V/0190/2017
Entwicklungen in der Schwangerschafts-und Schwangerschaftskonfliktberatung und Bericht zum Sonderfonds "Hilfen für Schwangere, Mütter
KI-Zusammenfassung
Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.
KI-Analyse läuft...
vergangen
Was passiert gerade?
- 📄 Dokumente werden analysiert...
- 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
- ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
- ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...
Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.
Berichtsvorlage
3318 Zeichen
V/0190/2017 DER OBERBÜRGERMEISTER Amt für Kinder, Jugendliche und Familien Betrifft Entwicklungen in der Schwangerschafts- und Schwangerschaftskonfliktberatung und Bericht zum Sonderfonds "Hilfen für Schwangere, Mütter und Kinder zum Schutz des ungeborenen Lebens" der Stadt Münster für die Jahre 2015 und 2016 Beratungsfolge 03.05.2017 Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien Bericht 30.05.2017 Ausschuss für Gleichstellung Bericht 21.06.2017 Ausschuss für Soziales, Stiftungen, Gesundheit, Verbraucherschutz und Arbeitsförderung Bericht Bericht: Der Erfahrungsbericht für die Jahre 2015 und 2016 setzt die seit 1977 turnusmäßig alle 2 Jahre erfolgende Berichterstattung fort. Der Bericht beschreibt die wesentlichen Grundlagen der Schwangerschafts - und Schwanger- schaftskonfliktberatung. Die Schwangerschaftsberatungsstellen erstellen j ährlich detaillierte Er - fahrungsberichte, die über die Träger abrufbar sind. Seit 2010 werden die Berichte nicht mehr in den Gesamtbericht eingefügt. Die Kompaktauswertung (Statistische Daten - Anlage 1) zeigt die Entwicklungen in den fünf Schwangerschaf tsberatungsstellen im Stadtgebiet Münster in ko m- primierter Form auf. Beratungs- und BildungsCentrum, Diakonie Münster Pro Familia – Beratungsstelle Münster Sozialdienst katholischer Frauen e.V. - Schwangerschaftsberatung Donum Vitae e.V., Ortverein Münster Schwangerschaftsberatungsstelle im Amt für Kinder, Jugendliche und Familien Die Gesamt - Fallzahlen der Beratungsstellen sind 2016 gegenüber dem Vorjahr deutlich gesti e- gen (3.491 / 2015 und 3.954 / 2016) Sowohl die allgemeinen, sozialen und finanziell en Schwan- gerschaftsberatungen (6.504 / 2015 und 6.686 / 2016) als auch die Konfliktberatungen(686 / 2015 und 711 / 2016) haben zugenommen, obwohl im Bereich der Konfliktberatungen jahrelang eine rückläufige Tendenz zu verzeichnen war. Vorlagen-Nr.: V/0190/2017 Auskunft erteilt: Frau Berghoff Ruf: 492-5681 E-Mail: BerghoffB@stadt-muenster.de Datum: 28.02.2017 Öffentliche Berichtsvorlage 2 V/0190/2017 Dementsprechend ist auch die Entwicklung im Bereich des Sonderfonds „Hilfen für Schwangere, Mütter und Kinder zum Schutz des ungeborenen Lebens“. Die Zahlen sind im Berichtszeitraum auf rund 1.120 Anträge gewachsen. Den gestellten Anträgen konnte im Jahr 2015 vollständig und 2016 weitgehend stattgegeben werden. Rund 20 Anträge wurden in das Jahr 2017 übertr a- gen und zeitnah bewilligt. Der Haushaltsansatz von 255.650,00 € wurde in beiden Jahren übe r- schritten. Die notwendigen Mittel konnten budgetneutral bereitgestellt werden. Die Entwicklung der Fall - und Antragszahlen in der Schwangerschaftsberatung korreliert mit der Einwohner- und der Geburtenzahl der Stadt Münster. Durch Zuzüge sowie durch Zuwanderung von Familien mit Migrationshintergrund und Flüchtlingen sind die Einwohner - und dementspre- chend auch die Geburtenzahlen in Münster in den letzten Jahren kontinuierlich gestiegen. In Vertretung gez. Thomas Paal Stadtdirektor Anlagen: Gesamtbericht der Schwangerschaftsberatungsstellen und Bericht zum Sonderfonds „Hilfen für Schwangere, Mütter und Kinder zum Schutz des ungeborenen Lebens“ der Stadt Münster für die Jahre 2015 und 2016
Schwangerschaftsberatung_Erfahrungsbericht_2015_2016
34372 Zeichen
Entwicklungen in der
Schwangerschafts- und
Schwangerschaftskonfliktberatung
und Bericht zum Sonderfonds
„Hilfen für Schwangere, Mütter und
Kinder zum Schutz des ungeborenen Lebens“
der Stadt Münster
für die Jahre 2015 und 2016
1
Inhalt
1. Einleitung 1
2. Leistungsbes chreibung der Schwangerschaftsberatungsstellen in Münster *-
Trägerspezifische Aspekte
2
2
3. Erfahrungsberichte der Schwangerschafts - und Schwangerschafts (konflikt )-
beratungsstellen in der Stadt Münster **
5
4. Finanzierungsbeteiligung des Landes Nor drhein -Westfalen 6
5. Finanzielle Hilfen 6
5.1 Bundesstiftung „Mutter und Kind“ 6
5.2 Sonderfonds „Hilfen für Schwangere , Mütter und Kinder zum Schutz des
ungeborenen Lebens“ der Stadt Münster
8
5.2.1 Grundlagen d er Leistungsgewährung - Richtlinien 8
5.2. 2 Inanspruchnahme des Sonderfonds 9
5.2.3 Ausgabenstruktur
11
5.3 Hilfen zur Familienplanung der Stiftung Siverdes 13
Anlage
Anlage 1: Statistische Daten – Kompaktauswertung
Fallzahlen, Beratungskontexte und Zielgruppen der fünf
Schwangerschaftsberatungsstellen in der Stadt Münster
* Die Leistungsbeschreibung der Schwangerschaftsberatungsstellen ist als
barrierefreies Dokument auf der Internetseite des Amtes für Kinder, Jugendliche
und Familien der Stadt Münster einsehbar.
(aktuell unter: Jugendamt / Eltern-und-Familien / Schwangerschaftsberatung)
** Alle Schwangerschaftsberatungsstellen im Stadtgebiet Münster erstellen jährlich
einen Erfahrungsbericht. Die Jahresberichte der Schwangerschaftsberatungs-
stellen sind über die Träger abrufbar.
2
1. Einleitung
Die Schwangerschafts- und Schwangerschaftskonfliktberatung umfasst vielfältige Hilfen
und Angebote zu allen Fragen rund um Schwangerschaft, Geburt und Sexualität.
Wesentliche gesetzliche Grundlage der Schwangerschaftsberatung ist das Gesetz zur
Vermeidung und Bewältigung von Schwangerschaftskonflikten (Schwangerschaftskonflikt-
gesetz - SchKG). Neben dem Rechtsanspruch auf Beratung (§ 2 Abs. SchKG) regelt das
Gesetz auch die gemäß §§ 218, 219 Strafgesetzbuch (StGB) verpflichtende Beratung der
Schwangeren in einem Schwangerschaftskonflikt (§§ 5, 6, 7 SchKG).
Mit dem Gesetz zur Stärkung eines aktiven Schutzes von Kindern und Jugendlichen (Bun-
deskinderschutzgesetz - BKiSchG) wurden für die Schwangerschaftsberatung verbindliche
Grundlagen geschaffen, niederschwellige Angebote für Familien vor und nach der Geburt
und in den ersten Lebensjahren des Kindes einzuführen und zu verstetigen
(§ 16 SGB VIII - Kinder und Jugendhilfegesetz, §§ 3, 4 des Gesetzes zur Kooperation und
Information im Kinderschutz - KKG ).
Damit ist die Kooperation der Schwangerschaftsberatung mit dem Bereich der Kinder- und
Jugendhilfe beschrieben. In den Netzwerken der Frühen Hilfen der Stadt Münster, die in
der Arbeit mit Familien dazu beitragen, das Wohl und die Entwicklung von Familien und
Kindern zu fördern, stellt die Schwangerschaftsberatung einen wichtigen Baustein dar.
Eine weitere gesetzliche Neuregelung ist 2014 durch das Gesetz zum Ausbau der Hilfen für
Schwangere und zur Regelung der vertraulichen Geburt erfolgt. Das Gesetz basiert auf ei-
ner Stufenlösung. In Stufe 1 werden zur Lösung der den Anonymitätswunsch bedingenden
Konfliktlage Beratung und Hilfe angeboten. In Stufe 2 wird bei Nichtaufgabe der Anonymität
zur vertraulichen Geburt beraten. Die Verantwortung für die Steuerung und Organisation
des Verfahrens liegt bei den Schwangerschaftsberatungsstellen.
Der Arbeitskreis der Schwangerschaftsberatungsstellen in Münster hat Anfang 2015 alle
am Verfahren beteiligten Fachkräfte und Institutionen zu einem Koordinierungsgespräch
eingeladen mit der Intention, dass die Ansprechpartner der jeweiligen Institutionen zu-
sammenkommen und die Verfahrensabläufe abstimmen.
Im Berichtszeitraum 2015/2016 gab es bei den Schwangerschaftsberatungsstellen in Müns-
ter keine Beratung zur vertraulichen Geburt gem. §§ 2/2a SchKG.
Im September 2015 beteiligten sich die Schwangerschaftsberatungsstellen aktiv am Akti-
onstag für Alleinerziehende in Münster, der von dem gleichnamigen Arbeitskreis initiiert
wurde. Der Arbeitskreis Alleinerziehende in Münster ist ein Zusammenschluss von 23 Insti-
tutionen, die in kirchlicher, freier und öffentlicher Trägerschaft für Ein-Eltern-Familien tätig
sind. Neben der Präsentation der Angebotspalette für Alleinerziehende in Münster wurden
Fachkräfte und Bürger gleichermaßen angesprochen, um auf die Lebenssituation der Ziel-
gruppe aufmerksam zu machen und Impulse zur Förderung und Unterstützung von Allein-
erziehenden und ihren Kindern zu geben.
Aufgrund der erhöhten Zuwanderung von Familien mit Migrationshintergrund und Flüchtlin-
gen wurde im Berichtszeitraum die Kooperation und Vernetzung des Arbeitskreises der
Schwangerschaftsberatungsstellen mit dem Sozialdienst für Flüchtlinge der Stadt Münster
intensiviert. In verschiedenen Einrichtungen erfolgten von den Schwangerschaftsbera-
tungsstellen der freien und des öffentlichen Trägers Gruppenangebote für Flüchtlingsfrau-
en zu den Themen Körperwissen, Verhütung und Hilfen zur Familienplanung.
Das Zusammenwirken und die Kooperation mit anderen Akteuren auf mittelbarer und un-
mittelbarer Ebene sowie die Information der Öffentlichkeit sind wesentliche Aspekte der Ar-
beit.
3
2. Leistungsbeschreibung der Schwangerschaftsberatu ngsstellen
in der Stadt Münster
Die Schwangerschaftsberatungsstellen in Münster haben im Rahmen eines Qualitätszirkels
eine umfassende Leistungsbeschreibung ihrer Angebote als Grundlage für eine Leistungs-
vereinbarung erarbeitet, die von den Trägervertretern der nachfolgenden Beratungsstellen
unterzeichnet wurde:
Diakonie Münster - Beratungs- und BildungsCentrum
Pro Familia - Beratungsstelle Münster
Sozialdienst katholischer Frauen e. V. - Schwangerschaftsberatung
Donum Vitae Münster e. V.
Schwangerschaftsberatungsstelle im Amt für Kinder, Jugendliche und Familien
Die vollständige Leistungsbeschreibung ist als barrierefreies Dokument auf der Internetsei-
te des Amtes für Kinder, Jugendliche und Familien einsehbar.
(aktuell unter: Jugendamt / Eltern und Familien / Schwangerschaftsberatung)
2.1
Trägerspezifische Aspekte der Schwangerschaftsberatungsstellen in Münster
Amt für Kinder, Jugendliche und Familien der Stadt Münster
Schwangerschafts(konflikt)beratungsstelle
Träger: Stadt Münster, Amt für Kinder, Jugendliche und Familien
Die Beratung in der Schwangerschafts(konflikt)beratungsstelle des Amtes für Kinder,
Jugendliche und Familien der Stadt Münster erfolgt neutral, d. h. frei von politischen,
weltanschaulichen und religiösen Wertvorstellungen. Grundlagen der Arbeit sind neben
dem bundesgesetzlichen Auftrag die gesundheits- und sozialpolitischen Erwartungen der
Landes- und Kommunalpolitik.
Im Fokus der Beratung stehen die individuelle Situation und die Verantwortung der Frau,
wobei der Partner, weitere Personen und Fachpersonal in Absprache mit den Klienten in
den Beratungsprozess einbezogen werden. Die „Kommunalen“ sind gut vernetzt und kön-
nen für eine gezielte Hilfe eintreten. In der Beratungsstelle sind drei berufserfahrene Dip-
lom-Sozialarbeiterinnen beschäftigt, die auf der Basis des systemischen Ansatzes unter
Einsatz von Methoden der Sozialarbeit, wie Einzelfallhilfe, Paar- und Gruppenberatung so-
zialraumorientiert arbeiten. Die Arbeitsgrundlagen und Kooperationsbeziehungen werden
regelmäßig überprüft und bedarfsgerecht an die Lebenslagen der Klienten angepasst. In
den Netzwerken der Frühen Hilfen übernimmt die kommunale Beratungsstelle auf kommu-
naler und auf überörtlicher Ebene eine Koordinationsfunktion.
Die kommunale Beratungsstelle ist verantwortlich für den Sonderfonds „Hilfen für Schwan-
gere, Mütter und Kinder zum Schutz des ungeborenen Lebens“ und erstellt turnusmäßig
den Erfahrungsbericht der Schwangerschaftsberatungsstellen der Stadt Münster.
4
Beratungs- und BildungsCentrum der Diakonie Münster
Träger: Diakonie Münster
Beratungs-und BildungsCentrum GmbH
Die Schwangerschaftsberatungsstelle im Beratungs- und BildungsCentrum der Dia-
konie Münster umfasst sowohl die allgemeine Schwangerschaftsberatung als auch die Be-
ratung im Schwangerschaftskonflikt einschließlich der rechtlich vorgeschriebenen Bera-
tungsbescheinigung nach § 7 SchKG.
Als integrierte Beratungsstelle haben wir intern kurze Wege zu der Erziehungsberatung
oder unserer Stadtteilkoordination „Frühe Hilfen“. Fachdienstübergreifend arbeiten wir in-
nerhalb unserer verschiedenen spezialisierten Dienste, wie z.B. Migrationsdienst, Schuld-
ner-, Sucht-, Erziehungsberatung beratend als auch ganzheitlich und präventiv bildend zu-
sammen.
Im Sozialraum erfüllen wir familien-, frauen- und sozialpolitische Aufgaben und sind darüber
hinaus in Arbeitskreisen und Gremien im Bereich von Kirche und Diakonie sowie auf kom-
munaler Ebene gut vernetzt.
Evangelische Schwangerschaftskonfliktberatung dient dem Schutz des ungeborenen Le-
bens und des Lebens der Frau. In umfassendem Sinn ist sie so Beratung zum Leben und
zugleich ergebnisoffen im Prozess der Beratung selbst. Sie steht allen Menschen offen,
unabhängig von ihrer Religions- oder Konfessionszugehörigkeit, von Weltanschauung oder
Nationalität.
Grundlage unserer Beratung ist es, dass werdendes Leben nur „mit der Frau, nicht gegen
sie“ geschützt werden kann.
pro familia - Beratungsstelle Münster
Träger: Deutsche Gesellschaft für Familienplanung, Sexualpädagogik und
Sexualberatung NRW
pro familia ist die Deutsche Gesellschaft für Familienplanung, Sexualberatung und Sexual-
pädagogik. Sie steht für ein humanistisches Menschenbild, in dessen Mittelpunkt die Frei-
heit des Menschen in eigener Verantwortung und die soziale Gerechtigkeit stehen.
pro familia ist parteipolitisch und konfessionell ungebunden. Leitbild ist die Wahrung des
Rechts auf sexuelle und reproduktive Gesundheit und die Verankerung einer selbstbe-
stimmten und verantwortlichen Sexualität – verbunden mit der sozialen Verantwortung, die
Persönlichkeitsrechte anderer Menschen, insbesondere von Kindern und Jugendlichen, zu
achten.
pro familia bietet in Münster Beratung zu allen Fragen rund um Sexualität,
Schwangerschaft und Geburt an. Sie unterstützt Ratsuchende darin, verantwortliche,
selbstbestimmte Entscheidungen zu treffen und eigene Lösungsmöglichkeiten zu entwi-
ckeln.
In der Beratungsstelle Münster arbeitet ein multiprofessionelles Team aus SozialarbeiterIn-
nen, Sozial- und Diplom-PädagogInnen, PsychologInnen, Ärztinnen und Beratungsstellen-
assistentinnen. Alle Berufsgruppen nehmen regelmäßig an Weiterbildung und Supervision
teil. Besondere Arbeitsschwerpunkte sind die Schwangeren- und Schwangerschaftskon-
fliktberatung, die sexualpädagogische Arbeit, Beratung zu Pränatal Diagnostik, Kinder-
wunsch sowie zu Partnerschaft und Sexualität.
5
Sozialdienst katholischer Frauen e.V.
Träger: Sozialdienst katholischer Frauen e. V. Münster
Der Sozialdienst katholischer Frauen e. V. Münster (SkF) leistet mit seiner vom Bischof
von Münster anerkannten Schwangerschaftsberatung einen unverzichtbaren Beitrag im
Rahmen der vom Gesetzgeber geforderten unterschiedlichen weltanschaulichen Ausrich-
tung gemäß § 3 SchKG zur Durchführung der Beratung nach § 2 SchKG.
Hierzu gehört auch ein differenziertes Angebot im Bereich der sexualpädagogischen Prä-
ventionsarbeit, mit dem sich der SkF an Jugendliche und junge Erwachsene und an Eltern
und Multiplikatoren/Innen in der Seelsorge und der Sozial- und Bildungsarbeit richtet.
Die Beratungsangebote sind über die Zusammenarbeit auf der lokalen Ebene hinaus auf
der Diözesan- und auf der Bundesebene eingebunden in ein Netzwerk von katholischen
Beratungsdiensten.
Auf die Nöte und Schwierigkeiten, die sich im Zusammenspiel von Ausbildung, Beruf, Part-
nerschaft und Familie ergeben, reagiert der SkF mit besonderen Projekten. Exemplarisch
ist hier verwiesen auf „Madame Courage“, ein Spendenprojekt, welches in Kooperation mit
anderen Trägern das Ziel verfolgt, allein erziehende Studierende in der Examensphase fi-
nanziell zu unterstützen.
Donum vitae Münster e.V.
Träger: donum vitae Münster e.V
Donum vitae Münster e.V. wurde 2001 als Verein gegründet, um gesetzlich anerkannte
Schwangerschaftsberatung nach christlichen Grundsätzen anzubieten.
Grundlage unserer Arbeit ist neben den gesetzlichen Vorgaben des StGB und des SchKG
das Beratungskonzept des Bundesverbandes donum vitae.
Schwangerenberatung hat die Aufgabe, die Not der Frau zu verstehen, mit ihr gemeinsam
nach Hilfsmöglichkeiten zu suchen und die Frau in ihrer reflektierten Entscheidungsfindung
zu unterstützen. Dies umfasst auch die Bereiche der Beratung in Zusammenhang mit prä-
nataler Diagnostik und der Kinderwunschbehandlung.
Wichtig ist uns auch die Prävention durch sexualpädagogische Veranstaltungen in Schulen
und Bildungseinrichtungen.
Methodisch arbeiten wir auf der Basis des systemischen, lösungsorientierten Ansatzes in
Form von Einzel- und Paarberatungen, aber auch das weitere soziale Umfeld kann auf
Wunsch mit einbezogen werden.
Neben der psychosozialen Beratung können wir durch kurzfristige Erreichbarkeit, durch
Vermittlung sozialrechtlicher und finanzieller Hilfen und durch die Kooperation mit anderen
Trägern im Netz der frühen Hilfen umfassende Unterstützung sicherstellen.
6
3. Entwicklungen in der Schwangerschafts- und Schwa ngerschafts(konflikt)-
beratung der Stadt Münster
Die Schwangerschaftsberatungsstellen erstellen jährlich einen Erfahrungsbericht.
Die Berichte sind direkt über die nachfolgend aufgeführten Träger abrufbar.
Eine Kompaktauswertung (statistische Daten) zu den Entwicklungen in der Schwanger-
schafts- und Schwangerschafts(konflikt)beratung der Stadt Münster ist diesem Bericht bei-
gefügt. (Anlage 1)
Amt für Kinder, Jugendliche und Familien der Stadt Münster
Schwangerschafts(konflikt)beratungsstelle
Träger: Stadt Münster, Amt für Kinder, Jugendliche und F amilien
Anschrift: Hafenstr. 30, 48153 Münster
E-Mail: schwangerschaftsberatung@stadt-muenster.de
Internet: www.stadt-muenster/jugendamt/eltern-und-
familien/schwangerschaftsberatung
Beratungs- und BildungsCentrum der Diakonie Münster
Träger: Diakonie Münster
Beratungs-und BildungsCentrum GmbH
Anschrift: Hörsterplatz 2b, 48147 Münster
E-Mail:
beratungs-und-bildungsCentrum@diakonie-muenster.de
Internet: www.diakonie-muenster.de
pro familia - Beratungsstelle Münster
Träger : Deutsche Gesellschaft für Familienplanung, Sexual pädagogik
und Sexualberatung NRW
Anschrift : Ludgeriplatz 12, 48151 Münster
E-Mail: muenster@profamilia.de
Internet: www.profamilia.de
Sozialdienst katholischer Frauen e.V.
Träger: Sozialdienst kath. Frauen e.V. Münster
Anschrift: Wolbecker Str. 16 a, 48155 Münster
E-Mail:
skf@skf-muenster.de
Internet: www.skf-muenster.de
Donum vitae Münster e.V.
Träger: Donum vitae Münster e.V.
Anschrift: Scharnhorststr. 66, 48151 Münster
E-Mail:
beratung@donum-vitae.muenster.de
Internet: www.donum-vitae-muenster.de/home
7
4. Finanzierungsbeteiligung des Landes Nordrhein-We stfalen
Die Schwangerschaftsberatungsstellen erhielten im Berichtszeitraum eine Finanzie-
rungsbeteiligung des Landes NRW in Höhe von 80 Prozent der Bruttopersonalkosten
und eine Sachkostenpauschale in Höhe von 8.800 € jährlich pro Arbeitsplatz.
Der Landtag von Nordrhein-Westfalen hat 2014 das Ausführungsgesetz zum Schwanger-
schaftskonfliktgesetz verabschiedet. Auf dieser Grundlage wurde die Zuteilung der förder-
fähigen Fachkraftstellen für den Zeitraum 2016 bis 2020 festgelegt.
Gesetzliche Grundlagen:
Schwangerschaftskonfliktgesetz (SchKG)
Ausführungsgesetz zum Schwangerschaftskonfliktgese tz Nordrhein-Westfalen
(AG SchKG) und der Verordnung zum Ausführungsgesetz zum Schwangerschafts-
konfliktgesetz (VO AG SchKG)
5. Finanziellen Hilfen
5.1 Bundesstiftung „Mutter und Kind“
Die Bundesstiftung „Mutter und Kind - Schutz des ungeborenen Lebens“ wurde 1984 ein-
gerichtet mit dem Ziel, die Bedingungen für das ungeborene Leben zu verbessern und
seinen Schutz zu stärken. Sie untersteht der Rechtsaufsicht des Bundesministeriums für
Familie, Senioren, Frauen und Jugend und erhält für ihre Arbeit jährlich mindestens 92
Millionen Euro aus dem Bundeshaushalt, die sie nach einem Bevölkerungsschlüssel an
die Zuwendungsempfänger auf Landesebene (für NRW: Caritasverband für die Diözese
Münster e. V.) vergibt.
Im Stadtgebiet Münster beteiligen sich die folgenden Schwangerschaftsberatungsstellen
an der Vergabe der Bundesstiftungsmittel:
Sozialdienst katholischer Frauen e.V. - Schwangers chaftsberatung
Donum Vitae e. V., Ortverein Münster
Schwangerschaftsberatungsstelle im Amt für Kinder, Jugendliche und Familien
Die Stiftungsmittel können für Aufwendungen gewährt werden, die im Zusammenhang mit
der Schwangerschaft, Geburt sowie der Pflege und Er ziehung des Kleinkindes entstehen.
Diese umfassen insbesondere die Erstausstattung des Babys, die Wohnung und deren
Einrichtung und in besonderen Einzelfällen die Weit erführung des Haushalts oder die Be-
treuung des Säuglings oder Kleinkindes.
Die Bundesstiftung sieht eine einmalige Antragstellung bis zum Ende der Schwanger-
schaft vor. In Ausnahmefällen ist eine Nachantragst ellung auch nach der Geburt möglich,
wenn sich die Situation gravierend verschlechtert hat.
Es besteht kein Rechtsanspruch auf Unterstützung durch Mittel aus der Bundesstiftung.
Die Inanspruchnahme von Hilfen aus der Bundesstiftu ng unterliegt einer Einkommens-
grenze. Die Einkommensgrenze für die Leistungen aus der Bundesstiftung "Mutter und
Kind -Schutz des ungeborenen Lebens" orientiert sic h an dem Eckregelsatz des § 28
SGB XII und wird bei Veränderungen der Regelbedarfe regelmäßig neu berechnet.
8
Einkommensgrenzen gültig ab 01.01.2015
Verh. / Paar Alleinerziehend
1.835 €
1.496 €
Zuzüglich für jedes Kind
von 0 - 5 Jahren von 6 - 13 Jahren von 14 - 25 Jahren
359 € 419 € 479 €
Einkommensgrenzen gültig ab 01.01.2016
Verh. / Paar Alleinerziehend
1.858 €
1.515 €
Zuzüglich für jedes Kind
von 0 - 5 Jahren von 6 - 13 Jahren von 14 - 25 Jahren
364 € 424 € 485 €
Für Frauen in Münster wurden im Berichtszeitraum Bundesstiftungsmittel in folgendem
Umfang zur Verfügung gestellt:
Bundesstiftungsmittel
2014 2015 2016
Sozialdienst kath.
Frauen 212.048,37 €
205.460,00 € 199.952,00 €
Donum Vitae 22.134,40 € 22.219,40 € 19.534,40 €
Stadt Münster 46.795,42 € 47.916,91 € 46.876,31 €
Summe 280.978,19 € 275.596,31 € 266.362,71 €
9
5.2 Sonderfonds „Hilfen für Schwangere, Mütter und Kinder zum Schutz des unge-
borenen Lebens“ der Stadt Münster
Der Sonderfonds wurde 1976 mit Aufnahme der Schwangerschafts- und Schwanger-
schaftskonfliktberatung eingerichtet, um Frauen, Paaren und Familien in Notsituationen
über die gesetzlichen Hilfen hinaus eine konkrete Unterstützung anbieten zu können.
Es besteht kein Rechtsanspruch auf Leistungen. Bei den Sonderfondsmitteln handelt es
sich um freiwillige Leistungen der Stadt Münster in Form von finanziellen Hilfen, die unmit-
telbar, schnell und unbürokratisch gewährt werden.
Alle fünf Schwangerschaftsberatungsstellen im Stadtgebiet Münster beteiligen sich an der
Vergabe der Mittel. Voraussetzung für die Hilfegewährung ist die Kontaktaufnahme zu ei-
ner Schwangerschaftsberatungsstelle bis zur 12. Schwangerschaftswoche (pc) bzw. bis
zur 14. Schwangerschaftswoche (pm).
Die Vergabe der Mittel erfolgt einkommensabhängig. Die jeweils gültigen und zu berück-
sichtigenden Einkommensgrenzen orientieren sich an den Regularien der Bundesstiftung
“Mutter und Kind“ - Schutz des ungeborenen Lebens, um eine weitestgehende Gleichbe-
handlung von Frauen / Familien bei der Vergabe von Sonderfonds und Stiftungsmitteln zu
gewährleisten.
Ein wesentlicher Unterschied zwischen dem Sonderfonds und der Bundesstiftung besteht
im Zeitraum der Inanspruchnahme. Die Bundesstiftung sieht eine einmalige Antragstel-
lung vor. Die Hilfen aus dem Sonderfonds können bis zur Vollendung des 3. Lebensjahres
beantragt werden.
Die finanzielle Hilfegewährung in Verbindung mit professioneller Beratung hat sich als
Türöffner bewährt. Bei Bedarf werden im Rahmen der Beratung weitere Hilfen und Ange-
bote vermittelt. Die Begleitung der Frauen, Familien und Kinder vom Beginn der Schwan-
gerschaft bis zum 3. Lebensjahr des Kindes stellt somit einen wichtigen Aspekt im Kontext
der „Frühen Hilfen“ dar.
5.2.1 Grundlagen der Leistungsgewährung - Richtlini en
Für die Vergabe der Leistungen aus dem Sonderfonds steht ein festgesetztes Budget in
Höhe von 255.650,00 € / jährlich zur Verfügung.
Grundlage für die Gewährung der finanziellen Hilfen aus dem Sonderfonds der Stadt
Münster sind die Richtlinien zur Vergabe der Mittel aus dem Sonderfonds der Stadt
Münster “Hilfen für Schwangere, Mütter und Kinder zum Schutz des ungeborenen Le-
bens“.
10
Die Richtlinien - gültig ab 01.04.2014 - sehen folgende Leistungen des Sonderfonds
vor:
5.2.2 Inanspruchnahme des Sonderfonds
Haushaltsansätze und jeweilige Ausgaben ab 2002 (Euroumstellung):
Jahr Haushaltsansatz Ausgaben
2002 255.650,00 € 270.627,78 €
2003 255 650,00 € 255.640,01 €
2004 255 650,00 € 247.894,67 €
2005 255 650,00 € 220.183,20 €
2006 255 650,00 € 241.816,55 €
2007 255 650,00 € 240.116,00 €
2008 255 650,00 € 268.468,95 €
2009 255 650,00 € 268.256,00 €
2010 255 650,00 € 264.031,00 €
2011 255 650,00 € 284.454,00 €
*
2012 255 650,00 € 238.574,00 €
2013 255.650,00 € 230.088,50 €
2014 255.650,00 € 261.705,00 € *
2015 255.650,00 € 289.665,00 € *
2016 255.650,00 € 290.650,00 € *
* Die Mittel konnten budgetneutral aus dem Hauhalt des Amtes 51 bereitgestellt werden.
Art der Leistung Hilfeanspruch für
Antragstellerinnen mit
eigenem Einkommen
und / oder Transfer-
leistungen
(z. B. BAföG, Wohngeld)
Anspruch als ergänzende
Leistung zu SGB II / XII
und AsylbLG
Regelleistungen
Bekleidungshilfen für die
Schwangere
200,00 € 100,00 €
Babyerstausstattung
565,00 € 130,00 €
Bedarf im 1. Lebensjahr
300,00 € 300,00 €
Bedarf im 2. Lebensjahr
200,00 € 200,00 €
Bedarf im 3. Lebensjahr
150,00 € 150,00 €
Optionale Hilfen
Bedarf für Wohnen und
Einrichten bei schwanger-
schaftsbedingtem Umzug
(Antragstellung möglich bis zur
Vollendung des 2. Lebensjahres
des Kindes)
400,00 € 400,00 €
*
Nachrangigkeitsprinzip *Gewährte Leistungen für Umzug / Erstausstattung
einer Wohnung nach SGB II werden bei der
Gewährung von Hilfen aus dem Sonderfonds
angerechnet.
11
Fallzahlen
Von den Beratungsstellen ist der Sonderfonds wie folgt in Anspruch genommen worden:
Fälle
2014
€ / 201 4 Fälle
2015
€ / 201 5 Fälle
2016
€/201 6
Diakonie Münster 107 36.875,00 89 31.935,00 97 34.205,00
Pro Familia 199 81.155,00 205 86.655,00 208 91.670,00
Sozialdienst
kath. Frauen
333 85.675,00 402 108.430,00 383 102.150,00
Donum Vitae 63 22.670,00 67 26.400,00 80 30.835,00
Stadt Münster 94 35.330,00 115 36.245,00 98 31.790,00
Gesamt 796 261.705,00 878 289.655,00 86 6 290.650,00
Bei einem Beratungsfall sind ein oder mehrere Anträge im Berichtsjahr möglich.
Die Zahl der Beratungsfälle ist bei den Schwangerschaftsberatungsstellen im Berichtszeit-
raum 2015 um 82 Fälle gegenüber dem Vorjahr gestiegen und in 2016 um 12 Fälle ge-
sunken.
596
664
713
751 773 746 742 767 746
796
878 866
0
100
200
300
400
500
600
700
800
900
1000
2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016
Fallzahlen
Seit der Reformierung der Sozialgesetzgebung / Einführung von Hartz IV im Jahr 2005
sind die Fallzahlen von 596 auf 866 gestiegen. Dies entspricht einer Zunahme von
45,3 %.
Die in den letzten Jahren gestiegenen Fallzahlen sind darauf zurückzuführen, dass die
Einwohnerzahlen in Münster durch Zuwanderung sowie durch Zuzüge kontinuierlich ge-
stiegen sind. Zudem zeichnet sich durch die Entwicklung der Fallzahlen das zunehmende
Armutsrisiko ab. Die sozialen Notlagen von Alleinerziehenden und Familien haben sich
durch die aktuelle gesellschaftliche Entwicklung verschärft. Insbesondere ist es für die
genannten Zielgruppen schwierig, bezahlbaren Wohnraum zu finden.
12
Antragszahlen
Die Antragszahlen * liegen auf konstant hohem Niveau.
Anzahl der Anträge
insgesamt Antragstellerinnen mit
eigenem Einkommen
und / oder Transfer-
leistungen
Anspruch als ergä n-
zende Leistung zu
SGB II / XII
und AsylbLG
2014 1.040 357 683
2015 1.116 299 817
2016 1.124 336 788
* Pro Beratungsfall sind ein oder mehrere Anträge im Berichtsjahr möglich.
Die Zahl der gestellten Anträge ist im Berichtszeitraum unverändert hoch. In 2015 und 2016
sind die Antragszahlen sogar gestiegen. Das Verhältnis Antragstellerinnen mit eigenem
Einkommen und / oder Transferleistungen zu Antragstellerinnen mit Anspruch als ergän-
zende Leistung zu SGBII / XII und AsylbLG ist gleichbleibend.
5.2.3 Ausgabenstruktur
Die durchschnittliche Ausgabe je Beratungsfall:
Jahr Anzahl der Fälle Ausga ben pro Fall
2014 796 328,78 €
2015 878 329,91 €
2016 866 335,62 €
Ausgabenkategorie 2015
Schwangerschaftsbekleidung 25.360,00 €
Babyerstausstattung 53.505,00 €
Bedarf im 1. Lebensjahr 104.100,00 €
Bedarf im 2. Lebensjahr 50.600,00 €
Bedarf im 3. Lebensjahr 29.850,00 €
Optionale Hilfen
Bedarf f. Wohnen und Einrichten bei
schwangerschaftsbedingtem Umzug
26.250,00 €
Gesamtaufwand 289.665,00 €
13
Ausgabenkategorie 2016
Schwangerschaftsbekleidung 28.400,00 €
Babyerstausstattung 54.200,00 €
Bedarf im 1. Lebensjahr 99.600,00 €
Bedarf im 2. Lebensjahr 53.400,00 €
Bedarf im 3. Lebensjahr 30.500,00 €
Optionale Hilfen
Bedarf f. Wohnen und Einrichten bei
schwangerschaftsbedingtem Umzug
24.550,00 €
Gesamtaufwand 290.650,00 €
Ausgaben 201 5 Ausgaben 201 6
Gesamt 289.665,00 € Gesamt 290.650 ,00 €
Schwangerschafts-
bekleidung
10%
Babyerstaus-
stattung
21%
Bedarf im 1.
Lebensjahr
36%
Bedarf im 2.
Lebensjahr
17%
Bedarf im 3.
Lebensjahr
10%
Bedarf f. Wohnen
und Einrichten bei
schwangerschafts-
bedingtem Umzug
6 %
Hilfearten 2015
14
Schwangerschafts-
bekleidung
9%
Babyerstaus-
stattung
18%
Bedarf im 1.
Lebensjahr
34%
Bedarf im 2.
Lebensjahr
18%
Bedarf im 3.
Lebensjahr
11%
Bedarf f. Wohnen
und Einrichten bei
schwangerschafts-
bedingtem Umzug
10%
Hilfearten 2016
In 2015 (2016) betrugen die vorgeburtlichen Hilfen 31 % (27 %) bestehend aus Schwan-
gerschaftsbekleidung und Babyerstausstattung und die nachgeburtlichen Hilfen 63 %
(63 %) bestehend aus den Hilfen für das 1., 2., u. 3. Lebensjahr. Der Anteil der Woh-
nungs- und Einrichtungsbeihilfe betrug 2015 – 6 % und in 2016 – 10 %.
5.3 Hilfen zur Familienplanung der Stiftung Siverde s
Im Rahmen der Hilfen zur Familienplanung können zuverlässige, längerfristig angelegte
Verhütungsmethoden wie z. B. Spirale, Implanon (Hormonstäbchen) und Sterilisation für
Frauen, die sich in einer schwierigen persönlichen, wirtschaftlichen und sozialen Situation
befinden, gefördert werden. In Einzelfällen werden auch anteilige Kosten für die Sterilisa-
tion des Partners / Ehemannes übernommen.
Die Empfänger der Hilfe sind Anspruchsberechtigte nach SGB II / SGB III oder SGB XII,
für die seit der Gesundheitsreform 2005 keine Verhütungsmittel mehr gezahlt werden.
Frauen / Paare, die Hilfen zur Familienplanung erhalten, übernehmen in der Regel einen
Eigenanteil, so dass die Kostenübernahme aus der Stiftung Siverdes anteilig erfolgt.
Das Budget wurde 2014 von 20.000 € auf 25.000 € aufgestockt. Auf die bereitgestellten
Mittel können alle Schwangerschaftsberatungsstellen zugreifen.
Über die Hilfegewährung entscheidet die Stiftungsverwaltung auf der Grundlage einer
Stellungnahme der Schwangerschaftsberatungsstellen und des Gesundheitsamtes.
Im Jahr 2015 wurden 128 Anträge auf anteilige Kostenübernahme gestellt. Vom Budget
in Höhe von 25.000 Euro wurden 25.107,28 Euro verausgabt. Demnach gab es eine
Überzahlung in Höhe von 107,28 €
Im Jahr 2016 sind insgesamt 102 Anträge bewilligt worden. Vom Budget in Höhe von
25.000 Euro wurden 21.880,85 € verausgabt.
Die Restfördersumme in Höhe von 3.119,15 € beruht darauf, dass bewilligte Maßnahmen
zum Jahresende noch nicht durchgeführt bzw. abgerechnet und somit die hierfür vorge-
sehenen Mittel in 2016 nicht abgerufen wurden.
Anlage 1
Statistische Daten - Kompaktauswertung der fünf Schwangerschaftsberatungsstellen
in der Stadt Münster
Gesamtberatungszahlen / Fälle
Stadt
Münster
Pro
Familia*
Diakonie
Münster
Donum
Vitae
Sozialdienst
kath. Frauen Summe
2014 414 1.483 192 381 1.081 3.551
2015 450 1.326 172 420 1.123 3.491
2016 442 1.462 211 414 1.425 3.954
Gesamt 1.306 4.271 575 1.215 3.629 10.996
allgemeine Beratungen/Konfliktberatungen
Stadt
Münster
Pro
Familia*
Diakonie
Münster
Donum
Vitae
Sozialdienst
kath. Frauen Summe
2014 §2 729 2.093 550 584 3.203 7.159
§5/§6 64 448 39 126 0 677
2015 §2 767 2.034 388 274 3.041 6.504
§5/§6 86 430 24 146 0 686
2016 §2 737 2.099 474 269 3.107 6.686
§5 /§6 82 452 32 145 0 711
Die Zahlen von Pro Familia beinhalten auch die Sexual- und Partnerschaftsberatung, Sexualaufklärung /
Sex.päd. Beratung , Familienplanungsberatung, Kinderwunsch und Verhütungsberatung.
6.504 / 6.686 15/16 allgem. Beratungen
68 6 / 711 15/16 Konfliktberatungen
Anlass der Erstberatung in der Allgemeinen Schwangerschaftsberatung § 2 SchKG
SSB*
Sexual/
Partner-
ber.
Fam.plan.-
KiWunsch
Verhüt.-
ber.
Ber. / prä-
nat. Diag-
nostik
Ber.
nach
Geb.
etc.
Ber.
nach
Fehlgeb.
etc.
Sexual-
aufkl.
Sonst.
Stadt
Münster
2014 235 0 58 1 56 2 0 2
2015 195 1 53 0 111 3 0 4
2016 189 1 51 0 114 5 0 7
Pro
Familia
2014 241 220 138 160 131 13 102 30
2015 252 205 119 122 117 11 68 7
2016 298 176 155 173 122 18 68 6
Diakonie
Münster
2014 75 1 11 0 51 2 1 16
2015 73 8 4 0 53 2 0 9
2016 82 7 13 0 75 0 0 8
Donum
Vitae
2014 139 4 34 9 62 5 3 13
2015 148 2 29 8 67 2 1 17
2016 149 3 25 7 70 5 0 10
Soziald.
kath.
Frauen
2014 694 0 54 5 345 4 0 38
2015 689 0 34 2 377 0 0 21
2016 834 0 34 1 516 1 0 40
* Schwangerschaftsberatung
Beratungsanlässe für die Konfliktberatung § 5, § 6 SchkG (Mehrfachnennungen)
fehl -
end.
Kiwu.
Konfl.
Part./
Fami-
lie
Droh.
Arbeits
beits-
losigk.
Vater
will
kein
Kind
Woh.
probl
Fi-
nanz
psy. /
phy.
Überf
Ausb.
Beruf
befürch.
Krankh.
Stadt
Münster
2014 8 24 1 8 26 43 21 29 4
2015 2 31 1 11 24 36 18 31 5
2016 7 30 7 7 32 36 34 26 3
Pro
Familia
2014 15 157 19 77 47 146 146 207 25
2015 28 123 16 65 38 126 147 187 21
2016 40 166 17 88 66 161 131 193 27
Diakonie
Münster
2014 1 20 6 8 11 19 15 18 2
2015 3 11 1 2 3 7 7 8 1
2016 1 8 1 4 12 15 8 12 2
Donum
Vitae
2014 17 54 17 41 28 57 59 46 7
2015 66 58 16 53 25 84 67 86 11
2016 89 58 18 55 31 73 83 69 5
Soziald.
kath.
Frauen
2014 keine Konfliktberatungen
2015 Keine Konfliktberatungen
2016 Keine Konfliktberatungen
Staatsangehörigkeit
deutsch andere Übersetz.
Stadt Münster
2014 189 172 50
2015 202 190 76
2016 163 215 77
Pro Familia
2014 1.318 165 31
2015 1.167 159 39
2016 1.218 244 29
Diakonie Münster
2014 90 100 6
2015 66 83 10
2016 94 117 23
Donum Vitae
2014 232 147 37
2015 281 139 58
2016 248 166 91
Sozialdienst
kath. Frauen
2014 537 544 17
2015 510 506 3
2016 575 745 5
Pro Familia - Zahlen siehe obige Erläuterung
Altersstruktur gesamt
unter 14
14-17
18-21
22-26
27-34
35-39
ab 40
ohne
Angabe
Stadt
Münster
2014 0 11 49 100 182 40 20 32
2015 0 11 59 102 150 53 29 46
2016 0 7 53 83 177 61 21 40
Pro
Familia
2014 9 54 129 263 521 236 222 49
2015 2 37 116 231 467 231 175 67
2016 2 60 117 255 523 271 173 61
Diakonie
Münster
2014 0 2 19 62 65 26 8 10
2015 0 3 18 57 64 24 4 2
2016 0 1 24 76 59 31 8 12
Donum
Vitae
2014 1 8 40 118 121 48 21 24
2015 0 10 27 106 168 59 24 26
2016 0 7 34 111 152 68 25 17
Soziald.
kath.
Frauen
2014 0 22 61 294 532 134 38 0
2015 0 22 56 305 588 108 44 0
2016 2 23 84 375 740 155 46 0
Minderjäh. (bis 18) in Beratung nach § 2
2014 2015 2016
Stadt Münster 7 6 7
Pro Familia 45 21 45
Diakonie Münster 0 3 0
Donum Vitae 8 5 5
Sozialdienst
kath. Frauen 22 22 25
Gesamt 82 57 82
Minderjäh. (bis 18) in Beratung nach §§ 5,6
2014 2015 2016
Stadt Münster 4 5 0
Pro Familia 18 18 17
Diakonie Münster 2 0 1
Donum Vitae 1 5 2
Sozialdienst
kath. Frauen 0 0 0
Gesamt 25 28 20
Pro Familia - Zahlen siehe obige Erläuterung
Erfahrungsbericht der Schwangerschaftsberatungsstellen
im Stadtgebiet Münster und Bericht über die Entwicklung
des Sonderfonds „Hilfen für Schwangere, Mütter und
Kinder zum Schutz des ungeborenen Lebens“ für die
Jahre 2015 und 2016
Impressum
Herausgeberin:
Stadt Münster
Amt für Kinder, Jugendliche und Familien
Schwangerschaftsberatungsstelle
Zusammenstellung: Brigitte Berghoff, Anke Aldenborg
April 2017, Auflage 330
Beratungsverlauf (3)
Beschluss: zur Kenntnis genommen
Zur SitzungBeschluss: zur Kenntnis genommen
Zur SitzungBeschluss: zur Kenntnis genommen
Zur SitzungOrte (5)
- Hafenstraße 30
- Wolbecker Straße 16a
- Scharnhorststraße 66
- Hörsterplatz 2b
- Ludgeriplatz 12
Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.
Details
- Aktenzeichen
- V/0190/2017
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 09.03.2017
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37