2011/0162
Zweckverband Abfallverwertung Südhessen (ZAS) Besetzung der Gremien
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2011/0162
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Magistratsvorlage Eingang Magistrats- geschäftsstelle: 02.05.2011 an den Magistrat zur Kenntnis zur Beschlussfassung Beteiligt vor Magistratsbeschlussfassung: Dezernat I an die Stadtverordnetenversammlung OBW zur Befassung zur Kenntnis zur Beschlussfassung zur abschließenden Beschluss- fassung Fachausschuss Amt: Hauptamt Behandlung in öffentl. Sitzung Ja Nein OBW bei abschl. Beschlussfassung Magistrat Ja Nein Internetfähig Verteiler: Vorlage-Nr. 2011/0162 Magistratsbeschluss-Nr. Betreff: Zweckverband Abfallverwertung Südhessen (ZAS) Besetzung der Gremien Vorlage vom: 19.04.2011 Beschlussvorschlag: Mit Beginn der neuen Legislaturperiode sind der Verbandsvorstand und die Verbandsversammlung des Zweckverbandes Abfallverwertung Südhessen (ZAS) neu zu besetzen. Hierzu sind folgende Beschlüsse zu fassen: 1. Der Magistrat nimmt zur Kenntnis, dass der Fachdezernent den Magistrat Kraft Amtes im Verbandsvorstand vertritt: 2. Der Magistrat wählt 2 weitere Vertreter/innen für den Verbandsvorstand und leitet die Vorlage zur weiteren Beschlussfassung der Stadtverordnetenversammlung zu. 3. Die Stadtverordnetenversammlung wählt 6 Stadtverordnete in die Verbandsversammlung Anlagen: 2 ... Datenschutzrelevante Anlage: Beschluss des Magistrats vom 3 ... Begründung zur Magistratsvorlage vom 19.04.2011 Gemäß §§ 5 und 9 der Satzung des Zweckverbandes Abfallverwertung Südhessen i. d. F. vom 07.12.1998 gehören dem Verwaltungsverband und der Verbandsversammlung an: Verbandsvorstand Der Magistrat nimmt die Entsendung des Fachdezernenten / der Fachdezernentin zur Kenntnis und wählt 2 weitere Magistratsmitglieder in den Verbandsvorstand. – Listenwahl – Verbandsversammlung Gemäß § 5 der Satzung wählt die Stadtverordnetenversammlung 6 Vertreter/innen und ihre Stellvertreter/innen in die Verbandsversamml ung. – Listenwahl – Die Listen sind so zu besetzen, dass im Falle eines Ausscheidens ausreichende Nachrücker zur Verfügung stehen. Sollte eine Liste während der Legislaturperiode ausgeschöpft werden, bliebe der Platz sodann unbesetzt. Ein Mitglied des Verbandsvorstandes kann nicht gleichzeitig Mitglied der Verbandsversammlung sein. Gleiches gilt für die Stellvertreter/innen. Darmstadt, 19.04.2011 100/da Dezernat I Walter Hoffmann Oberbürgermeister
Beratungsverlauf (3)
Details
- Vorlagen-Nr.
- 2011/0162
- Typ
- Magistratsvorlage
- Datum
- 19.04.2011
- Erstellt
- 29.09.2026 00:00