2014/0486
Kennzahlenvergleich SGB XII 2013 - Benchmarking Schwerpunkte: Hilfe zum Lebensunterhalt, Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung, Hilfe zur Pflege
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Benchmarking der mittelgroßen Großstädte der Bundesrepublik Deutschland
Kennzahlenvergleich SGB XII 2013
Benchmarking-Schwerpunkte:
Hilfe zum Lebensunterhalt
Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung
Hilfe zur Pflege
August 2014
Benchmarking der SGB XII-Leistungen der mittelgroßen Großstädte in Deutschland Bericht 2013
2
Impressum Impressum
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Tel.: 0 40 - 410 32 81 Fax: 0 40 - 41 35 01 11
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www.consens-info.de
Erstellt für:
Benchmarking mittelgroßer Großstädte
der Bundesrepublik Deutschland
Das con_sens-Projektteam:
Christina Welke
Marc Oliver Engelbrecht
Elisabeth Daniel
Kirstine Hansen
Titelbild:
www.sxc.hu
B R A U N S C H W E I G
B R E M E R H A V E N
C H E M N I T Z
D A R M S T A D T
E R L A N G E N
H A L L E (S A A L E )
J E N A
K A S S E L
L A N D E S H A U P T S T A D T K I E L
O B E R H A U S E N
L A N D E S H A U P T S T A D T P OT S D A M
S A L Z G I T T E R
L U D W I G S H A F E N A M R H E I N
Benchmarking der SGB XII-Leistungen der mittelgroßen Großstädte in Deutschland Bericht 2013
3
1. Vorbemerkungen ........................................................................................................ 5
2. Kernaussagen .......................................................................................................... 12
3. Kommunale Leistungen im Überblick ......................................................................... 16
3.1. Existenzsichernde Leistungen...................................................................................... 16
3.2. Kommunales Leistungsportfolio (ohne SGB II) ............................................................... 20
3.3. Struktur der Personengruppen im Leistungsbezug .......................................................... 22
4. Hilfe zum Lebensunterhalt (HLU) ............................................................................... 27
4.1. Leistungsberechtigte .................................................................................................. 28
4.2. Ausgaben ................................................................................................................. 33
5. Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung (GSiAE) ........................................ 38
5.1. Leistungsberechtigte .................................................................................................. 40
5.2. Ausgaben ................................................................................................................. 44
6. Hilfe zur Pflege (HzP) ............................................................................................... 47
6.1. Leistungsberechtigte in der Hilfe zur Pflege außerhalb von Einrichtungen ......................... 54
6.2. Leistungsberechtigte in der Hilfe zur Pflege in Einrichtungen ........................................... 62
6.3. Ausgaben ................................................................................................................. 66
7. Thema Zuwanderung ................................................................................................ 72
8. Ausblick .................................................................................................................. 75
9. Anhang.................................................................................................................... 77
Abb. 1: Tabelle: Einwohnerentwicklung ............................................................................... 9
Abb. 2: Tabelle: TOP-Kennzahlen 2013 ............................................................................. 15
Abb. 3: Kennzahl 15: Transferleistungsdichte ..................................................................... 17
Abb. 4: Tabelle: Veränderung der Transferleistungsdichte von 2012 auf 2013 in Prozent ........ 18
Abb. 5: Kennzahl 16: IST-Ausgaben für Leistungsberechtigte von existenzsichernden
Leistungen .......................................................................................................... 18
Abb. 6: Kennzahl 17 SGB II: Dichte der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten
(am Wohnort) ...................................................................................................... 20
Abb. 7: Ausgaben der untersuchten Leistungsbereiche pro Einwohner ................................... 21
Inhaltsverzeichnis Inhaltsverzeichnis
Abbildungsverzeichnis Abbildungsverzeichnis
Benchmarking der SGB XII-Leistungen der mittelgroßen Großstädte in Deutschland Bericht 2013
4
Abb. 8: Tabelle: Strukturdaten im Überblick ....................................................................... 23
Abb. 9: Kennzahl 1: Dichte der Leistungsberechtigten in der HLU a.v.E. zum Stichtag 31.12. . 29
Abb. 10: Kennzahl 9/10: Anteile der Zu- und Abgänge in bzw. aus der HLU a.v.E. ................... 31
Abb. 11: Tabelle: Anteile der Leistungsberechtigten HLU a.v.E. nach Altersklassen .................. 32
Abb. 12: Kennzahl 14: Brutto-Ausgaben für laufende HLU a.v.E. pro Leistungsberechtigten im
Jahresdurchschnitt ............................................................................................... 34
Abb. 13: Tabelle: Anteil der Leistungsberechtigten HLU a.v.E. mit und ohne EU-Rente ............. 36
Abb. 14: Tabelle: Anteil der Leistungsberechtigten GSiAE a.v.E. an allen
Leistungsberechtigten GSiAE ................................................................................. 40
Abb. 15: Kennzahl 25.1: Dichte der Leistungsberechtigten GSiAE a.v.E. zum Stichtag 31.12. ... 41
Abb. 16: Tabelle: Anteil der Leistungsberechtigten GSiAE a.v.E. nach Altersklassen .................. 42
Abb. 17: Kennzahl 32: Durchschnittliches Rentenniveau ....................................................... 43
Abb. 18: Kennzahl 29.1: IST-Ausgaben GSiAE a.v.E. pro Leistungsberechtigten ....................... 45
Abb. 19: Schema: Zugänge zur Hilfe zur Pflege nach dem SGB XII ......................................... 48
Abb. 20: Kennzahl 89.1: Anteil der pflegebedürftigen Personen mit Leistungen nach dem
SGB XI ............................................................................................................... 52
Abb. 21: Tabelle: Dichte der Personen mit Leistungen der HzP und dem SGB XI ...................... 52
Abb. 22: Kennzahl 71: Dichte der Leistungsberechtigten HzP a.v.E. ....................................... 54
Abb. 23: Kennzahl 70: Ambulante Quote HzP ...................................................................... 56
Abb. 24: Tabelle: Dichten der Leistungsberechtigten HzP a.v.E. nach Altersklassen .................. 58
Abb. 25: Tabelle: Dichte der Leistungsberechtigten HzP a.v.E. mit Pflegegeld nach
Pflegestufen ........................................................................................................ 59
Abb. 26: Tabelle: Dichte der Leistungsberechtigten HzP a.v.E. mit anderen Leistungen
nach Pflegestufen ................................................................................................ 59
Abb. 27: Tabelle: Anteil der Leistungsberechtigten HzP a.v.E. mit Pflegegeld nach
Pflegestufen ........................................................................................................ 60
Abb. 28: Tabelle: Anteil der Leistungsberechtigten HzP a.v.E. mit angemessenen Beihilfen ....... 60
Abb. 29: Tabelle: Anteil der Leistungsberechtigten HzP a.v.E. mit Pflege durch
Privatpersonen ..................................................................................................... 61
Abb. 30: Kennzahl 80: Dichte der Leistungsberechtigten HzP i.E. .......................................... 62
Abb. 31: Tabelle: Anteil der Leistungsberechtigten HzP i.E. nach Ort der Unterbringung ............ 63
Abb. 32: Tabelle: Dichte der Leistungsberechtigten HzP i.E. nach Altersklassen ....................... 64
Abb. 33: Tabelle: Dichte der Leistungsberechtigten HzP i.E. nach Pflegestufen ........................ 65
Abb. 34: Kennzahl 82.2: Netto-Ausgaben HzP a.v.E. pro Leistungsberechtigten ....................... 67
Abb. 35: Tabelle: Anteile von Pflegeversicherten und Nicht-Pflegeversicherten in der HzP a.v.E. 68
Abb. 36: Kennzahl 85.2: Netto-Ausgaben HzP i.E. pro Leistungsberechtigten .......................... 70
Abb. 37: Tabelle: Ansprechpartner ...................................................................................... 77
Abb. 38: Abkürzungsverzeichnis ......................................................................................... 77
Benchmarking der SGB XII-Leistungen der mittelgroßen Großstädte in Deutschland Bericht 2013
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1. Vorbemerkungen
Inhalte des Vergleichs
Dieser Bericht thematisiert Daten aus dem Berichtsjahr 2013 für de n
Benchmarkingkreis der mittelgroßen Großstädte in Deutschland und geht dabei
auf folgende Leistungsbereiche des SGB XII ein:
Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem 3. Kapitel SGB XII
Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach dem
4. Kapitel SGB XII
Hilfe zur Pflege nach dem 7. Kapitel SGB XII
Durch den interkommunalen Vergleich sollen aktuelle Entwicklung en in den g e-
nannten Leistungsbereichen mit Hinblick auf Leistungsberechtigtenzahlen und
Finanzdaten veranschaulicht werden. Zur weiteren Kontextu alisierung werden
außerdem Daten zur Einwohnerentwicklung, dem Rentenniveau und der Dichte
der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten in Betracht gezogen.
Speziell für die Analyse der Transferleistungsdichte werden zudem Daten aus dem
SGB II hinzugezogen. Auf diese Weise lässt sich das Bild über die kommunalen
Verantwortungsbereiche weiter vervollständigen. Zusätzlich steht ein gesonderter
Bericht über die Leistungen nach dem SGB II zur Verfügung, in welchem die Ten-
denzen in diesem L eistungsbereich im Detail behandelt werden. Hier finden sich
auch Informationen zum Bildungs- und Teilhabepaket; ein Leistungsangebot, das
seit 2011 besteht und bereits quantitativ und qualitativ im Benchmarking -Kreis
besprochen wurde.
Die Kennzahlen zu dem 6. Kapitel SGB XII, Leistungen der Eingliederungshilfe für
Menschen mit Behinderung , werden in einer separaten Ergebniszusammen-
fassung beleuchtet. Vom komm unalen Gesamtausgabenvolumen nehm en die
Ausgaben für diesen Leistungsbereich einen bedeutenden Te il in Anspruch. Ein
Kennzahlenvergleich zwischen den Städten unterschiedlicher Bundesländer ist
jedoch aufgrund der heterogenen Trägerlandschaft erschwert und führt zum B e-
darf nach einer stärker qualitativen Analyse. Im Laufe eines Benchmarking-Jahres
werden inhaltliche Faktoren bei einem gesonderten Fachtag diskutiert. Die Resul-
tate werden in der Ergebniszusammenfassung neben relevanten Kennzahlene r-
gebnissen dargestellt.
Bei den regelmäßig stattfindenden Benchmarking-Tagungen werden Fragestellun-
gen bezüglich Leistungsgewährungen und Leistungsgeschehen im SGB XII aufge-
griffen, die für die kommunalen Träger der Sozialhilfe von steuerungsrelevanter
Bedeutung sind. Aktuelle Anliegen können und sollen jederzeit in das Projekt ei n-
gebracht werden.
Inhalte des Kenn-
zahlenvergleichs
Separate
Berichte
Sonstige Inhalte
Benchmarking der SGB XII-Leistungen der mittelgroßen Großstädte in Deutschland Bericht 2013
6
Von besonderem Interesse für die Städte war in diesem Benchmarking -Jahr die
steigende Zahl von Asylbewerbern, Kontingentflüchtlingen und Zuwanderern i n-
nerhalb der EU. Kommunen, die für die Unterbringung der Asylbewerber zustä n-
dig sind, stehen hier vor großen Herausforderungen, da für die steigende Anzahl
von Personen in der Regel eine nicht ausreichende Z ahl von Unterkünften zur
Verfügung steht und die Integration bei der erhöhten Personenzahl erschwert ist.
Neben den praktischen Fr agen der Unterbringung und Integration besteht vor
allem auch eine Belastung der kommunalen Haushalte, da Erstattungen der Lä n-
der zum ganz überwiegenden Teil nicht ausreichen, um die Ausgaben der Städte
zu decken. Zudem kam es zu gesetzlichen Änderungen un d damit zur Anpassung
der Regelsätze für Leistungsberechtigte, durch die sich die ohnehin nicht vol l-
ständig gedeckten Ausgaben weiter erhöhen. Die spezifischen Landesregelu ngen
variieren in diesem Bereich deutlich. Einzig in Bayern werden die Ausg aben der
Kommunen für Leistungen nach dem AsylbLG mit dem Land spitz abgerec hnet,
so dass die finanzielle Belastung hier deutlich geringer ausfällt als in anderen
Bundesländern, in denen die Ausgaben nur zu einem je nach Bundesland unte r-
schiedlichen Prozentsatz gedeckt sind.
Für die vielseitigen H erausforderungen, vor denen die Städte stehen, wurde im
Rahmen des Benchmarking-Projektes ein Austausch zwischen den beteili gten
Städten und deren F achexperten zum Thema Zuwanderung organisiert. Im Ra h-
men der Veranstaltun g konnten Empfehlungen bezüglich der Unterbringung, I n-
tegration und Bearbeitung der Leistungen erarbeitet werden. Diese sind im
7. Kapitel des Berichtes zusammengefasst.
Mitglieder des Vergleichsrings
Die Anzahl der teilnehmenden Städte ist im Vergleich zum Vorjahr gleichbleibend.
Allerdings hat sich die Zusammensetzung der Teilnehmerstädte verändert. Die
Stadt Mainz ist seit dem aktuellen Projektjahr nicht mehr Mitglied im Vergleich s-
ring. Stattdessen beteiligt sich die Stadt Halle an der Saale am Benchmarking
der mittelgroßen Großstädte.
Abweichende Strukturen in den Städten führen zu Unterschieden in den Kenn -
zahlenergebnissen, die sich auf die gebildeten Mittelwerte auswirken. Stehen
Vorjahreswerte für eine Stadt nicht zur Verfügung, ist der Vergleich zum Mitte l-
wert des Vorjahres eingeschränkt. In diesem Fall können die Ergebnisse der nicht
einbezogenen Werte im Vorjahr auch für das aktuelle Jahr heraus gerechnet wer-
den, um eine vergleichbare Basis zu schaffen.
Datenlage
Die Aussagefähigkeit von Kennzahlen wird sowohl von einer teilnehmerübergre i-
fend einheitlichen Operationalisierung von Erhebungsmerkmalen als auch durch
strukturelle Umstände bedingt. Die vorliegenden Werte sind valide, da die Daten-
qualität im Laufe der Jahre fortwährend gestiegen ist.
Thema
Zuwanderung
Neue Teilnehmer-
stadt Halle an der
Saale
Qualität der Daten
Benchmarking der SGB XII-Leistungen der mittelgroßen Großstädte in Deutschland Bericht 2013
7
Ein Fallbeispiel für strukturelle Einflüsse auf den Kennzahlenvergleich sind unte r-
schiedliche Erfassungsmethoden im Leistungsbereich Hilfe zur Pflege: Alle Städte
mit Ausnahme von Jena wenden das Netto -Prinzip an. In Jena wird dagegen
nach dem Brutto -Prinzip gearbeitet. Um trotzdem eine übergreifende Vergleic h-
barkeit zu erreichen, werden die Einnahmen von den Ausgaben in der ambula n-
ten und in der statio nären Hilfe zur Pflege subtrahiert. Diese Vorgehensweise hat
sich seit Anfang der Teilnahme der Stadt Jena bewährt, weshalb es sich
empfiehlt, dies fortzuse tzen. In den Leistungsbereichen Grundsicherung im Alter
und bei Erwerbsminderung und Hilfe zum Lebensunterhalt werden die Ausgaben
dagegen einheitlich erfasst, so dass die Ausgaben ohne Abzug der Einnahmen
abgebildet werden können.
In Bezug auf Einnahmen sind für die Träger der Sozialhilfe grundsätzlich weniger
Steuerungspotenziale vorhanden, weshalb die Entwicklung von Einnahmen nicht
explizit untersucht wird. Generell sind Veränderungen von Einnahmen häufig auf
Einzelfälle zurückzuführen. Zudem ist eine präzise zeitliche Zuordnung der Ei n-
nahmen nur bedingt möglich. Steuerungspotenziale bestehen bei der Einko m-
mens- und Vermögensprüfung, die durch den Einsatz von spezialisierten Mitarbei-
tern verbessert werden kann.
Die im Kennzahlenvergleich verwendeten Daten werden hauptsächlich von den
örtlichen Trägern der Sozialhilfe geliefert. Je nach Trägerschaft ist darüber hinaus
die Anfrage von Daten bei den überörtlichen Trägern erforderlich, um die Ve r-
gleichbarkeit zu erhöhen. Diese Daten liegen jedoch nicht in allen Teilnehme r-
städten vor, so dass Lücken teilweise in Kauf genommen werden müssen. Dies ist
vor allem für die Städte Erlangen und Halle von Relevanz, in denen D aten der
überörtlichen Träger nicht zur Verfügung stehen. In den Kapiteln zu den einzelnen
Leistungsbereichen werden hierzu nähere Anga ben gemacht bzw. ein „n.v.“
(„nicht verfügbar“) ausgewiesen.
Viele der generierten Kennzahlen werden mit Einwohnerdaten des aktuellen B e-
richtsjahres berechnet. Verändern sich die Einwohnerzahlen, verändern sich somit
auch die Kennzahlen. D ie Einwohnerdaten stammen von den Einwohnermeld e-
ämtern der Teilnehmerstädte . Für Bremerhaven liegen, wie im Vorjahr, de rzeit
keine aktuellen Einwohnerdaten vor, so dass provisorisch Vorjahreswerte g enutzt
werden. Kontextinformationen werden stellenweise du rch Daten aus öffen tlichen
Statistiken ermittelt. In den betreffenden Fällen wird im Bericht darauf aufmer k-
sam gemacht.
Kennzahlentypen
Im Benchmarking wird zwischen drei Typen von Kennzahlen unterschieden:
Erstens „Dichten“, zweitens „Anteile “ und drittens „Ausgaben pro
Leistungsberechtigen“.
Ausgaben-
berechnung in den
Leistungsbereichen
Einnahmen
Daten der über-
örtlichen Träger der
Sozialhilfe
Einwohnerdaten
Benchmarking der SGB XII-Leistungen der mittelgroßen Großstädte in Deutschland Bericht 2013
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Die Dichte bezieht eine bestimmte Merkmalsausprägung auf eine Bezugsgröße.
Das heißt: Zwei Größenordnungen werden definiert, die zueinander im Verhältnis
stehen. Zum Beispiel wird für die Dichte von Personen, die Hilfe zur Pflege erhal-
ten, die Anzahl der Leistungsberechtigten am 31.12. eines Jahres in s Verhältnis
zu 1.000 Einwohnern einer Stadt gesetzt.
Anteile beschreiben, auf wie viele Angehörige einer Grundgesamtheit ein
bestimmtes Merkmal zutriff t. Anteile werden in Prozent abgebildet und
ermöglichen einen schnellen Eindruck über die relative Verteilung von Teilkatego-
rien. So können bspw. Quoten nach Altersgruppen für eine n bestimmten Lei s-
tungsbereich erhoben werden.
Ausgaben pro Leistungsberechtigten stellen eine gesonderte Art der Kennzahl dar.
Hier wird das Finanzvolumen veranschaulicht, das für eine Leistungsart
aufgewendet wird. Die Fallkosten für eine Leistungsart werden berechnet, indem
die Gesamtausgaben (kumulierte Jahressumme) d urch die Anzahl der
Leistungsberechtigten (Stichtag zählung) geteilt werden. Generell muss dabei in
Kauf genommen werden, dass Personen, auf die das abzubildende Merkmal im
Laufe des Betrachtungszeitraums zutraf, am Stichtag aber nicht mehr zutrifft,
quantitativ nicht abgebildet werden. Da die vorhandene Datenlage in den Städten
häufig keine Darstellung der Leistungsberechtigten als kumulierte Jahressumme
zulässt, ist der beschriebene Effekt in der Regel nicht vermeidbar. Eine Relativi e-
rung findet jedoch dadurch statt, dass der Effekt gleichermaßen bei allen Städten
auftritt und zudem eine inhaltliche Plausibilisierung der Daten stattfindet, durch
die inhaltliche Aspekte in die Analyse der Ergebnisse einfließen.
Dies gilt für alle dargestellten Leistungsber eiche, außer der Hilfe zum Lebensun-
terhalt. Hier best eht generell eine verhältnismäßig geringe Grundgesamtheit von
Personen im Lei stungsbezug und eine erhöhte unterjährige Fluktuation , so dass
für diesen Bereich eine unterjährige Auswertung der Personendat en durchgeführt
wurde und die kumulierten Ausgaben ins Verhältnis zu der durchschnittl ichen
Anzahl der Leistungsberechtigten im Jahresverlauf gesetzt werden können.
In den im Bericht dargestellten Grafiken werden für die Kennzahlenergebnisse
Mittelwerte ausgewiesen. Sind Daten einzelner Städte nicht verfügbar, sind sie
durch ein „n.v.“ gekennzeichnet und werden bei der Berechnung des Mittelwertes
nicht berücksichtigt. Möglich ist auch, dass Leistungen best ehen, die nicht in
Anspruch genommen werden. In diesen Fällen wird in der Grafik der Wert „0,0“
ausgewiesen. Dieser Wert fließt in den Mittelwert ein.
Bevor im Folgenden auf weitere inhaltliche Aspekte eingegangen wird, soll hier
noch ein genereller Hinweis erfolgen: Aus Grü nden der Lesbarkeit werden Pers o-
nenbezeichnungen im vorliegenden Bericht entweder genderneutral oder in der
männlichen Form gewählt. Sofern nicht anders angegeben, sind stets beide G e-
schlechter angesprochen.
Dichten
Anteile
Ausgaben
Mittelwert
Genereller
Hinweis
Benchmarking der SGB XII-Leistungen der mittelgroßen Großstädte in Deutschland Bericht 2013
9
Einwohnerentwicklung
Die in der folgenden Tabelle abgebildeten Daten zur Entwicklung der Einwohner
entstammen den Melderegistern der Einwohnermeldeämter der Teilnehmerstädte
und beziehen sich auf die Einwohner mit Hauptwohnsitz . Abgefragt wurden Da-
ten zum Stichtag 31.12.2013. Die Werte weichen unter Umständen von anderen
Publikationen ab, wenn von diesen andere Grunddaten verwendet werden.
Die nachfolgende Tabelle zeigt die Entwicklung der Einwohner im Verhältnis zu
den Vorjahren, differenziert nach dem Merkmal Alter in drei Unterkategorien.
ABB. 1: TABELLE: EINWOHNERENTWICKLUNG
2012 2013 2011 2012
Stadt
Gesamteinwohnerzahl
Veränderung Gesamteinwohnerzahl
Veränderung
0 bis unter 15-jährige Einwohner
Veränderung
15 bis unter 65-jährige Einwohner
Veränderung
65-jährige und ältere Einwohner
Veränderung
Gesamteinwohnerzahl
Veränderung
0 bis unter 15-jährige Einwohner
Veränderung
15 bis unter 65-jährigen Einwohner
Veränderung
65-jährige und ältere Einwohner
BS 248.424 0,68% 0,07% 0,88% 0,39% 0,79% 0,40% 1,06% 0,15%
BHV 113.137 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 0,14% -0,16% 0,07% 0,51%
C 242.177 0,32% 2,07% 0,08% 0,14% 0,36% 2,87% -0,18% 0,57%
DA 151.944 1,19% 0,56% 1,40% 0,86% 1,50% 0,56% 1,86% 0,82%
ER 107.345 0,23% -0,69% 0,28% 0,67% 1,07% 0,63% 1,23% 0,83%
HAL 232.705 0,07% 1,72% -0,26% 0,17% 0,39% 1,92% 0,01% 0,67%
J 105.282 0,70% 2,75% 0,30% 0,80% 0,44% 1,68% 0,00% 1,16%
KS 196.758 0,68% 0,05% 0,84% 0,54% 0,68% -0,19% 0,97% 0,22%
KI 240.299 0,41% 0,31% 0,32% 0,81% 0,73% -0,19% 0,86% 0,85%
LU 163.872 0,92% 1,08% 1,06% 0,32% 0,96% -0,61% 1,60% -0,02%
OB 210.354 -0,39% -0,90% -0,53% 0,38% -0,19% -1,90% -0,01% 0,26%
P 161.097 1,28% 3,34% 0,90% 1,10% 1,08% 2,92% 0,58% 1,53%
SZ 100.445 0,06% -0,41% 0,00% 0,50% -0,51% -1,71% -0,42% -0,05%
MW 174.911 0,47% 0,77% 0,40% 0,51% 0,57% 0,48% 0,59% 0,58%
Einwohnerentwicklung bei den beteiligten mittelgroßen Großstädten
2013 auf auf
BHV: Einwohnerzahlen zum Stichtag 31.12.2012
Gesamteinwohnerzahl
Über 2 ,2 Millionen Menschen leben insgesamt in den 13 am Kennzahlenve r-
gleich teilnehmenden mittelgroßen G roßstädten. Die meisten Einwohner, über
200.000, haben dabei die Städte Braunschweig, Chemnitz, Kiel, und Oberhau-
sen.
Die Nebeneinanderstellung mit den Werten der Vorjahre ergibt wenig signifikante
Änderungen. Übergeordnet ist die Bevölkerung der Vergleichsstädte im Mitte lwert
um 0, 47 % angestiegen. Wie in den Vorjahren ist in den Städten Darmstadt
(+1,19 %) und Potsdam (+1,28 %) das größte Bevölkerungswachstum zu ve r-
Daten der Einwoh-
ner-meldeämter
Anstieg der Gesamt-
einwohnerzahl
Benchmarking der SGB XII-Leistungen der mittelgroßen Großstädte in Deutschland Bericht 2013
10
zeichnen. Nur in der Stadt Oberhausen (-0,39 %) sind die Zahlen weiterhin leicht
rückläufig.
Die Einwohnerentwicklung lässt sich nicht von strukturellen Faktoren, wie der
allgemeinen Wirtschaftslage, trennen. In ökonomisch privilegierten Städten lassen
sich te ndenziell Zuwanderungen beobachten, während Abwande rungen durch
individuelle Standortwechsel zu Orten mit günstigeren Aussichten für Erwerbsa r-
beit motiviert sein können. Über Jahre gewachsene lokale soziale Netzwerke kö n-
nen jedoch unter Umständen ein Gegengewicht zu dieser Entwicklung darstellen.
0- bis unter 15-jährige Einwohner
Im Vergleich zu den Vorjahren ( +0,48 % von 2011 auf 2012 ) setzt sich der
Zuwachs der Altersgruppe der unter 15 -Jährigen mit einem Anstieg von 0,77 %
gegenüber 2012 in verstärktem Ausmaß fort.
Die Entwicklung in den jeweiligen Vergleichsstädten scheint heterogen: Wä hrend
die Kinderzahl vor allem in Potsdam (+3,34 %), aber auch in Jena (+2,75 %)
und Chemnitz (+2,07 %) weiterhin überproportional steigt, lassen sich in Erlan-
gen (-0,69 %), Salzgitter (-0,41 %) und Oberhausen (-0,39 %) Rückgänge fest-
stellen. Wie in den Vorja hren sind die Zahlen in der Stadt Kassel (+0,05 %) so
gut wie unverändert.
Es sollte bei der Analyse dieser Bevölkerungsgruppe allerdings berücksichtigt
werden, dass die absoluten Zahle n für dieses Segment der Bevölkerung verhäl t-
nismäßig niedrig sind, so dass Veränderungen in der anteiligen Darstellung u n-
verhältnismäßig groß erscheinen können.
Bei den Städten mit einem deutlichen Kinderzuwachs sind Städte aus den neuen
Bundesländern überproportional repräsentiert. Zu Beginn der 90er Jahre kam es
hier zu deutlichen Rückgängen der Geburtenrate, so dass sich Anstiege nun stä r-
ker auswirken.
Diese regionale Tendenz mag zudem auf den strukturellen Umstand zurückzufüh-
ren sein, dass die neuen Bundesländer über signifikant mehr Betreuungsangebote
für Krippenkinder und Kinder im Vorschulalter verfügen als die alten Bundeslä n-
der. In dieser Hinsicht kann die Familiengründung für Erwerbstätige planbarer
erscheinen, wenn Familienleben und Berufstätig keit sich durch die Möglichkeit
der Tagesbetreuung von Kindern nebeneinander vereinbaren lassen.
15- bis unter 65-jährige Einwohner
Auch in dieser Altersgruppe steigt die Bevölkerungszahl im Mittel leicht an
(+0,40 %), wenn auch in geringerem Ausmaß als i m Vorjahresvergleich
(+0,59 %). Auch hier sind die Entwicklungen in den Teilnehmerstädten recht
unterschiedlich.
Anstieg der 0- bis
15-Jährigen
Benchmarking der SGB XII-Leistungen der mittelgroßen Großstädte in Deutschland Bericht 2013
11
Das größte Einwohnerwachstum von 15 - bis unter 65-Jährigen haben die Städte
Darmstadt (+1,40 %) und Ludwigshafen (+1,06 %), gefolgt von Potsdam
(+0,90 %), Braunschweig (+0,88 %) und Kassel (+0,84 %). Waren die Verän-
derungen in Chemnitz und Salzgitter im Vorjahr noch rückläufig, sind die We rte
im Berichtsjahr weitgehend unverändert. Oberhausen hat in diesem Bericht sjahr
als einzige Stadt einen Rückgang ( -0,53 %) in dieser Altersgruppe zu verzeic h-
nen.
65-jährige und ältere Einwohner
Der in den vorangestellten Altersgruppen beschriebene allgemeine leichte A nstieg
der Bevölkerungszahl lässt sich auch für die über 65 -Jährigen beobachten
(+0,51 %). Im Vergleich zu den anderen zwei Segmenten sind die Unterschiede
zwischen den Städten jedoch weniger stark ausgeprägt. In keiner Stadt ist es zu
einem Rückgang dieser Einwohnergruppe gekommen.
Eine besondere Tendenz lässt sich, wie bei der Gruppe der unter 15 -Jährigen,
seit mehreren Jahren in der Stadt Potsdam beobachten: Auch in diesem Berichts-
jahr ist die Zahl der über 65 -Jährigen mit 1,10 % gestiegen. We itere deutliche
Anstiege gibt es in den Städten Darmstadt (+0,86 %), Kiel (+0,81 %) und Jena
(+0,80 %).
Dieser Bevölkerungsgruppe kommt im Kontext des demographischen Wandels
eine besondere Bedeutung zu. Da sie die kommunalen Sozialleistungen besonders
in Anspruch nimmt, muss die Bevölkerung dieser Altersklasse aus kommunalpoli-
tischen und finanzwirtschaftlichen Gesichtspunkten besonders berücksichtigt
werden. Für die Leistungsbereiche Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsmi n-
derung (GSiAE) und Hilfe zur Pflege (HzP) nehmen sie eine bedeutende Rolle ein.
Anstieg der 15- bis
65-Jährigen
Anstieg der 65-
Jährigen und älte-
ren
Benchmarking der SGB XII-Leistungen der mittelgroßen Großstädte in Deutschland Bericht 2013
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2. Kernaussagen
Existenzsichernde Leistungen
Neben den Leistungen der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung
und der Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem SGB XII zählen insbesondere die
Leistungen nach dem SGB II zu den existenz sichernden Leistungen, auf die der
deutlich größte Anteil der existenzsichernden Leistungen entfällt. Im Vergleich
zum Vorjahr ist in allen drei Leistungsbereichen eine Steigerung zu verzeichnen
(gesamt +0,8 %), die im Le istungsbereich des SGB II mit 0,1 % jedoch
wesentlich geringer ausfällt als in den beiden kleineren Leistungsarten des
SGB XII (HLU +8,7 %, GSiAE +6,5 %). Das Ergebnis der SGB II-Dichte spiegelt
die Entwicklungen des Arbeitsmarktes wider, die in den letzte n Jahren in den
beteiligten St ädten positiv verlief und für das aktuelle Berichtsjahr quasi eine
Stagnation ausweist.
Hilfe zum Lebensunterhalt (Drittes Kapitel SGB XII)
Wie bereits in den Untersuchungen der Vorjahre zeigen sich für den
Leistungsbereich der Hilfe zum L ebensunterhalt außerhalb von Einrichtungen
unterschiedliche Entwicklungen in den mittelgroßen Großstädten. Ungleichmäßig-
keiten bestehen sowohl hinsichtlich der Höhe der Dichten sow ie der
durchschnittlichen Fallkosten als auch in den Entwick lungen im Vergleich zum
Vorjahr.
Im Mittelwert der Städte kommt es zu einer Steigerung der Dichte in der HLU
a.v.E. von 7,1 %. In der Mehrzahl der Städte erhöhte sich die Dichte. Dem
gegenüber standen Reduzierungen in zwei der beteiligten Städte, die mit -16,7 %
und -7,3 % ein Gegengewicht zu den Anstiegen in den anderen Städten bildeten.
Bedeutungsvoll bei der Entwicklung der Dichte ist die Gestaltung der
Schnittstellen zwischen den Leistungsbereichen des SGB II und der
existenzsichernden Leistungen nach dem SGB XII und der Intensität und Form der
Begutachtung der Erwerbsfähigkeit.
Die Ausgaben, die pro Leistungsberechtigten der HLU a.v.E. aufgewendet
werden, erhöhen sich im Mittelwert der Städte stetig. So kommt es auch für das
aktuelle Berichtsjahr zu einer Steigerung, die mit 1,3 % mäßig ausfällt und sich
aus heterogenen Entwicklungen in den Städten herleitet. In knapp der Hälfte der
Städte reduzierten sich die Fallkosten, während sie sich in den ander en Städten
erhöhten. In beide Richtungen kommt es dabei zu deutlichen Abweichungen im
Vergleich zum Vorjahr. Einflussfaktoren sind hier vor allem die Kosten der
Unterkunft und Heizung, die in Abhängigkeit zu regionalen Wohnungsmärkten
stehen und zwischen d en Städten variieren , sowie die Struktur der Gruppe der
Leistungsberechtigten.
Minimale
Steigerung der
SGB II-Dichte
Steigende
HLU-Dichte
Steigende
HLU-Fallkosten
Benchmarking der SGB XII-Leistungen der mittelgroßen Großstädte in Deutschland Bericht 2013
13
Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung (Viertes Kapitel SGB XII)
Seit 2011 werden die Ausgaben für die Grundsicherung im Alter und bei
Erwerbsminderung schrittweise vom Bund übernommen. Im aktuellen
Berichtsjahr 2013 beträgt der Anteil der Ausgaben, der vom Bund übernommen
wird, bereits 75 %. Ab 2014 wird der Bund die Ausgaben für die Leistungen zu
100 % erstatten. Hintergrund war die steigende Belastung der kommunal en
Haushalte durch die stetigen Anstiege sowohl hinsichtlich der Inanspruchnahme
als auch bei den Ausgaben, die im Durchschnitt pro Leistungsberechtigten
aufgewendet werden.
Auch in der aktuellen Untersuchung ist erneut eine Steig erung der Dichte in der
GSiAE a.v.E. zu verzeichnen, die auf Erhöhungen der Dichte in allen Städten
zurückzuführen ist. Hintergrund für die zunehmende Inanspruchnahme ist zum
einen der in Folge des demografi schen Wandels wachsende Anteil von älteren
Einwohnern. Zum anderen sind nicht bedarfsdeckende Rentena nsprüche als
Folge der zunehmenden Anzahl von unterbrochenen Erwerbsbiografien bzw. des
langjährigen Bezugs von staatlichen Transferleistungen zu nennen, die eine
ergänzende Hilfegewährung notwendig werde n lassen. Dabei steigt auch die
Anzahl der Personen, die aufgrund einer vollen dauerhaften Erwerbsunfähigkeit
betroffen sind, kontinuierlich an.
Damit einher geht ein wachsendes Ausgabenvolumen, das für die Hilfeleistung
aufzubringen ist. Auch pro Leistungsberechtigten sind Steigerungen der Ausgaben
zu verzeichnen. Nur in einer Stadt kommt es zu einer geringen Senkung der
Fallkosten. Auch hier ist einer der Hauptkostentreiber die Kosten der Unterkunft
und Heizung.
Hilfe zur Pflege (Siebtes Kapitel SGB XII)
Die Entwicklungen in der Hilfe zur Pflege verlaufen innerhalb der Städte in und
außerhalb von Einrichtungen unterschiedlich. In beiden Bereichen ze igen sich
teilweise deutliche Reduzierungen und Steigerungen der Dichten. Ins gesamt er-
höhten sich die Dichten im Mittelwert in und außerhalb von Einrichtungen, j e-
doch in einem vergleichsweise geringen Maße. Die Dichte der ambulanten HzP
erhöhte sich um 0,6 %, in der stationären HzP kommt es zu einem Anstieg von
1,0 %. Für die Ambul ante Quote, dem Anteil der Leistungsb erechtigten der HzP,
der ambulante Leistungen erhält an allen Leistungsberechti gten der HzP , ergibt
sich damit eine minimale Reduzierung von 0,2 % im Mittelwert.
Die fortwährende Steigerung in der HzP ist im Kontext des demografischen Wa n-
dels zu betrachten, die zu dem durch die Einkommenssituation älterer Menschen
beeinflusst wird, die die von ihnen benötigten Pflegeleistungen nicht oder nicht
vollständig über Pflegeleistungen und eigene Mittel finanzieren können.
Im Hinblick auf den Grundsatz „ambulant vor stationär“ spielt eine wichtige Ro l-
le, wie sich die Ausgaben in beiden Bereichen entwickeln. Für beide Bereiche
Steigende
GSiAE-Dichte
Steigende
GSiAE-Fallkosten
Steigende Dichten
HzP a.v.E und i.E.
Benchmarking der SGB XII-Leistungen der mittelgroßen Großstädte in Deutschland Bericht 2013
14
zeigen sich Steigerungen (HzP a.v.E. +2,5 %, HzP i.E. +2,8 %). Die Entwick-
lungen in den Städten verlaufen dabei unterschiedlich und sind vor allem von der
Zusammensetzung der Gruppe der Leistungsberechtigten beeinflusst. Einen b e-
sonderen Einfluss auf die Kostenentwicklung in der ambulanten HzP haben ko s-
tenintensive Einze lfälle, die in das Ausgabenvol umen in den Städten i n unter-
schiedlichem Ausmaß einfließen.
Insgesamt liegen die Ausgaben pr o Leistungsberechtigten in der stationären HzP
über denen der ambulanten HzP. In den Städ ten, die eine erhöhte Anzahl von
kostenintensiven Einzelfällen ausweisen, können die durchschnittlichen ambula n-
ten Fallkosten über denen der stationären HzP liegen.
Steigende
Fallkosten HzP
a.v.E. und i.E.
Benchmarking der SGB XII-Leistungen der mittelgroßen Großstädte in Deutschland Bericht 2013
15
ABB. 2: TABELLE: TOP-KENNZAHLEN 2013
Hilfeart Jahr
2013 1,8 2,8 1,7 3,9 1,4 3,5 1,5 5,1 2,8 1,2 2,1 1,2 1,9 2,4
2012 1,6 2,7 1,7 4,6 1,2 2,6 1,6 4,3 2,7 1,0 1,9 1,2 1,8 2,2
2013 12,1 22,5 8,0 14,7 7,0 9,1 6,5 22,4 18,9 13,0 14,0 8,0 12,0 13,0
2012 11,4 21,8 7,5 13,5 6,7 8,4 5,9 20,8 17,8 12,1 13,4 7,8 11,2 12,2
2013 0,9 2,9 1,9 1,7 0,7 üöTr 1,6 3,8 3,5 0,7 1,9 1,6 1,0 1,8
2012 1,0 3,2 1,9 1,6 0,5 üöTr 1,5 3,5 3,5 0,6 1,9 1,7 1,0 1,8
2013 4,1 5,7 2,2 1,9 üöTr üöTr 2,6 3,9 5,0 3,3 4,8 2,1 5,0 3,7
2012 4,2 5,6 n.v. 2,0 üöTr üöTr 2,5 4,1 4,4 3,5 4,6 2,1 5,1 3,7
Hilfeart Jahr
2013 4.880 5.019 3.758 8.509 4.760 2.559 5.150 6.591 6.059 4.144 4.785 4.729 6.968 5.224
2012 5.448 5.065 3.861 9.238 4.167 2.490 4.498 6.375 5.515 5.309 5.124 4.226 5.932 5.173
2013 5.440 5.087 4.645 5.943 4.998 4.998 4.739 5.407 5.840 5.383 5.013 6.107 4.949 5.273
2012 5.449 4.897 4.642 5.627 4.733 4.956 4.488 5.374 5.754 5.384 4.880 5.950 4.790 5.148
2013 5.821 7.937 4.308 10.835 4.591 üöTr 6.943 15.225 9.480 9.096 3.976 5.167 4.523 7.325
2012 5.598 7.971 4.766 11.602 4.111 üöTr 4.777 14.852 8.856 9.707 3.743 4.935 4.864 7.148
2013 7.950 8.693 4.678 9.830 üöTr üöTr 9.812 10.802 7.959 11.163 7.295 5.829 8.789 8.436
2012 7.679 8.679 n.v. 9.122 üöTr üöTr 7.794 10.751 8.847 10.377 7.615 4.998 9.009 8.205
Hilfeart
2013 8,9 14,0 6,4 32,9 6,9 8,8 7,5 33,7 16,7 5,1 10,1 5,8 13,0 13,1
2012 8,6 13,9 6,5 42,8 4,9 6,4 7,1 27,3 14,7 5,3 9,7 5,0 10,9 12,5
2013 66,1 114,7 37,3 87,4 35,2 45,7 30,7 120,9 110,2 69,9 70,2 49,1 59,4 69,0
2012 62,2 106,9 34,9 76,2 31,7 41,6 26,4 112,0 102,4 65,2 65,5 46,1 53,7 63,4
2013 5,0 23,4 8,3 18,3 3,0 üöTr 10,9 57,6 33,4 6,1 7,7 8,1 4,3 15,5
2012 5,9 25,6 9,2 18,5 2,1 üöTr 7,2 52,0 31,1 5,6 7,1 8,3 4,8 14,8
2013 32,9 49,6 10,5 18,3 üöTr üöTr 25,1 41,9 39,4 36,9 35,2 12,5 44,3 31,5
2012 32,3 48,6 n.v. 18,2 üöTr üöTr 19,6 43,8 39,0 35,9 35,2 10,4 46,3 31,0
HLU a.v.E.
GSiAE a.v.E.
SZ MWKS KI LU OB P
TOP-Kennzahlen 2013
D i c h t e p r o 1 . 0 0 0 E i n w o h n e r
BS BHV C DA ER J
JHAL
KS KI LU OB PBS BHV C DA ER MW
A u s g a b e n p r o E i n w o h n e r i n E u r o
HLU a.v.E.
Brutto
SZ
GSiAE a.v.E.
Brutto
HzP a.v.E.
Netto
HzP i.E.
Netto
HLU a.v.E.
Brutto
GSiAE a.v.E.
Brutto
HzP a.v.E.
Netto
HzP i.E.
Netto
OB P SZ MW
KI LUBS BHV C DA ER J
HAL
HAL
A u s g a b e n p r o L e i s t u n g s b e r e c h t i g t e n i n E u r o
HzP a.v.E.
HzP i.E.
KS
Benchmarking der SGB XII-Leistungen der mittelgroßen Großstädte in Deutschland Bericht 2013
16
3. Kommunale Leistungen im Überblick
Ehe die verschiedenen Leistungsbereiche des SGB XII in den nachfolgenden Kapi-
teln erläutert werden, soll an dieser Stelle zunächst ein allgemeines Belastung s-
profil über Fallzahlen und Ausgaben im aktue llen Leistungsgeschehen des
SGB XII in den mittelgroßen Großstädten erstellt werden.
Dieser Überblick wird über die Transferleistungsdichte und die Transferausgaben
gegeben, die das Leistungsgeschehen in den existenzsichernden Leist ungen des
SGB XII und des SGB II widerspiegeln. Durch die Darstel lung kann die gesamte
Belastungssituation in den teilnehmenden Städten sichtbar gemacht werden.
Zudem sind die Leistungen nach dem SGB II auf kommunaler Ebene von Rel e-
vanz, da von den Städten in diesem Bereich die Kosten der Unterkunft aufzuwen-
den sind, di e einen erheblichen Belastungsfaktor im Bereich der Sozialausgaben
ausmachen. Die Dichte der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten wird als
Kontextinformation zusätzlich dargestellt.
Im Unterkapitel „Kommu nales Leistungsprofil (ohne SGB II)“ werden die Ergeb-
nisse des Kennzahlenvergleichs im SGB XII übergreifend dargestellt. Ausgaben
werden pro Einwohner und Leistungsart ausgewiesen und die Struktur der Lei s-
tungsberechtigten anhand der Merkmale Geschlecht und Staatsangehörigkeit u n-
tersucht.
3.1. Existenzsichernde Leistungen
Leistungsberechtigte von existenzsichernden Leistungen
Die im Folgenden behandelte Transferleistungsdichte bildet die Dichte der Em p-
fänger von existenzsichernden Leistungen ab, d as heißt die Anzahl von Personen
je 1.000 Einwohner einer Stadt, die zur Sicherung des Lebensunterhalts öffentl i-
che Leistungen beziehen und nicht in einer Einrichtung leben. Der Bezug wird zur
besseren Vergleichbarkeit der Dichten in den drei Leistungsarten auf 1.000 Ei n-
wohner jeden Alters bezogen. In den folge nden Kapiteln werden sie dagegen auf
die Altersklassen bezogen, von denen die Leistungen auch in Anspruch geno m-
men werden können. Es werden somit unterschiedliche Ergebnisse ausgewiesen.
Zu den Personen zählen Leistungsberechtigte von
Hilfe zum Lebensunterhalt außerhalb von Einrichtungen nach dem
3. Kapitel SGB XII
Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung außerhalb von Ei n-
richtungen nach dem 4. Kapitel SGB XII
Existenzsichernden Leistungen nach dem SGB II
Benchmarking der SGB XII-Leistungen der mittelgroßen Großstädte in Deutschland Bericht 2013
17
Grundlage für die Daten des SGB II bilden die Daten aus der Statistik der Bu n-
desagentur für Arbeit nach einer Wartezeit von drei Monaten.
ABB. 3: KENNZAHL 15: TRANSFERLEISTUNGSDICHTE
83,4
170,7
108,2
84,6
41,9
148,6
72,2
105,9
132,4 121,0 129,0
89,3
101,4 106,8 106,7
12,1
22,5
8,0
14,7
7,0
9,1
6,5
22,4
18,9
13,0
14,0
8,0
12,0
13,0 12,2
1,8
2,8
1,7
3,9
1,4
3,5
1,5
5,1
2,8
1,2
2,1
1,2
1,9
2,4 2,2
BS BHV C DA ER HAL J KS KI LU OB P SZ MW MW Vj
KeZa 15
Dichte der Leistungsberechtigten von existenzsichernden Leistungen
pro 1.000 EW (31.12.) im Berichtsjahr
- differenziert nach Leistungsarten -
Dichte der
Empfänger von
HLU a.v.E. pro
1.000 EW
gesamt
Dichte der
Emfänger von
GSiAE a.v.E. pro
1.000 EW
Dichte der
Empfänger von
SGB II pro 1.000
EW
Die gemeinsame Darstellung der Dichten von existenzsichernden Leistungen nach
dem SGB XII und dem SGB II macht das Übergewicht von Personen im Lei s-
tungsbezug nach dem SGB II deutlich. Mit 106,8 von 1.000 Einwohnern im Mit-
telwert liegt die Dic hte der SGB II-Leistungsberechtigten klar über den Dichten
der SGB XII-Leistungen. Die Verteilung der SGB II -Dichte gestaltet sich sehr u n-
terschiedlich. In Erlangen besteht eine Dichte von 41,9, während es in Bremer-
haven mit 170,9 mehr als das Vierfache ist. Im Vergleich zum Dezember 2012
kommt es zu einem leichten Anstieg der SGB II-Dichte (+0,1 %), während in den
Vorjahren eine Reduzierung der Dichte zu beobachten war. Die Entwicklu ngen
des Arbeitsmarktes spiegeln sich darin wider. Während sich in den Vorja hren die
Arbeitsmarktlage positiv entwickelte, ist im aktuellen Berichtsjahr eine Stagnation
zu verzeichnen. In den einzelnen Städten verläuft diese Entwicklung unterschie d-
lich. In fünf der Städte reduzierte sich die SGB II-Dichte, am deutlichsten in Jena
und Braunschweig. Eine Zunahme der Dichte verzeichnen vor allem die Städte
Erlangen, Darmstadt und Oberhausen.
Wesentlich größer sind die Steigerungen in den beiden Leistungen zur Existenzs i-
cherung im SGB XII. In der HLU a.v.E. liegen die Ergebnisse der Städte im B e-
richtsjahr zwischen 1,2 Empfängern pro 1.000 Einwohner in Ludwigshafen und
Potsdam und 3,9 Empfängern pro 1.000 Einwohner in Darmstadt. Im Vergleich
zum Vorjahr sind die Dichten der Leistungsberechtigten um 8,7 % gestiegen.
Steigerung der
Transferleistungs-
dichte
Steigerungen in
HLU und GSiAE
Benchmarking der SGB XII-Leistungen der mittelgroßen Großstädte in Deutschland Bericht 2013
18
In der GSiAE a.v.E. steigt die Dichte im Mittelw ert im Vergleich zum Vorjahr um
6,5 %. In allen beteiligten Städten kommt es zu Steigerungen. Wie die nachst e-
hende tabellarische Übersicht zeigt, ist sie mit 10,3 % in Jena am größten.
ABB. 4: TABELLE: VERÄNDERUNG DER TRANSFERLEISTUNGSDICHTE VON 2012 AUF 2013 IN PROZENT
Veränderung der Dichten der
Leistungsberechtigten von
existenzsichernden
Leistungen vom Berichtsjahr
zum Vorjahr
Jahr BS BHV C DA ER HAL J KS KI LU OB P SZ MW
Veränderung der Dichte HLU
a.v.E.
von 2012
auf 2013 15,4% 1,6% 1,4% -16,7% 21,8% 34,6% -7,4% 19,1% 3,5% 22,9% 11,5% 4,0% 1,6% 8,7%
Veränderung der Dichte GSiAE
a.v.E.
von 2012
auf 2013 6,4% 3,3% 6,9% 8,6% 5,1% 9,0% 10,3% 7,3% 6,0% 7,3% 4,2% 3,7% 7,0% 6,5%
Veränderung der Dichte SGB II von 2012
auf 2013 -3,6% 1,3% -2,7% 2,5% 3,8% 0,1% -5,4% 0,6% -0,8% 2,1% 2,2% -0,3% 1,9% 0,1%
Summe der Veränderungen: HLU
a.v.E., GSiAE a.v.E. und SGB II
von 2012
auf 2013 -2,2% 1,5% -2,1% 2,4% 4,4% 1,1% -4,4% 2,3% 0,1% 2,7% 2,5% 0,0% 2,4% 0,8%
Ausgaben für existenzsichernde Leistungen
Entsprechend der Transferleistungsdichte wird im Folgenden eine Übersicht über
die Transferausgaben gegeben. Es werden die Ausgaben der existenzsiche rnden
Leistungen pro Einwohner dargestellt.
ABB. 5: KENNZAHL 16: IST-AUSGABEN FÜR LEISTUNGSBERECHTIGTE VON EXISTENZSICHERNDEN LEISTUNGEN
213,6
376,5
233,6 223,5
95,3
318,7
168,3
242,0
326,2
254,9
291,2
225,6 207,6
244,4 239,9
66,1
114,7
37,3
87,4
35,2
45,7
30,7
120,9
110,2
69,9
70,2
49,1 59,4
69,0 63,4
8,9
14,0
6,4
32,9
6,9
8,8
7,5
33,7
16,7
5,1
10,1
5,8 13,0
13,1 12,5
0
100
200
300
400
500
600
BS BHV C DA ER HAL J KS KI LU OB P SZ MW MW Vj
KeZa 16
Ist-Ausgaben für Leistungsberechtigte von existenzsichernden Leistungen
pro Jahr je Einwohner am 31.12. des Berichtsjahres
HLU a.v.E.
GSiAE a.v.E.
kommunale
Ist-Ausgaben
SGB II
Euro
Für die Ausgaben pro Einwohner ist die Entwicklung der Di chte von entscheiden-
der Bedeutung. Je mehr Leistungen in Anspruch genommen werden, desto höher
ist auch das Ausgabenvolumen, das auf die Einwohner bezogen berechnet wird.
Entsprechend erhöhen sich in allen drei Leistungsarten die Ausgaben pro Ei n-
wohner, jedoch nicht im selben Verhältnis.
Ausgaben pro
Einwohner
Anstieg der Ausga-
ben pro Einwohner
Benchmarking der SGB XII-Leistungen der mittelgroßen Großstädte in Deutschland Bericht 2013
19
Kommt es bei der Dichte im SGB II zu einem minimalen Anstieg, erhöhten sich
die Ausgaben pro Einwohner in diesem Bereich stärker. Hintergrund der komm u-
nalen Ausgabensteigerung im SGB II sind vor allem steigende Ausgaben f ür die
Kosten der Unterkunft und Heizung, die auf steigende Mieten und Nebenkosten
zurückzuführen sind. Diese Entwicklung betrifft auch die beiden Leistungsbere i-
che des SGB XII, da die Kosten der Unterkunft und Heizung einen Bestandteil der
Ausgaben in diesen Bereichen ausmachen.
Die tatsächliche Belastung der kommunalen Haushalte wird durch die Darste l-
lung jedoch nicht abgebildet. Da die finanzielle Verantwortung für Lei stungen der
GSiAE in 2013 zu 75 % vom Bund übernommen wird, müssen entsprechend nur
25 % der Ausgaben von den Städten aufgewendet werden. Im kommenden B e-
richtsjahr gehen die kompletten Ausgaben für die Leistungsberechtigten der
GSiAE auf den Bund über, so dass sich die Entlastung der Städte in diesem Lei s-
tungsbereich zunehmend ausweitet. Allerdings erhalten die Städte keinen Au s-
gleich für das zur administrativen Umsetzung eingesetzte Personal und für B e-
triebskosten. Dies sind Ausgaben, die voll zu Lasten der örtlichen Träger der Sozi-
alhilfe gehen.
Sozialversicherungspflichtig Beschäftigte
Das Leistungsgeschehen im SGB XII wird wesentlich von regionalen Wirtschaft s-
und Bevölkerungsentwicklungen beeinflusst. Wirtschaftlich und regional wac h-
sende Regionen verfügen über bessere Voraussetzungen, um qualifizierte Fac h-
kräfte anzuziehen, als Regionen, die überdurchschnittlich von einem Bevölk e-
rungsrückgang oder Arbeitslosigkeit betroffen sind. Eine gute wirtschaftliche Lage
wirkt wachstumsverstärkend, hat also einen günstigen Einfluss auf die zukünftige
Arbeitsmarktlage und Kaufkraft in einer Stadt. Wirtschaftlich weniger bevorteilte
Städte stehen hingegen vor der Herausforderung, Gewerbe und qualifizierte Fac h-
kräfte in einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung zu binden.
Menschen, die in einem sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnis
stehen, verfügen eher über genügend Einkommen und Vermögen, um den eig e-
nen Lebensunterhalt gegenwärtig und zukünftig ohne den Bezug von existenzs i-
chernden Leistungen zu sichern.
Die Dichte der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten bildet somit einen Ko n-
textindikator, welcher in der folgenden Abbildung in einer Zeitreihe von 2009 bis
2013 dargestellt ist. Datenquelle ist die Statistik der Bundesagentur für Arbeit.
Per Definition beinhaltet die Dichte der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten
alle Arbeiter und Angestellten einschließlich Auszubildende, die kranken-, pflege-
und rentenversicherungspflichtig sind oder beitragspflichtig für die Arbeit slosen-
versicherung bzw. für die Beitragsanteile zu den gesetzlichen Rentenversicheru n-
gen zu entrichten sind. Nicht zu dieser Gruppe von Beschäftigen gehören B eamte
und Selbständige.
Finanzierung GSiAE
durch den Bund
Dichte der sozial-
versicherungs-
pflichtig
Beschäftigten
Benchmarking der SGB XII-Leistungen der mittelgroßen Großstädte in Deutschland Bericht 2013
20
ABB. 6: KENNZAHL 17 SGB II: DICHTE DER SOZIALVERSICHERUNGSPFLICHTIG BESCHÄFTIGTEN (AM WOHNORT)
549
479
567
499
583
521
537
474
476
528
486
579
541
524
0
100
200
300
400
500
600
700
BS BHV C DA ER HAL J KS KI LU OB P SZ
KeZa 17 SGB II
Dichte der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten
im Juni des Betrachtungsjahres
pro 1.000 EW von 15 bis unter 65 Jahren in der Zeitreihe
2009 2010 2011 2012 2013 Mittelwert 2013
In allen Städten lässt sich seit 2009 eine stetige Steigerung der Dichte der sozial-
versicherungspflichtig Beschäftigten bezogen auf 1.000 Einwohner unter 65 Ja h-
ren beobachten, auch wenn die En twicklung in den Städten unterschiedlich ve r-
läuft. Für das aktuelle Berichtsjahr entspricht die Er höhung einer Steigerung von
0,8 %. Nur in Jena kommt es zu ein er leichten Reduzierung von 0,1 %. Chem-
nitz verzeichnet eine Stagnation.
Unterdurchschnittlich ist die Dichte vor allem in den wirtschaftlich schwächeren
Regionen der Städte Bremerhaven, Darmstadt, Kassel, Kiel und Oberhausen.
Über dem Mittelwert liegen die Dichten vor allem in Chemnitz, Erlangen und
Potsdam.
3.2. Kommunales Leistungsportfolio (ohne SGB II)
Der nachfolgende Abschnitt gibt einen Überblick über die Ausgaben der im
Kennzahlenvergleich untersuchten Leistungsbereiche. Betrachtet werden die
Ausgaben pro Einwohner für die Leistungsarten HLU a.v.E., GSiAE a.v.E., GSiAE
i.E., HzP a.v.E. und Hz P i.E. in den Jahren 2012 und 2013. Während in den
Bereichen HLU und GSiAE Bruttoausgaben abgebildet werden, werden im
Bereich der HzP aufgrund der unterschiedlichen Abrechnungspraxis die
Einnahmen in Abzug gebracht und somit Nettoausgaben betrachtet.
Steigende Dichte
Benchmarking der SGB XII-Leistungen der mittelgroßen Großstädte in Deutschland Bericht 2013
21
ABB. 7: AUSGABEN DER UNTERSUCHTEN LEISTUNGSBEREICHE PRO EINWOHNER
0
50
100
150
200
250
300
12 13 12 13 12 13 12 13 12 13 12 13 12 13 12 13 12 13 12 13 12 13 12 13 12 13 12 13
BS BHV C DA ER HAL J KS KI LU OB P SZ MW
Euro
Ausgaben für die einzelnen Leistungsarten
pro Jahr je Einwohner am 31.12. des jeweiligen Betrachtungsjahres
Netto-
Ausgaben
HzP i.E.
Netto-
Ausgaben
HzP a.v.E.
Brutto-
Ausgaben
GSiAE i.E.
Brutto-
Ausgaben
GSiAE
a.v.E.
Brutto-
Ausgaben
HLU a.v.E.
12 13 12 13 12 13 12 13 12 13 12 13 12 13
8,6 8,9 13,9 14,0 6,5 6,4 42,8 32,9 4,9 6,9 6,4 8,8 7,1 7,5
83,9 88,9 131,5 141,9 41,9 45,1 79,9 91,3 31,7 35,2 41,7 45,8 33,3 37,9
62,2 66,1 106,9 114,7 34,9 37,3 76,2 87,4 31,7 35,2 41,6 45,7 26,4 30,7
21,7 22,8 24,6 27,2 7,0 7,8 3,6 3,9 üöTr üöTr 0,1 0,1 6,9 7,2
38,2 37,9 74,3 73,0 20,8 18,8 36,7 36,6 2,1 0,6 üöTr üöTr 26,8 36,0
5,9 5,0 25,6 23,4 9,2 8,3 18,5 18,3 2,1 10,1 üöTr üöTr 7,2 10,9
32,3 32,9 48,6 49,6 11,5 10,5 18,2 18,3 üöTr üöTr üöTr üöTr 19,6 25,1
130,7 135,7 219,7 229,0 69,2 70,4 159,4 160,8 38,7 52,1 48,1 54,7 67,1 81,4Summe/Jahr/Einw.
Brutto-Ausgaben HLU a.v.E.
Brutto-Ausgaben GSiAE gesamt
Brutto-Ausgaben GSiAE a.v.E.
Brutto-Ausgaben GSiAE i.E.
Netto-Ausgaben HzP gesamt
Netto-Ausgaben HzP a.v.E.
Netto-Ausgaben HzP i.E.
HALBS JERDACBHV
12 13 12 13 12 13 12 13 12 13 12 13 12 13
27,3 33,7 14,7 16,7 5,3 5,1 9,7 10,1 5,0 5,8 10,9 13,0 12,5 13,1
115,5 125,0 126,3 133,7 81,9 88,9 71,1 76,0 56,7 57,9 76,2 82,0 74,7 80,7
112,0 120,9 102,4 110,2 65,2 69,9 65,5 70,2 46,1 49,1 53,7 59,4 63,4 69,0
3,5 4,1 23,9 23,5 16,7 19,0 5,6 5,8 10,6 8,8 22,6 22,6 12,2 12,7
95,8 99,5 70,2 72,9 41,5 43,0 42,4 42,9 18,7 20,7 51,1 48,6 43,2 44,2
52,0 57,6 31,1 33,4 5,6 6,1 7,1 7,7 8,3 8,1 4,8 4,3 14,8 16,1
43,8 41,9 39,0 39,4 35,9 36,9 35,2 35,2 10,4 12,5 46,3 44,3 31,0 31,5
238,6 258,2 211,1 223,2 128,6 137,0 123,1 129,0 80,5 84,4 138,3 143,6 134,0 142,4Summe/Jahr/Einw.
Brutto-Ausgaben HLU a.v.E.
Brutto-Ausgaben GSiAE gesamt
Brutto-Ausgaben GSiAE a.v.E.
Brutto-Ausgaben GSiAE i.E.
Netto-Ausgaben HzP gesamt
Netto-Ausgaben HzP a.v.E.
Netto-Ausgaben HzP i.E.
POBLUKI MW SZKS
Die Grafik gibt einen Anhaltspunkt für die Armutssituation in den einzelnen Städ-
ten und die damit einhergehende finanziell e Belastung der Komm unen. In der
Summe haben sich die durchschnittlichen Ausgaben pro Jahr und Einwohner von
134,0 Euro im Vorjahr auf 142,4 Euro im Berichtsjahr erhöht. Dabei kommt es
in allen Leistungsbereichen zu Anstiegen.
Hinsichtlich der Ausgaben k önnen die Städte in mehrere Gruppen unterteilt we r-
den, die sich durch unterschiedliche finanzielle Belastungen voneinander abgre n-
zen. Die Städte Kassel und Kiel sind durch vergleichsweise hohe Ausgaben b e-
sonders belastet. Braunschweig, Darmstadt, Ludwigshafen, Oberhausen und
Salzgitter gehören hingegen zu der Gruppe mit einer mittleren Ausgabenbela s-
tung. Zur Gruppe mit vergleichsweise geringerer Ausgabenbelastung gehören n e-
ben Erlangen die vier untersuchten Städte der neuen Bundesländer Chemnitz,
Halle, Jena und Potsdam. Hintergrund sind hierbei die spezifischen Erwerbsbi o-
Steigende SGB XII-
Ausgaben pro
Einwohner
Benchmarking der SGB XII-Leistungen der mittelgroßen Großstädte in Deutschland Bericht 2013
22
grafien in der ehemaligen DDR, die zu höheren Rentenansprüchen geführt haben.
Folglich fallen die Dichten der SGB XII-Leistungsberechtigten und somit auch die
Ausgaben je Einwohne r für Leis tungsbereiche des SGB XII im Vergleich zu den
anderen Städten niedriger aus.
Die finanzielle Belastung der Kommunen wir d durch eine hohe Dichte an SGB II-
Leistungsberechtigten verschärft. Dies ist der Fall in den Städten Kiel und Kassel,
die ohnehin vergleichsweise hohe Ausgaben haben, aber auch in Bremerhaven,
Halle, Ludwigshafen und Oberhausen.
Erlangen weist in der Summe die geringsten Ausgaben für SGB XII-Leistungsarten
auf. Überdies sind die Dichten und folgli ch auch die Ausgaben im Bereich SGB II
unterdurchschnittlich. In dieser Stadt erhalten also vergleichsweise wenige Perso-
nen Leistungen nach dem SGB XII bzw. SGB II.
In den Kapiteln zu den jeweiligen Leistungsbereichen werden die Ausgabenent -
wicklung sowie mögliche Einflussfaktoren noch einmal detailliert beleuchtet.
3.3. Struktur der Personengruppen im Leistungsbezug
Um ein konkreteres Bild von der Gruppe der Leistungsberechtigten im Bezug der
verschiedenen SGB XII-Leistungen außerhalb von Einrichtungen zu e rhalten, wird
im Folgenden auf ihre Zusammensetzung nach den Merkmalen Geschlecht und
Staatsangehörigkeit eingegangen.
Die nachstehende Tabelle gi bt zunächst die Dichten der SGB XII-
Leistungsberechtigten wieder. Anschließend werden die Ausprägungen der ge -
nannten Strukturmerkmale in der kommunalen Gesamtbevölkerung abgebildet.
Schließlich wird gezeigt, wie sich die jeweiligen Leistungsbereiche nach Ge -
schlecht und Staatsangehörigkeit im Verhältnis zu m gesamten Leistungsbereich
SGB XII zusammensetzen.
Unterschiedliche
Belastungs-
sitautionen
Benchmarking der SGB XII-Leistungen der mittelgroßen Großstädte in Deutschland Bericht 2013
23
ABB. 8: TABELLE: STRUKTURDATEN IM ÜBERBLICK
BS BHV C DA ER HAL J KS KI LU OB P SZ MW
Dichte HLU a.v.E. 1,8 2,8 1,7 3,9 1,4 3,5 1,5 5,1 2,8 1,2 2,1 1,2 1,9 2,4
Dichte GSiAE a.v.E. 12,1 22,5 8,0 14,7 7,0 9,1 6,5 22,4 18,9 13,0 14,0 8,0 12,0 13,0
Dichte HzP a.v.E. 0,9 2,9 1,9 1,7 0,7 n.v. 1,6 3,8 3,5 0,7 1,9 1,6 1,0 1,8
BS BHV C DA ER HAL J KS KI LU OB P SZ MW
Anteil Frauen 50,8 50,1 51,6 49,7 50,7 52,1 51,3 51,5 51,2 50,4 51,4 51,9 50,9 51,0
Anteil Frauen ab 65
Jahre an allen EW ab 65 58,3 56,3 58,7 57,7 57,7 59,2 57,6 59,1 57,5 56,4 57,8 58,5 57,2 57,8
Anteil EW ohne dt.
Staatsangehörigkeit 8,3 10,5 4,0 17,0 14,3 4,5 5,5 13,7 8,3 22,2 12,1 4,8 10,0 10,4
BS BHV C DA ER HAL J KS KI LU OB P SZ MW
HLU a.v.E. weiblich 50,4 49,4 44,0 50,3 49,7 45,0 40,5 44,8 49,3 50,2 46,8 46,2 54,8 47,8
GSiAE gesamt weiblich 55,1 56,6 50,3 53,2 51,7 49,7 48,8 54,1 53,3 54,6 58,0 49,3 59,9 53,4
HzP a.v.E. weiblich 62,3 55,9 57,9 59,5 58,6 n.v. 42,8 64,0 66,8 56,4 68,3 60,6 65,6 59,9
BS BHV C DA ER HAL J KS KI LU OB P SZ MW
HLU a.v.E. ohne dt.
Staatsangehörigkeit 6,4 6,6 4,8 18,9 17,4 n.v. 2,0 10,2 9,5 18,9 12,9 6,0 14,4 10,7
GSiAE gesamt ohne dt.
Staatsangehörigkeit 11,1 10,6 17,3 26,2 24,5 18,1 17,8 20,1 13,3 24,4 18,4 18,3 13,9 18,0
HzP gesamt ohne dt.
Staatsangehörigkeit 2,2 4,8 12,9 14,8 27,1 n.v. 0,7 15,3 8,8 6,3 5,9 22,0 4,0 10,4
Anteile SGB XII-Empfänger nach Geschlecht
2013
2013
2013
2013 Anteile SGB XII-Empfänger nach Staatsangehörigkeit
Dichten SGB XII pro 1.000 Einwohner
Anteile an Einwohnern Gesamt
BHV: Die EW-Daten beziehen sich auf das Jahr 2012
HAL: HzP in Zuständigkeit des überörtlichen Trägers der Sozialhilfe
ER: Ergebnisse beziehen sich nur auf Leistungsberechtigte außerhalb von Einrichtungen
Wie in den vorangegangenen Jahren ist die GSiAE a.v.E. in allen teilnehmenden
Städten die am häufigsten gewährte Leistung in den untersuchten Leistungsberei-
chen des SGB XII. Dies zeigt sich sowohl im Mittelwert von 13,0 Leistungsbe-
rechtigten pro 1.000 Einwohner als auch in den Werten der einzelnen Städte.
Deutlich geringer fallen die Dichten der HLU - bzw. HzP -Leistungsberechtigten
aus. Pro 1.000 Einwohner erhalten durchschnittlich 2, 4 Personen HLU a.v.E.
und 1,8 Personen Leistungen der ambulanten HzP. Abweichungen zeigen sich in
Chemnitz, Bremerhaven, Jena, Kiel und Potsdam, wo die Dichte der Personen
mit Leistungen der ambulanten HzP höher ist als die Dichte der Leistungsberec h-
tigten der HLU a.v.E.
Insgesamt ist die Dichte der Leistungsberec htigten im Vergleich zum Vorjahr in
der HLU a.v.E. geringfügig angestiegen (2012: 2,2 %), während in der ambulan-
ten HzP (2012: 1, 8 %) eine Stagnation zu beobachten ist. Die Dichte der Lei s-
tungsberechtigten in der GSiAE a.v.E. ist im Ve rgleich zum Vorjahr ( 2012:
12,2 %) weiter steigend.
Benchmarking der SGB XII-Leistungen der mittelgroßen Großstädte in Deutschland Bericht 2013
24
Strukturmerkmal Geschlecht
Wird die Bevölkerung der abgebildeten Städte differenziert nach dem Geschlecht
betrachtet, überwiegt der Anteil der weiblichen Bevölkerung mit 51,0 %. Ein ab-
weichendes Bild ergibt sich lediglich in Darmstadt, wo 49,3 % der Bevölkerung
weiblich sind. Mit zunehmendem Alter der Bevölkerung steigt auch der Anteil der
weiblichen Personen an der gleichaltrigen Gesamtbevölkerung: In der Gruppe der
Einwohner, die 65 Jahre und älter sind, beträgt der Anteil von Frauen 57,8 %.
Diese Tendenz setzt sich – obgleich in unterschiedlicher Ausprägung – auch in
der Dichte der Personen mit GSiAE - und HzP -Leistungen fort. Der Anteil der
weiblichen Leistungsberechtigten beträgt in der ambulanten HzP 59,9 % und in
der GSiAE 53,4 %. Lediglich in der HLU a.v.E. ist die Inanspruchnahme der Leis-
tung von Frau en mit 47, 8 % unterproportional im Vergleich zum Geschlechter-
verhältnis der Gesamtbevölkerung.
Dementsprechend sind im Mittelwert ca. 52, 2 % der Leistungsberechtigten im
Bereich HLU a.v.E. männlich. Den höchsten Anteil von Männern im Bezug von
HLU a.v.E. verzeichnet Jena mit 59,5 %. Dagegen sind in Salzgitter mit 45,2 %
weitaus weniger Männer im HLU-Bezug.
Der durchschnittliche Anteil der Frauen in der GSiAE liegt mit 53,4 % über dem
weiblichen Bevölkerungsanteil. Mit Ausnahme von Chemnitz, Halle, Jena und
Potsdam zeigt sich dieses Bild auch in den einzelnen Vergleichsstädten.
Wird allerdings der Anteil der Frauen ab 65 Jahren an der gleichaltrigen Bevölk e-
rung mit 57,8 % berücksichtigt, ergibt sich ein differenziertes Bild. Da sich der
überdurchschnittliche Anteil nicht in gleicher Weise im genann ten Leistungsbe-
reich widerspiegelt, kann der Anteil von Frauen am GSiAE -Bezug als unterdurch-
schnittlich angesehen werden.
Der höchste Anteil von Frauen im SGB XII-Leistungsbezug ist in der ambulanten
HzP feststellbar; im Mittelwert sind 59,9 % der Leistungsberechtigten weiblich.
Eine deutliche Abweichung verzeichnet Jena mit einem Anteil von lediglich
42,8 % Frauen im ambulanten HzP-Bezug.
Wird der Frauenanteil in der Altersklasse der über 65 -Jährigen einbezogen, blei-
ben die Aussagen für die HzP a.v.E. im Gegensatz zur GSiAE unverändert. Auch
im Vergleich zur Bezugsgröße der Frauen ab 65 Jahre sind überdurchschnittlich
viele Personen mit Leistungen der HzP a.v.E. weiblich.
Der übergeordnet betrachtet größere Anteil von Frauen in den Leistungsbereichen
des SGB XII ist zum einen auf die durchschnittlich höhere Lebenserwartung von
Frauen zurückzuführen. Ein tragender Faktor ist zudem das vergleichsweise g e-
ringere Rentenniveau. Letzteres ist dadurch bedingt, dass Frauen in V erbindung
mit der Mutterrolle bei Familiengründungen häufiger als Männer unterbrochene
Insgesamt
mehr Frauen
als Männer
HLU a.v.E.
mehr Männer
als Frauen
GSiAE
Geschlechterver-
hältnis abhängig
von Altersgruppe
HzP a.v.E.
mehr Frauen
als Männer
Benchmarking der SGB XII-Leistungen der mittelgroßen Großstädte in Deutschland Bericht 2013
25
Erwerbsbiographien aufweisen, Teilzeitbeschäftigungen nachgehen und ein im
Mittel niedrigeres Vergütungsniveau erreichen.
Werden die Daten im Zeitverlauf betrachtet, ist jedoch festzuhalten, dass sich das
Geschlechterverhältnis in den verschiedenen Leistungsarten zunehmend a n-
gleicht. So ist in der HLU a.v.E., wo die Inanspruchnahme der Leistung von Frau-
en unterproportional im Vergleich zum Geschlechterverhältnis der Gesamtbevölke-
rung ist, ein Zuwachs von 1,6 % feststellbar. Dagegen ist der Anteil der weibl i-
chen Leistungsberechtigten in der ambulanten HzP gegenüber dem Vorjahr um
1,5 % gesunken. In der GSiAE ist ein Rückgang von 2,3 % zu verzeichnen.
Ursächlich hierfür s ind gesellschaftliche Entwicklungen, darunter die steigende
Partizipation von Frauen am Arbeitsmarkt, eine wachsende Angleichung des Ve r-
gütungsniveaus sowie eine sich ändernde Rollenverteilung innerhalb der Familie.
Strukturmerkmal Staatsangehörigkeit
In den untersuchten Städten sind im Mittelwert 10,4 % der Gesamtbevölkerung
nicht im Besitz einer deutschen Staatsangehörigkeit. Im Vergleich gestaltet sich
der Anteil der Personen ohne deutsche Staatsangehörigkeit in den einzelnen Städ-
ten sehr unterschiedlich. Die geringsten Anteile zeigen sich in den vier Städten
der neuen Bundesländer. Demnach leben die wenigsten Personen ohne deutsche
Staatsangehörigkeit in Chemnitz (4,0 %) und Halle (4,5 %). Deutlich darüber
liegen die Anteile insbe sondere in Ludwigshafen mit 22,2 % und Darmstadt mit
17,0 %.
Übergeordnet gesehen ist der Anteil der Personen ohne deutsche Staatsangeh ö-
rigkeit in allen Leistungsbereic hen des SGB XII größer als ihr Anteil an der G e-
samtbevölkerung. Allerdings sind sowohl zwischen den Leistungsarten als auch
im interkommunalen Vergleich deutliche Unterschiede sichtbar.
In der ambulanten HLU hat sich der Anteil der Personen ohne deutsche Staats-
angehörigkeit von 11, 3 % in 2012 auf 10 ,7 % im Berichtsjahr verri ngert und
liegt nur noch leicht über dem Anteil dieser Personengruppe an der Gesamtbevöl-
kerung. Auch in der GSiAE ist gemäß dem bisherigen Trend ein weiterer Rück-
gang zu verzeichnen, al lerdings liegt der Wert noch immer deu tlich über dem
durchschnittlichen Bevölkerungsanteil der Personen ohne deutsche Staatsangehö-
rigkeit.
Lag der Anteil der Personen ohne deutsche Staatsangehörigkeit mit HzP -
Leistungen in den Vorjahren noch unter dem Ant eil dieser Personen an der G e-
samtbevölkerung, ist er mittlerweile auf 10, 4 % gestiegen und entspricht damit
dem Anteil in der Bevölkerung . Ein Hintergrund dieser Entwicklung ist die z u-
nehmende Anpassung der Pflegeanbieter an bestimmte kulturell bedingte Bedürf-
nisse der Leistungsberechtigten.
Heterogene
Verteilung
Überdurchschnittli-
cher Leistungsbezug
von Personen
ohne deutsche
Staatsangehörigkeit
Benchmarking der SGB XII-Leistungen der mittelgroßen Großstädte in Deutschland Bericht 2013
26
In allen Leistungsbereichen sind darüber hinaus sehr große Unterschiede zw i-
schen den untersuchten Städten erkennbar. Besonders deutlich zeigt sich dies im
Bereich der HzP. Die Spanne reicht von 0,7 % HzP-Leistungsberechtigten ohne
deutsche Staatsangehörigkeit in Jena bis 27,1 % in Erlangen. Ein Zusamme n-
hang mit den Anteilen der Personengruppe ohne deutsche Staatsangehörigkeit an
der Gesamtbevölkerung in den einzelnen Städten ist dabei nicht erkennbar. Stat t-
dessen kann a uch hier die unterschiedliche Spezialisierung der Pflegeangebote
auf bestimmte kulturelle Gruppen in den Städten ursächlich sein.
Ein Erklärungsansatz für den insgesamt höheren Anteil von Menschen ohne deu t-
sche Staatsangehörigkeit im SGB XII-Leistungsbezug besteht, ähnlich wie beim
Strukturmerkmal Geschlecht, darin, dass Personen ohne deutsche Staatsangeh ö-
rigkeit generell ein niedrigeres Erwerbseinkommen zur Verfügung steht, was zu
geringeren Rentenansprüchen führt.
Angemerkt werden soll an dieser Stelle, dass sich die Bezeichnung „Personen
ohne deutsche Staatsangehörigkeit“ ausschließlich auf den rechtlichen Aspekt der
Staatsangehörigkeit bezieht. Sie ist nicht gleichzusetzen mit dem Merkmal Migr a-
tionshintergrund, da ein wesentlicher Anteil dieser Persone ngruppe, unabhängig
von ihrem Migrationshintergrund, sich im Besitz der deutschen Staatsangehöri g-
keit befinden kann. Berücksichtigt sind in der Kategorie der Personen mit Staat s-
angehörigkeit zudem jene Personen, die eine doppelte Staatsangehörigkeit besi t-
zen. Ferner soll darauf hingewiesen werden, dass die Ausführungen zur Staatsa n-
gehörigkeit nicht nach Altersklassen unterteilt sind, während sich die Leistu ngen
der GSiAE vorwiegend auf Personen über 65 Jahre beziehen.
Benchmarking der SGB XII-Leistungen der mittelgroßen Großstädte in Deutschland Bericht 2013
27
4. Hilfe zum Lebensunterhalt (HLU)
Leistungsart und Zielgruppe
Die Hilfe zum Lebensunterhalt ist eine bedarfsorientierte Leistung der Sozialhilfe
nach dem 3. Kapitel des SGB XII zur Sicherstellung des Existenzminimums für
eine kleine Personengruppe, die von den beiden anderen bedeu tenden Leistungs-
arten der Grundsicherung (Grundsicherung für Arbeitssuchende nach dem SGB II
sowie Grundsicherung im Alter und bei E rwerbsminderung nach dem 4. Kapitel
SGB XII) nicht erfasst wird. Damit bildet sie eine weitere Ebene im Netz der s o-
zialen Sicherung.
Zielsetzung des gesetzlichen Auftrages ist es, die Existenzsicherung im Rahmen
der Daseinsvorsorge zu erfüllen und dabei dem Leistungsberechtigten ein Leben
in Würde zu ermöglichen, wenn der notwendige Lebensunterhalt nicht aus eig e-
nen Mitteln bestritten werden kann.
Die Leistungen der Hilfe zum Lebensunterhalt können in oder außerhalb von Ei n-
richtungen in Anspruch genommen werden. Der vorliegende Bericht bezieht sich
in seinen Ausführungen auf den Personenkreis außerhalb von Einrichtungen.
Bei Erfüllung der Anspruchsvoraussetzungen wird die Hilfe zum Lebensunterhalt
folgenden Personen gewährt:
Personen, die das Rentenalter noch nicht erreicht haben und
die Rente aufgrund voller E rwerbsminderung nach § 43 Abs. 2
SGB VI auf Zeit erhalten
die vorübergehend weniger als drei Stunden täglich erwerbsfähig
sind
die vorgezogene Altersrente erhalten und über nicht ausreichendes
Einkommen verfügen
Kinder unter 15 Jahren, die bei anderen Personen als ihren Eltern leben
Personen im Rentenalter ohne Anspruch auf Leistungen der GSiAE au f-
grund fahrlässig herbeigeführter Mittellosigkeit
Für alle drei Personenkreise gilt, dass die Anspruchsvoraussetzungen erfüllt sind,
wenn das eigene Einkommen und Vermögen nicht ausreicht, um den notwend i-
gen Lebensunterhalt zu sichern und die erforderlichen Leistungen nicht von ande-
ren Personen gedeckt werden.
Kommunale Ziele und Steuerungsinteresse
Der Bezug von HLU stellt in der Praxis vor allem eine Übergangs situation zwi-
schen dem SGB II und dem GSiAE -Bezug dar. Demzufolge ist die Fluktuation in
diesem Leistungsbereich besonders hoch bei gleichzeitig verhältnismäßig geringen
Fallzahlen. Die Träger der Sozialhilfe haben die Aufgabe, den Leistungsberechtig-
ten vorrangig „Hilfe zur Selbsthilfe“ zu leisten.
Zielsetzung
Hilfe zum Lebens-
unterhalt außerhalb
von Einrichtungen
Zielgruppen
Benchmarking der SGB XII-Leistungen der mittelgroßen Großstädte in Deutschland Bericht 2013
28
Ziel ist eine Stabilisierung der psychosozialen Situation, die Verhinderung weiterer
bzw. anderer Hilfebedarfe oder die Wiederherstellung der Erwerbsfähigkeit. Alle r-
dings können gezielte Maßnahmen zur Aktivierung nur einen kleinen Persone n-
kreis erreichen.1
Das wichtigste Steuerungsziel in Bezug auf die Gewährungsprozesse der HLU ist
damit weiterhin die Abgrenzung zur Grundsicherung für Arbeitssuchende und im
Alter und bei Erwerbsminderung. Dies er folgt durch Beobachtung und Steuerung
der Zu- und Abgänge vom und in das SGB II und die GSiAE. Von besonderer Be-
deutung ist dabei die Zusammenarbeit mit dem Rentenversicherungsträger und
wann Personen, die vorübergehend voll erwerbsgemindert sind vom Rentenversi-
cherungsträger begutachtet werden. Im folgenden Kapitel wird auf die Zu - und
Abgänge gesondert eingegangen.
Konkrete Steuerungsmöglichkeiten bestehen unter anderem durch:
Verbindliche Verfahrensvereinbarungen mit den Leistungsbereichen SGB II
und GSiAE
Zeitnahes Veranlassen der Begutachtung der Erwerbsfähigkeit zur Übe r-
führung in die GSiAE bei dauerhafter voller Erwerbsminderung
Aktivierung in Richtung Arbeitsmarkt und Überführung in das SGB II
Die Steuerungsrelevanz im Ges amtkontext kommunaler Aufgaben und Ausgaben
ist eher gering. Indikatoren dafür, dass eine Kommune erfolgreicher agiert als eine
andere, können allenfalls aus der Reduzierung der Dichte, ausdifferenziert nach
Altersgruppen, gewonnen werden.
4.1. Leistungsberechtigte
In der nachfolgenden Grafik wird die Dichte der Leistungsberechtigten der Lei s-
tung Hilfe zum Lebensunterhalb außerhalb von Einrichtungen in einer Zeitreihe
von fünf Jahren dargestellt. Die abgebildeten Ergebnisse weichen von denen in
den Vorkapiteln gezeigten ab, da hier die Bezugsgröße von 1.000 Einwohnern im
Alter bis zu 65 Jahren genutzt wird, während sich die Ergebnisse zuvor zur Ve r-
gleichbarkeit mit der Dichte anderer Leistungsbereiche auf 1.000 Einwohner j e-
den Alters beziehen.
1 Im Verlauf des Benchmarking hat sich der Teilnehmenden -Kreis mit Aktivierungspr o-
grammen beschäftig t. Ergebnisse dazu wurden in Vorjahresberichten veröffentlicht, die
unter www.consens-info.de zur Verfügung stehen (insbesondere im Benchmarking -Bericht
2009)
Kommunale Ziele
Steuerungs-
möglichkeiten
Benchmarking der SGB XII-Leistungen der mittelgroßen Großstädte in Deutschland Bericht 2013
29
ABB. 9: KENNZAHL 1: DICHTE DER LEISTUNGSBERECHTIGTEN IN DER HLU A.V.E. ZUM STICHTAG 31.12.
2,3
3,6
2,3
4,7
1,8
4,5
1,8
6,4
3,4
1,5
2,7
1,5
2,4
3,0
0
1
2
3
4
5
6
7
8
9
BS BHV C DA ER HAL J KS KI LU OB P SZ
KeZa 1 SGB XII
Dichte der HLU-Leistungsberechtigten a.v.E.
jeweils am 31.12. pro 1.000 Einwohner unter 65 Jahre
2009 2010 2011 2012 2013 Mittelwert 2013
Aufgrund der insgesamt niedrigen Zahl von Leistungsberechtigten in der HLU
a.v.E. führen bereits geringe Veränderungen der Fallz ahlen zu größeren Unte r-
schieden zwischen den Städten bzw. gegenüber dem Vorjahr. Einen besonderen
Einfluss haben daher in diesem Leistungsbereich auch Veränderungen der
zugrundegelegten Einwohnerzahlen.
Weiteren Einfluss auf die Entwicklungen der Dichte nimmt die Vorgehensweise
und Intensität der Begutachtungspraxis der Erwerbsfähigkeit, die in den teilne h-
menden Städten prakt iziert wird. Die Spanne der Dichte reicht im Berichtsjahr
von 1,5 in Ludwigshafen und Potsdam bis zu 6,4 in Kassel.
Seit 2009 ist im Mittelwert der Städte ein kontinuierlic her Anstieg der HLU -
Dichte zu beobachten. Die Dichte des Vorjahres (2,80) erhöhte sich für das B e-
richtsjahr 2013 um 7,1 %. Zu Steigerungen kommt es vor allem in den Städten
Halle (+34,7 %), Ludwigshafen (+22,8 %), Erlangen (+21,9 %) und Kassel
(+19,1 %). Reduzierungen der Dichte weisen die beiden Städte Darmstadt
(-16,7 %) und Jena (-7,3 %) aus.
Der Anstieg der Dichte in Halle steht in Verbindung mit einem erhöhten Zugang
von Personen aus dem SGB II. Eine volle Erwerbsminderung liegt hier insbeso n-
dere aufgrund von Alkohol - und Drogenmissbrauch vor. Zudem zeigt sich eine
überdurchschnittliche Dichte von HLU-Leistungsberechtigten im Alter bis 15 Jah-
ren. Im Vergleich zum Vorjahr ist es in diesem Personenkreis zu eine m übe r-
durchschnittlichen Zuwachs gekommen.
Geringe
Grundgesamtheit
Benchmarking der SGB XII-Leistungen der mittelgroßen Großstädte in Deutschland Bericht 2013
30
Die deutliche Reduzierung der Anzahl von Leistungsberechtigten der HLU a.v.E.
in der Stadt Darmstadt steht im Zusammenhang mit einem Projekt, welches im
Herbst 2010 mit der Einführung eines Fa llmanagements begann. Auslöser für
den Einstieg in das Projekt war die deutlich über dem Mittelwert liegende HLU -
Dichte. Im weiteren Verlauf des Projektes wurde ab Mitte 2011 das Verfahren zur
Begutachtung der Erwerbsfähigkeit geändert. Seitdem wird die Er werbsfähigkeit
von Personen nicht mehr wie zuvor üblich vom Gesundheitsamt, sondern vom
Rentenversicherungsträger geprüft. In 2012 wurde die Sachbearbeitung nach
dem 3. und 4. Kapitel SGB XII getrennt
Die diesjährige Reduzierung der Dichte in Darmstadt ist weiterhin das Ergebnis
des Projektes, das zwischenzeitlich organisatorisch fest in die Geschäftsverteilung
integriert wurde. Insbesondere durch die frühzeitige Zuständigkeitsprüfung (HLU
oder GSiAE) durch den Rententräger konnte der Rückgang erzielt werden. Parallel
wurden weitere Konzepte erarbeitet, um Menschen mit besonderen sozialen
Schwierigkeiten und/oder psychischen Problemen schnellstmöglich dem korrekten
Hilfesystem zuzuordnen.
In Kassel besteht eine Vereinbarung mit dem Jobcenter, nach der wechselseitig
bei Personen ohne Rentenanspruch amtsärztliche Gutachten akzeptiert we rden.
Dabei ist die generell hohe Dichte von den gesamtwirtschaftlichen Rahmenbedin-
gungen beeinflusst, die für den betroffenen Personenkreis keine optimalen V o-
raussetzungen bietet. Kassel weist eine hohe Anzahl von Einzelhaushalten aus,
die sich im Vergleich zum Vorjahr um 22 % erhöhten. Die Zahl der alleinstehe n-
den Leistungsberechtigten von ALG II-Leistungen, die befristet voll erwerbsgemin-
dert werden und damit in den SGB XII-Bezug übergehen, steigert sich kontinuier-
lich. Die Anzahl der Personen unter 15 Jahren bleibt dagegen nahezu unverän-
dert. Ein Anstieg ist bei den Personen im erwerbsfähigen Alter, insbesond ere der
50- bis 64-Jährigen, zu verzeichnen.
Auch in Braunschweig kommt es zu einem Anstieg der HLU -Dichte. Aufgrund
personeller Engpässe beim Gesundheitsamt konnten hier ab Mitte 2013 keine
Untersuchungen der Erwerbsfähigkeit durchgeführt werden. Im Zuge dessen e r-
höhte sich die Anzahl der Personen im Leistungsbezug der HLU a.v.E.
Das Verfahren zur Begutachtung der Erwerbsfähigkeit ist auch in den anderen
Städten von Bedeutung für die Entwicklung der Dichte in der HLU.
Die Steigerung der Dichte in d er HLU a.v.E. in Erlangen ist im Zusammenhang
mit einem BSG-Urteil zu sehen, nach dem Personen, die Anspruch auf eine noch
so geringe ausländische Altersrente haben, keine SGB II-Leistungen erhalten. In
diesem Zuge wurde auch die Überprüfung von Ansprüchen auf ausländische Ren-
ten intensiviert. Da die meisten ausländischen Renten bereits vor dem deu tschen
Rentenalter bezogen werden, kommen Betroffene, die keine SGB II-Leistungen
mehr erhalten, in den Bezug der HLU a.v.E.
Beispiel Darmstadt
Verfahren zur Be-
gutachtung der
Erwerbsfähigkeit
Ausländische
Renten
Benchmarking der SGB XII-Leistungen der mittelgroßen Großstädte in Deutschland Bericht 2013
31
Die folgende Grafik zeigt die Zu - und Abgänge in bzw. aus der HLU a.v.E. und
bildet damit die hohe Fluktuation im Leistungsbereich für das Berichtsjahr 2013
ab.
ABB. 10: KENNZAHL 9/10: ANTEILE DER ZU- UND ABGÄNGE IN BZW. AUS DER HLU A.V.E.
52,9
74,1
50,2
34,8
46,5
n.v.
41,8
39,7
45,5
45,3
43,0
54,8
56,9
48,8
25,0
72,2
44,0
57,8
25,8
0,0
23,5
23,4
53,6
21,4
27,8
37,7
44,1
38,0
0
10
20
30
40
50
60
70
80
BS BHV C DA ER HAL J KS KI LU OB P SZ MW
Prozent
KeZa 9/10 SGB XII
Anteile der Zu- und Abgänge aus der HLU a.v.E
an allen Leistungsberechtigten HLU a.v.E. im Berichtsjahr in Prozent
Anteil der Zugänge in die HLU a.v.E. an allen LB HLU a.v.E.
Anteil der Abgänge aus der HLU a.v.E. an allen LB HLU a.v.E.
Mit 48,8 % im Mittelwert sind knapp die Hälfte der Personen im Verlauf des Be-
richtsjahres in den Leistungsbezug der HLU a.v.E. gekommen. Mit 3 8,0 % liegt
der Anteil der Abgänger aus der HLU a.v.E. darunter . Beide Werte machen die
hohe Fluktuation in der HLU a.v.E. deutlich.
Gut sichtbar sind dabei die großen Unterschiede, die zwischen den Ergebnissen
der Städte bestehen. Die Anteile der Zugänge in die HLU a.v.E. an allen Lei s-
tungsberechtigten in der HLU a.v.E. reichen von 34,8 % in Darmstadt bis 74,1
in Bremerhaven. Noch größer i st die Spanne bei den Anteilen der Abgä nge an
allen Leistungsberechtigten der HLU a.v.E. Der geringste Wert liegt mit 21,4 % in
Ludwigshafen vor. Den höchsten Wert weist wiederum Bremerhaven mit 72,2
aus. Im Vergleich zum Vorjahr haben sich partiell deutli che Veränderungen der
Anteile ergeben. Teilweise geht dies auch auf eine Verbesserung der Datenl age
zurück.
Hohe Anteile stehen neben der Gestaltung der Übergä nge und Verfahren sweisen
zwischen den Leistungsbereichen des SGB II und SGB XII generell auch im Z u-
sammenhang mit den wirtschaftlichen Kontextbedingungen. Eine hohe Dichte von
Leistungsberechtigten im SGB II, wie es in Bremerhaven der Fall ist, kann die
Fluktuation in der HLU a.v.E. erhöhen, da die HLU als Überg angssituation zu
Übergänge
zwischen SGB II
und SGB XII
Benchmarking der SGB XII-Leistungen der mittelgroßen Großstädte in Deutschland Bericht 2013
32
verstehen ist, bis das Gutachten über die Erwerbsfähigkeit vorliegt. Je nach E r-
gebnis des Gutachtens des Rentenversicherungsträgers bzw. des Gesundheitsa m-
tes erfolgt ein Zu - bzw. Abgang in den entsprechenden Rechtskreis. Änd erungen
der Zu - und Abgangsquote können auch davon beei nflusst sein, wie hoch die
Anzahl der Anfragen nach einem Gutachten ist und ob Wartezeiten in Kauf g e-
nommen werden müssen.
Verfahrensregeln zwischen den beteiligten Stellen können die Übergänge b e-
schleunigen. In einigen Städten wie in Potsdam und Kassel kommen Einigungs-
stellen zum Ei nsatz, die in Streitfällen zwischen dem SGB II- und dem SGB XII-
Leistungsträger vermitteln und den Entscheidungsprozess antreiben.
In einigen Städten, wie in Darmstadt im Rahmen des durchgeführten Projektes,
werden Mitarbeitende der Sachbearbeitung im Fallmanagement geschult. Lei s-
tungsberechtigte sollen zu Einze lmaßnahmen aktiviert werden, in dem stärker auf
die Situation der Personen eingegangen wird. Die Aktivierungsmaßnahmen verfol-
gen dabei nicht unbedingt die Aktivierung in Richtung Arbeit smarkt, sondern sind
vielmehr auf die Stabilisierung der Lebenslage zur Teilhabe am gesellschaf tlichen
Leben ausgerichtet. Hierdurch sollen auch zukünf tige B edarfe möglichst gering
gehalten werden. Nicht in allen Städten werden Aktivierungsbemühungen umg e-
setzt, da der Einsatz von zusätzlich benötigten Personalressourcen mit dem ve r-
bundenen Nutzen abzuwägen ist. Neben Darmstadt hat auch die Stadt Kassel ein
Fallmanagement für den Personenkreis der HLU -Leistungsberechtigten eingerich-
tet.
Leistungsberechtigte der HLU a.v.E. nach Altersklassen
Neben den Aspekten Geschlecht und Staatsangehörigkeit, die bereits im Kapitel
„Struktur der Personengruppen im Leis tungsbezug“ behandelt wurden, soll nun
das Merkmal Alter in den Blick genommen werden. In der nachstehenden Tabelle
werden die Anteile nach den Altersklassen unter 15 Jahren und ab 15 Jahre bis
zum Renteneintrittsalter für das Jahr 2013 prozentual dargestellt.
ABB. 11: TABELLE: ANTEILE DER LEISTUNGSBERECHTIGTEN HLU A.V.E. NACH ALTERSKLASSEN
Definition Jahr BS BHV C DA ER HAL J KS KI LU OB P SZ
2013 13,3 9,8 20,3 17,9 12,3 27,0 14,4 10,0 16,0 19,4 12,7 20,1 13,3 15,9
2012 12,6 9,3 19,9 15,8 19,7 29,7 12,2 12,1 16,7 16,7 13,1 18,5 12,4 16,0
2013 86,3 90,2 79,7 82,1 87,7 73,0 85,6 90,0 84,0 80,6 87,3 79,9 84,6 83,9
2012 85,9 90,7 80,1 84,2 80,3 70,3 87,8 87,9 83,3 83,3 86,7 81,5 85,4 83,6
MW
Leistungsberechtigte der HLU a.v.E. differenziert nach Altersklassen / Anteile an allen
15 Jahre bis
Renteneintritts
alter
0 bis unter 15
Jahre
Die genannten Faktoren nehmen Einfluss auf die Personengruppe im erwerbsfähi-
gen Alter. In der Erhebung wird diese Gruppe durch die Personen im Leistungsbe-
zug der HLU a.v.E. ab 15 Jahren bis zum Renteneintrittsalter dargestellt. Ihr An-
teil liegt im Mittelwert der Städte bei 83,9 %. Im Vergleich zum Vorjahr kommt
Einigungsstellen
Fallmanagement
und Aktivierung
Altersklasse 15
Jahre bis Renten-
eintrittsalter
Benchmarking der SGB XII-Leistungen der mittelgroßen Großstädte in Deutschland Bericht 2013
33
es zu einer leichten Reduzierung dieses Anteils. Die Werte in den Städten reichen
von 79,7 % in Chemnitz bis 90,2 % in Bremerhaven.
Mit einem Anteil von 15,9 % ist die Gruppe der Leistungsberechtigten in der HLU
a.v.E. im Alter von unter 15 Jahren deutlich kleiner. Die Unterschiede zw ischen
den Städten sind vor allem durch die unterschiedliche Zuordnung der Leistung s-
berechtigten bedingt. Neben den Kindern unter 15 Jahren, die keinen A nspruch
auf Leistungen nach dem SGB II haben, besteht der Personenkreis auch aus Ki n-
dern, die im Rahmen der V erwandtenpflege Leistungen nach dem § 27 a Abs. 4
SGB XII erhalten.
Generell kann der Leistungsanspruch dieser Personengruppe auch über das
SGB VIII gedeckt werden. Die Gewährungspraxis in den Städten weicht hier von
einander ab, so dass Unterschiede hierdurch zu begründen sind.
Veränderungen im Vergleich zum Vorjahr sind hier auch auf die insgesamt geringe
Grundgesamtheit zurückzuführen, stehen aber auch im Zusammenhang mit den
Verschiebungen, die sich in der Altersklasse zwischen 15 Jahren und Rentenei n-
trittsalter ereignen und damit die Ausprägung der Anteile verändern.
In einigen Städten ergeben die zwei dargestellten Anteile zusammen nicht
100 %. Dies ist dann der Fall, wenn i m Leistungsbezug der HLU a .v.E. auch
Personen stehen, deren Alter über dem Renteneintrittsalter liegt. Der Anteil dieser
Altersklasse ist generell gering. In ihm werden Personen erfasst, die Leistu ngen
der HLU a.v.E. nach § 27 Abs. 3 SGB XII erhalten oder die die Mittellosigkeit
selbst herbeigeführt haben und aufgrund dessen gemäß § 41 Abs. 4 SGB XII kei-
ne Leistungen der GSiAE erhalten.
4.2. Ausgaben
Das Ausgabenvolumen, das in der HLU a.v.E. aufgewendet wird, richtet sich
nach dem, was im Einzelfall erforde rlich ist. Der Bedarf setzt sich im Wesentli-
chen aus den folgenden Komponenten zusammen:
Maßgebender Regelsatz
Kosten der Unterkunft und Heizung
Evtl. Mehrbedarf, sofern die persönlichen Voraussetzungen vorliegen
Beiträge der Kranken- und Pflegeversicherung
Einmalige Leistungen
Leistungen für Bildung und Teilhabe
Die folgende Grafik zeigt die Ausgaben, die im Durchschnitt pro Leistungsberec h-
tigten für laufende Leistungen der HLU a.v.E. in einer Stadt pro Jahr aufgewendet
Altersklasse
unter 15 Jahre
Altersklasse
über dem Renten-
eintrittsalter
Bestandteile der
HLU-Ausgaben
Benchmarking der SGB XII-Leistungen der mittelgroßen Großstädte in Deutschland Bericht 2013
34
werden. Nicht enthalten sind Ausgaben für einmalige Leistungen und Leistu ngen
für Bildung und Teilhabe. Einnahmen wurden nicht in Abzug gebracht.
Das Ausgabenvolumen wird zur Berechnung der Fallkosten ins Verhältnis zu der
Anzahl der Leistungsberechtigten der HLU a.v.E. gesetzt. Im Unterschied zu den
anderen Leistungsarten wird die Anzahl der Leistungsberechtigten nicht zum
Stichtag 31.12. herangezogen, sondern aus der Anzahl der Leistungsberechtigten
im Jahresdurchschnitt ermittelt. Aufgrund der hohen unterjährigen Veränderungen
können die Fallkosten hierdurch realitätsnäher ermittelt werden.
ABB. 12: KENNZAHL 14: BRUTTO-AUSGABEN FÜR LAUFENDE HLU A.V.E. PRO LEISTUNGSBERECHTIGTEN IM JAHRES-
DURCHSCHNITT
5.225
5.165
3.793
7.878
5.752
3.167
4.956
6.848
5.927
4.838
4.972
4.724
7.224
5.224
0
1.000
2.000
3.000
4.000
5.000
6.000
7.000
8.000
9.000
10.000
BS BHV C DA ER HAL J KS KI LU OB P SZ
Euro
KeZa 14 SGB XII
Ist-Ausgaben für laufende HLU a.v.E.
pro HLU-Leistungsberechtigten a.v.E. im Jahresdurchschnitt
pro Jahr in Euro
2011 2012 2013 Mittelwert 2013
C: LB im Jahresdurchschnitt aus Quartalsdaten
Der Mittelwert der Ausgaben pro Leistungsberechtigten der HLU a.v.E. im Ja h-
resdurchschnitt wird für das Berichtsjahr bei 5.224 Euro ermittelt. Im Vergleich
zum Vorjahr kommt es damit zu einem Rückgan g von 1, 3 % (Vorjahrswert :
5.353 Euro).
Die Unterschiede zwischen den Städte sind deutlich zu erkennen. Der niedrigste
Wert wird mit 3.167 Euro in Halle ermittelt. Die höchsten Fallkosten verzeichnet
Darmstadt mit 7.878 Euro. Aufgrund der insgesamt niedrigen Fallzahlen haben
hier kostenintensive Einzelfälle einen besonderen Einfluss und wirken sich ste i-
gernd auf die Höhe der Ausgaben pro Leistungsberechtigten aus.
Die Veränderungen im Vergleich zum Vorjah r gestalten sich unterschiedlich. Die
deutlichsten Steigerungen verzeichnen die Städte Erlangen (+37,2 %), Halle
Ausgaben pro LB im
Jahresdurchschnitt
Steigerung der
Ausgaben pro LB in
der HLU a.v.E.
Benchmarking der SGB XII-Leistungen der mittelgroßen Großstädte in Deutschland Bericht 2013
35
(+18,8 %) und Salzgitter (+18,1 %). Zu Reduzierungen kommt es vor allem in
Ludwigshafen (-13,7 %) und Darmstadt (-10,5 %).
Generelle Einflussfaktoren
Ausschlaggebend für die Höhe der durchschnittlichen Fallkosten in der HLU
a.v.E. ist die Zusammensetzung der leistungsbeziehenden Personengruppe. Kons-
tellationen, die zu eher niedrigen Ausgaben pro Leistungsberechtigten führen,
sind:
Leistungsberechtigte unter 15 Jahren, die in Verwandtenpflege leben. Die
Fallkosten sind für diese Kinder verhältnismäßig gering, da im Vergleich
zur älteren Gruppe der Leistungsberechtigten niedrigere Regelsätze g e-
währt werden und d er Anteil der Kosten der Unterkunft geringer ausfällt.
Ein hoher Anteil dieser Leistungsberechtigten hat einen kostendämpfe n-
den Effekt.
Rentner unter 65 Jahren, da hier die Renten als Einkommen auf die Lei s-
tung der HLU a.v.E. angerechnet werden. In diesen Fällen stellt die HLU
lediglich eine ergänzende Hilfe dar. Dies betrifft bspw. Personen mit vo r-
gezogener Altersrente.
Höhere Ausgaben fallen eher für den folgenden Personenkreis an:
Vorübergehend erwerbsgeminderte Personen, da diese meist nicht über
anrechenbares Einkommen verfügen. Zu diesem Personenkreis gehören
insbesondere Personen mit nicht dauerhaften psychischen Erkrankungen
oder Suchterkrankungen.
Weitere generelle Einflüsse auf die Ausgaben sind:
Kosten der Unterkunft: Zu einem großen Teil bestehen die Ausgaben für
Leistungsberechtigte der HLU a.v.E. aus den Kosten für Unterkunft und
Heizung. Das Angebot an Wohnraum und das regionale Mietniveau variie-
ren zwischen den Städten und bedingen Unterschiede in den Ergebnissen.
Von Relevanz ist hierbei auch die Größe von Bedarfsgemeinschaften bzw.
der Anteil der alleinstehenden Leistungsbezieher, die einen unterschiedl i-
chen Bedarf an Wohnraum und damit ein en unterschiedlichen Bedarf an
Miet- und Heizkosten haben.
Organisationsbedingte Unterschiede: Die Höhe der Fallkosten wird auch
durch eine variierende Buchungspraxis und unterschiedliche Gestaltung
von Verwaltungs- und Verfahrensabläufen in Verbindung mit anderen Stel-
len bei der Überna hme oder Abgabe von Fällen beeinflusst. Zum Tragen
kommt hier die bereits angesprochene Gestaltung der Schnittstellen zu
anderen Leistungsträgern wie die nach dem SGB II und dem SGB VIII.
Erhöhung der Regelsätze: Kommt es zu einer Erhöhung des Regelsatzes ,
wirkt sich diese auf die Entwicklung der Fallkosten aus. Die letzte Erh ö-
Kostengünstige
Fallkonstellationen
Kostenintensivere
Fallkonstellationen
Generelle
Einflussfaktoren
Benchmarking der SGB XII-Leistungen der mittelgroßen Großstädte in Deutschland Bericht 2013
36
hung erfolgte im letzten Berichtsjahr. Im Bericht sjahr 2013 wurde eine
weitere Erhöhung des Regelsatzes beschlossen. Diese wird jedoch erst
zum 01.01.2014 wirksam, so dass ein weiter er Anstieg erst im nächsten
Jahr zu erwarten ist.
Hilfe zum Lebensunterhalt wird dann gewährt, wenn andere Leistungssysteme
nicht greifen. Von Bedeutung ist daher auch, welche Ansprüche auf eine befrist e-
te Erwerbsminderungsrente (EU-Rente) bestehen. Je nach deren Höhe wird die
HLU als ergänzende Leistung gezahlt. Die Höhe der Ausgaben pro Leistungsb e-
rechtigten ist somit auch davon beeinflusst, wie groß der Anteil derjenigen ist, die
eine befristete EU-Rente beziehen.
Die folgende tabellarische Darstellung zeigt die Anteile der Leistungsberechtigten
in der HLU a.v.E. mit und ohne befristete EU -Rente für das Berichtsjahr in Pr o-
zent.
ABB. 13: TABELLE: ANTEIL DER LEISTUNGSBERECHTIGTEN HLU A.V.E. MIT UND OHNE EU-RENTE
Definition Jahr BS BHV C DA ER HAL J KS KI LU OB P SZ
mit befristeter
EU-Rente 69,0 n.v. 88,2 50,2 78,7 n.v. 79,4 55,1 59,8 59,3 58,5 23,9 62,2
ohne befristete
EU Rente 31,0 n.v. 11,8 49,8 21,3 n.v. 20,6 44,9 40,2 40,7 41,5 76,1 37,8
2013
Anteil der Leistungsberechtigten HLU a.v.E. zw. 15 und 65 Jahren
MW
62,2
37,8
Der Anteil der Personen, der eine befristete EU -Rente erhält, an allen Leistung s-
berechtigten der HLU a.v.E. liegt mit 62,2 % im Mittelwert über dem Anteil der
Personen ohne eine solche Rente. Im Vergleich zum Vorjahr hat sich der Anteil
mit befristeter EU-Rente von 54,3 % erhöht. Damit kommt es zu einer Steigerung
von 14,5 %.
Die Unterschiede zwischen den Städten sind groß. Der geringste Anteil der Lei s-
tungsberechtigten mit einer befristeten EU -Rente wird mit 23,9 % in Potsdam
ermittelt. In Chemnitz liegt dieser Anteil dagegen bei 88,2 % und trägt damit zur
Erklärung der verhältnismäßig geringen Ausgaben pro Fall in der Stadt bei.
In den Städten mit einem höheren Anteil von Leistungsberechtigten ohne befriste-
te EU-Rente liegt eine im Vergleich höher e kommunale Belastung der Au sgaben
für die HLU-Leistungen vor, da bei einem größeren Teil der Personen keine befris-
tete EU-Rente angerechnet werden kann. Insbesondere für Darmstadt und Kassel
spiegelt sich dieser Effekt in den Fallkosten wider. In Darmstadt wirkt sich hier
das bereits angesprochene Projekt in der HLU aus, bei dem in den Arbeitsa blauf
auch die Aufforderung zur Rentenantragsstellung integriert wurde.
Stadtbezogene Einflussfaktoren
Trotz des geringen Anteils von Leist ungsberechtigten mit einer befristeten EU -
Rente zeigen sich für Potsdam Ausgaben pro Leistungsberechtigten der HLU
Befristete EU-Rente
Kostensenkungs
maßnahmen
Benchmarking der SGB XII-Leistungen der mittelgroßen Großstädte in Deutschland Bericht 2013
37
a.v.E. unterhalb des Mittelwertes. Hier werden ähnlich wie im Rechtskreis des
SGB II seit einigen Jahren Kostensenkungsmaßnahmen betrieben. E s werden
strikte Angemessenheitsgrenzen in Bezug auf die Kosten der Unterkunft und die
zugehörigen Betriebskosten – insbesondere bei Nachzahlungen – beachtet.
In Erlangen zeigt sich eine deutliche Erhöhung der Ausgaben pro Leistungsb e-
rechtigten der HLU a.v.E. Gegenüber dem Vorjahr beträgt der Anstieg 37,2 %.
Die Entwicklung steht im Zusammenhang mit dem BSG-Urteil, das für Bezieher
von ausländischen Renten de n Bezug von SGB II-Leistungen au sschloss, und
dem daran anknüpf enden Umsetzungsp rojekt des Jobcenters, durch das auch
geringe ausländische Rentenansprüche in Anspruch genommen und durchgesetzt
wurden. Dadurch kamen überwiegend Personen mit minimalen ausländischen
Renten in den Leistungsbezug der HLU a.v.E. Darüber hinaus wurden kosten-
günstige Haftfälle, in denen ausschließlich die Kosten der Unterkunft zu finanzi e-
ren waren, nicht mehr über die HLU abgewickelt. Hier erfolgt eine sukzessive
Umstellung der Abrechnung über Leistungen nach § 67 SGB XII.
Für Salzgitter zeigt sich ein Anstieg der Ausgaben pro Leistungsberechtigten. Ur-
sächlich hierfür sind Erhöhungen der Heiz - und Betriebskosten sowie damit in
Verbindung stehende Nachzahlungen bei Jahresabrechnungen.
Durchführung der
Begutachtungen
Benchmarking der SGB XII-Leistungen der mittelgroßen Großstädte in Deutschland Bericht 2013
38
5. Grundsicherung im Alter und bei Er-
werbsminderung (GSiAE)
Leistungsanspruch und Zielgruppe
Leistungen der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung werden nach
dem 4. Kapitel SGB XII gewährt.
Zwei Personenkreise sind grundsätzlich leistungsberechtigt:
Personen, die das 18. Lebensjahr vollendet haben und im Sinne der g e-
setzlichen Rentenversicherung dauerhaft voll erwerbsgemindert sind
Personen, die die in § 41 Abs. 2 SGB XII genannte Rentenaltersgrenze
(65 Jahre plus Steigerung) erreicht haben
Ein Leistungsanspruch besteht, wenn das eigene Einkommen und Vermögen
nicht ausreicht, um eigenständig für die erforderlichen L ebenshaltungskosten
aufzukommen.
Zu den dauerhaft voll erwerbsgeminderten Personen zählen diejenigen, die außer-
stande sind, täglich länger als drei Stunden erwerbstätig zu sein. Die Festste llung
der dauerhaften vollen Erwerbsminderung erfolgt ausschließlich durch den gesetz-
lichen Träger der Rentenversicherung und bedarf einer medizinischen Einzelfal l-
prüfung.
Leistungen der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung werden in
und außerhalb von Einrichtungen gewährt. Im Benchmarking -Kreis werden für
beide Bereiche Daten erhoben und plausibilisiert. Der Schwerpunkt liegt auf den
Leistungen außerhalb von Einrichtungen. Leistungen in Einrichtungen werden in
der Regel als ergänzende Leistung zur Hilfe zur Pflege oder zur Eingliederungshilfe
für Menschen mit Behinderung mit dem Ziel der Sicherung des Lebensunterhaltes
gewährt, wenn eigenes Einkommen und Vermögen nicht ausreicht, um den B e-
darf zu decken.
Kommunale Ziele und Steuerungsansätze
Die Anzahl der Leistungsberechtigten in der GSiAE wird im Wesentlichen durch
die demograf ische Entwicklung sowie die Höhe der Renteneinkünfte bzw. das
vorhandene Vermögen der Leistungsberech tigten beeinflusst. Neben dem anr e-
chenbaren Einkommen wird die Höhe der Ausgaben maßgeblich durch das regi o-
nale Mietniveau sowie die Ausgaben für Heiz- und Nebenkosten bestimmt.
Für den Träger der Sozialleistung sind die Einflussfaktoren nicht direkt steuerbar.
Die Höhe der Rentenansprüche, die zur Bedarfsdeckung angerechnet werden,
steht in Anhängigkeit zum Rentenniveau, zu kontinuierlichen Erwerbsbiografien,
dem Erwerbseinkommen sowie zu gesetzlichen Regelungen. Einen Einfluss haben
Strukturen des Erwerbslebens, die einem Wandel unterlieg en und einen immer
Zielgruppen
Schwerpunkt
GSiAE a.v.E.
Einflussfaktor
Rentenniveau
Benchmarking der SGB XII-Leistungen der mittelgroßen Großstädte in Deutschland Bericht 2013
39
größer werdenden Anteil von Menschen in Teilzeit oder geringfügige r Beschäfti-
gung führen, so dass zunehmend not wendige Rentenansprüche nicht in ausrei-
chendem Umfang erworben werden können.
Das Niveau der Mieten und der Heiz - und Nebenkosten unterliegt den Gesetzen
der Wohnungs- und Energiemärkte, die vom Träger der Sozialleistung nicht direkt
steuerbar sind. In der Vergangenheit zeigten sich in diesen Bereichen Preisanstie-
ge, die sich auf die Höhe der Ansprüche auf Leistungen der GSiAE auswirken.
Langfristig ist mit einer Steigerung der Anzahl von Leistungsberechtigten und der
aufzuwendenden Ausgaben zu rechnen, da Rentenansprüche zunehmend nicht
den notwendigen Lebensunterhalt decken und zusätzliche Unterstützung benötigt
wird. Zu dieser Entwicklung tragen oftmals unterbrochene Erwerbsbi ografien und
eine steigende Zahl von prekären Beschäftigungsverhältnissen bei.
In dieser Leistungsart ist der zentrale Ansatz die Aktivierung zur Teilhabe am L e-
ben in der Gemeinschaft, welche in unterschiedlichen Formen ausgestaltet we r-
den kann. Die Wiederherstellung der Arbeitsfähigkeit oder Aktivierung in Richtung
Arbeitsmarkt gehört aufgrund der Zusammensetzung der Zielgruppe nicht zu den
verfolgten Zielen bei der Gewährung der GSiAE. Relevant sind vielmehr
niedrigschwellige Angebote oder die Förderung nachbarschaftlicher Hil fen und
ehrenamtliches Engagement.
Vor dem Hintergrund des seit 2011 teilweisen Übergangs der fiskalischen Z u-
ständigkeit an den Bund schwächt sich die Belastung der kommunalen Haushalte
für die Finanzierung der GSiAE-Leistungen ab. Für das Berichtsjahr 2013 werden
den Kommunen 75 % der Ausgaben erstattet, ab 2014 werden es 100 % sein.
Hinsichtlich der fiskalischen Entwicklung steht die GSiAE damit nicht mehr im
Fokus von kommunalen Steuerungsinteressen . Gleichwohl ist vor dem Hinte r-
grund stetig steigender Fallzahlen der qualitative Austausch zu Standards und
Konzepten in Bezug auf die Ausgestaltung der Beratungs- und Unterstützungsleis-
tungen mit dem Ziel der Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft von hoh er Be-
deutung. Die Frage nach Best -Practice-Ansätzen zur Organisation der Schnittstel-
len zu anderen Hilfesystemen (bspw. niedrigschwellige Angebot e, Ehrenämter,
Hilfe zur Pflege) oder zu Handlungsoptionen, bspw. in Bezug auf altersgerechtes
Wohnen, sind weiterhin von Relevanz.
Einflussfaktor
Mietniveau
Steigende
Tendenzen
Aktivierung
zur Teilhabe
Übergang der finan-
ziellen Verantwor-
tung an den Bund
Benchmarking der SGB XII-Leistungen der mittelgroßen Großstädte in Deutschland Bericht 2013
40
5.1. Leistungsberechtigte
Nachstehend soll ein Überblick darüber gegeben werden, wie sich die Anteile der
Leistungsberechtigten in der GSiAE auf Personen in und außerhalb von Einric h-
tungen verteilen. Die folgende Tabelle zeigt d en Anteil des Personenkreises au-
ßerhalb von Einrichtungen für das aktuelle Berichtsjahr und das Vorjahr in Pr o-
zent.
ABB. 14: TABELLE: ANTEIL DER LEISTUNGSBERECHTIGTEN GSIAE A.V.E. AN ALLEN LEISTUNGSBERECHTIGTEN GSIAE
Jahr BS BHV C DA ER HAL J KS KI LU OB P SZ
2013 77,2 80,7 81,9 94,9 n.v. 99,1 77,3 96,0 84,7 83,3 93,0 80,4 77,1 85,5
2012 77,0 80,8 81,7 95,2 n.v. 98,9 74,6 96,5 83,6 83,0 93,1 79,1 76,7 85,0
Anteil der Leistungsberechtigten der GSiAE a.v.E. an allen Leistungsberechtigten GSiAE in Prozent
MW
ER: GSiAE i.E. in Zuständigkeit des überörtlichen Trägers der Sozialhilfe
KS, DA: GSiAE i.E. bei Personen unter 65 Jahren in Zuständigkeit des überörtlichen Trägers der Sozialhilfe,
Zahlen hier nicht enthalten
Mit 85, 5 % erhäl t der deutlich größere Anteil der Leistungsberechtigten in der
GSiAE die Leistungen außerhalb von Einrichtungen. Zum Teil liegt die Leistungs-
gewährung in Einrichtungen nicht in der Zuständigkeit der örtlichen Träger der
Sozialhilfe, sondern bei den überört lichen Trägern. Mit Ausnahme der Städte Er-
langen, Kassel und Darmstadt sind die Daten unabhängig davon ermittelt wo r-
den. Durch diese Ausnahmen k ann der Anteil der Leistungsberechtigten auße r-
halb von Einrichtungen im Mittelwert nur leicht verzerrt dargestellt werden.
Entwicklung der Dichte in der GSiAE a.v.E.
Schwerpunkt der Untersuchungen in diesem Leistungsbereich sind die Leistu n-
gen, die außerhalb von Einrichtungen gewährt werden. In der nachfolgenden Ab-
bildung wird die Anzah l der Leistungsberechtigten der GSiAE a.v.E. auf 1.000
Einwohner im Alter ab 18 Jahren in einer Zeitreihe von 2009 bis 2013 darg e-
stellt. Die in den vorherigen Kapiteln des Berichtes aufgezeigten Dichte -
Ergebnisse für die GSiAE beziehen sich auf Einwohner j eden Alters und weichen
insofern von der folgenden Darstellung ab.
Anteil der LB
außerhalb von
Einrichtungen
Dichte in der
GSiAE a.v.E.
Benchmarking der SGB XII-Leistungen der mittelgroßen Großstädte in Deutschland Bericht 2013
41
ABB. 15: KENNZAHL 25.1: DICHTE DER LEISTUNGSBERECHTIGTEN GSIAE A.V.E. ZUM STICHTAG 31.12.
14,2
26,8
9,3
17,4
8,3
10,6
7,6
26,3
22,0
15,7
16,6
9,6
14,3
15,3
0
5
10
15
20
25
30
BS BHV C DA ER HAL J KS KI LU OB P SZ
KeZa 25.1 SGB XII
Dichte der Leistungsberechtigten GSiAE a.v.E.
pro 1.000 Einwohner 18 Jahre und älter am 31.12.
2009 2010 2011 2012 2013 Mittelwert 2013
Seit Jahren ist ein stetiger Anstieg der Dichte von Leistungsberechtigten in der
GSiAE a.v.E. zu beobachten. Die steigende Tendenz ist auch für das aktuelle B e-
richtsjahr deutlich zu erkennen. In allen teilnehmenden Städten zeigt sich eine
erneute Erhöhung der Dichte, am deutlichsten in den Städte n Jena (+10,7 %)
und Halle (+9,4 %). Wird die Abweichung des Mittelwertes zum Vorjahr b e-
trachtet, ergibt sich eine Steigerung von 1 4,4 auf 1 5,3 bezogen auf 1.000 Ei n-
wohner im Alter ab 18 Jahren und damit ein Plus von 6, 3 %. Damit folgt die
Entwicklung in den mittelgroßen Großstädten den bundesweiten Tendenzen.
Deutliche Unterschiede bestehen zwischen den Ergebnissen der Städte. Die Wer-
te reichen von 7,6 in Jena bis zu 26,8 in Bremerhaven und verdeutlichen damit
die unterschiedliche Situation in den Städten.
In Kassel erhöhte sich die Dichte in der GSiAE a.v.E. im Vergleich zum Vo rjahr
insgesamt um 7,1 %. Sowohl die Anzahl der Neuanträge aufgrund des Erreichens
der Rentenaltersgrenze als auch wegen Vorl iegen der vollen dauerhaften E r-
werbsminderung erhöhte sich. In Kassel liegt traditionell eine hohe Arbeitsl osen-
und Sozialhilfeempfängerquote vor, aus der ein unterdurchschnittliches Rentenn i-
veau resultiert. In Verbindung mit der Erhöhung von angepassten angemessenen
Unterkunftskosten ergibt sich ein größer er Kreis von Personen, die einen ergä n-
zenden Anspruch auf Leistungen der GSiAE haben. Dies geschieht auch vor dem
Hintergrund, dass seit 2009 keine Wohngeldanpassung mehr erfolgte.
Die genannten Faktoren wirken sich auch auf die Entwicklung in d en anderen
Städten aus. Die Zunahme der Dichte in der GSiAE a.v.E. insgesamt liegt zum
Stetig steigende
GSiAE-Dichte
Ursachen
Benchmarking der SGB XII-Leistungen der mittelgroßen Großstädte in Deutschland Bericht 2013
42
einen darin b egründet, dass infolge des demografischen Wandels der Anteil der
älteren Einwo hner einer Stadt kontinuierlich zunimmt. Zum anderen sind nicht
bedarfsdeckende Rentenansprüche als Folge der zunehmenden Zahl von unte r-
brochenen Erwerbsbiografien bzw. des langjährigen Bezuges von staatlichen
Transferleistungen zu nennen, die eine ergänzende Hilfegewährung notwendig
werden lassen. Auch die Rentenreformen führen sch rittweise zu einer Absenkung
des Rentenniveaus, ebenso wie der stark anwachsende Niedriglohnsektor Renten
am Existenzminimum bedingt.
Folglich sind insbesondere Langzeitbezieher von SGB II-Leistungen häufig au f-
grund zu geringer o der nicht vorhandener Rentenansprüche mit Vollendung des
gesetzlichen Renteneintrittsalters auf Leistungen der GSiAE angewiesen.
Zudem nimmt auch die Anzahl der Personen im Alter von 18 Jahren bis zum
Renteneintrittsalter zu, die aufgrund von dauerhafter voller Erwerbsminderung aus
dem SGB II oder der HLU in die GSiAE wechseln.
Die nachstehende Tabelle gibt eine Übersicht, wie sich die Inanspruchnahme der
GSiAE-Leistungen nach Altersklassen verteilt. Sie gibt damit gleichzeitig Auskunft
darüber, ob die L eistung aufgrund von Alter (65 Jahre und älter) oder Erwerbs-
minderung (unter 65 Jahre) gewährt wird.
ABB. 16: TABELLE: ANTEIL DER LEISTUNGSBERECHTIGTEN GSIAE A.V.E. NACH ALTERSKLASSEN
Jahr Definition BS BHV C DA ER HAL J KS KI LU OB P SZ
2013 43,3 43,8 45,6 39,1 40,5 54,1 52,3 42,5 47,2 42,4 45,2 44,8 39,3 44,6
2012 42,0 44,0 46,2 39,0 39,9 54,1 49,1 42,8 46,9 41,8 46,0 39,8 38,8 43,9
2013 56,7 56,2 54,4 60,9 59,5 45,9 47,7 57,5 52,8 57,6 54,8 55,2 60,7 55,4
2012 58,0 56,0 53,8 61,0 60,1 45,9 50,9 57,2 53,1 58,2 54,0 60,2 61,2 56,1
unter 65
Jahre
65 Jahre
und älter
MW
Leistungsberechtigte der GSiAE a.v.E. differenziert nach Altersklassen in Prozent
Die größte Gruppe der Leistungsberechtigten wird durch die Gruppe der Personen
im Rentenalter gebildet. Ihr Anteil beträgt 55,4 % für das Berichtsjahr 2013. Im
Vergleich zum Vorjahr ist eine Reduzierung des Anteils bemerkbar, der die En t-
wicklung der letzten Jahre fortsetzt. Damit wird die Gruppe der Personen im Leis-
tungsbezug der GSiAE a.v.E. immer größer, die im erwerbsfähigen Alter ist und
die Leistungen aufgrund einer vollen Erwerbsminderung erhält.
Ein Anstieg der Dichte ist unabhängig von der betrac hteten Altersklasse in allen
Städten zu finden. Einzige Ausnahme bildet Potsdam, wo sich die Dichte der
Personen im Rentenalter reduzierte (-4,7 %).
Durchschnittliches Rentenniveau
Das für die Gewährung der GSiAE anzurechnende Einkommen stammt in der
Regel aus den Rentenbezügen. Um sich den Strukturunterschieden zwischen den
Städten anzunähern, wird auf Informationen der Deutschen Rentenversicherung
Nach SGB II
folgt GSiAE
Von HLU
zur GSiAE
GSiAE nach
Altersklassen
Benchmarking der SGB XII-Leistungen der mittelgroßen Großstädte in Deutschland Bericht 2013
43
Bund zugegriffen, die jeweils das durchs chnittliche Rentenniveau zum 1. Juli des
jeweiligen Berichtsjahres für die einzelnen Städte ausweist.
Durch die Darstellung des durchschnittlichen Rentenniveaus ist nicht gesagt, dass
sich die Unterschiede in der durchschnittlichen Rente, die Leistungsberechtigten
zur Verfügung steht, ebenso verteilen. Zu bedenken ist, dass andere Formen des
Alterseinkommens wie Pensionen, Betriebsrenten oder private Renten in der
nachfolgenden Grafik nicht enthalten sind. Das durchschnittliche Rentenn iveau
wird in einer Zeitreihe von 2009 bis 2013 dargestellt.
ABB. 17: KENNZAHL 32: DURCHSCHNITTLICHES RENTENNIVEAU
904
841
1.046
893
966
1.025
1.048
831
858
943
945
1.061
923
945
600
650
700
750
800
850
900
950
1.000
1.050
1.100
BS BHV C DA ER HAL J KS KI LU OB P SZ
Euro
KeZa 32 SGB XII
Durchschnittliches Rentenniveau
- lt. Deutsche Rentenversicherung Bund; T abelle: 952.00 P -
vom 01.07. des jeweiligen Betrachtungsjahres in Euro
2009 2010 2011 2012 2013 Mittelwert 2013
Insgesamt ist es zu einer Erhöhung des durchschnittlichen Rentenniveaus g e-
kommen. Der Mittelwert des Vorjahres betrug 938 Euro und erhöhte sich für das
Berichtsjahr um 0,8 % auf 945 Euro. Die Steigerung resultiert vor allem aus den
Anstiegen in den Städten der neuen Bundesländer, in denen sich ohnehin ein
überdurchschnittliches Rentenniveau zeigt.
Wie in den Vorjahren zeigen sich deutliche Rentenniveauunterschiede zwischen
den Städten. Dort, wo ein überdurchschnittliches Rentenniveau ermittelt wird,
zeigen sich umgekehrt vergleichsweise niedrige Dichten in der GSiAE. Dies ist bei
der Ergebnisbetrachtung für die Städte Chemnitz, Halle, Jena und Potsdam zu
sehen. Während der DDR -Zeit konnten in den Städten der neuen Bundesländer
höhere Einzahlungen in die Rente nkassen erzielt werden, da Frauen hier eher
einer Erwerbstätigkeit nachgingen als in westdeutschen Städten.
Überdurch-
schnittliches
Rentenniveau
Benchmarking der SGB XII-Leistungen der mittelgroßen Großstädte in Deutschland Bericht 2013
44
Auch Erlangen hat eine Dichte von Leistungsberech tigten in der GSiAE, die sich
unterhalb des Mittelwertes befindet und gleichzeitig ein überdurchschnittliches
Rentenniveau. Hier zeigt sich der Einfluss der wirtschaftlichen Lage in einer Reg i-
on. Obwohl Erlangen eine Universitätsstadt ist und somit öffentl iche Pensionen
im hier dargestellten Rentenniveau unberücksichtigt bleiben, wirken sich die Ar-
beitsmarktbedingungen positiv aus. Durch den Hauptverwaltungssitz der Firma
Siemens erwerben eine Vielzahl von Personen Erwerbseinkommen und können
höhere Einzahlungen in die Rentenkassen vornehmen.
Ein niedrigeres Rentenniveau wird für die Städte ausgewiesen, die in wirtschaf t-
lich schwächeren Regionen liegen. Die durch Arbeitslosigkeit bedingten Unterbre-
chungen der Erwerbsb iografien führen zu Einschnitten bei den Rentene inzahlun-
gen und so zu einem unterdurchschnittlichen Rentenniveau. Dieses br ingt die
Notwendigkeit der Inanspruchnahme der Grundsicherungsleistungen mit sich. Zu
den betroffenen Städten gehören vor allem Bremerhaven, Kassel und Kiel.
5.2. Ausgaben
Die Leistungen der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung außerhalb
von Einrichtungen bestehen im Wesentlichen aus folgenden Komponenten:
Regelsatz zur Sicherung des Lebensunterhaltes
Kosten der Unterkunft und Heizung
Beiträge der Kranken- und Pflegeversicherung
Mehrbedarfe
Einmalige Leistungen
In der nachfolgenden Grafik werden die Ausgaben pro Leistungsberechtigten der
GSiAE a.v.E. in einer Zeitreihe von 2009 bis 2013 darges tellt. Dabei handelt es
sich um Brutto-Ausgaben – Einnahmen wurden nicht in Abzug gebracht – die als
kumulierte Jahressumme ins Verhältnis zu den Leistungsberechtigten zum Stic h-
tag 31.12. des jeweiligen Jahres gesetzt wurden. Alle genannten Komponenten
sind in den dargestellten Ausgaben enthalten.
Unterdurch-
schnittliches
Rentenniveau
Bestandteile der
GSiAE-Ausgaben
Benchmarking der SGB XII-Leistungen der mittelgroßen Großstädte in Deutschland Bericht 2013
45
ABB. 18: KENNZAHL 29.1: IST-AUSGABEN GSIAE A.V.E. PRO LEISTUNGSBERECHTIGTEN
5.440
5.087
4.645
5.943
4.998
4.998
4.739
5.407
5.840
5.383
5.013
6.107
4.949
5.273
0
1.000
2.000
3.000
4.000
5.000
6.000
7.000
BS BHV C DA ER HAL J KS KI LU OB P SZ
KeZa 29.1 SGB XII
IST-Ausgaben GSiAE a.v.E.
pro LB GSiAE a.v.E. pro Jahr in Euro
2009 2010 2011 2012 2013 Mittelwert 2013
Euro
Ausgaben, die pro Leistungsberechtigten der GSiAE a.v.E. a ufgewendet werden,
erhöhen sich seit Jahren stetig. So ist es auch für das aktuelle Berichtsjahr zu
einer Steigerung der Fallkosten gekommen. Beliefen sich die Ausgaben pro Lei s-
tungsberechtigten im Vorjahr noch auf 5.148 Euro, beträgt der Wert im aktuellen
Berichtsjahr bereits 5.273 Euro. Damit zeigt sich eine Steigerung von 2, 4 %.
Einzig in Braunschweig reduzierten sich die Fallkosten (-0,2 %). In allen anderen
Städten sind Steigerungen zu verzeichnen, die jedoch in unterschiedlichem Maße
ausfallen. Die höchsten Anstiege zeigen sich in Darmstadt, Erlangen und Jena;
jeweils mit 5,6 %.
Wie in den Vorjahren auch stellt sich die Verteilung der Fallko sten in der GSiAE
a.v.E. recht homogen dar. Die Spanne der Ergebnisse reicht von 4.645 Euro in
Chemnitz bis zu 6.107 Euro in Potsdam.
Die erhöhten Fallkosten in Verbindung mit einer gesteigerten Anzahl von lei s-
tungsberechtigten Personen führt zu einem insgesamt höheren Ausgabenvolumen,
das im Berichtsjahr 2013 zu 75 % durch den Bund finanziert wird.
Da das für die Leistungsberechtigten zur Verfügung stehende Einkommen und
Vermögen auf die Leistung der GSiAE a.v.E. angerechnet wird, zeigt sich hierin
ein Einflussfaktor auf die Höhe der Fallkosten. Je nachdem, in welcher Höhe die-
ses Einkommen angerechnet werden kann, verändern sich die Fallkosten. In Jena
zeigt sich, dass bei Neufällen zunehmend weniger anrechenbares Einkommen zur
Verfügung steht und somit die Erhöhung der Ausgaben pro Leistungsberec htigten
Steigerung der
Ausgaben pro LB in
der GSiAE a.v.E.
Benchmarking der SGB XII-Leistungen der mittelgroßen Großstädte in Deutschland Bericht 2013
46
beeinflusst wird. Davon betroffen sind vor allem Leistungsberechtigte im erwerbs-
fähigen Alter.
Ansatzpunkte für die Städte bestehen bezüglich der Anrechenbarkeit von Renten
vor allem bei ausländischen Renten, die häufig nicht geltend gemacht werden.
Durch eine Intensivierung der Geltendmachung konnten in Chemnitz und Jena
bereits in den Vorjahren Renten angerechnet werden. Dies zeigt sich auch in den
unterdurchschnittlichen Ausgaben pro Fall.
Als weiterer Einflussfaktor auf die Entwicklung der Ausgaben pro Leistungsb e-
rechtigten der GSiAE a.v.E. ist das Mietniv eau zu nennen, das sich regional stark
unterscheiden kann und in städtischen Gebieten in der Tendenz ste igend ist. Die
als Bestandteil in den GSiAE -Leistungen enthaltenen Kosten der Unterkunft und
Heizung müssen in angemessener Höhe vom Träger der Sozialhi lfe finanziert
werden. Dazu werden von den Städten Mietobergrenzen ermittelt , deren Rech t-
mäßigkeit jedoch häufig von den Sozialgerichten angezweifelt werden.
Vor allem in den Städten Darmstadt, Erlangen und Potsdam wirken sich hohe
Mieten auf die Fallkosten in der GSiAE a.v.E. aus.
Benchmarking der SGB XII-Leistungen der mittelgroßen Großstädte in Deutschland Bericht 2013
47
6. Hilfe zur Pflege (HzP)
Zukünftige Entwicklung
Auf Basis der 12. koordinierten Bevölkerungsvorausberechnung wurde vom St a-
tistischen Bundesamt ermittelt2, dass die Anzahl der Pflegebedürftigen durch den
absehbaren demografischen Wandel in Deutschland in den nächsten Jahrzehnten
erheblich ansteigen wird. Waren es im Jahr 2007 noch 2,2 Millionen Pflegeb e-
dürftige, steigt die Anzahl in der Prognose für das Jahr 2020 um 29 % auf 2,9
Millionen Menschen an. Im Jahr 2030 soll die Pers onenzahl schon bei 3,4 Milli-
onen liegen und sich bis 2050 auf 4,5 Millionen erhöhen. Zudem zeigt sich n e-
ben den steigenden Zahlen von Pflegebedürftigen auch ein Trend der Zunahme
der an Demenz Erkrankten.
Mittels regionalspezifischer Analysen konnte herausgestellt werden, dass die I n-
tensität und Geschwindigkeit des Einsetzens bzw. Fortsetzens jener Entwic klung
in den verschiedenen Regionen sehr heterogen ist.
Die Veränderungen der Familienstrukturen, eine zunehmende Individualisier ung
und eine steigende Erwerbstätigkeit von Frauen spielen ebenfalls eine Rolle. Die
heute geforderte Mobilität der Erwerbstätigen bringt es mit sich, dass berufstätige
Kinder an anderen Orten leben und so nicht für die Unterstützung oder Pflege der
Eltern zur Verfügung stehen.
Die demografische Entwicklung in Verbindung mit der finanziellen Haushaltslage
von Kommunen erfordert es, neue Wege zu gehen und institutionelle Rahmenb e-
dingungen anzupassen. Es besteht die Notwendigkeit, an einem Gesamtkonzept
für die Unterstützung und Versorgung von Menschen im Alter, mit Pflegebedarf
und mit Behinderung zu arbeiten.
Zielgruppen und Verflechtungen mit dem SGB XI
Die §§ 61 bis 66 SGB XII bilden die gesetzliche Grundlage in der Hilfe zur Pflege.
Die Leistungen könn en unter bestimmten Voraussetzungen von Personen in A n-
spruch genommen werden, die aufgrund einer körperlichen, geistigen oder seel i-
schen Krankheit oder einer Behinderung bei gewöhnlichen und regelmäßigen Ver-
richtungen des Alltages erheblich eingeschränkt sind und der Hilfe bedürfen. Leis-
tungen der Pflegekassen nach dem SGB XI sind dabei vorrangig. Durch sie we r-
den Versicherungsleistungen gewährt, die sich nach dem individuellen Bedarf der
Versicherten richten, jedoch ihrer Höhe nach begrenzt sind. Festgelegte Leis-
tungssätze können nicht überschritten werden.
Reichen die von der Pflegekasse gewährten Leistungen nicht aus , um den Pflege-
bedarf zu decken, prüft der Träger der Sozialhilfe auf Antrag, ob ein ergä nzender
2 Vgl. www.desatis.de, Publikationen: 12. Koordinierte Bevölkerungsvorausberechnung
zum Download.
Demografischer
Wandel
Benchmarking der SGB XII-Leistungen der mittelgroßen Großstädte in Deutschland Bericht 2013
48
Leistungsanspruch besteht. Dies ist möglich , weil er – anders als die Pflegeka s-
sen – an das Bedarfsdeckungsprinzip gebunden ist. Die Leistung des Tr ägers der
Sozialhilfe orientiert sich zwar grundsätzlich an den Leistungssätzen der Pfleg e-
kassen, ausschlaggebend für die Erbringung der Leistung ist j edoch letztlich der
notwendige individuelle Bedarf des Pflegebedürftigen.
Auch nicht pflegeversicherte Personen können anspruchsberechtigt sein. In di e-
sen Fällen wird die Hilfe in vollem Umfang vom Träger der So zialhilfe sicherge-
stellt, sofern die Voraussetzungen für den Leistungsbezug vorliegen.
Im folgenden Schema sind die Zugänge zu den Leistungen der Hilfe zur Pflege
dargestellt.
ABB. 19: SCHEMA: ZUGÄNGE ZUR HILFE ZUR PFLEGE NACH DEM SGB XII
Personenkreise : Pflegeversicherte n. SGB XI und Leistungsberechtigte n. SGB XII
Hinweis: Aufgeführt sind hier die gängigen Kombinationen; es kann auch vorkommen, dass Pflegeversicherte mit
Ansprüchen ohne Bedarf sind (also nicht pflegebedürftig) und nicht im Leistungsbezug nach dem SGBXI stehen oder dass
Pflegebedürftige die Pflegeleistungen sowohl als Selbstzahler als auch ergänzend dazu über das SGB XII finanzieren.
Pflegeversicherte mit Ansprüchen
mit Bedarf /
mit Leistungen n. SGB XI
Pflegeversicherte ohne Ansprüche
wegen fehlender
Leistungsvoraussetzungen
mit pflegerischem Bedarf
Nicht Pflegeversicherte
mit pflegerischem Bedarf
Leistungsbezug
SGB XI Selbstzahler
O
D
E
R
Leistungsbezug
SGB XII 7. KapSelbstzahler
O
D
E
R
O
D
E
R
Selbstzahler
+
Die Leistungen der Hilfe zur Pflege basieren im Wesentlichen auf drei gesetzl i-
chen Grundlagen:
Pflegegeld nach den Pflegestufen I, II und III gemäß § 64 SGB XII,
„Andere Leistungen“ nach § 65 SGB XII zur Sicherung der häuslichen
Pflege, bspw. Sachleistungen, notwendige Aufwendungen und angemes-
sene Beihilfen für Pflegepersonen oder
Leistungen für eine stationäre oder teilstationäre Einrichtung, wenn es
nach der Besonderheit des Einzelfalles erforderlich ist, insbesondere wenn
ambulante oder teilstationäre Leistungen nicht zumutbar sind oder nicht
ausreichen (§ 61 Abs. 1 und 2 SGB XII).
Verflechtungen
zwischen SGB XI
und SGB XII
Gesetzliche
Grundlagen
Benchmarking der SGB XII-Leistungen der mittelgroßen Großstädte in Deutschland Bericht 2013
49
Innerhalb der ambulanten Hilfe zur Pflege sieht der Gesetzgeber unterschiedliche
Leistungsarten vor.
Eine wichtige Leistungsart ist das Pflegegeld. Für nicht pflegeversicherte Personen
gewährt der Träger der Sozialhilfe das Pflegegeld analog zu den Leistungen nach
dem SGB XI. Bei dieser Leistungsform pflegen überwiegend Familienang ehörige
oder andere nahestehende Personen die Pflegebedürftigen.
Eine weitere Leistungsart im SGB XI sowie im SGB XII ist die professionelle Pflege
durch Pflegedienste. Hierbei wird die ambulante oder stationäre Pflege der Lei s-
tungsberechtigten durch einen professionellen Anbieter wahrgenommen, wenn
aufgrund des Pflegebedarfs oder nicht vorhandener pflegebereiter Personen eine
Pflege im privaten Umfeld nicht möglich ist.
In der Folge bedeutet dies, dass je nachdem, welche Ansprüche aus Versich e-
rungsleistungen des SGB XI abgedeckt werden, ein me hr oder weniger großer
Bedarf verbleibt, der durch den Träger der Sozialhilfe abgedeckt werden muss,
wenn der Leistungsberechtigte diesen nicht selbst decken kann.
Vor diesem Hintergrund ist die Dichte der Leistungsberechtigten einer S tadt auch
davon beeinflusst, inwieweit die älteren Einwohner Leistungsansprüche aus der
gesetzlichen Pflegeversicherung erwerben konnten bzw. aus ihrem Einkommen
und Vermögen Pflegeleistungen sel bst finanzieren können oder ggf . private Z u-
satzversicherungen haben. Dies gilt s owohl für die ambulante als auch für die
stationäre Hilfe zur Pflege.
Zielinteressen und Steuerungsmöglichkeiten
Im Vergleich zu den anderen Leistungen des SGB XII bestehen in der Hilfe zur
Pflege für Kommunen größere Steuerungsmöglichkeiten. Regional un terschiedli-
che Rahmenbedingungen und Einflussmöglichkeiten durch die Angebotslan d-
schaft, freie und private Träger, der Ausbau von Beratungsleistungen wie den
Pflegestützpunkten, Pflegekassen sowie die Verflechtungen der Finanzstrukturen
zwischen örtlichen und überörtlichen Trägern der Sozialhilfe bestimmen jedoch
das Leistungsgeschehen auf der institutionellen und praktischen Ebene mit.
Als Hauptziel gilt das im Gesetz verankerte Prinzip „ambulant vor stationär“, wel-
ches damit im Fokus der Steuerungsbemühungen in der Hilfe zur Pflege steht.
Darüber hinaus hat der Träger der Sozialhilfe im öffentlichen Interesse das Ziel,
die Kosten bei bedarfsgerechter Versorgung so niedrig wie möglich zu halten. Eine
ambulante Pflege ist in diese m Zusammenhang schon deshalb vorrangig in B e-
tracht zu ziehen, weil die Pflege im häuslichen Umfeld der stationären Unterbri n-
gung in einem Pflegeheim grundsätzlich sowohl fachlich als auch aus finanziellen
Aspekten vorzuziehen ist.
Leistungsarten
Ambulant vor
stationär
Benchmarking der SGB XII-Leistungen der mittelgroßen Großstädte in Deutschland Bericht 2013
50
Flankiert wird dies durch den in § 63 SGB XII festgelegten Vorrang der familiären,
nachbarschaftlichen Hilfe vor der professionellen Pflege. Dabei wird ein wichtiges
Element der Umsteuerung hin zu einer stärkeren ambulanten Versorgung durch
das Teilziel „Sicherstellung der häusli chen Pflege“ und „Pflegegeld vor Pfleg e-
sachleistungen“ zum Ausdruck gebracht. Es soll dem Interesse der Leistungsb e-
rechtigten entsprochen werden, möglichst lange in der eigenen Häuslichkeit ve r-
weilen zu können und gleichzeitig die Kostenentwicklung für die öffentlichen
Haushalte dämpfen, sofern dabei eine fachlich adäquate Versorgung gewährlei s-
tet ist.
Die Steuerungsziele in der Hilfe zur Pflege sind demzufolge:
Einsatz von ambulanten vor stationären Hilfen – möglichst langer Verbleib
in der eigenen Häuslichkeit oder in alternativen Wohnformen
Dämpfung der Ausgaben bei bedarfsgerechter Versorgung
Familiäre, nachbarschaftliche Hilfen vor professioneller Pflege
Verlangsamte Zunahme der Pflegeleistungen durch Prävention
In den vergangenen Jahren konnte die Ambulante Quote in den meisten Städten
bereits deutlich erhöht werden. Eine ambulante Versorgung muss jedoch nicht
immer den Zielinteressen entsprechen. Menschen mit einem hohen Pflegebedarf
können durchaus das Interesse haben, in einem Pfle geheim versorgt zu werden,
wenn dadurch bspw. eine Tag esstrukturierung oder der Kontakt zu anderen Pe r-
sonen ermöglicht werden. Entsprechend dem Wunsch - und Wahlrecht des Lei s-
tungsberechtigten sowie der Wirtschaftlichkeit ist daher jeweils die individue lle
Situation zu bewerten.
Steuerungsansätze in der Hilfe zur Pflege liegen für die zuständigen Träger der
Sozialhilfe vor allem in der Bedarfsfeststellung. Die Etablierung einer Bedarfspr ü-
fung durch eine Pflegefachkraft, möglichst im Hau shalt des Pflegebedürftigen,
kann ein differenziertes Bild des pflegerischen sowie sozialen Bedarfs und dam it
eine bedarfsgerechte und ggf. auch kostengünstigere Pflege insbesondere mit dem
Fokus auf ambulante Pflegesettings sicherstellen. Städte, die dies e Umstrukturie-
rung vorgenommen haben, beobachten sowohl eine erhöhte Fachlichkeit bei der
Leistungsgewährung als auch eine Erhöhung der Ambulanten Quote sowie eine
überwiegend positive Kostenentwicklung.
Auch kann die Zusammenführung unterschiedlicher Qua lifikationen in einem
Fachdienst eine zentrale Anlaufstelle für pflegebedürftige Personen bieten und zu
einer Beratung aus verschiedenen Perspektiven dienen. Mit der Einführung eines
Hilfeplanverfahrens oder dem Fallmanagement wird angestrebt, ein auf den indi-
viduellen Bedarf ausgerichtetes Verfahren zu entwickeln, das beteiligte Personen
mit einbezieht. Das Ziel des Fallmanagements ist eine organisierte und bedarf s-
orientierte, auf den Einzelfall zugeschnittene Hilfeleistung, in welcher der Pfleg e-
Steuerungsziele
Bedarfsfeststellung
Benchmarking der SGB XII-Leistungen der mittelgroßen Großstädte in Deutschland Bericht 2013
51
bedarf für den Leistungsberechtigten abgedeckt wird. Die F allführung verläuft in
verschiedenen Phasen:
Beratung (Fallaufnahme und Assessment)
Planung (Zielvereinbarung und Hilfeplanung)
Intervention (Durchführung und Leistungssteuerung)
Monitoring (Kontrolle und Optimierung)
Evaluation (Ergebnisbewertung und Dokumentation)
Die Formulierung von Standards kann das Verfahren erleichtern und eine einhei t-
liche Behandlung bei gleichzeitig individueller Ausrichtung der Hilfeleistung fö r-
dern. Hilfreich ist auch die Kooperation zwischen beteiligten Personen und Inst i-
tutionen, um eine zielgerichtete, gemeinsam getragene Versorgung sicherzuste l-
len.
Zur Steuerung im Einzelfall gehört zudem, dass jeweils sowohl fachlich tragfähige
als auch wirtschaftlich angemessene Pflegesettings entwickelt werden. Dabei
sollten niedrigschwellige Angebote, die eine Unterstützung durch Angehörige
und/oder Nachbarn und andere soziale Netzwerke einbeziehen sowie das gebot e-
ne Maß an professioneller Pflege ggf. nur ergänzen, ermöglicht werden.
Pflegestatistik nach dem SGB XI
Um die Entwicklungen in der Hilfe zur Pflege im Kontext der Veränderungen aller
Pflegeleistungen – mit Ausnahme der privat finanzierten Leistungen – betrachten
zu können, werden im Folgende n die Ergebnisse der Pflegestatistik darg estellt.
Sie basieren auf Daten des Jahres 2011. Die Pflegestatistiken werden im zwe i-
jährigen Turnus erhoben und mit einer zeitlichen Verzögerung von rund zwei Ja h-
ren publiziert. Im Weiteren folgt die Gegenüberstell ung der Dichten der Pflegebe-
dürftigen mit Leistungen nach dem SGB XI und der HzP nach dem SGB XII.
Abgebildet sind Anteile der pflegebedürftigen Personen, die Leistungen nach dem
SGB XI erhalten, differenziert nach ambulanten und stationären Leistungen sowie
Leistungen der Pflegekassen, die ausschließlich in Form von Geldleistungen e rb-
racht werden, an allen Leistungsberechtigten nach dem SGB XI.
Fallführung
Niedrigschwellige
Angebote
Pflegestatitik 2011
Benchmarking der SGB XII-Leistungen der mittelgroßen Großstädte in Deutschland Bericht 2013
52
ABB. 20: KENNZAHL 89.1: ANTEIL DER PFLEGEBEDÜRFTIGEN PERSONEN MIT LEISTUNGEN NACH DEM SGB XI
41,9
51,2
37,7
44,5
34,1 37,4
30,6
47,3 43,5 48,1 53,1
40,8
52,1
43,3
23,7
28,4
25,0
24,8
20,1
32,1
31,3
28,3
23,3 19,5
21,6
34,5
21,4
25,7
34,4
20,4
37,3
30,7
45,8
30,5
38,1
24,4
33,2 32,4
25,4 24,7 26,5 31,0
0
10
20
30
40
50
60
70
80
90
100
BS BHV C DA ER HAL J KS KI LU OB P SZ MW
Prozent
KeZa 89.1 SGB XII
Anteil der pflegebedürftigen Personen mit Leistungen nach SGB XI
differenziert nach "ambulant" und "stationär" betreut sowie nach Erhalt von Geldleistungen
Anteil der stationär
betreuten Personen, die
Leistungen der
Pflegekasse nach SGB XI
beziehen, an allen
pflegebedürftigen
Personen, die Leistungen
nach SGB XI beziehen
Anteil der ambulant
betreuten Personen, die
Leistungen der
Pflegekasse nach SGB XI
beziehen, an allen
pflegebedürftigen
Personen, die Leistungen
nach SGB XI beziehen
Anteil der
pflegebedürftigen
Personen, die Leistungen
der Pflegekasse nach SGB
XI ausschließlich in Form
von Geldleistungen
beziehen an allen
pflegebedürftigen
Personen, die Leistungen
nach SGB XI beziehen
von con_sensaus der Pflegestatistik 2011 recherchiert
Den größten Anteil der Personen, die Leistungen nach dem SGB XI erhalten, ma-
chen diejenigen aus, die ausschließlich Leistungen der Pflegekassen in Form von
Geldleistungen erhalten. Ihr Anteil beträgt im Mittelwert der Städte 43,3 %. Zwi-
schen den Städten variieren die Anteil e zwischen 30,6 % in Jena und 52,1 % in
Salzgitter. Dem Anteil nach folgt die Gruppe von Personen, die stationär gepflegt
werden. Der Mittelwert beträgt 31,0 % und liegt in den Städten zwischen 20,4 %
in Bremerhaven und 45,8 % in Erlangen. Der kleinste Anteil wird mit 25,7 % im
Mittelwert von den Personen gebildet, die ambulante Leistungen der Pflegekassen
erhalten. Die Spannbreite liegt hier zwischen 20,1 % in Erlangen und 34,5 % in
Potsdam.
Die folgende Tabelle zeigt die Dichten der Leistungsberechtigten nach dem
SGB XI (Basis 2011) im Zusammenhang mit der Personengruppe, die Leistungen
der HzP nach dem SGB XII in Anspruch nimmt (Basis 2013). Die Dichten bezie-
hen sich jeweils auf 1.000 Einwohner. In de r ambulanten Dichte sind dabei s o-
wohl Personen mit Pflegegeld als auch mit Sachleistungen enthalten.
ABB. 21: TABELLE: DICHTE DER PERSONEN MIT LEISTUNGEN DER HZP UND DEM SGB XI
BS BHV C DA ER HAL J KS KI LU OB P SZ MW
4,1 5,7 2,2 1,9 n.v. n.v. 2,6 3,9 5,0 3,3 4,8 2,1 5,0 3,7
11,3 7,9 12,5 7,6 8,6 12,3 10,0 9,5 7,9 7,3 9,2 7,0 11,4 9,4
0,9 2,9 1,9 1,7 0,7 n.v. 1,6 3,8 3,5 0,7 1,9 1,6 1,0 1,8
21,6 31,0 21,0 17,2 10,2 28,1 16,2 29,3 15,9 15,2 27,1 21,4 31,7 22,0
Dichte der Personen mit Leistungen nach dem 7. Kap. SGB XII und SGB XI - je 1.000 Einwohner
stationär SGB XII 2013
SGB XI 2011
SGB XII 2013
SGB XI 2011ambulant*
Inkl. Personen mit Geldleistungen
Der Vergleich zeigt eine deutlich höhere Dichte der Personen mit Leistungen nach
dem SGB XI. Insbesondere die ambulante Dichte ist mit 22,0 um ein Vielf aches
Größter Anteil
Geldleistungen
Vergleich SGB XI
und SGB XII
Benchmarking der SGB XII-Leistungen der mittelgroßen Großstädte in Deutschland Bericht 2013
53
höher als die Dichte der ambulanten HzP mit 1,8. Zwischen den Städten zeigen
sich teilweise deutliche Unterschiede bei den jeweiligen Dichten.
Zuständigkeiten in der Hilfe zur Pflege
Bevor im Folgenden auf die Entwicklungen in der Hilfe zur Pflege eingegangen
wird, soll zuvor ein Überblick über die unterschiedlichen Regelungen bezüglich
der Zuständigkeiten zwischen örtlichen und überörtlichen Trägern der Sozialhilfe
in der Hilfe zur Pflege gegeben werden. Nachstehend sind die Regelungen für die
am Benchmarking teilnehmenden Städte für die Hilfe zur Pflege aufgeführt:
Hilfe zur Pflege außerhalb von Einrichtungen:
Alle Städte: zuständig ist der örtliche Träger der Sozialhilfe
Ausnahme Halle: zuständig ist der überörtliche Träger der Sozialhilfe
Hilfe zur Pflege in Einrichtungen
Braunschweig: ab 60 Jahren örtlicher Träger der Sozialhilfe
Bremerhaven: örtlicher Träger der Sozialhilfe
Chemnitz: unter 18 Jahren und ab 65 Jahren örtlicher Träger der Sozia l-
hilfe
Darmstadt: ab 65 Jahren örtlicher Träger der Sozialhilfe
Erlangen: überörtlicher Träger der Sozialhilfe
Halle: überörtlicher Träger der Sozialhilfe
Jena: örtlicher Träger der Sozialhilfe
Kassel: ab 65 Jahren örtlicher Träger der Sozialhilfe
Kiel: örtlicher Träger der Sozialhilfe
Ludwigshafen: vom überörtlichen Träger per Delegation auf den örtlic hen
Träger der Sozialhilfe übertragen
Oberhausen: ab 65 Jahren örtlicher Träger der Sozialhilfe
Potsdam: örtlicher Träger der Sozialhilfe
Salzgitter: ab 60 Jahren örtlicher Träger der Sozialhilfe
Es zeigen sich klare Unterschiede zwischen den Zuständigkei tsregelungen in den
Teilnehmerstädten. Damit trotzdem eine Vergleichbarkeit der Kennzahlenerge b-
nisse hergestellt werden kann, sind grundsätzlich sowohl die Daten der örtlichen
als auch der überörtlichen Träger der Sozialhilfe heranzuziehen. Von den Städten
werden hierfür die entsprechenden Daten bei den zuständigen überörtlichen Trä-
gern angefordert. Für die ambulante HzP liegen für die Stadt Halle die Daten des
überörtlichen Trägers vor, so dass die Vergleichbarkeit der Daten gegeben ist.
Auch in der stationären HzP wurden von den Städten Daten der überörtlichen
Träger angefordert. Allerdings kann nicht immer eine fristgerechte bzw. umfängl i-
che Datenmeldung zugesichert werden.
HzP a.v.E.
HzP i.E.
Auswirkungen auf
die Kennzahlen-
ergebnisse
Benchmarking der SGB XII-Leistungen der mittelgroßen Großstädte in Deutschland Bericht 2013
54
In Erlangen und Halle liegt die gesamte Zuständigkeit für die stationäre HzP beim
überörtlichen Träger. Datenmeldungen liegen für beide Städte nicht vor. In den
Städten, in denen eine geteilte Zuständigkeitsrege lung vorliegt, sind die Daten
beider Träger enthalten. Ausnahme n bilden die beide n hessischen Städte Darm-
stadt und Kassel. Die grafischen Darstellungen und Inhalte beziehen sich nur auf
Daten der örtlichen Träger der Sozialhilfe und sind somit untereinander vergleic h-
bar.
6.1. Leistungsberechtigte in der Hilfe zur Pflege außer-
halb von Einrichtungen
Im Folgenden wird zunächst auf die ambulante Dichte in der HzP eingegangen.
Im Anschluss daran wird die Ambulante Quote behandelt und Merkmale der Leis-
tungsberechtigten der HzP a.v.E. beschrieben.
Die nachstehende Grafik zeigt die Entwicklung der Dichte in der HzP a.v.E. bezo-
gen auf 1.000 Einwohner jeden Alters in einer Zeitreihe von 2009 bis 2013.
ABB. 22: KENNZAHL 71: DICHTE DER LEISTUNGSBERECHTIGTEN HZP A.V.E.
0,9
2,9
1,9
1,7
0,7
n.v.
1,6
3,8
3,5
0,7
1,9
1,6
1,0
1,8
0,0
0,5
1,0
1,5
2,0
2,5
3,0
3,5
4,0
BS BHV C DA ER HAL J KS KI LU OB P SZ
KeZa 71 SGB XII
Dichte der Leistungsberechtigten von HzP a.v.E.
pro 1.000 Einwohner am 31.12.
2009 2010 2011 2012 2013 Mittelwert 2013
HAL: HzP a.v.E. in Zuständigkeit des überörtlichen Trägers der Sozialhilfe
Von 1.000 Einwohnern erhalten im Mittelwert der mittelgroßen Großstädte 1,8
Personen Leistungen der ambulanten HzP. Der Wert ergibt sich aus heterogenen
Teilergebnissen, die eine große Spannbreite ausweisen. Die Dichten reichen von
0,7 in Erlangen und Ludwigshafen bis 3,8 in Kassel. Es zeigt sich damit, wie
Benchmarking der SGB XII-Leistungen der mittelgroßen Großstädte in Deutschland Bericht 2013
55
unterschiedlich die ambulanten Leistungen der HzP in den Städten in Anspruch
genommen werden.
Im Vergleich zum Vorjahr kommt es im Mittelwert zu e iner Steigerung der ambu-
lanten Dichte von 0,6 %. Sie ergibt sich aus unterschiedlichen Entwicklungen in
den Städten. So kommt es vor allem in Braunschweig zu einer Reduzierung von
18,4 %, während sich die Dichte in Erlangen um 29,3 % und in Ludwigshafen
um 17,2 % erhöhte. Insgesamt reduzierte sich die Dichte in fünf der beteiligten
Städte.
Aufgrund der insgesamt geringen Grundgesamtheit in der ambulanten HzP fallen
Veränderungen prozentual stärker ins Gewicht.
In Erlangen ist mit dem Plus von 29,3 % der deutlichste Anstieg der Dichte in
der ambulanten HzP zu verzeichnen. Im Berichtsjahr siedelte sich ein neuer Pfle-
gedienst in der Stadt an, der vermehrt von ru ssischsprachigen Bürgerinnen und
Bürgern der Stadt Erlangen in Anspr uch genommen und dort in vielen Fällen
auch der Bedarf der zu Pflegenden erneut überprüft wurde. In einigen Fällen, die
zuvor ausschließlich Leistungen zur hauswirtschaftlichen Versorgung im Rahmen
der Grundsicherung bezogen, wurde darüber hinaus ein Bedar f an Grundpflege
festgestellt, der die Anzahl der Leistungsberechtigten in der ambulanten HzP ste i-
gerte.
Der Rückgang der Dichte in Braunschweig ist durch eine erhöhte Anzahl von T o-
desfällen sowie durch einen vermehrten Übergang i n die stationäre Pflege be-
dingt. Darüber hinaus machen sich auch die Regelungen des Pflegeneuausric h-
tungsgesetzes bemerkbar, nach dem ein erhöhter Leistungsanspruch besteht, so
dass Leistungen nach dem SGB XII in einem geringeren Maß in Anspruch g e-
nommen werden.
In Kassel zeigt sich mit einem Wert von 3,8 die höchste Dichte der ambulanten
HzP. Im Vergleich zum Vorjahr erhöhte sich der Wert hier um 8,2 %. Auch in den
anderen Leistungsarten HLU und GSiAE verzeichnet die Stadt deutlich übe r-
durchschnittliche Dichtewerte. Hintergründe sind hier in den bestehenden Stru k-
turen der Stadt zu finden: die Bevölkerungsstruktur mit einem wachsenden Anteil
älterer Menschen, unterdurchschnittliche Rentenansprüche und Kassel als Ober-
zentrum, in dem eine gute Versorgungsstruktur vorliegt.
Gut ausgebaute Beratungsangebote und eine Vielzahl von Ärzten und Pflegediens-
ten lassen die Stadt für pflegebedürftige Pers onen attraktiv erscheinen, so dass
auch Menschen aus dem Umland davon profitieren. Durch die hohe Dichte in der
GSiAE und HLU besteht auch ein gesteigerter Bedarf an Leistungen zur hauswirt-
schaftlichen Versorgung. Sobald hier ein minimaler pflegerischer Bedarf auftritt,
werden diese Personen in die Pflegestufe 0 übergeleitet. Das vergl eichsweise ge-
Steigerung der
Dichte HzP a.v.E.
Spezialisierte
Pflegedienste
Einfluss durch
das PNG
Benchmarking der SGB XII-Leistungen der mittelgroßen Großstädte in Deutschland Bericht 2013
56
ringe Rentenniveau führt dazu, dass auch geringe Pflegebedarfe oft nur über die
Inanspruchnahme von Leistungen der HzP finanziert werden können.
Auch in Oberhausen wird der vergl eichsweise geringe Anstieg der Dichte in der
HzP a.v.E. um 1,6 % mit eine r Steigerung der Personen mit Leistungen zur
hauswirtschaftlichen Versorgung, bei denen ein Pflegebedarf festgestellt wird, in
Verbindung gebracht.
Ambulante Quote
Die nachstehend abgebildete Ambulante Quote, der Anteil der Leistungsberechtig-
ten der ambulanten HzP an allen Leistungsberechtigten, die Leistungen der HzP
in Anspruch nehmen, weist darauf hin, inwieweit das Ziel, ambulante Hilfen vor-
rangig vor stationären Hilfen einzusetzen, erfolgreich umgesetzt wurde und en t-
sprechende Steuerungsmaßnahmen, wie der Einsatz von Pflegefachkräften oder
die Etablierung niedrigschwelliger Angebote, greifen.
Die Grafik zeigt die Ambulante Quote in der HzP in einer Zeitreihe von 2009 bis
2013 in Prozent.
ABB. 23: KENNZAHL 70: AMBULANTE QUOTE HZP
17,1
34,0
46,3
47,6
n.v. n.v.
38,2
49,4
41,6
16,9
30,6
42,3
15,9
34,5
0
10
20
30
40
50
60
BS BHV C DA ER HAL J KS KI LU OB P SZ
Prozent
KeZa 70 SGB XII
Ambulante Quote - Anteil der Leistungsberechtigten HzP a.v.E.
an allen HzP-Empfängern (a.v.E. und i.E.) in Prozent
2009 2010 2011 2012 2013 Mittelwert 2013
ER: Zuständigkeit für HzP i.E. liegt beim überörtlichen Träger der Sozialhilfe
HAL: Zuständigkeit für HzP liegt beim überörtlichen Träger der Sozialhilfe
DA, KS: ohne Daten des überörtlichen Trägers der Sozialhilfe
Von allen Leistungsberechtigten der HzP werden im Mittelwert der Städte 34,5 %
ambulant gepflegt. Der Anteil der Leistungsberechtigten der ambulanten HzP
variiert zwischen den Städten deutlich. Die Spanne der Anteile reicht von 15,9 %
in Salzgitter bis zu 49,4 % in Kassel. Anders ausgedrückt, erhält in Salzgitter
Hauswirtschaftliche
Verrichtungen
Minimale
Reduzierung der
Ambulanten Quote
Benchmarking der SGB XII-Leistungen der mittelgroßen Großstädte in Deutschland Bericht 2013
57
rund jeder Sechste bis Siebte Leistungen der ambulanten HzP, während es in
Kassel knapp jeder Zweite ist.
Nach wie vor werden damit im Mittelwert mehr Leistungsberechtigte sta tionär
gepflegt als im häuslichen Umfeld. Im Vergleich zum Vorjahr hat sich die Amb u-
lante Quote minimal um 0,2 %-Punkte reduziert.
Die Entwicklungen der Ambulanten Quote korrespondieren mit den Veränderu n-
gen, die sich bei den Dichten der stationären und ambulanten HzP vollziehen. So
reduzierte sich die Ambulante Quote in Braunschweig um 14,2 % und steigerte
sich in Ludwigshafen um 18,8 %. Insgesamt kam es in sechs der teilnehmenden
Städte zu Reduzierungen der Ambulanten Quote.
Generellen Einfluss auf die Entwicklung der Ambulanten Quote haben regionale
Strukturen, die in den Städten vorzufinden sind. In städtisch geprägten Gebieten
siedeln sich eher ambulante Pflegedienste an, da hier günstigere Bedingu ngen
vorliegen, um die Pflege i m häuslichen Bereich umzusetzen. Beratungsang ebote
sind ggf. stärker ausgebaut und es müssen kürze re Anfahrtswege in Kauf genom-
men werden. Vor allem in Salzgitter zeigt sich dieser Einfluss auf die Ambulante
Quote, da die Infrastruktur hier weniger stark ausgeprägt ist als in den Vergleichs-
städten. Auch der Ausbau bzw. die zur Verfügung stehenden Plätze in stationären
Pflegeeinrichtungen bestimmen Angebot und Nachfrage und damit die Entwic k-
lung der Ambulanten Quote, wenn bspw. durch den Ausbau von Pflegeplä tzen
eine erhöhte Nachfrage produziert wird.
Auch die Strukturen von Beratungsangeboten, die Öffentlichkeitsarbeit vor Ort
und der Informationsstand von Betroffenen und Angehörigen über das vorhandene
Leistungsangebot wirken sich aus. H andlungsmöglichkeiten für Kommunen b e-
stehen in der gezielten Info rmationspolitik über Leistungen und Zugangsmöglic h-
keiten. Auch der Ausbau nachbarschaftlicher und ehrenamtlicher Unterstützungs-
systeme ist in diesem Zusammenhang zu sehen. Bereits etablierte Beratungsan-
gebote wie Pflegestützpunkte oder Seniorenbüros tragen zudem zum Ausbau a m-
bulanter Pflegeleistungen bei.
Um die Pflege durch Angehörige ausbauen zu können, werden Unterstützung s-
leistungen in Form von Beratung, ehrenamtli chen Helfern und Assistenzkräften
benötigt, die zur Entlastung der Pflegenden beitragen können. Ähnlich wie bei der
Kindererziehung werden Strukturen benötigt, um die Pflege von Angehörigen und
die Erwerbstätigkeit miteinander vereinbaren zu können.
Zunehmend ins Blickfeld gerät auch in der HzP die Sozialraumorientierung, durch
die die in einem Sozialraum zur Verfügung stehenden Ressourcen koordiniert und
eingesetzt werden sollen.
Regionale
Strukturen
Beratungsangebote
Unterstützungs-
systeme
Benchmarking der SGB XII-Leistungen der mittelgroßen Großstädte in Deutschland Bericht 2013
58
Merkmale der Leistungsberechtigten HzP a.v.E.
Im Benchmarking der mittel großen Großstädte werden zur vertieften Betrachtung
der Kennzahlenergebnisse weitere Faktoren untersucht, die die Struktur der Lei s-
tungsberechtigten beleuchten. Hier dargestellt werden die Merkmale der Lei s-
tungsberechtigten hinsichtlich Alter, Pflegestufe und dem Anteil der Leistungsbe-
rechtigten, die ausschließlich privat gepflegt werden.
Die nachstehende Tabelle zeigt die Dichten der Leistungsberechtigten nach Al-
tersstufen. Dabei wird die Anzahl der Leistungsberechtigten mit jeweils 1.000
gleichaltrigen Einwohnern in Beziehung gesetzt.
ABB. 24: TABELLE: DICHTEN DER LEISTUNGSBERECHTIGTEN HZP A.V.E. NACH ALTERSKLASSEN
Dichten pro 1.000
altersgleiche Einwohner Jahr BS BHV C DA ER HAL J KS KI LU OB P SZ
2013 0,4 1,4 0,8 0,6 0,3 n.v. 0,9 1,5 1,5 0,3 0,8 0,5 0,6 0,8
2012 0,5 1,7 0,9 0,6 0,3 n.v. 0,9 1,4 1,4 0,2 1,0 0,4 0,6 0,8
2013 2,2 6,7 3,4 4,9 1,7 n.v. 3,5 9,9 7,1 1,3 4,8 3,3 2,3 4,3
2012 2,6 7,4 3,0 4,7 1,6 n.v. 3,0 9,5 7,3 0,9 4,5 4,5 2,8 4,3
2013 2,9 10,8 5,5 7,9 2,6 n.v. 4,4 16,9 16,2 3,0 7,3 7,3 2,1 7,2
2012 3,7 9,3 5,8 7,9 1,6 n.v. 3,9 15,0 17,6 3,1 6,2 7,9 1,5 7,0
2013 2,2 8,6 9,6 9,7 2,7 n.v. 7,3 14,3 23,4 2,7 6,6 13,6 1,4 8,5
2012 3,2 11,5 9,9 9,1 1,4 n.v. 7,3 14,7 23,1 4,1 6,9 13,2 1,1 8,8
Leistungsberechtigte der HzP a.v.E.: Dichten nach Alter
65 bis unter 75 Jahre
75 bis unter 85 Jahre
85 Jahre und älter
MW
unter 65 Jahre
HAL: Zuständigkeit für HzP liegt beim überörtlichen Träger der Sozialhilfe
Aus der Übersicht wird die zunehmende Pflegebedürftigkeit im Alter deutlich. Die
Dichte steigert sich mit Zunahme der Altersklassen. Je höher die Altersklasse
ausfällt, desto größer werden auch die Unterschiede, die sich zwischen den E r-
gebnissen der Städte ergeben. Während die Spa nnbreite in der jüngsten Alter s-
klasse zwischen 0,3 in Erlangen und Ludwigshafen und 1,5 in Kassel und Kiel
liegt, werden die Unterschiede in der Klasse der 85-Jährigen und Älteren deutlich
größer. Mit 1,4 wird die geringste Dichte dieser Altersklasse in Salzgitter ermit-
telt. In Kiel beträgt sie dagegen 23,4. Damit wird deutlich, dass mit zunehme n-
dem Alter und der damit verbundenen erhöhten Pflegeb edürftigkeit nicht unb e-
dingt eine stationäre Pflege notwendig werden muss, wenn entsprechende Unte r-
stützungsleistungen vorhanden sind und genutzt werden.
Weiteren Aufschluss über die Struktur der Leistungsberechtigten mit Pflegegeld
gibt die Übersicht über die Zuordnung nach Pflegestufen. Die Reihenfolge in der
Tabelle orientiert sich an der Größe der Dichte für Leistungsberechtigte mit Pfl e-
gegeld und einer bestimmten Pflegestufe und weist jeweils den Mittelwert sowie
den niedrigsten und höchsten Wert aller Ergebnisse aus.
Merkmal Alter
LB HzP a.v.E. mit
Pflegegeld nach
Pflegestufen
Benchmarking der SGB XII-Leistungen der mittelgroßen Großstädte in Deutschland Bericht 2013
59
ABB. 25: TABELLE: DICHTE DER LEISTUNGSBERECHTIGTEN HZP A.V.E. MIT PFLEGEGELD NACH PFLEGESTUFEN
MW
1,33 0,38 SZ 3,02 KS
0,38 0,06 ER 1,10 KS
0,17 0,02 ER 0,46 KS
0,09 0,01 J 0,37 KS
Dichte der Leistungsberechtigten HzP a.v.E. mit Pflegegeld
nach Pflegestufen pro 1.000 Einwohner
Pflegestufe 1
andere Leistungen
Pflegestufe 2
Pflegestufe 3
höchster WertMerkmal
Zweitgrößte Dichte
Drittgrößte Dichte
Kleinste Dichte
niedrigster Wert
Größte Dichte
HAL: Zuständigkeit für HzP liegt beim überörtlichen Träger der Sozialhilfe, nicht enthalten
Es zeigt sich, dass die höchste Dichte bei denjenigen Leistungsberechtigten be-
steht, die andere Leistungen erhalten. Bei der Betrachtung der Leistungsberec h-
tigten mit Pflegegeld und Pflegestufe wird die abnehmende Te ndenz mit größer
werdender Pflegestufe deutlich. Der höheren Pflegestufe liegt ein größerer Pfleg e-
bedarf zugrunde, der die Wahr scheinlichkeit einer Inanspruchnahme von Pflege-
sachleistungen bzw. einer stationären Pflege steigert.
Zu den anderen Leistungen, die nach § 65 SGB XII gewährt werden, zählen no t-
wendige Aufwendungen für Pflegepersonen sowie Pflegesachleistungen, die z u-
sätzlich zum Pflegegeld nach § 64 SGB XII gezahlt werden. In diesem Zusa m-
menhang bedeuten andere Leistungen der ambulanten HzP die Übernahme von
Aufwendungen, die für Leistungen entstehen, für die keine bedarfsdeckende A n-
spruchsgrundlage besteht, die jedoch unabhängig davon notwendig sind, um eine
bedarfsgerechte Pflege zu ermöglichen. Dazu zählen auch Leistungen, die für
Leistungsberechtigte erbracht werden, die keine Einstufung durch die Pflegeka s-
sen in eine Pflegestufe e rhalten haben und somit der sogenannten Pflegestufe 0
angehören. Die nachstehende Tabelle gibt einen Überblick über die Verteilung.
ABB. 26: TABELLE: DICHTE DER LEISTUNGSBERECHTIGTEN HZP A.V.E. MIT ANDEREN LEISTUNGEN NACH PFLEGESTU-
FEN
MW
0,55 0,15 SZ 1,39 OB
0,35 0,07 ER 0,99 KS
0,14 0,03 ER 0,39 KS
0,08 0,01 LU 0,32 KS
Größte Dichte
höchster WertMerkmal niedrigster Wert
Kleinste Dichte Pflegestufe 3
Drittgrößte Dichte Pflegestufe 2
Pflegestufe 0
Dichte der LB HzP a.v.E. mit anderen Leistungen nach Pflegestufen pro 1.000 Einw.
Zweitgrößte Dichte Pflegestufe 1
HAL: Zuständigkeit für HzP liegt beim überörtlichen Träger der Sozialhilfe, nicht enthalten
Leistungsberechtigte der ambulanten HzP können Pflegegeld in Anspruch ne h-
men, wenn sie die Pflege im häuslichen Umfeld von Angehörigen oder anderen
nahestehenden Personen durchführen lassen. Zur Optimierung der persönlichen
Pflegesituation und entsprechend der individuellen Bedarfslage können zusätzlich
zum Pflegegeld auch Pflegesachleistungen gewährt werden. In diesen Fällen r e-
duziert sich das Pflegegeld nach dem S GB XI anteilig um den Wert der in An-
spruch genommenen Pflegesachleistungen. Erfolgt die Leistungsgewährung über
LB HzP a.v.E. mit
anderen Leistungen
LB HzP mit
Pflegegeld
Benchmarking der SGB XII-Leistungen der mittelgroßen Großstädte in Deutschland Bericht 2013
60
das SGB XII, liegt ein Ermessensspielraum vor, durch den das Pflegegeld um bis
zu ein Drittel gekürzt werden kann. Dazu bestehen unterschiedliche Regelungen
in den Städten.
Der größere Teil der Leistungsberechtigten in der ambulanten HzP wird von pr o-
fessionellen Pflegediensten gepflegt. Der Anteil an allen Leistungsberechtigten der
HzP a.v.E. beträgt im Berichtsjahr 57,7 %. Im Vergleich zum Vorjahr kam es hier
zu einem Anstieg von 2,3 %-Punkten. Damit reduziert sich wie schon in den Vor-
jahren der Anteil derjenigen, die sich nur durch Angehörige oder nahestehende
Personen pflegen lassen. Damit wird deutlich, dass die B ereitschaft von Angehö-
rigen zur Pflege abnimmt und es zusätzlicher Maßnahmen bedarf, die ein solches
Pflegearrangement unterstützen.
Im interkommunalen Vergleich zeigt sich, dass die Anteile stark variieren. Die
Spanne der Anteile von Personen, die aussch ließlich Pflegesachleistungen in A n-
spruch nehmen, reicht von 23,4 % in Bremerhaven bis zu 80,3 % in Potsdam.
Wie sich die Anteile der Leistungsberechtigten der ambulanten HzP mit Pfleg e-
geld auf die Pflegestufen verteilen, zeigt die nachstehende Tabelle.
ABB. 27: TABELLE: ANTEIL DER LEISTUNGSBERECHTIGTEN HZP A.V.E. MIT PFLEGEGELD NACH PFLEGESTUFEN
MW
17,24 3,61 J 35,44 BHV
8,66 2,86 ER 14,53 C
4,42 0,60 J 9,66 KSKleinster Anteil Pflegestufe 3
Pflegestufe 2Zweitgrößter Anteil
höchster Wert
Größter Anteil Pflegestufe 1
Anteile der LB HzP a.v.E. mit Pflegegeld nach Pflegestufen in %
niedrigster WertMerkmal
HAL: Zuständigkeit für HzP liegt beim überörtlichen Träger der Sozialhilfe, nicht enthalten
Leistungsberechtigte, die privat gepflegt werden und in keine Pflegestufe eing e-
stuft sind, erhalten Leistungen in Form von angemessenen Beihilfe n. Diese Leis-
tung wird nach § 65 Abs. 1, Satz 1 SGB XII gewährt. Es besteht jedoch kein
Rechtsanspruch, so dass die Gewährung im Ermessen des Trägers der Sozialhilfe
liegt. Mit der Leistung soll das Ziel verfolgt werden, die Bereitschaft von Angeh ö-
rigen zur Pflege zu steigern bzw. aufrechtzuerhalten.
ABB. 28: TABELLE: ANTEIL DER LEISTUNGSBERECHTIGTEN HZP A.V.E. MIT ANGEMESSENEN BEIHILFEN
MW
4,8 0,09 KS 9,7 SZ
Anteil der LB HzP a.v.E. mit angemessenen Beihilfen in % an allen anderen Leistungen
höchster Wert
Anteil angemessene
Beihilfen
niedrigster WertMerkmal
HAL: Zuständigkeit für HzP liegt beim überörtlichen Träger der Sozialhilfe, nicht enthalten
Die folgende Tabelle zeigt den Anteil der Leistungsberechtigten, bei denen die
Pflege ausschließlich durch Angehörige und Privatpersonen erfolgt. Diese Form
LB HzP a.v.E. mit
angemessenen
Beihilfen
Pflege durch
Privatpersonen
Benchmarking der SGB XII-Leistungen der mittelgroßen Großstädte in Deutschland Bericht 2013
61
der Pflege kann eine positive Lösung für die Betroffenen bieten und gleichzeitig
eine kostengünstige Alternative für den Träger der Sozialhilfe darstellen, deren
Rechtsgrundlage der § 63 Satz 1 SGB XII bildet.
ABB. 29: TABELLE: ANTEIL DER LEISTUNGSBERECHTIGTEN HZP A.V.E. MIT PFLEGE DURCH PRIVATPERSONEN
Jahr BS BHV C DA ER HAL J KS KI LU OB P SZ MW
2013 31,6 27,3 37,8 10,9 12,9 n.v. 24,1 5,9 3,1 30,0 6,9 11,8 16,7 18,2
2012 33,3 22,5 40,4 10,8 22,2 n.v. 26,8 8,5 4,2 29,0 14,9 10,1 15,2 19,8
Leistungsberechtigte der HzP a.v.E. : Anteil der ausschließlich von Privatpersonen gepflegten an allen LB
in Prozent
HAL: Zuständigkeit für HzP liegt beim überörtlichen Träger der Sozialhilfe
Der Anteil der Leistungsberechtigten der ambulanten HzP, der ausschließlich
durch Privatpersonen gepflegt wird, beträgt im Mittelwert der Städte 18,2 %. Im
Vergleich zum Vorjahr reduziert sich der Anteil um 8,0 %-Punkte, wodurch sich
erneut die Reduzierung der Pflegebereitschaft von Privatpersonen zeigt.
Die Ergebnisse der Städte unterschieden sich deutlich. Die Anteile reichen von
3,1 % in Kiel bis 37,8 % in Chemnitz. Mit Ausnahme von Bremerhaven, Darm-
stadt und Salzgitter kommt es in den anderen Städten zu einer Abnahme dieses
Anteils.
Die Ergebnisse sind in Verbindung mit der Struktur der Leistungsberechtigten der
ambulanten HzP bezüglich ihres Pflegebedarfs zu sehen. Je höher sich der Pfl e-
gebedarf bemisst, desto eher wird eine professionalisierte Pflege n otwendig. Als
Indikator für den Pflegebedarf dienen die Pflegestufen. Steigt also der Pflegeb e-
darf, verringert sich in der Tendenz auch der Anteil der ausschließlich privat G e-
pflegten. Weitere Faktoren, wie die Erwerbstätigkeit oder der Wegzug von Ki n-
dern, die somit nicht für die Pflege der Eltern zur Verfügung stehen, nehmen Ei n-
fluss auf diese Entwicklung.
Ein geringer Anteil von Leistungsberechtigten, der ausschließlich privat gepflegt
wird, kann auch durch das Verwaltu ngshandeln bestimmt sein. So erklärt sich
der geringe Anteil des Personenkreises in Kiel damit, dass von Seiten der Verwal-
tung eher ein Fokus auf die professionelle Pflege gelegt wird, da in der privaten
Pflege die Einhaltung von Qualitätsstandards nicht u mfänglich geprüft bzw. s i-
chergestellt werden kann. Es ist jedoch geplant, für diesen Bereich zwei neue
Stellen einzurichten, die die Pflege durch Privatpersonen fördern und die Qual ität
der Pflege sicherstellen sollen.
Von Bedeutung ist bei der privaten Pflege auch, wie groß der Anteil der Lei s-
tungsberechtigten in der ambulanten HzP ist, der keine deutsche Staatsangeh ö-
rigkeit besitzt. Von diesem Personenkreis w ird die Pflege durch Privatpersonen
tendenziell bevorzugt, weil Pflegedienste, aber auch stationäre Pflegeeinrichtu n-
gen, ggf. nicht auf die kulturellen Anforderungen ausgerichtet sind.
Nachlassende
Pflegebereitschaft
Einhaltung von
Qualitätsstandards
Private Pflege und
Migrations-
hintergrund
Benchmarking der SGB XII-Leistungen der mittelgroßen Großstädte in Deutschland Bericht 2013
62
In Erlangen kommt es zu einer Reduzierung des Anteils der privat gepflegten Leis-
tungsberechtigten. Der Rückgang steht im Zu sammenhang mit dem neu etablie r-
ten Pflegedienst, der sich auf russischsprachige Einwohner spezialisiert hat und
von dem vornehmlich die professionelle Pflege empfohlen wird.
In Kassel ist zu beobachten, dass sich bereits vier Pflegedienste auf den Pers o-
nenkreis mit Migrationshintergrund spezialisiert haben. Dadurch wechseln Pfl e-
gebedürftige mit Migrationshintergrund verstärkt in den Bezug von Pflegesachleis-
tungen.
6.2. Leistungsberechtigte in der Hilfe zur Pflege in Ein-
richtungen
Für die Entwicklung der Ambulanten Quote ist neben der Dichte der Leistungsb e-
rechtigten in der ambulanten HzP ebenso von Relevanz, wie sich die Inanspruc h-
nahme der stationären HzP verändert. Darüber hinaus wird ein großer Anteil der
Ausgaben für die stationäre HzP aufgewendet, so d ass im Folgenden die Dichte
und die Struktur der Leistungsberechtigten in der stationären HzP behandelt we r-
den sollen.
Die folgende Grafik zeigt die Veränderung der Leistungsberechtigten in der stati o-
nären HzP bezogen auf 1.000 Einwohner jeden Alters in e iner Zeitreihe von
2009 bis 2013.
ABB. 30: KENNZAHL 80: DICHTE DER LEISTUNGSBERECHTIGTEN HZP I.E.
4,1
5,7
2,2
1,9
n.v. n.v.
2,6
3,9
5,0
3,3
4,8
2,1
5,0
3,7
0
1
2
3
4
5
6
BS BHV C DA ER HAL J KS KI LU OB P SZ
KeZa 80 SGB XII
Dichte der Leistungsberechtigten HzP i.E.
pro 1.000 Einwohner am 31.12.
2009 2010 2011 2012 2013 Mittelwert 2013
HAL, ER: Zuständigkeit für HzP i.E. liegt beim überörtlichen Träger der Sozialhilfe
DA, KS: ohne Daten des überörtlichen Trägers der Sozialhilfe
Benchmarking der SGB XII-Leistungen der mittelgroßen Großstädte in Deutschland Bericht 2013
63
Für das aktuelle Berichtsjahr beträgt der Mittelwert der Leistungsberechtigten in
der stationären HzP 3,7 bezogen auf 1.000 Einwohner. Damit liegt sie über dem
Mittelwert der Dichte in der ambulanten HzP (1,8). Die Ergebnisse zwischen den
Städten liegen recht weit auseinander und reichen von 1,9 in Darmstadt bis 5,7
in Bremerhaven.
In fünf Städten kommt es zu einer Reduzierung der Dichte. Mit -6,5 % ist sie in
Darmstadt am deutlichsten. Die stärkste Steigerung zeigt sich mit 12,3 % in Kiel.
Insgesamt kommt es in den teilnehmenden Städten im Vergleich zum Vorjahr zu
einem leichten Anstieg von 1,0 %.
Nach wie vor liegen die Dichten der stationären HzP neben Darmstadt vor allem
in den Städten der neuen B undesländer unterhalb des Mittelwertes. Ein Zusa m-
menhang wird darin gesehen, dass der größere Anteil der Leistungsberechtigten
in der stationären Pflege weiblich ist und von den Frauen während der DDR -
Zeiten durch die eher durchgehende Erwerbstätigkeit höh ere Rentenansprüche
erworben werden konnten, die nun für die Finanzierung der Pflege zur Verfügung
stehen. Die niedrige Dichte in Darmstadt steht hingegen eher im Zusammenhang
mit einer guten ambulanten Versorgungsstruktur und Beratungsangeboten, die
sich in der stationären Dichte widerspiegeln. Hierdurch begründet sich auch die
Reduzierung im Vergleich zum Vorjahr.
Der Ausbau der ambulanten Versorgungsstrukturen nimmt somit Einfluss auf die
Höhe der stationären Dichte. Von Bedeutung ist zudem, wie sich d as Angebot an
stationären Pflegeeinrichtungen gestaltet. Ein zusätzliches Angebot von station ä-
ren Pflegeplätzen kann ebenso die Nachfrage erhöhen wie auch umgekehrt der
Mangel an solchen Plätzen zu einer alternativen ambulanten Versorgung führen
kann.
Wie sich die Unterbringung der Leistungsberechtigten der stationären HzP in den
Städten darstellt, zeigt die nachstehende Tabelle. Abgebildet sind die Anteile der
Leistungsberechtigten, die innerhalb bzw. außerhalb der Stadt in stationären Pfle-
geeinrichtungen versorgt werden.
ABB. 31: TABELLE: ANTEIL DER LEISTUNGSBERECHTIGTEN HZP I.E. NACH ORT DER UNTERBRINGUNG
BS BHV C DA ER HAL J KS KI LU OB P SZ MW
62,7 69,5 85,3 69,6 n.v. n.v. 75,1 64,9 53,5 68,5 73,9 n.v. 69,2 69,2
37,3 30,5 14,7 30,4 n.v. n.v. 24,9 35,1 46,5 31,5 26,1 n.v. 30,8 30,8
Anteile der Leistungsberechtigten HzP i.E. differenziert nach Unterbringungsort
2013
innerhalb der Kommune
außerhalb der Kommune
HAL, ER: Zuständigkeit für HzP i.E. liegt beim überörtlichen Träger der Sozialhilfe
DA, KS: ohne Daten des überörtlichen Trägers der Sozialhilfe
Mit 69,2 % im Mittelwert sind deutlich mehr Leistungsberechtigte innerhalb der
jeweiligen Stadt untergebracht. Die Anteile in den Städten liegen zwischen
53,5 % in Kiel und 85,3 % in Chemnitz.
Leichte Steigerung
der Dichte HzP i.E.
Unterbringungsort
Benchmarking der SGB XII-Leistungen der mittelgroßen Großstädte in Deutschland Bericht 2013
64
Ausschlaggebend für d ie Höhe des Anteils ist das vorhandene Angebot in einer
Stadt. Befinden sich in unmittelbarer Nähe einer Stadt mehrere Pflegeeinrichtu n-
gen, kann sich das in einem geringeren Anteil von Unterbringungen innerhalb
einer Stadt auswirken. An den Beispielen Braunschweig und Kassel ist dies zu
erkennen. Umgekehrt wird ein höherer Anteil dort ausgewiesen, wo innerhalb der
Stadt ein größeres Angebot an Pflegeplätzen zur Verfügung steht. Dies ist bspw.
in Oberhausen der Fall.
Eine Rolle spielen hier auch andere Fak toren, wie der Familienbezug oder die
Bedingungen am regionalen Arbeitsmarkt. In wirtschaftlich schwächeren Regi o-
nen müssen zur Aufnahme einer Erwerbstätigkeit eher Umzüge in Kauf geno m-
men werden. Kommt es zur Pflegebedürftigkeit der E ltern und der Notwendigkeit
einer stationären Unterbringung, ziehen diese häufig in die Nähe ihrer Kinder.
Dort, wo die Verbundenheit zur Stadt stärker ausgeprägt ist, kann auch der Anteil
der innerhalb der Stadt stationär versorgten Leistungsberechtigten höher ausfa l-
len, wie es in Jena und Chemnitz zu sehen ist. Für das Ergebnis in Chemnitz ist
jedoch folgendes zu berücksichtigen: Für Leistungsberechtigte der stationären
HzP, die unter 65 Jahre alt sind, ist der überörtliche Träger der Sozialhilfe z u-
ständig. Von ihm gemeldet w urden lediglich die Leistungsberechtigten, die inne r-
halb der Stadt versorgt werden. Das ausgewiesene Ergebnis spiegelt somit nicht
den tatsächlichen Anteil wider.
Nachstehend werden die Dichten der Leistungsberechtigten in der stationären
HzP nach Altersklassen behandelt. In der Tabelle wird die Anzahl der Leistung s-
berechtigten einer Altersklasse auf 1.000 Einwohner der jeweiligen Altersklasse
bezogen.
ABB. 32: TABELLE: DICHTE DER LEISTUNGSBERECHTIGTEN HZP I.E. NACH ALTERSKLASSEN
Dichten pro 1.000
altersgleiche Einwohner Jahr BS BHV C DA ER HAL J KS KI LU OB P SZ
2013 1,0 1,2 1,0 0,0 üöTr üöTr 0,7 n.v. 1,1 0,4 0,9 0,7 1,0 0,8
2012 0,9 1,2 1,0 0,0 üöTr üöTr 0,7 üöTr 1,1 0,5 0,8 0,6 1,0 0,8
2013 7,9 10,2 3,5 4,5 üöTr üöTr 3,8 7,0 9,4 5,6 6,7 3,8 5,8 6,2
2012 8,0 10,1 2,9 4,3 üöTr üöTr 3,7 8,1 8,9 6,3 6,9 4,1 6,0 6,3
2013 16,1 23,1 5,0 11,3 üöTr üöTr 9,8 17,2 20,3 15,5 20,0 8,2 19,9 15,1
2012 15,8 20,9 5,3 12,7 üöTr üöTr 10,6 18,5 20,5 15,6 19,1 7,8 21,0 15,3
2013 45,9 65,0 15,1 29,7 üöTr üöTr 37,1 67,0 77,5 51,7 71,2 27,1 63,1 50,0
2012 50,5 68,8 16,2 32,2 üöTr üöTr 34,1 66,6 58,8 55,7 71,9 28,6 65,4 49,9
Leistungsberechtigte der HzP i.E.: Dichten nach Alter
MW
unter 65 Jahre
65 bis unter 75 Jahre
75 bis unter 85 Jahre
85 Jahre und älter
HAL, ER: Zuständigkeit für HzP i.E. liegt beim überörtlichen Träger der Sozialhilfe
DA, KS: ohne Daten des überörtlichen Trägers der Sozialhilfe
Wie auch in der ambulanten HzP zeigt sich mit Zunahme des Alters eine ste igen-
de Dichte in der stationären HzP, die die höhere Pflegebedürftigkeit widerspiegelt.
Die Unterschiede der Dichten in den Altersklassen zwischen den Städten beruhen
vor allem auf der Gesamthöhe der Dichten in den jeweiligen Städten.
Dichte HzP i.E.
nach Altersklassen
Benchmarking der SGB XII-Leistungen der mittelgroßen Großstädte in Deutschland Bericht 2013
65
In der nachstehenden Tabelle beziehen sich die Dichten jeweils auf 1.000 Ei n-
wohner aller Altersklassen.
ABB. 33: TABELLE: DICHTE DER LEISTUNGSBERECHTIGTEN HZP I.E. NACH PFLEGESTUFEN
MW
1,43 0,70 DA 2,21 BHV
1,19 0,59 P 1,86 BHV
0,94 0,44 DA 1,48 SZ
0,14 0,03 J 0,40 KI
Pflegestufe 2
Drittgrößte Dichte
höchster Wert
Größte Dichte
Kleinste Dichte
Zweitgrößte Dichte
Pflegestufe 0
Merkmal niedrigster Wert
Dichte der Leistungsberechtigten HzP i.E. nach Pflegestufen pro 1.000 Einwohner
Pflegestufe 1
Pflegestufe 3
HAL, ER: Zuständigkeit für HzP i.E. liegt beim überörtlichen Träger der Sozialhilfe
DA, KS: ohne Daten des überörtlichen Trägers der Sozialhilfe
Trotz der vorhandenen guten Ber atungsstrukturen in den Städten zeigt sich z u-
nehmend, dass Leistungsberechtigte in die stationäre HzP wechseln, nachdem sie
im Rahmen einer Kurzzeitpflege in einer stationären Pflegeeinrichtung versorgt
wurden. Aufgrund dieser Beobachtung wurden in einigen Städten Verfahren en t-
wickelt, um den Wechsel in die stationäre Daue rpflege zu regulie ren. So wird
bspw. in Oberhausen ungeachtet des MDK -Gutachtens die Notwendigkeit einer
stationären Dauerpflege von Seiten des örtlichen Trägers der Sozialhilfe festg e-
stellt. Zur Durchführung der Heimnotwendigkeitsprüfung wurden zwei examinierte
Pflegefachkräfte eingestellt, die auf Grundlage des § 9 Abs. 2 SGB XII agieren.
Eine wichtige Rolle spielt dabei eine enge Kooperation mit den Sozialdiensten der
Krankenhäuser, da die Zuführung in eine Pflegeeinrichtung in der Regel im A n-
schluss an eine Kranke nhausbehandlung erfolgt. Wird keine Notwendigkeit für
eine stationäre Pflege festgestellt, wird durch die Pflegefachkräfte eine häusliche
Pflege organisiert und in der Anfang sphase begleitet, um einen optimalen Verlauf
zu gewährleisten.
In Darmstadt wurde ein ähnliches Verfahren entwickelt. In der Folge ist ein stet i-
ger Rückgang in der stationären HzP -Dichte zu beobachten. Wie das Beispiel
Oberhausen zeigt (+4,4 %), ist eine Reduzierung der stationären Dichte jedoch
nicht zwangsläufig, sondern richtet sich nach dem Ergebnis der Bedarfsfestste l-
lung.
Für Steuerungsansätze sind vor allem Leistungsberechtigte mit der sogenannten
Pflegestufe 0 von Bedeutung, da hier nur ein geringer Pflegebedarf besteht, der
nicht zwangsläufig in einer Pfleg eeinrichtung gedeckt werden muss. Für diesen
Personenkreis weist Kiel die höchste Dichte aus. Um dem entgegenzu wirken,
wird in diesen Fällen zur Überprüfung des Pflegebedarfs der MDK oder der Amt s-
arzt des Gesundheitsamtes eingeschaltet. Zudem wurde in der Sachbearbeitung
der HzP ein Fallmanagement eingerichtet.
Dichte HzP i.E.
nach Pflegestufen
Heimnotwenig-
keitsprüfung
Steuerung
Pflegestufe 0
Benchmarking der SGB XII-Leistungen der mittelgroßen Großstädte in Deutschland Bericht 2013
66
Auch in den anderen Städten bestehen Regelungen für diese Personengruppe. In
Salzgitter liegen genau ausgearbeitete Regelungen zur Neuaufnahme von Pers o-
nen mit der Pflegestufe 0 in Pflegeeinrichtun gen vor. Ist eine Personen bereits in
einer Pflegeeinrichtung, wird gezielt darauf geachtet, dass in regelmäßigen A b-
ständen – in der Regel einmal jährlich – ein neuer Antrag bei der Pflegekasse
gestellt wird.
Die Reduzierung der Dichte der Leistungsberech tigten der stationären HzP von
4,8 % in Kassel steht in Verbindung mit der Umsetzung von Gerichtsurteilen,
nach d enen der Leistungsanspruch für einige Leistungsberechtigte aufzuheben
war.
6.3. Ausgaben
Um im Hinblick auf die U msetzung des Leitprinzips „ambulant vor stationär“ die
fiskalischen Aspekte der unterschiedlichen Pflegeformen zu beleuchten, werden in
diesem Kapitel die Ausgaben pro Leistungsberechtigten der ambulanten und der
stationären HzP dargestellt. Die Einnahmen werden dabei in Abzug gebracht.
Somit werden Netto-Ausgaben abgebildet. Generell wird bei der Leistungsbearbei-
tung von den teilnehmenden Städten nach dem Netto -Prinzip verfahren. In Jena
weicht die Bearbeitungspraxis jedoch davon ab und es wird das Brutto -Prinzip
angewendet. Eine Vergleichbarkeit der Ergebnisse wird durch den Abzug der Ei n-
nahmen hergestellt.
Einnahmen unterliegen generellen Schwankungen, die stark abhängig sind von
den Personen, die sich im Leistungsbezug befinden. Eine Steuerung der Einna h-
men ist für den Träger der Sozialhilfe nur begrenzt möglich. Darüber hinaus ist
darauf hinzuweisen, dass die Abrechnungspraxis von Pflegeleistungen nicht i m-
mer periodengenau möglich ist und es aufgrund dessen auch zu Verschiebungen
kommen kann.
Ausgaben pro Leistungsberechtigten außerhalb von Einrichtungen
In diesem Abschnitt werden zunächst die Netto-Ausgaben pro Leistungsberechtig-
ten der ambulanten HzP betrachtet. In der nachfolgenden Abbildung sind sie im
Jahresverlauf von 2009 bis 2013 dargestellt.
Betrachtung der
Netto-Ausgaben
Benchmarking der SGB XII-Leistungen der mittelgroßen Großstädte in Deutschland Bericht 2013
67
ABB. 34: KENNZAHL 82.2: NETTO-AUSGABEN HZP A.V.E. PRO LEISTUNGSBERECHTIGTEN
5.821
7.937
4.308
10.835
4.591
n.v.
6.943
15.225
9.480
9.096
3.976
5.167
4.523
7.325
0
2.000
4.000
6.000
8.000
10.000
12.000
14.000
16.000
BS BHV C DA ER HAL J KS KI LU OB P SZ
Euro
KeZa 82.2 SGB XII
Netto-Ausgaben HzP a.v.E.
(Ist-Ausgaben minus Ist- Einnahmen)
pro Leistungsberechtigten pro Jahr in Euro
2009 2010 2011 2012 2013 Mittelwert 2013
HAL: Zuständigkeit für HzP a.v.E. liegt beim überörtlichen Träger der Sozialhilfe
Im Mittelwert der teilnehmenden Städte wird pro Leistungsberechtigten der a m-
bulanten HzP ein Betrag von 7.325 Euro aufgewendet. Deutlich erkennbar sind
auf der Grafik, welch große Unterschiede zwischen den Ergebnissen der Städte
bestehen. Die Werte reichen von 3.976 Euro in Oberhausen bis zu 15.225 Euro
in Kassel. Im Vergleich zum Vorjahr sind die Netto -Ausgaben um rund 180 Euro
gestiegen, was einer Erhöhung um 2,5 % entspricht. Die gravierendste Steigerung
verzeichnet die Stadt Jena mit 45,5 %. Weitere Ausgabenzuwächse pro Lei s-
tungsberechtigten weisen Erlangen mit 11,7 % und Kiel mit 7,0 % aus. Zu e i-
nem Rückgang der Netto-Fallkosten kommt es in den Städten Chemnitz (-9,6 %),
Salzgitter (-7,0 %), Darmstadt (-6,6 %) sowie Ludwigshafen (-6,3 %) und Bre-
merhaven (-0,4 %).
Die Höhe der Fallkosten ist stark abhängig von der Struktur der Leistungsberec h-
tigten. Je nachdem, mit welcher Anzahl und in welcher Höhe besonders kostenin-
tensive Fälle in der Gruppe der Leistungsberechtigten vertreten sind, nehmen sie
Einfluss auf die Fallk ostenentwicklung einer Stadt. Besonders hohe Ausgaben
entstehen in Fällen, bei denen eine intensive Pflege benötigt wird wie es bspw.
bei einer 24 -Stunden-Betreuung der Fall ist, damit die Pflege in der häuslichen
Umgebung gewährleistet werden kann. Häufig betrifft dies Personen mit Behinde-
rung, die gleichzeitig Leistungen der Eingliederungshilfe für Menschen mit Behi n-
derung und der Hilfe zur Pflege erhalten. Der Umgang mit solchen Fällen ist in
den Bundesländern unterschiedl ich geregelt. Teilweise unterlie gt die Zuständi g-
keit dem überörtlichen Träger der Sozialhilfe, so dass sich diese kostenintensiven
Ausgabensteigerung
pro Fall
Kostenintensive
Einzelfälle
Benchmarking der SGB XII-Leistungen der mittelgroßen Großstädte in Deutschland Bericht 2013
68
Fälle nicht überall in den ambulanten HzP -Ausgaben pro Leistungsberechtigten
widerspiegeln.
In Oberhausen ist der überörtliche Träger der Sozialhilfe für Leistungsberechtigte
mit einer Schwerstbehinderung zuständig. Ausgaben, die in diesen Fällen in der
HzP entstehen, sind nicht in den hier betrachteten Ausgaben enthalten, so dass
sich hierdurch auch die besonder s geringen Ausgaben pro Leistungsberechtigten
der ambulanten HzP in Oberhausen erklären. Ähnlich ist dies auch in Erlangen.
Dort liegt die Zuständigkeit für die Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinde-
rung beim überörtlichen Träger der Sozialhilfe, so dass ebenfalls unterdurch-
schnittliche Ausgaben pro Leistungsberechtigten der ambulanten HzP ausgewi e-
sen werden.
Zu überdurchschnittlichen Fallkosten kommt es auch bei Leistungsberechtigten
ohne Pflegeversicherung. Hier muss der örtliche Träger der Sozialhilfe d en vollen
Umfang der aufzuwendenden Ausgaben für die Pflegeleistung übernehmen. Wie
sich die Anteile bei den Leistungsberechtigten der ambulanten HzP, die keine
Pflegeversicherung haben, verteilen, zeigt die nachstehende Tabelle.
ABB. 35: TABELLE: ANTEILE VON PFLEGEVERSICHERTEN UND NICHT-PFLEGEVERSICHERTEN IN DER HZP A.V.E.
in Prozent Jahr BS BHV C DA ER HAL J KS KI LU OB P SZ MW
2013 72,2 86,5 74,1 55,6 77,1 n.v. 93,4 69,5 n.v. n.v. 79,6 56,3 85,4 75,0
2012 71,7 84,6 73,7 57,5 75,9 n.v. 95,5 71,3 n.v. 77,4 83,8 62,3 82,8 76,1
2013 26,9 13,5 25,9 44,4 22,9 n.v. 6,6 30,5 n.v. n.v. 20,4 43,7 14,6 24,9
2012 26,7 15,4 26,3 42,5 24,1 n.v. 4,5 28,7 n.v. 22,6 16,2 37,7 17,2 23,8
Rangfolge Nichtversicherte 2013 4 10 5 1 7 11 3 8 2 9 6
Anteil der
PFLEGEVERSICHERTEN LB
HzP a.v.E. an allen LB HzP
a.v.E.
Anteil der NICHT
PFLEGEVERSICHERTEN LB
HzP a.v.E. an allen LB HzP
a.v.E.
Infotabelle: Pflegeversicherte / Nicht Pflegeversicherte im Berichtsjahr
HAL: Zuständigkeit für HzP a.v.E. liegt beim überörtlichen Träger der Sozialhilfe
Der Vergleich zum Vorjahreswert zeigt e ine Reduzierung des Anteils der Leis-
tungsberechtigten mit Pflegeversicherung von 1,4 %. Die Anteile der Leistungsbe-
rechtigten ohne Pflegeversicherung geben dabei einen Hinweis auf die finanz ielle
Belastung bei den Ausgaben der ambulanten HzP für die Städte . Diese zeigt sich
vor allem für die Städte Darmstadt und Kassel. Auch in Potsdam wird ein über-
durchschnittlicher Anteil von Nicht -Pflegeversicherten ausgewiesen. Dieser Anteil
spiegelt sich jedoch nicht unmittelbar in den Fallkosten wider.
Neben den Leistungsberechtigten, die aufgrund einer Selbständigkeit nicht pflege-
versichert sind, bzw. den Personen, die über § 264 SGB V Leistungen erha lten,
nimmt die Struktur der Leistungsberechtigtengruppe hinsichtlich der Staatsang e-
hörigkeit Einfluss auf den Anteil der Leistungsberechtigten mit und ohne Pfleg e-
versicherung. In der Regel besteht bei diesem Personenkreis ein eher geringerer
Anspruch auf Leistungen der Pflegeversicherung.
Einfluss von
Landesregelungen
Leistungs-
berechtigte ohne
Pflegeversicherung
Benchmarking der SGB XII-Leistungen der mittelgroßen Großstädte in Deutschland Bericht 2013
69
In Jena ist der Anteil der Leistungsberechtigten der ambulanten HzP ohne deu t-
sche Staatsangehörigkeit besonders gering, was sich in einem geringen Anteil von
Leistungsberechtigten ohne Pflegeversicherung widerspiegelt.
Die Höhe und Entwicklung der Ausgaben pro Leistungsberechtigten steht im u n-
mittelbaren Zusammenhang mit der Anzahl der kostenintensiven Einzelfälle, die
im Benchmarking mit über 5.000 Euro pro Leistungsberechtigten und Monat
definiert sind. In Kassel wird die Anzahl solcher Fälle mit 41 angegeben. In allen
anderen Städten li egt die Anzahl mit vier od er weniger deutlich darunter . Dies
erklärt die weit über dem Mittelwert liegenden Ausgaben pro Leistungsberechti g-
ten in Kassel.
Ein Zusammenhang für reduzierte Ausgaben pro Leistungsberecht igten kann mit
den gesetzlichen Regelungen des Pflege neuausrichtungsgesetzes bestehen. Da
bestimmte Leistungen der Pflegeversicherung angehoben wurden, müssen sie ggf.
nicht mehr über die HzP gewährt werden und verringern somit das Ausgabenv o-
lumen. Unter diesem Aspekt sind die Verringerungen der Ausgaben in Chemnitz
und Darmstadt zu sehen.
Grundlegend für die Höhe der Fallkosten ist der individuelle Pflegebedarf, der sich
je nach Zusammensetzung der Leistungsberechtigtengruppe verändert. Steigt der
Bedarf an Pflegeleistungen in der Gruppe der Leistungsberechtigten, erhöhen sich
auch die durchschnittlichen Fal lkosten. Dies ist ein Faktor, der die Zunahme der
durchschnittlichen Fallkosten in Jena beeinflusst. Ausschlaggebend für die En t-
wicklung sind jedoch die Einnahmen, die hier in Abzug gebracht werden. Im V er-
gleich zum Vorjahr ist eine Reduzierung von 29,8 % zu verzeichnen, die sich im
Anstieg der Ausgaben pro Leistungsberechtigten zeigt.
Ausgaben pro Leistungsberechtigen in Einrichtungen
Ausgaben, die pro Leistungsberechtigten der stationären HzP aufgewen det wer-
den, sind in der folgenden Grafik im Jahresverlauf von 2009 bis 2013 abgebi l-
det. Auch hier sind die Einnahmen von den Ausgaben in Abzug gebracht worden.
Fälle über 5.000
Euro pro Monat
Benchmarking der SGB XII-Leistungen der mittelgroßen Großstädte in Deutschland Bericht 2013
70
ABB. 36: KENNZAHL 85.2: NETTO-AUSGABEN HZP I.E. PRO LEISTUNGSBERECHTIGTEN
7.950
8.693
4.678
9.830
n.v. n.v.
9.812
10.802
7.959
11.163
7.295
5.829
8.789
8.436
0
2.000
4.000
6.000
8.000
10.000
12.000
BS BHV C DA ER HAL J KS KI LU OB P SZ
Euro
KeZa 85.2 SGB XII
Netto-Ausgaben HzP i.E.
(Ist-Ausgaben minus Ist -Einnahmen)
pro Leistungsberechtigten i.E. pro Jahr in Euro
2009 2010 2011 2012 2013 Mittelwert 2013
HAL, ER: Zuständigkeit für HzP i.E. liegt beim überörtlichen Träger der Sozialhilfe
DA, KS: ohne Daten des überörtlichen Trägers der Sozialhilfe
Seit Beginn der Zeitreihe ist eine kontinuierliche Steigerung der Netto -Ausgaben
pro Leistungsberechtigten zu beobachten. So zeigt sich auch für das aktuelle B e-
richtsjahr ein Anstieg der Fal lkosten von rund 230 Euro, der einer Zunahme von
2,8 % entspricht. Im Vergleich zu den amb ulanten Fallkosten liegen die Werte
der Städte näher aneinan der, es machen sich jedoch auch in diesem Bereich
Unterschiede bemerkbar. Während die stationären Fallkosten in Chemnitz bei
4.678 Euro li egen, betragen sie in Ludwigshafen 11.163 Euro und sind damit
mehr als doppelt so hoch.
Zu Veränderungen gegenüber d em Vorjahr kommt es vor allem in den Städten
Jena (+25,9 %) und Potsdam (+16,6 %) sowie in Chemnitz (-13,1 %) und Kiel
(-10,0 %).
Der Vergleich der stationären und der ambulanten Netto-Ausgaben pro Leistungs-
berechtigten zeigt, dass die stationären Fallko sten im Mittelwert über den amb u-
lanten liegen. Das Ergebnis bezieht sich jedoch nicht auf alle Städte. In Darm-
stadt, Kassel und Kiel werden pro Leistungsberechtigten der ambulanten HzP
mehr Ausgaben aufgewendet als in der stationären HzP.
Unterschiede zwischen den Städten bedingen sich durch die zugrunde liegenden
Heimkosten, die pro Tag und Leistungsberechtigten zu zahlen sind. In Chemnitz
und Potsdam liegen diese Ausgaben unter dem Bundesdurchschnitt und tragen
so zu den unterdurchschnittlichen Ausgaben pro Leistungsberechtigten der statio-
nären HzP bei.
Steigende
Fallkosten
Heimkosten und
Vergütungssätze
Benchmarking der SGB XII-Leistungen der mittelgroßen Großstädte in Deutschland Bericht 2013
71
In Ludwigshafen werden die höchsten Ausgaben pro Leistungsberechtigten ermit-
telt. Heimkosten werden in Rheinland -Pfalz regelmäßig durch pauschale Anpa s-
sungen erhöht. Abhängig von den Laufzeiten der Vereinbarungen steigen die En t-
geltsätze in unterschiedlichen Abständen. Unabhängig davon können Einrichtu n-
gen Einzelverhandlungen führen, wenn die pauschale Anpassung nicht auskömm-
lich ist. In diesen Fällen gilt der in der Einzelverhandlung ermittelte Erhöhungsbe-
trag und die pauschale Anpassung entfällt.
Zum Abschluss höherer Pflegesatzvergütungen kommt es auch in den anderen
Städten. Die somit steigenden Heimkosten erklären die Erhöhung der Ausgaben
pro Leistungsberechtigten in Darmstadt und Jena. In Jena ist die Entwicklung im
Zusammenhang mit dem „Thüringer Pflegepakt“ zu sehen, bei dem das Ziel ve r-
folgt wird, die Bezahlung der Pflegekräfte zu erhöhen und anzugleichen. Das z u-
sätzliche Ausgabenvolumen fällt zu Lasten des örtlichen Trägers der Sozialhilfe.
Darüber hinaus kam es aufgrund eines erhöhten Pflegebedarfs zu Verschiebungen
innerhalb der Pflegestufen, die sich ebenfalls kostensteigernd auswirken.
Die Analyse der Reduzierung der Netto -Ausgaben pro Lei stungsberechtigten in
Oberhausen zeigt, dass sich das Eintrittsalter der Leistungsberechtigten in die
stationäre Pflegeeinrichtung im Vergleich zum Vorjahr erhöht hat und sich au f-
grund dessen die Verweildauern senkten. Darüber hinaus gab es eine buchungs-
technische Änderung. Erstmals in 2013 wurden Ausgaben für Kurzzeit - und Ta-
gespflegeleistungen separat gebucht und reduzieren die hier ausgewiesenen Aus-
gaben.
Pflegesatzvergütung
Benchmarking der SGB XII-Leistungen der mittelgroßen Großstädte in Deutschland Bericht 2013
72
7. Thema Zuwanderung
Der Umgang mit den wachsenden Zahlen von Asylbewerber n, Kontingentflücht-
lingen aus Krisengebieten und anderen Zuwanderern stellt die Städte vor diverse
Herausforderungen. Um diesem Handlungsbedarf entgegenzukommen, wurde im
Rahmen des Benchmarking -Kreises ein Fachaustausch unter Hinzuzi ehung von
Experten der Fachbereiche zum Thema Zuwanderung veranstaltet, dessen Erge b-
nisse in diesem Kapitel vorgestellt werden.
Leistungen des Asylbewerberleistungsgesetzes stellen eine Bundesleistung dar.
Die Umsetzung der Leistungsgewährung erfolgt durch die kommunale Ebene .
Ausgaben in diesem Bereich sind somit zu erstatten. Die Ers tattungsregelungen
sind zwischen den Bundesländern sehr unterschiedlich und reichen von Spitza b-
rechnungen über pauschale Erstattungen hin zu Erstattungen, die im Rahmen des
Quotalen Systems verrechnet werden.
Bei den Erstattungen ist festzustellen, dass sie in der Regel nicht ausreichen, um
die tatsächlichen Ausgaben der Kommunen zu decken. Die Belastung der ko m-
munalen Haushalte gestaltet sich dabei sehr untersch iedlich. Während die Ko s-
tendeckung in Ludwigshafen und Oberhausen bei rund 20 % liegt, werden in
anderen Teilnehmerstädten über 70 % - in Erlangen bis zu 100 % - der Kosten
vom Land übernommen. Für Steuerungsansätze stehen somit auch unterschie d-
lich hohe finanzielle Ressourcen zur Verfügung. Um das Ungleichgewicht der
finanziellen Belastung auszugleichen, werden derzeit in den meisten Bundeslä n-
dern Verhandlungen zur Erhöhung der Landeserstattungen geführt.
Mit dem Ziel, sowohl die Kostenentwicklung einzudämmen als auch die Integrati-
on von Zuwanderern zu verbessern, wurden im Rahmen des qualitativen Au s-
tauschs verschiedene Handlungsempfehlungen in Bezug auf Unterbringung, I n-
tegration und Bearbeitung von kommunalen Leistungen erarbeitet.
Aktuelle Schwerpunkte in der Arbeit bzw. Aufnahme von Asylbewerbern
liegen vor allem in der Unterbringung und der Umsetzung der jeweiligen
politischen Vorgaben. Die Bildung einer Expertengruppe, bestehend aus
Politik, Fachexperten und I nteressenverbänden kann dabei hilfreich sein,
einen gemeinsamen Standpunkt und Konsens zu erwirken. Zudem können
Kirchengemeinden und Inte ressenverbände in die Arbeit eingebunden
werden, insbesondere bei der Aktivierung von Ehrenamtlichen für Dolmet-
scherdienste und die Vermittlung von Dingen des täglichen Lebens. Bür-
gerbeteiligung und -informationen sind im zweiten Schritt ebenfalls erfo r-
derlich, um eine Akzeptanz der Entscheidungen zu erzielen.
Die Unterstützung von Asylbewerbern is t insbesondere bei der Neuau f-
nahme in Gemeinschaftsunterkünften von Bedeutung. Eine intensive soz i-
alpädagogische Betreuung sowie frühzeitige und passgenaue Angebote in
Fachaustausch
Zuwanderung
Unzureichende
Landeserstattungen
Handlungs-
empfehlungen
Expertengruppen
Pädagogische
Betreuung
Benchmarking der SGB XII-Leistungen der mittelgroßen Großstädte in Deutschland Bericht 2013
73
Form von Sprac hkursen und anderen Integrationsmaßnahmen erleichtern
die Eingewöhnung und die Bewältigung des Alltags während der ersten
sechs Monate nach Ankunft der Zuwanderer. Hintergrund sind auch en t-
sprechende Erfahrungen, dass das Interesse, einen Sprachkurs zu bes u-
chen, mit der Dauer der Unterbringung abnimmt und sich somit die Integ-
ration der betroffenen Asylbewerber erschwert.
In Darmstadt wurden bspw. in Zusammenarbeit mit dem J obcenter und
dem Roten Kreuz Strukturen geschaffen, um Sprachbarrieren zu überwi n-
den. Über sogenannte ehrenamtliche Integrationslotsen, die je nach B e-
darf im K ontakt mit den Asylbewerbern hinzugezogen werden, können
insgesamt 32 Sprachen abgedeckt werden.
Auf die Unterbringung in Gemeinschaftsunterkünften sollte vor allem bei
traumatisierten Flüchtlingen nach spätestens s echs Monaten der Übe r-
gang in eine Wo hnung folgen. Wünschenswert ist eine weitere Betreuung
der Asylbewerber auch außerhalb der Gemeinschaftunterkünfte. In Chem-
nitz sind gute Erfahrungen mit einer besonderen Übergangsbetreuung
gemacht worden. Asylbewerber k önnen nach dem Umzug aus der G e-
meinschaftsunterkunft in die eigene Wohnung von einem Kostenübe r-
nahmeschein Gebrauch machen, um spezielle Angebote der Übergang s-
betreuung in Anspruch zu nehmen. Die Finanzierung dieser Beratungsleis-
tung erfolgt zum einen über die Gewährung einer Pauschale zur Deckung
der Fixkosten und zum anderen über Fachleistungsstunden, um von Se i-
ten der Stadt größere Steuerungsmöglichkeiten zu haben.
Insbesondere bei Fragen zur Unterbringung sind im Rahmen der Berei t-
stellung von Wohnraum die örtlichen Wohnungsbaugesellschaften einz u-
binden und ein entsprechen des Wohnungsmanagement seitens der Ve r-
waltung einzurichten.
Eine „Ghettoisierung“ ist vermeidbar, indem Asylbewerber nicht au s-
schließlich in kostengünstigen Stadtteilen untergebracht, sondern auf das
gesamte Stadtgebiet verteilt werden. Auch eine Betreuung innerhalb der
eigenen Wohnung fördert die Integration der Zuwanderer . Darüber hinaus
ist es hilfreich, Anwohne nde über bestimmte Planungsvorhaben zu info r-
mieren, bspw. wenn sie von der Errichtung von Asylbewerberunterkünften
direkt betroffen sind. Dies kann im Rahmen von Anwohnerversammlu n-
gen oder durch andere Formen der Öffentlichkeitsarbeit geschehen. Auf
diese Weise kann auch der Versuch einer ehrenamtlichen Aktivierung e r-
folgen, wodurch bspw. Patenschaften zwischen Asylbewerbern und eng a-
gierten Bürgern etabliert werden können.
Um ein planmäßiges Vorgehen bezüglich des Ausbaus von Unterbri n-
gungsplätzen sicherzustellen, ist es ratsam, bereits im Vorfeld einen pol i-
Integrationslotsen
Übergangs-
betreuung
Wohnraum-
beschaffung
Abbau von Wider-
ständen in der
Bevölkerung
Übergreifende
Zusammenarbeit
Benchmarking der SGB XII-Leistungen der mittelgroßen Großstädte in Deutschland Bericht 2013
74
tischen Auftrag einzuholen. Im zweiten Schritt ist eine amtsübergre ifende
Zusammenarbeit mit anderen Verwaltungsbereichen (z.B. Bauaufsicht,
Brandschutz) zweckdienlich. Sofern die Bela nge von unbegleiteten mi n-
derjährigen Flüchtlingen und Kindern von Asylbewerbern betroffen sind,
ist auch eine Zusammenarbeit mit dem Schul - bzw. Jugendamt unerläss-
lich. Insbesondere bei der schu lischen Integration von Kindern sind die
Schulen im Vorfeld hi nzuzuziehen und entsprechende Maßnahmen zu
treffen.
Aufgrund der teilweise geringen Personalkapazität der Kommunen ist im
Rahmen der sozialen Betreuung ein zunehmender Zugriff auf freie Träger
nötig. Dies kann ein Vorteil sein, d a freie Träger ggf. einen anderen Z u-
gang zur Klientel haben und größere Erfolge bei der Aktivierung von E h-
renamtlichen vorweisen können.
Einbindung
freier Träger
Benchmarking der SGB XII-Leistungen der mittelgroßen Großstädte in Deutschland Bericht 2013
75
8. Ausblick
In dem vorliegenden Bericht wurden verschiedene Leistungsarten nach dem
SGB XII unter quantitativen und qua litativen Gesichtspunkten betrachtet. Der
Kennzahlenvergleich dient in diesem Zusammenhang dazu, Transparenz über das
Leistungsgeschehen herzustellen, Entwicklungen zu erkennen und Steuerungsa n-
sätze zu verdeutlichen.
Zur Entlastung d er kommunalen Haushalte ist die finanzielle Verantwortung für
die Leistungen der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung schrit t-
weise auf den Bund übergegangen. Ab 2014 werden die Ausgaben in diesem
Bereich zu 100 % vom Bund erstattet. Keine Berüc ksichtigung finden jedoch
Personal- und Betriebskosten für kommunale Beschäftigte, die die Leistungsg e-
währung in diesem Leistungsbereich umsetzen. Eine transparente Datenlage über
die hier entstehenden Ausgaben kann einen Beitrag leisten, um Ansätze für ei ne
finanzielle Entlastung der kommunalen Haushalte zu erzielen.
Für das Benchmarking von Relevanz wird im kommenden Jahr auch weiterhin
das Thema Hilfe zur Pflege sein. Auf kommunaler Ebene besteht eine Reihe von
Steuerungsmöglichkeiten, die im vorliegenden Bericht angesprochen wurden. Die
Effektivität dieser Aktivitäten ist von den lokalen Netzwerken genauso wie durch
die gewachsenen Arbeitsbeziehungen zwischen Kommunen und Leistungsanbi e-
tern sowie von infrastrukturellen und soziodemografischen Vorausset zungen bzw.
Entwicklungen beeinflusst. Die Städte befinden sich hier in einem ständigen Ent-
wicklungsprozess.
Vor allem Veränderungen in der Anbieterlandschaft bilden den Bedarf zum Au s-
tausch über Steuerungsmöglichkeiten. Um de m Grundsatz ambulanter vor statio-
närer Leistungen Rechnung zu tragen, spielen hier vor allem auch die Entwic k-
lung von alternativen Wohnformen und der Ausbau teilstationärer Leistungen eine
Rolle. D amit ein Austausch auch unter Einbezug von Fachexperten stattfind en
kann, ist im Rahmen des Benchmarking die Organisation eines Fachtages ang e-
dacht.
Herausforderungen bestehen für die Städte auch beim Thema Zuwanderung, das
im aktuellen Benchmarking-Jahr zum ersten Mal thematisch aufgenommen wur-
de. Auf der praktischen Ebene stellt vor allem die Unterbringung und Integration
der Zugewanderten ein Problem dar. Nachdem in den Vorjahren die Anzahl von
Asylbewerbern und Zugewanderten rückläufig war, wurden in vielen Kommunen
Unterbringungsplätze abgebaut. Die in jüngerer Zeit steigenden Zuweisungen
führen nun dazu, dass Unterbringungsplätze fehlen und zeitnah geschaffen we r-
den müssen. Dabei müssen auch Aspekte wie die Integration und die Schaffung
von Akzeptanz in der Bevölkerung thematisiert werden.
Personalkosten
GSiAE
Steuerung
in der HzP
Neue
Herausforderungen:
Zuwanderung
Benchmarking der SGB XII-Leistungen der mittelgroßen Großstädte in Deutschland Bericht 2013
76
Mit der steigenden Zahl von Zugewanderten steigt auch die finanzielle Bela stung
der Kommunen. Mit Ausnahme des Bundeslandes Bayern, in dem Ausgaben für
Leistungsberechtigte nach dem Asylbewerberleistungsgesetz zu 100 % erstattet
werden, reichen Erstattungsleistungen in der Regel nicht aus, um die Ausgaben
zu decken, obwohl es sich hierbei um eine Delegationsaufgabe handelt, die zu
100 % erstattungspflichtig ist. Zwischen den Bundesländern li egen hierzu sehr
unterschiedliche Regelungen vor. Abzuwarten bleibt, welche Ä nderungen sich in
der Gesetzgebung bezüglich des Asylbewerberleistungsgesetzes ergeben. Seit Juni
2014 liegt ein Referentenentwurf eines Gesetzes zur Änderung des Asylbewerber-
leistungsgesetzes und des Sozialgerichtsgesetzes vom Bu ndesministerium für
Arbeit und Soziales vor.
Bisher wurden die Entwicklungen in diesem Bereich im Benchmarking-Kreis ohne
eine quantitative Erhebung diskutiert. Der Einstieg in eine Datenerhebung kann
hier die Grundlage bilden, um Transparenz über die steigenden Fallzahlen und die
damit verbundenen Ausgaben zu schaffen.
Benchmarking der SGB XII-Leistungen der mittelgroßen Großstädte in Deutschland Bericht 2013
77
9. Anhang
ABB. 37: TABELLE: ANSPRECHPARTNER
Stadt Projektleitung Kontakt
BS Braunschweig Ralf-Werner Spranz ralf-werner.spranz@braunschweig.de
BHV Bremerhaven Heinz Pollert heinz.pollert@magistrat.bremerhaven.de
C Chemnitz Ingrid Kutsche ingrid.kutsche@stadt-chemnitz.de
DA Darmstadt Katharina Emmel katharina.emmel@darmstadt.de
ER Erlangen Gabriele Schöner gabriele.schoener@stadt.erlangen.de
HAL Halle (Saale) Annerose Winter annerose.winter@halle.de
J Jena Christian Heise christian.heise@jena.de
KS Kassel Michael Hahn michael.hahn@kassel.de
KI Kiel Lutz Richter lutz.richter@kiel.de
LU Ludwigshafen Inge Fischer inge.fischer@ludwigshafen.de
OB Oberhausen Brigitte Siodmak brigitte.siodmak@oberhausen.de
P Potsdam Thomas Pawelke thomas.pawelke@rathaus.potsdam.de
SZ Salzgitter Thomas Fürbaß thomas.fuerbass@stadt.salzgitter.de
ABB. 38: ABKÜRZUNGSVERZEICHNIS
Abs. Absatz
ALG II Arbeitslosengeld II
AsylbLG Asylbewerberleistungsgesetz
a.v.E. außerhalb von Einrichtungen
bspw. beispielsweise
BSG Bundessozialgericht
bzw. beziehungsweise
DDR Deutsche Demokratische Republik
EU Europäische Union
EU-Rente Erwerbsminderungsrente bzw. Erwerbsunfähigkeitsrente
EW Einwohner, Einwohnerinnen
ggf. gegebenenfalls
GSiAE Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung
HLU Hilfe zum Lebensunterhalt
HzP Hilfe zur Pflege
i.E in Einrichtungen
LB Leistungsberechtigte
Lt. Laut
MDK Medizinischer Dienst der Krankenversicherung
MW Mittelwert
n. nach
n.v. nicht verfügbar
SGB Sozialgesetzbuch
2014/0486
6689 Zeichen
Magistratsvorlage
Eingang Magistrats -
geschäftsstelle:
10.12.2014
an den Magistrat
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
Beteiligt vor
Magistratsbeschlussfassung:
Dezernat V an die Stadtverordnetenversammlung
OBW zur Befassung
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
zur abschließenden Beschluss -
fassung Fachausschuss
Amt: Amt für Soziales
und Prävention OBW bei abschl.
Beschlussfassung Magistrat
Behandlung in
öffentl. Sitzung
Ja
Nein
Verteiler:
Ja
Nein
Vorlage-Nr. 2014/0486
Magistratsbeschluss -Nr.
Internetfähig
Produkt-Nr.:
Kostenstelle: 050-000-0001 Investitionsnummer:
Kostenträger: Verteilung Sachkonto: 6779220
Betreff: Kennzahlenvergleich SGB XII 2013 - Benchmarking Schwerpunkte: Hilfe zum
Lebensunterhalt, Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung, Hilfe zur
Pflege
Vorlage vom: 02.12.2014
Beschlussvorschlag :
Der Magistrat nimmt den Kennzahlenvergleich SGB XII 2013 zur Kenntnis.
Anlagen: Benchmarkingbericht SGB XII 2013
Datenschutzrelevante Anlage:
Folgekosten: Ja Nein
- 2 -
Beschluss des Magistrats vom
- 3 -
Begründung zur Magistratsvorlage vom 02.12.2014:
An dem Kennzahlenvergleich 2013 haben sich insgesamt 13 mittelgroße Großstädte in
Deutschland beteiligt und Leistungs - sowie Finanzdaten der Leistungsarten Hilfe zum
Lebensunterhalt (HLU) na ch dem 3. Kapitel des SGB XII, der Grundsicherung im Alter und
bei Erwerbsminderung (GSiAE) nach dem 4. Kapitel des SGB XII sowie der Hilfe zur Pflege
nach dem 7. Kapitel des SGB XII verglichen. Zweck der Teilnahme am Benchmarkingkreis ist
es, insbesondere durch den interkommunalen Vergleich, Handlungs - und Optimierungs -
bedarfe innerhalb der genannten Leistungsarten festzustellen und negativen Entwicklungen
entgegen zu steuern. Die Steuerungsmöglichkeiten sind dabei sehr unterschiedlich
ausgeprägt.
Im Rahmen der Hilfe zum Lebensunterhalt liegen diese vor allem in der Gestaltung der
internen Schnittstellen zum SGB II und dem GSiAE -Bezug sowie der Aktivierung der HLU
Leistungsberechtigten – sowohl hinsichtlich der Wi ederherstellung der Erwerbsfähigkeit als
auch Aktivierung hin zu einer Teilhabe am Leben in der Gesellschaft.
Wie bereits in der Vorlage zum letzten Bericht dargestellt, greifen seit 2011 verschiedene
Projekte und Maßnahmen mit Erfolg, um die seit Einführung des SGB II im Jahr 2005 in
Darmstadt üb erdurchschnittlich hohe Dichte der Leistungsberechtigten in der HLU und die
damit einhergehenden Ausgaben zu verringern. An diesen Erfolg knüpft auch die in 2012
initiierte und im Berichtsjahr 2013 erstmals bewertbare Optimierung des Verfahrensablaufs
bei der Prüfung von Rentenansprüchen. Während von 2008 bis 2012 die Ist -Ausgaben pro
laufendem HLU Leistungsberechtigten stets gestiegen sind, konnten sie in 2013 erstmals ge -
senkt werden und das deutlich um minus 14,72 % im Durchschnitt pro Leistungsberech -
tigtem. Ursächlich hierfür ist insbesondere der um 47 % gesteigerte Anteil der Leistungsbe -
rechtigten mit einem Anspruch auf EU -Rente.
Insgesamt konnten seit 2011 die Gesamtausgaben um über 2.887.000 € (36 %) und die
Dichte der Leistungsberechtigten um über 35 % gesenkt werden, von 929 Leistungsberech -
tigte zum Stichtag 01.01.2011 auf 587 am Stichtag 31.12.2013. Wenn auch weiterhin
überdurchschnittlich, nähert sich Darmstadt damit weiter deutlich den Durchschnittswerten
der Vergleichskommunen an.
Mit Blick auf die seit Jahren fast gleichbleibenden Werte der Vergleichskommunen ist aber
bereits an dieser Stelle anzumerken, dass die Steuerungsmöglichkeiten bzw. deren Erfolge
innerhalb der HLU perspektivisch deutlich abnehmen werden und Entwicklungen in der oben
genannten Größenordnung nicht aufrecht gehalten werden können.
Die Leistungen der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung bieten schon seit
jeher aufgrund ihrer Struktur nur sehr geringe kommunale Steuerungsmöglichkeiten.
Inwiefern sich die ab 2 014 vollständig umgesetzte Bundesauftragsverwaltung hierauf
auswirkt bleibt noch abzuwarten.
Für das Berichtsjahr 2013 lässt sich festhalten, dass die Dichte der Leistungsberechtigten
außerhalb von Einrichtungen (a.v.E.) entsprechend dem bundesweiten Trend weiter ansteigt
und sich im Vergleich zum Vorjahr um rund 8 % erhöht. Diese Zunahme ist im Wesentlichen
auf die demographische Entwicklung sowie die erfolgreichen Maßnahmen in der HLU und die
damit einhergehende Verschiebung der Hilfebedarfe hin zum SGB II und die GSiAE zurück -
zuführen. Im Rahmen des interkommunalen Vergleichs liegt die Dichte mit 17,4 Leistungs -
berechtigten pro 1000 Einwohner ab 18 Jahre in Darmstadt somit weiter knapp über dem
Mittelwert. Bei den Ausgaben schlägt sich insbesondere das h ohe örtliche Mietniveau auf die
überdurchschnittlich hohen Ist -Ausgaben pro Leistungsberechtigten nieder.
- 4 -
Steuerungsmöglichkeiten in der Hilfe zur Pflege bestehen insbesondere hinsichtlich der
Organisation der Bedarfsfeststellung. Mit der Einrichtung des Fachdienstes Pflege wurden in
der Vergangenheit entsprechende organisatorische Voraussetzungen geschaffen und so
konnten die Netto -Ausgaben pro Leistungsberechtigtem seit 2010 in der HzP (allgemein)
gesenkt werden.
Im Berichtsjahr 2013 reduzieren sich die Netto-Ausgaben im Bereich der ambulanten HzP
um rund 6,6 % pro Leistungsberechtigtem, was insbesondere auf die um 62 % gesteigerten
Einnahmen sowie höhere Eigenleistungen der Berechtigten zurückzuführen ist. Im Gegensatz
hierzu steigen die Netto -Ausgaben der stationären HzP erstmals seit 2011 wieder um rund
7,7 %, was hier vor allem durch steigende Pflegsatzvergütungen sowie im Vergleich zum
Vorjahr um rund 25 % geringere Einnahmen zu erklären ist.
Positiv kann wiederum festgestellt werden, dass die ambulante Quote in Darmstadt weiter
deutlich über dem Durchschnitt der anderen Vergleichskommunen liegt und seit Jahren
steigt. Ende 2013 werden knapp 48 % aller HzP-EmpfängerInnen ambulant betreut. Dies ist
ein Ausdruck der guten Beratungs - und Unterstütz ungsangebote, die das Ziel einer
bedürfnisgerechten Bedarfsermittlung im Sinne der pflegebedürftigen Menschen haben,
sowie der gut ausgebauten ambulanten Pflegelandschaft in Darmstadt. Hierzu gehören auch
spezielle Wohnformen, wie die Demenz -WGs, sowie die besonderen Pflegeleistungen für
Menschen mit Behinderung eines speziellen Vereins, die es den Pflegebedürftigen
ermöglichen, weiterhin zu Hause und nicht stationär betreut werden zu müssen.
Darmstadt, 02.12.2014
50/eml
Dezernat V
Barbara Akdeniz
Stadträtin
Anlage
anlage 2
6769 Zeichen
- 2 -
Magistratsvorlage
Eingang Magistrats -
geschäftsstelle:
10.12.2014
an den Magistrat
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
Beteiligt vor
Magistratsbeschlussfassung:
Dezernat V an die Stadtverordnetenversammlung
OBW zur Befassung
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
zur abschließenden Beschluss -
fassung Fachausschuss
Amt: Amt für Soziales
und Prävention OBW bei abschl.
Beschlussfassung Magistrat
Behandlung in
öffentl. Sitzung
Ja
Nein
Verteiler:
V 50
Stvv
Ja
Nein
Vorlage-Nr. 2014/0486
Magistratsbeschluss -Nr.
572
Internetfähig
Produkt-Nr.:
Kostenstelle: 050-000-0001 Investitionsnummer:
Kostenträger: Verteilung Sachkonto: 6779220
Betreff: Kennzahlenvergleich SGB XII 2013 - Benchmarking Schwerpunkte: Hilfe zum
Lebensunterhalt, Grundsicherung im Alter und bei Erwe rbsminderung, Hilfe zur
Pflege
Vorlage vom: 02.12.2014
Beschlussvorschlag :
Der Magistrat nimmt den Kennzahlenvergleich SGB XII 2013 zur Kenntnis.
Anlagen: Benchmarkingbericht SGB XII 2013
Datenschutzrelevante Anlage:
- 3 -
Folgekosten: Ja Nein
Beschluss des Magistrats vom 17.12.2014
Der Magistrat nimmt von der Vorlage Kenntnis.
- 4 -
Begründung zur Magistratsvorlage vom 02.12.2014:
An dem Kennzahlenvergleich 2013 haben sich insgesamt 13 mittelgroße Großstädte in
Deutschland beteiligt und Leistungs - sowie Finanzdaten der Leistungsarten Hilfe zum
Lebensunterhalt (HLU) na ch dem 3. Kapitel des SGB XII, der Grundsicherung im Alter und
bei Erwerbsminderung (GSiAE) nach dem 4. Kapitel des SGB XII sowie der Hilfe zur Pflege
nach dem 7. Kapitel des SGB XII verglichen. Zweck der Teilnahme am Benchmarkingkreis ist
es, insbesondere durch den interkommunalen Vergleich, Handlungs - und Optimierungs -
bedarfe innerhalb der genannten Leistungsarten festzustellen und negativen Entwicklungen
entgegen zu steuern. Die Steuerungsmöglichkeiten sind dabei sehr unterschiedlich
ausgeprägt.
Im Rahmen der Hilfe zum Lebensunterhalt liegen diese vor allem in der Gestaltung der
internen Schnittstellen zum SGB II und dem GSiAE -Bezug sowie der Aktivierung der HLU
Leistungsberechtigten – sowohl hinsichtlich der Wi ederherstellung der Erwerbsfähigkeit als
auch Aktivierung hin zu einer Teilhabe am Leben in der Gesellschaft.
Wie bereits in der Vorlage zum letzten Bericht dargestellt, greifen seit 2011 verschiedene
Projekte und Maßnahmen mit Erfolg, um die seit Einführung des SGB II im Jahr 2005 in
Darmstadt üb erdurchschnittlich hohe Dichte der Leistungsberechtigten in der HLU und die
damit einhergehenden Ausgaben zu verringern. An diesen Erfolg knüpft auch die in 2012
initiierte und im Berichtsjahr 2013 erstmals bewertbare Optimierung des Verfahrensablaufs
bei der Prüfung von Rentenansprüchen. Während von 2008 bis 2012 die Ist -Ausgaben pro
laufendem HLU Leistungsberechtigten stets gestiegen sind, konnten sie in 2013 erstmals ge -
senkt werden und das deutlich um minus 14,72 % im Durchschnitt pro Leistungsberech -
tigtem. Ursächlich hierfür ist insbesondere der um 47 % gesteigerte Anteil der Leistungsbe -
rechtigten mit einem Anspruch auf EU -Rente.
Insgesamt konnten seit 2011 die Gesamtausgaben um über 2.887.000 € (36 %) und die
Dichte der Leistungsberechtigten um über 35 % gesenkt werden, von 929 Leistungsberech -
tigte zum Stichtag 01.01.2011 auf 587 am Stichtag 31.12.2013. Wenn auch weiterhin
überdurchschnittlich, nähert sich Darmstadt damit weiter deutlich den Durchschnittswerten
der Vergleichskommunen an.
Mit Blick auf die seit Jahren fast gleichbleibenden Werte der Vergleichskommunen ist aber
bereits an dieser Stelle anzumerken, dass die Steuerungsmöglichkeiten bzw. deren Erfolge
innerhalb der HLU perspektivisch deutlich abnehmen werden und Entwicklungen in der oben
genannten Größenordnung nicht aufrecht gehalten werden können.
Die Leistungen der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung bieten schon seit
jeher aufgrund ihrer Struktur nur sehr geringe kommunale Steuerungsmöglichkeiten.
Inwiefern sich die ab 2 014 vollständig umgesetzte Bundesauftragsverwaltung hierauf
auswirkt bleibt noch abzuwarten.
Für das Berichtsjahr 2013 lässt sich festhalten, dass die Dichte der Leistungsberechtigten
außerhalb von Einrichtungen (a.v.E.) entsprechend dem bundesweiten Trend weiter ansteigt
und sich im Vergleich zum Vorjahr um rund 8 % erhöht. Diese Zunahme ist im Wesentlichen
auf die demographische Entwicklung sowie die erfolgreichen Maßnahmen in der HLU und die
damit einhergehende Verschiebung der Hilfebedarfe hin zum SGB II und die GSiAE zurück -
zuführen. Im Rahmen des interkommunalen Vergleichs liegt die Dichte mit 17,4 Leistungs -
berechtigten pro 1000 Einwohner ab 18 Jahre in Darmstadt somit weiter knapp über dem
Mittelwert. Bei den Ausgaben schlägt sich insbesondere das h ohe örtliche Mietniveau auf die
überdurchschnittlich hohen Ist -Ausgaben pro Leistungsberechtigten nieder.
Steuerungsmöglichkeiten in der Hilfe zur Pflege bestehen insbesondere hinsichtlich der
Organisation der Bedarfsfeststellung. Mit der Einrichtung des Fachdienstes Pflege wurden in
der Vergangenheit entsprechende organisatorische Voraussetzungen geschaffen und so
konnten die Netto -Ausgaben pro Leistungsberechtigtem seit 2010 in der HzP (allgemein)
gesenkt werden.
Im Berichtsjahr 2013 reduzieren sich die Netto-Ausgaben im Bereich der ambulanten HzP
um rund 6,6 % pro Leistungsberechtigtem, was insbesondere auf die um 62 % gesteigerten
Einnahmen sowie höhere Eigenleistungen der Berechtigten zurückzuführen ist. Im Gegensatz
hierzu steigen die Netto -Ausgaben der stationären HzP erstmals seit 2011 wieder um rund
7,7 %, was hier vor allem durch steigende Pflegsatzvergütungen sowie im Vergleich zum
Vorjahr um rund 25 % geringere Einnahmen zu erklären ist.
Positiv kann wiederum festgestellt werden, dass die ambulante Quote in Darmstadt weiter
deutlich über dem Durchschnitt der anderen Vergleichskommunen liegt und seit Jahren
steigt. Ende 2013 werden knapp 48 % aller HzP-EmpfängerInnen ambulant betreut. Dies ist
ein Ausdruck der guten Beratungs - und Unterstütz ungsangebote, die das Ziel einer
bedürfnisgerechten Bedarfsermittlung im Sinne der pflegebedürftigen Menschen haben,
sowie der gut ausgebauten ambulanten Pflegelandschaft in Darmstadt. Hierzu gehören auch
spezielle Wohnformen, wie die Demenz -WGs, sowie die besonderen Pflegeleistungen für
Menschen mit Behinderung eines speziellen Vereins, die es den Pflegebedürftigen
ermöglichen, weiterhin zu Hause und nicht stationär betreut werden zu müssen.
Darmstadt, 02.12.2014
50/eml
Dezernat V
Barbara Akdeniz
Stadträtin
Anlage
anlage 3
256 Zeichen
Punkt 21: Kennzahlenvergleich SGB XII 2013 - Benchmarking Schwerpunkte: Hilfe zum Lebensunterhalt, Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung, Hilfe zur Pflege (V-Nr. 2014/0486) - Kenntnisnahme - Der Ausschuss nimmt von der Vorlage Kenntnis.
Beratungsverlauf (4)
Details
- Vorlagen-Nr.
- 2014/0486
- Typ
- Magistratsvorlage
- Datum
- 02.12.2014
- Erstellt
- 29.09.2026 00:00