1368/2020
Beantwortung einer Anfrage gem. § 4 der Geschäftsordnung des Rates, AN 0562/2020
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Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle II/II/2 Vorlagen-Nummer 11.05.2020 1368/2020 Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung öffentlicher Teil Gremium Datum Finanzausschuss 11.05.2020 Beantwortung einer Anfrage gem. § 4 der Geschäftsordnung des Rates, AN 0562/2020 Corona-Pandemie: Wirtschaftliche Auswirkungen auf städtische Unternehmen und mögliche Stützungsmaßnahmen Die Fraktionen von CDU und Bündnis 90/Die Grünen bitten um Beantwortung folgender Fragen 1. Welche städtischen Beteiligungsunternehmen und eigenbetriebsähnlichen Einrichtungen der Stadt Köln haben zu welchen Konditionen für die Beschäftigten und über welchen Zeitraum Kurzarbeit eingeführt bzw. geplant? 2. Welche städtischen Beteiligungsunternehmen haben bereits oder rechnen infolge von relevan- ten Umsatzausfällen mit Liquiditätsengpässen und welche unterstützenden Maßnahmen be- absichtigt die Verwaltung? 3. Inwieweit sind die von erheblichen Umsatzausfällen und damit verbundenen Ergebnisver- schlechterungen betroffenen städtischen Beteiligungsunternehmen und eigenbetriebsähnli- chen Einrichtungen in der Lage, z.B. durch Mobilisierung von Gewinnrücklagen oder Eigenka- pital, ohne zusätzliche Zuwendungen aus dem Haushalt 2020 auskömmlich agieren zu kön- nen? 4. Wie ist der Stand der Gespräche seitens der Großstädte und kommunalen Spitzenverbände mit den Verantwortlichen in Land und Bund über konkrete finanzielle Hilfen für die Kommunen (Rettungsschirm) und die Möglichkeit kommunaler Unternehmen, finanzielle Hilfen aus den staatlichen „Rettungsschirmen“ zu erhalten? Antwort der Verwaltung zu den Fragen 1 -3: Hinsichtlich der Beantwortung dieser Fragen verweist die Verwaltung auf den Inhalt der Mitteilung (Vorlagen-Nr. 1337/2020), die dem Ausschuss zur gleichen Sitzung vorliegt. Antwort der Verwaltung zu Frage 4: Am 21.4.2020 hat das Landeskabinett NRW den zweiten Nachtragshaushalt in das Gesetzgebungs- verfahren eingebracht. Das Gesetz ist derzeit noch im Beratungslauf. Relevante Inhalte sind nach derzeitigem Stand: 2 - Um eine Liquiditätsnotversorgung der nordrhein-westfälischen Kommune in der aktuellen Krise zu ge- währleisten, soll die NRW.BANK den Kommunen eine aus zwei Teilen bestehende Unterstützung an- bieten: Zum einen verlängert die NRW.BANK ihre fälligen Liquiditätskredite an die Kommunen und zum anderen stellt sie ein Sonderkontingent für krisenbedingte Finanzierungsengpässe außerhalb des normalen Geschäfts zur Verfügung. Für diese Sonderkontingente erhält die NRW.BANK vom Land eine zusätzliche Haftungsfreistellung in dem Programm „KommunalCorona“ bis zur Höhe von 5 Milliarden Euro. Für die Stadt Köln ist darauf hinzuweisen, dass sich die Liquiditätsversorgung am Kreditmarkt für die Stadt Köln derzeit unverändert unproblematisch ist und daher aktuell kein Bedarf für die Inan- spruchnahme einer Notversorgung besteht. - Im Wege eines Programms „Infrastruktur Corona“ soll darüber hinaus ein Förderprogramm für Be- triebsmittelkredite mit einer Haftungsentlastung in Höhe von 80 Prozent für die jeweilige Hausbank etabliert werden, in dem Institutionen, die im Bereich der öffentlichen und sozialen Infrastruktur tätig sind, antragsberechtigt sein sollen. Dies sollen nach derzeitigen Vorgaben sein: o Kommunale Unternehmen (z.B. Flughäfen, Häfen, Verkehrsgesellschaften), o Gemeinnützige Organisationsformen – unabhängig von deren Träger (z.B. Krankenhäuser, Al- tenheime, Pflegeheime) und o Gewerbliche Unternehmen, Angehörige freier Berufe und private Investoren (z.B. ambulante Pflegedienste, Betreiber von Kitas). Grundsätzlich gilt: Die Stadt Köln ist über die Gremien des Städtetags NRW und des Deutschen Städ- tetags eng in die Gespräch rund um Unterstützungsmaßnahmen von Kommunen und kommunalen Unternehmen im Rahmen der Corona-Pandemie eingebunden. Nach Informationen im Finanzausschuss des Städtetags NRW am 07.05.2020 stellen sich der Sach- stand und die Bewertung der Hilfspakete derzeit wie folgt dar: „Am 1. Mai 2020 hat ein Kommunalgip- fel mit dem Ministerpräsidenten und dem stellvertretenden Ministerpräsidenten, den Ministerinnen für Kommunales und Schule sowie Vertretern der kommunalen Spitzenverbänden stattgefunden. Thema- tisiert wurde auch die Ankündigung der Landesregierung, Finanzmittel für die Kommunen aus dem NRW-Rettungsschirm zur Verfügung zu stellen.“ Die Inhalte dieses Gesprächs stellt der Städtetag wie folgt dar: „Es herrschte Einvernehmen, dass die Handlungsfähigkeit der Städte, Gemeinden und Krei- se sowohl während der Epidemie als auch nach ihrem Ende von grundlegender Bedeutung ist. Das in den Landtag eingebrachte Angebot des Landes, den Kommunen und kommunalen Unternehmen zusätzliche Notkredite anzubieten, ist ein wichtiger Schritt, um Liquidität zu sichern. Die Städte brau- chen aber darüber hinaus echte, zusätzliche Finanzmittel, damit sie in der Krise agieren können und für die anschließende Aufbauphase handlungsfähig bleiben.“ Bzgl. der Aufforderung der Spitzenver- bände, kurzfristige Unterstützungen auf den Weg zu bringen, habe die „Landesregierung darauf hin- gewiesen, dass erst mit der Steuerschätzung in zwei Wochen konkretere Informationen zu den finan- ziellen Auswirkungen der Epidemie auf die Kommunalhaushalte vorliegen werden. Dennoch werde man die Möglichkeiten einer Soforthilfe in den nächsten Tagen und Wochen prüfen.“ Ein wichtiger Gesichtspunkt ist in diesem Zusammenhang, dass das mit dem ersten Nachtragshaus- halt des Landes beschlossene Sondervermögen in Höhe von 25 Mrd. Euro auch zur Kompensation von Steuermindereinnahmen des Landes dienen soll. Da die Steuereinnahmen des Landes gleichzei- tig über die Höhe des kommunalen Finanzausgleichs des Folgejahres entscheiden (Die Kommunen werden im Finanzausgleich in Höhe der sog. Verbundquote an den Steuereinnahmen des Landes beteiligt), besteht kommunalseitig die Erwartung, dass das Land mithilfe diese Kompensationsmittel nicht nur die eigenen Steuermindereinnahmen, sondern auch die Einbrüche bei den Finanzaus- gleichszuweisungen an die Kommunen (insb. Schlüsselzuweisungen) im Jahr 2021 ausgleicht. Schließlich ist darauf hinzuweisen, dass auf der Bundesebene Gespräche über einen Rettungsschirm und insbesondere eine Altschuldenregelung geführt werden. Die Stadt Köln hat sich in diesem Zu- sammenhang auch für eine stärkere Entlastung im Bereich der Kosten der Unterkunft durch den Bund eingesetzt, da insbesondere hier mit wachsenden Belastungen zu rechnen ist. Gez. Prof. Dr. Diemert
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 1368/2020
- Typ
- Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)
- Datum
- 11.05.2020
- Erstellt
- 08.05.2020 12:24