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1958/2024

Beantwortung einer mündlichen Anfrage von RM Kircher (SPD-Fraktion) aus der Sitzung des Betriebsausschusses Gebäudewirtschaft vom 27.11.2023 bezgl. "Prüfergebnis Grundstück Holzheimer Weg als Standort für eine vierzügige Gesamtschule"

Beantwortung e. mündl. Anfrage (Auss.) 20.09.2024

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Nächste Beratung: Betriebsausschuss Gebäudewirtschaft, Sitzung am 04.11.2024, TOP 2.2

Beantwortung einer mündl. Anfrage Ausschuss

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Beantwortung einer mündl. Anfrage Ausschuss

4457 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
IV/402/23 
 
Vorlagen-Nummer 20.06.2024 
 1958/2024 
Beantwortung einer mündlichen Anfrage aus einer früheren Sitzung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Betriebsausschuss Gebäudewirtschaft 16.09.2024 
 
Beantwortung einer mündlichen Anfrage von RM Kircher (SPD-Fraktion) aus der 
Sitzung des Betriebsausschusses Gebäudewirtschaft vom 27.11.2023 betreffend 
"Prüfergebnis Grundstück Holzheimer Weg als Standort für eine vierzügige 
Gesamtschule" 
RM Kircher reicht folgende Fragen schriftlich ein: 
 
Eine Standortuntersuchung muss zwingend auch die Frage klären, welche Besonder-
heiten sich bei maximaler Ausnutzung des Grundstückes durch den dort im Erdboden 
befindlichen Bunker aus den Zeiten des Kalten Krieges ergeben.  
Es findet sich kein Hinweis auf den Platzbedarf für eine eigene Dreifach-Turnhalle. 
Wurden die zusätzlichen Erfordernisse für die UN-Vorgaben zur inklusiven Beschu-
lung beim reinen Quadratmeterquotienten berücksichtigt? Welche Verkehrsflächen er-
fordert die periphere Lage des Standortes bezogen auf das Kölner Stadtgebiet? Wie 
hoch/tief müssen die Aufbauten werden, um den Raumbedarf zu decken?  
Bei einem Neubau einer Schule muss die Fläche für die Versickerung von Dach- und 
Oberflächenwasser eingeplant und vorgehalten werden. Das bedeutet, Starkregen 
muss aufzunehmen sein. Bei einem 14.000 qm (lt. VW 16.000 qm ) großen Gelände, 
kommt da einiger Platzbedarf zusammen.  
Es ist zu befürchten, dass bei einer Machbarkeitsstudie, die diesen Namen verdient, 
der Standort Holzheimer Weg am Ende doch als nicht geeignet beurteilt wird. 
Hiermit wäre aber die Chance vertan, am Holzheimer Weg stattdessen eine benötigte 
GS und eine KiTa zeitnah zu errichten. In längstens sechs Jahren, nach Rückbau des 
Interims Bolligstr., ergibt sich dafür dringender Bedarf. Beides wäre dort größenmäßig 
zu realisieren. 
 
Antwort der Verwaltung: 
 
1. Stichwort „Bunker aus den Zeiten des Kalten Krieges“: 
Die Verwaltung hat Hinweise auf einen Schulschutzraum des Schutzgrades S3 
mit 100 Schutzplätzen und einer Größe von 88,15 qm auf dem Grundstück 
Holzheimer Weg 34 aus dem Baujahr 1964. Die Ausführungsplanung eines 
Schulneubaus würde dies berücksichtigen müssen. 
2. Wurden die zusätzlichen Erfordernisse für die UN-Vorgaben zur inklusi-
ven Beschulung beim reinen Quadratmeterquotienten berücksichtigt?

2 
 
Die in der vorliegenden Standortuntersuchung vom 28. Mai 2019 angewandten 
internen Kennzahlen/Quadratmeterquotienten beinhalten grundsätzlich pau-
schal alle Erfordernisse zur Erstellung von zeitgemäßen Schulbauten der Stadt 
Köln und daher sind hier auch die Erfordernisse der Inklusion mit beinhaltet. 
3. Welche Verkehrsflächen erfordert die periphere Lage des Standortes be-
zogen auf das Kölner Stadtgebiet? 
Detaillierte Untersuchungen zu Verkehrsflächen den Standort betreffend, wur-
den seitens der Verwaltung bislang nicht vorgenommen und müssten ggf. im 
Zusammenhang mit einer detaillierteren Machbarkeitsstudie mit den zuständi-
gen Dienststellen abgestimmt werden. 
4. Wie hoch/tief müssen die Aufbauten werden, um den Raumbedarf zu de-
cken? 
Das Baugrundstück Holzheimer Weg 34 liegt außerhalb eines gültigen Bebau-
ungsplanes. Die konkrete Nutzbarkeit des Grundstücks im Hinblick auf das 
Maß der baulichen Nutzung wird aufgrund eines Antrages auf Erteilung einer 
Baugenehmigung durch die Bauaufsicht beurteilt. Eine Volumenstudie, die über 
eine Geschossigkeit Auskunft gibt, wurde bisher nicht erstellt. 
 
5. Stichworte „Machbarkeitsstudie“ und „benötigte GS und KiTa“: 
Nach aktuellem Stand plant die Schulverwaltung nach der im Frühjahr 2024 
vom Rat beschlossenen „Fortschreibung der Schulentwicklungsplanung Köln 
2023“, in Worringen am Holzheimer Weg eine neue Gesamtschule und im Zu-
sammenhang mit dem Neubaugebiet Brombeergasse eine neue Grundschule 
zu realisieren. Letztere soll die interimistischen Raumzusetzungen ablösen, die 
zum Schuljahr 2025/26 eine dringend erforderliche Erweiterung der Grundschu-
len An den Kaulen in Worringen möglich machen. Eine Grundstücksfläche für 
die neue Grundschule wird aktuell auf ihre Eignung geprüft. Sollte eine Reali-
sierung hierauf nicht möglich sein, wäre entweder eine neue geeignete Fläche 
zu suchen oder in Erwägung zu ziehen, den Standort Holzheimer Weg für eine 
grundschulische Lösung vorzusehen und die bestehenden Gesamtschulbe-
darfe im Stadtbezirk Chorweiler anderenorts zu lösen. 
 
Gez. Voigtsberger

Beratungsverlauf (1)

04.11.2024 Betriebsausschuss Gebäudewirtschaft
TOP 2.2 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
1958/2024
Typ
Beantwortung e. mündl. Anfrage (Auss.)
Datum
20.09.2024
Erstellt
14.06.2024 15:50