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AN/1412/2022

Planungsbeschluss für die Umgestaltung der Kalker Hauptstraße

FDP/KSG Änderungsantrag nach § 13 02.09.2022

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Nächste Beratung: Verkehrsausschuss, Sitzung am 27.09.2022, TOP 2.1.1

FDP Änderungsantrag nach § 13

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FDP Änderungsantrag nach § 13

2651 Zeichen

www.FDP-Koeln.de 
 
An Frau Oberbürgermeisterin 
Henriette Reker 
 
An den Vorsitzenden 
des Verkehrsausschusses 
Herrn Lino Hammer 
 
 
Rathaus · 50667 Köln  
Fon 0221. 221-23830 
Fax 0221. 221-23833 
fdp-fraktion@stadt-koeln.de 
www.fdp-koeln.de 
 
 
 
 
Eingang beim Amt der Oberbürgermeisterin: 18.08.2022 
AN/1412/2022 
Änderungs- bzw. Zusatzantrag gem. § 13 der Geschäftsordnung des Rates 
Gremium Datum der Sitzung 
Verkehrsausschuss 23.08.2022 
27.09.2022 
 
Änderungsantrag zu TOP 2.1 
Planungsbeschluss für die Umgestaltung der Kalker Hauptstraße zwischen Rolshover 
Straße und Kapellenstraße und Durchführung einer Öffentlichkeitsbeteiligung 
(1542/2022) 
Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, 
sehr geehrter Herr Vorsitzender, 
 
die FDP-Fraktion im Rat der Stadt Köln bittet Sie darum, folgenden Änderungsantrag zu TOP 
2.1 auf die Tagesordnung der kommenden Sitzung des Verkehrsausschusses am 23. August 
2022 zu setzen. 
 
Beschluss: 
 
Ziffer 1 erhält folgenden Wortlaut: 
Die Verwaltung wird beauftragt, die verschiedenen Optionen, die im Beschluss der BV 8 ge-
nannt sind, ergebnisoffen zu prüfen. Eine Option ist ein Tempo-30-Bereich in Verbindung mit 
der Umwandlung des Schrägparkens in Längsparken, um dadurch Raum für Radfahrstreifen 
zu gewinnen. Eine andere Option ist die Umwandlung in einen verkehrsberuhigten Ge-
schäftsbereich mit Tempo 20. Eine weitere Option ist die Einrichtung einer Einbahnstraße 
auf der Kalker Hauptstraße zwischen Rolshover Straße und Kapellenstraße. 
Hierbei sollen insbesondere die Auswirkungen der verschiedenen Varianten auf den öffentli-
chen Personennahverkehr untersucht und dargestellt werden. 
 
Es wird eine Ziffer 3 angefügt: 
Die Verwaltung wird beauftragt, nach Auswertung der Optionen und des Beteiligungsverfah-
rens einen Planungsbeschluss mit einer Vorzugsvariante und einer Alternativvariante vorzu-
legen. 
 
Begründung: 
 
FDP-Fraktion im Rat der Stadt Köln

- 2 - 
www.FDP-Koeln.de 
Der Beschluss der BV 8 aus dem Jahr 2021 spricht ausdrücklich von „baulichen Maßnah-
men, wie z. B. Fahrbahnverengung, Einbahnstraßenregelungen oder ähnliches“. Der Ver-
kehrsausschuss hat bisher keine Entscheidung getroffen, ob er überhaupt eine Veränderung 
an dieser Stelle für sinnvoll hält. Eine Prüfung der möglichen Optionen muss daher einem 
Planungsbeschluss vorausgehen. 
Ein aufwändiges Beteiligungsverfahren ist außerdem nur sinnvoll, wenn das Ergebnis nicht 
schon durch einen Planungsbeschluss vorweggenommen wird. 
Weitere Begründung mündlich. 
 
 
Mit freundlichen Grüßen 
 
gez. Ulrich Breite      Dr. Christian Beese 
Fraktionsgeschäftsführer     Verkehrspolitischer Sprecher

Beratungsverlauf (2)

23.08.2022 Verkehrsausschuss
TOP 2.1.1 Antrag / Anfrage Entscheidung

Beschluss: im ersten Durchgang verwiesen

Zur Sitzung
27.09.2022 Verkehrsausschuss
TOP 2.1.1 Antrag / Anfrage Entscheidung

Beschluss: endgültig zurückgezogen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
AN/1412/2022
Typ
FDP/KSG Änderungsantrag nach § 13
Datum
02.09.2022
Erstellt
17.08.2022 15:43