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1368/2020

Beantwortung einer Anfrage gem. § 4 der Geschäftsordnung des Rates, AN 0562/2020

Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss) 11.05.2020

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Nächste Beratung: Finanzausschuss, Sitzung am 11.05.2020, TOP 4.3.1

Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)

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Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)

6587 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
II/II/2 
 
Vorlagen-Nummer 11.05.2020 
 1368/2020 
Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung  
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Finanzausschuss 11.05.2020 
 
Beantwortung einer Anfrage gem. § 4 der Geschäftsordnung des Rates, AN 0562/2020 
Corona-Pandemie: Wirtschaftliche Auswirkungen auf städtische Unternehmen und mögliche 
Stützungsmaßnahmen 
 
Die Fraktionen von CDU und Bündnis 90/Die Grünen bitten um Beantwortung folgender Fragen  
 
 
1. Welche städtischen Beteiligungsunternehmen und eigenbetriebsähnlichen Einrichtungen der 
Stadt Köln haben zu welchen Konditionen für die Beschäftigten und über welchen Zeitraum 
Kurzarbeit eingeführt bzw. geplant?  
 
2. Welche städtischen Beteiligungsunternehmen haben bereits oder rechnen infolge von relevan-
ten Umsatzausfällen mit Liquiditätsengpässen und welche unterstützenden Maßnahmen be-
absichtigt die Verwaltung? 
 
3. Inwieweit sind die von erheblichen Umsatzausfällen und damit verbundenen Ergebnisver-
schlechterungen betroffenen städtischen Beteiligungsunternehmen und eigenbetriebsähnli-
chen Einrichtungen in der Lage, z.B. durch Mobilisierung von Gewinnrücklagen oder Eigenka-
pital, ohne zusätzliche Zuwendungen aus dem Haushalt 2020 auskömmlich agieren zu kön-
nen? 
 
4. Wie ist der Stand der Gespräche seitens der Großstädte und kommunalen Spitzenverbände 
mit den Verantwortlichen in Land und Bund über konkrete finanzielle Hilfen für die Kommunen 
(Rettungsschirm) und die Möglichkeit kommunaler Unternehmen, finanzielle Hilfen aus den 
staatlichen „Rettungsschirmen“ zu erhalten?  
 
 
Antwort der Verwaltung zu den Fragen 1 -3: 
 
 
Hinsichtlich der Beantwortung dieser Fragen verweist die Verwaltung auf den Inhalt der Mitteilung 
(Vorlagen-Nr. 1337/2020), die dem Ausschuss zur gleichen Sitzung vorliegt. 
 
 
Antwort der Verwaltung zu Frage 4: 
 
 
Am 21.4.2020 hat das Landeskabinett NRW den zweiten Nachtragshaushalt in das Gesetzgebungs-
verfahren eingebracht. Das Gesetz ist derzeit noch im Beratungslauf. Relevante Inhalte sind nach 
derzeitigem Stand:

2 
 
- Um eine Liquiditätsnotversorgung der nordrhein-westfälischen Kommune in der aktuellen Krise zu ge-
währleisten, soll die NRW.BANK den Kommunen eine aus zwei Teilen bestehende Unterstützung an-
bieten: Zum einen verlängert die NRW.BANK ihre fälligen Liquiditätskredite an die Kommunen und 
zum anderen stellt sie ein Sonderkontingent für krisenbedingte Finanzierungsengpässe außerhalb des 
normalen Geschäfts zur Verfügung. Für diese Sonderkontingente erhält die NRW.BANK vom Land eine 
zusätzliche Haftungsfreistellung in dem Programm „KommunalCorona“ bis zur Höhe von 5 Milliarden 
Euro. Für die Stadt Köln ist darauf hinzuweisen, dass sich die Liquiditätsversorgung am Kreditmarkt für 
die Stadt Köln derzeit unverändert unproblematisch ist und daher aktuell kein Bedarf für die Inan-
spruchnahme einer Notversorgung besteht. 
- Im Wege eines Programms „Infrastruktur Corona“ soll darüber hinaus ein Förderprogramm für Be-
triebsmittelkredite mit einer Haftungsentlastung in Höhe von 80 Prozent für die jeweilige Hausbank 
etabliert werden, in dem Institutionen, die im Bereich der öffentlichen und sozialen Infrastruktur tätig 
sind, antragsberechtigt sein sollen. Dies sollen nach derzeitigen Vorgaben sein:  
o Kommunale Unternehmen (z.B. Flughäfen, Häfen, Verkehrsgesellschaften), 
o Gemeinnützige Organisationsformen – unabhängig von deren Träger (z.B. Krankenhäuser, Al-
tenheime, Pflegeheime) und 
o Gewerbliche Unternehmen, Angehörige freier Berufe und private Investoren (z.B. ambulante 
Pflegedienste, Betreiber von Kitas). 
 
Grundsätzlich gilt: Die Stadt Köln ist über die Gremien des Städtetags NRW und des Deutschen Städ-
tetags eng in die Gespräch rund um Unterstützungsmaßnahmen von Kommunen und kommunalen 
Unternehmen im Rahmen der Corona-Pandemie eingebunden.  
 
Nach Informationen im Finanzausschuss des Städtetags NRW am 07.05.2020 stellen sich der Sach-
stand und die Bewertung der Hilfspakete derzeit wie folgt dar: „Am 1. Mai 2020 hat ein Kommunalgip-
fel mit dem Ministerpräsidenten und dem stellvertretenden Ministerpräsidenten, den Ministerinnen für 
Kommunales und Schule sowie Vertretern der kommunalen Spitzenverbänden stattgefunden. Thema-
tisiert wurde auch die Ankündigung der Landesregierung, Finanzmittel für die Kommunen aus dem 
NRW-Rettungsschirm zur Verfügung zu stellen.“ Die Inhalte dieses Gesprächs stellt der Städtetag wie 
folgt dar: „Es herrschte Einvernehmen, dass die Handlungsfähigkeit der Städte, Gemeinden und Krei-
se sowohl während der Epidemie als auch nach ihrem Ende von grundlegender Bedeutung ist. Das in 
den Landtag eingebrachte Angebot des Landes, den Kommunen und kommunalen Unternehmen 
zusätzliche Notkredite anzubieten, ist ein wichtiger Schritt, um Liquidität zu sichern. Die Städte brau-
chen aber darüber hinaus echte, zusätzliche Finanzmittel, damit sie in der Krise agieren können und 
für die anschließende Aufbauphase handlungsfähig bleiben.“  Bzgl. der Aufforderung der Spitzenver-
bände, kurzfristige Unterstützungen auf den Weg zu bringen, habe die „Landesregierung darauf hin-
gewiesen, dass erst mit der Steuerschätzung in zwei Wochen konkretere Informationen zu den finan-
ziellen Auswirkungen der Epidemie auf die Kommunalhaushalte vorliegen werden. Dennoch werde 
man die Möglichkeiten einer Soforthilfe in den nächsten Tagen und Wochen prüfen.“  
 
Ein wichtiger Gesichtspunkt ist in diesem Zusammenhang, dass das mit dem ersten Nachtragshaus-
halt des Landes beschlossene Sondervermögen in Höhe von 25 Mrd. Euro auch zur Kompensation 
von Steuermindereinnahmen des Landes dienen soll. Da die Steuereinnahmen des Landes gleichzei-
tig über die Höhe des kommunalen Finanzausgleichs des Folgejahres entscheiden (Die Kommunen 
werden im Finanzausgleich in Höhe der sog. Verbundquote an den Steuereinnahmen des Landes 
beteiligt), besteht kommunalseitig die Erwartung, dass das Land mithilfe diese Kompensationsmittel 
nicht nur die eigenen Steuermindereinnahmen, sondern auch die Einbrüche bei den Finanzaus-
gleichszuweisungen an die Kommunen (insb. Schlüsselzuweisungen) im Jahr 2021 ausgleicht.  
 
Schließlich ist darauf hinzuweisen, dass auf der Bundesebene Gespräche über einen Rettungsschirm 
und insbesondere eine Altschuldenregelung geführt werden. Die Stadt Köln hat sich in diesem Zu-
sammenhang auch für eine stärkere Entlastung im Bereich der Kosten der Unterkunft durch den Bund 
eingesetzt, da insbesondere hier mit wachsenden Belastungen zu rechnen ist.  
 
 
Gez. Prof. Dr. Diemert

Beratungsverlauf (1)

11.05.2020 Finanzausschuss
TOP 4.3.1 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

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Details

Aktenzeichen
1368/2020
Typ
Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)
Datum
11.05.2020
Erstellt
08.05.2020 12:24