AN/1914/2023
Antrag der Fraktionen CDU und Bündnis 90/Die Grünen "Alternierendes Parken auf der Lülsdorfer Str."
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Antrag CDU Grüne - Alternierendes Parken Lülsdorfer Str
2772 Zeichen
in der Bezirksvertretung Köln-Porz, Bezirksrathaus Friedrich-Ebert-Ufer 64-70, 51143 Köln Gleichlautend: Frau Bezirksbürgermeisterin Sabine Stiller Friedrich-Ebert-Ufer 64 - 70 51143 Köln Frau Oberbürgermeisterin Henriette Reker Rathaus 50667 Köln Porz, den 02.11.2023 Antrag zur Sitzung der BV Porz am 30.11.23 hier: Alternierendes Parken auf der Lülsdorfer Str. Sehr geehrte Frau Bezirksbürgermeisterin, sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, wir bitten Sie folgenden Antrag auf die Tagesordnung zu setzen Beschlussentwurf : Die Bezirksvertretung fordert die Verwaltung auf die Umsetzung des Beschluss vom 27.01.2022 AN/0069/2022 alternierendes Parken auf der Lülsdorfer Str. mit den für das Frühjahr 2024 geplanten Baumaßnahmen Erneuerung der Fahrbahndecke um zu setzen. Sollte dies nicht möglich sein so wird die Verwaltung aufgefordert den Antrag 27.01.2022 AN/0069/2022 alternierendes Parken auf der Lülsdorfer Str. sofort in Planung zu nehmen und die Umsetzung der Sanierung des Belages so lange aus zu setzen. Die Verwaltung wird ebenso aufgefordert sich mit der Rheinergie Köln über die geplanten Baumaß- nahme Erneuerung der Wasserleitung Lülsdorfer Str. auseinander zu setzen. Beide Baumaßnahmen müssen in Einklang erfolgen um unnötige Doppelarbeiten zu vermeiden. Die Verwaltung wird ebenso aufgefordert sich mit den Stadtentwässerungsbetrieben (SteB) über evtl. geplanten Baumaßnahme Instandsetzung / Sanierung des Kanals Lülsdorfer Str. auseinander zu setzen. Sollten die SteB entsprechend pläne vorhaben sind diese ebenfalls mit der Straßensanierung zu koor- diniern. Begründung: Beschlüsse der Bezirksvertretung (BV) sind im Rahmen der Zuständigkeitsornung Aufträge an die Verwaltung und keine Wünsche. Wenn die Verwaltung die Zuständigkeit der BV nicht sehen so er- wartet die Bezirksvertretung sofortige Rückmeldung ob der Beschluss im laufenden Geschäft der Verwaltung umgesetzt wird. Andernfalls ist zu Erwarten, dass die Verwaltung der Bezirksvertretung nach einer Zeit von 12 Monaten zumindest Bescheid gibt, warum sie den Beschluss/Auftrag eines gewählten Organs der kommunalen Selbstverwaltung nicht umsetzt. in der Bezirksvertretung Köln-Porz, Bezirksrathaus Friedrich-Ebert-Ufer 64-70, 51143 Köln Um Straßensanierung und danach in kürzester Zeit wieder an gleicher Stelle darunter liegende Infra- struktur mit erneuter Fahrbahn Beschädigung zu vermeiden ist eine exakte Koordinierung der Infra- struktur-träger Stadt Köln/ SteB/ Rheinenergie und Kommunikationsunternehmen sehr wichtig und unumlässlich. Mit freundlichen Grüßen Stefan Götz Dieter Redlin Fraktionsvorsitzender Fraktionsvorsitzender
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- AN/1914/2023
- Typ
- Antrag nach § 3 der GeschO des Rates
- Datum
- 06.11.2023
- Erstellt
- 06.11.2023 08:52