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V/0190/2017

Entwicklungen in der Schwangerschafts-und Schwangerschaftskonfliktberatung und Bericht zum Sonderfonds "Hilfen für Schwangere, Mütter

Vorlagen 09.03.2017

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Berichtsvorlage

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Schwangerschaftsberatung_Erfahrungsbericht_2015_2016

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Berichtsvorlage

3318 Zeichen

V/0190/2017 
DER OBERBÜRGERMEISTER 
Amt für Kinder, Jugendliche und Familien 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
Entwicklungen in  der Schwangerschafts- und Schwangerschaftskonfliktberatung und Bericht zum 
Sonderfonds "Hilfen für Schwangere, Mütter und Kinder zum Schutz des ungeborenen Lebens" 
der Stadt Münster für die Jahre 2015 und 2016 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
03.05.2017 Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien Bericht 
30.05.2017 Ausschuss für Gleichstellung Bericht 
21.06.2017 Ausschuss für Soziales, Stiftungen, Gesundheit, Verbraucherschutz und 
Arbeitsförderung Bericht 
 
 
Bericht: 
 
Der Erfahrungsbericht für die Jahre 2015 und 2016 setzt die seit 1977 turnusmäßig alle 2 Jahre 
erfolgende Berichterstattung fort. 
 
Der Bericht beschreibt die wesentlichen Grundlagen der  Schwangerschafts - und Schwanger-
schaftskonfliktberatung. Die Schwangerschaftsberatungsstellen erstellen j ährlich detaillierte Er -
fahrungsberichte, die über die Träger abrufbar sind. Seit 2010 werden die Berichte nicht mehr in 
den Gesamtbericht eingefügt.  Die Kompaktauswertung (Statistische Daten - Anlage 1) zeigt die 
Entwicklungen in den  fünf Schwangerschaf tsberatungsstellen im Stadtgebiet Münster in ko m-
primierter Form auf. 
 
 Beratungs- und BildungsCentrum, Diakonie Münster 
 Pro Familia – Beratungsstelle Münster 
 Sozialdienst katholischer Frauen e.V.  - Schwangerschaftsberatung 
 Donum Vitae e.V., Ortverein Münster 
 Schwangerschaftsberatungsstelle im Amt für Kinder, Jugendliche und Familien 
 
 
Die Gesamt - Fallzahlen der Beratungsstellen sind 2016 gegenüber dem Vorjahr deutlich gesti e-
gen (3.491 / 2015 und 3.954 / 2016) Sowohl die allgemeinen, sozialen und finanziell en Schwan-
gerschaftsberatungen (6.504 / 2015 und 6.686 / 2016) als auch die Konfliktberatungen(686 / 
2015 und 711 / 2016) haben zugenommen, obwohl im Bereich der Konfliktberatungen jahrelang 
eine rückläufige Tendenz zu  verzeichnen war. 
 
 
 
Vorlagen-Nr.: 
  
V/0190/2017 
Auskunft erteilt: 
Frau Berghoff 
Ruf: 
492-5681 
E-Mail: 
BerghoffB@stadt-muenster.de 
Datum: 
28.02.2017 
Öffentliche Berichtsvorlage

2 
V/0190/2017 
 
Dementsprechend ist auch die Entwicklung im Bereich des Sonderfonds „Hilfen für Schwangere, 
Mütter und Kinder zum Schutz des ungeborenen Lebens“. Die Zahlen sind im Berichtszeitraum 
auf rund 1.120 Anträge gewachsen. Den gestellten Anträgen konnte im Jahr 2015  vollständig 
und 2016 weitgehend stattgegeben werden. Rund 20 Anträge wurden in das Jahr 2017 übertr a-
gen und zeitnah bewilligt.  Der Haushaltsansatz von 255.650,00 € wurde in beiden Jahren übe r-
schritten. Die notwendigen Mittel konnten budgetneutral bereitgestellt werden. 
 
Die Entwicklung der Fall - und Antragszahlen in der Schwangerschaftsberatung korreliert mit der 
Einwohner- und der Geburtenzahl der Stadt Münster. Durch Zuzüge sowie durch Zuwanderung 
von Familien mit Migrationshintergrund und Flüchtlingen sind die Einwohner - und dementspre-
chend auch die Geburtenzahlen in Münster in den letzten Jahren kontinuierlich gestiegen. 
 
 
 
In Vertretung 
 
gez. 
Thomas Paal 
Stadtdirektor 
 
Anlagen: 
Gesamtbericht der  Schwangerschaftsberatungsstellen und Bericht zum Sonderfonds „Hilfen für 
Schwangere, Mütter und Kinder zum Schutz des ungeborenen Lebens“ der Stadt Münster für die 
Jahre  2015 und 2016

Schwangerschaftsberatung_Erfahrungsbericht_2015_2016

34372 Zeichen

Entwicklungen in der 
Schwangerschafts- und 
Schwangerschaftskonfliktberatung 
und Bericht zum Sonderfonds 
„Hilfen für Schwangere, Mütter und 
Kinder zum Schutz des ungeborenen Lebens“ 
der Stadt Münster 
für die Jahre 2015 und 2016

1
 
Inhalt 
 
 
1.  Einleitung   1 
2.  Leistungsbes chreibung  der Schwangerschaftsberatungsstellen in Münster  *- 
Trägerspezifische Aspekte  
2 
 
2 
3.  Erfahrungsberichte der Schwangerschafts - und Schwangerschafts (konflikt )- 
beratungsstellen in der Stadt Münster ** 
5 
4.  Finanzierungsbeteiligung des Landes Nor drhein -Westfalen  6 
5. Finanzielle Hilfen  6 
 
 5.1   Bundesstiftung  „Mutter und Kind“  6 
     
 5.2   Sonderfonds  „Hilfen für Schwangere , Mütter und Kinder zum Schutz des  
        ungeborenen Lebens“ der Stadt Münster 
8 
      
         5.2.1  Grundlagen d er Leistungsgewährung - Richtlinien  8 
         5.2. 2  Inanspruchnahme des Sonderfonds  9 
         5.2.3   Ausgabenstruktur  
 
11  
 5.3   Hilfen zur Familienplanung der Stiftung Siverdes  13  
 
 
Anlage      
Anlage 1: Statistische Daten – Kompaktauswertung 
Fallzahlen, Beratungskontexte und Zielgruppen  der fünf 
Schwangerschaftsberatungsstellen in der Stadt Münster 
 
 
 
 
 
 
 
 
 *    Die Leistungsbeschreibung der Schwangerschaftsberatungsstellen ist  als  
barrierefreies Dokument auf der Internetseite des Amtes für Kinder, Jugendliche  
und Familien der Stadt Münster einsehbar. 
 (aktuell unter: Jugendamt / Eltern-und-Familien / Schwangerschaftsberatung) 
 
**     Alle Schwangerschaftsberatungsstellen im Stadtgebiet Münster erstellen jährlich 
einen Erfahrungsbericht. Die Jahresberichte der Schwangerschaftsberatungs- 
stellen sind über die Träger abrufbar.

2
 
1. Einleitung  
 
Die Schwangerschafts- und Schwangerschaftskonfliktberatung umfasst vielfältige Hilfen 
und Angebote zu allen Fragen rund um Schwangerschaft, Geburt  und Sexualität.  
Wesentliche gesetzliche Grundlage der Schwangerschaftsberatung ist das Gesetz zur 
Vermeidung und Bewältigung von Schwangerschaftskonflikten (Schwangerschaftskonflikt- 
gesetz - SchKG). Neben dem Rechtsanspruch auf Beratung  (§ 2 Abs. SchKG) regelt das 
Gesetz auch die gemäß §§ 218, 219 Strafgesetzbuch (StGB) verpflichtende Beratung der 
Schwangeren in einem Schwangerschaftskonflikt (§§ 5, 6, 7 SchKG). 
 
Mit dem Gesetz zur Stärkung eines aktiven Schutzes von Kindern und Jugendlichen (Bun- 
deskinderschutzgesetz - BKiSchG) wurden für die Schwangerschaftsberatung verbindliche 
Grundlagen geschaffen, niederschwellige Angebote für Familien vor und nach der Geburt 
und in den ersten Lebensjahren des Kindes einzuführen und zu verstetigen                         
(§ 16 SGB VIII - Kinder und Jugendhilfegesetz, §§ 3, 4 des Gesetzes zur Kooperation und 
Information im Kinderschutz - KKG ). 
Damit ist die Kooperation der Schwangerschaftsberatung mit dem Bereich der Kinder- und 
Jugendhilfe beschrieben. In den Netzwerken der Frühen Hilfen der Stadt Münster, die in 
der Arbeit mit Familien dazu beitragen, das Wohl und die Entwicklung von Familien und 
Kindern zu fördern, stellt die Schwangerschaftsberatung einen wichtigen Baustein dar. 
 
Eine weitere gesetzliche Neuregelung ist 2014 durch das Gesetz zum Ausbau der Hilfen für 
Schwangere und zur Regelung der vertraulichen Geburt erfolgt. Das Gesetz basiert auf ei- 
ner Stufenlösung. In Stufe 1 werden zur Lösung der den Anonymitätswunsch bedingenden 
Konfliktlage Beratung und Hilfe angeboten. In Stufe 2 wird bei Nichtaufgabe der Anonymität 
zur vertraulichen Geburt beraten. Die Verantwortung für die Steuerung und Organisation 
des Verfahrens liegt bei den Schwangerschaftsberatungsstellen.  
Der Arbeitskreis der Schwangerschaftsberatungsstellen in Münster hat Anfang 2015 alle 
am Verfahren beteiligten Fachkräfte und Institutionen zu einem Koordinierungsgespräch 
eingeladen mit der  Intention, dass die Ansprechpartner der jeweiligen Institutionen zu- 
sammenkommen und die Verfahrensabläufe abstimmen. 
Im Berichtszeitraum 2015/2016 gab es bei den Schwangerschaftsberatungsstellen in Müns- 
ter keine Beratung zur vertraulichen Geburt gem. §§ 2/2a SchKG. 
 
Im September 2015 beteiligten sich die Schwangerschaftsberatungsstellen aktiv am Akti- 
onstag für Alleinerziehende in Münster, der von dem gleichnamigen Arbeitskreis initiiert 
wurde. Der Arbeitskreis Alleinerziehende in Münster ist ein Zusammenschluss von 23  Insti- 
tutionen, die in kirchlicher, freier und öffentlicher Trägerschaft für Ein-Eltern-Familien tätig 
sind. Neben der Präsentation der Angebotspalette für  Alleinerziehende in Münster wurden 
Fachkräfte und Bürger gleichermaßen angesprochen, um auf die Lebenssituation der Ziel- 
gruppe aufmerksam zu machen und Impulse zur Förderung und Unterstützung von Allein- 
erziehenden und ihren Kindern zu geben. 
Aufgrund der erhöhten Zuwanderung von Familien mit Migrationshintergrund und Flüchtlin- 
gen  wurde im Berichtszeitraum die Kooperation und Vernetzung des Arbeitskreises der 
Schwangerschaftsberatungsstellen mit dem Sozialdienst für Flüchtlinge der Stadt Münster 
intensiviert.  In verschiedenen Einrichtungen erfolgten von den Schwangerschaftsbera- 
tungsstellen der freien und des öffentlichen Trägers Gruppenangebote  für Flüchtlingsfrau- 
en zu den Themen Körperwissen, Verhütung und Hilfen zur Familienplanung. 
Das Zusammenwirken und die Kooperation mit anderen Akteuren auf  mittelbarer und un- 
mittelbarer Ebene sowie die Information der Öffentlichkeit sind wesentliche Aspekte der Ar- 
beit.

3
 
2. Leistungsbeschreibung der Schwangerschaftsberatu ngsstellen 
in der Stadt Münster 
 
 
Die Schwangerschaftsberatungsstellen in Münster haben im Rahmen eines Qualitätszirkels 
eine umfassende Leistungsbeschreibung ihrer Angebote als Grundlage für eine Leistungs- 
vereinbarung erarbeitet, die von den Trägervertretern der nachfolgenden Beratungsstellen 
unterzeichnet wurde:  
 
 Diakonie Münster - Beratungs- und BildungsCentrum 
 Pro Familia - Beratungsstelle Münster 
 Sozialdienst katholischer Frauen e. V. - Schwangerschaftsberatung 
 Donum Vitae Münster e. V. 
   Schwangerschaftsberatungsstelle im Amt für Kinder, Jugendliche und Familien 
 
Die vollständige Leistungsbeschreibung ist als barrierefreies  Dokument auf der Internetsei- 
te des Amtes für Kinder, Jugendliche und Familien einsehbar. 
(aktuell unter: Jugendamt / Eltern und Familien / Schwangerschaftsberatung) 
 
 
 
 
2.1 
Trägerspezifische Aspekte der Schwangerschaftsberatungsstellen in Münster  
 
Amt für Kinder, Jugendliche und Familien der Stadt Münster 
Schwangerschafts(konflikt)beratungsstelle 
Träger:        Stadt  Münster, Amt für Kinder, Jugendliche und Familien 
 
 
Die Beratung in der  Schwangerschafts(konflikt)beratungsstelle des Amtes für Kinder, 
Jugendliche und Familien der Stadt Münster  erfolgt neutral, d. h. frei von politischen, 
weltanschaulichen und religiösen Wertvorstellungen. Grundlagen der Arbeit sind neben 
dem bundesgesetzlichen Auftrag die gesundheits- und sozialpolitischen  Erwartungen der 
Landes- und Kommunalpolitik.  
Im Fokus der Beratung stehen die individuelle Situation und die Verantwortung der Frau, 
wobei der Partner, weitere Personen und Fachpersonal in Absprache mit den Klienten in 
den Beratungsprozess einbezogen werden. Die „Kommunalen“ sind gut vernetzt und kön- 
nen für eine gezielte Hilfe eintreten. In der Beratungsstelle sind drei berufserfahrene Dip- 
lom-Sozialarbeiterinnen beschäftigt, die auf der Basis des systemischen Ansatzes unter 
Einsatz von Methoden der Sozialarbeit, wie Einzelfallhilfe, Paar- und Gruppenberatung so- 
zialraumorientiert arbeiten. Die Arbeitsgrundlagen und Kooperationsbeziehungen werden 
regelmäßig überprüft und bedarfsgerecht an die Lebenslagen der Klienten angepasst. In 
den Netzwerken der Frühen Hilfen übernimmt die kommunale Beratungsstelle auf kommu- 
naler und auf überörtlicher Ebene eine Koordinationsfunktion.  
Die kommunale Beratungsstelle ist verantwortlich für den Sonderfonds „Hilfen für Schwan- 
gere, Mütter und Kinder zum Schutz des ungeborenen Lebens“ und erstellt turnusmäßig 
den Erfahrungsbericht der Schwangerschaftsberatungsstellen der Stadt Münster.

4
 
Beratungs- und BildungsCentrum der Diakonie Münster 
Träger:           Diakonie Münster 
Beratungs-und BildungsCentrum GmbH 
 
 
Die Schwangerschaftsberatungsstelle im Beratungs- und BildungsCentrum  der Dia- 
konie Münster umfasst sowohl die allgemeine Schwangerschaftsberatung als auch die Be- 
ratung im Schwangerschaftskonflikt einschließlich der rechtlich vorgeschriebenen Bera- 
tungsbescheinigung nach § 7 SchKG. 
Als integrierte Beratungsstelle haben wir intern kurze Wege zu der Erziehungsberatung  
oder unserer Stadtteilkoordination „Frühe Hilfen“. Fachdienstübergreifend arbeiten wir in- 
nerhalb unserer verschiedenen spezialisierten Dienste, wie z.B. Migrationsdienst, Schuld- 
ner-, Sucht-, Erziehungsberatung beratend als auch ganzheitlich und präventiv bildend zu- 
sammen.  
Im Sozialraum erfüllen wir familien-, frauen- und sozialpolitische Aufgaben und sind darüber 
hinaus in Arbeitskreisen und Gremien im Bereich von Kirche und Diakonie sowie auf kom- 
munaler Ebene gut vernetzt. 
Evangelische Schwangerschaftskonfliktberatung dient dem Schutz des ungeborenen Le- 
bens und des Lebens der Frau. In umfassendem Sinn ist sie so Beratung zum Leben und 
zugleich ergebnisoffen im Prozess der Beratung selbst. Sie steht allen Menschen offen, 
unabhängig von ihrer Religions- oder Konfessionszugehörigkeit, von Weltanschauung oder 
Nationalität.  
Grundlage unserer Beratung ist es, dass werdendes Leben nur „mit der Frau, nicht gegen 
sie“ geschützt werden kann.   
 
 
 
 
pro familia -  Beratungsstelle Münster 
Träger: Deutsche Gesellschaft für Familienplanung, Sexualpädagogik und  
 Sexualberatung NRW 
 
 
pro familia  ist die Deutsche Gesellschaft für Familienplanung, Sexualberatung und Sexual- 
pädagogik. Sie steht für ein humanistisches Menschenbild, in dessen Mittelpunkt die Frei- 
heit des Menschen in eigener Verantwortung und die soziale Gerechtigkeit stehen.  
pro familia ist parteipolitisch und konfessionell ungebunden. Leitbild ist die Wahrung des 
Rechts auf sexuelle und reproduktive Gesundheit und die Verankerung einer selbstbe- 
stimmten und verantwortlichen Sexualität – verbunden mit der sozialen Verantwortung, die 
Persönlichkeitsrechte anderer Menschen, insbesondere von Kindern und Jugendlichen, zu 
achten. 
pro familia bietet in Münster Beratung zu allen Fragen rund um Sexualität, 
Schwangerschaft und Geburt an. Sie unterstützt Ratsuchende darin, verantwortliche, 
selbstbestimmte Entscheidungen zu treffen und eigene Lösungsmöglichkeiten zu entwi- 
ckeln.  
In der Beratungsstelle Münster arbeitet ein multiprofessionelles Team aus SozialarbeiterIn- 
nen, Sozial- und Diplom-PädagogInnen, PsychologInnen, Ärztinnen und Beratungsstellen- 
assistentinnen. Alle Berufsgruppen nehmen regelmäßig an Weiterbildung und Supervision 
teil. Besondere Arbeitsschwerpunkte sind die Schwangeren- und Schwangerschaftskon- 
fliktberatung, die sexualpädagogische Arbeit, Beratung zu Pränatal Diagnostik, Kinder- 
wunsch sowie zu Partnerschaft und Sexualität.

5
 
Sozialdienst katholischer Frauen e.V.   
Träger: Sozialdienst katholischer Frauen e. V. Münster 
  
Der Sozialdienst katholischer Frauen e. V. Münster (SkF)  leistet mit seiner vom Bischof 
von Münster anerkannten Schwangerschaftsberatung einen unverzichtbaren Beitrag im 
Rahmen der vom Gesetzgeber geforderten unterschiedlichen weltanschaulichen Ausrich- 
tung gemäß § 3 SchKG zur Durchführung der Beratung nach § 2 SchKG. 
Hierzu gehört auch ein differenziertes Angebot im Bereich der sexualpädagogischen Prä- 
ventionsarbeit, mit dem sich der SkF an Jugendliche und junge Erwachsene und an Eltern 
und Multiplikatoren/Innen in der Seelsorge und der Sozial- und Bildungsarbeit richtet. 
Die Beratungsangebote sind über die Zusammenarbeit auf der lokalen Ebene hinaus auf 
der Diözesan- und auf der Bundesebene eingebunden in ein Netzwerk von katholischen 
Beratungsdiensten. 
Auf die Nöte und Schwierigkeiten, die sich im Zusammenspiel von Ausbildung, Beruf, Part- 
nerschaft und Familie ergeben, reagiert der SkF mit besonderen Projekten. Exemplarisch 
ist hier verwiesen auf „Madame Courage“, ein Spendenprojekt, welches in Kooperation mit 
anderen Trägern das Ziel verfolgt, allein erziehende Studierende in der Examensphase fi- 
nanziell zu unterstützen. 
 
 
 
 
 
Donum vitae Münster e.V. 
Träger: donum vitae Münster e.V 
 
 
Donum vitae Münster e.V. wurde 2001 als Verein gegründet, um gesetzlich anerkannte 
Schwangerschaftsberatung nach christlichen Grundsätzen anzubieten. 
Grundlage unserer Arbeit ist neben den gesetzlichen Vorgaben des StGB und des SchKG  
das Beratungskonzept des Bundesverbandes donum vitae. 
Schwangerenberatung hat die Aufgabe, die Not der Frau zu verstehen, mit ihr gemeinsam 
nach Hilfsmöglichkeiten zu suchen und die Frau in ihrer reflektierten Entscheidungsfindung 
zu unterstützen. Dies umfasst auch die Bereiche der Beratung in Zusammenhang mit prä- 
nataler Diagnostik und der Kinderwunschbehandlung. 
Wichtig ist uns auch die Prävention durch sexualpädagogische Veranstaltungen in Schulen 
und Bildungseinrichtungen. 
Methodisch arbeiten wir auf der Basis des systemischen, lösungsorientierten Ansatzes in 
Form von Einzel- und Paarberatungen, aber auch das weitere soziale Umfeld kann auf 
Wunsch mit einbezogen werden.  
Neben der psychosozialen Beratung können wir durch kurzfristige Erreichbarkeit, durch 
Vermittlung sozialrechtlicher und finanzieller Hilfen und durch die Kooperation mit anderen 
Trägern im Netz der frühen Hilfen umfassende Unterstützung sicherstellen.

6
 
3. Entwicklungen in der Schwangerschafts- und Schwa ngerschafts(konflikt)-  
 beratung der Stadt Münster 
  
 
Die Schwangerschaftsberatungsstellen erstellen jährlich einen Erfahrungsbericht. 
Die Berichte sind  direkt über die nachfolgend aufgeführten Träger abrufbar. 
Eine Kompaktauswertung (statistische Daten) zu den Entwicklungen in der Schwanger- 
schafts- und Schwangerschafts(konflikt)beratung der Stadt Münster ist diesem Bericht bei- 
gefügt. (Anlage 1) 
 
 
 Amt für Kinder, Jugendliche und Familien der Stadt Münster 
Schwangerschafts(konflikt)beratungsstelle 
 
Träger:   Stadt  Münster, Amt für Kinder, Jugendliche und F amilien 
Anschrift:  Hafenstr. 30, 48153 Münster  
 E-Mail: schwangerschaftsberatung@stadt-muenster.de  
 Internet: www.stadt-muenster/jugendamt/eltern-und- 
   familien/schwangerschaftsberatung  
 
 
 Beratungs- und BildungsCentrum der Diakonie Münster 
Träger:  Diakonie Münster 
 Beratungs-und BildungsCentrum GmbH 
            Anschrift:  Hörsterplatz 2b, 48147 Münster 
 E-Mail: 
beratungs-und-bildungsCentrum@diakonie-muenster.de  
 Internet: www.diakonie-muenster.de 
 
 
 pro familia -  Beratungsstelle Münster 
Träger : Deutsche Gesellschaft für Familienplanung, Sexual pädagogik 
 und Sexualberatung NRW 
Anschrift : Ludgeriplatz 12, 48151 Münster 
 
 E-Mail: muenster@profamilia.de  
 Internet: www.profamilia.de 
 
 
 Sozialdienst katholischer Frauen e.V.   
 
Träger: Sozialdienst kath. Frauen e.V. Münster 
Anschrift: Wolbecker Str. 16 a,   48155 Münster  
 E-Mail: 
skf@skf-muenster.de  
 Internet: www.skf-muenster.de 
 
 
 
 Donum vitae Münster e.V. 
Träger: Donum vitae Münster e.V. 
Anschrift:  Scharnhorststr. 66, 48151 Münster 
E-Mail:   
beratung@donum-vitae.muenster.de  
Internet: www.donum-vitae-muenster.de/home

7
 
4. Finanzierungsbeteiligung des Landes Nordrhein-We stfalen 
Die Schwangerschaftsberatungsstellen erhielten im Berichtszeitraum  eine Finanzie- 
rungsbeteiligung des Landes NRW  in Höhe von 80 Prozent der Bruttopersonalkosten 
und eine Sachkostenpauschale in Höhe von 8.800 € jährlich pro Arbeitsplatz. 
 
Der Landtag von Nordrhein-Westfalen hat 2014 das Ausführungsgesetz zum Schwanger- 
schaftskonfliktgesetz verabschiedet. Auf dieser Grundlage wurde die Zuteilung der förder- 
fähigen Fachkraftstellen für den Zeitraum 2016 bis 2020 festgelegt. 
 
 
Gesetzliche Grundlagen: 
 Schwangerschaftskonfliktgesetz (SchKG) 
 Ausführungsgesetz zum Schwangerschaftskonfliktgese tz Nordrhein-Westfalen 
(AG SchKG) und der Verordnung zum Ausführungsgesetz zum Schwangerschafts- 
konfliktgesetz (VO AG SchKG) 
 
 
 
5. Finanziellen Hilfen 
 
5.1 Bundesstiftung „Mutter und Kind“ 
 Die Bundesstiftung „Mutter und Kind - Schutz des ungeborenen Lebens“ wurde 1984 ein- 
gerichtet mit dem Ziel, die Bedingungen für das ungeborene Leben zu verbessern und 
seinen Schutz zu stärken. Sie untersteht der Rechtsaufsicht des Bundesministeriums für 
Familie, Senioren, Frauen und Jugend und erhält für ihre Arbeit jährlich mindestens 92 
Millionen Euro aus dem Bundeshaushalt, die sie nach einem Bevölkerungsschlüssel an 
die Zuwendungsempfänger auf Landesebene (für NRW: Caritasverband für die Diözese 
Münster e. V.) vergibt. 
Im Stadtgebiet Münster beteiligen sich die folgenden Schwangerschaftsberatungsstellen 
an der Vergabe der Bundesstiftungsmittel: 
 
 Sozialdienst katholischer Frauen e.V. - Schwangers chaftsberatung 
 Donum Vitae e. V., Ortverein Münster 
 Schwangerschaftsberatungsstelle im Amt für Kinder,  Jugendliche und Familien 
 
 
Die Stiftungsmittel können für Aufwendungen gewährt werden, die im Zusammenhang mit 
der Schwangerschaft, Geburt sowie der Pflege und Er ziehung des Kleinkindes entstehen. 
Diese umfassen insbesondere die Erstausstattung des  Babys, die Wohnung und deren 
Einrichtung und in besonderen Einzelfällen die Weit erführung des Haushalts oder die Be- 
treuung des Säuglings oder Kleinkindes. 
Die Bundesstiftung sieht eine einmalige Antragstellung  bis zum Ende der Schwanger- 
schaft vor. In Ausnahmefällen ist eine Nachantragst ellung auch nach der Geburt möglich, 
wenn sich die Situation gravierend verschlechtert hat.  
Es besteht kein Rechtsanspruch auf Unterstützung durch Mittel aus der Bundesstiftung. 
Die Inanspruchnahme von Hilfen aus der Bundesstiftu ng unterliegt einer Einkommens- 
grenze. Die Einkommensgrenze für die Leistungen aus  der Bundesstiftung "Mutter und 
Kind -Schutz des ungeborenen Lebens" orientiert sic h an dem Eckregelsatz des § 28 
SGB XII und wird bei Veränderungen der Regelbedarfe regelmäßig neu berechnet.

8
 
Einkommensgrenzen gültig ab 01.01.2015 
Verh. / Paar  Alleinerziehend  
 
1.835 € 
 
 
1.496 € 
Zuzüglich für jedes Kind  
von 0 - 5 Jahren von 6 - 13 Jahren von 14 - 25 Jahren 
359 € 419 € 479 € 
 
 
Einkommensgrenzen gültig ab 01.01.2016 
Verh. / Paar  Alleinerziehend  
 
1.858 € 
 
 
1.515 € 
Zuzüglich für jedes Kind  
von 0 - 5 Jahren von 6 - 13 Jahren von 14 - 25 Jahren 
364 € 424 € 485 € 
 
 
Für Frauen in Münster wurden im Berichtszeitraum Bundesstiftungsmittel in folgendem 
Umfang zur Verfügung gestellt:  
 
 
Bundesstiftungsmittel  
 2014  2015  2016  
Sozialdienst kath. 
Frauen 212.048,37 €
 205.460,00 € 199.952,00 € 
Donum Vitae 22.134,40 €  22.219,40 € 19.534,40 € 
Stadt Münster 46.795,42 €  47.916,91 € 46.876,31 € 
Summe 280.978,19 € 275.596,31 € 266.362,71 €

9
 
5.2 Sonderfonds „Hilfen für Schwangere, Mütter und Kinder zum Schutz des unge-
borenen Lebens“ der Stadt Münster 
 
Der Sonderfonds wurde 1976 mit Aufnahme der Schwangerschafts- und Schwanger- 
schaftskonfliktberatung eingerichtet, um Frauen, Paaren und Familien in Notsituationen 
über die gesetzlichen Hilfen hinaus eine konkrete Unterstützung anbieten zu können. 
Es besteht kein Rechtsanspruch auf Leistungen. Bei den Sonderfondsmitteln handelt es 
sich um freiwillige Leistungen der Stadt Münster in Form von finanziellen Hilfen, die unmit- 
telbar, schnell und unbürokratisch gewährt werden. 
Alle fünf Schwangerschaftsberatungsstellen im Stadtgebiet Münster beteiligen sich an der 
Vergabe der Mittel. Voraussetzung für die Hilfegewährung ist die Kontaktaufnahme zu ei- 
ner Schwangerschaftsberatungsstelle bis zur 12. Schwangerschaftswoche (pc) bzw. bis 
zur 14. Schwangerschaftswoche (pm). 
Die Vergabe der Mittel erfolgt einkommensabhängig. Die jeweils gültigen und zu berück- 
sichtigenden Einkommensgrenzen orientieren sich an den Regularien der Bundesstiftung 
“Mutter und Kind“ - Schutz des ungeborenen Lebens, um eine weitestgehende Gleichbe- 
handlung von Frauen / Familien bei der Vergabe von Sonderfonds und Stiftungsmitteln zu 
gewährleisten. 
 
 
Ein wesentlicher Unterschied zwischen dem Sonderfonds und der Bundesstiftung besteht 
im Zeitraum der Inanspruchnahme. Die Bundesstiftung sieht eine einmalige Antragstel- 
lung vor. Die Hilfen aus dem Sonderfonds können bis zur Vollendung des 3. Lebensjahres 
beantragt werden. 
Die finanzielle Hilfegewährung in Verbindung mit professioneller Beratung hat sich als 
Türöffner bewährt. Bei Bedarf werden im Rahmen der Beratung weitere Hilfen und Ange- 
bote vermittelt. Die Begleitung der Frauen, Familien und Kinder vom Beginn der Schwan- 
gerschaft bis zum 3. Lebensjahr des Kindes stellt somit einen wichtigen Aspekt im Kontext 
der „Frühen Hilfen“ dar. 
 
 
 
5.2.1 Grundlagen der Leistungsgewährung - Richtlini en 
 
Für die Vergabe der Leistungen aus dem Sonderfonds steht ein festgesetztes Budget in 
Höhe von 255.650,00 € / jährlich zur Verfügung. 
Grundlage für die Gewährung der finanziellen Hilfen aus dem Sonderfonds der Stadt 
Münster sind die Richtlinien zur Vergabe der Mittel aus dem Sonderfonds der Stadt  
Münster “Hilfen für Schwangere, Mütter und Kinder zum Schutz des ungeborenen Le- 
bens“.

10 
 
Die Richtlinien - gültig ab 01.04.2014 - sehen folgende Leistungen des Sonderfonds  
vor: 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
5.2.2 Inanspruchnahme des Sonderfonds  
Haushaltsansätze und jeweilige Ausgaben ab 2002 (Euroumstellung): 
Jahr Haushaltsansatz Ausgaben 
2002 255.650,00 € 270.627,78 € 
2003 255 650,00 € 255.640,01 € 
2004 255 650,00 € 247.894,67 € 
2005 255 650,00 € 220.183,20 € 
2006 255 650,00 € 241.816,55 € 
2007 255 650,00 € 240.116,00 € 
2008 255 650,00 € 268.468,95 € 
2009 255 650,00 € 268.256,00 € 
2010 255 650,00 € 264.031,00 € 
2011 255 650,00 € 284.454,00 €  
* 
2012 255 650,00 € 238.574,00 € 
2013 255.650,00 € 230.088,50 € 
2014 255.650,00 € 261.705,00 €  * 
2015  255.650,00 € 289.665,00 €  * 
2016  255.650,00 € 290.650,00 €  * 
 
* Die Mittel konnten budgetneutral aus dem Hauhalt des Amtes 51 bereitgestellt werden. 
Art der Leistung  Hilfeanspruch für  
Antragstellerinnen mit  
eigenem Einkommen 
und / oder Transfer-
leistungen  
(z. B. BAföG, Wohngeld) 
Anspruch als ergänzende  
Leistung zu SGB II / XII  
und AsylbLG 
 
Regelleistungen 
 
Bekleidungshilfen für die  
Schwangere                
 
200,00 € 100,00 € 
 
Babyerstausstattung     
 
565,00 € 130,00 € 
Bedarf im 1. Lebensjahr  
 
300,00 € 300,00 € 
Bedarf im 2. Lebensjahr  
 
200,00 € 200,00 € 
Bedarf im 3. Lebensjahr  
 
150,00 € 150,00 € 
 
Optionale Hilfen 
 
Bedarf für Wohnen und  
Einrichten bei schwanger- 
schaftsbedingtem Umzug  
(Antragstellung möglich bis zur 
Vollendung des 2. Lebensjahres 
des Kindes) 
 
400,00 €   400,00 € 
* 
Nachrangigkeitsprinzip  *Gewährte Leistungen für Umzug / Erstausstattung  
 einer Wohnung nach SGB II werden bei der 
 Gewährung von Hilfen aus dem Sonderfonds  
 angerechnet.

11 
 
Fallzahlen  
 
Von den Beratungsstellen ist der Sonderfonds wie folgt in Anspruch genommen worden: 
 Fälle 
2014 
 
€ / 201 4 Fälle 
2015 
€ / 201 5 Fälle  
2016 
€/201 6 
Diakonie Münster  107  36.875,00  89  31.935,00  97  34.205,00  
Pro Familia 199  81.155,00  205  86.655,00  208  91.670,00  
Sozialdienst 
kath. Frauen 
333  85.675,00  402  108.430,00  383  102.150,00  
Donum Vitae 63  22.670,00  67  26.400,00  80  30.835,00  
Stadt Münster 94  35.330,00  115  36.245,00  98 31.790,00  
       
Gesamt  796  261.705,00  878 289.655,00  86 6 290.650,00  
Bei einem Beratungsfall sind ein oder mehrere Anträge im Berichtsjahr möglich. 
 
 
 
Die Zahl der Beratungsfälle ist bei den Schwangerschaftsberatungsstellen im Berichtszeit- 
raum 2015 um 82 Fälle gegenüber dem Vorjahr gestiegen und in 2016 um 12 Fälle ge- 
sunken. 
 
596 
664 
713 
751 773 746 742 767 746 
796 
878 866 
0
100 
200 
300 
400 
500 
600 
700 
800 
900 
1000 
2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 
Fallzahlen 
 
 
 
Seit der Reformierung der Sozialgesetzgebung / Einführung von Hartz IV im Jahr 2005 
sind die Fallzahlen  von 596 auf 866 gestiegen. Dies entspricht einer Zunahme von  
45,3 %.  
Die in den letzten Jahren gestiegenen Fallzahlen sind darauf zurückzuführen, dass die 
Einwohnerzahlen in Münster durch Zuwanderung sowie durch Zuzüge kontinuierlich ge- 
stiegen sind. Zudem zeichnet sich durch die Entwicklung der Fallzahlen das zunehmende 
Armutsrisiko ab. Die sozialen Notlagen von Alleinerziehenden und Familien haben sich 
durch die aktuelle gesellschaftliche Entwicklung verschärft. Insbesondere ist es für die 
genannten Zielgruppen schwierig, bezahlbaren Wohnraum zu finden.

12 
 
Antragszahlen 
 
Die Antragszahlen * liegen auf konstant hohem Niveau. 
 
Anzahl der Anträge   
 insgesamt  Antragstellerinnen mit 
eigenem Einkommen 
und / oder Transfer- 
leistungen   
 
Anspruch als ergä n- 
zende Leistung zu 
SGB II / XII  
und AsylbLG 
 
2014  1.040  357  683  
2015  1.116  299  817  
2016  1.124  336  788  
* Pro Beratungsfall sind ein oder mehrere Anträge im Berichtsjahr möglich. 
 
Die Zahl der gestellten Anträge ist im Berichtszeitraum unverändert hoch. In 2015 und 2016 
sind die Antragszahlen sogar gestiegen. Das Verhältnis  Antragstellerinnen mit eigenem 
Einkommen und / oder Transferleistungen zu Antragstellerinnen mit Anspruch als ergän- 
zende Leistung zu SGBII / XII und AsylbLG ist gleichbleibend. 
 
 
 
 
 
5.2.3 Ausgabenstruktur 
Die durchschnittliche Ausgabe je Beratungsfall: 
 
Jahr  Anzahl der Fälle  Ausga ben pro Fall  
2014 796 328,78 € 
2015 878 329,91 € 
2016 866 335,62 € 
 
 
 
 
 
Ausgabenkategorie  2015  
 
Schwangerschaftsbekleidung 25.360,00 € 
Babyerstausstattung 53.505,00 € 
Bedarf im 1. Lebensjahr 104.100,00 € 
Bedarf im 2. Lebensjahr 50.600,00 € 
Bedarf im 3. Lebensjahr 29.850,00 € 
Optionale Hilfen   
Bedarf f. Wohnen und Einrichten bei 
schwangerschaftsbedingtem Umzug 
26.250,00 €
 
Gesamtaufwand  289.665,00 €

13 
 
Ausgabenkategorie  2016  
 
Schwangerschaftsbekleidung 28.400,00 € 
Babyerstausstattung 54.200,00 € 
Bedarf im 1. Lebensjahr 99.600,00 € 
Bedarf im 2. Lebensjahr 53.400,00 € 
Bedarf im 3. Lebensjahr 30.500,00 € 
Optionale Hilfen   
Bedarf f. Wohnen und Einrichten bei 
schwangerschaftsbedingtem Umzug 
24.550,00 €
 
Gesamtaufwand  290.650,00 € 
 
 
 
 
 
Ausgaben  201 5 Ausgaben 201 6 
Gesamt                             289.665,00  € Gesamt                           290.650 ,00 € 
 
 
 
Schwangerschafts-
bekleidung 
10% 
Babyerstaus-
stattung 
21% 
Bedarf im 1. 
Lebensjahr 
36% 
Bedarf im 2. 
Lebensjahr 
17% 
Bedarf im 3. 
Lebensjahr 
10% 
Bedarf f. Wohnen 
und Einrichten bei 
schwangerschafts-
bedingtem Umzug 
6 % 
Hilfearten 2015

14 
 
Schwangerschafts-
bekleidung 
9% 
Babyerstaus-
stattung 
18% 
Bedarf im 1. 
Lebensjahr 
34% 
Bedarf im 2. 
Lebensjahr 
18% 
Bedarf im 3. 
Lebensjahr 
11% 
Bedarf f. Wohnen 
und Einrichten bei 
schwangerschafts-
bedingtem Umzug 
10% 
Hilfearten 2016 
 
 
In 2015 (2016) betrugen die vorgeburtlichen Hilfen 31 % (27 %) bestehend aus Schwan- 
gerschaftsbekleidung und Babyerstausstattung und die nachgeburtlichen Hilfen 63 %  
(63 %) bestehend aus den Hilfen für das 1., 2., u. 3. Lebensjahr. Der Anteil der Woh- 
nungs- und Einrichtungsbeihilfe betrug 2015 – 6 % und in 2016 – 10 %.  
 
5.3 Hilfen zur Familienplanung der Stiftung Siverde s 
 
Im Rahmen der Hilfen zur Familienplanung können zuverlässige, längerfristig angelegte 
Verhütungsmethoden wie z. B. Spirale, Implanon (Hormonstäbchen) und Sterilisation für 
Frauen, die sich in einer schwierigen persönlichen, wirtschaftlichen und sozialen Situation 
befinden, gefördert werden. In Einzelfällen werden auch anteilige Kosten für die Sterilisa- 
tion des Partners / Ehemannes übernommen. 
Die Empfänger der Hilfe sind Anspruchsberechtigte nach SGB II / SGB III oder SGB XII, 
für die seit der Gesundheitsreform 2005 keine Verhütungsmittel mehr gezahlt werden. 
Frauen / Paare, die Hilfen zur Familienplanung erhalten, übernehmen in der Regel einen 
Eigenanteil, so dass die Kostenübernahme aus der Stiftung Siverdes anteilig erfolgt. 
 
Das Budget wurde 2014 von 20.000 € auf 25.000 € aufgestockt. Auf die bereitgestellten 
Mittel können alle Schwangerschaftsberatungsstellen zugreifen. 
Über die Hilfegewährung entscheidet die Stiftungsverwaltung auf der Grundlage einer 
Stellungnahme der Schwangerschaftsberatungsstellen und des Gesundheitsamtes. 
Im Jahr 2015 wurden 128 Anträge auf anteilige  Kostenübernahme gestellt. Vom Budget 
in Höhe von 25.000 Euro wurden 25.107,28 Euro verausgabt. Demnach gab es eine 
Überzahlung in Höhe von 107,28 € 
Im Jahr 2016 sind  insgesamt   102   Anträge bewilligt worden. Vom Budget in Höhe von 
25.000 Euro wurden 21.880,85 € verausgabt.  
Die Restfördersumme in Höhe von 3.119,15 € beruht darauf, dass bewilligte Maßnahmen 
zum Jahresende noch  nicht durchgeführt bzw. abgerechnet und somit die hierfür vorge- 
sehenen Mittel in 2016 nicht abgerufen wurden.

Anlage 1 
 
Statistische Daten - Kompaktauswertung der fünf Schwangerschaftsberatungsstellen 
in der Stadt Münster 
 
Gesamtberatungszahlen / Fälle  
  
Stadt  
Münster 
Pro  
Familia*  
Diakonie  
Münster 
Donum  
Vitae 
Sozialdienst  
kath. Frauen Summe 
2014  414  1.483  192  381  1.081  3.551  
2015  450  1.326  172  420  1.123  3.491  
2016  442  1.462  211  414  1.425  3.954  
Gesamt  1.306  4.271  575  1.215  3.629  10.996  
 
allgemeine Beratungen/Konfliktberatungen  
    
Stadt 
Münster  
Pro  
Familia*  
Diakonie  
Münster 
Donum 
Vitae 
Sozialdienst  
kath. Frauen Summe  
2014  §2  729  2.093  550  584  3.203  7.159  
  §5/§6  64  448  39  126  0 677  
2015  §2  767  2.034  388  274  3.041  6.504  
 §5/§6  86  430  24  146  0 686  
2016  §2  737  2.099  474  269  3.107  6.686  
 §5 /§6  82  452  32  145  0 711  
Die Zahlen von Pro Familia beinhalten auch die Sexual- und Partnerschaftsberatung, Sexualaufklärung /  
Sex.päd. Beratung , Familienplanungsberatung, Kinderwunsch und Verhütungsberatung. 
 
6.504  / 6.686  15/16 allgem. Beratungen   
68 6 / 711  15/16 Konfliktberatungen   
 
Anlass der Erstberatung in der Allgemeinen Schwangerschaftsberatung § 2 SchKG  
  
SSB* 
 
 
 
Sexual/ 
Partner-
 
ber. 
 
Fam.plan.-
KiWunsch 
 
Verhüt.-
ber. 
Ber. / prä- 
nat. Diag- 
nostik 
Ber. 
nach 
Geb. 
etc. 
Ber. 
nach 
Fehlgeb. 
etc. 
Sexual-
 
aufkl. 
 
 
Sonst. 
 
 
 
 
Stadt  
Münster 
  
2014 235  0 58  1 56  2 0 2 
2015 195  1 53  0 111  3 0 4 
2016 189  1 51  0 114  5 0 7 
 
Pro 
Familia 
  
2014 241  220  138  160  131  13  102  30  
2015 252  205  119  122  117  11  68  7 
2016 298  176  155  173  122  18  68  6 
 
Diakonie 
Münster 
 
2014 75  1 11  0 51  2 1 16  
2015 73  8 4 0 53  2 0 9 
2016 82  7 13  0 75  0 0 8 
 
Donum 
Vitae 
  
2014 139  4 34  9 62  5 3 13  
2015 148  2 29  8 67  2 1 17  
2016 149  3 25  7 70  5 0 10  
 
Soziald. 
kath. 
Frauen 
2014 694  0 54  5 345  4 0 38  
2015 689  0 34  2 377  0 0 21  
2016 834  0 34  1 516  1 0 40  
* Schwangerschaftsberatung

Beratungsanlässe für die Konfliktberatung § 5, § 6 SchkG (Mehrfachnennungen)  
  fehl - 
end.  
Kiwu.  
Konfl. 
Part./  
Fami- 
lie 
Droh.  
Arbeits
beits- 
losigk.  
Vater 
will  
kein 
Kind 
Woh. 
probl 
Fi- 
nanz  
psy. / 
phy. 
Überf 
Ausb.  
Beruf 
befürch.  
Krankh. 
Stadt 
Münster 
  
2014  8 24  1 8 26  43  21  29  4 
2015  2 31  1 11  24  36  18  31  5 
2016  7 30  7 7 32  36  34  26  3 
 
Pro 
Familia 
  
2014  15  157  19  77  47  146  146  207  25  
2015  28  123  16  65  38  126  147  187  21  
2016  40  166  17  88  66  161  131  193  27  
 
Diakonie 
Münster 
 
2014  1 20  6 8 11  19  15  18  2 
2015  3 11  1 2 3 7 7 8 1 
2016  1 8 1 4 12  15  8 12  2 
 
Donum 
Vitae 
   
2014  17  54  17  41  28  57  59  46  7 
2015  66  58  16  53  25  84  67  86  11  
2016  89  58  18  55  31  73  83  69  5 
 
Soziald. 
kath. 
Frauen 
2014  keine Konfliktberatungen 
2015  Keine Konfliktberatungen 
2016  Keine Konfliktberatungen 
 
 
Staatsangehörigkeit  
    deutsch  andere  Übersetz.  
Stadt Münster 
  
  
2014 189  172  50  
2015 202  190  76  
2016 163  215  77  
 
Pro Familia 
  
  
2014 1.318  165  31  
2015 1.167  159  39  
2016 1.218  244  29  
 
Diakonie Münster 
 
 
2014 90  100  6 
2015 66  83  10  
2016 94  117  23  
 
Donum Vitae 
  
  
2014 232  147  37  
2015 281  139  58  
2016 248  166  91  
 
Sozialdienst 
kath. Frauen 
  
2014 537  544  17  
2015 510  506  3 
2016 575 745  5 
Pro Familia - Zahlen siehe obige Erläuterung

Altersstruktur gesamt  
    
unter 14  
 
14-17  
 
18-21  
 
22-26  
 
27-34  
 
35-39  
 
ab 40  
 
ohne 
Angabe  
 
Stadt  
Münster 
  
2014 0 11  49  100  182  40  20  32  
2015 0 11  59  102  150  53  29  46  
2016 0 7 53  83  177  61  21  40  
  
Pro 
Familia 
  
2014 9 54  129  263  521  236  222  49  
2015 2 37  116  231  467  231  175  67  
2016 2 60  117  255  523  271  173  61  
  
Diakonie 
Münster 
 
2014 0 2 19  62  65  26  8 10  
2015 0 3 18  57  64  24  4 2 
2016 0 1 24  76  59  31  8 12  
  
Donum 
Vitae 
   
2014 1 8 40  118  121  48  21  24  
2015 0 10  27  106  168  59  24  26  
2016 0 7 34  111  152  68  25  17  
  
Soziald. 
kath. 
Frauen 
2014 0 22  61  294  532  134  38  0 
2015 0 22  56  305  588  108  44  0 
2016 2 23  84  375  740  155  46  0 
 
 
Minderjäh. (bis 18) in Beratung nach § 2  
  2014 2015 2016 
Stadt Münster  7 6 7 
Pro Familia  45  21  45  
Diakonie Münster  0 3 0 
Donum Vitae  8 5 5 
Sozialdienst 
kath. Frauen 22  22  25  
Gesamt  82  57  82  
 
    
Minderjäh. (bis 18) in Beratung nach §§ 5,6  
  2014 2015 2016 
Stadt Münster  4 5 0 
Pro Familia  18  18  17  
Diakonie Münster  2 0 1 
Donum Vitae  1 5 2 
Sozialdienst 
kath. Frauen 0 0 0 
Gesamt  25  28  20  
Pro Familia - Zahlen siehe obige Erläuterung

Erfahrungsbericht der Schwangerschaftsberatungsstellen 
im Stadtgebiet Münster und Bericht über die Entwicklung  
des Sonderfonds „Hilfen für Schwangere, Mütter und 
Kinder zum Schutz des ungeborenen Lebens“ für die  
Jahre 2015 und 2016 
 
 
 
Impressum 
 
Herausgeberin: 
Stadt Münster 
Amt für Kinder, Jugendliche und Familien 
Schwangerschaftsberatungsstelle 
Zusammenstellung: Brigitte Berghoff, Anke Aldenborg 
April 2017, Auflage 330

Beratungsverlauf (3)

03.05.2017 Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien
TOP 10 Bericht Entscheidung

Beschluss: zur Kenntnis genommen

Zur Sitzung
30.05.2017 Ausschuss für Gleichstellung
TOP 4 Bericht Entscheidung

Beschluss: zur Kenntnis genommen

Zur Sitzung
21.06.2017 Ausschuss für Soziales, Stiftungen, Gesundheit, Verbraucherschutz und Arbeitsförderung
TOP 5 Bericht Entscheidung

Beschluss: zur Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Orte (5)

  • Hafenstraße 30
  • Wolbecker Straße 16a
  • Scharnhorststraße 66
  • Hörsterplatz 2b
  • Ludgeriplatz 12

Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.

Details

Aktenzeichen
V/0190/2017
Typ
Vorlagen
Datum
09.03.2017
Erstellt
06.10.2020 14:37