V/0365/2021
Wahl einer stellvertretenden Schiedsperson für den Bezirk 12 Münster-Wolbeck
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Anlage A
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Anlage A zur V/0365/2021 Kurzüberblick Wahl einer stellvertretenden Schiedsperson für den Bezirk Münster-Wolbeck. Ziele/Teilziele/Zielerreichung Durch die Tätigkeit von Schiedspersonen soll in der Stadtgesellschaft ein friedfertigeres Miteinan- der erreicht werden. Ziel der Schlichtungsgespräche ist die nachhaltige und dauerhafte Beilegung von Konflikten. Finanzierung Produktgruppe: 0110 Recht Auswirkungen auf den Ergebnisplan Ja x Nein Auswirkungen auf den Finanzplan Ja x Nein Im beschlossenen (Nachtrags-)Haushaltsplan JJJJ enthalten? Ja x Nein teilw. Im Entwurf des (Nachtrags-)Haushaltsplan JJJJ enthalten? Ja x Nein teilw. Belastungen in zukünftigen HH-Jahren? Ja x Nein Bereits veranschlagt? Ja x Nein Durch die Wahl von Schiedspersonen entstehen keine Kosten und Folgekosten. Pflichtigkeitsgrad Die Maßnahme/Leistung ist x vollständig pflichtig überwiegend pflichtig überwiegend freiwillig vollständig freiwillig Rechtsgrundlage: Schiedsamtsgesetz NRW. Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen (Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) Begrüßt und berücksichtigt werden Bewerbungen von Frauen und Männern unabhängig von Be- hinderung, kultureller und sozialer Herkunft, Alter, Religion, Weltanschauung oder sexueller Iden- tität, sofern die Eignungsvoraussetzungen des Schiedsamtsgesetzes erfüllt werden.
Beschlussvorlage
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V/0365/2021 V/0365/2021 Öffentliche Beschlussvorlage Betrifft Wahl einer stellvertretenden Schiedsperson für den Bezirk 12 Münster-Wolbeck Beratungsfolge 08.06.2021 Bezirksvertretung Münster-Südost Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: Als stellvertretende Schiedsperson für den Bezirk 12 Münster-Wolbeck wird gewählt: Herr Dr. Dieter von der Burg. Herr Dr. von der Burg ist 62 Jahre alt und wohnt im Bezirk Wolbeck. II. Finanzielle Auswirkungen: Es wird zur Kenntnis genommen, dass keine Kosten und Folgekosten entstehen. Begründung: Herr Dietmar Tepper ist seit 5 Jahren stellvertretender Schiedsmann im Bezirk Münster-Wolbeck. Aus persönlichen Gründen steht Herr Tepper für eine weitere Amtszeit nicht mehr zur Verfügung, so dass eine Neuwahl erforderlich ist. Herr Dr. von der Burg hat sich beworben und steht, im Falle seiner Wahl durch die Bezirksvertretung Münster-Südost, für dieses Ehrenamt zur Verfügung. Weitere Personen, die für dieses Ehrenamt in Frage kämen, sind hier nicht bekannt. Für das Amt der Schiedsperson kommt in Frage, wer nach Persönlichkeit und Fähigkeit dafür geeig- net ist. Das Schiedsamtsgesetz vom 16.12.1992 bestimmt, dass Schiedsperson nicht sein kann, wer die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter nicht besitzt oder unter Betreuung steht. Schiedsper- son soll nicht sein, wer das 30. Lebensjahr nicht bzw. das 70. Lebens jahr bereits vollendet hat, in dem Schiedsamtsbezirk nicht seinen Wohnsitz hat und durch sonstige gerichtliche Anordnung in der Verfügung über sein Vermögen beschränkt ist. Rechts- und Ausländeramt 12.05.2021 Ihr/e Ansprechpartner/in: Frau Kistler Telefon: 492-3025 KistlerP@stadt-muenster.de - 2 - V/0365/2021 Die vorgenannten Voraussetzungen, die an die Verleihung eines solchen Ehrenamtes g eknüpft sind, werden von Herrn Dr. von der Burg erfüllt. I. V. gez. Zeller Stadtkämmerin
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- V/0365/2021
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 10.05.2021
- Erstellt
- 05.05.2021 11:38