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AN/1828/2017

Radverkehrskonzept Innenstadt - Radverkehrsführung an den Kölner Ringen (2825/2017)

FDP/KSG Änderungsantrag nach § 13 04.12.2017

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Nächste Beratung: Verkehrsausschuss, Sitzung am 05.12.2017, TOP 4.1.2

FDP Änderungsantrag nach § 13

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FDP Änderungsantrag nach § 13

3754 Zeichen

www.FDP-Koeln.de 
 
An den  
Vorsitzenden des 
Verkehrsausschusses 
Herrn Bürgermeister  
Andreas Wolter 
 
Frau Oberbürgermeisterin 
Henriette Reker 
 
 
Rathaus · 50667 Köln 
Fon 0221. 221-23830 
Fax 0221. 221-23833 
fdp-fraktion@stadt-koeln.de 
www.fdp-koeln.de 
 
 
 
 
Eingang beim Büro der Oberbürgermeisterin:  
AN/1828/2017 
Änderungs- bzw. Zusatzantrag gem. § 13 der Geschäftsordnung des Rates 
Gremium Datum der Sitzung 
Verkehrsausschuss 05.12.2017 
 
Radverkehrskonzept Innenstadt - Radverkehrsführung an den Kölner Ringen 
(2825/2017) 
Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin,  
sehr geehrter Herr Vorsitzender,  
  
die FDP-Fraktion bittet, folgenden Änderungsantrag auf die Tagesordnung der nächsten Sit-
zung des Verkehrsausschusses zu setzen. 
 
Der Ausschuss möge folgende Änderung der Beschlussvorlage beschließen: 
 
Punkt 2 des Beschlussvorschlages wird wie folgt neu gefasst. 
 
2. 
Der Verkehrsausschuss beauftragt die Verwaltung, in einem Pilotversuch auf dem Hohen-
staufenring und dem Habsburgerring zwischen Zülpicher Platz und der Lindenstraße bei 
Umnutzung einer Kfz-Fahrspur einen entsprechend breiten Radfahrschutzstreifen einzurich-
ten und das Parken dort neu zu ordnen. 
Die Umwandlung der Kurzzeitparkplätze erfolgt in vier gleichmäßigen Stufen. Die Umsetzung 
der nächsten Stufe kann die Verwaltung dem Verkehrsausschuss unter Beteiligung der Be-
zirksvertretung Innenstadt mindestens ein Jahr nach Umsetzung der Vorstufe unter Berück-
sichtigung der bis dahin gemachten Erfahrungen vorschlagen. 
Fahrradständer werden nur dort in bisherigen Parkbuchten errichtet, wenn auf den Fußgän-
gerwegen wegen Außengastronomie, der Stadtbahnanlagen oder ähnlichen Gründen nicht 
ausreichend viel Platz ist. 
 
Die Punkte 3 und 4 des Beschlussvorschlages werden jeweils wie folgt ergänzt. 
 
3. und 4. 
... In den betreffenden Straßenabschnitten wird die rechte Fahrspur in einen Radfahrschutz-
FDP-Fraktion im Rat der Stadt Köln

- 2 - 
www.FDP-Koeln.de 
streifen umgewandelt. 
 
Es wird ein Punkt 6 ergänzt: 
 
6. 
Sollte die Bezirksvertretung Innenstadt die Umwandlung der Wälle zwischen Thürmchens-
wall und Severinswall in eine Fahrradstraße ganz oder teilweise beschließen, so werden mit 
der Umsetzung dieses Beschlusses die in den Punkten 1 bis 5 genannten Maßnahmen für 
die betroffenen Bereiche rückgängig gemacht, da bei dem begrenzten Verkehrsraum in der 
Kölner Innenstadt eine derart platzaufwendige Doppelstruktur nicht vertretbar wäre. 
 
Begründung: 
 
Die Förderung des Radverkehrs ist Ziel des Konzeptes Köln Mobil 2025, um bisherigen Au-
tofahrerinnen und Autofahrern attraktive Alternativangebote für ihre Mobilitätsbedürfnisse 
anzubieten. Bis eine spürbare Reduzierung des motorisierten Individualverkehrs erreicht ist, 
muss der knappe Verkehrsraum möglichst optimal ausgenutzt werden. Da es Wetterlagen, 
Tages- und Jahreszeiten gibt, in denen die Nachfrage an Radverkehrsflächen das Angebot 
einer ganzen Fahrspur nicht rechtfertigt und der Autoverkehr in diesen Zeiten meist stärker 
ausfällt, macht zunächst die Schaffung einer Radfahrschutzspur Sinn, die eine Nutzung 
durch den motorisierten Individualverkehr erlaubt, wenn kein Radfahrer ihn nutzt. 
 
Die Maßnahmen können bei wachsender Akzeptanz des Radverkehrs auf Beschluss des 
Verkehrsausschusses nachjustiert werden, so dass zu jeder Zeit eine optimale Ausnutzung 
des Verkehrsraums auf den Ringen im Sinne der Mobilitätsziele von Köln Mobil 2025 mög-
lich ist. Übergebühr massive Eingriffe, die nur zu Stauerscheinungen mit ihren ökonomischen 
und ökologischen Belastungen führen, werden so vermieten. In diesem Sinne bitten wir, un-
serem Änderungsantrag zuzustimmen. 
 
Mit freundlichen Grüßen 
 
gez. 
Ralph Sterck 
Fraktionsvorsitzender

Beratungsverlauf (1)

05.12.2017 Verkehrsausschuss
TOP 4.1.2 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: endgültig abgelehnt

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Details

Aktenzeichen
AN/1828/2017
Typ
FDP/KSG Änderungsantrag nach § 13
Datum
04.12.2017
Erstellt
01.12.2017 11:17