Zeisbuschweg in Köln-Höhenhaus
Beschlussvorlage Bezirksvertretung 1989/2020 vom 14.07.2020
Stand: Am 31.08.2020 in der Bezirksvertretung 9 (Mülheim) ungeändert beschlossen.
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Beschlussvorlage Bezirksvertretung
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle III/66/664/4 664 Vorlagen-Nummer 1989/2020 Freigabedatum Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Zeisbuschweg in Köln-Höhenhaus Verlagerung des nördlichen Buskaps Halltestelle "Imbacher Weg" und Platzierung eines Fußgängerüberwegs Beschlussorgan Bezirksvertretung 9 (Mülheim) Gremium Datum Beschluss: Die Bezirksvertretung Mülheim beauftragt die Verwaltung, das nördliche Buskap der Haltestelle „Im- bacher Weg“ gemäß der von der Verwaltung vorgelegten Planung zu verlagern. Bezirksvertretung 9 (Mülheim) 31.08.2020 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Ja, investiv Investitionsauszahlungen 25.200 € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja 25.200 % Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme 94.800 € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € c) bilanzielle Abschreibungen 504,- € Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: 2022 a) Erträge € b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten 504,- € Einsparungen: ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € Beginn, Dauer Auswirkungen auf den Klimaschutz Nein Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung) Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung) Begründung: Mit dem Beschluss „Bushaltestelle Imbacher Weg und Fahrbahnquerung“ (Vorlagen-Nr.: 0023/2012) der Bezirksvertretung Mülheim vom 07.05.2012 wurde die Verwaltung beauftragt, das nördliche Bus- kap der Haltestelle Imbacher Weg zu verlagern und die Querung des Zeisbuschwegs durch Platzie- rung eines Fußgängerüberwegs zu sichern. Die Verwaltung hat im Rahmen des Beschlusses die Planunterlagen für die Verlagerung des nördli- chen Buskaps der Haltestelle „Imbacher Weg“ erstellt (siehe Anlage). Die Planung sieht vor das nördliche Buskap nach Osten zu verlagern und einen Fußgängerüberweg im Nahbereich des Buskaps zu platzieren. Hierfür ist ein Eingriff in das bestehende Landschafts- schutzgebiet erforderlich, der aufgrund des geringfügigen Eingriffs ohne größere Ausgleichsmaß- nahmen erfolgen kann. Die Befreiung von den Ge- und Verboten des Bundesnaturschutzgesetzes wurde von der Verwaltung erreicht. Durch die Verlagerung des Buskaps wird es erforderlich werden auf dem städtischen Flurstück Nr. 1979, angrenzend zum Haus Haan, die dort bestehende Hecke zu entfernen und mit Abstand zum geplanten Buskap neu zu pflanzen. Das Buskap wird barrierefrei ausgebaut. 3 Ein Fußgängerüberweg wird im Nahbereich an die östliche Seite des Buskaps platziert, um eine gesi- cherte Querung des Zeisbuschwegs zu gewährleisten. Damit der Fußgängerüberweg verkehrssicher genutzt werden kann, erfolgt die bauliche Trennung der Fahrstreifen mit Hilfe von Klebeborden. Hier- durch wird das Vorbeifahren am Buskap und an dem haltenden Bus verhindert, wodurch die Ver- kehrssicherheit für alle Verkehrsteilnehmenden, insbesondere für Schulkinder, deutlich erhöht wird. Auch wird der Fußgängerüberweg für eine verkehrssichere Nutzung normgerecht ausgeleuchtet. Das südliche Buskap bleibt zunächst ein Provisorium und wird lediglich in der Lage angepasst, um das Halten des Busses in einer geraden Position zu ermöglich. Ein vollständiger barrierefreier Umbau erfolgt auf Basis des mit dem durch die Bezirksvertretung Mülheim am 16.09.2019 gefassten Be- schlusses „Richtige Bürgersteige beiderseits des Zeisbuschwegs – Mehr Sicherheit für Fußgän- ger*innen!“ (AN/1143/2019) zu einem späteren Zeitpunkt. Des Weiteren wird die Deckschicht des Zeisbuschwegs in dem hier maßgebenden Abschnitt saniert. Finanzierung: Die Kosten für die Gesamtmaßnahme belaufen sich auf rd. 120.000 €. Davon entfallen 25.200 € auf die Herstellung des Buskaps, 51.600 € auf die Erneuerung der Fahr- bahn und 43.200 € auf die Herstellung des Fußgängerüberwegs inklusive der Beleuchtungskosten in Höhe von 9.600 €. Die erforderlichen investiven Haushaltsmittel in Höhe von 25.200 € für die Herstellung des Buskaps stehen im Haushaltsplan-2020/2021 inklusive Mittelfristplanung im Teilfinanzplan 1201, Straßen, We- ge, Plätze bei Finanzstelle 6601-1201-0-4359, Ausbau und Anpassung Haltestellen an Niederflurbus- se, Teilplanzeile 8 – Auszahlungen für Baumaßnahmen zur Verfügung. Darüber hinaus sind im Haushaltsplan 2020/2021 einschließlich Mittelfristplanung im Teilergebnisplan 1201 in der Teilplanzeile 14 – Bilanzielle Abschreibungen ab 2022 ff entsprechende Ansätze für die jährlichen Abschreibungen in Höhe von 504 € berücksichtigt. Die erforderlichen konsumtiven Haushaltsmittel für die Erneuerung der Fahrbahn und die Herstellung des Fußgängerüberwegs in Höhe von insgesamt 85.200 € stehen im Haushaltsplan 2020/2021 inklu- sive Mittelfristplanung im gleichen Teilergebnisplan in der Teilplanzeile 13, Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen in ausreichender Höhe zur Verfügung. Die Kosten für die Beleuchtung in Höhe von 9.600 € werden von der Stadt Köln im Rahmen des Stra- ßenbeleuchtungsvertrages seitens der RheinEnergie AG jährlich über den Zeitraum der Nutzung in Rechnung gestellt. Hierfür steht ebenfalls im Teilergebnisplan 1201 ein entsprechender Ansatz in der Teilplanzeile 13 – Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen zur Verfügung. Die Kosten für das Buskap in Höhe von 25.200 € werden aus Mitteln der ÖPNV-Pauschale gemäß § 11 Abs. 2 ÖPNVG NRW refinanziert. Hierfür wird im Teilergebnisplan 1201 ab 2021ff ein entsprechender Ansatz in der Teilplanzeile 2, Zuwendungen und allgemeine Umlagen für die Erträge aus der Auflösung von Sonderposten in Höhe von 504 € berücksichtigt. Erläuterungen zum Klimaschutz Die Verwaltung verfolgt das Ziel, die sektorspezifischen Beiträge zum Klimaschutz zu erfüllen. Die hier dargestellte Maßnahme stärkt den Umweltverbund im Bereich öffentlicher Personennahver- kehr sowie Fußverkehr und bietet den Bürgerinnen und Bürgern eine adäquate Mobilitätsmöglichkeit im Vergleich zur Nutzung des privaten Pkw. Somit trägt dies zu einer möglichen Reduktion des Treib- hausgasausstoßes bei. Insgesamt kann die hier dargestellte Maßnahme als positiver Beitrag zum Klimaschutz bewertet wer- 4 den. Anlage: Bushaltestelle Imbacher Weg – APL - Lageplan -
Anlage 1 Bushaltestelle Imbacher Weg - APL - Lageplan
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BUS BUS Regeldetail Bushaltestelle Imbacher Weg Zeisbuschweg Zeisbuschweg Zufahrt zu Haus Haan Geplante Ausgleichsfläche: 65.00 m² RB 15/22 weiß TB 8/20 Buskap: 45 m² TB 8/20 Anpassungs- bereich Winkelstein a>3cm vorhandenen Läuferstein verlegen vorhandenen Läuferstein verlegen Neupflanzung der Hecke in einem Abstand von 1,50m vom Winkelstein Rinne Rinne Rinne Sanierungsende Sanierungsende Ausbauende Ausbauende OK Fahrbahn Markierungsnagel Durchmesser 12cm mit Fähnchen 2x S-FB 7 Klebeborde OK Bord Schnitt A - A AA Detail Detail Klebeborde Lichtraumprofil: Bus/ Bus (Rast 06) Klebeborde Klebeborde Klebeborde Amtsleiter/-in (66) Datum Straßenname/Maßnahme Bezirk/Stadtteil Abteilungsleiter/-in (661) Gruppenleiter/-in Plannummer EDV-Projekt/Dateiname Planart Sachbearbeiter/ Datum Maßstab Zeichner/ Datum 1: Änderungen Bearb. Gez. Gepr. Geneh. Datum Amt für Straßen + Verkehrsentwicklung Pos. E D C Übersichtsplan B A Sicherheitsaudit vom: Sitzung/Gremium: x Auditor/in: Datum: NHN Vermessungstechnische Grundlage im Höhensystem: Koordinatensystem: Gauß-Krüger NN UTM/ETSR85 Sachbearbeiter/-in 250 9-Imbacher Weg - Bushaltestelle 873 mm 401 mm xx 9/ Höhenhaus Zeisbuschweg/ Imbacher Weg Bushaltestelle "Imbacher Weg" Blumberg/ April 2019 Lage- und Markierungsplan 20.04.2020 gez. Blumberg 28.04.2020 gez. Scheper . / . 30.04.2020 Ausführungsplanung Throm/ 04.05.2020 9-906-01546 - LP 30.04.2020 gez. Dietz Bestand 50.49 PAut x x Gebäude Fahrgast- unterstand Grünland Baum Verkehrs- und Hinweisschilder Werbeanlagen/ Anschlagsäule Beleuchtungs- anlagen Poller, Mast, Fahnenstange LichtsignalanlageRückbau vorhandener Anlagen Bestandshöhe Sinkkasten Einlauf Schächte Stromkasten Verteilerkasten Kanaldeckel Entlüftungsdeckel Gasschieber Wasserschieber, Hydrant Abfallbehälter, Briefkasten Parkautomat Legende Telefonzelle Hochbord/ Tiefbord Rundbord/ Materialwechsel Schmalstrich- Markierungen Breitstrich- Markierungen Grundstücksgrenze privat/ öffentlich Zaun Rundbord 15/22 Tiefbord 8/20 Flachbord 10/20/25 Materialwechsel Schmalstrich- Markierungen Breitstrich- Markierungen Hochbord 12/15/25 Planung Mosaikpflaster Grauwacke Betonsteinpflaster 10/20 altgraphit oder gleichwertig Gehwegüberfahrt (mit LKW) Betonsteinpflaster 10/20/10 altgraphit oder gleichwertig Betonsteinpflaster 10/20 anthrazit Grünfläche/ Baumbeet Gem. Geh- und Radweg Betonsteinplatten 30/30 altgraphit oder gleichwertig Betonsteinplatten 30/15 anthrazit Asphalt / Betonsteinplatten 40/40 grau Betonsteinplatten 30/30 altgraphit oder gleichwertig Buskap Betonsteinplatten 30/30/8 altgraphit oder gleichwertig baulicher Radweg Betonsteinplatten 30/15 rot Rotmarkierung auf der Fahrbahn Radfahrfurt Taktile Elemente Rippenplatte 30/30 Taktile Elemente Noppenplatte 30/30 GLAS Bank 30/50 50/50 fest- stehend Baum Bank Straßen- beleuchtung Findling Poller / Absperr- pfosten Abfallbe- hälter Standort für LSA und Mast fußläufiger Hauseingang Ein- und Ausfahrt KFZ Sinkkasten Abfall- container Katastergrenzen S B Basamentstein/ Läuferstein Geländeverkauffläche Geländeankauffläche Standort für VZ-Pfosten Betonsteinplatten 30/15 altgraphit oder gleichwertig Baumschutz- bügel Baumschutz- bügel Straßenbegrenzungs- linie gem. B-Plan heraus- nehmbar Fahrrad- ständer Zaun Winkelstein 30/22/8 Findling Achse Gussasphaltrinne Gussasphalt W-Stein Die digitale Planungsunterlage wurde unter Verwendu ng amtlicher Katasterunterlagen und örtlicher Aufnahme zu ausschließlich planerischen Zwecken gefertigt. Ihre Daten sind zu Grenzherstellungen und Maßstabsübertragungen nicht verwendbar. Die Vermessung (Topografie und Höhen) wurde im auf der Grundlage des Neuen Netzes (177) und des Höhensystems Normalhöhennull NHN (Höhenstatus 1 60) örtlich durchgeführt. Der Katasterbestand ( hier: Flurstücksgrenzen und deren Bezeichnungen ) wurde nachrichtlich eingearbeitet. Anmerkung: Jahr 2005 Dienststelle Art der Abstimmung Unterschrift Datum 665/5 664/1 662/1 KVB Abstimmung Ausbauplanung Abstimmung Barrierefreiheit Abstimmung Markierung Bushaltestellen - siehe Email KVB vom 30.01.2020 siehe Email vom 30.01.20 gez. Radunz 30.01.2020 Plan vorgelegt am 30.01.20 30.01.2020 gez. Hill 20.03.2020 gez. Kühn 16.04.2020
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