1129/2025
Aufstockung der Strukturförderung des Literaturhaus Köln e.V.
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Beschlussvorlage Ausschuss
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Dezernat, Dienststelle VII/41/41/2 Vorlagen-Nummer 1129/2025 Freigabedatum 17.06.2025 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Aufstockung der Strukturförderung des Literaturhaus Köln e.V. Beschlussorgan Ausschuss Kunst und Kultur Gremium Datum Beschluss: Der Ausschuss Kunst und Kultur beschließt die Gewährung eines Betriebskostenzuschusses an den Literaturhaus Köln e.V. in Höhe von insgesamt 235.000 Euro p.a. für die Jahre 2025 und 2026 und damit neben dem im Haushaltsplan 2025/2026 vorgesehenen Betriebskosten- zuschuss in Höhe von jeweils 205.000 Euro p.a.: die Aufnahme der seit 2019 aus Mitteln des Kulturamtes als Projekt des Literaturhauses geförderten Vergabe von Stipendien an Kölner Kinder- und Jugendbuchautor*innen in die institutionelle Förderung des Literaturhauses (20.000 Euro p.a.) und eine entsprechende Verwendung der Mittel aus der Position „Förderstipendium Kinder- und Jugendbuchlitera- tur“ in Höhe von 20.000 Euro, die weitergeführte Aufnahme des Projektes „Heimspiel“ in den Betriebskostenzuschuss und somit die anderweitige Verwendung von Zuschussmitteln im Umfang von 10.000 Euro p.a. aus dem Teilergebnisplan des Kulturamtes in der Produktgruppe 0416 – Kultur- förderung, Teilplanzeile 15 – Transferaufwendungen aus der Position „Projektförderung Literatur“ zugunsten der Position „Literaturhaus Köln e.V.“ Ausschuss Kunst und Kultur 24.06.2025 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Ja, investiv Investitionsauszahlungen € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme 235.000 € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: nur 2026 a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. 235.000 € c) bilanzielle Abschreibungen € Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Erträge € b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten € Einsparungen: ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € Beginn, Dauer Auswirkungen auf den Klimaschutz Nein Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung) Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung) Begründung: Mit dieser Vorlage sollen gleichlautend zum Beschluss 0495/2023 für die Jahre 2023 und 2024 die Finanzmittel für die Vergabe der Arbeits- und Recherchestipendien und die Umset- zung des Projektes „Heimspiel“ wieder in den laufenden Betriebskostenzuschuss des Litera- turhaus Köln e.V. integriert werden. Über eine entsprechende Definition der Förderzwecke im Zuwendungsbescheid bleibt die zielgerichtete Verwendung auch weiterhin sichergestellt. Vergabe von Stipendien an Kölner Kinder- und Jugendbuchautor*innen Die Vergabe von Stipendien an Autor*innen der Kinder- und Jugendbuchliteratur durch das Junge Literaturhaus Köln (Literaturhaus Köln e.V.) war in der Projektförderung des Literaturre- ferates verortet und 2023/2024 im Betriebskostenzuschuss. Die Maßnahme entwickelte sich aus Gesprächen der Literaturszene während der Kulturent- wicklungsplanung (KEP, S. 165). Als komplementäre Förderung zur Finanzierung der Stipen- dien konnte der Literaturhaus Köln e.V. die Imhoff Stiftung gewinnen. Die Kinder- und Jugend- buchstipendien werden bereits seit 2019 durch das Literaturhaus vergeben - eine gezielte Un- terstützung für Kinder- und Jugendbuchautor*innen, die es zuvor in Köln nicht gab. Sie ergän- zen hervorragend die Vergabe der zwei Dieter-Wellershoff-Stipendien für Kölner Autor*innen, 3 die in dem bisherigen, jährlichen Betriebskostenzuschuss für Struktur und Programm des Lite- raturhaus Köln e.V. auch bereits enthalten sind (vgl. 3981/2017). 2025 wird in Abstimmung mit der Szene ein Prozess der Namensfindung für die Kinder- und Jugendbuchstipendien eingeleitet. Für die Zukunft ist außerdem eine Flexibilisierung des städ- tischen Stipendiums geplant, indem die Fördersumme von nun 14.000 Euro durch die Fach- jury auch auf mehrere Stipendiat*innen verteilt werden kann. Die Fördersummen sollen min- destens 4.000 Euro betragen. Sie können auch auf Recherchevorhaben für die Entwicklung von Texten angewandt werden. Im Verlauf von 24 Monaten nach Vergabe wird das geförderte Werk im Rahmen einer Veranstaltung präsentiert. In den Organisationskosten in Höhe von 6.000 Euro sind Kosten für die Juryvorbereitung, für Juryhonorare, für die Abschlussveranstal- tung und deren Organisation sowie Moderation enthalten. Die Stipendien sollen die Realisie- rung interessanter und qualitätsvoller Buchprojekte in Köln ermöglichen und darüber hinaus die gesamte hiesige Kinder- und Jugendbuchszene durch Wahrnehmung und Anerkennung stärken und fördern. Projekt „Heimspiel“ und Vergabe von Stipendien an Kölner Kinder- und Jugendbuchautor*in- nen, Aufnahme in die institutionelle Förderung (Betriebskostenzuschuss) Für das Publikum zwischen vier und 15 Jahren bietet das Junge Literaturhaus (als Teil des Literaturhaus Köln e.V.) vom Bilderbuchkino bis zur Lesung viel Spaß mit Büchern, um auch die Jüngsten für Bücher zu gewinnen. Zwei Förderungen des Kulturamtes, die den Wirkungs- kreis des Jungen Literaturhauses erweitern und auch eine Autor*innenförderung im Bereich Kinder- und Jugendbuch eingeführt haben, wurden bereits 2023/2024 mit Beschluss 0495/2023 vom Projektkostenzuschussbereich in die institutionelle Förderung überführt. Ziel ist, die Förderungen zu bündeln und somit die Förderabwicklung für den Zuschussnehmer (und die Kulturverwaltung) zu vereinfachen. Bei dem Projekt „Heimspiel“ handelt es sich um eine jährliche Veranstaltung, bei der rund 60 Autor*innen aus NRW in Kölner Schulen mit Lesungen zu Gast sind. Initiiert und viele Jahre organisiert wurde „Heimspiel“ von der Kölner Autorin Ute Wegmann, die das Format 2022 an das Team des Jungen Literaturhauses übergeben hat. Seither findet das Format zweimal pro Jahr (Mai/November) mit jeweils 30 Lesungen statt, was für das Interesse beider Seiten – der Autor*innen und der Schulen – spricht, deren Vernetzung fördert und insgesamt die (Teil- )Szene der Kinder- Jugendbuchliteratur in Köln stärkt. Anderweitige Verwendung von Zuschussmitteln Gemäß § 13 Absatz 1 der Haushaltssatzung der Stadt Köln für die Haushaltsjahre 2025/2026 ist die Mittelverwendung verbindlich, sofern in den Erläuterungen zu den Teilergebnisplänen eine Aufteilung des in Teilplanzeile 15 – Transferaufwendungen veranschlagten Gesamtbetra- ges auf einzelne Zuwendungsempfänger*innen/Projekte vorgenommen wurde. Über eine ab- weichende Verwendung entscheidet der zuständige Fachausschuss. Dies ist hier mit Blick auf die Mittel für „Heimspiel“ (10.000 Euro) der Fall, da Mittel aus der Position „Projektförderung Literatur“ wie bereits in den Jahren 2023 und 2024 für die Position „Literaturhaus Köln e.V.“ verwendet werden sollen. Die Position „Förderstipendium Kinder- und Jugendbuchliteratur“ in Höhe von 20.000 Euro soll ebenfalls als Bestandteil des Betriebskostenzuschusses ausgezahlt werden. Gewährung eines Betriebskostenzuschusses an den Literaturhaus Köln e.V. Der Betriebskostenzuschuss an den Literaturhaus Köln e. V. in Höhe von 205.000 Euro erhöht sich somit in 2025 und 2026 um 30.000 Euro auf 235.000 Euro p.a.. Kulturfachliche Notwendigkeit des Vorhabens In ihrer Genehmigung der Haushaltssatzung 2025/2026 hat die Bezirksregierung Köln den seitens der Stadt Köln eingeschlagenen Konsolidierungsweg positiv gewürdigt. Gleichzeitig hat sie jedoch darauf hingewiesen, dass die bisher eingeleiteten Konsolidierungsmaßnahmen bei Weitem nicht ausreichen, um eine Trendumkehr sicherzustellen, und dass der begonnene 4 Konsolidierungsprozess konsequent fortzusetzen ist. Vor diesem Hintergrund sind alle städti- schen Aufgaben, insbesondere im freiwilligen Bereich, einer kritischen Prüfung zu unterzie- hen. Bei beiden oben genannten Förderungen handelt es sich um Maßnahmen, die durch die Kul- turentwicklungsplanung der Stadt Köln im Bereich Literatur initiiert und gestärkt wurden. Sie ermöglichen Autor*innen-Förderungen speziell im Bereich der Kinder- und Jugendbuchlitera- tur und eine entscheidende Stärkung der Leseförderung in Kölner Schulen. Es gibt seit dem Wegfall der internationalen Kinder- und Jugendbuchwochen der SK Stiftung nur noch „Heim- spiel“ als gefördertes Veranstaltungsformat des Kulturamtes, das in dieser Konsequenz und Regelmäßigkeit zahlreiche qualitätsvolle Autor*innen-Lesungen in Kölner Schulen organisiert. Die Förderung kommunaler Kultur und kultureller Bildung trägt wesentlich zur Erreichung des SDG 11 (Nachhaltige Städte und Gemeinden) bei, indem sie soziale Integration, gesellschaft- lichen Zusammenhalt und kulturelle Vielfalt stärkt – unabdingbar für eine lebenswerte und nachhaltige Stadt. Das Projekt fördert die aktive Auseinandersetzung mit demokratischen Grundwerten wie Meinungsfreiheit, Pluralismus und Gleichberechtigung. Es bietet einen künstlerischen Rahmen zur Reflexion über die Grundlagen unseres gesellschaftlichen Zusam- menlebens. Das Projekt schafft einen künstlerischen Diskursraum für die Auseinandersetzung mit gesellschaftlicher Heterogenität. Es besteht außerdem die Gefahr, dass langjährige För- derpartner*innen wie die Imhoff-Stiftung abspringen. Es käme zu einem weiteren Wegfall von etablierten Angeboten der kulturellen Bildung. Deshalb ist aus fachlicher Sicht an der Förde- rung in der oben genannten Form festzuhalten. Finanzierung Im Haushaltsplan 2025/2026 sind Aufwandsermächtigungen in Höhe von 205.000 Euro für den Literaturhaus Köln e. V. im Teilergebnisplan des Kulturamtes in der Produktgruppe 0416 – Kulturförderung, Teilplanzeile 15 – Transferaufwendungen berücksichtigt. Durch die anderweitige Verwendung von Zuschussmitteln aus dem gleichen Teilergebnisplan in Höhe von 10.000 Euro p.a. in den Haushaltsjahren 2025 und 2026 aus der Position „Pro- jektförderung Literatur“ zugunsten der Position „Literaturhaus Köln e.V.“ sowie der vorhande- nen Position „Förderstipendium Kinder- und Jugendliteratur“ (20.000 Euro) stehen Gesamtmit- tel für den Betriebskostenzuschuss in Höhe von 235.000 Euro p.a. in 2025 und 2026 zur Ver- fügung. Begründung der Dringlichkeit Die verwaltungsinterne Abstimmung der Vorlage konnte leider nicht vor Ablauf der Fristen ab- geschlossen werden. Bei einer Beschlussfassung erst in der nächsten Sitzungsperiode würde eine Bewilligung in der beschriebenen Form erst so spät erfolgen können, dass deren Umset- zung nicht mehr gewährleistet werden kann.
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 1129/2025
- Typ
- Beschlussvorlage Ausschuss
- Datum
- 17.06.2025
- Erstellt
- 14.04.2025 17:47