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2011/0162

Zweckverband Abfallverwertung Südhessen (ZAS) Besetzung der Gremien

Magistratsvorlage 19.04.2011

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2011/0162

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2011/0162

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Magistratsvorlage 
 
Eingang Magistrats- 
geschäftsstelle: 
02.05.2011 
an den Magistrat 
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung 
 
Beteiligt vor 
Magistratsbeschlussfassung: 
Dezernat I  an die Stadtverordnetenversammlung 
   OBW zur Befassung 
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung 
   zur abschließenden Beschluss-        
fassung Fachausschuss 
 
Amt: Hauptamt 
Behandlung in  
öffentl. Sitzung 
Ja 
 
Nein 
 
 OBW bei abschl. 
Beschlussfassung Magistrat 
 
 
 
Ja 
 
Nein  
Internetfähig     
Verteiler: 
 
 
Vorlage-Nr. 2011/0162 
 
Magistratsbeschluss-Nr. 
  
 
 
Betreff: Zweckverband Abfallverwertung Südhessen (ZAS) 
Besetzung der Gremien 
 
Vorlage vom: 19.04.2011 
 
Beschlussvorschlag: 
 
Mit Beginn der neuen Legislaturperiode sind der Verbandsvorstand und die Verbandsversammlung des 
Zweckverbandes Abfallverwertung Südhessen (ZAS) neu zu besetzen. Hierzu sind folgende Beschlüsse 
zu fassen: 
 
1. Der Magistrat nimmt zur Kenntnis, dass der Fachdezernent den Magistrat Kraft Amtes im 
Verbandsvorstand vertritt: 
 
2. Der Magistrat wählt 2 weitere Vertreter/innen für den Verbandsvorstand und leitet die Vorlage zur 
weiteren Beschlussfassung der Stadtverordnetenversammlung zu. 
 
3. Die Stadtverordnetenversammlung wählt 6 Stadtverordnete in die Verbandsversammlung 
 
 
Anlagen:

2 
... 
 
Datenschutzrelevante Anlage:  
 
Beschluss des Magistrats vom

3 
... 
 
Begründung zur Magistratsvorlage vom 19.04.2011  
 
Gemäß §§ 5 und 9 der Satzung des Zweckverbandes Abfallverwertung Südhessen  i. d. F. vom 
07.12.1998 gehören dem Verwaltungsverband und der Verbandsversammlung an: 
 
Verbandsvorstand 
 
Der Magistrat nimmt die Entsendung des Fachdezernenten / der Fachdezernentin zur Kenntnis und 
wählt 2 weitere Magistratsmitglieder in den Verbandsvorstand. 
 
– Listenwahl – 
 
Verbandsversammlung 
 
Gemäß § 5 der Satzung wählt die Stadtverordnetenversammlung 6 Vertreter/innen und ihre 
Stellvertreter/innen in die Verbandsversamml ung. 
 
– Listenwahl – 
 
Die Listen sind so zu besetzen, dass im Falle eines Ausscheidens ausreichende Nachrücker zur 
Verfügung stehen. Sollte eine Liste während der Legislaturperiode ausgeschöpft werden, bliebe der 
Platz sodann unbesetzt. 
 
Ein Mitglied des Verbandsvorstandes kann nicht gleichzeitig Mitglied der 
Verbandsversammlung sein. Gleiches gilt für die Stellvertreter/innen. 
 
Darmstadt, 19.04.2011 
100/da 
 
 
Dezernat I 
 
 
 
 
Walter Hoffmann 
Oberbürgermeister

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Details

Vorlagen-Nr.
2011/0162
Typ
Magistratsvorlage
Datum
19.04.2011
Erstellt
29.09.2026 00:00