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3466/2022

Schul- und Kita-Bau anders denken - zu AN/2051/2022

Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss) 12.01.2023

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Nächste Beratung: Betriebsausschuss Gebäudewirtschaft, Sitzung am 30.01.2023

Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)

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Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)

3780 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
VI/26 
 
Vorlagen-Nummer 12.01.2023 
 3466/2022 
Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung  
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Betriebsausschuss Gebäudewirtschaft 30.01.2023 
 
Schul- und Kita-Bau anders denken - zu AN/2051/2022 
Text der Anfrage: 
 
1. Gibt es in Köln bereits Beispiele, wo Schulen unkonventionell aufgrund des Platzmangels gebaut  
wurden? 
2. Gab es in der Vergangenheit Kontakt mit z.B. großen Supermarktketten, um eine mögliche Bebauung 
auf den Dächern der Supermärkte zu eruieren? Wenn ja, was wurde aus den Gesprächen? 
3. Welche Hindernisse gibt es speziell in Köln, die eine mögliche mehrstöckige Bebauung von Schulen 
verhindern? 
 
Antwort der Verwaltung: 
 
Zu 1) 
Die Verwaltung verteilt gelegentlich Schulen auf verschiedene Grundstücke, dass etwa die Sporthalle 
oder das Oberstufenzentrum auf einem anderen nahegelegenen Grundstück errichtet wird. 
Oftmals wird ein Grundstück für mehrere Schulen genutzt, wie beispielsweise am Alten Militärring 96, wo 
3 Schulen ein Grundstück nutzen oder in der Nikolausstraße. 
 
Zu 2) 
Im Regelfall sind die Dachflächen von eingeschossigen Supermärkten nur für Schneelasten ausgelegt 
und werden in der Regel keine Lastreserven für Verkehrslasten aus Personenlasten vorweisen. Dieses 
wird mit einer hohen Wahrscheinlichkeit auch für die tragenden Stützen beziehungsweise Wände sowie 
für die Gründung (Fundamente) gelten.  
Tatsächlich hat die Gebäudewirtschaft der Stadt Köln aber schon einmal am Waidmarkt 1 für das  
Friedrich-Wilhelm-Gymnasium eine 3,5-geschossige Schule auf einer Supermarkt-Filiale errichtet. Hier 
wurde der gesamte Gebäudetrakt, der auch noch mehrere Wohnungen, ein Hotel und eine Tiefgarage 
umfasst, aber von vorneherein so geplant und gebaut und nicht auf eine vorhandene Halle aufgestockt. 
 
Bei Flächenakquise-Maßnahmen zugunsten des Kita-Neubaus werden seit je her neben einzelnen 
Standortvorschlägen auf privaten Grundstücken für einen Kita­Solitärbau auch Synergieeffekte zuguns-
ten anderer Bedarfe mitgedacht. So konnten bereits viele neue Kitas integriert in den Wohnungsbau 
ihren Betrieb aufnehmen.  
An den Stellen, an welchen es bau- und planungsrechtlich möglich ist - dazu zählen zum Beispiel auch 
die mögliche Geschossigkeit oder Festsetzungen im Flächennutzungsplan (FNP) - wird in ämterüber-
greifender Abstimmung und auch im Austausch mit externen Akteuren somit stetig eine größt mögliche 
Bebauung zur Vermeidung von Flächen-Mindernutzungen geprüft. 
Bau- und planungsrechtlich ist eine Kita-Realisierung allerdings grundsätzlich nur auf im FNP ausgewie-
senen Flächen mit dem Signet „WE“ möglich, wodurch baureife Flächen für den Kita-Bau seit geraumer 
Zeit und zunehmend knapper werden.

2 
 
 
Dennoch hat die Jugendverwaltung bereits in der Vergangenheit mit Vertretern*innen von Lidl und auch 
Aldi Sondierungs-Gespräche aufgenommen; mit einer für eine neue Kita inklusive des Außengeländes 
benötigten Fläche von mindestens rund 1.400 qm wurden vereinzelt Supermarkt-Standorte aufgrund 
ihrer zu geringen Größe ausgeschlossen beziehungsweise seitens Lidl und Aldi nicht angeboten. Bei 
den meisten Kita­Standort-Angeboten von Lidl und Aldi allerdings stand das Bau- und Planungsrecht, 
die Supermärkte liegen zumeist in im FNP ausgewiesenen Gewerbegebieten, einer Kita-Realisierung 
entgegen. 
 
Zu 3) 
Bauaufsichtliche Bestimmungen und deren Auslegungen schränken die Möglichkeiten einer  
mehrstöckigen Bebauung mit Schulen weitgehend ein. So sind in Köln Containeranlagen wegen Brand-
schutzbestimmungen nur als maximal zweigeschossige Anlagen genehmigungsfähig. 
Auch von Seiten der Nutzer gibt es Begrenzungen der Geschossigkeit zum Beispiel für Grundschülerin-
nen und Grundschüler. 
 
 
Gez. Greitemann

Beratungsverlauf (1)

30.01.2023 Betriebsausschuss Gebäudewirtschaft
Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
3466/2022
Typ
Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)
Datum
12.01.2023
Erstellt
18.10.2022 16:45