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Beantwortung zur mündlichen Nachfrage von SE Bischoff zur Vorlage 2774/2022 bzgl. städtischer Grundstücke zur Geflüchtetenunterbringung
Beantwortung e. mündl. Anfrage (Auss.) 4051/2022 vom 25.11.2022
Stand: Am 28.11.2022 im Bauausschuss beraten. Ergebnis: Kenntnis genommen.
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Beantwortung einer mündl. Anfrage Ausschuss
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Dezernat, Dienststelle V/56 Vorlagen-Nummer 25.11.2022 4051/2022 Beantwortung einer mündlichen Anfrage aus einer früheren Sitzung öffentlicher Teil Gremium Datum Bauausschuss 28.11.2022 Beantwortung der mündlichen Nachfrage von SE Bischoff zur Vorlage 2774/2022 bzgl. der Nutzung städtischer Grundstücke zur Geflüchtetenunterbringung In der 13. Sitzung des Bauausschusses vom 24.10.2022 stellt SE Bischoff, CDU, eine mündliche Anfra- ge zu TOP 8.1, Errichtung einer Unterkunft für Geflüchtete aus der Ukraine am Standort Alfred-Schütte- Allee 76 in 51105 Köln-Poll (Vorlage Nr. 2774/2022) Herr Bischoff fragt, warum keine städtischen Grundstücke für die Realisierung einer Unterkunft von Ge- flüchteten aus der Ukraine genutzt werden (Verweis auf den Praktiker-Baumarkt in Porz). Antwort der Verwaltung: Seit Beginn des russischen Angriffskrieges gegen die Ukraine prüft die Verwaltung fortlaufend Grund- stücke auf deren Eignung zur Bebauung mit temporären Geflüchtetenunterkünften, z.B. mittels Wohn- containern. Mit Stand vom 23.11.2022 wurden 97 Grundstücke auf ihre Eignung geprüft. 65 davon sind städtische Grundstücke. In diesem Zusammenhang wurde auch das Grundstück Friedrich-Naumann-Str. 2 in Köln-Porz (ehema- liger Praktikerbaumarkt) geprüft und als ungeeignet eingestuft. Darüber hat die Verwaltung im Rahmen der Mitteilung 1610/2022 umfassend informiert. Weder der Bedarf an einer Unterkunft mit geringem Ausstattungsstandard, wie er dort nur hätte realisiert werden können, noch die Wirtschaftlichkeit eines Um- bzw. Ausbaus sind gegeben. In der Beantwortung mehrerer mündlicher Anfragen aus der Sitzung der Bezirksvertretung Porz am 01.09.2022 (Nr. 3409/2022) hat die Verwaltung dargestellt, dass auch das Aufstellen von mobilen Unter- bringungseinheiten auf dem Gelände des ehemaligen Baumarkts nicht wirtschaftlich umsetzbar ist. Auf den kurzfristig geeigneten städtischen Grundstücken sind bereits einige Containeranlagen zur Ge- flüchtetenunterbringung errichtet worden bzw. befinden sich schon im Bau. Dazu zählen beispielsweise die Kronstädter Straße 1a+b in Köln-Weiden, die Hermann-Heinrich-Gossen-Straße 2 in Köln- Junkersdorf, die Friedrichstraße 45 in Köln-Porz sowie die Langenbergstraße 30a in Köln-Blumenberg. Gez. Dr. Rau
Beratungsverlauf
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