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2082/2017

Grünschnitt an den Bushaltestellen

Beantwortung einer mündl. Anfrage (BV) 03.07.2017

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 6 (Chorweiler), Sitzung am 06.07.2017, TOP 11.1.3

Straßen-Baulast-Träger Chorweiler

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Ansehen

Beantwortung e. mündl. Anfrage (BV)

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Ansehen

Straßen-Baulast-Träger Chorweiler

442 Zeichen

KölnGIS 
Auszugaus: Stadtplan(grau),Stadtbezirke,Flurstueckeu.a.
Maßstab1:40000 Datum:29.6.2017 
E 32358020 
N 5660780 
E 32343220 N 5651180 
Amt für Liegenschaften, Vermessung und Kataster 
Die Geoinformationen sindgesetzlich geschützt und nur fürden Dienstgebrauch zu verwenden. Fürdie Richtigkeit und Vollständigkeit sind die jeweiligen Herausgeber verantwortlich. Diese sind auch fürdie Genehmigung weitergehender Nutzung zuständig. 
1 km

Beantwortung e. mündl. Anfrage (BV)

1746 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle 
VI/67/0 
 
Vorlagen-Nummer 
 2082/2017 
Beantwortung einer mündlichen Anfrage aus einer früheren Sitzung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Bezirksvertretung 6 (Chorweiler) 06.07.2017 
 
Grünschnitt an den Bushaltestellen 
TOP 11.2.1 in der Sitzung vom 08.06.2017 - Mündliche Anfrage des Bezirksvertreters Herrn 
Kleinjans 
Anfrage: 
 
Die Haltestellen der KVB-Buslinien im Bezirk, die etwas außerhalb der Wohnbebauung liegen, wie 
zum Beispiel am Mennweg, Haltestelle der Linie 120, wirken oft ungepflegt. Das sogenannte „Stra-
ßen-Begleitgrün“ wächst in den Wartebereich und die Zugänge der Bushaltestellen und erschwert 
den Fahrgästen eine sichere Nutzung des ÖPNV- Haltepunktes und verringert die Möglichkeit einer 
sozialen Kontrolle der Haltestellen. 
 
1) Wie oft wird hier das Straßenbegleitgrün kontrolliert? 
2) Wer ist hierfür zuständig? 
 
 
Antwort der Verwaltung: 
 
zu 1) Das Straßenbegleitgrün an Straßen, für welche die Stadt Köln Baulastträger ist, wird vom Amt 
für Landschaftspflege und Grünflächen viermal jährlich zurück geschnitten. Darüber hinaus 
werden festgestellte Verkehrsgefahren unverzüglich beseitigt. Für häufigere Arbeiten oder zu-
sätzliche Kontrollen reichen die Personalkapazitäten nicht aus.  
 
zu 2) Für die Pflege des Straßenbegleitgrüns außerhalb der bebauten Stadtteile gibt es unterschied-
liche Zuständigkeiten. Sie sind abhängig davon, wer Baulastträger ist: entweder der Landesbe-
trieb Straßenbau NRW oder das Amt für Landschaftspflege und Grünflächen (eine Übersicht 
für Chorweiler befindet sich im anliegenden Planausschnitt). Für die Pflege an der beispielhaft 
genannten Haltestelle Mennweg ist der Landesbetrieb Straßenbau NRW verantwortlich.

Beratungsverlauf (1)

06.07.2017 Bezirksvertretung 6 (Chorweiler)
TOP 11.1.3 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
2082/2017
Typ
Beantwortung einer mündl. Anfrage (BV)
Datum
03.07.2017
Erstellt
03.08.2017 00:27