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Beantwortung einer Anfrage zum Baugenehmigungsverfahren

Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss) 0217/2022 vom 17.02.2022

Stand: Am 28.03.2022 im Digitalisierungsausschuss beraten. Ergebnis: Kenntnis genommen.

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    Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle VI/63/632/0 Vorlagen-Nummer 17.02.2022 0217/2022 Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung öffentlicher Teil Gremium Datum Bauausschuss 07.03.2022 Digitalisierungsausschuss 28.03.2022 Beantwortung einer Anfrage zum Baugenehmigungsverfahren In der Anfrage AN/1972/2021 stellt die FDP-Fraktion die folgenden Fragen zum Baugenehmigungs- verfahren: 1. Was ist der aktuelle Sachstand des Vorhabens „digitale Bauakte“? 2. Inwieweit wird hier auf die Erfahrungen anderer Kommunen Bezug genommen? 3. Inwieweit werden Kommunen vom Land bei der digitalen Bauakte unterstützt? 4. Wann ist mit der Einführung der digitalen Bauakte für alle Bauanträge zu rechnen? Die Beantwortung wird ebenfalls dem Digitalisierungsausschuss bekannt gegeben. Beantwortung: Zu 1) Wir sind mit Hochdruck dabei, den digitalen Baugenehmigungsprozess einzuführen. Um den Baugenehmigungsprozess zu digitalisieren, muss nicht nur eine Baugenehmigungssoftware eingeführt werden. Vielmehr müssen ämterübergreifend alle digitalen Prozesse neu modelliert und umgesetzt, Arbeitsplätze überdacht und eingerichtet, Kolleg*innen geschult und eingearbeitet werden. Hierfür erarbeiten Kolleg*innen des Bauaufsichtsamtes in verschiedenen Arbeitsgruppen die strategi- sche Umsetzung der extrem umfangreichen digitalen Veränderungsprozesse. Ein extern beauftragtes Projektmanagementbüro unterstützt das Projektteam dabei. Details zu Meilensteinen der Einführung werden unter der Beantwortung zu 4) genannt. Zu 2) Die Stadt Köln wirkt als eine von 6 Modellkommunen am Aufbau des „Bauportal.NRW“ auf der Lan- desebene mit. Zwischen den Modellkommunen findet ein regelmäßiger Austausch, zum Beispiel zu „best practises“ statt. Zudem hat das Bauaufsichtsamt im Rahmen des bestehenden Kontakts zur Baubehörde der Stadt Frankfurt Erfahrungen zur Einführung einer eAkte austauschen können. Es bestehen darüber hinaus weitere Kontakte zu Baubehörden in NRW, z.B. der Stadt Essen. Zu 3) Das Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes Nordrhein- Westfalen unterstützt die Kommunen durch die Bereitstellung des Bauportal.NRW, einer digitalen Plattform für Informationen zu Bauantragsverfahren, einer assistentengestützten Antragstellung sowie einer Kommunikationsplattform zur Unterstützung der Verfahrensabwicklung (letzteres in Planung). Die Stadt Köln wird sich hinsichtlich der digitalen Antragstellung an das Bauportal.NRW anbinden. 2 Zu 4) Die Einführung der digitalen Bauakte erfolgt schrittweise ab dem Frühjahr 2022. Nach einer Startphase mit ausgewählten Anträgen wird ab Ende Mai eine digitale Antragstellung für Wohnungs- bau nach § 64 BauO NRW über das Bauportal.NRW möglich sein. Weitere Antragsarten werden suk- zessive folgen. gez. Greitemann

Beratungsverlauf

  1. 07.03.2022

    Bauausschuss

    TOP 1.1, Kenntnisnahme (Mitteilung). Ergebnis: Kenntnis genommen
  2. 28.03.2022 zuletzt

    Digitalisierungsausschuss

    TOP 2.2, Kenntnisnahme (Mitteilung). Ergebnis: Kenntnis genommen

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