V/0065/2022
Antrag der Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen/ GAL, der SPD-Fraktion und der Ratsgruppe Volt „Das Recht auf Meinungsäußerung und Berücksichtigung junger Menschen auf kommunaler Ebene stärken: Jugendbefragungen in Münster“ vom 11.05.2021, A-R/0049/2021
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Anlage A
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Anlage A zur V/0065/2022 Kurzüberblick Der Ratsantrag Nr. A-R/0049/2021: „Das Recht auf Meinungsäußerung und Berücksichtigung junger Menschen auf kommunaler Ebene stärken: Jugendbefragung in Münster“ der Ratsfraktion Bündnis 90 die Grünen, der Ratsfraktion der SPD und der Volt Partei ist mit der Umsetzung der Vorlage vollständig aufgegriffen und erledigt. Die Vorlage beschreibt einen Verfahrensvorschlag zur Umsetzung einer beteiligungsorientierten Jugendbefragung in Münster und gibt einen Überblick über die anfallenden finanziellen Auswirkungen bei der Umsetzung des Verfahrensvorschlags zu einer Jugendbefragung. Ziele/Teilziele/Zielerreichung Mit der Umsetzung einer beteiligungsorientierten Jugendbefragung wird das Amt für Kinder- und Jugendliche und Familien folgende Ziele umsetzen: Kinder und Jugendliche an den sie betreffenden Themen maßgeblich beteiligen. Dies ist u. a. in den §§ 8, 11und 80 SGB VIII und der UN-Konvention über die Rechte des Kindes gesetzlich festgeschrieben. Die Sicherung der Einbeziehung der Jugendlichen und Förderung von Autonomie und dem Bewusstsein seine eigene Welt für sich und andere mitgestalten zu können. Umsetzung der „Leitorientierungen für eine gute Öffentlichkeitsbeteiligung- Kommunikation, Partizipation und Koproduktion in Münster“. Des Weiteren werden folgende Ziele aus dem ISM-Prozess verfolgt: Wir werden einer der führenden Bildungs-, Wissenschafts-, Forschungs- und Entwicklungsstandorte in Europa Wir werden Münster zu einer Stadt mit höchster Lebens- und Erlebnisqualität mit hohem Wohnwert, Familienfreundlichkeit und sozialer Balance in der Stadtgesellschaft weiterentwickeln. Finanzierung: Produktgruppe: 0602 Kinder- und Jugendarbeit Auswirkungen auf den Ergebnisplan X Ja Nein Auswirkungen auf den Finanzplan Ja X Nein Im Haushaltsplan 2022 enthalten? X Ja Nein Belastungen in zukünftigen HH-Jahren? X Ja Nein Bereits veranschlagt? X Ja Nein Pflichtigkeitsgrad Die Maßnahme/Leistung ist vollständig pflichtig überwiegend pflichtig überwiegend freiwillig X vollständig freiwillig Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen (Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) Die Ergebnisse der Befragung können prognostiziert durchaus eine Relevanz für die Querschnittsthemen haben. Die Befragung und ihre Ergebnispräsentation sollen in einfacher Sprache und in Fremdsprachen sowie barrierefrei durchgeführt werden.
Ratsantrag Nr. A- R_0049_2021
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Antrag an den Rat Nr.: A-R/0049/2021
Ratsantrag 11. Mai 2021
Das Recht auf Meinungsäußerung und Berücksichtigung junger Menschen auf
kommunaler Ebene stärken: Jugendbefragungen in Münster
Der Rat möge beschließen:
1. Die Stadt Münster führt künftig Befragungen unter den Münsteraner*innen im
Alter von 12 bis 21 Jahren durch, die Aufschlüsse über die allgemeine
Zufriedenheit sowie die Bedürfnisse und Interessen Jugendlicher und junger
Erwachsener in Münster liefert.
2. Die Befragungen sollen in regelmäßigen Abständen, min destens aber vor der
Erstellung eines neuen Kinder - und Jugendförderplans, durchgeführt werden
und die Ergebnisse in die Angebotsplanung der Kinder - und Jugendarbeit der
Stadt Münster einfließen. Darüber hinaus sollen die Ergebnisse Interessierten
öffentlich, z.B. in Form einer Broschüre, zugänglich gemacht werden.
3. Eine Lenkungsgruppe bestehend aus dem Amt für Kinder, Jugendliche und
Familien, Mitgliedern des Jugendrats und der Jugendverbände sowie der freien
Träger der offenen Kinder - und Jugendarbeit (AG Kinder- und Jugendarbeit
nach §78 SGB VIII) übernimmt die inhaltliche Ausgestaltung der Befragungen,
indem sie Themenschwerpunkte herausarbeitet (z.B. Freizeitgestaltung,
Mobilität usw.) und im Anschluss konkrete Fragestellungen für eine Befragung
entwickelt. Das Amt für Kinder, Jugendliche und Familien lädt vor der
Durchführung einer Befragung frühzeitig zu einem Treffen der oben genannten
Lenkungsgruppe ein.
4. Die Verwaltung wird beauftragt, zusätzlich anfallende Kosten für eine
Befragung unter den Jugendli chen und jungen Erwachsenen Münsters
darzustellen. Dabei sollen die folgenden Aspekte im Hinblick auf Art und
Durchführung der Befragung berücksichtigt werden:
e. Die Befragung soll in erster Linie als online Befragung durchgeführt
werden und der Zielgruppe, den 12 bis 21 Jährigen, entsprechend so
gestaltet sein, dass sie auf mobilen Endgeräten durchführbar ist.
f. Die Fragen sollen mehrheitlich geschlossen formuliert sein, um eine
niedrigschwellige Teilnahme und eine erleichterte Auswertung der
Fragen zu ermöglichen.
g. Eine Teilnahme an der Befragung soll auch in leichter Sprache möglich
sein sowie in den unter der Zielgruppe meistgesprochenen
Fremdsprachen.
h. Unter anderem über die Social Media Kanäle der Stadt soll
zielgruppengerichtet für die Teilnahme an der Befr agung geworben
werden - sowohl vor Beginn des Befragungszeitraums als auch während
des Befragungszeitraums.
i. Die Befragung soll über einen Zeitraum von mindestens einem Monat
laufen.
Das Ergebnis der Verwaltung soll dem Rat sowie dem Ausschuss für Kinder,
Jugendliche und Familien möglichst zu den nächsten Haushaltsberatungen (Haushalt
2022) vorgelegt werden.
1. Unter Berücksichtigung der Beschlusspunkte 3 und 4 bereitet die Verwaltung
ein Konzept für die Durchführung einer ersten Jugendbefragung in Münster für
das Jahr 2022 vor.
Begründung:
Spätestens durch die Corona -Pandemie wurde deutlich, dass in politischen Entscheidungen
die Interessen und Meinungen von jungen Menschen kaum Gehör finden: 58,3% von ihnen
glauben, dass ihre Situation in der Politik kaum eine bis gar keine Rolle spielt. Fast genau so
viele, 57,5%, sagen sogar, dass junge Menschen ihre Ideen erst gar nicht in die Politik
einbringen können (vergl. JuCo II Studie, Jugend und Corona, des Forschungsverbunds
„Kindheit – Jugend – Familie in der Corona-Zeit“).
Diese Zahlen stehen im Widerspruch zur UN -Kinderrechtekonvention, der sich auch
Deutschland verpflichtet hat. Insbesondere das Recht junger Menschen auf
Meinungsäußerung und Berücksichtigung der eigenen Meinung scheint bislang nicht gewahrt
zu sein. Da diesem Recht insbesondere im politischen Kontext eine wichtige Rolle zukommt,
sollte und muss es auch auf kommunaler Ebene gestärkt werden.
Zu Punkt 1
Mit einer Jugendbefragung stellt die Stadt Münster sicher, dass Kinder, Jugendliche und junge
Erwachsene ihre Interessen und Meinungen äußern können und diese in
Entscheidungsprozessen Gehör finden. Da die Beteiligung junger Menschen in Form von
Meinungsäußerung und Berücksichtigung eine dauerhafte Aufgabe darstellt, sollte die Stadt
Münster regelmä ßige Jugendbefragungen durchführen und damit ein festes
Beteiligungsinstrument auf kommunaler Ebene installieren.
Mit einer Altersspanne von 12 bis 21 Jahren wird eine Zielgruppe erreicht, die größtenteils den
Teilnehmenden der JuCo Studie entspricht. Währ end allerdings bei der JuCo Studie erst
Jugendliche ab 15 Jahren befragt wurden, sollen an den Jugendbefragungen in Münster
bereits 12-Jährige teilnehmen können: Zum einen stellt eine solche Befragung auch für 12 -
Jährige ein geeignetes Instrument dar, um sie nach ihrer Meinung zu fragen und zum anderen
deckt sich diese Altersgrenze mit dem Jugendrat der Stadt Münster, der entscheidend an der
Erstellung der Befragungen beteiligt werden soll (s. Beschlusspunkt 3).
Zu Punkt 2
Indem die Stadt Münster die Ergebnisse der Jugendbefragungen in ihre Angebotsplanung der
Kinder- und Jugendarbeit einfließen lässt, erfahren junge Menschen
Selbstwirksamkeit und erfüllt die Stadt Münster ihre Jugendhilfeplanung gemäß § 80
Abs. 1 SGB VIII. Zudem können die Ergebnisse der Jugendbefragung Anreize und Aufträge
für die (kommunale) Politik liefern und damit ein Signal hinsichtlich der Berücksichtigung der
Interessen junger Menschen gesetzt werden.
Um darüber hinaus weiteren Akteur*innen und Interessierten die Ergeb nisse der
Jugendbefragungen zugänglich zu machen, sollten diese in angemessener Weise öffentlich
zur Verfügung stehen.
Zu Punkt 3
Eine auch aus Mitgliedern des Jugendrats und der Jugendverbände bestehende
Lenkungsgruppe ermöglicht eine frühzeitige Mitarbeit junger Menschen und stellt sicher, dass
sie zu Themen befragt werden, die ihre Lebenswelten widerspiegeln. Das Amt für Kinder,
Jugendliche und Familien sollte als zuständiges Amt eine koordinierende Funktion innerhalb
der Lenkungsgruppe einnehmen.
Zu Punkt 4
Damit möglichst allen 12 bis 21 Jährigen Münsteraner*innen eine unkomplizierte Teilnahme
an einer Befragung ermöglicht werden kann, gilt es, bei der Erstellung und Durchführung einige
Punkte zu beachten:
a. Eine online Befragung für digitale Endgeräte erreicht junge Menschen
niedrigschwelliger und einfacher als das Zusenden eines Papierfragebogens, der ausgefüllt
von den Teilnehmenden an die Stadt zurückgesendet werden müsste. Da inzwischen auch
eine große Mehrheit der 12 bis 13 Jährigen über ein eigen es Smartphone verfügt und damit
alle Altersklassen der Zielgruppe die Möglichkeit haben an einer online Befragung
teilzunehmen, empfiehlt sich für die Jugendbefragungen eine onlinebasierte Durchführung.
Um eine anwender*innenfreundliche Teilnahme mit einem Smartphone oder einem anderen
digitalen Endgerät sicherzustellen, müssen allerdings besondere (darstellungs -)technische
Anforderungen beachtet werden. Eine Teilnahme in analoger Weise, d.h. über das schriftliche
Ausfüllen eines ausgedruckten Fragebogens, soll damit aber nicht ausgeschlossen werden.
b. Geschlossene Fragen mit vorgegebenen Antwortmöglichkeiten reduzieren nicht nur
den zeitlichen Aufwand für eine Teilnahme und können ein präziseres Bild zu Einstellungen
und Meinungen junger Menschen zu bestimmte n Themen liefern, sondern können ggf. auch
Hürden für eine Teilnahme minimieren. Zudem erleichtert das Auswählen von vorgegebenen
Antwortmöglichkeiten die online Teilnahme über ein Smartphone und andere digitale
Endgeräte. Nichtsdestotrotz sollen die Teiln ehmenden an geeigneten Stellen auch die
Möglichkeit erhalten, Anregungen, Kritik oder Meinungsäußerungen ausführlicher zum
Ausdruck zu bringen.
c. Eine Befragung, die auch in leichter Sprache sowie Fremdsprachen durchführbar ist,
ermöglicht ansonsten nicht repräsentierten Jugendlichen und jungen Erwachsenen eine
Teilnahme. Dadurch besteht die Hoffnung, ein vielfältiges und differenziertes Bild von den
Interessen und Meinungen der Befragten zu gewinnen.
d. Um eine möglichst hohe Beteiligung unter den Jugendlichen und jungen Erwachsenen
sicherzustellen, sollen die Jugendbefragungen von der Stadt beworben werden. Da die
Zielgruppe mit den sozialen Medien nicht nur vertraut ist, sondern dort selbst auch aktiv ist,
bietet es sich an, auch über die „social Media“ Kanäle der Stadt zu werben. Ein weiterer Vorteil
der online Werbung ist, dass mögliche Teilnehmer*innen direkt zur online Befragung
weitergeleitet werden können. Zudem bieten viele soziale Medien wie Instagram die
Möglichkeit, sehr zielgruppenspezifisch zu wer ben; d.h. es könnte direkt die Zielgruppe
angesprochen werden.
e. Durch einen langen Befragungszeitraum besteht eine größere Chance, möglichst viele
Befragungsteilnehmer*innen zu erreichen. Außerdem könnte mit einem längeren
Befragungszeitraum den Teilnehmenden bei entsprechenden technischen Einstellungen die
Möglichkeit eingeräumt werden, die Umfrage abzubrechen/zu unterbrechen und zu einem
späteren Zeitpunkt fortzusetzen.
Neben den oben genannten Punkten sollte bei einer ersten Jugendbefragung auf Erfahrungen
z.B. im Zusammenhang mit der online Wahl des Jugendrats zurückgegriffen werden und
auf Dauer ggf. Kooperationspartner der Stadt Münster, wie die Westfälische -Wilhelms
Universität oder Fachhochschulen, einbezogen werden.
gez. gez. gez.
Leon Herbstmann Doris Feldmann Helene Goldbeck
Christoph Kattentidt Marius Herwig Tim Pasch
Sylvia Rietenberg Ludger Steinmann
und Fraktion Lia Kirsch
und Fraktion
Beschlussvorlage
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V/0065/2022 V/0065/2022 Öffentliche Beschlussvorlage Betrifft Antrag der Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen/ GAL, der SPD-Fraktion und der Ratsgruppe Volt „Das Recht auf Meinungsäußerung und Berücksichtigung junger Menschen auf kommunaler Ebene stärken: Jugendbefragungen in Münster„ vom 11.05.2021, A-R/0049/2021 Beratungsfolge 07.03.2022 Jugendrat Vorberatung 31.03.2022 Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: 1. Der Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien stimmt dem in der Begründung dargestellten Verfahrensvorschlag zur Konzeptionierung und Umsetzung einer Jugendbefragung für die Kinder- und Jugendarbeit/ Jugendsozialarbeit in Münster zu. 2. Der Ratsantrag Nr. A-R/0049/2021: „Das Recht auf Meinungsäußerung und Berücksichtigung junger Menschen auf kommunaler Ebene stärken: Jugendbefragungen in Münster“ der Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen/ GAL, der SPD-Fraktion und der Ratsgruppe Volt ist damit aufgegriffen und erledigt. II. Finanzielle Auswirkungen: Für die Umsetzung der Erstellung eines partizipativen Befragungskonzeptes unter Einbindung einer externen, wissenschaftlichen Begleitung entstehen der Stadt Münster folgende Aufwendungen. Teilergebnisplan Amt für Kinder, Jugendliche und Familien 18.02.2022 Ihr/e Ansprechpartner/in: Herr Paschert T elefon:492-5890 Paschert@stadt- muenster.de Frau Rengshausen T elefon:492-5156 Rengshausenn@stadt- muenster.de - 2 - V/0065/2022 Nr. Bezeichnung Haush.- jahr Betrag € Bemerkungen Produktgruppe 0602 Kinder- und Jugendarbeit Zeile 16 Sonstige ordentliche Aufwendungen 2023 15.000 € Kosten wissenschaftliche Begleitung Die zur Finanzierung erforderlichen Ermächtigungen sind im Haushaltsplan 2022 in der mittelfristigen Ergebnis- und Finanzplanung bei der o. g. Produktgruppe veranschlagt. Begründung: Ausgangslage: Das Amt für Kinder, Jugendliche und Familien der Stadt Münster hat ein großes Interesse, Kinder und Jugendliche an den sie betreffenden Themen maßgeblich zu beteiligen. Dies ist u. a. in den §§ 8 und 11 SGB VIII und der UN-Konvention über die Rechte des Kindes gesetzlich festgeschrieben. Neben der gesetzlichen Grundlage hat die Stadt Münster in der Vorlage: „V/0553/2021 MünsterZukunft gemeinsam machen: Mitgestaltende Öffentlichkeitsbeteiligung stärken - digitale Beteiligungsinstrumente ausbauen“, den Fokus auf Beteiligungsinstrumente gesetzt. Gesicherte Beteiligungsstrukturen für Kinder und Jugendliche in Münster stellen unter anderem der Jugendrat, die Jugendverbandsarbeit und im Besonderen auch die Kinder- und Jugendarbeit / Jugendsozialarbeit dar. Der Jugendrat der Stadt Münster sichert die Beteiligungsrechte von Kindern und Jugendlichen in Münster, fördert die Einflussnahme von Kindern und Jugendlichen auf kommunalpolitische Prozesse und bietet den jungen Menschen zudem die Gelegenheit, demokratische Lernprozesse einzuüben. Die Beteiligungsstrukturen des Jugendrats beziehen sich unter anderem auf die politische Gremienarbeit in Form von Ausschüssen und Bezirksvertretungen, zusätzlich ist der Jugendrat ein in Münster anerkanntes, überparteiliches und selbstständiges politisches Jugendgremium. In den Jugendverbänden schließen sich Kinder und Jugendliche aufgrund gemeinsamer Interessen zusammen und gestalten ihre Freizeit mit- und füreinander. Junge Menschen organisieren sich in Jugendverbänden selber und bieten einen Lern- und Erfahrungsspielraum aktiver Demokratie und Partizipation. In der Jugendverbandsarbeit bildet Beteiligung einen zentralen Grundpfeiler. In der Stadt Münster sind aktuell 29 Jugendverbände aktiv. Dabei wird die Jugendverbandsarbeit in der Regel von Ehrenamtlichen getragen und verantwortet. Die Selbstorganisation und demokratischen Strukturen der Jugendverbände schaffen für Kinder und Jugendliche eine Vielzahl von Mitbestimmungs- und Beteiligungsmöglichkeiten und bieten Lern- und Erfahrungsräume aktiver Demokratie. Die Kinder- und Jugendarbeit und die Jugendsozialarbeit in Münster haben die Beteiligung von Kindern und Jugendlichen als ein zentrales Leitziel ihrer Arbeit definiert und strukturell in den Leistungsvereinbarungen verankert. Die Einrichtungen der Kinder- und Jugendarbeit und die Angebote der Jugendsozialarbeit in der Stadt Münster tragen dazu bei, Kindern und Jugendlichen kontinuierlich demokratische T eilhabe in ihrem Umfeld zu ermöglichen. Die Beteiligungsinhalte und Beteiligungsformen orientieren sich hierbei an der jeweiligen Zielgruppe. In der offenen Kinder- und Jugendarbeit und in der aufsuchenden Jugendsozialarbeit gehen Beteiligungsprozesse über die Einrichtungen bzw. Standorte hinaus. Ergänzend werden Kinder und Jugendliche unterstützt, ihre Sozialräume aktiv mitzugestalten. - 2 - V/0065/2022 Umsetzung des 4. Münsteraner Kinder- und Jugendförderplan 2021-2025 Der 4. Münsteraner Kinder- und Jugendförderplan 2021-2025 hat die Beteiligungsstrukturen von Kindern und Jugendlichen aufgegriffen und beschreibt, dass die Mitwirkung von Kindern und Jugendlichen eine zentrale Säule darstellt. Im Sinne eines inklusiven Ansatzes benennt der Förderplan zum Fachthema Inklusion explizit in seiner Ziel- und Maßnahmenplanung die Stärkung der Beteiligung von Kindern und Jugendlichen mit Beeinträchtigungen. Die Zielsetzung des Förderplans, Partizipationsformen weiterzuentwickeln, die eine Einbeziehung der Kinder und Jugendlichen als kontinuierliches Element des gesamten Planungs-, Steuerungs- und Fortschreibungsprozesses sicherstellt, soll bei der Umsetzung dieses Kinder- und Jugendförderplans in den nächsten Jahren verstärkt in den Fokus genommen werden. Eine Jugendbefragung in Münster stellt aus fachlicher Sicht eine ergänzende Partizipationsform dar. Jugendliche sind Expertinnen und Experten ihrer eigenen Lebenswelt und müssen auch als diese angesehen werden, indem sie selbstwirksam Einfluss nehmen können. Dies fördert Autonomie und das Selbstbewusstsein, ihre eigene Welt für sich selbst verbessern zu können. Der zukünftige 5. Kinder- und Jugendförderplan soll noch intensiver die Bedürfnisse und Interessen der Kinder- und Jugendlichen in den Fokus stellen, deswegen sollen die Ergebnisse der geplanten Jugendbefragung eine wichtige fachliche Grundlage für die Erarbeitung des Förderplanes bilden. Damit die Ergebnisse der geplanten Jugendbefragung in den nächsten Kinder- und Jugendförderplan einfließen können, empfiehlt das Amt für Kinder, Jugendliche und Familien folgendes inhaltliche und zeitliche Verfahren zur Konzeptionierung und Umsetzung einer Jugendbefragung in Münster. 1. Erstellung eines partizipativen Befragungskonzeptes im Jahr 2023 Unter der Federführung des Amtes für Kinder, Jugendliche und Familien soll im Jahr 2023 ein beteiligungsorientiertes Befragungskonzept für eine digitale Jugendbefragung erarbeitet werden. Eine Arbeitsgruppe, bestehend aus Vertretungen vom Jugendrat der Stadt Münster, der Jugendverbandsarbeit sowie den Arbeitsgemeinschaften 2 „Kinder- und Jugendarbeit“ und 3 „Jugendsozialarbeit“ nach § 78 SGBVIII und dem Amt für Kinder, Jugendliche und Familien, wird unter Einbindung externer, wissenschaftlicher Begleitung im Jahr 2023 gemeinsam ein Konzept für eine online- basierte Jugendbefragung erarbeiten. Anfragen bei wissenschaftlichen Instituten in diesem Segment haben gezeigt, dass hierfür die zur Verfügung stehenden 15.000 € ausreichen. Das Befragungskonzept sollte folgende Inhalte haben: - Zielbeschreibung - Zielgruppe - Fragestellungen/- bogen (in einfacher Sprache und in Fremdsprachen, barrierefrei) - Befragungszeitraum bzw. Befragungsturnus - Befragungsform (online basiert und barrierefrei) - Anreizsystem zur T eilnahme - Bewerbung (in einfacher Sprache und in Fremdsprachen, barrierefrei) - Ergebnispräsentation und Ergebnissicherung (in einfacher Sprache und in Fremdsprachen, barrierefrei) Es ist aus fachlicher Sicht unabdingbar wichtig, schon bei der Entwicklung einer Jugendbefragung, Jugendliche selbst zu beteiligen. Diese frühzeitige Mitarbeit der Jugendlichen stellt unter anderem - 2 - V/0065/2022 sicher, dass sie zu Themen befragt werden, die ihre Lebenswelt betreffen. Stellvertretend für die Jugendlichen in Münster sollen somit bei der Konzeptionierung der Befragung sowohl der Jugendrat inklusive der JIPA- „Jugendliche mit und ohne Behinderungen machen gemeinsam Politik“, als auch die Jugendverbände beteiligt werden. Ebenfalls soll die Jugendbefragung gemeinsam mit den freien Trägern der Kinder- und Jugendarbeit und der Jugendsozialarbeit im Rahmen der Arbeitsgemeinschaften 2 und 3 nach § 78 SGB VIII entwickelt werden. 2. Durchführung der Jugendbefragung in Münster im Jahr 2024 Nach der Erstellung des Befragungskonzeptes wird eine digitale Jugendbefragung für die Kinder- und Jugendarbeit und Jugendsozialarbeit in Münster mit Unterstützung durch eine „Agentur“ durchgeführt. Im Sinne eines inklusiven Ansatzes soll die Befragung so gestaltet werden, dass sie grundsätzlich für alle Jugendlichen zugänglich und nutzbar ist. Die Durchführung der Jugendbefragung wird gerahmt durch eine zielgruppenorientierte Werbestrategie inklusive eines jugendgerechten Anreizsystems zur T eilnahme. Sollte bei der Durchführungsplanung der Befragung deutlich werden, dass hierzu weitere Mittel benötigt werden, wird die Verwaltung rechtzeitig zu den Etatberatungen 2024 eine entsprechende Vorlage erstellen. 3. Ergebnissicherung und Verarbeitung im 5.Kinder- und Jugendförderplan Die Ergebnisse der Jugendbefragung inklusive der Fachexpertise eines wissenschaftlichen Institutes bilden eine wichtige fachliche Grundlage für die Erarbeitung des 5. Münsteraner Kinder- und Jugendförderplans. Der zukünftige Förderplan wird in seiner Ziel- und Maßnahmenplanung maßgeblich geprägt sein durch die Ergebnisse aus der Jugendbefragung. Neben der Verarbeitung im 5. Kinder- und Jugendförderplan werden die Ergebnisse in die zukünftigen Planungs- und Steuerungsstrukturen der Kinder- und Jugendarbeit/ Jugendsozialarbeit einfließen. Ergänzend werden die Ergebnisse der Jugendbefragung veröffentlicht sowie den politischen Gremien vorgelegt. Zusammenfassung Das dargestellte Verfahren zur Umsetzung einer Jugendbefragung in Münster verfolgt das Ziel, Jugendliche an den sie betreffenden Themen maßgeblich zu beteiligen und Beteiligungsinstrumente auszubauen. Eine beteiligungsorientierte Jugendbefragung in Münster, als eine Partizipationsform, sichert mit ihren Ergebnissen demnach die Einbeziehung der Jugendlichen und zudem fördert sie die Autonomie und das Bewusstsein, ihre eigene Welt für sich und andere mitgestalten zu können. Die zur Finanzierung erforderlichen Finanzmittel sind unter Ziffer II. „Finanzielle Auswirkungen“ dargestellt. Die Verwaltung ist durch den gemeinsamen Antrag Nr. A-R/0049/2021 der Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen/ GAL, der SPD-Fraktion und der Ratsgruppe Volt aufgefordert worden, ein Befragungskonzept für eine Jugendbefragung gemeinsam mit dem Jugendrat der Stadt Münster, der - 2 - V/0065/2022 Jugendverbandsarbeit sowie den Arbeitsgemeinschaften nach § 78 SGBVIII zu entwickeln, diese Befragung durchzuführen und dafür anfallenden Kosten darzustellen. Im Rahmen der Etatberatungen 2022 wurden auf der Basis des als Anlage 3 angefügten Haushaltsantrags (Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien, 25.11.2021) entsprechende Mittel eingestellt. Mit dieser Vorlage ist der benannte Antrag aufgegriffen und erledigt. In Vertretung Thomas Paal Stadtdirektor Anlagen: 1. Anlage A 2. Der Ratsantrag Nr. A-R/0049/2021: „Das Recht auf Meinungsäußerung und Berücksichtigung junger Menschen auf kommunaler Ebene stärken: Jugendbefragung in Münster“ der Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen/ GAL, der SPD-Fraktion und der Ratsgruppe Volt 3. Haushaltsantrag „Eine Jugendbefragung in Münster – Mittelbereitstellung“ (Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien, 25.11.2021)
Haushaltsantrag
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Cal ai Ratsfraktion Haushaltsantrag 25.11.2021 Eine Jugendbefragung in Münster - Mittelbereitstellung Der Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien möge beschließen: Für die Durchführung einer Jugendbefragung in Münster werden für das Jahr 2023 15.000 Euro im städtischen Haushalt (Produktgruppe 0602, sonstige ordentliche Aufwendungen) bereitgestellt. Begründung: In der Sitzung des Hauptausschusses : am 19.05.2021, der stellvertretend für den Rat der Stadt Münster getagt hat, haben die Fraktionen Bündnis 90/Die GRÜNEN/GAL und SPD sowie die Ratsgruppe Volt den Antrag „Das Recht auf Meinungsäußerung und Berücksichtigung junger Menschen auf kommunaler Ebene stärken: Jugendbefragungen in Münster“ (A-R/0049/2021) eingebracht. Darin heißt es, möglichst im Jahr 2022 eine erste stadtweite Jugendbefragung durchzuführen. Zu berücksichtigende Aspekte hinsichtlich Organisation, Art und Durchführung werden in dem Antrag, der an den Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien verwiesen wurde, aufgeführt. Um ggf. schon im nächsten Jahr eine Jugendbefragung durchführen zu können, sollen dafür notwendige finanzielle Mittel im Haushalt bereitgestellt werden. gez. Leon Herbstmann Doris Feldmann Ratsgruppe Volt und Fraktion und Fraktion 1/1
Beratungsverlauf (2)
Beschluss: einstimmig geändert beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- V/0065/2022
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 08.02.2022
- Erstellt
- 24.01.2022 14:10