Umgestaltung Bolzplatz 4 03 02 01 Max-Fremery-Straße Bickendorf
Beschlussvorlage Ausschuss 3057/2024 vom 21.11.2024
Stand: Am 03.12.2024 im Jugendhilfeausschuss ungeändert beschlossen.
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Beschlussvorlage Ausschuss
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Dezernat, Dienststelle IV/512/10 Vorlagen-Nummer 3057/2024 Freigabedatum 21.11.2024 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Umgestaltung Bolzplatz 4 03 02 01 Max-Fremery-Straße Bickendorf Beschlussorgan Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld) Gremium Datum Beschluss: Die Bezirksvertretung Ehrenfeld beauftragt die Kinder- und Jugendverwaltung, die Umgestal- tung des öffentlichen Bolzplatzes Max-Fremery-Straße in Bickendorf mit Gesamtkosten in Höhe von 130.000 € brutto durchzuführen. Die Finanzierung erfolgt durch die Inanspruchnahme investiver Auszahlungsermächtigungen des Teilplanes 0604 (Kinder- und Jugendarbeit), Teilplanzeile 8 (Auszahlungen für Baumaß- nahmen), Finanzstelle 5100-0604-0-2002 Spielplätze. Jugendhilfeausschuss 03.12.2024 Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld) 02.12.2024 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Ja, investiv Investitionsauszahlungen 130.000 € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: 2025 a) Personalaufwendungen im Rahmen der Pflege und Wartung durch das Amt für Landschaftspflege und Grünflächen € b) Sachaufwendungen etc. € c) bilanzielle Abschreibungen 13.000 € Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Erträge € b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten € Einsparungen: ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € Beginn, Dauer Auswirkungen auf den Klimaschutz Nein Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung) Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung) Begründung: Der Spielplatz 4 03 02 01 Max-Fremery-Straße in Bickendorf verfügt über einen kleinen Sand- spielbereich, einen Jugendunterstand und einen asphaltierten Bolzplatz mit 2 Toren und 2 Basketballständern. Der alte Baumbestand bietet viel Grün, welches im Sommer für Schatten sorgen kann. Inmitten der dichten Wohnbebauung sind vor allem die Ballspielangebote und die Aufenthaltsmöglichkeit für größere Kinder und Jugendliche von Bedeutung. Insbesondere ist die Bolzplatzfläche nicht mehr auf dem neusten Stand. Der Bodenbelag des Bolzplatzes weist Unebenheiten auf, die durch die Baumwurzeln entstanden sind. Kinder, Jugendliche und Eltern aus dem Wohnumfeld setzten sich sehr für eine gute Lösung ein, um die Ballspielmöglichkeit weiterhin zu erhalten. Um dem Bedarf gerecht zu werden und die Verkehrssicherheit zu wahren ist ein neuer As- phaltbelag geplant. Es gibt zu viele betroffene Bereiche, um eine Reparatur im Einzelnen durchzuführen. Durch einen neuen Belag, der auf dem alten aufgebracht werden kann, ist der Platz mit verhältnismäßig wenig baulichem Aufwand wieder in einen gut bespielbaren Zustand 3 zu bringen. Die vorhandenen Tore können wieder eingebaut werden. Die zwei Basketballstän- der sind veraltet und werden in diesem Zuge erneuert. Die Maßnahme wird in Kooperation mit dem Amt für Landschaftspflege und Grünflächen durchgeführt. Der Baumschutz ist dabei eine wichtige Komponente. Finanzielle Auswirkungen: Die Gesamtkosten der Maßnahme betragen 130.000 Euro brutto. Die über die Jahre der Nutzung ergebniswirksam anfallenden bilanziellen Abschreibungen in Höhe von 13.000 € p.a. sind in Zeile 14 (Bilanzielle Abschreibungen) im Teilergebnisplan des Amtes für Kinder, Jugend und Familie in der Produktgruppe 0604 (Kinder- und Jugendarbeit) entsprechend berücksichtigt. Die Finanzierung der bilanziellen Abschreibungen wird von De- zernat IV (Dezernat für Bildung, Jugend und Sport) im Rahmen der jeweiligen Haushalts- planaufstellungsprozesse innerhalb der dann zugewiesenen Budgets sichergestellt– gegebe- nenfalls durch Mittelumschichtungen. Die durch Wartung und Pflege entstehenden Folgekosten werden im Rahmen der Unterhal- tung durch das Amt für Landschaftspflege und Grünflächen übernommen. Nach Beendigung der Baumaßnahme entstehen keine negativen Auswirkungen auf das Klima. Anlagen -
Anlage 0 - Dringlichkeitsbegründung
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Anlage 0 Dringlichkeitsbegründung Vorlage: Umgestaltung Bolzplatz 4 03 02 01 Max-Fremery-Straße Bickendorf 3057/2024 Der Bedarf an Bewegungsflächen für die Kinder und Jugendlichen in Ehrenfeld ist hoch, und es gibt an vielen Stellen Erwartungshaltungen an die Spielangebote im Stadtteil. Um die nach Beschlussfassung anschließenden Beauftragungen für die Umgestaltung des öffentlichen Bolzplatzes nicht ins nächste Frühjahr hinauszuzögern, sollte der Beschlusszeitnah zeitnah erfolgen und wird der Bezirksvertretung Ehrenfeld daher verfristet vorgelegt. Aufgrund umfangreicher verwaltungsinterner Vorarbeiten und Abstimmungsprozesses war eine frühere Vorlage nicht möglich.
Beratungsverlauf
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03.12.2024 zuletzt
TOP 3.1, Vorberatung (Fachausschuss). Ergebnis: ungeändert beschlossen
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