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V/0854/2016

Bebauungsplan Nr. 509 - Kenntnisnahme des Entwurfs zur Offenlegung

Vorlagen 04.10.2016

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Nächste Beratung: Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wohnen, Sitzung am 03.11.2016, TOP 6.2

V-0854-2016-Anlage-4-Planverkleinerung

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Ansehen

Berichtsvorlage

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V-0854-2016-Anlage-2-Begruendung

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V-0854-2016-Anlage-4-Planverkleinerung

207 Zeichen

Stadtplanung 
Verkehrsplanung 
Stadtentwicklung Amt für 
 Anlage 4 
zur Vorlage Nr. V/0854/2016 
 
Bebauungsplan Nr. 509:  
Wolbeck – Am Steintor / Petersheide / Petersdamm  
Planverkleinerung (ohne Maßstab)

Berichtsvorlage

2889 Zeichen

V/0854/2016 
DER OBERBÜRGERMEISTER 
Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung, Verkehrsplanung 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
Bebauungsplan Nr. 509: Wolbeck - Am Steintor / Petersheide / Petersdamm 
Kenntnisnahme des Entwurfs zur Offenlegung 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
25.10.2016 Bezirksvertretung Münster-Südost Bericht 
03.11.2016 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wohnen Bericht 
 
 
Bericht: 
 
Die Verwaltu ng beabsichtigt den Entwurf des Bebauungsplans Nr.  509 öffentlich 
auszulegen. 
 
Der Bebauungsplan Nr.  509 Wolbeck – Am Steintor  / Petersheide / Petersdamm soll die 
planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Entwicklung eines neuen Wohngebiets auf einer 
Gewerbebrache am Südostrand der Ortslage Wolbeck in Münster schaffen.  
 
Das geplante städtebaul iche Konzept umfasst die Errichtung von ca. 200-240 Wohneinheiten in 
Form von Mehrfamilienhäusern im  Norden und Nordwesten sowie Doppel -, Reihenhäusern und 
freistehenden Einfamilienhäusern südlich anschließend.  
 
Für die Verwirklichung des Wohngebietes ist die Schaffung von Planungsrecht erforderlich.  
Hierzu hat der Rat der Stadt Münster am 12.02.2014 (V orlage Nr. V/0925/2013) den Beschluss 
zur Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 509 Wolbeck – Am Steintor / Petersheide / Petersdamm 
gefasst. Dieser erfolgte zusammen mit dem Beschluss zur 52.  Änderung des 
Flächennutzungsplans (FNP) für den gleichen Bereich.  
 
Eine erste Vorstellung der Planung für das neue Wohngebiet im Bereich des ehemaligen Lancier-
Geländes fand im Rahmen einer Bürgeranhörung gemäß §  3 (1) Baugesetzbuch ( BauGB) am 
02.09.2015 statt. Das Protokoll dieser Veranstaltung ist als Anlage beigefügt . Die Offenlegung 
des Entwurfs der 52. Änderung des Flächennutzungsplans (Vorlage Nr. V/0514/2016) hat bereits 
begonnen, sie findet statt vom 17.10. bis zum 17.11.2016.  
 
Die in der Bürgeranhörung geäußerten Anregungen aufgreifend, wurde die Durchfahrtsbeziehung 
zwischen Petersheide und Petersdamm  / Am Steintor durch die Planung eines 
verkehrsberuhigten Bereichs erschwert. In diesem Zusammenhang wurde auch der Standort für 
die geplante Kindertageseinrichtung vom zentralen Kinderspielplatz nach Norden versch oben, 
 
Vorlagen-Nr.: 
  
V/0854/2016 
Auskunft erteilt: 
Herr Winter / Herr Husmann 
Ruf: 
492 61 30 / 492 61 94 
E-Mail: 
Husmann@stadt-muenster.de 
Datum: 
 
Öffentliche Berichtsvorlage

2 
V/0854/2016 
 
um zu verme iden, dass der Hol - und Bringverkehr weiter als nötig in das Gebiet hineingeführt 
wird.  
 
Die öffentliche Auslegung des Bebauungsplans Nr. 509 soll im Anschluss an die Beratung in den 
politischen Gremien erfolgen.  
 
Nähere Einzelheiten zur Planung können den beigefügten Anlagen entnommen werden.  
 
 
i. V.  
 
 
 
Schultheiß  
Stadtdirektor  
 
Anlagen:  
 
1. Niederschrift der Bürgeranhörung  
2. Begründung  
3. Textliche Festsetzungen  
4. Planverkleinerung

V-0854-2016-Anlage-2-Begruendung

101816 Zeichen

Stadtplanung
Verkehrsplanung
StadtentwicklungAmt für Anlage 2 
zur Vorlage Nr. V/0854/2016 
 
Begründung
  
zum Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 509:  
Wolbeck – Am Steintor / Petersheide / Petersdamm 
Inhalt Seite 
1. Planungsanlass / Planungsgrundlagen / Planverfahren ........................................................................ 2 
2. Geltungsbereich ..................................................................................................................................... 2 
3. Planungsrechtliche Situation .................................................................................................................. 2 
3.1 Entwicklung aus dem Flächennutzungsplan ............................................................................... 2 
3.2 Bestehendes Planungsrecht / sonstige Satzungen, Verordnungen ........................................... 3 
4. Räumliche und strukturelle Situation ..................................................................................................... 3 
5. Planungsziele und Planungskonzept ..................................................................................................... 4 
6. Inhalte des Bebauungsplans .................................................................................................................. 5 
6.1 Grundzüge der Planung .............................................................................................................. 5 
6.2 Bauliche Nutzung und Baugestaltung ......................................................................................... 5 
6.2.1 Art der baulichen Nutzung ................................................................................................. 5 
6.2.2 Maß der baulichen Nutzung, Bauweise ............................................................................. 6 
6.2.3 Überbaubare Grundstücksflächen .................................................................................... 7 
6.2.4 Stellplätze, Garagen, Nebenanlagen ................................................................................. 7 
6.2.5 Bauliche Gestaltung .......................................................................................................... 7 
6.3 Verkehrsflächen / Erschließung .................................................................................................. 8 
6.4 Ver- und Entsorgung / Technische Infrastruktur ....................................................................... 10 
6.5 Gemeinbedarf / Soziale Infrastruktur ........................................................................................ 11 
6.6 Grünflächen / Begrünung .......................................................................................................... 11 
6.6.1 Öffentliche Grünflächen ................................................................................................... 11 
6.6.2 Wald / Flächen für die Landwirtschaft ............................................................................. 12 
6.6.3 Anpflanz- und Erhaltungsgebote ..................................................................................... 12 
6.6.4 Eingriffs- und Ausgleichsbilanz........................................................................................ 12 
6.7 Immissionsschutz ..................................................................................................................... 13 
6.8 Altlasten / Altstandorte / Kampfmittel ........................................................................................ 15 
6.9 Denkmalschutz / Archäologie ................................................................................................... 16 
7. Flächenbilanz ....................................................................................................................................... 16 
8. Auswirkungen auf die Umwelt / Umweltbericht gemäß § 2 a BauGB .................................................. 16 
8.1. Rahmen der Umweltprüfung ..................................................................................................... 16 
8.2 Kurzdarstellung der Planung..................................................................................................... 17 
8.3 Fachgesetzliche Ziele und Vorgaben des Umweltschutzes ..................................................... 17 
8.4 Umweltbeschreibung / Umweltbewertung und Wirkungsprognose .......................................... 18 
8.4.1 Menschen ........................................................................................................................ 18 
8.4.2 Pflanzen und Tiere / Biologische Vielfalt ......................................................................... 19 
8.4.3 Boden .............................................................................................................................. 24 
8.4.4 Wasser ............................................................................................................................ 26 
8.4.5 Klima / Luft ...................................................................................................................... 26 
8.4.6 Landschaft ....................................................................................................................... 28 
8.4.7 Kulturgüter und sonstige Sachgüter ................................................................................ 28 
8.4.8 Wechselwirkungen der Schutzgüter ................................................................................ 29 
8.4.9 Zusammenfassung der erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen ........................ 29 
8.5 Nichtdurchführung der Planung (Prognose Null-Variante) ....................................................... 29 
8.6 Anderweitige Planungsmöglichkeiten ....................................................................................... 29 
8.7 Überwachung (Monitoring) ....................................................................................................... 29 
8.8 Eingriffsbilanz ........................................................................................................................... 30 
9. Zusammenfassung/Gesamtabwägung ................................................................................................ 32 
10. Realisierung der Planung / Durchführungsmaßnahmen ...................................................................... 32 
Begründung zum Offenlegungsentwurf / Seite 1 von 33

Stadtplanung
Verkehrsplanung
StadtentwicklungAmt für Bebauungsplan Nr. 509 
Wolbeck – Am Steintor / Petersheide / Petersdamm 
1. Planungsanlass / Planungsgrundlagen / Planverfahren  
Der Bebauungsplan Nr.  509 „Wolbeck – Am Steintor  / Petersheide / Petersdamm “ soll die 
planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Entwicklung eines neuen Wohngebiets auf einer 
Gewerbebrache am Südostrand der Ortslage Wolbeck in Münster schaffen.  
Aufgrund der guten Wirtschaftsentwicklung und einer hohen Wohn-  und Lebensqualität sowie 
steigender Bevölkerungszahlen weist die Stadt Münster im Vergleich zu anderen deutschen 
Städten eine überdurchschnittliche Nachfrage nach Wohnraum auf. Die Sicherung eines 
vielfältigen und attraktiven Wohnraumangebotes in der Durchmischung unterschiedlicher 
Wohnformen ist daher ein zentrales Ziel der Münsteraner Stadtentwicklung.  
Das geplante städtebauliche Konzept umfasst die Errichtung von ca. 200-240 Wohneinheiten in 
Form von Mehrfamilienhäusern im Norden und Nordwesten sowie Doppel-, Reihenhäusern und 
freistehenden Einfamilienhäusern südlich anschließend (s. Pkt. 5).  
Für die Verwirklichung des Wohngebietes ist die Schaffung von Planungsrecht erforderlich. Der 
Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 509 „Wolbeck –  Am Steintor  / 
Petersheide / Petersdamm” wurde vom Rat der Stadt Münster am 12.02.2014 gefasst.  
Der Flächennutzungsplan (52. Änderung) wird entsprechend der Planungskonzepti on von 
„Gewerbliche Baufläche” in „Wohnbaufläche”  in einem eigenen Verfahren geändert 
(s. Pkt. 3.1).  
2. Geltungsbereich  
Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr.  509 liegt am südöstlichen Rand des 
Ortsteils Wolbeck und umfasst ca. 11 ha. Er wird begrenzt  
• im Nord westen und Norden durch Wohnnutzungen, einen Autohandel  sowie ein 
Jugendzentrum,  
• im Osten durch die WLE und die Straße Am Steintor sowie  
• im Süden und Südwesten durch landwirtschaftliche Nutzflächen.  
Innerhalb des Plangebiets liegen die folgenden Grundstücke:  
Gemarkung Wolbeck -Stadt, Flur 1, Flurstücke:  362, 366, 368, 443,  488, 491, 493, 849, 850, 
851, 852, 853, 993, 994, 995, 2532,  2717, 3138, 3139, 3140, 3433, Teile der Flurstücke 1189, 
1205, 1206, 3413 sowie  
Gemarkung Wolbeck-Kirchspiel, Flur 12, Flurstücke: 93, 94, 96, 97, 98, 99, 101, 102, 103, 104, 
105, 106, 107, 108, 109, 110, 111, 112, 122, 125, 127, 132, 133, 134, 135, 634, 635, 636, 
2343, 2344, ein Teil des Flurstücks 118.  
Die Grenzen des Plangebiets sind in der Planzeichnung durch einen grauen Farbstreifen 
gekennzeichnet.  
3. Planungsrechtliche Situation  
3.1 Entwicklung aus dem Flächennutzungsplan  
Der wirksame Flächennutzungsplan (FNP) der Stadt Münster stellt für den Geltungsbereich des 
aufzustellenden Bebauungsplans Nr.  509 überwiegend „Gewerbegebiet“ dar. Im Süden sind 
zudem „Flächen für die Landwirtschaft“ und „Flächen für Wald“ sowie im Norden „Gemischte 
Bauflächen“ sowie „Fläche für Bahnanlagen“ dargestellt. Für den Bereich der angestrebten 
Begründung zum Offenlegungsentwurf / Seite 2 von 33

Stadtplanung
Verkehrsplanung
StadtentwicklungAmt für Bebauungsplan Nr. 509 
Wolbeck – Am Steintor / Petersheide / Petersdamm 
Wohnnutzung widersprechen die Darstellungen des Flächennutzungsplans den Zielsetzungen 
des Bebauungsplans.  
Entsprechend zur Aufstellung des Bebauungsplans wird deshalb der Flächennutzungsplan 
geändert (52. Änderung). Der Bebauungsplan ist damit im künftig gem.  § 8 Abs. 2 BauGB aus 
dem Flächennutzungsplan entwickelt.  
Der Regionalplan Münsterland (Bezirksregierung Münster, Regionalplan für den 
Regierungsbezirk Münster, Teilabschnitt Münsterland, Münster, 2013) enthält für das gesamte 
Plangebiet die Darstellung eines  „Allgemeinen Siedlungsbereichs“ (ASB). Damit ist die 
allgemeine landesplanerische Zielsetzung hinsichtlich einer Wohnbauflächenentwi cklung im 
Südosten von Wolbeck berücksichtigt.  
Die nördlich, östlich und westlich angrenzenden Bereiche sind ebenfalls als „Allgemeine 
Siedlungsbereiche“ dargestellt, von denen die nördlichen und östlichen Flächen bereits durch 
Wohnnutzungen geprägt sind. D ie südlichen Bereiche des Plangebietes sind derzeit noch 
landwirtschaftlich genutzt.  
3.2 Bestehendes Planungsrecht / sonstige Satzungen, Verordnungen  
Bebauungspläne  
Der neu aufzustellende Bebauungsplan Nr.  509 überplant den seit 1990 rechtskräftigen 
Bebauungsplan Nr. 344 „Wolbeck –  Gewerbegebiet Süd (Am Steintor / Petersheide / 
Petersdamm)“.  
Dieser setzt ein Gewerbegebiet, mit einer zweigeschossigen Bauweise, einer Grundflächenzahl 
von 0,8 und einer Geschossflächenzahl von 1,6 sowie Abstandsklassen fest.  
NATURA 2000  
Östlich des Plangebietes beginnt in einer Entfernung von ca. 150 m das FFH-Gebiet DE-4012-
301 „Wolbecker Tiergarten“. 
Landschaftsplan  
Der südliche Bereich des Bebauungsplans grenzt bis an den Geltungsbereich des 
Landschaftsplans „Werse“. Eine Überschneidung der Planung mit dem Landschaftsplan 
besteht jedoch nicht, sodass sich keine Vorgaben für die Planung ergeben.  
4. Räumliche und strukturelle Situation  
Das ca. 11 ha große Plangebiet befindet sich südöstlich der Innenstadt von Münster im 
Südosten der Ortslage Wolbeck . Es liegt am Rande der bestehenden Wohnbebauung sowie 
angrenzend an den landwirtschaftlich genutzten Freiraum.  
Unterschiedliche Nutzungen umgeben das Plangebiet: Nordwestlich und nördlich grenzt 
unmittelbar an das Plangebiet ein Wohngebiet  an, das insbesondere durch Ein-  und 
Zweifamilienhäuser in ein- bis zweigeschossiger Bauweise sowie einen Einzelhändler geprägt 
ist. Im Osten verläuft parallel zur Straße „Am Steintor“ eine Bahntrasse, die derzeit nur von 
Güterverkehr (vier Fahrten / Tag) genutzt wird.  Daran schließen sich landwirtschaftliche 
Nutzflächen sowie weiter östlich der Wolbecker Tiergarten (Naturschutz-, FFH-Gebiet) an. Im 
Süden und Südwesten umgeben ebenfalls landwirtschaftliche Nutzflächen das Plangebiet.  
Das Plangebiet zeigt sich  im Norden und Nordwesten hauptsächlich als ungenutzte 
Gewerbebrache mit einem leerstehenden ehemaligen Bürogebäude. Nordöstlich daran 
Begründung zum Offenlegungsentwurf / Seite 3 von 33

Stadtplanung
Verkehrsplanung
StadtentwicklungAmt für Bebauungsplan Nr. 509 
Wolbeck – Am Steintor / Petersheide / Petersdamm 
angrenzend befinden sich zwei  Wohngebäude, ein Gebäude, das durch Wohn-  und 
gewerbliche Nutzung geprägt ist sowie eine Lager- bzw. Montagehalle. Im Nordosten bestehen 
ferner zwei Wohnhäuser, die von der Straße Am Steintor erschlossen werden.  
Die frühere gewerbliche Nutzung umfasste den nördlichen Teil des Plangebietes des 
Bebauungsplanes Nr. 344. Der südliche Teil war als Erweiterungsfläche des Betriebes gedacht. 
Hier befinden sich derzeit landwirtschaftlich genutzte Flächen ( Grünland, Acker ), Kleingärten 
und anderweitige, ungenutzte Freiflächen. Dazu gehören entlang der westlichen und südlichen 
Plangebietsgrenze Gehölzbestände unterschiedlicher Größenordnung und Zusammensetzung 
(Einzelbäume, Baumgruppen, Fichtenwald) . Für eine detaillierte A nalyse der bestehenden 
Biotoptypen wird an dieser Stelle auf den Umweltbericht (s. Pkt. 8 der Begründung) verwiesen.  
Versorgungseinrichtungen und Einzelhandelsnutzungen sind im näheren Umfeld an der 
Hiltruper Straße vorhanden. Das Plangebiet ist über die Straßen Petersheide und Petersdamm 
an das übergeordnete Straßen- und Busliniennetz angeschlossen.  
5. Planungsziele und Planungskonzept  
Ziel des Bebauungsplans ist es, Wohnbauflächen zur Deckung des weiterhin bestehenden 
Wohnraumbedarfs zu schaffen bzw. z u sichern.  Dazu soll eine derzeit brachliegende Fläche 
am Rande  des Ortsteils Wolbeck einer Wohnnutzung zugeführt werden. Städtebaulich wird 
dadurch der im Westen,  Norden und Nordosten bestehende Siedlungsbereich ergänzt. Die 
geplante Bebauungsstruktur soll sich in das Bild der angrenzenden Wohngebiete einfügen und 
deren Maßstab aufgreifen.  
Das städtebauliche Konzept für insgesamt ca. 200-240 Wohneinheiten ermöglicht 
unterschiedliche Wohnformen in zwei geschossiger Bauweise mit Angeboten für verschiedene 
Nutzergruppen.  
Aufgrund der Nachfrage nach Eigenheimen erhält überwiegend der südliche Teil  des 
Plangebietes eine relativ gleichmäßige,  max. zweigeschossige Dichte für Einzel -, Doppel- und 
Reihenhäuser auf Grundstücken zwischen 200 m² (Reihenhaus) und 600 m² (Einzelhaus). 
Diese Struktur wird insbesondere im nördlichen und nordwestlichen Bereich durch ein Angebot 
von Geschosswohnungsbau ergänzt, der in der Höhenentwicklung  (zweigeschossig mit 
flachem Dach [0- 30°]) optisch der nordwestlich bestehenden Einfamilienhausbebauung 
entspricht.  
Das ehemalige Bürogebäude der Firma Lancier am Petersdamm  wird aufgestockt, für 
Geschosswohnungen umgebaut und in den Bereich der anzubietenden Mehrfamilienhäuser  
integriert. Die weiteren Bestandsgebäude (s . Pkt. 4) werden ebenfalls in die Planung integriert  
und planungsrechtlich gesichert.  
Im nördlichen Bereich soll eine Kindertagesstätte (drei bis fünf Gruppen) mit nach Süden 
ausgerichteter Außenfläche errichtet werden, um sowohl den sich durch die Planung des neuen 
Wohnquartiers ergebenden Bedarf an Einrichtungen der Kinderbetreuung als auch einen sich 
abzeichnenden Bedarf in den angrenzenden Wohngebieten zu decken.  Durch die Lage im 
Norden des Plangebietes können die Hol- und Bringverkehre zügig abgewickelt werden.  
Eine Grünfläche, welche über drei Zuwegungen erschlossen ist,  bildet in zentraler Lage den 
Mittelpunkt des Wohngebietes. Die Freifläche nimmt bestehende Gehölzstrukturen auf und 
bietet Raum für  die Aufnahme eines Kinderspielplatzes. Ergänzt wird dieses Angebot dur ch 
eine öffentliche Grünfläche im Süden des Plangebietes, im Übergang zur freien Landschaft.  
Die Erschließung ( s. Pkt. 6.3) des Plangebietes erfolgt vom Petersdamm, welcher an die 
Straße Am Steintor im Osten sowie an die Petersheide im Westen anschließt. Eine ringartige 
Begründung zum Offenlegungsentwurf / Seite 4 von 33

Stadtplanung
Verkehrsplanung
StadtentwicklungAmt für Bebauungsplan Nr. 509 
Wolbeck – Am Steintor / Petersheide / Petersdamm 
Straßenführung umfasst die Wohnquartiere, die durch Wohnstraßen untereinander verbunden 
werden. Zudem verläuft von Norden kommend bis zum Quartierplatz zentral im Plangebiet ein 
Fuß- und Radweg.  
Die erforderlichen Flächen für ein dezentral es Regenwasserkonzept (Regenrückhalteanlagen, 
s. Pkt. 6.4) und vorhandene Gräben mit bestehenden Gehölzen im Süden und Südwesten des 
Plangebietes unterstützen eine wirksame Einbindung des Baugebietes in den 
Landschaftsraum.  
6. Inhalte des Bebauungsplans  
6.1 Grundzüge der Planung  
Entsprechend den vorgenannten Planungszielen und um die beabsichtigte städtebauliche 
Entwicklung und Ordnung zu gewährleisten, stellen die Festsetzungen bezüglich  
• der Nutzungsart und des Maßes der baulichen Nutzung, 
• der Bauweise sowie der überbaubaren Flächen und  
• der öffentlichen Verkehrsflächen  
die Grundzüge der Planung dar.  
6.2 Bauliche Nutzung und Baugestaltung  
6.2.1 Art der baulichen Nutzung  
Allgemeines Wohngebiet  
Im Großteil des  Plangebietes wird ein „Allgemeines Wohngebiet” gemäß § 4 BauNVO 
festgesetzt, um das städtebauliche Ziel der vorrangigen Wohnnutzung entsprechend der 
Umgebungsstruktur zu sichern.  
Die sonst ausnahmsweise zulässigen Nutzungen gem. § 4 (3) Bau NVO (Betriebe des 
Beherbergungsgewerbes, Anlagen für Verwaltungen, Gartenbaubetriebe, Tankstellen, sonstige 
nicht störende Gewerbebetriebe) werden nicht Bestandteil des Bebauungsplanes. Für derartige 
Einrichtungen wird im neuen Wohngebiet keine Standortgunst gesehen.  
Für die Parzellen entlang der Bahnlinie im O sten (Gemarkung Wolbeck -Kirchspiel, Flur 12, 
Flurstücke 96, 97, 98, 99, 111, 112,  634, 635, 636 und Gemarkung Wolbeck -Stadt, Flur 1, 
Flurstück 443),  die bisher als Gewerbegebiet festgesetzt waren, wird nach Aufgabe der 
gewerblichen Nutzung ebenfalls Allgemeines Wohngebiet festgesetzt, um die bestehende 
Wohnnutzung planungsrechtlich abzusichern und zu ergänzen.  
Mischgebiet  
Im Norden des  Plangebietes wird nördlich der Straße Petersdamm entsprechend den 
bestehenden Nutzungen ein „Mischgebiet” gemäß § 6 BauNVO festgesetzt. Dies umfasst die 
teils gewerblich genutzten Gebäude südlich der Bahntrasse.  
Ausgeschlossen werden im Mischgebiet die Nutzungen gem. § 6 (2) Nr. 3, 6, 7 und 8 BauNVO 
sowie die ausnahmsweise zulässigen Nutzungen gem. § 6 (3) BauNVO  (siehe textliche 
Festsetzung 1.2). Eine Entwicklung mit diesen Nutzungen ( Einzelhandelsbetriebe, Schank- und 
Speisewirtschaften, Betriebe des Beherbergungsgewerbes, Gartenbaubetriebe, Tankstellen 
und Vergnügungsstätten) widerspricht dem städtebaulichen Ziel für die Entwickl ung eines 
attraktiven Wohnstandortes. Zudem wird für diese Nutzungen keine Standortgunst gesehen.  
Begründung zum Offenlegungsentwurf / Seite 5 von 33

Stadtplanung
Verkehrsplanung
StadtentwicklungAmt für Bebauungsplan Nr. 509 
Wolbeck – Am Steintor / Petersheide / Petersdamm 
6.2.2 Maß der baulichen Nutzung, Bauweise  
Das Maß der baulichen Nutzung wird über die Festsetzung der Grund-  und 
Geschossflächenzahl, die zulässige Anzahl der Vollgeschosse und die zulässige Gebäudehöhe 
definiert.  
Die Grundflächenzahl (GRZ) wird im Allgemeinen Wohngebiet im Sinne eines sparsamen 
Baulandverbrauchs und der wirtschaftlichen Ausnutzung der Grundstücke entsprechend der 
Obergrenze gemäß § 17 BauNV O mit 0,4 festgesetzt . Im Mischgebiet  wird ebenfalls die 
zulässige Obergrenze lt. BauNVO mit 0,6 festgesetzt.  
Die Überschreitung der Grundflächenzahl gem. § 19 (4) BauNVO bleibt zudem zulässig, um bei 
kleinen Grundstücken eine entsprechende Ausnutzung zu ermöglichen.  
Zudem kann die festgesetzte Grundflächenzahl gem. § 19 Abs. 4 BauNVO für Tiefgaragen bis 
zu einer GRZ von 0,8 überschritten werden, um für die geplante Wohnbebauung das 
notwendige Stellplatzangebot sowie die Unterbringung der Nebenanlagen (Müllsammelplätze, 
Fahrradabstellanlagen etc.) sicherstellen zu können.  Die Oberflächenversiegelung wird durch 
die im Bebauungsplan festgesetzte Begrünung der Tiefgarage, die sich insbesondere positiv 
auf das Kleinklima auswirkt, gemindert.  
Die Geschossflächenzahl (GFZ) wird entsprechend dem sich aus der Kombination von 
Grundflächenzahl und Geschossigkeit (s.  u.) ergebenden Maß im Allgemeinen Wohngebiet auf 
0,8 und im Mischgebiet auf 1,2 begrenzt. Für das Bestandsgebäude Petersheide 37 wird im 
Hinblick auf die größere Geschossigkeit (III) ebenfalls eine GFZ von 1,2 festgesetzt.  
Geplant ist eine Wohnbebauung, die sich hinsichtlich ihrer Höhenentwicklung in die Umgebung 
einfügen soll. Für die Mehrfamilienhäuser im nördlichen Plangebiet werden eine maximale 
Gebäudehöhe von 11,00 m und eine zwingend zweigeschossige Bauweise festgesetzt. Eine 
Ausnahme bildet das Mischgebiet sowie ein Bestandsgebäude am Petersdamm im Norden, für 
das aufgrund der bestehenden Bebauung  eine maximal zweigeschossige Bebauung  
festgesetzt wird, sowie das ehemalige Verwaltungsgebäude des Gewerbebetriebs, das als 
Wohngebäude umgenutzt  und mit einem Neigungsdach versehen werden soll und daher mit 
einer Höhe von 13,00 m und einer maximal dreigeschossigen Bauweise planungsrechtlich 
gesichert wird.  
Für die Wohnbebauung im südlichen Teil des Plangebietes, die überwiegend für Einzel - und 
Doppelhausbebauung vorgesehen ist, ist  eine maximale Gebäudehöhe von 9,50 m  und eine 
maximal zweigeschossige Bauweise zulässig.  
Bezugspunkt für die im Bebauungspl an festgesetzten Höhenangaben ist die mittlere Höhe der 
Oberkante der geplanten Straßenverkehrsfläche, wie sie in der Planzeichnung des 
Bebauungsplanes eingetragen ist. Die Bezugshöhe ist für das jeweilige Grundstück durch 
Interpolation zu ermitteln. Bei E ckgrundstücken ist die Höhe der Straßenverkehrsfläche 
maßgeblich, zu der die Gebäude traufständig stehen.  
Für das Plangebiet wird eine offene Bauweise festgesetzt, um eine in Anknüpfung an die 
angrenzenden Bebauungsstrukturen aufgelockerte Bebauungsstrukt ur zu gewährleisten. In 
einzelnen Teilbereichen, insbesondere an den Rändern des Q uartieres zur freien Landschaft, 
wird die Bauweise auf eine Einzel- bzw. Einzel- und Doppelhausbebauung beschränkt.  
Das städtebauliche Konzept sieht entsprechend der Nachfrage eine Mischung aus Einzel - und 
Doppelhäusern sowie Mehrfamilienhäusern vor.  Um gemäß den wohnungspolitischen Zielen 
der Stadt Münster ein Angebot an Geschosswohnungsbau vorzuhalten, wird im Norden sowie 
zentral im Plangebiet Geschosswohnungsbau ermöglicht.  
Begründung zum Offenlegungsentwurf / Seite 6 von 33

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Verkehrsplanung
StadtentwicklungAmt für Bebauungsplan Nr. 509 
Wolbeck – Am Steintor / Petersheide / Petersdamm 
Als Regulativ zur baulichen Ausnutzung und Dichte wird gem. § 9 Abs.  1 Nr.  6 BauGB 
festgesetzt, dass für die Einfamilienhausbebauung (WA1) maximal 2  Wohneinheiten je 
Wohngebäude (Einzelhaus- und Doppelhaushälfte) zulässig sind. Mit dieser Festsetzung s oll 
eine unerwünschte zusätzliche Verdichtung der Grundstücke verhindert werden, um negative 
städtebauliche Auswirkungen durch Kleinst wohnungen, mit  zusätzlichem Stellplatzbedarf, zu 
vermeiden. Für die Baufelder, in denen auch anderen Bauformen zulässig si nd, gilt diese 
Beschränkung nicht. 
6.2.3 Überbaubare Grundstücksflächen  
Die Festsetzungen des Bebauungsplans zu über baubaren Flächen, wie auch zur Bauweise 
(s. Pkt. 6.2.2) und Baugestaltung (s . Pkt. 6.2.5) zielen darauf ab, ein städtebaulich homogenes 
Siedlungsbild zu sichern und das neue Baugebiet als Ergänzung der bestehenden Bebauung 
angemessen in die vorhandene Struktur einzupassen.  
Die überbaubaren Flächen werden durch Baugrenzen relativ großzügig festgesetzt, um eine 
flexible Realisierung von Grunds tückszuschnitten zu ermöglichen. Ein städtebauliches 
Erfordernis für weiter einengende Festsetzungen z. B. durch Baulinien besteht nicht.  
6.2.4 Stellplätze, Garagen, Nebenanlagen  
Stellplätze und Carports müssen einen Abstand von mind. 0,50 m zu den öffentlichen Flächen 
(öffentliche Verkehrsflächen, öffentliche Grünflächen, Flächen für die Wasserwirtschaft ) 
einhalten und sind einzugrünen. Garagen sind nur innerhalb der festgesetzten überbaubaren 
Grundstücksfläche oder im seitlichen Grenzabstand zulässig. S ie müssen einen seitlichen 
Abstand von mind. 0,50 m zu den öffentlichen Flächen einhalten und sind einzugrünen.  
Tiefgaragen können auch außerhalb der überbaubaren Flächen zugelassen werden, um für die 
geplante Wohnbebauung das notwendige Stellplatzangebot  sowie die Unterbringung der 
Nebenanlagen (Müllsammelplätze, Fahrradabstellanlagen etc.) sicherstellen zu können.  
Damit wird eine weitgehend konfliktfreie Unterbringung der Stellplätze gewährleistet.  
Die Zulässigkeit von Nebenanlagen – wie z. B. Gartenhäusern – wird geregelt, um die 
Errichtung dieser Anlagen im Plangebiet verträglich zu steuern. Nebenanlagen im Sinne des 
§ 14 BauNVO sind außerhalb der überbaubaren Grundstücksflächen zulässig, sofern sie eine 
Grundfläche von max. 8 m² und eine Höhe von max . 2,20 m nicht überschreiten. In den 
Vorgartenbereichen – Bereich zwischen straßenseitiger vorderer Baugrenze und 
Verkehrsfläche – sind Nebenanlagen mit Ausnahme von Müllsammelanlagen und 
Fahrradabstellanlagen unzulässig, um ein geordnetes städtebauliches Gesamterscheinungsbild 
zu gewährleisten.  
Zu den festgesetzten Verkehrsflächen, Öffentlichen Grünflächen sowie den Flächen für die 
Wasserwirtschaft ist ein Mindestabstand von 0,5 m einzuhalten, da an den Nahtstellen 
zwischen den Baugrundstücken und den Erschließungsflächen bzw. Ö ffentlichen Grünflächen 
die Grüngestaltung dominieren soll  (§ 9 Abs. 1 Nr. 4 BauGB i. V. m. §  23 Abs. 5 BauNVO und 
§ 14 Abs. 1 BauNVO).  
6.2.5 Bauliche Gestaltung  
Ein ausgewogenes Verhältnis zwischen erwünschter gestalterischer Vielfalt und notwendiger 
gestalterischer Ordnung ist allgemeines städtebauliches Ziel. Für das Wohnquartier sollen 
baugestalterische Festsetzungen gem. § 86 BauO  NRW i. V. m. § 9 (4) BauGB getroffen 
werden, um einige grundsätzliche Leitlinien für eine homogene Gestaltung des Plangebietes zu 
sichern.  
Begründung zum Offenlegungsentwurf / Seite 7 von 33

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Verkehrsplanung
StadtentwicklungAmt für Bebauungsplan Nr. 509 
Wolbeck – Am Steintor / Petersheide / Petersdamm 
Als wichtiges städtebauliches Gestaltelement werden Aussagen zur Material- und Farbwahl der 
Außenwand und der  Dacheindeckung getroffen. Die Gestaltungsvorschriften sollen hier ein 
weites Feld dessen, was orts - und regionaltypisch ist, zulassen, jedoch eine uneingeschränkte 
individuelle Freiheit hinsichtlich regionaluntypischer Gestaltung ausschließen, wo diese in 
öffentliche und private / nachbarliche Belange einwirkt, indem sie das Ortsbild negativ prägt. 
Damit leisten gestalterische Vorschriften auch einen wichtigen Beitrag zum Vertrauensschutz 
der Nachbarn untereinander.  Vor diesem Hintergrund werden Klinker und weißer Putz als 
identitätsstiftende Leitmaterialien für das Quartier vorgegeben.  
Für die maximal zweigeschossigen Einzel- und Doppelhäuser sowie das Bestandsgebäude an 
der Petersheide w ird eine Dachneigung von 30- 45° festgesetzt . Für die Einzel - und 
Doppelhäuser entlang der Bahntrasse sow ie im Süden zum freien Landschaftsraum wird eine 
Firstrichtung festgesetzt. Durch die Festsetzung der Firstrichtung wird der Gesamteindruck des 
Straßenraumes gesichert und g leichzeitig im Sinne des nachbarlichen Vertrauensschutzes die 
Information sichergestellt, ob oder wie mögliche Verschattung oder Einsicht in das 
Nachbargrundstück durch die Baukörperstellung entstehen kann.  
Dort wo Mehrfamilienhäuser planungsrechtlich ermöglicht werden sollen, wird eine 
Dachneigung von 0-30° festgesetzt, um so auch Flachdächer und damit eine bessere 
Ausnutzbarkeit des oberen Geschosses zu ermöglichen.  
Da Krüppelwalmdächer in der regionalen Bautradition wesensfremd sind und Mansarddächer 
die gewünschte Trennung von Normalgeschoss und Dach verunklaren, sind diese 
ausgeschlossen.  
Weiterer Regelungsbedarf besteht für Doppel - und Reihenhäus er. Hier werden für Fassade 
und Dach ein einheitliches Material sowie eine gleiche Dachneigung und Dachform 
vorgeschrieben, um den jeweiligen Gebäudekörper als gestalterische Einheit erkennbar werden 
zu lassen.  
Zudem sind die Vorschriften zur Grundstücks einfriedigung für die Ausprägung des öffentlichen 
Raumes von besonderer Bedeutung. Grundstückseinfriedigungen sind im Bereich des 
Vorgartens (zwischen der Erschließungsfläche und der vorderen Baugrenze) sowie entlang der 
Grenzen zu den öffentlichen Straßenv erkehrsflächen nur in Verbindung mit einer der 
Grundstücksgrenze zugewandten Eingrünung zulässig. Dahinterliegende Zäune und Mauern 
dürfen 1,20 m Höhe nicht überschreiten.  
Mülltonnen dürfen in Vorgärten nur untergebracht werden, wenn ausreichender Sichtsc hutz 
vorgesehen wird.  
Insgesamt sind die baugestalterischen Festsetzungen hinsichtlich ihres Regelungsumfanges so 
gefasst, dass bei Sicherung eines "Mindestniveaus" an gestalterischer Einheitlichkeit eine 
Vielzahl von individuellen Gestaltungsmöglichkeiten eröffnet wird.  
6.3 Verkehrsflächen / Erschließung  
Die bisherige Erschließung des Gewerbegebietes erfolgte vom Knotenpunkt Hiltruper Straße 
(K 37) / Zum buschstraße (K 36) über die Straße Petersheide von Nordwesten. Allerdings wird 
bereits im Bebauungspl an Nr.  344 aus dem Jahr 1990 davon ausgegangen, dass bei einer 
Erweiterung des Gewerbebetriebes Lancier in der planungsrechtlich angebotenen 
Größenordnung eine Neuanbindung an die Straße Am Steintor erforderlich wird. Die 
vorhandene Anbindung (Straße Petersdamm) inkl. Querung der Bahnlinie wurde somit bereits 
im Bebauungsplan Nr. 344 planungsrechtlich gesichert.  
Begründung zum Offenlegungsentwurf / Seite 8 von 33

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Verkehrsplanung
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Wolbeck – Am Steintor / Petersheide / Petersdamm 
Im Rahmen der Aufstellung des Bebauungsplanes wurde ein Verkehrs gutachten (IGS, 
Ingenieurgesellschaft Stolz: Verkehrliche Untersuchung zum BP Nr.  509 in Münster -Wolbeck, 
Neuss, 15.01.2016) erstellt , welches neben der Berechnung des zukünftigen 
Verkehrsaufkommens, die Erschließung von der östlich das Plangebiet tangierenden Straße 
Am Steintor / Petersdamm sowie von der nordwestlich angrenzenden Peter sheide untersucht 
und die Auswirkungen aufzeigt.  
Das Gutachten kommt zu dem Ergebnis, dass durch die neue Wohnbebauung mit ca. 200-240 
Wohneinheiten ein Verkehrsaufkommen von 565 Kfz/24h im Quell- und im Zielverkehr erzeugt 
wird. Während der Spitzenstunde am Nachmittag sind 53 einfahrende und 31 ausfahrende 
Fahrzeuge zu erwarten.  
Zusätzlich zu der Wohnbebauung ist der im nördlichen Teil des Plangebietes vorgesehene 
Kindergarten zu berücksichtigen. Für  die Berechnung des Verkehrsaufkommens sind fünf 
Gruppen mit einer Gruppenstärke von jeweils 20 Kindern angenommen worden. Insgesamt 
wird durch den Kindergarten ein tägliches Verkehrsaufkommen von 134 Fahrten im Quell - 
sowie Zielverkehr ausgelöst, welches sich aus den Verkehren durch Mitarbeiter (14 Fahrten im 
Quell- sowie Zielverkehr) und den Hol - und Bringverkehren der Eltern (120 Fahrten im Quell - 
sowie Zielverkehr) zusammensetzt. Bezogen auf die Einrichtung einer Kindertagesstätte ist in 
der Spitzenstunde am Nachmittag mit 19 Fahrten im Quellverkehr und 22 Fahrten im 
Zielverkehr zu rechnen.  
Die verkehrliche Untersuchung bestätigt, dass das durch das geplante Wohngebiet 
hervorgerufene Verkehrsaufkommen über die vorhandenen Anbindungspunkte Petersheide / 
Petersdamm problemlos abgewickelt werden kann.  
Im Anbi ndungsbereich an die Straße Am Steintor  wird die für einen verkehrsfunktional 
ausreichenden Knotenausbau notwendige Verkehrsfläche gesichert. Der schienengleiche 
Bahnübergang muss mit einer technischen Sicherung (Teilsignalisierung) ausgestattet werden.  
Der Straßenknotenpunkt Am Steintor  / Petersdamm ist so umzugestalten, dass bei 
Schrankenschließung wartende Fahrzeuge vom Bahnübergang auf die Straße Am Steintor  
abfahren können. Auf der Straße am Steintor  muss durch Abbiegespuren gewährleistet sein, 
dass der Geradeausverkehr bei Schrankenschließung durch wartende Fahrzeuge nicht 
beeinträchtigt wird. Näheres regelt die spätere Ausbauplanung.  
Internes Erschließungsnetz  
Das Wohnstraßennetz entwickelt sich von den  Straßen Petersdamm und Petersheide nach 
Südosten über eine westlich und östlich als Ring geführte Straße mit Quer verbindungen. Um 
Durchgangs- bzw. Schleichverkehre zu minimieren,  wird eine gradlinige Verbindung von der 
Straße Am  Steintor zur Petersheide erschwert . Die Wohnsammelstraße verschwenkt  hier in 
einer Schleife nach Süden.  Die geradlinige Verbindung soll in einem reduzierten Querschnitt 
verkehrsberuhigt ausgebaut werden und ist im Bebauungsplan entsprechend festgesetzt.  
Die Ringstraße als innere Haupterschließung gliedert sich in zwei Abschni tte mit 
unterschiedlichen Breiten:  
Sie weist bis südlich des Quartierplatzes auf Grund der starken Zufahrtsfunktion eine Breite von 
9,50 m auf. Hier werden  zur Verkehrsberuhigung sowie temporeduzierenden Gestal tung ein 
einseitiger Fußweg  sowie Parkstreifen  angelegt. Da sich der  Verkehr im Plangebiet  nach 
Süden hin deutlich reduziert , weist die Ringstraße im südlichen Verlauf eine Breite von 7,50 m 
auf, die ebenfalls einseitig Parkstreifen ermöglicht.  
Begründung zum Offenlegungsentwurf / Seite 9 von 33

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Verkehrsplanung
StadtentwicklungAmt für Bebauungsplan Nr. 509 
Wolbeck – Am Steintor / Petersheide / Petersdamm 
Der Erschließungsstich ganz im Süden soll verkehrsberuhigt (Mischverkehrsfläche) ausgebaut 
werden.  
Da die südwestlich angrenzende, derzeit landwirtschaftlich genutzte Fläche im Regionalplan 
Münster (s. Pkt. 3.1) als „Allgemeiner Siedlungsbereich“ dargestellt ist und dort in Zukunft eine 
Wohnentwicklung erfolgen könnte, wird die nordwestliche Einfahrtssituation in das Plangebiet 
sowie die zentral im Plangebiet gelegene Verkehrsfläche südlich des Regenrückhaltebeckens  
planungsrechtlich so gesichert, dass bei Bedarf ein Anschluss gewährleistet werden kann.  
Rad- und Fußwegenetz  
Der Fuß-  und Radwegeverkehr erfolgt weitgehend über die Wohnstraßen. Rückgrat des 
Wegesystems ist eine Nord- Süd-Fußwegachse bis zum zentralen Quartiersplatz / Spielbereich. 
Damit wird eine Vernetzung mit dem nordwestlich angrenzenden Baugebiet über die Straße An 
der Vogelrute in Richtung Schulzentrum, Versorgungseinrichtungen etc. hergestellt.  
Ruhender Verkehr 
Die bauordnungsrechtlich erforderlichen Stellplätze ( s. Pkt. 6.2.4) sind auf den privaten 
Grundstücken unterzubringen.  
Für Besucher ist im Straßenraum des Plangebiets eine ausreichende Anzahl an öffentlichen 
Besucherparkplätzen vorgesehen. 
Öffentlicher Personennahverkehr  
Die Haltestelle „Von-Holte-Straße” der Stadtbuslinie 8 in 250 -600 m Entfernung (je nach Lage 
im Plangebiet) sowie die Haltestelle  „Juffernkamp” der Regionalbusl inie R 32 (Münster  – 
Sendenhorst) in 80-550 m Entfernung (je nach Lage im Plangebiet) bieten eine gute Anbindung 
an den Hauptbahnhof Münster.  
Die Bahnlinie der Westfälischen -Landes-Eisenbahn GmbH (WLE) Wolbec k – Münster 
(Hauptbahnhof) tangiert das Plangebiet im Osten und ist als „Bahnanlage“ nachrichtlich 
übernommen. Eine Wiederaufnahme bzw. Weiterführung des Personennahverkehrs in 
Richtung Sendenhorst (20-Minuten-Takt zu den Hauptverkehrszeiten) ist angedacht.  
Derzeit wird die Bahnstrecke von ca. 4 Güterzügen pro Tag befahren.  
6.4 Ver- und Entsorgung / Technische Infrastruktur  
Gas-, Strom- und Wasserversorgung  
Die Versorgung mit Strom, Gas und Wasser wird von den zuständigen Trägern über die 
Erweiterung bestehender Netze sichergestellt.  
Löschwasserversorgung  
Eine ausreichende Löschwasserversorgung für den Grundschutz ist über das öffentliche 
Trinkwassernetz herzustellen. 
Abwasserentsorgung  
Die Entwässerung des Plangebietes wird im Trennsystem erfolgen:  
Begründung zum Offenlegungsentwurf / Seite 10 von 33

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Verkehrsplanung
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Schmutzwasser  
Die Schmutzwasserentsorgung soll an das bestehende Schmutzwassernetz in der Petersheide 
angebunden werden. Auf die Errichtung eines Pumpwerks kann verzichtet werden, stattdessen 
sollen die Kanalhauptstränge der Neuplanung mit geringem  Gefälle verlegt werden. Aufgrund 
des nach Süden abfallenden Geländeniveaus werden Geländeaufhöhungen erforderlich, um 
eine ausreichende Tiefenlage der Kanäle zu gewährleisten.  
Niederschlagswasser  
Eine Versickerung des Regenwassers ist wegen der undurchlässigen Bodenbeschaffenheit 
nicht möglich. Die Regenwasserentsorgung erfolgt über das Fließgewässer Nr. 3289900.2. Das 
Gewässer fließt aus südwestlicher Richtung in das Plangebiet. Im Bereich des ehemaligen 
Gewerbestandortes ist das System heute auf einer Länge v on ca. 220 m verrohrt, bevor es am 
nördlichen Gebietsrand wieder als offene Vorflut auftritt. Das Gewässer soll freigelegt und im 
naturnahen Zustand an den nordwestlichen Plangebietsrand verlegt werden. Die Trasse der 
Gewässerneugestaltung wird im Bebauung splan als „Fläche für die Wasserwirtschaft” 
festgesetzt.  
Das Regenwasser soll über zwei Teilnetze –  Nord und Süd –  mittels Regenrückhaltebecken 
gedrosselt in das Gewässer eingeleitet werden. Die Rückhaltungen sind als Trockenbecken in 
offener Erdbauweise konzipiert. Die Drosselwassermenge soll dem natürlichen Abfluss 
entsprechen.  
Der Bebauungsplan setzt aufgrund des vorliegenden Entwässerungskonzeptes „Flächen für die 
Wasserwirtschaft” sowie zwei „Regenrückhaltebecken“ gem. § 9 (1) Nr. 16 BauGB fest.  
Die Regenrückhaltebecken liegen am Nordrand und am Südwestrand des Plangebietes.  
Die am Südrand des Plangebietes bestehende Grabensituation dient nicht der Entwässerung 
des Plangebietes, sondern der angrenzenden Verkehrsflächen (Bahnlinie, Landesstraße) und 
ist nicht als Gewässer eingestuft. Die Grabensituation wird in der „Öffentlichen  Grünfläche” 
gesichert.  
6.5 Gemeinbedarf / Soziale Infrastruktur  
Durch die Planung des neuen Wohnquartiers sowie einen sich abzeichnenden Bedarf in den 
angrenzenden Wohngebieten, ergibt sich der Bedarf einer drei- bis fünfzügigen 
Kindertagesstätte (KITA). Das erforderliche Grundstück ist im Bebauungspl an als „Fläche für 
Gemeinbedarf“ mit der Zweckbestimmung „Kindergarten“ festgesetzt.  
6.6 Grünflächen / Begrünung  
6.6.1 Öffentliche Grünflächen  
Wesentliches grüngestalt erisches Element innerhalb des Plangebietes  ist eine zentrale 
Grünfläche, welche das Wohngebiet gliedert und als Spielbereich und Aufenthaltsfläche zur 
Verfügung steht. Die in diesem Bereich stockenden Gehölze können im Rahmen der 
Detailplanung erhalten werden. Über eine Fuß- und Radwegverbindung ist die Grünfläche auch 
an die im Norden bereits bestehenden Wohngebiete angebunden.  
Der durch die Planung ausgelöste Bedarf an öffentlichen Spielflächen wird zentral im 
Plangebiet durch die Festsetzung einer öffentlichen Grünfläche mit der Zweckbestimmung 
„Spielplatz” gedeckt.  
Begründung zum Offenlegungsentwurf / Seite 11 von 33

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Verkehrsplanung
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In den südlichen und südwestlichen Randbereichen soll das Wohngebiet  in die angrenzende 
freie Landschaft eingebunden werden. Um dies  zu gewährleisten, werden einige der im Süden 
bestehenden ökologisch und kulturhistorisch bedeutenden Gehölze (Schneitelhainbuchen) 
durch entsprechende Festsetzungen erhalten.  
Im nördlichen Bereich des Bebauungsplans wird zwischen der Straße Am Steintor und der 
nachrichtlich dargestellten „Fläche für Bahnanlagen“ ein Bereich als „Verkehrsgrün“ festgesetzt.  
6.6.2 Wald / Flächen für die Landwirtschaft  
Der im Süden des Plangebietes bestehende Fichtenbestand ist bereits teil weise im 
Bebauungsplan aus dem Jahr 1990 überplant  worden. Hierfür wurde seiner zeit die Aufweitung 
eines südlich des Plangebietes vorhandenen Windschutzstreifens als Ersatzmaßnahme 
durchgeführt.  
6.6.3 Anpflanz- und Erhaltungsgebote  
Grünflächen 
Die innerhalb der südlichen / südwestlichen öffentlichen Grünfläche bestehende Hainbuchen-
Wallhecke ist dauerhaft zu erhalten.  
Straßenverkehrsflächen  
Zwecks Durchgrünung des Gebietes ist vorgesehen,  in regelmäßigen Abständen 
Baumanpflanzungen auf den Straßenverkehrsflächen vorzunehmen. Die festgesetzten Bäume 
sind als einheimische, standortgerechte klei n- bis mittelkronige Bäume zu pflanzen und 
dauerhaft zu erhal ten. Eine Konkretisierung der Standorte erfolgt im Rahmen der 
Ausbauplanung.  
6.6.4 Eingriffs- und Ausgleichsbilanz  
Rechtskräftiger Bebauungsplan  
Der Bebauungsplan Nr.  344 aus dem Jahr 1990 set zt großflächig Gewerbegebiet mit einer 
entsprechend hohen Flächenversiegelung  (GRZ 0,8) fest. Bei einer heutigen Umsetzung des 
rechtskräftigen Bebauungsplans Nr.  344 und der damit verbundenen großflächigen 
Versiegelung würde im rechtlichen Sinne kein Eingriff in Natur und Landschaft gemäß §§ 14 ff 
BNatSchG entstehen. Ein Ausgleich wäre nicht erforderlich.  
Planung  
Mit der jetzt festgesetzten Grundflächenzahl von 0,4 für das Wohngebiet –  bzw. kleinflächig für 
das Mischgebiet mit  0,6 – wird der Versiegelungs grad im Vergleich zum rechtskräftigen 
Bebauungsplan Nr.  344 selbst bei Berücksichtigung der möglichen Überschreitung gem. 
§ 19 (4) BauN VO deutlich unterschritten, sodass mit Realisierung des Wohngebietes  kein 
weitergehender Eingriff in Natur und Landschaft  erfolgt als er bereits nach geltendem 
Planungsrecht (Bebauungsplan Nr. 344) zulässig wäre.  
Es werden zusätzliche Grünflächen und Einzel bäume festgesetzt; darüber hinaus ist ein 
naturnaher Ausbau der Gewässer im nördlichen und westlichen Bereich des Plang ebietes 
vorgesehen.  
Die vorgenommene Ausgleichsbilanzierung schließt mit einem positiven Saldo (vgl. Pkt. 8).  
Begründung zum Offenlegungsentwurf / Seite 12 von 33

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6.7 Immissionsschutz  
Die Immissionssituation wurde durch ein Immissionsgutachten (Uppenkamp + Partner: 
Schallimmissionsgutachten 05 1119 15, Ahaus, März 2016) bewertet, welches die auf das 
Plangebiet einwirkenden Verkehrs- und Freizeitlärmimmissionen ermittelt und bewertet.  
Verkehrslärm Straße / Schiene  
Die gutachterliche Untersuchung kommt hinsichtlich der Gesamtverkehrslärmeinwirkungen zu 
dem Ergebnis, dass bei freier Schallausbreitung die Orientierungswerte für Allgemeine 
Wohngebiete gem. DIN  18005 im Nahbereich der  Straße Am Steintor bzw. der Bahntrasse 
sowie im Bereich des Bahnüberganges überschritten werden. Die Orientierungswerte für 
Mischgebiete werden eingehalten.  
Zur Einhaltung des gebietsspezifischen Orientierungswertes im Bereich der Erdgeschosse wird 
entlang der Bahntrasse eine Lärmschutzwand in einer Höhe von 57,8 m über NHN erforderlich. 
Dies entspricht einer Höhe von ca. 3 m über der geplanten Straßenverkehrsfläche im 
Plangebiet. Die Schallschutzwand muss den Anforderungen der ZTV-LSW 06 entsprechen und 
ist zu den Verkehrswegen hin hochabsorbierend auszuführen.  
Da eine höhere Lärmschutzwand aus städtebaulichen und gestalterischen Gründen nicht zu 
vertreten ist, wird zusätzlich( insbes. zum Schutz der Obergeschosse)  passiver Lärmschutz 
erforderlich.  
Für die im Bebauungsplan als Lärmpegelbereich III nach DIN  4109 gekennzeichneten 
Baugrenzen sind zum Schutz vor Lärmeinwirkungen durch den Straßen- und Schienenverkehr 
die Außenbauteile von Wohn-  und Aufenthaltsräumen mit einem erforderlichen resultierenden 
Schalldämm-Maß (erf. R'w,res) von 35 dB und von Büroräumen und ähnliches mit einem 
erforderlichen resultierenden Schalldämm-Maß (erf. R'w,res) von 30 dB zu errichten.  
Für die im Bebauungsplan als Lärmpegelbereich IV nach DIN  4109 gekennzeichneten 
Baugrenzen sind die Außenbauteile von Wohn-  und Aufenthaltsräumen mit einem 
erforderlichen resultierenden Schalldämm -Maß (erf. R'w,res) von 40 dB und von Büroräumen 
und ähnliches mit einem erforderlichen resultierenden Schalldämm -Maß (erf. R'w,res) von 
35 dB zu errichten.  
Da bereits bei Außengeräuschpegeln über 45 dB(A) bei teilweise geöffnetem Fenster ein 
ungestörter Schlaf häufig nicht mehr  möglich ist, ist  in den Bereichen des Plangebietes, in 
denen nachts diese Pegel vorliegen, bei Räumen ab dem 1.  Obergeschoss, die dem Schlafen 
dienen, der Einbau von Fenstern mit schallgedämmten Lüftungen erforderlich, sofern die 
Fassaden zur Lärmquelle hin ausgerichtet sind. Die schallgedämmten Lüftungen dürfen die 
Gesamtschalldämmung der Außenfassade nicht verschlechtern. Das Schalldämmmaß von 
Lüftungseinrichtungen / Rolladenkästen ist bei der Berechnung des resultierenden 
Bauschalldämmmaßes R'w,res zu berücksichtigen.  
Die schalltechnische Untersuchung der durch das Plangebiet erzeugten Mehrverkehre aus dem 
Straßenverkehr für die außerhalb des Geltungsbereiches befindliche Bestandsbebauung hat 
ergeben, dass aufgrund der aktuell sehr geringen Straßenverkehrsbelastung im Bereich der  
Straße Petersheide künftig Pegelerhöhungen von bis zu 8 dB(A) zu prognostizieren sind. Mit 
dieser Pegelerhöhung werden die bis dato eingehaltenen Orientierungswerte für Allgemeine 
Wohngebiete um bis zu 1 dB am Tag und bis zu 3 dB im Nachtzeitraum überschritten. Die 
Orientierungswerte für Mischgebiete werden jedoch eingehalten, sodass weiterhin gesundes 
Wohnen möglich ist.  
Die gebietsspezifischen Immissionsgrenzwerte der Verkehrslärmschutzverordnung  
(16. BImSchV) von tags 59 dB(A) und nachts 49 dB(A), die als Grenze zur erheblichen 
Begründung zum Offenlegungsentwurf / Seite 13 von 33

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Belästigung durch Verkehrsgeräusche im Rahmen des Neubaus oder der wesentlichen 
Änderung von Straßen herangezogen werden, werden an den untersuchten Immissionsorten 
ebenso eingehalten wie die sog. „Zumutbarkeitsschwelle”, die nach stehender Rechtsprechung 
im Rahmen der städtebaulichen Planung in Wohngebieten bei 70 dB(A) am Tag und 60 dB(A) 
im Nachtzeitraum liegt.  
Aktive Schallschutzmaßnahmen (z. B. Lärmschutzwand) scheiden im Bereich der Petersheide 
auf Grund der bestehenden städtebaulichen Situation aus. Alternative 
Erschließungsmöglichkeiten über die gewählten Anbindungen für das Baugebiet (Petersheide 
und Petersdamm / Steintor) hinaus bestehen nicht. Die Anbindung an das Steintor wird durch 
den Ausba u der Bahnquerung in ihrer Lei stungsfähigkeit optimiert, sodass die 
Verkehrsbelastung für den Straßenzug Petersheide soweit als möglich minimiert werden wird.  
Vor diesem Hintergrund und unter Berücksichtigung der Tatsache, dass auf Grundlage des 
bisherigen Planungsrechtes (Gewerbegebiet) eine vergleichbare oder auch höhere 
Verkehrsbelastung mit einem höheren Anteil an Schwerlastverkehr im Bereich Petersheide 
möglich wäre, wird die mit der Planung verbundene Lärmbelastung in der Abwägung der 
verschiedenen Belange als hinnehmbar eingestuft. Ein rechtlicher Anspruch auf Durchführung 
passiver Lärmschutzmaßnahmen ist aufgrund der Höhe der Lärmbelastung und der Tatsache, 
dass es sich im vorliegenden Fall nicht um den Neubau oder die wesentliche Änderung einer 
Straße handelt, nicht gegeben.  
Im Einwirkungsbereich der Straße Am Steintor ist der Einfluss der Zusatzverkehre aufgrund der 
bereits höheren Verkehrsvorbelastung geringer und führt lediglich zu Pegelerhöhungen in der 
Größenordnung von 0,2 bis 0,4 dB(A). Dami t wird die bestehende Immissionssituation in 
Hinblick auf die gebietsspezifischen Immissions werte der 16.  BlmSchV nicht wesentlich 
verschlechtert. Ein Anspruch auf passi ve Lärmschutzmaßnahmen an der betroffenen 
Wohnbebauung besteht auch für diesen Bereich nicht.  
Freizeitlärm  
Neben den Verkehrslärmimmissionen wurden ebenso die Freizeitlärmeinwirkungen durch das 
nördlich angrenzende Jugendzent rum „Bahnhof Wolbeck“ beurteilt  (Grundlage: 
Schalltechnischer Bericht über die Geräuschsituation in der Nachbarschaf t des 
Jugendzentrums „Bahnhof Wolbeck“, Kötter Consulting Engineers KG, Rheine, 13.01.2012).  
Im Ergebnis ist davon auszugehen, dass an der geplanten Wohnnutzung innerhalb des 
Plangebietes südlich der Anbindung Petersdamm die gebietsspezifischen Immissions richtwerte 
der Freizeitlärmrichtlinie NRW in der lautesten Nachstunde eingehalten werden.  
Anders stellt sich dies für die westlich der Bahnlinie,  dem Jugendzentrum gegenüberliegende 
geplante Mischgebietsnutzung dar. Hier werden die Immissionsrichtwerte der TA Lärm an der 
nordöstlichen Baugrenze deutlich überschritten. Im Rahmen des Bebauungsplanes werden 
daher für diese Grundstücke Festsetzungen getroffen, um bei Neubau, der baulichen Änderung 
oder Erweiterung einen schalltechnischen Konflikt zu vermeiden.  
Grundsätzlich sind abschirmende Maßnahmen in Form einer Lärmschutzwand besonders an 
der Quelle effektiv. Mit zunehmendem Abstand einer potentiellen Lärmschutzwand zu der 
Quelle erhöht sich die erforderliche Schirmkantenhöhe. Im vorliegenden Fall wäre die Höhe 
einer Lärmschutzwand, die im Geltungsbereich des Bebauungsplanes festzusetzen wäre, 
mindestens so hoch wie der zu schützende Immissionsort (jedes Vollgeschoss müsste 
demnach voll geschützt werden). Vor diesem Hintergrund ist die Errichtung einer 
Lärmschutzwand aus städtebaulichen Gründen nicht zielführend. Es sind daher Vorkehrungen 
zum passiven Immissionsschutz erforderlich.  
Begründung zum Offenlegungsentwurf / Seite 14 von 33

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An den betroffenen Fassaden der Gebäude in Ausrichtung zum Jugendz entrum ist der 
Immissionsschutz der geplanten Wohnnutzung daher durch folgende technische / 
grundrisstechnische Maßnahmen oder eine Kombination der genannten Maßnahmen 
sicherzustellen:  
• Ausschluss von Fenstern von schutzbedürftigen Räumen nach DIN  4109 (Ausgabe 
November 1989) an den betroffenen Fassaden durch eine geeignete Grundrissgestaltung,  
• Ausstattung von schutzbedürftigen Räumen an den betroffenen Fassaden durch nicht  zu 
öffnende Fenster mit fensterunabhängigen Lüftungseinrichtungen und / oder  
• Anwendung anderer geeigneter technischer Maßnahmen, durch die die Einhaltung der  
Immissionsrichtwerte 50 cm vor den Fenstern von schutzbedürftigen Räumen 
gewährleistet wird.  
Der Nachweis ist im Baugenehmigungsverfahren zu führen.  
Gewerbelärm  
Hinsichtlich der bestehenden gewerblichen Nutzungen im Norden des Plangebiet es sind keine 
Immissionsprobleme zu erwarten. Nach den Bestimmungen des Bebauungsplanes sind hier 
auch künftig nur mischgebietsverträgliche, gewerbliche Nutzungen zulässig.  
6.8 Altlasten / Altstandorte / Kampfmittel  
Hinsichtlich möglicher Altlasten auf dem ehemaligen Gewerbegelände wurde eine 
Gefährdungsabschätzung (Baugrund Ingenieure: Gefährdungsabschätzung, Betriebsgelände 
Lancier, Münster, 28.01.2003) durchgeführt. Als Ergebnis wurde festgestellt , dass aufgrund 
eines Heizölschadens und eines Ölschadens in den Jahren 1991 und 1992 im Nordosten des  
ehemaligen Betriebsgeländes erhöhte Belastungen im Grundwasser festgestellt wurden.  
Nach abschließendem Prüfbericht (Wessling GmbH, Prüfbericht Untersuchungen ehem. 
Lanciergelände Münster -Wolbeck, Altenberge,  04.09.2014) sind die Untersuchungen im 
Bereich der ehemaligen Tauchbecken abgeschlossen. Bis auf einen geringfügig erhöhten PAK -
Befund in einer der beiden neuen Messstellen wurden keine Besonderheiten bezüglich der 
Schadstoffuntersuchungen festgestellt. D as Konzept zur Sanierungsbegleitung im Bereich der 
„ehem. Gebäude 2 und 4” wurde von der Stadt Münster genehmigt, sodass hier unter 
gutachterlicher Begleitung die Bodenplatten aufgenommen werden konnten. Beim Rückbau der 
Bodenplatten traten keine auffällig en Geruchsbildungen (Heizöl  / Diesel- Lösemittelgerüche) 
bzw. Verfärbungen auf.  
Sowohl die Analyseergebnisse der Untersuchungen im Bereich des ehem. Farblagers als auch 
die organoleptischen Befunde ergaben bei den Feldarbeiten (Rammkernsondierungen) keine 
Besonderheiten.  
Mit Sanierung der Altlast wird das Gelände altlastenfrei für die Bebauung zur Verfügung 
gestellt. Eine Kennzeichnungspflicht im Rahmen des Bebauungsplanes gem. § 9 (5) BauGB 
besteht demnach nicht.  
Das Gelände ist in der Kampfmittelbelast ungskarte als Bombenabwurfgebiet ausgewiesen. 
Daher ist das gesamte Gelände frühzeitig vor Beginn bodeneingreifender Maßnahmen auf 
Kampfmittelfreiheit zu prüfen. Der Bebauungsplan enthält einen entsprechenden Hinweis.  
Begründung zum Offenlegungsentwurf / Seite 15 von 33

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6.9 Denkmalschutz / Archäologie  
Innerhalb des Plangebiets befinden sich nach derzeitigem Kenntnisstand keine 
Bodendenkmäler im Sinne des Denkmalschutzgesetzes NRW.  Bei Bodeneingriffen in einer 
über Jahrhunderte hinweg besiedelten Kulturlandschaft können jedoch jederzeit archäologische 
Funde und Befunde auftreten sowie neue Bodendenkmäler (kulturgeschichtliche Bodenfunde, 
Mauern, Einzelfunde, aber auch Verfärbungen in der natürlichen Bodenbeschaffenheit) 
entdeckt werden. Den Umgang mit Bodendenkmälern und das Verhalten bei der Entdeckung 
von B odendenkmälern regelt das Denkmalschutzgesetz. Der Bebauungsplan enthält einen 
entsprechenden Hinweis. 
7. Flächenbilanz  
 
Tabelle 1: Flächenbilanz 
Plangebiet gesamt 11,24 ha 100,00 % 
Allgemeines Wohngebiet 7,43 ha 66,10 % 
Mischgebiet 0,63 ha 5,60 % 
Fläche für Gemeinbedarf 0,22 ha 1,96 %  
Öffentliche Verkehrsfläche 1,65 ha 14,68 % 
Verkehrsgrün 0,06 ha 0,53 % 
Fläche für die Wasserwirtschaft 0,61 ha 5,43 % 
Öffentliche Grünfläche 0,51 ha 4,54 % 
Bahnanlage 0,13 ha 1,16 % 
8. Auswirkungen auf die Umwelt / Umweltbericht gemäß § 2 a BauGB  
Der Umweltbericht fasst die Ergebnisse der gem. §§ 2 (4) i. V. m. § 1 (6) Nr. 7 und 1 a BauGB 
durchzuführenden Umweltprüfung zusammen, in der die mit der Aufstellung des vorliegenden 
Bebauungsplans voraussichtlich verbundenen Umweltauswirkungen ermittelt und bewertet 
wurden. Inhaltlich und in der Zusammenstellung der Daten berücksichtigt der Umweltbericht die 
Vorgaben der Anlage zu §§ 2 (4) und 2 a BauGB.  
8.1. Rahmen der Umweltprüfung  
Der Untersuchungsrahmen des Umweltberichts umfasst im Wesentlichen das Plangebiet des 
Bebauungsplans. Je nach Erfordernis und räumlicher Beanspruchung des zu untersuchenden 
Schutzguts erfolgt eine Variierung dieses Untersuchungsraums.  
Für das Plangebiet liegt der rechtskräftige Bebauungsplan Nr.  344 zugrunde. Dieser setzt 
derzeit großflächig „Gewerbegebiet“ für das Plangebiet mit einer GRZ von 0,8 fest. Zusätzlich 
sind entlang der Grenzen zur freien Landschaft, zu dem bestehenden Wohngebiet im Norden 
und entlang der Landesstraße Eingrünungen festgesetzt. Bezüglich des Immissionsschutzes 
wurden Nutzungsgrenzen festgesetzt und die zulässigen Betriebsarten gem. damals geltender 
Abstandsliste geregelt.  
Begründung zum Offenlegungsentwurf / Seite 16 von 33

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Demnach sind großflächige Versiegelungen innerhalb der Baugrenzen zul ässig. Ebenso wäre 
eine Überplanung der aktuell vorhandenen Biotops trukturen und landwirtschaftlichen Flächen 
zulässig. Die Entwicklung gemäß den Vorgaben des bestehenden Bebauungsplans würde kein 
Eingriff in Natur und Landschaft gem. § 14 ff BNatSchG darstellen.  
Die folgende Bestandsbeschreibung berücksichtigt den derzeit planungsrechtlichen Zustand. 
Zudem werden auch Aussagen zum aktuellen Bestand gemacht, um der tatsächlichen Situation 
Rechnung tragen zu können.  
8.2 Kurzdarstellung der Planung  
Die Pla nung sieht vor, im Süden von Wolbeck auf einer Fläche von rund 11 ha neue 
Wohnbauflächen zu schaffen, um der Nachfrage nach Geschosswohnungen und 
Einfamilienhäusern nachzukommen. Die hierfür in Anspruch zu nehmende Fläche ist bereits mit 
dem rechtskräftigen Bebauungsplan Nr. 344 mit Planungsrecht belegt. Dieser setzt jedoch 
Gewerbegebiet für das Plangebiet fest, sodass durch den Bebauungsplan Nr.  509 die 
planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Entwicklung des  neuen Wohngebietes 
geschaffen werden soll en. Die verkehrliche Anbindung  des Plangebietes erfolgt von den 
Straßen Petersheide und Petersdamm.  Die Details der Pla nung können dem städtebaulichen 
Konzept (Pkt. 5+6 der Begründung) entnommen werden.  
8.3 Fachgesetzliche Ziele und Vorgaben des Umweltschutzes  
Die auf den im folgenden genannten Gesetzen bzw. Richtlinien basierenden Vorgaben für das 
Plangebiet werden je nach Planungsrelevanz inhaltlich bei der Betrachtung der einzelnen 
Schutzgüter konkretisiert.  
Tabelle 2: Umweltschutzziele  
Umweltschutzziele 
Mensch Hier bestehen fachliche Normen, die insbesondere auf den Schutz des Menschen 
vor Immissionen (z.  B. Lärm) und gesunde Wohn-  und Arbeitsverhältnisse zielen 
(z. B. Baugesetzbuch, TA Lärm, DIN 18005 Schallschutz im Städtebau).  
Bezüglich der Erholungsmöglichkeit und Freizeitgestaltung sind Vorgaben im 
Baugesetzbuch (Bildung, Sport, Freizeit und Erholung) und im 
Bundesnaturschutzgesetz (Erholung in Natur und Landschaft) enthalten.  
Biotoptypen, 
Tiere und 
Pflanzen,  
Biologische 
Vielfalt, Arten- 
und Biotopschutz 
Die Berücksichtigung dieser Schutzgüter ist gesetzlich im 
Bundesnaturschutzgesetz, dem Landschaftsgesetz NW, dem Bundeswaldgesetz 
und dem Landesforstgesetz NRW und in den entsprechenden Paragraphen des 
Baugesetzbuches ( u.a. zur Sicherung der Lei stungs- und Funktionsfähigkeit des 
Naturhaushalts und der Tier - und Pflanzenwelt einschließlich ihrer Lebensstätten 
und Lebensräume sowie Erhalt des Walds wegen seiner Bedeutung für die Umwelt 
und seiner ökologischen, sozialen und wirtschaftlichen Funkt ion) sowie der 
Bundesartenschutzverordnung vorgegeben. Weitere Auskünfte geben die 
Fachinformationssysteme des Landesamts für Natur, Umwelt und 
Verbraucherschutz (LANUV).  
Boden und 
Wasser 
Hier sind die Vorgaben des Bundesnaturschut zgesetzes, des Bundes - und 
Landesbodenschutzgesetzes (u. a. zum sparsamen und schonenden Umgang mit 
Grund und Boden, zur nachhaltigen Sicherung oder Wiederherstellung der 
Bodenfunktionen), der Bundes bodenschutzverordnung und bodenschutzbezogene 
Vorgaben des Baugesetzbuches (z.  B. Bodenschutzklausel) sowie das 
Wasserhaushaltsgesetz und das Landeswasserge setz (u.  a. zur Sicherung der 
Gewässer zum Wohl der Allgemeinheit und als Lebensraum für Tier und Pflanze) 
die zu beachtenden gesetzlichen Vorgaben.  
Begründung zum Offenlegungsentwurf / Seite 17 von 33

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Umweltschutzziele 
Landschaft Die Berücksichtigung dieses Schutzguts ist gesetzlich im Bundesnaturschutzgesetz, 
dem Land schaftsgesetz NW (u.  a. zur Sicherung der Vielfalt, Eigenart und 
Schönheit sowie des Erholungswerts der Landschaft) und in den entsprechenden 
Paragraphen des Baugesetzbuches vorgegeben. 
Luft und Klima Zur Erhaltung einer bestmöglichen Luftqualität und zur Vermeidung von schädlichen 
Um
welteinwirkungen sind die Vorgaben des Baugesetzbuchs, des 
Bundesimmissionsschutzgesetzes und der TA  Luft zu beachten. Indirekt ent halten 
über den Schutz von Biotopen das Bundesnaturschutzgesetz und direkt das 
Landschaftsgesetz NW Vorgaben für den Klimaschutz. 
Kultur- und 
Sachgüter 
Bau- oder Bodendenkmale sind durch das Denkmalschutzgesetz unter Schutz 
gestellt. Der Schutz eines bedeutenden, historischen Orts - und Landschaftsbilds ist 
in den entsprechenden Paragraphen des Baugesetzbuchs bzw. des 
Bundesnaturschutzgesetzes vorgegeben.  
8.4 Umweltbeschreibung / Umweltbewertung und Wirkungsprognose  
Naturräumlich betrachtet liegt das Plangebiet innerhalb der naturräumlichen Haupteinheit des 
„Kernmünsterlandes“ im Bereich der Untereinheit „Wolbecker Ebene“, die sich von Wolbeck bis 
nach Everswinkel zieht und im Süden bis nach Sendenhorst reicht.  
Kennzeichnend für die „ Wolbecker Ebene“ sind die Sandlößebenen mit geringen 
Höhenunterschieden – das Plangebiet liegt bei Höhen zwischen 53,21 m ü. NHN und 54,11 m 
ü. NHN. Es überwiegen sandige, nährstoffarme Braun-  und Parabraunerden aus Flugsand auf 
Schichten aus Sand, Kies und Ton. Neben den par kartig im Raum verteilten Wäldchen und 
Hecken ist der Naturraum auch von eingestreuten Siedlungen geprägt und von Ackerflächen 
dominiert.  
Laut Grünordnungsplan Münster würde sich entsprechend dem vorherrschenden Untergrund 
vorwiegend artenarmer Eichen- Hainbuchenwald mit Buchen- Eichen-Durchdringung als 
„potenziell natürliche Vegetation“ etablieren.  
Der nördliche Teilbereich des Plangebietes ist als Gewerbestandort gemäß den Vorgaben des 
Bebauungsplans Nr. 344 mit den entsprechenden Versiegelungen realisiert worden. Inzwischen 
sind jedoch die damals errichteten Gebäude größtenteils  mit entsprechender Genehmigung 
abgerissen worden.  
Der südl iche Teil des  Plangebietes wird als intensiv genutzter Acker wie  auch als Grünland 
bewirtschaftet. Gleichzeitig bestehen in diesem Bereich auch einige Gehölzbestände mit z. T. 
kulturhistorischer Bedeutung (Wallhecke, Schneitelhainbuchen). Im Norden rahmt der 
bestehende Siedlungskörper Wolbecks Teile des Plangebietes ein. Im Osten, jenseits der 
Straße Am Steintor,  schließen sich die weitläufigen Waldbestände des Wolbecker Tiergartens 
an, die als Naturschutz- und FFH-Gebiet ausgewiesen sind.  
8.4.1 Menschen  
Bestandsbeschreibung  
Bei der Analyse und Bewertung der Flächenfunktion für den Menschen steht die Wahrung der 
Gesundheit und des Wohlbefindens des Menschen im Vordergrund. Dabei werden die Aspekte 
zum Schutz des Wohnens und des Wohnumfeldes (Erholung) aber auch mögliche Funktionen 
als Arbeitsstätte im Rahmen der Planung zu berücksichtigen sein.  
Begründung zum Offenlegungsentwurf / Seite 18 von 33

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Die Festsetzungen des  rechtskräftigen Bebauungsplans lassen derzeit eine Belastung des 
Schutzgutes zu. So ist beispielsweise durch die Festsetzung eines Gewerbegebietes eine 
erhöhte Immissionsbelastung des Plangebietes und des Umfeldes möglich . Der 
Immissionsschutz wurde über die Abst andsliste gem. Abstandserlass  gewährleistet. Darüber 
hinaus verläuft entlang der östlichen Grenze die Straße „Am Steintor“  und die Bahnlinie 
Münster – Sendenhorst, die zukünftig neben Güterverkehr auch wieder für  
Personennahverkehr geöffnet werden soll. Hierdurch bestehen Vorbelastungen für  das 
Plangebiet.  
Die derzeitig vorhandene Nutzung innerhalb des Plangebietes stellt sich jedoch anders dar. So 
ist das Gewerbegebiet nur im nördlichen Teilbereich entwickelt worden und der  südliche 
Teilbereich wird für landwirtschaftliche Zwecke, d.h. auch zur Produktion von Nahrungsmitteln,  
genutzt.  
Weiter finden sich im östlichen Bereich Kleingartenstrukturen, die der Erholungsnutzung dienen 
sowie zwei Wohnhäuser (nordöstlich).  
Umweltauswirkungen  
Mit der Planung werden die bisher (planungsrechtlich) zulässigen Auswirkungen auf das 
Schutzgut zurückgenommen. Die Festsetzung eines Wohn- , bzw. Misch gebietes hat deutlich 
geringere Auswirkungen auf die angrenzenden Nutzungen. Gleichzeitig werden höhere 
Ansprüche an den Immissionsschutz gestellt. So wurde der Immissionsschutz gegenüber der 
Landesstraße und der Bahnlinie gutachterlich geprüft. Das Gutachten kommt zu dem Ergebnis, 
dass entlang der östlichen Plangebietsgrenze eine Schallschutzwand in einer Höhe von 3 m zu 
errichten ist. Zusätzlich sind passive Schallschutzmaßnahmen im Bereich der Obergeschosse 
der Gebäude erforderlich. Im Bebauungsplan werden die erforderlichen  Maßnahmen durch 
entsprechende Festsetzungen berücksichtigt. Der erforderliche Immissionsschutz und somit 
gesunde Wohnverhältnisse können so sichergestellt werden.  
Die bestehende Wohnnutzung kann in der Planung erhalten werden. Eine Erschließung des 
Gebietes durch Fuß-  und Radwege ist vorgesehen. Hierdurch kann die Erholungsnutzung im 
Plangebiet gesteiger t werden und es ist ein Anschluss an die freie Landschaft sowie den 
Wolbecker Tiergarten gegeben.  
Die Funktion als Arbeitsplatz im Gewerbegebiet wurde bereits aufgegeben. Ebenso geht die 
Funktion als Arbeitsplatz auf den Landwirtschaftsflächen verloren.  
Unter Beachtung immissionsschutzrechtlicher Anforderungen werden mit der Planung keine 
erheblich nachteiligen Beeinträchtigungen auf das Schutzgut vorbereitet.  
8.4.2 Pflanzen und Tiere / Biologische Vielfalt  
Bestandsbeschreibung  
Der rechtskräftige Bebauungsplan setzt im Plangebiet ein Gewerbegebiet mit einer 
Grundflächenzahl von 0,8 fest. Weiter sind randliche Eingrünungen als private Grünfläche in 
einer Breite zwischen 5 m im Westen, 10 m entlang der nördlichen und südlichen Grenze und 
bis zu 50 m in dem breiten Streifen im Südosten festgesetzt. Im Süden sind Teile dieser 
privaten Grünfläche mit einer Erhaltungsfestsetzung überlagert. Ebenso ist im Norden des 
Bebauungsplans eine private Grünfläche mit einer Erhaltungsfestsetzung überlagert.  
Der rechtskr äftige Bebauungsplan dient als Grundlage für die folgende Bewertung der 
Biotoptypen und für die Eingriffsregelung.  
Begründung zum Offenlegungsentwurf / Seite 19 von 33

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Tabelle 3: Bewertung der Biotoptypen  
 Private Grünfläche mit Erhaltungsfestsetzung  
An der südlichen Grenze findet sich ein Gehölzbestand, der mit einem Erhaltungsgebot belegt ist. 
Die Gehölze setzen sich, nach aktueller Prüfung, vorwiegend aus Fichten zusammen. Inner halb 
der Erhaltungsfestsetzung findet sich hier auch eine alte Wallhecke mit Schneitelhainbuchen.  
Die Fläche mit Erhaltungsfestsetzung im Norden setzt sich vorwiegend aus Birken zusammen und 
bildet einen dichten Gehölzbestand.  
 Seltenheit  selten und nur langfristig ersetzbar , kulturhistorisch bedeutsam 
(Schneitelhainbuchen), mittlere Entwicklungsdauer  / Ersetzbarkeit (Fichten- , 
Birkenbestand) 
Natürlichkeit/ 
Hemerobie 
Anthropogene Entstehung, aufgrund der angrenzenden Nutzung und der 
Sicherung der Verkehrssicherheit besteht eine mittlere naturnahe Entwicklung. 
Die bestehenden Schneitel hainbuchen haben im Zusammenhang mit den 
umgebenden Biotopstrukturen eine hohe ökologische Qualität 
Struktur- und 
Artenvielfalt 
Natürliche (hohe) Strukturvielfalt . Im rechtskräftigen Bebauungsplan wird die 
Struktur- und Artenvielfalt durch die großzügigen Grünfestsetzungen gesichert 
Artenschutzwert Fichten und Birkenbestand v on mittlerer Funktionserfüllung. Die bestehenden 
Schneitelhainbuchen im südlichen Bereich des Plangebietes haben im Kontext 
der angrenzenden Biotopstrukturen einen hohen Wert für den Artenschutz u.a. 
als potenzieller Lebensraum für planungsrelevante Arten 
Biotopverbund  Funktion im Zusammenhang mit der angrenzenden offenen Landschaft im 
Süden gegeben, Birkenbestand im Norden mit nachrangiger Funktion, da mehr 
oder weniger solitär gelegen 
Vorbelastung Vorbelastung durch das angrenzende festgesetzte Gewerbegebiet , Gleise und 
Straßen 
 Private Grünfläche mit Pflanzgebot  
Fast das gesamte Plangebiet ist von einer privaten Grünfläche mit Pflanzgebot umgeben. Das 
Pflanzgebot sieht laut textlicher Fests etzung standortgerechte Flurgehölze (z.B. Hainbuche, 
Haselnuss, Hartriegel, Holunder, Heckenrose, Schneeball) vor. 
 Seltenheit  Häufig, kurze Entwicklungsdauer / Ersetzbarkeit 
Natürlichkeit/ 
Hemerobie 
Anthropogene Entstehung, aufgrund der angrenzenden N utzung und der 
Sicherung der Verkehrssicherheit besteht eine mittlere naturnahe Entwicklung  
Struktur- und 
Artenvielfalt 
mittel 
Artenschutzwert Im Verbund von mittlerer bis hoher Funktionserfüllung 
Biotopverbund  Funktion für häufige Kulturfolger (z.B. Amsel, Rotkehlchen, Kaninchen) 
Vorbelastung Vorbelastung durch das angrenzende festgesetzte Gewerbegebiet 
 Namenloses Gewässer  
Im Norden des Plangebietes verläuft ein namenloses Gewässer. Es wird im Norden nur in einem 
kurzen Teilstück als offenes G ewässer geführt. Danach verläuft es im verrohrten Zustand weiter. 
Dieser Bereich ist mit einem Leitungsrecht belegt.  
 Seltenheit  Nicht selten 
Natürlichkeit/ 
Hemerobie 
Anthropogen stark beeinflusst und begradigt als Graben ausgebaut, Gehöl ze in 
der Böschung mit einer mittleren naturnahen Entwicklung 
Struktur- und 
Artenvielfalt 
Gewässer begradigt und ohne Struktur, Gehölze mit einer mittleren 
Strukturvielfalt 
Artenschutzwert Mittlere Funktionserfüllung  
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Biotopverbund  Keine besondere Funktion, da nur in Teilen offen geführt 
Vorbelastung Durch den Ausbau und das angrenzende Gewerbegebiet deutlich anthropo gen 
vorbelastet 
 Versiegelte Fläche / Gewerbegebiet  
Der zentrale Bereich des Bebauungsplans lässt eine großflächige Versiegelung von max. 80 % der 
vorhandenen Fläche zu.  
 Seltenheit  Nicht selten 
Natürlichkeit/ 
Hemerobie 
Naturfern 
Struktur- und 
Artenvielfalt 
Sehr gering 
Artenschutzwert Nachteilig  
Biotopverbund  Keine Funktion 
 Versiegelter Weg / Verkehrsfläche  
Im nördlichen Bereich des Plangebietes verläuft der Petersdamm über den das Plangebiet im 
rechtskräftigen Bebauungsplan erschlossen wurde.  
 Seltenheit  Nicht selten 
Natürlichkeit/ 
Hemerobie 
Naturfern 
Struktur- und 
Artenvielfalt 
Sehr gering 
Artenschutzwert Nachteilig / Barrierewirkung 
Biotopverbund  Keine Funktion 
 Fläche für Bahnanlagen  
Entlang der nordöstlichen Plangebiets grenze verläuft eine Bahnlinie, die im nördlichen Bereich 
innerhalb des Bebauungsplans liegt. 
 Seltenheit  Nicht selten 
Natürlichkeit/ 
Hemerobie 
Naturfern 
Struktur- und 
Artenvielfalt 
Im Verbund mit anderen Biotoptypen kann eine hohe Strukturvielfalt entstehen, 
die insbesondere für Reptilien von Bedeutung sein kann 
Artenschutzwert Als Habitatkomplex u.U. hoch 
Biotopverbund  Keine besondere Funktion 
 Stellplatzanlage  
Im nördlichen Bereich des Plangebietes sind Stellplatzanlagen festgesetzt.  
 Seltenheit  Nicht selten 
Natürlichkeit/ 
Hemerobie 
Naturfern 
Struktur- und 
Artenvielfalt 
Sehr gering 
Artenschutzwert nachteilig 
Biotopverbund  Keine Funktion 
 
Begründung zum Offenlegungsentwurf / Seite 21 von 33

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Die folgende Bestandsbeschreibung wird zusätzlich zum rechtskräftigen Bebauungsplan 
aufgeführt, um den real -faktischen Gegebenheiten im Plangebiet Rechnung zu tragen. Hierzu 
erfolgte im Sommer 2014 sowie im Frühjahr 2015 eine Bestandserfassung, um Art und Zustand 
der Biotoptypen in den noch nicht als Gewerbegebiet entwickelten Flächen beschreiben zu 
können.  
Der nördliche Teilbereich ist bereits großflächig versiegelt  (HW5). Von den zum Zeitpunkt der 
Bestandserfassung noch erhaltenen Gewerbeg ebäuden soll nur das Bürogebäude im 
Nordwesten des Plangebietes  zu Wohnzwecken umgenutzt  werden. Die übrigen Hallen sind 
bereits abgerissen. Es bestehen schmale randliche Eingrünungen entlang der 
Plangebietsgrenzen (BD3).  
Im nordöstlichen Bereich des Plangebietes finden sich neben einigen Wohnhäusern (SB0) mit 
angegliederten Gärten (HJ1) zusätzliche Kleingärten (HS0). Die Gärten sind teilweise mit 
Obstgehölzen bestanden. In diesem Bereich liegt auch ein Birkenbestand (AD1a), der im 
rechtkräftigen Bebauungsplan mit einer Erhaltungsfestsetzung belegt ist. Dieser Birkenbestand 
wird in der vorliegenden Planung jedoch nicht berücksichtigt , da hier die Erschließungs straße 
für das Plangebiet vorgesehen ist.  
Im Nordwesten verläuft ein offenes Gewässer (FN0), welches von einem dichten Gehölzstreifen 
(BD3) umgeben ist. Das Gewässer ist  im weiteren Verlauf verrohrt und wird unterirdisch weiter 
geführt. Im zentralen Bereich des Plangebietes finden sich zwei größere Gehölzbestände 
(BA1), die einige markante und erhaltenswerte Einzelbäume (z.B. Solitäre ichen, Weiden) 
aufweisen.  
Der südliche Bereich ist landwirtschaftlich geprägt. Neben den ackerbaulich genutzten Flächen 
(HA0) verlaufen Gehölzstrukturen entlang der Grenzen ( AJ0, BB1, BD3, BE2), die z.T.  eine 
hochwertige ökologische Qualität aufweisen. Es befinden sich einige alte Eichen (BF1) an der 
westlichen Plangebietsgrenze und etwas weiter südlich davon liegt ein erhaltenswertes 
Schlehengebüsch (BB1).  
An der südwestlichen Grenze besteht ein kleiner, lichter Fichtenbestand (AJ0), an dessen 
östlicher Seite sich einige hochwertige Schneitel hainbuchen (BG1) und Eichen in Form einer 
Wallhecke (BD1b) befinden. An der westlichen Seite des Fichtenbestandes verläuft ein 
erhaltenswertes Weidengebüsch (BB1).  
Entlang der südlichen Grenze verläuft ein Graben (FN0), der von Erlen, Weiden (BE2) aber 
auch Fichten (AJ0) begleitet wird.  
Zu den hochwertigen Gehölzstrukturen zählen neben den Schneitelhainbuchen (BG1) und den 
Eichen (BF1), vor allem die Schlehen-  und Weidengebüsche (BB1)  an der westlichen 
Plangebietsgrenze, aber auch die Gehölze entlang des Gewässers im Norden (BE0) haben 
eine höhere ökologische Qualität.  
Umweltauswirkungen  
Die Planung sieht vor, das Gewerbegebiet in ein Wohngebiet zu überführen, wodurch die GRZ 
und das Maß der planungsrechtlich zulässigen Emissionen reduziert werden.  
Die im rechtskräftigen Bebauungsplan festgesetzten randlichen Eingrünungen bleiben nur 
teilweise erhalten. Die Eingrünungen nach Süden und Südwesten sollen in der Planung 
Berücksichtigung finden (öffentliche Grünfläche) . Die hier vorhandene 
Schneitelhainbuchenhecke ist zu erhalten.  
Begründung zum Offenlegungsentwurf / Seite 22 von 33

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Im Bereich des zukünftigen Quartierplatzes, der im Bebauungsplan als öffentliche Grünfläche 
mit der Zweckbestimmung „Spielplatz“ festgesetzt ist, besteht die Möglichkeit , einige Gehölze 
aus dem Bestand zu erhalten.  
Das Gewässer im Norden wird entlang der nordwestlichen Plangebietsgrenzen naturnah 
ausgebaut und durch zwei Regenrückhaltebecken (eins im Norden, eins im Westen)  ergänzt. 
Die angrenzenden Gehölze können, soweit das technisch und aufgrund der durchzuführenden 
Erdbewegungen möglich ist, erhalten bleiben.  
Nach Osten hin erfolgt der Bau einer Lärmschutzwand.  
Mit der Planung werden auf Grundlage des rechtskräftigen Bebauungsplans im Vergleich zu 
der vorli egenden Planung einige der bestehenden Grünstrukturen entfernt. Aufgrund der 
Reduktion der Versiegelungsrate erfolgt  voraussichtlich jedoch keine erhebliche  
Beeinträchtigung des Schutzgutes.  
Artenschutz  
Für den Bebauungsplan wurde eine Artenschutzprüfung  der Stufe I
1 erstellt. Diese schließt mit 
dem Ergebnis, dass unter Beachtung eines Zeitfensters für die Gehölzbeseitigung en mit der  
Realisierung des Wohngebietes voraussichtlich keine artenschutzrechtlichen Konflikte  
verbunden sind.  
Für die Realisierung des Wohngebietes  liegt eine Artenschutzprüfung , Stufe II „Avifauna & 
Kontrolle potenzieller Fledermausquartiere“2 aus dem Jahr 2014 vor . Das Gutachten bestätigt 
die Ergebnisse der durchgeführten Artenschutzprüfung, Stufe I (WoltersPartner, 2014), so dass 
mit Planumsetzung – unter Beachtung des § 39 BNatSchG (keine Gehölzentfernungen 
zwischen dem 01.03 und 30.09 eines jeden Jahres) – keine artenschutzrechtlichen Verbote 
gegenüber planungsrelevanten Vogel- bzw. Fledermausarten verbunden sind.  
Natura 2000-Gebiete  
Durch die Planung wird eine bestehende, teils als Gewerbegebiet und teils landwirtschaftlich 
genutzte Fläche in Wohnbaufläche bzw. Mischgebiet  umgewandelt. Das bestehende 
Gewerbegebiet liegt auch heute schon in einem Abstand von ca. 150 m zum FFH -Gebiet 
„Wolbecker Tiergarten“ (DE-4012-301) und stellt demnach eine zulässige Vorbelastung des 
FFH-Gebietes dar.  
Durch die vorgesehene Änderung wird die bisher zulässige großflächige Versiegelung 
zurückgenommen. Zusätzlich erfolgen durch die Ausweisung eines Wohn- bzw. Mischgebietes 
weniger Immissionen in dem FFH-Gebiet.  
Durch diese Änderung ist mit einer Zunahme der Besucherzahlen im Wolbecker Tiergarten zu 
rechnen, da im Plangebiet eine Vielzahl von neuen Wohneinheiten entstehen wird. Jedoch 
besteht im Wol becker Tiergarten bereits heute eine zulässige Nutzung und damit auch 
Vorbelastung durch Erholungssuchende.  
Gemäß der Arbeitshilfe für FFH -Verträglichkeitsuntersuchungen
3 und dem Absatz 4.1.4.2 der 
VV-Habitatschutz4 stellen Freizeit - und Erholungstätigkei ten in der freien Landschaft und im 
1 WoltersPartner, Artenschutzprüfung zum Bebauungsplan Nr. 509 „Steintor / Petersheide. Coesfeld, 10.09.2014. 
2 Schwartze, M., Artenschutzprüfung Avifauna (ASP) & Kontrolle potenzieller Fledermausquartiere zum 
Bebauungsplan Nr. 509 Wolbeck – Steintor/Petersheide. Warendorf, Sept. 2014.  
3 Lebensräume und Arten der FFH -Richtlinie in NRW, Beeinträchtigungen, Erhaltungs - und 
Entwicklungsmaßnahmen sowie Bewertung von Lebensraumtypen und Arten der FFH -Richtlinie in NRW, 
Ministerium für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz NRW. Düsseldorf, 2004.  
Begründung zum Offenlegungsentwurf / Seite 23 von 33

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Wald, soweit keine Rechtsvorschriften entgegenstehen, in der Regel keine erheblichen  
Beeinträchtigungen der Erhaltungsziele der Lebensräume sowie der Tier - und Pflanzenarten 
von gemeinschaftlichem Interesse dar.  
Durch die Planung werden voraussichtlich keine erheblichen Beeinträchtigungen auf das FFH -
Gebiet „Wolbecker Tiergarten“ (DE-4012-301) ausgelöst.  
8.4.3 Boden  
Bestandsbeschreibung  
Es sind durch den Bebauungsplan bereits großflächige Versiegelungen bis zu 80 % zulässig 
(GRZ 0,8). In den Randbereichen sind durch Grünfestsetzungen Versiegelungen des Bodens 
nicht zulässig. Ein kurzes Stück des Gewässers ist im nördlichen Bereich im offenen Verlauf 
festgesetzt.  
Der nördliche Teil des Plangebietes ist bereits großfläc hig versiegelt. Der südliche Teil wird 
derzeit vorwiegend landwirtschaftlich genutzt.  Hier bestehen auch „ungenutzte“ bzw. 
forstwirtschaftlich genutzte Bereiche.  
Tabelle 4: Böden  
Braunerde-Pseudogley  
Lage/  
Seltenheit 
- Dominierend kommen im Untersuchungsraum und insbesondere im 
Plangebiet Braun erde-Pseudogleye (grau) vor, d er aus lehmigen 
Sandböden der Grundmoräne über toni gen Lehmen aus dem 
Altpleistozän bzw. Mittelpleistozän besteht.  
Speicher- und  
Reglerfunktion 
- Laut Bodenkarte weisen sie eine mittlere Wasserdurchlässigkeit und eine 
mittlere chemisch-physikalische Funktion Filterfunktion auf. Die Fähigkeit 
Stoffe zu speichern (Sor ptionsfähigkeit) ist von mittlerer 
Funktionserfüllung.  
Natürliche  
Ertragsfähigkeit 
- Mit 30-50 Bodenwertpunkten besteht eine mittlere Ertragsfähigkeit. 
Schutzwürdigkeit - Es liegt keine Schutzwürdigkeit vor. 
 
 
Vorbelastungen/ 
Entwicklungspotenzial 
- Vorbelastungen des Bodens sind durch eine großflächige Versiegelung 
und die acker bauliche Nutzung gegeben. Die obere Bodenschicht ist 
durch mechanische und stoffl iche Wirkungen (Bewirtschaftung, ggf. 
Drainage, Nährstoffeintrag, chemische Pestizide) durch die 
Bewirtschaftung verändert. Bei Aufgabe der intensiven Nutzung und einer 
Entsiegelung bestünde jedoch ein hohes Entwicklungspotenzial. 
Gley-Pseudogley  
Lage/  
Seltenheit 
- Am südwestlichen Rand ragt ein grund-  und stauwasserbeeinflusster 
Boden (Gley-Pseudogley, braun)  in das Plangebiet . Diese grund-  und 
stauwasserbeeinflussten Böden kommen hier auf lehmig en Sand aus 
Talsanden und Terrassenablagerungen über S anden der Grundm oräne 
aus dem Mittelpleistozän vor. 
4 Verwaltungsvorschrift zur Anwendung der nationalen Vorschriften zur Umsetzung der Richtl inien 92/43/EWG (FFH-
RL) und 2009/147/EG (V-RL) zum Habitatschutz, Rd.Erl. des MUNLV NRW, 2010. 
Begründung zum Offenlegungsentwurf / Seite 24 von 33

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Speicher- und  
Reglerfunktion 
- Laut Bodenkarte besteht eine geringe Wasserdurchlässigkeit und eine 
mittlere chemisch- physikalische Filterfunktion . Die  Fähigkeit, Stoffe zu 
speichern (Sorptionsfähigkeit) ist von geringer Funktionserfüllung.  
Natürliche  
Ertragsfähigkeit 
- Mit 25-45 Bodenwertpunkten besteht eine geringe Ertragsfähigkeit. 
Schutzwürdigkeit - Es liegt keine Schutzwürdigkeit vor. 
Vorbelastungen/ 
Entwicklungspotenzial 
- Vorbelastungen des Bodens bestehen in Randbereichen durch die 
ackerbauliche Nutzung. So ist die obere Bodenschicht durch 
mechanische und stoffliche Wirkungen (B ewirtschaftung, ggf. Drainage, 
Nährstoffeintrag, chemische Pestizide) d er landwirtschaftl ichen Nutzung 
verändert. Der größte Teil ist jedoch mit Gehölzen bestanden.  
- Bei potenzieller Aufgabe der intensiven Nutzung besteht ein hohes 
Entwicklungspotenzial.  
Typischer Pseudogley  
Lage/  
Seltenheit 
- Am südlichen Plangebietsrand erstreckt sich entlang des sich dort 
befindlichen Gr abens ein stauwasserbeeinflusster Pseudogley  (weiss). 
Dieser Boden besteht aus lehmigen Sandböden der Grundmoräne über 
tonigen Lehmen aus dem Alt- bzw. Mittelpleistozän.  
Speicher- und  
Reglerfunktion 
- Das Substrat weist eine hohe Pufferfunktion und mittlere Speicher - und 
Reglerfunktionen auf. 
Natürliche  
Ertragsfähigkeit 
- Die Ertragsfähigkeit des Bodens wird auf 30- 50 Bodenwertpunkte 
beziffert, jedoch ist der Ertrag aufgrund des hohen Grundwasserstands 
als unsicher einzustufen. 
Schutzwürdigkeit - Der Boden ist als besonders schutzwürdiger Staunässeboden mit 
Biotopentwicklungspotenzial für Extremstandorte ausgewiesen.  
Vorbelastungen/ 
Entwicklungspotenzial 
- Der Boden ist lediglich in den Randbereichen durch die Wirkungen der 
ackerbaulichen Nutzungen beeinflusst. 
Umweltauswirkungen 
Mit der Planung wird auf einer Fläche von ca. 11 ha eine Überbauung eines bisher 
planungsrechtlich schon überbaubaren Bodens zulässig. Die vorliegende Planung lässt jedoch 
eine deutlich geringere Versiegelungsrat e (GRZ 0,4-0,6 bzw. für Tiefgaragen 0,8) im Vergleich 
zum rechtskräftigen Bebauungsplan (GRZ 0,8) zu.  
Der schutzwürdige Boden im Süden des Plangebietes kann zum größten Teil durch 
überlagernde Grünfestsetzungen vor einer Bebauung bewahrt werden. Folglich sind nur nicht 
schutzwürdige Böden von einer zukünftigen Bebauung betroffen.  
Im Rahmen der Planungsumsetzung kann es, wie es bisher auch schon zulässig ist, in diesen 
Bereichen zu Bodenabtrag, Neuauffüllung und Anschnitt des Bodenprofils kommen, sodass die 
Bodenverhältnisse vollständig nachteilig und dauerhaft verändert werden und der Bereich 
dauerhaft einer anderweitigen Nutzung (land-, forstwirtschaftlich) entzogen wird.  
Durch die herabgesetzte Grundflächenzahl ergibt  sich insgesamt eine positive Entwicklung , 
sodass mit der Planung voraussichtlich keine erheblichen Beeinträchtigungen auf das 
Schutzgut vorbereitet werden.  
Begründung zum Offenlegungsentwurf / Seite 25 von 33

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8.4.4 Wasser  
Bestandsbeschreibung  
Der Bebauungsplan setzt im nördlichen Bereich eine Fläche für die Wasserwirtschaft fest. 
Gemäß dem Umweltkataster der Stadt Münster verläuft hierdurch von Süden kommend und 
nach Nordwesten abknickend ein namenloses Gewässer durch das Plangebiet. Das Gewässer 
ist derzeit vorwiegend verrohrt. Nur im Bereich der benannten Fläche für die Wasserwirtschaft 
verläuft es offen.  
Dem Untersuchungsgebiet unterliegt großräumig die Grundwassereinheit „Profiltyp 4“. Der 
Grundwasserleiter wird von Geschiebesand gebildet, der von Geschiebemergel/  -lehm 
unterlagert wird. In Bachsenken wer den die glazialen Sedimente von Auensedimenten 
überlagert.  
Die Grundwasserneubildungsrate ist  flächig im Plangebiet mit 200- 300 mm / Jahr beziffert. Es 
liegt eine mittlere Verschmutzungsempfindlichkeit des Grundwassers vor. Eine Ausweisung als 
Wasserschutzgebiet besteht nicht.  
Im Süden des Plangebietes befindet sich ein wassergefüllter Graben, der nicht im Kataster der 
Stadt Münster geführt wird. Er dient zur Entwässerung der Landesstraße und der Bahnlinie im 
Osten. Der Bebauungsplan setzt hier eine öffentliche Grünfläche mit der Zweckbestimmung 
„Parkanlage“ fest.  
Umweltauswirkungen  
Das namenlose Gewässer wird in der Planung berücksichtigt und an die Plangebietsgrenze im 
Norden bzw. Westen verlegt. Es wird offen und naturnah ausgebaut. Hierfür wird unabhängig 
vom Bebauungsplan ein wasserrechtliches Verfahren durchgeführt.  
Das unbelastete Niederschlagswasser wird über zwei Regenrückhaltebecken gesammelt und 
gedrosselt in das Gewässer eingeleitet. Durch die Verringerung der zulässigen 
Versiegelungsrate wird dauerhaft sichergestellt, dass mehr Niederschlagswasser direkt vor Ort 
für die Grundwasserneubildung zur Verfügung steht.  
Die Schmutzwässer werden über Kanäle, die an das bestehende Netz angeschlossen werden, 
abgeführt.  
Die Aufgabe der gewerblichen Nut zung hat zur Folge, dass keine Verunreinigungen durch 
Gefahrgüter oder sonstige belastende Stoffe mehr zu erwarten sind.  
Es werden somit voraussichtlich keine erheblich nachteiligen Beeinträchtigungen auf das 
Schutzgut vorbereitet.  
8.4.5 Klima / Luft  
Bestandsbeschreibung  
Die Strukturen der Landschaft tragen je nach Größe, Art und Ausprägung dazu bei, die mikro-  
bzw. mesoklimatischen Verhältnisse zu beeinflussen.  
• Gehölze fungieren als Frischluftproduzenten, indem sie Aerosole binden, Kohlendioxid 
verbrauchen und Sauerstoff produzieren. Die klimatische Bedeutung liegt in Abhängigkeit 
zur Bestandsgröße zwischen mittel bis sehr hoch.  
• Mit Gräsern oder Kräutern bewachsene Flächen (Grünländer) sind 
Kaltluftentstehungsgebiete mit mittlerer Bedeutung. Die Acker flächen weisen im Vergleich 
Begründung zum Offenlegungsentwurf / Seite 26 von 33

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zu ganzjährig mit Vegetation bedeckten Flächen eine geringe Funktion für die 
Kaltluftproduktion auf.  
Der bisher rechtskräftige Bebauungsplan setzt eine hohe Versiegelungsrate (GRZ 0,8) fest und 
lässt ein Gewerbegebiet mit einer  entsprechenden Emissionsbelastung für die angrenzenden 
Bereiche zu. Der nördliche Teilbereich ist bereits dementsprechend großflächig versiegelt. 
Demnach ist derzeit planungsrechtlich eine deutliche Vorbelastung auf das Schutzgut zulässig . 
Diese wird nur durch die randlichen Eingrünungen abgemildert.  
Der südliche Bereich ist jedoch noch in landwirtschaftlicher  Nutzung mit einer Wirkung als 
Kaltluftentstehungsbereich und die bestehenden Gehölze haben eine positive Wirkung auf die 
Lufthygiene.  
Aufgrund der  Lage im südlichen Bereich von Wolbeck besteht vorwiegend eine indirekte 
Funktion im Rahmen des thermischen Luftaustausches. Für einzelne Grundstücke übernimmt 
die Fläche in Hauptwindrichtung gelegen auch eine direkte Funktion im lufthygienischen 
Ausgleich. Allerdings bestehen / bestanden durch die großflächigen Versiegelungen eher 
negative Rückkopplungen.  
Im Hinblick auf die Hauptwindrichtung um Südwest kann in Abhängigkeit von der Lage eine 
direkte (in Windrichtung) oder indirekte (gegen Windrichtung  / thermischer Luftaustausch) 
Funktion für den lufthygienischen Ausgleich angrenzender Siedlungsbereiche bestehen. Im 
Umweltkataster der Stadt Münster sind für das Plangebiet keine Funktionen als 
klimaökologischer Ausgleichsraum, Belüftungskorridore, Kaltluftentstehungsgebiet oder 
sonstige Kaltluftleitbahnen dargestellt.  
Umweltauswirkungen  
Mit der Planung ergibt sich durch die Verringerung der zulässigen Versiegelungsrate, der  
voraussichtlichen Anlage von Grünstrukturen in den Gärten der Wohnbaufläche und der  
Veränderung der Nutzung planungsrechtlich eine positive Auswirkung auf das Schutzgut.  
In dem künftigen Wohngebiet ist im Vergleich zu dem bisher festgesetzten Gewerbegebiet mit 
niedrigeren Temperaturen, geringeren Tag- und Nachttemperaturunterschieden und geringeren 
Belastungen durch Anteile an Aerosolen / Luftschadstoffen zu rechnen.  
In den zusätzlichen randlichen Eingrünungen und den Grünflächen könnten bestehende Bäume 
und Gehölze erhalten werden, die aufgrund ihres Alters und der Größe eine deutlich höhere 
Filterfunktion übernehmen als Neuanpflanzungen.  
Eine erhebliche Beeinträchtigung  der Ortslagen ist aufgrund der Lage in der überwiegend 
windabgewandten Seite und der großräumig klimatisch positiven Wirkungen im Rahmen 
thermischer Luftaustauschprozesse aus der angrenzenden freien Landschaft nicht zu erwarten.  
Mit der vorgesehenen Anordnung der Gebäude mit überwiegender Süd- , Südwest-Ausrichtung 
besteht zudem die Möglichkeit zur Aufnahme von Anlagen zur Erzeugung von Strom aus 
Sonnenenergie (Photovol taikanlagen). Somit wird insbesondere der Zielsetzung des 
Baugesetzbuchs hinsichtlich einer Berücksichtigung der Belange des Klimaschutzes gefolgt.  
Unter Berücksichtigung der Lage und der Nutzung als Wohngebiet sind voraussichtlich keine 
erheblichen Beeinträchtigungen der lufthygienischen Verhältnisse angrenzender oder geplanter 
Siedlungsfläche zu erwarten.  
Begründung zum Offenlegungsentwurf / Seite 27 von 33

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8.4.6 Landschaft  
Bestandsbeschreibung  
Unter dem Landschaftsbild wird die sinnlich wahrnehmbare Erscheinungsform von Natur und 
Landschaft verstanden.  Dabei werden im Wesentlichen folgende Anforderungen an die 
Landschaft gestellt:  
• Das Bedürfnis nach positiver Beeinflussung der Sinne spiegelt sich in der Vielfalt, d.  h. der 
Ausstattung der Landschaft mit abwechslungsreichen Landschaftselementen, wider.  
• Das Bedürfnis nach Abenteuer entspricht der Natürlichkeit, d.  h der Ausstattung der 
Landschaft mit naturbelassenen Landschaftselementen. 
• Das Bedürfnis nach Heimat wird durch die Eigenart der Landschaft, d.  h. das 
Vorhandensein von charakteristischen und typischen Elementen der Siedlungstätigkeit des 
Menschen über Generationen, befriedigt.  
Im rechtskräftigen Bebauungsplan wurde keine konkrete Höhenfestsetzung für die 
Gebäudehöhe vorgenommen, er setzt allerdings eine Eingrünung entlang der 
Plangebietsgrenzen fest.  
Der südliche Bereich stellt sich als kleinteiliges Mosaik aus Ackerflächen und Gehölzbe ständen 
dar.  
Umweltauswirkungen  
Die Planung sieht eine Eingrünung des Plangebietes  – ähnlich dem derzeit rechtskräftigen 
Bebauungsplan – vor. Gleichwohl wird der Anteil an Grünflächen, insbesondere im südlichen 
und östlichen Bereich des Plangebietes deutlich zurückgenommen.  
Im Bebauungsplan werden Festsetzungen zur Höhenentwicklung  für die geplanten Baukörper 
aufgenommen, sodass von der freien Landschaft her z ukünftig keine negativen 
Sichtbeziehungen auf das Plangebiet zu erwarten sind.  
Es werden somit voraussichtlich keine erheblich nachteiligen Beeinträchtigungen auf das 
Schutzgut vorbereitet.  
8.4.7 Kulturgüter und sonstige Sachgüter  
Bestandsbeschreibung  
An der südlichen Plangebietsgrenze befindet sich eine alte Wallhecke aus Hainbuchen. Durch 
die historische Nutzungsform (schneiteln)  haben sich besonders erhaltenswerte Bäume von 
kulturhistorischer Bedeutung, sog. Schneitelhainbuchen entwickelt. Der Bebauungsplan sichert 
diese durch eine Erhaltungsfestsetzung.  
Die Wallhecke setzt sich in nördlicher  Richtung fort. Hier finden sich anstelle der 
Schneitelhainbuchen Eichen.  
Es liegen nach derzeitigem Kenntnisstand keine weiteren Kultur- und Sachgüter vor.  
Umweltauswirkungen  
Die Wallhecke mit den Schneitelhainbuchen wird in der Planung durch entsprechende 
Festsetzungen gesichert. Die Eichen können innerhalb der  „öffentlichen Grünfläche“ 
berücksichtigt werden.  
Begründung zum Offenlegungsentwurf / Seite 28 von 33

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Weitere Kultur- und Sachgüter sind nach derzeitigem Kenntnisstand nicht betroffen.  
Durch den weitgehenden Erhalt der Wallhecke sind von der Planung voraussichtlich keine 
Kultur- und Sachgüter in erheblichem Maß betroffen.  
8.4.8 Wechselwirkungen der Schutzgüter  
Die Schutzgüter stehen in ihrer Ausprägung und Funktion untereinander in Wechselwirkung. 
Dominierend wirkte und wirkt die gewerbliche Nutzung im nördlichen Teilbereich und die 
landwirtschaftliche Nutzung im südlichen Plangebiet. Hieraus resultieren Auswirkungen auf die 
Struktur- und Artenvielfalt  von Flora und Fauna, aber auch Einflüsse auf den Boden-  und 
Wasserhaushalt. Wechselwirkungen zwischen den Schutzgütern, die über diese „normalen“ 
ökosystemaren Zusammenhänge hinausgehen, werden –  soweit sie zu erwarten sind –  bei 
Bearbeitung des jeweiligen Schutzgutes betrachtet . Es liegen im Plangebiet keine Schutzgüter 
vor, die in unabdingbarer  Abhängigkeit zueinander stehen (z. B. extreme Boden-  und 
Wasserverhältnisse mit aufliegenden Sonderbiotopen bzw. Extremstandorten).  
8.4.9 Zusammenfassung der erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen  
Mit der Planung sind keine voraussichtlichen, erheblich nachteiligen Umweltauswirkungen 
verbunden. Mögliche Eingriffe in Natur und Landschaft sind im Rahmen der Eingriffsregelung 
erfasst und bilanziert worden.  Jedoch wird i n der Summe bei Realisierung des Wohngebietes  
im rechtlichen Sinne kein Eingriff- in Natur und Landschaft vorbereitet.  
8.5 Nichtdurchführung der Planung (Prognose Null-Variante)  
Die Flächen im nördlichen Bereich des Plangebietes würden voraussic htlich weiterhin als 
Gewerbebrache ohne eine spezifische Nutzung  bestehen bleiben.  Im südlichen Teilbereich 
würde die derzeitige landwirtschaftliche Nutzung weiter fortgeführt. Planungsrechtlich ist im  
gesamten Plangebiet eine gewerbliche Nutzung möglich.  
8.6 Anderweitige Planungsmöglichkeiten  
Anderweitige alternative Planungsmöglichkeiten bestehen nicht. Durch die Neuaufstellung des 
Bebauungsplans im Bereich der vorliegenden Gewerbebrache wird dem § 1 a (2) BauGB  im 
besonderen Maße Rechnung getragen.  
Als Grundlage für die städtebaulichen Entwicklungsziele besteht das gesamtstädtische 
Baulandprogramm. In diesem sind Flächen dargestellt, für die eine zeitlich abgestufte 
Wohnbauentwicklung vorgesehen ist . Neben planungsrechtlichen Aspekten ist auch eine 
günstige Perspektive zur Umsetzung berücksichtigt worden.  
Das Baulandprogr amm der Stadt Münster sieht auf dem ehemaligen „Lancier-Gelände“ eine 
optimale Entwicklungsmöglichkeit, um flächensparend der Nachfrage nach Wohnungen 
nachzukommen.  
8.7 Überwachung (Monitoring)  
Gemäß § 4 c BauGB sind die vom Bebauungsplan ausgehenden,  erheblichen 
Umweltauswirkungen von den Gemeinden zu überwachen. Hierin werden sie gemäß § 4 (3) 
BauGB von den für den Umweltschutz zuständigen Behörden unterstützt.  
Notwendige Maßnahmen zur Überwachung der Umweltauswirkungen betreffen insbesondere 
die Überprüfung der Umsetzung der Grünfestsetzungen im Plangebiet.  
Begründung zum Offenlegungsentwurf / Seite 29 von 33

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8.8 Eingriffsbilanz  
Mit der vorliegenden Planung wird der zulässige Grad der Versiegelung gegenüber den 
Festsetzungen des bestehenden Bebauungsplans Nr. 344 deutlich reduziert.  
Im Ergebnis ergibt die Eingriffs - und Ausgleichsbilanz unter Verwendung des Münsteraner 
Bewertungsmodells einen Biotopwertüberschuss von rund 69.436 Biotopwertpunkten:  
Tabelle 5: Eingriffs- und Ausgleichsbilanz  
Biotopwert „Ist-Zustand“ 218.268 BWP 
Biotopwert „Planungszustand“ 287.704 BWP 
Biotopwertdifferenz 69.436 BWP 
 
Somit ist die Eingriffsbilanz ausgeglichen. Ein Eingriff im rechtlichen Sinne liegt nicht vor  (vgl. 
auch nachfolgende Tabellen).  
Tabelle 6: Ausgangszustand  
  
Begründung zum Offenlegungsentwurf / Seite 30 von 33

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Tabelle 7: Eingriffs-, Ausgleichsbilanzierung  
 
Begründung zum Offenlegungsentwurf / Seite 31 von 33

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9. Zusammenfassung/Gesamtabwägung  
Der Bebauungsplan Nr.  509 „Wolbeck –  Am Steintor/ Petersheide/ Petersdamm“ soll die 
planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Entwicklung eines neuen Wohngebiets auf einer 
Gewerbebrache am Südostrand der Ortslage Wolbeck in Münster schaffen. Ziel der 
Umnutzung der Gewerbebrache, einschließlich der vorgehaltenen Betriebserweiterungsflächen, 
ist die Entwicklung eines Wohngebietes.  
Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr.  509 liegt am südöstlichen Rand des 
Ortsteils Wolbeck und umfasst ca. 11 ha.  
Mit der Entwicklung der Fläche als Wohngebiet erfolgt eine Inanspruchnahme einer derzeit 
planungsrechtlich / faktisch gewerblich bzw. landwirtschaftlich genutzten Fläche.  Der 
Umweltbericht fasst die Ergebnisse der Umweltprüfung zusammen, in der die mit der Änderung 
voraussichtlich verbundenen Umweltauswirkungen ermittelt und bewertet wurden:  
Erheblich nachteilige Beeinträchtigungen werden bei Durchführung des Planvorhabens auf die 
Schutzgüter Mensch, Pflanzen und Tiere / biologische Vielfalt, Artenschutz, Boden, Wasser,  
Klima / Luft, Landschaft, Kultur / Sachgüter wird nicht vorbereitet, da  
• die in Gesetzen bzw. Fachplanungen genannten relevanten Um weltschutzziele beachtet 
werden bzw. nicht betroffen sind,  
• Immissionskonflikte hinsichtlich der bestehenden Wohngebiete nicht hervorgerufen werden 
und Immissionskonflikte durch die angrenzede Bahnlinie und Landesstraße durch 
entsprechende Festsetzungen vermieden werden,  
• die ökologisch hochwertigen Strukturen in die Planung integriert werden können und keine 
weiteren ökologisch wertvollen Biotoptypen beansprucht bzw. in den angrenzenden 
Flächen beeinträchtigt werden,  
• Auswirkungen auf das angrenzende FFH -Gebiet „Wolbecker Tiergarten“  aufgrund der 
zukünftig zulässigen Immissionsbelastung nicht gegeben sind und die absehbare erhöhte 
Erholungsnutzung keine Beeinträchtigung auf das FFH-Gebiet darstellt,  
• eine Kartierung der planungsrelevanten Arten vorgenomm en wurde und gemäß Gutachten 
bei Einhaltung der angegebenen Maßnahmen (Gehölzfällungen nicht während der Zeit 
vom 01.03.-30.09.) keine Verbotstatbestände gem. § 44 (1) BNatSchG vorbereitet werden,  
• mit der  Durchführung des Planvorhabens planungsrechtlich kein Eingriff in Natur und 
Landschaft verbunden ist.  
Die erforderliche Datenerfassung für die Umweltprüfung erfolgte anhand von Erhebungen bzw. 
Bestandskartierungen des städtebaulichen und ökologischen Zustands der Umgebung. 
Darüber hinausgehende technische Verfahren wurden im Rahmen verschiedener Gutachten 
zum Bebauungsplan (Immissionen, Verkehr, Boden/Altlasten, Wasser/Entwässerung) 
angewandt und sind diesen im Detail zu entnehmen.  
Schwierigkeiten bei der Zusammenstellung der erforderlichen Angaben traten nicht auf. 
Maßnahmen zum Monitoring beschränken sich auf die Prüfungen im Rahmen der 
baurechtlichen Genehmigungs- und Zulassungsverfahren.  
10. Realisierung der Planung / Durchführungsmaßnahmen  
Der wesentliche Teil des Plangebietes  befindet sich im Eigentum eines Investors , der auch die 
Baugebietserschließung übernehmen wird.  Weitere Parzellen im Norden und Nordosten am 
Petersdamm und entlang der Straße Am Steintor liegen im Eigentum einzelner Privater. Um die 
Begründung zum Offenlegungsentwurf / Seite 32 von 33

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Wolbeck – Am Steintor / Petersheide / Petersdamm 
Planung realisieren zu können, erfolgen vertragliche Vereinbarungen zwischen dem 
Erschließungsträger und den Dritteigentümern.  
Außerdem ist der Abschluss eines städtebaulichen V ertrages gem. § 11 BauGB zwischen dem 
Erschließungsträger und der Stadt Münster vorgesehen, der u. a. maßnahmenbedingte Kosten 
zur technischen und sozialen Infrastruktur, Verpflichtung zu gefördertem Wohnungsbau, etc. 
regelt.  
 
Diese Begründung dient gemäß § 9 (8) Baugesetzbuch als Anlage zum 
Entwurf des Bebauungsplans Nr.  509: Wolbeck – Am Steintor / 
Petersheide / Petersdamm 
Münster, den __________ 
Der Oberbürgermeister 
In Vertretung  
Begründung zum Offenlegungsentwurf / Seite 33 von 33

V-0854-2016-Anlage-3-Textliche-Festsetzungen

9239 Zeichen

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StadtentwicklungAmt für Anlage 3 
zur Vorlage Nr. V/0854/2016 
 
Textliche Festsetzungen   
zum Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 509:  
Wolbeck – Am Steintor / Petersheide / Petersdamm  
1.  Textliche Festsetzungen gem. § 9 BauGB  
1.1 In den Allgemeinen Wohngebieten sind die Ausnahmen gem. § 4 Abs. 3 BauNVO 
(Betriebe des Beherbergungsgewerbes, sonstige nicht störende Gewerbebetriebe, 
Anlagen für Verwaltung, Garten baubetriebe, Tankstellen) unzulässig  (§ 1 Abs. 6 
BauNVO).  
1.2 Im Mischgebiet sind die gem. § 6 Abs. 2 Nr. 3, 6, 7 und 8 BauNVO zulässigen Nutzungen 
(Einzelhandelsbetriebe, Schank - und Speisewirtschaften sowie Betriebe des 
Beherbergungsgewerbes, Gar tenbaubetriebe, Tankstellen, Vergnügungsstätten) 
unzulässig.  
Außerdem ist die gem. § 6 Abs.  3 BauNVO ausnahmsweise zulässige Nutzung 
(Vergnügungsstätten) unzulässig (§ 1 Abs. 5+6 BauNVO).  
1.3 In den Allgemeinen Wohngebiet en mit der Fußnote 1 sind maximal 2 Wohneinheiten je 
Hauseinheit (Einzelhaus, Doppelhaushälfte) zulässig (§ 9 Abs. 1 Nr. 6 BauGB).  
1.4  Bezugspunkt für die im Bebauungsplan festgesetzten Höhenangaben ist die mittlere 
Höhe der Oberkante der geplanten Straßenverkehrsfläche, wie sie in der Planzeichnung 
des Bebauungsplanes eingetragen ist. Die Bezugshöhe ist für das jeweilige Grundstück 
durch Interpolation zu ermitteln.  
Bei Eckgrundstücken ist die Höhe der S traßenverkehrsfläche maßgeblich, zu der die 
Gebäude traufständig stehen. (§ 16 Abs. 2 Nr. 4 i. V. m. § 18 Abs. 1 BauNVO).  
1.5 Die Oberkante Erdgeschoss-Fertigfußboden muss mindestens 30 cm über der geplanten 
Straßenverkehrsfläche liegen (§ 9 Abs. 3 BauGB i. V. m. § 18 Abs. 1 BauNVO).  
1.6  Die festgesetzte Grundflächenzahl kann für Tiefgaragen bis zu einer GRZ von 0,8 
überschritten werden (§ 19 Abs. 4 BauNVO).  
1.7 Stellplätze und Carports müssen einen seitlichen Abstand von mind. 0,50 m zu den 
öffentlichen Flächen (öffentliche Verkehrsflächen, öffentliche Grünflächen) einhalten (§ 12 
Abs. 6 BauNVO) und sind einzugrünen.  
1.8 Garagen sind nur innerhalb der festgesetzten überbaubaren Grundstücksfläche oder im 
seitlichen Grenzabstand zulässig. Sie müssen einen seitlichen Abstand von mind. 0,50 m 
zu den öffentlichen Flächen einhalten (§ 12 Abs. 6 BauNVO) und sind einzugrünen.  
Tiefgaragen sind auch außerhalb der überbaubaren Flächen zulässig.  
1.9 Nebenanlagen im Sinne des § 14 BauNVO sind außerhalb der überbaubaren 
Grundstücksflächen zulässig, sofern sie eine Grundfläche von max. 8 m
2 und eine Höhe 
von max. 2,20 m nicht überschreiten. In den Vorgartenbereichen –  Bereich zwischen 
straßenseitiger vorderer Baugrenze und Verkehrsfläche –  sind Nebenanlagen mit 
Ausnahme von Müllsammelanlagen und Fahrradabstellanlagen unzulässig.  
Zu den festgesetzten Verkehrsflächen, Öffentlichen Grünflächen sowie den Flächen für 
die Wasserwirtschaft ist ein Mindestabstand von 0,5 m einzuhalten (§ 9 Abs.  1 Nr.  4 
BauGB i. V. m. § 23 Abs. 5 BauNVO und § 14 Abs. 1 BauNVO).  
Textliche Festsetzungen zum Offenlegungsentwurf / Seite 1 von 3

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Wolbeck – Am Steintor / Petersheide / Petersdamm  
  
1.10 Für die im Bebauungsplan als Lärmpegelbereich III nach DIN  4109 gekennzeichneten 
Baugrenzen sind die Außenbauteile von Wohn-  und Aufenthaltsräumen mit einem 
erforderlichen resultierenden Schalldämm -Maß (erf. R'w, res) von 35 dB und von 
Büroräumen und ähnliches mit einem erforderlichen resultierenden Schalldämm -Maß 
(erf. R'w,res) von 30 dB zu errichten (§ 9 Abs. 1 Nr. 24 BauGB).  
1.11 Für die im Bebauungsplan als Lärmpegelbereich IV nach DIN  4109 gekennzeichneten 
Baugrenzen sind die Außenbauteile von Wohn-  und Aufenthaltsräumen mit einem 
erforderlichen resultierenden Schalldämm -Maß (erf. R'w,res) von 40 dB und von 
Büroräumen und ähnliches mit einem erforderlichen resultierenden Schalldämm -Maß 
(erf. R'w,res) von 35 dB zu errichten (§ 9 Abs. 1 Nr. 24 BauGB).  
1.12 Entlang den entsprechend gekennzeichneten Baugrenzen ist bei Räumen ab dem 
1. Obergeschoss, die dem Schlafen dienen, der Einbau von Fenstern mit 
schallgedämmten Lüftungen erforderlich. Die schallgedämmten Lüft ungen dürfen die 
Gesamtschalldämmung der Außenfassade nicht verschlechtern. Das Schalldämmmaß 
von Lüftung seinrichtungen / Rollladenkästen ist bei der Berechnung des resultierenden 
Bauschalldämmmaßes R'w,res zu berücksichtigen (§ 9 Abs. 1 Nr. 24 BauGB).  
1.13 Zum Schutz vor Lärmeinwirkungen durch das bestehende Jugendzentrum ist i m Bereich 
der gekennzeichneten Baugrenze der Immissionsschutz der geplanten Wohnnutzung 
durch folgende technische / grundrisstechnische Maßnahmen oder eine Kombination der 
genannten Maßnahmen sicherzustellen:  
- Ausschluss von Fenstern von schutzbedürftigen Räumen nach DIN  4109 (Ausgabe 
November 1989) an den betroffenen Fassaden durch eine geeignete 
Grundrissgestaltung,  
- Ausstattung von schutzbedürftigen Räumen an den betroffenen Fassaden durch nicht 
zu öffnende Fenster mit fensterunabhängigen Lüftungseinrichtungen und / oder  
- Anwendung anderer geeigneter technischer Maßnahmen, durch die die Einhaltung der 
Immissionsrichtwerte 50 cm vor den Fenstern von schutzbedürftigen Räumen 
gewährleistet wird.  
Der Nachweis ist im Baugenehmigungsverfahren zu führen.  
(§ 9 Abs. 1 Nr. 24 BauGB).  
1.14 Entlang der Bahntrasse ist eine Lärmschutzwand in einer Höhe von 57,8 m über NHN zu 
errichten. Die Schallschutzwand muss den Anforderungen der ZTV -LSW 06 entsprechen 
und ist zu den Verkehrswegen hin hochabsorbierend auszuführen.  
Gestalterische Anforderungen zur Ausführung der Lärmschutzwand regelt der 
städtebauliche Vertrag. 
(§ 9 Abs. 1 Nr. 24 BauGB) 
1.15 Die Dachflächen der Tiefgaragen sind mit einem Flächenanteil von mindestens 75 % 
(bezogen auf die jeweilige Dachfläche) mit einer Substratschicht mit einer Aufbauhöhe 
von mind. 50 cm zu überdecken und dauerhaft zu begrünen (§ 9 Abs. 1 Nr. 25a BauGB).  
1.16 Die festgesetzten Bäume sind als einheimische, st andortgerechte klein- bis mittelkronige 
Bäume zu pflanzen (§ 9 Abs. 1 Nr. 25 a BauGB) und dauerhaft zu erhalten. Ausfälle sind 
zu ersetzen.  Die Baumscheiben sind mit einem Innenmaß von mind. 2,00 m x 3,00 m 
herzustellen und mit bodendeckenden Pflanzen zu begrünen. 
 
Textliche Festsetzungen zum Offenlegungsentwurf / Seite 2 von 3

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2.  Textliche Festsetzungen gemäß § 86 BauO NRW  
2.1 Die Außenwandflächen der Hauptgebäude sind als rotes, rotbraunes oder 
anthrazitfarbenes Sicht -/ Verblendmauerwerk (unglasiert) oder als weißer Putzbau 
auszuführen. Für untergeordnete Teilflächen (max. 15 % Wandflächenanteil) können 
auch andere Materialien verwendet werden.  
2.2  Mansard- und Krüppelwalmdächer sowie glasierte Dacheindeckungen sind unzulässig.  
2.3  Innerhalb einer Hausgruppe (Reihenhäuser) und bei Doppelhäusern sind für 
Außenwandflächen und Dächer einheitliche Materialien hinsichtlich Art, Format und 
Farbton zu verwenden. Ausnahmen für Solaranlagen sind zulässig.  
2.4 Hausgruppen und Doppelhäuser sind profilgleich (d.h. Trauf - und Firsthöhe) in gleicher 
Dachneigung und Dachform zu errichten.  
2.5 Grundstückseinfriedigungen sind im Bereich des Vorgartens (zwischen der 
Erschließungsfläche und der vorderen Baugrenze) sowie entlang der Grenzen zu den 
öffentlichen Straßenverkehrsflächen nur in Verbindung mit einer der Grundstücksgrenze 
zugewandten Eingrünung von mind. 0,30 m Tiefe zulässig. Dahinterliegende Zäune und 
Mauern dürfen 1,20 m Höhe nicht überschreiten.  
Mülltonnen dürfen in Vorgärten nur untergebracht werden, wenn ausreichender 
Sichtschutz durch Anpflanzung oder Holzblenden bzw. feste Schränke im Wandmaterial 
des Hauptbaukörpers vorgesehen wird.  
3.  Hinweise  
3.1 Artenschutz  
Gemäß § 39 BNatSchG sind Gehölzentnahmen nicht während der Brut - und 
Aufzuchtzeiten, d.h. vom 01.03. bis zum 30.09. eines jeden Jahres durchzuführen.  
3.2 Denkmalschutz  
Die Entdeckung von Bodendenkmälern (kulturgeschichtliche Bodenfunde, Mauern, 
Einzelfunde aber auch Verfärbungen in der natürlichen Bodenbeschaffenheit) ist 
unverzüglich der Stadt Münster  / Städtische Denkmalbehörde oder dem 
Landschaftsverband Wes tfalen-Lippe / LWL- Archäologie für Westfalen, Münster 
anzuzeigen (§ 15 DSchG). Die Fundstelle ist unverändert zu erhalten (§ 16 DSchG).  
3.3  Kampfmittel  
Das Gelände ist in der Kampfmittelbelastungskarte als Bombenabwurfgebiet 
ausgewiesen. Daher i st das gesamte Gelände frühzeitig vor Beginn bodeneingreifender 
Maßnahmen auf Kampfmittelfreiheit zu prüfen.  
3.4 Einsichtnahme in Vorschriften  
Die der Planung zugrundeliegenden Vorschriften (Gesetze, Verordnungen, Erlasse und 
DIN-Vorschriften) können bei  der Stadt Münster, im Kundenzentrum „Planen- Bauen-
Umwelt“ im Erdgeschoss des Stadthauses 3, Albersloher Weg 33, eingesehen werden.  
3.5 Zur Realisierung dieses Bebauungsplans werden ergänzende, öffentlich- rechtliche 
Vereinbarungen zwischen der Stadt Münst er und einem privaten Investor abgeschlossen 
(Städtebaulicher Vertrag).  
Textliche Festsetzungen zum Offenlegungsentwurf / Seite 3 von 3

V-0854-2016-Anlage-1-Buergeranhoerung

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Seite 1 von 9 
Niederschrift zur Bürgeranhörung gem. § 3 (1) BauGB 
The
ma a) 52. Änderung des Flächennutzungsplans, 
b) Vorentwurf des Bebauungsplans Nr. 509,
Wolbeck – Am Steintor/ Petersheide/ Petersdamm 
Ort | Datum | 
Zeit 
Münster-Wolbeck, Aula des Bildungszentrums Gartenbau und 
Landwirtschaft, Münsterstraße 62-68, 48167 Münster 
02.09.2015, 18:00 -  20.00 Uhr 
Podium Herr Schönlau (Bezirksbürgermeister Münster-Südost) 
Herr Winter (Planungsamt, Stadt Münster) 
Herr Elkendorf (Gnegel GmbH) 
Herr Vieten (IGS Ingenieurgesellschaft Stolz mbH) 
Herr Wenzel (Uppenkamp und Partner GmbH) 
Herr Lang, Frau Bonnekessel, Herr Küdde (Wolters Partner GmbH) 
ca. 160 Bürgerinnen und Bürger 
Am Mittwoch, den 02.09.2015, hatte die Stadt Münster um 18.00 Uhr zu einer Bürgerversamm-
lung in die Aula des Bildungszentrums Gartenbau und Landwirtschaft in Münster-Wolbeck einge-
laden. Anlass der Veranstaltung war die Vorstellung der Planungen für ein neues Wohngebiet im 
Bereich des ehemaligen Lancier-Geländes zwischen der Straße „Am Steintor“ und „Petersheide“ 
in Münster-Wolbeck.  
Begrüßung / Erläuterung Planverfahren 
Nach Begrüßung und Vorstellung der Projektbeteiligten durch den Bezirksbürgermeister Herrn 
Schönlau erfolgte die Erläuterung des förmlichen Planverfahrens durch Herrn Winter (Stadt 
Münster). Es wurde darauf hingewiesen, dass der Termin der frühzeitigen Bürgerbeteiligung 
gem. § 3 (1) BauGB dient. Ziel ist es, die Bürger frühzeitig in den Planungsprozess einzubinden. 
 
Der Bebauungsplan soll durch einen Vorhabenträger, die Karl Gründker GmbH, realisiert wer-
den. 
Anschließend wurde das Wort an Herrn Lang vom Büro Wolters Partner, das im Auftrag des 
Vorhabenträgers die städtebauliche Planung entwickelt hat, übergeben. 
Erläuterung der Planung 
Herr Lang erläuterte die Planinhalte der Flächennutzungsplanänderung, des rechtskräftigen 
Bebauungsplanes und des städtebaulichen Entwurfes zum Bebauungsplan Nr. 509 anhand ei-
ner Präsentation. 
Im Einzelnen wurden folgende Punkte angesprochen: 
Flächennutzungsplan 
– Der Flächennutzungsplan stellt die allgemeine Art der künftigen Nutzung dar. Bebau-
ungspläne müssen aus diesem entwickelt sein.
– Die derzeit als „Gewerbefläche“ dargestellte Fläche wird daher künftig als „Wohnbauflä-
che“ und in einem kleinen Bereich im Norden als „Mischbaufläche“ dargestellt. Ergänzt
Anlage 1 
zur Vorlage Nr. V/0854/2016

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werden diese Nutzungen durch eine „Grünfläche“, die als Streifen entlang der südwestli- 
chen Plangrenze verläuft, eine „Fläche für Aufschüt tung“ im Osten, die als Lärmschutz- 
wall zur Bahn fungiert, sowie Regenrückhaltebecken und einen Kindergarten. 
Rechtskräftiger Bebauungsplan Nr. 344  
– Der rechtskräftige Bebauungsplan Nr. 344 „Wolbeck  - Gewerbegebiet Süd (Am Steintor/ 
Petersheide/ Petersdamm)“ setzt eine großflächige G ewerbegebietsnutzung mit einem 
möglichen Versieglungsgrad von 80 % (GRZ 0,8) fest. 
– Die Anbindung erfolgt über die Petersheide und de n Petersdamm. Eine Bahnquerung im 
Norden ist bereits im rechtskräftigen Bebauungsplan  vorgesehen und entspricht dem 
Bestand. 
– Derzeit wäre eine gewerbliche Nutzung des Areals inkl. der damit einhergehenden Im- 
missionen gem. den Festsetzungen des Bebauungsplans möglich. 
Planung 
– Vorgesehen ist eine Wohnbebauung mit ca. 200 Wohn einheiten in Mehrfamilienhäusern 
( ca. 90) sowie Einzel-, Doppel- und Reihenhäusern(ca. 110). 
– Es sind zwei Anbindungen für die Erschließung vor gesehen: Eine von der Petersheide 
(Nordwesten) und eine vom Petersdamm inkl. der Bahnquerung im Nordosten. Im Weite- 
ren verläuft die Erschließung als „Ring“ mit Querverbindungen durch das Plangebiet.  
Im Planungsprozess wurde ebenfalls eine Erschließun g von Südosten diskutiert. Hierfür 
konnte jedoch keine geeignete Lösung gefunden werde n, die aus wirtschaftlichen, städ- 
tebaulichen und vor allem verkehrssichernden Gesich tspunkten (Vorgaben der Bahn) 
realistisch wäre.  
– Die im Norden vorhandenen Bestandsgebäude können erhalten werden 
– Um ein Einfügen in das Umfeld sicher zu stellen, sollen die daran anschließenden Mehr- 
familienhäuser maximal drei Geschosse mit Flachdach aufweisen. 
– An die Mehrfamilienhäuser schließen südlich max. zweigeschossige Reihen und Dop- 
pelhäuser an.  
– Zentral im Plangebiet sollen eine Kita sowie eine  Grünfläche realisiert werden. So wer- 
den der Kinderbetreuungsbedarf sowie die Grünversor gung des neuen Wohngebietes 
mit einem Quartiers- / Spielplatz sichergestellt.  
– Im Nordosten des Plangebietes gibt es derzeit ver schiedene Einzeleigentümer mit denen 
noch eine detaillierte Abstimmung erfolgen wird. Di e Bebauung der einzelnen Grundstü- 
cke wird in jedem Fall berücksichtigt und in das Konzept integriert.  
– Im Südosten entlang der Bahnlinie erstreckt sich eine Grünzone, die zum einen einem  
ca. 4 m hohen Lärmschutzwall, zum anderen der Eingrünung des Plangebietes dient.  
– Auf Grund der beengten Bestandssituation im Nordo sten des Plangebietes soll dort der 
erforderliche Lärmschutz über eine Schallschutzwand (ca. 3 m Höhe) sichergestellt wer- 
den. 
– Hinter dem Wall schließen Einfamilien- und Doppel häuser mit unterschiedlichen Grund- 
stücksgrößen an, die sich über das gesamte südliche Plangebiet erstrecken sollen.  
 
Verkehr und Erschließung  
– Um eine leistungsgerechte und ortsverträgliche Ve rkehrsabwicklung für das geplante 
Baugebiet gewährleisten zu können, wurde  bereits ein „Verkehrsgutachten“ erstellt. 
– Es wird darauf hingewiesen, dass in allen erstell ten Gutachten als Berechnungsgrundla-

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ge entsprechend eines früheren Planungsstandes 180 Wohneinheiten angesetzt wur- 
den. Alle Gutachten werden überarbeitet und an die aktuelle Planung (ca. 200 Wohnein- 
heiten) angepasst. 
– Die Untersuchung kommt zu dem Ergebnis, dass jewe ils im Ziel- und Quellverkehr 420 
Fahrten täglich erfolgen.  
– Die Petersheide einschl. Kreuzungsbereich ist für  die zukünftige Belastung leistungsfä- 
hig ausgestaltet. Der Knotenpunkt Petersdamm kann v erkehrstechnisch so angepasst 
werden, dass dieser auch künftig ausreichend leistu ngsfähig ist. Hierfür ist eine Signali- 
sierung und voraussichtlich Beschrankung der Bahnqu erung sowie in der Straße „Am 
Steintor“ aus Süden kommend eine Linksabbiegerspur und aus Norden kommend eine 
Rechtsabbiegerspur erforderlich. So wird der Durchg angsverkehr auf der Straße „Am 
Steintor“ durch eine mögliche Schrankenschließung nicht beeinträchtigt. 
– Zudem ist beabsichtigt, die Nutzung der WLE-Trass e zukünftig zu intensivieren. Dies 
wirkt sich sowohl auf die Anforderungen an die Bahn querung als auch auf die  zu erwar- 
tenden Immissionen auf das Plangebiet aus. 
Immissionen 
– Da es in Teilbereichen zu Überschreitungen der Or ientierungswerte kommt, sind aktive 
und passive Schallschutzmaßnahmen erforderlich. Der  aktive Schallschutz durch  einen 
begrünten Wall sowie daran anschließend durch eine Lärmschutzwand im sichergestellt 
werden. Um auch in den Obergeschossen die Orientier ungswerte einzuhalten, ist es er- 
forderlich, die Fenster in den zur Lärmquelle ausge richteten Schlafräu- 
men/Aufenthaltsräumen mit schalldämmenden Lüftungse inrichtungen auszustatten 
(passiver Schallschutz). 
– Neben den Immissionseinwirkungen auf das neue Woh ngebiet (s.o.) wurden ebenso 
auch die Auswirkungen des neuen Verkehrs (durch das  Wohngebiet) auf die Bestands- 
bebauung außerhalb des Plangebietes untersucht. Das  Ergebnis zeigt, dass die Immis- 
sionsgrenzwerte der Verkehrslärmschutzverordnung (1 6. BImSchV) unterschritten wer- 
den.  
Entwässerung  
– Derzeit wird das Niederschlagswasser von den vers iegelten Flächen in die Kanalisation 
abgeführt. Diese Situation wird sich durch die Plan ung verbessern: Durch den Bau von 
zwei Regenrückhaltebecken (im Westen und Norden) so wie eines ca. 12 m breiten 
Grünstreifens mit Graben an den Randzonen im Westen  und Nordwesten, wird das Nie- 
derschlagswasser zurückgehalten und das Wasser gedr osselt der Kanalisation zuge- 
führt.  
 
Anschließend wurde die Diskussion mit der Bürgersch aft eröffnet. Die Anregungen und Fragen 
werden nachfolgend in Themengruppen zusammengefasst:  
 
Fragen und Anregungen der Bürger  
 
Erschließung  
 
/head2right Ein Sprecher der Bürgerinitiative äußert Bedenken zur Verbindung der Petersheide mit dem 
Petersdamm. Dies führe zu Durchgangs- und Schleichv erkehren, die sich negativ auf das

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angrenzende Wohngebiet auswirken. Eine direkte Verb indung solle nur für Rettungsfahrten 
bestehen und durch Poller für den sonstigen Verkehr  gesperrt sein. Die Hauptverkehrsfüh- 
rung solle über die südlichen Querverbindungen sichergestellt werden. 
/head2right Ein weiterer Bürger hinterfragt ebenfalls die Verb indung zwischen Petersheide und der Stra- 
ße „Am Steintor“. Um Durchgangsverkehr zu vermeiden , sei es sinnvoll, die Haupterschlie- 
ßung zu verschwenken. 
/square4 Es wird darauf hingewiesen, dass die Verbindung zw ischen Petersheide und Steintor für 
Schleichverkehre auf Grund der signalisierten Bahnq uerung nicht sehr attraktiv ist. Darüber 
hinaus können durch bauliche Maßnahmen (Baumscheibe n, „Freiburger Kegel“, Einengun- 
gen) weitere „Erschwernisse“ für den Durchgangsverkehr geplant werden. 
Gleichwohl wird zugesagt, die angeregte Verkehrsführung zu prüfen. 
 
/head2right Ein Bürger schlägt vor, im Norden eine Querung für  Fußgänger- und Radfahrer vorzuhalten 
und das Plangebiet für den motorisierten Verkehr üb er eine neue Zufahrt von Süden in Form 
eines Kreisverkehrs zu erschließen, der ein Einfahr en in das Wohngebiet ermöglicht und 
gleichzeitig den Verkehr entschleunigt und Schleich verkehre vermeidet. Eine Querung der 
Bahn sei derzeit sowieso schon über den vorhandenen Feldweg gegeben. 
/head2right Ein weiterer Bürger erklärt, dass die Straßenführu ng „Am Steintor“ nahezu gradlinig sei. 
Sinnvoll wäre es, die Straße zu verschwenken, um Ve rkehr zu entschleunigen und das ge- 
plante Wohngebiet in Höhe der Kita anzubinden. Durc h den Versatz der Straße könnten 
„Wartestreifen“ zwischen Straße und Bahn realisiert  werden, wie dies auch am Bahnüber- 
gang im Norden beabsichtigt sei.   
/square4 Es wird darauf hingewiesen, dass eine Zufahrt zum Plangebiet über den bestehenden, sog. 
„plangleichen“ Übergang als Feldweg keine Option darstellt. Dies wird auch von der Westfäli- 
schen Landes-Eisenbahn (WLE) nicht mitgetragen, da die Anlage neuer Bahnquerungen nur 
noch in Form von planfreien Übergängen (Überführung /Unterführung) möglich ist. Eine Er- 
tüchtigung bestehenden Querungen im Norden ist in jedem Fall erforderlich. 
 
/head2right Ein Sprecher der Bürgerinitiative erkundigt sich n ach dem Stellplatzangebot. Parkplätze sei- 
en im Entwurf nicht ersichtlich und es stelle sich die Frage, wo Bewohner, Besucher und Hol- 
und Bringverkehre der Kita parken. 
/square4 Es wird dargelegt, dass aus bauordnungsrechtlicher  Sicht je Wohneinheit ein Stellplatz nach- 
zuweisen ist. Die privaten Stellplätze werden auf d en privaten Grundstücken vorgehalten 
(dies gilt auch für die Kita), für Besucher werden im öffentlichen Straßenraum in ausreichen- 
der Anzahl Parkplätze eingeplant. 
 
/head2right Eine Bürgerin erkundigt sich, ob pro Wohneinheit w irklich nur mit einem Fahrzeug gerechnet 
werde. Familien hätten heutzutage häufig mindestens zwei Autos. 
/square4 Da der Stellplatzbedarf auf den privaten Grundstüc ken sicherzustellen ist, ist den Eigentü- 
mern freigestellt über den Mindestbedarf hinaus, St ellplätze anzulegen(z.B. Doppelgarage 
oder Garage mit vorgelagertem Parkplatz). 
 
/head2right Ein Sprecher der Bürgerinitiative weist darauf hin , dass die geplante, durchgängige Fuß- und 
Radwegeverbindung im Nordwesten des Plangebietes ni cht erforderlich sei, da parallel zur 
Bahntrasse bereits ein Fuß- und Radweg vorhanden sei.

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/square4 Die Notwendigkeit des Weges wird erneut geprüft. Z u berücksichtigen ist allerdings, dass der 
vorh. Spielplatz „An der Vogelrute“ an das neue Wohngebiet angebunden werden muss. 
 
/head2right Ein Bürger weist darauf hin, dass in einem ähnlich en Baugebiet in Angelmodde die Erschlie- 
ßung höhengleich, d.h. ohne Bürgersteig realisiert wurde und erkundigt sich, ob dies auch 
vorgesehen sei. 
/square4 Der detaillierte Straßenausbau wird im weiteren Ve rfahren festgelegt. Untergeordnete Er- 
schließungsstraßen werden im Regelfall höhengleich als sog. „Mischverkehrsfläche“ ausge- 
baut. 
 
/head2right Ein Bürger erkundigt sich, ob die Anwohner an Ersc hließungskosten beteiligt werden.  
/square4 Zum Bebauungsplan wird ein Vertrag zwischen der St adt Münster und dem Investor ge- 
schlossen. Darin wird geregelt, dass der Investor d ie Kosten der Erschließung trägt. Insofern 
wird bzw. kann die Stadt keine Erschließungskosten erheben. 
 
/head2right Ein Bürger erkundigt sich, welche Funktion die Bäu me in den Kreuzungsbereichen haben. 
/square4 Es handelt sich um sich um vorgeschlagene Begrünun gsmaßnahmen, um den Straßenraum 
zu gestalten.  
 
Städtebauliches Konzept 
 
/head2right Ein Sprecher der Bürgerinitiative weist darauf hin , dass eine homogene Bebauung ge- 
wünscht wird. Die Mehrfamilienhausbebauung sollte zentral im Plangebiet liegen, um eine In- 
tegration sicherzustellen. Es sei nicht nachvollzie hbar, dass diese „am Rand“ im Norden lie- 
gen.   
/square4 Mehrfamilienhäuser erzeugen aufgrund der Wohnungsd ichte mehr Verkehr als Einfamilien- 
häuser. Daher werden diese dort verortet, wo der Ve rkehr auf kurzem Weg abfließen kann. 
Bei einer Anordnung im Kern ergeben sich demgegenüb er Mehrbelastungen. Die Anregung 
wird im weiteren Verfahren geprüft; dabei ist noch ein weiterer Faktor relevant : So wird bei 
Reaktivierung der WLE-Trasse für den Personenverkeh r nördlich des Plangebietes ein 
Bahnhaltepunkt liegen. Die Flächen mit höherer Wohn ungsdichte sollten möglichst nah an 
Diesen anbinden. 
/head2right Darauf wird seitens des Bürgers erwidert, dass die s ausschließlich einen Vorteil für die neuen 
Bewohner bringe, jedoch nicht für die nördlich angrenzenden Bewohner. 
 
/head2right Ein Bürger erkundigt sich, welche Nutzung das „u-f örmige“ Gebäude im Norden erhalten 
wird. 
/square4 Es handelt sich um einen „Platzhalter“ für eine mö gliche, mischgebietskonforme Neubebau- 
ung. Eine detaillierte Planung liegt noch nicht vor. 
 
/head2right Eine Bürgerin wünscht sich, dass das neue Wohngebi et in die alte Bebauung integriert wird. 
Daher wird der geplante Fuß- und Radweg als Verbind ung positiv bewertet. Durch die Grün- 
fläche/renaturierter Graben im Norden wirke das Woh ngebiet jedoch abgekapselt. Sinnvoller 
sei es, den Spielplatz zu vergrößern und dadurch alt und neu zu mischen.  
Zudem sei das ehemalige Verwaltungsgebäude, welches  erhalten wird, eine schlechte Visi-

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tenkarte für die Einfahrt in das Plangebiet. 
/square4 Das ehemalige Verwaltungsgebäude soll zu attraktiv en Wohnungen umgebaut werden. 
Eine Vergrößerung des Spielplatzes ist wegen der no twendigen Führung und Offenlegung 
des vorhandenen Gewässers nicht möglich. 
 
/head2right Ein Bürger weist darauf hin, dass die Verzahnung v on Bestand und Neubaugebiet sehr wich- 
tig sei. Unter diesem Aspekt sei die Lage der Kita in Frage zu stellen, da diese nicht nur dem 
Neubaugebiet, sondern auch den angrenzenden Bereich en diene. Es wird vorgeschlagen, 
die Kita im Nordwesten des Plangebietes, in der Nähe des bestehenden und Spielplatzes, zu 
realisieren.  
/square4 Da eine Kita erhebliche Freiflächen benötigt (300 qm pro Gruppe) war es naheliegend, diese 
mit dem zentralen Quartiers- und Grünplatz zu verbinden. Gleichwohl wird die Anregung ge- 
prüft. 
/head2right Ein anderer Bürger ist der Auffassung, dass die Ki ta dort angesiedelt werden soll, wo der 
hauptsächliche Bedarf entstehe, nämlich zentral im Plangebiet. Zudem befände sich am 
Schulzentrum eine weitere Kita. 
 
/head2right Ein Bürger erkundigt sich, welche Nutzung auf den Flächen unmittelbar südwestlich angren- 
zend an das Mischgebiet vorgesehen sei.  
/square4 Es wird darauf hingewiesen, dass dort Wohnen reali siert werden soll.  
/head2right Der Bürger erwidert, dass sich dort derzeit ein Ge werbe befindet und dies fortbestehen soll.  
/square4 Wenn hier das Gewerbe fortbestehen soll,ist zu prü fen, ob für das in Rede stehende Grund- 
stück ein Mischgebiet festgesetzt werden kann. 
 
/head2right Eine Bürgerin erkundigt sich nach der Nutzung der Mehrfamilienhäuser und erfragt, ob bei- 
spielsweise auch Seniorenwohnen geplant sei. 
/square4 Es wird ein Angebot entsprechend der Nachfragesitu ation geschaffen, die Häuser werden auf 
jeden Fall barrierefrei errichtet. Ebenfalls ist öffentlich geförderter Wohnungsbau vorgesehen. 
 
/head2right Ein Bürger erkundigt sich nach der Geschossigkeit der Gebäude im Plangebiet. 
/square4 Die Mehrfamilienhäuser sollen maximal 3-geschossig  und die Einfamilienhäuser maximal 2-
geschossig errichtet werden. 
 
/head2right Ein Bürger erkundigt sich nach der Bedeutung der z wei Pfeile, die im Westen/Südwesten des 
Entwurfes eingezeichnet sind und Richtung landwirts chaftliche Fläche zeigen. Er fragt, ob 
dort ein weiteres Baugebiet beabsichtigt sei und wi e die Zuwegung erfolgen soll. Zudem 
weist er darauf hin, dass hier ein Naturschutzgebiet läge. 
/square4 Die angesprochene Fläche ist im Regionalplan Münst erland (Bezirksregierung Münster) als 
Allgemeiner Siedlungsbereich dargestellt und könnte langfristig entwickelt werden. Eine mög- 
liche Anbindung wurde daher perspektivisch in den P lan aufgenommen, um bei einer optio- 
nalen ,späteren Entwicklung eine Erschließung siche rstellen zu können. Die Fläche ist z.Zt. 
Teil eines Landschaftsschutzgebietes. 
 
/head2right Eine Bürgerin weist darauf hin, dass beabsichtigt sei, in einem der Mehrfamilienhäuser 
„Wohnen im Alter“ zu realisieren. Es sei befremdlic h zu hören, dass einige Nachbarn sich

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negativ zu den Mehrfamilienhäusern äußern. 
Grünflächen 
/head2rightEin Bürger bewertet den Grünstreifen im Norden zur angrenzenden Bebauung positiv.
/square4 Es wird dargelegt, dass hier über ein offen zu legendes Gewässer das Niederschlagswasser 
durch diese Grünzone abgeleitet werden soll. 
/head2rightEin Bürger erkundigt sich, warum die Bäume im Süden so verortet sind, dass sie die geplan-
ten Gärten verschatten würden.
/square4 Es handelt sich um eine wertvolle Baumreihe im Bestand, die als solche im Bebauungsplan 
als zu erhalten festgesetzt werden soll. 
/head2rightEine Bürgerin weist darauf hin, dass im Norden des Plangebietes zwei große Ahornbäume
stehen, diese im Plan jedoch nicht eingezeichnet seien.
/square4 Die Planung steht unter dem Ziel, soviel Baumbestand wie möglich zu erhalten. 
Dem Hinweis wird nachgegangen. 
/head2rightEin Bürger erkundigt sich, ob auch ein Bolzplatz eingeplant sei.
/square4 Ein Bolzplatz ist nicht vorgesehen. 
Immissionen 
/head2rightEin Bürger regt an, die Lärmschutzwand und den -wall zu begrünen.
/head2rightEin Bürger äußert Bedenken hinsichtlich einer möglichen Nutzungseinschränkung des an-
grenzenden Jugendzentrums im Norden des Plangebietes. Es liege eine Betriebsgenehmi-
gung als Versammlungsstätte vor. Die Freiflächen des Jugendzentrums, die auf das Plange-
bietes ausgerichtet sind, dürften freitags und samstags bis 0.30 Uhr genutzt werden. Dies
könne mit Blick auf die geplante Wohnnutzung zu Problemen führen.  Außerdem wird darauf
hingewiesen, dass bereits ein Schallschutzgutachten für den Betrieb des Jugendzentrums
vorliege.
/square4  Die angrenzende Nutzung des Jugendzentrums ist bekannt. Der Betrieb genießt Bestands-
schutz. Eine Verträglichkeit im Hinblick auf die heranrückende Wohnbebauung muss im wei-
teren Planverfahren nachgewiesen werden. Bisher gibt es keine Anhaltspunkte dafür, dass 
dies nicht möglich ist. 
/head2rightEin Bürger weist darauf hin, dass das bestehende Wäldchen im Norden des Plangebiets
überplant sei und somit der natürliche Lärmschutz entfalle.
/square4 Ein Bewuchs in dieser Größenordnung ist für den Schallschutz nicht relevant. 
/head2rightEin Bürger erfragt, welche Lärmbelastung entstehe, wenn die Bahntrasse reaktiviert und dies
noch auf die Lärmimmissionen des ohnehin bestehenden Straßenverkehrs addiert werden
müsse.

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/square4 Dieser Sachverhalt wurde bereits im Immissionsguta chten untersucht. Bei einer Reaktivie- 
rung der WLE-Strecke für den Personenverkehr wurden  täglich insgesamt 54 Personenzüge  
(48 tags und 6 nachts) der Prognose zugrunde gelegt . Die sich hieraus ergebenden Emissi- 
onspegel bewegen sich in einem verträglichen Rahmen.  
 
/head2right Ein Bürger erfragt, ob die Lärmschutzwand auf den bestehenden Grundstücken oder auf dem 
Grundstück der Bahn errichtet werde. 
/square4 Die Wand ist auf den Wohnbaugrundstücken vorgesehe n. 
 
Sonstiges 
 
/head2right Ein Sprecher der Bürgerinitiative weist darauf hin , dass bereits in 2014 ein Schreiben an die 
Verwaltung gerichtet worden sei, in dem Anregungen und Ideen der BI im Einzelnen aufge- 
führt sind. Nun werde deutlich, dass diese im städt ebaulichen Konzept kaum berücksichtigt 
worden seien. 
/square4 Da hier eine Vielzahl von Punkten angesprochen sin d, wird seitens der Planer angeboten, die 
Anregungen und Ideen in einem gesonderten Gespräch mit der BI zu erörtern. 
 
/head2right Ein Bürger gibt zu bedenken, dass im städtebaulich en Konzept zwei Regenrückhaltebecken 
enthalten seien; in dem Plan zur Flächennutzungsplan-Änderung jedoch drei Rückhaltebe- 
cken dargestellt seien. 
/square4 Bei dem dritten „Becken“ handelt es sich um das of fen zu legende Gewässer im Norden des 
Plangebietes. 
 
/head2right Ein Bürger erklärt hinsichtlich einer Internetanbi ndung für das Wohngebiet, dass eine Glasfa- 
seranbindung auf dem neuesten Stand der Technik sinnvoll wäre. 
 
/head2right Ein Bürger erkundigt sich nach der zeitlichen Plan ung. Des Weiteren weist er darauf hin, 
dass während der Bauphase einer erhöhte verkehrlich e Belastung bestehen werde und der 
Baustellenverkehr über den Petersdamm erfolgen soll e, um eine Belastung für der Peters- 
heide zu vermeiden. 
/square4 Der Investor hat zugesichert, die Belästigungen wä hrend der Bauphase auf ein Minimum zu 
beschränken. 
Gemäß aktuellem, städtischem Baulandprogramm ist ei ne Baureife für das Jahr 2017 vorge- 
sehen.  
 
/head2right Ein Bürger erfragt, ob noch Altlasten bestehen. 
/square4 Die Altlastenuntersuchungen sind bereits weitgehen d abgeschlossen. Alle Flächen werden, 
soweit erforderlich, so  aufbereitet, dass  ein gesundes Wohnen gewährleistet ist. 
 
/head2right Ein Bürger weist darauf hin, dass die Flächen östl ich des Plangebietes im Flächennutzungs- 
plan für Kleingärten vorgesehen seien. Dies stehe i m Widerspruch zu den angesprochenen 
langfristigen Planungen. Er fragt an, ob es schon Ü berlegungen für einen Ersatzstandort ge- 
be. 
/square4 Ersatzflächen sind derzeit noch nicht geplant.

Seite 9 von 9 
/square4 Herr Winter weist abschließend darauf hin, dass Fragen oder Anregungen auch im Nachgang 
der Bürgerinformation beim Planungsamt eingereicht werden können. Gerne könne auch ein 
Gesprächstermin vereinbart werden. 
Nachdem keine weiteren Wortmeldungen vorliegen, bedankt sich Bezirksbürgermeister Schönlau 
bei den Vertretern der Verwaltung sowie den Vertretern der beteiligten Büro‘s für die Vorstellung 
der Planung und bei den Bürgerinnen und Bürgern für die engagierte Diskussion und schließt die 
Veranstaltung gegen 20 Uhr. 
gez.  gez. 
Carsten Lang  Schönlau 
Wolters Partner  Bezirksbürgermeister 
Architekten & Stadtplaner GmbH

Beratungsverlauf (2)

25.10.2016 Bezirksvertretung Münster-Südost
TOP 5.2 Bericht Entscheidung

Beschluss: zur Kenntnis genommen

Zur Sitzung
03.11.2016 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wohnen
TOP 6.2 Bericht Entscheidung

Beschluss: zur Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Orte (13)

  • Münsterstraße 62
  • Hiltruper Straße
  • Von-Holte-Straße
  • Albersloher Weg 33
  • Petersdamm 1
  • Juffernkamp
  • Am Steintor
  • An der Vogelrute
  • Buschstraße
  • Petersheide 37
  • Tiergarten
  • Ringstraße
  • Werse

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Details

Aktenzeichen
V/0854/2016
Typ
Vorlagen
Datum
04.10.2016
Erstellt
06.10.2020 14:37