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AN/0498/2026

Kritische Überprüfung der Kölner Erbbaurechtspraxis am Beispiel der Stadt Hamburg

FDP/KSG Anfrage nach § 4 30.03.2026

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Nächste Beratung: Liegenschaftsausschuss, Sitzung am 16.06.2026, TOP 4.1.1

FDP/KSG Anfrage nach § 4

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FDP/KSG Anfrage nach § 4

3199 Zeichen

www.FDP-Koeln.de 
 
Herr Oberbürgermeister  
Torsten Burmester 
 
An die Vorsitzende  
des Liegenschaftsausschusses 
Frau Sabine Pakulat 
 
 
FDP/KSG-Fraktion 
Im Rat der Stadt Köln  
 
Rathaus · 50667 Köln  
Telefon 0221. 221-23830 
fdp-ksg-fraktion@stadt-koeln.de 
 
 
 
Eingang beim Amt des Oberbürgermeisters: 30.03.2026 
AN/0498/2026 
Anfrage gem. § 4 der Geschäftsordnung des Rates 
Gremium Datum der Sitzung 
Liegenschaftsausschuss 28.04.2026 
 
Kritische Überprüfung der Kölner Erbbaurechtspraxis am Beispiel der Stadt Hamburg 
Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister, 
sehr geehrte Frau Vorsitzende, 
 
die FDP/KSG-Fraktion bittet Sie, folgenden Anfrage auf die Tagesordnung der Sitzung des 
Liegenschaftsausschusses am 28. April 2026 zu setzen: 
 
die Stadt Köln verfolgt seit einigen Jahren - gegen die Stimmen der damaligen FDP-Fraktion 
- verstärkt das Ziel, städtische Grundstücke vorrangig im Wege des Erbbaurechts zu verge-
ben. Dieses Instrument soll eine langfristige Steuerung ermöglichen und den dauerhaften 
Verbleib von Grund und Boden im öffentlichen Eigentum sichern. 
 
Gleichzeitig zeigen aktuelle Entwicklungen in anderen Großstädten, dass diese Strategie wie 
befürchtet nicht frei von Problemen ist. So hatte etwa Hamburg seine Bodenpolitik ursprüng-
lich auch stark auf das Erbbaurecht ausgerichtet. In der Praxis zeigt sich nach Medienberich-
ten jedoch, dass diese Strategie bei großen Entwicklungsgebieten an Grenzen stößt, etwa 
weil Infrastruktur- und Erschließungskosten ohne Verkaufserlöse schwer zu finanzieren sind 
oder Investoren und Käufer bei Erbpachtkonstruktionen zurückhaltend reagieren.  
 
Vor dem Hintergrund zunehmender Rückmeldungen aus der Bau-, Finanzierungs- und Im-
mobilienbranche stellt sich Hamburg die Frage, ob eine weitgehend verpflichtende Anwen-
dung des Erbbaurechts in der Praxis die gewünschten Effekte erzielt oder ob sie Investitio-
nen hemmt, Wohnungsbau verzögert und den städtischen Haushalt zusätzlich belastet. 
 
Gerade vor dem Hintergrund des dringend benötigten Wohnungsbaus in Köln ist es ent-
scheidend, die Wirksamkeit der eingesetzten Instrumente regelmäßig zu überprüfen und ge-
gebenenfalls anzupassen. Ziel muss eine Bodenpolitik sein, die sowohl langfristige städti-
sche Interessen wahrt als auch ausreichend Investitionen in Wohnungsbau und Infrastruktur 
ermöglicht. 
 
Vor diesem Hintergrund bittet die FDP/KSG-Fraktion um Beantwortung folgender Fragen:

- 2 - 
www.FDP-Koeln.de 
 
1. Inwieweit ist der Stadtverwaltung das in Hamburg festgestellt Phänomen bekannt und 
wie begegnet die Stadtverwaltung vergleichbaren Entwicklungen in Köln?  
2. Wie bewertet die Verwaltung die Nachfrage von Investoren nach Grundstücken im 
Erbbaurecht im Vergleich zum Kauf? 
3. Welche Rückmeldungen erhält die Stadt hinsichtlich der Finanzierbarkeit von Projek-
ten auf Erbbaugrundstücken? 
4. Inwieweit beeinflusst die Erbbaurechtsvergabe die Realisierung des wohnungspoli-
tisch angestrebten Nutzungsmixes (geförderter Wohnungsbau, freifinanzierter Miet-
wohnungsbau, Eigentumswohnungen)? 
 
 
 
Mit freundlichen Grüßen 
 
 
Gez. Ulrich Breite     Roberto Campione 
Fraktionsgeschäftsführer    Liegenschaftspolitischer Sprecher

Beratungsverlauf (1)

16.06.2026 Liegenschaftsausschuss
TOP 4.1.1 Antrag / Anfrage Entscheidung

Beschluss: Sache ist erledigt

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
AN/0498/2026
Typ
FDP/KSG Anfrage nach § 4
Datum
30.03.2026
Erstellt
12.03.2026 11:03