in Potsdam. 
 
Wie sich die Anteile der Leistungsberechtigten der ambulanten HzP mit Pfleg e-
geld auf die Pflegestufen verteilen, zeigt die nachstehende Tabelle. 
 
ABB. 27: TABELLE: ANTEIL DER LEISTUNGSBERECHTIGTEN HZP A.V.E. MIT PFLEGEGELD NACH PFLEGESTUFEN 
MW
17,24 3,61 J 35,44 BHV
8,66 2,86 ER 14,53 C
4,42 0,60 J 9,66 KSKleinster Anteil Pflegestufe 3
Pflegestufe 2Zweitgrößter Anteil
höchster Wert
Größter Anteil Pflegestufe 1
Anteile der LB HzP a.v.E. mit Pflegegeld nach Pflegestufen in %
niedrigster WertMerkmal
 
HAL: Zuständigkeit für HzP liegt beim überörtlichen Träger der Sozialhilfe, nicht enthalten 
 
Leistungsberechtigte, die privat gepflegt werden und in keine Pflegestufe eing e-
stuft sind, erhalten Leistungen in Form von angemessenen Beihilfe n. Diese Leis-
tung wird nach §  65 Abs.  1, Satz  1 SGB  XII gewährt. Es besteht jedoch kein 
Rechtsanspruch, so dass die Gewährung im Ermessen des Trägers der Sozialhilfe 
liegt. Mit der Leistung soll das Ziel verfolgt werden, die Bereitschaft von Angeh ö-
rigen zur Pflege zu steigern bzw. aufrechtzuerhalten. 
 
ABB. 28: TABELLE: ANTEIL DER LEISTUNGSBERECHTIGTEN HZP A.V.E. MIT ANGEMESSENEN BEIHILFEN 
MW
4,8 0,09 KS 9,7 SZ
Anteil der LB HzP a.v.E. mit angemessenen Beihilfen in % an allen anderen Leistungen
höchster Wert
Anteil angemessene 
Beihilfen
niedrigster WertMerkmal
 
HAL: Zuständigkeit für HzP liegt beim überörtlichen Träger der Sozialhilfe, nicht enthalten 
 
Die folgende Tabelle zeigt den Anteil der Leistungsberechtigten, bei denen die 
Pflege ausschließlich durch Angehörige und Privatpersonen  erfolgt. Diese Form 
LB HzP a.v.E. mit 
angemessenen 
Beihilfen 
Pflege durch  
Privatpersonen

Benchmarking der SGB XII-Leistungen der mittelgroßen Großstädte in Deutschland                                Bericht 2013 
 
 
   61 
der Pflege kann eine positive Lösung für die Betroffenen bieten und gleichzeitig 
eine kostengünstige Alternative für den Träger der Sozialhilfe darstellen, deren 
Rechtsgrundlage der § 63 Satz 1 SGB XII bildet.  
 
ABB. 29: TABELLE: ANTEIL DER LEISTUNGSBERECHTIGTEN HZP A.V.E. MIT PFLEGE DURCH PRIVATPERSONEN 
Jahr BS BHV C DA ER HAL J KS KI LU OB P SZ MW
2013 31,6 27,3 37,8 10,9 12,9 n.v. 24,1 5,9 3,1 30,0 6,9 11,8 16,7 18,2
2012 33,3 22,5 40,4 10,8 22,2 n.v. 26,8 8,5 4,2 29,0 14,9 10,1 15,2 19,8

Leistungsberechtigte der HzP a.v.E. : Anteil der ausschließlich von Privatpersonen gepflegten an allen LB
in Prozent
HAL: Zuständigkeit für HzP liegt beim überörtlichen Träger der Sozialhilfe 
 
Der Anteil der Leistungsberechtigten  der ambulanten HzP, der ausschließlich 
durch Privatpersonen gepflegt wird, beträgt im Mittelwert der Städte 18,2 %. Im 
Vergleich zum Vorjahr reduziert sich der Anteil um 8,0 %-Punkte, wodurch sich 
erneut die Reduzierung der Pflegebereitschaft von Privatpersonen zeigt.  
 
Die Ergebnisse der Städte unterschieden sich deutlich. Die Anteile reichen von 
3,1 % in Kiel bis 37,8 % in Chemnitz. Mit Ausnahme von Bremerhaven, Darm-
stadt und Salzgitter kommt es in den anderen Städten zu einer Abnahme dieses 
Anteils. 
 
Die Ergebnisse sind in Verbindung mit der Struktur der Leistungsberechtigten der 
ambulanten HzP bezüglich ihres Pflegebedarfs zu sehen. Je höher sich der Pfl e-
gebedarf bemisst, desto eher wird eine professionalisierte Pflege n otwendig. Als 
Indikator für den Pflegebedarf dienen die Pflegestufen. Steigt also der Pflegeb e-
darf, verringert sich in der Tendenz auch der Anteil der ausschließlich privat G e-
pflegten. Weitere Faktoren, wie die Erwerbstätigkeit oder der Wegzug von Ki n-
dern, die somit nicht für die Pflege der Eltern zur Verfügung stehen, nehmen Ei n-
fluss auf diese Entwicklung.  
 
Ein geringer Anteil von Leistungsberechtigten, der ausschließlich privat gepflegt 
wird, kann auch durch das Verwaltu ngshandeln bestimmt sein. So erklärt sich 
der geringe Anteil des Personenkreises in Kiel damit, dass von Seiten der Verwal-
tung eher ein Fokus auf die professionelle Pflege gelegt wird, da in der privaten 
Pflege die Einhaltung von Qualitätsstandards nicht u mfänglich geprüft bzw. s i-
chergestellt werden kann. Es ist jedoch geplant, für diesen Bereich zwei neue 
Stellen einzurichten, die die Pflege durch Privatpersonen fördern und die Qual ität 
der Pflege sicherstellen sollen.  
 
Von Bedeutung ist bei der privaten Pflege auch, wie groß der Anteil der Lei s-
tungsberechtigten in der ambulanten HzP ist, der keine deutsche Staatsangeh ö-
rigkeit besitzt. Von diesem Personenkreis w ird die Pflege durch Privatpersonen 
tendenziell bevorzugt, weil Pflegedienste, aber auch stationäre Pflegeeinrichtu n-
gen, ggf. nicht auf die kulturellen Anforderungen ausgerichtet sind.  
 
Nachlassende 
Pflegebereitschaft 
Einhaltung von 
Qualitätsstandards 
Private Pflege und 
Migrations-
hintergrund

Benchmarking der SGB XII-Leistungen der mittelgroßen Großstädte in Deutschland                                Bericht 2013 
 
 
   62 
In Erlangen kommt es zu einer Reduzierung des Anteils der privat gepflegten Leis-
tungsberechtigten. Der Rückgang steht im Zu sammenhang mit dem neu etablie r-
ten Pflegedienst, der sich auf russischsprachige Einwohner spezialisiert hat und 
von dem vornehmlich die professionelle Pflege empfohlen wird.  
 
In Kassel ist zu beobachten, dass sich bereits vier Pflegedienste auf den Pers o-
nenkreis mit Migrationshintergrund spezialisiert haben. Dadurch wechseln Pfl e-
gebedürftige mit Migrationshintergrund verstärkt in den Bezug von Pflegesachleis-
tungen.  
 
 
6.2. Leistungsberechtigte in der Hilfe zur Pflege in Ein-
richtungen 
 
Für die Entwicklung der Ambulanten Quote ist neben der Dichte der Leistungsb e-
rechtigten in der ambulanten HzP ebenso von Relevanz, wie sich die Inanspruc h-
nahme der stationären HzP verändert. Darüber hinaus wird ein großer Anteil der 
Ausgaben für die stationäre HzP aufgewendet, so d ass im Folgenden die Dichte 
und die Struktur der Leistungsberechtigten in der stationären HzP behandelt we r-
den sollen. 
 
Die folgende Grafik zeigt die Veränderung der Leistungsberechtigten in der stati o-
nären HzP bezogen auf 1.000 Einwohner jeden Alters in e iner Zeitreihe von 
2009 bis 2013.  
 
ABB. 30: KENNZAHL 80: DICHTE DER LEISTUNGSBERECHTIGTEN HZP I.E. 
4,1
5,7
2,2
1,9
n.v. n.v.
2,6
3,9
5,0
3,3
4,8
2,1
5,0
3,7
0
1
2
3
4
5
6
BS BHV C DA ER HAL J KS KI LU OB P SZ
KeZa 80 SGB XII
Dichte der Leistungsberechtigten HzP i.E. 
pro 1.000 Einwohner am 31.12.
2009 2010 2011 2012 2013 Mittelwert  2013
 
HAL, ER: Zuständigkeit für HzP i.E. liegt beim überörtlichen Träger der Sozialhilfe 
DA, KS: ohne Daten des überörtlichen Trägers der Sozialhilfe

Benchmarking der SGB XII-Leistungen der mittelgroßen Großstädte in Deutschland                                Bericht 2013 
 
 
   63 
 
Für das aktuelle Berichtsjahr beträgt der Mittelwert der Leistungsberechtigten in 
der stationären HzP 3,7 bezogen auf 1.000 Einwohner. Damit liegt sie über dem 
Mittelwert der Dichte in der ambulanten HzP (1,8). Die Ergebnisse zwischen den 
Städten liegen recht weit auseinander und reichen von 1,9 in Darmstadt bis 5,7 
in Bremerhaven.  
 
In fünf Städten kommt es zu einer Reduzierung der Dichte. Mit -6,5 % ist sie in 
Darmstadt am deutlichsten. Die stärkste Steigerung zeigt sich mit 12,3 % in Kiel. 
Insgesamt kommt es in den teilnehmenden Städten im Vergleich zum Vorjahr zu 
einem leichten Anstieg von 1,0 %.  
 
Nach wie vor liegen die Dichten der stationären HzP neben Darmstadt vor allem 
in den Städten der neuen B undesländer unterhalb des Mittelwertes. Ein Zusa m-
menhang wird darin gesehen, dass der größere Anteil der Leistungsberechtigten 
in der stationären Pflege weiblich ist und von den Frauen während der DDR -
Zeiten durch die eher durchgehende Erwerbstätigkeit höh ere Rentenansprüche 
erworben werden konnten, die nun für die Finanzierung der Pflege zur Verfügung 
stehen. Die niedrige Dichte in Darmstadt steht hingegen eher im Zusammenhang 
mit einer guten ambulanten Versorgungsstruktur und Beratungsangeboten, die 
sich in der stationären Dichte widerspiegeln. Hierdurch begründet sich auch die 
Reduzierung im Vergleich zum Vorjahr.  
 
Der Ausbau der ambulanten Versorgungsstrukturen nimmt somit Einfluss auf die 
Höhe der stationären Dichte. Von Bedeutung ist zudem, wie sich d as Angebot an 
stationären Pflegeeinrichtungen gestaltet. Ein zusätzliches Angebot von station ä-
ren Pflegeplätzen kann ebenso die Nachfrage erhöhen wie auch umgekehrt der 
Mangel an solchen Plätzen zu einer alternativen ambulanten Versorgung führen 
kann.  
 
Wie sich die Unterbringung der Leistungsberechtigten der stationären HzP in den 
Städten darstellt, zeigt die nachstehende Tabelle. Abgebildet sind die Anteile der 
Leistungsberechtigten, die innerhalb bzw. außerhalb der Stadt in stationären Pfle-
geeinrichtungen versorgt werden. 
 
ABB. 31: TABELLE: ANTEIL DER LEISTUNGSBERECHTIGTEN HZP I.E. NACH ORT DER UNTERBRINGUNG 
BS BHV C DA ER HAL J KS KI LU OB P SZ MW 
62,7 69,5 85,3 69,6 n.v. n.v. 75,1 64,9 53,5 68,5 73,9 n.v. 69,2 69,2
37,3 30,5 14,7 30,4 n.v. n.v. 24,9 35,1 46,5 31,5 26,1 n.v. 30,8 30,8
Anteile der Leistungsberechtigten HzP i.E. differenziert nach Unterbringungsort
2013
innerhalb der Kommune
außerhalb der Kommune
 
HAL, ER: Zuständigkeit für HzP i.E. liegt beim überörtlichen Träger der Sozialhilfe 
DA, KS: ohne Daten des überörtlichen Trägers der Sozialhilfe 
 
Mit 69,2 % im Mittelwert sind deutlich mehr Leistungsberechtigte innerhalb der 
jeweiligen Stadt untergebracht. Die Anteile in den Städten liegen zwischen 
53,5 % in Kiel und 85,3 % in Chemnitz.  
Leichte Steigerung 
der Dichte HzP i.E. 
Unterbringungsort

Benchmarking der SGB XII-Leistungen der mittelgroßen Großstädte in Deutschland                                Bericht 2013 
 
 
   64 
 
Ausschlaggebend für d ie Höhe des Anteils ist das vorhandene Angebot in einer 
Stadt. Befinden sich in unmittelbarer Nähe einer Stadt mehrere Pflegeeinrichtu n-
gen, kann sich das in einem geringeren Anteil von Unterbringungen innerhalb 
einer Stadt auswirken. An den Beispielen Braunschweig und Kassel ist dies zu 
erkennen. Umgekehrt wird ein höherer Anteil dort ausgewiesen, wo innerhalb der 
Stadt ein größeres Angebot an Pflegeplätzen zur Verfügung steht. Dies ist bspw. 
in Oberhausen der Fall.  
 
Eine Rolle spielen hier auch andere Fak toren, wie der Familienbezug oder die 
Bedingungen am regionalen Arbeitsmarkt. In wirtschaftlich schwächeren Regi o-
nen müssen zur Aufnahme einer Erwerbstätigkeit eher Umzüge in Kauf geno m-
men werden. Kommt es zur Pflegebedürftigkeit der E ltern und der Notwendigkeit 
einer stationären Unterbringung, ziehen diese häufig in die Nähe ihrer Kinder. 
Dort, wo die Verbundenheit zur Stadt stärker ausgeprägt ist, kann auch der Anteil 
der innerhalb der Stadt stationär versorgten Leistungsberechtigten höher ausfa l-
len, wie es in Jena und Chemnitz zu sehen ist. Für das Ergebnis in Chemnitz ist 
jedoch folgendes zu berücksichtigen: Für Leistungsberechtigte der stationären 
HzP, die unter 65 Jahre alt sind, ist der überörtliche Träger der Sozialhilfe z u-
ständig. Von ihm gemeldet w urden lediglich die Leistungsberechtigten, die inne r-
halb der Stadt versorgt werden. Das ausgewiesene Ergebnis spiegelt somit nicht 
den tatsächlichen Anteil wider.  
 
Nachstehend werden die Dichten der Leistungsberechtigten  in der stationären 
HzP nach Altersklassen behandelt. In der Tabelle wird die Anzahl der Leistung s-
berechtigten einer Altersklasse auf 1.000 Einwohner der jeweiligen Altersklasse 
bezogen.  
 
ABB. 32: TABELLE: DICHTE DER LEISTUNGSBERECHTIGTEN HZP I.E. NACH ALTERSKLASSEN 
Dichten pro 1.000 
altersgleiche Einwohner Jahr BS BHV C DA ER HAL J KS KI LU OB P SZ
2013 1,0 1,2 1,0 0,0 üöTr üöTr 0,7 n.v. 1,1 0,4 0,9 0,7 1,0 0,8
2012 0,9 1,2 1,0 0,0 üöTr üöTr 0,7 üöTr 1,1 0,5 0,8 0,6 1,0 0,8
2013 7,9 10,2 3,5 4,5 üöTr üöTr 3,8 7,0 9,4 5,6 6,7 3,8 5,8 6,2
2012 8,0 10,1 2,9 4,3 üöTr üöTr 3,7 8,1 8,9 6,3 6,9 4,1 6,0 6,3
2013 16,1 23,1 5,0 11,3 üöTr üöTr 9,8 17,2 20,3 15,5 20,0 8,2 19,9 15,1
2012 15,8 20,9 5,3 12,7 üöTr üöTr 10,6 18,5 20,5 15,6 19,1 7,8 21,0 15,3
2013 45,9 65,0 15,1 29,7 üöTr üöTr 37,1 67,0 77,5 51,7 71,2 27,1 63,1 50,0
2012 50,5 68,8 16,2 32,2 üöTr üöTr 34,1 66,6 58,8 55,7 71,9 28,6 65,4 49,9 



Leistungsberechtigte der HzP i.E.: Dichten nach Alter
MW
unter 65 Jahre
65 bis unter 75 Jahre
75 bis unter 85 Jahre
85 Jahre und älter
 
HAL, ER: Zuständigkeit für HzP i.E. liegt beim überörtlichen Träger der Sozialhilfe 
DA, KS: ohne Daten des überörtlichen Trägers der Sozialhilfe 
 
Wie auch in der ambulanten HzP zeigt sich mit Zunahme des Alters eine ste igen-
de Dichte in der stationären HzP, die die höhere Pflegebedürftigkeit widerspiegelt. 
Die Unterschiede der Dichten in den Altersklassen zwischen den Städten beruhen 
vor allem auf der Gesamthöhe der Dichten in den jeweiligen Städten.  
 
Dichte HzP i.E. 
nach Altersklassen

Benchmarking der SGB XII-Leistungen der mittelgroßen Großstädte in Deutschland                                Bericht 2013 
 
 
   65 
In der nachstehenden Tabelle beziehen sich die Dichten jeweils auf 1.000 Ei n-
wohner aller Altersklassen. 
 
ABB. 33: TABELLE: DICHTE DER LEISTUNGSBERECHTIGTEN HZP I.E. NACH PFLEGESTUFEN 
MW
1,43 0,70 DA 2,21 BHV
1,19 0,59 P 1,86 BHV
0,94 0,44 DA 1,48 SZ
0,14 0,03 J 0,40 KI
Pflegestufe 2
Drittgrößte Dichte
höchster Wert
Größte Dichte
Kleinste Dichte
Zweitgrößte Dichte
Pflegestufe 0
Merkmal niedrigster Wert
Dichte der Leistungsberechtigten HzP i.E. nach Pflegestufen pro 1.000 Einwohner
Pflegestufe 1
Pflegestufe 3
 
HAL, ER: Zuständigkeit für HzP i.E. liegt beim überörtlichen Träger der Sozialhilfe 
DA, KS: ohne Daten des überörtlichen Trägers der Sozialhilfe 
 
Trotz der vorhandenen guten Ber atungsstrukturen in den Städten  zeigt sich z u-
nehmend, dass Leistungsberechtigte in die stationäre HzP wechseln, nachdem sie 
im Rahmen einer Kurzzeitpflege in einer stationären Pflegeeinrichtung versorgt 
wurden. Aufgrund dieser Beobachtung wurden in einigen Städten Verfahren en t-
wickelt, um den Wechsel in die stationäre Daue rpflege zu regulie ren. So wird 
bspw. in Oberhausen ungeachtet des MDK -Gutachtens die Notwendigkeit einer 
stationären Dauerpflege von Seiten des örtlichen Trägers der Sozialhilfe festg e-
stellt. Zur Durchführung der Heimnotwendigkeitsprüfung wurden zwei examinierte 
Pflegefachkräfte eingestellt, die auf Grundlage des §  9 Abs.  2 SGB  XII agieren. 
Eine wichtige Rolle spielt dabei eine enge Kooperation mit den Sozialdiensten der 
Krankenhäuser, da die Zuführung in eine Pflegeeinrichtung in der Regel im A n-
schluss an eine Kranke nhausbehandlung erfolgt. Wird keine Notwendigkeit für 
eine stationäre Pflege festgestellt, wird durch die Pflegefachkräfte eine häusliche 
Pflege organisiert und in der Anfang sphase begleitet, um einen optimalen Verlauf 
zu gewährleisten.  
 
In Darmstadt wurde ein ähnliches Verfahren entwickelt. In der Folge ist ein stet i-
ger Rückgang in der stationären HzP -Dichte zu beobachten. Wie das Beispiel 
Oberhausen zeigt (+4,4 %), ist eine Reduzierung der stationären Dichte jedoch 
nicht zwangsläufig, sondern richtet sich nach dem Ergebnis der Bedarfsfestste l-
lung.  
 
Für Steuerungsansätze sind vor allem Leistungsberechtigte mit der sogenannten 
Pflegestufe 0 von Bedeutung, da hier nur ein geringer Pflegebedarf besteht, der 
nicht zwangsläufig in einer Pfleg eeinrichtung gedeckt werden muss. Für diesen 
Personenkreis weist Kiel die höchste  Dichte aus. Um dem entgegenzu wirken, 
wird in diesen Fällen zur Überprüfung des Pflegebedarfs der MDK oder der Amt s-
arzt des Gesundheitsamtes eingeschaltet. Zudem wurde in der Sachbearbeitung 
der HzP ein Fallmanagement eingerichtet.  
 
Dichte HzP i.E. 
nach Pflegestufen 
Heimnotwenig-
keitsprüfung 
Steuerung  
Pflegestufe 0

Benchmarking der SGB XII-Leistungen der mittelgroßen Großstädte in Deutschland                                Bericht 2013 
 
 
   66 
Auch in den anderen Städten bestehen Regelungen für diese Personengruppe. In 
Salzgitter liegen genau ausgearbeitete Regelungen zur Neuaufnahme von Pers o-
nen mit der Pflegestufe 0 in Pflegeeinrichtun gen vor. Ist eine Personen bereits in 
einer Pflegeeinrichtung, wird gezielt darauf geachtet, dass in regelmäßigen A b-
ständen – in der Regel einmal jährlich – ein neuer Antrag bei der Pflegekasse 
gestellt wird. 
 
Die Reduzierung der Dichte der Leistungsberech tigten der stationären HzP von 
4,8 % in Kassel steht in Verbindung mit der Umsetzung von Gerichtsurteilen, 
nach d enen der Leistungsanspruch für einige Leistungsberechtigte aufzuheben 
war.  
 
 
6.3. Ausgaben 
 
Um im Hinblick auf die U msetzung des Leitprinzips „ambulant vor stationär“ die 
fiskalischen Aspekte der unterschiedlichen Pflegeformen zu beleuchten, werden in 
diesem Kapitel die Ausgaben pro Leistungsberechtigten der ambulanten und der 
stationären HzP dargestellt. Die Einnahmen werden dabei in Abzug gebracht. 
Somit werden Netto-Ausgaben abgebildet. Generell wird bei der Leistungsbearbei-
tung von den teilnehmenden Städten nach dem Netto -Prinzip verfahren. In Jena 
weicht die Bearbeitungspraxis jedoch davon ab und es wird das Brutto -Prinzip 
angewendet. Eine Vergleichbarkeit der Ergebnisse wird durch den Abzug der Ei n-
nahmen hergestellt. 
 
Einnahmen unterliegen generellen Schwankungen, die stark abhängig sind von 
den Personen, die sich im Leistungsbezug befinden. Eine Steuerung der Einna h-
men ist für den Träger der Sozialhilfe nur begrenzt möglich. Darüber hinaus ist 
darauf hinzuweisen, dass die Abrechnungspraxis von Pflegeleistungen nicht i m-
mer periodengenau möglich ist und es aufgrund dessen auch zu Verschiebungen 
kommen kann.  
 
Ausgaben pro Leistungsberechtigten außerhalb von Einrichtungen 
In diesem Abschnitt werden zunächst die Netto-Ausgaben pro Leistungsberechtig-
ten der ambulanten HzP betrachtet. In der nachfolgenden Abbildung sind sie im 
Jahresverlauf von 2009 bis 2013 dargestellt. 
 
Betrachtung der 
Netto-Ausgaben

Benchmarking der SGB XII-Leistungen der mittelgroßen Großstädte in Deutschland                                Bericht 2013 
 
 
   67 
ABB. 34: KENNZAHL 82.2: NETTO-AUSGABEN HZP A.V.E. PRO LEISTUNGSBERECHTIGTEN 
5.821
7.937
4.308
10.835
4.591
n.v.
6.943
15.225
9.480
9.096
3.976
5.167
4.523
7.325
0
2.000
4.000
6.000
8.000
10.000
12.000
14.000
16.000
BS BHV C DA ER HAL J KS KI LU OB P SZ
Euro
KeZa 82.2 SGB XII
Netto-Ausgaben HzP a.v.E. 
(Ist-Ausgaben minus Ist- Einnahmen) 
pro Leistungsberechtigten pro Jahr in Euro
2009 2010 2011 2012 2013 Mittelwert  2013
 
HAL: Zuständigkeit für HzP a.v.E. liegt beim überörtlichen Träger der Sozialhilfe 
 
Im Mittelwert der teilnehmenden Städte wird pro Leistungsberechtigten der a m-
bulanten HzP ein Betrag von 7.325 Euro aufgewendet. Deutlich erkennbar sind 
auf der Grafik, welch große Unterschiede zwischen den Ergebnissen der Städte 
bestehen. Die Werte reichen von 3.976  Euro in Oberhausen bis zu 15.225 Euro 
in Kassel. Im Vergleich zum Vorjahr sind die Netto -Ausgaben um rund 180 Euro 
gestiegen, was einer Erhöhung um 2,5 % entspricht. Die gravierendste Steigerung 
verzeichnet die Stadt Jena mit 45,5  %. Weitere Ausgabenzuwächse pro Lei s-
tungsberechtigten weisen Erlangen mit 11,7 % und Kiel mit 7,0 % aus. Zu e i-
nem Rückgang der Netto-Fallkosten kommt es in den Städten Chemnitz (-9,6 %), 
Salzgitter (-7,0 %), Darmstadt (-6,6 %) sowie Ludwigshafen (-6,3 %) und Bre-
merhaven (-0,4 %).  
 
Die Höhe der Fallkosten ist stark abhängig von der Struktur der Leistungsberec h-
tigten. Je nachdem, mit welcher Anzahl und in welcher Höhe besonders kostenin-
tensive Fälle in der Gruppe der Leistungsberechtigten vertreten sind, nehmen sie 
Einfluss auf die Fallk ostenentwicklung einer Stadt. Besonders hohe Ausgaben 
entstehen in Fällen, bei denen eine intensive Pflege benötigt wird  wie es bspw. 
bei einer 24 -Stunden-Betreuung der Fall ist, damit die Pflege in der häuslichen 
Umgebung gewährleistet werden kann. Häufig betrifft dies Personen mit Behinde-
rung, die gleichzeitig Leistungen der Eingliederungshilfe für Menschen mit Behi n-
derung und der Hilfe zur Pflege erhalten. Der Umgang mit solchen Fällen ist in 
den Bundesländern unterschiedl ich geregelt. Teilweise unterlie gt die Zuständi g-
keit dem überörtlichen Träger der Sozialhilfe, so dass sich diese kostenintensiven 
Ausgabensteigerung 
pro Fall 
Kostenintensive 
Einzelfälle

Benchmarking der SGB XII-Leistungen der mittelgroßen Großstädte in Deutschland                                Bericht 2013 
 
 
   68 
Fälle nicht überall in den ambulanten HzP -Ausgaben pro Leistungsberechtigten 
widerspiegeln.  
 
In Oberhausen ist der überörtliche Träger der Sozialhilfe für Leistungsberechtigte 
mit einer Schwerstbehinderung zuständig. Ausgaben, die in diesen Fällen in der 
HzP entstehen, sind nicht in den hier betrachteten Ausgaben enthalten, so dass 
sich hierdurch auch die besonder s geringen Ausgaben pro Leistungsberechtigten 
der ambulanten HzP in Oberhausen erklären. Ähnlich ist dies auch in Erlangen. 
Dort liegt die Zuständigkeit für die Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinde-
rung beim überörtlichen Träger der Sozialhilfe, so dass ebenfalls unterdurch-
schnittliche Ausgaben pro Leistungsberechtigten der ambulanten HzP ausgewi e-
sen werden.  
 
Zu überdurchschnittlichen Fallkosten kommt  es auch bei Leistungsberechtigten 
ohne Pflegeversicherung. Hier muss  der örtliche Träger der Sozialhilfe d en vollen 
Umfang der aufzuwendenden Ausgaben für die Pflegeleistung übernehmen. Wie 
sich die Anteile bei den Leistungsberechtigten der ambulanten HzP, die keine 
Pflegeversicherung haben, verteilen, zeigt die nachstehende Tabelle. 
 
ABB. 35: TABELLE: ANTEILE VON PFLEGEVERSICHERTEN UND NICHT-PFLEGEVERSICHERTEN IN DER HZP A.V.E. 
in Prozent Jahr BS BHV C DA ER HAL J KS KI LU OB P SZ MW
2013 72,2 86,5 74,1 55,6 77,1 n.v. 93,4 69,5 n.v. n.v. 79,6 56,3 85,4 75,0
2012 71,7 84,6 73,7 57,5 75,9 n.v. 95,5 71,3 n.v. 77,4 83,8 62,3 82,8 76,1
2013 26,9 13,5 25,9 44,4 22,9 n.v. 6,6 30,5 n.v. n.v. 20,4 43,7 14,6 24,9
2012 26,7 15,4 26,3 42,5 24,1 n.v. 4,5 28,7 n.v. 22,6 16,2 37,7 17,2 23,8
Rangfolge Nichtversicherte 2013 4 10 5 1 7 11 3 8 2 9 6
Anteil der 
PFLEGEVERSICHERTEN LB 
HzP a.v.E. an allen LB HzP 
a.v.E.
Anteil der NICHT 
PFLEGEVERSICHERTEN LB 
HzP a.v.E. an allen LB HzP 
a.v.E.
Infotabelle: Pflegeversicherte / Nicht Pflegeversicherte im Berichtsjahr


 
HAL: Zuständigkeit für HzP a.v.E. liegt beim überörtlichen Träger der Sozialhilfe 
 
Der Vergleich zum Vorjahreswert zeigt e ine Reduzierung des Anteils der Leis-
tungsberechtigten mit Pflegeversicherung von 1,4 %. Die Anteile der Leistungsbe-
rechtigten ohne Pflegeversicherung geben dabei einen Hinweis auf die finanz ielle 
Belastung bei den Ausgaben der ambulanten HzP für die Städte . Diese zeigt sich 
vor allem für die Städte Darmstadt und Kassel. Auch in Potsdam wird ein über-
durchschnittlicher Anteil von Nicht -Pflegeversicherten ausgewiesen. Dieser Anteil 
spiegelt sich jedoch nicht unmittelbar in den Fallkosten wider. 
 
Neben den Leistungsberechtigten, die aufgrund einer Selbständigkeit nicht pflege-
versichert sind, bzw. den Personen, die über §  264 SGB V Leistungen erha lten, 
nimmt die Struktur der Leistungsberechtigtengruppe hinsichtlich der Staatsang e-
hörigkeit Einfluss auf den Anteil der Leistungsberechtigten mit und ohne Pfleg e-
versicherung. In der Regel besteht bei diesem Personenkreis ein eher geringerer 
Anspruch auf Leistungen der Pflegeversicherung.  
 
Einfluss von  
Landesregelungen 
Leistungs-
berechtigte ohne 
Pflegeversicherung

Benchmarking der SGB XII-Leistungen der mittelgroßen Großstädte in Deutschland                                Bericht 2013 
 
 
   69 
In Jena ist der Anteil der Leistungsberechtigten der ambulanten HzP ohne deu t-
sche Staatsangehörigkeit besonders gering, was sich in einem geringen Anteil von 
Leistungsberechtigten ohne Pflegeversicherung widerspiegelt.  
 
Die Höhe und Entwicklung der Ausgaben pro Leistungsberechtigten steht im u n-
mittelbaren Zusammenhang mit der Anzahl der kostenintensiven Einzelfälle, die 
im Benchmarking mit über 5.000  Euro pro Leistungsberechtigten und Monat 
definiert sind. In Kassel wird die Anzahl solcher Fälle mit 41 angegeben. In allen 
anderen Städten li egt die Anzahl  mit vier od er weniger deutlich darunter . Dies 
erklärt die weit über dem Mittelwert liegenden Ausgaben pro Leistungsberechti g-
ten in Kassel.  
 
Ein Zusammenhang für reduzierte Ausgaben pro Leistungsberecht igten kann mit 
den gesetzlichen Regelungen des Pflege neuausrichtungsgesetzes bestehen. Da 
bestimmte Leistungen der Pflegeversicherung angehoben wurden, müssen sie ggf. 
nicht mehr über die HzP gewährt werden und verringern somit das Ausgabenv o-
lumen. Unter diesem Aspekt sind die Verringerungen der Ausgaben in Chemnitz 
und Darmstadt zu sehen.  
 
Grundlegend für die Höhe der Fallkosten ist der individuelle Pflegebedarf, der sich 
je nach Zusammensetzung der Leistungsberechtigtengruppe verändert. Steigt der 
Bedarf an Pflegeleistungen in der Gruppe der Leistungsberechtigten, erhöhen sich 
auch die durchschnittlichen Fal lkosten. Dies ist ein Faktor, der die Zunahme der 
durchschnittlichen Fallkosten in Jena beeinflusst. Ausschlaggebend für die En t-
wicklung sind jedoch die Einnahmen, die hier in Abzug gebracht werden. Im V er-
gleich zum Vorjahr ist eine Reduzierung von 29,8  % zu verzeichnen, die sich im 
Anstieg der Ausgaben pro Leistungsberechtigten zeigt.  
 
Ausgaben pro Leistungsberechtigen in Einrichtungen 
Ausgaben, die pro Leistungsberechtigten der stationären HzP aufgewen det wer-
den, sind in der folgenden Grafik im Jahresverlauf von 2009 bis 2013 abgebi l-
det. Auch hier sind die Einnahmen von den Ausgaben in Abzug gebracht worden. 
 
Fälle über 5.000 
Euro pro Monat

Benchmarking der SGB XII-Leistungen der mittelgroßen Großstädte in Deutschland                                Bericht 2013 
 
 
   70 
ABB. 36: KENNZAHL 85.2: NETTO-AUSGABEN HZP I.E. PRO LEISTUNGSBERECHTIGTEN 
7.950
8.693
4.678
9.830
n.v. n.v.
9.812
10.802
7.959
11.163
7.295
5.829
8.789
8.436
0
2.000
4.000
6.000
8.000
10.000
12.000
BS BHV C DA ER HAL J KS KI LU OB P SZ
Euro
KeZa 85.2 SGB XII
Netto-Ausgaben HzP i.E. 
(Ist-Ausgaben minus Ist -Einnahmen) 
pro Leistungsberechtigten i.E. pro Jahr in Euro
2009 2010 2011 2012 2013 Mittelwert  2013
 
HAL, ER: Zuständigkeit für HzP i.E. liegt beim überörtlichen Träger der Sozialhilfe 
DA, KS: ohne Daten des überörtlichen Trägers der Sozialhilfe 
 
Seit Beginn der Zeitreihe ist eine kontinuierliche Steigerung der Netto -Ausgaben 
pro Leistungsberechtigten zu beobachten. So zeigt sich auch für das aktuelle B e-
richtsjahr ein Anstieg der Fal lkosten von rund 230 Euro, der einer Zunahme von 
2,8 % entspricht. Im Vergleich zu den amb ulanten Fallkosten liegen die Werte 
der Städte näher aneinan der, es machen sich jedoch auch in diesem Bereich 
Unterschiede bemerkbar. Während die stationären Fallkosten in Chemnitz bei 
4.678 Euro li egen, betragen sie in Ludwigshafen 11.163 Euro und sind damit 
mehr als doppelt so hoch.  
 
Zu Veränderungen gegenüber d em Vorjahr kommt es vor allem in den Städten 
Jena (+25,9 %) und Potsdam (+16,6 %) sowie in Chemnitz (-13,1 %) und Kiel 
(-10,0 %).  
 
Der Vergleich der stationären und der ambulanten Netto-Ausgaben pro Leistungs-
berechtigten zeigt, dass die stationären Fallko sten im Mittelwert über den amb u-
lanten liegen. Das Ergebnis bezieht sich jedoch nicht auf alle Städte. In Darm-
stadt, Kassel und Kiel werden pro Leistungsberechtigten der ambulanten HzP 
mehr Ausgaben aufgewendet als in der stationären HzP.  
 
Unterschiede zwischen den Städten bedingen sich durch die zugrunde liegenden 
Heimkosten, die pro Tag und Leistungsberechtigten zu zahlen sind. In Chemnitz 
und Potsdam liegen diese Ausgaben unter dem Bundesdurchschnitt und tragen 
so zu den unterdurchschnittlichen Ausgaben pro Leistungsberechtigten der statio-
nären HzP bei.  
Steigende  
Fallkosten 
Heimkosten und 
Vergütungssätze

Benchmarking der SGB XII-Leistungen der mittelgroßen Großstädte in Deutschland                                Bericht 2013 
 
 
   71 
In Ludwigshafen werden die höchsten Ausgaben pro Leistungsberechtigten ermit-
telt. Heimkosten werden in Rheinland -Pfalz regelmäßig durch pauschale Anpa s-
sungen erhöht. Abhängig von den Laufzeiten der Vereinbarungen steigen die En t-
geltsätze in unterschiedlichen Abständen. Unabhängig davon können Einrichtu n-
gen Einzelverhandlungen führen, wenn die pauschale Anpassung nicht auskömm-
lich ist. In diesen Fällen gilt der in der Einzelverhandlung ermittelte Erhöhungsbe-
trag und die pauschale Anpassung entfällt. 
 
Zum Abschluss höherer Pflegesatzvergütungen kommt es auch in den anderen 
Städten. Die somit steigenden Heimkosten erklären die Erhöhung der Ausgaben 
pro Leistungsberechtigten in Darmstadt und Jena. In Jena ist die Entwicklung im 
Zusammenhang mit dem „Thüringer Pflegepakt“ zu sehen, bei dem das Ziel ve r-
folgt wird, die Bezahlung der Pflegekräfte zu erhöhen und anzugleichen. Das z u-
sätzliche Ausgabenvolumen fällt zu Lasten des örtlichen Trägers der Sozialhilfe. 
Darüber hinaus kam es aufgrund eines erhöhten Pflegebedarfs zu Verschiebungen 
innerhalb der Pflegestufen, die sich ebenfalls kostensteigernd auswirken.  
 
Die Analyse der Reduzierung der Netto -Ausgaben pro Lei stungsberechtigten in 
Oberhausen zeigt, dass sich das Eintrittsalter der Leistungsberechtigten in die 
stationäre Pflegeeinrichtung im Vergleich zum Vorjahr erhöht hat und sich au f-
grund dessen die Verweildauern senkten. Darüber hinaus gab es eine buchungs-
technische Änderung. Erstmals in 2013 wurden Ausgaben für Kurzzeit - und Ta-
gespflegeleistungen separat gebucht und reduzieren die hier ausgewiesenen Aus-
gaben. 
 
 
Pflegesatzvergütung

Benchmarking der SGB XII-Leistungen der mittelgroßen Großstädte in Deutschland                                Bericht 2013 
 
 
   72 
7. Thema Zuwanderung 
 
Der Umgang mit den wachsenden Zahlen von Asylbewerber n, Kontingentflücht-
lingen aus Krisengebieten und anderen Zuwanderern stellt die Städte vor diverse 
Herausforderungen. Um diesem Handlungsbedarf entgegenzukommen, wurde im 
Rahmen des Benchmarking -Kreises ein Fachaustausch unter Hinzuzi ehung von 
Experten der Fachbereiche zum Thema Zuwanderung veranstaltet, dessen Erge b-
nisse in diesem Kapitel vorgestellt werden.  
 
Leistungen des Asylbewerberleistungsgesetzes stellen eine Bundesleistung dar. 
Die Umsetzung der Leistungsgewährung erfolgt durch die kommunale Ebene . 
Ausgaben in diesem Bereich sind somit zu erstatten. Die Ers tattungsregelungen 
sind zwischen den Bundesländern sehr unterschiedlich und reichen von Spitza b-
rechnungen über pauschale Erstattungen hin zu Erstattungen, die im Rahmen des 
Quotalen Systems verrechnet werden.  
 
Bei den Erstattungen ist festzustellen, dass sie in der Regel nicht ausreichen, um 
die tatsächlichen Ausgaben der Kommunen zu decken. Die Belastung der ko m-
munalen Haushalte gestaltet sich dabei sehr untersch iedlich. Während die Ko s-
tendeckung in Ludwigshafen und Oberhausen bei rund 20  % liegt, werden in 
anderen Teilnehmerstädten über 70  % - in Erlangen bis zu 100  % - der Kosten 
vom Land übernommen. Für Steuerungsansätze stehen somit auch unterschie d-
lich hohe finanzielle Ressourcen zur Verfügung. Um das Ungleichgewicht der 
finanziellen Belastung auszugleichen, werden derzeit in den meisten Bundeslä n-
dern Verhandlungen zur Erhöhung der Landeserstattungen geführt.  
 
Mit dem Ziel, sowohl die Kostenentwicklung einzudämmen als auch die Integrati-
on von Zuwanderern zu verbessern, wurden im Rahmen des qualitativen Au s-
tauschs verschiedene Handlungsempfehlungen in Bezug auf Unterbringung, I n-
tegration und Bearbeitung von kommunalen Leistungen erarbeitet. 
 
 Aktuelle Schwerpunkte in der Arbeit bzw. Aufnahme von Asylbewerbern 
liegen vor allem in der Unterbringung und der Umsetzung der jeweiligen 
politischen Vorgaben. Die Bildung einer Expertengruppe, bestehend aus 
Politik, Fachexperten und I nteressenverbänden kann dabei hilfreich sein, 
einen gemeinsamen Standpunkt und Konsens zu erwirken. Zudem können 
Kirchengemeinden und Inte ressenverbände in die Arbeit eingebunden 
werden, insbesondere bei der Aktivierung von Ehrenamtlichen für Dolmet-
scherdienste und die Vermittlung von  Dingen des täglichen Lebens.  Bür-
gerbeteiligung und -informationen sind im zweiten Schritt ebenfalls erfo r-
derlich, um eine Akzeptanz der Entscheidungen zu erzielen. 
 
 Die Unterstützung von Asylbewerbern is t insbesondere bei der Neuau f-
nahme in Gemeinschaftsunterkünften von Bedeutung. Eine intensive soz i-
alpädagogische Betreuung sowie frühzeitige und passgenaue Angebote in 
Fachaustausch 
Zuwanderung 
Unzureichende 
Landeserstattungen 
Handlungs-
empfehlungen 
Expertengruppen 
Pädagogische 
Betreuung

Benchmarking der SGB XII-Leistungen der mittelgroßen Großstädte in Deutschland                                Bericht 2013 
 
 
   73 
Form von Sprac hkursen und anderen Integrationsmaßnahmen erleichtern 
die Eingewöhnung und  die Bewältigung des Alltags während der ersten 
sechs Monate nach Ankunft der Zuwanderer. Hintergrund sind auch en t-
sprechende Erfahrungen, dass das  Interesse, einen Sprachkurs zu bes u-
chen, mit der Dauer der Unterbringung abnimmt und sich somit die Integ-
ration der betroffenen Asylbewerber erschwert. 
 
 In Darmstadt wurden bspw. in Zusammenarbeit mit dem J obcenter und 
dem Roten Kreuz Strukturen geschaffen, um Sprachbarrieren zu überwi n-
den. Über sogenannte ehrenamtliche Integrationslotsen, die je nach B e-
darf im K ontakt mit den Asylbewerbern hinzugezogen  werden, können 
insgesamt 32 Sprachen abgedeckt werden. 
 
 Auf die Unterbringung in Gemeinschaftsunterkünften sollte vor allem bei 
traumatisierten Flüchtlingen nach spätestens s echs Monaten der Übe r-
gang in eine Wo hnung folgen. Wünschenswert ist eine weitere Betreuung 
der Asylbewerber auch außerhalb der Gemeinschaftunterkünfte. In Chem-
nitz sind gute Erfahrungen mit einer besonderen Übergangsbetreuung 
gemacht worden. Asylbewerber k önnen nach dem Umzug aus der G e-
meinschaftsunterkunft in die eigene Wohnung von einem Kostenübe r-
nahmeschein Gebrauch machen, um spezielle Angebote der Übergang s-
betreuung in Anspruch zu nehmen. Die Finanzierung dieser Beratungsleis-
tung erfolgt zum einen über  die Gewährung einer Pauschale zur Deckung 
der Fixkosten und zum anderen über Fachleistungsstunden, um von Se i-
ten der Stadt größere Steuerungsmöglichkeiten zu haben. 
 
 Insbesondere bei Fragen zur Unterbringung  sind im Rahmen der Berei t-
stellung von Wohnraum die örtlichen Wohnungsbaugesellschaften einz u-
binden und ein entsprechen des Wohnungsmanagement seitens der Ve r-
waltung einzurichten. 
 
 Eine „Ghettoisierung“ ist vermeidbar, indem Asylbewerber nicht au s-
schließlich in kostengünstigen Stadtteilen untergebracht, sondern auf das 
gesamte Stadtgebiet verteilt werden. Auch eine Betreuung innerhalb der 
eigenen Wohnung fördert die Integration der Zuwanderer . Darüber hinaus 
ist es hilfreich, Anwohne nde über bestimmte Planungsvorhaben zu info r-
mieren, bspw. wenn sie von der Errichtung von Asylbewerberunterkünften 
direkt betroffen sind. Dies kann im Rahmen von Anwohnerversammlu n-
gen oder durch andere Formen der Öffentlichkeitsarbeit geschehen. Auf 
diese Weise kann auch der Versuch einer ehrenamtlichen Aktivierung e r-
folgen, wodurch bspw. Patenschaften zwischen Asylbewerbern und eng a-
gierten Bürgern etabliert werden können. 
 
 Um ein planmäßiges Vorgehen bezüglich des Ausbaus von Unterbri n-
gungsplätzen sicherzustellen, ist es ratsam, bereits im Vorfeld einen pol i-
Integrationslotsen 
Übergangs-
betreuung 
Wohnraum-
beschaffung 
Abbau von Wider-
ständen in der 
Bevölkerung 
Übergreifende 
Zusammenarbeit

Benchmarking der SGB XII-Leistungen der mittelgroßen Großstädte in Deutschland                                Bericht 2013 
 
 
   74 
tischen Auftrag einzuholen. Im zweiten Schritt ist eine amtsübergre ifende 
Zusammenarbeit mit anderen Verwaltungsbereichen (z.B. Bauaufsicht, 
Brandschutz) zweckdienlich. Sofern die Bela nge von unbegleiteten mi n-
derjährigen Flüchtlingen und Kindern von Asylbewerbern betroffen sind, 
ist auch eine Zusammenarbeit mit dem Schul - bzw. Jugendamt unerläss-
lich. Insbesondere bei der schu lischen Integration von Kindern  sind die 
Schulen im Vorfeld hi nzuzuziehen und entsprechende Maßnahmen zu 
treffen. 
 
 Aufgrund der teilweise geringen Personalkapazität der Kommunen ist im 
Rahmen der sozialen Betreuung ein zunehmender Zugriff auf freie Träger 
nötig. Dies kann ein Vorteil sein, d a freie Träger ggf. einen anderen Z u-
gang zur Klientel haben und größere Erfolge bei der Aktivierung von E h-
renamtlichen vorweisen können. 
 
 
Einbindung  
freier Träger

Benchmarking der SGB XII-Leistungen der mittelgroßen Großstädte in Deutschland                                Bericht 2013 
 
 
   75 
8. Ausblick 
 
In dem vorliegenden Bericht wurden verschiedene Leistungsarten nach dem 
SGB XII unter quantitativen und qua litativen Gesichtspunkten betrachtet. Der 
Kennzahlenvergleich dient in diesem Zusammenhang dazu, Transparenz über das 
Leistungsgeschehen herzustellen, Entwicklungen zu erkennen und Steuerungsa n-
sätze zu verdeutlichen.  
 
Zur Entlastung d er kommunalen Haushalte ist die finanzielle Verantwortung für 
die Leistungen der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung schrit t-
weise auf den Bund übergegangen. Ab 2014 werden die Ausgaben in diesem 
Bereich zu 100  % vom Bund erstattet. Keine Berüc ksichtigung finden jedoch 
Personal- und Betriebskosten für kommunale Beschäftigte, die die Leistungsg e-
währung in diesem Leistungsbereich umsetzen. Eine transparente Datenlage über 
die hier entstehenden Ausgaben kann einen Beitrag leisten, um Ansätze für ei ne 
finanzielle Entlastung der kommunalen Haushalte zu erzielen.  
 
Für das Benchmarking von Relevanz wird im kommenden Jahr auch weiterhin 
das Thema Hilfe zur Pflege sein. Auf kommunaler Ebene besteht eine Reihe von 
Steuerungsmöglichkeiten, die im vorliegenden Bericht angesprochen wurden. Die 
Effektivität dieser Aktivitäten ist von den lokalen Netzwerken genauso wie durch 
die gewachsenen Arbeitsbeziehungen zwischen Kommunen und Leistungsanbi e-
tern sowie von infrastrukturellen und soziodemografischen Vorausset zungen bzw. 
Entwicklungen beeinflusst. Die Städte befinden sich hier in einem ständigen Ent-
wicklungsprozess.  
 
Vor allem Veränderungen in der Anbieterlandschaft bilden den Bedarf zum Au s-
tausch über Steuerungsmöglichkeiten. Um de m Grundsatz ambulanter vor statio-
närer Leistungen Rechnung zu tragen, spielen hier vor allem auch die Entwic k-
lung von alternativen Wohnformen und der Ausbau teilstationärer Leistungen eine 
Rolle. D amit ein Austausch auch unter Einbezug von Fachexperten stattfind en 
kann, ist im Rahmen des Benchmarking die Organisation eines Fachtages ang e-
dacht.  
 
Herausforderungen bestehen für die Städte auch beim Thema Zuwanderung, das 
im aktuellen Benchmarking-Jahr zum ersten Mal thematisch aufgenommen wur-
de. Auf der praktischen Ebene stellt vor allem die Unterbringung und Integration 
der Zugewanderten ein Problem dar. Nachdem in den Vorjahren die Anzahl von 
Asylbewerbern und Zugewanderten rückläufig war, wurden in vielen Kommunen 
Unterbringungsplätze abgebaut. Die in jüngerer Zeit steigenden Zuweisungen 
führen nun dazu, dass Unterbringungsplätze fehlen und zeitnah geschaffen we r-
den müssen. Dabei müssen auch Aspekte wie die Integration und die Schaffung 
von Akzeptanz in der Bevölkerung thematisiert werden.  
 
Personalkosten 
GSiAE 
Steuerung  
in der HzP 
Neue  
Herausforderungen:  
Zuwanderung

Benchmarking der SGB XII-Leistungen der mittelgroßen Großstädte in Deutschland                                Bericht 2013 
 
 
   76 
Mit der steigenden Zahl von Zugewanderten steigt auch die finanzielle Bela stung 
der Kommunen. Mit Ausnahme des Bundeslandes Bayern, in dem Ausgaben für 
Leistungsberechtigte nach dem Asylbewerberleistungsgesetz zu 100  % erstattet 
werden, reichen Erstattungsleistungen in der Regel nicht aus, um die Ausgaben 
zu decken, obwohl es sich hierbei um eine Delegationsaufgabe handelt, die zu 
100 % erstattungspflichtig ist. Zwischen den Bundesländern li egen hierzu sehr 
unterschiedliche Regelungen vor. Abzuwarten bleibt, welche Ä nderungen sich in 
der Gesetzgebung bezüglich des Asylbewerberleistungsgesetzes ergeben. Seit Juni 
2014 liegt ein Referentenentwurf eines Gesetzes zur Änderung des Asylbewerber-
leistungsgesetzes und des Sozialgerichtsgesetzes vom Bu ndesministerium für 
Arbeit und Soziales vor. 
 
Bisher wurden die Entwicklungen in diesem Bereich im Benchmarking-Kreis ohne 
eine quantitative Erhebung diskutiert. Der Einstieg in eine Datenerhebung kann 
hier die Grundlage bilden, um Transparenz über die steigenden Fallzahlen und die 
damit verbundenen Ausgaben zu schaffen.

Benchmarking der SGB XII-Leistungen der mittelgroßen Großstädte in Deutschland                                Bericht 2013 
 
 
   77 
9. Anhang 
 
ABB. 37: TABELLE: ANSPRECHPARTNER 
Stadt Projektleitung Kontakt 
BS  Braunschweig Ralf-Werner Spranz ralf-werner.spranz@braunschweig.de 
BHV   Bremerhaven Heinz Pollert heinz.pollert@magistrat.bremerhaven.de 
C  Chemnitz Ingrid Kutsche ingrid.kutsche@stadt-chemnitz.de 
DA  Darmstadt Katharina Emmel katharina.emmel@darmstadt.de 
ER  Erlangen Gabriele Schöner gabriele.schoener@stadt.erlangen.de 
HAL  Halle (Saale) Annerose Winter annerose.winter@halle.de 
J  Jena Christian Heise christian.heise@jena.de 
KS  Kassel Michael Hahn michael.hahn@kassel.de 
KI  Kiel Lutz Richter lutz.richter@kiel.de 
LU  Ludwigshafen Inge Fischer inge.fischer@ludwigshafen.de 
OB  Oberhausen Brigitte Siodmak brigitte.siodmak@oberhausen.de 
P  Potsdam Thomas Pawelke thomas.pawelke@rathaus.potsdam.de 
SZ  Salzgitter Thomas Fürbaß thomas.fuerbass@stadt.salzgitter.de 
 
 
ABB. 38: ABKÜRZUNGSVERZEICHNIS 
Abs. Absatz 
ALG II Arbeitslosengeld II 
AsylbLG Asylbewerberleistungsgesetz 
a.v.E. außerhalb von Einrichtungen 
bspw. beispielsweise 
BSG Bundessozialgericht 
bzw. beziehungsweise 
DDR Deutsche Demokratische Republik 
EU Europäische Union 
EU-Rente Erwerbsminderungsrente bzw. Erwerbsunfähigkeitsrente 
EW Einwohner, Einwohnerinnen 
ggf. gegebenenfalls 
GSiAE Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung 
HLU Hilfe zum Lebensunterhalt 
HzP Hilfe zur Pflege 
i.E in Einrichtungen 
LB Leistungsberechtigte 
Lt. Laut 
MDK Medizinischer Dienst der Krankenversicherung 
MW Mittelwert 
n. nach 
n.v. nicht verfügbar 
SGB Sozialgesetzbuch

2014/0486

6689 Zeichen

Magistratsvorlage 
 
Eingang Magistrats - 
geschäftsstelle:  
10.12.2014 
an den Magistrat  
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung  
 
Beteiligt vor 
Magistratsbeschlussfassung:  
Dezernat V an die Stadtverordnetenversammlung  
   OBW zur Befassung  
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung  
   zur abschließenden Beschluss - 
       fassung Fachausschuss  
 
 
Amt: Amt für Soziales 
und Prävention   OBW bei abschl. 
Beschlussfassung Magistrat  
Behandlung in  
öffentl. Sitzung  
Ja 
 
Nein 
 
Verteiler:  
 
 
Ja 
 
Nein  
 
Vorlage-Nr. 2014/0486 
 
Magistratsbeschluss -Nr. 
  
 
Internetfähig     
 
Produkt-Nr.:       
Kostenstelle:  050-000-0001 Investitionsnummer:        
Kostenträger:  Verteilung Sachkonto: 6779220 
 
Betreff: Kennzahlenvergleich SGB XII 2013 - Benchmarking Schwerpunkte: Hilfe zum 
Lebensunterhalt, Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung, Hilfe zur 
Pflege 
 
Vorlage vom: 02.12.2014  
 
Beschlussvorschlag : 
 
Der Magistrat nimmt den Kennzahlenvergleich SGB XII 2013 zur Kenntnis.  
 
 
 
Anlagen: Benchmarkingbericht SGB XII 2013  
 
Datenschutzrelevante Anlage:   
 
Folgekosten:    Ja    Nein

- 2 - 
Beschluss des Magistrats vom

- 3 - 
 
Begründung zur Magistratsvorlage vom 02.12.2014: 
 
An dem Kennzahlenvergleich 2013 haben sich insgesamt 13 mittelgroße Großstädte in 
Deutschland beteiligt und Leistungs - sowie Finanzdaten der Leistungsarten Hilfe zum 
Lebensunterhalt (HLU) na ch dem 3. Kapitel des SGB XII, der Grundsicherung im Alter und 
bei Erwerbsminderung (GSiAE) nach dem 4. Kapitel des SGB XII sowie der Hilfe zur Pflege 
nach dem 7. Kapitel des SGB XII verglichen. Zweck der Teilnahme am Benchmarkingkreis ist 
es, insbesondere  durch den interkommunalen Vergleich, Handlungs - und Optimierungs -
bedarfe innerhalb der genannten Leistungsarten festzustellen und negativen Entwicklungen 
entgegen zu steuern. Die Steuerungsmöglichkeiten sind dabei sehr unterschiedlich 
ausgeprägt. 
 
Im Rahmen der Hilfe zum Lebensunterhalt liegen diese vor allem in der Gestaltung der 
internen Schnittstellen zum SGB II und dem GSiAE -Bezug sowie der Aktivierung der HLU 
Leistungsberechtigten – sowohl hinsichtlich der Wi ederherstellung der Erwerbsfähigkeit als 
auch Aktivierung hin zu einer Teilhabe am Leben in der Gesellschaft.  
Wie bereits in der Vorlage zum letzten Bericht dargestellt, greifen seit 2011 verschiedene 
Projekte und Maßnahmen mit Erfolg, um die seit Einführung des SGB II im Jahr 2005 in 
Darmstadt üb erdurchschnittlich hohe Dichte der Leistungsberechtigten in der HLU und die 
damit einhergehenden Ausgaben zu verringern. An diesen Erfolg knüpft auch die in 2012 
initiierte und im Berichtsjahr 2013 erstmals bewertbare Optimierung des Verfahrensablaufs 
bei der Prüfung von Rentenansprüchen. Während von 2008 bis 2012 die Ist -Ausgaben pro 
laufendem HLU Leistungsberechtigten stets gestiegen sind, konnten sie in 2013 erstmals ge -
senkt werden und das deutlich um minus 14,72  % im Durchschnitt pro Leistungsberech -
tigtem. Ursächlich hierfür ist insbesondere der um 47  % gesteigerte Anteil der Leistungsbe -
rechtigten mit einem Anspruch auf EU -Rente.  
Insgesamt konnten seit 2011 die Gesamtausgaben um über 2.887.000 € (36  %) und die 
Dichte der Leistungsberechtigten um über  35 % gesenkt werden, von 929 Leistungsberech -
tigte zum Stichtag 01.01.2011 auf 587 am Stichtag 31.12.2013. Wenn auch weiterhin 
überdurchschnittlich, nähert sich Darmstadt damit weiter deutlich den Durchschnittswerten 
der Vergleichskommunen an.  
Mit Blick auf die seit Jahren fast gleichbleibenden Werte der Vergleichskommunen ist aber 
bereits an dieser Stelle anzumerken, dass die Steuerungsmöglichkeiten bzw. deren Erfolge 
innerhalb der HLU perspektivisch deutlich abnehmen werden und Entwicklungen in der oben  
genannten Größenordnung nicht aufrecht gehalten werden können.  
 
Die Leistungen der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung bieten schon seit 
jeher aufgrund ihrer Struktur nur sehr geringe kommunale Steuerungsmöglichkeiten. 
Inwiefern sich die ab 2 014 vollständig umgesetzte Bundesauftragsverwaltung hierauf 
auswirkt bleibt noch abzuwarten.  
Für das Berichtsjahr 2013 lässt sich festhalten, dass die Dichte der Leistungsberechtigten 
außerhalb von Einrichtungen (a.v.E.) entsprechend dem bundesweiten Trend  weiter ansteigt  
und sich im Vergleich zum Vorjahr um rund 8  % erhöht. Diese Zunahme ist im Wesentlichen 
auf die demographische Entwicklung sowie die erfolgreichen Maßnahmen in der HLU und die 
damit einhergehende Verschiebung der Hilfebedarfe hin zum SGB II und die GSiAE zurück -
zuführen. Im Rahmen des interkommunalen Vergleichs liegt die Dichte mit 17,4 Leistungs -
berechtigten pro 1000 Einwohner ab 18 Jahre in Darmstadt somit weiter knapp über dem 
Mittelwert. Bei den Ausgaben schlägt sich insbesondere das h ohe örtliche Mietniveau auf die 
überdurchschnittlich hohen Ist -Ausgaben pro Leistungsberechtigten nieder.

- 4 - 
Steuerungsmöglichkeiten in der Hilfe zur Pflege bestehen insbesondere hinsichtlich der 
Organisation der Bedarfsfeststellung. Mit der Einrichtung des Fachdienstes Pflege wurden in 
der Vergangenheit entsprechende organisatorische Voraussetzungen geschaffen und so 
konnten die Netto -Ausgaben pro Leistungsberechtigtem seit 2010 in der HzP (allgemein) 
gesenkt werden.  
Im Berichtsjahr 2013 reduzieren sich die  Netto-Ausgaben im Bereich der ambulanten HzP 
um rund 6,6 % pro Leistungsberechtigtem, was insbesondere auf die um 62  % gesteigerten 
Einnahmen sowie höhere Eigenleistungen der Berechtigten zurückzuführen ist. Im Gegensatz 
hierzu steigen die Netto -Ausgaben der stationären HzP erstmals seit 2011 wieder um rund 
7,7 %, was hier vor allem durch steigende Pflegsatzvergütungen sowie im Vergleich zum 
Vorjahr um rund 25  % geringere Einnahmen zu erklären ist.  
Positiv kann wiederum festgestellt werden, dass die ambulante Quote in Darmstadt weiter 
deutlich über dem Durchschnitt der anderen Vergleichskommunen liegt und seit Jahren 
steigt. Ende 2013 werden knapp 48  % aller HzP-EmpfängerInnen ambulant betreut. Dies ist 
ein Ausdruck der guten Beratungs - und Unterstütz ungsangebote, die das Ziel einer 
bedürfnisgerechten Bedarfsermittlung im Sinne der pflegebedürftigen Menschen haben, 
sowie der gut ausgebauten ambulanten Pflegelandschaft in Darmstadt. Hierzu gehören auch 
spezielle Wohnformen, wie die Demenz -WGs, sowie die  besonderen Pflegeleistungen für 
Menschen mit Behinderung eines speziellen Vereins, die es den Pflegebedürftigen 
ermöglichen, weiterhin zu Hause und nicht stationär betreut werden zu müssen.  
 
Darmstadt, 02.12.2014 
50/eml 
 
 
Dezernat V 
 
 
 
 
Barbara Akdeniz  
Stadträtin 
 
Anlage

anlage 2

6769 Zeichen

- 2 - 
 
 
Magistratsvorlage 
 
Eingang Magistrats - 
geschäftsstelle:  
10.12.2014 
an den Magistrat  
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung  
 
Beteiligt vor 
Magistratsbeschlussfassung:  
Dezernat V an die Stadtverordnetenversammlung  
   OBW zur Befassung  
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung  
   zur abschließenden Beschluss - 
       fassung Fachausschuss  
 
 
Amt: Amt für Soziales 
und Prävention   OBW bei abschl. 
Beschlussfassung Magistrat  
Behandlung in  
öffentl. Sitzung  
Ja 
 
Nein 
 
Verteiler: 
V 50 
 
Stvv 
 
 
 
Ja 
 
Nein  
 
Vorlage-Nr. 2014/0486 
 
Magistratsbeschluss -Nr. 
572 
 
Internetfähig     
 
Produkt-Nr.:       
Kostenstelle:  050-000-0001 Investitionsnummer:        
Kostenträger:  Verteilung Sachkonto: 6779220 
 
Betreff: Kennzahlenvergleich SGB XII 2013 - Benchmarking Schwerpunkte: Hilfe zum 
Lebensunterhalt, Grundsicherung im Alter und bei Erwe rbsminderung, Hilfe zur 
Pflege 
 
Vorlage vom: 02.12.2014  
 
Beschlussvorschlag : 
 
Der Magistrat nimmt den Kennzahlenvergleich SGB XII 2013 zur Kenntnis.  
 
 
 
Anlagen: Benchmarkingbericht SGB XII 2013  
 
Datenschutzrelevante Anlage:

- 3 - 
Folgekosten:    Ja    Nein 
 
Beschluss des Magistrats vom 17.12.2014 
 
Der Magistrat nimmt von der Vorlage Kenntnis.

- 4 - 
 
Begründung zur Magistratsvorlage vom 02.12.2014: 
 
An dem Kennzahlenvergleich 2013 haben sich insgesamt 13 mittelgroße Großstädte in 
Deutschland beteiligt und Leistungs - sowie Finanzdaten der Leistungsarten Hilfe zum 
Lebensunterhalt (HLU) na ch dem 3. Kapitel des SGB XII, der Grundsicherung im Alter und 
bei Erwerbsminderung (GSiAE) nach dem 4. Kapitel des SGB XII sowie der Hilfe zur Pflege 
nach dem 7. Kapitel des SGB XII verglichen. Zweck der Teilnahme am Benchmarkingkreis ist 
es, insbesondere  durch den interkommunalen Vergleich, Handlungs - und Optimierungs -
bedarfe innerhalb der genannten Leistungsarten festzustellen und negativen Entwicklungen 
entgegen zu steuern. Die Steuerungsmöglichkeiten sind dabei sehr unterschiedlich 
ausgeprägt. 
 
Im Rahmen der Hilfe zum Lebensunterhalt liegen diese vor allem in der Gestaltung der 
internen Schnittstellen zum SGB II und dem GSiAE -Bezug sowie der Aktivierung der HLU 
Leistungsberechtigten – sowohl hinsichtlich der Wi ederherstellung der Erwerbsfähigkeit als 
auch Aktivierung hin zu einer Teilhabe am Leben in der Gesellschaft.  
Wie bereits in der Vorlage zum letzten Bericht dargestellt, greifen seit 2011 verschiedene 
Projekte und Maßnahmen mit Erfolg, um die seit Einführung des SGB II im Jahr 2005 in 
Darmstadt üb erdurchschnittlich hohe Dichte der Leistungsberechtigten in der HLU und die 
damit einhergehenden Ausgaben zu verringern. An diesen Erfolg knüpft auch die in 2012 
initiierte und im Berichtsjahr 2013 erstmals bewertbare Optimierung des Verfahrensablaufs 
bei der Prüfung von Rentenansprüchen. Während von 2008 bis 2012 die Ist -Ausgaben pro 
laufendem HLU Leistungsberechtigten stets gestiegen sind, konnten sie in 2013 erstmals ge -
senkt werden und das deutlich um minus 14,72  % im Durchschnitt pro Leistungsberech -
tigtem. Ursächlich hierfür ist insbesondere der um 47  % gesteigerte Anteil der Leistungsbe -
rechtigten mit einem Anspruch auf EU -Rente.  
Insgesamt konnten seit 2011 die Gesamtausgaben um über 2.887.000 € (36  %) und die 
Dichte der Leistungsberechtigten um über  35 % gesenkt werden, von 929 Leistungsberech -
tigte zum Stichtag 01.01.2011 auf 587 am Stichtag 31.12.2013. Wenn auch weiterhin 
überdurchschnittlich, nähert sich Darmstadt damit weiter deutlich den Durchschnittswerten 
der Vergleichskommunen an.  
Mit Blick auf die seit Jahren fast gleichbleibenden Werte der Vergleichskommunen ist aber 
bereits an dieser Stelle anzumerken, dass die Steuerungsmöglichkeiten bzw. deren Erfolge 
innerhalb der HLU perspektivisch deutlich abnehmen werden und Entwicklungen in der oben  
genannten Größenordnung nicht aufrecht gehalten werden können.  
 
Die Leistungen der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung bieten schon seit 
jeher aufgrund ihrer Struktur nur sehr geringe kommunale Steuerungsmöglichkeiten. 
Inwiefern sich die ab 2 014 vollständig umgesetzte Bundesauftragsverwaltung hierauf 
auswirkt bleibt noch abzuwarten.  
Für das Berichtsjahr 2013 lässt sich festhalten, dass die Dichte der Leistungsberechtigten 
außerhalb von Einrichtungen (a.v.E.) entsprechend dem bundesweiten Trend  weiter ansteigt  
und sich im Vergleich zum Vorjahr um rund 8  % erhöht. Diese Zunahme ist im Wesentlichen 
auf die demographische Entwicklung sowie die erfolgreichen Maßnahmen in der HLU und die 
damit einhergehende Verschiebung der Hilfebedarfe hin zum SGB II und die GSiAE zurück -
zuführen. Im Rahmen des interkommunalen Vergleichs liegt die Dichte mit 17,4 Leistungs -
berechtigten pro 1000 Einwohner ab 18 Jahre in Darmstadt somit weiter knapp über dem 
Mittelwert. Bei den Ausgaben schlägt sich insbesondere das h ohe örtliche Mietniveau auf die 
überdurchschnittlich hohen Ist -Ausgaben pro Leistungsberechtigten nieder.

Steuerungsmöglichkeiten in der Hilfe zur Pflege bestehen insbesondere hinsichtlich der 
Organisation der Bedarfsfeststellung. Mit der Einrichtung des Fachdienstes Pflege wurden in 
der Vergangenheit entsprechende organisatorische Voraussetzungen geschaffen und so 
konnten die Netto -Ausgaben pro Leistungsberechtigtem seit 2010 in der HzP (allgemein) 
gesenkt werden.  
Im Berichtsjahr 2013 reduzieren sich die  Netto-Ausgaben im Bereich der ambulanten HzP 
um rund 6,6 % pro Leistungsberechtigtem, was insbesondere auf die um 62  % gesteigerten 
Einnahmen sowie höhere Eigenleistungen der Berechtigten zurückzuführen ist. Im Gegensatz 
hierzu steigen die Netto -Ausgaben der stationären HzP erstmals seit 2011 wieder um rund 
7,7 %, was hier vor allem durch steigende Pflegsatzvergütungen sowie im Vergleich zum 
Vorjahr um rund 25  % geringere Einnahmen zu erklären ist.  
Positiv kann wiederum festgestellt werden, dass die ambulante Quote in Darmstadt weiter 
deutlich über dem Durchschnitt der anderen Vergleichskommunen liegt und seit Jahren 
steigt. Ende 2013 werden knapp 48  % aller HzP-EmpfängerInnen ambulant betreut. Dies ist 
ein Ausdruck der guten Beratungs - und Unterstütz ungsangebote, die das Ziel einer 
bedürfnisgerechten Bedarfsermittlung im Sinne der pflegebedürftigen Menschen haben, 
sowie der gut ausgebauten ambulanten Pflegelandschaft in Darmstadt. Hierzu gehören auch 
spezielle Wohnformen, wie die Demenz -WGs, sowie die  besonderen Pflegeleistungen für 
Menschen mit Behinderung eines speziellen Vereins, die es den Pflegebedürftigen 
ermöglichen, weiterhin zu Hause und nicht stationär betreut werden zu müssen.  
 
Darmstadt, 02.12.2014 
50/eml 
 
 
Dezernat V 
 
 
 
 
Barbara Akdeniz  
Stadträtin 
 
Anlage

anlage 3

256 Zeichen

Punkt 21:  Kennzahlenvergleich SGB XII 2013 - Benchmarking Schwerpunkte: Hilfe zum 
Lebensunterhalt, Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung, Hilfe zur 
Pflege 
 (V-Nr. 2014/0486) 
- Kenntnisnahme - 
 
Der Ausschuss nimmt von der Vorlage Kenntnis.

Beratungsverlauf (4)

TOP 572
TOP 21
TOP 8
TOP 37 zur Kenntnis

Details

Vorlagen-Nr.
2014/0486
Typ
Magistratsvorlage
Datum
02.12.2014
Erstellt
29.09.2026 00:00