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0668/2024

Beantwortung Anfrage AN/0072/2024

Beantwortung einer Anfrage (BV) 22.02.2024

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen), Sitzung am 11.03.2024, TOP 7.1.5

Beantwortung einer Anfrage (BV)

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Beantwortung einer Anfrage (BV)

4232 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
VI/61/0 
 
Vorlagen-Nummer 
 0668/2024 
 
Freigabedatum 20.02.2024
Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung  
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) 11.03.2024 
 
Beantwortung der Anfrage der FDP-Fraktion in der Bezirksvertretung Rodenkirchen; 
Höhenentwicklungskonzept – Städtebaulicher Masterplan – Grundsätze für die 
Entwicklung eines räumlichen Plans 
Mit Anfrage AN/0072/2024 hat die FDP-Fraktion in der Bezirksvertretung Rodenkirchen 
folgende Fragen gestellt: 
 
1) Wie stellt sich im Stadtbezirk Köln-Rodenkirchen aktuell der Bedarf an Wohnraum (un-
terteilt in Aufteilungen von Ein- bis Vierzimmerwohnungen) dar? 
2) Inwieweit stellt eine Höhenentwicklung von Wohnraum ein geeignetes Instrument gegen 
die vorherrschende Wohnungsknappheit dar? 
3) Welche Auswirkungen hat eine Höhenentwicklung von Wohnraum auf den so genann-
ten „bezahlbaren“ Wohnraum vor dem Hintergrund, dass eine Höhenentwicklung stets 
mit höheren Baukosten verbunden ist? 
4) Inwieweit beinhaltet ein fortgeführtes Konzept der Höhenentwicklung vorab (Planungs-
stadium) eine Betrachtung von möglichen Fallwindeffekten?  
5) Inwieweit beinhaltet ein fortgeführtes Konzept der Höhenentwicklung vorab (Planungs-
stadium) eine Betrachtung des Parkplatzschlüssels? 
6) Inwieweit beinhaltet ein fortgeführtes Konzept der Höhenentwicklung vorab (Planungs-
stadium) eine Betrachtung der Mobilitätsangebote aufgrund einer zu erwartenden höhe-
ren Nutzerdichte? 
 
 
 
Stellungnahme der Verwaltung: 
 
zu Frage 1: 
Aussagen zu Wohnraumbedarfen können der „Bevölkerungsprognose für Köln 2018 bis 2040“ 
sowie dem vertiefenden „Gutachten zur Ermittlung des künftigen Wohnungsbedarfs und der 
Wohnungsnachfrage in Köln bis 2040“ des Amts für Stadtentwicklung entnommen werden.

2 
 
Die berechneten Zahlen der neuzubauenden Wohnungen sind als Minimum zu verstehen, das 
sich rein mengenmäßig aus der Bevölkerungs- und Haushalteentwicklung berechnet und 
keine Nachhol- und Ersatzbedarfe beinhaltet. Die Verwaltung arbeitet an einer Fortschreibung 
des Wohnungsbedarfes auf Basis der aktuellen Bevölkerungsprognose 2022-2050.  
Daten zur Differenzierung des Wohnraumbedarfs auf Ebene der Stadtbezirke und in verschie-
dene Wohnungsgrößen und Zielgruppen liegen der Verwaltung nicht vor. Das Höhenentwick-
lungskonzept hat nicht zum Ziel, hierüber hinaus Bedarfsermittlungen durchzuführen. 
 
zu Frage 2 & 3:  
Das Höhenentwicklungskonzept untersucht den Bereich der inneren Stadt strategisch auf 
mögliche Eignungs- bzw. Ausschlussbereiche für Höhenentwicklungen in Form des Räumli-
chen Plans (s. 3276/2023 – Grundsätze für die Entwicklung eines Räumlichen Plans). Auf der 
anderen Seite werden konkrete Qualitätskriterien formuliert, die im Sinne eines Bewertungsin-
struments an neue Vorhaben gerichtet werden (s. 0426/2023 – Beschluss eines vorläufigen 
Bewertungsinstruments). 
 
Vor dem Hintergrund verringerter Flächeninanspruchnahme bzw. effizienter Ausnutzung vor-
handener Flächen stellt eine Höhenentwicklung auch für Wohnraumschaffung grundsätzlich 
eine Möglichkeit dar. Das jeweilige Nutzungskonzept eines neuen Vorhabens ist jedoch Ge-
genstand des konkreten Planungsverfahrens. Hier greifen weitere städtische Instrumente wie 
das „Kooperative Baulandmodell“, welches für Vorhaben ab 1.800 m² Geschossfläche Woh-
nen einen Anteil von 30% öffentlich geförderten Wohnungsbau vorgibt. Maßgeblich einschrän-
kend ist hierbei jedoch die Wohnraumförderbestimmung des Landes NRW (WFB NRW 2023), 
welche eine Förderung von Gebäuden auf maximal sechs Vollgeschosse begrenzt.  
 
zu Frage 4-6: 
Zu allen genannten Aspekten wurden konkrete Qualitätskriterien an neue Vorhaben definiert 
und deren Anwendung im Sinne eines vorläufigen Bewertungsinstruments (0426/2023) be-
schlossen.  
 
So ist dort etwa die Prüfung der Auswirkungen entstehender Fallwinde auf das Umfeld und 
Vermeidung nachteiliger Auswirkungen als planerisches Kriterium formuliert. Ebenso werden 
eine reduzierte Stellplatzzahl, starke Einbindung in den Umweltverbund sowie erhöhte Anfor-
derungen an ein standortgerechtes Mobilitätskonzept im Sinne der Verkehrswende als Quali-
tätskriterien für Vorhaben formuliert.

Beratungsverlauf (1)

11.03.2024 Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen)
TOP 7.1.5 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
0668/2024
Typ
Beantwortung einer Anfrage (BV)
Datum
22.02.2024
Erstellt
19.02.2024 16:48