V/0854/2016
Bebauungsplan Nr. 509 - Kenntnisnahme des Entwurfs zur Offenlegung
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V-0854-2016-Anlage-4-Planverkleinerung
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Stadtplanung Verkehrsplanung Stadtentwicklung Amt für Anlage 4 zur Vorlage Nr. V/0854/2016 Bebauungsplan Nr. 509: Wolbeck – Am Steintor / Petersheide / Petersdamm Planverkleinerung (ohne Maßstab)
Berichtsvorlage
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V/0854/2016 DER OBERBÜRGERMEISTER Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung, Verkehrsplanung Betrifft Bebauungsplan Nr. 509: Wolbeck - Am Steintor / Petersheide / Petersdamm Kenntnisnahme des Entwurfs zur Offenlegung Beratungsfolge 25.10.2016 Bezirksvertretung Münster-Südost Bericht 03.11.2016 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wohnen Bericht Bericht: Die Verwaltu ng beabsichtigt den Entwurf des Bebauungsplans Nr. 509 öffentlich auszulegen. Der Bebauungsplan Nr. 509 Wolbeck – Am Steintor / Petersheide / Petersdamm soll die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Entwicklung eines neuen Wohngebiets auf einer Gewerbebrache am Südostrand der Ortslage Wolbeck in Münster schaffen. Das geplante städtebaul iche Konzept umfasst die Errichtung von ca. 200-240 Wohneinheiten in Form von Mehrfamilienhäusern im Norden und Nordwesten sowie Doppel -, Reihenhäusern und freistehenden Einfamilienhäusern südlich anschließend. Für die Verwirklichung des Wohngebietes ist die Schaffung von Planungsrecht erforderlich. Hierzu hat der Rat der Stadt Münster am 12.02.2014 (V orlage Nr. V/0925/2013) den Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 509 Wolbeck – Am Steintor / Petersheide / Petersdamm gefasst. Dieser erfolgte zusammen mit dem Beschluss zur 52. Änderung des Flächennutzungsplans (FNP) für den gleichen Bereich. Eine erste Vorstellung der Planung für das neue Wohngebiet im Bereich des ehemaligen Lancier- Geländes fand im Rahmen einer Bürgeranhörung gemäß § 3 (1) Baugesetzbuch ( BauGB) am 02.09.2015 statt. Das Protokoll dieser Veranstaltung ist als Anlage beigefügt . Die Offenlegung des Entwurfs der 52. Änderung des Flächennutzungsplans (Vorlage Nr. V/0514/2016) hat bereits begonnen, sie findet statt vom 17.10. bis zum 17.11.2016. Die in der Bürgeranhörung geäußerten Anregungen aufgreifend, wurde die Durchfahrtsbeziehung zwischen Petersheide und Petersdamm / Am Steintor durch die Planung eines verkehrsberuhigten Bereichs erschwert. In diesem Zusammenhang wurde auch der Standort für die geplante Kindertageseinrichtung vom zentralen Kinderspielplatz nach Norden versch oben, Vorlagen-Nr.: V/0854/2016 Auskunft erteilt: Herr Winter / Herr Husmann Ruf: 492 61 30 / 492 61 94 E-Mail: Husmann@stadt-muenster.de Datum: Öffentliche Berichtsvorlage 2 V/0854/2016 um zu verme iden, dass der Hol - und Bringverkehr weiter als nötig in das Gebiet hineingeführt wird. Die öffentliche Auslegung des Bebauungsplans Nr. 509 soll im Anschluss an die Beratung in den politischen Gremien erfolgen. Nähere Einzelheiten zur Planung können den beigefügten Anlagen entnommen werden. i. V. Schultheiß Stadtdirektor Anlagen: 1. Niederschrift der Bürgeranhörung 2. Begründung 3. Textliche Festsetzungen 4. Planverkleinerung
V-0854-2016-Anlage-2-Begruendung
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Stadtplanung Verkehrsplanung StadtentwicklungAmt für Anlage 2 zur Vorlage Nr. V/0854/2016 Begründung zum Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 509: Wolbeck – Am Steintor / Petersheide / Petersdamm Inhalt Seite 1. Planungsanlass / Planungsgrundlagen / Planverfahren ........................................................................ 2 2. Geltungsbereich ..................................................................................................................................... 2 3. Planungsrechtliche Situation .................................................................................................................. 2 3.1 Entwicklung aus dem Flächennutzungsplan ............................................................................... 2 3.2 Bestehendes Planungsrecht / sonstige Satzungen, Verordnungen ........................................... 3 4. Räumliche und strukturelle Situation ..................................................................................................... 3 5. Planungsziele und Planungskonzept ..................................................................................................... 4 6. Inhalte des Bebauungsplans .................................................................................................................. 5 6.1 Grundzüge der Planung .............................................................................................................. 5 6.2 Bauliche Nutzung und Baugestaltung ......................................................................................... 5 6.2.1 Art der baulichen Nutzung ................................................................................................. 5 6.2.2 Maß der baulichen Nutzung, Bauweise ............................................................................. 6 6.2.3 Überbaubare Grundstücksflächen .................................................................................... 7 6.2.4 Stellplätze, Garagen, Nebenanlagen ................................................................................. 7 6.2.5 Bauliche Gestaltung .......................................................................................................... 7 6.3 Verkehrsflächen / Erschließung .................................................................................................. 8 6.4 Ver- und Entsorgung / Technische Infrastruktur ....................................................................... 10 6.5 Gemeinbedarf / Soziale Infrastruktur ........................................................................................ 11 6.6 Grünflächen / Begrünung .......................................................................................................... 11 6.6.1 Öffentliche Grünflächen ................................................................................................... 11 6.6.2 Wald / Flächen für die Landwirtschaft ............................................................................. 12 6.6.3 Anpflanz- und Erhaltungsgebote ..................................................................................... 12 6.6.4 Eingriffs- und Ausgleichsbilanz........................................................................................ 12 6.7 Immissionsschutz ..................................................................................................................... 13 6.8 Altlasten / Altstandorte / Kampfmittel ........................................................................................ 15 6.9 Denkmalschutz / Archäologie ................................................................................................... 16 7. Flächenbilanz ....................................................................................................................................... 16 8. Auswirkungen auf die Umwelt / Umweltbericht gemäß § 2 a BauGB .................................................. 16 8.1. Rahmen der Umweltprüfung ..................................................................................................... 16 8.2 Kurzdarstellung der Planung..................................................................................................... 17 8.3 Fachgesetzliche Ziele und Vorgaben des Umweltschutzes ..................................................... 17 8.4 Umweltbeschreibung / Umweltbewertung und Wirkungsprognose .......................................... 18 8.4.1 Menschen ........................................................................................................................ 18 8.4.2 Pflanzen und Tiere / Biologische Vielfalt ......................................................................... 19 8.4.3 Boden .............................................................................................................................. 24 8.4.4 Wasser ............................................................................................................................ 26 8.4.5 Klima / Luft ...................................................................................................................... 26 8.4.6 Landschaft ....................................................................................................................... 28 8.4.7 Kulturgüter und sonstige Sachgüter ................................................................................ 28 8.4.8 Wechselwirkungen der Schutzgüter ................................................................................ 29 8.4.9 Zusammenfassung der erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen ........................ 29 8.5 Nichtdurchführung der Planung (Prognose Null-Variante) ....................................................... 29 8.6 Anderweitige Planungsmöglichkeiten ....................................................................................... 29 8.7 Überwachung (Monitoring) ....................................................................................................... 29 8.8 Eingriffsbilanz ........................................................................................................................... 30 9. Zusammenfassung/Gesamtabwägung ................................................................................................ 32 10. Realisierung der Planung / Durchführungsmaßnahmen ...................................................................... 32 Begründung zum Offenlegungsentwurf / Seite 1 von 33 Stadtplanung Verkehrsplanung StadtentwicklungAmt für Bebauungsplan Nr. 509 Wolbeck – Am Steintor / Petersheide / Petersdamm 1. Planungsanlass / Planungsgrundlagen / Planverfahren Der Bebauungsplan Nr. 509 „Wolbeck – Am Steintor / Petersheide / Petersdamm “ soll die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Entwicklung eines neuen Wohngebiets auf einer Gewerbebrache am Südostrand der Ortslage Wolbeck in Münster schaffen. Aufgrund der guten Wirtschaftsentwicklung und einer hohen Wohn- und Lebensqualität sowie steigender Bevölkerungszahlen weist die Stadt Münster im Vergleich zu anderen deutschen Städten eine überdurchschnittliche Nachfrage nach Wohnraum auf. Die Sicherung eines vielfältigen und attraktiven Wohnraumangebotes in der Durchmischung unterschiedlicher Wohnformen ist daher ein zentrales Ziel der Münsteraner Stadtentwicklung. Das geplante städtebauliche Konzept umfasst die Errichtung von ca. 200-240 Wohneinheiten in Form von Mehrfamilienhäusern im Norden und Nordwesten sowie Doppel-, Reihenhäusern und freistehenden Einfamilienhäusern südlich anschließend (s. Pkt. 5). Für die Verwirklichung des Wohngebietes ist die Schaffung von Planungsrecht erforderlich. Der Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 509 „Wolbeck – Am Steintor / Petersheide / Petersdamm” wurde vom Rat der Stadt Münster am 12.02.2014 gefasst. Der Flächennutzungsplan (52. Änderung) wird entsprechend der Planungskonzepti on von „Gewerbliche Baufläche” in „Wohnbaufläche” in einem eigenen Verfahren geändert (s. Pkt. 3.1). 2. Geltungsbereich Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 509 liegt am südöstlichen Rand des Ortsteils Wolbeck und umfasst ca. 11 ha. Er wird begrenzt • im Nord westen und Norden durch Wohnnutzungen, einen Autohandel sowie ein Jugendzentrum, • im Osten durch die WLE und die Straße Am Steintor sowie • im Süden und Südwesten durch landwirtschaftliche Nutzflächen. Innerhalb des Plangebiets liegen die folgenden Grundstücke: Gemarkung Wolbeck -Stadt, Flur 1, Flurstücke: 362, 366, 368, 443, 488, 491, 493, 849, 850, 851, 852, 853, 993, 994, 995, 2532, 2717, 3138, 3139, 3140, 3433, Teile der Flurstücke 1189, 1205, 1206, 3413 sowie Gemarkung Wolbeck-Kirchspiel, Flur 12, Flurstücke: 93, 94, 96, 97, 98, 99, 101, 102, 103, 104, 105, 106, 107, 108, 109, 110, 111, 112, 122, 125, 127, 132, 133, 134, 135, 634, 635, 636, 2343, 2344, ein Teil des Flurstücks 118. Die Grenzen des Plangebiets sind in der Planzeichnung durch einen grauen Farbstreifen gekennzeichnet. 3. Planungsrechtliche Situation 3.1 Entwicklung aus dem Flächennutzungsplan Der wirksame Flächennutzungsplan (FNP) der Stadt Münster stellt für den Geltungsbereich des aufzustellenden Bebauungsplans Nr. 509 überwiegend „Gewerbegebiet“ dar. Im Süden sind zudem „Flächen für die Landwirtschaft“ und „Flächen für Wald“ sowie im Norden „Gemischte Bauflächen“ sowie „Fläche für Bahnanlagen“ dargestellt. Für den Bereich der angestrebten Begründung zum Offenlegungsentwurf / Seite 2 von 33 Stadtplanung Verkehrsplanung StadtentwicklungAmt für Bebauungsplan Nr. 509 Wolbeck – Am Steintor / Petersheide / Petersdamm Wohnnutzung widersprechen die Darstellungen des Flächennutzungsplans den Zielsetzungen des Bebauungsplans. Entsprechend zur Aufstellung des Bebauungsplans wird deshalb der Flächennutzungsplan geändert (52. Änderung). Der Bebauungsplan ist damit im künftig gem. § 8 Abs. 2 BauGB aus dem Flächennutzungsplan entwickelt. Der Regionalplan Münsterland (Bezirksregierung Münster, Regionalplan für den Regierungsbezirk Münster, Teilabschnitt Münsterland, Münster, 2013) enthält für das gesamte Plangebiet die Darstellung eines „Allgemeinen Siedlungsbereichs“ (ASB). Damit ist die allgemeine landesplanerische Zielsetzung hinsichtlich einer Wohnbauflächenentwi cklung im Südosten von Wolbeck berücksichtigt. Die nördlich, östlich und westlich angrenzenden Bereiche sind ebenfalls als „Allgemeine Siedlungsbereiche“ dargestellt, von denen die nördlichen und östlichen Flächen bereits durch Wohnnutzungen geprägt sind. D ie südlichen Bereiche des Plangebietes sind derzeit noch landwirtschaftlich genutzt. 3.2 Bestehendes Planungsrecht / sonstige Satzungen, Verordnungen Bebauungspläne Der neu aufzustellende Bebauungsplan Nr. 509 überplant den seit 1990 rechtskräftigen Bebauungsplan Nr. 344 „Wolbeck – Gewerbegebiet Süd (Am Steintor / Petersheide / Petersdamm)“. Dieser setzt ein Gewerbegebiet, mit einer zweigeschossigen Bauweise, einer Grundflächenzahl von 0,8 und einer Geschossflächenzahl von 1,6 sowie Abstandsklassen fest. NATURA 2000 Östlich des Plangebietes beginnt in einer Entfernung von ca. 150 m das FFH-Gebiet DE-4012- 301 „Wolbecker Tiergarten“. Landschaftsplan Der südliche Bereich des Bebauungsplans grenzt bis an den Geltungsbereich des Landschaftsplans „Werse“. Eine Überschneidung der Planung mit dem Landschaftsplan besteht jedoch nicht, sodass sich keine Vorgaben für die Planung ergeben. 4. Räumliche und strukturelle Situation Das ca. 11 ha große Plangebiet befindet sich südöstlich der Innenstadt von Münster im Südosten der Ortslage Wolbeck . Es liegt am Rande der bestehenden Wohnbebauung sowie angrenzend an den landwirtschaftlich genutzten Freiraum. Unterschiedliche Nutzungen umgeben das Plangebiet: Nordwestlich und nördlich grenzt unmittelbar an das Plangebiet ein Wohngebiet an, das insbesondere durch Ein- und Zweifamilienhäuser in ein- bis zweigeschossiger Bauweise sowie einen Einzelhändler geprägt ist. Im Osten verläuft parallel zur Straße „Am Steintor“ eine Bahntrasse, die derzeit nur von Güterverkehr (vier Fahrten / Tag) genutzt wird. Daran schließen sich landwirtschaftliche Nutzflächen sowie weiter östlich der Wolbecker Tiergarten (Naturschutz-, FFH-Gebiet) an. Im Süden und Südwesten umgeben ebenfalls landwirtschaftliche Nutzflächen das Plangebiet. Das Plangebiet zeigt sich im Norden und Nordwesten hauptsächlich als ungenutzte Gewerbebrache mit einem leerstehenden ehemaligen Bürogebäude. Nordöstlich daran Begründung zum Offenlegungsentwurf / Seite 3 von 33 Stadtplanung Verkehrsplanung StadtentwicklungAmt für Bebauungsplan Nr. 509 Wolbeck – Am Steintor / Petersheide / Petersdamm angrenzend befinden sich zwei Wohngebäude, ein Gebäude, das durch Wohn- und gewerbliche Nutzung geprägt ist sowie eine Lager- bzw. Montagehalle. Im Nordosten bestehen ferner zwei Wohnhäuser, die von der Straße Am Steintor erschlossen werden. Die frühere gewerbliche Nutzung umfasste den nördlichen Teil des Plangebietes des Bebauungsplanes Nr. 344. Der südliche Teil war als Erweiterungsfläche des Betriebes gedacht. Hier befinden sich derzeit landwirtschaftlich genutzte Flächen ( Grünland, Acker ), Kleingärten und anderweitige, ungenutzte Freiflächen. Dazu gehören entlang der westlichen und südlichen Plangebietsgrenze Gehölzbestände unterschiedlicher Größenordnung und Zusammensetzung (Einzelbäume, Baumgruppen, Fichtenwald) . Für eine detaillierte A nalyse der bestehenden Biotoptypen wird an dieser Stelle auf den Umweltbericht (s. Pkt. 8 der Begründung) verwiesen. Versorgungseinrichtungen und Einzelhandelsnutzungen sind im näheren Umfeld an der Hiltruper Straße vorhanden. Das Plangebiet ist über die Straßen Petersheide und Petersdamm an das übergeordnete Straßen- und Busliniennetz angeschlossen. 5. Planungsziele und Planungskonzept Ziel des Bebauungsplans ist es, Wohnbauflächen zur Deckung des weiterhin bestehenden Wohnraumbedarfs zu schaffen bzw. z u sichern. Dazu soll eine derzeit brachliegende Fläche am Rande des Ortsteils Wolbeck einer Wohnnutzung zugeführt werden. Städtebaulich wird dadurch der im Westen, Norden und Nordosten bestehende Siedlungsbereich ergänzt. Die geplante Bebauungsstruktur soll sich in das Bild der angrenzenden Wohngebiete einfügen und deren Maßstab aufgreifen. Das städtebauliche Konzept für insgesamt ca. 200-240 Wohneinheiten ermöglicht unterschiedliche Wohnformen in zwei geschossiger Bauweise mit Angeboten für verschiedene Nutzergruppen. Aufgrund der Nachfrage nach Eigenheimen erhält überwiegend der südliche Teil des Plangebietes eine relativ gleichmäßige, max. zweigeschossige Dichte für Einzel -, Doppel- und Reihenhäuser auf Grundstücken zwischen 200 m² (Reihenhaus) und 600 m² (Einzelhaus). Diese Struktur wird insbesondere im nördlichen und nordwestlichen Bereich durch ein Angebot von Geschosswohnungsbau ergänzt, der in der Höhenentwicklung (zweigeschossig mit flachem Dach [0- 30°]) optisch der nordwestlich bestehenden Einfamilienhausbebauung entspricht. Das ehemalige Bürogebäude der Firma Lancier am Petersdamm wird aufgestockt, für Geschosswohnungen umgebaut und in den Bereich der anzubietenden Mehrfamilienhäuser integriert. Die weiteren Bestandsgebäude (s . Pkt. 4) werden ebenfalls in die Planung integriert und planungsrechtlich gesichert. Im nördlichen Bereich soll eine Kindertagesstätte (drei bis fünf Gruppen) mit nach Süden ausgerichteter Außenfläche errichtet werden, um sowohl den sich durch die Planung des neuen Wohnquartiers ergebenden Bedarf an Einrichtungen der Kinderbetreuung als auch einen sich abzeichnenden Bedarf in den angrenzenden Wohngebieten zu decken. Durch die Lage im Norden des Plangebietes können die Hol- und Bringverkehre zügig abgewickelt werden. Eine Grünfläche, welche über drei Zuwegungen erschlossen ist, bildet in zentraler Lage den Mittelpunkt des Wohngebietes. Die Freifläche nimmt bestehende Gehölzstrukturen auf und bietet Raum für die Aufnahme eines Kinderspielplatzes. Ergänzt wird dieses Angebot dur ch eine öffentliche Grünfläche im Süden des Plangebietes, im Übergang zur freien Landschaft. Die Erschließung ( s. Pkt. 6.3) des Plangebietes erfolgt vom Petersdamm, welcher an die Straße Am Steintor im Osten sowie an die Petersheide im Westen anschließt. Eine ringartige Begründung zum Offenlegungsentwurf / Seite 4 von 33 Stadtplanung Verkehrsplanung StadtentwicklungAmt für Bebauungsplan Nr. 509 Wolbeck – Am Steintor / Petersheide / Petersdamm Straßenführung umfasst die Wohnquartiere, die durch Wohnstraßen untereinander verbunden werden. Zudem verläuft von Norden kommend bis zum Quartierplatz zentral im Plangebiet ein Fuß- und Radweg. Die erforderlichen Flächen für ein dezentral es Regenwasserkonzept (Regenrückhalteanlagen, s. Pkt. 6.4) und vorhandene Gräben mit bestehenden Gehölzen im Süden und Südwesten des Plangebietes unterstützen eine wirksame Einbindung des Baugebietes in den Landschaftsraum. 6. Inhalte des Bebauungsplans 6.1 Grundzüge der Planung Entsprechend den vorgenannten Planungszielen und um die beabsichtigte städtebauliche Entwicklung und Ordnung zu gewährleisten, stellen die Festsetzungen bezüglich • der Nutzungsart und des Maßes der baulichen Nutzung, • der Bauweise sowie der überbaubaren Flächen und • der öffentlichen Verkehrsflächen die Grundzüge der Planung dar. 6.2 Bauliche Nutzung und Baugestaltung 6.2.1 Art der baulichen Nutzung Allgemeines Wohngebiet Im Großteil des Plangebietes wird ein „Allgemeines Wohngebiet” gemäß § 4 BauNVO festgesetzt, um das städtebauliche Ziel der vorrangigen Wohnnutzung entsprechend der Umgebungsstruktur zu sichern. Die sonst ausnahmsweise zulässigen Nutzungen gem. § 4 (3) Bau NVO (Betriebe des Beherbergungsgewerbes, Anlagen für Verwaltungen, Gartenbaubetriebe, Tankstellen, sonstige nicht störende Gewerbebetriebe) werden nicht Bestandteil des Bebauungsplanes. Für derartige Einrichtungen wird im neuen Wohngebiet keine Standortgunst gesehen. Für die Parzellen entlang der Bahnlinie im O sten (Gemarkung Wolbeck -Kirchspiel, Flur 12, Flurstücke 96, 97, 98, 99, 111, 112, 634, 635, 636 und Gemarkung Wolbeck -Stadt, Flur 1, Flurstück 443), die bisher als Gewerbegebiet festgesetzt waren, wird nach Aufgabe der gewerblichen Nutzung ebenfalls Allgemeines Wohngebiet festgesetzt, um die bestehende Wohnnutzung planungsrechtlich abzusichern und zu ergänzen. Mischgebiet Im Norden des Plangebietes wird nördlich der Straße Petersdamm entsprechend den bestehenden Nutzungen ein „Mischgebiet” gemäß § 6 BauNVO festgesetzt. Dies umfasst die teils gewerblich genutzten Gebäude südlich der Bahntrasse. Ausgeschlossen werden im Mischgebiet die Nutzungen gem. § 6 (2) Nr. 3, 6, 7 und 8 BauNVO sowie die ausnahmsweise zulässigen Nutzungen gem. § 6 (3) BauNVO (siehe textliche Festsetzung 1.2). Eine Entwicklung mit diesen Nutzungen ( Einzelhandelsbetriebe, Schank- und Speisewirtschaften, Betriebe des Beherbergungsgewerbes, Gartenbaubetriebe, Tankstellen und Vergnügungsstätten) widerspricht dem städtebaulichen Ziel für die Entwickl ung eines attraktiven Wohnstandortes. Zudem wird für diese Nutzungen keine Standortgunst gesehen. Begründung zum Offenlegungsentwurf / Seite 5 von 33 Stadtplanung Verkehrsplanung StadtentwicklungAmt für Bebauungsplan Nr. 509 Wolbeck – Am Steintor / Petersheide / Petersdamm 6.2.2 Maß der baulichen Nutzung, Bauweise Das Maß der baulichen Nutzung wird über die Festsetzung der Grund- und Geschossflächenzahl, die zulässige Anzahl der Vollgeschosse und die zulässige Gebäudehöhe definiert. Die Grundflächenzahl (GRZ) wird im Allgemeinen Wohngebiet im Sinne eines sparsamen Baulandverbrauchs und der wirtschaftlichen Ausnutzung der Grundstücke entsprechend der Obergrenze gemäß § 17 BauNV O mit 0,4 festgesetzt . Im Mischgebiet wird ebenfalls die zulässige Obergrenze lt. BauNVO mit 0,6 festgesetzt. Die Überschreitung der Grundflächenzahl gem. § 19 (4) BauNVO bleibt zudem zulässig, um bei kleinen Grundstücken eine entsprechende Ausnutzung zu ermöglichen. Zudem kann die festgesetzte Grundflächenzahl gem. § 19 Abs. 4 BauNVO für Tiefgaragen bis zu einer GRZ von 0,8 überschritten werden, um für die geplante Wohnbebauung das notwendige Stellplatzangebot sowie die Unterbringung der Nebenanlagen (Müllsammelplätze, Fahrradabstellanlagen etc.) sicherstellen zu können. Die Oberflächenversiegelung wird durch die im Bebauungsplan festgesetzte Begrünung der Tiefgarage, die sich insbesondere positiv auf das Kleinklima auswirkt, gemindert. Die Geschossflächenzahl (GFZ) wird entsprechend dem sich aus der Kombination von Grundflächenzahl und Geschossigkeit (s. u.) ergebenden Maß im Allgemeinen Wohngebiet auf 0,8 und im Mischgebiet auf 1,2 begrenzt. Für das Bestandsgebäude Petersheide 37 wird im Hinblick auf die größere Geschossigkeit (III) ebenfalls eine GFZ von 1,2 festgesetzt. Geplant ist eine Wohnbebauung, die sich hinsichtlich ihrer Höhenentwicklung in die Umgebung einfügen soll. Für die Mehrfamilienhäuser im nördlichen Plangebiet werden eine maximale Gebäudehöhe von 11,00 m und eine zwingend zweigeschossige Bauweise festgesetzt. Eine Ausnahme bildet das Mischgebiet sowie ein Bestandsgebäude am Petersdamm im Norden, für das aufgrund der bestehenden Bebauung eine maximal zweigeschossige Bebauung festgesetzt wird, sowie das ehemalige Verwaltungsgebäude des Gewerbebetriebs, das als Wohngebäude umgenutzt und mit einem Neigungsdach versehen werden soll und daher mit einer Höhe von 13,00 m und einer maximal dreigeschossigen Bauweise planungsrechtlich gesichert wird. Für die Wohnbebauung im südlichen Teil des Plangebietes, die überwiegend für Einzel - und Doppelhausbebauung vorgesehen ist, ist eine maximale Gebäudehöhe von 9,50 m und eine maximal zweigeschossige Bauweise zulässig. Bezugspunkt für die im Bebauungspl an festgesetzten Höhenangaben ist die mittlere Höhe der Oberkante der geplanten Straßenverkehrsfläche, wie sie in der Planzeichnung des Bebauungsplanes eingetragen ist. Die Bezugshöhe ist für das jeweilige Grundstück durch Interpolation zu ermitteln. Bei E ckgrundstücken ist die Höhe der Straßenverkehrsfläche maßgeblich, zu der die Gebäude traufständig stehen. Für das Plangebiet wird eine offene Bauweise festgesetzt, um eine in Anknüpfung an die angrenzenden Bebauungsstrukturen aufgelockerte Bebauungsstrukt ur zu gewährleisten. In einzelnen Teilbereichen, insbesondere an den Rändern des Q uartieres zur freien Landschaft, wird die Bauweise auf eine Einzel- bzw. Einzel- und Doppelhausbebauung beschränkt. Das städtebauliche Konzept sieht entsprechend der Nachfrage eine Mischung aus Einzel - und Doppelhäusern sowie Mehrfamilienhäusern vor. Um gemäß den wohnungspolitischen Zielen der Stadt Münster ein Angebot an Geschosswohnungsbau vorzuhalten, wird im Norden sowie zentral im Plangebiet Geschosswohnungsbau ermöglicht. Begründung zum Offenlegungsentwurf / Seite 6 von 33 Stadtplanung Verkehrsplanung StadtentwicklungAmt für Bebauungsplan Nr. 509 Wolbeck – Am Steintor / Petersheide / Petersdamm Als Regulativ zur baulichen Ausnutzung und Dichte wird gem. § 9 Abs. 1 Nr. 6 BauGB festgesetzt, dass für die Einfamilienhausbebauung (WA1) maximal 2 Wohneinheiten je Wohngebäude (Einzelhaus- und Doppelhaushälfte) zulässig sind. Mit dieser Festsetzung s oll eine unerwünschte zusätzliche Verdichtung der Grundstücke verhindert werden, um negative städtebauliche Auswirkungen durch Kleinst wohnungen, mit zusätzlichem Stellplatzbedarf, zu vermeiden. Für die Baufelder, in denen auch anderen Bauformen zulässig si nd, gilt diese Beschränkung nicht. 6.2.3 Überbaubare Grundstücksflächen Die Festsetzungen des Bebauungsplans zu über baubaren Flächen, wie auch zur Bauweise (s. Pkt. 6.2.2) und Baugestaltung (s . Pkt. 6.2.5) zielen darauf ab, ein städtebaulich homogenes Siedlungsbild zu sichern und das neue Baugebiet als Ergänzung der bestehenden Bebauung angemessen in die vorhandene Struktur einzupassen. Die überbaubaren Flächen werden durch Baugrenzen relativ großzügig festgesetzt, um eine flexible Realisierung von Grunds tückszuschnitten zu ermöglichen. Ein städtebauliches Erfordernis für weiter einengende Festsetzungen z. B. durch Baulinien besteht nicht. 6.2.4 Stellplätze, Garagen, Nebenanlagen Stellplätze und Carports müssen einen Abstand von mind. 0,50 m zu den öffentlichen Flächen (öffentliche Verkehrsflächen, öffentliche Grünflächen, Flächen für die Wasserwirtschaft ) einhalten und sind einzugrünen. Garagen sind nur innerhalb der festgesetzten überbaubaren Grundstücksfläche oder im seitlichen Grenzabstand zulässig. S ie müssen einen seitlichen Abstand von mind. 0,50 m zu den öffentlichen Flächen einhalten und sind einzugrünen. Tiefgaragen können auch außerhalb der überbaubaren Flächen zugelassen werden, um für die geplante Wohnbebauung das notwendige Stellplatzangebot sowie die Unterbringung der Nebenanlagen (Müllsammelplätze, Fahrradabstellanlagen etc.) sicherstellen zu können. Damit wird eine weitgehend konfliktfreie Unterbringung der Stellplätze gewährleistet. Die Zulässigkeit von Nebenanlagen – wie z. B. Gartenhäusern – wird geregelt, um die Errichtung dieser Anlagen im Plangebiet verträglich zu steuern. Nebenanlagen im Sinne des § 14 BauNVO sind außerhalb der überbaubaren Grundstücksflächen zulässig, sofern sie eine Grundfläche von max. 8 m² und eine Höhe von max . 2,20 m nicht überschreiten. In den Vorgartenbereichen – Bereich zwischen straßenseitiger vorderer Baugrenze und Verkehrsfläche – sind Nebenanlagen mit Ausnahme von Müllsammelanlagen und Fahrradabstellanlagen unzulässig, um ein geordnetes städtebauliches Gesamterscheinungsbild zu gewährleisten. Zu den festgesetzten Verkehrsflächen, Öffentlichen Grünflächen sowie den Flächen für die Wasserwirtschaft ist ein Mindestabstand von 0,5 m einzuhalten, da an den Nahtstellen zwischen den Baugrundstücken und den Erschließungsflächen bzw. Ö ffentlichen Grünflächen die Grüngestaltung dominieren soll (§ 9 Abs. 1 Nr. 4 BauGB i. V. m. § 23 Abs. 5 BauNVO und § 14 Abs. 1 BauNVO). 6.2.5 Bauliche Gestaltung Ein ausgewogenes Verhältnis zwischen erwünschter gestalterischer Vielfalt und notwendiger gestalterischer Ordnung ist allgemeines städtebauliches Ziel. Für das Wohnquartier sollen baugestalterische Festsetzungen gem. § 86 BauO NRW i. V. m. § 9 (4) BauGB getroffen werden, um einige grundsätzliche Leitlinien für eine homogene Gestaltung des Plangebietes zu sichern. Begründung zum Offenlegungsentwurf / Seite 7 von 33 Stadtplanung Verkehrsplanung StadtentwicklungAmt für Bebauungsplan Nr. 509 Wolbeck – Am Steintor / Petersheide / Petersdamm Als wichtiges städtebauliches Gestaltelement werden Aussagen zur Material- und Farbwahl der Außenwand und der Dacheindeckung getroffen. Die Gestaltungsvorschriften sollen hier ein weites Feld dessen, was orts - und regionaltypisch ist, zulassen, jedoch eine uneingeschränkte individuelle Freiheit hinsichtlich regionaluntypischer Gestaltung ausschließen, wo diese in öffentliche und private / nachbarliche Belange einwirkt, indem sie das Ortsbild negativ prägt. Damit leisten gestalterische Vorschriften auch einen wichtigen Beitrag zum Vertrauensschutz der Nachbarn untereinander. Vor diesem Hintergrund werden Klinker und weißer Putz als identitätsstiftende Leitmaterialien für das Quartier vorgegeben. Für die maximal zweigeschossigen Einzel- und Doppelhäuser sowie das Bestandsgebäude an der Petersheide w ird eine Dachneigung von 30- 45° festgesetzt . Für die Einzel - und Doppelhäuser entlang der Bahntrasse sow ie im Süden zum freien Landschaftsraum wird eine Firstrichtung festgesetzt. Durch die Festsetzung der Firstrichtung wird der Gesamteindruck des Straßenraumes gesichert und g leichzeitig im Sinne des nachbarlichen Vertrauensschutzes die Information sichergestellt, ob oder wie mögliche Verschattung oder Einsicht in das Nachbargrundstück durch die Baukörperstellung entstehen kann. Dort wo Mehrfamilienhäuser planungsrechtlich ermöglicht werden sollen, wird eine Dachneigung von 0-30° festgesetzt, um so auch Flachdächer und damit eine bessere Ausnutzbarkeit des oberen Geschosses zu ermöglichen. Da Krüppelwalmdächer in der regionalen Bautradition wesensfremd sind und Mansarddächer die gewünschte Trennung von Normalgeschoss und Dach verunklaren, sind diese ausgeschlossen. Weiterer Regelungsbedarf besteht für Doppel - und Reihenhäus er. Hier werden für Fassade und Dach ein einheitliches Material sowie eine gleiche Dachneigung und Dachform vorgeschrieben, um den jeweiligen Gebäudekörper als gestalterische Einheit erkennbar werden zu lassen. Zudem sind die Vorschriften zur Grundstücks einfriedigung für die Ausprägung des öffentlichen Raumes von besonderer Bedeutung. Grundstückseinfriedigungen sind im Bereich des Vorgartens (zwischen der Erschließungsfläche und der vorderen Baugrenze) sowie entlang der Grenzen zu den öffentlichen Straßenv erkehrsflächen nur in Verbindung mit einer der Grundstücksgrenze zugewandten Eingrünung zulässig. Dahinterliegende Zäune und Mauern dürfen 1,20 m Höhe nicht überschreiten. Mülltonnen dürfen in Vorgärten nur untergebracht werden, wenn ausreichender Sichtsc hutz vorgesehen wird. Insgesamt sind die baugestalterischen Festsetzungen hinsichtlich ihres Regelungsumfanges so gefasst, dass bei Sicherung eines "Mindestniveaus" an gestalterischer Einheitlichkeit eine Vielzahl von individuellen Gestaltungsmöglichkeiten eröffnet wird. 6.3 Verkehrsflächen / Erschließung Die bisherige Erschließung des Gewerbegebietes erfolgte vom Knotenpunkt Hiltruper Straße (K 37) / Zum buschstraße (K 36) über die Straße Petersheide von Nordwesten. Allerdings wird bereits im Bebauungspl an Nr. 344 aus dem Jahr 1990 davon ausgegangen, dass bei einer Erweiterung des Gewerbebetriebes Lancier in der planungsrechtlich angebotenen Größenordnung eine Neuanbindung an die Straße Am Steintor erforderlich wird. Die vorhandene Anbindung (Straße Petersdamm) inkl. Querung der Bahnlinie wurde somit bereits im Bebauungsplan Nr. 344 planungsrechtlich gesichert. Begründung zum Offenlegungsentwurf / Seite 8 von 33 Stadtplanung Verkehrsplanung StadtentwicklungAmt für Bebauungsplan Nr. 509 Wolbeck – Am Steintor / Petersheide / Petersdamm Im Rahmen der Aufstellung des Bebauungsplanes wurde ein Verkehrs gutachten (IGS, Ingenieurgesellschaft Stolz: Verkehrliche Untersuchung zum BP Nr. 509 in Münster -Wolbeck, Neuss, 15.01.2016) erstellt , welches neben der Berechnung des zukünftigen Verkehrsaufkommens, die Erschließung von der östlich das Plangebiet tangierenden Straße Am Steintor / Petersdamm sowie von der nordwestlich angrenzenden Peter sheide untersucht und die Auswirkungen aufzeigt. Das Gutachten kommt zu dem Ergebnis, dass durch die neue Wohnbebauung mit ca. 200-240 Wohneinheiten ein Verkehrsaufkommen von 565 Kfz/24h im Quell- und im Zielverkehr erzeugt wird. Während der Spitzenstunde am Nachmittag sind 53 einfahrende und 31 ausfahrende Fahrzeuge zu erwarten. Zusätzlich zu der Wohnbebauung ist der im nördlichen Teil des Plangebietes vorgesehene Kindergarten zu berücksichtigen. Für die Berechnung des Verkehrsaufkommens sind fünf Gruppen mit einer Gruppenstärke von jeweils 20 Kindern angenommen worden. Insgesamt wird durch den Kindergarten ein tägliches Verkehrsaufkommen von 134 Fahrten im Quell - sowie Zielverkehr ausgelöst, welches sich aus den Verkehren durch Mitarbeiter (14 Fahrten im Quell- sowie Zielverkehr) und den Hol - und Bringverkehren der Eltern (120 Fahrten im Quell - sowie Zielverkehr) zusammensetzt. Bezogen auf die Einrichtung einer Kindertagesstätte ist in der Spitzenstunde am Nachmittag mit 19 Fahrten im Quellverkehr und 22 Fahrten im Zielverkehr zu rechnen. Die verkehrliche Untersuchung bestätigt, dass das durch das geplante Wohngebiet hervorgerufene Verkehrsaufkommen über die vorhandenen Anbindungspunkte Petersheide / Petersdamm problemlos abgewickelt werden kann. Im Anbi ndungsbereich an die Straße Am Steintor wird die für einen verkehrsfunktional ausreichenden Knotenausbau notwendige Verkehrsfläche gesichert. Der schienengleiche Bahnübergang muss mit einer technischen Sicherung (Teilsignalisierung) ausgestattet werden. Der Straßenknotenpunkt Am Steintor / Petersdamm ist so umzugestalten, dass bei Schrankenschließung wartende Fahrzeuge vom Bahnübergang auf die Straße Am Steintor abfahren können. Auf der Straße am Steintor muss durch Abbiegespuren gewährleistet sein, dass der Geradeausverkehr bei Schrankenschließung durch wartende Fahrzeuge nicht beeinträchtigt wird. Näheres regelt die spätere Ausbauplanung. Internes Erschließungsnetz Das Wohnstraßennetz entwickelt sich von den Straßen Petersdamm und Petersheide nach Südosten über eine westlich und östlich als Ring geführte Straße mit Quer verbindungen. Um Durchgangs- bzw. Schleichverkehre zu minimieren, wird eine gradlinige Verbindung von der Straße Am Steintor zur Petersheide erschwert . Die Wohnsammelstraße verschwenkt hier in einer Schleife nach Süden. Die geradlinige Verbindung soll in einem reduzierten Querschnitt verkehrsberuhigt ausgebaut werden und ist im Bebauungsplan entsprechend festgesetzt. Die Ringstraße als innere Haupterschließung gliedert sich in zwei Abschni tte mit unterschiedlichen Breiten: Sie weist bis südlich des Quartierplatzes auf Grund der starken Zufahrtsfunktion eine Breite von 9,50 m auf. Hier werden zur Verkehrsberuhigung sowie temporeduzierenden Gestal tung ein einseitiger Fußweg sowie Parkstreifen angelegt. Da sich der Verkehr im Plangebiet nach Süden hin deutlich reduziert , weist die Ringstraße im südlichen Verlauf eine Breite von 7,50 m auf, die ebenfalls einseitig Parkstreifen ermöglicht. Begründung zum Offenlegungsentwurf / Seite 9 von 33 Stadtplanung Verkehrsplanung StadtentwicklungAmt für Bebauungsplan Nr. 509 Wolbeck – Am Steintor / Petersheide / Petersdamm Der Erschließungsstich ganz im Süden soll verkehrsberuhigt (Mischverkehrsfläche) ausgebaut werden. Da die südwestlich angrenzende, derzeit landwirtschaftlich genutzte Fläche im Regionalplan Münster (s. Pkt. 3.1) als „Allgemeiner Siedlungsbereich“ dargestellt ist und dort in Zukunft eine Wohnentwicklung erfolgen könnte, wird die nordwestliche Einfahrtssituation in das Plangebiet sowie die zentral im Plangebiet gelegene Verkehrsfläche südlich des Regenrückhaltebeckens planungsrechtlich so gesichert, dass bei Bedarf ein Anschluss gewährleistet werden kann. Rad- und Fußwegenetz Der Fuß- und Radwegeverkehr erfolgt weitgehend über die Wohnstraßen. Rückgrat des Wegesystems ist eine Nord- Süd-Fußwegachse bis zum zentralen Quartiersplatz / Spielbereich. Damit wird eine Vernetzung mit dem nordwestlich angrenzenden Baugebiet über die Straße An der Vogelrute in Richtung Schulzentrum, Versorgungseinrichtungen etc. hergestellt. Ruhender Verkehr Die bauordnungsrechtlich erforderlichen Stellplätze ( s. Pkt. 6.2.4) sind auf den privaten Grundstücken unterzubringen. Für Besucher ist im Straßenraum des Plangebiets eine ausreichende Anzahl an öffentlichen Besucherparkplätzen vorgesehen. Öffentlicher Personennahverkehr Die Haltestelle „Von-Holte-Straße” der Stadtbuslinie 8 in 250 -600 m Entfernung (je nach Lage im Plangebiet) sowie die Haltestelle „Juffernkamp” der Regionalbusl inie R 32 (Münster – Sendenhorst) in 80-550 m Entfernung (je nach Lage im Plangebiet) bieten eine gute Anbindung an den Hauptbahnhof Münster. Die Bahnlinie der Westfälischen -Landes-Eisenbahn GmbH (WLE) Wolbec k – Münster (Hauptbahnhof) tangiert das Plangebiet im Osten und ist als „Bahnanlage“ nachrichtlich übernommen. Eine Wiederaufnahme bzw. Weiterführung des Personennahverkehrs in Richtung Sendenhorst (20-Minuten-Takt zu den Hauptverkehrszeiten) ist angedacht. Derzeit wird die Bahnstrecke von ca. 4 Güterzügen pro Tag befahren. 6.4 Ver- und Entsorgung / Technische Infrastruktur Gas-, Strom- und Wasserversorgung Die Versorgung mit Strom, Gas und Wasser wird von den zuständigen Trägern über die Erweiterung bestehender Netze sichergestellt. Löschwasserversorgung Eine ausreichende Löschwasserversorgung für den Grundschutz ist über das öffentliche Trinkwassernetz herzustellen. Abwasserentsorgung Die Entwässerung des Plangebietes wird im Trennsystem erfolgen: Begründung zum Offenlegungsentwurf / Seite 10 von 33 Stadtplanung Verkehrsplanung StadtentwicklungAmt für Bebauungsplan Nr. 509 Wolbeck – Am Steintor / Petersheide / Petersdamm Schmutzwasser Die Schmutzwasserentsorgung soll an das bestehende Schmutzwassernetz in der Petersheide angebunden werden. Auf die Errichtung eines Pumpwerks kann verzichtet werden, stattdessen sollen die Kanalhauptstränge der Neuplanung mit geringem Gefälle verlegt werden. Aufgrund des nach Süden abfallenden Geländeniveaus werden Geländeaufhöhungen erforderlich, um eine ausreichende Tiefenlage der Kanäle zu gewährleisten. Niederschlagswasser Eine Versickerung des Regenwassers ist wegen der undurchlässigen Bodenbeschaffenheit nicht möglich. Die Regenwasserentsorgung erfolgt über das Fließgewässer Nr. 3289900.2. Das Gewässer fließt aus südwestlicher Richtung in das Plangebiet. Im Bereich des ehemaligen Gewerbestandortes ist das System heute auf einer Länge v on ca. 220 m verrohrt, bevor es am nördlichen Gebietsrand wieder als offene Vorflut auftritt. Das Gewässer soll freigelegt und im naturnahen Zustand an den nordwestlichen Plangebietsrand verlegt werden. Die Trasse der Gewässerneugestaltung wird im Bebauung splan als „Fläche für die Wasserwirtschaft” festgesetzt. Das Regenwasser soll über zwei Teilnetze – Nord und Süd – mittels Regenrückhaltebecken gedrosselt in das Gewässer eingeleitet werden. Die Rückhaltungen sind als Trockenbecken in offener Erdbauweise konzipiert. Die Drosselwassermenge soll dem natürlichen Abfluss entsprechen. Der Bebauungsplan setzt aufgrund des vorliegenden Entwässerungskonzeptes „Flächen für die Wasserwirtschaft” sowie zwei „Regenrückhaltebecken“ gem. § 9 (1) Nr. 16 BauGB fest. Die Regenrückhaltebecken liegen am Nordrand und am Südwestrand des Plangebietes. Die am Südrand des Plangebietes bestehende Grabensituation dient nicht der Entwässerung des Plangebietes, sondern der angrenzenden Verkehrsflächen (Bahnlinie, Landesstraße) und ist nicht als Gewässer eingestuft. Die Grabensituation wird in der „Öffentlichen Grünfläche” gesichert. 6.5 Gemeinbedarf / Soziale Infrastruktur Durch die Planung des neuen Wohnquartiers sowie einen sich abzeichnenden Bedarf in den angrenzenden Wohngebieten, ergibt sich der Bedarf einer drei- bis fünfzügigen Kindertagesstätte (KITA). Das erforderliche Grundstück ist im Bebauungspl an als „Fläche für Gemeinbedarf“ mit der Zweckbestimmung „Kindergarten“ festgesetzt. 6.6 Grünflächen / Begrünung 6.6.1 Öffentliche Grünflächen Wesentliches grüngestalt erisches Element innerhalb des Plangebietes ist eine zentrale Grünfläche, welche das Wohngebiet gliedert und als Spielbereich und Aufenthaltsfläche zur Verfügung steht. Die in diesem Bereich stockenden Gehölze können im Rahmen der Detailplanung erhalten werden. Über eine Fuß- und Radwegverbindung ist die Grünfläche auch an die im Norden bereits bestehenden Wohngebiete angebunden. Der durch die Planung ausgelöste Bedarf an öffentlichen Spielflächen wird zentral im Plangebiet durch die Festsetzung einer öffentlichen Grünfläche mit der Zweckbestimmung „Spielplatz” gedeckt. Begründung zum Offenlegungsentwurf / Seite 11 von 33 Stadtplanung Verkehrsplanung StadtentwicklungAmt für Bebauungsplan Nr. 509 Wolbeck – Am Steintor / Petersheide / Petersdamm In den südlichen und südwestlichen Randbereichen soll das Wohngebiet in die angrenzende freie Landschaft eingebunden werden. Um dies zu gewährleisten, werden einige der im Süden bestehenden ökologisch und kulturhistorisch bedeutenden Gehölze (Schneitelhainbuchen) durch entsprechende Festsetzungen erhalten. Im nördlichen Bereich des Bebauungsplans wird zwischen der Straße Am Steintor und der nachrichtlich dargestellten „Fläche für Bahnanlagen“ ein Bereich als „Verkehrsgrün“ festgesetzt. 6.6.2 Wald / Flächen für die Landwirtschaft Der im Süden des Plangebietes bestehende Fichtenbestand ist bereits teil weise im Bebauungsplan aus dem Jahr 1990 überplant worden. Hierfür wurde seiner zeit die Aufweitung eines südlich des Plangebietes vorhandenen Windschutzstreifens als Ersatzmaßnahme durchgeführt. 6.6.3 Anpflanz- und Erhaltungsgebote Grünflächen Die innerhalb der südlichen / südwestlichen öffentlichen Grünfläche bestehende Hainbuchen- Wallhecke ist dauerhaft zu erhalten. Straßenverkehrsflächen Zwecks Durchgrünung des Gebietes ist vorgesehen, in regelmäßigen Abständen Baumanpflanzungen auf den Straßenverkehrsflächen vorzunehmen. Die festgesetzten Bäume sind als einheimische, standortgerechte klei n- bis mittelkronige Bäume zu pflanzen und dauerhaft zu erhal ten. Eine Konkretisierung der Standorte erfolgt im Rahmen der Ausbauplanung. 6.6.4 Eingriffs- und Ausgleichsbilanz Rechtskräftiger Bebauungsplan Der Bebauungsplan Nr. 344 aus dem Jahr 1990 set zt großflächig Gewerbegebiet mit einer entsprechend hohen Flächenversiegelung (GRZ 0,8) fest. Bei einer heutigen Umsetzung des rechtskräftigen Bebauungsplans Nr. 344 und der damit verbundenen großflächigen Versiegelung würde im rechtlichen Sinne kein Eingriff in Natur und Landschaft gemäß §§ 14 ff BNatSchG entstehen. Ein Ausgleich wäre nicht erforderlich. Planung Mit der jetzt festgesetzten Grundflächenzahl von 0,4 für das Wohngebiet – bzw. kleinflächig für das Mischgebiet mit 0,6 – wird der Versiegelungs grad im Vergleich zum rechtskräftigen Bebauungsplan Nr. 344 selbst bei Berücksichtigung der möglichen Überschreitung gem. § 19 (4) BauN VO deutlich unterschritten, sodass mit Realisierung des Wohngebietes kein weitergehender Eingriff in Natur und Landschaft erfolgt als er bereits nach geltendem Planungsrecht (Bebauungsplan Nr. 344) zulässig wäre. Es werden zusätzliche Grünflächen und Einzel bäume festgesetzt; darüber hinaus ist ein naturnaher Ausbau der Gewässer im nördlichen und westlichen Bereich des Plang ebietes vorgesehen. Die vorgenommene Ausgleichsbilanzierung schließt mit einem positiven Saldo (vgl. Pkt. 8). Begründung zum Offenlegungsentwurf / Seite 12 von 33 Stadtplanung Verkehrsplanung StadtentwicklungAmt für Bebauungsplan Nr. 509 Wolbeck – Am Steintor / Petersheide / Petersdamm 6.7 Immissionsschutz Die Immissionssituation wurde durch ein Immissionsgutachten (Uppenkamp + Partner: Schallimmissionsgutachten 05 1119 15, Ahaus, März 2016) bewertet, welches die auf das Plangebiet einwirkenden Verkehrs- und Freizeitlärmimmissionen ermittelt und bewertet. Verkehrslärm Straße / Schiene Die gutachterliche Untersuchung kommt hinsichtlich der Gesamtverkehrslärmeinwirkungen zu dem Ergebnis, dass bei freier Schallausbreitung die Orientierungswerte für Allgemeine Wohngebiete gem. DIN 18005 im Nahbereich der Straße Am Steintor bzw. der Bahntrasse sowie im Bereich des Bahnüberganges überschritten werden. Die Orientierungswerte für Mischgebiete werden eingehalten. Zur Einhaltung des gebietsspezifischen Orientierungswertes im Bereich der Erdgeschosse wird entlang der Bahntrasse eine Lärmschutzwand in einer Höhe von 57,8 m über NHN erforderlich. Dies entspricht einer Höhe von ca. 3 m über der geplanten Straßenverkehrsfläche im Plangebiet. Die Schallschutzwand muss den Anforderungen der ZTV-LSW 06 entsprechen und ist zu den Verkehrswegen hin hochabsorbierend auszuführen. Da eine höhere Lärmschutzwand aus städtebaulichen und gestalterischen Gründen nicht zu vertreten ist, wird zusätzlich( insbes. zum Schutz der Obergeschosse) passiver Lärmschutz erforderlich. Für die im Bebauungsplan als Lärmpegelbereich III nach DIN 4109 gekennzeichneten Baugrenzen sind zum Schutz vor Lärmeinwirkungen durch den Straßen- und Schienenverkehr die Außenbauteile von Wohn- und Aufenthaltsräumen mit einem erforderlichen resultierenden Schalldämm-Maß (erf. R'w,res) von 35 dB und von Büroräumen und ähnliches mit einem erforderlichen resultierenden Schalldämm-Maß (erf. R'w,res) von 30 dB zu errichten. Für die im Bebauungsplan als Lärmpegelbereich IV nach DIN 4109 gekennzeichneten Baugrenzen sind die Außenbauteile von Wohn- und Aufenthaltsräumen mit einem erforderlichen resultierenden Schalldämm -Maß (erf. R'w,res) von 40 dB und von Büroräumen und ähnliches mit einem erforderlichen resultierenden Schalldämm -Maß (erf. R'w,res) von 35 dB zu errichten. Da bereits bei Außengeräuschpegeln über 45 dB(A) bei teilweise geöffnetem Fenster ein ungestörter Schlaf häufig nicht mehr möglich ist, ist in den Bereichen des Plangebietes, in denen nachts diese Pegel vorliegen, bei Räumen ab dem 1. Obergeschoss, die dem Schlafen dienen, der Einbau von Fenstern mit schallgedämmten Lüftungen erforderlich, sofern die Fassaden zur Lärmquelle hin ausgerichtet sind. Die schallgedämmten Lüftungen dürfen die Gesamtschalldämmung der Außenfassade nicht verschlechtern. Das Schalldämmmaß von Lüftungseinrichtungen / Rolladenkästen ist bei der Berechnung des resultierenden Bauschalldämmmaßes R'w,res zu berücksichtigen. Die schalltechnische Untersuchung der durch das Plangebiet erzeugten Mehrverkehre aus dem Straßenverkehr für die außerhalb des Geltungsbereiches befindliche Bestandsbebauung hat ergeben, dass aufgrund der aktuell sehr geringen Straßenverkehrsbelastung im Bereich der Straße Petersheide künftig Pegelerhöhungen von bis zu 8 dB(A) zu prognostizieren sind. Mit dieser Pegelerhöhung werden die bis dato eingehaltenen Orientierungswerte für Allgemeine Wohngebiete um bis zu 1 dB am Tag und bis zu 3 dB im Nachtzeitraum überschritten. Die Orientierungswerte für Mischgebiete werden jedoch eingehalten, sodass weiterhin gesundes Wohnen möglich ist. Die gebietsspezifischen Immissionsgrenzwerte der Verkehrslärmschutzverordnung (16. BImSchV) von tags 59 dB(A) und nachts 49 dB(A), die als Grenze zur erheblichen Begründung zum Offenlegungsentwurf / Seite 13 von 33 Stadtplanung Verkehrsplanung StadtentwicklungAmt für Bebauungsplan Nr. 509 Wolbeck – Am Steintor / Petersheide / Petersdamm Belästigung durch Verkehrsgeräusche im Rahmen des Neubaus oder der wesentlichen Änderung von Straßen herangezogen werden, werden an den untersuchten Immissionsorten ebenso eingehalten wie die sog. „Zumutbarkeitsschwelle”, die nach stehender Rechtsprechung im Rahmen der städtebaulichen Planung in Wohngebieten bei 70 dB(A) am Tag und 60 dB(A) im Nachtzeitraum liegt. Aktive Schallschutzmaßnahmen (z. B. Lärmschutzwand) scheiden im Bereich der Petersheide auf Grund der bestehenden städtebaulichen Situation aus. Alternative Erschließungsmöglichkeiten über die gewählten Anbindungen für das Baugebiet (Petersheide und Petersdamm / Steintor) hinaus bestehen nicht. Die Anbindung an das Steintor wird durch den Ausba u der Bahnquerung in ihrer Lei stungsfähigkeit optimiert, sodass die Verkehrsbelastung für den Straßenzug Petersheide soweit als möglich minimiert werden wird. Vor diesem Hintergrund und unter Berücksichtigung der Tatsache, dass auf Grundlage des bisherigen Planungsrechtes (Gewerbegebiet) eine vergleichbare oder auch höhere Verkehrsbelastung mit einem höheren Anteil an Schwerlastverkehr im Bereich Petersheide möglich wäre, wird die mit der Planung verbundene Lärmbelastung in der Abwägung der verschiedenen Belange als hinnehmbar eingestuft. Ein rechtlicher Anspruch auf Durchführung passiver Lärmschutzmaßnahmen ist aufgrund der Höhe der Lärmbelastung und der Tatsache, dass es sich im vorliegenden Fall nicht um den Neubau oder die wesentliche Änderung einer Straße handelt, nicht gegeben. Im Einwirkungsbereich der Straße Am Steintor ist der Einfluss der Zusatzverkehre aufgrund der bereits höheren Verkehrsvorbelastung geringer und führt lediglich zu Pegelerhöhungen in der Größenordnung von 0,2 bis 0,4 dB(A). Dami t wird die bestehende Immissionssituation in Hinblick auf die gebietsspezifischen Immissions werte der 16. BlmSchV nicht wesentlich verschlechtert. Ein Anspruch auf passi ve Lärmschutzmaßnahmen an der betroffenen Wohnbebauung besteht auch für diesen Bereich nicht. Freizeitlärm Neben den Verkehrslärmimmissionen wurden ebenso die Freizeitlärmeinwirkungen durch das nördlich angrenzende Jugendzent rum „Bahnhof Wolbeck“ beurteilt (Grundlage: Schalltechnischer Bericht über die Geräuschsituation in der Nachbarschaf t des Jugendzentrums „Bahnhof Wolbeck“, Kötter Consulting Engineers KG, Rheine, 13.01.2012). Im Ergebnis ist davon auszugehen, dass an der geplanten Wohnnutzung innerhalb des Plangebietes südlich der Anbindung Petersdamm die gebietsspezifischen Immissions richtwerte der Freizeitlärmrichtlinie NRW in der lautesten Nachstunde eingehalten werden. Anders stellt sich dies für die westlich der Bahnlinie, dem Jugendzentrum gegenüberliegende geplante Mischgebietsnutzung dar. Hier werden die Immissionsrichtwerte der TA Lärm an der nordöstlichen Baugrenze deutlich überschritten. Im Rahmen des Bebauungsplanes werden daher für diese Grundstücke Festsetzungen getroffen, um bei Neubau, der baulichen Änderung oder Erweiterung einen schalltechnischen Konflikt zu vermeiden. Grundsätzlich sind abschirmende Maßnahmen in Form einer Lärmschutzwand besonders an der Quelle effektiv. Mit zunehmendem Abstand einer potentiellen Lärmschutzwand zu der Quelle erhöht sich die erforderliche Schirmkantenhöhe. Im vorliegenden Fall wäre die Höhe einer Lärmschutzwand, die im Geltungsbereich des Bebauungsplanes festzusetzen wäre, mindestens so hoch wie der zu schützende Immissionsort (jedes Vollgeschoss müsste demnach voll geschützt werden). Vor diesem Hintergrund ist die Errichtung einer Lärmschutzwand aus städtebaulichen Gründen nicht zielführend. Es sind daher Vorkehrungen zum passiven Immissionsschutz erforderlich. Begründung zum Offenlegungsentwurf / Seite 14 von 33 Stadtplanung Verkehrsplanung StadtentwicklungAmt für Bebauungsplan Nr. 509 Wolbeck – Am Steintor / Petersheide / Petersdamm An den betroffenen Fassaden der Gebäude in Ausrichtung zum Jugendz entrum ist der Immissionsschutz der geplanten Wohnnutzung daher durch folgende technische / grundrisstechnische Maßnahmen oder eine Kombination der genannten Maßnahmen sicherzustellen: • Ausschluss von Fenstern von schutzbedürftigen Räumen nach DIN 4109 (Ausgabe November 1989) an den betroffenen Fassaden durch eine geeignete Grundrissgestaltung, • Ausstattung von schutzbedürftigen Räumen an den betroffenen Fassaden durch nicht zu öffnende Fenster mit fensterunabhängigen Lüftungseinrichtungen und / oder • Anwendung anderer geeigneter technischer Maßnahmen, durch die die Einhaltung der Immissionsrichtwerte 50 cm vor den Fenstern von schutzbedürftigen Räumen gewährleistet wird. Der Nachweis ist im Baugenehmigungsverfahren zu führen. Gewerbelärm Hinsichtlich der bestehenden gewerblichen Nutzungen im Norden des Plangebiet es sind keine Immissionsprobleme zu erwarten. Nach den Bestimmungen des Bebauungsplanes sind hier auch künftig nur mischgebietsverträgliche, gewerbliche Nutzungen zulässig. 6.8 Altlasten / Altstandorte / Kampfmittel Hinsichtlich möglicher Altlasten auf dem ehemaligen Gewerbegelände wurde eine Gefährdungsabschätzung (Baugrund Ingenieure: Gefährdungsabschätzung, Betriebsgelände Lancier, Münster, 28.01.2003) durchgeführt. Als Ergebnis wurde festgestellt , dass aufgrund eines Heizölschadens und eines Ölschadens in den Jahren 1991 und 1992 im Nordosten des ehemaligen Betriebsgeländes erhöhte Belastungen im Grundwasser festgestellt wurden. Nach abschließendem Prüfbericht (Wessling GmbH, Prüfbericht Untersuchungen ehem. Lanciergelände Münster -Wolbeck, Altenberge, 04.09.2014) sind die Untersuchungen im Bereich der ehemaligen Tauchbecken abgeschlossen. Bis auf einen geringfügig erhöhten PAK - Befund in einer der beiden neuen Messstellen wurden keine Besonderheiten bezüglich der Schadstoffuntersuchungen festgestellt. D as Konzept zur Sanierungsbegleitung im Bereich der „ehem. Gebäude 2 und 4” wurde von der Stadt Münster genehmigt, sodass hier unter gutachterlicher Begleitung die Bodenplatten aufgenommen werden konnten. Beim Rückbau der Bodenplatten traten keine auffällig en Geruchsbildungen (Heizöl / Diesel- Lösemittelgerüche) bzw. Verfärbungen auf. Sowohl die Analyseergebnisse der Untersuchungen im Bereich des ehem. Farblagers als auch die organoleptischen Befunde ergaben bei den Feldarbeiten (Rammkernsondierungen) keine Besonderheiten. Mit Sanierung der Altlast wird das Gelände altlastenfrei für die Bebauung zur Verfügung gestellt. Eine Kennzeichnungspflicht im Rahmen des Bebauungsplanes gem. § 9 (5) BauGB besteht demnach nicht. Das Gelände ist in der Kampfmittelbelast ungskarte als Bombenabwurfgebiet ausgewiesen. Daher ist das gesamte Gelände frühzeitig vor Beginn bodeneingreifender Maßnahmen auf Kampfmittelfreiheit zu prüfen. Der Bebauungsplan enthält einen entsprechenden Hinweis. Begründung zum Offenlegungsentwurf / Seite 15 von 33 Stadtplanung Verkehrsplanung StadtentwicklungAmt für Bebauungsplan Nr. 509 Wolbeck – Am Steintor / Petersheide / Petersdamm 6.9 Denkmalschutz / Archäologie Innerhalb des Plangebiets befinden sich nach derzeitigem Kenntnisstand keine Bodendenkmäler im Sinne des Denkmalschutzgesetzes NRW. Bei Bodeneingriffen in einer über Jahrhunderte hinweg besiedelten Kulturlandschaft können jedoch jederzeit archäologische Funde und Befunde auftreten sowie neue Bodendenkmäler (kulturgeschichtliche Bodenfunde, Mauern, Einzelfunde, aber auch Verfärbungen in der natürlichen Bodenbeschaffenheit) entdeckt werden. Den Umgang mit Bodendenkmälern und das Verhalten bei der Entdeckung von B odendenkmälern regelt das Denkmalschutzgesetz. Der Bebauungsplan enthält einen entsprechenden Hinweis. 7. Flächenbilanz Tabelle 1: Flächenbilanz Plangebiet gesamt 11,24 ha 100,00 % Allgemeines Wohngebiet 7,43 ha 66,10 % Mischgebiet 0,63 ha 5,60 % Fläche für Gemeinbedarf 0,22 ha 1,96 % Öffentliche Verkehrsfläche 1,65 ha 14,68 % Verkehrsgrün 0,06 ha 0,53 % Fläche für die Wasserwirtschaft 0,61 ha 5,43 % Öffentliche Grünfläche 0,51 ha 4,54 % Bahnanlage 0,13 ha 1,16 % 8. Auswirkungen auf die Umwelt / Umweltbericht gemäß § 2 a BauGB Der Umweltbericht fasst die Ergebnisse der gem. §§ 2 (4) i. V. m. § 1 (6) Nr. 7 und 1 a BauGB durchzuführenden Umweltprüfung zusammen, in der die mit der Aufstellung des vorliegenden Bebauungsplans voraussichtlich verbundenen Umweltauswirkungen ermittelt und bewertet wurden. Inhaltlich und in der Zusammenstellung der Daten berücksichtigt der Umweltbericht die Vorgaben der Anlage zu §§ 2 (4) und 2 a BauGB. 8.1. Rahmen der Umweltprüfung Der Untersuchungsrahmen des Umweltberichts umfasst im Wesentlichen das Plangebiet des Bebauungsplans. Je nach Erfordernis und räumlicher Beanspruchung des zu untersuchenden Schutzguts erfolgt eine Variierung dieses Untersuchungsraums. Für das Plangebiet liegt der rechtskräftige Bebauungsplan Nr. 344 zugrunde. Dieser setzt derzeit großflächig „Gewerbegebiet“ für das Plangebiet mit einer GRZ von 0,8 fest. Zusätzlich sind entlang der Grenzen zur freien Landschaft, zu dem bestehenden Wohngebiet im Norden und entlang der Landesstraße Eingrünungen festgesetzt. Bezüglich des Immissionsschutzes wurden Nutzungsgrenzen festgesetzt und die zulässigen Betriebsarten gem. damals geltender Abstandsliste geregelt. Begründung zum Offenlegungsentwurf / Seite 16 von 33 Stadtplanung Verkehrsplanung StadtentwicklungAmt für Bebauungsplan Nr. 509 Wolbeck – Am Steintor / Petersheide / Petersdamm Demnach sind großflächige Versiegelungen innerhalb der Baugrenzen zul ässig. Ebenso wäre eine Überplanung der aktuell vorhandenen Biotops trukturen und landwirtschaftlichen Flächen zulässig. Die Entwicklung gemäß den Vorgaben des bestehenden Bebauungsplans würde kein Eingriff in Natur und Landschaft gem. § 14 ff BNatSchG darstellen. Die folgende Bestandsbeschreibung berücksichtigt den derzeit planungsrechtlichen Zustand. Zudem werden auch Aussagen zum aktuellen Bestand gemacht, um der tatsächlichen Situation Rechnung tragen zu können. 8.2 Kurzdarstellung der Planung Die Pla nung sieht vor, im Süden von Wolbeck auf einer Fläche von rund 11 ha neue Wohnbauflächen zu schaffen, um der Nachfrage nach Geschosswohnungen und Einfamilienhäusern nachzukommen. Die hierfür in Anspruch zu nehmende Fläche ist bereits mit dem rechtskräftigen Bebauungsplan Nr. 344 mit Planungsrecht belegt. Dieser setzt jedoch Gewerbegebiet für das Plangebiet fest, sodass durch den Bebauungsplan Nr. 509 die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Entwicklung des neuen Wohngebietes geschaffen werden soll en. Die verkehrliche Anbindung des Plangebietes erfolgt von den Straßen Petersheide und Petersdamm. Die Details der Pla nung können dem städtebaulichen Konzept (Pkt. 5+6 der Begründung) entnommen werden. 8.3 Fachgesetzliche Ziele und Vorgaben des Umweltschutzes Die auf den im folgenden genannten Gesetzen bzw. Richtlinien basierenden Vorgaben für das Plangebiet werden je nach Planungsrelevanz inhaltlich bei der Betrachtung der einzelnen Schutzgüter konkretisiert. Tabelle 2: Umweltschutzziele Umweltschutzziele Mensch Hier bestehen fachliche Normen, die insbesondere auf den Schutz des Menschen vor Immissionen (z. B. Lärm) und gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse zielen (z. B. Baugesetzbuch, TA Lärm, DIN 18005 Schallschutz im Städtebau). Bezüglich der Erholungsmöglichkeit und Freizeitgestaltung sind Vorgaben im Baugesetzbuch (Bildung, Sport, Freizeit und Erholung) und im Bundesnaturschutzgesetz (Erholung in Natur und Landschaft) enthalten. Biotoptypen, Tiere und Pflanzen, Biologische Vielfalt, Arten- und Biotopschutz Die Berücksichtigung dieser Schutzgüter ist gesetzlich im Bundesnaturschutzgesetz, dem Landschaftsgesetz NW, dem Bundeswaldgesetz und dem Landesforstgesetz NRW und in den entsprechenden Paragraphen des Baugesetzbuches ( u.a. zur Sicherung der Lei stungs- und Funktionsfähigkeit des Naturhaushalts und der Tier - und Pflanzenwelt einschließlich ihrer Lebensstätten und Lebensräume sowie Erhalt des Walds wegen seiner Bedeutung für die Umwelt und seiner ökologischen, sozialen und wirtschaftlichen Funkt ion) sowie der Bundesartenschutzverordnung vorgegeben. Weitere Auskünfte geben die Fachinformationssysteme des Landesamts für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz (LANUV). Boden und Wasser Hier sind die Vorgaben des Bundesnaturschut zgesetzes, des Bundes - und Landesbodenschutzgesetzes (u. a. zum sparsamen und schonenden Umgang mit Grund und Boden, zur nachhaltigen Sicherung oder Wiederherstellung der Bodenfunktionen), der Bundes bodenschutzverordnung und bodenschutzbezogene Vorgaben des Baugesetzbuches (z. B. Bodenschutzklausel) sowie das Wasserhaushaltsgesetz und das Landeswasserge setz (u. a. zur Sicherung der Gewässer zum Wohl der Allgemeinheit und als Lebensraum für Tier und Pflanze) die zu beachtenden gesetzlichen Vorgaben. Begründung zum Offenlegungsentwurf / Seite 17 von 33 Stadtplanung Verkehrsplanung StadtentwicklungAmt für Bebauungsplan Nr. 509 Wolbeck – Am Steintor / Petersheide / Petersdamm Umweltschutzziele Landschaft Die Berücksichtigung dieses Schutzguts ist gesetzlich im Bundesnaturschutzgesetz, dem Land schaftsgesetz NW (u. a. zur Sicherung der Vielfalt, Eigenart und Schönheit sowie des Erholungswerts der Landschaft) und in den entsprechenden Paragraphen des Baugesetzbuches vorgegeben. Luft und Klima Zur Erhaltung einer bestmöglichen Luftqualität und zur Vermeidung von schädlichen Um welteinwirkungen sind die Vorgaben des Baugesetzbuchs, des Bundesimmissionsschutzgesetzes und der TA Luft zu beachten. Indirekt ent halten über den Schutz von Biotopen das Bundesnaturschutzgesetz und direkt das Landschaftsgesetz NW Vorgaben für den Klimaschutz. Kultur- und Sachgüter Bau- oder Bodendenkmale sind durch das Denkmalschutzgesetz unter Schutz gestellt. Der Schutz eines bedeutenden, historischen Orts - und Landschaftsbilds ist in den entsprechenden Paragraphen des Baugesetzbuchs bzw. des Bundesnaturschutzgesetzes vorgegeben. 8.4 Umweltbeschreibung / Umweltbewertung und Wirkungsprognose Naturräumlich betrachtet liegt das Plangebiet innerhalb der naturräumlichen Haupteinheit des „Kernmünsterlandes“ im Bereich der Untereinheit „Wolbecker Ebene“, die sich von Wolbeck bis nach Everswinkel zieht und im Süden bis nach Sendenhorst reicht. Kennzeichnend für die „ Wolbecker Ebene“ sind die Sandlößebenen mit geringen Höhenunterschieden – das Plangebiet liegt bei Höhen zwischen 53,21 m ü. NHN und 54,11 m ü. NHN. Es überwiegen sandige, nährstoffarme Braun- und Parabraunerden aus Flugsand auf Schichten aus Sand, Kies und Ton. Neben den par kartig im Raum verteilten Wäldchen und Hecken ist der Naturraum auch von eingestreuten Siedlungen geprägt und von Ackerflächen dominiert. Laut Grünordnungsplan Münster würde sich entsprechend dem vorherrschenden Untergrund vorwiegend artenarmer Eichen- Hainbuchenwald mit Buchen- Eichen-Durchdringung als „potenziell natürliche Vegetation“ etablieren. Der nördliche Teilbereich des Plangebietes ist als Gewerbestandort gemäß den Vorgaben des Bebauungsplans Nr. 344 mit den entsprechenden Versiegelungen realisiert worden. Inzwischen sind jedoch die damals errichteten Gebäude größtenteils mit entsprechender Genehmigung abgerissen worden. Der südl iche Teil des Plangebietes wird als intensiv genutzter Acker wie auch als Grünland bewirtschaftet. Gleichzeitig bestehen in diesem Bereich auch einige Gehölzbestände mit z. T. kulturhistorischer Bedeutung (Wallhecke, Schneitelhainbuchen). Im Norden rahmt der bestehende Siedlungskörper Wolbecks Teile des Plangebietes ein. Im Osten, jenseits der Straße Am Steintor, schließen sich die weitläufigen Waldbestände des Wolbecker Tiergartens an, die als Naturschutz- und FFH-Gebiet ausgewiesen sind. 8.4.1 Menschen Bestandsbeschreibung Bei der Analyse und Bewertung der Flächenfunktion für den Menschen steht die Wahrung der Gesundheit und des Wohlbefindens des Menschen im Vordergrund. Dabei werden die Aspekte zum Schutz des Wohnens und des Wohnumfeldes (Erholung) aber auch mögliche Funktionen als Arbeitsstätte im Rahmen der Planung zu berücksichtigen sein. Begründung zum Offenlegungsentwurf / Seite 18 von 33 Stadtplanung Verkehrsplanung StadtentwicklungAmt für Bebauungsplan Nr. 509 Wolbeck – Am Steintor / Petersheide / Petersdamm Die Festsetzungen des rechtskräftigen Bebauungsplans lassen derzeit eine Belastung des Schutzgutes zu. So ist beispielsweise durch die Festsetzung eines Gewerbegebietes eine erhöhte Immissionsbelastung des Plangebietes und des Umfeldes möglich . Der Immissionsschutz wurde über die Abst andsliste gem. Abstandserlass gewährleistet. Darüber hinaus verläuft entlang der östlichen Grenze die Straße „Am Steintor“ und die Bahnlinie Münster – Sendenhorst, die zukünftig neben Güterverkehr auch wieder für Personennahverkehr geöffnet werden soll. Hierdurch bestehen Vorbelastungen für das Plangebiet. Die derzeitig vorhandene Nutzung innerhalb des Plangebietes stellt sich jedoch anders dar. So ist das Gewerbegebiet nur im nördlichen Teilbereich entwickelt worden und der südliche Teilbereich wird für landwirtschaftliche Zwecke, d.h. auch zur Produktion von Nahrungsmitteln, genutzt. Weiter finden sich im östlichen Bereich Kleingartenstrukturen, die der Erholungsnutzung dienen sowie zwei Wohnhäuser (nordöstlich). Umweltauswirkungen Mit der Planung werden die bisher (planungsrechtlich) zulässigen Auswirkungen auf das Schutzgut zurückgenommen. Die Festsetzung eines Wohn- , bzw. Misch gebietes hat deutlich geringere Auswirkungen auf die angrenzenden Nutzungen. Gleichzeitig werden höhere Ansprüche an den Immissionsschutz gestellt. So wurde der Immissionsschutz gegenüber der Landesstraße und der Bahnlinie gutachterlich geprüft. Das Gutachten kommt zu dem Ergebnis, dass entlang der östlichen Plangebietsgrenze eine Schallschutzwand in einer Höhe von 3 m zu errichten ist. Zusätzlich sind passive Schallschutzmaßnahmen im Bereich der Obergeschosse der Gebäude erforderlich. Im Bebauungsplan werden die erforderlichen Maßnahmen durch entsprechende Festsetzungen berücksichtigt. Der erforderliche Immissionsschutz und somit gesunde Wohnverhältnisse können so sichergestellt werden. Die bestehende Wohnnutzung kann in der Planung erhalten werden. Eine Erschließung des Gebietes durch Fuß- und Radwege ist vorgesehen. Hierdurch kann die Erholungsnutzung im Plangebiet gesteiger t werden und es ist ein Anschluss an die freie Landschaft sowie den Wolbecker Tiergarten gegeben. Die Funktion als Arbeitsplatz im Gewerbegebiet wurde bereits aufgegeben. Ebenso geht die Funktion als Arbeitsplatz auf den Landwirtschaftsflächen verloren. Unter Beachtung immissionsschutzrechtlicher Anforderungen werden mit der Planung keine erheblich nachteiligen Beeinträchtigungen auf das Schutzgut vorbereitet. 8.4.2 Pflanzen und Tiere / Biologische Vielfalt Bestandsbeschreibung Der rechtskräftige Bebauungsplan setzt im Plangebiet ein Gewerbegebiet mit einer Grundflächenzahl von 0,8 fest. Weiter sind randliche Eingrünungen als private Grünfläche in einer Breite zwischen 5 m im Westen, 10 m entlang der nördlichen und südlichen Grenze und bis zu 50 m in dem breiten Streifen im Südosten festgesetzt. Im Süden sind Teile dieser privaten Grünfläche mit einer Erhaltungsfestsetzung überlagert. Ebenso ist im Norden des Bebauungsplans eine private Grünfläche mit einer Erhaltungsfestsetzung überlagert. Der rechtskr äftige Bebauungsplan dient als Grundlage für die folgende Bewertung der Biotoptypen und für die Eingriffsregelung. Begründung zum Offenlegungsentwurf / Seite 19 von 33 Stadtplanung Verkehrsplanung StadtentwicklungAmt für Bebauungsplan Nr. 509 Wolbeck – Am Steintor / Petersheide / Petersdamm Tabelle 3: Bewertung der Biotoptypen Private Grünfläche mit Erhaltungsfestsetzung An der südlichen Grenze findet sich ein Gehölzbestand, der mit einem Erhaltungsgebot belegt ist. Die Gehölze setzen sich, nach aktueller Prüfung, vorwiegend aus Fichten zusammen. Inner halb der Erhaltungsfestsetzung findet sich hier auch eine alte Wallhecke mit Schneitelhainbuchen. Die Fläche mit Erhaltungsfestsetzung im Norden setzt sich vorwiegend aus Birken zusammen und bildet einen dichten Gehölzbestand. Seltenheit selten und nur langfristig ersetzbar , kulturhistorisch bedeutsam (Schneitelhainbuchen), mittlere Entwicklungsdauer / Ersetzbarkeit (Fichten- , Birkenbestand) Natürlichkeit/ Hemerobie Anthropogene Entstehung, aufgrund der angrenzenden Nutzung und der Sicherung der Verkehrssicherheit besteht eine mittlere naturnahe Entwicklung. Die bestehenden Schneitel hainbuchen haben im Zusammenhang mit den umgebenden Biotopstrukturen eine hohe ökologische Qualität Struktur- und Artenvielfalt Natürliche (hohe) Strukturvielfalt . Im rechtskräftigen Bebauungsplan wird die Struktur- und Artenvielfalt durch die großzügigen Grünfestsetzungen gesichert Artenschutzwert Fichten und Birkenbestand v on mittlerer Funktionserfüllung. Die bestehenden Schneitelhainbuchen im südlichen Bereich des Plangebietes haben im Kontext der angrenzenden Biotopstrukturen einen hohen Wert für den Artenschutz u.a. als potenzieller Lebensraum für planungsrelevante Arten Biotopverbund Funktion im Zusammenhang mit der angrenzenden offenen Landschaft im Süden gegeben, Birkenbestand im Norden mit nachrangiger Funktion, da mehr oder weniger solitär gelegen Vorbelastung Vorbelastung durch das angrenzende festgesetzte Gewerbegebiet , Gleise und Straßen Private Grünfläche mit Pflanzgebot Fast das gesamte Plangebiet ist von einer privaten Grünfläche mit Pflanzgebot umgeben. Das Pflanzgebot sieht laut textlicher Fests etzung standortgerechte Flurgehölze (z.B. Hainbuche, Haselnuss, Hartriegel, Holunder, Heckenrose, Schneeball) vor. Seltenheit Häufig, kurze Entwicklungsdauer / Ersetzbarkeit Natürlichkeit/ Hemerobie Anthropogene Entstehung, aufgrund der angrenzenden N utzung und der Sicherung der Verkehrssicherheit besteht eine mittlere naturnahe Entwicklung Struktur- und Artenvielfalt mittel Artenschutzwert Im Verbund von mittlerer bis hoher Funktionserfüllung Biotopverbund Funktion für häufige Kulturfolger (z.B. Amsel, Rotkehlchen, Kaninchen) Vorbelastung Vorbelastung durch das angrenzende festgesetzte Gewerbegebiet Namenloses Gewässer Im Norden des Plangebietes verläuft ein namenloses Gewässer. Es wird im Norden nur in einem kurzen Teilstück als offenes G ewässer geführt. Danach verläuft es im verrohrten Zustand weiter. Dieser Bereich ist mit einem Leitungsrecht belegt. Seltenheit Nicht selten Natürlichkeit/ Hemerobie Anthropogen stark beeinflusst und begradigt als Graben ausgebaut, Gehöl ze in der Böschung mit einer mittleren naturnahen Entwicklung Struktur- und Artenvielfalt Gewässer begradigt und ohne Struktur, Gehölze mit einer mittleren Strukturvielfalt Artenschutzwert Mittlere Funktionserfüllung Begründung zum Offenlegungsentwurf / Seite 20 von 33 Stadtplanung Verkehrsplanung StadtentwicklungAmt für Bebauungsplan Nr. 509 Wolbeck – Am Steintor / Petersheide / Petersdamm Biotopverbund Keine besondere Funktion, da nur in Teilen offen geführt Vorbelastung Durch den Ausbau und das angrenzende Gewerbegebiet deutlich anthropo gen vorbelastet Versiegelte Fläche / Gewerbegebiet Der zentrale Bereich des Bebauungsplans lässt eine großflächige Versiegelung von max. 80 % der vorhandenen Fläche zu. Seltenheit Nicht selten Natürlichkeit/ Hemerobie Naturfern Struktur- und Artenvielfalt Sehr gering Artenschutzwert Nachteilig Biotopverbund Keine Funktion Versiegelter Weg / Verkehrsfläche Im nördlichen Bereich des Plangebietes verläuft der Petersdamm über den das Plangebiet im rechtskräftigen Bebauungsplan erschlossen wurde. Seltenheit Nicht selten Natürlichkeit/ Hemerobie Naturfern Struktur- und Artenvielfalt Sehr gering Artenschutzwert Nachteilig / Barrierewirkung Biotopverbund Keine Funktion Fläche für Bahnanlagen Entlang der nordöstlichen Plangebiets grenze verläuft eine Bahnlinie, die im nördlichen Bereich innerhalb des Bebauungsplans liegt. Seltenheit Nicht selten Natürlichkeit/ Hemerobie Naturfern Struktur- und Artenvielfalt Im Verbund mit anderen Biotoptypen kann eine hohe Strukturvielfalt entstehen, die insbesondere für Reptilien von Bedeutung sein kann Artenschutzwert Als Habitatkomplex u.U. hoch Biotopverbund Keine besondere Funktion Stellplatzanlage Im nördlichen Bereich des Plangebietes sind Stellplatzanlagen festgesetzt. Seltenheit Nicht selten Natürlichkeit/ Hemerobie Naturfern Struktur- und Artenvielfalt Sehr gering Artenschutzwert nachteilig Biotopverbund Keine Funktion Begründung zum Offenlegungsentwurf / Seite 21 von 33 Stadtplanung Verkehrsplanung StadtentwicklungAmt für Bebauungsplan Nr. 509 Wolbeck – Am Steintor / Petersheide / Petersdamm Die folgende Bestandsbeschreibung wird zusätzlich zum rechtskräftigen Bebauungsplan aufgeführt, um den real -faktischen Gegebenheiten im Plangebiet Rechnung zu tragen. Hierzu erfolgte im Sommer 2014 sowie im Frühjahr 2015 eine Bestandserfassung, um Art und Zustand der Biotoptypen in den noch nicht als Gewerbegebiet entwickelten Flächen beschreiben zu können. Der nördliche Teilbereich ist bereits großflächig versiegelt (HW5). Von den zum Zeitpunkt der Bestandserfassung noch erhaltenen Gewerbeg ebäuden soll nur das Bürogebäude im Nordwesten des Plangebietes zu Wohnzwecken umgenutzt werden. Die übrigen Hallen sind bereits abgerissen. Es bestehen schmale randliche Eingrünungen entlang der Plangebietsgrenzen (BD3). Im nordöstlichen Bereich des Plangebietes finden sich neben einigen Wohnhäusern (SB0) mit angegliederten Gärten (HJ1) zusätzliche Kleingärten (HS0). Die Gärten sind teilweise mit Obstgehölzen bestanden. In diesem Bereich liegt auch ein Birkenbestand (AD1a), der im rechtkräftigen Bebauungsplan mit einer Erhaltungsfestsetzung belegt ist. Dieser Birkenbestand wird in der vorliegenden Planung jedoch nicht berücksichtigt , da hier die Erschließungs straße für das Plangebiet vorgesehen ist. Im Nordwesten verläuft ein offenes Gewässer (FN0), welches von einem dichten Gehölzstreifen (BD3) umgeben ist. Das Gewässer ist im weiteren Verlauf verrohrt und wird unterirdisch weiter geführt. Im zentralen Bereich des Plangebietes finden sich zwei größere Gehölzbestände (BA1), die einige markante und erhaltenswerte Einzelbäume (z.B. Solitäre ichen, Weiden) aufweisen. Der südliche Bereich ist landwirtschaftlich geprägt. Neben den ackerbaulich genutzten Flächen (HA0) verlaufen Gehölzstrukturen entlang der Grenzen ( AJ0, BB1, BD3, BE2), die z.T. eine hochwertige ökologische Qualität aufweisen. Es befinden sich einige alte Eichen (BF1) an der westlichen Plangebietsgrenze und etwas weiter südlich davon liegt ein erhaltenswertes Schlehengebüsch (BB1). An der südwestlichen Grenze besteht ein kleiner, lichter Fichtenbestand (AJ0), an dessen östlicher Seite sich einige hochwertige Schneitel hainbuchen (BG1) und Eichen in Form einer Wallhecke (BD1b) befinden. An der westlichen Seite des Fichtenbestandes verläuft ein erhaltenswertes Weidengebüsch (BB1). Entlang der südlichen Grenze verläuft ein Graben (FN0), der von Erlen, Weiden (BE2) aber auch Fichten (AJ0) begleitet wird. Zu den hochwertigen Gehölzstrukturen zählen neben den Schneitelhainbuchen (BG1) und den Eichen (BF1), vor allem die Schlehen- und Weidengebüsche (BB1) an der westlichen Plangebietsgrenze, aber auch die Gehölze entlang des Gewässers im Norden (BE0) haben eine höhere ökologische Qualität. Umweltauswirkungen Die Planung sieht vor, das Gewerbegebiet in ein Wohngebiet zu überführen, wodurch die GRZ und das Maß der planungsrechtlich zulässigen Emissionen reduziert werden. Die im rechtskräftigen Bebauungsplan festgesetzten randlichen Eingrünungen bleiben nur teilweise erhalten. Die Eingrünungen nach Süden und Südwesten sollen in der Planung Berücksichtigung finden (öffentliche Grünfläche) . Die hier vorhandene Schneitelhainbuchenhecke ist zu erhalten. Begründung zum Offenlegungsentwurf / Seite 22 von 33 Stadtplanung Verkehrsplanung StadtentwicklungAmt für Bebauungsplan Nr. 509 Wolbeck – Am Steintor / Petersheide / Petersdamm Im Bereich des zukünftigen Quartierplatzes, der im Bebauungsplan als öffentliche Grünfläche mit der Zweckbestimmung „Spielplatz“ festgesetzt ist, besteht die Möglichkeit , einige Gehölze aus dem Bestand zu erhalten. Das Gewässer im Norden wird entlang der nordwestlichen Plangebietsgrenzen naturnah ausgebaut und durch zwei Regenrückhaltebecken (eins im Norden, eins im Westen) ergänzt. Die angrenzenden Gehölze können, soweit das technisch und aufgrund der durchzuführenden Erdbewegungen möglich ist, erhalten bleiben. Nach Osten hin erfolgt der Bau einer Lärmschutzwand. Mit der Planung werden auf Grundlage des rechtskräftigen Bebauungsplans im Vergleich zu der vorli egenden Planung einige der bestehenden Grünstrukturen entfernt. Aufgrund der Reduktion der Versiegelungsrate erfolgt voraussichtlich jedoch keine erhebliche Beeinträchtigung des Schutzgutes. Artenschutz Für den Bebauungsplan wurde eine Artenschutzprüfung der Stufe I 1 erstellt. Diese schließt mit dem Ergebnis, dass unter Beachtung eines Zeitfensters für die Gehölzbeseitigung en mit der Realisierung des Wohngebietes voraussichtlich keine artenschutzrechtlichen Konflikte verbunden sind. Für die Realisierung des Wohngebietes liegt eine Artenschutzprüfung , Stufe II „Avifauna & Kontrolle potenzieller Fledermausquartiere“2 aus dem Jahr 2014 vor . Das Gutachten bestätigt die Ergebnisse der durchgeführten Artenschutzprüfung, Stufe I (WoltersPartner, 2014), so dass mit Planumsetzung – unter Beachtung des § 39 BNatSchG (keine Gehölzentfernungen zwischen dem 01.03 und 30.09 eines jeden Jahres) – keine artenschutzrechtlichen Verbote gegenüber planungsrelevanten Vogel- bzw. Fledermausarten verbunden sind. Natura 2000-Gebiete Durch die Planung wird eine bestehende, teils als Gewerbegebiet und teils landwirtschaftlich genutzte Fläche in Wohnbaufläche bzw. Mischgebiet umgewandelt. Das bestehende Gewerbegebiet liegt auch heute schon in einem Abstand von ca. 150 m zum FFH -Gebiet „Wolbecker Tiergarten“ (DE-4012-301) und stellt demnach eine zulässige Vorbelastung des FFH-Gebietes dar. Durch die vorgesehene Änderung wird die bisher zulässige großflächige Versiegelung zurückgenommen. Zusätzlich erfolgen durch die Ausweisung eines Wohn- bzw. Mischgebietes weniger Immissionen in dem FFH-Gebiet. Durch diese Änderung ist mit einer Zunahme der Besucherzahlen im Wolbecker Tiergarten zu rechnen, da im Plangebiet eine Vielzahl von neuen Wohneinheiten entstehen wird. Jedoch besteht im Wol becker Tiergarten bereits heute eine zulässige Nutzung und damit auch Vorbelastung durch Erholungssuchende. Gemäß der Arbeitshilfe für FFH -Verträglichkeitsuntersuchungen 3 und dem Absatz 4.1.4.2 der VV-Habitatschutz4 stellen Freizeit - und Erholungstätigkei ten in der freien Landschaft und im 1 WoltersPartner, Artenschutzprüfung zum Bebauungsplan Nr. 509 „Steintor / Petersheide. Coesfeld, 10.09.2014. 2 Schwartze, M., Artenschutzprüfung Avifauna (ASP) & Kontrolle potenzieller Fledermausquartiere zum Bebauungsplan Nr. 509 Wolbeck – Steintor/Petersheide. Warendorf, Sept. 2014. 3 Lebensräume und Arten der FFH -Richtlinie in NRW, Beeinträchtigungen, Erhaltungs - und Entwicklungsmaßnahmen sowie Bewertung von Lebensraumtypen und Arten der FFH -Richtlinie in NRW, Ministerium für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz NRW. Düsseldorf, 2004. Begründung zum Offenlegungsentwurf / Seite 23 von 33 Stadtplanung Verkehrsplanung StadtentwicklungAmt für Bebauungsplan Nr. 509 Wolbeck – Am Steintor / Petersheide / Petersdamm Wald, soweit keine Rechtsvorschriften entgegenstehen, in der Regel keine erheblichen Beeinträchtigungen der Erhaltungsziele der Lebensräume sowie der Tier - und Pflanzenarten von gemeinschaftlichem Interesse dar. Durch die Planung werden voraussichtlich keine erheblichen Beeinträchtigungen auf das FFH - Gebiet „Wolbecker Tiergarten“ (DE-4012-301) ausgelöst. 8.4.3 Boden Bestandsbeschreibung Es sind durch den Bebauungsplan bereits großflächige Versiegelungen bis zu 80 % zulässig (GRZ 0,8). In den Randbereichen sind durch Grünfestsetzungen Versiegelungen des Bodens nicht zulässig. Ein kurzes Stück des Gewässers ist im nördlichen Bereich im offenen Verlauf festgesetzt. Der nördliche Teil des Plangebietes ist bereits großfläc hig versiegelt. Der südliche Teil wird derzeit vorwiegend landwirtschaftlich genutzt. Hier bestehen auch „ungenutzte“ bzw. forstwirtschaftlich genutzte Bereiche. Tabelle 4: Böden Braunerde-Pseudogley Lage/ Seltenheit - Dominierend kommen im Untersuchungsraum und insbesondere im Plangebiet Braun erde-Pseudogleye (grau) vor, d er aus lehmigen Sandböden der Grundmoräne über toni gen Lehmen aus dem Altpleistozän bzw. Mittelpleistozän besteht. Speicher- und Reglerfunktion - Laut Bodenkarte weisen sie eine mittlere Wasserdurchlässigkeit und eine mittlere chemisch-physikalische Funktion Filterfunktion auf. Die Fähigkeit Stoffe zu speichern (Sor ptionsfähigkeit) ist von mittlerer Funktionserfüllung. Natürliche Ertragsfähigkeit - Mit 30-50 Bodenwertpunkten besteht eine mittlere Ertragsfähigkeit. Schutzwürdigkeit - Es liegt keine Schutzwürdigkeit vor. Vorbelastungen/ Entwicklungspotenzial - Vorbelastungen des Bodens sind durch eine großflächige Versiegelung und die acker bauliche Nutzung gegeben. Die obere Bodenschicht ist durch mechanische und stoffl iche Wirkungen (Bewirtschaftung, ggf. Drainage, Nährstoffeintrag, chemische Pestizide) durch die Bewirtschaftung verändert. Bei Aufgabe der intensiven Nutzung und einer Entsiegelung bestünde jedoch ein hohes Entwicklungspotenzial. Gley-Pseudogley Lage/ Seltenheit - Am südwestlichen Rand ragt ein grund- und stauwasserbeeinflusster Boden (Gley-Pseudogley, braun) in das Plangebiet . Diese grund- und stauwasserbeeinflussten Böden kommen hier auf lehmig en Sand aus Talsanden und Terrassenablagerungen über S anden der Grundm oräne aus dem Mittelpleistozän vor. 4 Verwaltungsvorschrift zur Anwendung der nationalen Vorschriften zur Umsetzung der Richtl inien 92/43/EWG (FFH- RL) und 2009/147/EG (V-RL) zum Habitatschutz, Rd.Erl. des MUNLV NRW, 2010. Begründung zum Offenlegungsentwurf / Seite 24 von 33 Stadtplanung Verkehrsplanung StadtentwicklungAmt für Bebauungsplan Nr. 509 Wolbeck – Am Steintor / Petersheide / Petersdamm Speicher- und Reglerfunktion - Laut Bodenkarte besteht eine geringe Wasserdurchlässigkeit und eine mittlere chemisch- physikalische Filterfunktion . Die Fähigkeit, Stoffe zu speichern (Sorptionsfähigkeit) ist von geringer Funktionserfüllung. Natürliche Ertragsfähigkeit - Mit 25-45 Bodenwertpunkten besteht eine geringe Ertragsfähigkeit. Schutzwürdigkeit - Es liegt keine Schutzwürdigkeit vor. Vorbelastungen/ Entwicklungspotenzial - Vorbelastungen des Bodens bestehen in Randbereichen durch die ackerbauliche Nutzung. So ist die obere Bodenschicht durch mechanische und stoffliche Wirkungen (B ewirtschaftung, ggf. Drainage, Nährstoffeintrag, chemische Pestizide) d er landwirtschaftl ichen Nutzung verändert. Der größte Teil ist jedoch mit Gehölzen bestanden. - Bei potenzieller Aufgabe der intensiven Nutzung besteht ein hohes Entwicklungspotenzial. Typischer Pseudogley Lage/ Seltenheit - Am südlichen Plangebietsrand erstreckt sich entlang des sich dort befindlichen Gr abens ein stauwasserbeeinflusster Pseudogley (weiss). Dieser Boden besteht aus lehmigen Sandböden der Grundmoräne über tonigen Lehmen aus dem Alt- bzw. Mittelpleistozän. Speicher- und Reglerfunktion - Das Substrat weist eine hohe Pufferfunktion und mittlere Speicher - und Reglerfunktionen auf. Natürliche Ertragsfähigkeit - Die Ertragsfähigkeit des Bodens wird auf 30- 50 Bodenwertpunkte beziffert, jedoch ist der Ertrag aufgrund des hohen Grundwasserstands als unsicher einzustufen. Schutzwürdigkeit - Der Boden ist als besonders schutzwürdiger Staunässeboden mit Biotopentwicklungspotenzial für Extremstandorte ausgewiesen. Vorbelastungen/ Entwicklungspotenzial - Der Boden ist lediglich in den Randbereichen durch die Wirkungen der ackerbaulichen Nutzungen beeinflusst. Umweltauswirkungen Mit der Planung wird auf einer Fläche von ca. 11 ha eine Überbauung eines bisher planungsrechtlich schon überbaubaren Bodens zulässig. Die vorliegende Planung lässt jedoch eine deutlich geringere Versiegelungsrat e (GRZ 0,4-0,6 bzw. für Tiefgaragen 0,8) im Vergleich zum rechtskräftigen Bebauungsplan (GRZ 0,8) zu. Der schutzwürdige Boden im Süden des Plangebietes kann zum größten Teil durch überlagernde Grünfestsetzungen vor einer Bebauung bewahrt werden. Folglich sind nur nicht schutzwürdige Böden von einer zukünftigen Bebauung betroffen. Im Rahmen der Planungsumsetzung kann es, wie es bisher auch schon zulässig ist, in diesen Bereichen zu Bodenabtrag, Neuauffüllung und Anschnitt des Bodenprofils kommen, sodass die Bodenverhältnisse vollständig nachteilig und dauerhaft verändert werden und der Bereich dauerhaft einer anderweitigen Nutzung (land-, forstwirtschaftlich) entzogen wird. Durch die herabgesetzte Grundflächenzahl ergibt sich insgesamt eine positive Entwicklung , sodass mit der Planung voraussichtlich keine erheblichen Beeinträchtigungen auf das Schutzgut vorbereitet werden. Begründung zum Offenlegungsentwurf / Seite 25 von 33 Stadtplanung Verkehrsplanung StadtentwicklungAmt für Bebauungsplan Nr. 509 Wolbeck – Am Steintor / Petersheide / Petersdamm 8.4.4 Wasser Bestandsbeschreibung Der Bebauungsplan setzt im nördlichen Bereich eine Fläche für die Wasserwirtschaft fest. Gemäß dem Umweltkataster der Stadt Münster verläuft hierdurch von Süden kommend und nach Nordwesten abknickend ein namenloses Gewässer durch das Plangebiet. Das Gewässer ist derzeit vorwiegend verrohrt. Nur im Bereich der benannten Fläche für die Wasserwirtschaft verläuft es offen. Dem Untersuchungsgebiet unterliegt großräumig die Grundwassereinheit „Profiltyp 4“. Der Grundwasserleiter wird von Geschiebesand gebildet, der von Geschiebemergel/ -lehm unterlagert wird. In Bachsenken wer den die glazialen Sedimente von Auensedimenten überlagert. Die Grundwasserneubildungsrate ist flächig im Plangebiet mit 200- 300 mm / Jahr beziffert. Es liegt eine mittlere Verschmutzungsempfindlichkeit des Grundwassers vor. Eine Ausweisung als Wasserschutzgebiet besteht nicht. Im Süden des Plangebietes befindet sich ein wassergefüllter Graben, der nicht im Kataster der Stadt Münster geführt wird. Er dient zur Entwässerung der Landesstraße und der Bahnlinie im Osten. Der Bebauungsplan setzt hier eine öffentliche Grünfläche mit der Zweckbestimmung „Parkanlage“ fest. Umweltauswirkungen Das namenlose Gewässer wird in der Planung berücksichtigt und an die Plangebietsgrenze im Norden bzw. Westen verlegt. Es wird offen und naturnah ausgebaut. Hierfür wird unabhängig vom Bebauungsplan ein wasserrechtliches Verfahren durchgeführt. Das unbelastete Niederschlagswasser wird über zwei Regenrückhaltebecken gesammelt und gedrosselt in das Gewässer eingeleitet. Durch die Verringerung der zulässigen Versiegelungsrate wird dauerhaft sichergestellt, dass mehr Niederschlagswasser direkt vor Ort für die Grundwasserneubildung zur Verfügung steht. Die Schmutzwässer werden über Kanäle, die an das bestehende Netz angeschlossen werden, abgeführt. Die Aufgabe der gewerblichen Nut zung hat zur Folge, dass keine Verunreinigungen durch Gefahrgüter oder sonstige belastende Stoffe mehr zu erwarten sind. Es werden somit voraussichtlich keine erheblich nachteiligen Beeinträchtigungen auf das Schutzgut vorbereitet. 8.4.5 Klima / Luft Bestandsbeschreibung Die Strukturen der Landschaft tragen je nach Größe, Art und Ausprägung dazu bei, die mikro- bzw. mesoklimatischen Verhältnisse zu beeinflussen. • Gehölze fungieren als Frischluftproduzenten, indem sie Aerosole binden, Kohlendioxid verbrauchen und Sauerstoff produzieren. Die klimatische Bedeutung liegt in Abhängigkeit zur Bestandsgröße zwischen mittel bis sehr hoch. • Mit Gräsern oder Kräutern bewachsene Flächen (Grünländer) sind Kaltluftentstehungsgebiete mit mittlerer Bedeutung. Die Acker flächen weisen im Vergleich Begründung zum Offenlegungsentwurf / Seite 26 von 33 Stadtplanung Verkehrsplanung StadtentwicklungAmt für Bebauungsplan Nr. 509 Wolbeck – Am Steintor / Petersheide / Petersdamm zu ganzjährig mit Vegetation bedeckten Flächen eine geringe Funktion für die Kaltluftproduktion auf. Der bisher rechtskräftige Bebauungsplan setzt eine hohe Versiegelungsrate (GRZ 0,8) fest und lässt ein Gewerbegebiet mit einer entsprechenden Emissionsbelastung für die angrenzenden Bereiche zu. Der nördliche Teilbereich ist bereits dementsprechend großflächig versiegelt. Demnach ist derzeit planungsrechtlich eine deutliche Vorbelastung auf das Schutzgut zulässig . Diese wird nur durch die randlichen Eingrünungen abgemildert. Der südliche Bereich ist jedoch noch in landwirtschaftlicher Nutzung mit einer Wirkung als Kaltluftentstehungsbereich und die bestehenden Gehölze haben eine positive Wirkung auf die Lufthygiene. Aufgrund der Lage im südlichen Bereich von Wolbeck besteht vorwiegend eine indirekte Funktion im Rahmen des thermischen Luftaustausches. Für einzelne Grundstücke übernimmt die Fläche in Hauptwindrichtung gelegen auch eine direkte Funktion im lufthygienischen Ausgleich. Allerdings bestehen / bestanden durch die großflächigen Versiegelungen eher negative Rückkopplungen. Im Hinblick auf die Hauptwindrichtung um Südwest kann in Abhängigkeit von der Lage eine direkte (in Windrichtung) oder indirekte (gegen Windrichtung / thermischer Luftaustausch) Funktion für den lufthygienischen Ausgleich angrenzender Siedlungsbereiche bestehen. Im Umweltkataster der Stadt Münster sind für das Plangebiet keine Funktionen als klimaökologischer Ausgleichsraum, Belüftungskorridore, Kaltluftentstehungsgebiet oder sonstige Kaltluftleitbahnen dargestellt. Umweltauswirkungen Mit der Planung ergibt sich durch die Verringerung der zulässigen Versiegelungsrate, der voraussichtlichen Anlage von Grünstrukturen in den Gärten der Wohnbaufläche und der Veränderung der Nutzung planungsrechtlich eine positive Auswirkung auf das Schutzgut. In dem künftigen Wohngebiet ist im Vergleich zu dem bisher festgesetzten Gewerbegebiet mit niedrigeren Temperaturen, geringeren Tag- und Nachttemperaturunterschieden und geringeren Belastungen durch Anteile an Aerosolen / Luftschadstoffen zu rechnen. In den zusätzlichen randlichen Eingrünungen und den Grünflächen könnten bestehende Bäume und Gehölze erhalten werden, die aufgrund ihres Alters und der Größe eine deutlich höhere Filterfunktion übernehmen als Neuanpflanzungen. Eine erhebliche Beeinträchtigung der Ortslagen ist aufgrund der Lage in der überwiegend windabgewandten Seite und der großräumig klimatisch positiven Wirkungen im Rahmen thermischer Luftaustauschprozesse aus der angrenzenden freien Landschaft nicht zu erwarten. Mit der vorgesehenen Anordnung der Gebäude mit überwiegender Süd- , Südwest-Ausrichtung besteht zudem die Möglichkeit zur Aufnahme von Anlagen zur Erzeugung von Strom aus Sonnenenergie (Photovol taikanlagen). Somit wird insbesondere der Zielsetzung des Baugesetzbuchs hinsichtlich einer Berücksichtigung der Belange des Klimaschutzes gefolgt. Unter Berücksichtigung der Lage und der Nutzung als Wohngebiet sind voraussichtlich keine erheblichen Beeinträchtigungen der lufthygienischen Verhältnisse angrenzender oder geplanter Siedlungsfläche zu erwarten. Begründung zum Offenlegungsentwurf / Seite 27 von 33 Stadtplanung Verkehrsplanung StadtentwicklungAmt für Bebauungsplan Nr. 509 Wolbeck – Am Steintor / Petersheide / Petersdamm 8.4.6 Landschaft Bestandsbeschreibung Unter dem Landschaftsbild wird die sinnlich wahrnehmbare Erscheinungsform von Natur und Landschaft verstanden. Dabei werden im Wesentlichen folgende Anforderungen an die Landschaft gestellt: • Das Bedürfnis nach positiver Beeinflussung der Sinne spiegelt sich in der Vielfalt, d. h. der Ausstattung der Landschaft mit abwechslungsreichen Landschaftselementen, wider. • Das Bedürfnis nach Abenteuer entspricht der Natürlichkeit, d. h der Ausstattung der Landschaft mit naturbelassenen Landschaftselementen. • Das Bedürfnis nach Heimat wird durch die Eigenart der Landschaft, d. h. das Vorhandensein von charakteristischen und typischen Elementen der Siedlungstätigkeit des Menschen über Generationen, befriedigt. Im rechtskräftigen Bebauungsplan wurde keine konkrete Höhenfestsetzung für die Gebäudehöhe vorgenommen, er setzt allerdings eine Eingrünung entlang der Plangebietsgrenzen fest. Der südliche Bereich stellt sich als kleinteiliges Mosaik aus Ackerflächen und Gehölzbe ständen dar. Umweltauswirkungen Die Planung sieht eine Eingrünung des Plangebietes – ähnlich dem derzeit rechtskräftigen Bebauungsplan – vor. Gleichwohl wird der Anteil an Grünflächen, insbesondere im südlichen und östlichen Bereich des Plangebietes deutlich zurückgenommen. Im Bebauungsplan werden Festsetzungen zur Höhenentwicklung für die geplanten Baukörper aufgenommen, sodass von der freien Landschaft her z ukünftig keine negativen Sichtbeziehungen auf das Plangebiet zu erwarten sind. Es werden somit voraussichtlich keine erheblich nachteiligen Beeinträchtigungen auf das Schutzgut vorbereitet. 8.4.7 Kulturgüter und sonstige Sachgüter Bestandsbeschreibung An der südlichen Plangebietsgrenze befindet sich eine alte Wallhecke aus Hainbuchen. Durch die historische Nutzungsform (schneiteln) haben sich besonders erhaltenswerte Bäume von kulturhistorischer Bedeutung, sog. Schneitelhainbuchen entwickelt. Der Bebauungsplan sichert diese durch eine Erhaltungsfestsetzung. Die Wallhecke setzt sich in nördlicher Richtung fort. Hier finden sich anstelle der Schneitelhainbuchen Eichen. Es liegen nach derzeitigem Kenntnisstand keine weiteren Kultur- und Sachgüter vor. Umweltauswirkungen Die Wallhecke mit den Schneitelhainbuchen wird in der Planung durch entsprechende Festsetzungen gesichert. Die Eichen können innerhalb der „öffentlichen Grünfläche“ berücksichtigt werden. Begründung zum Offenlegungsentwurf / Seite 28 von 33 Stadtplanung Verkehrsplanung StadtentwicklungAmt für Bebauungsplan Nr. 509 Wolbeck – Am Steintor / Petersheide / Petersdamm Weitere Kultur- und Sachgüter sind nach derzeitigem Kenntnisstand nicht betroffen. Durch den weitgehenden Erhalt der Wallhecke sind von der Planung voraussichtlich keine Kultur- und Sachgüter in erheblichem Maß betroffen. 8.4.8 Wechselwirkungen der Schutzgüter Die Schutzgüter stehen in ihrer Ausprägung und Funktion untereinander in Wechselwirkung. Dominierend wirkte und wirkt die gewerbliche Nutzung im nördlichen Teilbereich und die landwirtschaftliche Nutzung im südlichen Plangebiet. Hieraus resultieren Auswirkungen auf die Struktur- und Artenvielfalt von Flora und Fauna, aber auch Einflüsse auf den Boden- und Wasserhaushalt. Wechselwirkungen zwischen den Schutzgütern, die über diese „normalen“ ökosystemaren Zusammenhänge hinausgehen, werden – soweit sie zu erwarten sind – bei Bearbeitung des jeweiligen Schutzgutes betrachtet . Es liegen im Plangebiet keine Schutzgüter vor, die in unabdingbarer Abhängigkeit zueinander stehen (z. B. extreme Boden- und Wasserverhältnisse mit aufliegenden Sonderbiotopen bzw. Extremstandorten). 8.4.9 Zusammenfassung der erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen Mit der Planung sind keine voraussichtlichen, erheblich nachteiligen Umweltauswirkungen verbunden. Mögliche Eingriffe in Natur und Landschaft sind im Rahmen der Eingriffsregelung erfasst und bilanziert worden. Jedoch wird i n der Summe bei Realisierung des Wohngebietes im rechtlichen Sinne kein Eingriff- in Natur und Landschaft vorbereitet. 8.5 Nichtdurchführung der Planung (Prognose Null-Variante) Die Flächen im nördlichen Bereich des Plangebietes würden voraussic htlich weiterhin als Gewerbebrache ohne eine spezifische Nutzung bestehen bleiben. Im südlichen Teilbereich würde die derzeitige landwirtschaftliche Nutzung weiter fortgeführt. Planungsrechtlich ist im gesamten Plangebiet eine gewerbliche Nutzung möglich. 8.6 Anderweitige Planungsmöglichkeiten Anderweitige alternative Planungsmöglichkeiten bestehen nicht. Durch die Neuaufstellung des Bebauungsplans im Bereich der vorliegenden Gewerbebrache wird dem § 1 a (2) BauGB im besonderen Maße Rechnung getragen. Als Grundlage für die städtebaulichen Entwicklungsziele besteht das gesamtstädtische Baulandprogramm. In diesem sind Flächen dargestellt, für die eine zeitlich abgestufte Wohnbauentwicklung vorgesehen ist . Neben planungsrechtlichen Aspekten ist auch eine günstige Perspektive zur Umsetzung berücksichtigt worden. Das Baulandprogr amm der Stadt Münster sieht auf dem ehemaligen „Lancier-Gelände“ eine optimale Entwicklungsmöglichkeit, um flächensparend der Nachfrage nach Wohnungen nachzukommen. 8.7 Überwachung (Monitoring) Gemäß § 4 c BauGB sind die vom Bebauungsplan ausgehenden, erheblichen Umweltauswirkungen von den Gemeinden zu überwachen. Hierin werden sie gemäß § 4 (3) BauGB von den für den Umweltschutz zuständigen Behörden unterstützt. Notwendige Maßnahmen zur Überwachung der Umweltauswirkungen betreffen insbesondere die Überprüfung der Umsetzung der Grünfestsetzungen im Plangebiet. Begründung zum Offenlegungsentwurf / Seite 29 von 33 Stadtplanung Verkehrsplanung StadtentwicklungAmt für Bebauungsplan Nr. 509 Wolbeck – Am Steintor / Petersheide / Petersdamm 8.8 Eingriffsbilanz Mit der vorliegenden Planung wird der zulässige Grad der Versiegelung gegenüber den Festsetzungen des bestehenden Bebauungsplans Nr. 344 deutlich reduziert. Im Ergebnis ergibt die Eingriffs - und Ausgleichsbilanz unter Verwendung des Münsteraner Bewertungsmodells einen Biotopwertüberschuss von rund 69.436 Biotopwertpunkten: Tabelle 5: Eingriffs- und Ausgleichsbilanz Biotopwert „Ist-Zustand“ 218.268 BWP Biotopwert „Planungszustand“ 287.704 BWP Biotopwertdifferenz 69.436 BWP Somit ist die Eingriffsbilanz ausgeglichen. Ein Eingriff im rechtlichen Sinne liegt nicht vor (vgl. auch nachfolgende Tabellen). Tabelle 6: Ausgangszustand Begründung zum Offenlegungsentwurf / Seite 30 von 33 Stadtplanung Verkehrsplanung StadtentwicklungAmt für Bebauungsplan Nr. 509 Wolbeck – Am Steintor / Petersheide / Petersdamm Tabelle 7: Eingriffs-, Ausgleichsbilanzierung Begründung zum Offenlegungsentwurf / Seite 31 von 33 Stadtplanung Verkehrsplanung StadtentwicklungAmt für Bebauungsplan Nr. 509 Wolbeck – Am Steintor / Petersheide / Petersdamm 9. Zusammenfassung/Gesamtabwägung Der Bebauungsplan Nr. 509 „Wolbeck – Am Steintor/ Petersheide/ Petersdamm“ soll die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Entwicklung eines neuen Wohngebiets auf einer Gewerbebrache am Südostrand der Ortslage Wolbeck in Münster schaffen. Ziel der Umnutzung der Gewerbebrache, einschließlich der vorgehaltenen Betriebserweiterungsflächen, ist die Entwicklung eines Wohngebietes. Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 509 liegt am südöstlichen Rand des Ortsteils Wolbeck und umfasst ca. 11 ha. Mit der Entwicklung der Fläche als Wohngebiet erfolgt eine Inanspruchnahme einer derzeit planungsrechtlich / faktisch gewerblich bzw. landwirtschaftlich genutzten Fläche. Der Umweltbericht fasst die Ergebnisse der Umweltprüfung zusammen, in der die mit der Änderung voraussichtlich verbundenen Umweltauswirkungen ermittelt und bewertet wurden: Erheblich nachteilige Beeinträchtigungen werden bei Durchführung des Planvorhabens auf die Schutzgüter Mensch, Pflanzen und Tiere / biologische Vielfalt, Artenschutz, Boden, Wasser, Klima / Luft, Landschaft, Kultur / Sachgüter wird nicht vorbereitet, da • die in Gesetzen bzw. Fachplanungen genannten relevanten Um weltschutzziele beachtet werden bzw. nicht betroffen sind, • Immissionskonflikte hinsichtlich der bestehenden Wohngebiete nicht hervorgerufen werden und Immissionskonflikte durch die angrenzede Bahnlinie und Landesstraße durch entsprechende Festsetzungen vermieden werden, • die ökologisch hochwertigen Strukturen in die Planung integriert werden können und keine weiteren ökologisch wertvollen Biotoptypen beansprucht bzw. in den angrenzenden Flächen beeinträchtigt werden, • Auswirkungen auf das angrenzende FFH -Gebiet „Wolbecker Tiergarten“ aufgrund der zukünftig zulässigen Immissionsbelastung nicht gegeben sind und die absehbare erhöhte Erholungsnutzung keine Beeinträchtigung auf das FFH-Gebiet darstellt, • eine Kartierung der planungsrelevanten Arten vorgenomm en wurde und gemäß Gutachten bei Einhaltung der angegebenen Maßnahmen (Gehölzfällungen nicht während der Zeit vom 01.03.-30.09.) keine Verbotstatbestände gem. § 44 (1) BNatSchG vorbereitet werden, • mit der Durchführung des Planvorhabens planungsrechtlich kein Eingriff in Natur und Landschaft verbunden ist. Die erforderliche Datenerfassung für die Umweltprüfung erfolgte anhand von Erhebungen bzw. Bestandskartierungen des städtebaulichen und ökologischen Zustands der Umgebung. Darüber hinausgehende technische Verfahren wurden im Rahmen verschiedener Gutachten zum Bebauungsplan (Immissionen, Verkehr, Boden/Altlasten, Wasser/Entwässerung) angewandt und sind diesen im Detail zu entnehmen. Schwierigkeiten bei der Zusammenstellung der erforderlichen Angaben traten nicht auf. Maßnahmen zum Monitoring beschränken sich auf die Prüfungen im Rahmen der baurechtlichen Genehmigungs- und Zulassungsverfahren. 10. Realisierung der Planung / Durchführungsmaßnahmen Der wesentliche Teil des Plangebietes befindet sich im Eigentum eines Investors , der auch die Baugebietserschließung übernehmen wird. Weitere Parzellen im Norden und Nordosten am Petersdamm und entlang der Straße Am Steintor liegen im Eigentum einzelner Privater. Um die Begründung zum Offenlegungsentwurf / Seite 32 von 33 Stadtplanung Verkehrsplanung StadtentwicklungAmt für Bebauungsplan Nr. 509 Wolbeck – Am Steintor / Petersheide / Petersdamm Planung realisieren zu können, erfolgen vertragliche Vereinbarungen zwischen dem Erschließungsträger und den Dritteigentümern. Außerdem ist der Abschluss eines städtebaulichen V ertrages gem. § 11 BauGB zwischen dem Erschließungsträger und der Stadt Münster vorgesehen, der u. a. maßnahmenbedingte Kosten zur technischen und sozialen Infrastruktur, Verpflichtung zu gefördertem Wohnungsbau, etc. regelt. Diese Begründung dient gemäß § 9 (8) Baugesetzbuch als Anlage zum Entwurf des Bebauungsplans Nr. 509: Wolbeck – Am Steintor / Petersheide / Petersdamm Münster, den __________ Der Oberbürgermeister In Vertretung Begründung zum Offenlegungsentwurf / Seite 33 von 33
V-0854-2016-Anlage-3-Textliche-Festsetzungen
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Stadtplanung Verkehrsplanung StadtentwicklungAmt für Anlage 3 zur Vorlage Nr. V/0854/2016 Textliche Festsetzungen zum Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 509: Wolbeck – Am Steintor / Petersheide / Petersdamm 1. Textliche Festsetzungen gem. § 9 BauGB 1.1 In den Allgemeinen Wohngebieten sind die Ausnahmen gem. § 4 Abs. 3 BauNVO (Betriebe des Beherbergungsgewerbes, sonstige nicht störende Gewerbebetriebe, Anlagen für Verwaltung, Garten baubetriebe, Tankstellen) unzulässig (§ 1 Abs. 6 BauNVO). 1.2 Im Mischgebiet sind die gem. § 6 Abs. 2 Nr. 3, 6, 7 und 8 BauNVO zulässigen Nutzungen (Einzelhandelsbetriebe, Schank - und Speisewirtschaften sowie Betriebe des Beherbergungsgewerbes, Gar tenbaubetriebe, Tankstellen, Vergnügungsstätten) unzulässig. Außerdem ist die gem. § 6 Abs. 3 BauNVO ausnahmsweise zulässige Nutzung (Vergnügungsstätten) unzulässig (§ 1 Abs. 5+6 BauNVO). 1.3 In den Allgemeinen Wohngebiet en mit der Fußnote 1 sind maximal 2 Wohneinheiten je Hauseinheit (Einzelhaus, Doppelhaushälfte) zulässig (§ 9 Abs. 1 Nr. 6 BauGB). 1.4 Bezugspunkt für die im Bebauungsplan festgesetzten Höhenangaben ist die mittlere Höhe der Oberkante der geplanten Straßenverkehrsfläche, wie sie in der Planzeichnung des Bebauungsplanes eingetragen ist. Die Bezugshöhe ist für das jeweilige Grundstück durch Interpolation zu ermitteln. Bei Eckgrundstücken ist die Höhe der S traßenverkehrsfläche maßgeblich, zu der die Gebäude traufständig stehen. (§ 16 Abs. 2 Nr. 4 i. V. m. § 18 Abs. 1 BauNVO). 1.5 Die Oberkante Erdgeschoss-Fertigfußboden muss mindestens 30 cm über der geplanten Straßenverkehrsfläche liegen (§ 9 Abs. 3 BauGB i. V. m. § 18 Abs. 1 BauNVO). 1.6 Die festgesetzte Grundflächenzahl kann für Tiefgaragen bis zu einer GRZ von 0,8 überschritten werden (§ 19 Abs. 4 BauNVO). 1.7 Stellplätze und Carports müssen einen seitlichen Abstand von mind. 0,50 m zu den öffentlichen Flächen (öffentliche Verkehrsflächen, öffentliche Grünflächen) einhalten (§ 12 Abs. 6 BauNVO) und sind einzugrünen. 1.8 Garagen sind nur innerhalb der festgesetzten überbaubaren Grundstücksfläche oder im seitlichen Grenzabstand zulässig. Sie müssen einen seitlichen Abstand von mind. 0,50 m zu den öffentlichen Flächen einhalten (§ 12 Abs. 6 BauNVO) und sind einzugrünen. Tiefgaragen sind auch außerhalb der überbaubaren Flächen zulässig. 1.9 Nebenanlagen im Sinne des § 14 BauNVO sind außerhalb der überbaubaren Grundstücksflächen zulässig, sofern sie eine Grundfläche von max. 8 m 2 und eine Höhe von max. 2,20 m nicht überschreiten. In den Vorgartenbereichen – Bereich zwischen straßenseitiger vorderer Baugrenze und Verkehrsfläche – sind Nebenanlagen mit Ausnahme von Müllsammelanlagen und Fahrradabstellanlagen unzulässig. Zu den festgesetzten Verkehrsflächen, Öffentlichen Grünflächen sowie den Flächen für die Wasserwirtschaft ist ein Mindestabstand von 0,5 m einzuhalten (§ 9 Abs. 1 Nr. 4 BauGB i. V. m. § 23 Abs. 5 BauNVO und § 14 Abs. 1 BauNVO). Textliche Festsetzungen zum Offenlegungsentwurf / Seite 1 von 3 Stadtplanung Verkehrsplanung StadtentwicklungAmt für Bebauungsplan Nr. 509 Wolbeck – Am Steintor / Petersheide / Petersdamm 1.10 Für die im Bebauungsplan als Lärmpegelbereich III nach DIN 4109 gekennzeichneten Baugrenzen sind die Außenbauteile von Wohn- und Aufenthaltsräumen mit einem erforderlichen resultierenden Schalldämm -Maß (erf. R'w, res) von 35 dB und von Büroräumen und ähnliches mit einem erforderlichen resultierenden Schalldämm -Maß (erf. R'w,res) von 30 dB zu errichten (§ 9 Abs. 1 Nr. 24 BauGB). 1.11 Für die im Bebauungsplan als Lärmpegelbereich IV nach DIN 4109 gekennzeichneten Baugrenzen sind die Außenbauteile von Wohn- und Aufenthaltsräumen mit einem erforderlichen resultierenden Schalldämm -Maß (erf. R'w,res) von 40 dB und von Büroräumen und ähnliches mit einem erforderlichen resultierenden Schalldämm -Maß (erf. R'w,res) von 35 dB zu errichten (§ 9 Abs. 1 Nr. 24 BauGB). 1.12 Entlang den entsprechend gekennzeichneten Baugrenzen ist bei Räumen ab dem 1. Obergeschoss, die dem Schlafen dienen, der Einbau von Fenstern mit schallgedämmten Lüftungen erforderlich. Die schallgedämmten Lüft ungen dürfen die Gesamtschalldämmung der Außenfassade nicht verschlechtern. Das Schalldämmmaß von Lüftung seinrichtungen / Rollladenkästen ist bei der Berechnung des resultierenden Bauschalldämmmaßes R'w,res zu berücksichtigen (§ 9 Abs. 1 Nr. 24 BauGB). 1.13 Zum Schutz vor Lärmeinwirkungen durch das bestehende Jugendzentrum ist i m Bereich der gekennzeichneten Baugrenze der Immissionsschutz der geplanten Wohnnutzung durch folgende technische / grundrisstechnische Maßnahmen oder eine Kombination der genannten Maßnahmen sicherzustellen: - Ausschluss von Fenstern von schutzbedürftigen Räumen nach DIN 4109 (Ausgabe November 1989) an den betroffenen Fassaden durch eine geeignete Grundrissgestaltung, - Ausstattung von schutzbedürftigen Räumen an den betroffenen Fassaden durch nicht zu öffnende Fenster mit fensterunabhängigen Lüftungseinrichtungen und / oder - Anwendung anderer geeigneter technischer Maßnahmen, durch die die Einhaltung der Immissionsrichtwerte 50 cm vor den Fenstern von schutzbedürftigen Räumen gewährleistet wird. Der Nachweis ist im Baugenehmigungsverfahren zu führen. (§ 9 Abs. 1 Nr. 24 BauGB). 1.14 Entlang der Bahntrasse ist eine Lärmschutzwand in einer Höhe von 57,8 m über NHN zu errichten. Die Schallschutzwand muss den Anforderungen der ZTV -LSW 06 entsprechen und ist zu den Verkehrswegen hin hochabsorbierend auszuführen. Gestalterische Anforderungen zur Ausführung der Lärmschutzwand regelt der städtebauliche Vertrag. (§ 9 Abs. 1 Nr. 24 BauGB) 1.15 Die Dachflächen der Tiefgaragen sind mit einem Flächenanteil von mindestens 75 % (bezogen auf die jeweilige Dachfläche) mit einer Substratschicht mit einer Aufbauhöhe von mind. 50 cm zu überdecken und dauerhaft zu begrünen (§ 9 Abs. 1 Nr. 25a BauGB). 1.16 Die festgesetzten Bäume sind als einheimische, st andortgerechte klein- bis mittelkronige Bäume zu pflanzen (§ 9 Abs. 1 Nr. 25 a BauGB) und dauerhaft zu erhalten. Ausfälle sind zu ersetzen. Die Baumscheiben sind mit einem Innenmaß von mind. 2,00 m x 3,00 m herzustellen und mit bodendeckenden Pflanzen zu begrünen. Textliche Festsetzungen zum Offenlegungsentwurf / Seite 2 von 3 Stadtplanung Verkehrsplanung StadtentwicklungAmt für Bebauungsplan Nr. 509 Wolbeck – Am Steintor / Petersheide / Petersdamm 2. Textliche Festsetzungen gemäß § 86 BauO NRW 2.1 Die Außenwandflächen der Hauptgebäude sind als rotes, rotbraunes oder anthrazitfarbenes Sicht -/ Verblendmauerwerk (unglasiert) oder als weißer Putzbau auszuführen. Für untergeordnete Teilflächen (max. 15 % Wandflächenanteil) können auch andere Materialien verwendet werden. 2.2 Mansard- und Krüppelwalmdächer sowie glasierte Dacheindeckungen sind unzulässig. 2.3 Innerhalb einer Hausgruppe (Reihenhäuser) und bei Doppelhäusern sind für Außenwandflächen und Dächer einheitliche Materialien hinsichtlich Art, Format und Farbton zu verwenden. Ausnahmen für Solaranlagen sind zulässig. 2.4 Hausgruppen und Doppelhäuser sind profilgleich (d.h. Trauf - und Firsthöhe) in gleicher Dachneigung und Dachform zu errichten. 2.5 Grundstückseinfriedigungen sind im Bereich des Vorgartens (zwischen der Erschließungsfläche und der vorderen Baugrenze) sowie entlang der Grenzen zu den öffentlichen Straßenverkehrsflächen nur in Verbindung mit einer der Grundstücksgrenze zugewandten Eingrünung von mind. 0,30 m Tiefe zulässig. Dahinterliegende Zäune und Mauern dürfen 1,20 m Höhe nicht überschreiten. Mülltonnen dürfen in Vorgärten nur untergebracht werden, wenn ausreichender Sichtschutz durch Anpflanzung oder Holzblenden bzw. feste Schränke im Wandmaterial des Hauptbaukörpers vorgesehen wird. 3. Hinweise 3.1 Artenschutz Gemäß § 39 BNatSchG sind Gehölzentnahmen nicht während der Brut - und Aufzuchtzeiten, d.h. vom 01.03. bis zum 30.09. eines jeden Jahres durchzuführen. 3.2 Denkmalschutz Die Entdeckung von Bodendenkmälern (kulturgeschichtliche Bodenfunde, Mauern, Einzelfunde aber auch Verfärbungen in der natürlichen Bodenbeschaffenheit) ist unverzüglich der Stadt Münster / Städtische Denkmalbehörde oder dem Landschaftsverband Wes tfalen-Lippe / LWL- Archäologie für Westfalen, Münster anzuzeigen (§ 15 DSchG). Die Fundstelle ist unverändert zu erhalten (§ 16 DSchG). 3.3 Kampfmittel Das Gelände ist in der Kampfmittelbelastungskarte als Bombenabwurfgebiet ausgewiesen. Daher i st das gesamte Gelände frühzeitig vor Beginn bodeneingreifender Maßnahmen auf Kampfmittelfreiheit zu prüfen. 3.4 Einsichtnahme in Vorschriften Die der Planung zugrundeliegenden Vorschriften (Gesetze, Verordnungen, Erlasse und DIN-Vorschriften) können bei der Stadt Münster, im Kundenzentrum „Planen- Bauen- Umwelt“ im Erdgeschoss des Stadthauses 3, Albersloher Weg 33, eingesehen werden. 3.5 Zur Realisierung dieses Bebauungsplans werden ergänzende, öffentlich- rechtliche Vereinbarungen zwischen der Stadt Münst er und einem privaten Investor abgeschlossen (Städtebaulicher Vertrag). Textliche Festsetzungen zum Offenlegungsentwurf / Seite 3 von 3
V-0854-2016-Anlage-1-Buergeranhoerung
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Seite 1 von 9 Niederschrift zur Bürgeranhörung gem. § 3 (1) BauGB The ma a) 52. Änderung des Flächennutzungsplans, b) Vorentwurf des Bebauungsplans Nr. 509, Wolbeck – Am Steintor/ Petersheide/ Petersdamm Ort | Datum | Zeit Münster-Wolbeck, Aula des Bildungszentrums Gartenbau und Landwirtschaft, Münsterstraße 62-68, 48167 Münster 02.09.2015, 18:00 - 20.00 Uhr Podium Herr Schönlau (Bezirksbürgermeister Münster-Südost) Herr Winter (Planungsamt, Stadt Münster) Herr Elkendorf (Gnegel GmbH) Herr Vieten (IGS Ingenieurgesellschaft Stolz mbH) Herr Wenzel (Uppenkamp und Partner GmbH) Herr Lang, Frau Bonnekessel, Herr Küdde (Wolters Partner GmbH) ca. 160 Bürgerinnen und Bürger Am Mittwoch, den 02.09.2015, hatte die Stadt Münster um 18.00 Uhr zu einer Bürgerversamm- lung in die Aula des Bildungszentrums Gartenbau und Landwirtschaft in Münster-Wolbeck einge- laden. Anlass der Veranstaltung war die Vorstellung der Planungen für ein neues Wohngebiet im Bereich des ehemaligen Lancier-Geländes zwischen der Straße „Am Steintor“ und „Petersheide“ in Münster-Wolbeck. Begrüßung / Erläuterung Planverfahren Nach Begrüßung und Vorstellung der Projektbeteiligten durch den Bezirksbürgermeister Herrn Schönlau erfolgte die Erläuterung des förmlichen Planverfahrens durch Herrn Winter (Stadt Münster). Es wurde darauf hingewiesen, dass der Termin der frühzeitigen Bürgerbeteiligung gem. § 3 (1) BauGB dient. Ziel ist es, die Bürger frühzeitig in den Planungsprozess einzubinden. Der Bebauungsplan soll durch einen Vorhabenträger, die Karl Gründker GmbH, realisiert wer- den. Anschließend wurde das Wort an Herrn Lang vom Büro Wolters Partner, das im Auftrag des Vorhabenträgers die städtebauliche Planung entwickelt hat, übergeben. Erläuterung der Planung Herr Lang erläuterte die Planinhalte der Flächennutzungsplanänderung, des rechtskräftigen Bebauungsplanes und des städtebaulichen Entwurfes zum Bebauungsplan Nr. 509 anhand ei- ner Präsentation. Im Einzelnen wurden folgende Punkte angesprochen: Flächennutzungsplan – Der Flächennutzungsplan stellt die allgemeine Art der künftigen Nutzung dar. Bebau- ungspläne müssen aus diesem entwickelt sein. – Die derzeit als „Gewerbefläche“ dargestellte Fläche wird daher künftig als „Wohnbauflä- che“ und in einem kleinen Bereich im Norden als „Mischbaufläche“ dargestellt. Ergänzt Anlage 1 zur Vorlage Nr. V/0854/2016 Seite 2 von 9 werden diese Nutzungen durch eine „Grünfläche“, die als Streifen entlang der südwestli- chen Plangrenze verläuft, eine „Fläche für Aufschüt tung“ im Osten, die als Lärmschutz- wall zur Bahn fungiert, sowie Regenrückhaltebecken und einen Kindergarten. Rechtskräftiger Bebauungsplan Nr. 344 – Der rechtskräftige Bebauungsplan Nr. 344 „Wolbeck - Gewerbegebiet Süd (Am Steintor/ Petersheide/ Petersdamm)“ setzt eine großflächige G ewerbegebietsnutzung mit einem möglichen Versieglungsgrad von 80 % (GRZ 0,8) fest. – Die Anbindung erfolgt über die Petersheide und de n Petersdamm. Eine Bahnquerung im Norden ist bereits im rechtskräftigen Bebauungsplan vorgesehen und entspricht dem Bestand. – Derzeit wäre eine gewerbliche Nutzung des Areals inkl. der damit einhergehenden Im- missionen gem. den Festsetzungen des Bebauungsplans möglich. Planung – Vorgesehen ist eine Wohnbebauung mit ca. 200 Wohn einheiten in Mehrfamilienhäusern ( ca. 90) sowie Einzel-, Doppel- und Reihenhäusern(ca. 110). – Es sind zwei Anbindungen für die Erschließung vor gesehen: Eine von der Petersheide (Nordwesten) und eine vom Petersdamm inkl. der Bahnquerung im Nordosten. Im Weite- ren verläuft die Erschließung als „Ring“ mit Querverbindungen durch das Plangebiet. Im Planungsprozess wurde ebenfalls eine Erschließun g von Südosten diskutiert. Hierfür konnte jedoch keine geeignete Lösung gefunden werde n, die aus wirtschaftlichen, städ- tebaulichen und vor allem verkehrssichernden Gesich tspunkten (Vorgaben der Bahn) realistisch wäre. – Die im Norden vorhandenen Bestandsgebäude können erhalten werden – Um ein Einfügen in das Umfeld sicher zu stellen, sollen die daran anschließenden Mehr- familienhäuser maximal drei Geschosse mit Flachdach aufweisen. – An die Mehrfamilienhäuser schließen südlich max. zweigeschossige Reihen und Dop- pelhäuser an. – Zentral im Plangebiet sollen eine Kita sowie eine Grünfläche realisiert werden. So wer- den der Kinderbetreuungsbedarf sowie die Grünversor gung des neuen Wohngebietes mit einem Quartiers- / Spielplatz sichergestellt. – Im Nordosten des Plangebietes gibt es derzeit ver schiedene Einzeleigentümer mit denen noch eine detaillierte Abstimmung erfolgen wird. Di e Bebauung der einzelnen Grundstü- cke wird in jedem Fall berücksichtigt und in das Konzept integriert. – Im Südosten entlang der Bahnlinie erstreckt sich eine Grünzone, die zum einen einem ca. 4 m hohen Lärmschutzwall, zum anderen der Eingrünung des Plangebietes dient. – Auf Grund der beengten Bestandssituation im Nordo sten des Plangebietes soll dort der erforderliche Lärmschutz über eine Schallschutzwand (ca. 3 m Höhe) sichergestellt wer- den. – Hinter dem Wall schließen Einfamilien- und Doppel häuser mit unterschiedlichen Grund- stücksgrößen an, die sich über das gesamte südliche Plangebiet erstrecken sollen. Verkehr und Erschließung – Um eine leistungsgerechte und ortsverträgliche Ve rkehrsabwicklung für das geplante Baugebiet gewährleisten zu können, wurde bereits ein „Verkehrsgutachten“ erstellt. – Es wird darauf hingewiesen, dass in allen erstell ten Gutachten als Berechnungsgrundla- Seite 3 von 9 ge entsprechend eines früheren Planungsstandes 180 Wohneinheiten angesetzt wur- den. Alle Gutachten werden überarbeitet und an die aktuelle Planung (ca. 200 Wohnein- heiten) angepasst. – Die Untersuchung kommt zu dem Ergebnis, dass jewe ils im Ziel- und Quellverkehr 420 Fahrten täglich erfolgen. – Die Petersheide einschl. Kreuzungsbereich ist für die zukünftige Belastung leistungsfä- hig ausgestaltet. Der Knotenpunkt Petersdamm kann v erkehrstechnisch so angepasst werden, dass dieser auch künftig ausreichend leistu ngsfähig ist. Hierfür ist eine Signali- sierung und voraussichtlich Beschrankung der Bahnqu erung sowie in der Straße „Am Steintor“ aus Süden kommend eine Linksabbiegerspur und aus Norden kommend eine Rechtsabbiegerspur erforderlich. So wird der Durchg angsverkehr auf der Straße „Am Steintor“ durch eine mögliche Schrankenschließung nicht beeinträchtigt. – Zudem ist beabsichtigt, die Nutzung der WLE-Trass e zukünftig zu intensivieren. Dies wirkt sich sowohl auf die Anforderungen an die Bahn querung als auch auf die zu erwar- tenden Immissionen auf das Plangebiet aus. Immissionen – Da es in Teilbereichen zu Überschreitungen der Or ientierungswerte kommt, sind aktive und passive Schallschutzmaßnahmen erforderlich. Der aktive Schallschutz durch einen begrünten Wall sowie daran anschließend durch eine Lärmschutzwand im sichergestellt werden. Um auch in den Obergeschossen die Orientier ungswerte einzuhalten, ist es er- forderlich, die Fenster in den zur Lärmquelle ausge richteten Schlafräu- men/Aufenthaltsräumen mit schalldämmenden Lüftungse inrichtungen auszustatten (passiver Schallschutz). – Neben den Immissionseinwirkungen auf das neue Woh ngebiet (s.o.) wurden ebenso auch die Auswirkungen des neuen Verkehrs (durch das Wohngebiet) auf die Bestands- bebauung außerhalb des Plangebietes untersucht. Das Ergebnis zeigt, dass die Immis- sionsgrenzwerte der Verkehrslärmschutzverordnung (1 6. BImSchV) unterschritten wer- den. Entwässerung – Derzeit wird das Niederschlagswasser von den vers iegelten Flächen in die Kanalisation abgeführt. Diese Situation wird sich durch die Plan ung verbessern: Durch den Bau von zwei Regenrückhaltebecken (im Westen und Norden) so wie eines ca. 12 m breiten Grünstreifens mit Graben an den Randzonen im Westen und Nordwesten, wird das Nie- derschlagswasser zurückgehalten und das Wasser gedr osselt der Kanalisation zuge- führt. Anschließend wurde die Diskussion mit der Bürgersch aft eröffnet. Die Anregungen und Fragen werden nachfolgend in Themengruppen zusammengefasst: Fragen und Anregungen der Bürger Erschließung /head2right Ein Sprecher der Bürgerinitiative äußert Bedenken zur Verbindung der Petersheide mit dem Petersdamm. Dies führe zu Durchgangs- und Schleichv erkehren, die sich negativ auf das Seite 4 von 9 angrenzende Wohngebiet auswirken. Eine direkte Verb indung solle nur für Rettungsfahrten bestehen und durch Poller für den sonstigen Verkehr gesperrt sein. Die Hauptverkehrsfüh- rung solle über die südlichen Querverbindungen sichergestellt werden. /head2right Ein weiterer Bürger hinterfragt ebenfalls die Verb indung zwischen Petersheide und der Stra- ße „Am Steintor“. Um Durchgangsverkehr zu vermeiden , sei es sinnvoll, die Haupterschlie- ßung zu verschwenken. /square4 Es wird darauf hingewiesen, dass die Verbindung zw ischen Petersheide und Steintor für Schleichverkehre auf Grund der signalisierten Bahnq uerung nicht sehr attraktiv ist. Darüber hinaus können durch bauliche Maßnahmen (Baumscheibe n, „Freiburger Kegel“, Einengun- gen) weitere „Erschwernisse“ für den Durchgangsverkehr geplant werden. Gleichwohl wird zugesagt, die angeregte Verkehrsführung zu prüfen. /head2right Ein Bürger schlägt vor, im Norden eine Querung für Fußgänger- und Radfahrer vorzuhalten und das Plangebiet für den motorisierten Verkehr üb er eine neue Zufahrt von Süden in Form eines Kreisverkehrs zu erschließen, der ein Einfahr en in das Wohngebiet ermöglicht und gleichzeitig den Verkehr entschleunigt und Schleich verkehre vermeidet. Eine Querung der Bahn sei derzeit sowieso schon über den vorhandenen Feldweg gegeben. /head2right Ein weiterer Bürger erklärt, dass die Straßenführu ng „Am Steintor“ nahezu gradlinig sei. Sinnvoll wäre es, die Straße zu verschwenken, um Ve rkehr zu entschleunigen und das ge- plante Wohngebiet in Höhe der Kita anzubinden. Durc h den Versatz der Straße könnten „Wartestreifen“ zwischen Straße und Bahn realisiert werden, wie dies auch am Bahnüber- gang im Norden beabsichtigt sei. /square4 Es wird darauf hingewiesen, dass eine Zufahrt zum Plangebiet über den bestehenden, sog. „plangleichen“ Übergang als Feldweg keine Option darstellt. Dies wird auch von der Westfäli- schen Landes-Eisenbahn (WLE) nicht mitgetragen, da die Anlage neuer Bahnquerungen nur noch in Form von planfreien Übergängen (Überführung /Unterführung) möglich ist. Eine Er- tüchtigung bestehenden Querungen im Norden ist in jedem Fall erforderlich. /head2right Ein Sprecher der Bürgerinitiative erkundigt sich n ach dem Stellplatzangebot. Parkplätze sei- en im Entwurf nicht ersichtlich und es stelle sich die Frage, wo Bewohner, Besucher und Hol- und Bringverkehre der Kita parken. /square4 Es wird dargelegt, dass aus bauordnungsrechtlicher Sicht je Wohneinheit ein Stellplatz nach- zuweisen ist. Die privaten Stellplätze werden auf d en privaten Grundstücken vorgehalten (dies gilt auch für die Kita), für Besucher werden im öffentlichen Straßenraum in ausreichen- der Anzahl Parkplätze eingeplant. /head2right Eine Bürgerin erkundigt sich, ob pro Wohneinheit w irklich nur mit einem Fahrzeug gerechnet werde. Familien hätten heutzutage häufig mindestens zwei Autos. /square4 Da der Stellplatzbedarf auf den privaten Grundstüc ken sicherzustellen ist, ist den Eigentü- mern freigestellt über den Mindestbedarf hinaus, St ellplätze anzulegen(z.B. Doppelgarage oder Garage mit vorgelagertem Parkplatz). /head2right Ein Sprecher der Bürgerinitiative weist darauf hin , dass die geplante, durchgängige Fuß- und Radwegeverbindung im Nordwesten des Plangebietes ni cht erforderlich sei, da parallel zur Bahntrasse bereits ein Fuß- und Radweg vorhanden sei. Seite 5 von 9 /square4 Die Notwendigkeit des Weges wird erneut geprüft. Z u berücksichtigen ist allerdings, dass der vorh. Spielplatz „An der Vogelrute“ an das neue Wohngebiet angebunden werden muss. /head2right Ein Bürger weist darauf hin, dass in einem ähnlich en Baugebiet in Angelmodde die Erschlie- ßung höhengleich, d.h. ohne Bürgersteig realisiert wurde und erkundigt sich, ob dies auch vorgesehen sei. /square4 Der detaillierte Straßenausbau wird im weiteren Ve rfahren festgelegt. Untergeordnete Er- schließungsstraßen werden im Regelfall höhengleich als sog. „Mischverkehrsfläche“ ausge- baut. /head2right Ein Bürger erkundigt sich, ob die Anwohner an Ersc hließungskosten beteiligt werden. /square4 Zum Bebauungsplan wird ein Vertrag zwischen der St adt Münster und dem Investor ge- schlossen. Darin wird geregelt, dass der Investor d ie Kosten der Erschließung trägt. Insofern wird bzw. kann die Stadt keine Erschließungskosten erheben. /head2right Ein Bürger erkundigt sich, welche Funktion die Bäu me in den Kreuzungsbereichen haben. /square4 Es handelt sich um sich um vorgeschlagene Begrünun gsmaßnahmen, um den Straßenraum zu gestalten. Städtebauliches Konzept /head2right Ein Sprecher der Bürgerinitiative weist darauf hin , dass eine homogene Bebauung ge- wünscht wird. Die Mehrfamilienhausbebauung sollte zentral im Plangebiet liegen, um eine In- tegration sicherzustellen. Es sei nicht nachvollzie hbar, dass diese „am Rand“ im Norden lie- gen. /square4 Mehrfamilienhäuser erzeugen aufgrund der Wohnungsd ichte mehr Verkehr als Einfamilien- häuser. Daher werden diese dort verortet, wo der Ve rkehr auf kurzem Weg abfließen kann. Bei einer Anordnung im Kern ergeben sich demgegenüb er Mehrbelastungen. Die Anregung wird im weiteren Verfahren geprüft; dabei ist noch ein weiterer Faktor relevant : So wird bei Reaktivierung der WLE-Trasse für den Personenverkeh r nördlich des Plangebietes ein Bahnhaltepunkt liegen. Die Flächen mit höherer Wohn ungsdichte sollten möglichst nah an Diesen anbinden. /head2right Darauf wird seitens des Bürgers erwidert, dass die s ausschließlich einen Vorteil für die neuen Bewohner bringe, jedoch nicht für die nördlich angrenzenden Bewohner. /head2right Ein Bürger erkundigt sich, welche Nutzung das „u-f örmige“ Gebäude im Norden erhalten wird. /square4 Es handelt sich um einen „Platzhalter“ für eine mö gliche, mischgebietskonforme Neubebau- ung. Eine detaillierte Planung liegt noch nicht vor. /head2right Eine Bürgerin wünscht sich, dass das neue Wohngebi et in die alte Bebauung integriert wird. Daher wird der geplante Fuß- und Radweg als Verbind ung positiv bewertet. Durch die Grün- fläche/renaturierter Graben im Norden wirke das Woh ngebiet jedoch abgekapselt. Sinnvoller sei es, den Spielplatz zu vergrößern und dadurch alt und neu zu mischen. Zudem sei das ehemalige Verwaltungsgebäude, welches erhalten wird, eine schlechte Visi- Seite 6 von 9 tenkarte für die Einfahrt in das Plangebiet. /square4 Das ehemalige Verwaltungsgebäude soll zu attraktiv en Wohnungen umgebaut werden. Eine Vergrößerung des Spielplatzes ist wegen der no twendigen Führung und Offenlegung des vorhandenen Gewässers nicht möglich. /head2right Ein Bürger weist darauf hin, dass die Verzahnung v on Bestand und Neubaugebiet sehr wich- tig sei. Unter diesem Aspekt sei die Lage der Kita in Frage zu stellen, da diese nicht nur dem Neubaugebiet, sondern auch den angrenzenden Bereich en diene. Es wird vorgeschlagen, die Kita im Nordwesten des Plangebietes, in der Nähe des bestehenden und Spielplatzes, zu realisieren. /square4 Da eine Kita erhebliche Freiflächen benötigt (300 qm pro Gruppe) war es naheliegend, diese mit dem zentralen Quartiers- und Grünplatz zu verbinden. Gleichwohl wird die Anregung ge- prüft. /head2right Ein anderer Bürger ist der Auffassung, dass die Ki ta dort angesiedelt werden soll, wo der hauptsächliche Bedarf entstehe, nämlich zentral im Plangebiet. Zudem befände sich am Schulzentrum eine weitere Kita. /head2right Ein Bürger erkundigt sich, welche Nutzung auf den Flächen unmittelbar südwestlich angren- zend an das Mischgebiet vorgesehen sei. /square4 Es wird darauf hingewiesen, dass dort Wohnen reali siert werden soll. /head2right Der Bürger erwidert, dass sich dort derzeit ein Ge werbe befindet und dies fortbestehen soll. /square4 Wenn hier das Gewerbe fortbestehen soll,ist zu prü fen, ob für das in Rede stehende Grund- stück ein Mischgebiet festgesetzt werden kann. /head2right Eine Bürgerin erkundigt sich nach der Nutzung der Mehrfamilienhäuser und erfragt, ob bei- spielsweise auch Seniorenwohnen geplant sei. /square4 Es wird ein Angebot entsprechend der Nachfragesitu ation geschaffen, die Häuser werden auf jeden Fall barrierefrei errichtet. Ebenfalls ist öffentlich geförderter Wohnungsbau vorgesehen. /head2right Ein Bürger erkundigt sich nach der Geschossigkeit der Gebäude im Plangebiet. /square4 Die Mehrfamilienhäuser sollen maximal 3-geschossig und die Einfamilienhäuser maximal 2- geschossig errichtet werden. /head2right Ein Bürger erkundigt sich nach der Bedeutung der z wei Pfeile, die im Westen/Südwesten des Entwurfes eingezeichnet sind und Richtung landwirts chaftliche Fläche zeigen. Er fragt, ob dort ein weiteres Baugebiet beabsichtigt sei und wi e die Zuwegung erfolgen soll. Zudem weist er darauf hin, dass hier ein Naturschutzgebiet läge. /square4 Die angesprochene Fläche ist im Regionalplan Münst erland (Bezirksregierung Münster) als Allgemeiner Siedlungsbereich dargestellt und könnte langfristig entwickelt werden. Eine mög- liche Anbindung wurde daher perspektivisch in den P lan aufgenommen, um bei einer optio- nalen ,späteren Entwicklung eine Erschließung siche rstellen zu können. Die Fläche ist z.Zt. Teil eines Landschaftsschutzgebietes. /head2right Eine Bürgerin weist darauf hin, dass beabsichtigt sei, in einem der Mehrfamilienhäuser „Wohnen im Alter“ zu realisieren. Es sei befremdlic h zu hören, dass einige Nachbarn sich Seite 7 von 9 negativ zu den Mehrfamilienhäusern äußern. Grünflächen /head2rightEin Bürger bewertet den Grünstreifen im Norden zur angrenzenden Bebauung positiv. /square4 Es wird dargelegt, dass hier über ein offen zu legendes Gewässer das Niederschlagswasser durch diese Grünzone abgeleitet werden soll. /head2rightEin Bürger erkundigt sich, warum die Bäume im Süden so verortet sind, dass sie die geplan- ten Gärten verschatten würden. /square4 Es handelt sich um eine wertvolle Baumreihe im Bestand, die als solche im Bebauungsplan als zu erhalten festgesetzt werden soll. /head2rightEine Bürgerin weist darauf hin, dass im Norden des Plangebietes zwei große Ahornbäume stehen, diese im Plan jedoch nicht eingezeichnet seien. /square4 Die Planung steht unter dem Ziel, soviel Baumbestand wie möglich zu erhalten. Dem Hinweis wird nachgegangen. /head2rightEin Bürger erkundigt sich, ob auch ein Bolzplatz eingeplant sei. /square4 Ein Bolzplatz ist nicht vorgesehen. Immissionen /head2rightEin Bürger regt an, die Lärmschutzwand und den -wall zu begrünen. /head2rightEin Bürger äußert Bedenken hinsichtlich einer möglichen Nutzungseinschränkung des an- grenzenden Jugendzentrums im Norden des Plangebietes. Es liege eine Betriebsgenehmi- gung als Versammlungsstätte vor. Die Freiflächen des Jugendzentrums, die auf das Plange- bietes ausgerichtet sind, dürften freitags und samstags bis 0.30 Uhr genutzt werden. Dies könne mit Blick auf die geplante Wohnnutzung zu Problemen führen. Außerdem wird darauf hingewiesen, dass bereits ein Schallschutzgutachten für den Betrieb des Jugendzentrums vorliege. /square4 Die angrenzende Nutzung des Jugendzentrums ist bekannt. Der Betrieb genießt Bestands- schutz. Eine Verträglichkeit im Hinblick auf die heranrückende Wohnbebauung muss im wei- teren Planverfahren nachgewiesen werden. Bisher gibt es keine Anhaltspunkte dafür, dass dies nicht möglich ist. /head2rightEin Bürger weist darauf hin, dass das bestehende Wäldchen im Norden des Plangebiets überplant sei und somit der natürliche Lärmschutz entfalle. /square4 Ein Bewuchs in dieser Größenordnung ist für den Schallschutz nicht relevant. /head2rightEin Bürger erfragt, welche Lärmbelastung entstehe, wenn die Bahntrasse reaktiviert und dies noch auf die Lärmimmissionen des ohnehin bestehenden Straßenverkehrs addiert werden müsse. Seite 8 von 9 /square4 Dieser Sachverhalt wurde bereits im Immissionsguta chten untersucht. Bei einer Reaktivie- rung der WLE-Strecke für den Personenverkehr wurden täglich insgesamt 54 Personenzüge (48 tags und 6 nachts) der Prognose zugrunde gelegt . Die sich hieraus ergebenden Emissi- onspegel bewegen sich in einem verträglichen Rahmen. /head2right Ein Bürger erfragt, ob die Lärmschutzwand auf den bestehenden Grundstücken oder auf dem Grundstück der Bahn errichtet werde. /square4 Die Wand ist auf den Wohnbaugrundstücken vorgesehe n. Sonstiges /head2right Ein Sprecher der Bürgerinitiative weist darauf hin , dass bereits in 2014 ein Schreiben an die Verwaltung gerichtet worden sei, in dem Anregungen und Ideen der BI im Einzelnen aufge- führt sind. Nun werde deutlich, dass diese im städt ebaulichen Konzept kaum berücksichtigt worden seien. /square4 Da hier eine Vielzahl von Punkten angesprochen sin d, wird seitens der Planer angeboten, die Anregungen und Ideen in einem gesonderten Gespräch mit der BI zu erörtern. /head2right Ein Bürger gibt zu bedenken, dass im städtebaulich en Konzept zwei Regenrückhaltebecken enthalten seien; in dem Plan zur Flächennutzungsplan-Änderung jedoch drei Rückhaltebe- cken dargestellt seien. /square4 Bei dem dritten „Becken“ handelt es sich um das of fen zu legende Gewässer im Norden des Plangebietes. /head2right Ein Bürger erklärt hinsichtlich einer Internetanbi ndung für das Wohngebiet, dass eine Glasfa- seranbindung auf dem neuesten Stand der Technik sinnvoll wäre. /head2right Ein Bürger erkundigt sich nach der zeitlichen Plan ung. Des Weiteren weist er darauf hin, dass während der Bauphase einer erhöhte verkehrlich e Belastung bestehen werde und der Baustellenverkehr über den Petersdamm erfolgen soll e, um eine Belastung für der Peters- heide zu vermeiden. /square4 Der Investor hat zugesichert, die Belästigungen wä hrend der Bauphase auf ein Minimum zu beschränken. Gemäß aktuellem, städtischem Baulandprogramm ist ei ne Baureife für das Jahr 2017 vorge- sehen. /head2right Ein Bürger erfragt, ob noch Altlasten bestehen. /square4 Die Altlastenuntersuchungen sind bereits weitgehen d abgeschlossen. Alle Flächen werden, soweit erforderlich, so aufbereitet, dass ein gesundes Wohnen gewährleistet ist. /head2right Ein Bürger weist darauf hin, dass die Flächen östl ich des Plangebietes im Flächennutzungs- plan für Kleingärten vorgesehen seien. Dies stehe i m Widerspruch zu den angesprochenen langfristigen Planungen. Er fragt an, ob es schon Ü berlegungen für einen Ersatzstandort ge- be. /square4 Ersatzflächen sind derzeit noch nicht geplant. Seite 9 von 9 /square4 Herr Winter weist abschließend darauf hin, dass Fragen oder Anregungen auch im Nachgang der Bürgerinformation beim Planungsamt eingereicht werden können. Gerne könne auch ein Gesprächstermin vereinbart werden. Nachdem keine weiteren Wortmeldungen vorliegen, bedankt sich Bezirksbürgermeister Schönlau bei den Vertretern der Verwaltung sowie den Vertretern der beteiligten Büro‘s für die Vorstellung der Planung und bei den Bürgerinnen und Bürgern für die engagierte Diskussion und schließt die Veranstaltung gegen 20 Uhr. gez. gez. Carsten Lang Schönlau Wolters Partner Bezirksbürgermeister Architekten & Stadtplaner GmbH
Beratungsverlauf (2)
Beschluss: zur Kenntnis genommen
Zur SitzungBeschluss: zur Kenntnis genommen
Zur SitzungOrte (13)
- Münsterstraße 62
- Hiltruper Straße
- Von-Holte-Straße
- Albersloher Weg 33
- Petersdamm 1
- Juffernkamp
- Am Steintor
- An der Vogelrute
- Buschstraße
- Petersheide 37
- Tiergarten
- Ringstraße
- Werse
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Details
- Aktenzeichen
- V/0854/2016
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 04.10.2016
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37