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V/0065/2022

Antrag der Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen/ GAL, der SPD-Fraktion und der Ratsgruppe Volt „Das Recht auf Meinungsäußerung und Berücksichtigung junger Menschen auf kommunaler Ebene stärken: Jugendbefragungen in Münster“ vom 11.05.2021, A-R/0049/2021

Vorlagen 08.02.2022

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Nächste Beratung: Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien, Sitzung am 31.03.2022, TOP 11

Anlage A

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Ansehen

Ratsantrag Nr. A- R_0049_2021

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Ansehen

Beschlussvorlage

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Ansehen

Haushaltsantrag

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Ansehen

Anlage A

2424 Zeichen

Anlage A zur V/0065/2022
Kurzüberblick
Der Ratsantrag Nr. A-R/0049/2021: „Das Recht auf Meinungsäußerung und Berücksichtigung
junger Menschen auf kommunaler Ebene stärken: Jugendbefragung in Münster“ der Ratsfraktion
Bündnis 90 die Grünen, der Ratsfraktion der SPD und der Volt Partei ist mit der Umsetzung der
Vorlage vollständig aufgegriffen und erledigt.
Die Vorlage beschreibt einen Verfahrensvorschlag zur Umsetzung einer beteiligungsorientierten
Jugendbefragung in Münster und gibt einen Überblick über die anfallenden finanziellen
Auswirkungen bei der Umsetzung des Verfahrensvorschlags zu einer Jugendbefragung.
Ziele/Teilziele/Zielerreichung
Mit der Umsetzung einer beteiligungsorientierten Jugendbefragung wird das Amt für Kinder- und
Jugendliche und Familien folgende Ziele umsetzen:
 Kinder und Jugendliche an den sie betreffenden Themen maßgeblich beteiligen. Dies ist u.
a. in den §§ 8, 11und 80 SGB VIII und der UN-Konvention über die Rechte des Kindes
gesetzlich festgeschrieben.
 Die Sicherung der Einbeziehung der Jugendlichen und Förderung von Autonomie und dem
Bewusstsein seine eigene Welt für sich und andere mitgestalten zu können.
 Umsetzung der „Leitorientierungen für eine gute Öffentlichkeitsbeteiligung- Kommunikation,
Partizipation und Koproduktion in Münster“.
Des Weiteren werden folgende Ziele aus dem ISM-Prozess verfolgt:
 Wir werden einer der führenden Bildungs-, Wissenschafts-, Forschungs- und
Entwicklungsstandorte in Europa
 Wir werden Münster zu einer Stadt mit höchster Lebens- und Erlebnisqualität mit hohem
Wohnwert, Familienfreundlichkeit und sozialer Balance in der Stadtgesellschaft
weiterentwickeln.
Finanzierung:
Produktgruppe: 0602 Kinder- und Jugendarbeit
Auswirkungen auf den Ergebnisplan X Ja Nein
Auswirkungen auf den Finanzplan Ja X Nein
Im Haushaltsplan 2022 enthalten? X Ja Nein
Belastungen in zukünftigen HH-Jahren? X Ja Nein
Bereits veranschlagt? X Ja Nein
Pflichtigkeitsgrad
Die Maßnahme/Leistung ist vollständig
pflichtig
überwiegend
pflichtig
überwiegend
freiwillig
X vollständig
freiwillig

Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen
(Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration)
Die Ergebnisse der Befragung können prognostiziert durchaus eine Relevanz für die
Querschnittsthemen haben.
Die Befragung und ihre Ergebnispräsentation sollen in einfacher Sprache und in Fremdsprachen
sowie barrierefrei durchgeführt werden.

Ratsantrag Nr. A- R_0049_2021

9612 Zeichen

Antrag an den Rat Nr.: A-R/0049/2021  
      
 
Ratsantrag          11. Mai 2021 
Das Recht auf Meinungsäußerung und Berücksichtigung junger Menschen auf 
kommunaler Ebene stärken: Jugendbefragungen in Münster 
Der Rat möge beschließen: 
1. Die Stadt Münster führt künftig Befragungen unter  den Münsteraner*innen im 
Alter von 12 bis 21 Jahren durch, die Aufschlüsse über die allgemeine 
Zufriedenheit sowie die Bedürfnisse und Interessen Jugendlicher und junger 
Erwachsener in Münster liefert. 
2. Die Befragungen sollen in regelmäßigen Abständen, min destens aber vor der 
Erstellung eines neuen Kinder - und Jugendförderplans, durchgeführt werden 
und die Ergebnisse in die Angebotsplanung der Kinder - und Jugendarbeit der 
Stadt Münster einfließen. Darüber hinaus sollen die Ergebnisse Interessierten 
öffentlich, z.B. in Form einer Broschüre, zugänglich gemacht werden. 
3. Eine Lenkungsgruppe bestehend aus dem Amt für Kinder, Jugendliche und 
Familien, Mitgliedern des Jugendrats und der Jugendverbände sowie der freien 
Träger der offenen Kinder - und Jugendarbeit (AG Kinder- und Jugendarbeit 
nach §78 SGB VIII) übernimmt die inhaltliche Ausgestaltung der Befragungen, 
indem sie Themenschwerpunkte herausarbeitet (z.B. Freizeitgestaltung, 
Mobilität usw.) und im Anschluss konkrete Fragestellungen für eine Befragung 
entwickelt. Das Amt für Kinder, Jugendliche und Familien lädt vor der 
Durchführung einer Befragung frühzeitig zu einem Treffen der oben genannten 
Lenkungsgruppe ein. 
4. Die Verwaltung wird beauftragt, zusätzlich anfallende Kosten für eine 
Befragung unter den Jugendli chen und jungen Erwachsenen Münsters 
darzustellen. Dabei sollen die folgenden Aspekte im Hinblick auf Art und 
Durchführung der Befragung berücksichtigt werden: 
e. Die Befragung soll in erster Linie als online Befragung durchgeführt 
werden und der Zielgruppe, den 12 bis 21 Jährigen, entsprechend so 
gestaltet sein, dass sie auf mobilen Endgeräten durchführbar ist. 
f. Die Fragen sollen mehrheitlich geschlossen formuliert sein, um eine 
niedrigschwellige Teilnahme und eine erleichterte Auswertung der 
Fragen zu ermöglichen. 
g. Eine Teilnahme an der Befragung soll auch in leichter Sprache möglich 
sein sowie in den unter der Zielgruppe meistgesprochenen 
Fremdsprachen. 
h. Unter anderem über die Social Media Kanäle der Stadt soll 
zielgruppengerichtet für die Teilnahme an der Befr agung geworben 
werden - sowohl vor Beginn des Befragungszeitraums als auch während 
des Befragungszeitraums.

i. Die Befragung soll über einen Zeitraum von mindestens einem Monat 
laufen. 
Das Ergebnis der Verwaltung soll dem Rat sowie dem Ausschuss für Kinder, 
Jugendliche und Familien möglichst zu den nächsten Haushaltsberatungen (Haushalt 
2022) vorgelegt werden. 
1. Unter Berücksichtigung der Beschlusspunkte 3 und 4 bereitet die Verwaltung 
ein Konzept für die Durchführung einer ersten Jugendbefragung in Münster für 
das Jahr 2022 vor. 
Begründung: 
Spätestens durch die Corona -Pandemie wurde deutlich, dass in politischen Entscheidungen 
die Interessen und Meinungen von jungen Menschen kaum Gehör finden: 58,3% von ihnen 
glauben, dass ihre Situation in der Politik kaum eine bis gar keine Rolle spielt. Fast genau so 
viele, 57,5%, sagen sogar, dass junge Menschen ihre Ideen erst gar nicht in die Politik 
einbringen können (vergl. JuCo II Studie, Jugend und Corona, des Forschungsverbunds 
„Kindheit – Jugend – Familie in der Corona-Zeit“). 
Diese Zahlen stehen im Widerspruch zur UN -Kinderrechtekonvention, der sich auch 
Deutschland verpflichtet hat. Insbesondere das Recht junger Menschen auf 
Meinungsäußerung und Berücksichtigung der eigenen Meinung scheint bislang nicht gewahrt 
zu sein. Da diesem Recht insbesondere im politischen Kontext eine wichtige Rolle zukommt, 
sollte und muss es auch auf kommunaler Ebene gestärkt werden. 
  
Zu Punkt 1 
Mit einer Jugendbefragung stellt die Stadt Münster sicher, dass Kinder, Jugendliche und junge 
Erwachsene ihre Interessen und Meinungen äußern können und diese in 
Entscheidungsprozessen Gehör finden. Da die Beteiligung junger Menschen in Form von 
Meinungsäußerung und Berücksichtigung eine dauerhafte Aufgabe darstellt, sollte die Stadt 
Münster regelmä ßige Jugendbefragungen durchführen und damit ein festes 
Beteiligungsinstrument auf kommunaler Ebene installieren. 
Mit einer Altersspanne von 12 bis 21 Jahren wird eine Zielgruppe erreicht, die größtenteils den 
Teilnehmenden der JuCo Studie entspricht. Währ end allerdings bei der JuCo Studie erst 
Jugendliche ab 15 Jahren befragt wurden, sollen an den Jugendbefragungen in Münster 
bereits 12-Jährige teilnehmen können: Zum einen stellt eine solche Befragung auch für 12 -
Jährige ein geeignetes Instrument dar, um sie nach ihrer Meinung zu fragen und zum anderen 
deckt sich diese Altersgrenze mit dem Jugendrat der Stadt Münster, der entscheidend an der 
Erstellung der Befragungen beteiligt werden soll (s. Beschlusspunkt 3). 
 
Zu Punkt 2 
Indem die Stadt Münster die Ergebnisse der Jugendbefragungen in ihre Angebotsplanung der 
Kinder- und Jugendarbeit einfließen lässt, erfahren junge Menschen 
Selbstwirksamkeit  und  erfüllt  die  Stadt  Münster  ihre  Jugendhilfeplanung  gemäß  §  80  
Abs.  1  SGB  VIII. Zudem können die Ergebnisse der Jugendbefragung Anreize und Aufträge 
für die (kommunale) Politik liefern und damit ein Signal hinsichtlich der Berücksichtigung der 
Interessen junger Menschen gesetzt werden. 
Um darüber hinaus weiteren Akteur*innen und Interessierten die Ergeb nisse der 
Jugendbefragungen zugänglich zu machen, sollten diese in angemessener Weise öffentlich 
zur Verfügung stehen. 
 
Zu Punkt 3 
Eine auch aus Mitgliedern des Jugendrats und der Jugendverbände bestehende 
Lenkungsgruppe ermöglicht eine frühzeitige Mitarbeit junger Menschen und stellt sicher, dass 
sie zu Themen befragt werden, die ihre Lebenswelten widerspiegeln. Das Amt für Kinder, 
Jugendliche und Familien sollte als zuständiges Amt eine koordinierende Funktion innerhalb 
der Lenkungsgruppe einnehmen. 
 
Zu Punkt 4

Damit möglichst allen 12 bis 21 Jährigen Münsteraner*innen eine unkomplizierte Teilnahme 
an einer Befragung ermöglicht werden kann, gilt es, bei der Erstellung und Durchführung einige 
Punkte zu beachten: 
a. Eine online Befragung für digitale Endgeräte  erreicht junge Menschen 
niedrigschwelliger und einfacher als das Zusenden eines Papierfragebogens, der ausgefüllt 
von den Teilnehmenden an die Stadt zurückgesendet werden müsste. Da inzwischen auch 
eine große Mehrheit der 12 bis 13 Jährigen über ein eigen es Smartphone verfügt und damit 
alle Altersklassen der Zielgruppe die Möglichkeit haben an einer online Befragung 
teilzunehmen, empfiehlt sich für die Jugendbefragungen eine onlinebasierte Durchführung. 
Um eine anwender*innenfreundliche Teilnahme mit einem  Smartphone oder einem anderen 
digitalen Endgerät sicherzustellen, müssen allerdings besondere (darstellungs -)technische 
Anforderungen beachtet werden. Eine Teilnahme in analoger Weise, d.h. über das schriftliche 
Ausfüllen eines ausgedruckten Fragebogens, soll damit aber nicht ausgeschlossen werden. 
b. Geschlossene Fragen mit vorgegebenen Antwortmöglichkeiten reduzieren nicht nur 
den zeitlichen Aufwand für eine Teilnahme und können ein präziseres Bild zu Einstellungen 
und Meinungen junger Menschen zu bestimmte n Themen liefern, sondern können ggf. auch 
Hürden für eine Teilnahme minimieren. Zudem erleichtert das Auswählen von vorgegebenen 
Antwortmöglichkeiten die online Teilnahme über ein Smartphone und andere digitale 
Endgeräte. Nichtsdestotrotz sollen die Teiln ehmenden an geeigneten Stellen auch die 
Möglichkeit erhalten, Anregungen, Kritik oder Meinungsäußerungen ausführlicher zum 
Ausdruck zu bringen.  
c. Eine Befragung, die auch in leichter Sprache sowie Fremdsprachen durchführbar ist, 
ermöglicht ansonsten nicht repräsentierten Jugendlichen und jungen Erwachsenen eine 
Teilnahme. Dadurch besteht die Hoffnung, ein vielfältiges und differenziertes Bild von den 
Interessen und Meinungen der Befragten zu gewinnen. 
d. Um eine möglichst hohe Beteiligung unter den Jugendlichen und jungen Erwachsenen 
sicherzustellen, sollen die Jugendbefragungen von der Stadt beworben werden. Da die 
Zielgruppe mit den sozialen Medien nicht nur vertraut ist, sondern dort selbst auch aktiv ist, 
bietet es sich an, auch über die „social Media“ Kanäle der Stadt zu werben. Ein weiterer Vorteil 
der online Werbung ist, dass mögliche Teilnehmer*innen direkt zur online Befragung 
weitergeleitet werden können. Zudem bieten viele soziale Medien wie Instagram die 
Möglichkeit, sehr zielgruppenspezifisch zu wer ben; d.h. es könnte direkt die Zielgruppe 
angesprochen werden. 
e. Durch einen langen Befragungszeitraum besteht eine größere Chance, möglichst viele 
Befragungsteilnehmer*innen zu erreichen. Außerdem könnte mit einem längeren 
Befragungszeitraum den Teilnehmenden bei entsprechenden technischen Einstellungen die 
Möglichkeit eingeräumt werden, die Umfrage abzubrechen/zu unterbrechen und zu einem 
späteren Zeitpunkt fortzusetzen. 
Neben den oben genannten Punkten sollte bei einer ersten Jugendbefragung auf Erfahrungen 
z.B. im Zusammenhang mit der online Wahl des Jugendrats zurückgegriffen werden und 
auf  Dauer ggf. Kooperationspartner der Stadt Münster, wie die Westfälische -Wilhelms 
Universität oder Fachhochschulen, einbezogen werden. 
gez.    gez.    gez. 
Leon Herbstmann  Doris Feldmann  Helene Goldbeck 
Christoph Kattentidt  Marius Herwig   Tim Pasch 
Sylvia Rietenberg  Ludger Steinmann   
und Fraktion   Lia Kirsch 
    und Fraktion

Beschlussvorlage

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V/0065/2022
V/0065/2022
Öffentliche Beschlussvorlage
Betrifft
Antrag der Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen/ GAL, der SPD-Fraktion und der Ratsgruppe Volt
„Das Recht auf Meinungsäußerung und Berücksichtigung junger Menschen auf kommunaler
Ebene stärken: Jugendbefragungen in Münster„ vom 11.05.2021, A-R/0049/2021
Beratungsfolge
07.03.2022 Jugendrat Vorberatung
31.03.2022 Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien Entscheidung
Beschlussvorschlag:
I. Sachentscheidung:
1. Der Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien stimmt dem in der Begründung
dargestellten Verfahrensvorschlag zur Konzeptionierung und Umsetzung einer
Jugendbefragung für die Kinder- und Jugendarbeit/ Jugendsozialarbeit in Münster zu.
2. Der Ratsantrag Nr. A-R/0049/2021: „Das Recht auf Meinungsäußerung und
Berücksichtigung junger Menschen auf kommunaler Ebene stärken: Jugendbefragungen in
Münster“ der Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen/ GAL, der SPD-Fraktion und der Ratsgruppe
Volt ist damit aufgegriffen und erledigt.
II. Finanzielle Auswirkungen:
Für die Umsetzung der Erstellung eines partizipativen Befragungskonzeptes unter Einbindung einer
externen, wissenschaftlichen Begleitung entstehen der Stadt Münster folgende Aufwendungen.
Teilergebnisplan
Amt für Kinder, Jugendliche
und Familien
18.02.2022
Ihr/e Ansprechpartner/in:
Herr Paschert
T elefon:492-5890
Paschert@stadt-
muenster.de
Frau Rengshausen
T elefon:492-5156
Rengshausenn@stadt-
muenster.de

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V/0065/2022
Nr. Bezeichnung Haush.-
jahr
Betrag
€
Bemerkungen
Produktgruppe 0602 Kinder- und Jugendarbeit
Zeile 16 Sonstige ordentliche
Aufwendungen
2023 15.000 € Kosten wissenschaftliche
Begleitung
Die zur Finanzierung erforderlichen Ermächtigungen sind im Haushaltsplan 2022 in der mittelfristigen
Ergebnis- und Finanzplanung bei der o. g. Produktgruppe veranschlagt.
Begründung:
Ausgangslage:
Das Amt für Kinder, Jugendliche und Familien der Stadt Münster hat ein großes Interesse, Kinder und
Jugendliche an den sie betreffenden Themen maßgeblich zu beteiligen. Dies ist u. a. in den §§ 8 und
11 SGB VIII und der UN-Konvention über die Rechte des Kindes gesetzlich festgeschrieben.
Neben der gesetzlichen Grundlage hat die Stadt Münster in der Vorlage: „V/0553/2021
MünsterZukunft gemeinsam machen: Mitgestaltende Öffentlichkeitsbeteiligung stärken - digitale
Beteiligungsinstrumente ausbauen“, den Fokus auf Beteiligungsinstrumente gesetzt.
Gesicherte Beteiligungsstrukturen für Kinder und Jugendliche in Münster stellen unter anderem der
Jugendrat, die Jugendverbandsarbeit und im Besonderen auch die Kinder- und Jugendarbeit /
Jugendsozialarbeit dar. Der Jugendrat der Stadt Münster sichert die Beteiligungsrechte von Kindern
und Jugendlichen in Münster, fördert die Einflussnahme von Kindern und Jugendlichen auf
kommunalpolitische Prozesse und bietet den jungen Menschen zudem die Gelegenheit,
demokratische Lernprozesse einzuüben. Die Beteiligungsstrukturen des Jugendrats beziehen sich
unter anderem auf die politische Gremienarbeit in Form von Ausschüssen und Bezirksvertretungen,
zusätzlich ist der Jugendrat ein in Münster anerkanntes, überparteiliches und selbstständiges
politisches Jugendgremium.
In den Jugendverbänden schließen sich Kinder und Jugendliche aufgrund gemeinsamer Interessen
zusammen und gestalten ihre Freizeit mit- und füreinander. Junge Menschen organisieren sich in
Jugendverbänden selber und bieten einen Lern- und Erfahrungsspielraum aktiver Demokratie und
Partizipation. In der Jugendverbandsarbeit bildet Beteiligung einen zentralen Grundpfeiler. In der
Stadt Münster sind aktuell 29 Jugendverbände aktiv. Dabei wird die Jugendverbandsarbeit in der
Regel von Ehrenamtlichen getragen und verantwortet. Die Selbstorganisation und demokratischen
Strukturen der Jugendverbände schaffen für Kinder und Jugendliche eine Vielzahl von
Mitbestimmungs- und Beteiligungsmöglichkeiten und bieten Lern- und Erfahrungsräume aktiver
Demokratie.
Die Kinder- und Jugendarbeit und die Jugendsozialarbeit in Münster haben die Beteiligung von
Kindern und Jugendlichen als ein zentrales Leitziel ihrer Arbeit definiert und strukturell in den
Leistungsvereinbarungen verankert. Die Einrichtungen der Kinder- und Jugendarbeit und die
Angebote der Jugendsozialarbeit in der Stadt Münster tragen dazu bei, Kindern und Jugendlichen
kontinuierlich demokratische T eilhabe in ihrem Umfeld zu ermöglichen. Die Beteiligungsinhalte und
Beteiligungsformen orientieren sich hierbei an der jeweiligen Zielgruppe. In der offenen Kinder- und
Jugendarbeit und in der aufsuchenden Jugendsozialarbeit gehen Beteiligungsprozesse über die
Einrichtungen bzw. Standorte hinaus. Ergänzend werden Kinder und Jugendliche unterstützt, ihre
Sozialräume aktiv mitzugestalten.

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V/0065/2022
Umsetzung des 4. Münsteraner Kinder- und Jugendförderplan 2021-2025
Der 4. Münsteraner Kinder- und Jugendförderplan 2021-2025 hat die Beteiligungsstrukturen von
Kindern und Jugendlichen aufgegriffen und beschreibt, dass die Mitwirkung von Kindern und
Jugendlichen eine zentrale Säule darstellt. Im Sinne eines inklusiven Ansatzes benennt der
Förderplan zum Fachthema Inklusion explizit in seiner Ziel- und Maßnahmenplanung die Stärkung der
Beteiligung von Kindern und Jugendlichen mit Beeinträchtigungen. Die Zielsetzung des Förderplans,
Partizipationsformen weiterzuentwickeln, die eine Einbeziehung der Kinder und Jugendlichen als
kontinuierliches Element des gesamten Planungs-, Steuerungs- und Fortschreibungsprozesses
sicherstellt, soll bei der Umsetzung dieses Kinder- und Jugendförderplans in den nächsten Jahren
verstärkt in den Fokus genommen werden.
Eine Jugendbefragung in Münster stellt aus fachlicher Sicht eine ergänzende Partizipationsform dar.
Jugendliche sind Expertinnen und Experten ihrer eigenen Lebenswelt und müssen auch als diese
angesehen werden, indem sie selbstwirksam Einfluss nehmen können. Dies fördert Autonomie und
das Selbstbewusstsein, ihre eigene Welt für sich selbst verbessern zu können.
Der zukünftige 5. Kinder- und Jugendförderplan soll noch intensiver die Bedürfnisse und Interessen
der Kinder- und Jugendlichen in den Fokus stellen, deswegen sollen die Ergebnisse der geplanten
Jugendbefragung eine wichtige fachliche Grundlage für die Erarbeitung des Förderplanes bilden.
Damit die Ergebnisse der geplanten Jugendbefragung in den nächsten Kinder- und
Jugendförderplan einfließen können, empfiehlt das Amt für Kinder, Jugendliche und Familien
folgendes inhaltliche und zeitliche Verfahren zur Konzeptionierung und Umsetzung einer
Jugendbefragung in Münster.
1. Erstellung eines partizipativen Befragungskonzeptes im Jahr 2023
Unter der Federführung des Amtes für Kinder, Jugendliche und Familien soll im Jahr 2023 ein
beteiligungsorientiertes Befragungskonzept für eine digitale Jugendbefragung erarbeitet werden. Eine
Arbeitsgruppe, bestehend aus Vertretungen vom Jugendrat der Stadt Münster, der
Jugendverbandsarbeit sowie den Arbeitsgemeinschaften 2 „Kinder- und Jugendarbeit“ und 3
„Jugendsozialarbeit“ nach § 78 SGBVIII und dem Amt für Kinder, Jugendliche und Familien, wird
unter Einbindung externer, wissenschaftlicher Begleitung im Jahr 2023 gemeinsam ein Konzept für
eine online- basierte Jugendbefragung erarbeiten. Anfragen bei wissenschaftlichen Instituten in
diesem Segment haben gezeigt, dass hierfür die zur Verfügung stehenden 15.000 € ausreichen.
Das Befragungskonzept sollte folgende Inhalte haben:
- Zielbeschreibung
- Zielgruppe
- Fragestellungen/- bogen (in einfacher Sprache und in Fremdsprachen, barrierefrei)
- Befragungszeitraum bzw. Befragungsturnus
- Befragungsform (online basiert und barrierefrei)
- Anreizsystem zur T eilnahme
- Bewerbung (in einfacher Sprache und in Fremdsprachen, barrierefrei)
- Ergebnispräsentation und Ergebnissicherung (in einfacher Sprache und in Fremdsprachen,
barrierefrei)
Es ist aus fachlicher Sicht unabdingbar wichtig, schon bei der Entwicklung einer Jugendbefragung,
Jugendliche selbst zu beteiligen. Diese frühzeitige Mitarbeit der Jugendlichen stellt unter anderem

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V/0065/2022
sicher, dass sie zu Themen befragt werden, die ihre Lebenswelt betreffen. Stellvertretend für die
Jugendlichen in Münster sollen somit bei der Konzeptionierung der Befragung sowohl der Jugendrat
inklusive der JIPA- „Jugendliche mit und ohne Behinderungen machen gemeinsam Politik“, als auch
die Jugendverbände beteiligt werden. Ebenfalls soll die Jugendbefragung gemeinsam mit den freien
Trägern der Kinder- und Jugendarbeit und der Jugendsozialarbeit im Rahmen der
Arbeitsgemeinschaften 2 und 3 nach § 78 SGB VIII entwickelt werden.
2. Durchführung der Jugendbefragung in Münster im Jahr 2024
Nach der Erstellung des Befragungskonzeptes wird eine digitale Jugendbefragung für die Kinder-
und Jugendarbeit und Jugendsozialarbeit in Münster mit Unterstützung durch eine „Agentur“
durchgeführt. Im Sinne eines inklusiven Ansatzes soll die Befragung so gestaltet werden, dass sie
grundsätzlich für alle Jugendlichen zugänglich und nutzbar ist.
Die Durchführung der Jugendbefragung wird gerahmt durch eine zielgruppenorientierte
Werbestrategie inklusive eines jugendgerechten Anreizsystems zur T eilnahme.
Sollte bei der Durchführungsplanung der Befragung deutlich werden, dass hierzu weitere Mittel
benötigt werden, wird die Verwaltung rechtzeitig zu den Etatberatungen 2024 eine entsprechende
Vorlage erstellen.
3. Ergebnissicherung und Verarbeitung im 5.Kinder- und Jugendförderplan
Die Ergebnisse der Jugendbefragung inklusive der Fachexpertise eines wissenschaftlichen Institutes
bilden eine wichtige fachliche Grundlage für die Erarbeitung des 5. Münsteraner Kinder- und
Jugendförderplans. Der zukünftige Förderplan wird in seiner Ziel- und Maßnahmenplanung
maßgeblich geprägt sein durch die Ergebnisse aus der Jugendbefragung.
Neben der Verarbeitung im 5. Kinder- und Jugendförderplan werden die Ergebnisse in die
zukünftigen Planungs- und Steuerungsstrukturen der Kinder- und Jugendarbeit/ Jugendsozialarbeit
einfließen.
Ergänzend werden die Ergebnisse der Jugendbefragung veröffentlicht sowie den politischen
Gremien vorgelegt.
Zusammenfassung
Das dargestellte Verfahren zur Umsetzung einer Jugendbefragung in Münster verfolgt das Ziel,
Jugendliche an den sie betreffenden Themen maßgeblich zu beteiligen und Beteiligungsinstrumente
auszubauen.
Eine beteiligungsorientierte Jugendbefragung in Münster, als eine Partizipationsform, sichert mit
ihren Ergebnissen demnach die Einbeziehung der Jugendlichen und zudem fördert sie die
Autonomie und das Bewusstsein, ihre eigene Welt für sich und andere mitgestalten zu können.
Die zur Finanzierung erforderlichen Finanzmittel sind unter Ziffer II. „Finanzielle Auswirkungen“
dargestellt.
Die Verwaltung ist durch den gemeinsamen Antrag Nr. A-R/0049/2021 der Fraktion Bündnis 90/ Die
Grünen/ GAL, der SPD-Fraktion und der Ratsgruppe Volt aufgefordert worden, ein
Befragungskonzept für eine Jugendbefragung gemeinsam mit dem Jugendrat der Stadt Münster, der

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Jugendverbandsarbeit sowie den Arbeitsgemeinschaften nach § 78 SGBVIII zu entwickeln, diese
Befragung durchzuführen und dafür anfallenden Kosten darzustellen. Im Rahmen der Etatberatungen
2022 wurden auf der Basis des als Anlage 3 angefügten Haushaltsantrags (Ausschuss für Kinder,
Jugendliche und Familien, 25.11.2021) entsprechende Mittel eingestellt. Mit dieser Vorlage ist der
benannte Antrag aufgegriffen und erledigt.
In Vertretung
Thomas Paal
Stadtdirektor
Anlagen:
1. Anlage A
2. Der Ratsantrag Nr. A-R/0049/2021: „Das Recht auf Meinungsäußerung und
Berücksichtigung junger Menschen auf kommunaler Ebene stärken: Jugendbefragung in
Münster“ der Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen/ GAL, der SPD-Fraktion und der Ratsgruppe
Volt
3. Haushaltsantrag „Eine Jugendbefragung in Münster – Mittelbereitstellung“ (Ausschuss für
Kinder, Jugendliche und Familien, 25.11.2021)

Haushaltsantrag

1256 Zeichen

Cal ai Ratsfraktion

Haushaltsantrag 25.11.2021

Eine Jugendbefragung in Münster - Mittelbereitstellung

Der Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien möge beschließen:

Für die Durchführung einer Jugendbefragung in Münster werden für das Jahr 2023 15.000
Euro im städtischen Haushalt (Produktgruppe 0602, sonstige ordentliche Aufwendungen)
bereitgestellt.

Begründung:

In der Sitzung des Hauptausschusses : am 19.05.2021, der stellvertretend für den Rat der
Stadt Münster getagt hat, haben die Fraktionen Bündnis 90/Die GRÜNEN/GAL und SPD
sowie die Ratsgruppe Volt den Antrag „Das Recht auf Meinungsäußerung und
Berücksichtigung junger Menschen auf kommunaler Ebene stärken: Jugendbefragungen in
Münster“ (A-R/0049/2021) eingebracht. Darin heißt es, möglichst im Jahr 2022 eine erste
stadtweite Jugendbefragung durchzuführen. Zu berücksichtigende Aspekte hinsichtlich
Organisation, Art und Durchführung werden in dem Antrag, der an den Ausschuss für Kinder,
Jugendliche und Familien verwiesen wurde, aufgeführt.

Um ggf. schon im nächsten Jahr eine Jugendbefragung durchführen zu können, sollen dafür
notwendige finanzielle Mittel im Haushalt bereitgestellt werden.

gez.
Leon Herbstmann Doris Feldmann Ratsgruppe Volt
und Fraktion und Fraktion

1/1

Beratungsverlauf (2)

07.03.2022 Jugendrat
TOP 3 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
31.03.2022 Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien
TOP 11 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: einstimmig geändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
V/0065/2022
Typ
Vorlagen
Datum
08.02.2022
Erstellt
24.01.2022 14:10