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1989/2020

Zeisbuschweg in Köln-Höhenhaus

Beschlussvorlage Bezirksvertretung 14.07.2020

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 9 (Mülheim), Sitzung am 31.08.2020, TOP 9.1.3

Beschlussvorlage Bezirksvertretung

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Ansehen

Anlage 1 Bushaltestelle Imbacher Weg - APL - Lageplan

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Ansehen

Beschlussvorlage Bezirksvertretung

6435 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
III/66/664/4 
664 
Vorlagen-Nummer 
 1989/2020 
Freigabedatum 
  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Zeisbuschweg in Köln-Höhenhaus 
Verlagerung des nördlichen Buskaps Halltestelle "Imbacher Weg" und Platzierung eines 
Fußgängerüberwegs 
Beschlussorgan 
Bezirksvertretung 9 (Mülheim) 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
Die Bezirksvertretung Mülheim beauftragt die Verwaltung, das nördliche Buskap der Haltestelle „Im-
bacher Weg“ gemäß der von der Verwaltung vorgelegten Planung zu verlagern. 
 
 
Bezirksvertretung 9 (Mülheim) 31.08.2020

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
 Ja, investiv Investitionsauszahlungen   25.200 € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja 25.200      % 
 Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme  94.800 € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            % 
Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
c) bilanzielle Abschreibungen   504,- € 
Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: 2022 
a) Erträge          € 
b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten   504,- € 
Einsparungen: ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
Beginn, Dauer        
 
 
Auswirkungen auf den Klimaschutz 
 
  Nein    
  Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung)  
  Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung)  
 
 
Begründung: 
Mit dem Beschluss „Bushaltestelle Imbacher Weg und Fahrbahnquerung“ (Vorlagen-Nr.: 0023/2012) 
der Bezirksvertretung Mülheim vom 07.05.2012 wurde die Verwaltung beauftragt, das nördliche Bus-
kap der Haltestelle Imbacher Weg zu verlagern und die Querung des Zeisbuschwegs durch Platzie-
rung eines Fußgängerüberwegs zu sichern. 
 
Die Verwaltung hat im Rahmen des Beschlusses die Planunterlagen für die Verlagerung des nördli-
chen Buskaps der Haltestelle „Imbacher Weg“ erstellt (siehe Anlage). 
 
Die Planung sieht vor das nördliche Buskap nach Osten zu verlagern und einen Fußgängerüberweg 
im Nahbereich des Buskaps zu platzieren. Hierfür ist ein Eingriff in das bestehende Landschafts-
schutzgebiet erforderlich, der aufgrund des geringfügigen Eingriffs ohne größere Ausgleichsmaß-
nahmen erfolgen kann. Die Befreiung von den Ge- und Verboten des Bundesnaturschutzgesetzes 
wurde von der Verwaltung erreicht. Durch die Verlagerung des Buskaps wird es erforderlich werden 
auf dem städtischen Flurstück Nr. 1979, angrenzend zum Haus Haan, die dort bestehende Hecke zu 
entfernen und mit Abstand zum geplanten Buskap neu zu pflanzen. 
 
Das Buskap wird barrierefrei ausgebaut.

3 
 
Ein Fußgängerüberweg wird im Nahbereich an die östliche Seite des Buskaps platziert, um eine gesi-
cherte Querung des Zeisbuschwegs zu gewährleisten. Damit der Fußgängerüberweg verkehrssicher 
genutzt werden kann, erfolgt die bauliche Trennung der Fahrstreifen mit Hilfe von Klebeborden. Hier-
durch wird das Vorbeifahren am Buskap und an dem haltenden Bus verhindert, wodurch die Ver-
kehrssicherheit für alle Verkehrsteilnehmenden, insbesondere für Schulkinder, deutlich erhöht wird. 
Auch wird der Fußgängerüberweg für eine verkehrssichere Nutzung normgerecht ausgeleuchtet. 
 
Das südliche Buskap bleibt zunächst ein Provisorium und wird lediglich in der Lage angepasst, um 
das Halten des Busses in einer geraden Position zu ermöglich. Ein vollständiger barrierefreier Umbau 
erfolgt auf Basis des mit dem durch die Bezirksvertretung Mülheim am 16.09.2019 gefassten Be-
schlusses „Richtige Bürgersteige beiderseits des Zeisbuschwegs – Mehr Sicherheit für Fußgän-
ger*innen!“ (AN/1143/2019) zu einem späteren Zeitpunkt. 
 
Des Weiteren wird die Deckschicht des Zeisbuschwegs in dem hier maßgebenden Abschnitt saniert. 
 
 
Finanzierung: 
 
Die Kosten für die Gesamtmaßnahme belaufen sich auf rd. 120.000 €. 
Davon entfallen 25.200 € auf die Herstellung des Buskaps, 51.600 € auf die Erneuerung der Fahr-
bahn und 43.200 € auf die Herstellung des Fußgängerüberwegs inklusive der Beleuchtungskosten in 
Höhe von 9.600 €. 
 
Die erforderlichen investiven Haushaltsmittel in Höhe von 25.200 € für die Herstellung des Buskaps 
stehen im Haushaltsplan-2020/2021 inklusive Mittelfristplanung im Teilfinanzplan 1201, Straßen, We-
ge, Plätze bei Finanzstelle 6601-1201-0-4359, Ausbau und Anpassung Haltestellen an Niederflurbus-
se, Teilplanzeile 8 – Auszahlungen für Baumaßnahmen zur Verfügung. 
 
Darüber hinaus sind im Haushaltsplan 2020/2021 einschließlich Mittelfristplanung im Teilergebnisplan 
1201 in der Teilplanzeile 14 – Bilanzielle Abschreibungen ab 2022 ff entsprechende Ansätze für die 
jährlichen Abschreibungen in Höhe von 504 € berücksichtigt. 
 
Die erforderlichen konsumtiven Haushaltsmittel für die Erneuerung der Fahrbahn und die Herstellung 
des Fußgängerüberwegs in Höhe von insgesamt 85.200 € stehen im Haushaltsplan 2020/2021 inklu-
sive Mittelfristplanung im gleichen Teilergebnisplan in der Teilplanzeile 13, Aufwendungen für Sach- 
und Dienstleistungen in ausreichender Höhe zur Verfügung. 
 
Die Kosten für die Beleuchtung in Höhe von 9.600 € werden von der Stadt Köln im Rahmen des Stra-
ßenbeleuchtungsvertrages seitens der RheinEnergie AG jährlich über den Zeitraum der Nutzung in 
Rechnung gestellt. Hierfür steht ebenfalls im Teilergebnisplan 1201 ein entsprechender Ansatz in der 
Teilplanzeile 13 – Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen zur Verfügung. 
 
Die Kosten für das Buskap in Höhe von 25.200 € werden aus Mitteln der ÖPNV-Pauschale gemäß § 
11 Abs. 2 ÖPNVG NRW refinanziert. 
Hierfür wird im Teilergebnisplan 1201 ab 2021ff ein entsprechender Ansatz in der Teilplanzeile 2, 
Zuwendungen und allgemeine Umlagen für die Erträge aus der Auflösung von Sonderposten in Höhe 
von 504 € berücksichtigt. 
 
 
Erläuterungen zum Klimaschutz 
 
Die Verwaltung verfolgt das Ziel, die sektorspezifischen Beiträge zum Klimaschutz zu erfüllen. 
Die hier dargestellte Maßnahme stärkt den Umweltverbund im Bereich öffentlicher Personennahver-
kehr sowie Fußverkehr und bietet den Bürgerinnen und Bürgern eine adäquate Mobilitätsmöglichkeit 
im Vergleich zur Nutzung des privaten Pkw. Somit trägt dies zu einer möglichen Reduktion des Treib-
hausgasausstoßes bei. 
Insgesamt kann die hier dargestellte Maßnahme als positiver Beitrag zum Klimaschutz bewertet wer-

4 
den. 
 
 
 
Anlage: 
Bushaltestelle Imbacher Weg – APL - Lageplan

Anlage 1 Bushaltestelle Imbacher Weg - APL - Lageplan

4380 Zeichen

BUS
BUS
Regeldetail Bushaltestelle 
Imbacher Weg 
Zeisbuschweg 
Zeisbuschweg 
Zufahrt zu Haus Haan 
Geplante Ausgleichsfläche: 65.00 m² 
RB 15/22 weiß 
TB 8/20 
Buskap: 45 m² 
TB 8/20 
Anpassungs- 
bereich 
Winkelstein 
a>3cm 
vorhandenen Läuferstein 
verlegen 
vorhandenen Läuferstein 
verlegen Neupflanzung der Hecke 
in einem Abstand von 1,50m 
vom Winkelstein 
Rinne 
Rinne 
Rinne 
Sanierungsende 
Sanierungsende 
Ausbauende 
Ausbauende 
OK Fahrbahn 
Markierungsnagel 
Durchmesser 12cm 
mit Fähnchen 
2x S-FB 7 
Klebeborde 
OK Bord 
Schnitt A - A                     
AA
Detail 
Detail          
Klebeborde 
Lichtraumprofil: Bus/ Bus 
(Rast 06) 
Klebeborde 
Klebeborde 
Klebeborde 
Amtsleiter/-in (66) 
Datum 
Straßenname/Maßnahme 
Bezirk/Stadtteil 
Abteilungsleiter/-in (661) Gruppenleiter/-in 
Plannummer EDV-Projekt/Dateiname 
Planart Sachbearbeiter/ Datum 
Maßstab 
Zeichner/ Datum 
1: 
Änderungen Bearb. Gez. Gepr. Geneh. Datum 
Amt für Straßen + 
Verkehrsentwicklung 
Pos. 
E
D
C
Übersichtsplan 
B
A
Sicherheitsaudit vom: Sitzung/Gremium: 
x
Auditor/in: Datum: 
NHN 
Vermessungstechnische Grundlage im Höhensystem: Koordinatensystem: 
Gauß-Krüger 
NN UTM/ETSR85 
Sachbearbeiter/-in 
250 
9-Imbacher Weg - Bushaltestelle 
873 mm 401 mm 
xx
9/ Höhenhaus 
Zeisbuschweg/ Imbacher Weg 
Bushaltestelle "Imbacher Weg" 
Blumberg/ April 2019 Lage- und Markierungsplan 
20.04.2020 
gez. Blumberg 
28.04.2020 
gez. Scheper 
     . / . 
30.04.2020 
Ausführungsplanung 
Throm/ 04.05.2020 
9-906-01546 - LP 
30.04.2020 
gez. Dietz 
Bestand 
50.49
PAut
x x Gebäude
Fahrgast-
unterstand
Grünland
Baum
Verkehrs- und 
Hinweisschilder
Werbeanlagen/
Anschlagsäule
Beleuchtungs-
anlagen
Poller, Mast, 
Fahnenstange
LichtsignalanlageRückbau 
vorhandener
Anlagen
Bestandshöhe
Sinkkasten
Einlauf
Schächte
Stromkasten
Verteilerkasten
Kanaldeckel
Entlüftungsdeckel
Gasschieber 
Wasserschieber, Hydrant
Abfallbehälter, Briefkasten
Parkautomat
Legende               
Telefonzelle
Hochbord/
Tiefbord
Rundbord/ 
Materialwechsel
Schmalstrich-
Markierungen
Breitstrich-
Markierungen
Grundstücksgrenze
privat/ öffentlich
Zaun
Rundbord 15/22
Tiefbord 8/20
Flachbord 
10/20/25
Materialwechsel
Schmalstrich-
Markierungen
Breitstrich-
Markierungen
Hochbord 12/15/25
Planung 
Mosaikpflaster
Grauwacke
Betonsteinpflaster
10/20 altgraphit
oder gleichwertig
Gehwegüberfahrt (mit LKW)
Betonsteinpflaster 10/20/10
altgraphit oder gleichwertig
Betonsteinpflaster 
10/20 anthrazit
Grünfläche/ Baumbeet
Gem. Geh- und Radweg
Betonsteinplatten 30/30
altgraphit oder gleichwertig
Betonsteinplatten 30/15
anthrazit
Asphalt /
Betonsteinplatten 
40/40 grau
Betonsteinplatten 30/30
altgraphit oder gleichwertig
Buskap
Betonsteinplatten 30/30/8
altgraphit oder gleichwertig
baulicher Radweg
Betonsteinplatten 30/15  rot
Rotmarkierung auf
der Fahrbahn 
Radfahrfurt
Taktile Elemente
Rippenplatte 30/30
Taktile Elemente
Noppenplatte 30/30
GLAS 
Bank 
30/50 50/50 
fest- 
stehend 
Baum
Bank
Straßen-
beleuchtung
Findling
Poller /
Absperr-
pfosten
Abfallbe-
hälter
Standort für
LSA und Mast
fußläufiger
Hauseingang
Ein- und 
Ausfahrt KFZ
Sinkkasten
Abfall-
container
Katastergrenzen
S
B
Basamentstein/
Läuferstein
Geländeverkauffläche
Geländeankauffläche
Standort für 
VZ-Pfosten
Betonsteinplatten 30/15 
altgraphit oder gleichwertig
Baumschutz-
bügel
Baumschutz-
bügel
Straßenbegrenzungs-
linie gem. B-Plan
heraus- 
nehmbar 
Fahrrad-
ständer
Zaun Winkelstein 30/22/8
Findling
Achse
Gussasphaltrinne
Gussasphalt
W-Stein 
Die digitale Planungsunterlage wurde unter Verwendu ng 
amtlicher Katasterunterlagen und örtlicher Aufnahme
zu ausschließlich planerischen Zwecken gefertigt. 
Ihre Daten sind zu Grenzherstellungen und 
Maßstabsübertragungen nicht verwendbar. 
Die Vermessung (Topografie und Höhen) wurde im 
auf der Grundlage des Neuen Netzes (177) und 
des Höhensystems Normalhöhennull NHN (Höhenstatus 1 60) 
örtlich durchgeführt. 
Der Katasterbestand  ( hier: Flurstücksgrenzen und deren Bezeichnungen ) 
wurde nachrichtlich eingearbeitet. 
Anmerkung:                     
Jahr 2005 
Dienststelle Art der Abstimmung Unterschrift Datum 
665/5 
664/1 
662/1 
KVB 
Abstimmung Ausbauplanung 
Abstimmung Barrierefreiheit 
Abstimmung Markierung 
Bushaltestellen - siehe Email KVB vom 30.01.2020 
siehe Email vom 30.01.20 
gez. Radunz 30.01.2020 
Plan vorgelegt 
am 30.01.20 30.01.2020 
gez. Hill 20.03.2020 
gez. Kühn 16.04.2020

Beratungsverlauf (1)

31.08.2020 Bezirksvertretung 9 (Mülheim)
TOP 9.1.3 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Orte (2)

  • Zeisbuschweg
  • Imbacher Weg

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Details

Aktenzeichen
1989/2020
Typ
Beschlussvorlage Bezirksvertretung
Datum
14.07.2020
Erstellt
02.07.2020 11:42