AN/1412/2022
Planungsbeschluss für die Umgestaltung der Kalker Hauptstraße
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FDP Änderungsantrag nach § 13
2651 Zeichen
www.FDP-Koeln.de An Frau Oberbürgermeisterin Henriette Reker An den Vorsitzenden des Verkehrsausschusses Herrn Lino Hammer Rathaus · 50667 Köln Fon 0221. 221-23830 Fax 0221. 221-23833 fdp-fraktion@stadt-koeln.de www.fdp-koeln.de Eingang beim Amt der Oberbürgermeisterin: 18.08.2022 AN/1412/2022 Änderungs- bzw. Zusatzantrag gem. § 13 der Geschäftsordnung des Rates Gremium Datum der Sitzung Verkehrsausschuss 23.08.2022 27.09.2022 Änderungsantrag zu TOP 2.1 Planungsbeschluss für die Umgestaltung der Kalker Hauptstraße zwischen Rolshover Straße und Kapellenstraße und Durchführung einer Öffentlichkeitsbeteiligung (1542/2022) Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, sehr geehrter Herr Vorsitzender, die FDP-Fraktion im Rat der Stadt Köln bittet Sie darum, folgenden Änderungsantrag zu TOP 2.1 auf die Tagesordnung der kommenden Sitzung des Verkehrsausschusses am 23. August 2022 zu setzen. Beschluss: Ziffer 1 erhält folgenden Wortlaut: Die Verwaltung wird beauftragt, die verschiedenen Optionen, die im Beschluss der BV 8 ge- nannt sind, ergebnisoffen zu prüfen. Eine Option ist ein Tempo-30-Bereich in Verbindung mit der Umwandlung des Schrägparkens in Längsparken, um dadurch Raum für Radfahrstreifen zu gewinnen. Eine andere Option ist die Umwandlung in einen verkehrsberuhigten Ge- schäftsbereich mit Tempo 20. Eine weitere Option ist die Einrichtung einer Einbahnstraße auf der Kalker Hauptstraße zwischen Rolshover Straße und Kapellenstraße. Hierbei sollen insbesondere die Auswirkungen der verschiedenen Varianten auf den öffentli- chen Personennahverkehr untersucht und dargestellt werden. Es wird eine Ziffer 3 angefügt: Die Verwaltung wird beauftragt, nach Auswertung der Optionen und des Beteiligungsverfah- rens einen Planungsbeschluss mit einer Vorzugsvariante und einer Alternativvariante vorzu- legen. Begründung: FDP-Fraktion im Rat der Stadt Köln - 2 - www.FDP-Koeln.de Der Beschluss der BV 8 aus dem Jahr 2021 spricht ausdrücklich von „baulichen Maßnah- men, wie z. B. Fahrbahnverengung, Einbahnstraßenregelungen oder ähnliches“. Der Ver- kehrsausschuss hat bisher keine Entscheidung getroffen, ob er überhaupt eine Veränderung an dieser Stelle für sinnvoll hält. Eine Prüfung der möglichen Optionen muss daher einem Planungsbeschluss vorausgehen. Ein aufwändiges Beteiligungsverfahren ist außerdem nur sinnvoll, wenn das Ergebnis nicht schon durch einen Planungsbeschluss vorweggenommen wird. Weitere Begründung mündlich. Mit freundlichen Grüßen gez. Ulrich Breite Dr. Christian Beese Fraktionsgeschäftsführer Verkehrspolitischer Sprecher
Beratungsverlauf (2)
Beschluss: im ersten Durchgang verwiesen
Zur SitzungBeschluss: endgültig zurückgezogen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- AN/1412/2022
- Typ
- FDP/KSG Änderungsantrag nach § 13
- Datum
- 02.09.2022
- Erstellt
- 17.08.2022 15:43