0453/2024
Anregung der Bezirksvertretung Ehrenfeld zu "Mehr Freiheit und Sicherheit auf den Bürgersteigen - Neuordnung der Abstellmöglichkeiten für E-Roller - AN/0073/2024
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Beschlussvorlage Rat
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Dezernat, Dienststelle I/02/02-4 Vorlagen-Nummer 0453/2024 Freigabedatum 05.02.2024 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Anregung der Bezirksvertretung Ehrenfeld zu "Mehr Freiheit und Sicherheit auf den Bürgersteigen - Neuordnung der Abstellmöglichkeiten für E-Roller - AN/0073/2024 Beschlussorgan Rat – Verkehrsausschuss Gremium Datum Beschluss: Der Rat nimmt die Anregung der Bezirksvertretung Ehrenfeld aus ihrer Sitzung vom 29.01.2024, TOP 8.1 (Anlage 1) zur Kenntnis. Alternative: Der Rat nimmt die Anregung der Bezirksvertretung Ehrenfeld aus ihrer Sitzung vom 29.01.2024, TOP 8.1 (Anlage 1) zur Kenntnis, verweist die Angelegenheit zur Beratung in den Verkehrsausschuss und bittet die Verwaltung um Stellungnahme. Rat 21.03.2024 Verkehrsausschuss 23.04.2024 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Auswirkungen auf den Klimaschutz Nein Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung) Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung) Begründung: Die Bezirksvertretung Ehrenfeld hat in ihrer Sitzung am 29.01.2024 unter dem TOP 8.1 zum Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (https://ratsinformation.stadt- koeln.de/vo0050.asp?__kvonr=119432) einstimmig bei Enthaltung von Bezirksvertreter Berg (CDU-Fraktion) und Bezirksvertreterin Pöttgen (FDP), folgenden Beschluss gefasst: Beschluss: Der Rat der Stadt Köln wird gebeten, die Abstellmöglichkeiten für E-Roller und andere Elektrokleinstfahrzeuge neu zu regeln. Statt das Parken von E-Rollern im gesamten Stadtgebiet auf Bürgersteigen zu erlauben, solange diese nicht andere Verkehrsteil- nehmer*innen behindern, soll das Abstellen nur noch in definierten Abstellstationen möglich sein. Diese Abstellstationen werden vorab definiert und sind virtuell in den je- weiligen Apps der E-Roller-Sharing-Anbieter abrufbar. Durch technische Einschrän- kungen werden die E-Roller-Nutzer*innen daran gehindert, die Fahrzeuge außerhalb der definierten Bereiche abzustellen. Mögliche Abstellstationen können dabei bereits vorhandene Fahrradabstellanlagen oder besonders gekennzeichnete Bereiche auf breiten Bürgersteigen und Plätzen oder ehemaligen Auto-Parkflächen sein. Dazu soll der Stadtbezirk Ehrenfeld zunächst als Versuchsgebiet ausgewiesen werden, in dem die neue Regelung erstmals ein Jahr lang erprobt wird. Die Bezirksvertretung Ehren- feld ist dabei in die Entscheidung über geeignete Abstellflächen einzubeziehen. Bei positivem Ergebnis der neuen Regelung soll diese auch auf alle anderen Stadtbezirke übertragen werden, insofern die jeweilige Bezirksvertretung zustimmt. Ein Auszug aus dem Beschlussprotokoll ist als Anlage 1 beigefügt. Die Anregung der Bezirksvertretung Ehrenfeld wird gemäß § 38 Absatz 13 der Geschäftsord- nung des Rates und der Bezirksvertretungen der Stadt Köln dem Rat vorgelegt. Anlage Anlage 1: Auszug aus dem Beschlussprotokoll der Sitzung der Bezirksvertretung Ehrenfeld vom 29.01.2024
Anlage 1 - Auszug Beschlussprotokoll
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Geschäftsführung Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld) Herr Schmitz (02-4) Telefon: (0221) 221-94313 Fax: (0221) 221-94342 E-Mail: Andreas.Schmitz2@stadt - koeln.de Datum: 30.01.2024 Auszug aus dem Beschlussprotokoll der 27. Sitzung der Bezirksvertretung Ehrenfeld vom 29.01.2024 öffentlich 8.1 Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, betr.: Mehr Freiheit und Si- cherheit auf den Bürgersteigen – Neuordnung der Abstellmöglichkeiten für E-Roller AN/0073/2024 Beschluss: Der Rat der Stadt Köln wird gebeten, die Abstellmöglichkeiten für E-Roller und andere Elektrokleinstfahrzeuge neu zu regeln. Statt das Parken von E-Rollern im gesamten Stadtgebiet auf Bürgersteigen zu erlauben, solange diese nicht andere Verkehrteil- nehmer*innen behindern, soll das Abstellen nur noch in definierten Abstellstationen möglich sein. Diese Abstellstationen werden vorab definiert und sind virtuell in den je- weiligen Apps der E-Roller-Sharing-Anbieter abrufbar. Durch technische Einschrän- kungen werden die E-Roller-Nutzer*innen daran gehindert, die Fahrzeuge außerhalb der definierten Bereiche abzustellen. Mögliche Abstellstationen können dabei bereits vorhandene Fahrradabstellanlagen oder besonders gekennzeichnete Bereiche auf breiten Bürgersteigen und Plätzen oder ehemaligen Auto-Parkflächen sein. Dazu soll der Stadtbezirk Ehrenfeld zunächst als Versuchsgebiet ausgewiesen werden, in dem die neue Regelung erstmals ein Jahr lang erprobt wird. Die Bezirksvertretung Ehren- feld ist dabei in die Entscheidung über geeignete Abstellflächen einzubeziehen. Bei positivem Ergebnis der neuen Regelung soll diese auch auf alle anderen Stadtbezirke übertragen werden, insofern die jeweilige Bezirksvertretung zustimmt. Abstimmungsergebnis: Einstimmig zugestimmt bei Enthaltung von Bezirksvertreter Berg (CDU-Fraktion) und Bezirksvertreterin Pöttgen (FDP).
Anlage 2 - Vorabauszug Rat 21.03.2024
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Geschäftsführung Rat Frau Lange Telefon: (0221) 221-22058 Fax: (0221) 221-26570 E-Mail: maria.lange@stadt-koeln.de Datum: 25.03.2024 Auszug aus dem Entwurf der Niederschrift der 31. Sitzung des Rates vom 21.03.2024 öffentlich 3.2 Vorschläge und Anregungen der Bezirksvertretungen gemäß § 37 Ab- satz 5 der Gemeindeordnung des Landes Nordrhein-Westfalen 3.2.2 Anregung der Bezirksvertretung Ehrenfeld zu "Mehr Freiheit und Sicher- heit auf den Bürgersteigen - Neuordnung der Abstellmöglichkeiten für E-Roller - AN/0073/2024" 0453/2024 Beschluss in der Fassung der Alternative: Der Rat nimmt die Anregung der Bezirksvertretung Ehrenfeld aus ihrer Sitzung vom 29.01.2024, TOP 8.1 (Anlage 1) zur Kenntnis, verweist die Angelegenheit zur Bera- tung in den Verkehrsausschuss und bittet die Verwaltung um Stellungnahme. Abstimmungsergebnis: Einstimmig zugestimmt.
Beratungsverlauf (2)
Beschluss: verwiesen in nachfolgende Gremien (ohne Rücklauf)
Zur SitzungBeschluss: Sache ist erledigt
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 0453/2024
- Typ
- Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss
- Datum
- 21.03.2024
- Erstellt
- 30.01.2024 11:23