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1935/2021

Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung des Rates der SPD-Fraktion in der Bezirksvertretung Kalk

Beantwortung einer Anfrage (BV) 02.06.2021

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 8 (Kalk), Sitzung am 10.06.2021, TOP 9.1.8

AN-0726-2021

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Beantwortung einer Anfrage (BV)

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AN-0726-2021

2440 Zeichen

SPD-Fraktion  
in der Bezirksvertretung Kalk 
 
SPD-Bezirksfraktion Kalk, Kalker Hauptstraße 247 - 273, 51103 Köln 
    
 
 
 
 
Frau 
Bezirksbürgermeisterin 
Claudia Greven-Thürmer 
 
Frau 
Oberbürgermeisterin 
Henriette Reker 
Bezirksrathaus Kalk 
Kalker Hauptstraße 247-273 
51103 Köln 
Telefon (02 21) 221 98 302 
Telefax (02 21) 221 98 927 
E-Mail: spd-bv8@stadt-koeln.de 
Internet: www.koelnspd.de 
 
Christian Robyns 
Fraktionsvorsitzender 
Telefon: 0172 2891631 
E-Mail: christian.robyns@gmail.com 
 
 
 Eingang bei der Bezirksbürgermeisterin: 13.04.2021 
AN/0726/2021 
 
Anfrage gem. § 4 der Geschäftsordnung des Rates 
 
Gremium Datum der Sitzung 
Bezirksvertretung 8 (Kalk) 22.04.2021, TOP 9.2.7 
 
Anfrage zur Hunde-Freilauffläche im alten Kalker Friedhof an der Kapellen-
straße in Köln-Kalk 
Anfrage der SPD-Fraktion vom 13.04.2021 
 
Sehr geehrte Frau Bezirksbürgermeisterin, 
sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, 
 
in den letzten Wochen mehren sich Meldungen von Bürger*innen über Nutzungskon-
flikte auf dem Alten Friedhof Kalk. Entgegen der Widmung nur eines Teils des Ge-
ländes als Hunde Freilauffläche wird offenbar das gesamte Gelände von Hundebe-
sitzern als Freilauffläche genutzt. 
 
In letzter Konsequenz wird von Beeinträchtigungen anderer Nutzender durch die un-
vermutet auftauchenden Hunde oder durch Verschmutzungen im Gesamtgelände 
u.a. durch Hundekot berichtet.

2 
Vor diesem Hintergrund stellt die SPD-Fraktion folgende Fragen an die Verwal-
tung: 
 
1. Wie hat sich die Hundehaltung im Stadtbezirk Kalk seit 2016 verändert: Anzahl 
der gemeldeten Hunde, Verstöße gegen die Anleinpflicht, Unfälle durch nicht 
angeleinte Hunde usw.? 
2. Wie oft erfolgt die Kontrolle der Hunde-Situation vor Ort durch das Ordnungs-
amt? Und wie viele Verstöße bezüglich freilaufender Hunde außerhalb der Frei-
lauffläche wurden im letzten Jahr erfasst und geahndet? 
3. Wie oft erfolgt die Reinigung des Gesamtareals in Bezug auf Müll und auf Hun-
dekot sowie die Kontrolle und Befüllung der Hundekotbehälter auf dem Areal? 
4. Welche Maßnahmen werden durch die Verwaltung auf anderen Freilaufflächen 
im Stadtgebiet getroffen, um die Nutzung auf das vorgesehene Areal zu be-
grenzen und wie lassen sich diese Maßnahmen auf den alten Kalker Friedhof 
übertragen? 
 
 
Mit freundlichen Grüßen 
 
gez. Christian Robyns    gez. Dirk Habermann 
 
Christian Robyns   Dirk Habermann 
Fraktionsvorsitzender   Bezirksvertreter

Beantwortung einer Anfrage (BV)

5250 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle 
I/323/1 
 
Vorlagen-Nummer 
 1935/2021 
Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Bezirksvertretung 8 (Kalk) 10.06.2021 
 
Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung des Rates der SPD-Fraktion in 
der Bezirksvertretung Kalk 
hier: Hundefreilauffläche im alten Kalker Friedhof an der Kapellenstraße in Kalk 
Gemäß der als Anlage beigefügten Anfrage bittet die SPD-Fraktion in der Bezirksvertretung Kalk um 
Beantwortung folgender Fragestellungen: 
1. Wie hat sich die Hundehaltung im Stadtbezirk Kalk seit 2016 verändert: Anzahl der gemel-
deten Hunde, Verstöße gegen die Anleinpflicht, Unfälle durch nicht angeleinte Hunde 
usw.?  
 
Antwort der Verwaltung: 
Beim Amt für öffentliche Ordnung werden meldepflichtige Hunde registriert. Diese werden nicht 
Stadtbezirk spezifisch erfasst. In ganz Köln sind aktuell ca. 16.000 meldepflichtige Hunde registriert, 
dazu gehören gemäß Landeshundegesetz gefährliche Hunde (§3), bestimmte Rassen (§10) und gro-
ße Hunde ab einer Widerristhöhe 40cm oder 20 kg Gewicht (§11). 
Dies verzeichnet einen Zuwachs in einem Jahr von 1700 Anmeldungen. 
 
Im gesamten Stadtgebiet kam es in den vergangenen Jahren zu folgenden vom Ordnungsdienst der 
Stadt Köln festgestellten Verstößen gegen die Anleinpflicht: 
2016 515 
2017 1.021 
2018 487 
2019 1.326 
2020 767 
 
Hinweis: Der Ordnungsdienst der Stadt Köln ist seit Beginn der Corona-Pandemie im März 2020 in-
tensiv in die Bekämpfung des Virus und die Durchsetzung der Maßnahmen der Coronaschutz-
Verordnung eingebunden. Der Infektionsschutz hat derzeit oberste Priorität bei der Aufgabenerledi-
gung. 
 
Unfälle aufgrund nicht angeleinter Hunde sind nicht bekannt. 
 
2. Wie oft erfolgt die Kontrolle der Hunde-Situation vor Ort durch das Ordnungsamt? Und wie 
viele Verstöße bezüglich freilaufender Hunde außerhalb der Freilauffläche wurden im letz-
ten Jahr erfasst und geahndet?  
 
Antwort der Verwaltung: 
Im hinteren Bereich der Grünfläche des ehemaligen Kalker Friedhofs entlang der Kapellenstraße in 
Köln-Kalk befindet sich eine durch ein Schild gekennzeichnete Hundefreilauffläche. In diesem Bereich 
ist die Anleinpflicht aufgehoben.

2 
 
Die Dienstgruppe Kalk des städtischen Ordnungsdienstes kontrolliert die Grünfläche im Rahmen der 
personellen Kapazitäten und bei akuten Beschwerdelagen. Im Jahr 2020 erreichten den Ordnungs-
dienst lediglich zwei Beschwerden wegen unangeleinter Hunde im nicht erlaubten Bereich. Die einge-
setzten Ordnungskräfte konnten vor Ort keine Feststellungen im Sinne der Beschwerden machen. Es 
wurden lediglich freilaufende Hunde in der dafür vorgesehenen Fläche beobachtet. 
 
Diese Anfrage wurde dennoch zum Anlass genommen, die Kontrollen im genannten Bereich zu erhö-
hen. Auch bei diesen Kontrollen konnten in der Regel keine negativen Feststellungen gemacht wer-
den. Es wurden einige Präventivgespräche mit Hundebesitzern vor Ort geführt und drei Ordnungswid-
rigkeitenverfahren wegen unangeleinter Hunde eingeleitet. 
 
Eine weitere Erhöhung der Kontrolldichte ist aufgrund der hohen Auftragslage und der Personalkapa-
zität des Ordnungsdienstes nicht möglich. 
 
3. Wie oft erfolgt die Reinigung des Gesamtareals in Bezug auf Müll und auf Hundekot sowie 
die Kontrolle und Befüllung der Hundekotbehälter auf dem Areal?  
 
Antwort der Verwaltung: 
Die Reinigung der oben genannten Hundefreilauffläche erfolgt von Oktober bis April alle 14 Tage und 
von April bis Oktober einmal wöchentlich und gegebenenfalls nach Bedarf – somit analog der Grün-
flächen- und Spielplatzreinigung. Die vor Ort angebrachten Hundekottütenspender werden im Zuge 
dieser wöchentlichen bzw. 14-täglichen Reinigung regelmäßig kontrolliert und aufgefüllt. 
 
Der AWB sind dort keinerlei Probleme bezüglich eines hohen Müllaufkommens bekannt, weshalb 
derzeit eine Erhöhung des Reinigungsintervalls nicht empfohlen wird. 
 
4. Welche Maßnahmen werden durch die Verwaltung auf anderen Freilaufflächen im Stadtge-
biet getroffen, um die Nutzung auf das vorgesehene Areal zu begrenzen und wie lassen 
sich diese Maßnahmen auf den alten Kalker Friedhof übertragen?  
 
Antwort der Verwaltung: 
Hundefreilaufflächen werden durch das Amt für Landschaftspflege und Grünflächen beschildert, nicht 
eingezäunt oder abgepflanzt. Hundebesitzende sind selbst dafür verantwortlich, dass ihre Hunde auf 
den zugewiesenen Flächen bleiben und für die Entfernung der Hinterlassenschaften. 
 
In den letzten Jahren wurde immer mal wieder der Wunsch an das Amt für Landschaftspflege heran-
getragen, Hundefreilaufflächen einzuzäunen. Dieses hat das Amt in nahezu allen Fällen abgelehnt. 
Im Bürgerpark Kalk ist beispielsweise ein niedriger Zaun neben einer Hundefreilauffläche errichtet 
worden, weil bedingt durch die räumliche Enge dort so ein Überlaufen von Hunden in den Spielplatz-
bereich verhindert wird. Das stellt eine begründete Ausnahme dar. 
 
Die Errichtung von Zäunen würde eine Grünanlage zerteilen, optisch trennen, auch wenn diese Zäu-
ne nur 60-80cm hoch wären, die Kosten der Aufstellung und Unterhaltung nicht berücksichtigt. Die 
Aufstellung eines schwer überwindbaren Schutzzaunes ist in einer Grünanlage ausgeschlossen.

Beratungsverlauf (1)

10.06.2021 Bezirksvertretung 8 (Kalk)
TOP 9.1.8 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Orte (2)

  • Kalker Hauptstraße 247
  • Kapellenstraße

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Details

Aktenzeichen
1935/2021
Typ
Beantwortung einer Anfrage (BV)
Datum
02.06.2021
Erstellt
20.05.2021 11:29