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0217/2022

Beantwortung einer Anfrage zum Baugenehmigungsverfahren

Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss) 17.02.2022

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Nächste Beratung: Digitalisierungsausschuss, Sitzung am 28.03.2022, TOP 2.2

Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)

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Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)

2860 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
VI/63/632/0 
 
Vorlagen-Nummer 17.02.2022 
 0217/2022 
Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung  
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Bauausschuss 07.03.2022 
Digitalisierungsausschuss 28.03.2022 
 
Beantwortung einer Anfrage zum Baugenehmigungsverfahren 
In der Anfrage AN/1972/2021 stellt die FDP-Fraktion die folgenden Fragen zum Baugenehmigungs-
verfahren: 
 
 
1. Was ist der aktuelle Sachstand des Vorhabens „digitale Bauakte“? 
2. Inwieweit wird hier auf die Erfahrungen anderer Kommunen Bezug genommen? 
3. Inwieweit werden Kommunen vom Land bei der digitalen Bauakte unterstützt? 
4. Wann ist mit der Einführung der digitalen Bauakte für alle Bauanträge zu rechnen? 
 
 
Die Beantwortung wird ebenfalls dem Digitalisierungsausschuss bekannt gegeben. 
 
Beantwortung: 
 
Zu 1)  
Wir sind mit Hochdruck dabei, den digitalen Baugenehmigungsprozess einzuführen.  
 
Um den Baugenehmigungsprozess zu digitalisieren, muss nicht nur eine Baugenehmigungssoftware 
eingeführt werden. Vielmehr müssen ämterübergreifend alle digitalen Prozesse neu modelliert und 
umgesetzt, Arbeitsplätze überdacht und eingerichtet, Kolleg*innen geschult und eingearbeitet werden. 
Hierfür erarbeiten Kolleg*innen des Bauaufsichtsamtes in verschiedenen Arbeitsgruppen die strategi-
sche Umsetzung der extrem umfangreichen digitalen Veränderungsprozesse. Ein extern beauftragtes 
Projektmanagementbüro unterstützt das Projektteam dabei. 
Details zu Meilensteinen der Einführung werden unter der Beantwortung zu 4) genannt. 
 
Zu 2) 
Die Stadt Köln wirkt als eine von 6 Modellkommunen am Aufbau des „Bauportal.NRW“ auf der Lan-
desebene mit. Zwischen den Modellkommunen findet ein regelmäßiger Austausch, zum Beispiel zu 
„best practises“ statt. Zudem hat das Bauaufsichtsamt im Rahmen des bestehenden Kontakts zur 
Baubehörde der Stadt Frankfurt Erfahrungen zur Einführung einer eAkte austauschen können. Es 
bestehen darüber hinaus weitere Kontakte zu Baubehörden in NRW, z.B. der Stadt Essen. 
 
Zu 3) Das Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes Nordrhein-
Westfalen unterstützt die Kommunen durch die Bereitstellung des Bauportal.NRW, einer digitalen 
Plattform für Informationen zu Bauantragsverfahren, einer assistentengestützten Antragstellung sowie 
einer Kommunikationsplattform zur Unterstützung der Verfahrensabwicklung (letzteres in Planung). 
Die Stadt Köln wird sich hinsichtlich der digitalen Antragstellung an das Bauportal.NRW anbinden.

2 
 
 
Zu 4) Die Einführung der digitalen Bauakte erfolgt schrittweise ab dem Frühjahr 2022. Nach einer 
Startphase mit ausgewählten Anträgen wird ab Ende Mai eine digitale Antragstellung für Wohnungs-
bau nach § 64 BauO NRW über das Bauportal.NRW möglich sein. Weitere Antragsarten werden suk-
zessive folgen. 
 
 
gez. Greitemann

Beratungsverlauf (2)

07.03.2022 Bauausschuss
TOP 1.1 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung
28.03.2022 Digitalisierungsausschuss
TOP 2.2 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
0217/2022
Typ
Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)
Datum
17.02.2022
Erstellt
18.01.2022 09:19