AN/0498/2026
Kritische Überprüfung der Kölner Erbbaurechtspraxis am Beispiel der Stadt Hamburg
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FDP/KSG Anfrage nach § 4
3199 Zeichen
www.FDP-Koeln.de Herr Oberbürgermeister Torsten Burmester An die Vorsitzende des Liegenschaftsausschusses Frau Sabine Pakulat FDP/KSG-Fraktion Im Rat der Stadt Köln Rathaus · 50667 Köln Telefon 0221. 221-23830 fdp-ksg-fraktion@stadt-koeln.de Eingang beim Amt des Oberbürgermeisters: 30.03.2026 AN/0498/2026 Anfrage gem. § 4 der Geschäftsordnung des Rates Gremium Datum der Sitzung Liegenschaftsausschuss 28.04.2026 Kritische Überprüfung der Kölner Erbbaurechtspraxis am Beispiel der Stadt Hamburg Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister, sehr geehrte Frau Vorsitzende, die FDP/KSG-Fraktion bittet Sie, folgenden Anfrage auf die Tagesordnung der Sitzung des Liegenschaftsausschusses am 28. April 2026 zu setzen: die Stadt Köln verfolgt seit einigen Jahren - gegen die Stimmen der damaligen FDP-Fraktion - verstärkt das Ziel, städtische Grundstücke vorrangig im Wege des Erbbaurechts zu verge- ben. Dieses Instrument soll eine langfristige Steuerung ermöglichen und den dauerhaften Verbleib von Grund und Boden im öffentlichen Eigentum sichern. Gleichzeitig zeigen aktuelle Entwicklungen in anderen Großstädten, dass diese Strategie wie befürchtet nicht frei von Problemen ist. So hatte etwa Hamburg seine Bodenpolitik ursprüng- lich auch stark auf das Erbbaurecht ausgerichtet. In der Praxis zeigt sich nach Medienberich- ten jedoch, dass diese Strategie bei großen Entwicklungsgebieten an Grenzen stößt, etwa weil Infrastruktur- und Erschließungskosten ohne Verkaufserlöse schwer zu finanzieren sind oder Investoren und Käufer bei Erbpachtkonstruktionen zurückhaltend reagieren. Vor dem Hintergrund zunehmender Rückmeldungen aus der Bau-, Finanzierungs- und Im- mobilienbranche stellt sich Hamburg die Frage, ob eine weitgehend verpflichtende Anwen- dung des Erbbaurechts in der Praxis die gewünschten Effekte erzielt oder ob sie Investitio- nen hemmt, Wohnungsbau verzögert und den städtischen Haushalt zusätzlich belastet. Gerade vor dem Hintergrund des dringend benötigten Wohnungsbaus in Köln ist es ent- scheidend, die Wirksamkeit der eingesetzten Instrumente regelmäßig zu überprüfen und ge- gebenenfalls anzupassen. Ziel muss eine Bodenpolitik sein, die sowohl langfristige städti- sche Interessen wahrt als auch ausreichend Investitionen in Wohnungsbau und Infrastruktur ermöglicht. Vor diesem Hintergrund bittet die FDP/KSG-Fraktion um Beantwortung folgender Fragen: - 2 - www.FDP-Koeln.de 1. Inwieweit ist der Stadtverwaltung das in Hamburg festgestellt Phänomen bekannt und wie begegnet die Stadtverwaltung vergleichbaren Entwicklungen in Köln? 2. Wie bewertet die Verwaltung die Nachfrage von Investoren nach Grundstücken im Erbbaurecht im Vergleich zum Kauf? 3. Welche Rückmeldungen erhält die Stadt hinsichtlich der Finanzierbarkeit von Projek- ten auf Erbbaugrundstücken? 4. Inwieweit beeinflusst die Erbbaurechtsvergabe die Realisierung des wohnungspoli- tisch angestrebten Nutzungsmixes (geförderter Wohnungsbau, freifinanzierter Miet- wohnungsbau, Eigentumswohnungen)? Mit freundlichen Grüßen Gez. Ulrich Breite Roberto Campione Fraktionsgeschäftsführer Liegenschaftspolitischer Sprecher
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Sache ist erledigt
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- AN/0498/2026
- Typ
- FDP/KSG Anfrage nach § 4
- Datum
- 30.03.2026
- Erstellt
- 12.03.2026 11:03