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4051/2022

Beantwortung zur mündlichen Nachfrage von SE Bischoff zur Vorlage 2774/2022 bzgl. städtischer Grundstücke zur Geflüchtetenunterbringung

Beantwortung e. mündl. Anfrage (Auss.) 25.11.2022

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Nächste Beratung: Bauausschuss, Sitzung am 28.11.2022, TOP 7.2

Beantwortung einer mündl. Anfrage Ausschuss

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Beantwortung einer mündl. Anfrage Ausschuss

2294 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
V/56 
 
Vorlagen-Nummer  25.11.2022 
 4051/2022 
Beantwortung einer mündlichen Anfrage aus einer früheren Sitzung  
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Bauausschuss 28.11.2022 
 
Beantwortung der mündlichen Nachfrage von SE Bischoff zur Vorlage 2774/2022 bzgl. der 
Nutzung städtischer Grundstücke zur Geflüchtetenunterbringung 
In der 13. Sitzung des Bauausschusses vom 24.10.2022 stellt SE Bischoff, CDU, eine mündliche Anfra-
ge zu TOP 8.1, Errichtung einer Unterkunft für Geflüchtete aus der Ukraine am Standort Alfred-Schütte-
Allee 76 in 51105 Köln-Poll (Vorlage Nr. 2774/2022) 
Herr Bischoff fragt, warum keine städtischen Grundstücke für die Realisierung einer Unterkunft von Ge-
flüchteten aus der Ukraine genutzt werden (Verweis auf den Praktiker-Baumarkt in Porz). 
 
Antwort der Verwaltung: 
 
Seit Beginn des russischen Angriffskrieges gegen die Ukraine prüft die Verwaltung fortlaufend Grund-
stücke auf deren Eignung zur Bebauung mit temporären Geflüchtetenunterkünften, z.B. mittels Wohn-
containern. Mit Stand vom 23.11.2022 wurden 97 Grundstücke auf ihre Eignung geprüft. 65 davon sind 
städtische Grundstücke.  
 
In diesem Zusammenhang wurde auch das Grundstück Friedrich-Naumann-Str. 2 in Köln-Porz (ehema-
liger Praktikerbaumarkt) geprüft und als ungeeignet eingestuft. Darüber hat die Verwaltung im Rahmen 
der Mitteilung 1610/2022 umfassend informiert. Weder der Bedarf an einer Unterkunft mit geringem 
Ausstattungsstandard, wie er dort nur hätte realisiert werden können, noch die Wirtschaftlichkeit eines 
Um- bzw. Ausbaus sind gegeben. 
In der Beantwortung mehrerer mündlicher Anfragen aus der Sitzung der Bezirksvertretung Porz am 
01.09.2022 (Nr. 3409/2022) hat die Verwaltung dargestellt, dass auch das Aufstellen von mobilen Unter-
bringungseinheiten auf dem Gelände des ehemaligen Baumarkts nicht wirtschaftlich umsetzbar ist. 
 
Auf den kurzfristig geeigneten städtischen Grundstücken sind bereits einige Containeranlagen zur Ge-
flüchtetenunterbringung errichtet worden bzw. befinden sich schon im Bau. Dazu zählen beispielsweise 
die Kronstädter Straße 1a+b in Köln-Weiden, die Hermann-Heinrich-Gossen-Straße 2 in Köln-
Junkersdorf, die Friedrichstraße 45 in Köln-Porz sowie die Langenbergstraße 30a in Köln-Blumenberg. 
 
Gez. Dr. Rau

Beratungsverlauf (1)

28.11.2022 Bauausschuss
TOP 7.2 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
4051/2022
Typ
Beantwortung e. mündl. Anfrage (Auss.)
Datum
25.11.2022
Erstellt
24.11.2022 14:50