1958/2024
Beantwortung einer mündlichen Anfrage von RM Kircher (SPD-Fraktion) aus der Sitzung des Betriebsausschusses Gebäudewirtschaft vom 27.11.2023 bezgl. "Prüfergebnis Grundstück Holzheimer Weg als Standort für eine vierzügige Gesamtschule"
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Beantwortung einer mündl. Anfrage Ausschuss
4457 Zeichen
Dezernat, Dienststelle IV/402/23 Vorlagen-Nummer 20.06.2024 1958/2024 Beantwortung einer mündlichen Anfrage aus einer früheren Sitzung öffentlicher Teil Gremium Datum Betriebsausschuss Gebäudewirtschaft 16.09.2024 Beantwortung einer mündlichen Anfrage von RM Kircher (SPD-Fraktion) aus der Sitzung des Betriebsausschusses Gebäudewirtschaft vom 27.11.2023 betreffend "Prüfergebnis Grundstück Holzheimer Weg als Standort für eine vierzügige Gesamtschule" RM Kircher reicht folgende Fragen schriftlich ein: Eine Standortuntersuchung muss zwingend auch die Frage klären, welche Besonder- heiten sich bei maximaler Ausnutzung des Grundstückes durch den dort im Erdboden befindlichen Bunker aus den Zeiten des Kalten Krieges ergeben. Es findet sich kein Hinweis auf den Platzbedarf für eine eigene Dreifach-Turnhalle. Wurden die zusätzlichen Erfordernisse für die UN-Vorgaben zur inklusiven Beschu- lung beim reinen Quadratmeterquotienten berücksichtigt? Welche Verkehrsflächen er- fordert die periphere Lage des Standortes bezogen auf das Kölner Stadtgebiet? Wie hoch/tief müssen die Aufbauten werden, um den Raumbedarf zu decken? Bei einem Neubau einer Schule muss die Fläche für die Versickerung von Dach- und Oberflächenwasser eingeplant und vorgehalten werden. Das bedeutet, Starkregen muss aufzunehmen sein. Bei einem 14.000 qm (lt. VW 16.000 qm ) großen Gelände, kommt da einiger Platzbedarf zusammen. Es ist zu befürchten, dass bei einer Machbarkeitsstudie, die diesen Namen verdient, der Standort Holzheimer Weg am Ende doch als nicht geeignet beurteilt wird. Hiermit wäre aber die Chance vertan, am Holzheimer Weg stattdessen eine benötigte GS und eine KiTa zeitnah zu errichten. In längstens sechs Jahren, nach Rückbau des Interims Bolligstr., ergibt sich dafür dringender Bedarf. Beides wäre dort größenmäßig zu realisieren. Antwort der Verwaltung: 1. Stichwort „Bunker aus den Zeiten des Kalten Krieges“: Die Verwaltung hat Hinweise auf einen Schulschutzraum des Schutzgrades S3 mit 100 Schutzplätzen und einer Größe von 88,15 qm auf dem Grundstück Holzheimer Weg 34 aus dem Baujahr 1964. Die Ausführungsplanung eines Schulneubaus würde dies berücksichtigen müssen. 2. Wurden die zusätzlichen Erfordernisse für die UN-Vorgaben zur inklusi- ven Beschulung beim reinen Quadratmeterquotienten berücksichtigt? 2 Die in der vorliegenden Standortuntersuchung vom 28. Mai 2019 angewandten internen Kennzahlen/Quadratmeterquotienten beinhalten grundsätzlich pau- schal alle Erfordernisse zur Erstellung von zeitgemäßen Schulbauten der Stadt Köln und daher sind hier auch die Erfordernisse der Inklusion mit beinhaltet. 3. Welche Verkehrsflächen erfordert die periphere Lage des Standortes be- zogen auf das Kölner Stadtgebiet? Detaillierte Untersuchungen zu Verkehrsflächen den Standort betreffend, wur- den seitens der Verwaltung bislang nicht vorgenommen und müssten ggf. im Zusammenhang mit einer detaillierteren Machbarkeitsstudie mit den zuständi- gen Dienststellen abgestimmt werden. 4. Wie hoch/tief müssen die Aufbauten werden, um den Raumbedarf zu de- cken? Das Baugrundstück Holzheimer Weg 34 liegt außerhalb eines gültigen Bebau- ungsplanes. Die konkrete Nutzbarkeit des Grundstücks im Hinblick auf das Maß der baulichen Nutzung wird aufgrund eines Antrages auf Erteilung einer Baugenehmigung durch die Bauaufsicht beurteilt. Eine Volumenstudie, die über eine Geschossigkeit Auskunft gibt, wurde bisher nicht erstellt. 5. Stichworte „Machbarkeitsstudie“ und „benötigte GS und KiTa“: Nach aktuellem Stand plant die Schulverwaltung nach der im Frühjahr 2024 vom Rat beschlossenen „Fortschreibung der Schulentwicklungsplanung Köln 2023“, in Worringen am Holzheimer Weg eine neue Gesamtschule und im Zu- sammenhang mit dem Neubaugebiet Brombeergasse eine neue Grundschule zu realisieren. Letztere soll die interimistischen Raumzusetzungen ablösen, die zum Schuljahr 2025/26 eine dringend erforderliche Erweiterung der Grundschu- len An den Kaulen in Worringen möglich machen. Eine Grundstücksfläche für die neue Grundschule wird aktuell auf ihre Eignung geprüft. Sollte eine Reali- sierung hierauf nicht möglich sein, wäre entweder eine neue geeignete Fläche zu suchen oder in Erwägung zu ziehen, den Standort Holzheimer Weg für eine grundschulische Lösung vorzusehen und die bestehenden Gesamtschulbe- darfe im Stadtbezirk Chorweiler anderenorts zu lösen. Gez. Voigtsberger
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 1958/2024
- Typ
- Beantwortung e. mündl. Anfrage (Auss.)
- Datum
- 20.09.2024
- Erstellt
- 14.06.2024 15:50