0448/2020
Ersatz eines maroden Schulklassenpavillons an der Katholischen Grundschule Hinter der Kirche 3-5, 51143 Köln (Porz) - Bedarfsanerkennung und Baubeschluss
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Anlage 7 - Beantwortung von Fragen
2198 Zeichen
Anlage 7 – Beantwortung von Fragen zur Vorlage Sowohl seitens der Landesregierung als auch des Büros der Oberbürgermeisterin wurden Regularien und Empfehlungen für die Durchführung von Ausschusssitzungen im Rahmen der Corona-Krise ausgesprochen. Die Ausschussmitglieder hatten die Möglichkeit, Ihre Fragen vorab schriftlich einzureichen. Fragen von Frau Kirchmeyer, FDP-Fraktion 1. Reicht ein eingeschossiger Pavillion? 2. Wäre höher Bauen möglich? 3. Wäre ein fester Bau in Modulbauweise nicht besser? Antwort der Verwaltung Zu 1.) Der von der Schulverwaltung angemeldete Raumbedarf kann in dem geplanten Pavillon bereitgestellt werden. Zu 2.) Da für dieses Gebiet kein Bebauungsplan vorhanden ist, der eine baurechtliche Festlegung vorgibt, ist die Bebaubarkeit mit der Bauaufsicht abzustimmen. Dem Grunde nach spricht nichts gegen eine zweigeschossige Bebauung. Zu 3.) Modulbauten werden aus verschiedenen Materialen gefertigt wie Stahl, Holz oder Mischbauweisen aus Stahl und Beton. Der Hauptvorteil eines Stahl-Modulbaus gegenüber einer konventionellen Bauweise liegt in der schnellen Errichtung der Modulgebäude und der Übernahme der Koordination aller Gewerke durch den Modulbauhersteller inklusive der erforderlichen Planungsleistungen, was zur Verkürzung der Bauphase führt. Die einzelnen Elemente werden witterungsgeschützt in einem hohen Ausbaustand im Werk vorgefertigt. Stahlmodulbauten werden als dauerhafte genutzte Gebäude eingesetzt. Aufgrund der individuellen Möglichkeiten der Gestaltung der Außenhülle lassen sich Modulbauten nicht von konventionell hergestellten Gebäuden unterscheiden. Mit dieser Bauweise können höhere bauphysikalische Anforderungen an die ENEV realisiert werden, wie zum Beispiel Niedrigenergiestandard. Pavillons werden in den meisten Fällen als Interimsgebäude für einen temporären Einsatz vorgesehen. Sie bieten ebenso wie Modulbauten einen schnelleren Auf- und Abbau im Gegensatz zu einer konventionellen Bauweise (Stein auf Stein). Die einzelnen Pavillons sind in Ihrer Struktur des Stahlrahmenbaus erkennbar. Die hier eingesetzte Bauweise erfüllt die Anforderungen der aktuell gültigen Energieeinsparverordnung (EnEV).
Anlage 3 - Vergabevermerk Einzelangebot
11030 Zeichen
1
302 Stand: 29.08.2019 Vergabevermerk BL_DE_EU Einzelangebot mit Alleinstellungsmerkmal
An: (Bitte jeweils den neuen Adressaten eintragen und die vorherige Gliederungsziffer streichen!)
27 262-16 Vorgang bei 302
abgeschlossen:
262/16 11.11.2019
(Gliederungsziffer ausschreibende Dienststelle) (Datum)
17-21033-005/ 10860577 Honert, 20378
(Projekt-/Auftragsnummer/BANF) (Sachbearbeiter/in), (Telefon-Nr.)
Vergabevermerk BL_DE_EU
Einzelangebot aufgrund
Alleinstellungsmerkmal
ANLAGE 4
Auftragsnummer Vergabenummer Paraphe Projektnummer
2019-0631-26 Schü 12.11.
(wird von 302 ausgefüllt)
Erläuterungen zu den grau markierten Bereichen sind dem Hinweisblatt „Ausfüllanleitung Vergabevermerke“ zu
entnehmen.
Bauvorhaben
Errichtung eines Schulpavillons mit einem Klassenraum und Nebenräumen
KGS, Hinter der Kirche 3, 51153 Köln
Gewerkenummer, Kategorie und Bezeichnung des Gewerks
VOB0132, schlüsself. Bau Systembau_R, 44211100-3 und 45200000-9
I. ALLGEMEINES
Geplante Kosten der Gesamtmaßnahme: € 254000
davon wurden bereits EU-weit ausgeschrieben: € (netto)
davon wurden nach der Ausnahmeregelung nach § 3 Abs. 9 VgV national ausgeschrieben: € (netto)
Maßnahme ist zuschussfähig, Prozentsatz: %, Betrag: € (netto)
Voraussichtlicher Umfang/Auftragswert dieser Maßnahme:
Mittel stehen bereit X freigegeben in Höhe von
(netto)
185.000 € bei Finanzposition/Wirtschaftsplan
noch nicht freigegeben € 26
€
Bedarf wurde vom Rechnungsprüfungsamt unter Az. anerkannt.
Bedarfsprüfung des Rechnungsprüfungsamtes ist nicht erforderlich, da Vorlagengrenze nicht erreicht.
Beschluss zur Bedarfsanerkennung der/des Rat der Stadt Köln vom 06.02.2018 TOP 10.17
(entsprechend der Zuständigkeitsordnung) (Gremium) (Datum)
Vergabevorbehalt? Ja Nein X
Beschluss nicht erforderlich, da Vorlagengrenze nicht erreicht.
II. BEGRÜNDUNG VERFAHRENSABWEICHUNG UND EINSTELLUNG IN EVA
Aufzufordernde Firma
(Die ausgewählte Firma muss in der Unternehmensdatenbank von 302 freigeschaltet sein /“b“ gesetzt.)
2
302 Stand: 29.08.2019 Vergabevermerk BL_DE_EU Einzelangebot mit Alleinstellungsmerkmal
Ausführliche und plausible Begründung zur Abweichung vom vorgesehenen Verfahren
Im bereits durchgeführten Verfahren 2019-0413-26 ging kein wertbares Angebot ein. Die Wartungsarbeiten die
seitens des Architekturbüros SH8 in Höhe von 2.722,50 Euro für 3 Jahre geschätzt wurden, wurden seitens der
Firma Losberger in Höhe von 150.00,00 Euro für 3 Jahre angeboten. Zur Aufklärung der Wartungspreise wurde
ein Aufklärungsgespräch unter Beteiligung von 302 geführt. Die Firma Losberger erklärt hierbei, dass bei der
Erstellung Einheitspreise für die Wartung Fehler unterlaufen sind. Siehe hierzu auch beigefügtes Protokoll des
Aufklärungsgespräches. Aufgrund dessen wurde das Verfahren 2019-0413-26 aufgehoben. Die Preise für den
Schulcontainer erscheinen gegenüber der Kalkulation des Büros SH8 und rapita erhöht. Die Abweichen
resultieren einerseits aufgrund der momentanen Marktsituation anderseits aufgrund der Forderung der
Bauaufsicht, dass der Bieterkreis einen Naturbrandversuch für seine Containeranlagen vorweisen muss sehr klein
ist. Da auf den Markt wie vorrangegangene Verfahren zeigten keine wesentlich günstigeren Angebote
eingegangen sind, die Maßnahme zum Bestandteil zur Beseitigung des Schulnotstandes gehört bitten wir um
Durchführung einer Einzelvergabe an die Firma Losberger Modular Systems GmbH, Ruhrorther Straße 2-6, 68219
Manheim.
Lkink zur Vergabe 2019-0412-26
http://k00013/26/Freigegebene%20Dokumente/Forms/%C3%96ffentliche%20Ausschreibung/docsethomepage.as
px?ID=411372&FolderCTID=0x0120D5200018EE63D35C13504CAB6B12FD2C4C2C3E06004B4591F8D52C894
6B0B8472E694535C4&List=d260c7de-1783-4c49-91d3-
6902755a8e2a&RootFolder=%2F26%2FFreigegebene%20Dokumente%2FSchulpavillon%2C%20Hinter%20der%
20Kirche%203%2C%2051153%20K%C3%B6ln&RecSrc=%2F26%2FFreigegebene%20Dokum ente%2FSchulpavi
llon%2C%20Hinter%20der%20Kirche%203%2C%2051153%20K%C3%B6ln
Gez.: Metin Ük 11.11.2019 11.11.2019 gez. i.A. Achim Honert 2078
(Unterschrift ausschreibende Dienststelle,
Vorgesetzte/r)
(Unterschrift ausschreibende Dienststelle,
Sachbearbeiter/in)
Nach Unterzeichnung ist der Vorgang über eVa an 302 zu übergeben (Sachstand 1).
___________________________________________________________________________________________
III. ZUSTIMMUNG 302
Zustimmung 302 zur Einholung Einzelangebot wird erteilt X Ja Nein
Begründung 302:
Prüfung des Sachverhaltes
302 stimmt der Argumentation von 26 zu. Im Vergabeverfahren 2019-0413-26 ist kein Angebot eingegangen ,
das den Ausschreibungsbedingungen entspricht.
Weiteres Vorgehen
Einholung Einzelangebot auf Grund
§3a VOB/A Zulässigkeitsvoraussetzungen
(3) Freihändige Vergabe ist zulässig, wenn die Öffentliche Ausschreibung oder Beschränkte Ausschreibungen
unzweckmäßig sind, besonders,
2. wenn die Leistung besonders dringlich ist, > Schulnotstand
4. wenn nach Aufhebung einer Öffentlichen Ausschreibung oder Beschränkten Ausschreibung eine erneute
Ausschreibung kein annehmbares Ergebnis verspricht, gez wß 12/11
Auszug aus dem Gewerbezentralregister wurde von 302 angefordert am:
Die Rückmeldung wird in der Unternehmensdatenbank hinterlegt.
Anforderung des Auszugs aus dem Gewerbezentralregister ist
entbehrlich, da ein Auszug in der Unternehmensdatenbank vom: vorliegt.
Anfrage nach § 8 Korruptionsbekämpfungsgesetz NRW ist erfolgt am:
3
302 Stand: 29.08.2019 Vergabevermerk BL_DE_EU Einzelangebot mit Alleinstellungsmerkmal
Sperrvermerk der Firma laut Unternehmensdatenbank (UDB) ja X nein
Nachweis nicht erforderlich, da die Bieterin
zum Zeitpunkt der Prüfung / Beauftragung
PQ-VOL registriert ist gez wß 12/11
Zschernig, 12.11.2019
Unterschrift 302
IV. FRISTEN:
Aufforderung zur Angebotsabgabe:
V. WERTUNG DES ANGEBOTES
§ 16 EU VOB/A vor.
Das Preis-Leistungsverhältnis ist angemessen im Sinne des § 2 TVgG und des
§ 16 d Abs. 1 Nr. 1 und Nr. 2 VOB/A bzw. § 16 d EU Abs. 1 Nr. 1 und Nr. 2 VOB/A.
Liegt eine Verfehlung im Sinne des § 2 TVgG vor, so ist 302 zu informieren.
Stellungnahme der Fachdienststelle
Das Angebot ist wirtschaftlich unter Berücksichtigung aller Umstände nach § 16 d Abs. 1 Nr. 3 VOB/A
bzw. § 16 d EU Abs. 1 Nr. 4 und Abs. 2 VOB/A.
Stellungnahme der Fachdienststelle
Entsprechend der beigefügten fachtechnischen Prüfung des Büros sh8 architekten empfiehlt Herr Herrmann die
Beauftragung der Firma Losberger um das Projekt möglich zeitnah zu realisieren. Aufgrund dessen dass seitens der
Bauaufsicht für die Containerbauweise zur Sicherstellung des Brandschutzes ein Herstellerbezogener
Naturbrandversuch gefordert wird, ist die Anzahl der potenziellen Bieter sehr gering. Darüber hinaus stellt sich auf
Nachfrage durch den Architekten heraus, dass die Auslastung der potenziellen Bieter sehr hoch ist. Wodurch sich
die geringe Anzahl von wertbaren Angeboten bei dieser und vergleichbaren Bauprojekten in Containerbauweise
erklären lässt Die Kostenabweichung des Angebots der Firma Losberger zu den Schätzkosten des Büros sh8
spiegelt aller Vorausicht nach die momentane Marktsituation wieder. Dies wird insofern bestätigt, da im ersten
Durchgang das Angebot der Firma KB-Container annähernd in gleicher Kostenhöhe liegt wie das nun vorliegende
Angebot der Firma Losberger. Entsprechend der Einschätzung des Büros sH8 wird die Errichtung der
Baumaßnahme in einer anderen Bauweise keine deutliche Kosteneinsparung erbringen, jedoch eher ein deutliche
zeitliche Verzögerung der Fertigstellung der Baumaßnahme. 262-16 schließt sich von daher der Argumentation und
der Empfehlung des Büros an und empfiehlt zur Beseitigung des Schulnotstandes, trotz der der erheblichen
Kostenabweichung zur Kostenschätzung die Beauftragung der Firma Losberger in Höhe von netto 405.925,00 Euro
zuzüglich Mehrwertsteuer.
Bindefristablauf 17.02.2020
VI. VERGABEVORSCHLAG
Firma
Losberger De Boer, Ruhrorter Straße 2-6, 68219 Mannheim
Preis: 405.925,00 € zzgl. MwSt.
gez. Martin Kratzheller 24.11.2020 gez. Achim Honert 24.11.2020
Es liegen keine inhaltlichen oder formellen Mängel nach § 16 Abs. 1 VOB/A bzw.
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302 Stand: 29.08.2019 Vergabevermerk BL_DE_EU Einzelangebot mit Alleinstellungsmerkmal
(Unterschrift ausschreibende Dienststelle,
Vorgesetzte/r)
(Unterschrift ausschreibende Dienststelle,
Sachbearbeiter/in)
VII. STELLUNGNAHME RECHNUNGSPRÜFUNGSAMT 31.01.2020
(Datum)
RPA-Nr.: 2020/0322
Die Legitimation durch den Ratsentscheid vom 06.02.2018, TOP 10.17, kann nicht bestätigt werden, da der
Standort nicht Bestandteil des Beschlusses war. Das wurde der Fachdienststelle vorab telefonisch mitgeteilt, mit
der Bitte, dem nachzugehen..
Es können nicht alle Grundlagen gem. §3a VOB/A, die zur Einholung eines Einzelangebotes berechtigen,
nachvollzogen werden, hier z.B. die Dringlichkeit wegen Schulnotstand, da der Ratsentscheid knapp zwei Jahre alt
ist.
Eine nachvollziehbare Stellungnahme, die die Kostenabweichung von weit über 100% zur angegebenen
Kostenschätzung begründet, liegt dem Vorgang nicht bei.
Grundsätzlich sollten Leistungsverzeichnisse produktneutral ausgeschrieben sein, dies beinhaltet auch Leit - bzw.
Richtprodukte.
Gez. Hartung, 31.01.2020
(Unterschrift Rechnungsprüfungsamt)
VIII. VERGABEENTSCHEIDUNG
Der Vergabevorschlag der Fachdienststelle gilt als Vergabeentscheidung und - falls eine Vorlagepflicht beim
Rechnungsprüfungsamt besteht – die Stellungnahme des Rechnungsprüfungsamtes diesem nicht widerspricht und
die Beteiligung eines Gremiums nicht erforderlich ist.
IX. AUFHEBUNG
Es wird vorgeschlagen, das Vergabeverfahren gemäß § 17 Abs. 1 Buchstabe VOB/A bzw.
§ 17 EU Abs. 1 VOB/A aufzuheben, weil
a) das Angebot den Ausschreibungsbedingungen nicht entspricht
b) die Vergabeunterlagen grundlegend geändert werden müssen
c) andere schwerwiegende Gründe bestehen.
Begründung:
Ergänzung:
Leistung wird neu vergeben? Ja Nein
An der erneuten Einholung eines Einzelangebotes ist folgende Firma zu beteiligen:
Aufhebung veranlasst
(Unterschrift ausschreibende Dienststelle)
X. BEKANNTMACHUNG AUFTRAGSVERGABE / MITTEILUNG AN FINANZKONTROLLE
5
302 Stand: 29.08.2019 Vergabevermerk BL_DE_EU Einzelangebot mit Alleinstellungsmerkmal
EU Bekanntmachung über den vergebenen Auftrag nach § 18 EU Abs.3 Nr. 2 VOB/A
ist erfolgt am:
Auftragserteilung auf der Internetseite der Stadt Köln bekannt gemacht am:
(Unterschrift ausschreibende Dienststelle)
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Unterrichtung der Finanzkontrolle Schwarzarbeit erfolgt am:
Az. 302:
(Unterschrift 302)
Anlage 5 - Lageplan
1124 Zeichen
Z e i c h e n e r k l ä r u n g
D a r s t e l l u n g f ü r d e n M a ß s t a b 1 : 2 5 0
Allgemein
Abgrenzung des Baugrundstücks
Gemarkungsgrenze
Flurgrenze
Flurstücksgrenze
Bordstein
Kantstein
Topografische Begrenzungslinie
Böschung
Mauer
Zaun
Bauliche Anlage vorhanden
Bauliche Anlage geplant oder
Bauliche Anlage zu beseitigen oder
Bauliche Anlage unterirdisch
Einlauf Hinweisschild
Sinkkasten Haltestelle
Kabelschacht, klein Prellstein/Poller
Kabelschacht, groß Wasserschieber
Kabelschacht, doppelt Gasschieber
Trafo Baum (Stamm- und Kronen-
durchmesser in Meter)
Schaltkasten Hydrant
Schachtdeckel Kanaldeckel
Parkplatz Lüfter
Verkehrsschild Fahnenmast
Ampel Mast
Bogenlampe Flutlichtmast
Doppelbogenlampe Briefdepot
Stehlampe Höhenpunkt
Parkuhr
AWH = Außenwandhöhe EFH = Erdgeschossfuß-
bodenhöhe
Planungsrecht
Straßenbegrenzungslinie
Baulinie
Baugrenze
Abgrenzung unterschiedlicher
Nutzung oder
Grenze Geltungsbereich
Bebauungsplans
Öffentliches Straßenland
M
M
M
M
70800 70800
70825 70825
70850 70850
70875 70875
70900 70900
70925 70925
3487534875
3490034900
3492534925
3495034950
3497534975
Anlage 6
Beschlussvorlage Ausschuss
8810 Zeichen
Die Oberbürgermeisterin
Dezernat, Dienststelle
VI/26
Vorlagen-Nummer
0448/2020
Freigabedatum
10.03.2020
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung
Betreff
Ersatz eines maroden Schulklassenpavillons an der Katholischen Grundschule
Hinter der Kirche 3-5, 51143 Köln (Porz) - Bedarfsanerkennung und Baubeschluss
Beschlussorgan
Ausschuss Schule und Weiterbildung
Gremium Datum
Beschluss:
Der Ausschuss Schule und Weiterbildung bestätigt den von der Verwaltung festgestellten Bedarf zum
Austausch der maroden rund 50 m² großen Schulcontaineranlage am Standort der Katholischen
Grundschule Hinter der Kirche 3-5 in 51143 Köln durch einen gleich großen Pavillon zu ersetzen.
Er beschließt den Bau einer solchen Anlage mit Ausführung gemäß Energieeinsparverordnung
(EnEV) nach dem Entwurf von „SH8 Architekten“ mit Gesamtkosten in Höhe von 588.256,97 Euro
brutto. Zudem genehmigt der Ausschuss Schule und Weiterbildung einen Risikozuschlag in Höhe von
10 Prozent bezogen auf die nicht-indizierten Gesamtbaukosten. Dies entspricht einem Betrag von
58.825,70 Euro.
Durch den Baubeschluss wird jedoch lediglich das Maßnahmenbudget ohne Risikozuschlag als
Vergabevolumen freigegeben. Die Verwaltung darf über den Risikozuschlag nicht unmittelbar,
sondern nur bei Risikoeintritt und nach entsprechender Mitteilung im Ausschuss Schule und Weiter-
bildung verfügen.
Die Finanzierung der Baumaßnahme erfolgt im Rahmen des Wirtschaftsplanes der Gebäudewirt-
schaft der Stadt Köln. Auf Basis des aktuellen Flächenverrechnungspreises 2020 ergäbe sich eine
jährliche Spartenmiete inklusive Nebenkosten und Reinigung in Höhe von rund 6.472 Euro, die
voraussichtlich ab Haushaltsjahr 2021 aus bereits veranschlagten Mitteln im Teilergebnisplan 0301,
Schulträgeraufgaben, Teilplanzeile 16, sonstiger ordentlicher Aufwand finanziert wird.
Alternative (ohne Risikozuschlag):
Der Ausschuss Schule und Weiterbildung bestätigt den von der Verwaltung festgestellten Bedarf zum
Austausch der maroden rund 50 m² großen Schulcontaineranlage am Standort der Katholischen
Grundschule Hinter der Kirche 3-5 in 51143 Köln durch einen gleich großen Pavillon zu ersetzen.
Er beschließt den Bau einer solchen Anlage mit Ausführung gemäß Energieeinsparverordnung
(EnEV) nach dem Entwurf von „SH8 Architekten“ mit Gesamtkosten in Höhe von 588.256,97 Euro
brutto.
Bezirksvertretung 7 (Porz) 12.03.2020
Betriebsausschuss Gebäudewirtschaft 16.03.2020
Finanzausschuss 23.03.2020
Ausschuss Schule und Weiterbildung 27.04.2020
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Die Finanzierung der Baumaßnahme erfolgt im Rahmen des Wirtschaftsplanes der Gebäudewirt-
schaft der Stadt Köln. Auf Basis des aktuellen Flächenverrechnungspreises 2020 ergäbe sich eine
jährliche Spartenmiete inklusive Nebenkosten und Reinigung in Höhe von rund 6.472 Euro, die vo-
raussichtlich ab Haushaltsjahr 2021 aus bereits veranschlagten Mitteln im Teilergebnisplan 0301,
Schulträgeraufgaben, Teilplanzeile 16, sonstiger ordentlicher Aufwand finanziert wird.
3
Haushaltsmäßige Auswirkungen
Nein
Ja, investiv Investitionsauszahlungen €
Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja %
Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme siehe Begründung €
Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja %
Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: 2021
a) Personalaufwendungen €
b) Sachaufwendungen etc. (Miete, Nebenkosten et cetera) 6.472 €
c) bilanzielle Abschreibungen €
Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:
a) Erträge €
b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten €
Einsparungen: ab Haushaltsjahr:
a) Personalaufwendungen €
b) Sachaufwendungen etc. €
Beginn, Dauer
Auswirkungen auf den Klimaschutz
Nein
Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung)
Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung)
Die Bauaktivität und der Betrieb des Gebäudes führen zu einem Ressourcenverbrauch,
der eine Zunahme der CO2- Emissionen über den Lebenszyklus bewirkt.
Begründung:
Grundlagen / Ausgangssituation
Das einklassige Interimsgebäude der Katholischen Grundschule Hinter der Kirche 3-5 in 51143 Köln
wies Undichtigkeiten im Fußbodenbereich auf. Der Feuchtigkeitseintritt konnte bauartspezifisch durch
Instandhaltungsmaßnahmen nicht gestoppt werden. Durch den massiven Feuchtigkeitseintritt
entwickelte sich im Klassenraum ein Pilz- und Schimmelbefall. Aufgrund des gesundheitsgefährden-
den Pilz- und Schimmelbefalls kann die Anlage für den Schulunterricht nicht mehr genutzt werden.
Der grundsätzliche Bedarf zum Austausch des maroden Interimsgebäudes wurde den politischen
Gremien bereits in der Mitteilung 3164/2017 vom 19.10.2017 mitgeteilt. Seit März 2018 wurde
geplant, den fehlenden Klassenraum am Standort Hinter der Kirche 3-5 durch ein neues Interim zu
ersetzen, da ein dringender Bedarf für die klassenübergreifende Differenzierung, zur individuellen
Förderung in Kleingruppen sowie für das Wirken der MPT-Kraft der Schule besteht. Zudem soll das
Gebäude nachmittags von der Offenen Ganztagsschule für besondere Angebote genutzt werden.
Die Beschaffung eines Modulbaus wurde parallel zur Beschaffung der Interimsgebäude aus dem
Ratsentscheid vom 06.02.2018, Vorlagen-Nummer 3518/2017, vorbereitet. Die Altanlage wurde in
diesem Zuge bereits abgebrochen und entsorgt. Vorplanungen und Genehmigungsplanungen wurden
4
erbracht. Die ursprüngliche Kostenschätzung des Büros SH8 Architekten der Kostengruppen 100 bis
700 für die Beschaffung belief sich auf netto rund 255.000 Euro, sodass nicht von einer Beteiligung
des Ausschusses Schule und Weiterbildung oder des Betriebsausschusses der Gebäudewirtschaft
der Stadt Köln ausgegangen werden musste. Das Vergabeverfahren wurde durchgeführt. Aufgrund
der unverhältnismäßig hohen Einheitspreise der Wartungspositionen wurde das Vergabeverfahren
aufgehoben. Mit Zustimmung des Vergabeamtes wurde daraufhin ein Einzelangebot eingeholt.
Aufgrund des Submissionsergebnisses nach Prüfung in Höhe von netto rund 406.000 Euro ergibt sich
aus der Betriebssatzung der Gebäudewirtschaft der Stadt Köln in Verbindung mit der Zuständigkeits-
ordnung eine Vorlagepflicht an die politischen Gremien. Die Abweichung des Angebots zur Kosten-
schätzung wird in der beigefügten Stellungnahme der Gebäudewirtschaft der Stadt Köln zum Prüf-
vermerk 2020/322 des Rechnungsprüfungsamtes (Anlagen 3 und 4) erklärt. Nach Ansicht des beauf-
tragten Architekturbüros SH8 Architekten ist bei einer geänderten Bauweise (zum Beispiel Holzrah-
menbauweise) zum jetzigen Zeitpunkt mit kaum geringeren Kosten zu rechnen, jedoch würde dies zu
einer deutlichen zeitlichen Verzögerung führen. Eine Baugenehmigung liegt vor (Aktenzeichen
63/B17/1817/2019).
Folgende Maßnahmen sind geplant:
A) Herrichten
Abbruch des maroden Interimsgebäudes (ist bereits erfolgt)
B) Funktionale Veränderungen
Herstellung, Lieferung und Ausbau eines Interimsgebäudes mit Technikraum, Brandmeldeanlage und
Sprachalarmierungsanlage, EDV – Verkabelung, Wärmepumpe und zusätzlichem Witterungsdach.
C) Energetische Ertüchtigung
Im Gegensatz zum entsorgten Bestandsbau ist bei der neuen Modulklasse die EnEV nach neuestem
Stand einzuhalten. Die Anlage soll autark über eine Wärmepumpe beheizt werden.
D) Einrichtung
Die Ausstattung des Klassenraums wird mit bereits vorhandenem Mobiliar erfolgen.
Das Klassenmodul soll nach Möglichkeit zum 4. Quartal im Schuljahr 2020 in Betrieb genommen
werden.
Finanzierung
In den Gesamtkosten von rund 589.000 Euro brutto sind bereits die abgewickelten Planungskosten,
die Kosten für den Abbruch und der Entsorgung des maroden Interimsgebäudes enthalten.
Die Finanzierung der Baumaßnahme erfolgt im Rahmen des Wirtschaftsplanes der Gebäudewirt-
schaft der Stadt Köln.
Die Refinanzierung erfolgt aus dem städtischen Haushalt nach Fertigstellung der Baumaßnahme über
entsprechende Mietzahlungen. Aufgrund der identischen Größe des neuen Interimsgebäudes bleibt
die anzurechnende Quadratmeterzahl dabei unverändert. Auf Basis des aktuellen Flächenverrech-
nungspreises 2020 ergäbe sich eine jährliche Spartenmiete inklusive Nebenkosten und Reinigung in
Höhe von rund 6.472 Euro, die voraussichtlich ab Haushaltsjahr 2021 aus bereits veranschlagten
Mitteln im Teilergebnisplan 0301, Schulträgeraufgaben, Teilplanzeile 16, sonstiger ordentlicher
Aufwand finanziert wird.
5
Anlagen:
Anlage 0 - Begründung der Dringlichkeit
Anlage 1 - Entwurf
Anlage 2 - Kostenberechnung nach DIN
Anlage 3 - Vergabevermerk Einzelangebot
Anlage 4 - Stellungnahme der Gebäudewirtschaft der Stadt Köln zum Prüfvermerk des
Rechnungsprüfungsamtes
Anlage 5 - Lageplan
gez. Greitemann
Anlage 1 - Entwurf
1273 Zeichen
Gebäudewirtschaft der Stadt Köln Bauten - Management - Service BAUHERR: ARCHITEKT:PROJEKT: MASS-STAB: DATUM: PROJEKT- NR.: Dipl. Ing. Uli Herrmann Josephstraße 32 50678 Köln T. 0221 93119170 F. 0221 93119171 post@shacht.de Genehmigungsplanung 1807 BLATTGR. DIN A3Köln, den ........................................ ................................................................................... Plan-Nr.: COHI Container als Unterichtseinheit Hinter der Kirche 3 51153 Köln-Langel 1:100 BA.03 Köln, den ........................................ ................................................................................... BEARB.: GS/ZO 9,00 3,00 3,00 3,00 30 2,60 2,16 10 20 2,60 2,16 20 10 2,60 2,16 30 3,211,79 2,304,981,01 2,30 51 6,50 5,00 27 5,96 27 1,79 12 1,20 12 1,50 27 27 5,73 27 1,32 12 1,29 3,006,00 2,46 4,73 S-02S-02 S-01 S-01 A-01 A-01 A-02A-02 A-04 A-04 Podest Gitterrost RR RR fh fh fh HAR Vorraum Klassenraum BMR Rampe 6% BMR EG-003 NGF: 1,58 m2 Klassenraum EG-001 NGF: 50,42 m2 Vorraum EG-004 NGF: 3,09 m2 HAR EG-002 NGF: 7,16 m23,50 18 3,50 18 3,50 18 0,15 = 51,59 m 3,45 20 3,00 30 3,50 70 2,16 14 20 3,00 30 3,50 0,15 = 51,59 m 3,45 3,50 18 Ansicht WestAnsicht Süd Ansicht OstAnsicht Nord Schnitt S02 B-BSchnitt S01 A-A Grundriss EG Anlage 1
Anlage 2 - Kostenberechnung nach DIN
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Kostenermittlung von Hochbauten nach DIN 276-1:2008-12 Kostenschätzung nur Anlage 2 Kostenberechnung Dienststelle: 262/16 Datum: 24.01.2020 Sachbearbeiter: Achim Honert Telefon: 20608 Bauherr: 261-17 Bauherr: Gebäudewirtschaft der Stadt Köln PLZ: Ort: 51143 1 | 3 | 5 | 7 | 9 zuschußfähig PS-Projektnummer: 17-21033-005 2 | 4 | 6 | 8 | 0 nicht zuschußfähig Summe 100 Grundstück 0,00 € Summe 200 Herrichten und Erschließen 9.300,13 € 11.067,15 € Summe 300 Bauwerk- Baukonstruktionen 407.065,00 € 484.407,35 € Summe 400 Bauwerk- Technische Anlagen 25.000,00 € 29.750,00 € Summe 500 Außenanlagen 0,00 € 0,00 € Summe 600 Ausstattung und Kunstwerke 0,00 € 0,00 € Summe 700 Baunebenkosten 29.667,20 € 35.303,97 € Summe 900 HOAI-Architekten-/Ingenieurleistungen 27.728, 50 € Zwischensumme netto 471.032,33 € Zwischensumme netto 27.728,50 € MwSt. 19 % 89.496,14 € Gesamtkosten brutto 588.256,97 € 588.257 EUR Fachtechnisch geprüft: Fachtechnisch erstellt: Name/Datum Name/Datum Unterschrift: Unterschrift: Köln 100 - 700 900 100 - 700 Baumaßnahme: Schulcontainer 1 Klassenraum Hinter der Kirche 3 Seite 1 von 7 EDV berechnet Fläche Baugrundstück FBG Bebaute Fläche GRF Bruttogeschoßfläche BGF a Nutzfläche NGF Bruttogeschoßfläche BGF b Konstruktionsgrundfläche K GF Umbauter Raum BRI a Umbauter Raum BRI b Fassadenfläche KGR Teilbetrag netto Zwischenbetrag netto Gesamtbetrag netto Teilbetrag brutto Zwischenbetrag brutto Gesamtbetrag brutto 100 Grundstück 110 Grundstückswert 110 Grundstückswert 0,00 Grundstückswert Summe 110 0,00 € Summe 110 0,00 € 120 Grundstücksnebenkosten 121 Vermessungsgebühren 0,00 122 Gerichtsgebühren 0,00 123 Notariatsgebühren 0,00 124 Maklerprovisionen 0,00 125 Grunderwerbssteuer 0,00 126 Wertermittlungen, Untersuchungen 0,00 127 Genehmigungsgebühren 0,00 128 Bodenordnung / Grenzregulierung 0,00 129 Grundstücksnebenkosten, sonstiges 0,00 Grundstücksnebenkosten Summe 120 0,00 € Summe 120 0,00 € 130 Freimachen 131 Abfindungen 0,00 132 Ablösen dinglicher Rechte 0,00 139 Freimachen, sonstiges 0,00 Freimachen Summe 130 0,00 € Summe 130 0,00 € Summe 100 0,00 € Summe 100 0,00 € 200 Herrichten und Erschließen 210 Herrichten 211 Sicherungsmaßnahmen 202,18 212 Abbruchmaßnahmen 9.300,13 € 11.067,15 213 Altlastenbeseitigung 0,00 214 Herrichten der Geländeoberfläche 0,00 219 Herrichten, sonstiges 0,00 Herrichten Summe 210 9.300,13 € Summe 210 11.269,33 € 220 Öffentliche Erschließung 221 Abwasserentsorgung 0,00 222 Wasserversorgung 0,00 223 Gasversorgung 0,00 224 Fernwärmeversorgung 0,00 225 Stromversorgung 0,00 226 Telekommunikation 0,00 227 Verkehrserschließung 0,00 228 Öffentliche Erschließung, sonstiges 0,00 Öffentliche Erschließung Summe 220 0,00 € Summe 220 0,0 0 € 230 Nichtöffentliche Erschließung 230 Nichtöffentliche Erschließung 0,00 Nichtöffentliche Erschließung Summe 230 0,00 € Summe 2 30 0,00 € 240 Ausgleichsabgaben 240 Ausgleichsabgaben 0,00 Ausgleichsabgaben Summe 240 0,00 € Summe 240 0,00 € Summe netto 200 9.300,13 € Summe brutto 200 11.067,15 € Seite 2 von 7 KGR Teilbetrag netto Zwischenbetrag netto Gesamtbetrag netto Teilbetrag brutto Zwischenbetrag brutto Gesamtbetrag brutto 300 Bauwerk - Baukonstruktionen 310 Baugrube 311 Baugrubenerstellung 0,00 312 Baugrubenumschließung 0,00 313 Wasserhaltung 0,00 319 Baugrube sonstiges 0,00 Baugrube Summe 310 0,00 € Summe 310 0,00 € 320 Gründung 321 Baugrundverbesserung 0,00 322 Flachgründungen 0,00 323 Tiefgründungen 0,00 324 Unterböden und Bodenplatten 0,00 325 Bodenbeläge 0,00 326 Bauwerksabdichtung 0,00 327 Bauwerksabdichtung 0,00 329 Gründung, sonstiges 1.140,00 € 1.356,60 Gründung Summe 320 1.140,00 € Summe 320 1.356,60 € 330 Außenwände 331 Tragende Außenwände 0,00 332 Nichttragende Außenwände 0,00 333 Außenstützen 0,00 334 Außentüren und -fenster 0,00 335 Außenwandbekleidungen außen 0,00 336 Außenwandbekleidungen innnen 0,00 337 Elementierte Außenwände 0,00 338 Sonnenschutz 0,00 339 Außenwände, sonstiges 0,00 Außenwände Summe 330 0,00 € Summe 330 0,00 € 340 Innenwände 341 Tragende Innenwände 0,00 342 Nichttragende Innenwände 0,00 343 Innenstützen 0,00 344 Innentüren und -fenster 0,00 345 Innenwandbekleidungen 0,00 346 Elementierte Innenwände 0,00 349 Innenwände, sonstiges 0,00 Innenwände Summe 340 0,00 € Summe 340 0,00 € 350 Decken 351 Deckenkonstruktionen 0,00 352 Deckenbeläge 0,00 353 Deckenbekelidungen 0,00 359 Decken, sonstiges 0,00 Decken Summe 350 0,00 € Summe 350 0,00 € 360 Dächer 361 Dachkonstruktionen 0,00 362 Dachfenster, Dachöffnungen 0,00 363 Dachbeläge 0,00 364 Dachbekleidungen 0,00 369 Dächer, sonstiges 0,00 Dächer Summe 360 0,00 € Summe 360 0,00 € 370 Baukonstruktive Einbauten 371 Allgemeine Einbauten 0,00 372 Besondere Einbauten 0,00 379 Baukonstrukt. Einbauten, sonstiges 0,00 Baukonstruktive Einbauten Summe 370 0,00 € Summe 370 0, 00 € 390 Sonst. Maßn. für Baukonstruktionen 391 Baustelleneinrichtung 0,00 392 Gerüste 0,00 393 Sicherungsmaßnahmen 0,00 394 Abbruchmaßnahmen 0,00 395 Instandsetzung 0,00 396 Recycling,Zwischendepo.,Entsorgung 0,00 397 Schlechtwetterbau 0,00 398 Zusätzliche Maßnahmen 0,00 399 Sonst. Maßn. f. Baukonstr., sonstiges 405.925,00 € 483.050,75 Sonst. Maßn.Baukonstruktionen Summe 390 405.925,00 € S umme 390 483.050,75 € Summe 300 407.065,00 € Summe 300 484.407,35 € Seite 3 von 7 KGR Teilbetrag netto Zwischenbetrag netto Gesamtbetrag netto Teilbetrag brutto Zwischenbetrag brutto Gesamtbetrag brutto 400 Bauwerk - Technische Anlagen 410 Abwasser-, Wasser-, Gasanlagen 411 Abwasseranlagen 0,00 412 Wasseranlagen 0,00 413 Gasanlagen 0,00 414 Feuerlöschanlagen 1) 0,00 419 Wärmedämmung/Sanitär/Heizung/Lüftung 0,00 Abwasser-, Wasser-, Gasanlagen Summe 410 0,00 € Summe 410 0,00 € 420 Wärmeversorgungsanlagen 421 Wärmeerzeugungsanlagen 0,00 422 Wärmeverteilnetze 0,00 423 Raumheizflächen 0,00 429 Wärmeversorgungsanlagen, sonstiges 0,00 Wärmeversorgungsanlagen Summe 420 0,00 € Summe 420 0,00 € 430 Lufttechnische Anlagen 431 Lüftungsanlagen 0,00 432 Teilklimaanlagen 0,00 433 Klimaanlagen 0,00 434 Prozeßlufttechnische Anlagen 0,00 435 Kälteanlagen 0,00 439 Lufttechnische Anlagen, sonstiges 0,00 Lufttechnische Anlagen Summe 430 0,00 € Summe 430 0,00 € 440 Starkstromanlagen 441 Hoch- und Mittelspannungsanlagen 0,00 442 Eigenstromversorgungsanlagen 0,00 443 Niederspannungsschaltanlagen 0,00 444 Niederspannungs- Installationsanlagen 0,00 445 Beleuchtungsanlagen 2) 0,00 446 Blitzschutz- und Erdungsanlagen 0,00 447 Starkstromanlagen, sonstiges 0,00 Starkstromanlagen Summe 440 0,00 € Summe 440 0,00 € 450 Fernmelde- und informationstechnische Anlagen 451 Telekommunikationsanlagen 0,00 452 Such- und Signalanlagen 0,00 453 Zeitdienstanlagen 0,00 454 Elektroakustische Anlagen 0,00 455 Fernseh- und Antennenanlagen 0,00 456 Gefahrenmelde- und Alarmanlagen 0,00 457 Übertragungsnetze 0,00 459 Fernmelde-und infotechn. Anlagen 0,00 Fernmelde- und informationstech. Anl. Summe 450 0,00 € Summe 450 0,00 € 460 Förderanlagen 461 Aufzugsanlagen 0,00 462 Fahrtreppen und -steige 0,00 463 Befahranlagen 0,00 464 Transportanlagen 0,00 465 Krananlagen 0,00 469 Förderanlagen, sonstiges 0,00 Förderanlagen Summe 460 0,00 € Summe 460 0,00 € 470 Nutzungsspezifische Anlagen 471 Küchentechnische Anlagen 0,00 472 Wäscherei- und Reinigungsanlagen 0,00 473 Medienversorgungsanlagen 0,00 474 Medizintechnische Anlagen 0,00 475 Labortechnische Anlagen 0,00 476 Badetechnische Anlagen 0,00 477 Kälteanlagen 0,00 478 Entsorgungsanlagen 0,00 479 Nutzungsspezifische Anlagen, sonstiges 0,00 Nutzungsspezifische Anlagen Summe 470 0,00 € Summe 470 0,00 € 480 Gebäudeautomation 481 Automationssysteme 0,00 482 Leistungsteile 0,00 483 Zentrale Einrichtungen 0,00 489 Gebäudeautomation, sonstiges 0,00 Gebäudeautomation Summe 480 0,00 € Summe 480 0,00 € 490 Sonstige Maßnahmen für Technische Anlagen 491 Baustelleneinrichtung 0,00 492 Gerüste 0,00 493 Sicherungsmaßnahmen 0,00 494 Abbruchmaßnahmem 0,00 495 Instandsetzungen 0,00 496 Recycling, Entsorgung 0,00 497 Schlechtwetterbau 0,00 498 Zusätzliche Maßnahmen 0,00 499 Sonst. Maßnahmen für Techn. Anlagen 1) 25.000,00 € 29.750,00 Sonstige Maßnahmen für Technische Anlagen Summe 490 25.000,00 € Summe 490 29.750,00 € Summe 400 25.000,00 € Summe 400 29.750,00 € Seite 4 von 7 KGR Teilbetrag netto Zwischenbetrag netto Gesamtbetrag netto Teilbetrag brutto Zwischenbetrag brutto Gesamtbetrag brutto 500 Außenanlagen 510 Geländeflächen 511 Geländebearbeitung 0,00 512 Vegetationstechnische Bodenbearbeitung 0,00 513 Sicherungsbauweisen 0,00 514 Pflanzen 1) 0,00 515 Rasen 0,00 516 Begrünung unterbauter Flächen 2) 0,00 517 Wasserflächen 0,00 519 Geländeflächen, sonstiges 3) 0,00 Geländeflächen Summe 510 0,00 € Summe 510 0,00 € 520 Befestigte Flächen 521 Wege 0,00 522 Straßen 0,00 523 Plätze, Höfe 0,00 524 Stellplätze 0,00 525 Sportplatzflächen 0,00 526 Spielplatzflächen 0,00 527 Gleisanlagen 0,00 529 Befestigte Flächen, sonstiges 0,00 Befestigte Flächen Summe 520 0,00 € Summe 520 0,00 € 530 Baukonstruktionen in Außenanlagen 531 Einfriedungen 0,00 532 Schutzkonstruktionen 0,00 533 Mauern, Wände 0,00 534 Rampen, Treppen, Tribünen 0,00 535 Überdachungen 0,00 536 Brücken, Stege 0,00 537 Kanal- und Schachtbauanlagen 0,00 538 Wasserbauliche Anlagen 0,00 539 Baukonstruktionen in Außenanl., sonstiges 0,00 Baukonstruktionen in Außenanlagen Summe 530 0,00 € Sum me 530 0,00 € 540 Technische Anlagen in Außenanlagen 541 Abwasseranlagen 0,00 542 Wasseranlagen 0,00 543 Gasanlagen 0,00 544 Wärmeversorgungsanlagen 0,00 545 Lufttechnische Anlagen 0,00 546 Starkstromanlagen 0,00 547 Fernmelde- und Informationstechn. Anlagen 0,00 548 Nutzungsspezifische Anlagen 0,00 549 Techn. Anlagen in Außenanlagen, sonstiges 0,00 Technische Anlagen in Außenanlagen Summe 540 0,00 € Su mme 540 0,00 € 550 Einbauten in Außenanlagen 551 Allgemeine Einbauten 4) 0,00 552 Besondere Einbauten 5) 0,00 559 Einbauten in Außenanlagen, sonstiges 0,00 Einbauten in Außenanlagen Summe 550 0,00 € Summe 550 0, 00 € 570 Pfanz-und Saatflächen 571 Oberbodenarbeiten 2.160,00 € 2.570,40 572 Vegetationstechnische Bodenbearb. 0,00 573 Sicherungsbauweisen 0,00 574 Pflanzen 0,00 575 Rasen und Ansaaten 0,00 576 Begrünung unterbauter Flächen 0,00 579 Pflanz- und Saatflächen, sonstiges 0,00 Einbauten in Außenanlagen Summe 570 0,00 € Summe 570 0, 00 € 590 Sonstige Maßnahmen für Außenanlagen 591 Baustelleneinrichtung 0,00 592 Gerüste 0,00 593 Sicherungsmaßnahmen 0,00 594 Abbruchmaßnahmem 0,00 595 Instandsetzungen 0,00 596 Recycling, Entsorgung 0,00 597 Schlechtwetterbau 0,00 598 Zusätzliche Maßnahmen 0,00 599 Vorabeiten 0,00 Sonstige Maßnahmen für Außenanl. Summe 590 0,00 € Summ e 590 0,00 € Summe 500 0,00 € Summe 500 0,00 € Seite 5 von 7 KGR Teilbetrag netto Zwischenbetrag netto Gesamtbetrag netto Teilbetrag brutto Zwischenbetrag brutto Gesamtbetrag brutto 600 Ausstattung und Kunstwerke 610 Ausstattung 611 Allgemeine Ausstattung 1) Stühle 0,00 612 Besondere Ausstattung 2) Theke, Küche 0,00 619 Ausstattung, sonstiges Bühne 0,00 Ausstattung Summe 610 0,00 € Summe 610 0,00 € 620 Kunstwerke 621 Kunstobjekte 0,00 622 Künstl. gestaltete Bauteile des Bauwerks 3) 0,00 623 Künstl. gestaltete Bauteile der Außenanl. 3) 0,00 629 Kunstwerke, sonstiges 0,00 Kunstwerke Summe 620 0,00 € Summe 620 0,00 € Summe 600 0,00 € Summe 600 0,00 € 700 Baunebenkosten 710 Bauherrenaufgaben 711 Projektleitung 0,00 712 Projektsteuerung 0,00 713 Betriebs- und Organisationsberatung 0,00 719 Bauherrenaufgaben, sonstiges 0,00 Bauherrenaufgaben Summe 710 0,00 € Summe 710 0,00 € 720 Vorbereitung der Objektplanung 721 Untersuchungen 0,00 722 Wertermittlungen 0,00 723 Städtebauliche Leistungen 0,00 724 Landschaftsplanerische Leistungen 0,00 725 Wettbewerbe 0,00 729 Vorbereitung der Objektplanung, sonstiges 0,00 Vorbereitung der Objektplanung Summe 720 0,00 € Summe 720 0,00 € 730 Architekten- und Ingenierleistungen 731 Gebäude 5.000,00 € 5.950,00 732 Freianlagen 0,00 733 Raumbildende Ausbauten 0,00 734 Ingenierbauwerke u. Verkehrsanlagen 0,00 735 Tragwerkplanung 0,00 736 Technische Ausrüstung 9.975,20 € 11.870,49 739 Architekten- u. Ingenier-Leistungen, sonstiges 0,00 Architekten- und Ingenierleistungen Summe 730 14.975 ,20 € Summe 730 17.820,49 € 740 Gutachten und Beratung 741 Thermische Bauphysik 0,00 742 Schallschutz und Raumakustik 0,00 743 Bodenmechanik, Erd-und Grundbau 2.722,00 € 3.239,18 744 Vermessung 4.000,00 € 4.760,00 745 Lichttechnik, Tageslichttechnik 0,00 749 Gutachten und Beratung, sonstiges 5.970,00 € 7.104,30 Gutachten und Beratung Summe 740 12.692,00 € Summe 7 40 15.103,48 € 750 Kunst 751 Kunstwettbewerbe 0,00 752 Honorare 0,00 759 Kunst, sonstiges 0,00 Kunst Summe 750 0,00 € Summe 750 0,00 € 760 Finanzierung 761 Finanzierungskosten 0,00 762 Zinsen vor Nutzungsbeginn 0,00 769 Finanzierung, sonstiges 0,00 Finanzierung Summe 760 0,00 € Summe 760 0,00 € 770 Allgemeine Baunebenkosten 771 Prüfungen, Genehmigungen, Abnahmen 0,00 € 12.000,00 772 Bewirtschaftungskosten 0,00 773 Bemusterungskosten 0,00 774 Betriebskosten während der Bauzeit 0,00 779 Allgemeine Baunebenkosten, sonstiges 0,00 Allgemeine Baunebenkosten Summe 770 0,00 € Summe 770 12.000,00 € 790 Sonstige Baunebenkosten Sonstige Baunebenkosten Summe 790 2.000,00 € Summe 7 90 2.380,00 € Summe 700 29.667,20 € Summe 700 35.303,97 € Seite 6 von 7 KGR Teilbetrag netto Zwischenbetrag netto Gesamtbetrag netto Teilbetrag brutto Zwischenbetrag brutto Gesamtbetrag brutto 900 HOAI-Architekten-/Ingenieurleistungen 91000 HOAI Eigenleistungen 91010 Bauphysik 91020 Baugrund 91030 64 Qualität 91040 KASC Bauherrenaufgabe OC 91050 Kommunalaufwand 91060 FMD 91070 Abbruch 91071 PL Abbruch Service 91080 Qualitätssicherung 2.500,00 € 91090 Projektleitung 10.188,43 € 91100 Projektsteuerung 15.040,07 € 91140 QS TGA durch 262/3 91150 VOF-Verfahren/Wettbewerb 260/5 91151 Betreuung von Wettbewerben PL 91152 Betreuung von Wettbewerben PS 91190 Lb §18 Flächennutzungsplan 91200 Lb §19 Bebauungsplan 91210 Lb §23 Lanschaftsplanung 91220 Lb §24 Grünordnungsplan 91230 Lb §25 Landschaftsrahmenplan 91240 Lb §26 Landschaftspfl. Begleitplan 91250 Lb §27 Pflege- und Entwicklungsplan 91260 Lb §33.1 Gebäude 91270 Lb §33.2 raumbildende Ausbauten 91280 Lb §38 Freianlagen 91290 Lb §42 Ingenieurbauwerke 91300 Lb §46 Verkehrsanlagen 91310 Lb §49 Tragwerksplanung 91320 Lb §53.1 TA Abwasser-, Wasser- un 91330 Lb §53.2 TA Wärmeversorgungsanlagen 91340 Lb §53.3 TA Lufttechnische Anlagen 91350 Lb §53.4 TA Starkstromanlagen 91360 Lb §53.5 TA Fernmelde- und Information 91370 Lb §53.6 TA Förderanlagen 91380 Lb §53.7 TA nutzungspezifische Anlagen 91390 Lb §53.8 TA Gebäudeautomation 91500 Anl.1.1.1 Umweltverträglichkeit 91510 Anl.1.2.2 Wärmeschutz 91520 Anl.1.3.2 Bauakustik 91530 Anl.1.3.5 Raumakustik 91540 Anl.1.4.2 Baugrundbeurteilung 91550 Anl.1.5.4 Entwurfsvermessung 91560 Anl.1.5.7 Bauvermessung HOAI Eigenleistungen Summe 91000 27.728,50 € Summe 900 27.728,50 € Seite 7 von 7
Anlage 0 - Begründung der Dringlichkeit
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Anlage 0 zu Vorlage 0448/2020 – Begründung der Dringlichkeit Der Schulträger bat mit Mail vom 05.02.2020 darum, dass ein Ersatz für den bereits abgerissenen maroden Klassencontainer der Katholischen Grundschule Hinter der Kirche schnellstmöglich ein Ersatz zu schaffen ist. Das neue Interimsgebäude ist für die klassenübergreifende Differenzierung, zur individuellen Förderung in Kleingruppen sowie für das Wirken der MPT-Kraft der Schule notwendig. Zudem soll das Gebäude nachmittags von der Offenen Ganztagsschule für besondere Angebote genutzt werden. Um zu gewährleisten, dass der benötigte Klassencontainer mit dem bereits vorliegenden Einzelangebot schnellstmöglich zur Verfügung gestellt werden kann, bedarf es eine kurzfristige Entscheidung in der Sitzung des Ausschusses Schule und Weiterbildung am 27.04.2020. Die Bindefrist des Einzelangebots läuft am 30.04.2020 ab.
Anlage 6 - DE BV 7 - 0448-2020-2
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ey Vorlagen-Nummer Z® 0448/2020/2 Die Oberbürgermeisterin 3 Freigabedatum Dezernat, Dienststelle VI/26 Dringlichkeitsentscheidung und Genehmigung zur Behandlung in Öffentlicher Sitzung Entscheidung durch den Bezirksbürgermeister und ein Mitglied der Bezirksvertretung gemäß $ 36 Absatz 5, Satz 2 GO NRW und Genehmigung durch die Bezirksvertretung. Betreff Ersatz eines maroden Schulklassenpavillons an der Katholischen Grundschule Hinter der Kirche 3-5, 51143 Köln (Porz) - Bedarfsanerkennung und Baubeschluss Gremium Bezirksvertretung 7 (Porz) 07.05.2020 Begründung der Dringlichkeit: Der Schulträger bat mit Mail vom 05.02.2020 darum, dass ein Ersatz für den bereits abgerissenen maroden Klassencontainer der Katholischen Grundschule Hinter der Kirche schnellstmöglich ein Ersatz zu schaffen ist. Das neue Interimsgebäude ist für die klassenübergreifende Differenzierung, zur individuellen Förderung in Kleingruppen sowie für das Wirken der MPT-Kraft der Schule notwen- dig. Zudem soll das Gebäude nachmittags von der Offenen Ganztagsschule für besondere Angebote genutzt werden. Um zu gewährleisten, dass der benötigte Klassencontainer mit dem bereits vorliegenden Einzelange- bot schnellstmöglich zur Verfügung gestellt werden kann, bedarf es eine kurzfristige Entscheidung in der Sitzung des Ausschusses Schule und Weiterbildung am 27.04.2020. Die Bindefrist des Einzelan- gebots läuft am 30.04.2020 ab. Beschluss: Gemäß $ 36 Absatz 5, Satz 2 der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in Verbindung mit $ 10 der Hauptsatzung beschließen wir im Rahmen einer Dringlichkeitsentscheidung: „Die Bezirksvertretung Porz empfiehlt dem Ausschuss Schule und Weiterbildung, wie folgt zu be- schließen: Der Ausschuss Schule und Weiterbildung bestätigt den von der Verwaltung festgestellten Bedarf zum Austausch der maroden rund 50 m? großen Schulcontaineranlage am Standort der Katholischen Grundschule Hinter der Kirche 3-5 in 51143 Köln durch einen gleich großen Pavillon zu ersetzen. Er beschließt den Bau einer solchen Anlage mit Ausführung gemäß Energieeinsparverordnung (EnEV) nach dem Entwurf von „SH8 Architekten“ mit Gesamtkosten in Höhe von 588.256,97 Euro brutto. Zudem genehmigt der Ausschuss Schule und Weiterbildung einen Risikozuschlag in Höhe von 10 Prozent bezogen auf die nicht-indizierten Gesamtbaukosten. Dies entspricht einem Betrag von 58.825,70 Euro. Durch den Baubeschluss wird jedoch lediglich das Maßnahmenbudget ohne Risikozuschlag als Vergabevolumen freigegeben. Die Verwaltung darf über den Risikozuschlag nicht unmittelbar, sondern nur bei Risikoeintritt und nach entsprechender Mitteilung im Ausschuss Schule und Weiterbildung verfügen. 2 Die Finanzierung der Baumaßnahme erfolgt im Rahmen des Wirtschaftsplanes der Gebäudewirtschaft der Stadt Köln. Auf Basis des aktuellen Flächenverrechnungspreises 2020 ergäbe sich eine jährliche Spartenmiete inklusive Nebenkosten und Reinigung in Höhe von rund 6.472 Euro, die voraussichtlich ab Haushaltsjahr 2021 aus bereits veranschlagten Mitteln im Teilergebnisplan 0301, Schulträgeraufgaben, Teilplanzeile 16, sonstiger ordentlicher Aufwand finanziert wird.“ Datum Abstimmungsergebnis ntersc U 23.03.2020 Dei RL Va = Fraktionsvorsitzender BV7 Bündnis 90/DIE GRÜNEN Beirksbuymuh Porz Haushaltsmäßige Auswirkungen U Nein [U] Ja, investiv Investitionsauszahlungen € Zuwendungen/Zuschüsse U] Nein [] Ja % DJ Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme siehe Begründung € Zuwendungen/Zuschüsse Nein [] Ja _% Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: 2021 a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. (Miete, Nebenkosten et cetera) 6.472 € c) bilanzielle Abschreibungen € Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: » a) Erträge - e € b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten € Einsparungen: ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € Beginn, Dauer Auswirkungen auf den Klimaschutz [] Nein I] Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung) RX Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung) Die Bauaktivität und der Betrieb des Gebäudes führen zu einem Ressourcenverbrauch, der eine Zunahme der CO2- Emissionen über den Lebenszyklus bewirkt. Begründung: Grundlagen / Ausgangssituation Das einklassige Interimsgebäude der Katholischen Grundschule Hinter der Kirche 3-5 in 51143 Köln wies Undichtigkeiten im FuRbodenbereich auf. Der Feuchtigkeitseintritt konnte bauartspezifisch durch Instandhaltungsmaßnahmen nicht gestoppt werden. Durch den massiven Feuchtigkeitseintritt entwi- ckelte sich im Klassenraum ein Pilz- und Schimmelbefall. Aufgrund des gesundheitsgefährdenden Pilz- und Schimmelbefalls kann die Anlage für den Schulunterricht nicht mehr genutzt werden. Der grundsätzliche Bedarf zum Austausch des maroden Interimsgebäudes wurde den politischen Gremien bereits in der Mitteilung 3164/2017 vom 19.10.2017 mitgeteilt. Seit März 2018 wurde geplant, den fehlenden Klassenraum am Standort Hinter der Kirche 3-5 durch ein neues Interim zu ersetzen, da ein dringender Bedarf für die klassenübergreifende Differenzierung, zur individuellen Förderung in Kleingruppen sowie für das Wirken der MPT-Kraft der Schule besteht. Zudem soll das Gebäude nachmittags von der Offenen Ganztagsschule für besondere Angebote genutzt werden. Die Beschaffung eines Modulbaus wurde parallel zur Beschaffung der Interimsgebäude aus dem Ratsentscheid vom 06.02.2018, Vorlagen-Nummer 3518/2017, vorbereitet. Die Altanlage wurde in diesem Zuge bereits abgebrochen und entsorgt. Vorplanungen und Genehmigungsplanungen wurden erbracht. Die ursprüngliche Kostenschätzung des Büros SH8 Architekten der Kostengruppen 100 bis 4 700 für die Beschaffung belief sich auf netto rund 255.000 Euro, sodass nicht von einer Beteiligung des Ausschusses Schule und Weiterbildung oder des Betriebsausschusses der Gebäudewirtschaft der Stadt Köln ausgegangen werden musste. Das Vergabeverfahren wurde durchgeführt. Aufgrund der unverhältnismäßig hohen Einheitspreise der Wartungspositionen wurde das Vergabeverfahren aufgehoben. Mit Zustimmung des Vergabeamtes wurde daraufhin ein Einzelangebot eingeholt. Aufgrund des Submissionsergebnisses nach Prüfung in Höhe von netto rund 406.000 Euro ergibt sich aus der Betriebssatzung der Gebäudewirtschaft der Stadt Köln in Verbindung mit der Zuständigkeits- ordnung eine Vorlagepflicht an die politischen Gremien. Die Abweichung des Angebots zur Kosten- schätzung wird in der beigefügten Stellungnahme der Gebäudewirtschaft der Stadt Köln zum Prüf- vermerk 2020/322 des Rechnungsprüfungsamtes (Anlagen 3 und 4) erklärt. Nach Ansicht des beauf- tragten Architekturbüros SH8 Architekten ist bei einer geänderten Bauweise (zum Beispiel Holzrah- menbauweise) zum jetzigen Zeitpunkt mit kaum geringeren Kosten zu rechnen, jedoch würde dies zu einer deutlichen zeitlichen Verzögerung führen. Eine Baugenehmigung liegt vor (Aktenzeichen 63/B17/1817/2019). Folgende Maßnahmen sind geplant: A) Herrichten Abbruch des maroden Interimsgebäudes (ist bereits erfolgt) B) Funktionale Veränderungen Herstellung, Lieferung und Ausbau eines Interimsgebäudes mit Technikraum, Brandmeldeanlage und . Sprachalarmierungsanlage, EDV - Verkabelung, Wärmepumpe und zusätzlichem Witterungsdach. ©) Energetische Ertüchtigung Im Gegensatz zum entsorgten Bestandsbau ist bei der neuen Modulklasse die EnEV nach neuestem Stand einzuhalten. Die Anlage soll autark über eine Wärmepumpe beheizt werden. D) Einrichtung Die Ausstattung des Klassenraums wird mit bereits vorhandenem Mobiliar erfolgen. Das Klassenmodul soll nach Möglichkeit zum 4. Quartal im Schuljahr 2020 in Betrieb genommen werden. Finanzierung In den Gesamtkosten von rund 589.000 Euro brutto sind bereits die abgewickelten Planungskosten, die Kosten für den Abbruch und der Entsorgung des maroden Interimsgebäudes enthalten. Die Finanzierung der Baumaßnahme erfolgt im Rahmen des Wirtschaftsplanes der Sebaudewiik, schaft der Stadt Köln. Die Refinanzierung erfolgt aus dem städtischen Haushalt nach Fertigstellung der Baumaßnahme über entsprechende Mietzahlungen. Aufgrund der identischen Größe des neuen Interimsgebäudes bleibt die anzurechnende Quadratmeterzahl dabei unverändert. Auf Basis des aktuellen Flächenverrech- nungspreises 2020 ergäbe sich eine jährliche Spartenmiete inklusive Nebenkosten und Reinigung in Höhe von rund 6.472 Euro, die voraussichtlich ab Haushaltsjahr 2021 aus bereits veranschlagten Mitteln im Teilergebnisplan 0301, Schulträgeraufgaben, Teilplanzeile 16, sonstiger ordentlicher Aufwand finanziert wird. Anlagen: Anlage 0 - Begründung der Dringlichkeit Anlage 1 - Entwurf Anlage 2 - Kostenberechnung nach DIN Anlage 3 - Vergabevermerk Einzelangebot Anlage 4 - Stellungnahme der Gebäudewirtschaft der Stadt Köln zum Prüfvermerk des Rechnungsprüfungsamtes Anlage 5 - Lageplan
Anlage 4 - Stellungnahme der GW zum Prüfvermerk des RPA
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26 Ku __ 14 KGS Hinter der Kirche hier: Vergabe 2016-0631-26 Errichtung eines Schulpavillons mit einem Klassenraum und Nebenraum, Stellungnahme zum Eintrag im Vergabevermerk vom 31.01.2020 RPA- Nr. 2020/0322 Sehr geehrte in Bezug auf Ihrer Bemerkungen im Vergabevermerk 2016-0631-26 Errichtung eines Schul- pavillons mit einem Klassenraum und Nebenraum nachfolgend meine Stellungnahme: Bemerkung 1 Ihrer Anmerkung bin ich nachgegangen. Wie Sie richtigerweise mitteilen ist die Legitimation durch den Ratsentscheid vom 06.02.2018, TOP 10.17 nicht gegeben. Der dringende Bedarf der Schulcontaineranlage Hinter der Kirche 2-5 ist jedoch in der Mitteilung 3164-2017 vom 19.10.2017 über die Standortprüfungen zur Beschaffung weiterer Container zur Abmilderung des Schulnotstandes unter der Ifd. Nr. 2 dokumentiert. In der endgültigen Beschlussvorlage 3518-2017 wurden nur noch acht Standorte aufgeführt. In der Begründung zu den 8 Standor- ten heißt es u.a. „Bei den hier angesprochenen acht Standorten liegen zum Teil bereits Auf- träge zur Planung von mobilen Einheiten bei der Gebäudewirtschaft vor, bzw. wurden bereits Überlegungen in Gang gesetzt, um mobile Einheiten zu beschaffen. Es kann nicht ausge- schlossen werden, dass im Rahmen der Abmilderung des Schulbaunotstandes weitere Standorte mit zusätzlichen Einheiten ausgestattet werden müssen.“ Warum der Standort Hinter der Kirche nicht in den Ratsbeschluss geflossen ist, kann auf Grund von Personal- wechsel nicht mehr nachvollzogen werden. Jedoch erfolgte auf interner Veranlassung der GW im März 2018 die Anordnung, dass im Zuge des Containerparket II der Austausch der maroden Schulcontainer am Standort Hinter der Kirche 2-5 erfolgen sollte. Die Bearbeitung des Standortes erfolgte wie die im Ratsbeschluss aufgeführten 8 Standorte sowohl im Akti- onsbündnis Schulbau sowie in der GW-internen Liste, so das irrtümlich die Zuordnung und Bearbeitung des Standortes Hinter der Kirche 3 unter dem Containerparket II vom Ratsent- scheid vom 06.02.2018 erfolgte. Mit beigefügter Mail vom 05.02. 2020 bestätigt das Amt für Schulentwicklung den dringenden Bedarf der Containeranlage am Standort Hinter der Kirche 2-5. Bemerkung 2 12 Die Einholung des Einzelangebots erfolgte Vergabekonform und in Abstimmung mit dem Vergabeamt nach vorausgegangen ergebnislosen Vergabeverfahren 2019-0413-26. Die Er- forderlichkeit zur Beschaffung der Schulcontainereinheit war wie vor beschrieben gegeben. Bemerkung 3 Ihrer Darstellung, dass die Kostenabweichung von weit über 100% zur angegeben Kosten- schätzung nicht nachvollziehbar begründet ist, kann ich nicht voll teilen. Sicherlich wäre es nachvollziehbarer gewesen, wenn die Fachtechnische Stellungnahme des Büros EN BEER um Einzelangebot nochmals intensiver auf die Erläuterungen zur Kostenabweichung der Fachtechnischen Prüfung zum vorgelagerten Vergabeverfahren Vergabe 20119-0412-26 eingegangen wäre. Die Kostenabweichung des Angebots zu der Kostenschätzung / Kosten- berechnung des Büros EEE begründet sich wie folgt: Die geschätzten Kosten basierten auf vergleichbaren Projekten aus dem Jahr 2017 (ebenfalls Containeranlagen mit Klassenraumnutzung in Köln Porz). Das Büro ee hat die damals entstanden Baukosten für dieses Projekt entsprechend der geänderten Massen angepasst und mit ei- nem Zuschlag versehen. Die Kosten der Haustechnik wurden auf Basis von BKI Kennwerte .mit einem entsprechenden GU- Zuschlag über den m? ermittelt. Vermutlich lässt sich die erhebliche Kostenabweichung der Schätzkosten zu den Angebotspreisen einerseits erklären, dass bei diese sehr kleine Schulcontaineranlage im Gegensatz zu Schulcontainereinheiten mit zwei oder 4 Klassen die Kosten der Hauptbauteilgruppen wie Wärmepumpen, ‚Brandmel- deanlage, Ela-Anlage, EDV-Verteilung usw. bezogen auf den m? einen hohen Kostenanteil beanspruchen. Dieser erhöhte Kostenanteil wurde.in der Kostenschätzung nicht in der erfor- derlichen Höhe in Ansatz gebracht. Gleiches gilt für die vom Bieter zu erbringende Vorberei- tungs- und Planung- und Bauleitungskosten für alle Gewerke. Anderseits zeigen uns die An- gebote für vergleichbare andere Standorte, dass bei der Submission durchgängig höhere Kosten zu den Schätzkosten zu verzeichnen sind. Hier sind unter anderem die Schulcontai- nerstandorte: Everhardstraße 60, Venloer Wall 17, Petersenstraße 7, Rochusstraße und Kattowitzerstraße 52 zu benennen. Unter der Betrachtung, dass die Schätzkosten unabhän- . gig durch verschiedene Architekturbüros erstellt wurden, ist davon auszugehen das die Kos- tenabweichung nicht bürospezifisch zu sehen sind. Es ist zu verzeichnen, dass je kleiner die Schulcontaineranlage ist, desto höher sind die Kostenabweichung der Kostenschätzung zu den eingegangen Angebote. Aufgrund der geringen Anzahl der abgegeben Angebote für den Standort Hinter der Kirche kann angenommen werden, dass hier wohl Unwägbarkeiten für die Bieter vorliegen, wie z.B. Unwirtschaftlichkeit durch ein geringes Bausoll (1 Klassenraum) mit ‚gleich bleibenden Planungs- und Abstimmungsaufwand. Auch ist zu berücksichtigen, dass bei Rücksprachen zur Markterkundung der Architekten bei potenziellen Bietern eine hohe Auslastung bei den Bietern bestand. Aufgrund dessen, dass seitens der Bauaufsicht für die Schulcontaineranlagen zwingend die Vorlage eines Nachweises einer bestandenen „Na- turbranduntersuchung“ des Bautyps durch eine qualifizierte Prüfstelle gefordert wird, ist der Bieterkreis der uns bekannten Bieter sehr eingeschränkt. Da nicht bekannt ist, welche Con- tainerhersteller für seine Containeranlagen den vorgenannten Naturbrandversuch vorweisen kann, wurde im vorgelagerten Vergabeverfahren zur Erreichung eines möglichst großen Bie- terkreis zu erreichen eine öffentliche Ausschreibung gewählt. Aus vorgenannten Gründen bleibt festzuhalten, dass das vorliegende Angebot die momentane Marktsituation abbildet. Es.ist noch zu erwähnen, dass das nun vorliegende Einzelangebot der Firma il in Höhe von netto 405.925,00 quasi in gleicher Kostenhöhe wie das Angebot vom 23.08. 2019 13 -3- der Firma an vom vorgeschalteten Vergabeverfahren in Höhe von netto 406.750,00 € liegt. Zur Beteiligung der Gremien werden wir die Beauftragung und Legitimation des Einzelange- bots zur Entscheidung in die Sitzung des Betriebsausschuss der Gebäudewirtschaft geben. Wir werden die von uns beauftragte Büros sensibilisieren zukünftig bei Baumaßnahmen bei den die Kostenschätzungen bauartbedingt über Kostenkennwerte/m? ermittelt werden die standortspezifischen Bedingungen näher zu berücksichtigen um hier eine qualifiziertere Be- rechnung zu erhalten. Bemerkung 3 Wir werden die von uns beauftragten Ingenieurbüros bei zukünftigen Baumaßnahmen / Auf- stellungen von Leistungsverzeichnissen sensibilisieren den $ 7 Abs. 8 VOB/A „Gebot der produktneutralen Ausschreibung“ zu beachten und im Zuge unserer Plausibilitätsprüfung der Leistungsverzeichnisse mit geschärften Augenmerk darauf zu achten.
Beratungsverlauf (4)
Beschluss: zurückgestellt
Zur SitzungBeschluss: unter Vorbehalt beschlossen
Zur SitzungBeschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 0448/2020
- Typ
- Beschlussvorlage Ausschuss
- Datum
- 10.03.2020
- Erstellt
- 10.02.2020 10:15