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3057/2024

Umgestaltung Bolzplatz 4 03 02 01 Max-Fremery-Straße Bickendorf

Beschlussvorlage Ausschuss 21.11.2024

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Nächste Beratung: Jugendhilfeausschuss, Sitzung am 03.12.2024, TOP 3.1

Beschlussvorlage Ausschuss

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Anlage 0 - Dringlichkeitsbegründung

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Beschlussvorlage Ausschuss

4159 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
IV/512/10 
 
Vorlagen-Nummer 
 3057/2024 
Freigabedatum 21.11.2024 
  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Umgestaltung Bolzplatz 4 03 02 01 Max-Fremery-Straße Bickendorf  
Beschlussorgan 
Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld) 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
 
Die Bezirksvertretung Ehrenfeld beauftragt die Kinder- und Jugendverwaltung, die Umgestal-
tung des öffentlichen Bolzplatzes Max-Fremery-Straße in Bickendorf mit Gesamtkosten in 
Höhe von 130.000 € brutto durchzuführen.  
 
Die Finanzierung erfolgt durch die Inanspruchnahme investiver Auszahlungsermächtigungen 
des Teilplanes 0604 (Kinder- und Jugendarbeit), Teilplanzeile 8 (Auszahlungen für Baumaß-
nahmen), Finanzstelle 5100-0604-0-2002 Spielplätze. 
 
 
Jugendhilfeausschuss 03.12.2024 
Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld) 02.12.2024

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
 Ja, investiv Investitionsauszahlungen   130.000 € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            
% 
 Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme        € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            
% 
Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: 2025  
a) Personalaufwendungen    im Rahmen 
der Pflege und Wartung durch das Amt für Landschaftspflege und Grünflächen € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
c) bilanzielle Abschreibungen   13.000 € 
Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:       
a) Erträge          € 
b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten         € 
Einsparungen: ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
Beginn, Dauer        
 
 
Auswirkungen auf den Klimaschutz 
 
  Nein    
  Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung)  
  Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung)  
 
 
Begründung: 
 
Der Spielplatz 4 03 02 01 Max-Fremery-Straße in Bickendorf verfügt über einen kleinen Sand-
spielbereich, einen Jugendunterstand und einen asphaltierten Bolzplatz mit 2 Toren und 2 
Basketballständern. Der alte Baumbestand bietet viel Grün, welches im Sommer für Schatten 
sorgen kann. Inmitten der dichten Wohnbebauung sind vor allem die Ballspielangebote und 
die Aufenthaltsmöglichkeit für größere Kinder und Jugendliche von Bedeutung. 
Insbesondere ist die Bolzplatzfläche nicht mehr auf dem neusten Stand. Der Bodenbelag des 
Bolzplatzes weist Unebenheiten auf, die durch die Baumwurzeln entstanden sind. 
Kinder, Jugendliche und Eltern aus dem Wohnumfeld setzten sich sehr für eine gute Lösung 
ein, um die Ballspielmöglichkeit weiterhin zu erhalten. 
Um dem Bedarf gerecht zu werden und die Verkehrssicherheit zu wahren ist ein neuer As-
phaltbelag geplant. Es gibt zu viele betroffene Bereiche, um eine Reparatur im Einzelnen 
durchzuführen. Durch einen neuen Belag, der auf dem alten aufgebracht werden kann, ist der 
Platz mit verhältnismäßig wenig baulichem Aufwand wieder in einen gut bespielbaren Zustand

3 
zu bringen. Die vorhandenen Tore können wieder eingebaut werden. Die zwei Basketballstän-
der sind veraltet und werden in diesem Zuge erneuert. 
Die Maßnahme wird in Kooperation mit dem Amt für Landschaftspflege und Grünflächen 
durchgeführt. Der Baumschutz ist dabei eine wichtige Komponente. 
 
 
Finanzielle Auswirkungen: 
 
Die Gesamtkosten der Maßnahme betragen 130.000 Euro brutto. 
 
Die über die Jahre der Nutzung ergebniswirksam anfallenden bilanziellen Abschreibungen in 
Höhe von 13.000 €  p.a. sind in Zeile 14 (Bilanzielle Abschreibungen) im Teilergebnisplan des 
Amtes für Kinder, Jugend und Familie in der Produktgruppe 0604 (Kinder- und Jugendarbeit) 
entsprechend berücksichtigt. Die Finanzierung der bilanziellen Abschreibungen wird von De-
zernat IV (Dezernat für Bildung, Jugend und Sport) im Rahmen der jeweiligen Haushalts-
planaufstellungsprozesse innerhalb der dann zugewiesenen Budgets sichergestellt– gegebe-
nenfalls durch Mittelumschichtungen.  
 
Die durch Wartung und Pflege entstehenden Folgekosten werden im Rahmen der Unterhal-
tung durch das Amt für Landschaftspflege und Grünflächen übernommen. 
 
Nach Beendigung der Baumaßnahme entstehen keine negativen Auswirkungen auf das Klima. 
 
 
 
Anlagen

Anlage 0 - Dringlichkeitsbegründung

686 Zeichen

Anlage 0 
Dringlichkeitsbegründung 
Vorlage: 
Umgestaltung Bolzplatz 4 03 02 01 Max-Fremery-Straße Bickendorf 
3057/2024 
Der Bedarf an Bewegungsflächen für die Kinder und Jugendlichen in Ehrenfeld ist 
hoch, und es gibt an vielen Stellen Erwartungshaltungen an die Spielangebote im 
Stadtteil. 
Um die nach Beschlussfassung anschließenden Beauftragungen für die 
Umgestaltung des öffentlichen Bolzplatzes nicht ins nächste Frühjahr 
hinauszuzögern, sollte der Beschlusszeitnah zeitnah erfolgen und wird der 
Bezirksvertretung Ehrenfeld daher verfristet vorgelegt. 
Aufgrund umfangreicher verwaltungsinterner Vorarbeiten und 
Abstimmungsprozesses war eine frühere Vorlage nicht möglich.

Beratungsverlauf (2)

02.12.2024 Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld)
TOP 9.7 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung
03.12.2024 Jugendhilfeausschuss
TOP 3.1 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
3057/2024
Typ
Beschlussvorlage Ausschuss
Datum
21.11.2024
Erstellt
02.10.2024 14:40