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AN/1914/2023

Antrag der Fraktionen CDU und Bündnis 90/Die Grünen "Alternierendes Parken auf der Lülsdorfer Str."

Antrag nach § 3 der GeschO des Rates 06.11.2023

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 7 (Porz), Sitzung am 30.11.2023, TOP 8.1

Antrag CDU Grüne - Alternierendes Parken Lülsdorfer Str

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Antrag CDU Grüne - Alternierendes Parken Lülsdorfer Str

2772 Zeichen

in der Bezirksvertretung  Köln-Porz, Bezirksrathaus Friedrich-Ebert-Ufer 64-70, 51143 Köln 
Gleichlautend: 
Frau Bezirksbürgermeisterin         
Sabine Stiller         
Friedrich-Ebert-Ufer 64 - 70 
51143 Köln  
 
Frau Oberbürgermeisterin  
Henriette Reker 
Rathaus   
50667 Köln  
Porz, den  02.11.2023 
 
 
 
 
Antrag     zur Sitzung der BV Porz am  30.11.23  
hier:       Alternierendes Parken auf der Lülsdorfer Str.  
 
 
Sehr geehrte Frau Bezirksbürgermeisterin, 
sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin,  
wir bitten Sie folgenden Antrag auf die Tagesordnung zu setzen   
 
Beschlussentwurf : 
  Die Bezirksvertretung fordert die Verwaltung auf die Umsetzung des  Beschluss vom 27.01.2022 
AN/0069/2022 alternierendes Parken auf der Lülsdorfer Str.  mit den für das Frühjahr 2024 geplanten 
Baumaßnahmen Erneuerung der Fahrbahndecke um zu setzen. 
 
Sollte dies nicht möglich sein so wird die Verwaltung aufgefordert den Antrag 27.01.2022 
AN/0069/2022 alternierendes Parken auf der Lülsdorfer Str. sofort in Planung zu nehmen und die 
Umsetzung der Sanierung des Belages so lange aus zu setzen. 
 
Die Verwaltung wird ebenso aufgefordert sich mit der Rheinergie Köln über die geplanten Baumaß- 
nahme Erneuerung der Wasserleitung Lülsdorfer Str. auseinander zu setzen. Beide Baumaßnahmen 
müssen in Einklang erfolgen um unnötige Doppelarbeiten zu vermeiden. 
 
Die Verwaltung wird ebenso aufgefordert sich mit den Stadtentwässerungsbetrieben (SteB) über evtl. 
geplanten Baumaßnahme Instandsetzung / Sanierung des Kanals Lülsdorfer Str. auseinander zu setzen. 
Sollten die SteB entsprechend pläne vorhaben sind diese ebenfalls mit der Straßensanierung zu koor- 
diniern. 
  
 
 Begründung: 
 
Beschlüsse der Bezirksvertretung (BV) sind im Rahmen der Zuständigkeitsornung  Aufträge an die 
Verwaltung und keine Wünsche. Wenn die Verwaltung die Zuständigkeit der BV nicht sehen so er- 
wartet die Bezirksvertretung sofortige Rückmeldung ob der Beschluss im laufenden Geschäft der 
Verwaltung umgesetzt wird. Andernfalls  ist zu Erwarten, dass  die Verwaltung der Bezirksvertretung 
nach einer Zeit von 12 Monaten zumindest Bescheid gibt, warum sie den Beschluss/Auftrag eines 
gewählten Organs der kommunalen Selbstverwaltung  nicht umsetzt.

in der Bezirksvertretung  Köln-Porz, Bezirksrathaus Friedrich-Ebert-Ufer 64-70, 51143 Köln 
Um  Straßensanierung und danach in kürzester Zeit wieder an gleicher Stelle darunter liegende Infra- 
struktur mit erneuter Fahrbahn Beschädigung zu vermeiden ist eine exakte Koordinierung der Infra- 
struktur-träger Stadt Köln/ SteB/ Rheinenergie und Kommunikationsunternehmen sehr wichtig und 
unumlässlich.  
 
 
 
 
Mit  freundlichen Grüßen 
 
 
 
Stefan Götz   Dieter Redlin      
Fraktionsvorsitzender     Fraktionsvorsitzender

Beratungsverlauf (1)

30.11.2023 Bezirksvertretung 7 (Porz)
TOP 8.1 Antrag / Anfrage Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
AN/1914/2023
Typ
Antrag nach § 3 der GeschO des Rates
Datum
06.11.2023
Erstellt
06.11.2023 08:52