1935/2021
Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung des Rates der SPD-Fraktion in der Bezirksvertretung Kalk
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AN-0726-2021
2440 Zeichen
SPD-Fraktion
in der Bezirksvertretung Kalk
SPD-Bezirksfraktion Kalk, Kalker Hauptstraße 247 - 273, 51103 Köln
Frau
Bezirksbürgermeisterin
Claudia Greven-Thürmer
Frau
Oberbürgermeisterin
Henriette Reker
Bezirksrathaus Kalk
Kalker Hauptstraße 247-273
51103 Köln
Telefon (02 21) 221 98 302
Telefax (02 21) 221 98 927
E-Mail: spd-bv8@stadt-koeln.de
Internet: www.koelnspd.de
Christian Robyns
Fraktionsvorsitzender
Telefon: 0172 2891631
E-Mail: christian.robyns@gmail.com
Eingang bei der Bezirksbürgermeisterin: 13.04.2021
AN/0726/2021
Anfrage gem. § 4 der Geschäftsordnung des Rates
Gremium Datum der Sitzung
Bezirksvertretung 8 (Kalk) 22.04.2021, TOP 9.2.7
Anfrage zur Hunde-Freilauffläche im alten Kalker Friedhof an der Kapellen-
straße in Köln-Kalk
Anfrage der SPD-Fraktion vom 13.04.2021
Sehr geehrte Frau Bezirksbürgermeisterin,
sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin,
in den letzten Wochen mehren sich Meldungen von Bürger*innen über Nutzungskon-
flikte auf dem Alten Friedhof Kalk. Entgegen der Widmung nur eines Teils des Ge-
ländes als Hunde Freilauffläche wird offenbar das gesamte Gelände von Hundebe-
sitzern als Freilauffläche genutzt.
In letzter Konsequenz wird von Beeinträchtigungen anderer Nutzender durch die un-
vermutet auftauchenden Hunde oder durch Verschmutzungen im Gesamtgelände
u.a. durch Hundekot berichtet.
2
Vor diesem Hintergrund stellt die SPD-Fraktion folgende Fragen an die Verwal-
tung:
1. Wie hat sich die Hundehaltung im Stadtbezirk Kalk seit 2016 verändert: Anzahl
der gemeldeten Hunde, Verstöße gegen die Anleinpflicht, Unfälle durch nicht
angeleinte Hunde usw.?
2. Wie oft erfolgt die Kontrolle der Hunde-Situation vor Ort durch das Ordnungs-
amt? Und wie viele Verstöße bezüglich freilaufender Hunde außerhalb der Frei-
lauffläche wurden im letzten Jahr erfasst und geahndet?
3. Wie oft erfolgt die Reinigung des Gesamtareals in Bezug auf Müll und auf Hun-
dekot sowie die Kontrolle und Befüllung der Hundekotbehälter auf dem Areal?
4. Welche Maßnahmen werden durch die Verwaltung auf anderen Freilaufflächen
im Stadtgebiet getroffen, um die Nutzung auf das vorgesehene Areal zu be-
grenzen und wie lassen sich diese Maßnahmen auf den alten Kalker Friedhof
übertragen?
Mit freundlichen Grüßen
gez. Christian Robyns gez. Dirk Habermann
Christian Robyns Dirk Habermann
Fraktionsvorsitzender Bezirksvertreter
Beantwortung einer Anfrage (BV)
5250 Zeichen
Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle I/323/1 Vorlagen-Nummer 1935/2021 Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung öffentlicher Teil Gremium Datum Bezirksvertretung 8 (Kalk) 10.06.2021 Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung des Rates der SPD-Fraktion in der Bezirksvertretung Kalk hier: Hundefreilauffläche im alten Kalker Friedhof an der Kapellenstraße in Kalk Gemäß der als Anlage beigefügten Anfrage bittet die SPD-Fraktion in der Bezirksvertretung Kalk um Beantwortung folgender Fragestellungen: 1. Wie hat sich die Hundehaltung im Stadtbezirk Kalk seit 2016 verändert: Anzahl der gemel- deten Hunde, Verstöße gegen die Anleinpflicht, Unfälle durch nicht angeleinte Hunde usw.? Antwort der Verwaltung: Beim Amt für öffentliche Ordnung werden meldepflichtige Hunde registriert. Diese werden nicht Stadtbezirk spezifisch erfasst. In ganz Köln sind aktuell ca. 16.000 meldepflichtige Hunde registriert, dazu gehören gemäß Landeshundegesetz gefährliche Hunde (§3), bestimmte Rassen (§10) und gro- ße Hunde ab einer Widerristhöhe 40cm oder 20 kg Gewicht (§11). Dies verzeichnet einen Zuwachs in einem Jahr von 1700 Anmeldungen. Im gesamten Stadtgebiet kam es in den vergangenen Jahren zu folgenden vom Ordnungsdienst der Stadt Köln festgestellten Verstößen gegen die Anleinpflicht: 2016 515 2017 1.021 2018 487 2019 1.326 2020 767 Hinweis: Der Ordnungsdienst der Stadt Köln ist seit Beginn der Corona-Pandemie im März 2020 in- tensiv in die Bekämpfung des Virus und die Durchsetzung der Maßnahmen der Coronaschutz- Verordnung eingebunden. Der Infektionsschutz hat derzeit oberste Priorität bei der Aufgabenerledi- gung. Unfälle aufgrund nicht angeleinter Hunde sind nicht bekannt. 2. Wie oft erfolgt die Kontrolle der Hunde-Situation vor Ort durch das Ordnungsamt? Und wie viele Verstöße bezüglich freilaufender Hunde außerhalb der Freilauffläche wurden im letz- ten Jahr erfasst und geahndet? Antwort der Verwaltung: Im hinteren Bereich der Grünfläche des ehemaligen Kalker Friedhofs entlang der Kapellenstraße in Köln-Kalk befindet sich eine durch ein Schild gekennzeichnete Hundefreilauffläche. In diesem Bereich ist die Anleinpflicht aufgehoben. 2 Die Dienstgruppe Kalk des städtischen Ordnungsdienstes kontrolliert die Grünfläche im Rahmen der personellen Kapazitäten und bei akuten Beschwerdelagen. Im Jahr 2020 erreichten den Ordnungs- dienst lediglich zwei Beschwerden wegen unangeleinter Hunde im nicht erlaubten Bereich. Die einge- setzten Ordnungskräfte konnten vor Ort keine Feststellungen im Sinne der Beschwerden machen. Es wurden lediglich freilaufende Hunde in der dafür vorgesehenen Fläche beobachtet. Diese Anfrage wurde dennoch zum Anlass genommen, die Kontrollen im genannten Bereich zu erhö- hen. Auch bei diesen Kontrollen konnten in der Regel keine negativen Feststellungen gemacht wer- den. Es wurden einige Präventivgespräche mit Hundebesitzern vor Ort geführt und drei Ordnungswid- rigkeitenverfahren wegen unangeleinter Hunde eingeleitet. Eine weitere Erhöhung der Kontrolldichte ist aufgrund der hohen Auftragslage und der Personalkapa- zität des Ordnungsdienstes nicht möglich. 3. Wie oft erfolgt die Reinigung des Gesamtareals in Bezug auf Müll und auf Hundekot sowie die Kontrolle und Befüllung der Hundekotbehälter auf dem Areal? Antwort der Verwaltung: Die Reinigung der oben genannten Hundefreilauffläche erfolgt von Oktober bis April alle 14 Tage und von April bis Oktober einmal wöchentlich und gegebenenfalls nach Bedarf – somit analog der Grün- flächen- und Spielplatzreinigung. Die vor Ort angebrachten Hundekottütenspender werden im Zuge dieser wöchentlichen bzw. 14-täglichen Reinigung regelmäßig kontrolliert und aufgefüllt. Der AWB sind dort keinerlei Probleme bezüglich eines hohen Müllaufkommens bekannt, weshalb derzeit eine Erhöhung des Reinigungsintervalls nicht empfohlen wird. 4. Welche Maßnahmen werden durch die Verwaltung auf anderen Freilaufflächen im Stadtge- biet getroffen, um die Nutzung auf das vorgesehene Areal zu begrenzen und wie lassen sich diese Maßnahmen auf den alten Kalker Friedhof übertragen? Antwort der Verwaltung: Hundefreilaufflächen werden durch das Amt für Landschaftspflege und Grünflächen beschildert, nicht eingezäunt oder abgepflanzt. Hundebesitzende sind selbst dafür verantwortlich, dass ihre Hunde auf den zugewiesenen Flächen bleiben und für die Entfernung der Hinterlassenschaften. In den letzten Jahren wurde immer mal wieder der Wunsch an das Amt für Landschaftspflege heran- getragen, Hundefreilaufflächen einzuzäunen. Dieses hat das Amt in nahezu allen Fällen abgelehnt. Im Bürgerpark Kalk ist beispielsweise ein niedriger Zaun neben einer Hundefreilauffläche errichtet worden, weil bedingt durch die räumliche Enge dort so ein Überlaufen von Hunden in den Spielplatz- bereich verhindert wird. Das stellt eine begründete Ausnahme dar. Die Errichtung von Zäunen würde eine Grünanlage zerteilen, optisch trennen, auch wenn diese Zäu- ne nur 60-80cm hoch wären, die Kosten der Aufstellung und Unterhaltung nicht berücksichtigt. Die Aufstellung eines schwer überwindbaren Schutzzaunes ist in einer Grünanlage ausgeschlossen.
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungOrte (2)
- Kalker Hauptstraße 247
- Kapellenstraße
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Details
- Aktenzeichen
- 1935/2021
- Typ
- Beantwortung einer Anfrage (BV)
- Datum
- 02.06.2021
- Erstellt
- 20.05.2021 11:29