1989/2020
Zeisbuschweg in Köln-Höhenhaus
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Beschlussvorlage Bezirksvertretung
6435 Zeichen
Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle III/66/664/4 664 Vorlagen-Nummer 1989/2020 Freigabedatum Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Zeisbuschweg in Köln-Höhenhaus Verlagerung des nördlichen Buskaps Halltestelle "Imbacher Weg" und Platzierung eines Fußgängerüberwegs Beschlussorgan Bezirksvertretung 9 (Mülheim) Gremium Datum Beschluss: Die Bezirksvertretung Mülheim beauftragt die Verwaltung, das nördliche Buskap der Haltestelle „Im- bacher Weg“ gemäß der von der Verwaltung vorgelegten Planung zu verlagern. Bezirksvertretung 9 (Mülheim) 31.08.2020 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Ja, investiv Investitionsauszahlungen 25.200 € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja 25.200 % Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme 94.800 € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € c) bilanzielle Abschreibungen 504,- € Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: 2022 a) Erträge € b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten 504,- € Einsparungen: ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € Beginn, Dauer Auswirkungen auf den Klimaschutz Nein Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung) Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung) Begründung: Mit dem Beschluss „Bushaltestelle Imbacher Weg und Fahrbahnquerung“ (Vorlagen-Nr.: 0023/2012) der Bezirksvertretung Mülheim vom 07.05.2012 wurde die Verwaltung beauftragt, das nördliche Bus- kap der Haltestelle Imbacher Weg zu verlagern und die Querung des Zeisbuschwegs durch Platzie- rung eines Fußgängerüberwegs zu sichern. Die Verwaltung hat im Rahmen des Beschlusses die Planunterlagen für die Verlagerung des nördli- chen Buskaps der Haltestelle „Imbacher Weg“ erstellt (siehe Anlage). Die Planung sieht vor das nördliche Buskap nach Osten zu verlagern und einen Fußgängerüberweg im Nahbereich des Buskaps zu platzieren. Hierfür ist ein Eingriff in das bestehende Landschafts- schutzgebiet erforderlich, der aufgrund des geringfügigen Eingriffs ohne größere Ausgleichsmaß- nahmen erfolgen kann. Die Befreiung von den Ge- und Verboten des Bundesnaturschutzgesetzes wurde von der Verwaltung erreicht. Durch die Verlagerung des Buskaps wird es erforderlich werden auf dem städtischen Flurstück Nr. 1979, angrenzend zum Haus Haan, die dort bestehende Hecke zu entfernen und mit Abstand zum geplanten Buskap neu zu pflanzen. Das Buskap wird barrierefrei ausgebaut. 3 Ein Fußgängerüberweg wird im Nahbereich an die östliche Seite des Buskaps platziert, um eine gesi- cherte Querung des Zeisbuschwegs zu gewährleisten. Damit der Fußgängerüberweg verkehrssicher genutzt werden kann, erfolgt die bauliche Trennung der Fahrstreifen mit Hilfe von Klebeborden. Hier- durch wird das Vorbeifahren am Buskap und an dem haltenden Bus verhindert, wodurch die Ver- kehrssicherheit für alle Verkehrsteilnehmenden, insbesondere für Schulkinder, deutlich erhöht wird. Auch wird der Fußgängerüberweg für eine verkehrssichere Nutzung normgerecht ausgeleuchtet. Das südliche Buskap bleibt zunächst ein Provisorium und wird lediglich in der Lage angepasst, um das Halten des Busses in einer geraden Position zu ermöglich. Ein vollständiger barrierefreier Umbau erfolgt auf Basis des mit dem durch die Bezirksvertretung Mülheim am 16.09.2019 gefassten Be- schlusses „Richtige Bürgersteige beiderseits des Zeisbuschwegs – Mehr Sicherheit für Fußgän- ger*innen!“ (AN/1143/2019) zu einem späteren Zeitpunkt. Des Weiteren wird die Deckschicht des Zeisbuschwegs in dem hier maßgebenden Abschnitt saniert. Finanzierung: Die Kosten für die Gesamtmaßnahme belaufen sich auf rd. 120.000 €. Davon entfallen 25.200 € auf die Herstellung des Buskaps, 51.600 € auf die Erneuerung der Fahr- bahn und 43.200 € auf die Herstellung des Fußgängerüberwegs inklusive der Beleuchtungskosten in Höhe von 9.600 €. Die erforderlichen investiven Haushaltsmittel in Höhe von 25.200 € für die Herstellung des Buskaps stehen im Haushaltsplan-2020/2021 inklusive Mittelfristplanung im Teilfinanzplan 1201, Straßen, We- ge, Plätze bei Finanzstelle 6601-1201-0-4359, Ausbau und Anpassung Haltestellen an Niederflurbus- se, Teilplanzeile 8 – Auszahlungen für Baumaßnahmen zur Verfügung. Darüber hinaus sind im Haushaltsplan 2020/2021 einschließlich Mittelfristplanung im Teilergebnisplan 1201 in der Teilplanzeile 14 – Bilanzielle Abschreibungen ab 2022 ff entsprechende Ansätze für die jährlichen Abschreibungen in Höhe von 504 € berücksichtigt. Die erforderlichen konsumtiven Haushaltsmittel für die Erneuerung der Fahrbahn und die Herstellung des Fußgängerüberwegs in Höhe von insgesamt 85.200 € stehen im Haushaltsplan 2020/2021 inklu- sive Mittelfristplanung im gleichen Teilergebnisplan in der Teilplanzeile 13, Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen in ausreichender Höhe zur Verfügung. Die Kosten für die Beleuchtung in Höhe von 9.600 € werden von der Stadt Köln im Rahmen des Stra- ßenbeleuchtungsvertrages seitens der RheinEnergie AG jährlich über den Zeitraum der Nutzung in Rechnung gestellt. Hierfür steht ebenfalls im Teilergebnisplan 1201 ein entsprechender Ansatz in der Teilplanzeile 13 – Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen zur Verfügung. Die Kosten für das Buskap in Höhe von 25.200 € werden aus Mitteln der ÖPNV-Pauschale gemäß § 11 Abs. 2 ÖPNVG NRW refinanziert. Hierfür wird im Teilergebnisplan 1201 ab 2021ff ein entsprechender Ansatz in der Teilplanzeile 2, Zuwendungen und allgemeine Umlagen für die Erträge aus der Auflösung von Sonderposten in Höhe von 504 € berücksichtigt. Erläuterungen zum Klimaschutz Die Verwaltung verfolgt das Ziel, die sektorspezifischen Beiträge zum Klimaschutz zu erfüllen. Die hier dargestellte Maßnahme stärkt den Umweltverbund im Bereich öffentlicher Personennahver- kehr sowie Fußverkehr und bietet den Bürgerinnen und Bürgern eine adäquate Mobilitätsmöglichkeit im Vergleich zur Nutzung des privaten Pkw. Somit trägt dies zu einer möglichen Reduktion des Treib- hausgasausstoßes bei. Insgesamt kann die hier dargestellte Maßnahme als positiver Beitrag zum Klimaschutz bewertet wer- 4 den. Anlage: Bushaltestelle Imbacher Weg – APL - Lageplan
Anlage 1 Bushaltestelle Imbacher Weg - APL - Lageplan
4380 Zeichen
BUS
BUS
Regeldetail Bushaltestelle
Imbacher Weg
Zeisbuschweg
Zeisbuschweg
Zufahrt zu Haus Haan
Geplante Ausgleichsfläche: 65.00 m²
RB 15/22 weiß
TB 8/20
Buskap: 45 m²
TB 8/20
Anpassungs-
bereich
Winkelstein
a>3cm
vorhandenen Läuferstein
verlegen
vorhandenen Läuferstein
verlegen Neupflanzung der Hecke
in einem Abstand von 1,50m
vom Winkelstein
Rinne
Rinne
Rinne
Sanierungsende
Sanierungsende
Ausbauende
Ausbauende
OK Fahrbahn
Markierungsnagel
Durchmesser 12cm
mit Fähnchen
2x S-FB 7
Klebeborde
OK Bord
Schnitt A - A
AA
Detail
Detail
Klebeborde
Lichtraumprofil: Bus/ Bus
(Rast 06)
Klebeborde
Klebeborde
Klebeborde
Amtsleiter/-in (66)
Datum
Straßenname/Maßnahme
Bezirk/Stadtteil
Abteilungsleiter/-in (661) Gruppenleiter/-in
Plannummer EDV-Projekt/Dateiname
Planart Sachbearbeiter/ Datum
Maßstab
Zeichner/ Datum
1:
Änderungen Bearb. Gez. Gepr. Geneh. Datum
Amt für Straßen +
Verkehrsentwicklung
Pos.
E
D
C
Übersichtsplan
B
A
Sicherheitsaudit vom: Sitzung/Gremium:
x
Auditor/in: Datum:
NHN
Vermessungstechnische Grundlage im Höhensystem: Koordinatensystem:
Gauß-Krüger
NN UTM/ETSR85
Sachbearbeiter/-in
250
9-Imbacher Weg - Bushaltestelle
873 mm 401 mm
xx
9/ Höhenhaus
Zeisbuschweg/ Imbacher Weg
Bushaltestelle "Imbacher Weg"
Blumberg/ April 2019 Lage- und Markierungsplan
20.04.2020
gez. Blumberg
28.04.2020
gez. Scheper
. / .
30.04.2020
Ausführungsplanung
Throm/ 04.05.2020
9-906-01546 - LP
30.04.2020
gez. Dietz
Bestand
50.49
PAut
x x Gebäude
Fahrgast-
unterstand
Grünland
Baum
Verkehrs- und
Hinweisschilder
Werbeanlagen/
Anschlagsäule
Beleuchtungs-
anlagen
Poller, Mast,
Fahnenstange
LichtsignalanlageRückbau
vorhandener
Anlagen
Bestandshöhe
Sinkkasten
Einlauf
Schächte
Stromkasten
Verteilerkasten
Kanaldeckel
Entlüftungsdeckel
Gasschieber
Wasserschieber, Hydrant
Abfallbehälter, Briefkasten
Parkautomat
Legende
Telefonzelle
Hochbord/
Tiefbord
Rundbord/
Materialwechsel
Schmalstrich-
Markierungen
Breitstrich-
Markierungen
Grundstücksgrenze
privat/ öffentlich
Zaun
Rundbord 15/22
Tiefbord 8/20
Flachbord
10/20/25
Materialwechsel
Schmalstrich-
Markierungen
Breitstrich-
Markierungen
Hochbord 12/15/25
Planung
Mosaikpflaster
Grauwacke
Betonsteinpflaster
10/20 altgraphit
oder gleichwertig
Gehwegüberfahrt (mit LKW)
Betonsteinpflaster 10/20/10
altgraphit oder gleichwertig
Betonsteinpflaster
10/20 anthrazit
Grünfläche/ Baumbeet
Gem. Geh- und Radweg
Betonsteinplatten 30/30
altgraphit oder gleichwertig
Betonsteinplatten 30/15
anthrazit
Asphalt /
Betonsteinplatten
40/40 grau
Betonsteinplatten 30/30
altgraphit oder gleichwertig
Buskap
Betonsteinplatten 30/30/8
altgraphit oder gleichwertig
baulicher Radweg
Betonsteinplatten 30/15 rot
Rotmarkierung auf
der Fahrbahn
Radfahrfurt
Taktile Elemente
Rippenplatte 30/30
Taktile Elemente
Noppenplatte 30/30
GLAS
Bank
30/50 50/50
fest-
stehend
Baum
Bank
Straßen-
beleuchtung
Findling
Poller /
Absperr-
pfosten
Abfallbe-
hälter
Standort für
LSA und Mast
fußläufiger
Hauseingang
Ein- und
Ausfahrt KFZ
Sinkkasten
Abfall-
container
Katastergrenzen
S
B
Basamentstein/
Läuferstein
Geländeverkauffläche
Geländeankauffläche
Standort für
VZ-Pfosten
Betonsteinplatten 30/15
altgraphit oder gleichwertig
Baumschutz-
bügel
Baumschutz-
bügel
Straßenbegrenzungs-
linie gem. B-Plan
heraus-
nehmbar
Fahrrad-
ständer
Zaun Winkelstein 30/22/8
Findling
Achse
Gussasphaltrinne
Gussasphalt
W-Stein
Die digitale Planungsunterlage wurde unter Verwendu ng
amtlicher Katasterunterlagen und örtlicher Aufnahme
zu ausschließlich planerischen Zwecken gefertigt.
Ihre Daten sind zu Grenzherstellungen und
Maßstabsübertragungen nicht verwendbar.
Die Vermessung (Topografie und Höhen) wurde im
auf der Grundlage des Neuen Netzes (177) und
des Höhensystems Normalhöhennull NHN (Höhenstatus 1 60)
örtlich durchgeführt.
Der Katasterbestand ( hier: Flurstücksgrenzen und deren Bezeichnungen )
wurde nachrichtlich eingearbeitet.
Anmerkung:
Jahr 2005
Dienststelle Art der Abstimmung Unterschrift Datum
665/5
664/1
662/1
KVB
Abstimmung Ausbauplanung
Abstimmung Barrierefreiheit
Abstimmung Markierung
Bushaltestellen - siehe Email KVB vom 30.01.2020
siehe Email vom 30.01.20
gez. Radunz 30.01.2020
Plan vorgelegt
am 30.01.20 30.01.2020
gez. Hill 20.03.2020
gez. Kühn 16.04.2020
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungOrte (2)
- Zeisbuschweg
- Imbacher Weg
Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.
Details
- Aktenzeichen
- 1989/2020
- Typ
- Beschlussvorlage Bezirksvertretung
- Datum
- 14.07.2020
- Erstellt
- 02.07.2020 11:42