1327/2021
Live-Stream attraktiver gestalten
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Anlage 2 Stellungnahme der Verwaltung zur Frage von Ratsmitglied Thor Zimmermann
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Stellungnahme der Verwaltung zur Frage von Ratsmitglied Thor Zimmermann in der Sitzung des Digitalausschusses vom 19.04.2021 Frage: Herr Zimmermann bittet um nähere Erläuterungen zum Umgang mit einer privater Nutzung der Aufzeichnungen durch die Redner*innen. Stellungnahme der Verwaltung: (1) Einfache Verlinkung der Aufnahmen in Ordnung Aus rechtlicher Sicht unbedenklich ist ein bloßer Verweis auf die städtischen Webseiten, auf denen die Mitschnitte der Ratssitzungen gespeichert sind (z.B. über einen Hyperlink). Die Inhalte werden in dem Fall während des Besuchs städtischer Seiten abgerufen und von den Linksetzenden nicht gesondert genutzt. Davon nicht mehr umfasst sind das sog. Framing und Hot- bzw. Inlinelinks, bei denen die Inhalte zwar auf der städtisch betriebenen Seite gespeichert bleiben, aber in das Drittangebot (insb. Webseite) eingebettet werden, dazu s.u. (2). (2) Keine darüber hinausgehende Verwendung der Aufnahmen (a) Rechtslage nach derzeitiger Beschlussvorlage Die Verwendung der von der Stadt erstellten Aufnahmen durch die Redner*innen ist nach der derzeitigen Beschlussvorlage nicht möglich. Denn der Stadt steht das ausschließliche Recht an den erstellen Aufnahmen (sog. Laufbildschutz) zu. Insbesondere dürfen die Redner*innen die Aufnahmen also weder vervielfältigen noch anderswo bereitstellen. - Zwar sind die Redner*innen in der Verwertung ihrer eigenen Redebeiträge als solche nicht beschränkt (sie sind Inhaber*innen der Bild- und Urheberrechte an der Rede). - Allerdings hat ausschließlich die Stadt das Recht an den Aufnahmen – also am Filmmaterial, sog. Laufbildschutz (§§ 94, 95 UrhG). Vervielfältigung und öffentliche Zugänglichmachung der Aufnahmen setzen deshalb voraus, dass die Stadt den Redner*innen ein Nutzungsrecht an den Aufnahmen einräumt. Das ist bislang nicht vorgesehen. - Im Übrigen müssen die ebenfalls gefilmten Personen / Redner*innen in die weitere Nutzung (außerhalb des städtischen Angebots) sowohl aus datenschutzrechtlicher Sicht als auch nach dem Kunsturhebergesetz einwilligen. (b) Zur Freistellung erforderliche Erweiterung der Ratsvorlage Eine unmittelbare Verwendung durch die Ratsmitglieder würde also zunächst voraussetzen, dass die Stadt den Redner*innen ein Nutzungsrecht an den Aufnahmen einräumt (aus dem Laufbildrecht nach §§ 94, 95 UrhG). Das ist praktisch nur über individuelle Lizenzverträge zwischen der Stadt und den jeweiligen Redner*innen möglich. Aus Sicht des Rechtsamtes ist das in der Fülle kaum handhabbar. Eine pauschale Rechtseinräumung ggü. allen Redner*innen ist demgegenüber nicht zielführend, da die einzelnen Verwertungsabsichten nicht hinreichend abgebildet werden können.
Beschlussvorlage Rat
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle OB/13 Vorlagen-Nummer 1327/2021 Freigabedatum 19.04.2021 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Live-Stream attraktiver gestalten Beschlussorgan Rat Gremium Datum Beschluss: Der Rat nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur attraktiveren Gestaltung des Live -Streams zur Kenntnis, beauftragt die Verwaltung mit der entsprechenden Umsetzung der Maßnahmen, und er- kennt den Bedarf von jährlich 35.000 € an. Digitalisierungsausschuss 19.04.2021 Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales 26.04.2021 Finanzausschuss 03.05.2021 Rat 06.05.2021 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Ja, investiv Investitionsauszahlungen € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme 18.000 € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: 2022 a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. 35.000 € c) bilanzielle Abschreibungen € Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Erträge € b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten € Einsparungen: ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € Beginn, Dauer Auswirkungen auf den Klimaschutz Nein Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung) Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung) Begründung Der Rat der Stadt Köln hat in seiner Sitzung am 04.02.2021 unter TOP 3.1.4 mehrheitlich folgenden Prüfauftrag zum Live-Stream beschlossen: 1. Der Rat der Stadt Köln beschließt, den Livestream noch attraktiver zu gestalten. Insbesondere soll als nächste Stufe die Archivierung der Sitzungen in einer öffentlich zugänglichen Media- thek ermöglicht werden. Die Verwaltung soll hierbei sicherstellen, dass die Nutzungsrechte der Videos nur bei der Stadt und dem Redner persönlich liegen. Auch soll bei der Archivierung das Recht der Ratsmitglieder am persönlichen Bild durch entsprechende Widerspruchsmög- lichkeiten jederzeit gewährleistet sein. 2. Die Verwaltung wird weiterhin beauftragt, beim Livestream zusätzlich zum aktuell besproche- nen Tagesordnungspunkte auch den dazugehörigen Titel einzublenden. Wichtige Informatio- nen, wie die Verlinkung zu der Tagesordnung, den Vorlagen, Anfragen und Anträgen ist in der Videobeschreibung zu veröffentlichen. Gleichzeitig ist eine Stichwortsuche in der Mediathek zu ermöglichen. 3. Die Verwaltung wird gebeten darzustellen, wie der Livestream und die Archivierung barriere- frei gestaltet werden kann. 4. Die Verwaltung wird beauftragt zu untersuchen, in welchem Umfang und zu welchen Kosten 3 ein Live-Streaming ebenfalls aus den Ausschüssen, sowie von den Sitzungen der Bezirksver- tretungen erfolgen kann. In einem Konzept soll dargestellt werden, ob ein regelmäßiger Stream sinnvoll, oder es ausreichend ist, nur bei zu erwartendem hohen öffentlichen Interesse zu streamen. 5. Zur Finanzierung legt die Verwaltung bis zu den diesjährigen Haushaltsplanberatungen eine Kostenschätzung vor. 1. Ausgangslage Der Rat der Stadt Köln hat in seiner Sitzung am 01.10.2013 beschlossen, dass beginnend mit der Ratssitzung am 17.12.2013 der öffentliche Teil der Ratssitzungen als Live-Stream auf der Internetsei- te der Stadt Köln übertragen wird. Von einem on-Demand-System (Abrufbarkeit zu jeder Zeit für ver- gangene Sitzungen) wurde damals abgesehen. In seiner Sitzung am 04.04.2017 hat der Rat die Verwaltung beauftragt, das Live-Streaming fortzufüh- ren und das Format zu optimieren. In seiner Sitzung am 04.02.2021 hat der Rat der Stadt Köln mehrheitlich den oben genannten Be- schluss gefasst. Da die Ziffern 1 bis 3 im laufenden Kalenderjahr und gegebenenfalls unabhängig von den Haushaltsplanberatungen für 2022 umgesetzt werden könnten, sollen mit dieser Vorlage ent- sprechende Umsetzungsmöglichkeiten aufgezeigt werden. 2. Die Punkte im Einzelnen: 2.1 Live-Stream noch attraktiver gestalten In den letzten Jahren hat es beim Live-Stream der Ratssitzung immer wieder Verbesserungen in der Qualität des Streams gegeben. Neben technischen Verbesserungen, wie zum Beispiel dem Einsatz von Full-HD Kameras und einer dritten Kamera für eine dynamische Bildführung, wurde der Live-Stream zusätzlich verstärkt über so- ziale Medien beworben. So wird über den städtischen Twitter-Kanal auf den aktuellen Tagesord- nungspunkt hingewiesen, der im Rat beraten wird und im Live-Stream zu sehen ist. Die Zahl der Aufrufe schwankt stark in Abhängigkeit von den Themen, die auf der Tagesordnung ste- hen. Zugriffe auf den Live-Stream im Jahre 2020 und 2021: 2020 06.02.2020 1.816 05.11.2020 2.701 26.03.2020 1.446 03.12.2020 2.092 14.05.2020 940 10.12.2020 2.928 18.06.2020 11.496 2021 29.06.2020 1.341 04.02.2021 3.435 10.09.2020 5.059 23.03.2021 7.559 Bereits zur Ratssitzung am 23. März 2021 wurde der Livestream erstmals auch auf verschiedenen Social-Media-Kanälen der Stadt Köln veröffentlicht. Die Gesamtreichweite lag hier bei 58.828 Impres- sionen. Die entsprechenden Postings wurden unmittelbar nach Ende der Sitzung von den Social- Media-Kanälen entfernt. 2.2 Archivierung der Sitzungen in einer öffentlich zugänglichen Mediathek Bei einer Archivierung der Aufzeichnung könnten sich auch Interessierte einen Eindruck von der De- batte verschaffen, die die Ratssitzung nicht von der Tribüne aus oder live im Internet verfolgen konn- ten. 4 Rechtlich ist die Umsetzung möglich, die Archivierung könnte an einen externen Dienstleister verge- ben werden. Einschließlich der geforderten Barrierefreiheit (Siehe Ziffer 2.7), würden voraussichtlich Mehrkosten pro Ratssitzung in Höhe von 3.000 Euro anfallen. Der Datenschutzbeauftragte der Stadt Köln hat darauf hingewiesen, dass nach einer bestimmten Frist die Sitzungen wieder gelöscht werden sollten. Die Verwaltung schlägt vor, die Sitzungen nach Ablauf einer Ratsperiode zu löschen. Die auf den Social-Media-Kanälen veröffentlichten Streams sollen nach Ende einer jeweiligen Rats- sitzung gelöscht werden. An einer aktuellen Umfrage der Stadt Dortmund, die im Januar 2021 an 50 Kommunen in Deutsch- land mit mehr als 20.000 Einwohner gerichtet wurde, haben 30 Städte teilgenommen. 20 Kommunen bieten einen Livestream an, der größenteils auch nach der Sitzung noch abrufbar ist. 2.3 Sicherstellung, dass die Nutzungsrechte der Videos nur bei der Stadt und dem Redner persönlich liegen und Gewährleistung des Rechts der Ratsmitglieder am persönlichen Bild durch entsprechende Widerspruchsmöglichkeiten Nach den §§ 94, 95 Urheberrechtsgesetz (UrhG) wird die Stadt Köln Trägerin eines Leistungsschutz- rechts an den gestreamten Bildern (sog. Laufbildschutz). Als Herstellerin des Streams und der Auf- zeichnungen trägt sie die wirtschaftliche und organisatorische Verantwortung für die Aufnahme, Über- tragung und anschließende Speicherung, so dass ihr ein Ausschließlichkeitsrecht an dem Gefilmten (nicht an der Rede selbst) zusteht. Dies ermöglicht es ihr, die Verwertung der gestreamten Bilder und Aufzeichnungen durch Dritte zu untersagen. Das Leistungsschutzrecht schließt Dritte davon aus, den hergestellten Stream bzw. die Aufzeichnung zu vervielfältigen, zu verbreiten, öffentlich vorzuführen, zu senden oder aber auch im Internet zum Abruf bereitzuhalten. Ohne Zustimmung der Stadt ist Dritten lediglich eine eingeschränkte Nutzung innerhalb gesetzlicher Ausnahmen erlaubt, z.B. im Rahmen des Zitatrechts (§ 51 UrhG) oder bei der Berichterstattung über Tagesereignisse (§ 50 UrhG). Da ein Urheberrecht der Ratsmitglieder an ihren Reden (als Sprachwerke i.S.d. § 2 UrhG) in Betracht kommt, ist der Stadt für die Speicherung und die Bereitstellung der Abrufmöglichkeit vorsorglich ein Nutzungsrecht einzuräumen. Das kann pauschal – und im Voraus – für alle Reden geschehen, die ein Ratsmitglied hält und deren Archivierung er oder sie nicht widerspricht. Ein vollwertiges Urheberrecht wird der Stadt bzw. der für den Stream verantwortlichen Person hinge- gen (aller Voraussicht nach) nicht zuteil, weil gestalterische Elemente fehlen, die zur Erreichung einer entsprechenden Schöpfungshöhe erforderlich sind – es handelt sich nicht um ein Filmwerk i.S.d. § 2 UrhG. Entsprechendes gilt für sonstige Teilnehmende an der Sitzung, die potenziell schutzfähige Beiträge leisten. Die Speicherung und Bereitstellung des Streams bei einem externen Dienstleister beinhaltet auch, dass der Stream jederzeit angesehen, jedoch nicht heruntergeladen werden kann. Es ist Dritten un- tersagt, Informationen zum Rechteinhaber zu entfernen, die etwa in den Aufzeichnungen eingeblen- det werden oder technisch hinterlegt sind (§ 95c UrhG). Dies verhindert aber nicht den Missbrauch durch andere technische Mittel, z.B. Abfilmen. 2.4 Zusätzlich zum aktuell besprochenen Tagesordnungspunkt auch den dazugehörigen Titel ein- blenden Dies wurde bereits zur Ratssitzung am 23. März 2021 umgesetzt. 2.5 Wichtige Informationen, wie die Verlinkung zur Tagesordnung, den Vorlagen, Anfragen und An- trägen in der Videobeschreibung zu veröffentlichen Die Aufnahme von Hinweisen und Informationen neben dem Urheberrecht sind grundsätzlich mög- lich. Die Verlinkung zur Tagesordnung, den Anträgen, Anfragen und Vorlagen ist bereits eingerichtet. 5 2.6 Eine Stichwortsuche in der Mediathek zu ermöglichen Die dazu notwendige Nachbearbeitung der Videos, Postproduktion inklusive Schnitt nach Tagesord- nungspunkten (Topics), wäre möglich und müsste durch einen externen Dienstleister erfolgen. Hierfür fallen Kosten in Höhe von 500,- Euro pro Sitzung an. 2.7 Darstellung, wie der Livestream und die Archivierung barrierefrei gestaltet werden kann Sofern der Livestream on Demand angeboten wird, ist eine Übersetzung in Gebärdensprache sinnvoll und möglich. Dies kann in Echtzeit oder nach der Sitzung erfolgen. Der übliche Livestream wird durch einen alternativ wählbaren Livestream mit Gebärdendolmetschung ergänzt. Parallel dazu erscheint alles Gesprochene auch als fortlaufender Text. Auch diese Leistung müsste bei einem externen Dienstleister beauftragt werden. Hierfür fallen Kosten in Höhe von rund 3.000 Euro pro Sitzung an (siehe auch Ziffer 2.2). 3. Finanzierung Es entstehen konsumtive Aufwendungen in Höhe von 18.000 Euro im Jahr 2021 und 35.000 Euro jährlich ab 2022. Für den Livestream der Ratssitzungen im Jahr 2021 sind die notwendigen Finanzmittel bei 13 im Teilergebnisplan 0111 – sonstige Innere Verwaltung in der Teilplanzeile 13 – Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen verfügbar. Das Dezernat der Oberbürgermeisterin wird im Rahmen des Haushaltsaufstellungsprozesses 2022 ff. innerhalb des dann zugewiesenen Budgets die erforderlichen Mittel in Höhe von 35.000 € jährlich im Teilergebnisplan 0111 – sonstige Innere Verwaltung in der Teilplanzeile 13 – Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen, ggf. durch Umschichtungen, vorsehen. Die Umsetzung der Verfügung zur Haushaltsbewirtschaftung in der Corona-Krise wird durch das Amt für Presse- und Öffentlichkeitsarbeit (13) berücksichtigt. Der Aufgabenschwerpunkt ist formal der „Si- cherung bestehender Strukturen“ zuzurechnen. Wegen der Besonderheiten im Auftrag und in der Umsetzung wird festgestellt, dass die Fortsetzung und Ausweitung der Live-Stream Angebote unver- ändert fortgeführt werden muss. Begründung der Dringlichkeit: Unmittelbar nach Beschluss des Prüfauftrages am 4. Februar 2021 wurde mit der Prüfung begonnen. Diese konnte nach Ostern abgeschlossen werden. Die kommende Ratssitzung im Mai soll noch er- reicht werden, damit dem Wunsch des Rates nach kurzfristiger Umsetzung bereits zur Ratssitzung im Juni Rechnung getragen werden kann.
Anlage 1, Vorabauszug Digitalisierungsausschuss
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Geschäftsführung Digitalisierungsausschuss Frau Marusich Telefon: (0221) 221-31544 Fax : (0221) 221-22845 E-Mail: olga.marusich@stadt-koeln.de Datum: 20.04.2021 Auszug aus dem Entwurf der Niederschrift der 1. Sitzung des Digitalisierungsausschusses vom 19.04.2021 öffentlich 7.2 Live-Stream attraktiver gestalten 1327/2021 Herr Hegenbarth bittet um nähere Erläuterungen der Zahlengrundlage unter den Punkten 2.2 und 2.7. Er merkt an, dass die Speicherung einer kompletten Ratsperio- de großzügig wäre und verweist dabei auf unterschiedliche Handhabung der Lösch- fristen in verschiedenen Kommunen. Herr Zimmermann fragt nach, ob bei der Speicherung die Dauer der Ratsperiode gemeint wäre und wie der Datenschutzbeauftragte z u dieser Empfehlung käme. Er bittet zudem um nähere Erläuterungen zum Umgang mit einer privater Nutzung der Aufzeichnungen durch die Redner*innen sowie zum Umfang der Leistung zur Barrie- refreiheit mit Gebärdendolmetschen. Herr Vogel, Amt für Presse-und Öffentlichkeitsarbeit, erklärt zu den Kosten, dass diese einschließlich der geforderten Barrierefreiheit bei 3000 Euro liegen. Nach en- ger Abstimmung mit dem Datenschutzbeauftragten wird vorgeschlagen, die gesamte fünfjährige Ratsperiode zu speichern. Sollte der Rat eine kürzere Speicherzeit be- schließen, würde man diesen Beschluss so umsetzen. Die Frage, ob und inwieweit eine private Nutzung der Aufzeichnungen durch die Redner*innen rechtlich möglich ist, wird bis zur Ratssitzung am 06.05.2021 beantwortet. Frau Steinmann wünscht, dass Tischvorlagen künftig frühzeitiger zugehen. Herr Flo- rakis fragt nach der Möglichkeit, die Sitzungen zu transkribieren. Frau Städtkämmerin Prof. Dr. Diemert verweist auf die Wortprotokolle zum öffentli- chen Teil der Ratssitzungen. Herr Zimmermann verweist auf Punkt 4 des zitierten Ratsbeschlusses. Er vermisst eine Information zu Live-Streams aus Ausschusssitzungen. Herr Vogel bezieht sich auf Punkt 5 des Ratsbeschlusses und bestätigt, dass zu den Haushaltsplanberatungen eine Mit teilung zur Kostenschätzung vorgelegt wird. Er erklärt die Entscheidung, den Auftrag zu splitten. Einerseits soll der Live-Stream möglichst schnell attraktiv gestaltet werden. Dazu soll der Rat am 06.05.2021 er- reicht werden und eine Umsetzung zur Ratssitzung im Juni erfolgen. Zum Streaming wird eine Interessensabfrage über die Sekretariate der Ausschüsse und Bezirksver- tretungen gestartet. Die ersten Rückmeldungen lägen bereits vor. Spätestens zu den Haushaltsplanberatungen wird dann zu den Kostenschätzungen eine Vorlage bzw. Mitteilung folgen. Er bestätigt, dass das Interesse an einem Live-Stream stark themenabhängig wäre, unter Ziff. 2.1 sind informatorisch Zugriffe aus dem Rats-Live-Stream nachzulesen. Die Verwaltung denkt über den Abschluss eines Rahmenvertrags mit einem Dienst- leister nach, sodass ein Ausschusssekretariat oder eine Bezirksvertretung bei Bedarf direkt beauftragen kann. Beschluss: Die Vorlage wird ohne Votum in die nachfolgenden Gremien verwiesen Abstimmungsergebnis: Bei Stimmenthaltung der FDP -Fraktion zugestimmt
Beratungsverlauf (4)
Beschluss: ohne Votum in nachfolgende Gremien
Zur SitzungBeschluss: ohne Votum in nachfolgende Gremien
Zur SitzungBeschluss: ohne Votum in nachfolgende Gremien
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 1327/2021
- Typ
- Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss
- Datum
- 19.04.2021
- Erstellt
- 08.04.2021 16:38